für Getriebe/Getriebemotoren - Ströter

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STRÖTER Antriebstechnik GmbH
Krefelder Str. 117
40525 Düsseldorf
Postfach 270251
Tel. : +49 (0) 211/956000
Fax : +49 (0) 211/504415
e-mail : [email protected]
www.stroeter.com
Informationen zur EX-Richtlinie ATEX 100a (95)
für Getriebe/Getriebemotoren
(EG-Richtlinie 94/9/EG)
1. Allgemeines
Die Richtlinie 94/9/EG regelt das Inverkehrbringen von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten in
Exgefährdeten Bereichen. Die Vorschrift gilt für EX- Bereiche unter atmosphärischen Bedingungen bis 60°C.
Die Fa. STRÖTER Antriebstechnik GmbH bietet Getriebe- und Getriebemotoren nach dieser Richtlinie
an.
2. Normen
Die EG-Richtlinie 94/9/EG ist von den EU-Mitgliedsstaaten am 01.Juli 2003 in nationales Recht übernommen
worden. Folgende Normen kommen zur Anwendung.
Elektrische Betriebsmittel: EN 50014 Allgemeine Bestimmungen; EN 50015 Ölkapselung „ö“; EN 50016
Überdruckkapselung „p“; EN 50017 Sandkapselung „q“; EN 50018 Druckfeste Kapselung „d“; EN 50019
Erhöhte Sicherheit „e“; EN 50020 Eigensicherheit „i“; EN 50028 Vergusskapselung „m“; EN 50039
Eigensichere Systeme „i“.
Nicht- elektrische Betriebsmittel: EN 13463-1 Grundlagen und Anforderungen; EN 13463-2 Schutz durch
Schwadenhemmende Kapselung „fr“; EN 13463-3 Schutz durch druckfeste Kapselung „d“; EN 13463-4 Schutz
durch Eigensicherheit „g“; EN 13463-5 Schutz durch konstruktive Sicherheit „c“; EN13463-6 Schutz durch
Zündquellenüberwachung „b“; EN 13463-7 Schutz durch Überdruckkapselung „p“; EN 13463-8 Schutz durch
Flüssigkeits-Kapselung „k“.
Für die Zündgefahrbewertung und Eingruppierung der Getriebe werden folgende Normen herangezogen:
¾ EN 13463-1 Grundlagen und Anforderungen
¾ EN 13463-5 Schutz durch konstruktive Sicherheit „c“
¾ EN 13463-8 Schutz durch Flüssigkeitskapselung „k“
¾ EN 1127 Explosionsschutz; Grundlagen der Methodik
3. Zündgefahrbewertung und Eingruppierung
Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a / 95) fordert im Anhang II die Erfüllung grundlegender Sicherheits- und
Gesundheitsanforderungen, damit ein Gerät als explosionsgeschützt gelten kann. Potenzielle Zündquellen, z.B.
heiße Oberflächen, Schlag- und Reibfunken dürfen nicht zu einer wirksamen Zündquelle werden.
In
Abhängigkeit
von
möglichen
Zündgefahren
und
Fehlerzuständen
müssen
geeignete
Explosionsschutzmaßnahmen festgelegt werden. Eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung der
grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ist daher eine Bewertung der Zündgefahren wie sie
in EN 13463-1 bis -8 gefordert wird.
Potenzielle Zündquellen sind bei Getrieben mechanische Funken und heiße Oberflächen.
Mechanische Funken werden vermieden durch die konstruktive Sicherheit und die Flüssigkeitskapselung bzw.
durch Temperaturüberwachung des Getriebes.
Für die Zündgefahrbewertung ist gemäß folgender Tabelle zu unterscheiden.
Gruppe II
(Alle Geräte die nicht im Untertagebetrieb eingesetzt werden)
Gerätekategorie 1
Gerätekategorie 2
Gerätekategorie 3
(Zone 0 für Gas)
(Zone 20 für Staub)
(Zone 1 für Gas)
(Zone 21 für Staub)
(Zone 2 für Gas)
(Zone 22 für Staub)
Sehr hohes Maß an Sicherheit.
Hohes Maß an Sicherheit.
Normales Maß an Sicherheit.
Die Kategorie 1 (Zone 0) umfasst Orte an
denen ständig oder für eine lange Zeit
explosionsfähige Atmosphäre vorhanden
ist (mehr als 1000h/Jahr)
(Beispiel: das Innere von Tanks).
Die Kategorie 2 (Zone1) sind Orte an
denen explosionsfähige Atmosphäre
regelmäßig auftreten kann
(10-1000h/Jahr)(Beispiel: Umfüllanlage).
Die Kategorie 3 (Zone 2) umfasst Orte an
denen nur unregelmäßig oder für kurze
Zeit explosionsfähige Atmosphäre
auftreten kann (bis 10 h/Jahr)
(Beispiel: defekte Gasleitung o.ä).
