Landkreis Saalekreis Dezernat II Gesundheitsamt Handbuch des Sozialpsychiatrischen Dienstes Herausgeber: Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Saalekreis Oberaltenburg 4b 06217 Merseburg (Stand: 01/2012) Seite | 1 Vorwort Mit der Gebietsreform im Juli 2007 im Land Sachsen-Anhalt veränderten sich die bestehenden Versorgungsgebiete der Landkreise und ihre Verwaltungsstrukturen. Der Landkreis Merseburg-Querfurt und der Landkreis Saalkreis fusionierten zum Landkreis Saalekreis. Die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes und zugleich Amtsärztin des neu gebildeten Landkreises Saalekreis regte die Erarbeitung dieses Handbuches an. In der Phase der Zusammenführung der Sozialpsychiatrischen Dienste von bisher 2 Landkreisen zu einem Dienst an 3 Standorten erarbeiteten sich die Sozialarbeiterinnen mittels dieses Handbuches einen Überblick über das Versorgungsgebiet, die Leistungsträger und Leistungserbringer, diskutierten über gemeinsame fachliche Standards der Arbeit und schrieben im Handbuch einheitliche Qualitätsstandards fest. Es bestand damit auch die Chance, in einer sehr konstruktiven Arbeitsatmosphäre unterschiedliche Arbeitsstile und Vorgehensweisen anzugleichen und neue Arbeitsfelder zu betreten, wie z.B. die Arbeit mit Checklisten einzuführen. Diese sollen den Sozialarbeiterinnen des Dienstes eine Hilfe sein, festgelegte einheitliche Standards stets einzuhalten, um passives Wissen zu aktivieren, unabhängig von Tagesform und situativen Einflüssen und sind als qualitätsfördernde Strukturen zu verstehen. Dieses Handbuch hat zum Ziel, für die Klienten qualitätsgesicherte Maßnahmen und Hilfen zu erbringen und sich den Verbesserungen der Leistungen nicht zu verschließen. Für neue Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sollen eine schnelle Orientierung über die Arbeitsinhalte und -weise ermöglicht und die Arbeit nach Außen transparenter gemacht werden. Jedoch die Güte einer Theorie wird daran gemessen, wie „praktisch“ sie ist. Somit muss sich dieses Handbuch nunmehr in seiner 1. Auflage in der Praxis beweisen. Es lebt von dem Engagement der Mitarbeiterinnen es fortzuschreiben, d.h. Überflüssiges herauszunehmen, alles, was in der täglichen Arbeit hilft, aufzunehmen und aktuelle Strukturänderungen einzupflegen (auch wenn dies sehr zeitaufwändig wird). Seite | 2 Einleitung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Der Sozialpsychiatrische Dienst 4 2. Gesetzliche Grundlagen 4 3. Organisatorischer Rahmen 5- 8 4. Zielgruppe des Sozialpsychiatrischen Dienstes 9 5. Zielsetzung und Aufgaben 9 - 11 6. Standards der Sozialen Arbeit 11 6.1. Kontaktaufnahme/Erstkontakt 11 - 12 6.2. Beratung 13 6.3. Krisen- und Notfallintervention 13 - 15 6.4. Dokumentation und Qualitätssicherung 15 - 16 6.5. Datenschutz und Schweigepflicht 16 - 17 6.6. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit 18 - 19 7. Koordination und Planung 19 - 20 (Seitengesamtzahl: 1 – 21) Anlagen: A – Einarbeitungsbogen für neue Mitarbeiter (1 Seite) B – Postein- und Postausgang (1 Seite) C – Übersicht Suchtberatungsstellen (2 Seiten) D – Übersicht Hilfeangebote für psychisch kranke Menschen (6 Seiten) E – Übersicht Hilfeangebote für geistig behinderte Menschen (4 Seiten) F – Checkliste Suizidalität (1 Seite) G – Checkliste zur Risikoeinschätzung potenziell gewalttätiger Menschen (2 Seiten) H – Sozialdatenblatt (6 Seiten) J – Strukturübersicht PSAG Halle/Saalekreis (1 Seite) Seite | 3 1. Der Sozialpsychiatrische Dienst Das Tätigkeitsfeld des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi) umfasst ein komplexes, aktiv aufsuchendes Angebot mit vorsorgender, nachsorgender und kontinuierlich begleitender Betreuung, das sämtliche Aspekte der Lebensumstände der von ihm zu versorgenden Zielgruppe berücksichtigt. Der SpDi ist ein wichtiger Baustein der gemeindepsychiatrischen Versorgungslandschaft. Die Mitarbeiter delegieren, wo immer es möglich ist, die erforderlichen Hilfen für ihre Klientel an Dienste und Einrichtungen in der gemeindepsychiatrischen Versorgungslandschaft (wie Angebote der medizinischen Versorgung, der Funktionsbereiche „Wohnen“, „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ und „Teilhabe an Arbeit“), sie bleiben Ansprechpartner im Sinne des Case-Managements. Somit benötigen die Mitarbeiter des Dienstes eine umfassende Kenntnis des gesamten Versorgungsspektrums und nehmen damit erheblich Einfluss auf die Koordination und Konzipierung von psychosozialen Angeboten in der Versorgungsregion. Dem SpDi kommt damit eine federführende Stellung in diesbezüglichen Gremien auf kommunaler Ebene zu. Zum Psychiatriekoordinator des Landkreises besteht ein sehr enger Kontakt; er ist funktional dem Dienst angegliedert. 