SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : antifect extra 5 l KA 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches Empfohlene Einschränkungen der Anwendung : Desinfektionsmittel und allgemeine Biozid-Produkte : Nur für gewerbliche Anwender. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant : Schülke & Mayr GmbH Robert-Koch-Str. 2 22851 Norderstedt Deutschland Telefon: +4940521000 Telefax: +494052100318 [email protected] www.schuelke.com Ansprechpartner : Application Department HI +49 (0)40/ 521 00 544 [email protected] 1.4 Notrufnummer Notrufnummer Notrufnummer : Giftnotruf Berlin: 030 / 19240 : +49 (0)40 / 52 100 –0 2. Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG) Gesundheitsschädlich Gesundheitsschädlich Ätzend Umweltgefährlich R20/22: Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R42/43: Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. R34: Verursacht Verätzungen. R50: Sehr giftig für Wasserorganismen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG) Z11183 DE Seite 1/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 Gefahrenpiktogramme : Ätzend R-Sätze : Umweltgefährlich R20/22 R34 R42/43 R50 R67 S-Sätze : S23 S26 S36/37/39 S45 S51 S61 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Verursacht Verätzungen. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Dampf nicht einatmen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. In der EU unterliegt dieses Produkt der Richtlinie 98/8/EG für Biozide.Das Produkt ist nach EGRichtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Weitere Information : Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Glutaral 111-30-8 Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische : Kennzeichnung gemäß VO (EG) Nr. 648/2004: (5 - 15 % nichtionische Tenside,, Duftstoffe) Linalool, Buthylphenyl methylpropional, Citronellol 2.3 Sonstige Gefahren Keine besonderen Gefahren bekannt 3. Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung Z11183 DE : Lösung von nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Seite 2/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung Glutaral IndexNummer CAS-Nr. EG-Nr. Registrierungsnummer 605-022-00-X 111-30-8 203-856-5 01211945554926-XXXX Einstufung (67/548/EWG) Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Konzentration [%] T; R23/25 C; R34 Xn; R42/43 N; R50 Acute Tox. 3; H301 Acute Tox. 3; H331 Skin Corr. 1B; H314 Resp. Sens. 1; H334 Skin Sens. 1; H317 Aquatic Acute 1; H400 Met. Corr. 1; H290 Aquatic Chronic 2; H411 9,8 % 5 - 15 % Propan-2-ol 603-003-00-0 67-63-0 200-661-7 01211945755825-XXXX F; R11 Xi; R36 R67 Flam. Liq. 2; H225 Eye Irrit. 2; H319 STOT SE 3; H336 Didecyldimethylammoniumchlorid 7173-51-5 230-525-2 Xn; R22 C; R34 N; R50 Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride 68424-85-1 270-325-2 Xn; R21/22 C; R34 N; R50 Tridecylethoxylat 69011-36-5 Polymer Xn; R22 Xi; R41 5% Acute Tox. 3; H301 Skin Corr. 1B; H314 Aquatic Acute 1; H400 M-Faktor 10 5% Acute Tox. 4; H302 Acute Tox. 4; H312 Skin Corr. 1B; H314 Aquatic Acute 1; H400 M-Faktor 10 Acute Tox. 4; H302 < 5 % Eye Dam. 1; H318 Alkylpolyglycosid C1016 110615-47-9 Polymer Xi; R41 Eye Dam. 1; H318 < 5% Alkylpolyglycosid C8-10 68515-73-1 500-220-1 012119488530XXXX Xi; R41 Eye Dam. 1; H318 < 5% Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Z11183 DE Seite 3/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nach Einatmen : Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt : Sofort mit viel Wasser für mindestens 15 Minuten abwaschen. Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt : Sofort während mindestens 15 Minuten mit viel Wasser abspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken : KEIN Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen. Kleine Mengen Wasser trinken lassen. Arzt aufsuchen. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Symptomatische Behandlung. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Für Ratschläge eines Spezialisten soll sich der Arzt an die Giftzentrale wenden. