Stratego Wachstum Jahresbericht vom 1. April 2010 bis 31. März 2011 Fondsverwaltung: Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin April 2011 Der Kauf und Verkauf von Investmentanteilen erfolgt auf der Basis des zurzeit gültigen Verkaufsprospektes und der Allgemeinen Vertragsbedingungen in Verbindung mit den Besonderen Vertragsbedingungen, ergänzt durch den letzten Jahresbericht. Wenn der Stichtag des Jahresberichtes länger als acht Monate zurückliegt, ist dem Erwerber auch der letzte Halbjahresbericht auszuhändigen. Es ist nicht gestattet, von dem Prospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Jeder Kauf und Verkauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht im Prospekt enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Informationen über Änderungen der Vertragsbedingungen werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Homepage der Kapitalanlagegesellschaft (www.lbb-invest.de) veröffentlicht. Wesentliche Änderungen der Anlagepolitik im Rahmen der geltenden Vertragsbedingungen werden von der Kapitalanlagegesellschaft auf ihrer vorgenannten Homepage erläutert. Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalanlagegesellschaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß den jeweiligen Allgemeinen Vertragsbedingungen ist der Sitz der Kapitalanlagegesellschaft Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 123 InvG sind sämtliche Verkaufsunterlagen in deutscher Sprache abzufassen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Eine ladungsfähige Anschrift der Landesbank Berlin Investment GmbH, die Namen der gesetzlichen Vertreter, das Handelsregister, bei dem die Landesbank Berlin Investment GmbH eingetragen ist, und die Handelsregister-Nummer finden Sie am Ende dieses Berichtes. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der seit 8. Dezember 2004 geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-1919, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Stand: April 2011 Wichtiger Hinweis Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen: Ergänzung der Kostenregelung; Inkrafttreten 1. April 2011 bzw. 1. Januar 2012 Die Landesbank Berlin Investment GmbH ändert die Kostenregelung in den Besonderen Vertragsbedingungen des in diesem Bericht dargestellten Sondervermögens mit Wirkung zum 1. April 2011 bzw. zum 1. Januar 2012. Die Änderungen haben folgenden Inhalt: Inkrafttreten zum 1. April 2011 Die Gesellschaft hat eine Pauschalgebühr in Höhe von bis zu 0,3 Prozent für Standardkosten eingeführt, die damit dem Sondervermögen nicht mehr separat in Rechnung gestellt werden. Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 Die Gesellschaft kann dem Sondervermögen zukünftig Kosten der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Informationspflichten / -arten, die nicht bereits durch die Pauschalgebühr abgedeckt sind, belasten. Die detaillierte Kostenregelung ist den Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger und auf unserer Homepage vom September 2010 und vom Februar 2011 zu entnehmen. Geänderte gesetzliche Verkaufsunterlagen sind seit dem 1. April 2011 bzw. ab 1. Januar 2012 bei der LBB-INVEST erhältlich 1 Jahresbericht des Fonds Stratego Wachstum für das Geschäftsjahr vom 1. April 2010 bis 31. März 2011 Der Stratego Wachstum ist ein gemischter Investmentfonds, der sowohl direkt in verzinsliche Wertpapiere (Renten) und in Aktien weltweit als auch in andere Fonds (Renten-, Aktien- und offene Immobilienfonds) sowie in Geldmarktinstrumente und Derivate investieren kann. Der Fonds legt zu maximal 60% in Rentenpapieren und Rentenfonds, maximal 50% in Aktien und Aktienfonds, maximal 20% in Immobilienfonds und -aktien und in REITs (Immobilienaktiengesellschaften) und REITs-Fonds maximal 49% an. Der Anteil an Geldmarktinstrumenten und -Sondervermögen kann 100% betragen und der Anteil an Bankguthaben ist auf maximal 49% begrenzt. Zielsetzung der Investmentstrategie ist die mittel- und langfristige Erreichung einer angemessenen Wertentwicklung in Euro durch eine weltweite Aktien- und Rentenanlage mit Schwerpunkt Europa und die Beimischung von aussichtsreichen Immobilien- und Rohstofffonds. Die zentralen Themen an den europäischen Rentenmärkten der vergangenen 12 Monate waren die europäische Schuldenkrise und die ungewissen Konjunkturperspektiven. Angesichts stark steigender Staatsschulden hinterfragten Investoren die Kreditwürdigkeit mehrerer Euro-Peripherie-Staaten wie Griechenland, Irland, Portugal und Spanien zunehmend kritisch. Infolgedessen kletterten die Risikoaufschläge dieser Länder auf Rekordstände. Erstklassige Staatsanleihen und Pfandbriefe fungierten im Zuge der sich verschärfenden Krise als sicherer Hafen. Das durch die Euro-Schuldenkrise gestiegene Emittentenrisiko hat den Fonds Stratego Wachstum nur begrenzt beeinflusst. Der Rentenanteil des Fonds besteht überwiegend aus Anleihen von Emittenten, die nicht aus den genannten Euro-Peripherie-Ländern wie Griechenland, Irland, Portugal und Spanien stammen. Der Anteil der Euro-Peripherie-Anleihen am Fondsvermögen betrug zum Stichtag 5,81%. Ab Herbst 2010 sorgten dann wachsende Ängste vor zusätzlichen Belastungen des deutschen Staatshaushaltes durch die Rettung strauchelnder Euro-Staaten sowie erfreuliche Konjunktursignale und anziehende Teuerungsraten für einen kräftigen Renditeanstieg insbesondere am langen Ende. In Erwartung der beschriebenen Entwicklungen agierte das Fondsmanagement frühzeitig, indem im Jahresverlauf Anleihefälligkeiten und Teile der Nettomittelzuflüsse schwerpunktmäßig im vom Renditeanstieg