Faktenblatt Persönliche Assistenz

Werbung
Persönliche Assistenz
als Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben
Menschen, die infolge ihrer Behinderung Unterstützung benötigen, können diese auf
verschiedene Weise in Anspruch nehmen: als stationäre Hilfe in einer Einrichtung oder als
ambulante Hilfe durch Pflegedienste. Anders ist dies bei einer persönlichen Assistenz: Sie
umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens und kann bspw. Menschen mit Behinderung bei der
Pflege, im Haushalt oder bei ihrer Mobilität unterstützen. Mit einer Persönlichen Assistenz
haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen
zu gestalten und selbstbestimmt zu leben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales nutzen allerdings nur rund 20.000 Menschen eine Persönliche Assistenz in
Deutschland.
1. Zu welchen Unterstützungsleistungen hat sich die Bundesregierung bekannt, damit
Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen teilhaben können?
•
Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) fordert in Artikel 19, dass Menschen mit
Behinderung der Zugang zu Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen,
einschließlich der Persönlichen Assistenz, ermöglicht werden soll. Das deutsche Recht
regelt diese Unterstützungsleistungen im Sozialgesetzbuch (SGB):
• Die Unterstützte Beschäftigung (§ 38a) ermöglicht Menschen mit Behinderung eine
angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
• Laut SGB IX soll durch ein Persönliches Budget ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht
werden (§ 17).
• Menschen mit Hilfebedarf können ihre Unterstützung selbst organisieren und eine
Persönliche Assistenz beschäftigen. Sie sind damit Assistenznehmer im
Arbeitgebermodell. Diesen Rechtsanspruch gibt es seit 2008.
• Ein Antrag auf Persönliche Assistenz kann auf Basis von SGB XII (§ 61) gestellt werden.
2. Welche Barrieren hindern Menschen mit Behinderung daran, eine Persönliche Assistenz
in Anspruch zu nehmen?
•
•
•
Oftmals bestehen bürokratische Hürden, die Menschen mit Behinderung daran hindern eine
Persönliche Assistenz zu beschäftigen. So müssen sie zunächst ihr eigenes Einkommen zur
Finanzierung einer Assistenz einsetzen, bevor sie vom Staat unterstützt werden. In der
Folge können sie keine stabile Altersvorsorge aufbauen oder Geld ansparen für Reisen etc.
Es gibt nicht genug Beratung über mögliche Unterstützungsleistungen, so dass Menschen
mit Behinderung nicht immer informiert sind über alle Möglichkeiten, Fristen und
gesetzlichen Rahmenbedingungen, die es zu beachten gilt.
Menschen mit Behinderung können zudem nicht immer frei auswählen, wer sie unterstützt.
3. Was fordert die Aktion Mensch?
Eine Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderung die Grundvoraussetzung, ein
selbstbestimmten Leben führen zu können. Die Aktion Mensch fordert:
• Assistenzleistungen sollten einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden.
• Menschen mit Behinderung sollten ohne Einschränkungen selbst darüber entscheiden dürfen,
wer sie betreut.
1|2
4. Was tut die Aktion Mensch, um Menschen mit Behinderung die Inanspruchnahme der
Persönlichen Assistenz zu ermöglichen?
Die Lebenshilfe Cuxhaven Assistenz gGmbH baut eine Beratungsstelle für Menschen mit
Behinderung und ihre Angehörigen auf. Schwerpunkt ihrer Arbeit ist die Aufklärung über
individuelle Hilfsmöglichkeiten für mehr Teilhabe an der Gesellschaft. Neben der Beratungsstelle
bietet die Lebenshilfe einen Assistenzdienst für Schule, Arbeit, Wohnen und Freizeit, bei dem sich
Menschen mit Behinderung ambulante Unterstützung einkaufen können. Die Aktion Mensch
fördert die Beratungsstelle und den Assistenzdienst mit knapp 33.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie unter www.aktion-mensch.de/presse:
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Schwerpunktthema „Politische Partizipation“
• Schwerpunktthema „Wohnen“
• Broschüre „Selbstbestimmtes Leben“
Allgemeine Informationen zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderung und zu allen Aktionen rund um den 5. Mai finden Sie unter http://www.aktionmensch.de/inklusion/aktionstag.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Sascha Decker
Pressesprecher
Telefon: 0228 2092-392
E-Mail: [email protected]
2|2
Herunterladen