2. Gesetzliche Grundlagen Der öffentliche Gesundheitsdienst leistet im Rahmen der Gesundheitshilfe Beratung und Betreuung bei besonderen Erkrankungen und bei Behinderung gemäß § 10 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausübung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (GDG-LSA). Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpDi) ist eine Einrichtung nach dem Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) in der jeweils gültigen Fassung (letzte Fassung 1992) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 GDG-LSA. Das PsychKG LSA definiert die Aufgaben des SpDi wie folgt: „Zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben (§ 4) im Bereich der vorsorgenden und nachsorgenden Hilfen (§§ 3, 31), aber auch zur Durchführung der ihnen obliegenden Schutzmaßnahmen (§ 7 ff.) richten die Landkreise und kreisfreien Städte einen SpDi ein.“ Der Gesetzgeber geht von der Zuordnung des SpDi zum Gesundheitsamt aus (Erläuterungen zum § 5). Träger des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist der Landkreis Saalekreis, als Aufgabe des sog. übertragenen Wirkungskreises. Der SpDi ist ein eigenständiges Sachgebiet im Gesundheitsamt. Seite | 4 3. Organisatorischer Rahmen Die Versorgungsregion Der Landkreis Saalekreis ist ein Flächenkreis mit einer Fläche von 1.433,41 km² (Gebietsstand: 31.12.2010) und umschließt die kreisfreie Stadt Halle (Saale). Der Landkreis gliedert sich in 1 Verwaltungsgemeinschaft, 13 Einheitsgemeinden und 1 Verbandsgemeinde, in denen insgesamt 196946 Einwohner (am 31.12.2010) leben. Die Bevölkerungsdichte beträgt 137 Einwohner (EW) pro km². Im Landkreis gibt es größere Orte/Städte wie Merseburg (35.419 EW), Querfurt (11.833 EW), Bad Dürrenberg (12.339 EW), Schkopau (11.458 EW), Braunsbedra (12.069 EW), Teutschenthal (14.105 EW), Mücheln (9.368 EW), Bad Lauchstädt (9.222 EW) und Landsberg (15.424 EW) und auch kleine Gemeinden mit unter 500 EW wie Döblitz, Fienstedt, Dößel, Kloschwitz, Kütten, Zweimen, Rodden, Friedensdorf, Kreypau, Nempitz, Oebles-Schlechtewitz. (Gebietsstand: 31.12..2010) Der Sitz der Kreisverwaltung befindet sich in der kreisangehörigen Stadt Merseburg und damit auch der Sitz des Gesundheitsamtes. Um die Nutzung des SpDi gemeindenah zu ermöglichen, werden zwei Nebenstellen in Querfurt und in Halle (Saale) vorgehalten. Personelle Besetzung und Vertretungsregelung Leitung: Amtsärztin Frau DM Annegret Muchow 1 Ärztin (n. b.) 6 Dipl.-Sozialpädagogen/Sozialarbeiter (5 Stellen VBE und 1 Stelle 0,75 VBE) davon 1 leitende Sozialarbeiterin für organisatorische Abläufe 1 Psychiatriekoordinatorin 1 Verwaltungsmitarbeiterin Vertretungsregelung: Die Leitung des Dienstes wird durch die stellvertretende Amtsärztin wahrgenommen. Die Sozialarbeiter in der Haupt- und in den Nebenstellen vertreten sich gegenseitig, vorrangig in den Dienststellen Merseburg und Halle untereinander. Der Mitarbeiter in der Dienststelle Querfurt wird durch die Dienststelle Merseburg vertreten. Der Vertretungsfall schließt die zeitnahe und gründliche Information über die Klienten ein. Die telefonische Erreichbarkeit wird im Vertretungsfall sichergestellt. Neue Mitarbeiter im SpDi werden durch die leitende Sozialarbeiterin eingearbeitet, entsprechend „Einarbeitungsbogen für neue Mitarbeiter“ (s. Anlage A). Für den allgemeinen Geschäftsverkehr innerhalb der Kreisverwaltung gilt die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung des Landkreises Saalekreis in der jeweiligen Fassung. Für den SpDi zum vereinfachten Handling geregelt, wurde die Anlage B „Postein- und Postausgang“ erstellt. Seite | 5 Erreichbarkeit und territoriale Aufteilung Sitz der Hauptstelle: Postanschrift: Gesundheitsamt Landkreis Saalekreis Oberaltenburg 4b Postfach 14 54 06217 Merseburg 06204 Merseburg Tel.: 03461 / 40 17 20 Fax: 03461 / 40 17 02 Email: [email protected] [email protected] Sitz der Nebenstelle Querfurt: Kirchplatz 1 06268 Querfurt Sitz der Nebenstelle Halle: Hansering 19 06108 Halle Sprechzeiten ohne Terminvereinbarung: Dienstag 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr Servicezeiten mit Terminvereinbarung: Montag/Mittwoch/Donnerstag 08.30 – 16.00 Uhr Dienstag 08.30 – 18.00 Uhr Freitag 08.30 – 13.00 Uhr Die Servicezeiten finden Anwendung in der gesamten Kreisverwaltung. Während der benannten Zeiten ist ein Mitarbeiter des SpDi telefonisch vertretend für alle Dienstorte erreichbar. Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes: Amtsärztin und Leiterin des Gesundheitsamtes Frau DM Muchow Tel. : 03461- 40 1720 Psychiatriekoordinatorin: Frau Küchler Tel.: 03461- 40 1711 Email: [email protected] Sozialarbeiterinnen Hauptstelle Merseburg: Frau Schulze Tel.: 03461- 40 1712 Leitende Sozialarbeiterin und zuständig für die Einheitsgemeinden Stadt Bad Dürrenberg Stadt Mücheln (Geiseltal) Stadt Braunsbedra Seite | 6 Frau Hensel Tel.: 03461- 40 1714 zuständig für die Einheitsgemeinden Stadt Leuna Stadt Merseburg Frau Voll Tel.: 03461- 40 1713 zuständig für die Einheitsgemeinden Schkopau Stadt Merseburg Sozialarbeiterin Nebenstelle Querfurt: Frau Rosenfeld Tel.: 034771- 7379734 oder 03461- 40 1710 zuständig für die Einheitsgemeinden Goethestadt Bad Lauchstädt Stadt Querfurt und Verbandsgemeinde Weida-Land Sozialarbeiterinnen Nebenstelle Halle: Frau Becker Tel.: 0345- 2043 349 zuständig für die Einheitsgemeinden Stadt Wettin-Löbejün Salzatal Petersberg Frau Werner Tel.: 0345- 2043 407 Zuständig für die Einheitsgemeinden Kabelsketal Stadt Landsberg Teutschenthal Seite | 7 Versorgungsregion Landkreis Saalekreis Seite | 8 4. Zielgruppe des Sozialpsychiatrischen Dienstes Zielgruppe sind alle Personen, die an einer seelischen Behinderung oder Erkrankung leiden oder gelitten haben oder bei denen Anzeichen einer solchen Krankheit, Störung oder Behinderung vorliegen sowie deren Angehörige. Die Betroffenen sollten das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Landkreis Saalekreis haben bzw. sich zum Zeitpunkt der erklärten Hilfebedürftigkeit im Landkreis aufhalten. Im Einzelfall können auch Personen unter 18 Jahren beraten und begleitet werden (in Abstimmung mit dem Jugendamt). Suchtkranke sollen vordergründig die Angebote der durch den Landkreis anerkannten und finanzierten Suchtberatungsstellen (s. Anlage C) in Anspruch nehmen, da der Landkreis die Aufgaben der Suchtberatung nach PsychKG an diese delegiert hat. Wenn Suchtkranke Kontakt zum Sozialpsychiatrischen Dienst aufnehmen, werden sie an die Beratungsstellen verwiesen, bei Bedarf auch begleitet. Personen, die an einer geistigen Störung oder an einer geistigen Behinderung leiden, fallen unter den Anwendungsbereich des § 1, Satz 1 des PsychKG LSA. Sie und ihre Angehörigen erhalten Beratung und Hilfe im Sachgebiet „Amtsärztlicher Dienst/Gesundheitshilfen“ des Gesundheitsamtes. Behindertenberatung: Frau Viktoria Eisenhardt Tel. in Hauptstelle Merseburg: 03461- 40 1767 Tel. in Nebenstelle Halle: 0345- 2043 353 [email protected] 5. Zielsetzung und Aufgaben Zielsetzung Die Mitarbeiter des SpDi leisten Hilfen - der Vorsorge; - im Notfall (Schutzmaßnahmen); - der Nachsorge bei psychischen Erkrankungen/Behinderungen mit dem Ziel, die Betroffenen in ihren sozialen Bezügen zu belassen bzw. in diese zurückzuführen. Dabei soll der betroffenen Personengruppe eine möglichst selbständige Lebensführung in der Gemeinschaft (in ihrer Gemeinde) erhalten bzw. wieder ermöglicht werden. Die Hilfen sind gemeindenah zu leisten, so dass die betroffenen Personen möglichst in ihrem gewohnten Wohnumfeld verbleiben können. Um diese Zielstellung zu erreichen, sind die vorhandenen Angebote/Einrichtungen der ambulanten, teilstationären und stationären Versorgung sowie andere soziale Dienste je nach dem individuellen Hilfebedarf des Betroffenen zu beteiligen. Seite | 9 Der Schwerpunkt der Versorgung liegt in der Krisenintervention und der langfristigen Begleitung von Klienten, deren psychische und soziale Beeinträchtigungen besonders ausgeprägt sind: - Konzentration auf schwer und chronisch psychisch Kranke/Behinderte; - Menschen mit Doppeldiagnosen (psychische Erkrankung in Kombination mit Suchterkrankung oder anderer Behinderung). Vermittelt werden bei Bedarf Hilfen des regionalen Hilfesystems im Sinne einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung unter Beachtung des Prinzips „ambulant vor stationär“. Übersicht der Hilfeangebote für psychisch kranke Menschen Suchtkranker und geistig Behinderter) des Landkreises Saalekreis: (einschließlich 1. Allgemeinpsychiatrie (s. Anlage D): - medizinische Behandlung (Fachkliniken, Fachärzte in Niederlassung…) - Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Begegnungsstätten, Kontaktstellen, Tagesstätten, Selbsthilfegruppen…) - Bildung, Arbeit und Beschäftigung - Wohnen (ambulant betreutes Wohnen, Wohnheime, betreutes Wohnen…) 2. Kinder- und Jugendpsychiatrie: Hilfeangebote für psychisch kranke/seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 3. Gerontopsychiatrie: Hilfeangebote für ältere psychisch kranke Menschen 4. Geistig Behinderte (s. Anlage E): Hilfeangebote für geistig behinderte Menschen Aufgaben Beratende, aufsuchende und begleitende Tätigkeiten: - Beratung von Hilfesuchenden, Angehörigen u. Personen des sozialen Umfeldes einschließlich betreuender oder behandelnder Institutionen; - Unterstützung bei Schwierigkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft; - Einzelfallhilfe; - Erstellen eines individuellen Hilfeplanes; - Unterstützung und Beratung bei Antragstellungen aller Art sowie erforderliche Begleitung zu Behörden; - Vermittlung in vorsorgende und begleitende Hilfen der ambulanten, teilstationären und stationären Behandlung und anderen sozialen Diensten, ggf. Begleitung; - Vermittlung in nachsorgende Hilfen und geeignete Maßnahmen der Wiedereingliederung in