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel : Löschpulver Schaum Wassersprühstrahl Kohlendioxid (CO2) Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung : Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Z11183 DE : Im Falle eines Brandes, Atemausrüstung und Chemieschutzanzug tragen. Seite 4/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Version 01.01 Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Produkt selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 : Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden:, Kohlendioxid (CO2), Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxyde (NOx) 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Für angemessene Lüftung sorgen. Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/ verschüttetes Produkt Persönliche Schutzausrüstung verwenden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Eindringen in den Untergrund vermeiden. Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sägemehl). Mit Wasser spülen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte siehe Kapitel 8 + 13 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang : Aerosolbildung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Weitere Angaben zu Lagerbedingungen Z11183 DE : Im Originalbehälter bei Raumtemperatur lagern. : Vor Sonneneinstrahlung schützen. Vor Hitze schützen. Behälter dicht geschlossen halten. Seite 5/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 Zusammenlagerungshinweise : Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Lagerklasse (LGK) : 8BL Nichtbrennbare ätzende Stoffe, flüssig 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) Produktcode : GD 50 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Inhaltsstoffe CAS-Nr. Wert Glutaral 111-30-8 Glutaral 111-30-8 Spitzenbegrenzungswert MAK Propan-2-ol 67-63-0 Propan-2-ol 67-63-0 DNEL Glutaral Propan-2-ol Zulässiger Grenzwert Spitzenbegrenzungswert Zu überwachende Parameter 0,1 ppm 0,4 mg/m3 0,05 ppm 0,2 mg/m3 200 ppm 500 mg/m3 400 ppm 1.000 mg/m3 Grundlage TRGS 900 TRGS 900 TRGS 900 TRGS 900 : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - lokale Effekte Wert: 0,25 mg/m3 : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Chronische Wirkungen Wert: 888 mg/m3 Anwendungsbereich: Arbeitnehmer Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Chronische Wirkungen Wert: 500 mg/m3 PNEC Glutaral : Süßwasser Wert: 0,0025 mg/l Meerwasser Wert: 0,00025 mg/l Süßwassersediment Wert: 5,27 mg/kg Meeressediment Z11183 DE Seite 6/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 Wert: 0,527 mg/kg Boden Wert: 0,03 mg/kg Auswirkungen auf Abwasserreinigungsanlagen Wert: 0,8 mg/l Zeitweise Verwendung/Freisetzung Wert: 0,006 mg/l Propan-2-ol : Süßwasser Wert: 140,9 mg/l Meerwasser Wert: 140,9 mg/l Süßwassersediment Wert: 552 mg/kg Meeressediment Wert: 552 mg/kg Boden Wert: 28 mg/kg 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Schutzmaßnahmen Sicherstellen dass sich die Augenspülanlagen und Sicherheitsduschen nahe beim Arbeitsplatz befinden. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz : Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Atemschutz gemäß EN141. Empfohlener Filtertyp: A Handschutz : Spritzschutz: Einmalhandschuh aus Nitrilkautschuk z.B. Dermatril (Schichtdicke: 0,11 mm) der Fa. KCL oder Handschuhe anderer Hersteller mit gleichen Schutzwirkungen. Dauerkontakt: Schutzhandschuh aus Nitrilkautschuk z.B. Camatril (> 480 min, Schichtdicke: 0,40 mm) oder aus Butylkautschuk z.B. Butoject (>480 min, Schichtdicke: 0,70 mm) der Fa. KCL oder Handschuhe anderer Hersteller mit gleichen Schutzwirkungen. Augenschutz : Dicht schließende Schutzbrille Hygienemaßnahmen : Von Nahrungsmitteln und Getränken fernhalten. Schutzmaßnahmen : Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Dampf nicht einatmen. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Z11183 DE Seite 7/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 Allgemeine Hinweise : Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Eindringen in den Untergrund vermeiden. Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen Farbe Geruch : flüssig : grün : aldehydartigparfümiert Flammpunkt Zündtemperatur Untere Explosionsgrenze Obere Explosionsgrenze Entzündlichkeit Explosive Eigenschaften Oxidierende Eigenschaften Selbstentzündungstemperatur pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Zersetzungstemperatur Siedepunkt/Siedebereich Dampfdruck Dichte Wasserlöslichkeit Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser Viskosität, dynamisch Relative Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit : : : : : : : : 35 °C, DIN 51755 Part 1 Propan-2-ol: 425 °C nicht bestimmt nicht bestimmt Unterstützt die Verbrennung nicht. Nicht explosiv nicht anwendbar nicht anwendbar : ca. 4,7, 20 °C, Konzentrat : ca. < -5 °C Keine Daten verfügbar : ca. 90 °C : nicht bestimmt : ca. 1,00 g/cm3, 20 °C : 20 °C, vollkommen mischbar : nicht anwendbar : ca. 11 mPa*s, 20 °C, ISO 3219 : Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar 9.2 Sonstige Angaben Keine bekannt. 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang. Z11183 DE Seite 8/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. 10.5 Unverträgliche Materialien Nicht mit anderen Produkten mischen. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Zersetzungsprodukte : Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 : LD50: 158 mg/kg, Ratte : LD50: > 2000 mg/kg, Ratte : LD50: 200 - 2000 mg/kg, Ratte, OECD- Prüfrichtlinie 401 : LD50: 800 mg/kg, Ratte : LD50: 300 - 2000 mg/kg, Ratte : LD50: > 5000 mg/kg, Ratte, OECD- Prüfrichtlinie 401 Akute inhalative Toxizität Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat : LC50: 0,48 mg/l, 4 h, Ratte, Aerosol, OECD- Prüfrichtlinie 403 : LC50: 39 mg/l, 4 h, Ratte : Keine Daten verfügbar : LC50: > 2 mg/l, Ratte : Keine Daten verfügbar Akute dermale Toxizität Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 Z11183 DE : LD50: > 2000 mg/kg, Kaninchen : LD50: > 2000 mg/kg, Kaninchen : LD50: 3342 mg/kg, Kaninchen : LD50: 1000 mg/kg, Ratte : LD50: > 2000 mg/kg, Ratte : LD50: > 2000 mg/kg, Kaninchen, OECD- Prüfrichtlinie 402 Seite 9/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Hautreizung Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 : Kaninchen, Ergebnis: Ätzend : Ergebnis: Keine Hautreizung, Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt beeinträchtigt die natürliche Hautrückfettung und führt zum Austrocknen der Haut. : Kaninchen, Ergebnis: Ätzend, OECD- Prüfrichtlinie 404, 4 h : Ergebnis: Ätzend : Kaninchen, Ergebnis: Keine Hautreizung, OECD- Prüfrichtlinie 404 : Kaninchen, Ergebnis: Schwache Hautreizung, OECD- Prüfrichtlinie 404 Augenreizung Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 : Kaninchen, Ergebnis: Ätzend : Ergebnis: Reizt die Augen. : Ergebnis: Ätzend : Ergebnis: Ätzend : Kaninchen, Ergebnis: Gefahr ernster Augenschäden., OECDPrüfrichtlinie 405 : Kaninchen, Ergebnis: Irreversible Schädigung der Augen, Einstufung: Gefahr ernster Augenschäden., OECD- Prüfrichtlinie 405 Sensibilisierung Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 : Meerschweinchen, Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. : Buehler Test, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren. : Buehler Test, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren. : Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren. : Maximierungstest, Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren. : Meerschweinchen, Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung bei Labortieren., OECD- Prüfrichtlinie 406 Keimzell-Mutagenität Glutaral Didecyldimethylammoniumchlorid Z11183 DE : Ergebnis: Unterschiedliche Studien zeigten sich widersprechende Resultate. Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch. : Ergebnis: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Seite 10/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 : Ergebnis: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. : Ergebnis: Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. : Ames test, Ergebnis: negativ , OECD- Prüfrichtlinie 471 Gentoxizität in vivo Didecyldimethylammoniumchlorid : Mutagenität (Säuger Knochenmark - zytogenetischer in vivoTest, Chromosomenanalyse), Ratte, Ergebnis: negativ Mutagenität Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat : Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch. : Zeigte in Tierversuchen keine erbgutverändernde Wirkung. : Zeigte in Tierversuchen