Vereinbarung nach § 43 SGB V zwischen der Kassenärztlichen

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Vereinbarung
nach § 43 SGB V
zwischen
der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
und
der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
über die
Behandlung und Schulung
von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2,
die am DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 teilnehmen,
sowie Patientinnen mit Gestationsdiabetes
zur
Verbesserung der Lebensqualität und Vermeidung diabetesbedingter Folgeschäden
Inhaltsverzeichnis
Präambel
§1
Anspruchsberechtigte Versicherte
§2
Teilnahmeberechtigte Ärzte, Teilnahmevoraussetzungen
§3
Leistungen und Vergütungen
§4
Arztverzeichnis
§5
Datenschutz
§6
Inkrafttreten
§7
Schlussbestimmungen
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal
Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung
Klassifizierung diabetischer Fuß-Läsionen nach Wagner-Armstrong
Beispielvorlage Patienteninformation/Risikostratifizierung
Überweisungsvorlage zur Koordination im DMP Diabetes mellitus Typ 2
Patientenerklärung zur DMP-Teilnahme
Erläuterungen
§§, Abschnitte und Anlagen ohne Kennzeichnung beziehen sich auf diesen Vertrag.
„Krankenkasse“ ist die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse.
„DMP-Vertrag Diabetes Typ 1“ ist der Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 zwischen der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) – Landesvertretung Bayern und dem ArbeiterErsatzkassen-Verband e.V. (AEV) – Landesvertretung Bayern auf der Grundlage des § 83
SGB V sowie dem BKK Landesverband Bayern, der Knappschaft – Verwaltungsstelle München und der Vereinigten IKK auf der Grundlage des § 73 a SGB V vom 01.10.2006.
„DMP-Vertrag Diabetes Typ 2“ ist der Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137 f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. (VdAK) – Landesvertretung Bayern und dem
Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. (AEV) – Landesvertretung Bayern auf der Grundlage
des § 83 SGB V sowie dem BKK Landesverband Bayern, der Knappschaft – Verwaltungsstelle München und der Vereinigten IKK auf der Grundlage des § 73a SGB V vom
31.08.2006.
„DMP-Verträge“ sind der „DMP-Vertrag Diabetes Typ 1“ und der „DMP-Vertrag Diabetes
Typ 2“.
„KVB“ ist die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns.
Es wurde grundsätzlich die männliche Form gewählt. Damit sind gleichermaßen Frauen gemeint.
2
Präambel
Die Behandlung chronischer Erkrankungen soll durch strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme) nach § 137f SGB V, die auf der RSAV in der jeweils gültigen Fassung beruhen, optimiert werden. Dazu haben die Krankenkassen mit der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Verträge zur Durchführung von strukturierten
Behandlungsprogrammen nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 und Diabetes mellitus Typ 2 auf der Grundlage des § 83 bzw. § 73a SGB V (DMP-Verträge) geschlossen.
Mit dieser Vereinbarung wird die Versorgung in Bezug auf die Behandlung und Schulung
von Diabetikern, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 bzw. 2 eingeschrieben sind, ergänzt.
Zusätzlich regelt diese Vereinbarung die Versorgung von Patientinnen mit Gestationsdiabetes.
Dieser Vertrag ist eine Nachfolgevereinbarung der Vereinbarung nach § 43 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, über die Betreuung, Behandlung und Schulung von Patienten mit Diabetes mellitus
Typ 2 im Zusammenhang mit DMP „Diabetes mellitus Typ 2“, Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die nicht am DMP „Diabetes mellitus Typ 2“ teilnehmen, Patienten mit Diabetes
mellitus Typ 1 sowie Patientinnen mit Gestationsdiabetes zur Verbesserung der Lebensqualität und Vermeidung diabetesbedingter Folgeschäden vom 28.11.2006.
§1
Anspruchsberechtigte Versicherte
(1) Zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Behandlung gemäß § 3 Abs. 1
sind grundsätzlich folgende Versicherte berechtigt:
1. Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 eingeschrieben sind
2. Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben sind
sowie
3. Patientinnen mit Gestationsdiabetes
(2) Die unter Abs. 1 Nr. 2 beschriebenen Patienten sind nur nach Überweisung durch den
Koordinationsarzt nach § 3 des DMP-Vertrags Diabetes Typ 2 zur Inanspruchnahme
von Leistungen im Rahmen der Betreuung gemäß § 3 Abs. 1 berechtigt. Die diabetologische Schwerpunktpraxis bedarf bei Patienten, die an dieser Betriebsstätte im DMP
koordiniert werden, keiner Überweisung.
(3)
Patientinnen mit Gestationsdiabetes nach Abs. 1 Nr. 3 sind nach Überweisung durch
den Hausarzt oder den Gynäkologen zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Betreuung gemäß § 3 Abs. 1 und/oder der Beratung gemäß § 3 Abs. 3 berechtigt.
(4)
Bestehen Zweifel an einer DMP-Teilnahme des Patienten und kann der Arzt nicht eindeutig aufgrund der Krankenversichertenkarte, einer Kopie der DMP-Bonuskarte oder
einer DMP-Teilnahmeerklärung mit Datum des aktuellen oder der vorangehenden beiden Quartale die DMP-Teilnahme des Versicherten nachweisen, muss er sich vom
3
Versicherten schriftlich erklären lassen, dass dieser an einem DMP teilnimmt (Vorschlag s. Anlage 6 „Patientenerklärung zur DMP-Teilnahme“). Die Nachweise sind so
lange aufzubewahren, bis die Abrechnungsprüfung seitens der Krankenkasse abgeschlossen ist (mindestens zwei Jahre).
(5)
Zur Inanspruchnahme von Leistungen nach § 3 Abs. 2 sind
• neu erkrankte Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 oder
• neu entdeckte Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 oder
• Schwangere mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 oder Gestationsdiabetes
berechtigt, wenn diese unmittelbar auf Insulin eingestellt werden müssen.
(6)
Zur Inanspruchnahme von Schulungen nach dieser Vereinbarung gemäß § 3 Abs. 4
und 5 sind folgende Versicherte berechtigt:
• Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 eingeschrieben sind.
• Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in das DMP Diabetes mellitus Typ 2 eingeschrieben sind.
• Patientinnen mit Gestationsdiabetes.