weniger betroffenen kurzen bis mittleren Rentenlaufzeitensegment und im Bereich variabel verzinslicher Anleihen investiert wurden. Darüber hinaus wurde vom Fondsmanagement an der hohen Quote von Positionen aus osteuropäischen Euro-Beitrittsländern und weltweiten Schwellenländern (Länder, die noch als unterentwickelt bezeichnet werden können, aber bereits beachtliche Fortschritte hin zum Industriestaat gemacht haben) festgehalten, da die Investitionen in diesen Regionen aufgrund vergleichsweise besserer Fundamentaldaten als aussichtsreicher erachtet wurden als Anlagen in Kerneuropa. Die entsprechenden Fondsbestände entwickelten sich im Berichtszeitraum positiv. Die kurzfristige, auf taktischen Überlegungen basierende Durationssteuerung (Laufzeitensteuerung) des Rentenbestandes erfolgte hauptsächlich über den Einsatz von Derivaten (Optionen) auf den Bund-Future (Terminkontrakt auf eine fiktive Schuldverschreibung der Bundesrepublik Deutschland). Der Fonds Stratego Wachstum war per 31.03.2011 mit 28,12% des Fondsvermögens in Rentenpapieren und mit 11,59% in Rentenfonds investiert. Die durchschnittliche Restlaufzeit des Portfolios lag zum Stichtag per 31.03.2011 bei 3,81 Jahren. Die effektive Restlaufzeit (inkl. Kasse, Zinsansprüchen und Derivate) lag bei 3,14 Jahren. Die durchschnittliche Kuponhöhe der Fondsbestände beträgt zum 31.03.2011 3,50%, die durchschnittliche Rendite 3,99% (Angaben jeweils ohne Liquidität und Derivate). Die Investmentaktivitäten auf den internationalen Immobilienmärkten haben im abgelaufenen Berichtszeitraum, begünstigt durch ein niedriges Zinsumfeld in Europa und den USA, zugelegt. Das Interesse der weiterhin auf Sicherheit bedachten Investoren konzentrierte sich stark auf erstklassige Objekte in einigen Kernmärkten. Dennoch konnten sich auch die Preise in den übrigen Immobiliensegmenten stabilisieren. Im Gegensatz zum Immobilienmarkt gestaltete sich das Marktumfeld der offenen Immobilienfonds schwierig. Gründe waren zum einen vereinzelte Wertberichtigungen, die Fonds in ihren Immobilienbeständen vornehmen mussten. Zum anderen sorgte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes, der eine strengere Reglementierung der Rückgabemöglichkeit von Anteilscheinen an offenen Immobilienfonds vorsieht, für einen Anstieg bei den Rückgaben von Anteilen an offenen Immobilienfonds. Infolgedessen waren zahlreiche Fonds gezwungen, ihre Anteilscheinrücknahmen auszusetzen. In Einzelfällen wurden auch Fondsliquidationen angekündigt und umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat das Portfoliomanagement des Fonds Stratego Wachstum im Berichtszeitraum nur in geringem Umfang Neuinvestitionen in offene Immobilienfonds getätigt, um den genannten Liquiditätsrisiken bei einer Fondsinvestition in offene Immobilienfonds Rechnung zu tragen. Der Fonds Stratego Wachstum war per 31.03.2011 mit 14,09% in offenen Immobilienfonds investiert. Die Immobilienanlagen der Zielfonds sind mehrheitlich auf Europa konzentriert. Hierbei sind wiederum Deutschland und Frankreich die größten Positionen. Der Schwerpunkt bei den Nutzungsarten liegt bei Gewerbeimmobilien wie Büros, Einkaufszentren oder auch Logistikimmobilien. Die internationalen Aktienmärkte entwickelten sich im Berichtszeitraum regional unterschiedlich. Vor allem Schwellenländeraktien konnten in 2010 zum Teil zweistellige Wachstumsraten verzeichnen und schnitten damit zumeist besser ab als die wichtigen Leitindizes aus den Industrieländern. Gründe für das positivere Abschneiden der Aktien aus den genannten Regionen waren vor allem die gute wirtschaftliche Lage in den betreffenden Ländern. Das Portfoliomanagement des Stratego Wachstum nutzte die positive Kursentwicklung in diesem Bereich für Gewinnrealisierungen bei den Beständen in Zielfonds mit Anlageschwerpunkt Lateinamerika. 2 Die US-Aktienmärkte und die europäischen Börsen verzeichneten in den ersten Monaten des Berichtszeitraums zunächst Kursverluste. Für den Stratego Wachstum ergab sich hierdurch keine außerordentliche Strategieänderung, da das Kurspotential für die USA und Europa weiterhin als grundsätzlich positiv eingeschätzt wurde. Die Aktieninvestitionsquote im Fonds Stratego Wachstum wurde vom Portfoliomanagement unverändert gelassen. Nachlassende Sorgen um das US-Wirtschaftswachstum und um einen Staatsbankrott in der Eurozone leiteten im Verlauf des Jahres eine Trendwende an den Märkten ein. Gestützt durch die reichlich vorhandene Liquidität und die günstige Bewertung von Aktien relativ zu anderen Anlageklassen erholten sich die US-amerikanischen und europäischen Aktienmärkte von ihren Jahrestiefstständen. Vor diesem Hintergrund wurde die Aktieninvestitionsquote im Stratego Wachstum zu Beginn des 4. Quartals 2010 erhöht. Während des gesamten Berichtszeitraums wurden die Einzelaktienpositionen regelmäßig überprüft und angepasst. Das Fremdwährungsrisiko des Aktienbestandes wurde im Berichtszeitraum nicht währungsgesichert. Zur Erzielung von Prämieneinnahmen wurden in monatlichen Abständen Kaufoptionen auf ausgewählte europäische Aktienindizes verkauft. Zum Stichtag per 31.03.2011 setzte sich das Aktienportfolio zu 22,72% des Fondsvermögens aus Einzelaktien und zu 14,16% aus Aktienfonds zusammen. Die Preise an den internationalen Rohstoffmärkten stiegen im Berichtszeitraum vor dem Hintergrund der guten wirtschaftlichen Verfassung vieler Schwellenländer und wirtschaftlicher Stabilisierungstendenzen in Europa und den USA deutlich an. Der Fonds wurde zu Beginn des Berichtszeitraums verstärkt in der Anlageklasse der Rohstoffe zulasten von Geldmarktinvestments positioniert. Verkäufe im Aktienbereich dienten ebenfalls zur Finanzierung der Käufe. Die Rohstoffinvestitionen blieben im weiteren Verlauf des Berichtszeitraumes im Wesentlichen unverändert. Die Umsetzung der Rohstoffstrategie erfolgte fast ausschließlich über den Erwerb von Zielfonds, die einen breit gefassten Rohstoffindex abbilden. Der Fonds Stratego Wachstum war per 31.03.2011 mit 6,99% des Fondsvermögens in Rohstofffonds und -zertifikaten investiert. Im Berichtszeitraum erwirtschaftete der Fonds eine Performance von 3,65% (BVI-Methode). Das Veräußerungsergebnis von Euro 942.848,04 resultiert aus Wertpapieren i. H. v. Euro 872.939,57, aus Geschäften mit Derivaten i. H. v. Euro 91.999,13 sowie aus Devisenkursveränderungen i. H. v. Euro -22.090,66. 