Landkreis Saalekreis Dezernat II Gesundheitsamt Handbuch des

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Landkreis Saalekreis
Dezernat II
Gesundheitsamt
Handbuch
des
Sozialpsychiatrischen Dienstes
Herausgeber:
Sozialpsychiatrischer Dienst
des Landkreises Saalekreis
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
(Stand: 01/2012)
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Vorwort
Mit der Gebietsreform im Juli 2007 im Land Sachsen-Anhalt veränderten sich die
bestehenden Versorgungsgebiete der Landkreise und ihre Verwaltungsstrukturen. Der
Landkreis Merseburg-Querfurt und der Landkreis Saalkreis fusionierten zum Landkreis
Saalekreis.
Die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes und zugleich Amtsärztin des neu gebildeten
Landkreises Saalekreis regte die Erarbeitung dieses Handbuches an.
In der Phase der Zusammenführung der Sozialpsychiatrischen Dienste von bisher 2
Landkreisen zu einem Dienst an 3 Standorten erarbeiteten sich die Sozialarbeiterinnen
mittels dieses Handbuches einen Überblick über das Versorgungsgebiet, die Leistungsträger
und Leistungserbringer, diskutierten über gemeinsame fachliche Standards der Arbeit und
schrieben im Handbuch einheitliche Qualitätsstandards fest.
Es bestand damit auch die Chance, in einer sehr konstruktiven Arbeitsatmosphäre
unterschiedliche Arbeitsstile und Vorgehensweisen anzugleichen und neue Arbeitsfelder zu
betreten, wie z.B. die Arbeit mit Checklisten einzuführen. Diese sollen den
Sozialarbeiterinnen des Dienstes eine Hilfe sein, festgelegte einheitliche Standards stets
einzuhalten, um passives Wissen zu aktivieren, unabhängig von Tagesform und situativen
Einflüssen und sind als qualitätsfördernde Strukturen zu verstehen.
Dieses Handbuch hat zum Ziel, für die Klienten qualitätsgesicherte Maßnahmen und Hilfen
zu erbringen und sich den Verbesserungen der Leistungen nicht zu verschließen.
Für neue Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sollen eine schnelle Orientierung
über die Arbeitsinhalte und -weise ermöglicht und die Arbeit nach Außen transparenter
gemacht werden.
Jedoch die Güte einer Theorie wird daran gemessen, wie
„praktisch“ sie ist.
Somit muss sich dieses Handbuch nunmehr in seiner 1. Auflage in der Praxis beweisen.
Es lebt von dem Engagement der Mitarbeiterinnen es fortzuschreiben, d.h. Überflüssiges
herauszunehmen, alles, was in der täglichen Arbeit hilft, aufzunehmen und aktuelle
Strukturänderungen einzupflegen (auch wenn dies sehr zeitaufwändig wird).
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Einleitung
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Der Sozialpsychiatrische Dienst
4
2. Gesetzliche Grundlagen
4
3. Organisatorischer Rahmen
5- 8
4. Zielgruppe des Sozialpsychiatrischen Dienstes
9
5. Zielsetzung und Aufgaben
9 - 11
6. Standards der Sozialen Arbeit
11
6.1. Kontaktaufnahme/Erstkontakt
11 - 12
6.2. Beratung
13
6.3. Krisen- und Notfallintervention
13 - 15
6.4. Dokumentation und Qualitätssicherung
15 - 16
6.5. Datenschutz und Schweigepflicht
16 - 17
6.6. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit
18 - 19
7. Koordination und Planung
19 - 20
(Seitengesamtzahl: 1 – 21)
Anlagen:
A – Einarbeitungsbogen für neue Mitarbeiter (1 Seite)
B – Postein- und Postausgang (1 Seite)
C – Übersicht Suchtberatungsstellen (2 Seiten)
D – Übersicht Hilfeangebote für psychisch kranke Menschen (6 Seiten)
E – Übersicht Hilfeangebote für geistig behinderte Menschen (4 Seiten)
F – Checkliste Suizidalität (1 Seite)
G – Checkliste zur Risikoeinschätzung potenziell gewalttätiger Menschen (2 Seiten)
H – Sozialdatenblatt (6 Seiten)
J – Strukturübersicht PSAG Halle/Saalekreis (1 Seite)
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1. Der Sozialpsychiatrische Dienst
Das Tätigkeitsfeld des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) umfasst ein komplexes, aktiv
aufsuchendes Angebot mit vorsorgender, nachsorgender und kontinuierlich begleitender
Betreuung, das sämtliche Aspekte der Lebensumstände der von ihm zu versorgenden
Zielgruppe berücksichtigt.
Der SpDi ist ein wichtiger Baustein der gemeindepsychiatrischen Versorgungslandschaft.
Die Mitarbeiter delegieren, wo immer es möglich ist, die erforderlichen Hilfen für ihre Klientel
an Dienste und Einrichtungen in der gemeindepsychiatrischen Versorgungslandschaft (wie
Angebote der medizinischen Versorgung, der Funktionsbereiche „Wohnen“, „Teilhabe am
Leben in der Gemeinschaft“ und „Teilhabe an Arbeit“), sie bleiben Ansprechpartner im Sinne
des Case-Managements.
Somit benötigen die Mitarbeiter des Dienstes eine umfassende Kenntnis des gesamten
Versorgungsspektrums und nehmen damit erheblich Einfluss auf die Koordination und
Konzipierung von psychosozialen Angeboten in der Versorgungsregion. Dem SpDi kommt
damit eine federführende Stellung in diesbezüglichen Gremien auf kommunaler Ebene zu.