§2
Teilnahmeberechtigte Ärzte, Teilnahmevoraussetzungen
(1)
Die Teilnahme an dieser Vereinbarung erfolgt erst mit Erteilung der Genehmigung
durch die KVB. Die Überprüfung der Qualifikation der antragstellenden Vertragsärzte
erfolgt durch die KVB.
(2)
Die fachliche Befähigung als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt für Maßnahmen nach dieser Vereinbarung erfüllen Ärzte, die
1. die Strukturqualität nach Anlage 1 oder Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 1 erfüllen
und gemäß § 3 am DMP-Vertrag Diabetes Typ 1 teilnehmen
und/oder
2. die Strukturqualität nach Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 2 erfüllen und gemäß §
4 oder § 3 i.V.m. § 4 am DMP-Vertrag Diabetes Typ 2 teilnehmen.
Nur Vertragsärzte, die am DMP Diabetes Typ 1 teilnehmen, dürfen für Patienten mit
Diabetes Typ 1 Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbringen.
Nur Vertragsärzte die am DMP Diabetes Typ 2 teilnehmen, dürfen für Patienten mit
Diabetes Typ 2 Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung erbringen.
Gestationsdiabetikerinnen können von Ärzten behandelt werden, die nach Nr. 1 oder
Nr. 2 fachlich befähigt sind.
(3)
Den nach § 2 Abs. 2 teilnehmenden Vertragsärzten wird die Genehmigung nach dieser Vereinbarung als Schulungsarzt erteilt, wenn zusätzlich die „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ gemäß Anlage 1 gegenüber der KVB
nachgewiesen wurde.
(4)
Den nach § 2 Abs. 2 teilnehmenden Vertragsärzten wird die Genehmigung nach dieser Vereinbarung als auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung erteilt, wenn zusätzlich die Qualifikationsvoraussetzungen gemäß Anlage 2
„Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung“ gegenüber der KVB nachgewiesen wurden.
4
(5)
Krankenhausärzte, die über eine Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung von Diabetikern verfügen, erhalten im Rahmen Ihres Ermächtigungsumfanges die entsprechenden Genehmigungen, wenn sie
• die Strukturqualität nach Anlage 1 oder Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 1 erfüllen und gemäß § 3a am DMP-Vertrag Diabetes Typ 1 teilnehmen.
und/oder
• die Strukturqualität nach Anlage 2 des DMP-Vertrages Typ 2 erfüllen und gemäß §
4 am DMP-Vertrag Diabetes Typ 2 teilnehmen.
Die Teilnahmemöglichkeit beschränkt sich auf die Erbringung nur derjenigen Leistungen, die von der zum Zeitpunkt der Teilnahme jeweils bestehenden Ermächtigung umfasst sind. Die Teilnahme begründet keinerlei Ansprüche auf die Erweiterung bei Fristablauf.
§ 2 Abs. 2 Sätze 2, 3 und 4 gelten entsprechend.
(6)
Den nach § 2 Abs. 5 teilnehmenden ermächtigten Ärzten wird die Genehmigung nach
dieser Vereinbarung als Schulungsarzt erteilt, wenn zusätzlich die „Strukturqualität
Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ gemäß Anlage 1 gegenüber der
KVB nachgewiesen wurde.
(7)
Den nach § 2 Abs. 5 teilnehmenden ermächtigten Ärzten wird die Genehmigung nach
dieser Vereinbarung als auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierte Einrichtung erteilt, wenn zusätzlich die Qualifikationsvoraussetzungen gemäß Anlage 2
„Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung“ gegenüber der KVB nachgewiesen wurden.
(8)
Die Teilnahme an diesem Vertrag ist nur auf Antrag möglich. Anträge auf Genehmigung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung sind schriftlich an die KVB zu richten. Das
Antragsformular kann bei der KVB angefordert oder unter www.kvb.de (Praxisinformationen – DMP – Diabetes-Vereinbarung – Vertrag und Teilnahme) heruntergeladen
werden.
(9)
Dem Antrag auf Genehmigung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung gemäß Abs. 2
bis 7 sind die erforderlichen Nachweise beizufügen, soweit sie der KVB noch nicht vorliegen.
(10) Die Genehmigung zur Teilnahme an dieser Vereinbarung oder zur Erbringung einzelner Leistungen kann widerrufen werden, wenn der Arzt die ihm obliegenden Pflichten
und/oder die Qualifikationsvoraussetzungen aus dieser Vereinbarung nicht oder nicht
mehr erfüllt. Der Arzt ist verpflichtet, den Wegfall von Qualifikationsvoraussetzungen
gegenüber der KVB unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§3
Leistungen und Vergütungen
(1)
Der besondere Betreuungsaufwand durch gemäß § 2 diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte wird pro anspruchsberechtigtem Versicherten wie folgt dem Vertragsarzt
vergütet, wenn die jeweilige, in den DMP-Verträgen geforderte Strukturqualität für die
entsprechende Betreuungspauschale vorliegt (siehe „Voraussetzung“ bei der jeweiligen Leistung).
Die Höhe der Betreuungspauschale bemisst sich nach der an der betreffenden Betriebsstätte vorgehaltenen und nachgewiesenen Strukturqualität: Maximal werden 75 €
pro Betreuungspauschale vergütet, die Abschläge bei nicht nachgewiesener Struktur5
qualität sind in der unten stehenden Tabelle ‚Qualitätskriterien’ aufgeführt. Auf die maximale Pauschale in Höhe von 75 € erfolgt ggf. ein kumulativer Abschlag nach den in
der angegebenen Tabelle aufgeführten Kriterien. Für Pädiater/pädiatrische Einrichtungen gelten keine Abschläge.
Falls ein Versicherter lediglich ein Folgerezept abholt und keinen persönlichen Kontakt
mit dem Diabetologen hat, sind die Betreuungspauschalen Nr. 1 bis Nr. 5 der folgenden Tabelle nicht abrechenbar.
Nr. Schnittstelle
1.
Häufigkeit
Diabetiker mit ICT- Behandlung1 oder Insulinpumpentherapie
Voraussetzung: bereits durchgeführte entsprechende Schulung des Patienten
Voraussetzung für Insulinpumpe: DMP-Typ1-Berechtigung für Behandlung mit Insulinpumpe liegt vor
2.
