Vereinbarung nach § 43 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse über die Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2, die am DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 teilnehmen, sowie Patientinnen mit Gestationsdiabetes zur Verbesserung der Lebensqualität und Vermeidung diabetesbedingter Folgeschäden Inhaltsverzeichnis Präambel §1 Anspruchsberechtigte Versicherte §2 Teilnahmeberechtigte Ärzte, Teilnahmevoraussetzungen §3 Leistungen und Vergütungen §4 Arztverzeichnis §5 Datenschutz §6 Inkrafttreten §7 Schlussbestimmungen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung Klassifizierung diabetischer Fuß-Läsionen nach Wagner-Armstrong Beispielvorlage Patienteninformation/Risikostratifizierung Überweisungsvorlage zur Koordination im DMP Diabetes mellitus Typ 2 Patientenerklärung zur DMP-Teilnahme Erläuterungen §§, Abschnitte und Anlagen ohne Kennzeichnung beziehen sich auf diesen Vertrag. „Krankenkasse“ ist die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse. „DMP-Vertrag Diabetes Typ 1“ ist der Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) – Landesvertretung Bayern und dem ArbeiterErsatzkassen-Verband e.V. (AEV) – Landesvertretung Bayern auf der Grundlage des § 83 SGB V sowie dem BKK Landesverband Bayern, der Knappschaft – Verwaltungsstelle München und der Vereinigten IKK auf der Grundlage des § 73 a SGB V vom 01.10.2006. „DMP-Vertrag Diabetes Typ 2“ ist der Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) – Landesvertretung Bayern und dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) – Landesvertretung Bayern auf der Grundlage des § 83 SGB V sowie dem BKK Landesverband Bayern, der Knappschaft – Verwaltungsstelle München und der Vereinigten IKK auf der Grundlage des § 73a SGB V vom 31.08.2006. „DMP-Verträge“ sind der „DMP-Vertrag Diabetes Typ 1“ und der „DMP-Vertrag Diabetes Typ 2“. „KVB“ ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns. Es wurde grundsätzlich die männliche Form gewählt. Damit sind gleichermaßen Frauen gemeint. 2 Präambel Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) nach § 137f SGB V, die auf der RSAV in der jeweils gültigen Fassung beruhen, optimiert werden. Dazu haben die Krankenkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Verträge zur Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2 auf der Grundlage des § 83 bzw. § 73a SGB V (DMP-Verträge) geschlossen. Mit dieser Vereinbarung wird die Versorgung in Bezug auf die Behandlung und Schulung von Diabetikern, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 bzw. 2 eingeschrieben sind, ergänzt. Zusätzlich regelt diese Vereinbarung die Versorgung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes. Dieser Vertrag ist eine Nachfolgevereinbarung der Vereinbarung nach § 43 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, über die Betreuung, Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 im Zusammenhang mit DMP „Diabetes mellitus Typ 2“, Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht am DMP „Diabetes mellitus Typ 2“ teilnehmen, Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 sowie Patientinnen mit Gestationsdiabetes zur Verbesserung der Lebensqualität und Vermeidung diabetesbedingter Folgeschäden vom 28.11.2006. §1 Anspruchsberechtigte Versicherte (1) Zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Behandlung gemäß § 3 Abs. 1 sind grundsätzlich folgende Versicherte berechtigt: 1. Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 eingeschrieben sind 2. Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben sind sowie 3. Patientinnen mit Gestationsdiabetes (2) Die unter Abs. 1 Nr. 2 beschriebenen Patienten sind nur nach Überweisung durch den Koordinationsarzt nach § 3 des DMP-Vertrags Diabetes Typ 2 zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Betreuung gemäß § 3 Abs. 1 berechtigt. Die diabetologische Schwerpunktpraxis bedarf bei Patienten, die an dieser Betriebsstätte im DMP koordiniert werden, keiner Überweisung. (3) Patientinnen mit Gestationsdiabetes nach Abs. 1 Nr. 3 sind nach Überweisung durch den Hausarzt oder den Gynäkologen zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Betreuung gemäß § 3 Abs. 1 und/oder der Beratung gemäß § 3 Abs. 3 berechtigt. (4) Bestehen Zweifel an einer DMP-Teilnahme des Patienten und kann der Arzt nicht eindeutig aufgrund der Krankenversichertenkarte, einer Kopie der DMP-Bonuskarte oder einer DMP-Teilnahmeerklärung mit Datum des aktuellen oder der vorangehenden beiden Quartale die DMP-Teilnahme des Versicherten nachweisen, muss er sich vom 3 Versicherten schriftlich erklären lassen, dass dieser an einem DMP teilnimmt (Vorschlag s. Anlage 6 „Patientenerklärung zur DMP-Teilnahme“). Die Nachweise sind so lange aufzubewahren, bis die Abrechnungsprüfung seitens der Krankenkasse abgeschlossen ist (mindestens zwei Jahre). (5) Zur Inanspruchnahme von Leistungen nach § 3 Abs. 2 sind • neu erkrankte Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder • neu entdeckte Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 oder • Schwangere mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 oder Gestationsdiabetes berechtigt, wenn diese unmittelbar auf Insulin eingestellt werden müssen. (6) Zur Inanspruchnahme von Schulungen nach dieser Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 4 