die Gemeinschaft durch individuelle Betreuung, Beratung; - Hausbesuche und Kontakte während stationären Aufenthalten in Fachkliniken (psychiatrischen Krankenhäusern); - Krisenintervention; - Vermittlung in Selbsthilfegruppen, Patientenclubs und Freizeitgruppen; - Durchführung und/oder Begleitung der Patientenclubs am Sozialpsychiatrischen Dienst; - Mitwirkung bei Unterbringungen nach PsychKG LSA; Seite | 10 Zusammenarbeit mit allen Diensten, Einrichtungen und Versorgungsregion, die mit der Betreuung und Behandlung des befasst sind. Gremienarbeit: Mitarbeit in Arbeitskreisen auf Kreis- und Landesebene - Institutionen der Personenkreises Sonstige Tätigkeiten: - Datenerhebung, Aktenführung; - Zuarbeit für amtsärztliche Stellungnahmen (Gutachten), Erarbeitung Sozialberichte; - Zuarbeit für statistische Erhebungen; - Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. 6. Standards der Sozialen Arbeit Für den Methodenbegriff in der Sozialarbeit findet man in der Fachliteratur mehrere Möglichkeiten der Definition. Der Sozialpsychiatrische Dienst orientiert sich zunächst an der traditionellen Differenzierung von „Einzelfallhilfe“, „Gruppenarbeit“ und „Gremienarbeit“. Bei der Auswahl der Methoden der sozialen Arbeit im SpDi folgen wir dem Aspekt im Sinne „einem-Weg-folgen“, dass Streben auf ein Ziel hin, d.h. die auszuwählende Methode muss die Frage beantworten, wie kommt der Klient vom Ausgangspunkt (Analyse des Problems) zum erwünschten und erreichbaren Zielpunkt (der Veränderung/Verbesserung des Zustandes, im Idealfall Lösung des Problems). In den nachfolgenden Punkten wird das grundsätzliche Vorgehen der Sozialarbeiter im SpDi, von der Klärung der Zuständigkeit, der Problemanalyse..... bis zur Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit (zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit über psychische Erkrankungen), näher erläutert. 6.1. Kontaktaufnahme/ Erstkontakt Die Kontaktaufnahme zum Sozialpsychiatrischen Dienst kann durch den Hilfesuchenden und durch Personen aus dem sozialen Umfeld (u. a. Angehörige, Ärzte, Behörden) schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Im Rahmen der Kontaktaufnahme ist durch den Mitarbeiter des SpDi die örtliche und fachliche Zuständigkeit zu prüfen. Bei festgestellter Zuständigkeit erfolgt die Klärung des Anliegens. Seite | 11 1. Klärung der Zuständigkeit des Dienstes örtlich Hilfesuchender wohnt im Saalekreis fachlich Verdacht oder diagnostizierte psychische Erkrankung/ Krise ja nein nein ja Vermittlung an zuständige Behörde 2. Klärung des Anliegens Wer hat einen Hilfebedarf? Wie akut ist der Hilfebedarf? Welche Vereinbarungen können getroffen werden – in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Personen? Um die Vorgehensweise zu klären, kann die fachliche Beratung mit der Leiterin des SpDi und/oder Kollegen notwendig sein. Die Klärung des Anliegens setzt die persönliche Kontaktaufnahme zum Klienten voraus. Die Kompetenz des in Beziehung Tretens, kann bei psychisch kranken Menschen eingeschränkt sein. Deshalb erfordert es Professionalität, eine Beziehung zwischen Klient und Berater aufzubauen und zu erhalten. Ohne Beziehungsgestaltung kann kein Vertrauensverhältnis entstehen und ohne dieses wird Beratung erfolglos sein. Die Gestaltung der Beziehung bleibt in der Hand des Beraters, weil durch die Thematisierung sehr persönlicher Probleme eine Nähe entsteht, die der Klient als persönliche Beziehung missdeuten könnte. Für Klienten, die nicht aus eigener Einsichtfähigkeit zur Beratung kommen, ist die Beziehungsarbeit sehr wichtig, um sie motivieren zu können, sich in einen Veränderungsprozess einzulassen. Die Haltung zum Klienten ist respektvoll, achtsam und offen für dessen Vorstellungen und Wünsche im Klärungsprozess. Seite | 12 6.2. Beratung „Beratung ist ein vom Berater nach methodischen Gesichtspunkten gestalteter Problemlösungsprozess, durch den die Eigenbemühungen des Ratsuchenden unterstützt/ optimiert bzw. seine Kompetenzen zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben des Problems verbessert werden.“ (Dorsch, Psychologisches Wörterbuch 11. ergänzte Auflage, S. 88) Die Beratung umfasst - Problemanalyse; - Anamnese und - Umfeldanalyse. Bei der Erstellung eines Hilfeplanes unter Einbeziehung anderer Beteiligter des Hilfesystems ist die Festlegung der Ziele in Einzelschritten notwendig. Dabei sollten jetzt insbesondere die Ressourcen des Klienten mobilisiert und genutzt werden. Grundsätzlich soll Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden. Die Beratung kann sich dabei auf einen einmaligen Kontakt beschränken, sie kann aber auch, gerade bei Menschen, die krankheitsbedingt das übrige Hilfesystem nicht in Anspruch nehmen können, in eine Betreuung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst münden. Sie reichen von telefonischen Beratungen, Sprechstunden, Hausbesuchen bis zu Begleitung bei Behörden- und Arztgängen sowie unterstützenden Gesprächen mit Angehörigen. Eine besondere Form der Beratung ist der Hausbesuch. Hausbesuch; Das Einverständnis des Klienten vorausgesetzt, kann ein Sozialarbeiter einen Hausbesuch durchführen. Dieser kann gesundheitsbedingt, aus sozialen Gründen oder bei „Gefahr für Leib und Seele“ auch gegen den Willen des Klienten nötig werden. Eine rechtzeitige schriftliche oder telefonische Ankündigung ist von Vorteil. Dabei verweisen wir, wenn nötig, auf den gesetzlichen Auftrag. 