Betrag /
Abrechnungsnummer
1 x im Behandlungs- maximal 75 €
fall
97310
fürTyp-1Diabetiker
97320
für Typ-2Diabetiker
Typ 2-Diabetiker mit besonderer Aufklärung, 1 x im Behandlungs- maximal 75 €
Beratung und Motivation (ggf. von deren
fall
97321
Angehörigen). Dies ist z.B. dann der Fall,
wenn eine der folgenden Voraussetzungen
gegeben ist:
1. unbefriedigende Stoffwechselkontrolle
(z.B. laut DMP-Dokumentation)
•
HbA1c unter 6,0% (bei aufgetretener
Hypoglykämie) oder über 7,3%
und/oder
• Blutdruck über 140/90 mmHg
und/oder
2. Vorliegen mindestens einer der folgenden
mikro- oder makrovaskulären Komplikationen (nicht abschließend; Nachweis z.B.
laut DMP-Dokumentation)
•
•
•
•
•
•
Herzinfarkt
akutes Koronarsyndrom
KHK
Schlaganfall
AVK oder Behandlung wegen AVK
Retinopathie
Fortsetzung siehe Folgeseite
1
ICT = intensivierte Insulintherapie
6
Nr. Schnittstelle
Häufigkeit
Betrag /
Abrechnungsnummer
Fortsetzung
•
•
•
Nephropathie
diabetische Neuropathie
diabetisches Fußsyndrom der Stufe
A0 nach abgeheiltem Ulkus
und/oder
2
3. Ersteinstellung auf OAD/SIT/BOT/CT
und/oder
4. Wechsel des Therapiemodus
OAD SIT/BOT/CT
3.
Kinder und Jugendliche3 mit Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2
1x im Behandlungsfall
Voraussetzung: DMP-Typ-1-Berechtigung
zur Koordination von Kindern und Jugendlichen liegt vor
4.
maximal 75 €
97312
für Typ-1Diabetiker
97322
für Typ-2Diabetiker
Gestationsdiabetikerinnen bzw. Schwanger- 1x im Behandlungsschaft bei Typ-1- oder Typ-2fall für Dauer der
Diabetikerinnen
Schwangerschaft;
zusätzlich bei Typ 1Voraussetzung: DMP-Typ-1-Berechtigung
oder Typ 2zur Behandlung Schwangerer liegt vor
Diabetikerinnen 1x
bei Schwangerschaftswunsch
maximal 75 €
97313
für Typ-1Diabetikerin
97323
für Typ-2Diabetikerin
97333 für
GestationsDiabetikerin
5.
Behandlungspauschale für die Behandlung
des diabetischen Fußsyndroms (Strukturleistung zur Etablierung, Förderung und
Steigerung der Qualität der der Erbringung
von Behandlungen des diabetischen Fußsyndroms in den Wagner- ArmstrongKlassifikationen 0 D, 1-2 B-D, 3-5 A-D, in
Ausnahmefällen auch Wagner- ArmstrongKlassifikationen 0 A-C und 1-2 A,
1 x im Behandlungs- 35 €
fall
97314 für
Typ-1Diabetiker
97324
für Typ-2Diabetiker
Fortsetzung siehe Folgeseite
2
OAD = orales Antidiabetikum, SIT = supplementäre Insulintherapie, BOT = basale Insulintherapie,
CT = konventionelle Insulintherapie
3
Alter unter 21 Jahren
7
Fortsetzung
4
in einer diabetologischen Fußambulanz )
Voraussetzung: Erfüllung der Anlage 2
„Strukturqualität der auf die Behandlung des
diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung“.
Die Abrechnung in den Ausnahmefällen
(Wagner-Armstrong-Klassifikationen O A-C,
1-2 A) setzt zusätzlich einen therapeuti5
schen Eingriff zur Behandlung des diabetischen Fußsyndroms voraus und kann nur
dann abgerechnet werden, wenn eine
scharfe Abtragung der Hyperkeratosen
und/oder Wundrandexzision und/oder
Nekroseabtragung durchgeführt wurde.6
Die in der obigen Tabelle aufgeführten Abrechnungsnummern sind nicht nebeneinander abrechenbar.
Ausnahme: Die Abrechnungsnummern 97314 und 97324 sind neben allen anderen
Abrechnungsnummern abrechenbar.
Die Abrechnungsnummern 97314 und 97324 sind am selben Tag neben EBM 02311
(„Behandlung Diabetischer Fuß“) nicht abrechenbar.
Liegt eines oder liegen mehrere der unten aufgeführten Qualitätskriterien in einer Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft an einer Betriebsstätte nicht nachgewiesen
vor, so erfolgt ein kumulierter Abschlag auf die Abrechnungsnummern (97310, 97320,
97321, 97312, 97322, 97313, 97323, 97333) gemäß der folgenden Tabelle.
Nr. Qualitätskriterien
Abschlag
1
Fehlende Fußqualifikation gemäß § 2 Abs. 4 oder 7
-7,50 €
2
Fehlender Nachweis einer Diabetesberaterin DDG (in der Praxis anwesend mindestens während der Hälfte der Sprechstundenzeiten)
-11,25 €
Änderungen bezüglich dieses Kriteriums sind der KVB unverzüglich
schriftlich anzuzeigen.
3
Fehlende Teilnahme am DMP Diabetes mellitus Typ 1
-7,50 €
4
Je fehlendem aktiv durchgeführtem Schulungsangebot:
je -3,75 €
(also max.
-18,75 €)
•
mit Insulin (nicht ICT)
Fortsetzung siehe Folgeseite
4
Fußambulanz im Sinne der RSAV ist die „auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisierte Einrichtung“
5
Das Schleifen oder Fräsen der Haut oder die Behandlung der Nagelmykosen stellen keinen Eingriff
im Sinne dieser Bestimmung dar.
6
Gleichzeitige Abrechungen der GOP 02311 bei vorliegender Genehmigung ist bei WagnerArmstrong-Klassifikation 0 A-C und 1-2 A nicht möglich.
