Vortrag Breitbanderschließung im ländlichen

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Breitband
Breitbanderschließung im ländlichen Raum – Möglichkeiten und Modelle
Nordsee Akademie – Leck, 24. September 2015
Johannes Lüneberg
Träger des Breitband-Kompetenzzentrums
Schleswig-Holstein
Breitbandstrategien im Überblick
75%
Verfügbarkeit von
50Mbit/s
Quelle: Breitbandbüro des Bundes, Nov. 2014
Träger des Breitband-Kompetenzzentrums
Schleswig-Holstein
Breitbandziel des Bundes
Netzallianz Digitales Deutschland - BMVI:
„Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Ende des Jahres 2018 eine
flächendeckende Versorgung der bundesdeutschen Haushalte mit
Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s sicherzustellen.“ (vgl. Netzallianz
Digitales Deutschland, Kursbuch Netzausbau vom 07.10.2014, S. 3)
Digitale Agenda 2014 - 2017 - Die Bundesregierung:
„Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten
Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer
Downloadgeschwindigkeit von min. 50 Mbit/s bis 2018 entsteht.“ (vgl.
Digitale Agenda, August 2014, S. 9)
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Schleswig-Holstein
Breitbandstrategie SH
ZIEL:
Entwicklung einer nachhaltigen
Breitband-Infrastruktur, die auf
Basis von Glasfasernetzen errichtet
wird. Bis 2025 sollen min. 90% der
Haushalte und bis 2030 alle
Haushalte in SH über eine
Glasfaseranschluss verfügen. Für
die Optimierung der
Grundversorgung ist die Umsetzung
von Zwischenlösungen zulässig,
wenn dabei das langfristige Ziel
unterstützt wird. (vgl. Breitbandstrategie
Schleswig-Holstein „Breitband 2030“, S. 15)
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Schleswig-Holstein
Breitbandstrategie SH
Instrumente
•
Breitband-Kompetenzzentrum (BKZSH): zentrale Koordinierungsstelle für
die kommunalen Projekte sowie die Anbieter
•
Investitionsbank Schleswig-Holstein: Förderbank des Landes mit einem
klaren Fokus auf Breitband
•
Fördermittel: Flankierung des Ausbaus (einschließlich Förderung von
Beratungsleistungen bei den kommunalen Projekten)
•
Landesbürgschaften: Unterstützung der Hausbanken
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Schleswig-Holstein
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Schleswig-Holstein
Bedarfsentwicklung
Download/Datensicherung eines Datenpaketes von 4,7 GB (Datengröße einer
DVD) z.B. eines Films.
Technologie/Übertragungsrate
Benötigte Übertragungszeit
ISDN (64 Kbit/s)
7 Tage, 3 Stunden, 7 Minuten
DSL/Kabel/LTE (2 Mbit/s)
5 Stunden, 20 Minuten, 51 Sekunden
DSL/Kabel/LTE (6 Mbit/s)
1 Stunde, 46 Minuten, 57 Sekunden
VDSL/Kabel/LTE (25 Mbit/s)
25 Minuten, 40 Sekunden
VDSL/Kabel/Glasfaser (50 Mbit/s)
12 Minuten, 50 Sekunden
Vectoring/Kabel/Glasfaser (100 Mbit/s)
6 Minuten, 25 Sekunden
Glasfaser (1Gbit/s)
37 Sekunden
Das Streaming von Filmen aus Onlinemediatheken ist bei Bandbreiten < 25
Mbit/s nicht möglich.
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Bedarfsentwicklung
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Technische Möglichkeiten
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Strategie der Deutschen Telekom
FTTC / VDSL
1. Investitionskostenzuschuss
3. Investitionskostenzuschuss
G.Fast /
Glasfaser bis
zum Bürgersteig
2. Investitionskostenzuschuss
Quelle: Deutsche Telekom, verändert
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Schleswig-Holstein
Ausgangssituation Amt Schafflund
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Technische Möglichkeiten
?