Zum Psychiatriekoordinator des Landkreises besteht ein sehr enger Kontakt; er ist funktional
dem Dienst angegliedert.
2. Gesetzliche Grundlagen
Der öffentliche Gesundheitsdienst leistet im Rahmen der Gesundheitshilfe Beratung und
Betreuung bei besonderen Erkrankungen und bei Behinderung gemäß § 10 des Gesetzes
über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im
Land Sachsen-Anhalt (GDG-LSA).
Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist eine Einrichtung nach dem Gesetz über Hilfen für
psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) in
der jeweils gültigen Fassung (letzte Fassung 1992) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 GDG-LSA.
Das PsychKG LSA definiert die Aufgaben des SpDi wie folgt: „Zur Erfüllung der ihnen
übertragenen Aufgaben (§ 4) im Bereich der vorsorgenden und nachsorgenden Hilfen (§§ 3,
31), aber auch zur Durchführung der ihnen obliegenden Schutzmaßnahmen (§ 7 ff.) richten
die Landkreise und kreisfreien Städte einen SpDi ein.“
Der Gesetzgeber geht von der Zuordnung des SpDi zum Gesundheitsamt aus
(Erläuterungen zum § 5).
Träger des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist der Landkreis Saalekreis, als Aufgabe des
sog. übertragenen Wirkungskreises.
Der SpDi ist ein eigenständiges Sachgebiet im Gesundheitsamt.
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3. Organisatorischer Rahmen
Die Versorgungsregion
Der Landkreis Saalekreis ist ein Flächenkreis mit einer Fläche von 1.433,41 km²
(Gebietsstand: 31.12.2010) und umschließt die kreisfreie Stadt Halle (Saale).
Der Landkreis gliedert sich in 1 Verwaltungsgemeinschaft, 13 Einheitsgemeinden und 1
Verbandsgemeinde, in denen insgesamt 196946 Einwohner (am 31.12.2010) leben.
Die Bevölkerungsdichte beträgt 137 Einwohner (EW) pro km².
Im Landkreis gibt es größere Orte/Städte wie Merseburg (35.419 EW), Querfurt (11.833
EW), Bad Dürrenberg (12.339 EW), Schkopau (11.458 EW), Braunsbedra (12.069 EW),
Teutschenthal (14.105 EW), Mücheln (9.368 EW), Bad Lauchstädt (9.222 EW) und
Landsberg (15.424 EW) und
auch kleine Gemeinden mit unter 500 EW wie Döblitz, Fienstedt, Dößel, Kloschwitz, Kütten,
Zweimen, Rodden, Friedensdorf, Kreypau, Nempitz, Oebles-Schlechtewitz. (Gebietsstand:
31.12..2010)
Der Sitz der Kreisverwaltung befindet sich in der kreisangehörigen Stadt Merseburg und
damit auch der Sitz des Gesundheitsamtes. Um die Nutzung des SpDi gemeindenah zu
ermöglichen, werden zwei Nebenstellen in Querfurt und in Halle (Saale) vorgehalten.
Personelle Besetzung und Vertretungsregelung
Leitung:
Amtsärztin Frau DM Annegret Muchow
1
Ärztin (n. b.)
6
Dipl.-Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (5 Stellen VBE und 1 Stelle 0,75 VBE)
davon 1 leitende Sozialarbeiterin für organisatorische Abläufe
1
Psychiatriekoordinatorin
1
Verwaltungsmitarbeiterin
Vertretungsregelung:
Die Leitung des Dienstes wird durch die stellvertretende Amtsärztin wahrgenommen.
Die Sozialarbeiter in der Haupt- und in den Nebenstellen vertreten sich gegenseitig,
vorrangig in den Dienststellen Merseburg und Halle untereinander. Der Mitarbeiter in der
Dienststelle Querfurt wird durch die Dienststelle Merseburg vertreten.
Der Vertretungsfall schließt die zeitnahe und gründliche Information über die Klienten ein.
Die telefonische Erreichbarkeit wird im Vertretungsfall sichergestellt.
Neue Mitarbeiter im SpDi werden durch die leitende Sozialarbeiterin eingearbeitet,
entsprechend „Einarbeitungsbogen für neue Mitarbeiter“ (s. Anlage A).
Für den allgemeinen Geschäftsverkehr innerhalb der Kreisverwaltung gilt die Allgemeine
Dienst- und Geschäftsanweisung des Landkreises Saalekreis in der jeweiligen Fassung. Für
den SpDi zum vereinfachten Handling geregelt, wurde die Anlage B „Postein- und
Postausgang“ erstellt.
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Erreichbarkeit und territoriale Aufteilung
Sitz der Hauptstelle:
Postanschrift:
Gesundheitsamt
Landkreis Saalekreis
Oberaltenburg 4b
Postfach 14 54
06217 Merseburg
06204 Merseburg
Tel.: 03461 / 40 17 20
Fax: 03461 / 40 17 02
Email: [email protected]
[email protected]
Sitz der Nebenstelle Querfurt:
Kirchplatz 1
06268 Querfurt
Sitz der Nebenstelle Halle:
Hansering 19
06108 Halle
Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung:
Dienstag
08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
Servicezeiten mit Terminvereinbarung:
Montag/Mittwoch/Donnerstag
08.30 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 18.00 Uhr
Freitag
08.30 – 13.00 Uhr
Die Servicezeiten finden Anwendung in der gesamten Kreisverwaltung. Während der
benannten Zeiten ist ein Mitarbeiter des SpDi telefonisch vertretend für alle Dienstorte
erreichbar.
Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes:
Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes
Frau DM Muchow
Tel. : 03461- 40 1720
Psychiatriekoordinatorin:
Frau Küchler
Tel.: 03461- 40 1711
Email: [email protected]
Sozialarbeiterinnen Hauptstelle Merseburg:
Frau Schulze
Tel.: 03461- 40 1712
Leitende Sozialarbeiterin und zuständig für die Einheitsgemeinden
Stadt Bad Dürrenberg
Stadt Mücheln (Geiseltal)
Stadt Braunsbedra
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Frau Hensel
Tel.: 03461- 40 1714
zuständig für die Einheitsgemeinden
Stadt Leuna
Stadt Merseburg
Frau Voll
Tel.: 03461- 40 1713
zuständig für die Einheitsgemeinden
Schkopau
Stadt Merseburg
Sozialarbeiterin Nebenstelle Querfurt:
Frau Rosenfeld
Tel.: 034771- 7379734 oder 03461- 40 1710
zuständig für die Einheitsgemeinden
Goethestadt Bad Lauchstädt
Stadt Querfurt
und Verbandsgemeinde
Weida-Land
Sozialarbeiterinnen Nebenstelle Halle:
Frau Becker
Tel.: 0345- 2043 349
zuständig für die Einheitsgemeinden
Stadt Wettin-Löbejün
Salzatal
Petersberg
Frau Werner
Tel.: 0345- 2043 407
Zuständig für die Einheitsgemeinden
Kabelsketal
Stadt Landsberg
Teutschenthal
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Versorgungsregion Landkreis Saalekreis
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4. Zielgruppe des Sozialpsychiatrischen Dienstes
Zielgruppe sind alle Personen, die an einer seelischen Behinderung oder Erkrankung leiden
oder gelitten haben oder bei denen Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder
Behinderung vorliegen sowie deren Angehörige.
Die Betroffenen sollten das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Landkreis
Saalekreis haben bzw. sich zum Zeitpunkt der erklärten Hilfebedürftigkeit im Landkreis
aufhalten.
Im Einzelfall können auch Personen unter 18 Jahren beraten und begleitet werden (in
Abstimmung mit dem Jugendamt).
Suchtkranke sollen vordergründig die Angebote der durch den Landkreis anerkannten und
finanzierten Suchtberatungsstellen (s. Anlage C) in Anspruch nehmen, da der Landkreis die
Aufgaben der Suchtberatung nach PsychKG an diese delegiert hat.
Wenn Suchtkranke Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst aufnehmen, werden sie an die
Beratungsstellen verwiesen, bei Bedarf auch begleitet.
Personen, die an einer geistigen Störung oder an einer geistigen Behinderung leiden, fallen
unter den Anwendungsbereich des § 1, Satz 1 des PsychKG LSA. Sie und ihre Angehörigen
erhalten Beratung und Hilfe im Sachgebiet „Amtsärztlicher Dienst/Gesundheitshilfen“ des
Gesundheitsamtes.
Behindertenberatung:
Frau Viktoria Eisenhardt
Tel. in Hauptstelle Merseburg: 03461- 40 1767
Tel. in Nebenstelle Halle: 0345- 2043 353
[email protected]
5. Zielsetzung und Aufgaben
Zielsetzung
Die Mitarbeiter des SpDi leisten Hilfen
- der Vorsorge;
- im Notfall (Schutzmaßnahmen);
- der Nachsorge
bei psychischen Erkrankungen/Behinderungen mit dem Ziel, die Betroffenen in ihren
sozialen Bezügen zu belassen bzw. in diese zurückzuführen.
Dabei soll der betroffenen Personengruppe eine möglichst selbständige Lebensführung in
der Gemeinschaft (in ihrer Gemeinde) erhalten bzw. wieder ermöglicht werden.
Die Hilfen sind gemeindenah zu leisten, so dass die betroffenen Personen möglichst in ihrem
gewohnten Wohnumfeld verbleiben können.
Um diese Zielstellung zu erreichen, sind die vorhandenen Angebote/Einrichtungen der
ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung sowie andere soziale Dienste je
nach dem individuellen Hilfebedarf des Betroffenen zu beteiligen.
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Der Schwerpunkt der Versorgung liegt in der Krisenintervention und der langfristigen
Begleitung von Klienten, deren psychische und soziale Beeinträchtigungen besonders
ausgeprägt sind:
- Konzentration auf schwer und chronisch psychisch Kranke/Behinderte;
- Menschen mit Doppeldiagnosen (psychische Erkrankung in Kombination mit
Suchterkrankung oder anderer Behinderung).
Vermittelt werden bei Bedarf Hilfen des regionalen Hilfesystems im Sinne einer
gemeindenahen psychiatrischen Versorgung unter Beachtung des Prinzips „ambulant vor
stationär“.