8
Fortsetzung
•
•
•
•
ohne Insulin
ICT für Typ-1-Diabetes
ICT für Typ-2-Diabetes
Hypertonie
Entscheidend für den Nachweis der aktiven Schulung ist die Vergütung einer entsprechenden Schulung in mindestens einem der vier
Quartale vor dem Leistungsquartal.
5
Fehlende umfassende Kooperation, d.h. mindestens einer der folgenden Kooperationspartner (mit denen jährlich mindestens ein persönlicher Kontakt stattfinden muss) wird nicht genannt
• Podologe oder medizinischer Fußpfleger
• Orthopädieschuhmacher oder Schuhtechniker
• Gefäßchirurg
• Chirurg
• Angiologe
• interventioneller Radiologe
• Mikrobiologielabor
-3,75 €
Hinweis: Die Angaben sind auf Anfrage der KVB zu aktualisieren.
6
Fehlende Insulinpumpenqualifikation
-3,75 €
Der Abschlag entfällt, falls alle betroffenen Patienten, die eine Pumpe
haben oder haben müssten, an eine entsprechend qualifizierte Praxis
überwiesen werden und der KVB eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung vorliegt.
7
Fehlende Qualifikation zur Betreuung von Gestationsdiabetikerinnen
oder fehlende Qualifikation zur Bertreuung von schwangeren Diabetikerinnen.
-3,75 €
Der Abschlag entfällt, falls ab dem Quartal nach Bekanntwerden der
Schwangerschaft für die Dauer der Schwangerschaft alle betroffenen
Patientinnen an eine entsprechend qualifizierte Praxis überwiesen
werden und der KVB eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung vorliegt.
Es gelten jeweils die Abschläge gemäß der vorliegenden und nachgewiesenen Qualitätskriterien.
Die KVB überprüft mindestens einmal jährlich die Qualitätskriterien und informiert die
AOK unverzüglich darüber. Erfüllt ein Arzt eines oder mehrere Qualitätskriterien nicht
mehr, ist er darüber in Kenntnis zu setzen. Erfüllt er später dieses Kriterium wieder,
entfällt der entsprechende Abschlag.
Diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte nach § 2 Abs. 2 oder 5 erheben bei jedem
Patienten den Fußstatus. Sobald der Fußstatus bei einem Patienten nicht mehr unauffällig ist (bedeutet: Pulsstatus und/oder Sensibiltätsprüfung und/oder Fußstatus auffällig), verpflichten sich Ärzte ohne Fußqualifikation gemäß § 2 Abs. 4 oder 7 diesen Patienten an eine spezialisierte Einrichtung für die Behandlung des diabetischen Fußes
gemäß § 2 Abs. 4 oder 7 zu überweisen. Eine Abrechnung sämtlicher Positionen nach
9
dieser Vereinbarung ist für Ärzte ohne die Zulassung zur Fußversorgung für die betreffenden Patienten dann nicht mehr zulässig. Dies gilt ab dem Quartal nach demjenigen,
in dem erstmalig ein auffälliger Fußbefund erhoben wurde.
Die Erarbeitung bzw. Aktualisierung und Aushändigung einer schriftlichen Behandlungsempfehlung inklusive individueller Risikostratifizierung (Vorschlag siehe Anlage 4
„Beispielvorlage Patienteninformation/Risikostratifizierung“) an den Patienten gehört
zum Leistungsinhalt der Abrechnungsnummern 97310, 97320, 97321, 97312, 97322,
97313, 97323, 97333 dazu.
(2)
Diabetologisch besonders qualifizierte Ärzte nach § 2 Abs. 2 oder 5 können bei Versicherten, bei denen eine Ersteinstellung auf Insulin (ICT) erforderlich ist und die daher
unverzüglich in den Umgang mit der intensivierten Insulintherapie eingewiesen werden
müssen, den daraus entstehenden außerordentlichen Betreuungsaufwand abrechnen.
Dies trifft für folgende Versichertengruppen zu:
• Erstmanifestation des Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 (Der Versicherte nimmt noch
nicht am DMP teil, deshalb ist eine DMP-Teilnahme des Patienten für die Abrechenbarkeit dieser speziellen Leistung nicht erforderlich.) oder
• Gestationsdiabetes oder Schwangerschaft während eines bestehenden Diabetes
mellitus Typ 1 oder 2 (Darf nur abgerechnet werden, wenn in der Betriebsstätte
die entsprechende Strukturqualität „Schwangerschaft“ (D. h. Betreuung von mind.
neun schwangeren Diabetikerinnen in drei Jahren durch einen Arzt) vorhanden ist.
Die Versicherte nimmt noch nicht am DMP teil.)
Ersteinstellung auf eigenständige
intensivierte Insulinbehandlung;
Schwerpunkte: Insulin und Injektionstechnik, Technik der Blutglukoseselbstkontrolle, InsulinDosisanpassung; Hypo- und Hyperglykämie, Diätetik
maximal 6 Unterweisungseinheiten
20,00 Euro GOP
je Einheit
97276
Es sollen mindestens
zwei Unterweisungseinheiten pro Woche
durchgeführt werden.
Die maximal 6 Einheiten
sollen innerhalb von 4
Wochen abgeschlossen
werden.
Die Einheiten sind nur abrechenbar, wenn nicht bereits eine Einstellung im stationären
Bereich erfolgte. Die Inhalte können ggf. durch eine spätere ICT-Schulung vertieft
werden. Der Vertragsarzt wirkt darauf hin, dass sich der Patient im Anschluss an die
Ersteinstellung in das DMP Diabetes mellitus Typ 1 bzw Typ 2 einschreibt.
(3) Für Versicherte mit Gestationsdiabetes können diabetologisch besonders qualifizierte
Ärzte nach § 2 Abs. 2 bzw. Abs. 5 einmalig je Schwangerschaft ein zusätzliches, individuelles Beratungsgespräch abrechnen.
Beratungsgespräch bei Gestationsdiabetes
15,00 Euro pro
Patientin/ Schwangerschaft
GOP
97277
Das Gespräch soll zeitnah nach Manifestation des Diabetes durchgeführt werden.
(4) Bei Patienten, bei denen die Ersteinstellung auf Pumpentherapie vorgenommen werden soll und die bereits intensiviert mit Insulin behandelt werden, kann einmalig ein Insulinpumpentherapie-Training abgerechnet werden. Voraussetzung zur Abrechnung
des Trainings ist die Antragstellung auf Kostenübernahme einer Insulinpumpe bei der
AOK Bayern.
