Stratego Wachstum

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Stratego Wachstum
Jahresbericht
vom 1. April 2010 bis 31. März 2011
Fondsverwaltung: Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
April 2011
Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf der Basis
des zurzeit gültigen Verkaufsprospektes und der Allgemeinen Vertragsbedingungen in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen, ergänzt durch den letzten Jahresbericht. Wenn der
Stichtag des Jahresberichtes länger als acht Monate zurückliegt,
ist dem Erwerber auch der letzte Halbjahresbericht auszuhändigen.
Es ist nicht gestattet, von dem Prospekt abweichende Auskünfte
oder Erklärungen abzugeben. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht
im Prospekt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des
Käufers.
Informationen über Änderungen der Vertragsbedingungen werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage
der Kapitalanlagegesellschaft (www.lbb-invest.de) veröffentlicht.
Wesentliche Änderungen der Anlagepolitik im Rahmen der geltenden Vertragsbedingungen werden von der Kapitalanlagegesellschaft auf ihrer vorgenannten Homepage erläutert.
Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesellschaft
und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß den jeweiligen Allgemeinen
Vertragsbedingungen ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern
der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut
§ 123 InvG sind sämtliche Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache
abzufassen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird ferner die gesamte
Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
Eine ladungsfähige Anschrift der Landesbank Berlin Investment
GmbH, die Namen der gesetzlichen Vertreter, das Handelsregister, bei dem die Landesbank Berlin Investment GmbH eingetragen
ist, und die Handelsregister-Nummer finden Sie am Ende dieses
Berichtes.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der seit 8. Dezember 2004
geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend
Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die
Beteiligten an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank,
Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906,
Fax: 069/2388-1919, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen,
bleibt hiervon unberührt.
Stand: April 2011
Wichtiger Hinweis
Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen: Ergänzung der
Kostenregelung; Inkrafttreten 1. April 2011 bzw. 1. Januar 2012
Die Landesbank Berlin Investment GmbH ändert die Kostenregelung in den Besonderen Vertragsbedingungen des in diesem Bericht
dargestellten Sondervermögens mit Wirkung zum 1. April 2011 bzw.
zum 1. Januar 2012. Die Änderungen haben folgenden Inhalt:
Inkrafttreten zum 1. April 2011
Die Gesellschaft hat eine Pauschalgebühr in Höhe von bis zu
0,3 Prozent für Standardkosten eingeführt, die damit dem Sondervermögen nicht mehr separat in Rechnung gestellt werden.
Inkrafttreten zum 1. Januar 2012
Die Gesellschaft kann dem Sondervermögen zukünftig Kosten der
weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und
Informationspflichten / -arten, die nicht bereits durch die Pauschalgebühr abgedeckt sind, belasten.
Die detaillierte Kostenregelung ist den Bekanntmachungen im
elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Homepage vom
September 2010 und vom Februar 2011 zu entnehmen. Geänderte
gesetzliche Verkaufsunterlagen sind seit dem 1. April 2011 bzw. ab
1. Januar 2012 bei der LBB-INVEST erhältlich
1
Jahresbericht des Fonds Stratego Wachstum für das Geschäftsjahr
vom 1. April 2010 bis 31. März 2011
Der Stratego Wachstum ist ein gemischter Investmentfonds, der
sowohl direkt in verzinsliche Wertpapiere (Renten) und in Aktien
weltweit als auch in andere Fonds (Renten-, Aktien- und offene
Immobilienfonds) sowie in Geldmarktinstrumente und Derivate
investieren kann.
Der Fonds legt zu maximal 60% in Rentenpapieren und Rentenfonds,
maximal 50% in Aktien und Aktienfonds, maximal 20% in Immobilienfonds und -aktien und in REITs (Immobilienaktiengesellschaften) und REITs-Fonds maximal 49% an. Der Anteil an Geldmarktinstrumenten und -Sondervermögen kann 100% betragen und der
Anteil an Bankguthaben ist auf maximal 49% begrenzt.
Zielsetzung der Investmentstrategie ist die mittel- und langfristige Erreichung einer angemessenen Wertentwicklung in Euro
durch eine weltweite Aktien- und Rentenanlage mit Schwerpunkt
Europa und die Beimischung von aussichtsreichen Immobilien- und
Rohstofffonds.
Die zentralen Themen an den europäischen Rentenmärkten der vergangenen 12 Monate waren die europäische Schuldenkrise und die
ungewissen Konjunkturperspektiven. Angesichts stark steigender
Staatsschulden hinterfragten Investoren die Kreditwürdigkeit mehrerer Euro-Peripherie-Staaten wie Griechenland, Irland, Portugal
und Spanien zunehmend kritisch. Infolgedessen kletterten die Risikoaufschläge dieser Länder auf Rekordstände. Erstklassige Staatsanleihen und Pfandbriefe fungierten im Zuge der sich verschärfenden Krise als sicherer Hafen. Das durch die Euro-Schuldenkrise
gestiegene Emittentenrisiko hat den Fonds Stratego Wachstum
nur begrenzt beeinflusst. Der Rentenanteil des Fonds besteht überwiegend aus Anleihen von Emittenten, die nicht aus den genannten Euro-Peripherie-Ländern wie Griechenland, Irland, Portugal
und Spanien stammen. Der Anteil der Euro-Peripherie-Anleihen am
Fondsvermögen betrug zum Stichtag 5,81%.
Ab Herbst 2010 sorgten dann wachsende Ängste vor zusätzlichen
Belastungen des deutschen Staatshaushaltes durch die Rettung
strauchelnder Euro-Staaten sowie erfreuliche Konjunktursignale
und anziehende Teuerungsraten für einen kräftigen Renditeanstieg insbesondere am langen Ende. In Erwartung der beschriebenen Entwicklungen agierte das Fondsmanagement frühzeitig,
indem im Jahresverlauf Anleihefälligkeiten und Teile der Nettomittelzuflüsse schwerpunktmäßig im vom Renditeanstieg weniger
betroffenen kurzen bis mittleren Rentenlaufzeitensegment und im
Bereich variabel verzinslicher Anleihen investiert wurden. Darüber
hinaus wurde vom Fondsmanagement an der hohen Quote von Positionen aus osteuropäischen Euro-Beitrittsländern und weltweiten
Schwellenländern (Länder, die noch als unterentwickelt bezeichnet werden können, aber bereits beachtliche Fortschritte hin zum
Industriestaat gemacht haben) festgehalten, da die Investitionen in
diesen Regionen aufgrund vergleichsweise besserer Fundamentaldaten als aussichtsreicher erachtet wurden als Anlagen in Kerneuropa. Die entsprechenden Fondsbestände entwickelten sich im
Berichtszeitraum positiv. Die kurzfristige, auf taktischen Überlegungen basierende Durationssteuerung (Laufzeitensteuerung) des
Rentenbestandes erfolgte hauptsächlich über den Einsatz von Derivaten (Optionen) auf den Bund-Future (Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland).
Der Fonds Stratego Wachstum war per 31.03.2011 mit 28,12% des
Fondsvermögens in Rentenpapieren und mit 11,59% in Rentenfonds
investiert. Die durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios lag zum
Stichtag per 31.03.2011 bei 3,81 Jahren. Die effektive Restlaufzeit
(inkl. Kasse, Zinsansprüchen und Derivate) lag bei 3,14 Jahren.
Die durchschnittliche Kuponhöhe der Fondsbestände beträgt zum
31.03.2011 3,50%, die durchschnittliche Rendite 3,99% (Angaben
jeweils ohne Liquidität und Derivate).
Die Investmentaktivitäten auf den internationalen Immobilienmärkten haben im abgelaufenen Berichtszeitraum, begünstigt
durch ein niedriges Zinsumfeld in Europa und den USA, zugelegt.
Das Interesse der weiterhin auf Sicherheit bedachten Investoren
konzentrierte sich stark auf erstklassige Objekte in einigen Kernmärkten. Dennoch konnten sich auch die Preise in den übrigen
Immobiliensegmenten stabilisieren.
Im Gegensatz zum Immobilienmarkt gestaltete sich das Marktumfeld der offenen Immobilienfonds schwierig. Gründe waren zum
einen vereinzelte Wertberichtigungen, die Fonds in ihren Immobilienbeständen vornehmen mussten. Zum anderen sorgte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes,
der eine strengere Reglementierung der Rückgabemöglichkeit von
Anteilscheinen an offenen Immobilienfonds vorsieht, für einen
Anstieg bei den Rückgaben von Anteilen an offenen Immobilienfonds. Infolgedessen waren zahlreiche Fonds gezwungen, ihre
Anteilscheinrücknahmen auszusetzen. In Einzelfällen wurden auch
Fondsliquidationen angekündigt und umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat das Portfoliomanagement des Fonds Stratego Wachstum
im Berichtszeitraum nur in geringem Umfang Neuinvestitionen in
offene Immobilienfonds getätigt, um den genannten Liquiditätsrisiken bei einer Fondsinvestition in offene Immobilienfonds Rechnung
zu tragen.
Der Fonds Stratego Wachstum war per 31.03.2011 mit 14,09% in
offenen Immobilienfonds investiert. Die Immobilienanlagen der
Zielfonds sind mehrheitlich auf Europa konzentriert. Hierbei sind
wiederum Deutschland und Frankreich die größten Positionen. Der
Schwerpunkt bei den Nutzungsarten liegt bei Gewerbeimmobilien
wie Büros, Einkaufszentren oder auch Logistikimmobilien.
Die internationalen Aktienmärkte entwickelten sich im Berichtszeitraum regional unterschiedlich. Vor allem Schwellenländeraktien
konnten in 2010 zum Teil zweistellige Wachstumsraten verzeichnen
und schnitten damit zumeist besser ab als die wichtigen Leitindizes
aus den Industrieländern. Gründe für das positivere Abschneiden
der Aktien aus den genannten Regionen waren vor allem die gute
wirtschaftliche Lage in den betreffenden Ländern. Das Portfoliomanagement des Stratego Wachstum nutzte die positive Kursentwicklung in diesem Bereich für Gewinnrealisierungen bei den
Beständen in Zielfonds mit Anlageschwerpunkt Lateinamerika.
2
Die US-Aktienmärkte und die europäischen Börsen verzeichneten in den ersten Monaten des Berichtszeitraums zunächst Kursverluste. Für den Stratego Wachstum ergab sich hierdurch keine
außerordentliche Strategieänderung, da das Kurspotential für die
USA und Europa weiterhin als grundsätzlich positiv eingeschätzt
wurde. Die Aktieninvestitionsquote im Fonds Stratego Wachstum
wurde vom Portfoliomanagement unverändert gelassen. Nachlassende Sorgen um das US-Wirtschaftswachstum und um einen
Staatsbankrott in der Eurozone leiteten im Verlauf des Jahres eine
Trendwende an den Märkten ein. Gestützt durch die reichlich vorhandene Liquidität und die günstige Bewertung von Aktien relativ
zu anderen Anlageklassen erholten sich die US-amerikanischen
und europäischen Aktienmärkte von ihren Jahrestiefstständen. Vor
diesem Hintergrund wurde die Aktieninvestitionsquote im Stratego
Wachstum zu Beginn des 4. Quartals 2010 erhöht.
Während des gesamten Berichtszeitraums wurden die Einzelaktienpositionen regelmäßig überprüft und angepasst. Das Fremdwährungsrisiko des Aktienbestandes wurde im Berichtszeitraum
nicht währungsgesichert. Zur Erzielung von Prämieneinnahmen
wurden in monatlichen Abständen Kaufoptionen auf ausgewählte
europäische Aktienindizes verkauft.
Zum Stichtag per 31.03.2011 setzte sich das Aktienportfolio zu
22,72% des Fondsvermögens aus Einzelaktien und zu 14,16% aus
Aktienfonds zusammen.
