STRÖTER Antriebstechnik GmbH Krefelder Str. 117 40525 Düsseldorf Postfach 270251 Tel. : +49 (0) 211/956000 Fax : +49 (0) 211/504415 e-mail : [email protected] www.stroeter.com Informationen zur EX-Richtlinie ATEX 100a (95) für Getriebe/Getriebemotoren (EG-Richtlinie 94/9/EG) 1. Allgemeines Die Richtlinie 94/9/EG regelt das Inverkehrbringen von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten in Exgefährdeten Bereichen. Die Vorschrift gilt für EX- Bereiche unter atmosphärischen Bedingungen bis 60°C. Die Fa. STRÖTER Antriebstechnik GmbH bietet Getriebe- und Getriebemotoren nach dieser Richtlinie an. 2. Normen Die EG-Richtlinie 94/9/EG ist von den EU-Mitgliedsstaaten am 01.Juli 2003 in nationales Recht übernommen worden. Folgende Normen kommen zur Anwendung. Elektrische Betriebsmittel: EN 50014 Allgemeine Bestimmungen; EN 50015 Ölkapselung „ö“; EN 50016 Überdruckkapselung „p“; EN 50017 Sandkapselung „q“; EN 50018 Druckfeste Kapselung „d“; EN 50019 Erhöhte Sicherheit „e“; EN 50020 Eigensicherheit „i“; EN 50028 Vergusskapselung „m“; EN 50039 Eigensichere Systeme „i“. Nicht- elektrische Betriebsmittel: EN 13463-1 Grundlagen und Anforderungen; EN 13463-2 Schutz durch Schwadenhemmende Kapselung „fr“; EN 13463-3 Schutz durch druckfeste Kapselung „d“; EN 13463-4 Schutz durch Eigensicherheit „g“; EN 13463-5 Schutz durch konstruktive Sicherheit „c“; EN13463-6 Schutz durch Zündquellenüberwachung „b“; EN 13463-7 Schutz durch Überdruckkapselung „p“; EN 13463-8 Schutz durch Flüssigkeits-Kapselung „k“. Für die Zündgefahrbewertung und Eingruppierung der Getriebe werden folgende Normen herangezogen: ¾ EN 13463-1 Grundlagen und Anforderungen ¾ EN 13463-5 Schutz durch konstruktive Sicherheit „c“ ¾ EN 13463-8 Schutz durch Flüssigkeitskapselung „k“ ¾ EN 1127 Explosionsschutz; Grundlagen der Methodik 3. Zündgefahrbewertung und Eingruppierung Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 100a / 95) fordert im Anhang II die Erfüllung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, damit ein Gerät als explosionsgeschützt gelten kann. Potenzielle Zündquellen, z.B. heiße Oberflächen, Schlag- und Reibfunken dürfen nicht zu einer wirksamen Zündquelle werden. In Abhängigkeit von möglichen Zündgefahren und Fehlerzuständen müssen geeignete Explosionsschutzmaßnahmen festgelegt werden. Eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ist daher eine Bewertung der Zündgefahren wie sie in EN 13463-1 bis -8 gefordert wird. Potenzielle Zündquellen sind bei Getrieben mechanische Funken und heiße Oberflächen. Mechanische Funken werden vermieden durch die konstruktive Sicherheit und die Flüssigkeitskapselung bzw. durch Temperaturüberwachung des Getriebes. Für die Zündgefahrbewertung ist gemäß folgender Tabelle zu unterscheiden. Gruppe II (Alle Geräte die nicht im Untertagebetrieb eingesetzt werden) Gerätekategorie 1 Gerätekategorie 2 Gerätekategorie 3 (Zone 0 für Gas) (Zone 20 für Staub) (Zone 1 für Gas) (Zone 21 für Staub) (Zone 2 für Gas) (Zone 22 für Staub) Sehr hohes Maß an Sicherheit. Hohes Maß an Sicherheit. Normales Maß an Sicherheit. Die Kategorie 1 (Zone 0) umfasst Orte an denen ständig oder für eine lange Zeit explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist (mehr als 1000h/Jahr) (Beispiel: das Innere von Tanks). Die Kategorie 2 (Zone1) sind Orte an denen explosionsfähige Atmosphäre regelmäßig auftreten kann (10-1000h/Jahr)(Beispiel: Umfüllanlage). Die Kategorie 3 (Zone 2) umfasst Orte an denen nur unregelmäßig oder für kurze Zeit explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann (bis 10 h/Jahr) (Beispiel: defekte Gasleitung o.