10
Das Insulinpumpentherapie-Training CSII kann von diabetologisch besonders qualifizierten Vertragsärzten abgerechnet werden, die nach § 2 Abs. 2 oder 5 an dieser Vereinbarung teilnehmen. Außerdem muss der Leistungserbringer die Strukturvoraussetzungen nach Anlage 1 „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ erfüllen.
Insulinpumpentherapie
Training CSII
8 Unterrichtseinheiten à 90
Minuten für Gruppen mit bis
zu 4 Patienten in wöchentlichen Abständen
25,00 Euro pro
Unterrichtseinheit/Patient
GOP
97270
Obligatorische Trainingsinhalte:
− Physiologische Aspekte des Diabetes mellitus mit besonderer Berücksichtigung der Insulinpumpentherapie;
− Insulinpumpenarten und -technik; Bedienung der Insulinpumpe; praktische Übungen zur Pumpenbedienung;
− Katheterarten, Katheterwechsel;
− Basalratetest; Blutzuckerkontrollen und Protokollierung sowie Festlegung der Insulindosis;
− Hypoglykämie und -vermeidung unter besonderer Berücksichtigung der CSII; Management der Hyperglykämie unter CSII; Ketoazidose; Besonderheiten der Ernährung bei Insulinpumpentherapie;
− Pumpentherapie im Alltag und in besonderen Situationen; körperliche Aktivität und Sport
(5) Ärzte, die nach § 2 Abs. 2 und 3 oder § 2 Abs. 5 und 6 als Schulungsarzt an diesem
Vertrag teilnehmen, können für Versicherte, die am DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder
DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen oder für Gestationsdiabetikerinnen folgende
Schulungen durchführen, wenn sie die Anforderungen gemäß Anlage 1 „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ erfüllen:
Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie (ICT) für Patienten,
die am DMP Diabetes
mellitus Typ 2 teilnehmen
in der jeweils aktuellsten
Auflage, Kirchheim-Verlag
www.kirchheim-verlag.de
12 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten; für Gruppen mit bis zu 4
Patienten;
Das Programm soll im Laufe von
4 Wochen vollzogen werden.
25,00 Euro GOP
pro Unter97268
richtseinheit/
Patient
LINDA – DiabetesSelbstmanagementSchulung für Patienten,
die am DMP Diabetes
mellitus Typ 2 teilnehmen
Fa. Diabetesbedarf, Forchheim
www.linda1.de
bis zu 12 Unterrichtseinheiten
à 90 Minuten,
4 - 10 Versicherte Diabetes mellitus Typ 2 ICT
25,00 Euro GOP
pro Unter97274
richtseinheit/
Patient
Diabetes-Buch für Kinder für 6-10-jährige Kinder mit DiaKirchheim-Verlag
betes mellitus Typ 2, 26 Unterwww.kirchheim-verlag.de
richtseinheiten von jeweils 45
Minuten
12,50 Euro GOP
pro Unter97278
richtseinheit/
Patient
11
Jugendliche mit Diabetes für Jugendliche ab dem 11. Lebensjahr mit Diabetes mellitus
Kirchheim-Verlag
Typ 2, 16 Unterrichtseinheiten
www.kirchheim-verlag.de
von jeweils 90 Minuten, 4 – 10
Versicherte
25,00 Euro GOP
pro Unter97279
richtseinheit/
Patient
Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining
(BGAT)
G. Fehm-Wolfsdorf, BGATManual, Lübeck
www.bgat.de
8 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten; für Gruppen mit bis zu 8
Patienten in wöchentlichen Abständen
Abrechnungsvoraussetzungen/Indikationsbeschränkung:
Schulung nur bei Patienten, die
Insulin spritzen, mit mehr als
einer schweren Hypoglykämie
(Grad II und III) im Monat und
Hypoglykämiewahrnehmungsstörungen und/oder Hypoglykämieangst
25,00 Euro GOP
pro Unter97269
richtseinheit/
Patient
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patientinnen mit nicht insulinpflichtigem Gestationsdiabetes
6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten; für Gruppen mit bis zu 4
Patientinnen, wobei die erste,
zweite und dritte Doppelstunde
sofort und an zwei Folgetagen
durchgeführt werden sollen. Die
weiteren Schulungseinheiten
finden innerhalb der nächsten
drei Wochen statt.
25,00 Euro GOP
pro Unter97271
richtseinheit/
Patient
Abrechnungsvoraussetzungen/Indikationsbeschränkung:
Sicherstellung des Gestationsdiabetes durch einen pathologischen Glucosetoleranztest
Obligatorische Schulungsinhalte:
− Physiologische Aspekte des Gestationsdiabetes; Entstehung und Prognose für Mutter und Kind;
− Gebrauch des Blutzuckermessgerätes; Blutzuckerkontrollen und -selbstkontrollen sowie Protokollierung;
− Erstellung und Kontrolle der Einhaltung des individuellen Ernährungsplans; Nahrungsbestandteile; Ernährungszusammensetzung; Besonderheiten der Ernährung bei Gestationsdiabetes; Gefahren der Mangelernährung in der Schwangerschaft;
− Kontrolluntersuchungen beim Arzt;
− körperliche Aktivität;
− Vorbeugung der Entstehung des
Diabetes mellitus Typ 2
12
Sachkostenpauschale
pro Schulungsprogramm
und Versichertem
9,00 Euro
pro
Schulung/
Patient
GOP
Schulungsmaterial
Diabetes-Buch für Kinder
19,90 Euro
pro
Schulung/
Patient
Schulungsmaterial
Jugendliche mit Diabetes
100,00 Euro GOP
pro
97279S
Schulung/
Patient
97267 B
GOP
97278S
(6)
Die Patientenschulungen für anspruchsberechtigte Versicherte können auch gemeinschaftlich durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Schulungsgemeinschaft dürfen die
Schulungsleistungen nur von denjenigen Ärzten, die die erforderliche Strukturqualität
gemäß Anlage 1 „Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal“ erfüllen, erbracht werden. Die Schulungen werden ausschließlich durch denjenigen Arzt abgerechnet, der die Schulungsleistung erbracht hat.