keine erbgutverändernde Wirkung. : Tests mit Bakterien- oder Säugetierzellkulturen ergaben keinen Hinweis auf mutagene Wirkung. : Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Karzinogenität Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 : Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung. : Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung. : Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung. : Zeigte in Tierversuchen keine krebserzeugende Wirkung. : Keine Daten verfügbar : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 : Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit. : Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit. : Keine Daten verfügbar : Zeigte in Tierversuchen keine Wirkung auf die Fruchtbarkeit. : Keine Daten verfügbar : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Teratogenität Glutaral Z11183 DE : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. Seite 11/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 : Wenn tragende Tiere übermäßige Mengen verschlucken, führt dies zu toxischen Wirkungen bei Muttertier und Fötus. : Keine Daten verfügbar : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. : Keine Daten verfügbar : Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Alkylpolyglycosid C8-10 : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Toxizität bei wiederholter Verabreichung Glutaral : In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen Wirkungen beobachtet. Zielorgan Systemischer Giftstoff - Wiederholte Exposition Alkylpolyglycosid C8-10 : Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Weitere Information : Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie vorgenommen. 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 : LC50: 9,4 mg/l, 96 h, Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch) : LC50: > 100 mg/l, 48 h, Leuciscus idus, statischer Test, Rohstoff : LC50: 0,19 mg/l, 96 h, Pimephales promelas (fettköpfige Elritze) : LC50: 0,85 mg/l, 96 h : LC50: 1 - 10 mg/l, 96 h, Cyprinus carpio (Karpfen), OECDPrüfrichtlinie 203 : LC50: > 100 mg/l, Brachidanio rerio, ISO 7346/2 Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren Glutaral Propan-2-ol Z11183 DE : EC50: 5,75 mg/l, 48 h, Daphnia magna (Großer Wasserfloh) : EC50: > 100 mg/l, 48 h, Daphia magna, statischer Test, Rohstoff Seite 12/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 : EC50: 0,062 mg/l, 48 h, Daphnia magna (Großer Wasserfloh) : EC50: 0,015 mg/l, 48 h, Daphia magna : EC50: 1 - 10 mg/l, 48 h, Daphia magna, OECD- Prüfrichtlinie 202 : EC50: > 100 mg/l, Daphnia magna (Großer Wasserfloh), OECD- Prüfrichtlinie 202 Toxizität gegenüber Algen Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat Alkylpolyglycosid C8-10 Toxizität gegenüber Bakterien : NOEC: 0,025 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge), OECD- Prüfrichtlinie 201 EC50: 0,6 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge), OECD- Prüfrichtlinie 201 : EC50: > 100 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge), statischer Test, Rohstoff : ErC50: 0,026 mg/l, 96 h, Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge) : IC50: 0,03 mg/l, 72 h : EC50: 1 - 10 mg/l, 72 h, Desmodesmus subspicatus (Grünalge), OECD- Prüfrichtlinie 201 : EC50: > 10 - 100 mg/l, Desmodesmus subspicatus (Grünalge) : EC50: 173,6 mg/l, Atmungshemmung, OECD 209 Toxizität gegenüber Fischen (Chronische Toxizität) Glutaral Alkylpolyglycosid C8-10 : NOEC: 1,6 mg/l, 97 d, Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) : NOEC: 1 - 10 mg/l, Brachidanio rerio, OECD- Prüfrichtlinie 204 Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren (Chronische Toxizität) Glutaral Alkylpolyglycosid C8-10 : NOEC: 2,5 mg/l, 21 d, Daphnia magna (Großer Wasserfloh) : > 1 - 10 mg/l, Daphnia magna (Großer Wasserfloh), OECDPrüfrichtlinie 202 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit : Ergebnis: Nicht leicht biologisch abbaubar., OECD 301D / EEC 84/449 C6 Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) : ca. 9.400 mg/l, Testsubstanz: 1 % ige Lösung 12.3 Bioakkumulationspotenzial Z11183 DE Seite 13/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 