Übersicht der Hilfeangebote für psychisch kranke Menschen
Suchtkranker und geistig Behinderter) des Landkreises Saalekreis:
(einschließlich
1. Allgemeinpsychiatrie (s. Anlage D):
- medizinische Behandlung (Fachkliniken, Fachärzte in Niederlassung…)
- Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Begegnungsstätten,
Kontaktstellen, Tagesstätten, Selbsthilfegruppen…)
- Bildung, Arbeit und Beschäftigung
- Wohnen (ambulant betreutes Wohnen, Wohnheime, betreutes Wohnen…)
2. Kinder- und Jugendpsychiatrie:
Hilfeangebote für psychisch kranke/seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
3. Gerontopsychiatrie:
Hilfeangebote für ältere psychisch kranke Menschen
4. Geistig Behinderte (s. Anlage E):
Hilfeangebote für geistig behinderte Menschen
Aufgaben
Beratende, aufsuchende und begleitende Tätigkeiten:
- Beratung von Hilfesuchenden, Angehörigen u. Personen des sozialen Umfeldes
einschließlich betreuender oder behandelnder Institutionen;
- Unterstützung bei Schwierigkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der
Gemeinschaft;
- Einzelfallhilfe;
- Erstellen eines individuellen Hilfeplanes;
- Unterstützung und Beratung bei Antragstellungen aller Art sowie erforderliche Begleitung
zu Behörden;
- Vermittlung in vorsorgende und begleitende Hilfen der ambulanten, teilstationären und
stationären Behandlung und anderen sozialen Diensten, ggf. Begleitung;
- Vermittlung in nachsorgende Hilfen und geeignete Maßnahmen der Wiedereingliederung
in die Gemeinschaft durch individuelle Betreuung, Beratung;
- Hausbesuche und Kontakte während stationären Aufenthalten in Fachkliniken
(psychiatrischen Krankenhäusern);
- Krisenintervention;
- Vermittlung in Selbsthilfegruppen, Patientenclubs und Freizeitgruppen;
- Durchführung und/oder Begleitung der Patientenclubs am Sozialpsychiatrischen Dienst;
- Mitwirkung bei Unterbringungen nach PsychKG LSA;
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Zusammenarbeit mit allen Diensten, Einrichtungen und
Versorgungsregion, die mit der Betreuung und Behandlung des
befasst sind.
Gremienarbeit:
Mitarbeit in Arbeitskreisen auf Kreis- und Landesebene
-
Institutionen der
Personenkreises
Sonstige Tätigkeiten:
- Datenerhebung, Aktenführung;
- Zuarbeit für amtsärztliche Stellungnahmen (Gutachten), Erarbeitung Sozialberichte;
- Zuarbeit für statistische Erhebungen;
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen.
6. Standards der Sozialen Arbeit
Für den Methodenbegriff in der Sozialarbeit findet man in der Fachliteratur mehrere
Möglichkeiten der Definition.
Der Sozialpsychiatrische Dienst orientiert sich zunächst an der traditionellen Differenzierung
von „Einzelfallhilfe“, „Gruppenarbeit“ und „Gremienarbeit“.
Bei der Auswahl der Methoden der sozialen Arbeit im SpDi folgen wir dem Aspekt im Sinne
„einem-Weg-folgen“, dass Streben auf ein Ziel hin, d.h. die auszuwählende Methode muss
die Frage beantworten, wie kommt der Klient vom Ausgangspunkt (Analyse des Problems)
zum erwünschten und erreichbaren Zielpunkt (der Veränderung/Verbesserung des
Zustandes, im Idealfall Lösung des Problems).
In den nachfolgenden Punkten wird das grundsätzliche Vorgehen der Sozialarbeiter im SpDi,
von der Klärung der Zuständigkeit, der Problemanalyse..... bis zur Gremien- und
Öffentlichkeitsarbeit (zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen),
näher erläutert.
6.1.
Kontaktaufnahme/ Erstkontakt
Die Kontaktaufnahme zum Sozialpsychiatrischen Dienst kann durch den Hilfesuchenden und
durch Personen aus dem sozialen Umfeld (u. a. Angehörige, Ärzte, Behörden) schriftlich,
telefonisch oder persönlich erfolgen.
Im Rahmen der Kontaktaufnahme ist durch den Mitarbeiter des SpDi die örtliche und
fachliche Zuständigkeit zu prüfen. Bei festgestellter Zuständigkeit erfolgt die Klärung des
Anliegens.
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1. Klärung der Zuständigkeit des Dienstes
örtlich
Hilfesuchender wohnt im Saalekreis
fachlich
Verdacht oder diagnostizierte
psychische Erkrankung/ Krise
ja
nein
nein
ja
Vermittlung an zuständige Behörde
2. Klärung des Anliegens
Wer hat einen Hilfebedarf?
Wie akut ist der Hilfebedarf?
Welche Vereinbarungen können getroffen werden – in welchem zeitlichen Rahmen und mit
welchen Personen?
Um die Vorgehensweise zu klären, kann die fachliche Beratung mit der Leiterin des SpDi
und/oder Kollegen notwendig sein.
Die Klärung des Anliegens setzt die persönliche Kontaktaufnahme zum Klienten voraus.
Die Kompetenz des in Beziehung Tretens, kann bei psychisch kranken Menschen
eingeschränkt sein. Deshalb erfordert es Professionalität, eine Beziehung zwischen Klient
und Berater aufzubauen und zu erhalten.
Ohne Beziehungsgestaltung kann kein Vertrauensverhältnis entstehen und ohne dieses wird
Beratung erfolglos sein. Die Gestaltung der Beziehung bleibt in der Hand des Beraters, weil
durch die Thematisierung sehr persönlicher Probleme eine Nähe entsteht, die der Klient als
persönliche Beziehung missdeuten könnte.
Für Klienten, die nicht aus eigener Einsichtfähigkeit zur Beratung kommen, ist die
Beziehungsarbeit sehr wichtig, um sie motivieren zu können, sich in einen
Veränderungsprozess einzulassen.
Die Haltung zum Klienten ist respektvoll, achtsam und offen für dessen Vorstellungen und
Wünsche im Klärungsprozess.
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6.2.
Beratung
„Beratung ist ein vom Berater nach methodischen Gesichtspunkten gestalteter
Problemlösungsprozess, durch den die Eigenbemühungen des Ratsuchenden unterstützt/
optimiert bzw. seine Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben des
Problems verbessert werden.“ (Dorsch, Psychologisches Wörterbuch 11. ergänzte Auflage,
S. 88)
Die Beratung umfasst
- Problemanalyse;
- Anamnese und
- Umfeldanalyse.
