Anforderungen an die Planung von vorgezogenen

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BEW-Seminar 16./17.09.2015
Europäische
Naturschutzbestimmungen
Anforderungen an die Planung von
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
– § 44 (5) BNatSchG –
16./17.09.2015
Dr. Ernst-Friedrich Kiel
MKULNV, Referat III-4
(Biotop- und Artenschutz, Natura 2000,
Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)
[email protected]
Themen
1.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
2.
Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
3.
Zusammenfassung
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BEW-Seminar 16./17.09.2015
Europäische
Naturschutzbestimmungen
1. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen

§ 44 (5) BNatSchG: Sonderregelungen für Verbote
[…] Sind FFH-Anhang IV-Tierarten oder europäische Vogelarten
betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3
[Fortpflanzungs- und Ruhestätten] und im Hinblick auf damit verbundene
unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das
Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 [Verletzung und Tötung] nicht vor, soweit die
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang
weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. […]
 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen =
CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality)
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1. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
 Beispiel: Verlust oder Entwertung von
3 Kiebitz-Brutrevieren
X
X
X
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Verbot
… erfüllt?
Maßnahmen
1. Fang/Tötung
NEIN
NEIN
2. Störung
NEIN
NEIN
3. Lebensstätten
JA
Anlage neuer
Lebensraum
 Sinnvolles Vorgehen bei ASP:
Umsetzung von vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen
 möglichst kein Ausnahmeverfahren
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Europäische
Naturschutzbestimmungen
1. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
1. Bedingung: Fachliche Eignung der Maßnahmen
1. Artspezifisch: Maßnahme entsprechend den Ansprüchen der Art
2. Räumlicher Zusammenhang:
a) Verbesserung oder Vergrößerung der beeinträchtigten Lebensstätte
b) Anlage einer neuen Lebensstätte im räumlichen Zusammenhang
(NRW: lokale Population)
3. Zeitnahe Funktionserfüllung: Funktion zum Eingriffszeitpunkt erfüllt
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1. Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
2. Bedingung: Nachweis der Wirksamkeit
1. Umfang und Qualität: wenn die neue Lebensstätte mindestens
die gleiche Ausdehnung und eine gleiche oder bessere Qualität hat.
2. Erfolgreiche Besiedlung: wenn die Art die neue Lebensstätte
nachweislich angenommen hat ODER
wenn die zeitnahe Besiedlung der neuen Lebensstätte mit
hoher Prognosesicherheit durch fachgutachterliches Votum
attestiert werden kann.
 BfN-Forschungsvorhaben: „Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit
von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“ (Juni 2010)
 MKULNV-Forschungsvorhaben: „Wirksamkeit von vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen“ (Februar 2013)
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Naturschutzbestimmungen
2. Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
 Zielsetzung des Leitfadens:
- rechtssichere Planung und Realisierung von
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
- Standardisierung der Verwaltungspraxis in NRW
 Projektbegleitende AG (ULB, HLB, BfN, LS NRW, LaBü)
 Expertenworkshops (56 Experten)
 Umfangreiche Verbändeanhörung
 Einführung per Runderlass (v. 02.07.2013)
 FIS „Geschützte Arten in NRW“
a.) Artseiten  „Artenschutzmaßnahmen“  über „Artengruppen“
b.) pdf Datei  Downloads
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2. Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
 Inhalte des Leitfadens:
1.) Maßnahmenkatalog:
Welche Maßnahmen kommen grundsätzlich in Betracht?
2.) Angaben zur Wirksamkeit:
Unter welchen Bedingungen sind Maßnahmen wirksam?
- welche fachlichen Anforderungen sind einzuhalten?
- welcher Zeitraum bis zur Wirksamkeit?