und 5 sind folgende Versicherte berechtigt: • Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 eingeschrieben sind. • Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben sind. • Patientinnen mit Gestationsdiabetes. §2 Teilnahmeberechtigte Ärzte, Teilnahmevoraussetzungen (1) Die Teilnahme an dieser Vereinbarung erfolgt erst mit Erteilung der Genehmigung durch die KVB. Die Überprüfung der Qualifikation der antragstellenden Vertragsärzte erfolgt durch die KVB. (2) Die fachliche Befähigung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt für Maßnahmen nach dieser Vereinbarung erfüllen Ärzte, die 1. die Strukturqualität nach Anlage 1 oder Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 1 erfüllen und gemäß § 3 am DMP-Vertrag Diabetes Typ 1 teilnehmen und/oder 2. die Strukturqualität nach Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 2 erfüllen und gemäß § 4 oder § 3 i.V.m. § 4 am DMP-Vertrag Diabetes Typ 2 teilnehmen. Nur Vertragsärzte, die am DMP Diabetes Typ 1 teilnehmen, dürfen für Patienten mit Diabetes Typ 1 Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbringen. Nur Vertragsärzte die am DMP Diabetes Typ 2 teilnehmen, dürfen für Patienten mit Diabetes Typ 2 Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbringen. Gestationsdiabetikerinnen können von Ärzten behandelt werden, die nach Nr. 1 oder Nr. 2 fachlich befähigt sind. (3) Den nach § 2 Abs. 2 teilnehmenden Vertragsärzten wird die Genehmigung nach dieser Vereinbarung als Schulungsarzt erteilt, wenn zusätzlich die „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ gemäß Anlage 1 gegenüber der KVB nachgewiesen wurde. (4) Den nach § 2 Abs. 2 teilnehmenden Vertragsärzten wird die Genehmigung nach dieser Vereinbarung als auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung erteilt, wenn zusätzlich die Qualifikationsvoraussetzungen gemäß Anlage 2 „Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung“ gegenüber der KVB nachgewiesen wurden. 4 (5) Krankenhausärzte, die über eine Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung von Diabetikern verfügen, erhalten im Rahmen Ihres Ermächtigungsumfanges die entsprechenden Genehmigungen, wenn sie • die Strukturqualität nach Anlage 1 oder Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 1 erfüllen und gemäß § 3a am DMP-Vertrag Diabetes Typ 1 teilnehmen. und/oder • die Strukturqualität nach Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 2 erfüllen und gemäß § 4 am DMP-Vertrag Diabetes Typ 2 teilnehmen. Die Teilnahmemöglichkeit beschränkt sich auf die Erbringung nur derjenigen Leistungen, die von der zum Zeitpunkt der Teilnahme jeweils bestehenden Ermächtigung umfasst sind. Die Teilnahme begründet keinerlei Ansprüche auf die Erweiterung bei Fristablauf. § 2 Abs. 2 Sätze 2, 3 und 4 gelten entsprechend. (6) Den nach § 2 Abs. 5 teilnehmenden ermächtigten Ärzten wird die Genehmigung nach dieser Vereinbarung als Schulungsarzt erteilt, wenn zusätzlich die „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ gemäß Anlage 1 gegenüber der KVB nachgewiesen wurde. (7) Den nach § 2 Abs. 5 teilnehmenden ermächtigten Ärzten wird die Genehmigung nach dieser Vereinbarung als auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung erteilt, wenn zusätzlich die Qualifikationsvoraussetzungen gemäß Anlage 2 „Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung“ gegenüber der KVB nachgewiesen wurden. (8) Die Teilnahme an diesem Vertrag ist nur auf Antrag möglich. Anträge auf Genehmigung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung sind schriftlich an die KVB zu richten. Das Antragsformular kann bei der KVB angefordert oder unter www.kvb.de (Praxisinformationen – DMP – Diabetes-Vereinbarung – Vertrag und Teilnahme) heruntergeladen werden. (9) Dem Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung gemäß Abs. 2 bis 7 sind die erforderlichen Nachweise beizufügen, soweit sie der KVB noch nicht vorliegen. (10) Die Genehmigung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung oder zur Erbringung einzelner Leistungen kann widerrufen werden, wenn der Arzt die ihm obliegenden Pflichten und/oder die Qualifikationsvoraussetzungen aus dieser Vereinbarung nicht oder nicht mehr erfüllt. Der Arzt ist verpflichtet, den Wegfall von Qualifikationsvoraussetzungen gegenüber der KVB unverzüglich schriftlich anzuzeigen. §3 Leistungen und Vergütungen (1) Der besondere Betreuungsaufwand durch gemäß § 2 diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte wird pro anspruchsberechtigtem Versicherten wie folgt dem Vertragsarzt vergütet, wenn die jeweilige, in den DMP-Verträgen geforderte Strukturqualität für die entsprechende Betreuungspauschale vorliegt (siehe „Voraussetzung“ bei der jeweiligen Leistung). Die Höhe der Betreuungspauschale bemisst sich nach der an der betreffenden Betriebsstätte vorgehaltenen und nachgewiesenen Strukturqualität: Maximal werden 75 € pro Betreuungspauschale vergütet, die Abschläge bei nicht nachgewiesener Struktur5 qualität sind in der unten stehenden Tabelle ‚Qualitätskriterien’ aufgeführt. Auf die maximale Pauschale in Höhe von 75 € erfolgt ggf. ein kumulativer Abschlag nach den in der angegebenen Tabelle aufgeführten Kriterien. Für Pädiater/pädiatrische Einrichtungen gelten keine Abschläge. Falls ein Versicherter lediglich ein Folgerezept abholt und keinen persönlichen Kontakt mit dem Diabetologen hat, sind die Betreuungspauschalen Nr. 1 bis Nr. 5 der folgenden Tabelle nicht abrechenbar. Nr. Schnittstelle 1. Häufigkeit Diabetiker mit ICT- Behandlung1 oder Insulinpumpentherapie Voraussetzung: bereits durchgeführte entsprechende Schulung des Patienten Voraussetzung für Insulinpumpe: DMP-Typ1-Berechtigung für Behandlung mit Insulinpumpe liegt vor 2. Betrag / Abrechnungsnummer 1 x im Behandlungs- maximal 75 € fall 97310 fürTyp-1Diabetiker 97320 für Typ-2Diabetiker Typ 2-Diabetiker mit besonderer Aufklärung, 1 x im Behandlungs- maximal 75 € Beratung und Motivation (ggf. von deren fall 97321 Angehörigen). Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: 1. unbefriedigende Stoffwechselkontrolle (z.B. laut DMP-Dokumentation) • HbA1c unter 6,0% (bei aufgetretener Hypoglykämie) oder über 7,3% und/oder • Blutdruck über 140/90 mmHg und/oder 2. Vorliegen mindestens einer der folgenden mikro- oder makrovaskulären Komplikationen (nicht abschließend; Nachweis z.B. laut DMP-Dokumentation) • • • • • • Herzinfarkt akutes Koronarsyndrom KHK Schlaganfall AVK oder Behandlung wegen AVK Retinopathie Fortsetzung siehe Folgeseite 1 ICT = intensivierte Insulintherapie 6 Nr. Schnittstelle Häufigkeit Betrag / Abrechnungsnummer Fortsetzung • • • Nephropathie diabetische Neuropathie diabetisches Fußsyndrom der Stufe A0 nach abgeheiltem Ulkus und/oder 2 3. Ersteinstellung auf OAD/SIT/BOT/CT und/oder 4. Wechsel des Therapiemodus OAD SIT/BOT/CT 3. Kinder und Jugendliche3 mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 1x im Behandlungsfall Voraussetzung: DMP-Typ-1-Berechtigung zur Koordination von Kindern und Jugendlichen liegt vor 4. maximal 75 € 97312 für Typ-1Diabetiker 97322 für Typ-2Diabetiker Gestationsdiabetikerinnen bzw. Schwanger- 1x im Behandlungsschaft bei Typ-1- oder Typ-2fall für Dauer der Diabetikerinnen Schwangerschaft; zusätzlich bei Typ 1Voraussetzung: DMP-Typ-1-Berechtigung oder Typ 2zur Behandlung Schwangerer liegt vor Diabetikerinnen 1x bei Schwangerschaftswunsch maximal 75 € 97313 für Typ-1Diabetikerin 97323 für Typ-2Diabetikerin 97333 für GestationsDiabetikerin 5. Behandlungspauschale für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms (Strukturleistung zur Etablierung, Förderung und Steigerung der Qualität der der Erbringung von Behandlungen des diabetischen Fußsyndroms in den Wagner- ArmstrongKlassifikationen 0 D, 1-2 B-D, 3-5 A-D, in Ausnahmefällen auch Wagner- ArmstrongKlassifikationen 0 A-C und 1-2 A, 1 x im Behandlungs- 35 € fall 97314 für Typ-1Diabetiker 97324 für Typ-2Diabetiker Fortsetzung siehe Folgeseite 2 OAD = orales Antidiabetikum, SIT = supplementäre Insulintherapie, BOT = basale Insulintherapie, CT = konventionelle Insulintherapie 3 Alter unter 21 Jahren 7 Fortsetzung 4 in einer diabetologischen Fußambulanz ) Voraussetzung: Erfüllung der Anlage 2 „Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung“. Die Abrechnung in den Ausnahmefällen (Wagner-Armstrong-Klassifikationen O A-C, 1-2 A) setzt zusätzlich einen therapeuti5 schen Eingriff zur Behandlung des diabetischen Fußsyndroms voraus und kann nur dann abgerechnet werden, wenn eine scharfe Abtragung der Hyperkeratosen und/oder Wundrandexzision und/oder Nekroseabtragung durchgeführt wurde.6 Die in der obigen Tabelle aufgeführten Abrechnungsnummern sind nicht nebeneinander abrechenbar. Ausnahme: Die Abrechnungsnummern 97314 und 97324 sind neben allen anderen Abrechnungsnummern abrechenbar. Die Abrechnungsnummern 97314 und 97324 sind am selben Tag neben EBM 02311 („Behandlung Diabetischer Fuß“) nicht abrechenbar. Liegt eines oder liegen mehrere der unten aufgeführten Qualitätskriterien in einer Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft an einer Betriebsstätte nicht nachgewiesen vor, so erfolgt ein kumulierter Abschlag auf die Abrechnungsnummern (97310, 97320, 97321, 97312, 97322, 97313, 97323, 97333) gemäß der folgenden Tabelle. Nr. Qualitätskriterien Abschlag 1 Fehlende Fußqualifikation gemäß § 2 Abs. 4 oder 7 -7,50 € 2 Fehlender Nachweis einer Diabetesberaterin DDG (in der Praxis anwesend mindestens während der Hälfte der Sprechstundenzeiten) -11,25 € Änderungen bezüglich dieses Kriteriums sind der KVB unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 3 Fehlende Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 1 -7,50 € 4 Je fehlendem aktiv durchgeführtem Schulungsangebot: je -3,75 € (also max. -18,75 €) • mit Insulin (nicht ICT) Fortsetzung siehe Folgeseite 4 Fußambulanz im Sinne der RSAV ist die „auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisierte Einrichtung“ 5 Das Schleifen oder Fräsen der Haut oder die Behandlung der Nagelmykosen stellen keinen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung dar. 6 Gleichzeitige Abrechungen der GOP 02311 bei vorliegender Genehmigung ist bei WagnerArmstrong-Klassifikation 0 A-C und 1-2 A nicht möglich. 8 Fortsetzung • • • • ohne Insulin ICT für Typ-1-Diabetes ICT für Typ-2-Diabetes Hypertonie Entscheidend für den Nachweis der aktiven Schulung ist die Vergütung einer entsprechenden Schulung in mindestens einem der vier Quartale vor dem Leistungsquartal. 