ä). 1 STRÖTER Antriebstechnik GmbH Krefelder Str. 117 40525 Düsseldorf Postfach 270251 Tel. : +49 (0) 211/956000 Fax : +49 (0) 211/504415 e-mail : [email protected] www.stroeter.com Für Getriebe der Fa. STRÖTER Antriebstechnik GmbH wurde die Zündgefahrbewertung durchgeführt. Dabei haben wir uns für alle Getriebe auf eine Kategorie festgelegt. II 2 G c k II T4 X / II 2 D c k II T < 180°C X Betriebsanleitung und Dokumentation beachten max. Oberflächentemperatur (bei Staub) Explosionsgruppe Zündschutzarten Bereich mit brennbarem Staub Kategorie Gruppe (Einsatz über Tage) Temperaturklasse (bei Gas) Bereich mit Gas Kennzeichen: Verhütung von Explosionen Drehstrommotoren werden als Einzelmotoren oder Getriebemotoren gemäß EN 500019- erhöhte Sicherheit Ausführung II2G EExe II T3 und II2G EExe II T4 sowie nach EN 50018- druckfeste Kapselung standardmäßig angeboten. Weitere Ausführungen auf Anfrage. 4. Ausführung Die für den Einsatz gemäß ATEX 100a (95) vorgesehenen Getriebe werden wie folgt ausgeliefert: Getriebe: Viton-Wellendichtring; alle Schrauben mit Loctite gesichert; Motoranbaufläche abgedichtet. Motoren: Viton- Dichtring; synthetisches Kugellagerfett 5. Service und Wartung Für den Einsatz und Betrieb der STRÖTER Getriebe gemäß ATEX 100a (95) gibt es eine separate Bedienungsanleitung. 6. Projektierung Die Getriebe sind für folgende Anwendungen einsetzbar: ¾ Anbau von 4-, 6- und 8-poligen Motoren mit Netzbetrieb bis 60Hz, sofern die Motoren den notwendigen Ex-Schutz aufweisen. ¾ Anbau von 2-poligen Motoren mit einer Begrenzung der Drehzahl auf n = 3000 min־¹, sofern die Motoren den notwendigen Ex-Schutz aufweisen. ¾ Umrichterbetrieb 4-poligen Motoren bis 87 Hz, sofern die Motoren den notwendigen Ex-Schutz aufweisen. Achtung! Zulässige max. Drehzahl n1 laut Katalog beachten. 2 Rührwerk als Beispiel für die Zoneneinteilung Gruppe II (Alle Geräte die nicht im Untertagebetrieb eingesetzt werden) Gerätekategorie 1 Gerätekategorie 2 Gerätekategorie 3 (Zone 1 für Gas) (Zone 21 für Staub) (Zone 2 für Gas) (Zone 22 für Staub) Sehr hohes Maß an Sicherheit. Hohes Maß an Sicherheit. Normales Maß an Sicherheit. Die Kategorie 1 (Zone 0) umfasst Orte an denen ständig oder für eine lange Zeit explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist (mehr als 1000h/Jahr) Die Kategorie 2 (Zone1) sind Orte an denen explosionsfähige Atmosphäre regelmäßig auftreten kann (10-1000h/Jahr) Die Kategorie 3 (Zone 2) umfasst Orte an denen nur unregelmäßig oder für kurze Zeit explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann (bis 10 h/Jahr) (Zone 0 für Gas) (Zone 20 für Staub) Folgende Zünschutzarten für Motoren sind in den verschiedenen Zonen notwendig: Zone Explosionsfähige Atmosphäre Zündschutzart des Motors 0 Gas Zwei unabhängige Zündschutzarten z.B. „e“ und „d“ 1 Gas EEx e EEx d EEx p (Erhöhte Sicherheit) (Druckfeste Kapselung) (Überdruckkapselung) 2 Gas EEx nA (Nicht funkend) 0 Staub 1 Staub EEx tD (Staubexplosionsgeschützt) 2 Staub EEx tD (Staubexplosionsgeschützt) nicht zulässig 1 Der Anlagenbetreiber muss den Gefährdungsgrad ermitteln und diesen einer Zonen zuteilen. (Siehe Beispiel Rührwerk) Weiterhin muss der Anlagenbetreiber das in Frage kommende Gasgemisch ermitteln woraus die Zündtemperatur und die dazugehörige Temperaturklasse abgeleitet wird. Beispieltabelle (ohne gewähr) Fa. Ströter bietet an: Getriebe der Kategorie 2 – Temperaturklasse T4 mit Motoren EEx e (erhöhte Sicherheit) EEx d (druckfeste Kapselung) 2