Die Preise an den internationalen Rohstoffmärkten stiegen im
Berichtszeitraum vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen
Verfassung vieler Schwellenländer und wirtschaftlicher Stabilisierungstendenzen in Europa und den USA deutlich an. Der Fonds
wurde zu Beginn des Berichtszeitraums verstärkt in der Anlageklasse der Rohstoffe zulasten von Geldmarktinvestments positioniert. Verkäufe im Aktienbereich dienten ebenfalls zur Finanzierung der Käufe. Die Rohstoffinvestitionen blieben im weiteren
Verlauf des Berichtszeitraumes im Wesentlichen unverändert. Die
Umsetzung der Rohstoffstrategie erfolgte fast ausschließlich über
den Erwerb von Zielfonds, die einen breit gefassten Rohstoffindex
abbilden.
Der Fonds Stratego Wachstum war per 31.03.2011 mit 6,99% des
Fondsvermögens in Rohstofffonds und -zertifikaten investiert.
Im Berichtszeitraum erwirtschaftete der Fonds eine Performance
von 3,65% (BVI-Methode).
Das Veräußerungsergebnis von Euro 942.848,04 resultiert aus
Wertpapieren i. H. v. Euro 872.939,57, aus Geschäften mit Derivaten
i. H. v. Euro 91.999,13 sowie aus Devisenkursveränderungen i. H. v.
Euro -22.090,66.
3
Stratego Wachstum - Depotstruktur per 31.03.2011
Stratego Wachstum - Depotstruktur per 01.04.2010
Renten
Renten
Renten Euro 22,60%
Renten Euro 26,23%
Renten Slowakische Kronen 3,07%
Renten Sonstige 3,09%
Renten Sonstige 2,45%
Investmentanteile
Renten Slowakische Kronen 2,88%
Investmentanteile
Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 4,69%
Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 6,49%
Rentenfonds Emerging Markets 3,53%
Rentenfonds Sonstige 3,00%
Rentenfonds Welt 3,38%
Rentenfonds Welt 2,81%
Aktien
Aktien
Aktien Euroland 8,55%
Aktien Europa 8,43%
Aktien Nordamerika 5,75%
Investmentanteile
Aktien Euroland 9,20%
Aktien Europa 6,76%
Aktien Nordamerika 5,69%
Investmentanteile
Rohstofffonds 6,50%
Aktienfonds Asien/Pazifik 4,38%
Aktienfonds Sonstige 4,23%
Aktienfonds Emerging Markets 3,45%
Aktienfonds Welt 2,10%
Rohstofffonds 6,01%
Aktienfonds Sonstige 4,66%
Aktienfonds Emerging Markets 2,66%
Aktienfonds Asien/Pazifik 2,15%
Immobilienfonds
Immobilienfonds Europa 11,54%
Immobilienfonds
Immobilienfonds Europa 10,91%
Immobilienfonds Welt 3,17%
Zertifikate 0,49%
Derivate 0,10%
Liquidität 2,23%
Immobilienfonds Welt 4,20%
Zertifikate 0,98%
Liquidität 1,65%
4
Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31.03.2011
Renten
Anteil am Fondsvermögen in %
Renten Euro
22,60
Renten Slowakische Kronen
3,07
Renten Sonstige
2,45
Aktien
Aktien Euroland
8,55
Aktien Europa
8,43
Aktien Nordamerika
5,75
Investmentanteile
Rohstofffonds
6,50
Rentenfonds Osteuropa Konvergenz
4,69
Aktienfonds Asien/Pazifik
4,38
Rentenfonds Emerging Markets
3,53
Aktienfonds Emerging Markets
3,45
Rentenfonds Welt
3,38
Aktienfonds Welt
2,10
Aktienfonds Sonstige
4,23
Immobilienfonds
Immobilienfonds Europa
10,91
Immobilienfonds Welt
3,17
Zertifikate
0,49
Derivate
0,10
Liquidität
2,23 %
Liquide Mittel
100,00 %
Vermögensaufstellung zum 31.03.2011 des Stratego Wachstum
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand Käufe/
Verkäufe/
31.03.11 Zugänge Abgänge
im Berichtszeitraum
Börsengehandelte Wertpapiere
Kurs
EUR
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
25.710.526,22
48,00
Aktien
Aryzta AG Namens-Aktien SF -,02
CH0043238366
STK
2.500
2.500
0
CHF
46,650000
89.690,91
0,17
Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10
CH0038863350
STK
10.000
3.600
4.500
CHF
52,900000
406.829,51
0,76
Novartis AG Namens-Aktien SF 0,50
CH0012005267
STK
8.000
2.000
0
CHF
50,000000
307.621,55
0,57
Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N.
CH0012032048
STK
3.450
1.300
400
CHF
131,600000
349.165,85
0,65
Zurich Financial Services AG Nam.-Aktien SF 0,10
CH0011075394
STK
800
800
0
CHF
257,700000
158.548,15
0,30
A.P.Møller-Mærsk A/S Navne-Aktier B DK 1000
DK0010244508
STK
13
13
0
DKK
49.550,000000
86.389,52
0,16
Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N.
DE0008404005
STK
2.100
2.700
2.900
EUR
99,180000
208.278,00
0,39
AXA S.A. Actions Port. EO 2,29
FR0000120628
STK
10.000
0
0
EUR
14,835000
148.350,00
0,28
Banco Santander S.A. Acciones Nom. EO 0,50
ES0113900J37
STK
29.218
18.248
18.680
EUR
8,219000
240.142,74
0,45
DE000BASF111
STK
3.700
0
1.000
EUR
61,300000
226.810,00
0,42
Delhaize Group S.A. Parts Sociales Nom. o.N.
BE0003562700
STK
1.500
1.500
0
EUR
57,270000
85.905,00
0,16
Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N.
DE0005140008
STK
2.650
1.400
2.400
EUR
41,685000
110.465,25
0,21
Deutsche Lufthansa AG vink.Namens-Aktien o.N.
DE0008232125
STK
6.500
11.000
4.500
EUR
14,864000
96.616,00
0,18
Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N.
DE0005557508
STK
15.100
0
4.200
EUR
10,835000
163.608,50
0,31
BASF SE Namens-Aktien o.N.
E.ON AG Namens-Aktien o.N.
DE000ENAG999
STK
7.150
4.950
7.700
EUR
21,570000
154.225,50
0,29
ENI S.p.A. Azioni nom. EO 1
IT0003132476
STK
13.300
0
3.000
EUR
17,420000
231.686,00
0,43
France Télécom Actions Port. EO 4
FR0000133308
STK
5.000
0
6.000
EUR
15,815000
79.075,00
0,15
5
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand Käufe/
Verkäufe/
31.03.11 Zugänge Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
Heineken N.V. Aandelen aan toonder EO 1,60
NL0000009165
STK
1.500
1.500
0
EUR
38,710000
58.065,00
0,11
ING Groep N.V. Cert.v.Aandelen EO 0,24
NL0000303600
STK
25.000
30.000
5.000
EUR
8,953000
223.825,00
0,42
Kon. Philips Electronics N.V.
Aandelen aan toonder EO 0,20
NL0000009538
STK
3.700
0
0
EUR
22,715000
84.045,50
0,16
Koninklijke DSM N.V. Aandelen op naam EO 1,50
NL0000009827
STK
2.100
0
900
EUR
43,520000
91.392,00
0,17
Münchener Rückvers.-Ges. AG vink.
Namens-Aktien o.N.
DE0008430026
STK
1.300
0
300
EUR
111,050000
144.365,00
0,27
0,28
Nokia Corp. Registered Shares EO 0,06
FI0009000681
STK
25.200
15.000
0
EUR
6,040000
152.208,00
Renault S.A. Actions Port. EO 3,81
FR0000131906
STK
2.450
3.300
850
EUR
39,155000
95.929,75
0,18
Repsol YPF S.A. Acciones Port. EO 1
ES0173516115
STK
9.000
7.400
23.400
EUR
24,180000
217.620,00
0,41
GB00B03MLX29
STK
17.500
4.500
3.900
EUR
25,725000
450.187,50
0,84
DE0007037129
STK
2.400
0
0
EUR
45,106000
108.254,40
0,20
Royal Dutch Shell Reg. Shares Class A EO -,07
RWE AG Inhaber-Stammaktien o.N.
Sanofi-Aventis S.A. Actions Port. EO 2
FR0000120578
STK
4.300
2.200
2.700
EUR
49,680000
213.624,00
0,40
Siemens AG Namens-Aktien o.N.
DE0007236101
STK
3.700
2.200
300
EUR
96,820000
358.234,00
0,67
Société Générale S.A. Actions Port. EO 1,25
FR0000130809
STK
4.000
0
0
EUR
46,010000
184.040,00
0,34
Telefónica S.A. Acciones Port. EO 1
ES0178430E18
STK
16.550
0
2.750
EUR
17,715000
293.183,25
0,55
Total S.A. Actions au Porteur EO 2,50
FR0000120271
STK
9.050
3.500
2.950
EUR
43,115000
390.190,75
0,73
UniCredit S.p.A. Azioni nom. EO 0,50
IT0000064854
STK
57.000
20.000
23.000
EUR
1,746000
99.522,00
0,19
UPM Kymmene Corp. Bearer Shares o.N.
FI0009005987
STK
8.000
8.000
0
EUR
14,730000
117.840,00
0,22
Anglo American PLC Registered Shares DL -,54945
GB00B1XZS820
STK
2.800
2.800
0
GBP
32,210000
101.999,43
0,19
Associated British Foods PLC Registered
Shares LS -,0568
GB0006731235
STK
4.600
0
0
GBP
9,945000
51.738,24
0,10
Astrazeneca PLC Registered Shares DL -,25
GB0009895292
STK
4.000
0
900
GBP
28,935000
130.897,84
0,24
BHP Billiton PLC Registered Shares DL -,50
GB0000566504
STK
10.000
4.000
2.900
GBP
24,710000
279.461,34
0,52
BP PLC Registered Shares DL -,25
GB0007980591
STK
81.000
45.300
26.000
GBP
4,540000
415.900,91
0,78
British American Tobacco PLC Registered
Shares LS -,25
GB0002875804
STK
12.000
7.000
0
GBP
25,195100
341.937,18
0,64
HSBC Holdings PLC Registered Shares DL -,50
GB0005405286
STK
62.250
18.000
8.900
GBP
6,451000
454.166,81
0,85
Rio Tinto PLC Registered Shares LS -,10
GB0007188757
STK
6.000
6.000
0
GBP
43,815000
297.319,27
0,56
Sage Group PLC, The Registered Shares LS -,01
GB0008021650
STK
15.000
15.000
0
GBP
2,796000
47.432,65
0,09
Shire PLC Registered Shares LS -,05
JE00B2QKY057
STK
4.500
4.500
0
GBP
18,170000
92.473,32
0,17
GB00B16GWD56
STK
174.850
0
28.150
GBP
1,782800
352.547,19
0,66
SE0000427361
STK
13.000
13.000
0
SEK
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100.450,27
0,19
Abbott Laboratories Registered Shares o.N.
US0028241000
STK
3.000
0
0
USD
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103.330,38
0,19
Altria Group Inc. Registered Shares DL -,333
US02209S1033
STK
6.500
6.500
0
USD
26,110000
119.394,85
0,22
Archer-Daniels-Midland Co. Registered
Shares o.N.
US0394831020
STK
5.450
0
0
USD
35,940000
137.797,05
0,26
AT & T Inc. Registered Shares DL 1
US00206R1023
STK
6.450
0
0
USD
30,710000
139.349,33
0,26
Best Buy Co. Inc. Registered Shares DL -,10
US0865161014
STK
4.500
0
0
USD
29,210000
92.471,82
0,17
Biogen Idec Inc. Registered Shares DL-,0005
US09062X1037
STK
1.800
0
1.250
USD
71,900000
91.047,23
0,17
Cephalon Inc. Registered Shares DL -,01
US1567081096
STK
1.700
1.700
0
USD
75,440000
90.222,73
0,17
Chevron Corp. Registered Shares DL-,75
US1667641005
STK
1.900
0
500
USD
108,010000
144.371,98
0,27
Comcast Corp. New Registered
Shares Class A DL1
US20030N1019
STK
9.000
0
6.650
USD
24,700000
156.388,50
0,29
Computer Sciences Corp. Registered Shares DL 1
US2053631048
STK
3.000
0
0
USD
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103.372,59
0,19
Dover Corp. Registered Shares DL 1
US2600031080
STK
2.500
2.500
0
USD
65,040000
114.389,43
0,21
Entergy Corp. Registered Shares DL -,01
US29364G1031
STK
2.050
0
0
USD
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98.068,18
0,18
Exxon Mobil Corp. Registered Shares o.N.