5 Fehlende umfassende Kooperation, d.h. mindestens einer der folgenden Kooperationspartner (mit denen jährlich mindestens ein persönlicher Kontakt stattfinden muss) wird nicht genannt • Podologe oder medizinischer Fußpfleger • Orthopädieschuhmacher oder Schuhtechniker • Gefäßchirurg • Chirurg • Angiologe • interventioneller Radiologe • Mikrobiologielabor -3,75 € Hinweis: Die Angaben sind auf Anfrage der KVB zu aktualisieren. 6 Fehlende Insulinpumpenqualifikation -3,75 € Der Abschlag entfällt, falls alle betroffenen Patienten, die eine Pumpe haben oder haben müssten, an eine entsprechend qualifizierte Praxis überwiesen werden und der KVB eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung vorliegt. 7 Fehlende Qualifikation zur Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen oder fehlende Qualifikation zur Bertreuung von schwangeren Diabetikerinnen. -3,75 € Der Abschlag entfällt, falls ab dem Quartal nach Bekanntwerden der Schwangerschaft für die Dauer der Schwangerschaft alle betroffenen Patientinnen an eine entsprechend qualifizierte Praxis überwiesen werden und der KVB eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung vorliegt. Es gelten jeweils die Abschläge gemäß der vorliegenden und nachgewiesenen Qualitätskriterien. Die KVB überprüft mindestens einmal jährlich die Qualitätskriterien und informiert die AOK unverzüglich darüber. Erfüllt ein Arzt eines oder mehrere Qualitätskriterien nicht mehr, ist er darüber in Kenntnis zu setzen. Erfüllt er später dieses Kriterium wieder, entfällt der entsprechende Abschlag. Diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte nach § 2 Abs. 2 oder 5 erheben bei jedem Patienten den Fußstatus. Sobald der Fußstatus bei einem Patienten nicht mehr unauffällig ist (bedeutet: Pulsstatus und/oder Sensibiltätsprüfung und/oder Fußstatus auffällig), verpflichten sich Ärzte ohne Fußqualifikation gemäß § 2 Abs. 4 oder 7 diesen Patienten an eine spezialisierte Einrichtung für die Behandlung des diabetischen Fußes gemäß § 2 Abs. 4 oder 7 zu überweisen. Eine Abrechnung sämtlicher Positionen nach 9 dieser Vereinbarung ist für Ärzte ohne die Zulassung zur Fußversorgung für die betreffenden Patienten dann nicht mehr zulässig. Dies gilt ab dem Quartal nach demjenigen, in dem erstmalig ein auffälliger Fußbefund erhoben wurde. Die Erarbeitung bzw. Aktualisierung und Aushändigung einer schriftlichen Behandlungsempfehlung inklusive individueller Risikostratifizierung (Vorschlag siehe Anlage 4 „Beispielvorlage Patienteninformation/Risikostratifizierung“) an den Patienten gehört zum Leistungsinhalt der Abrechnungsnummern 97310, 97320, 97321, 97312, 97322, 97313, 97323, 97333 dazu. (2) Diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte nach § 2 Abs. 2 oder 5 können bei Versicherten, bei denen eine Ersteinstellung auf Insulin (ICT) erforderlich ist und die daher unverzüglich in den Umgang mit der intensivierten Insulintherapie eingewiesen werden müssen, den daraus entstehenden außerordentlichen Betreuungsaufwand abrechnen. Dies trifft für folgende Versichertengruppen zu: • Erstmanifestation des Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 (Der Versicherte nimmt noch nicht am DMP teil, deshalb ist eine DMP-Teilnahme des Patienten für die Abrechenbarkeit dieser speziellen Leistung nicht erforderlich.) oder • Gestationsdiabetes oder Schwangerschaft während eines bestehenden Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 (Darf nur abgerechnet werden, wenn in der Betriebsstätte die entsprechende Strukturqualität „Schwangerschaft“ (D. h. Betreuung von mind. neun schwangeren Diabetikerinnen in drei Jahren durch einen Arzt) vorhanden ist. Die Versicherte nimmt noch nicht am DMP teil.) Ersteinstellung auf eigenständige intensivierte Insulinbehandlung; Schwerpunkte: Insulin und Injektionstechnik, Technik der Blutglukoseselbstkontrolle, InsulinDosisanpassung; Hypo- und Hyperglykämie, Diätetik maximal 6 Unterweisungseinheiten 20,00 Euro GOP je Einheit 97276 Es sollen mindestens zwei Unterweisungseinheiten pro Woche durchgeführt werden. Die maximal 6 Einheiten sollen innerhalb von 4 Wochen abgeschlossen werden. Die Einheiten sind nur abrechenbar, wenn nicht bereits eine Einstellung im stationären Bereich erfolgte. Die Inhalte können ggf. durch eine spätere ICT-Schulung vertieft werden. Der Vertragsarzt wirkt darauf hin, dass sich der Patient im Anschluss an die Ersteinstellung in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 bzw Typ 2 einschreibt. (3) Für Versicherte mit Gestationsdiabetes können diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte nach § 2 Abs. 2 bzw. Abs. 5 einmalig je Schwangerschaft ein zusätzliches, individuelles Beratungsgespräch abrechnen. Beratungsgespräch bei Gestationsdiabetes 15,00 Euro pro Patientin/ Schwangerschaft GOP 97277 Das Gespräch soll zeitnah nach Manifestation des Diabetes durchgeführt werden. (4) Bei Patienten, bei denen die Ersteinstellung auf Pumpentherapie vorgenommen werden soll und die bereits intensiviert mit Insulin behandelt werden, kann einmalig ein Insulinpumpentherapie-Training abgerechnet werden. Voraussetzung zur Abrechnung des Trainings ist die Antragstellung auf Kostenübernahme einer Insulinpumpe bei der AOK Bayern. 