3.) Angaben zur Prognosesicherheit:
Wie hoch ist die Prognosesicherheit der Maßnahmen?
 artspezifische Maßnahmenkonzepte für 108 planungsrelevante Arten
(ca. 80 Vogelarten, 14 Fledermausarten, 12 Amphibien/Reptilien)
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 Maßnahmenblätter für alle Arten
- über die linke Menü-Leiste (Artengruppen)
 pdf-Download des gesamten Leitfadens
- über obere Menü-Leiste (Downloads)
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 Fortpflanzungs- Ruhestätte
- artspezifische Beschreibung
 Lokale Population
- artspezifische Abgrenzung
 Habitatanforderungen
- artspezifische Präferenzen
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 Maßnahmenbeschreibung
- Anforderung an den Standort
- Anforderung an Qualität und Menge
- Wiederkehrende Maßnahmen
- zeitliche Dauer bis Wirksamkeit
 Risikomanagement / Monitoring
 Bewertung der Eignung
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 aktuelle Literatur
 Forschungsprojekte
2. Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
Beispiel: Kiebitz
M. Woike
 Entwicklung/Pflege von Habitaten im Grünland
a.) Anforderungen an Maßnahmen/Standort (u.a.):
- Grünland- oder Ackerstandorte mit mittleren bis
nassen Bodenverhältnissen
- keine hohen, geschlossenen Vertikalkulissen
und Stromleitungen bis mind. 100 m
- großflächige Grünlandkomplexe >10 ha
b.) Zeitraum bis zur Wirksamkeit:
- kurzfristig (mind. 2 Jahre Vorlaufzeit)
c.) Prognosesicherheit:
- hoch
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2. Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
Beispiel: Kreuzkröte
 Anlage von Stillgewässern
a.) Anforderungen an Maßnahmen/Standort (u.a.):
- Komplex aus >20 Kleingewässern
- Flachwasseranteil (bis 30 cm) mindestens 80 %
- weniger als 10 % Vegetationsdeckung
- Maßnahmenfläche nicht weiter als 400 m von
einem vorhandenen Vorkommen
- nur in Kombination mit anderen Maßnahmen
b.) Zeitraum bis zur Wirksamkeit:
- kurzfristig (mind. 0,5 Jahre Vorlaufzeit)
c.) Prognosesicherheit:
- sehr hoch
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2. Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
Beispiel: Steinkauz
H. Glader
 Anbringen von Nisthilfen
a.) Anforderungen an Maßnahmen/Standort (u.a.):
- Im Umkreis von 200 m zu Nahrungshabitaten
- in Nähe zu Quellpopulationen (bis 2 km),
nicht weiter als max. 10 km
- pro Revierpaar mind. 3 Niströhren
- Höhe mind. 3 m, beschattete Lage.
- regelmäßige Instandhaltung im Herbst
b.) Zeitraum bis zur Wirksamkeit:
- kurzfristig (mind. 1 Jahr Vorlaufzeit)
c.) Prognosesicherheit:
- hoch (in der Nähe von Quellpopulationen)
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2. Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“
Beispiel: Bechsteinfledermaus
 Fräsen von Initialhöhlen
a.) Anforderungen an Maßnahmen/Standort (u.a.):
- Baumstämme mit Vorschädigungen
(z.B. Trocken- / Rindenschäden, Pilzbefall)
- 15 Kunsthöhlen pro Hektar
- nur in Kombination mit anderen Maßnahmen
b.) Zeitraum bis zur Wirksamkeit:
- mittelfristig (> 5 Jahre)
c.) Prognosesicherheit:
- mittel
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3. Zusammenfassung
Das müssen Sie wissen …
 Bedingungen für fachliche Eignung von vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen:
1. artspezifisch
2. räumlicher Zusammenhang (= lokale Population)
3. zeitnahe Wirksamkeit (zum Eingriffszeitpunkt)
 Bedingungen für Wirksamkeit von vorgezogenen
Ausgleichsmaßnahmen:
1. Umfang/Qualität der neuen Lebensstätte
2. erfolgreiche Besiedlung
(bei hoher Prognosesicherheit ggf. fachgutachterliches Votum)
 worst-case-Betrachtungen
- grundsätzlich möglich, aber kaum empfehlenswert
 Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ nutzen!
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