Bei der Erstellung eines Hilfeplanes unter Einbeziehung anderer Beteiligter des Hilfesystems
ist die Festlegung der Ziele in Einzelschritten notwendig. Dabei sollten jetzt insbesondere die
Ressourcen des Klienten mobilisiert und genutzt werden.
Grundsätzlich soll Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Die Beratung kann sich dabei
auf einen einmaligen Kontakt beschränken, sie kann aber auch, gerade bei Menschen, die
krankheitsbedingt das übrige Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen können, in eine
Betreuung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst münden.
Sie reichen von telefonischen Beratungen, Sprechstunden, Hausbesuchen bis zu Begleitung
bei Behörden- und Arztgängen sowie unterstützenden Gesprächen mit Angehörigen.
Eine besondere Form der Beratung ist der Hausbesuch.
Hausbesuch;
Das Einverständnis des Klienten vorausgesetzt, kann ein Sozialarbeiter einen Hausbesuch
durchführen.
Dieser kann gesundheitsbedingt, aus sozialen Gründen oder bei „Gefahr für Leib und Seele“
auch gegen den Willen des Klienten nötig werden.
Eine rechtzeitige schriftliche oder telefonische Ankündigung ist von Vorteil. Dabei verweisen
wir, wenn nötig, auf den gesetzlichen Auftrag.
6.3.
Krisen- und Notfallintervention
Hypothesen:
„Krisen sind nicht gleichzusetzen mit Krankheiten.“
„In der Krise können kleine Ursachen große Wirkung haben.“
„Menschen in der Krise brauchen Hilfe- oder besser: Hilfe zur Selbsthilfe.“
Was ist eine Krise?
Jeder Mensch durchlebt in seinem Leben Krisen. Gründe sind jedoch keinesfalls nur
schwerwiegende traumatische Ereignisse. Oft ist es nur die Häufung oder Zuspitzung
belastender innerer und äußerer Erlebnisse, die die gewohnten Bewältigungsmöglichkeiten
überfordern und überschreiten. Das geschieht aufgrund plötzlich veränderter
Lebensumstände ebenso wie durch festgefahrene und lang anhaltende belastende
Lebensbedingungen.
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Befindet sich ein Mensch in einer Krise, wird die Situation von dem Betroffenen als äußerst
bedrohlich empfunden. Ein Zustand tiefer emotionaler Erschütterung, Gefühle der Angst und
Hilflosigkeit stehen im Vordergrund. Verluste und Kränkungen können ebenso damit
verbunden sein wie eine Infragestellung bisheriger Werte und Ziele. Häufig kommt es zu
einer zunehmenden sozialen Isolation. Mit steigendem Druck sinkt die Belastbarkeit, so dass
die Bewältigung des Alltags immer schwerer fällt.
Eine Krise birgt viele Gefahren aber auch Chancen, neue Sinnzusammenhänge des eigenen
Lebens zu erfahren und diesem Leben eine neue Wendung zu geben.
Die Krisenintervention soll die Gefahren abwenden und die Chancen nutzen, um für die
Betroffenen Wege aus der Krise zu bahnen.
Es gilt, Krisensituationen möglichst ambulant aufzufangen, stationäre Aufnahmen soweit wie
möglich verhindern zu helfen sowie dennoch notwendige Einweisungen fachkompetent
einzuleiten und zu begleiten. Krisen können in einen psychiatrischen Notfall münden.
Ein psychiatrischer Notfall ist ein Zustand, der häufig durch eine psychiatrische Krankheit
bedingt ist und der einen unmittelbaren Handlungszwang zur Abwendung von Lebensgefahr
oder von anderen schwerwiegenden Folgen mit sich bringt.
Die Interventionen durch die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfolgen daher
bei akuter
- Eigengefährdung (z. B. durch Suizid);
- Fremdgefährdung (z. B. Fremdaggression).
Es ist sofortiges ärztliches Handeln erforderlich.
Dringender Handlungsbedarf entsteht u. a. durch:
- akut psychotische Veränderung der Wahrnehmung im Rahmen von schizophrenen
Erkrankungen;
- körperlich begründbaren Psychosen (z.B. Alkoholentzugsdelir);
- Veränderungen der Stimmung und des Antriebs aufgrund von affektiven Störungen mit
depressiven oder manischen Symptomen;
- Verhaltensstörungen z. B. im Rahmen von akuten Belastungsreaktionen (plötzlicher
Todesfall etc.).
Unter Berücksichtigung des Einzelfalles wird der Klient aufgesucht und wenn nötig werden
andere Strukturen des Hilfesystems informiert.
Dabei erfolgt:
- die Einschätzung der aktuellen Gefährdung durch Versuch einer Kontaktaufnahme zum
Klienten bzw. zu anderen Beteiligten; Anforderung angemessener Unterstützung zum
eigenen Schutz und zur Abwehr von Gefahren für den Klienten oder Dritte:
Rettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr über Rettungsleitstelle Halle, Tel.: 0345- 8070100
oder 112 (wenn dringend!);
Ordnungsamt für PsychKG LSA über Leitstelle Saalekreis, Tel.: 03461- 28910 oder
03461- 401255;
- die Entwicklung eines Notfallplanes unter Berücksichtigung einer Zielhierarchie: Welche
Maßnahmen sind jetzt für diesen geeignet?
Dabei können bewährte Problembewältigungsstrategien und eine Einbindung von sozialen
Netzwerken, Familie, Bekannte, Freunde nützlich sein.
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Was benötigen wir?
a) Grundlagen des aktiven Zuhörens
- Positive Wertschätzung und emotionale Wärme;
- Echtheit;
- Einfühlendes Verständnis.