10 Das Insulinpumpentherapie-Training CSII kann von diabetologisch besonders qualifizierten Vertragsärzten abgerechnet werden, die nach § 2 Abs. 2 oder 5 an dieser Vereinbarung teilnehmen. Außerdem muss der Leistungserbringer die Strukturvoraussetzungen nach Anlage 1 „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ erfüllen. Insulinpumpentherapie Training CSII 8 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten für Gruppen mit bis zu 4 Patienten in wöchentlichen Abständen 25,00 Euro pro Unterrichtseinheit/Patient GOP 97270 Obligatorische Trainingsinhalte: − Physiologische Aspekte des Diabetes mellitus mit besonderer Berücksichtigung der Insulinpumpentherapie; − Insulinpumpenarten und -technik; Bedienung der Insulinpumpe; praktische Übungen zur Pumpenbedienung; − Katheterarten, Katheterwechsel; − Basalratetest; Blutzuckerkontrollen und Protokollierung sowie Festlegung der Insulindosis; − Hypoglykämie und -vermeidung unter besonderer Berücksichtigung der CSII; Management der Hyperglykämie unter CSII; Ketoazidose; Besonderheiten der Ernährung bei Insulinpumpentherapie; − Pumpentherapie im Alltag und in besonderen Situationen; körperliche Aktivität und Sport (5) Ärzte, die nach § 2 Abs. 2 und 3 oder § 2 Abs. 5 und 6 als Schulungsarzt an diesem Vertrag teilnehmen, können für Versicherte, die am DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen oder für Gestationsdiabetikerinnen folgende Schulungen durchführen, wenn sie die Anforderungen gemäß Anlage 1 „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ erfüllen: Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie (ICT) für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen in der jeweils aktuellsten Auflage, Kirchheim-Verlag www.kirchheim-verlag.de 12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten; für Gruppen mit bis zu 4 Patienten; Das Programm soll im Laufe von 4 Wochen vollzogen werden. 25,00 Euro GOP pro Unter97268 richtseinheit/ Patient LINDA – DiabetesSelbstmanagementSchulung für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen Fa. Diabetesbedarf, Forchheim www.linda1.de bis zu 12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, 4 - 10 Versicherte Diabetes mellitus Typ 2 ICT 25,00 Euro GOP pro Unter97274 richtseinheit/ Patient Diabetes-Buch für Kinder für 6-10-jährige Kinder mit DiaKirchheim-Verlag betes mellitus Typ 2, 26 Unterwww.kirchheim-verlag.de richtseinheiten von jeweils 45 Minuten 12,50 Euro GOP pro Unter97278 richtseinheit/ Patient 11 Jugendliche mit Diabetes für Jugendliche ab dem 11. Lebensjahr mit Diabetes mellitus Kirchheim-Verlag Typ 2, 16 Unterrichtseinheiten www.kirchheim-verlag.de von jeweils 90 Minuten, 4 – 10 Versicherte 25,00 Euro GOP pro Unter97279 richtseinheit/ Patient Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining (BGAT) G. Fehm-Wolfsdorf, BGATManual, Lübeck www.bgat.de 8 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten; für Gruppen mit bis zu 8 Patienten in wöchentlichen Abständen Abrechnungsvoraussetzungen/Indikationsbeschränkung: Schulung nur bei Patienten, die Insulin spritzen, mit mehr als einer schweren Hypoglykämie (Grad II und III) im Monat und Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen und/oder Hypoglykämieangst 25,00 Euro GOP pro Unter97269 richtseinheit/ Patient Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patientinnen mit nicht insulinpflichtigem Gestationsdiabetes 6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten; für Gruppen mit bis zu 4 Patientinnen, wobei die erste, zweite und dritte Doppelstunde sofort und an zwei Folgetagen durchgeführt werden sollen. Die weiteren Schulungseinheiten finden innerhalb der nächsten drei Wochen statt. 25,00 Euro GOP pro Unter97271 richtseinheit/ Patient Abrechnungsvoraussetzungen/Indikationsbeschränkung: Sicherstellung des Gestationsdiabetes durch einen pathologischen Glucosetoleranztest Obligatorische Schulungsinhalte: − Physiologische Aspekte des Gestationsdiabetes; Entstehung und Prognose für Mutter und Kind; − Gebrauch des Blutzuckermessgerätes; Blutzuckerkontrollen und -selbstkontrollen sowie Protokollierung; − Erstellung und Kontrolle der Einhaltung des individuellen Ernährungsplans; Nahrungsbestandteile; Ernährungszusammensetzung; Besonderheiten der Ernährung bei Gestationsdiabetes; Gefahren der Mangelernährung in der Schwangerschaft; − Kontrolluntersuchungen beim Arzt; − körperliche Aktivität; − Vorbeugung der Entstehung des Diabetes mellitus Typ 2 12 Sachkostenpauschale pro Schulungsprogramm und Versichertem 9,00 Euro pro Schulung/ Patient GOP Schulungsmaterial Diabetes-Buch für Kinder 19,90 Euro pro Schulung/ Patient Schulungsmaterial Jugendliche mit Diabetes 100,00 Euro GOP pro 97279S Schulung/ Patient 97267 B GOP 97278S (6) Die Patientenschulungen für anspruchsberechtigte Versicherte können auch gemeinschaftlich durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Schulungsgemeinschaft dürfen die Schulungsleistungen nur von denjenigen Ärzten, die die erforderliche Strukturqualität gemäß Anlage 1 „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ erfüllen, erbracht werden. Die Schulungen werden ausschließlich durch denjenigen Arzt abgerechnet, der die Schulungsleistung erbracht hat. (7) Nach dieser Vereinbarung können grundsätzlich nur Patienten geschult werden, die körperlich und geistig schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich sind. Bei nichtschulungsfähigen Patienten können – bei Kindern und Jugendlichen sollen – die Angehörigen oder Betreuer geschult werden. In Ausnahmefällen ist bei Kindern und Jugendlichen eine Wiederholungsschulung