Breitband Breitbanderschließung im ländlichen Raum – Möglichkeiten und Modelle Nordsee Akademie – Leck, 24. September 2015 Johannes Lüneberg Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Breitbandstrategien im Überblick 75% Verfügbarkeit von 50Mbit/s Quelle: Breitbandbüro des Bundes, Nov. 2014 Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Breitbandziel des Bundes Netzallianz Digitales Deutschland - BMVI: „Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Ende des Jahres 2018 eine flächendeckende Versorgung der bundesdeutschen Haushalte mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s sicherzustellen.“ (vgl. Netzallianz Digitales Deutschland, Kursbuch Netzausbau vom 07.10.2014, S. 3) Digitale Agenda 2014 - 2017 - Die Bundesregierung: „Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von min. 50 Mbit/s bis 2018 entsteht.“ (vgl. Digitale Agenda, August 2014, S. 9) Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Breitbandstrategie SH ZIEL: Entwicklung einer nachhaltigen Breitband-Infrastruktur, die auf Basis von Glasfasernetzen errichtet wird. Bis 2025 sollen min. 90% der Haushalte und bis 2030 alle Haushalte in SH über eine Glasfaseranschluss verfügen. Für die Optimierung der Grundversorgung ist die Umsetzung von Zwischenlösungen zulässig, wenn dabei das langfristige Ziel unterstützt wird. (vgl. Breitbandstrategie Schleswig-Holstein „Breitband 2030“, S. 15) Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Breitbandstrategie SH Instrumente • Breitband-Kompetenzzentrum (BKZSH): zentrale Koordinierungsstelle für die kommunalen Projekte sowie die Anbieter • Investitionsbank Schleswig-Holstein: Förderbank des Landes mit einem klaren Fokus auf Breitband • Fördermittel: Flankierung des Ausbaus (einschließlich Förderung von Beratungsleistungen bei den kommunalen Projekten) • Landesbürgschaften: Unterstützung der Hausbanken Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Bedarfsentwicklung Download/Datensicherung eines Datenpaketes von 4,7 GB (Datengröße einer DVD) z.B. eines Films. Technologie/Übertragungsrate Benötigte Übertragungszeit ISDN (64 Kbit/s) 7 Tage, 3 Stunden, 7 Minuten DSL/Kabel/LTE (2 Mbit/s) 5 Stunden, 20 Minuten, 51 Sekunden DSL/Kabel/LTE (6 Mbit/s) 1 Stunde, 46 Minuten, 57 Sekunden VDSL/Kabel/LTE (25 Mbit/s) 25 Minuten, 40 Sekunden VDSL/Kabel/Glasfaser (50 Mbit/s) 12 Minuten, 50 Sekunden Vectoring/Kabel/Glasfaser (100 Mbit/s) 6 Minuten, 25 Sekunden Glasfaser (1Gbit/s) 37 Sekunden Das Streaming von Filmen aus Onlinemediatheken ist bei Bandbreiten < 25 Mbit/s nicht möglich. Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Bedarfsentwicklung Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Technische Möglichkeiten Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Strategie der Deutschen Telekom FTTC / VDSL 1. Investitionskostenzuschuss 3. Investitionskostenzuschuss G.Fast / Glasfaser bis zum Bürgersteig 2. Investitionskostenzuschuss Quelle: Deutsche Telekom, verändert Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Ausgangssituation Amt Schafflund Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Technische Möglichkeiten ? Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Arbeitsschritte Bevor öffentliches Geld in die Hand genommen wird, Feststellung des Marktversagens nach § 4 NGA-RR vom 15.06.2015 notwendig • Markterkundung nach § 4 NGA-RR • Deckungslückenmodell vs. Pachtmodell? – Förderung einer fremden Infrastruktur und Gewährung eines investiven Zuschusses ODER Errichtung und Verpachtung einer eigenen kommunalen Infrastruktur • – Anpassung/Optimierung der technischen Strukturplanungen – Businessplanung unter Festlegung der ORGA-Form Ausschreibung – unabhängig ob Pachtmodell oder Deckungslückenmodell §§ 5 und 6 NGA-RR Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR) Übersicht der Verfahrensschritte bei der NGA-RR 1. Markterkundung / Anbieterabfrage 2. Interessenbekundung (Optional) 3.Ausschreibung 4. Betreiberauswahl 5. Monitoring 6. Dokumentation 7. Abschließende Meldung Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR) • Nachfolgeregelung