Regeln:
- Den Klienten in der Antwort direkt ansprechen.
- Möglichst kurze Antworten geben.
- Den inneren psychischen Zustand des Klienten ansprechen.
- Antworten, ohne zu werten oder Diagnosen zu stellen.
- Statt in Fremdwörtern lieber in Bildern antworten.
b) Notfallkoffer für jeden Mitarbeiter
Diese Zusammenstellung soll verhindern, im Krisenfall Zeit durch Suchen benötigter
Hilfen zu verlieren, Sicherheit zu gewinnen und Ruhe zu bewahren.
Für die Aktualität und Vollständigkeit seines Notfallkoffers trägt jeder Mitarbeiter die
Verantwortung.
Inhalt:
- Liste wichtige Telefonnummern;
- geladenes Diensthandy;
- Checklisten: Suizidalität, gewaltbereite Klienten; (s. Anlagen F und G)
- PsychKG LSA;
- Notizblock/Stift;
- Karten der Region;
- Flyer SpDi;
- Lampe;
- Einweghandschuhe/Desinfektion/Schuhüberzieher.
6.4.
Dokumentation und Qualitätssicherung
Die Dokumentation des SpDi erfolgt nach folgenden Dokumentationsschritten;
- Erfassung von Basisdaten/Sozialanamnese;
- Prozessbegleitende Dokumentation;
- Gutachterliche Dokumentation;
- Gesundheitsberichterstattung.
Die Erfassung der Basisdaten enthält die wichtigsten klientenbezogenen Angaben zu Name,
Alter, Geschlecht, Familienstand, bisherige stationäre Aufenthalte, Diagnose, Angaben zur
Lebenssituation und biographischen Besonderheiten. (Sozialdatenblatt s. Anlage H)
Bei der prozessbegleitenden Dokumentation werden vielfältige situative Informationen,
Einschätzungen, Sachverhalte, Ziele und Erwartungen des Klienten und seines Umfeldes
eruiert.
Jegliche Kontaktart wird hier mit der jeweiligen Kontaktperson mit einem entsprechenden
Datum dokumentiert.
Die gutachterliche Dokumentation beinhaltet das Erstellen von ärztlichen Gutachten und
Stellungnahmen, Zeugnissen und Bescheinigungen für andere Behörden, Ämter, Gerichte
usw. und unterliegt größtenteils den Vorgaben der sozialrechtlichen Bestimmungen.
Diese oben angeführten Daten werden in Klientenakten sowie in EDV- gestützter
Dokumentation des Octoware - Programms des SpDi festgehalten.
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Des Weiteren werden im Dokumentationssystem vorgegebene Instrumente verwendet, wie
z.B. Vordrucke, Formblätter, Formulare, Sozialbericht, Schweigepflichtsentbindung.
Durch die Verarbeitung der Daten im Octoware – Programm wird die Zusammenschau und
Auswahl der Daten in Bezug auf den einzelnen Klienten sowie auf den Klientenstamm des
SpDi im Landkreis möglich.
Die Dokumentation für die Gesundheitsberichterstattung richtet sich nach den Vorgaben von
Bund, Land und Landkreis. Dazu werden anonymisierte Daten, Berichte und Analysen vom
SpDi erarbeitet und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.
Eine gründliche und aussagefähige Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung bilden
die Grundlage für qualifizierte Abstimmungsprozesse und leisten einen wichtigen Beitrag zur
Qualitätssicherung des SpDi im Landkreis.
Die Qualitätssicherung der Arbeitsweise der Mitarbeiter des SpDi erfolgt durch regelmäßige
Dienstberatungen, Fallbesprechungen, Supervision und einschlägiger Fort- und
Weiterbildungen.
Die Recherche in Fachliteratur und Internet ist ebenfalls ein wichtiges Instrument zur
Qualitätssicherung.
Der Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landes- und
Landkreisebene dient der ständigen fachlichen Qualifikation und Qualitätssicherung des
SpDi.
6.5.
Datenschutz und Schweigepflicht
Datenschutz – Grundsätzliches:
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie zur rechtmäßigen
Aufgabenerfüllung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes erforderlich
sind und wenn dafür eine gesetzliche Erlaubnisnorm oder die Einwilligung des Betroffenen
vorliegt (§ 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 DSG-LSA). Soweit als möglich ist nach dem Grundsatz der
Datenvermeidung und Datensparsamkeit auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu
verzichten (§ 1 Abs. 2 DSG-LSA).
Personenbezogene Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben. Bei anderen
Stellen oder Personen dürfen Daten ohne Kenntnis des Betroffenen nur unter Beachtung
gesetzlicher Vorschriften erhoben werden.
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet und genutzt
werden, für die sie erhoben worden sind (Zweckbindung).
Datenschutz:
Im Sozialpsychiatrischen Dienst werden sensible persönliche Daten erhoben, gespeichert
und übermittelt. Es handelt sich hierbei um:
- Daten von Klienten/Angehörigen,
soweit sie in einen persönlichen Kontakt mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst treten und
zu diesem Zweck persönliche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
- Patientendaten,
sind medizinische Daten und gehören zu den sensibelsten Daten; sie gelten daher als
besonders schutzwürdig.
Zweck des Datenschutzes ist es, den Betroffenen davor zu schützen, dass er durch den
Umgang mit persönlichen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dabei ist
es unerheblich, ob seine Daten beispielsweise in Akten, in Form einer Kartei oder unter
Benutzung von Computern verarbeitet werden.