3 Stratego Wachstum - Depotstruktur per 31.03.2011 Stratego Wachstum - Depotstruktur per 01.04.2010 Renten Renten Renten Euro 22,60% Renten Euro 26,23% Renten Slowakische Kronen 3,07% Renten Sonstige 3,09% Renten Sonstige 2,45% Investmentanteile Renten Slowakische Kronen 2,88% Investmentanteile Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 4,69% Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 6,49% Rentenfonds Emerging Markets 3,53% Rentenfonds Sonstige 3,00% Rentenfonds Welt 3,38% Rentenfonds Welt 2,81% Aktien Aktien Aktien Euroland 8,55% Aktien Europa 8,43% Aktien Nordamerika 5,75% Investmentanteile Aktien Euroland 9,20% Aktien Europa 6,76% Aktien Nordamerika 5,69% Investmentanteile Rohstofffonds 6,50% Aktienfonds Asien/Pazifik 4,38% Aktienfonds Sonstige 4,23% Aktienfonds Emerging Markets 3,45% Aktienfonds Welt 2,10% Rohstofffonds 6,01% Aktienfonds Sonstige 4,66% Aktienfonds Emerging Markets 2,66% Aktienfonds Asien/Pazifik 2,15% Immobilienfonds Immobilienfonds Europa 11,54% Immobilienfonds Immobilienfonds Europa 10,91% Immobilienfonds Welt 3,17% Zertifikate 0,49% Derivate 0,10% Liquidität 2,23% Immobilienfonds Welt 4,20% Zertifikate 0,98% Liquidität 1,65% 4 Zusammengefasste Vermögensaufstellung zum 31.03.2011 Renten Anteil am Fondsvermögen in % Renten Euro 22,60 Renten Slowakische Kronen 3,07 Renten Sonstige 2,45 Aktien Aktien Euroland 8,55 Aktien Europa 8,43 Aktien Nordamerika 5,75 Investmentanteile Rohstofffonds 6,50 Rentenfonds Osteuropa Konvergenz 4,69 Aktienfonds Asien/Pazifik 4,38 Rentenfonds Emerging Markets 3,53 Aktienfonds Emerging Markets 3,45 Rentenfonds Welt 3,38 Aktienfonds Welt 2,10 Aktienfonds Sonstige 4,23 Immobilienfonds Immobilienfonds Europa 10,91 Immobilienfonds Welt 3,17 Zertifikate 0,49 Derivate 0,10 Liquidität 2,23 % Liquide Mittel 100,00 % Vermögensaufstellung zum 31.03.2011 des Stratego Wachstum Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/ Verkäufe/ 31.03.11 Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Börsengehandelte Wertpapiere Kurs EUR Kurswert in EUR % des Fondsvermögens 25.710.526,22 48,00 Aktien Aryzta AG Namens-Aktien SF -,02 CH0043238366 STK 2.500 2.500 0 CHF 46,650000 89.690,91 0,17 Nestlé S.A. Namens-Aktien SF -,10 CH0038863350 STK 10.000 3.600 4.500 CHF 52,900000 406.829,51 0,76 Novartis AG Namens-Aktien SF 0,50 CH0012005267 STK 8.000 2.000 0 CHF 50,000000 307.621,55 0,57 Roche Holding AG Inhaber-Genußscheine o.N. CH0012032048 STK 3.450 1.300 400 CHF 131,600000 349.165,85 0,65 Zurich Financial Services AG Nam.-Aktien SF 0,10 CH0011075394 STK 800 800 0 CHF 257,700000 158.548,15 0,30 A.P.Møller-Mærsk A/S Navne-Aktier B DK 1000 DK0010244508 STK 13 13 0 DKK 49.550,000000 86.389,52 0,16 Allianz SE vink.Namens-Aktien o.N. DE0008404005 STK 2.100 2.700 2.900 EUR 99,180000 208.278,00 0,39 AXA S.A. Actions Port. EO 2,29 FR0000120628 STK 10.000 0 0 EUR 14,835000 148.350,00 0,28 Banco Santander S.A. Acciones Nom. EO 0,50 ES0113900J37 STK 29.218 18.248 18.680 EUR 8,219000 240.142,74 0,45 DE000BASF111 STK 3.700 0 1.000 EUR 61,300000 226.810,00 0,42 Delhaize Group S.A. Parts Sociales Nom. o.N. BE0003562700 STK 1.500 1.500 0 EUR 57,270000 85.905,00 0,16 Deutsche Bank AG Namens-Aktien o.N. DE0005140008 STK 2.650 1.400 2.400 EUR 41,685000 110.465,25 0,21 Deutsche Lufthansa AG vink.Namens-Aktien o.N. DE0008232125 STK 6.500 11.000 4.500 EUR 14,864000 96.616,00 0,18 Deutsche Telekom AG Namens-Aktien o.N. DE0005557508 STK 15.100 0 4.200 EUR 10,835000 163.608,50 0,31 BASF SE Namens-Aktien o.N. E.ON AG Namens-Aktien o.N. DE000ENAG999 STK 7.150 4.950 7.700 EUR 21,570000 154.225,50 0,29 ENI S.p.A. Azioni nom. EO 1 IT0003132476 STK 13.300 0 3.000 EUR 17,420000 231.686,00 0,43 France Télécom Actions Port. EO 4 FR0000133308 STK 5.000 0 6.000 EUR 15,815000 79.075,00 0,15 5 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/ Verkäufe/ 31.03.11 Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Heineken N.V. Aandelen aan toonder EO 1,60 NL0000009165 STK 1.500 1.500 0 EUR 38,710000 58.065,00 0,11 ING Groep N.V. Cert.v.Aandelen EO 0,24 NL0000303600 STK 25.000 30.000 5.000 EUR 8,953000 223.825,00 0,42 Kon. Philips Electronics N.V. Aandelen aan toonder EO 0,20 NL0000009538 STK 3.700 0 0 EUR 22,715000 84.045,50 0,16 Koninklijke DSM N.V. Aandelen op naam EO 1,50 NL0000009827 STK 2.100 0 900 EUR 43,520000 91.392,00 0,17 Münchener Rückvers.