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Für Getriebe der Fa. STRÖTER Antriebstechnik GmbH wurde die Zündgefahrbewertung durchgeführt. Dabei
haben wir uns für alle Getriebe auf eine Kategorie festgelegt.
II 2 G c k II T4 X / II 2 D c k II T < 180°C X
Betriebsanleitung und
Dokumentation beachten
max. Oberflächentemperatur
(bei Staub)
Explosionsgruppe
Zündschutzarten
Bereich mit brennbarem Staub
Kategorie
Gruppe (Einsatz über Tage)
Temperaturklasse (bei Gas)
Bereich mit Gas
Kennzeichen:
Verhütung von Explosionen
Drehstrommotoren werden als Einzelmotoren oder Getriebemotoren gemäß EN 500019- erhöhte Sicherheit
Ausführung II2G EExe II T3 und II2G EExe II T4 sowie nach EN 50018- druckfeste Kapselung standardmäßig
angeboten. Weitere Ausführungen auf Anfrage.
4. Ausführung
Die für den Einsatz gemäß ATEX 100a (95) vorgesehenen Getriebe werden wie folgt ausgeliefert:
Getriebe:
Viton-Wellendichtring; alle Schrauben mit Loctite gesichert; Motoranbaufläche abgedichtet.
Motoren:
Viton- Dichtring; synthetisches Kugellagerfett
5. Service und Wartung
Für den Einsatz und Betrieb der STRÖTER Getriebe gemäß ATEX 100a (95) gibt es eine separate
Bedienungsanleitung.
6. Projektierung
Die Getriebe sind für folgende Anwendungen einsetzbar:
¾
Anbau von 4-, 6- und 8-poligen Motoren mit Netzbetrieb bis 60Hz, sofern die Motoren den
notwendigen Ex-Schutz aufweisen.
¾
Anbau von 2-poligen Motoren mit einer Begrenzung der Drehzahl auf n = 3000 min‫־‬¹, sofern die
Motoren den notwendigen Ex-Schutz aufweisen.
¾
Umrichterbetrieb 4-poligen Motoren bis 87 Hz, sofern die Motoren den notwendigen Ex-Schutz
aufweisen.
Achtung! Zulässige max. Drehzahl n1 laut Katalog beachten.
2
Rührwerk als
Beispiel für die
Zoneneinteilung
Gruppe II
(Alle Geräte die nicht im Untertagebetrieb eingesetzt werden)
Gerätekategorie 1
Gerätekategorie 2
Gerätekategorie 3
(Zone 1 für Gas)
(Zone 21 für Staub)
(Zone 2 für Gas)
(Zone 22 für Staub)
Sehr hohes Maß an Sicherheit.
Hohes Maß an Sicherheit.
Normales Maß an Sicherheit.
Die Kategorie 1 (Zone 0) umfasst Orte an
denen ständig oder für eine lange Zeit
explosionsfähige Atmosphäre vorhanden
ist (mehr als 1000h/Jahr)
Die Kategorie 2 (Zone1) sind Orte an
denen explosionsfähige Atmosphäre
regelmäßig auftreten kann
(10-1000h/Jahr)
Die Kategorie 3 (Zone 2) umfasst Orte an
denen nur unregelmäßig oder für kurze
Zeit explosionsfähige Atmosphäre
auftreten kann (bis 10 h/Jahr)
(Zone 0 für Gas)
(Zone 20 für Staub)
Folgende Zünschutzarten für Motoren sind in den verschiedenen Zonen notwendig:
Zone
Explosionsfähige
Atmosphäre
Zündschutzart des Motors
0
Gas
Zwei unabhängige Zündschutzarten z.B. „e“ und „d“
1
Gas
EEx e
EEx d
EEx p
(Erhöhte Sicherheit)
(Druckfeste Kapselung)
(Überdruckkapselung)
2
Gas
EEx nA
(Nicht funkend)
0
Staub
1
Staub
EEx tD
(Staubexplosionsgeschützt)
2
Staub
EEx tD
(Staubexplosionsgeschützt)
nicht zulässig
1
Der Anlagenbetreiber muss den Gefährdungsgrad ermitteln und diesen einer Zonen
zuteilen. (Siehe Beispiel Rührwerk)
Weiterhin muss der Anlagenbetreiber das in Frage kommende Gasgemisch ermitteln
woraus die Zündtemperatur und die dazugehörige Temperaturklasse abgeleitet wird.
Beispieltabelle (ohne gewähr)
Fa. Ströter bietet an: Getriebe der Kategorie 2 – Temperaturklasse T4
mit Motoren EEx e (erhöhte Sicherheit)
EEx d (druckfeste Kapselung)
2
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