(7)
Nach dieser Vereinbarung können grundsätzlich nur Patienten geschult werden, die
körperlich und geistig schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich
sind. Bei nichtschulungsfähigen Patienten können – bei Kindern und Jugendlichen sollen – die Angehörigen oder Betreuer geschult werden.
In Ausnahmefällen ist bei Kindern und Jugendlichen eine Wiederholungsschulung
möglich, wenn diese durch eine Veränderung, z. B. durch den Reifeprozess oder einen Betreuerwechsel, medizinisch sinnvoll und notwendig ist.
Speziell bei Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 2 soll eine Ernährungsberatung durch eine Ernährungsfachkraft bei der zuständigen Geschäftsstelle
der Krankenkasse empfohlen werden.
(8)
Bei der Betreuung und Schulung von DMP-Patienten darf nicht gegen die in den DMPVerträgen festgelegten Regelungen verstoßen werden, insbesondere nicht gegen die
Inhalte der RSAV.
(9)
Der Diabetespatient erhält einen Gesundheits-Pass „Diabetes“ (Diabetiker-Pass) der
Deutschen Diabetes-Gesellschaft. Die Ärzte können den Diabetiker-Pass bei der Firma Kohlhammer GmbH, Stuttgart, bestellen. Die Kosten für den Diabetiker-Pass werden von der Krankenkasse getragen. Der Diabetiker-Pass wird von den an der Vereinbarung teilnehmenden Ärzten bei Bedarf aktualisiert.
(10) Die Leistungen nach diesem Vertrag werden im Formblatt 3, Kontenart 400 in Kapitel
80, Vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen, Abschnitt 2 Diabetologie, erfasst. Die
abgerechneten Leistungen und deren Häufigkeit werden gesondert ausgewiesen.
(11) Die Entwicklung der Leistungsmenge der am Vertrag teilnehmenden Vertragsärzte
wird ein Jahr nach Vertragsbeginn durch die Vertragspartner gemeinsam analysiert
und ggf. wird diese Vereinbarung bei Fehlanreizen angepasst.
13
(12) Die Finanzierung der Leistungen aus diesem Vertrag wird von der Krankenkasse außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung übernommen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über die KVB.
§4
Arztverzeichnis
Über die teilnehmenden Vertragsärzte (und ggf. deren angestellte Ärzte) führt die KVB ein
Verzeichnis, in dem Vor- und Zuname, Anschrift, lebenslange Arztnummer, Betriebsstättennummer, Telefon-Nr., Arztgruppenzugehörigkeit differenziert nach der Art der angebotenen
Schulungen, des Insulinpumpentherapie Trainings CSII, der Behandlung Schwangerer und
Behandlung des diabetischen Fußsyndroms festgehalten werden. Die KVB stellt dieses der
Krankenkasse mit jeder Änderung in elektronischer Form unverzüglich zur Verfügung.
§5
Datenschutz
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist von den Vertragspartnern zu gewährleisten.
§6
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt zum 01.07.2008 in Kraft.
Die Vereinbarung kann von jedem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum
Ende eines Kalendervierteljahres – frühestens zum 31.12.2008 – gekündigt werden.
§7
Schlussbestimmungen
Während der Laufzeit der Vereinbarung können die Vertragspartner gemeinsam notwendige
Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung vornehmen. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden einvernehmlich die unwirksame Regelung durch eine ihr gleichkommende ersetzen.
München, den 19.06.2008
..............................................................
...............................................................
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
14
Anlage 1
Strukturqualität Schulungsarzt und nichtärztliches Schulungspersonal
Strukturqualität Schulungsarzt
Ärzte, die für Patienten im Rahmen dieses Vertrages Schulungen gemäß § 3 Abs. 5 anbieten und diese durchführen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
(1) Notwendige Ausstattung
•
Räumliche Ausstattung muss Einzel- und Gruppenschulungen ermöglichen
•
Curricula und Medien der angebotenen Schulung müssen vorhanden sein und an die
teilnehmenden Patienten verteilt werden
(2) Qualifikation des Arztes
Schulungen können durch die nach § 2 Abs. 2 und 3 bzw. § 2 Abs. 5 und 6 dieses Vertrages teilnehmenden Ärzte durchgeführt werden. Der schulende Arzt muss die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung
•
des jeweiligen Schulungsanbieters bei den Schulungen
•
Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie
(ICT) für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen
und/oder
•
LINDA – Diabetes-Selbstmanagement-Schulung für Patienten, die am
DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen
und/oder
•
Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining (BGAT)
und/oder
•
über ein von der KV anerkanntes
•
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patientinnen mit nicht insulinpflichtigem Gestationsdiabetes
und/oder
•
Insulinpumpentherapie-Training CSII
nachweisen, die ihn zur Durchführung der angebotenen Schulungen qualifiziert.
Für die Schulungsprogramme für Kinder und Jugendliche gibt es derzeit keine Schulungszertifikate der Schulungsanbieter. Der Schulungsarzt stellt sicher, dass die Kinderbzw. Jugendlichenschulung nach dem im jeweiligen Programm festgelegten Curriculum
durchgeführt wird.
Strukturqualität nichtärztliches Schulungspersonal
Nichtärztliches Personal, das die Patientenschulungen in Zusammenarbeit mit dem Schulungsarzt durchführt, muss die folgenden Anforderungen erfüllen:
(1)
Der Arzt hat die erfolgreiche Teilnahme des nichtärztlichen Personals an einer Fortbildung
•
des jeweiligen Schulungsanbieters bei den Schulungen
•
Behandlungs- und Schulungsprogramm für intensivierte Insulintherapie
(ICT) für Patienten, die am DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen
und/oder
•
LINDA – Diabetes-Selbstmanagement-Schulung für Patienten, die am
DMP Diabetes mellitus Typ 2 teilnehmen
und/oder
•
Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining (BGAT)
und/oder
•
über ein von der KV anerkanntes
•
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patientinnen mit nicht insulinpflichtigem Gestationsdiabetes
und/oder
•
Insulinpumpentherapie-Training CSII
nachzuweisen.
Die weiteren Anforderungen an das nichtärztliche Schulungspersonal ergeben sich
aus den jeweiligen Schulungsprogrammen.