-Ges. AG vink. Namens-Aktien o.N. DE0008430026 STK 1.300 0 300 EUR 111,050000 144.365,00 0,27 0,28 Nokia Corp. Registered Shares EO 0,06 FI0009000681 STK 25.200 15.000 0 EUR 6,040000 152.208,00 Renault S.A. Actions Port. EO 3,81 FR0000131906 STK 2.450 3.300 850 EUR 39,155000 95.929,75 0,18 Repsol YPF S.A. Acciones Port. EO 1 ES0173516115 STK 9.000 7.400 23.400 EUR 24,180000 217.620,00 0,41 GB00B03MLX29 STK 17.500 4.500 3.900 EUR 25,725000 450.187,50 0,84 DE0007037129 STK 2.400 0 0 EUR 45,106000 108.254,40 0,20 Royal Dutch Shell Reg. Shares Class A EO -,07 RWE AG Inhaber-Stammaktien o.N. Sanofi-Aventis S.A. Actions Port. EO 2 FR0000120578 STK 4.300 2.200 2.700 EUR 49,680000 213.624,00 0,40 Siemens AG Namens-Aktien o.N. DE0007236101 STK 3.700 2.200 300 EUR 96,820000 358.234,00 0,67 Société Générale S.A. Actions Port. EO 1,25 FR0000130809 STK 4.000 0 0 EUR 46,010000 184.040,00 0,34 Telefónica S.A. Acciones Port. EO 1 ES0178430E18 STK 16.550 0 2.750 EUR 17,715000 293.183,25 0,55 Total S.A. Actions au Porteur EO 2,50 FR0000120271 STK 9.050 3.500 2.950 EUR 43,115000 390.190,75 0,73 UniCredit S.p.A. Azioni nom. EO 0,50 IT0000064854 STK 57.000 20.000 23.000 EUR 1,746000 99.522,00 0,19 UPM Kymmene Corp. Bearer Shares o.N. FI0009005987 STK 8.000 8.000 0 EUR 14,730000 117.840,00 0,22 Anglo American PLC Registered Shares DL -,54945 GB00B1XZS820 STK 2.800 2.800 0 GBP 32,210000 101.999,43 0,19 Associated British Foods PLC Registered Shares LS -,0568 GB0006731235 STK 4.600 0 0 GBP 9,945000 51.738,24 0,10 Astrazeneca PLC Registered Shares DL -,25 GB0009895292 STK 4.000 0 900 GBP 28,935000 130.897,84 0,24 BHP Billiton PLC Registered Shares DL -,50 GB0000566504 STK 10.000 4.000 2.900 GBP 24,710000 279.461,34 0,52 BP PLC Registered Shares DL -,25 GB0007980591 STK 81.000 45.300 26.000 GBP 4,540000 415.900,91 0,78 British American Tobacco PLC Registered Shares LS -,25 GB0002875804 STK 12.000 7.000 0 GBP 25,195100 341.937,18 0,64 HSBC Holdings PLC Registered Shares DL -,50 GB0005405286 STK 62.250 18.000 8.900 GBP 6,451000 454.166,81 0,85 Rio Tinto PLC Registered Shares LS -,10 GB0007188757 STK 6.000 6.000 0 GBP 43,815000 297.319,27 0,56 Sage Group PLC, The Registered Shares LS -,01 GB0008021650 STK 15.000 15.000 0 GBP 2,796000 47.432,65 0,09 Shire PLC Registered Shares LS -,05 JE00B2QKY057 STK 4.500 4.500 0 GBP 18,170000 92.473,32 0,17 GB00B16GWD56 STK 174.850 0 28.150 GBP 1,782800 352.547,19 0,66 SE0000427361 STK 13.000 13.000 0 SEK 69,000000 100.450,27 0,19 Abbott Laboratories Registered Shares o.N. US0028241000 STK 3.000 0 0 USD 48,960000 103.330,38 0,19 Altria Group Inc. Registered Shares DL -,333 US02209S1033 STK 6.500 6.500 0 USD 26,110000 119.394,85 0,22 Archer-Daniels-Midland Co. Registered Shares o.N. US0394831020 STK 5.450 0 0 USD 35,940000 137.797,05 0,26 AT & T Inc. Registered Shares DL 1 US00206R1023 STK 6.450 0 0 USD 30,710000 139.349,33 0,26 Best Buy Co. Inc. Registered Shares DL -,10 US0865161014 STK 4.500 0 0 USD 29,210000 92.471,82 0,17 Biogen Idec Inc. Registered Shares DL-,0005 US09062X1037 STK 1.800 0 1.250 USD 71,900000 91.047,23 0,17 Cephalon Inc. Registered Shares DL -,01 US1567081096 STK 1.700 1.700 0 USD 75,440000 90.222,73 0,17 Chevron Corp. Registered Shares DL-,75 US1667641005 STK 1.900 0 500 USD 108,010000 144.371,98 0,27 Comcast Corp. New Registered Shares Class A DL1 US20030N1019 STK 9.000 0 6.650 USD 24,700000 156.388,50 0,29 Computer Sciences Corp. Registered Shares DL 1 US2053631048 STK 3.000 0 0 USD 48,980000 103.372,59 0,19 Dover Corp. Registered Shares DL 1 US2600031080 STK 2.500 2.500 0 USD 65,040000 114.389,43 0,21 Entergy Corp. Registered Shares DL -,01 US29364G1031 STK 2.050 0 0 USD 68,000000 98.068,18 0,18 Exxon Mobil Corp. Registered Shares o.N. US30231G1022 STK 2.150 0 1.000 USD 84,490000 127.793,61 0,24 Hewlett-Packard Co. Registered Shares DL -,01 US4282361033 STK 3.000 0 1.300 USD 41,300000 87.163,90 0,16 Intl Business Machines Corp. Registered Shares DL -,20 US4592001014 STK 1.300 0 0 USD 163,600000 149.620,81 0,28 Johnson & Johnson Registered Shares DL 1 US4781601046 STK 2.600 0 0 USD 59,380000 108.612,27 0,20 Kimberly-Clark Corp. Registered Shares DL 1,25 US4943681035 STK 2.700 0 0 USD 65,770000 124.927,19 0,23 Loew's Corp. Registered Shares DL 1 US5404241086 STK 4.700 0 0 USD 43,030000 142.276,95 0,27 Marathon Oil Corp. Registered Shares DL 1 US5658491064 STK 4.500 0 2.500 USD 52,950000 167.626,95 0,31 McKesson Corp. Registered Shares DL -,01 US58155Q1031 STK 2.300 0 500 USD 80,120000 129.638,54 0,24 Microsoft Corp. Registered Shares DL-,00000625 US5949181045 STK 7.850 7.850 0 USD 25,580000 141.265,32 0,26 Norfolk Southern Corp. Registered Shares DL 1 US6558441084 STK 2.600 0 1.200 USD 68,990000 126.189,97 0,24 Vodafone Group PLC Registered Shares DL-,11428571 Nordea Bank AB Namn-Aktier EO 0,40 6 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/ Verkäufe/ 31.03.11 Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Occidental Petroleum Corp. Registered Shares DL -,20 US6745991058 STK 1.750 0 900 USD 103,760000 127.741,90 0,24 Travelers Companies Inc.,The Registered Shares o.N. US89417E1091 STK 3.300 0 0 USD 59,390000 137.877,25 0,26 United Technologies Corp. Registered Shares DL 1 US9130171096 STK 2.000 2.000 0 USD 84,230000 118.511,95 0,22 1,5000 % Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Anl.v.06(16) DE0001030500 EUR 900 0 0 115,226426 1.037.037,83 1,94 1,7500 % Bundesrep.Deutschland Inflationsindex. Anl.v.09(20) DE0001030526 EUR 700 0 0 110,097224 770.680,57 1,44 1,9950 % Raiffeisen Bank Intl AG EO-FLR Med.-Term Nts 11(13) XS0597215937 EUR 400 400 0 100,065736 400.262,94 0,75 2,6250 % UniCredit S.p.A. EO-Covered MTN 2010(15) IT0004638737 EUR 500 500 0 93,782277 468.911,39 0,88 2,7500 % GCE Covered Bonds EO-Cov.Med.Term Nts 2011(15) FR0010989806 EUR 450 450 0 97,649040 439.420,68 0,82 2,8750 % Nationwide Building Society EO-MTN 2010(15) XS0541455191 EUR 500 500 0 96,307640 481.538,20 0,90 Verzinsliche Wertpapiere 3,0000 % SID Banka d.d. EO-Bonds 2010(15) XS0504013912 EUR 250 250 0 96,826981 242.067,45 0,45 3,0000 % Swedbank Hypotek AB EO-Mortg. Covered MTN 2011(16) XS0581062675 EUR 250 250 0 97,964579 244.911,45 0,46 IT0004648603 EUR 300 300 0 92,978999 278.937,00 0,52 DE000BHY1000 EUR 700 700 0 100,336656 702.356,59 1,31 3,6250 % Dexia Municipal Agency S.A. EO-Med.