US30231G1022
STK
2.150
0
1.000
USD
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127.793,61
0,24
Hewlett-Packard Co. Registered Shares DL -,01
US4282361033
STK
3.000
0
1.300
USD
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87.163,90
0,16
Intl Business Machines Corp. Registered
Shares DL -,20
US4592001014
STK
1.300
0
0
USD
163,600000
149.620,81
0,28
Johnson & Johnson Registered Shares DL 1
US4781601046
STK
2.600
0
0
USD
59,380000
108.612,27
0,20
Kimberly-Clark Corp. Registered Shares DL 1,25
US4943681035
STK
2.700
0
0
USD
65,770000
124.927,19
0,23
Loew's Corp. Registered Shares DL 1
US5404241086
STK
4.700
0
0
USD
43,030000
142.276,95
0,27
Marathon Oil Corp. Registered Shares DL 1
US5658491064
STK
4.500
0
2.500
USD
52,950000
167.626,95
0,31
McKesson Corp. Registered Shares DL -,01
US58155Q1031
STK
2.300
0
500
USD
80,120000
129.638,54
0,24
Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625
US5949181045
STK
7.850
7.850
0
USD
25,580000
141.265,32
0,26
Norfolk Southern Corp. Registered Shares DL 1
US6558441084
STK
2.600
0
1.200
USD
68,990000
126.189,97
0,24
Vodafone Group PLC Registered
Shares DL-,11428571
Nordea Bank AB Namn-Aktier EO 0,40
6
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand Käufe/
Verkäufe/
31.03.11 Zugänge Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
Occidental Petroleum Corp. Registered
Shares DL -,20
US6745991058
STK
1.750
0
900
USD
103,760000
127.741,90
0,24
Travelers Companies Inc.,The Registered
Shares o.N.
US89417E1091
STK
3.300
0
0
USD
59,390000
137.877,25
0,26
United Technologies Corp. Registered Shares DL 1
US9130171096
STK
2.000
2.000
0
USD
84,230000
118.511,95
0,22
1,5000 % Bundesrep.Deutschland
Inflationsindex. Anl.v.06(16)
DE0001030500
EUR
900
0
0
115,226426
1.037.037,83
1,94
1,7500 % Bundesrep.Deutschland
Inflationsindex. Anl.v.09(20)
DE0001030526
EUR
700
0
0
110,097224
770.680,57
1,44
1,9950 % Raiffeisen Bank Intl AG EO-FLR
Med.-Term Nts 11(13)
XS0597215937
EUR
400
400
0
100,065736
400.262,94
0,75
2,6250 % UniCredit S.p.A.
EO-Covered MTN 2010(15)
IT0004638737
EUR
500
500
0
93,782277
468.911,39
0,88
2,7500 % GCE Covered Bonds EO-Cov.Med.Term Nts 2011(15)
FR0010989806
EUR
450
450
0
97,649040
439.420,68
0,82
2,8750 % Nationwide Building
Society EO-MTN 2010(15)
XS0541455191
EUR
500
500
0
96,307640
481.538,20
0,90
Verzinsliche Wertpapiere
3,0000 % SID Banka d.d. EO-Bonds 2010(15)
XS0504013912
EUR
250
250
0
96,826981
242.067,45
0,45
3,0000 % Swedbank Hypotek AB EO-Mortg.
Covered MTN 2011(16)
XS0581062675
EUR
250
250
0
97,964579
244.911,45
0,46
IT0004648603
EUR
300
300
0
92,978999
278.937,00
0,52
DE000BHY1000
EUR
700
700
0
100,336656
702.356,59
1,31
3,6250 % Dexia Municipal Agency S.A.
EO-Med.-T.Obl.Fonc. 2010(18)
FR0010859777
EUR
250
250
0
96,189606
240.474,02
0,45
3,7330 % PKO Finance AB EO-M.-T.Ln
Par.Nts10(15)PKO Bk
XS0545031642
EUR
500
500
0
95,220026
476.100,13
0,89
PTBEMPOE0018
EUR
250
250
0
98,568920
246.422,30
0,46
XS0231264275
EUR
300
0
200
94,264066
282.792,20
0,53
3,3750 % UniCredit S.p.A. EOCovered MTN 2010(17)
3,5000 % Berlin-Hannover.Hypothekenbank
Inh.-Schv.Em.57 v.11(15)
3,7500 % Banco Espirito Santo S.A. EO-Med.Term Notes 09(12)
3,8750 % MOL Magyar Olaj-és Gázipa.
Nyrt EO-Notes 2005(15)
3,9000 % Griechenland EO-Notes 2006(11)
GR0114019442
EUR
500
250
0
99,493447
497.467,24
0,93
DE000A0AHLK9
EUR
800
0
100
102,044475
816.355,80
1,52
4,0000 % Polen, Republik EO-MediumTerm Notes 2010(21)
XS0543882095
EUR
550
550
0
91,189319
501.541,25
0,94
4,5000 % DnB NOR Bank ASA EO-MediumTerm Notes 2009(14)
XS0430768332
EUR
300
300
0
103,938633
311.815,90
0,58
0,47
4,0000 % Berlin, Land Landessch.
v.2004(2012)Ausg.174
4,5000 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2007(18)
IT0004273493
EUR
250
250
0
101,585516
253.963,79
XS0161667315
EUR
400
0
300
100,652345
402.609,38
0,75
DE000CZ29UU3
EUR
300
300
0
103,892167
311.676,50
0,58
DE000A0NKUD2
EUR
900
0
350
108,278522
974.506,70
1,82
5,7500 % Kroatische Entwicklungsbank
EO-MTN 02(08-12) 1)
XS0158715804
EUR
100
0
0
101,166164
40.466,47
0,08
8,5000 % Rumänien EO-Notes 2002(12)
XS0147466501
EUR
150
0
0
105,749244
158.623,87
0,30
HRRHMFO137A8
HRK
5.000
0
0
100,502193
681.146,92
1,27
4,2500 % Island, Republik IK-Notes 2010(12)
IS0000020204
ISK
101.500
101.500
0
101,333460
634.437,51
1,18
1,3490 % SNS bank N.V. SN-FLR Med.Term Nts 2006(13)
XS0241485720
SKK
32.000
0
0
95,399720
1.013.340,98
1,89
3,5900 % Kommunalkredit Austria AG
SN-MTN 2005(13)
XS0215246546
SKK
20.000
0
0
94,739100
628.952,40
1,17
4,5000 % Ungarn EO-Bonds 2003(13)
4,7500 % Commerzbank AG MTN-IHS S.702 v.09(15)
4,8750 % Berlin, Land Landessch.
v.2007(2017)Ausg.230
4,5000 % Kroatien, Republik KK-Notes 2006(13)
1)
Poolfaktor 0,4
7
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand Käufe/
Verkäufe/
31.03.11 Zugänge Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
EUR
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
1.525.113,04
2,85
Verzinsliche Wertpapiere
3,1250 % Ca.d.Aho.y Pens.d.Bar.(L.Cai.)
EO-Cédulas Hipotec. 2010(13)
ES0414970584
EUR
500
500
0
97,912166
489.560,83
0,91
4,0000 % Bank of Ireland
(The Gov.&Co.) EO-MTN 2010(15)
XS0482810958
EUR
500
0
0
77,137430
385.687,15
0,72
5,8750 % Bank of Ireland (The Gov.&Co.)
EO-MTN 2010(13)
XS0555679728
EUR
700
700
0
92,837866
649.865,06
1,21
264.195,00
0,49
264.195,00
0,49
17.276.793,51
32,25
Nichtnotierte Wertpapiere
EUR
Zertifikate
UBS AG (London Branch)
O.E.ETC 08(09/Und.) Index
DE000UB5G6Y6
STK
1.900
200
700
Investmentanteile
EUR
139,050000
EUR
KAG - eigene Investmentanteile
GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile
Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST
Inhaber-Anteile
LINGOHR-ASIEN-SYST.-LBB-INVEST
Inhaber-Anteile
DE0009770172
ANT
7.200
2.500
0
EUR
96,500000
694.800,00
1,30
DE000A0ERYQ0
ANT
26.500
4.500
0
EUR
37,540000
994.810,00
1,86
DE0008479387
ANT
24.200
4.700
0
EUR
74,620000
1.805.804,00
3,37
1,70
LINGOHR-EUROPA-SYST.-LBB-INV. Inhaber-Anteile
DE0005320097
ANT
18.000
5.000
0
EUR
50,610000
910.980,00
Multizins-INVEST Inhaber-Anteile
DE0009786061
ANT
70.000
0
32.000
EUR
35,860000
2.510.200,00
4,69
WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile
DE0009799064
ANT
17.500
17.500
0
EUR
19,990000
349.825,00
0,65
DE000A1CXYM9
ANT
63.000
63.000
0
EUR
29,990000
1.889.370,00
3,53
ComStage ETF-Comm.Co.EW Idx TR
Inhaber-Anteile I o.N.
LU0419741177
ANT
5.200
6.800
1.600
EUR
110,890000
576.628,00
1,08
db x-track.MSCI JAP.TRN IN.ETF
Inhaber-Anteile 1C o.N.
LU0274209740
ANT
20.000
20.000
0
EUR
27,020000
540.400,00
1,01
DWS Invest - Convertibles Inhaber-Anteile FC o.N.
LU0179220412
ANT
4.500
4.500
0
EUR
144,060000
648.270,00
1,21
Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd NamensAnt.I(acc.)EUR-H1 o.N.
LU0316492775
ANT
32.000
0
7.000
EUR
15,200000
486.400,00
0,91
Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd NamensAnt. I (acc.) EUR o.N.
LU0390137205
ANT
25.700
25.700
0
EUR
16,960000
435.872,00
0,81
Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile
Gruppenfremde Investmentanteile
Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N.
DK0016284888
ANT
13.950
0
0
EUR
29,890000
416.965,50
0,78
DE000A0MU8J9
ANT
6.700
0
4.400
EUR
108,550000
727.285,00
1,36
DE000A0X97E0
ANT
3.500
3.500
0
EUR
111,730000
391.055,00
0,73
Pictet-Glob.Megatrend Select. NamensAnteile I EUR o.N.
LU0386875149
ANT
3.800
3.800
0
EUR
115,680000
439.584,00
0,82
Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg.
Units I (Euro)(cap.) o.N.
LU0313644188
ANT
350
0
350
EUR
1.037,970000
363.289,50
0,68
Schroder ISF Em.Mkts Dbt Ab.R.
Namensant. A Acc EUR Hdg o.N.
LU0177592218
ANT
23.900
0
13.000
EUR
28,220000
674.458,00
1,26
STAY-C Commodity Fund UI Inhaber-Anteile I
DE000A1CU8K8
ANT
4.000
4.000
0
EUR
57,110000
228.440,00
0,43
Strategic Commodity Fund (R) InhaberAnteile I VT A o.N.
AT0000A0LVQ9
ANT
19
19
0
EUR
10.780,890000
204.836,91
0,38
Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N.
LU0208289271
ANT
1.700
1.700
0
EUR
198,340000
337.178,00
0,63
BNPP L1 - World Commodity InhaberAnt. I (thes.)o.N.
LU0225185692
ANT
4.900
4.900
0
USD
114,040000
393.114,12
0,73
Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ
Namensanteile C Acc o.N.
LU0205193807
ANT
5.600
0
1.200
USD
167,730000
660.791,02
1,23
Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act.
Nom. USD I o.N.
LU0363510982
ANT
2.500
2.500
0
USD
119,500000
210.171,23
0,39
Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act.
Nom. I USD Acc. o.N.