(2)
Der Schulungsarzt stellt sicher, dass das nichtärztliche Personal einmal jährlich
•
an einer Fortbildungsveranstaltung zum jeweiligen Schulungsprogramm teilnimmt
oder
•
an einer anderen themenbezogen Fortbildung/einem Qualitätszirkel teilnimmt
oder
•
in einer teilnehmenden Arztpraxis im Rahmen von Schulungen hospitiert.
Die KVB behält sich vor, durch regelmäßige Praxisbegehungen die Einhaltung der Strukturqualität des Schulungsarztes und des nichtärztlichen Schulungspersonals zu überprüfen
(vgl. § 2 Abs. 10).
Anlage 2
Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes
spezialisierten Einrichtung
Teilnahmeberechtigt für die Behandlung des diabetischen Fußes nach diesem Vertrag sind
Einrichtungen, die folgende Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen:
Personal
• Leitung der Einrichtung durch einen diabetologisch besonders qualifizierten Arzt, der eine
ausreichende Erfahrung bei der Behandlung des diabetischen Fußes nachgewiesen hat
(dies erfolgt durch eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung oder
durch eine von der FKDB anerkannte Alternative)
• geschultes medizinisches Assistenzpersonal
• Der Leiter der Einrichtung behandelt regelmäßig pro Quartal mindestens 100 Patienten
mit Diabetes mellitus und führt nachweislich eine oder mehrere diabetesspezifische
Schulungen durch.
In vertraglicher Kooperation
• Podologe oder medizinischer Fußpfleger
• Orthopädie-Schuhmacher/Schuhtechniker
• Gefäßchirurg, Chirurg, Angiologe, interventioneller Radiologe, Mikrobiologielabor
Zur Behandlung des diabetischen Fußes notwendige Ausstattung
• apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (Stimmgabel
und/oder Monofilament; Reflexhammer; z.B.Kalt/Warm- und Spitz/Stumpf-Diskriminierung, z.B. Verbandswagen mit sterilem Instrumentarium)
• apparative Ausstattung zur angiologischen Basisdiagnostik (z.B. bidirektionaler Doppler)
• Behandlungsstuhl oder -liege mit ausreichender Lichtquelle
• steriles Instrumentarium
• Der Behandlungsraum muss hauptsächlich für Patienten mit diabetischem Fußsyndrom
genutzt werden.
• Fotoapparat
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
• Teilnahme an einem themenzentrierten Qualitätszirkel (einmal jährlich) oder Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der DDG oder Festlegung der Behandlungsabläufe in einem Qualitätshandbuch
Die KVB behält sich vor, durch regelmäßige Praxisbegehungen die Einhaltung der Strukturqualität der auf die Behandlung des diabetischen Fußes spezialisierten Einrichtung zu überprüfen (vgl. § 2 Abs. 10).
Anlage 3
Klassifizierung diabetischer Fuß-Läsionen nach Wagner-Armstrong
0
1
2
3
4
5
A
Prä- oder
Oberflächlipostulcerative che Wunde
Läsion
Wunde bis
zur Ebene
von Sehne
oder Kapsel
Wunde bis
zur Ebene
von Knochen
oder Gelenk
Nekrose von
Fußteilen
Nekrose des
gesamten
Fußes
B
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
Mit Infektion
C
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
Mit Ischämie
D
Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion Mit Infektion
und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie und Ischämie
Validation of a Diabetic Wound Classifikation System. Amstrong et al. Diabete Care 21:855 (1998)
The dysvascular foot. A system of diagnosis and treatment. Wagner. Foot and Ankl 2:64 (1981)
Anlage 4
Beispielvorlage Patienteninformation/Risikostratifizierung
Patienten, für die die besondere Betreuung im Rahmen dieser Vereinbarung erhalten (für die
eine der Pauschalen A bis D abgerechnet wird) erhalten eine aktuelle oder aktualisierte Patienteninformation samt einer qualitativen Risikostratifizierung nach folgendem Musterbeispiel. Ziel der Information ist es, dass der Patient eine einfach lesbare und verständliche
Darstellung seiner aktuellen Gesundheitssituation auf Basis der wichtigsten medizinischen
Parameter erhält. Dadurch soll der Patient eigene Risiken aber auch Chancen auf Minderung dieser Risiken erkennen und in ihrer Entwicklung verfolgen können.
Will ein Arzt dieses Muster nicht benützen, so erstellt er ein analoges, eigenes und stellt dieses der AOK auf Anfrage zur Verfügung.
Muster siehe unten.
Diabetes mellitus
Patienteninformation für Herrn/Frau …………………………..………..
Datum: …………………
Behandelnder Hausarzt: …………………………..………..
Gesundheitswerte
Bedeutung meiner Gesundheitswerte
☺
< 6,5 %
6,5 – 7,5 %
> 7,5 %
☺
Oberer Wert
< 130
130 - 139
meist ≥ 140
Unterer Wert
< 80
80 - 89
meist ≥ 90
☺
normal
Mikroalbumin
Makroalbumin
☺
Mein Blutzucker-Langzeitwert
Aktueller Wert:
________ % (HbA1c)
Zielvorschlag:
________ % (HbA1c)
Mein Blutdruck
Aktueller Wert:
_____ / _____ mmHg
Zielvorschlag:
_____ / _____ mmHg
Mein Nierenbefund
Urin-Albuminausscheidung:
normal
Mikroalbumin vorhanden
Makroalbumin vorhanden
Meine Augen
Netzhautuntersuchung beim Augenarzt
unauffällig
unauffällig
leichte Veränderungen
schwere Veränderungen
Meine Füße
normal
leichte
schwere
Veränderungen Veränderungen
leicht gestört
☺
alles normal
ein Punkt
„leicht gestört“
☺
☺
≥ 5 x 30 min
pro Woche
2 - 4 x 30 min
pro Woche
< 2 x 30 min
pro Woche
☺
stark gestört
Durchblutung
Gefühlsempfindung
Betrachtung der Haut
Mein Körpergewicht
ein Punkt „stark
gestört“ oder
mehr als ein
Punkt „leicht
gestört“
(Bitte entsprechende Bewertung ankreuzen.)
aktueller Wert:
________ kg
Zielvorschlag bis in 6 Monaten:
________ kg
Bewegung und Sport
aktuelle körperliche Betätigung:
x
min. pro Woche
wünschenswert:
x
min pro Woche
Gesamteinschätzung meiner Gesundheitswerte durch meinen Diabetologen
Mehr Informationen zu den einzelnen Themen finden Sie auf der Rückseite Behandlungsinformationen für Patienten mit Diabetes mellitus
Blutzucker-Langzeitwerte
Die Zuckerkrankheit erhöht Ihr Risiko, einen Herzinfarkt, Schlaganfall, Augen- oder Nierenschäden zu erleiden.