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Vertraulichkeit:
Die Vertraulichkeit der erhobenen, gespeicherten, übermittelten oder sonst verarbeiteten
Daten muss gewährleistet sein, d.h., nur Befugte dürfen personenbezogene Daten zur
Kenntnis erhalten bzw. davon Kenntnis nehmen können.
Verantwortlichkeit:
Jeder Mitarbeiter trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für eine vorschriftsmäßige
Ausübung seiner Tätigkeit und ist verantwortlich dafür, dass die anvertrauten Daten nur im
Rahmen der Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Jeder Missbrauch,
jede unbefugte Weitergabe dieser Daten ist unzulässig und kann arbeits- und strafrechtlich
geahndet werden.
Umgang mit Klientendaten:
Patientendaten sind sowohl die personenbezogenen Daten eines Patienten als auch die
personenbezogenen Daten eines Angehörigen eines Patienten oder von sonstigen Dritten,
wenn diese Daten dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes im
Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten bekannt werden.
Übermittlung von Klientendaten – Schweigepflicht:
Anderen Personen und Institutionen gegenüber ist jeder Mitarbeiter des
Sozialpsychiatrischen Dienstes zu völliger Verschwiegenheit verpflichtet. Verstöße gegen die
Schweigepflicht sind nach § 203 des Strafgesetzbuches strafbar und stellen zudem eine
Verletzung arbeitsrechtlicher/dienstrechtlicher Pflichten dar.
Die Schweigepflicht gilt auch über den Tod des Patienten hinaus.
Sozialarbeiter
im
Sozialpsychiatrischen
Dienst
unterliegen
prinzipiell
dem
Zeugnisverweigerungsrecht, ebenfalls die Mitarbeiter der für den Landkreis tätigen Suchtund Drogenberatungsstellen.
Ärzte unterliegen den besonderen Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht. Mitarbeiter
multiprofessioneller Teams (Institutsambulanzen, Gesundheitsämter usw.) führen häufig
Akten, die ärztliche Befunde und Krankengeschichten enthalten, die dann ebenfalls
besonders geschützt werden müssen und der besonderen Schweigepflicht unterliegen.
Klienten können einzelne Ärzte, Krankenhäuser oder Behörden von der Schweigepflicht
entbinden. Sie erteilen eine Schweigepflichtsentbindung, mit der dann eine Akte oder ein
Entlassungsbericht angefordert werden kann.
Aufbewahrung und Archivierung von Daten:
Klientenakten
werden
gesichert
im
Archivraum
entsprechend
gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen, längstens jedoch 30 Jahre, aufbewahrt.
Alle elektronisch erstellten Dokumentationsunterlagen der Patientenakten befinden sich auf
Servern der Kreisverwaltung und werden dort vor Verlust, Missbrauch und Verfälschung
gesichert.
Vernichtung und Datenlöschung:
Nicht mehr benötigte oder defekte bewegliche Datenträger (Disketten, CDs) sind beim EDVBereich abzugeben.
Akten und papierne Unterlagen werden von einem regionalen Entsorgungsunternehmen
nachweislich datenschutzgerecht entsorgt. Beim Vernichten von kleinen Papiermengen sind
Aktenvernichter (Shredder) zu benutzen.
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6.6.
Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit
Gremienarbeit
„Der Sozialpsychiatrische Dienst soll mit Körperschaften, Behörden, Organisationen,
Hilfsvereinen und Personen zusammenarbeiten, die seine eigenen Maßnahmen unterstützen
und ergänzen. Dazu gehören insbesondere Gemeinden, Krankenhäuser, Leistungsträger
von Sozialleistungen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Träger von Sozialeinrichtungen
und niedergelassene Ärzte.“ (§ 5 (1) PsychKG LSA)
Das zentrale Gremium der Koordination der psychiatrischen Hilfen in unserem Landkreis ist
die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG). Die Geschäftsführung obliegt dem SpDi
über die Stelle des Psychiatriekoordinators (siehe dazu Punkt 7 - Koordination und
Planung).
Die Sozialpsychiatrischen Dienste kooperieren auf Landesebene miteinander in der AG
„Sozialpsychiatrische Dienste im Land Sachsen-Anhalt“ mit dem Ziel, gemeinsame
Standards der Leistungserbringung zu entwickeln und sich über aktuelle Entwicklungen
auszutauschen. Diese AG trifft sich mindestens zweimal jährlich.
Als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in unserem Landkreis berät der SpDi
insbesondere kommunale Sozialleistungsträger (SGB II, VIII, XII) in allen Fragen der Hilfen
für seelisch behinderte Menschen.
Er ist Mitglied in zuständigen regionalen Gremien in allen die Psychiatrie betreffenden
Fragen bzw. berät diese.
Öffentlichkeitsarbeit
Der SpDi fördert das Verständnis für psychische Erkrankungen durch geeignete
Öffentlichkeitsarbeit.
Hierzu gehört neben der Durchführung und Beteiligung an Öffentlichkeitskampagnen zur
Entstigmatisierung psychisch kranker Menschen auch die Förderung der Selbsthilfearbeit in
Selbsthilfegruppen, Patientenclubs und Trialog-Aktivitäten, wie z.B. „Das Psychoseminar“.
Ziel dieser Aktivitäten ist die Förderung allgemeiner Kenntnisse über psychische
Erkrankungen und dessen gesellschaftliche Akzeptanz.
Selbsthilfegruppen (SHG) für Betroffene und Angehörige werden im Landkreis durch die
Paritätischen Selbsthilfekontaktstellen Saalekreis und Halle-Saalekreis (in Merseburg und
Halle) bei ihrer Gründung und laufenden Arbeit unterstützt.
In Querfurt bestehen 2 SHG für psychisch kranke Menschen, die Unterstützung durch den
SpDi erfahren.