Bioakkumulation Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat : Keine Bioakkumulation. : Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <= 4). : Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch), Expositionszeit: 46 d, Biokonzentrationsfaktor (BCF): 81 : Keine Bioakkumulation. Verteilungskoeffizient: nOctanol/Wasser : nicht anwendbar : Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Mobilität Glutaral Propan-2-ol Didecyldimethylammoniumchlorid Quaternäre Ammoniumverbind-ungen, Benzyl-C12-16alkyldimethyl-, Chloride Tridecylethoxylat : Mobil in Böden : Mobil in Böden : Mobil in Böden : Keine Daten verfügbar : Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Bewertung : Diese Mischung enthält nur Substanzen, die nicht persistent, bioakkumulierbar oder toxisch sind (PBT). 12.6 Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise : keine 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt : Produkt gemäß der aufgeführten Abfallschlüssel-Nr. entsorgen. Verunreinigte Verpackungen : Verpackungen nach Restentleerung der Wertstoffsammlung zuführen. Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt. Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt : AVV 070601 Z11183 DE Seite 14/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt(Gruppe) 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 : Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Fetten, Schmiermitteln, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln. 14. Angaben zum Transport ADR : UN-Nummer 1903 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung DESINFEKTIONSMITTEL, FLÜSSIG,ÄTZEND, N.A.G. (Didecyldimethylammoniumchlorid) IMDG Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe Umweltgefahren Klassifizierungscode ADR/RID-Gefahrzettel Gefahrenkennzeichen : UN-Nummer 8 III Umweltgefährdend C9 8+N 80 1903 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Didecyldimethyl-ammonium chloride) IATA Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe Umweltgefahren EmS : UN-Nummer 8 III Meeresschadstoff F-A, S-B 1903 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung DISINFECTANT, LIQUID, CORROSIVE, N.O.S. (Didecyldimethyl-ammonium chloride) Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe Umweltgefahren 8 III Umweltgefährdend Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender ADR Tunnelbeschränkungscode: E Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Entfällt 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische RechtsvorschrifZ11183 DE Seite 15/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Version 01.01 ten für den Stoff oder das Gemisch Gesetzgebung zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen Wassergefährdungsklasse : Richtlinie 96/82/EG trifft zu : Einstufung gemäß Anhang 4 der "VwVwS" vom 27. Juli 2005 WGK 3 stark wassergefährdend Die Angabe zur Wassergefährdungsklasse bezieht sich auf die reine Substanz. TA Luft : 5.2.5 Organische Stoffe, Klasse 1: TA Luft v.24.7.02 Sonstige Vorschriften : TRBA 250 " biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen" Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Entfällt 16. Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R11 R20/22 R21/22 R22 R23/25 R34 R36 R41 R42/43 R50 R67 Leichtentzündlich. Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Giftig beim Einatmen und Verschlucken. Verursacht Verätzungen. Reizt die Augen. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Sehr giftig für Wasserorganismen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. Z11183 DE Seite 16/17 SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 antifect extra Version 01.01 H225 H290 H301 H302 H312 H314 H317 H318 H319 H331 H334 H336 H400 H411 5 l KA Kein Änderungsdienst! Überarbeitet am 21.06.2013 Druckdatum 06.01.2014 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Giftig bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Giftig bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sehr giftig für Wasserorganismen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Weitere Information Änderungen gegenüber der letzten Ausgabe!!! Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. Z11183 DE Seite 17/17