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Schleswig-Holstein
Arbeitsschritte
Bevor öffentliches Geld in die Hand genommen wird, Feststellung des
Marktversagens nach § 4 NGA-RR vom 15.06.2015 notwendig
•
Markterkundung nach § 4 NGA-RR
•
Deckungslückenmodell vs. Pachtmodell? – Förderung einer fremden
Infrastruktur und Gewährung eines investiven Zuschusses ODER
Errichtung und Verpachtung einer eigenen kommunalen Infrastruktur
•
–
Anpassung/Optimierung der technischen Strukturplanungen
–
Businessplanung unter Festlegung der ORGA-Form
Ausschreibung – unabhängig ob Pachtmodell oder Deckungslückenmodell §§ 5 und 6 NGA-RR
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Schleswig-Holstein
Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR)
Übersicht der Verfahrensschritte bei der NGA-RR
1. Markterkundung / Anbieterabfrage
2. Interessenbekundung (Optional)
3.Ausschreibung
4. Betreiberauswahl
5. Monitoring
6. Dokumentation
7. Abschließende Meldung
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Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR)
•
Nachfolgeregelung zur Bundesrahmenregelung Leerrohre
•
Gilt seit dem 15.06.2015
•
Transparenzverpflichtung nach § 4 Abs. 4; § 5 Abs. 3; § 8 und § 10
•
Wichtige Veränderungen:
–
Wirtschaftlichkeitslückenförderung wieder möglich (Präambel und § 3 Abs. 1 Buchstabe a)
–
Bandbreite: 75% HH von 50 Mbit/s und mehr; 95% min. 30 Mbit/s (Präambel und § 2 Abs. 3)
–
Dem Zuwendungsgeber ist freigestellt, höhere Bandbreiten vorzuschreiben (§ 2 Abs. 4)
–
Veränderungen in der Markterkundung (§ 4)
•
Individuelles Anschreiben vor Ort tätiger TK-Unternehmen verpflichtend (§ 4 Abs. 2)
•
Einstellung einer im Zielgebiet vorhandenen Breitbandversorgung einschließlich Mobilfunk (§ 4 Abs. 2)
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Schleswig-Holstein
NGA-RR – Markterkundung
•
Definition von NGA-Netzen,
•
Veröffentlichung auf
www.breitbandausschreibungen.de
•
Individuelles Anschreiben der vor Ort tätigen
Unternehmen – Breitbandatlas des Bundes –
Abstimmung mit BKZSH
•
Auflistung von Gemeinde(n);
Gemeindekennziffer, ONKZ
•
Darstellung der aktuellen
Versorgungssituation verbal und als Karte –
Breitbandatlas des Bundes bzw. BISH
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NGA-RR – Markterkundung
•
Bandbreite: 75% HH von 50 Mbit/s und mehr; 95% min. 30 Mbit/s
(Präambel und § 2 Abs. 3)
•
Dem Zuwendungsgeber ist freigestellt, höhere Bandbreiten vorzuschreiben
(§ 2 Abs. 4)
•
Abfrage der bestehenden Netze von min. 30 Mbit/s UND 50 Mbit/s (wichtig
für Bundesförderprogramm)
•
Abfrage der Planungen des Baus von Netzen für min. 30 Mbit/s UND 50
Mbit/s in den nächsten drei Jahren (Start innerhalb eines Jahres)
–
Abfrage von Masterplänen, Meilensteinen, Geschäftsplänen, Bankendarlehensverträge,
Wegerechte etc. (Schritt 2)
•
Lieferung von georeferenzierten Daten (straßenzuggenau)
•
Min. 4 Wochen Frist
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Schleswig-Holstein
Next Generation Access-Rahmenregelung (NGA-RR)
•
Auswahlverfahren (§ 5)
– Leerrohre müssen für mehrere Kabelnetze und für Point-to-Point als auch Point to
Multipoint-Lösungen geeignet sein (§ 5 Abs.2)
– Die Technologieneutralität bezieht sich auf alle Teile des Netzes! (§ 5 Abs. 5)
– Prüfung der Wirtschaftlichkeitslücken durch externe Rechnungsprüfer auf Verlangen
der BKZ der Länder (§ 5 Abs. 8)
•
Kriterien und Verpflichtungen des Anbieters (§ 7)
– Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter
Zugang zu Teilnehmeranschlussleitung (§ 7 Abs. 2)
– Im Falle einer Förderung müssen im gesamten geförderten Netz dieselben
Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende
Infrastruktur genutzt wurde (§ 7 Abs. 4)
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Schleswig-Holstein
Zweckverbandsmodell
Gemeinden, Städte
Aufgabenübertragung über einen
öff.-rechtl. Vertrag
Darlehen
Banken: IBSH,
KfW u.a.
Zins und
Tilgung
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Zweckverband
Verpachtung des
pass. Netzes
Pächter/ Netzbetreiber
Pachtzahlung
(plant, baut und betreibt das
passive Netz)
Zweckverbandsmodell
VORTEILE
+ Kommunalkreditfähigkeit (mögliche Verbandsmitglieder: Gemeinden, Ämter,
Kreise – Beteiligung privater nur in engen Grenzen möglich [vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2
GkZ])
+
Niedrigere Zinsen, längere Kreditlaufzeiten als bei privatwirtschaftlichen
Organisationsformen
+
Keine Renditeerwartungen
+ Förderfähigkeit (förderfähig sind nach Ziffer 3 Breitbandrichtlinie SH nur
Gemeinden und Gemeindeverbände zzgl. Ämter und Zweckverbände [vgl. Richtlinie
zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen SchleswigHolsteins (Breitbandrichtlinie) vom 16.08.2012 (Amtsbl. Schl.-H. 2012 S. 784)]
Weitergabe dieser finanziellen Vorteile an den Betreiber über eine rein kapitaldienst- und
sonstige Kosten deckende Pachtforderung.
Diese dem Pächter gewährte Beihilfe ist gem. der Bundesrahmenregelung Leerrohre
zulässig.