möglich, wenn diese durch eine Veränderung, z. B. durch den Reifeprozess oder einen Betreuerwechsel, medizinisch sinnvoll und notwendig ist. Speziell bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 2 soll eine Ernährungsberatung durch eine Ernährungsfachkraft bei der zuständigen Geschäftsstelle der Krankenkasse empfohlen werden. (8) Bei der Betreuung und Schulung von DMP-Patienten darf nicht gegen die in den DMPVerträgen festgelegten Regelungen verstoßen werden, insbesondere nicht gegen die Inhalte der RSAV. (9) Der Diabetespatient erhält einen Gesundheits-Pass „Diabetes“ (Diabetiker-Pass) der Deutschen Diabetes-Gesellschaft. Die Ärzte können den Diabetiker-Pass bei der Firma Kohlhammer GmbH, Stuttgart, bestellen. Die Kosten für den Diabetiker-Pass werden von der Krankenkasse getragen. Der Diabetiker-Pass wird von den an der Vereinbarung teilnehmenden Ärzten bei Bedarf aktualisiert. (10) Die Leistungen nach diesem Vertrag werden im Formblatt 3, Kontenart 400 in Kapitel 80, Vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen, Abschnitt 2 Diabetologie, erfasst. Die abgerechneten Leistungen und deren Häufigkeit werden gesondert ausgewiesen. (11) Die Entwicklung der Leistungsmenge der am Vertrag teilnehmenden Vertragsärzte wird ein Jahr nach Vertragsbeginn durch die Vertragspartner gemeinsam analysiert und ggf. wird diese Vereinbarung bei Fehlanreizen angepasst. 13 (12) Die Finanzierung der Leistungen aus diesem Vertrag wird von der Krankenkasse außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung übernommen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die KVB. §4 Arztverzeichnis Über die teilnehmenden Vertragsärzte (und ggf. deren angestellte Ärzte) führt die KVB ein Verzeichnis, in dem Vor- und Zuname, Anschrift, lebenslange Arztnummer, Betriebsstättennummer, Telefon-Nr., Arztgruppenzugehörigkeit differenziert nach der Art der angebotenen Schulungen, des Insulinpumpentherapie Trainings CSII, der Behandlung Schwangerer und Behandlung des diabetischen Fußsyndroms festgehalten werden. Die KVB stellt dieses der Krankenkasse mit jeder Änderung in elektronischer Form unverzüglich zur Verfügung. §5 Datenschutz Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist von den Vertragspartnern zu gewährleisten. §6 Inkrafttreten Diese Vereinbarung tritt zum 01.07.2008 in Kraft. Die Vereinbarung kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres – frühestens zum 31.12.2008 – gekündigt werden. §7 Schlussbestimmungen Während der Laufzeit der Vereinbarung können die Vertragspartner gemeinsam notwendige Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung vornehmen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden einvernehmlich die unwirksame Regelung durch eine ihr gleichkommende ersetzen. München, den 19.06.2008 .............................................................. ............................................................... AOK Bayern – Die Gesundheitskasse Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 14 Anlage 1 Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal Strukturqualität Schulungsarzt Ärzte, die für Patienten im Rahmen dieses Vertrages Schulungen gemäß § 3 Abs. 5 anbieten und diese durchführen, müssen folgende Anforderungen erfüllen: (1) Notwendige Ausstattung • Räumliche Ausstattung muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen • Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein und an die teilnehmenden Patienten verteilt werden (2) Qualifikation des Arztes Schulungen können durch die nach § 2 Abs. 2 und 3 bzw. § 2 Abs. 5 und 6 dieses Vertrages teilnehmenden Ärzte durchgeführt werden. Der schulende Arzt muss die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung • des jeweiligen Schulungsanbieters bei den Schulungen • Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie (ICT) für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen und/oder • LINDA – Diabetes-Selbstmanagement-Schulung für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen und/oder • Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining (BGAT) und/oder • über ein von der KV anerkanntes • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patientinnen mit nicht insulinpflichtigem Gestationsdiabetes und/oder • Insulinpumpentherapie-Training CSII nachweisen, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert. Für die Schulungsprogramme für Kinder und Jugendliche gibt es derzeit keine Schulungszertifikate der Schulungsanbieter. Der Schulungsarzt stellt sicher, dass die Kinderbzw. Jugendlichenschulung nach dem im jeweiligen Programm festgelegten Curriculum durchgeführt wird. Strukturqualität nichtärztliches Schulungspersonal Nichtärztliches Personal, das die Patientenschulungen in Zusammenarbeit mit dem Schulungsarzt durchführt, muss die folgenden Anforderungen erfüllen: (1) Der Arzt hat die erfolgreiche Teilnahme des nichtärztlichen Personals an einer Fortbildung • des jeweiligen Schulungsanbieters bei den Schulungen • Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie (ICT) für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen und/oder • LINDA – Diabetes-Selbstmanagement-Schulung für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen und/oder • Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining (BGAT) und/oder • über ein von der KV