LU0415415800
ANT
3.800
3.800
0
USD
144,490000
386.266,23
0,72
LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I
LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile
8
Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand Käufe/
Verkäufe/
31.03.11 Zugänge Abgänge
im Berichtszeitraum
Anteile an Immobilien-Sondervermögen
Kurs
EUR
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
7.546.598,78
14,09
0,72
Gruppenfremde Immobilien-Investmentanteile
AXA Immoselect Inhaber-Anteile
Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile
CS EUROREAL Inhaber-Anteile
DEGI EUROPA Inhaber-Anteile
DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile
DEGI INTERNATIONAL Inhaber-Anteile
DE0009846451
ANT
7.050
2.000
0
EUR
54,990000
387.679,50
DE000A0M98N2
ANT
10.000
0
5.000
EUR
10,490000
104.900,00
0,20
DE0009805002
ANT
4.000
0
0
EUR
59,190000
236.760,00
0,44
DE0009807800
ANT
4.500
0
0
EUR
38,570000
173.565,00
0,32
DE000A0J3TP7
ANT
5.850
0
0
EUR
97,430000
569.965,50
1,06
DE0008007998
ANT
8.550
0
0
EUR
45,190000
386.374,50
0,72
Focus HealthCare Inhaber-Anteile
DE000A0N9J04
ANT
16.000
7.000
0
EUR
10,300000
164.800,00
0,31
Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A
1,49
DE000A0MY559
ANT
75.000
0
9.000
EUR
10,670000
800.250,00
grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC
DE0009807008
ANT
4.000
0
0
EUR
41,100000
164.400,00
0,31
grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC
DE0009807057
ANT
2.000
0
3.000
EUR
52,520000
105.040,00
0,20
HANSAimmobilia Inhaber-Anteile
DE0009817700
ANT
3.000
0
0
EUR
47,930000
143.790,00
0,27
KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile
DE0006791809
ANT
6.000
0
0
EUR
55,440000
332.640,00
0,62
DE000A0CARS0
ANT
3.200
0
2.500
EUR
106,360000
340.352,00
0,64
DE000A0F6G89
ANT
8.000
0
0
EUR
25,140000
201.120,00
0,38
DE0009802306
ANT
5.000
0
0
EUR
55,970000
279.850,00
0,52
KanAm SPEZIAL grundinvest Fds Inhaber-Anteile
Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile
SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P
SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N. 1)
AT0000622980
ANT
6.000
0
0
EUR
120,440000
722.640,00
1,35
TMW Immobilien Weltfonds Inhaber-Anteile P
DE000A0DJ328
ANT
19.800
0
0
EUR
48,110000
952.578,00
1,78
UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteile
DE0009772681
ANT
83.971
0
29
EUR
10,380000
871.618,98
1,63
UBS (D) Euroinvest Immobilien Inhaber-Anteile
DE0009772616
ANT
18.050
0
0
EUR
15,090000
272.374,50
0,51
Warb.-Hend. Multinational Plus Inhaber-Anteile
DE000A0LFBX4
ANT
3.000
0
0
EUR
93,780000
281.340,00
0,53
KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile
DE0006791817
ANT
3.450
0
0
USD
22,480000
54.560,80
0,10
Summe Wertpapiervermögen
EUR
52.323.226,55
97,68
Derivate
EUR
55.505,50
0,10
EUR
66.935,50
0,12
79.800,00
0,15
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen)
Aktienindex-Derivate
Forderungen/Verbindlichkeiten
Aktienindex-Terminkontrakte
FUTURE ESTX 50 Index (Price) (EUR) 06.11
OTC
EUR
Anzahl 60
Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktienindices
CALL DAX Performance-Index 04.11 7.250,00
EUREX
Anzahl -275
EUR
23,500000
-6.462,50
-0,01
CALL ESTX 50 Index (Price) (EUR) 04.11 3.000,00
EUREX
Anzahl -660
EUR
9,700000
-6.402,00
-0,01
-11.430,00
-0,02
-11.430,00
-0,02
Zins-Derivate
EUR
Forderungen/Verbindlichkeiten
Zinsterminkontrakte
FUTURE Euro-Bund-Future (8,5-10,5 Jahre) 'langfristig' 06.11
1)
Namensänderung von Constantia Real Estate A in SemperReal Estate
EUREX
EUR
900
9
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand Käufe/
Verkäufe/
31.03.11 Zugänge Abgänge
im Berichtszeitraum
Kurs
Kurswert
in EUR
%
des Fondsvermögens
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds
EUR
996.789,87
1,86
Bankguthaben
EUR
996.789,87
1,86
Depotbank
EUR
907.503,86
100,000000
907.503,86
1,69
Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen
ISK
14.474.831,00
100,000000
89.286,01
0,17
259.382,36
0,48
Sonstige Vermögensgegenstände
EUR
Zinsansprüche
EUR
215.111,75
215.111,75
0,40
Dividendenansprüche
EUR
30.681,43
30.681,43
0,06
ausländische Quellensteueransprüche
EUR
13.589,18
13.589,18
0,03
Sonstige Verbindlichkeiten *)
EUR
-70.894,05
-70.894,05
-0,13
Fondsvermögen
EUR
Anteilwert
EUR
29,08
Umlaufende Anteile
STK
1.841.759,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %)
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %)
*) Rückstellungen für Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung, fremde Depotgebühren, Veröffentlichungskosten, Zinsen aus Kreditaufnahmen
**) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein.
53.564.010,23
100,00**)
97,68
0,10
10
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
(§ 9 Abs. 5 Satz 4 DerivateV)
45,00% EB.REXX, 20,00% 1M Euribor, 13,75% Stoxx50,
13,75 MSCI World, 7,50% DJ UBS Commodity Index TR
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 DerivateV
kleinster potenzieller Risikobetrag
EUR
-923.753,54
größter potenzieller Risikobetrag
EUR
-1.472.015,39
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag
EUR
-1.113.927,09
Angaben zur Bewertung von Vermögensgegenständen gem. § 13
Abs. 2 Nr. 2 InvRBV
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Depotbank. Grundlage der Bewertung ist § 36 InvG sowie die InvestmentRechnungslegungs- und Bewertungsverordnung - InvRBV.
Grundsätzlich wird für die Bewertung von Vermögensgegenständen
der letzte an einer Börse oder einem anderen organisierten Markt
verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt, der zum Zeitpunkt der
Anteilwertermittlung eine verlässliche Bewertung gewährleistet.
Liegt ein verlässlicher handelbarer Kurs zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung nicht vor, so wird der betreffende Vermögensgegenstand mit dem Verkehrswert bewertet, der auf Basis eines geeigneten
Bewertungsmodells unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt wurde. Die verwendeten Bewertungsmodelle
beruhen auf allgemein anerkannten und regelmäßig überprüften
Discounted-Cash-Flow-Methoden, die die aktuellen Marktgegebenheiten weitestgehend abbilden.
Bei OTC-Instrumenten, d. h. OTC-Derivaten, Devisentermingeschäften, Schuldscheindarlehen und sonstigen, nicht an Börsen oder organisierten Märkten gehandelten Instrumenten erfolgt die Bewertung
grundsätzlich auf Basis eines entsprechenden Bewertungsmodells.
Bankguthaben und bestimmte sonstige Vermögensgegenstände (z. B.
Dividenden- und Zinsforderungen) werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern
das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung zum Renditekurs erfolgt.
Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Mittags-Fixings von der Reuters AG um 13:30 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro
taggleich umgerechnet.
Dies bedeutet für die einzelnen Vermögensgegenstände Folgendes:
Wertpapierkurse bzw. Marktsätze
Bei Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) wird grundsätzlich der
letzte börsengehandelte Kurs zugrunde gelegt. Börsenkurse oder notierte Preise an anderen organisierten Märkten werden dabei grundsätzlich als handelbare Kurse eingestuft.
Für Renten wird ebenfalls grundsätzlich der letzte börsengehandelte
Kurs zugrunde gelegt. Ist dieser älter als 15 Minuten, wird dieser auf
Basis eines internen Bewertungsmodells der Depotbank an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst.
Bei offenen Zielfonds erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem
letzten von der jeweiligen KAG veröffentlichten Anteilwert. Liegen
im Falle der Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine Tatsachen vor, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen,
dass nach der Wiederaufnahme der Rücknahme ein wesentlich abweichender Kurs zur Anwendung kommt, erfolgt die Bewertung im
Interesse der Anleger zu diesem Kurs, sofern ein solcher Kurs von
der Zielfonds-KAG oder der Zielfonds-Depotbank kommuniziert wird.
Die Bewertung von Derivaten, die an einer Börse gehandelt oder in
einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs.
Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet:
Amerikanische Vermögenswerte
per 31.03.2011
Alle anderen Vermögenswerte
per 31.03.2011 oder letztbekannte Kurse
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 31.03.2011
Britische Pfund
(GBP)
Dänische Kronen
(DKK)
0,8842010 = 1 Euro (EUR)
7,4563440 = 1 Euro (EUR)
Isländische Kronen
(ISK)
162,1175620 = 1 Euro (EUR)
Kroatische Kuna
(HRK)
7,3774240 = 1 Euro (EUR)
Schwedische Kronen
(SEK)
8,9297920 = 1 Euro (EUR)
Schweizer Franken
(CHF)
1,3002990 = 1 Euro (EUR)
Slowakische Kronen
(SKK)
30,126000 = 1 Euro (EUR)
US-Dollar
(USD)
1,4214600 = 1 Euro (EUR)
Marktschlüssel
Terminbörsen
EUREX
European Exchange
OTC
Over-the-Counter
11
Verwaltungsvergütungssätze für die im Geschäftsjahr im
Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen:
Allianz Commodities Strategy Bearer Shares I (EUR) oN
0,50%
p.a.
Amundi-Latin America Equities Namens-Anteile IU (C) o.N.
0,90%
p.a.
AXA Immoselect Inhaber-Anteile
0,60%
p.a.
BNPP L1 - World Commodity Inhaber-Ant. I (thes.)o.N.
0,60%
p.a.
Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile
0,60%
p.a.
ComStage ETF-Comm.Co.EW Idx TR Inhaber-Anteile I o.N.
0,30%
p.a.
CS EUROREAL Inhaber-Anteile
0,80%
p.a.
DB Platinum Commodity Euro Inhaber-Anteile I1C o.N.
0,80%
p.a.
db x-track.MSCI JAP.TRN IN.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N.
0,40%
p.a.
db x-trackers DBLCI-OY BALAN. Inhaber-Anteile 1C o.N.
0,60%
p.a.
db x-trackers S&P SEL.FRONTIER Inhaber-Anteile 1C o.N.
1,00%
p.a.
DEGI EUROPA Inhaber-Anteile
0,70%
p.a.
DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile
0,70%
p.a.
DEGI INTERNATIONAL Inhaber-Anteile
1,00%
p.a.
DWS Convertibles Inhaber-Anteile
0,90%
p.a.
DWS Invest - Convertibles Inhaber-Anteile FC o.N.
0,70%
p.a.
FMM-Fonds Inhaber-Anteile
1,50%
p.a.
Focus HealthCare Inhaber-Anteile
0,60%
p.a.
Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A
0,60%
p.a.
Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd Namens-Ant.I(acc.)EUR-H1 o.N.
0,60%
p.a.
Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd Namens-Ant. I (acc.) EUR o.N.
1,10%
p.a.
GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile
1,80%
p.a.
grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC
1,00%
p.a.
grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC
1,00%
p.a.
H & A (Lux) Equities Inhaber-Anteile B o.N.
1,50%
p.a.
HANSAimmobilia Inhaber-Anteile
0,10%
p.a.
hausInvest global Inhaber-Anteile
1,30%
p.a.
hausInvest Inhaber-Anteile
1,00%
p.a.
Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N.
1,20%
p.a.
JB Multibd-Local Emerging Bd Act.au Porteur C (EUR) cap. oN
0,80%
p.a.
KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile
0,80%
p.a.
KanAm SPEZIAL grundinvest Fds Inhaber-Anteile
0,40%
p.a.
KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile
0,50%
p.a.
Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
1,85%
p.a.
LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I
0,80%
p.a.
LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile
0,80%
p.a.
LINGOHR-ASIEN-SYST.-LBB-INVEST Inhaber-Anteile
1,65%
p.a.
LINGOHR-EUROPA-SYST.-LBB-INV. Inhaber-Anteile
1,65%
p.a.
Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile
0,80%
p.a.
Multizins-INVEST Inhaber-Anteile
1,00%
p.a.
Pictet-Emerg.Local Curr.Debt Namens-Anteile I EUR o.N.
0,60%
p.a.
Pictet-Glob.Megatrend Select. Namens-Anteile I EUR o.N.
0,80%
p.a.
Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg. Units I (Euro)(cap.) o.N.
0,50%
p.a.
Schroder ISF Em.Mkts Dbt Ab.R. Namensant. A Acc EUR Hdg o.N.
1,50%
p.a.
Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ Namensanteile C Acc o.N.
1,00%
p.a.
SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P
0,70%
p.a.
SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N.
0,80%
p.a.
STAY-C Commodity Fund UI Inhaber-Anteile I
0,80%
p.a.
Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile I VT A o.N.
0,60%
p.a.
Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile T o.N.
1,20%
p.a.
TMW Immobilien Weltfonds Inhaber-Anteile P
0,80%
p.a.
Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act. Nom. USD I o.N.
0,20%
p.a.
Trad.-Thames River High Income Regist.Shs New (EUR) Acc. o.N.
1,50%
p.a.
UBAM-Local Curr.Em.Mkt Bd (USD Inhaber-Anteile Cap.I EUR o.N.
0,40%
p.a.
UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteile
0,80%
p.a.
UBS (D) Euroinvest Immobilien Inhaber-Anteile
0,50%
p.a.
Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act. Nom. I USD Acc. o.N.
0,80%
p.a.
WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile
1,50%
p.a.
12
Verwaltungsvergütungssätze für die im Geschäftsjahr im
Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen:
Warb.-Hend. Multinational Plus Inhaber-Anteile
1,40%
p.a.
Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N.
1,30%
p.a.
Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile
1,00%
p.a.
Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge für die im Geschäftsjahr im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen:
Für die im Geschäftsjahr erworbenen bzw. veräußerten Sondervermögen wurden mit Ausnahme des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe (3% Rücknahmeabschlag) keine Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge gezahlt.
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
- Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Aktien
ArcelorMittal S.A. Actions Nouvelles Nominat. oN
LU0323134006
STK
0
2.700
Bayer AG Namens-Aktien o.N.
DE000BAY0017
STK
0
3.850
Centrica PLC Reg. Shares LS -,061728395
GB00B033F229
STK
0
26.000
Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Stammaktien o.N.
DE0005785802
STK
0
2.000
GB00B01FLG62
STK
25.000
25.000
General Dynamics Corp. Registered Shares DL 1
US3695501086
STK
0
2.900
GlaxoSmithKline PLC Registered Shares LS -,25
GB0009252882
STK
0
22.200
L-3 Communications Hldgs Inc. Registered Shares DL -,01
US5024241045
STK
0
1.900
Oracle Corp. Registered Shares DL -,01
US68389X1054
STK
0
6.950
Raytheon Co. Registered Shares DL -,01
US7551115071
STK
2.800
2.800
SABMiller PLC Registered Shares DL -,10
GB0004835483
STK
0
10.200
Technip S.A. Actions au Porteur o.N.
FR0000131708
STK
0
1.500
Telefonaktiebol. L.M. Ericsson Namn-Aktier B (fria) o.N.
SE0000108656
STK
0
5.300
Tesco PLC Registered Shares LS -,05
GB0008847096
STK
0
19.300
THALES S.A. Actions Port. (C.R.) EO 3
FR0000121329
STK
0
3.300
Vivendi S.A. Actions Port. EO 5,5
FR0000127771
STK
0
4.400
XS0506445963
EUR
500
500
FI4000020961
EUR
750
750
DE0001381911
EUR
0
350
DE000NRW1X31
EUR
0
1.200
3,7500 % MFB Magyar Fejlesztesi Bk Zrt. EO-Notes 2006(11)
XS0248869991
EUR
0
600
3,7500 % Polen, Republik EO-Medium-Term Notes 2010(17)
XS0498285351
EUR
0
500
3,8750 % Swedish Covered Bond Corp.,The EO-MTN 2006(11)
XS0273264712
EUR
0
900
FI0001006306
EUR
0
1.150
4,5000 % BNP Paribas Home Loan Cove.Bds EO-Med.-T. Bonds 07(14)
FR0010479717
EUR
0
700
4,5000 % Norddeutsche Landesbank -GZ- MTN-Inh.Schv.v.04(14)
XS0195569990
EUR
0
1.100
5,8750 % Polen, Republik EO-Medium-Term Notes 2009(14)
XS0410961014
EUR
0
500
HRK
0
3.200
IS0000018943
ISK
0
105.000
XS0413872382
EUR
0
300
G4S PLC Registered Shares LS -,25
Verzinsliche Wertpapiere
3,3750 % Luxemburg, Großherzogtum EO-Bonds 2010(20)
3,5000 % Finnland, Republik EO-Notes 2011(21)
3,5000 % Hessen, Land Schatzanw.v.2005(2016) S.0504
3,5000 % Nordrhein-Westfalen, Land Landessch.v.2005(2015) R.700
4,3750 % Finnland, Republik EO-Notes 2008(19)
4,1250 % Raiffeisenbank Austria D.D. KK-Bonds 2006(11)
13,7500 % Island, Republik IK-Bonds 2008(10)
HRRBA0O112A0
Zertifikate
Nordrhein-Westfalen, Land EO-Med.T.LSA v.09(11)
13
Gattungsbezeichnung
ISIN
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere
Aktien
BTA Bank JSC Reg.Shs (Sp.GDRs Reg.S)500/oN
US05574Y2090
STK
3.093
3.093
ES0413900178
EUR
0
500
ES0113902011
STK
380
380
XS0297025784
EUR
0
700
Verzinsliche Wertpapiere
4,5000 % Banco Santander S.A. EO-Cédulas Hipotec. 2007(12)
Nichtnotierte Wertpapiere
Aktien
Banco Santander S.A. Acciones Nom. new EO -,50
Verzinsliche Wertpapiere
2,1820 % UniCredit Bank Austria AG EO-FLR Cred.-Lkd. MTN 2007(10)
Andere Wertpapiere
Banco Santander S.A. Anrechte 15.10.2010
ES0613900960
STK
33.700
33.700
Banco Santander S.A. Anrechte 17.01.2011
ES0613900978
STK
29.650
29.650
Deutsche Bank AG Inhaber-Bezugsrechte
DE000A1E8H87
STK
2.800
2.800
650
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
Allianz Commodities Strategy Bearer Shares I (EUR) oN
LU0353377509
ANT
0
Amundi-Latin America Equities Namens-Anteile IU (C) o.N.
LU0201576070
ANT
0
30
DB Platinum Commodity Euro Inhaber-Anteile I1C o.N.
LU0216467257
ANT
0
10
db x-trackers DBLCI-OY BALAN. Inhaber-Anteile 1C o.N.
LU0292106167
ANT
0
29.000
db x-trackers S&P SEL.FRONTIER Inhaber-Anteile 1C o.N.
LU0328476410
ANT
0
26.500
DWS Convertibles Inhaber-Anteile
DE0008474263
ANT
0
5.500
FMM-Fonds Inhaber-Anteile
DE0008478116
ANT
0
1.500
H & A (Lux) Equities Inhaber-Anteile B o.N.
LU0100177426
ANT
0
8.400
hausInvest global Inhaber-Anteile
DE0002544731
ANT
0
2.000
hausInvest Inhaber-Anteile
DE0009807016
ANT
1.301,97
8.001,97
JB Multibd-Local Emerging Bd Act.au Porteur C (EUR) cap. oN
LU0256065409
ANT
1.200
1.200
Pictet-Emerg.Local Curr.Debt Namens-Anteile I EUR o.N.
LU0280437160
ANT
2.000
2.000
Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile T o.N.
AT0000A04UL2
ANT
0
2.800
Trad.-Thames River High Income Regist.Shs New (EUR) Acc. o.N.
IE00B040HD73
ANT
0
48.000
UBAM-Local Curr.Em.Mkt Bd (USD Inhaber-Anteile Cap.I EUR o.N.
LU0371559690
ANT
0
5.300
14
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der
Käufe und Verkäufe.)
Gattungsbezeichnung
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in
1.000
Terminkontrakte
Aktienindex-Terminkontrakte
Gekaufte Kontrakte:
(Basiswert: Dow Jones EuroStoxx 50)
EUR
6.656
EUR
100
Gekaufte Kaufoptionen (Call):
(Basiswert: Euro-Bund-Future 8,5-10,5 J. 6%)
EUR
6
Verkaufte Kaufoptionen (Call):
(Basiswert: Euro-Bund-Future 8,5-10,5 J. 6%)
EUR
65
Optionsrechte
Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate
Optionsrechte auf Aktienindices
Verkaufte Kaufoptionen (Call):
(Basiswerte: DAX, Dow Jones Euro Stoxx 50)
Optionsrechte auf Zins-Derivate
Optionsrechte auf Zinsterminkontrakte
Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)
unbefristet
(Basiswerte: JB Multibd-Local Emerging Bd Act.
au Porteur C (EUR) cap. oN, Pictet-Emerg.Local
Curr.Debt Namens-Anteile I EUR o.N.)
EUR
523
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 49,42 Prozent.
Der Transaktionsumfang belief sich hierbei auf insgesamt 23.521.938,68 Euro. Die Angabe bezieht sich auf Aktien, Renten und Fondsanteile.
15
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.04.2010 bis 31.03.2011
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer)
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer)
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer)
7. Erträge aus Investmentanteilen
8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und Pensionsgeschäften
9. Abzug ausländischer Quellensteuer
10.Sonstige Erträge *)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
58.417,64
352.185,21
195.205,05
439.367,88
1.898,48
0,00
576.438,27
419,50
-39.505,73
71.513,38
Summe der Erträge
EUR
1.655.939,68
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen
2. Verwaltungsvergütung
3. Depotbankvergütung
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten
5. Sonstige Aufwendungen **)
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
-200,42
-579.273,65
-62.666,88
-13.716,76
-11.860,74
Summe der Aufwendungen
EUR
-667.718,45
III. Ordentlicher Nettoertrag
EUR
988.221,23
1. Realisierte Gewinne
2. Realisierte Verluste
EUR
EUR
2.018.708,32
-1.075.860,28
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften
EUR
942.848,04
V.Ergebnis des Geschäftsjahres
EUR
1.931.069,27
II. Aufwendungen
IV. Veräußerungsgeschäfte
Total Expense Ratio (TER) ***)
erfolgsunabhängige Aufwendungen: erfolgsabhängige Aufwendungen: 1,2668438 %
0,0000000 %
Die KAG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und
Aufwandserstattungen.
Die KAG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten
Vergütung.