Dagegen können Sie etwas tun. Denn niedrige oder normale Blutzuckerwerte helfen auch langfristig gesund zu
bleiben.
Blutdruck
Damit das Herz optimal arbeiten kann und die Blutgefäße geschmeidig bleiben bzw. damit mögliche Verengungen nicht fortschreiten, sollte Ihr Blutdruck niedrig sein. Bei Patienten mit Diabetes mellitus sollte der Blutdruck
unter 140/90 mmHg liegen (nach 5 Minuten Ruhe im Sitzen und ohne Stress gemessen). Bei Vorliegen von Nierenschädigungen kann möglicherweise eine Blutdrucksenkung unter 130/80 mmHg günstig sein. Ihr koordinierender Arzt wird gemeinsam mit Ihrem Diabetologen die für Sie besten Zielwerte festlegen.
Nierenbefunde
Die Zuckerkrankheit kann Ihre Nieren angreifen und im fortgeschrittenen Stadium sogar ein Nierenversagen verursachen. Diabetes mellitus ist die häufigste Ursache für Dialysebehandlungen (Blutwäsche). Wenn die Nieren
vermehrt Eiweiß ausscheiden (Urin-Albumin), dann sollte man Blutdruck- und Blutzuckerwerte besonders genau
einstellen und ggf. weitere Medikamente einsetzen. „Mikroalbumin vorhanden“ bedeutet (noch) relativ wenig Eiweißauscheidung, „Makroalbumin vorhanden“ bedeutet, dass die Niere viel Eiweiß ausscheidet.
Augen
Die Sehfähigkeit ist, wie die Nierenfunktion auch, von der Zuckerkrankheit besonders betroffen. Durch regelmäßige augenärztliche Kontrollen kann man Schäden an der Netzhaut der Augen früh feststellen und ggf. wirksam
behandeln. Selbst bei fortgeschrittenen Veränderungen kann man viel tun – gehen Sie deshalb regelmäßig zur
Untersuchung!
Füße
Der Diabetes kann für Ihre Füße sehr gefährlich werden. Nur wenn die Durchblutung und die Gefühlswahrnehmung und die Betrachtung der Haut allesamt normal sind, ist alles in Ordnung. Falls auch nur ein Punkt auffällig
oder gestört ist, müssen Sie sich gemeinsam mit Ihren Ärzten sehr intensiv um Ihre Füße kümmern. Denn sonst
steigt Ihr Risiko, früher oder später einen offenen Fuß oder Schlimmeres zu erleiden. Die beste Vorsorge beginnt mit der täglichen Fußinspektion durch Sie. Ihr Arzt sagt Ihnen, was weiter zu tun ist.
Körpergewicht
Wenn das Körpergewicht zu hoch ist, dann benötigt der Organismus meist viel mehr Insulin um den Blutzucker
zu regulieren. Dies ist besonders bei Menschen mit Typ 2 Diabetes der Fall. Schon durch einige wenige Kilogramm Gewichtsabnahme verbessern sich Blutzuckerwerte und Blutdruckwerte und man kommt oft sogar mit
deutlich weniger Medikamenten aus. Arbeiten Sie mit Ihrem Arzt an einer stetigen Gewichtsreduktion.
Dies gilt ganz besonders bei Menschen, die bei Übergewicht zur so genannten „Apfelform“ (dicker Bauch) neigen. Menschen mit „Birnenform“ (kräftige Gesäß-, Hüften- und Schenkelregion) sind weniger stark betroffen.
Bewegung und Sport
Täglich möglichst viel Bewegung, wenn medizinisch nichts dagegen spricht auch als Sport, ist eine der wichtigsten Gesundheitsmaßnahmen. Versuchen Sie, sich bei jeder Gelegenheit zu bewegen (Treppe statt Aufzug, Einkaufen zu Fuß oder mit dem Rad anstatt mit dem Auto, etc.). Ideal ist es, wenn Sie sich mindestens fünfmal pro
Woche, besser täglich, je 30 Minuten bewegen oder Ausdauersport betreiben.
Gesamteinschätzung Ihrer Gesundheitswerte durch Ihren Diabetologen
Bei ☺ weisen die meisten oder alle Werte/Befunde auf ein niedriges Risiko für das Auftreten oder Verschlimmern
von Folgekrankheiten wie z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall hin. Bei oder gar sollten Sie sehr eng mit Ihren
Ärzten an den Gesundheitsproblemen arbeiten - es lohnt sich!
Behandlungsinformationen für Patienten mit Diabetes mellitus
Anlage 5
Überweisungsvorlage zur Koordination im DMP Diabetes mellitus Typ 2
Sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrte Frau Kollegin,
den/die Patient/in _______________________________
kann ich nicht selber im DMP Diabetes Typ 2 koordinieren.
Mit einer Koordination im DMP durch Sie bin ich einverstanden. Ich bitte um regelmäßige
Übermittlung aller wesentlichen Befunddaten und Rücküberweisung zur weiteren hausärztlichen Betreuung.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________
__________________________
Ort, Datum
Unterschrift & Arztstempel
Anlage 6
Erklärung über die Einschreibung in ein Disease Management Programm
(DMP)
Hiermit erkläre ich,
Vorname, Name des Patienten:
____________________________________
Geburtsdatum:
____________________________________
Krankenkasse:
____________________________________
Versichertennummer:
____________________________________
dass ich mich in ein DMP-Programm eingeschrieben habe und eine Kündigung
der Teilnahme an diesem Programm durch mich nicht erfolgt ist. Mit einer Weiterleitung dieser Erklärung an meine Krankenkasse bin ich einverstanden.
Ort, Datum
Unterschrift
___________________
_________________
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