antifect extra

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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
antifect extra
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5 l KA
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1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname
: antifect extra
5 l KA
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des
Gemisches
Empfohlene Einschränkungen der Anwendung
: Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte
: Nur für gewerbliche Anwender.
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant
: Schülke & Mayr GmbH
Robert-Koch-Str. 2
22851 Norderstedt
Deutschland
Telefon: +4940521000
Telefax: +494052100318
[email protected]
www.schuelke.com
Ansprechpartner
: Application Department HI
+49 (0)40/ 521 00 544
[email protected]
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer
Notrufnummer
: Giftnotruf Berlin: 030 / 19240
: +49 (0)40 / 52 100 –0
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)
Gesundheitsschädlich
Gesundheitsschädlich
Ätzend
Umweltgefährlich
R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und
Verschlucken.
R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und
Hautkontakt möglich.
R34: Verursacht Verätzungen.
R50: Sehr giftig für Wasserorganismen.
R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG)
Z11183 DE
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Gefahrenpiktogramme
:
Ätzend
R-Sätze
:
Umweltgefährlich
R20/22
R34
R42/43
R50
R67
S-Sätze
:
S23
S26
S36/37/39
S45
S51
S61
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und
Verschlucken.
Verursacht Verätzungen.
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Dampf nicht einatmen.
Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung,
Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
In der EU unterliegt dieses Produkt der Richtlinie 98/8/EG für Biozide.Das Produkt ist nach EGRichtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Weitere Information
: Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung
und Produktinformationen lesen.
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
Glutaral
 111-30-8
Besondere Kennzeichnung
bestimmter Gemische
:
Kennzeichnung gemäß VO (EG) Nr. 648/2004: (5 - 15 %
nichtionische Tenside,, Duftstoffe) Linalool, Buthylphenyl methylpropional, Citronellol
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonderen Gefahren bekannt
3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Chemische Charakterisierung
Z11183 DE
: Lösung von nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
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Gefährliche Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung
Glutaral
IndexNummer
CAS-Nr.
EG-Nr.
Registrierungsnummer
605-022-00-X
111-30-8
203-856-5
01211945554926-XXXX
Einstufung
(67/548/EWG)
Einstufung
(VERORDNUNG
(EG) Nr.
1272/2008)
Konzentration
[%]
T; R23/25
C; R34
Xn; R42/43
N; R50
Acute Tox. 3; H301
Acute Tox. 3; H331
Skin Corr. 1B;
H314
Resp. Sens. 1;
H334
Skin Sens. 1; H317
Aquatic Acute 1;
H400
Met. Corr. 1; H290
Aquatic Chronic 2;
H411
9,8 %
5 - 15 %
Propan-2-ol
603-003-00-0
67-63-0
200-661-7
01211945755825-XXXX
F; R11
Xi; R36
R67
Flam. Liq. 2; H225
Eye Irrit. 2; H319
STOT SE 3; H336
Didecyldimethylammoniumchlorid
7173-51-5
230-525-2
Xn; R22
C; R34
N; R50
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen,
Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
68424-85-1
270-325-2
Xn; R21/22
C; R34
N; R50
Tridecylethoxylat
69011-36-5
Polymer
Xn; R22
Xi; R41
5%
Acute Tox. 3; H301
Skin Corr. 1B;
H314
Aquatic Acute 1;
H400
M-Faktor 10
5%
Acute Tox. 4; H302
Acute Tox. 4; H312
Skin Corr. 1B;
H314
Aquatic Acute 1;
H400
M-Faktor 10
Acute Tox. 4; H302 < 5 %
Eye Dam. 1; H318
Alkylpolyglycosid C1016
110615-47-9
Polymer
Xi; R41
Eye Dam. 1; H318
< 5%
Alkylpolyglycosid C8-10 68515-73-1
500-220-1
012119488530XXXX
Xi; R41
Eye Dam. 1; H318
< 5%
Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt
16.
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4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Einatmen
: Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern.
Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
: Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen.
Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
: Sofort während mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern.
Kontaktlinsen entfernen.
Arzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
: KEIN Erbrechen herbeiführen.
Mund mit Wasser ausspülen.