Entwicklung des Sondervermögens
2010 / 2011
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres
EUR
56.605.372,73
1. Ausschüttung für das Vorjahr / Steuerabschlag für das Vorjahr
EUR
-1.417.201,11
2. Zwischenausschüttungen
EUR
0,00
3. Mittelzufluss / -abfluss (netto)
EUR
-3.566.639,27
4. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich
EUR
68.058,05
5. Ordentlicher Nettoertrag
EUR
988.221,23
6. Realisierte Gewinne
EUR
2.018.708,32
7. Realisierte Verluste
EUR
-1.075.860,28
8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste
EUR
-56.649,44
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres
EUR
53.564.010,23
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen:
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen:
EUR
EUR
5.077.569,72
-8.644.208,99
*) im Wesentlichen Bestandsprovision
**) im Wesentlichen fremde Depotgebühren
***)Diese Kennziffer erfasst entsprechend internationalen Gepflogenheiten nur die auf Ebene des Sondervermögens angefallenen Kosten
(ohne Transaktionskosten). Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten,
Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
16
Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil
insgesamt
je Anteil
1. Vortrag aus dem Vorjahr
EUR
7.880.728,65
4,28
2. Ergebnis des Geschäftsjahres
EUR
1.931.069,27
1,05
3. Zuführung aus dem Sondervermögen
EUR
0,00
0,00
I. Zur Ausschüttung verfügbar
EUR
9.811.797,92
5,33
1. Der Wiederanlage zugeführt *)
EUR
-600.000,00
-0,33
2. Vortrag auf neue Rechnung
EUR
-8.023.452,70
-4,36
II. Gesamtausschüttung
EUR
1.188.345,22
0,64
1. Zwischenausschüttung
a) Barausschüttung
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag
EUR
EUR
EUR
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2. Endausschüttung
a) Barausschüttung
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag
EUR
EUR
EUR
EUR
1.188.345,22
1.178.725,76
9.117,98
501,48
0,64
0,64
0,00
0,00
Für die Ermittlung der investmentsteuerlichen Besteuerungsgrundlagen liegt eine Bescheinigung nach § 5 InvStG vor.
Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich
Geschäftsjahr
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert
2011
EUR
53.564.010,23
EUR
29,08
2010
EUR
56.605.372,73
EUR
28,80
2009
EUR
51.538.093,56
EUR
24,48
Berlin, den 01.04.2011
Landesbank Berlin Investment GmbH
Bauer *) Wiederangelegte Ergebnisse aus Veräußerungsgewinnen.
Heß
Vieten
17
An die Landesbank Berlin Investment GmbH
Die Landesbank Berlin Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß
§ 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des
Sondervermögens Stratego Wachstum für das Geschäftsjahr vom
1. April 2010 bis 31. März 2011 zu prüfen.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der
wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der
Kapitalanlagegesellschaft.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Prüfungsurteil
Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des
InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der
Kapitalanlagegesellschaft.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Berlin, den 17. Juni 2011
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Peter Kleinschmidt
Wirtschaftsprüfer
Mark Maternus
Wirtschaftsprüfer
18
Steuerliche Hinweise:
Anlage zu dem Jahresbericht, zugleich Ergänzung des Verkaufsprospektes
Kurzangaben über die für die Anleger
bedeutsamen Steuervorschriften
Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an
dem in diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit
seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland
individuell zu klären.
Das Sondervermögen ist als Zweckvermögen von der Körperschaftund Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Sondervermögens werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus
Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese
zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag
von jährlich 801,- Euro (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte
Ehegatten) bzw. 1.602,- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten)
übersteigen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem
Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und
ggf. Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vom Sondervermögen ausgeschütteten Erträge, die
ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der
Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese
nach dem 31.12.2008 erworben wurden bzw. werden.1
Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen Steuersatz können
Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein,
wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) geltend
gemacht werden.
Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden
die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen
bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte
Betrachtung der Ertragsbestandteile.
Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus
Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen
Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene
des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht
erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden
die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1
Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim
Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden.
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:
Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (so genannte Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte
aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs
werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet.
Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung,
wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz
an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (so genannte Günstigerprüfung).
Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese
in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung
unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem
Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen
Steuersatz.
1
Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 01.01.2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei.
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben,
b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit
festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und
Reverse-Floater,
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1
abbilden,
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen,
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g. Wertpapiere / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus
Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem
Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und
ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung
von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch
steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Sondervermögens
vor dem 01.01.2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem
01.01.2009 eingegangen wurden.
19
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht
in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu
behandeln (s. u.).
Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden
Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden
sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden.
Ausgeschüttete oder thesaurierte Zinsen und zinsähnliche Erträge
sowie ausländische Dividenden des Sondervermögens unterliegen
i. d. R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der
Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt,
sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- Euro bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten
nicht übersteigen.
Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung
und bei ausländischen Anlegern bei Nachweis der steuerlichen
Ausländereigenschaft.
Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich
ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei
der Kapitalanlagegesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall),
so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug
Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein
in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach
amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt
für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird.
In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben.
Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes Sondervermögen, so wird bei Thesaurierungen vor dem 01.01.2012 der Steuerabzug auf thesaurierte Zinsen, zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden des Sondervermögens in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) durch die Kapitalanlagegesellschaft selbst abgeführt. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis
der Fondsanteile ermäßigt sich insoweit um den Steuerabzug zum
Ablauf des Geschäftsjahres. Da die Anleger der Kapitalanlagegesellschaft regelmäßig nicht bekannt sind, kann in diesem Fall kein
Kirchensteuereinbehalt erfolgen, so dass kirchensteuerpflichtige
Anleger insoweit Angaben in der Einkommensteuererklärung zu
machen haben.
Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Thesaurierungen stellt das
Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall
unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger
vor, so dass insbesondere ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden
müssen, erfolgt eine Erstattung.
Befinden sich die Anteile im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft, so erhält
der Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor Ablauf des Geschäftsjahres des Sondervermögens vorlegt, den abgeführten Steuerabzug (bzw. ab 2012 den den depotführenden Stellen zur Verfügung gestellten Betrag) auf seinem Konto
gutgeschrieben.
Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht
bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag
von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den
einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug
im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen.
Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem
Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe
von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags vorgenommen.
Inländische Dividenden
Inländische Dividenden, die vom Sondervermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind beim Anleger grundsätzlich
steuerpflichtig.
Bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen, die vor dem 01.01.2012
vorgenommen werden, wird von der inländischen Dividende ein
Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) von der Kapitalanlagegesellschaft vorgenommen. Die
depotführende Stelle berücksichtigt bei Ausschüttungen zudem
einen ggf. vorliegenden Antrag auf Kirchensteuereinbehalt. Der
Anleger erhält den Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in voller Höhe sofort erstattet, sofern die Anteile
bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden und dort ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine NV-Bescheinigung vorliegt. Anderenfalls kann er den Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) unter Beifügung der steuerlichen Bescheinigung der
depotführenden Stelle auf seine persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen.
Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Ausschüttungen und Thesaurierungen stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen
die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug unter
Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so
dass insbesondere ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann.
Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge
zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen,
erfolgt eine Erstattung.
20
Negative steuerliche Erträge
Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen
positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf Ebene des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen
gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre
verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich
diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer
erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das
Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung
für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die
negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens
verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich.
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen
Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene
des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht
erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden
die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1
Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim
Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden.
Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen:
a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben,
Substanzauskehrungen
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar.
b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit
festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und
Reverse-Floater,
Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit
erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h., sie erhöhen den
steuerlichen Gewinn.
c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1
abbilden
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen,
Werden Anteile an einem Sondervermögen, die nach dem 31.12.2008
erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt
der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent.
Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden,
nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden.
e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und
Bei einer Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Anteile
ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei.
Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten
einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe
unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat,
damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31.12.2008 erworbener Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der
Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene
erfassten, nach DBA steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (so
genannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Für Veräußerungsgewinne von Anteilen im Privatvermögen, die dem Anleger
nach dem 19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Immobiliengewinn börsentäglich errechnet und
veröffentlicht.
f) „cum“-erworbene Optionsanleihen.
Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf
Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien ganz1 (bei Anlegern, die Körperschaften sind)
oder zu 40 Prozent (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B. Einzelunternehmern) steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in
voller Höhe steuerpflichtig.
Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht
in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu
behandeln (s. u.).
Jeweils ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne sowie Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für jeweilige
Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen
Wertpapieren und eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug
vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck
erklärt wird.
1
5 Prozent der Veräußerungsgewinne aus Aktien gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig.
21
Zinsen und zinsähnliche Erträge
Substanzauskehrungen
Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger grundsätzlich
steuerpflichtig1. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden.
Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies bedeutet für
einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzauskehrungen in
der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der
Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu
bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten
steuerneutral gemindert werden.
Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des
Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NVBescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs.
Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene
Inländische Dividenden unterliegen dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Die Kapitalanlagegesellschaft kann gemäß § 5 Absatz 2 InvStG entscheiden, ob sie den so genannten Aktiengewinn (d. h. die noch
nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden sowie realisierte und nicht realisierte Gewinne des Sondervermögens aus in- und ausländischen Aktien) und den Immobiliengewinn (d. h. die noch nicht auf Anlegerebene erfassten, nach DBA
steuerfreien Erträge) ermittelt oder hiervon absieht. An die bei der
Auflegung des Sondervermögens getroffene Entscheidung ist die
Kapitalanlagegesellschaft gebunden. Soweit die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn und den Immobiliengewinn errechnet,
veröffentlicht sie diese börsentäglich jeweils als Prozentsatz des
Wertes des Investmentanteils. Die steuerliche Behandlung ist dann
wie folgt:
Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag).
Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen
Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist (wobei von Körperschaften i. S. d. § 1 Absatz 1
Nr. 4 und 5 KStG der auszahlenden Stelle eine Bescheinigung des
für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen muss) oder die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs
sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen
sind für Körperschaften grundsätzlich in Höhe des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei. 3 Von Einzelunternehmern sind diese
Veräußerungsgewinne zu 60 Prozent zu versteuern. Der Gewinn
aus der Veräußerung der Anteile ist zudem in Höhe des besitzanteiligen Immobiliengewinns steuerfrei. Für Veräußerungsgewinne
von Anteilen im Betriebsvermögen, die dem Anleger nach dem
19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn und Immobiliengewinn börsentäglich
errechnet und veröffentlicht.
Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die ggf. zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen.
Steuerausländer
In- und ausländische Dividenden
Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften, die auf
Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei Körperschaften steuerfrei2 . Von Einzelunternehmern sind diese Erträge
zu 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Für Erträge,
die dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen oder als zugeflossen gelten, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den
Aktiengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht.
Negative steuerliche Erträge
Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen
positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese steuerlich auf Ebene des Sondervermögens vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen
gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre
verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich
diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer
bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet
bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene
des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des
Anlegers ist nicht möglich.
Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle,
wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Dividenden Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Inwieweit eine Anrechnung
oder Erstattung des Steuerabzugs auf inländische Dividenden für
den ausländischen Anleger möglich ist, hängt von dem zwischen
dem Sitzstaat des Anlegers und der Bundesrepublik Deutschland
bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw.
nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger
gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37 Absatz 2
AO zu beantragen. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt der
depotführenden Stelle.
Hat ein ausländischer Anleger Anteile thesaurierender Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird
ihm bei Nachweis seiner steuerlichen Ausländereigenschaft der
Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag,
soweit dieser nicht auf inländische Dividenden entfällt, erstattet.
1
Die zu versteuernden Zinsen sind gemäß § 2 Absatz 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG zu berücksichtigen.
2
5 Prozent der Dividenden gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
und sind somit letztlich doch steuerpflichtig.
3
5 Prozent des steuerfreien Veräußerungsgewinns gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig.
22
Erfolgt der Antrag auf Erstattung verspätet, kann - wie bei verspätetem Nachweis der Ausländereigenschaft bei ausschüttenden
Fonds - eine Erstattung gemäß § 37 Absatz 2 AO auch nach dem
Thesaurierungszeitpunkt beantragt werden.
Solidaritätszuschlag
Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden
Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu
erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und
Körperschaftsteuer anrechenbar.
Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs - beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nachweis
der Steuerausländereigenschaft -, ist kein Solidaritätszuschlag
abzuführen bzw. wird bei einer Thesaurierung der einbehaltene
Solidaritätszuschlag vergütet.
Gesonderte Feststellung, Außenprüfung
Die Besteuerungsgrundlagen, die auf Ebene des Sondervermögens ermittelt werden, sind gesondert festzustellen. Hierzu hat die
Investmentgesellschaft beim zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärung abzugeben. Änderungen der Feststellungserklärungen, z. B. anlässlich einer Außenprüfung (§ 11 Absatz 3 InvStG) der
Finanzverwaltung, werden für das Geschäftsjahr wirksam, in dem
die geänderte Feststellung unanfechtbar geworden ist. Die steuerliche Zurechnung dieser geänderten Feststellung beim Anleger
erfolgt dann zum Ende dieses Geschäftsjahres bzw. am Ausschüttungstag bei der Ausschüttung für dieses Geschäftsjahr.
Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die
Anleger, die zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem Sondervermögen beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen können
entweder positiv oder negativ sein.
Zwischengewinnbesteuerung
Kirchensteuer
Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug
erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem
Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben.
Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu
erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapitalerträgen
der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer entsprechend diesem
Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt werden kann. Wird
kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach
Köpfen.
Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird
bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ausländische Quellensteuer
Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer auf der Ebene des Sondervermögens wie Werbungskosten
abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf
Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugsfähig.
Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der
ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird
die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.
Ertragsausgleich
Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises für ausgegebene Anteile, die zur Ausschüttung herangezogen werden können
(Ertragsausgleichsverfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie
die Erträge, auf die diese Teile des Ausgabepreises entfallen.
Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie
Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1
Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen, die vom
Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen
beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen
aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der vom Sondervermögen erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder
Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25 Prozent
(zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer).
Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr
der Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt
werden, wenn ein Ertragsausgleichsverfahren durchgeführt wird
und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als
auch im Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden
Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Er wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn
nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die
Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen.
Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen
sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden.
Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen
In den Fällen der Übertragung aller Vermögensgegenstände eines
Sondervermögens in ein anderes Sondervermögen gem. § 40 InvG
kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der
beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d. h., dieser Vorgang ist steuerneutral. Das Gleiche gilt für die
Übertragung aller Vermögensgegenstände eines Sondervermögens auf ein Teilgesellschaftsvermögen einer Investmentaktiengesellschaft, die von der gleichen Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird.
23
Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung
Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze (so genannte transparente Besteuerung) gelten nur, wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 5 Absatz 1 InvStG bekannt gemacht
werden (so genannte steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies
gilt auch insoweit, als das Sondervermögen Anteile an anderen
inländischen Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften, EG-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile, die
keine EG-Investmentanteile sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d.
§ 10 InvStG) und diese ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nachkommen.
Die Kapitalanlagegesellschaft ist bestrebt, sämtliche Besteuerungsgrundlagen, die ihr zugänglich sind, bekannt zu machen.
Die erforderliche Bekanntmachung kann jedoch nicht garantiert
werden, insbesondere soweit das Sondervermögen Zielfonds
erworben hat und diese ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nicht nachkommen. In diesem Fall werden die Ausschüttungen und der Zwischengewinn des jeweiligen Zielfonds sowie
70 Prozent der Wertsteigerung im letzten Kalenderjahr des jeweiligen Zielfonds (mindestens jedoch 6 Prozent des Rücknahmepreises) als steuerpflichtiger Ertrag auf der Ebene des Sondervermögens angesetzt.
Die Kapitalanlagegesellschaft ist zudem bestrebt, Besteuerungsgrundlagen außerhalb des § 5 Absatz 1 InvStG (wie insbesondere
den Aktiengewinn, den Immobiliengewinn und den Zwischengewinn) bekannt zu machen.
EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformationsverordnung
Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der die Richtlinie
2003 48/EG des Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von
Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen.
Mit einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein, Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen
abgeschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen.
Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen
Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle
handelt) gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut
an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an
die ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet.
Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, die eine natürliche Person in Deutschland von einem ausländischen Kreditinstitut
im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält,
von der ausländischen Bank letztlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten einige ausländische Staaten
Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind.
Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der Europäischen
Union bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land ihr Depot
oder Konto führen und Zinserträge erwirtschaften.
U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich verpflichtet, von den
Zinserträgen eine Quellensteuer i. H. v. 20 Prozent (ab 01.07.2011:
35 Prozent) einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit der er sich die
abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen kann.
Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung
zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich
vorgegebenen Finanzbehörden zu melden.
Nach der ZIV ist von der Kapitalanlagegesellschaft für jeden in- und
ausländischen Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope)
oder nicht (out of scope).
Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei wesentliche
Anlagegrenzen.
Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens 15 Prozent Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztendlich auf die von der Kapitalanlagegesellschaft gemeldeten
Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt
für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der
15 Prozent-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus.
Bei Überschreiten der 25 Prozent-Grenze ist der in der Rückgabe
oder Veräußerung der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das
Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen
thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise
nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils.
Informationen zu den Rechtssachen “Manninen” und “Meilicke”
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in Aktien
in der Rechtssache “Manninen” für einen finnisch-schwedischen
Sachverhalt entschieden, dass die Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf ausländische Dividenden nach
finnischem Recht europarechtswidrig ist.
Auch in Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des Veranlagungszeitraumes
2000) nur die auf inländische Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Diese
steuerliche Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer
Dividenden hat der EuGH in seinem Urteil vom 06.03.2007 (Rechtssache “Meilicke”) beanstandet und hierbei die zeitliche Wirkung
des Urteils nicht beschränkt. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach nationalen Vorschriften ist derzeit insbesondere für die
Fondsanlage noch unklar.
24
Zur Wahrung möglicher Rechte kann es sinnvoll sein, insbesondere
im Hinblick auf die Offenhaltung von Steuerbescheiden, sich mit
Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Hinweis:
Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten
Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt
einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch
Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung
nicht ändert. Änderungen können auch rückwirkend eingeführt
werden und die dargestellten steuerlichen Auswirkungen nachteilig beeinflussen.
Die steuerlichen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit. Anlegern wird grundsätzlich empfohlen, sich von
einem Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen aus dem
Erwerb, Halten bzw. Verkauf von Fondsanteilen beraten zu lassen.
Angaben zu den Kosten und
Auftragsannahmeschlusszeiten
Ausgabeaufschlag zurzeit
4,00%
Verwaltungsvergütung zurzeit
1,10%
Verwaltungsvergütung max. möglich p.a
2,00%
Depotbankvergütung p.a.
0,10%
Portfolioumschlagsrate0,42%
TER (Total Expense Ratio) für das abgelaufene Geschäftsjahr
1,27%
Die TER erfasst entsprechend internationaler Gepflogenheiten nur
die auf Ebene des Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne
Transaktionskosten). Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum
andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen
sein.
Bei Auftragseingang bis 24:00 Uhr bei der Gesellschaft bzw. der
Depotbank erfolgt die Abrechnung zurzeit zu den festgestellten
Preisen des übernächsten Börsentages. Sofern der bezeichnete
Börsentag ein gesetzlicher Feiertag in Berlin ist, erfolgt die Abrechnung am darauf folgenden Börsentag.
Eine Übersicht über die Kosten und Auftragsannahmeschlusszeiten
aller Fonds ist auf unserer Homepage www.lbb-invest.de erhältlich.
25
Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die
Prüfung der steuerrechtlichen Angaben
An die Investmentgesellschaft Landesbank Berlin Investment
GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft).
Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
InvStG zu prüfen, ob die vorgenannten von der Gesellschaft gemäß
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu veröffentlichenden Angaben
für das Investmentvermögen Stratego Wachstum nach den Regeln
des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.
Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den
Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen
Vertretern der Gesellschaft.
Bei der Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben wurde auf die
Buchführung bzw. die Aufzeichnungen und den Jahresbericht
für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen. Bestandteile der
Ermittlung sind Überleitungsrechnungen nach steuerrechtlichen
Vorschriften sowie die Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile
an anderen Investmentvermögen (Ziel-Investmentvermögen) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-Investmentvermögen
vorliegenden steuerrechtlichen Angaben. In die Ermittlung der
steuerrechtlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich
eingegangen.
Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der
Gesellschaft nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes
bekannt zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen
Steuerrechts ermittelt wurden. Grundlage für unsere Prüfung waren
der von einem Abschlussprüfer geprüfte Jahresbericht, die diesem
zugrunde liegende Buchführung und sonstige Aufzeichnungen der
Gesellschaft. Gegenstand unserer Beurteilung waren die darauf
beruhenden Überleitungsrechnungen und die zur Bekanntmachung
bestimmten Angaben. Unsere Prüfung umfasste insbesondere die
steuerrechtliche Qualifikation von Kapitalanlagen, Erträgen und
Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerrechtlicher Aufzeichnungen.
Nicht Gegenstand unseres Auftrages war es, die uns vorgelegten
Unterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen; insoweit
haben wir uns ohne weitere Prüfungshandlungen auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gestützt. Auch darüber hinaus
sind wir von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten
Unterlagen und Angaben der Gesellschaft ausgegangen.
Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentvermögen investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte
Übernahme der für diese Ziel-Investmentvermögen von anderen zur
Verfügung gestellten steuerrechtlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerrechtlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.
Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender
Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben gemäß § 5 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über
die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die steuerrechtlichen Angaben überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste auch eine Beurteilung der Auslegung der
angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der
Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden,
wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen
darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig
machen können.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts
ermittelt wurden.
Frankfurt am Main, 03. Juni 2011
PwC FS Tax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Lindauer André Fest
SteuerberaterSteuerberater
26
Nachweis der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG)
Stratego Wachstum
Endausschüttung
ISIN: WKN: DE000A0DNG16
A0DNG1
Geschäftsjahresbeginn: 01.04.2010
Geschäftsjahresende: 31.03.2011
Privatvermögen 1)
Betriebsvermögen Betriebsvermögen
EStG 2)
KStG 3)
Zahltag: Ex-Tag: 10.06.2011
10.06.2011
Beschlusstag: pro Anteil
EUR
pro Anteil
EUR
pro Anteil
EUR
31.05.2011
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe:
0,6666730
0,6666730
0,6666730
darin enthaltene Substanzausschüttungen
0,0000000
0,0000000
0,0000000
In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre
0,0115106
0,0115106
0,0115106
- davon aus dem Geschäftsjahr: 2010
0,0115106
0,0115106
0,0115106
nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer
0,6452230
0,6452230
0,6452230
ausgeschütteten Erträge
0,6551624
0,6551624
0,6551624
- davon nichtabzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG
0,0000000
0,0000000
0,0000000
ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag)
0,0319562
0,0319562
0,0319562
- davon nichtabzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG
0,0319562
0,0319562
0,0319562
aa) (aufgehoben)
–
–
–
bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008
anzuwendenden Fassung
0,0000000
–
–
cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5)
–
0,1496145
–
dd) Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes
–
–
0,1496145
ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5)
–
0,0470525
–
ff)
–
–
0,0470525
gg) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung,
soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind
0,0000000
–
–
hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG
0,0001417
–
–
cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5)
–
0,0116983
–
dd) Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes
–
–
0,0116983
0,0000000
a) Betrag der Ausschüttung 4)
b) Betrag der
c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuer­gesetzes
In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene
In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene
ii)
Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG
0,0000000
0,0000000
jj)
Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6)
0,1152731
0,1152731
0,1152731
- davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
–
0,0976697
0,0976697
0,0054510
0,0054510
0,0054510
- davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
–
0,0007811
0,0007811
Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG 7)
–
0,3682082
0,3682082
d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüt- 0,6869769
tungsgleichen Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG
0,6869769
0,6869769
0,1717442
0,1717442
0,1717442
0,0288183
aa) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 1 des Einkommen­steuer­gesetzes oder einem
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechen­bar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG
vorgenommen wurde 8)
0,0325558
0,0325558
kk) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer
berechtigen 6)
ll)
e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG
f)
Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen
enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und
–
0,0277645
0,0277645
bb) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 des Einkommen­steuer­gesetzes abziehbar ist,
wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde
- davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
0,0000000
0,0000000
0,0000000
cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 und 3
InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
0,0013628
0,0013905
0,0013905
–
0,0004211
0,0004211
0,0653100
0,0653100
0,0653100
–
0,0000000
- davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG
g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG
h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach § 37 Abs. 3 des Körperschaftsteu­ergesetzes in Anspruch genommener –
Körperschaftsteuerminderungsbetrag
1
Privatvermögen: Investmentanteile, die von Anteilinhabern steuerrechtlich im Privatvermögen gehalten werden.
Betriebsvermögen EStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden.
Betriebsvermögen KStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden.
4
Ausschüttung gemäß der Definition des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 Randziffer 12.
5
Der Ertrag ist zu 100% ausgewiesen (davon steuerfrei 40% gemäß Teileinkünfteverfahren).