-T.Obl.Fonc. 2010(18) FR0010859777 EUR 250 250 0 96,189606 240.474,02 0,45 3,7330 % PKO Finance AB EO-M.-T.Ln Par.Nts10(15)PKO Bk XS0545031642 EUR 500 500 0 95,220026 476.100,13 0,89 PTBEMPOE0018 EUR 250 250 0 98,568920 246.422,30 0,46 XS0231264275 EUR 300 0 200 94,264066 282.792,20 0,53 3,3750 % UniCredit S.p.A. EOCovered MTN 2010(17) 3,5000 % Berlin-Hannover.Hypothekenbank Inh.-Schv.Em.57 v.11(15) 3,7500 % Banco Espirito Santo S.A. EO-Med.Term Notes 09(12) 3,8750 % MOL Magyar Olaj-és Gázipa. Nyrt EO-Notes 2005(15) 3,9000 % Griechenland EO-Notes 2006(11) GR0114019442 EUR 500 250 0 99,493447 497.467,24 0,93 DE000A0AHLK9 EUR 800 0 100 102,044475 816.355,80 1,52 4,0000 % Polen, Republik EO-MediumTerm Notes 2010(21) XS0543882095 EUR 550 550 0 91,189319 501.541,25 0,94 4,5000 % DnB NOR Bank ASA EO-MediumTerm Notes 2009(14) XS0430768332 EUR 300 300 0 103,938633 311.815,90 0,58 0,47 4,0000 % Berlin, Land Landessch. v.2004(2012)Ausg.174 4,5000 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2007(18) IT0004273493 EUR 250 250 0 101,585516 253.963,79 XS0161667315 EUR 400 0 300 100,652345 402.609,38 0,75 DE000CZ29UU3 EUR 300 300 0 103,892167 311.676,50 0,58 DE000A0NKUD2 EUR 900 0 350 108,278522 974.506,70 1,82 5,7500 % Kroatische Entwicklungsbank EO-MTN 02(08-12) 1) XS0158715804 EUR 100 0 0 101,166164 40.466,47 0,08 8,5000 % Rumänien EO-Notes 2002(12) XS0147466501 EUR 150 0 0 105,749244 158.623,87 0,30 HRRHMFO137A8 HRK 5.000 0 0 100,502193 681.146,92 1,27 4,2500 % Island, Republik IK-Notes 2010(12) IS0000020204 ISK 101.500 101.500 0 101,333460 634.437,51 1,18 1,3490 % SNS bank N.V. SN-FLR Med.Term Nts 2006(13) XS0241485720 SKK 32.000 0 0 95,399720 1.013.340,98 1,89 3,5900 % Kommunalkredit Austria AG SN-MTN 2005(13) XS0215246546 SKK 20.000 0 0 94,739100 628.952,40 1,17 4,5000 % Ungarn EO-Bonds 2003(13) 4,7500 % Commerzbank AG MTN-IHS S.702 v.09(15) 4,8750 % Berlin, Land Landessch. v.2007(2017)Ausg.230 4,5000 % Kroatien, Republik KK-Notes 2006(13) 1) Poolfaktor 0,4 7 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/ Verkäufe/ 31.03.11 Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs EUR An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Kurswert in EUR % des Fondsvermögens 1.525.113,04 2,85 Verzinsliche Wertpapiere 3,1250 % Ca.d.Aho.y Pens.d.Bar.(L.Cai.) EO-Cédulas Hipotec. 2010(13) ES0414970584 EUR 500 500 0 97,912166 489.560,83 0,91 4,0000 % Bank of Ireland (The Gov.&Co.) EO-MTN 2010(15) XS0482810958 EUR 500 0 0 77,137430 385.687,15 0,72 5,8750 % Bank of Ireland (The Gov.&Co.) EO-MTN 2010(13) XS0555679728 EUR 700 700 0 92,837866 649.865,06 1,21 264.195,00 0,49 264.195,00 0,49 17.276.793,51 32,25 Nichtnotierte Wertpapiere EUR Zertifikate UBS AG (London Branch) O.E.ETC 08(09/Und.) Index DE000UB5G6Y6 STK 1.900 200 700 Investmentanteile EUR 139,050000 EUR KAG - eigene Investmentanteile GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST Inhaber-Anteile LINGOHR-ASIEN-SYST.-LBB-INVEST Inhaber-Anteile DE0009770172 ANT 7.200 2.500 0 EUR 96,500000 694.800,00 1,30 DE000A0ERYQ0 ANT 26.500 4.500 0 EUR 37,540000 994.810,00 1,86 DE0008479387 ANT 24.200 4.700 0 EUR 74,620000 1.805.804,00 3,37 1,70 LINGOHR-EUROPA-SYST.-LBB-INV. Inhaber-Anteile DE0005320097 ANT 18.000 5.000 0 EUR 50,610000 910.980,00 Multizins-INVEST Inhaber-Anteile DE0009786061 ANT 70.000 0 32.000 EUR 35,860000 2.510.200,00 4,69 WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile DE0009799064 ANT 17.500 17.500 0 EUR 19,990000 349.825,00 0,65 DE000A1CXYM9 ANT 63.000 63.000 0 EUR 29,990000 1.889.370,00 3,53 ComStage ETF-Comm.Co.EW Idx TR Inhaber-Anteile I o.N. LU0419741177 ANT 5.200 6.800 1.600 EUR 110,890000 576.628,00 1,08 db x-track.MSCI JAP.TRN IN.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. LU0274209740 ANT 20.000 20.000 0 EUR 27,020000 540.400,00 1,01 DWS Invest - Convertibles Inhaber-Anteile FC o.N. LU0179220412 ANT 4.500 4.500 0 EUR 144,060000 648.270,00 1,21 Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd NamensAnt.I(acc.)EUR-H1 o.N. LU0316492775 ANT 32.000 0 7.000 EUR 15,200000 486.400,00 0,91 Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd NamensAnt. I (acc.) EUR o.N. LU0390137205 ANT 25.700 25.700 0 EUR 16,960000 435.872,00 0,81 Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile Gruppenfremde Investmentanteile Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N. DK0016284888 ANT 13.950 0 0 EUR 29,890000 416.965,50 0,78 DE000A0MU8J9 ANT 6.700 0 4.400 EUR 108,550000 727.285,00 1,36 DE000A0X97E0 ANT 3.500 3.500 0 EUR 111,730000 391.055,00 0,73 Pictet-Glob.Megatrend Select. NamensAnteile I EUR o.N. LU0386875149 ANT 3.800 3.800 0 EUR 115,680000 439.584,00 0,82 Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg. Units I (Euro)(cap.) o.N. LU0313644188 ANT 350 0 350 EUR 1.037,970000 363.289,50 0,68 Schroder ISF Em.Mkts Dbt Ab.R. Namensant. A Acc EUR Hdg o.N. LU0177592218 ANT 23.900 0 13.000 EUR 28,220000 674.458,00 1,26 STAY-C Commodity Fund UI Inhaber-Anteile I DE000A1CU8K8 ANT 4.000 4.000 0 EUR 57,110000 228.440,00 0,43 Strategic Commodity Fund (R) InhaberAnteile I VT A o.N. AT0000A0LVQ9 ANT 19 19 0 EUR 10.780,890000 204.836,91 0,38 Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N. LU0208289271 