zur Bundesrahmenregelung Leerrohre • Gilt seit dem 15.06.2015 • Transparenzverpflichtung nach § 4 Abs. 4; § 5 Abs. 3; § 8 und § 10 • Wichtige Veränderungen: – Wirtschaftlichkeitslückenförderung wieder möglich (Präambel und § 3 Abs. 1 Buchstabe a) – Bandbreite: 75% HH von 50 Mbit/s und mehr; 95% min. 30 Mbit/s (Präambel und § 2 Abs. 3) – Dem Zuwendungsgeber ist freigestellt, höhere Bandbreiten vorzuschreiben (§ 2 Abs. 4) – Veränderungen in der Markterkundung (§ 4) • Individuelles Anschreiben vor Ort tätiger TK-Unternehmen verpflichtend (§ 4 Abs. 2) • Einstellung einer im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk (§ 4 Abs. 2) Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein NGA-RR – Markterkundung • Definition von NGA-Netzen, • Veröffentlichung auf www.breitbandausschreibungen.de • Individuelles Anschreiben der vor Ort tätigen Unternehmen – Breitbandatlas des Bundes – Abstimmung mit BKZSH • Auflistung von Gemeinde(n); Gemeindekennziffer, ONKZ • Darstellung der aktuellen Versorgungssituation verbal und als Karte – Breitbandatlas des Bundes bzw. BISH Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein NGA-RR – Markterkundung • Bandbreite: 75% HH von 50 Mbit/s und mehr; 95% min. 30 Mbit/s (Präambel und § 2 Abs. 3) • Dem Zuwendungsgeber ist freigestellt, höhere Bandbreiten vorzuschreiben (§ 2 Abs. 4) • Abfrage der bestehenden Netze von min. 30 Mbit/s UND 50 Mbit/s (wichtig für Bundesförderprogramm) • Abfrage der Planungen des Baus von Netzen für min. 30 Mbit/s UND 50 Mbit/s in den nächsten drei Jahren (Start innerhalb eines Jahres) – Abfrage von Masterplänen, Meilensteinen, Geschäftsplänen, Bankendarlehensverträge, Wegerechte etc. (Schritt 2) • Lieferung von georeferenzierten Daten (straßenzuggenau) • Min. 4 Wochen Frist Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR) • Auswahlverfahren (§ 5) – Leerrohre müssen für mehrere Kabelnetze und für Point-to-Point als auch Point to Multipoint-Lösungen geeignet sein (§ 5 Abs.2) – Die Technologieneutralität bezieht sich auf alle Teile des Netzes! (§ 5 Abs. 5) – Prüfung der Wirtschaftlichkeitslücken durch externe Rechnungsprüfer auf Verlangen der BKZ der Länder (§ 5 Abs. 8) • Kriterien und Verpflichtungen des Anbieters (§ 7) – Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung (§ 7 Abs. 2) – Im Falle einer Förderung müssen im gesamten geförderten Netz dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde (§ 7 Abs. 4) Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Zweckverbandsmodell Gemeinden, Städte Aufgabenübertragung über einen öff.-rechtl. Vertrag Darlehen Banken: IBSH, KfW u.a. Zins und Tilgung Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Zweckverband Verpachtung des pass. Netzes Pächter/ Netzbetreiber Pachtzahlung (plant, baut und betreibt das passive Netz) Zweckverbandsmodell VORTEILE + Kommunalkreditfähigkeit (mögliche Verbandsmitglieder: Gemeinden, Ämter, Kreise – Beteiligung privater nur in engen Grenzen möglich [vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 GkZ]) + Niedrigere Zinsen, längere Kreditlaufzeiten als bei privatwirtschaftlichen Organisationsformen + Keine Renditeerwartungen + Förderfähigkeit (förderfähig sind nach Ziffer 3 Breitbandrichtlinie SH nur Gemeinden und Gemeindeverbände zzgl. Ämter und Zweckverbände [vgl. Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen SchleswigHolsteins (Breitbandrichtlinie) vom 16.08.2012 (Amtsbl. Schl.-H. 2012 S. 784)] Weitergabe dieser finanziellen Vorteile an den Betreiber über eine rein kapitaldienst- und sonstige Kosten deckende Pachtforderung. Diese dem Pächter gewährte Beihilfe ist gem. der Bundesrahmenregelung Leerrohre zulässig. Es wird kommunale Infrastruktur geschaffen. Das passive Netz gehört dem ZV. Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Fördermöglichkeiten in SH I Zuwendungsempfänger • Gemeinden und Gemeindeverbände – keine privatwirtschaftlichen Organisationsformen • Keine einzelgemeindliche Förderung bei übergeordneten Aktivitäten • Förderung nur bei Marktversagen Gegenstand der Förderung • Planungs- und Beratungsleistungen • Wirtschaftlichkeitslücken (nach NGA-RR wieder möglich) • (Mit-)Verlegung von Leerrohren • Vectoring ist nicht förderfähig! Fördertöpfe • EU-Mittel (ELER) über das LPLR – nach Genehmigung des Landesprogramms für Grundversorgung und geplant auch für NGA-Netze • Eigenes Förderprogramm des Bundes in der 2. Jahreshälfte • GAK-Mittel – nur in Gebieten mit einer Unterversorgung von < 6 Mbit/s • GRW geplant für den Anschluss von Gewerbegebieten Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Fördermöglichkeiten in SH II Fördertöpfe • Sondervermögen Breitband: Zinssubventionierungsprogramm (Kommunen und Unternehmen); Kofinanzierung ELER; sonstige Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandstrategie • Erlöse Digitale Dividende II: Kabinettsentscheidung im September. Ansatzpunkte: Aufstockung Zinssubventionierungsprogramm, Kofinanzierung des Bundesprogramm, Schaffung eines Backbone-Netzes Gesamtvolumen Fördermittel SH bis 2020: 50 Mio. € + 21 Mio. € Dig. Div. II Neu – IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen • Gefördert werden Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in SH • Gefördert werden NGA-Netze mit passiven Netzen und aktiver Technik • Konditionen: – – – – – 50% der Investitionskosten, max. 10 Mio. EUR je Vorhaben Zinsbindung von bis zu 20 Jahren bzw. 8 Jahren Zinsverbilligung in Höhe von 1,5% p.a. für die ersten 5 Jahre Aussetzung der Tilgung für 5 Jahre bzw. 6 Monate Grundlage: De-minimis-Verordnung bei Unternehmen Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Bundesförderprogramm • Bundesförderprogramm gespeist aus dem Bundesanteil an der Dig. Div. II • Geplanter Start war 01.07.2015 – verschoben; Vorgesehen nun 01.10.2015 (?) Quelle: Handelsblatt vom 15.07.2015 Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Bundesförderprogramm • Basiert auf der NGA-Rahmenregelung • Gefördert werden kann – Vergleich der Konzepte notwendig: – Betreibermodell – Nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke • Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit 50 Mbit/s • Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreis, Zweckverbände • Antragsbewertung erfolgt über Stichtagsverfahren samt Scoring kein Windhundprinzip • Zur Verfügung stehende Mittel: • – 1,33 Mrd. € aus der Versteigerung der Dig. Div. II – 1,40 Mrd. € aus der Investitionsoffensive des Bundes ∑ 2,73 Mrd. € gesamt, Mittelabruf bis Ende 2018 Transparenzverpflichtung: www.breitbandausschreibungen.de Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Bundesförderprogramm • • • Förderquote: – 50% bis 70% bei Investitionen – Bis zu 100% bei Beratungsleistungen – Min. 10 % Eigenmittel des Zuwendungsempfängers – Bei Haushaltssicherung Ausnahmen möglich Förderhöhe: – Investitionen bis zu 10 Mio. € – Bagatellgrenze für Investitionen liegt bei 100.000 € – Beratungsleistungen bis 50.000 € Kofinanzierung durch die jeweiligen Bundesländer gewünscht – Notwendigkeit eines passenden Landesprogramms • Zweckbindungsfrist 10 Jahre • Ziel: flächendeckend min. 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Ergebnisse in SH Derzeitiger Ausbaustand FTTH/B • 303 Gemeinden in Betrieb • 86 Gemeinden im aktuellen Ausbau • Anschlussquote: > 14% der HH in SH (Homes Passed: ca. 23%) Mittelfristige Ausbauplanung in weiteren 300 Gemeinden Aus dem Breitbandatlas des Bundes: • 69,9% der HH in SH verfügen über 50 Mbit/s • Bundesdurchschnitt: 66,4% • Platz 2 der Flächenländer hinter NRW und gemeinsam mit BW Es entsteht nachhaltige kommunale Infrastruktur! Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein Unsere Kontaktdaten Das Team: Die Adresse: Richard Krause Andrea Bonk Johannes Lüneberg Thomas Ulbricht Nancy Avemarg Julia Heinke Gabriele Prestin-Weidmann Horst Striebich, Bgm. a.D. Reventlouallee 6 24105 Kiel Tel: Fax: Mail: Web: 0431 / 530 256 81 10 0431 / 530 256 81 90 [email protected] [[email protected]] www.bkzsh.de Besucheradresse: Kuhnkestraße 2 24118 Kiel Träger des Breitband-Kompetenzzentrums Schleswig-Holstein