Es wird kommunale Infrastruktur geschaffen. Das passive Netz gehört dem ZV.
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Schleswig-Holstein
Fördermöglichkeiten in SH I
Zuwendungsempfänger
•
Gemeinden und Gemeindeverbände – keine privatwirtschaftlichen Organisationsformen
•
Keine einzelgemeindliche Förderung bei übergeordneten Aktivitäten
•
Förderung nur bei Marktversagen
Gegenstand der Förderung
•
Planungs- und Beratungsleistungen
•
Wirtschaftlichkeitslücken (nach NGA-RR wieder möglich)
•
(Mit-)Verlegung von Leerrohren
•
Vectoring ist nicht förderfähig!
Fördertöpfe
•
EU-Mittel (ELER) über das LPLR – nach Genehmigung des Landesprogramms für Grundversorgung und geplant
auch für NGA-Netze
•
Eigenes Förderprogramm des Bundes in der 2. Jahreshälfte
•
GAK-Mittel – nur in Gebieten mit einer Unterversorgung von < 6 Mbit/s
•
GRW geplant für den Anschluss von Gewerbegebieten
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Fördermöglichkeiten in SH II
Fördertöpfe
•
Sondervermögen Breitband: Zinssubventionierungsprogramm (Kommunen und Unternehmen);
Kofinanzierung ELER; sonstige Maßnahmen zur Umsetzung der Breitbandstrategie
•
Erlöse Digitale Dividende II: Kabinettsentscheidung im September. Ansatzpunkte: Aufstockung
Zinssubventionierungsprogramm, Kofinanzierung des Bundesprogramm, Schaffung eines
Backbone-Netzes
Gesamtvolumen Fördermittel SH bis 2020: 50 Mio. € + 21 Mio. € Dig. Div. II
Neu – IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen
•
Gefördert werden Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in SH
•
Gefördert werden NGA-Netze mit passiven Netzen und aktiver Technik
•
Konditionen:
–
–
–
–
–
50% der Investitionskosten, max. 10 Mio. EUR je Vorhaben
Zinsbindung von bis zu 20 Jahren bzw. 8 Jahren
Zinsverbilligung in Höhe von 1,5% p.a. für die ersten 5 Jahre
Aussetzung der Tilgung für 5 Jahre bzw. 6 Monate
Grundlage: De-minimis-Verordnung bei Unternehmen
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Bundesförderprogramm
•
Bundesförderprogramm
gespeist aus dem Bundesanteil
an der Dig. Div. II
•
Geplanter Start war 01.07.2015
– verschoben; Vorgesehen nun
01.10.2015 (?)
Quelle: Handelsblatt vom 15.07.2015
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Bundesförderprogramm
•
Basiert auf der NGA-Rahmenregelung
•
Gefördert werden kann – Vergleich der Konzepte notwendig:
–
Betreibermodell
–
Nachzuweisende Wirtschaftlichkeitslücke
•
Ziel ist eine flächendeckende Abdeckung mit 50 Mbit/s
•
Zuwendungsempfänger: Gemeinden, Gemeindeverbände, Landkreis,
Zweckverbände
•
Antragsbewertung erfolgt über Stichtagsverfahren samt Scoring kein
Windhundprinzip
•
Zur Verfügung stehende Mittel:
•
–
1,33 Mrd. € aus der Versteigerung der Dig. Div. II
–
1,40 Mrd. € aus der Investitionsoffensive des Bundes
∑
2,73 Mrd. € gesamt, Mittelabruf bis Ende 2018
Transparenzverpflichtung: www.breitbandausschreibungen.de
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Bundesförderprogramm
•
•
•
Förderquote:
–
50% bis 70% bei Investitionen
–
Bis zu 100% bei Beratungsleistungen
–
Min. 10 % Eigenmittel des Zuwendungsempfängers – Bei Haushaltssicherung Ausnahmen möglich
Förderhöhe:
–
Investitionen bis zu 10 Mio. €
–
Bagatellgrenze für Investitionen liegt bei 100.000 €
–
Beratungsleistungen bis 50.000 €
Kofinanzierung durch die jeweiligen Bundesländer gewünscht
–
Notwendigkeit eines passenden Landesprogramms
•
Zweckbindungsfrist 10 Jahre
•
Ziel: flächendeckend min. 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018
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Ergebnisse in SH
Derzeitiger Ausbaustand FTTH/B
•
303 Gemeinden in Betrieb
•
86 Gemeinden im aktuellen Ausbau
•
Anschlussquote: > 14% der HH in SH (Homes Passed: ca. 23%)
Mittelfristige Ausbauplanung in weiteren 300 Gemeinden
Aus dem Breitbandatlas des Bundes:
•
69,9% der HH in SH verfügen über 50 Mbit/s
•
Bundesdurchschnitt: 66,4%
•
Platz 2 der Flächenländer hinter NRW und gemeinsam mit BW
Es entsteht nachhaltige kommunale Infrastruktur!
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Andrea Bonk
Johannes Lüneberg
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