ANT 1.700 1.700 0 EUR 198,340000 337.178,00 0,63 BNPP L1 - World Commodity InhaberAnt. I (thes.)o.N. LU0225185692 ANT 4.900 4.900 0 USD 114,040000 393.114,12 0,73 Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ Namensanteile C Acc o.N. LU0205193807 ANT 5.600 0 1.200 USD 167,730000 660.791,02 1,23 Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act. Nom. USD I o.N. LU0363510982 ANT 2.500 2.500 0 USD 119,500000 210.171,23 0,39 Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act. Nom. I USD Acc. o.N. LU0415415800 ANT 3.800 3.800 0 USD 144,490000 386.266,23 0,72 LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile 8 Gattungsbezeichnung ISIN Markt Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/ Verkäufe/ 31.03.11 Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Anteile an Immobilien-Sondervermögen Kurs EUR Kurswert in EUR % des Fondsvermögens 7.546.598,78 14,09 0,72 Gruppenfremde Immobilien-Investmentanteile AXA Immoselect Inhaber-Anteile Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile CS EUROREAL Inhaber-Anteile DEGI EUROPA Inhaber-Anteile DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile DEGI INTERNATIONAL Inhaber-Anteile DE0009846451 ANT 7.050 2.000 0 EUR 54,990000 387.679,50 DE000A0M98N2 ANT 10.000 0 5.000 EUR 10,490000 104.900,00 0,20 DE0009805002 ANT 4.000 0 0 EUR 59,190000 236.760,00 0,44 DE0009807800 ANT 4.500 0 0 EUR 38,570000 173.565,00 0,32 DE000A0J3TP7 ANT 5.850 0 0 EUR 97,430000 569.965,50 1,06 DE0008007998 ANT 8.550 0 0 EUR 45,190000 386.374,50 0,72 Focus HealthCare Inhaber-Anteile DE000A0N9J04 ANT 16.000 7.000 0 EUR 10,300000 164.800,00 0,31 Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A 1,49 DE000A0MY559 ANT 75.000 0 9.000 EUR 10,670000 800.250,00 grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC DE0009807008 ANT 4.000 0 0 EUR 41,100000 164.400,00 0,31 grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC DE0009807057 ANT 2.000 0 3.000 EUR 52,520000 105.040,00 0,20 HANSAimmobilia Inhaber-Anteile DE0009817700 ANT 3.000 0 0 EUR 47,930000 143.790,00 0,27 KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile DE0006791809 ANT 6.000 0 0 EUR 55,440000 332.640,00 0,62 DE000A0CARS0 ANT 3.200 0 2.500 EUR 106,360000 340.352,00 0,64 DE000A0F6G89 ANT 8.000 0 0 EUR 25,140000 201.120,00 0,38 DE0009802306 ANT 5.000 0 0 EUR 55,970000 279.850,00 0,52 KanAm SPEZIAL grundinvest Fds Inhaber-Anteile Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N. 1) AT0000622980 ANT 6.000 0 0 EUR 120,440000 722.640,00 1,35 TMW Immobilien Weltfonds Inhaber-Anteile P DE000A0DJ328 ANT 19.800 0 0 EUR 48,110000 952.578,00 1,78 UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteile DE0009772681 ANT 83.971 0 29 EUR 10,380000 871.618,98 1,63 UBS (D) Euroinvest Immobilien Inhaber-Anteile DE0009772616 ANT 18.050 0 0 EUR 15,090000 272.374,50 0,51 Warb.-Hend. Multinational Plus Inhaber-Anteile DE000A0LFBX4 ANT 3.000 0 0 EUR 93,780000 281.340,00 0,53 KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile DE0006791817 ANT 3.450 0 0 USD 22,480000 54.560,80 0,10 Summe Wertpapiervermögen EUR 52.323.226,55 97,68 Derivate EUR 55.505,50 0,10 EUR 66.935,50 0,12 79.800,00 0,15 (Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen) Aktienindex-Derivate Forderungen/Verbindlichkeiten Aktienindex-Terminkontrakte FUTURE ESTX 50 Index (Price) (EUR) 06.11 OTC EUR Anzahl 60 Optionsrechte Optionsrechte auf Aktienindices CALL DAX Performance-Index 04.11 7.250,00 EUREX Anzahl -275 EUR 23,500000 -6.462,50 -0,01 CALL ESTX 50 Index (Price) (EUR) 04.11 3.000,00 EUREX Anzahl -660 EUR 9,700000 -6.402,00 -0,01 -11.430,00 -0,02 -11.430,00 -0,02 Zins-Derivate EUR Forderungen/Verbindlichkeiten Zinsterminkontrakte FUTURE Euro-Bund-Future (8,5-10,5 Jahre) 'langfristig' 06.11 1) Namensänderung von Constantia Real Estate A in SemperReal Estate EUREX EUR 900 9 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Bestand Käufe/ Verkäufe/ 31.03.11 Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Kurs Kurswert in EUR % des Fondsvermögens Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 996.789,87 1,86 Bankguthaben EUR 996.789,87 1,86 Depotbank EUR 907.503,86 100,000000 907.503,86 1,69 Guthaben in sonstigen EU/EWR-Währungen ISK 14.474.831,00 100,000000 89.286,01 0,17 259.382,36 0,48 Sonstige Vermögensgegenstände EUR Zinsansprüche EUR 215.111,75 215.111,75 0,40 Dividendenansprüche EUR 30.681,43 30.681,43 0,06 ausländische Quellensteueransprüche EUR 13.589,18 13.589,18 0,03 Sonstige Verbindlichkeiten *) EUR -70.894,05 -70.894,05 -0,13 Fondsvermögen EUR Anteilwert EUR 29,08 Umlaufende Anteile STK 1.841.759,00 Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) *) Rückstellungen für Verwaltungsvergütung, Depotbankvergütung, fremde Depotgebühren, Veröffentlichungskosten, Zinsen aus Kreditaufnahmen **) Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Differenzen entstanden sein. 53.564.010,23 100,00**) 97,68 0,10 10 Zusammensetzung des Vergleichsvermögens (§ 9 Abs. 5 Satz 4 DerivateV) 45,00% EB.REXX, 20,00% 1M Euribor, 13,75% Stoxx50, 13,75 MSCI World, 7,50% DJ UBS Commodity Index TR Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3 DerivateV kleinster potenzieller Risikobetrag EUR -923.753,54 größter potenzieller Risikobetrag EUR -1.472.015,39 durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag EUR -1.113.927,09 Angaben zur Bewertung von Vermögensgegenständen gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 InvRBV Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Depotbank. Grundlage der Bewertung ist § 36 