Patientenclubs gibt es an den Fachkliniken, aber auch am SpDi:
- 2 in Merseburg - „Depressionen“ und „Schizophrenie“ sowie
- 1 in Halle – „Club der guten Hoffnung“.
Diese vorgenannten Patientenclubs treffen sich einmal monatlich. Die Einladung sowie die
Anleitung der Patienten erfolgt durch die Sozialarbeiter des Dienstes.
Im Jahr 2011 ist der Aufbau eines Psychoseseminars im Landkreis geplant, derzeitig steht
das „Hallesche Psychoseseminar“ zur Nutzung auch für Einwohner des Landkreises offen.
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Öffentlichkeitskampagnen:
- Beteiligung an allen Aktionen der PSAG Halle/Saalekreis;
- Beteiligung an Öffentlichkeitskampagnen der Kreisverwaltung, u. a.
Gesundheitstag des Gesundheitsamtes Saalekreis (jährlich im April);
- Pressebeiträgen zu Gesundheitstagen der WHO, u. a.
31.05. Weltnichtrauchertag;
21.09. Weltalzheimertag;
10.10. Internationaler Tag der seelischen Gesundheit.
7. Koordination und Planung
Der Landkreis Saalekreis hält zur Koordination und Planung des gemeindenahen
Versorgungsnetzes für seine psychisch kranken Einwohner die Stelle eines
Psychiatriekoordinators vor.
Die Psychiatriekoordination ist ein Sachbereich im Sozialpsychiatrischen Dienst des
Landkreises.
Ziel der Psychiatriekoordination ist es, dafür Sorge zu tragen, dass psychisch kranken
Menschen des Landkreises Saalekreis individuell abgestimmte und angemessene Hilfen zur
Verfügung stehen, um deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Aufgaben des Psychiatriekoordinators:
- die Integration aller psychisch Kranken in der Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger
unseres Landkreises zu fördern;
- das Verständnis für psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zu erhöhen;
- auf den Abbau von Vorurteilen und Berührungsängsten hinzuarbeiten;
- allen psychisch Kranken ein möglichst selbständiges Leben in den Städten und
Gemeinden unseres Landkreises zu ermöglichen;
- alle medizinischen, sozialen, kulturellen, sportlichen etc. ausgerichteten Institutionen und
Einrichtungen für die Belange der psychisch Kranken zu sensibilisieren und sich dafür zu
öffnen.
Der Psychiatriekoordinator ist Ansprechpartner für alle Einrichtungen, Dienste, Mitarbeiter
und Interessierte in Sachen Gemeindepsychiatrie.
Der
Psychiatriekoordinator
nimmt
Hinweise,
Beschwerden,
Kritik
an
der
gemeindepsychiatrischen Versorgung im Landkreis Saalekreis entgegen und führt diese
einer Klärung zu.
Koordinierung der gemeindenahen Psychiatrieplanung:
Die Koordination von Angebotsstrukturen für psychisch kranke Menschen erfolgt in
Zusammenarbeit mit allen an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten sowie
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbänden und Selbsthilfegruppen gem. § 3 GDG
und § 5 (1), Satz 2 PsychKG LSA über die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG).
Die Angebote erstrecken sich auf folgende Versorgungsbereiche der psychisch kranken
Menschen:
- Behandlung/Rehabilitation/Pflege;
- Wohnangebote;
- Berufliche Bildung/Arbeit/Beschäftigung;
- Soziales Leben/Freizeit/Kontaktmöglichkeiten.
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Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur kreisfreien Stadt Halle (Saale) sind sehr viele
Leistungsträger regional für die Stadt Halle und den Landkreis Saalekreis zuständig und der
überwiegende Teil der Leistungserbringer am Standort Halle bietet seine Leistungen für
Nutzer aus beiden Gebietskörperschaften an.
Somit schlossen sich die Psychosozialen Arbeitsgremien zusammen, zunächst in einer
Projektphase. Diese Projektphase mündete im Februar 2011 in der Kommunalen
Arbeitsgemeinschaft „PSAG Halle/Saalekreis“.
Die Grundlage für die Kommunale
Arbeitsgemeinschaft bildet der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den
beiden kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Zusammenarbeit der Stadt Halle
(Saale) und des Landkreises Saalekreis auf dem Gebiet der gemeindenahen Versorgung
seiner psychisch kranken Menschen regelt und den organisatorischen Rahmen festlegt (s.
Schaubild der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Anlage J).
Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „PSAG Halle/Saalekreis“ ist der Zusammenschluss von
Vertretern von Einrichtungen, Institutionen, Behörden und organisierten Interessenvertretern
in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis.
In der PSAG arbeiten:
- Fachkräfte;
- Ehrenamtliche Helfer;
- Angehörige und Betroffene
mit, die im Bereich der Versorgung psychisch kranker Menschen einschl. Suchtkranker tätig
sind bzw. davon betroffen sind.
Die PSAG hat dabei mitzuwirken, dass das psychiatrische Hilfesystem gemeindenah,
bedarfsorientiert, koordiniert, personenbezogen und auf die Lebenswelt der Betroffenen
ausgerichtet ist.
Die Geschäftsführung liegt bei den Psychiatriekoordinatorinnen der Stadt und des
Landkreises:
Stadt Halle (Saale)
Frau Dr. Jutta Melzig
Schopenhauer Str. 4
06114 Halle (Saale)
Landkreis Saalekreis
Frau Simone Küchler
Oberaltenburg 4b
06217 Merseburg
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Es ist ein Gesetz im Leben:
Wenn sich eine Tür schließt,
öffnet sich dafür eine andere.
(André Gide)
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