anerkanntes • Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patientinnen mit nicht insulinpflichtigem Gestationsdiabetes und/oder • Insulinpumpentherapie-Training CSII nachzuweisen. Die weiteren Anforderungen an das nichtärztliche Schulungspersonal ergeben sich aus den jeweiligen Schulungsprogrammen. (2) Der Schulungsarzt stellt sicher, dass das nichtärztliche Personal einmal jährlich • an einer Fortbildungsveranstaltung zum jeweiligen Schulungsprogramm teilnimmt oder • an einer anderen themenbezogen Fortbildung/einem Qualitätszirkel teilnimmt oder • in einer teilnehmenden Arztpraxis im Rahmen von Schulungen hospitiert. Die KVB behält sich vor, durch regelmäßige Praxisbegehungen die Einhaltung der Strukturqualität des Schulungsarztes und des nichtärztlichen Schulungspersonals zu überprüfen (vgl. § 2 Abs. 10). Anlage 2 Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung Teilnahmeberechtigt für die Behandlung des diabetischen Fußes nach diesem Vertrag sind Einrichtungen, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen: Personal • Leitung der Einrichtung durch einen diabetologisch besonders qualifizierten Arzt, der eine ausreichende Erfahrung bei der Behandlung des diabetischen Fußes nachgewiesen hat (dies erfolgt durch eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung oder durch eine von der FKDB anerkannte Alternative) • geschultes medizinisches Assistenzpersonal • Der Leiter der Einrichtung behandelt regelmäßig pro Quartal mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus und führt nachweislich eine oder mehrere diabetesspezifische Schulungen durch. In vertraglicher Kooperation • Podologe oder medizinischer Fußpfleger • Orthopädie-Schuhmacher/Schuhtechniker • Gefäßchirurg, Chirurg, Angiologe, interventioneller Radiologe, Mikrobiologielabor Zur Behandlung des diabetischen Fußes notwendige Ausstattung • apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (Stimmgabel und/oder Monofilament; Reflexhammer; z.B.Kalt/Warm- und Spitz/Stumpf-Diskriminierung, z.B. Verbandswagen mit sterilem Instrumentarium) • apparative Ausstattung zur angiologischen Basisdiagnostik (z.B. bidirektionaler Doppler) • Behandlungsstuhl oder -liege mit ausreichender Lichtquelle • steriles Instrumentarium • Der Behandlungsraum muss hauptsächlich für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom genutzt werden. • Fotoapparat Maßnahmen zur Qualitätssicherung • Teilnahme an einem themenzentrierten Qualitätszirkel (einmal jährlich) oder Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der DDG oder Festlegung der Behandlungsabläufe in einem Qualitätshandbuch Die KVB behält sich vor, durch regelmäßige Praxisbegehungen die Einhaltung der Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung zu überprüfen (vgl. § 2 Abs. 10). Anlage 3 Klassifizierung diabetischer Fuß-Läsionen nach Wagner-Armstrong 0 1 2 3 4 5 A Prä- oder Oberflächlipostulcerative che Wunde Läsion Wunde bis zur Ebene von Sehne oder Kapsel Wunde bis zur Ebene von Knochen oder Gelenk Nekrose von Fußteilen Nekrose des gesamten Fußes B Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion C Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie Mit Ischämie D Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie Validation of a Diabetic Wound Classifikation System. Amstrong et al. Diabete Care 21:855 (1998) The dysvascular foot. A system of diagnosis and treatment. Wagner. Foot and Ankl 2:64 (1981) Anlage 4 Beispielvorlage Patienteninformation/Risikostratifizierung Patienten, für die die besondere Betreuung im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten (für die eine der Pauschalen A bis D abgerechnet wird) erhalten eine aktuelle oder aktualisierte Patienteninformation samt einer qualitativen Risikostratifizierung nach folgendem Musterbeispiel. Ziel der Information ist es, dass der Patient eine einfach lesbare und verständliche Darstellung seiner aktuellen Gesundheitssituation auf Basis der wichtigsten medizinischen Parameter erhält. Dadurch soll der Patient eigene Risiken aber auch Chancen auf Minderung dieser Risiken erkennen und in ihrer Entwicklung verfolgen können. Will ein Arzt dieses Muster nicht benützen, so erstellt er ein analoges, eigenes und stellt dieses der AOK auf Anfrage zur Verfügung. Muster siehe unten. Diabetes mellitus Patienteninformation für Herrn/Frau …………………………..……….. Datum: ………………… Behandelnder Hausarzt: …………………………..……….. Gesundheitswerte Bedeutung meiner Gesundheitswerte ☺ < 6,5 % 6,5 – 7,5 % > 7,5 % ☺ Oberer Wert < 130 130 - 139 meist ≥ 140 Unterer Wert < 80 80 - 89 meist ≥ 90 ☺ normal Mikroalbumin Makroalbumin ☺ Mein Blutzucker-Langzeitwert Aktueller Wert: ________ % (HbA1c) Zielvorschlag: ________ % (HbA1c) Mein Blutdruck Aktueller Wert: _____ / _____ mmHg Zielvorschlag: _____ / _____ mmHg Mein Nierenbefund Urin-Albuminausscheidung: normal Mikroalbumin vorhanden Makroalbumin vorhanden Meine Augen Netzhautuntersuchung beim Augenarzt unauffällig unauffällig leichte Veränderungen schwere Veränderungen Meine Füße normal leichte schwere Veränderungen Veränderungen leicht gestört ☺ alles normal ein Punkt „leicht gestört“ ☺ ☺ ≥ 5 x 30 min pro Woche 2 - 4 x 30 min pro Woche < 2 x 30 min pro Woche ☺ stark gestört Durchblutung Gefühlsempfindung Betrachtung der Haut Mein Körpergewicht ein Punkt „stark gestört“ oder mehr als ein