Kleine Mengen Wasser trinken lassen.
Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome
: Symptomatische Behandlung.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Behandlung
: Für Ratschläge eines Spezialisten soll sich der Arzt an die
Giftzentrale wenden.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
: Löschpulver
Schaum
Wassersprühstrahl
Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel
: Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung
Z11183 DE
: Im Falle eines Brandes, Atemausrüstung und Chemieschutzanzug tragen.
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Besondere Gefährdung
durch den Stoff oder das
Produkt selbst, seine Verbrennungsprodukte oder
entstehende Gase
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: Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden:, Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxyde (NOx)
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
: Für angemessene Lüftung sorgen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/ verschüttetes
Produkt
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen
: Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Eindringen in den Untergrund vermeiden.
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
: Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand,
Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl).
Mit Wasser spülen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
siehe Kapitel 8 + 13
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
: Aerosolbildung vermeiden.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den
Arbeitsräumen sorgen.
Hinweise zum Brand- und
Explosionsschutz
: Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
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: Im Originalbehälter bei Raumtemperatur lagern.
: Vor Sonneneinstrahlung schützen.
Vor Hitze schützen.
Behälter dicht geschlossen halten.
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Zusammenlagerungshinweise : Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Lagerklasse (LGK)
: 8BL Nichtbrennbare ätzende Stoffe, flüssig
7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en)
Produktcode
: GD 50
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
Wert
Glutaral
111-30-8
Glutaral
111-30-8
Spitzenbegrenzungswert
MAK
Propan-2-ol
67-63-0
Propan-2-ol
67-63-0
DNEL
Glutaral
Propan-2-ol
Zulässiger Grenzwert
Spitzenbegrenzungswert
Zu überwachende Parameter
0,1 ppm
0,4 mg/m3
0,05 ppm
0,2 mg/m3
200 ppm
500 mg/m3
400 ppm
1.000 mg/m3
Grundlage
TRGS 900
TRGS 900
TRGS 900
TRGS 900
: Anwendungsbereich: Arbeitnehmer
Expositionswege: Einatmen
Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - lokale Effekte
Wert: 0,25 mg/m3
: Anwendungsbereich: Arbeitnehmer
Expositionswege: Hautkontakt
Mögliche Gesundheitsschäden: Chronische Wirkungen
Wert: 888 mg/m3
Anwendungsbereich: Arbeitnehmer
Expositionswege: Einatmen
Mögliche Gesundheitsschäden: Chronische Wirkungen
Wert: 500 mg/m3
PNEC
Glutaral
: Süßwasser
Wert: 0,0025 mg/l
Meerwasser
Wert: 0,00025 mg/l
Süßwassersediment
Wert: 5,27 mg/kg
Meeressediment
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Wert: 0,527 mg/kg
Boden
Wert: 0,03 mg/kg
Auswirkungen auf Abwasserreinigungsanlagen
Wert: 0,8 mg/l
Zeitweise Verwendung/Freisetzung
Wert: 0,006 mg/l
Propan-2-ol
: Süßwasser
Wert: 140,9 mg/l
Meerwasser
Wert: 140,9 mg/l
Süßwassersediment
Wert: 552 mg/kg
Meeressediment
Wert: 552 mg/kg
Boden
Wert: 28 mg/kg
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Schutzmaßnahmen
Sicherstellen dass sich die Augenspülanlagen und Sicherheitsduschen nahe beim Arbeitsplatz
befinden.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Atemschutz gemäß EN141.
Empfohlener Filtertyp:
A
Handschutz
: Spritzschutz: Einmalhandschuh aus Nitrilkautschuk z.B. Dermatril (Schichtdicke: 0,11 mm) der Fa. KCL oder Handschuhe
anderer Hersteller mit gleichen Schutzwirkungen.
Dauerkontakt: Schutzhandschuh aus Nitrilkautschuk z.B.
Camatril (> 480 min, Schichtdicke: 0,40 mm) oder aus
Butylkautschuk z.B. Butoject (>480 min, Schichtdicke: 0,70
mm) der Fa. KCL oder Handschuhe anderer Hersteller mit
gleichen Schutzwirkungen.