6.3. Krisen- und Notfallintervention Hypothesen: „Krisen sind nicht gleichzusetzen mit Krankheiten.“ „In der Krise können kleine Ursachen große Wirkung haben.“ „Menschen in der Krise brauchen Hilfe- oder besser: Hilfe zur Selbsthilfe.“ Was ist eine Krise? Jeder Mensch durchlebt in seinem Leben Krisen. Gründe sind jedoch keinesfalls nur schwerwiegende traumatische Ereignisse. Oft ist es nur die Häufung oder Zuspitzung belastender innerer und äußerer Erlebnisse, die die gewohnten Bewältigungsmöglichkeiten überfordern und überschreiten. Das geschieht aufgrund plötzlich veränderter Lebensumstände ebenso wie durch festgefahrene und lang anhaltende belastende Lebensbedingungen. Seite | 13 Befindet sich ein Mensch in einer Krise, wird die Situation von dem Betroffenen als äußerst bedrohlich empfunden. Ein Zustand tiefer emotionaler Erschütterung, Gefühle der Angst und Hilflosigkeit stehen im Vordergrund. Verluste und Kränkungen können ebenso damit verbunden sein wie eine Infragestellung bisheriger Werte und Ziele. Häufig kommt es zu einer zunehmenden sozialen Isolation. Mit steigendem Druck sinkt die Belastbarkeit, so dass die Bewältigung des Alltags immer schwerer fällt. Eine Krise birgt viele Gefahren aber auch Chancen, neue Sinnzusammenhänge des eigenen Lebens zu erfahren und diesem Leben eine neue Wendung zu geben. Die Krisenintervention soll die Gefahren abwenden und die Chancen nutzen, um für die Betroffenen Wege aus der Krise zu bahnen. Es gilt, Krisensituationen möglichst ambulant aufzufangen, stationäre Aufnahmen soweit wie möglich verhindern zu helfen sowie dennoch notwendige Einweisungen fachkompetent einzuleiten und zu begleiten. Krisen können in einen psychiatrischen Notfall münden. Ein psychiatrischer Notfall ist ein Zustand, der häufig durch eine psychiatrische Krankheit bedingt ist und der einen unmittelbaren Handlungszwang zur Abwendung von Lebensgefahr oder von anderen schwerwiegenden Folgen mit sich bringt. Die Interventionen durch die Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes erfolgen daher bei akuter - Eigengefährdung (z. B. durch Suizid); - Fremdgefährdung (z. B. Fremdaggression). Es ist sofortiges ärztliches Handeln erforderlich. Dringender Handlungsbedarf entsteht u. a. durch: - akut psychotische Veränderung der Wahrnehmung im Rahmen von schizophrenen Erkrankungen; - körperlich begründbaren Psychosen (z.B. Alkoholentzugsdelir); - Veränderungen der Stimmung und des Antriebs aufgrund von affektiven Störungen mit depressiven oder manischen Symptomen; - Verhaltensstörungen z. B. im Rahmen von akuten Belastungsreaktionen (plötzlicher Todesfall etc.). Unter Berücksichtigung des Einzelfalles wird der Klient aufgesucht und wenn nötig werden andere Strukturen des Hilfesystems informiert. Dabei erfolgt: - die Einschätzung der aktuellen Gefährdung durch Versuch einer Kontaktaufnahme zum Klienten bzw. zu anderen Beteiligten; Anforderung angemessener Unterstützung zum eigenen Schutz und zur Abwehr von Gefahren für den Klienten oder Dritte: Rettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr über Rettungsleitstelle Halle, Tel.: 0345- 8070100 oder 112 (wenn dringend!); Ordnungsamt für PsychKG LSA über Leitstelle Saalekreis, Tel.: 03461- 28910 oder 03461- 401255; - die Entwicklung eines Notfallplanes unter Berücksichtigung einer Zielhierarchie: Welche Maßnahmen sind jetzt für diesen geeignet? Dabei können bewährte Problembewältigungsstrategien und eine Einbindung von sozialen Netzwerken, Familie, Bekannte, Freunde nützlich sein. Seite | 14 Was benötigen wir? a) Grundlagen des aktiven Zuhörens - Positive Wertschätzung und emotionale Wärme; - Echtheit; - Einfühlendes Verständnis. Regeln: - Den Klienten in der Antwort direkt ansprechen. - Möglichst kurze Antworten geben. - Den inneren psychischen Zustand des Klienten ansprechen. - Antworten, ohne zu werten oder Diagnosen zu stellen. - Statt in Fremdwörtern lieber in Bildern antworten. b) Notfallkoffer für jeden Mitarbeiter Diese Zusammenstellung soll verhindern, im Krisenfall Zeit durch Suchen benötigter Hilfen zu verlieren, Sicherheit zu gewinnen und Ruhe zu bewahren. Für die Aktualität und Vollständigkeit seines Notfallkoffers trägt jeder Mitarbeiter die Verantwortung. Inhalt: - Liste wichtige Telefonnummern; - geladenes Diensthandy; - Checklisten: Suizidalität, gewaltbereite Klienten; (s. Anlagen F und G) - PsychKG LSA; - Notizblock/Stift; - Karten der Region; - Flyer SpDi; - Lampe; - Einweghandschuhe/Desinfektion/Schuhüberzieher. 