Punkt „leicht gestört“ (Bitte entsprechende Bewertung ankreuzen.) aktueller Wert: ________ kg Zielvorschlag bis in 6 Monaten: ________ kg Bewegung und Sport aktuelle körperliche Betätigung: x min. pro Woche wünschenswert: x min pro Woche Gesamteinschätzung meiner Gesundheitswerte durch meinen Diabetologen Mehr Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie auf der Rückseite Behandlungsinformationen für Patienten mit Diabetes mellitus Blutzucker-Langzeitwerte Die Zuckerkrankheit erhöht Ihr Risiko, einen Herzinfarkt, Schlaganfall, Augen- oder Nierenschäden zu erleiden. Dagegen können Sie etwas tun. Denn niedrige oder normale Blutzuckerwerte helfen auch langfristig gesund zu bleiben. Blutdruck Damit das Herz optimal arbeiten kann und die Blutgefäße geschmeidig bleiben bzw. damit mögliche Verengungen nicht fortschreiten, sollte Ihr Blutdruck niedrig sein. Bei Patienten mit Diabetes mellitus sollte der Blutdruck unter 140/90 mmHg liegen (nach 5 Minuten Ruhe im Sitzen und ohne Stress gemessen). Bei Vorliegen von Nierenschädigungen kann möglicherweise eine Blutdrucksenkung unter 130/80 mmHg günstig sein. Ihr koordinierender Arzt wird gemeinsam mit Ihrem Diabetologen die für Sie besten Zielwerte festlegen. Nierenbefunde Die Zuckerkrankheit kann Ihre Nieren angreifen und im fortgeschrittenen Stadium sogar ein Nierenversagen verursachen. Diabetes mellitus ist die häufigste Ursache für Dialysebehandlungen (Blutwäsche). Wenn die Nieren vermehrt Eiweiß ausscheiden (Urin-Albumin), dann sollte man Blutdruck- und Blutzuckerwerte besonders genau einstellen und ggf. weitere Medikamente einsetzen. „Mikroalbumin vorhanden“ bedeutet (noch) relativ wenig Eiweißauscheidung, „Makroalbumin vorhanden“ bedeutet, dass die Niere viel Eiweiß ausscheidet. Augen Die Sehfähigkeit ist, wie die Nierenfunktion auch, von der Zuckerkrankheit besonders betroffen. Durch regelmäßige augenärztliche Kontrollen kann man Schäden an der Netzhaut der Augen früh feststellen und ggf. wirksam behandeln. Selbst bei fortgeschrittenen Veränderungen kann man viel tun – gehen Sie deshalb regelmäßig zur Untersuchung! Füße Der Diabetes kann für Ihre Füße sehr gefährlich werden. Nur wenn die Durchblutung und die Gefühlswahrnehmung und die Betrachtung der Haut allesamt normal sind, ist alles in Ordnung. Falls auch nur ein Punkt auffällig oder gestört ist, müssen Sie sich gemeinsam mit Ihren Ärzten sehr intensiv um Ihre Füße kümmern. Denn sonst steigt Ihr Risiko, früher oder später einen offenen Fuß oder Schlimmeres zu erleiden. Die beste Vorsorge beginnt mit der täglichen Fußinspektion durch Sie. Ihr Arzt sagt Ihnen, was weiter zu tun ist. Körpergewicht Wenn das Körpergewicht zu hoch ist, dann benötigt der Organismus meist viel mehr Insulin um den Blutzucker zu regulieren. Dies ist besonders bei Menschen mit Typ 2 Diabetes der Fall. Schon durch einige wenige Kilogramm Gewichtsabnahme verbessern sich Blutzuckerwerte und Blutdruckwerte und man kommt oft sogar mit deutlich weniger Medikamenten aus. Arbeiten Sie mit Ihrem Arzt an einer stetigen Gewichtsreduktion. Dies gilt ganz besonders bei Menschen, die bei Übergewicht zur so genannten „Apfelform“ (dicker Bauch) neigen. Menschen mit „Birnenform“ (kräftige Gesäß-, Hüften- und Schenkelregion) sind weniger stark betroffen. Bewegung und Sport Täglich möglichst viel Bewegung, wenn medizinisch nichts dagegen spricht auch als Sport, ist eine der wichtigsten Gesundheitsmaßnahmen. Versuchen Sie, sich bei jeder Gelegenheit zu bewegen (Treppe statt Aufzug, Einkaufen zu Fuß oder mit dem Rad anstatt mit dem Auto, etc.). Ideal ist es, wenn Sie sich mindestens fünfmal pro Woche, besser täglich, je 30 Minuten bewegen oder Ausdauersport betreiben. Gesamteinschätzung Ihrer Gesundheitswerte durch Ihren Diabetologen Bei ☺ weisen die meisten oder alle Werte/Befunde auf ein niedriges Risiko für das Auftreten oder Verschlimmern von Folgekrankheiten wie z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall hin. Bei oder gar sollten Sie sehr eng mit Ihren Ärzten an den Gesundheitsproblemen arbeiten - es lohnt sich! Behandlungsinformationen für Patienten mit Diabetes mellitus Anlage 5 Überweisungsvorlage zur Koordination im DMP Diabetes mellitus Typ 2 Sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrte Frau Kollegin, den/die Patient/in _______________________________ kann ich nicht selber im DMP Diabetes Typ 2 koordinieren. Mit einer Koordination im DMP durch Sie bin ich einverstanden. Ich bitte um regelmäßige Übermittlung aller wesentlichen Befunddaten und Rücküberweisung zur weiteren hausärztlichen Betreuung. Mit freundlichen Grüßen __________________________ __________________________ Ort, Datum Unterschrift & Arztstempel Anlage 6 Erklärung über die Einschreibung in ein Disease Management Programm (DMP) Hiermit erkläre ich, Vorname, Name des Patienten: ____________________________________ Geburtsdatum: ____________________________________ Krankenkasse: ____________________________________ Versichertennummer: ____________________________________ dass ich mich in ein DMP-Programm eingeschrieben habe und eine Kündigung der Teilnahme an diesem Programm durch mich nicht erfolgt ist. Mit einer Weiterleitung dieser Erklärung an meine Krankenkasse bin ich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift ___________________ _________________