6
Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen.
7
Der Betrag ist netto ausgewiesen.
8
Die Quellensteuern sind im Betriebsvermögen zu 100% ausgewiesen.
2
3
27
Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
Landesbank Berlin Investment GmbH
Kapitalanlagegesellschaft
Kurfürstendamm 201
10719 Berlin
Postfach 11 08 09
10838 Berlin
Dr. Michael Endres
Ehem. Mitglied des Vorstandes,
Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main
Vorsitzender des Vorstandes,
Gemeinnützige Hertie-Stiftung,
Frankfurt/Main
Telefon: 0 30 / 2 45-6 45 00
Telefax: 0 30 / 2 45-6 46 50
Frank Gilly
Mitglied der Geschäftsleitung,
Berliner Bank, NL der Deutsche Bank
Privat- und Geschäftskunden AG, Berlin
Internet: www.lbb-invest.de
E-Mail: [email protected]
Handelsregister:
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Handelsregister-Nummer: HRB 29 288
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 10,2 Mio.
Haftendes Eigenkapital: EUR 10,9 Mio.
(Stand: 31.12.2010)
Gesellschafter
Landesbank Berlin Holding AG, Berlin
Hans Jürgen Kulartz
Mitglied des Vorstandes,
Landesbank Berlin AG, Berlin
Patrick Tessmann
Mitglied des Vorstandes,
Landesbank Berlin AG, Berlin
(seit 01.04.2010)
Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST
WKN A0ERYQ
ISIN DE000A0ERYQ0
(aufgelegt am 30.08.2006)
Keppler-Global Alpha-LBB-INVEST
WKN A0JKNY
ISIN DE000A0JKNY1
(aufgelegt am 10.12.2007)
Keppler-Global Value-LBB-INVEST
WKN A0JKNP
ISIN DE000A0JKNP9
(aufgelegt am 02.07.2007)
Geschäftsführung
Joachim F. Mädler, Berlin
(Sprecher)
(bis 31.12.2010)
Depotbank
Landesbank Berlin AG
Alexanderplatz 2
10178 Berlin
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 1.200,0 Mio.
Haftendes Eigenkapital: EUR 3.740,6 Mio.
(Stand: 31.12.2010)
Andrea Daniela Bauer, Berlin
(seit 01.09.2010)
(Sprecherin seit 01.01.2011)
Wirtschaftsprüfer
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin
Von der LBB-INVEST werden zzt. folgende
Publikumsfonds verwaltet:
Andreas Heß, Berlin
Dyrk Vieten, Berlin
1. Richtlinienkonforme Sondervermögen
Aufsichtsrat
a)Aktienfonds
Serge Demolière
Mitglied des Vorstandes,
Landesbank Berlin AG, Berlin
- Vorsitzender -
Deutschland-INVEST
WKN 847 928
ISIN DE0008479288
(aufgelegt am 12.11.1990 bis 30.06.2006 als
BB-Deutschland-INVEST)
Dr. Johannes Evers
Vorsitzender der Vorstände,
Landesbank Berlin AG, Berlin
Landesbank Berlin Holding AG, Berlin
- Stellvertretender Vorsitzender -
GO EAST-INVEST
WKN 977 017
ISIN DE0009770172
(aufgelegt am 01.12.1995 als BB-Tschechien-INVEST und vom 01.04.2004 bis
30.06.2006
weitergeführt als BB-GO EAST-INVEST)
Europa-INVEST
WKN 847 924
ISIN DE0008479247
(aufgelegt am 31.10.1989 bis 30.06.2006 als
BB-Europa-INVEST)
LINGOHR-ALPHA-SYSTEMATIC-LBBINVEST
WKN A0ERYR
ISIN DE000A0ERYR8
(aufgelegt am 15.08.2006)
LINGOHR-AMERIKA-SYSTEMATIC-LBBINVEST
WKN 847 943
ISIN DE0008479437
(aufgelegt am 29.12.1993 bis 30.06.2006 als
BB-Amerika-INVEST)
LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBBINVEST
WKN 847 938
ISIN DE0008479387
(aufgelegt am 21.04.1992 als BB-AsienINVEST und vom 01.04.2004 bis 30.06.2006
weitergeführt als LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-BB-INVEST)
LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBBINVEST
WKN 532 009
ISIN DE0005320097
(aufgelegt am 01.10.2003 bis 30.06.2006
als LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-BBINVEST)
LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST
WKN 977 479
ISIN DE0009774794
(aufgelegt am 01.10.1996 bis 30.06.2006 als
LINGOHR-SYSTEMATIC-BB-INVEST)
28
Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
TopPortfolio-INVEST
WKN 977 494
ISIN DE0009774943
(aufgelegt am 02.03.1998 bis 30.06.2006 als
BB-TopPortfolio-INVEST)
WachstumGlobal-INVEST
WKN 979 906
ISIN DE0009799064
(aufgelegt am 01.11.1999 als
BB-Millennium-INVEST und vom
01.07.2006 bis 31.10.2008 weitergeführt als
Millennium-INVEST)
b)Rentenfonds
EuroRent-INVEST
WKN 847 925
ISIN DE0008479254
(aufgelegt am 27.12.1989 als BB-DMrentINVEST und vom 01.10.2000 bis 30.06.2006
weitergeführt als BB-EuroRent-INVEST)
FlexBond-Vario-INVEST
WKN A0ERYP
ISIN DE000A0ERYP2
(aufgelegt am 03.07.2006)
Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST
WKN A0M6J9
ISIN DE000A0M6J90
(aufgelegt am 01.04.2009)
LBB Interest Rate Opportunity Fund
WKN A1CXYN
ISIN DE000A1CXYN7
(aufgelegt am 02.08.2010)
Multirent-INVEST
WKN 847 921
ISIN DE0008479213
(aufgelegt am 31.01.1989 bis 30.06.2006 als
BB-Multirent-INVEST)
Multizins-INVEST
WKN 978 606
ISIN DE0009786061
(aufgelegt am 01.02.1999 bis 30.06.2006 als
BB-Multizins-INVEST)
Private Banking Bond Timing
WKN A0ERYJ
ISIN DE000A0ERYJ5
(aufgelegt am 02.10.2006)
Weltzins-INVEST
WKN A1CXYM
ISIN DE000A1CXYM9
(aufgelegt am 01.07.2010)
c)Mischfonds
Europa-80 Save-INVEST
WKN A1CXYP
ISIN DE000A1CXYP2
(aufgelegt am 30.09.2010)
Gothaer-Global
WKN 977 015
ISIN DE0009770156
(aufgelegt am 03.08.1995 als GothaerGlobal-BB-INVEST und vom 01.07.2006
bis 05.08.2010 weitergeführt als
Gothaer-Global-LBB-INVEST)
Private Banking Premium Chance
WKN 532 002
ISIN DE0005320022
(aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als
Private Banking Premium
Aktiendachfonds)
Private Banking Struktur
WKN A0DNG7
ISIN DE000A0DNG73
(aufgelegt am 01.06.2005)
UC Multimanager Global - LBB-INVEST
WKN 979 915
ISIN DE0009799155
(aufgelegt am 22.09.2004 bis 30.06.2006 als
UC Multimanager Global - BB-INVEST)
WeltKap-INVEST
WKN 977 483
ISIN DE0009774836
(aufgelegt am 02.01.1997 bis 30.06.2006 als
BB-WeltKap-INVEST)
e)Dachfonds
Best-INVEST 100
WKN 531 982
ISIN DE0005319826
(aufgelegt am 18.09.2000)
Best-INVEST Bond Satellite
WKN 531 990
ISIN DE0005319909
(aufgelegt am 01.12.2003)
2. Gemischte Sondervermögen
a)Dachfonds
Best-INVEST 30
WKN 531 980
ISIN DE0005319800
(aufgelegt am 18.09.2000)
Best-INVEST 50
WKN 531 981
ISIN DE0005319818
(aufgelegt am 18.09.2000)
b)Mischfonds
Private Banking Premium Ertrag
WKN 532 003
ISIN DE0005320030
(aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als
Private Banking Premium
Rentendachfonds)
Stratego Grund
WKN A0ERSF
ISIN DE000A0ERSF5
(aufgelegt am 01.09.2005)
Stratego Ertrag
WKN A0DNG5
ISIN DE000A0DNG57
(aufgelegt am 01.04.2005)
Stratego Konservativ
WKN 531 992
ISIN DE0005319925
(aufgelegt am 01.04.2005)
d)Geldmarktfonds
Private Banking FlexBond
WKN A0M6J7
ISIN DE000A0M6J74
(aufgelegt am 03.03.2008)
EuroGeldmarkt-INVEST
WKN 977 008
ISIN DE0009770081
(aufgelegt am 31.10.1994 als BB-DMGeldmarkt-INVEST und vom 01.04.2001
bis 30.06.2006 weitergeführt als
BB-EuroGeldmarkt-INVEST)
Stratego Wachstum
WKN A0DNG1
ISIN DE000A0DNG16
(aufgelegt am 01.04.2005)
29
Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin
Stratego Chance
WKN A0DNG2
ISIN DE000A0DNG24
(aufgelegt am 01.04.2005)
VermögensStruktur Konservativ
WKN A0M6J4
ISIN DE000A0M6J41
(aufgelegt am 02.01.2008)
VermögensStruktur Wachstum
WKN A0M6J5
ISIN DE000A0M6J58
(aufgelegt am 02.01.2008)
Des Weiteren werden noch 41 Spezial-Sondervermögen (Stand:
01.04.2011) verwaltet.
Hinweise:
Die Gesellschaft hat die nachfolgenden Aufgaben auf ein anderes
Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auf vertraglicher Basis
zur Wahrnehmung durch das Auslagerungsunternehmen delegiert
und der Bankaufsichtsbehörde gemäß § 16 Absatz 5 des Investmentgesetzes angezeigt:
- Aufgaben, die sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz und
den Mitarbeiterleitsätzen der Bankaufsichtsbehörde ergeben,
sowie die Prüfung der Marktgerechtigkeit der Handelsgeschäfte auf der Grundlage der Mindestanforderungen
an das Risikomanagement und damit zusammenhängende
Nebendienstleistungen sind auf das Corporate Center Compliance der Landesbank Berlin AG übertragen worden.
- Aufgaben hinsichtlich der Risikomessung, die sich aufgrund
der gemäß § 51 Absatz 3 InvG erlassenen Derivateverordnung
ergeben, sind auf das Risikocontrolling der Landesbank Berlin
AG übertragen worden.
- Aufgaben der Revision der Gesellschaft sind teilweise auf die
Revision der Landesbank Berlin AG übertragen worden.
- Aufgaben der Informationsverarbeitung und kaufmännische
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Führung von
INVESTkonten und dem Archivsystem sind teilweise auf die
Landesbank Berlin AG übertragen worden.
- Der Aufbau und die Vorhaltung einer Kontoevidenzzentrale, die
dem automatisierten Kontoabruf gemäß § 24c des Kreditwesengesetzes der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dient, sind der T-Systems International GmbH übertragen
worden.
Die Gesellschaft erteilt Aufträge nur an sorgfältig ausgewählte
Gegenparteien. Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Sondervermögens können überwiegend Unternehmen
beauftragt werden, mit denen die Gesellschaft über eine wesentliche Beteiligung verbunden ist oder mit denen sie im Konzernverbund steht.
Die Gesellschaft kann geldwerte Vorteile wie z. B. BrokerResearch, Finanzanalysen oder sonstige geldwerte Vorteile, die
ihr im Zusammenhang mit Transaktionen für das Sondervermögen
von Gegenparteien angeboten werden, vereinnahmen. Die vorgenannten geldwerten Vorteile wird die Gesellschaft bei ihren Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber verwenden. Der
Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen
und Aufwandserstattungen zu.
Anteile von Investmentfonds der LBB-INVEST werden i. d. R. unter
Einschaltung Dritter, d. h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die LBB-INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige
Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder
teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die LBBINVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d. h.
aus ihrem eigenen Vermögen.
Stand: April 2011
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