6.4. Dokumentation und Qualitätssicherung Die Dokumentation des SpDi erfolgt nach folgenden Dokumentationsschritten; - Erfassung von Basisdaten/Sozialanamnese; - Prozessbegleitende Dokumentation; - Gutachterliche Dokumentation; - Gesundheitsberichterstattung. Die Erfassung der Basisdaten enthält die wichtigsten klientenbezogenen Angaben zu Name, Alter, Geschlecht, Familienstand, bisherige stationäre Aufenthalte, Diagnose, Angaben zur Lebenssituation und biographischen Besonderheiten. (Sozialdatenblatt s. Anlage H) Bei der prozessbegleitenden Dokumentation werden vielfältige situative Informationen, Einschätzungen, Sachverhalte, Ziele und Erwartungen des Klienten und seines Umfeldes eruiert. Jegliche Kontaktart wird hier mit der jeweiligen Kontaktperson mit einem entsprechenden Datum dokumentiert. Die gutachterliche Dokumentation beinhaltet das Erstellen von ärztlichen Gutachten und Stellungnahmen, Zeugnissen und Bescheinigungen für andere Behörden, Ämter, Gerichte usw. und unterliegt größtenteils den Vorgaben der sozialrechtlichen Bestimmungen. Diese oben angeführten Daten werden in Klientenakten sowie in EDV- gestützter Dokumentation des Octoware - Programms des SpDi festgehalten. Seite | 15 Des Weiteren werden im Dokumentationssystem vorgegebene Instrumente verwendet, wie z.B. Vordrucke, Formblätter, Formulare, Sozialbericht, Schweigepflichtsentbindung. Durch die Verarbeitung der Daten im Octoware – Programm wird die Zusammenschau und Auswahl der Daten in Bezug auf den einzelnen Klienten sowie auf den Klientenstamm des SpDi im Landkreis möglich. Die Dokumentation für die Gesundheitsberichterstattung richtet sich nach den Vorgaben von Bund, Land und Landkreis. Dazu werden anonymisierte Daten, Berichte und Analysen vom SpDi erarbeitet und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Eine gründliche und aussagefähige Dokumentation und Gesundheitsberichterstattung bilden die Grundlage für qualifizierte Abstimmungsprozesse und leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung des SpDi im Landkreis. Die Qualitätssicherung der Arbeitsweise der Mitarbeiter des SpDi erfolgt durch regelmäßige Dienstberatungen, Fallbesprechungen, Supervision und einschlägiger Fort- und Weiterbildungen. Die Recherche in Fachliteratur und Internet ist ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung. Der Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landes- und Landkreisebene dient der ständigen fachlichen Qualifikation und Qualitätssicherung des SpDi. 6.5. Datenschutz und Schweigepflicht Datenschutz – Grundsätzliches: Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Gesundheitsamtes erforderlich sind und wenn dafür eine gesetzliche Erlaubnisnorm oder die Einwilligung des Betroffenen vorliegt (§ 4 Abs. 1, § 9 Abs. 1 DSG-LSA). Soweit als möglich ist nach dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verzichten (§ 1 Abs. 2 DSG-LSA). Personenbezogene Daten sind grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben. Bei anderen Stellen oder Personen dürfen Daten ohne Kenntnis des Betroffenen nur unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften erhoben werden. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur für die Zwecke verarbeitet und genutzt werden, für die sie erhoben worden sind (Zweckbindung). Datenschutz: Im Sozialpsychiatrischen Dienst werden sensible persönliche Daten erhoben, gespeichert und übermittelt. Es handelt sich hierbei um: - Daten von Klienten/Angehörigen, soweit sie in einen persönlichen Kontakt mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst treten und zu diesem Zweck persönliche Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. - Patientendaten, sind medizinische Daten und gehören zu den sensibelsten Daten; sie gelten daher als besonders schutzwürdig. Zweck des Datenschutzes ist es, den Betroffenen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit persönlichen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob seine Daten beispielsweise in Akten, in Form einer Kartei oder unter Benutzung von Computern verarbeitet werden. Seite | 16 Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeit der erhobenen, gespeicherten, übermittelten oder sonst verarbeiteten Daten muss gewährleistet sein, d.h., nur Befugte dürfen personenbezogene Daten zur Kenntnis erhalten bzw. davon Kenntnis nehmen können. Verantwortlichkeit: Jeder Mitarbeiter trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für eine vorschriftsmäßige Ausübung seiner Tätigkeit und ist verantwortlich dafür, dass die anvertrauten Daten nur im Rahmen der Aufgabenstellung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Jeder