Eingang: 20.09.2017 Antrag der CDU-Fraktion Für einen bürgerfreundlichen ÖPNV in Frankfurt: attraktive Fahrpreise – Investitionen für ein gutes Leistungsangebot Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept für die Gestaltung der ÖPNV-Preise für das Stadtgebiet von Frankfurt am Main zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. Bei den konkreten Preisen der einzelnen Fahrkartensegmente sind dabei folgende Vorschläge zu bewerten: 1. Die Preise für Jahreskarten, Monatskarten und Wochenkarten werden nicht erhöht. 2. Für Senioren wird eine Monatskarte zum Preis von 45,00 € eingeführt, die als Jahreskarte 450 € kostet (2 Monate frei). 3. Das Tagesticket wird durch ein 24-Stunden-Ticket ersetzt. 4. Der Einzelfahrschein für Erwachsene kostet in den Hauptverkehrszeiten 2,90 €, in allen anderen Zeiten 2,50 €. 5. Der Einzelfahrschein für Kinder kostet in den Hauptverkehrszeiten 1,65 €, in allen anderen Zeiten 1,45 €. 6. Zusätzlich zu den streckenbezogenen Einzelfahrscheinen wird als zusätzlicher Einzelfahrschein ein zeitbezogenes 100-Minuten-Ticket zum Preis von 2,90 € für Erwachsene und 1,65 € für Kinder eingeführt. 7. Für Senioren wird ein verbilligter Einzelfahrschein für 2,00 € eingeführt. 60311 Frankfurt am Main Bethmannstraße 3 Internet: www.cdu-fraktion-ffm.de Telefon: (069) 13 87 280 Telefax: (069) 29 13 55 E-Mail: [email protected] 2 8. Für Frankfurt-Pass-Inhaber wird ein verbilligter Einzelfahrschein zum Preis eines Kinderfahrscheins eingeführt. 9. Die Tarifsprünge beim Überqueren der Frankfurter Tarifzone zum Nachbargebiet (z. B. Fechenheim / Offenbach) werden deutlich abgesenkt. Strukturelle Bestandteile des Konzepts sind: 1. Eine Definition der durch die Preispolitik über alle Fahrkartensegmente verfolgten verkehrlichen und sozialen Zielsetzungen und Steuerungseffekte. 2. Eine Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwischen Preis und erbrachter Leistung unter Berücksichtigung der Fahrgastumfragen. 3. Eine Bezifferung der Auswirkungen auf die Fahrgeldeinnahmen und den städtischen Haushalt unter Berücksichtigung von erwarteten Veränderungen bei den Fahrgastzahlen. 4. Eine Abschätzung der zu erwartenden Zusatzausgaben für Betrieb und Investitionen bei zunehmenden Fahrgastzahlen infolge veränderter Fahrpreise. II. Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept anlässlich der jährlichen Festlegung des Verbundtarifs des RMV fortzuschreiben. Nach Beschlußfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist es die Grundlage für die Position der Stadt Frankfurt im Aufsichtsrat des RMV. III. Der Magistrat wird beauftragt, die Investitionen in den ÖPNV so zu erhöhen, dass hinsichtlich Infrastruktur (bspw. Schienentrassen, Haltestellen, Fahrzeuge) und Betrieb (bspw. Signaltechnik, Taktzeiten) das Leistungsangebot mit der zukünftigen Nachfragenentwicklung (bspw. durch Neubaugebiete) Schritt halten kann und die Instandhaltung von Trassen, Betriebstechnik und Fahrzeugen gewährleistet ist. Er legt dazu eine jährlich fortzuschreibende Projektliste vor. Begründung Die ÖPNV-Preise in Frankfurt sind in einzelnen Bereichen zu hoch und werden von der Bevölkerung auch so empfunden. Damit werden potentielle Nutzer des ÖPNV abgehalten, so dass bei intelligenter Umstellung der Preisgestaltung eine hinsichtlich der effektiven Einnahmen weitgehend neutrale Wirkung möglich scheint. Insbesondere die Tarifsprünge für Fahrten über kurze Entfernungen in Nachbargemeinden, beispielsweise von Fechenheim nach Offenbach, sind unverhältnismäßig. Aber auch Vergünstigungen für Senioren – und hier nicht nur für Jahres- und Monatskarten, sondern auch für Einzelfahrscheine –, die deren besonderer Einkommenssituation und Benutzung des ÖPNV Rechnung tragen, und die Einführung neuer Tarifangebote sollten dazugehören. Von einer generellen Senkung der Einzelfahrscheine um einen relativ symbolischen Betrag, die auswärtige Besucher und andere Gelegenheitsnutzer kaum als Anreiz zu größerer Nutzung wahrnehmen werden, ist eine Erhöhung der Nutzeranzahl kaum zu erwarten. Dagegen sollte mit einer gezielten und sehr deutlichen Senkung der Einzelfahrscheine außerhalb der Spitzenverkehrszeiten gleichzeitig eine Erhöhung der Nutzerzahl und eine Hinlenkung der Nutzer auf Zeiten, in denen noch nicht genutzte Kapazitäten verfügbar sind, erreichbar sein. Wenn neue Nutzer durch attraktive Preise zu Zeiten hingelenkt werden, in denen die Kapazitäten nicht ausgelastet sind, entstehen durch die erhöhte Nutzerzahl keine zusätzlichen Kosten. 3 Schließlich scheint angezeigt, die Monats- und Jahreskarten von der zuletzt im RMVAufsichtsrat beschlossenen jährlichen Preiserhöhung um 1,5% auszunehmen, da damit regelmäßige Nutzer des ÖPNV, also Stammkunden gewonnen werden können, die zu verläßlichen Einnahmen beitragen, und außerdem durch den Verzicht auf das Auto auch zur Verwirklichung der verkehrspolitischen Zielsetzungen beitragen. Bei der angekündigten Festlegung des Verbundtarifs des RMV fehlt bisher die für eine Umsetzung besonderer Frankfurter Regelungen mit einer Ausgleichsverpflichtung der Stadt notwendige Beteiligung der städtischen Gremien – Stadtverordnetenversammlung, Magistrat, Aufsichtsräte von Gesellschaften. Ein ausgearbeitetes und nachvollziehbares Konzept muss dafür die Grundlage sein, wie es bereits mit dem Koalitionsvertrag für ein verbilligtes Seniorenticket gefordert, bisher aber nicht vorgelegt wurde. Die besten Fahrpreise sind wertlos, wenn der ÖPNV den Fahrgästen kein überzeugendes Angebot machen kann, die Fahrtziele schnell, bequem und verläßlich zu erreichen. Daher müssen die Investitionen in die Infrastruktur von Bussen und Bahnen und die Finanzmittel für den Betrieb zur Verfügung stehen und sich an der künftigen Nachfrageentwicklung orientieren. Hierzu sollte jährlich eine Projektliste vorgelegt werden, um notwendige Entscheidungen rechtzeitig und vorausschauend treffen zu können. Antragsteller: Stv. Martin Daum Stv. Stephan Deusinger Stv. Michael zu Löwenstein Stv. Thomas Kirchner Stv. Prof. Dr. Johannes Harsche Stv. Erika Pfreundschuh