Augenschutz
: Dicht schließende Schutzbrille
Hygienemaßnahmen
: Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten.
Schutzmaßnahmen
: Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Dampf nicht einatmen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
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Allgemeine Hinweise
: Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Eindringen in den Untergrund vermeiden.
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen
lassen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
Farbe
Geruch
: flüssig
: grün
: aldehydartigparfümiert
Flammpunkt
Zündtemperatur
Untere Explosionsgrenze
Obere Explosionsgrenze
Entzündlichkeit
Explosive Eigenschaften
Oxidierende Eigenschaften
Selbstentzündungstemperatur
pH-Wert
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Zersetzungstemperatur
Siedepunkt/Siedebereich
Dampfdruck
Dichte
Wasserlöslichkeit
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
Viskosität, dynamisch
Relative Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
:
:
:
:
:
:
:
:
35 °C, DIN 51755 Part 1
Propan-2-ol: 425 °C
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Unterstützt die Verbrennung nicht.
Nicht explosiv
nicht anwendbar
nicht anwendbar
: ca. 4,7, 20 °C, Konzentrat
: ca. < -5 °C
Keine Daten verfügbar
: ca. 90 °C
: nicht bestimmt
: ca. 1,00 g/cm3, 20 °C
: 20 °C, vollkommen mischbar
: nicht anwendbar
: ca. 11 mPa*s, 20 °C, ISO 3219
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
9.2 Sonstige Angaben
Keine bekannt.
10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Nicht mit anderen Produkten mischen.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Zersetzungsprodukte
: Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen.
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute orale Toxizität
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
: LD50: 158 mg/kg, Ratte
: LD50: > 2000 mg/kg, Ratte
: LD50: 200 - 2000 mg/kg, Ratte, OECD- Prüfrichtlinie 401
: LD50: 800 mg/kg, Ratte
: LD50: 300 - 2000 mg/kg, Ratte
: LD50: > 5000 mg/kg, Ratte, OECD- Prüfrichtlinie 401
Akute inhalative Toxizität
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
: LC50: 0,48 mg/l, 4 h, Ratte, Aerosol, OECD- Prüfrichtlinie 403
: LC50: 39 mg/l, 4 h, Ratte
: Keine Daten verfügbar
: LC50: > 2 mg/l, Ratte
: Keine Daten verfügbar
Akute dermale Toxizität
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
Z11183 DE
: LD50: > 2000 mg/kg, Kaninchen
: LD50: > 2000 mg/kg, Kaninchen
: LD50: 3342 mg/kg, Kaninchen
: LD50: 1000 mg/kg, Ratte
: LD50: > 2000 mg/kg, Ratte
: LD50: > 2000 mg/kg, Kaninchen, OECD- Prüfrichtlinie 402
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Hautreizung
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
: Kaninchen, Ergebnis: Ätzend
: Ergebnis: Keine Hautreizung, Längerer oder wiederholter
Kontakt mit dem Produkt beeinträchtigt die natürliche Hautrückfettung und führt zum Austrocknen der Haut.
: Kaninchen, Ergebnis: Ätzend, OECD- Prüfrichtlinie 404, 4 h
: Ergebnis: Ätzend
: Kaninchen, Ergebnis: Keine Hautreizung, OECD- Prüfrichtlinie
404
: Kaninchen, Ergebnis: Schwache Hautreizung, OECD- Prüfrichtlinie 404
Augenreizung
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
: Kaninchen, Ergebnis: Ätzend
: Ergebnis: Reizt die Augen.
: Ergebnis: Ätzend
: Ergebnis: Ätzend
: Kaninchen, Ergebnis: Gefahr ernster Augenschäden., OECDPrüfrichtlinie 405
: Kaninchen, Ergebnis: Irreversible Schädigung der Augen,
Einstufung: Gefahr ernster Augenschäden., OECD- Prüfrichtlinie 405
Sensibilisierung
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
: Meerschweinchen, Sensibilisierung durch Einatmen und
Hautkontakt möglich.
: Buehler Test, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine
Sensibilisierung bei Labortieren.
: Buehler Test, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine
Sensibilisierung bei Labortieren.
: Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren.
: Maximierungstest, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht
keine Sensibilisierung bei Labortieren.
: Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren., OECD- Prüfrichtlinie 406
Keimzell-Mutagenität
Glutaral
Didecyldimethylammoniumchlorid
Z11183 DE
: Ergebnis: Unterschiedliche Studien zeigten sich widersprechende Resultate. Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung
im Tierversuch.
: Ergebnis: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test.
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Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
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: Ergebnis: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test.
: Ergebnis: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test.
: Ames test, Ergebnis: negativ , OECD- Prüfrichtlinie 471
Gentoxizität in vivo
Didecyldimethylammoniumchlorid
: Mutagenität (Säuger Knochenmark - zytogenetischer in vivoTest, Chromosomenanalyse), Ratte, Ergebnis: negativ
Mutagenität
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
: Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch.
: Zeigte in Tierversuchen keine erbgutverändernde Wirkung.
: Zeigte in Tierversuchen keine erbgutverändernde Wirkung.
: Tests mit Bakterien- oder Säugetierzellkulturen ergaben keinen Hinweis auf mutagene Wirkung.
: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test.
Karzinogenität
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
: Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung.
: Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung.
: Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung.
: Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung.
: Keine Daten verfügbar
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
: Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit.
: Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit.
: Keine Daten verfügbar
: Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit.
: Keine Daten verfügbar
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Teratogenität
Glutaral
Z11183 DE
: Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
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Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
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: Wenn tragende Tiere übermäßige Mengen verschlucken, führt
dies zu toxischen Wirkungen bei Muttertier und Fötus.
: Keine Daten verfügbar
: Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
: Keine Daten verfügbar
: Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Alkylpolyglycosid C8-10
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Toxizität bei wiederholter Verabreichung
Glutaral
: In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungen beobachtet.
Zielorgan Systemischer Giftstoff - Wiederholte Exposition
Alkylpolyglycosid C8-10
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien
nicht erfüllt.
Weitere Information
: Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Einstufung wurde nach
dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie vorgenommen.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Toxizität gegenüber Fischen
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
: LC50: 9,4 mg/l, 96 h, Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch)
: LC50: > 100 mg/l, 48 h, Leuciscus idus, statischer Test, Rohstoff
: LC50: 0,19 mg/l, 96 h, Pimephales promelas (fettköpfige Elritze)
: LC50: 0,85 mg/l, 96 h
: LC50: 1 - 10 mg/l, 96 h, Cyprinus carpio (Karpfen), OECDPrüfrichtlinie 203
: LC50: > 100 mg/l, Brachidanio rerio, ISO 7346/2
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren
Glutaral
Propan-2-ol
Z11183 DE
: EC50: 5,75 mg/l, 48 h, Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
: EC50: > 100 mg/l, 48 h, Daphia magna, statischer Test, Rohstoff
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Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
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Kein Änderungsdienst!
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: EC50: 0,062 mg/l, 48 h, Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
: EC50: 0,015 mg/l, 48 h, Daphia magna
: EC50: 1 - 10 mg/l, 48 h, Daphia magna, OECD- Prüfrichtlinie
202
: EC50: > 100 mg/l, Daphnia magna (Großer Wasserfloh),
OECD- Prüfrichtlinie 202
Toxizität gegenüber Algen
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
Alkylpolyglycosid C8-10
Toxizität gegenüber Bakterien
: NOEC: 0,025 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge), OECD- Prüfrichtlinie 201
EC50: 0,6 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge),
OECD- Prüfrichtlinie 201
: EC50: > 100 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge), statischer Test, Rohstoff
: ErC50: 0,026 mg/l, 96 h, Pseudokirchneriella subcapitata
(Grünalge)
: IC50: 0,03 mg/l, 72 h
: EC50: 1 - 10 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge), OECD- Prüfrichtlinie 201
: EC50: > 10 - 100 mg/l, Desmodesmus subspicatus (Grünalge)
: EC50: 173,6 mg/l, Atmungshemmung, OECD 209
Toxizität gegenüber Fischen (Chronische Toxizität)
Glutaral
Alkylpolyglycosid C8-10
: NOEC: 1,6 mg/l, 97 d, Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)
: NOEC: 1 - 10 mg/l, Brachidanio rerio, OECD- Prüfrichtlinie
204
Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren (Chronische Toxizität)
Glutaral
Alkylpolyglycosid C8-10
: NOEC: 2,5 mg/l, 21 d, Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
: > 1 - 10 mg/l, Daphnia magna (Großer Wasserfloh), OECDPrüfrichtlinie 202
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Biologische Abbaubarkeit
: Ergebnis: Nicht leicht biologisch abbaubar., OECD 301D /
EEC 84/449 C6
Chemischer Sauerstoffbedarf
(CSB)
: ca. 9.400 mg/l, Testsubstanz: 1 % ige Lösung
12.3 Bioakkumulationspotenzial
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Bioakkumulation
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
: Keine Bioakkumulation.
: Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <= 4).
: Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch), Expositionszeit: 46 d,
Biokonzentrationsfaktor (BCF): 81
: Keine Bioakkumulation.
Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser
: nicht anwendbar
: Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Mobilität
Glutaral
Propan-2-ol
Didecyldimethylammoniumchlorid
Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride
Tridecylethoxylat
: Mobil in Böden
: Mobil in Böden
: Mobil in Böden
: Keine Daten verfügbar
: Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Bewertung
: Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht persistent,
bioakkumulierbar oder toxisch sind (PBT).
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Sonstige ökologische Hinweise
: keine
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
: Produkt gemäß der aufgeführten Abfallschlüssel-Nr. entsorgen.
Verunreinigte Verpackungen
: Verpackungen nach Restentleerung der Wertstoffsammlung
zuführen.
Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das
Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt.
Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt
: AVV 070601
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Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt(Gruppe)
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: Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Fetten, Schmiermitteln, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln.
14. Angaben zum Transport
ADR
: UN-Nummer
1903
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DESINFEKTIONSMITTEL, FLÜSSIG,ÄTZEND, N.A.G. (Didecyldimethylammoniumchlorid)
IMDG
Transportgefahrenklassen
Verpackungsgruppe
Umweltgefahren
Klassifizierungscode
ADR/RID-Gefahrzettel
Gefahrenkennzeichen
: UN-Nummer
8
III
Umweltgefährdend
C9
8+N
80
1903
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Didecyldimethyl-ammonium chloride)
IATA
Transportgefahrenklassen
Verpackungsgruppe
Umweltgefahren
EmS
: UN-Nummer
8
III
Meeresschadstoff
F-A, S-B
1903
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Didecyldimethyl-ammonium chloride)
Transportgefahrenklassen
Verpackungsgruppe
Umweltgefahren
8
III
Umweltgefährdend
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
ADR Tunnelbeschränkungscode: E
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
Entfällt
15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische RechtsvorschrifZ11183 DE
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ten für den Stoff oder das Gemisch
Gesetzgebung zur Beherrschung der Gefahren bei
schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen
Wassergefährdungsklasse
: Richtlinie 96/82/EG trifft zu
: Einstufung gemäß Anhang 4 der "VwVwS" vom 27. Juli 2005
WGK 3 stark wassergefährdend
Die Angabe zur Wassergefährdungsklasse bezieht sich auf
die reine Substanz.
TA Luft
: 5.2.5 Organische Stoffe, Klasse 1: TA Luft v.24.7.02
Sonstige Vorschriften
: TRBA 250 " biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen"
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen
der biologischen Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung
(EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Entfällt
16. Sonstige Angaben
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze
R11
R20/22
R21/22
R22
R23/25
R34
R36
R41
R42/43
R50
R67
Leichtentzündlich.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim
Verschlucken.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Giftig beim Einatmen und Verschlucken.
Verursacht Verätzungen.
Reizt die Augen.
Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3.
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H225
H290
H301
H302
H312
H314
H317
H318
H319
H331
H334
H336
H400
H411
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Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Giftig bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Augenreizung.
Giftig bei Einatmen.
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder
Atembeschwerden verursachen.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Weitere Information
Änderungen gegenüber der letzten Ausgabe!!!
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte
für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar
auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen
wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
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