Missbrauch, jede unbefugte Weitergabe dieser Daten ist unzulässig und kann arbeits- und strafrechtlich geahndet werden. Umgang mit Klientendaten: Patientendaten sind sowohl die personenbezogenen Daten eines Patienten als auch die personenbezogenen Daten eines Angehörigen eines Patienten oder von sonstigen Dritten, wenn diese Daten dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit der Behandlung des Patienten bekannt werden. Übermittlung von Klientendaten – Schweigepflicht: Anderen Personen und Institutionen gegenüber ist jeder Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes zu völliger Verschwiegenheit verpflichtet. Verstöße gegen die Schweigepflicht sind nach § 203 des Strafgesetzbuches strafbar und stellen zudem eine Verletzung arbeitsrechtlicher/dienstrechtlicher Pflichten dar. Die Schweigepflicht gilt auch über den Tod des Patienten hinaus. Sozialarbeiter im Sozialpsychiatrischen Dienst unterliegen prinzipiell dem Zeugnisverweigerungsrecht, ebenfalls die Mitarbeiter der für den Landkreis tätigen Suchtund Drogenberatungsstellen. Ärzte unterliegen den besonderen Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht. Mitarbeiter multiprofessioneller Teams (Institutsambulanzen, Gesundheitsämter usw.) führen häufig Akten, die ärztliche Befunde und Krankengeschichten enthalten, die dann ebenfalls besonders geschützt werden müssen und der besonderen Schweigepflicht unterliegen. Klienten können einzelne Ärzte, Krankenhäuser oder Behörden von der Schweigepflicht entbinden. Sie erteilen eine Schweigepflichtsentbindung, mit der dann eine Akte oder ein Entlassungsbericht angefordert werden kann. Aufbewahrung und Archivierung von Daten: Klientenakten werden gesichert im Archivraum entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, längstens jedoch 30 Jahre, aufbewahrt. Alle elektronisch erstellten Dokumentationsunterlagen der Patientenakten befinden sich auf Servern der Kreisverwaltung und werden dort vor Verlust, Missbrauch und Verfälschung gesichert. Vernichtung und Datenlöschung: Nicht mehr benötigte oder defekte bewegliche Datenträger (Disketten, CDs) sind beim EDVBereich abzugeben. Akten und papierne Unterlagen werden von einem regionalen Entsorgungsunternehmen nachweislich datenschutzgerecht entsorgt. Beim Vernichten von kleinen Papiermengen sind Aktenvernichter (Shredder) zu benutzen. Seite | 17 6.6. Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit Gremienarbeit „Der Sozialpsychiatrische Dienst soll mit Körperschaften, Behörden, Organisationen, Hilfsvereinen und Personen zusammenarbeiten, die seine eigenen Maßnahmen unterstützen und ergänzen. Dazu gehören insbesondere Gemeinden, Krankenhäuser, Leistungsträger von Sozialleistungen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Träger von Sozialeinrichtungen und niedergelassene Ärzte.“ (§ 5 (1) PsychKG LSA) Das zentrale Gremium der Koordination der psychiatrischen Hilfen in unserem Landkreis ist die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG). Die Geschäftsführung obliegt dem SpDi über die Stelle des Psychiatriekoordinators (siehe dazu Punkt 7 - Koordination und Planung). Die Sozialpsychiatrischen Dienste kooperieren auf Landesebene miteinander in der AG „Sozialpsychiatrische Dienste im Land Sachsen-Anhalt“ mit dem Ziel, gemeinsame Standards der Leistungserbringung zu entwickeln und sich über aktuelle Entwicklungen auszutauschen. Diese AG trifft sich mindestens zweimal jährlich. Als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in unserem Landkreis berät der SpDi insbesondere kommunale Sozialleistungsträger (SGB II, VIII, XII) in allen Fragen der Hilfen für seelisch behinderte Menschen. Er ist Mitglied in zuständigen regionalen Gremien in allen die Psychiatrie betreffenden Fragen bzw. berät diese. Öffentlichkeitsarbeit Der SpDi fördert das Verständnis für psychische Erkrankungen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit. Hierzu gehört neben der Durchführung und Beteiligung an Öffentlichkeitskampagnen zur Entstigmatisierung psychisch kranker Menschen auch die Förderung der Selbsthilfearbeit in Selbsthilfegruppen, Patientenclubs und Trialog-Aktivitäten, wie z.B. „Das Psychoseminar“. Ziel dieser Aktivitäten ist die Förderung allgemeiner Kenntnisse über psychische Erkrankungen und dessen gesellschaftliche Akzeptanz. Selbsthilfegruppen (SHG) für Betroffene und Angehörige werden im Landkreis durch die Paritätischen Selbsthilfekontaktstellen Saalekreis und Halle-Saalekreis (in Merseburg und Halle) bei ihrer Gründung und laufenden Arbeit unterstützt. In Querfurt bestehen 2 SHG für psychisch kranke Menschen, die Unterstützung durch den SpDi erfahren. Patientenclubs gibt es an den Fachkliniken, aber auch am SpDi: - 2 in Merseburg - „Depressionen“ und „Schizophrenie“ sowie - 1 in Halle – „Club der guten Hoffnung“. Diese vorgenannten Patientenclubs treffen sich einmal monatlich. Die Einladung sowie die Anleitung der Patienten erfolgt durch die Sozialarbeiter des Dienstes. Im Jahr 2011 ist der Aufbau eines Psychoseseminars im Landkreis geplant, derzeitig steht das „Hallesche Psychoseseminar“ zur Nutzung auch für Einwohner des Landkreises offen. Seite | 18 Öffentlichkeitskampagnen: - Beteiligung an allen Aktionen der PSAG Halle/Saalekreis; - Beteiligung an Öffentlichkeitskampagnen der Kreisverwaltung, u. a. Gesundheitstag des Gesundheitsamtes Saalekreis (jährlich im April); - Pressebeiträgen zu Gesundheitstagen der WHO, u. a. 31.05. Weltnichtrauchertag; 21.09. Weltalzheimertag; 10.10. Internationaler Tag der seelischen Gesundheit. 7. Koordination und Planung Der Landkreis Saalekreis hält zur Koordination und Planung des gemeindenahen Versorgungsnetzes für seine psychisch kranken Einwohner die Stelle eines Psychiatriekoordinators vor. Die Psychiatriekoordination ist ein Sachbereich im Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises. Ziel der Psychiatriekoordination ist es, dafür Sorge zu tragen, dass psychisch kranken Menschen des Landkreises Saalekreis individuell abgestimmte und angemessene Hilfen zur Verfügung stehen, um deren Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Aufgaben des Psychiatriekoordinators: - die Integration aller psychisch Kranken in der Gemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises zu fördern; - das Verständnis für psychische Erkrankungen in der Bevölkerung zu erhöhen; - auf den Abbau von Vorurteilen und Berührungsängsten hinzuarbeiten; - allen psychisch Kranken ein möglichst selbständiges Leben in den Städten und Gemeinden unseres Landkreises zu ermöglichen; - alle medizinischen, sozialen, kulturellen, sportlichen etc. ausgerichteten Institutionen und Einrichtungen für die Belange der psychisch Kranken zu sensibilisieren und sich dafür zu öffnen. Der Psychiatriekoordinator ist Ansprechpartner für alle Einrichtungen, Dienste, Mitarbeiter und Interessierte in Sachen Gemeindepsychiatrie. Der Psychiatriekoordinator nimmt Hinweise, Beschwerden, Kritik an der gemeindepsychiatrischen Versorgung im Landkreis Saalekreis entgegen und führt diese einer Klärung zu. Koordinierung der gemeindenahen Psychiatrieplanung: Die Koordination von Angebotsstrukturen für psychisch kranke Menschen erfolgt in Zusammenarbeit mit allen an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Verbänden und Selbsthilfegruppen gem. § 3 GDG und § 5 (1), Satz 2 PsychKG LSA über die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG). Die Angebote erstrecken sich auf folgende Versorgungsbereiche der psychisch kranken Menschen: - Behandlung/Rehabilitation/Pflege; - Wohnangebote; - Berufliche Bildung/Arbeit/Beschäftigung; - Soziales Leben/Freizeit/Kontaktmöglichkeiten. Seite | 19 Auf Grund der unmittelbaren Nähe zur kreisfreien Stadt Halle (Saale) sind sehr viele Leistungsträger regional für die Stadt Halle und den Landkreis Saalekreis zuständig und der überwiegende Teil der Leistungserbringer am Standort Halle bietet seine Leistungen für Nutzer aus beiden Gebietskörperschaften an. Somit schlossen sich die Psychosozialen Arbeitsgremien zusammen, zunächst in einer Projektphase. Diese Projektphase mündete im Februar 2011 in der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „PSAG Halle/Saalekreis“. Die Grundlage für die Kommunale Arbeitsgemeinschaft bildet der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den beiden kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Zusammenarbeit der Stadt Halle (Saale) und des Landkreises Saalekreis auf dem Gebiet der gemeindenahen Versorgung seiner psychisch kranken Menschen regelt und den organisatorischen Rahmen festlegt (s. Schaubild der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Anlage J). Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft „PSAG Halle/Saalekreis“ ist der Zusammenschluss von Vertretern von Einrichtungen, Institutionen, Behörden und organisierten Interessenvertretern in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis. In der PSAG arbeiten: - Fachkräfte; - Ehrenamtliche Helfer; - Angehörige und Betroffene mit, die im Bereich der Versorgung psychisch kranker Menschen einschl. Suchtkranker tätig sind bzw. davon betroffen sind. Die PSAG hat dabei mitzuwirken, dass das psychiatrische Hilfesystem gemeindenah, bedarfsorientiert, koordiniert, personenbezogen und auf die Lebenswelt der Betroffenen ausgerichtet ist. Die Geschäftsführung liegt bei den Psychiatriekoordinatorinnen der Stadt und des Landkreises: Stadt Halle (Saale) Frau Dr. Jutta Melzig Schopenhauer Str. 4 06114 Halle (Saale) Landkreis Saalekreis Frau Simone Küchler Oberaltenburg 4b 06217 Merseburg Seite | 20 Es ist ein Gesetz im Leben: Wenn sich eine Tür schließt, öffnet sich dafür eine andere. (André Gide) Seite | 21