InvG sowie die InvestmentRechnungslegungs- und Bewertungsverordnung - InvRBV. Grundsätzlich wird für die Bewertung von Vermögensgegenständen der letzte an einer Börse oder einem anderen organisierten Markt verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt, der zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Liegt ein verlässlicher handelbarer Kurs zum Zeitpunkt der Anteilwertermittlung nicht vor, so wird der betreffende Vermögensgegenstand mit dem Verkehrswert bewertet, der auf Basis eines geeigneten Bewertungsmodells unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ermittelt wurde. Die verwendeten Bewertungsmodelle beruhen auf allgemein anerkannten und regelmäßig überprüften Discounted-Cash-Flow-Methoden, die die aktuellen Marktgegebenheiten weitestgehend abbilden. Bei OTC-Instrumenten, d. h. OTC-Derivaten, Devisentermingeschäften, Schuldscheindarlehen und sonstigen, nicht an Börsen oder organisierten Märkten gehandelten Instrumenten erfolgt die Bewertung grundsätzlich auf Basis eines entsprechenden Bewertungsmodells. Bankguthaben und bestimmte sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Dividenden- und Zinsforderungen) werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Festgelder werden zum Renditekurs bewertet, sofern das Festgeld jederzeit kündbar ist und die Rückzahlung bei der Kündigung zum Renditekurs erfolgt. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Mittags-Fixings von der Reuters AG um 13:30 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro taggleich umgerechnet. Dies bedeutet für die einzelnen Vermögensgegenstände Folgendes: Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Bei Aktien und Exchange Traded Funds (ETF) wird grundsätzlich der letzte börsengehandelte Kurs zugrunde gelegt. Börsenkurse oder notierte Preise an anderen organisierten Märkten werden dabei grundsätzlich als handelbare Kurse eingestuft. Für Renten wird ebenfalls grundsätzlich der letzte börsengehandelte Kurs zugrunde gelegt. Ist dieser älter als 15 Minuten, wird dieser auf Basis eines internen Bewertungsmodells der Depotbank an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst. Bei offenen Zielfonds erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem letzten von der jeweiligen KAG veröffentlichten Anteilwert. Liegen im Falle der Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine Tatsachen vor, die es als überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach der Wiederaufnahme der Rücknahme ein wesentlich abweichender Kurs zur Anwendung kommt, erfolgt die Bewertung im Interesse der Anleger zu diesem Kurs, sofern ein solcher Kurs von der Zielfonds-KAG oder der Zielfonds-Depotbank kommuniziert wird. Die Bewertung von Derivaten, die an einer Börse gehandelt oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, erfolgt zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs. Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Amerikanische Vermögenswerte per 31.03.2011 Alle anderen Vermögenswerte per 31.03.2011 oder letztbekannte Kurse Devisenkurse (in Mengennotiz) per 31.03.2011 Britische Pfund (GBP) Dänische Kronen (DKK) 0,8842010 = 1 Euro (EUR) 7,4563440 = 1 Euro (EUR) Isländische Kronen (ISK) 162,1175620 = 1 Euro (EUR) Kroatische Kuna (HRK) 7,3774240 = 1 Euro (EUR) Schwedische Kronen (SEK) 8,9297920 = 1 Euro (EUR) Schweizer Franken (CHF) 1,3002990 = 1 Euro (EUR) Slowakische Kronen (SKK) 30,126000 = 1 Euro (EUR) US-Dollar (USD) 1,4214600 = 1 Euro (EUR) Marktschlüssel Terminbörsen EUREX European Exchange OTC Over-the-Counter 11 Verwaltungsvergütungssätze für die im Geschäftsjahr im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen: Allianz Commodities Strategy Bearer Shares I (EUR) oN 0,50% p.a. Amundi-Latin America Equities Namens-Anteile IU (C) o.N. 0,90% p.a. AXA Immoselect Inhaber-Anteile 0,60% p.a. BNPP L1 - World Commodity Inhaber-Ant. I (thes.)o.N. 0,60% p.a. Bouwfonds European Residential Inhaber-Anteile 0,60% p.a. ComStage ETF-Comm.Co.EW Idx TR Inhaber-Anteile I o.N. 0,30% p.a. CS EUROREAL Inhaber-Anteile 0,80% p.a. DB Platinum Commodity Euro Inhaber-Anteile I1C o.N. 0,80% p.a. db x-track.MSCI JAP.TRN IN.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N. 0,40% p.a. db x-trackers DBLCI-OY BALAN. Inhaber-Anteile 1C o.N. 0,60% p.a. db x-trackers S&P SEL.FRONTIER Inhaber-Anteile 1C o.N. 1,00% p.a. DEGI EUROPA Inhaber-Anteile 0,70% p.a. DEGI GERMAN BUSINESS Inhaber-Anteile 0,70% p.a. DEGI INTERNATIONAL Inhaber-Anteile 1,00% p.a. DWS Convertibles Inhaber-Anteile 0,90% p.a. DWS Invest - Convertibles Inhaber-Anteile FC o.N. 0,70% p.a. FMM-Fonds Inhaber-Anteile 1,50% p.a. Focus HealthCare Inhaber-Anteile 0,60% p.a. Focus Nordic Cities Inhaber-Anteile A 0,60% p.a. Fr.Temp.Inv.Fds -T.Gl.Bd Fd Namens-Ant.I(acc.)EUR-H1 o.N. 0,60% p.a. Fr.Temp.Inv.Fds-T.Fron.Mkts Fd Namens-Ant. I (acc.) EUR o.N. 1,10% p.a. GO EAST-INVEST Inhaber-Anteile 1,80% p.a. grundbesitz europa Inhaber-Anteile RC 1,00% p.a. grundbesitz-global Inhaber-Anteile RC 1,00% p.a. H & A (Lux) Equities Inhaber-Anteile B o.N. 1,50% p.a. HANSAimmobilia Inhaber-Anteile 0,10% p.a. hausInvest global Inhaber-Anteile 1,30% p.a. hausInvest Inhaber-Anteile 1,00% p.a. Inv.Sydinv.Intl-ISI BRIC Equ. Inhaber-Anteile o.N. 1,20% p.a. JB Multibd-Local Emerging Bd Act.au Porteur C (EUR) cap. oN 0,80% p.a. KanAm grundinvest Fonds Inhaber-Anteile 0,80% p.a. KanAm SPEZIAL grundinvest Fds Inhaber-Anteile 0,40% p.a. KanAM US-grundinvest Fonds Inhaber-Anteile 0,50% p.a. Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST Inhaber-Anteile 1,85% p.a. LBBW Rohstoffe 1 Inhaber-Anteile I 0,80% p.a. LBBW Rohstoffe 2 LS Inhaber-Anteile 0,80% p.a. LINGOHR-ASIEN-SYST.-LBB-INVEST Inhaber-Anteile 1,65% p.a. LINGOHR-EUROPA-SYST.-LBB-INV. Inhaber-Anteile 1,65% p.a. Morgan Stanley P2 Value Inhaber-Anteile 0,80% p.a. Multizins-INVEST Inhaber-Anteile 1,00% p.a. Pictet-Emerg.Local Curr.Debt Namens-Anteile I EUR o.N. 0,60% p.a. Pictet-Glob.Megatrend Select. Namens-Anteile I EUR o.N. 0,80% p.a. Pioneer Fds-Commodity Alpha Reg. Units I (Euro)(cap.) o.N. 0,50% p.a. Schroder ISF Em.Mkts Dbt Ab.R. Namensant. A Acc EUR Hdg o.N. 1,50% p.a. Schroder ISF US Sm.&Mid-Cap EQ Namensanteile C Acc o.N. 1,00% p.a. SEB ImmoInvest Inhaber-Anteile P 0,70% p.a. SemperReal Estate Inhaber-Anteile A o.N. 0,80% p.a. STAY-C Commodity Fund UI Inhaber-Anteile I 0,80% p.a. Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile I VT A o.N. 0,60% p.a. Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile T o.N. 1,20% p.a. TMW Immobilien Weltfonds Inhaber-Anteile P 0,80% p.a. Torrus Fds-MLCX Comm.Enha.Beta Act. Nom. USD I o.N. 0,20% p.a. Trad.-Thames River High Income Regist.Shs New (EUR) Acc. o.N. 1,50% p.a. UBAM-Local Curr.Em.Mkt Bd (USD Inhaber-Anteile Cap.I EUR o.N. 0,40% p.a. UBS (D) 3 Sect.Real Est.Europe Inhaber-Anteile 0,80% p.a. UBS (D) Euroinvest Immobilien Inhaber-Anteile 0,50% p.a. Vontobel Fd.-Belvista Commodi. Act. Nom. I USD Acc. o.N. 0,80% p.a. WachstumGlobal-INVEST Inhaber-Anteile 1,50% p.a. 12 Verwaltungsvergütungssätze für die im Geschäftsjahr im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen: Warb.-Hend. Multinational Plus Inhaber-Anteile 1,40% p.a. Warburg Value Fund Inhaber-Anteile B o.N. 1,30% p.a. Weltzins-INVEST Inhaber-Anteile 1,00% p.a. Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge für die im Geschäftsjahr im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen: Für die im Geschäftsjahr erworbenen bzw. veräußerten Sondervermögen wurden mit Ausnahme des UBS (D) 3 Sector Real Estate Europe (3% Rücknahmeabschlag) keine Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge gezahlt. Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: - Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag): Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Aktien ArcelorMittal S.A. Actions Nouvelles Nominat. oN LU0323134006 STK 0 2.700 Bayer AG Namens-Aktien o.N. DE000BAY0017 STK 0 3.850 Centrica PLC Reg. Shares LS -,061728395 GB00B033F229 STK 0 26.000 Fresenius Medical Care KGaA Inhaber-Stammaktien o.N. DE0005785802 STK 0 2.000 GB00B01FLG62 STK 25.000 25.000 General Dynamics Corp. Registered Shares DL 1 US3695501086 STK 0 2.900 GlaxoSmithKline PLC Registered Shares LS -,25 GB0009252882 STK 0 22.200 L-3 Communications Hldgs Inc. Registered Shares DL -,01 US5024241045 STK 0 1.900 Oracle Corp. Registered Shares DL -,01 US68389X1054 STK 0 6.950 Raytheon Co. Registered Shares DL -,01 US7551115071 STK 2.800 2.800 SABMiller PLC Registered Shares DL -,10 GB0004835483 STK 0 10.200 Technip S.A. Actions au Porteur o.N. FR0000131708 STK 0 1.500 Telefonaktiebol. L.M. Ericsson Namn-Aktier B (fria) o.N. SE0000108656 STK 0 5.300 Tesco PLC Registered Shares LS -,05 GB0008847096 STK 0 19.300 THALES S.A. Actions Port. (C.R.) EO 3 FR0000121329 STK 0 3.300 Vivendi S.A. Actions Port. EO 5,5 FR0000127771 STK 0 4.400 XS0506445963 EUR 500 500 FI4000020961 EUR 750 750 DE0001381911 EUR 0 350 DE000NRW1X31 EUR 0 1.200 3,7500 % MFB Magyar Fejlesztesi Bk Zrt. EO-Notes 2006(11) XS0248869991 EUR 0 600 3,7500 % Polen, Republik EO-Medium-Term Notes 2010(17) XS0498285351 EUR 0 500 3,8750 % Swedish Covered Bond Corp.,The EO-MTN 2006(11) XS0273264712 EUR 0 900 FI0001006306 EUR 0 1.150 4,5000 % BNP Paribas Home Loan Cove.Bds EO-Med.-T. Bonds 07(14) FR0010479717 EUR 0 700 4,5000 % Norddeutsche Landesbank -GZ- MTN-Inh.Schv.v.04(14) XS0195569990 EUR 0 1.100 5,8750 % Polen, Republik EO-Medium-Term Notes 2009(14) XS0410961014 EUR 0 500 HRK 0 3.200 IS0000018943 ISK 0 105.000 XS0413872382 EUR 0 300 G4S PLC Registered Shares LS -,25 Verzinsliche Wertpapiere 3,3750 % Luxemburg, Großherzogtum EO-Bonds 2010(20) 3,5000 % Finnland, Republik EO-Notes 2011(21) 3,5000 % Hessen, Land Schatzanw.v.2005(2016) S.0504 3,5000 % Nordrhein-Westfalen, Land Landessch.v.2005(2015) R.700 4,3750 % Finnland, Republik EO-Notes 2008(19) 4,1250 % Raiffeisenbank Austria D.D. KK-Bonds 2006(11) 13,7500 % Island, Republik IK-Bonds 2008(10) HRRBA0O112A0 Zertifikate Nordrhein-Westfalen, Land EO-Med.T.LSA v.09(11) 13 Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere Aktien BTA Bank JSC Reg.Shs (Sp.GDRs Reg.S)500/oN US05574Y2090 STK 3.093 3.093 ES0413900178 EUR 0 500 ES0113902011 STK 380 380 XS0297025784 EUR 0 700 Verzinsliche Wertpapiere 4,5000 % Banco Santander S.A. EO-Cédulas Hipotec. 2007(12) Nichtnotierte Wertpapiere Aktien Banco Santander S.A. Acciones Nom. new EO -,50 Verzinsliche Wertpapiere 2,1820 % UniCredit Bank Austria AG EO-FLR Cred.-Lkd. MTN 2007(10) Andere Wertpapiere Banco Santander S.A. Anrechte 15.10.2010 ES0613900960 STK 33.700 33.700 Banco Santander S.A. Anrechte 17.01.2011 ES0613900978 STK 29.650 29.650 Deutsche Bank AG Inhaber-Bezugsrechte DE000A1E8H87 STK 2.800 2.800 650 Investmentanteile Gruppenfremde Investmentanteile Allianz Commodities Strategy Bearer Shares I (EUR) oN LU0353377509 ANT 0 Amundi-Latin America Equities Namens-Anteile IU (C) o.N. LU0201576070 ANT 0 30 DB Platinum Commodity Euro Inhaber-Anteile I1C o.N. LU0216467257 ANT 0 10 db x-trackers DBLCI-OY BALAN. Inhaber-Anteile 1C o.N. LU0292106167 ANT 0 29.000 db x-trackers S&P SEL.FRONTIER Inhaber-Anteile 1C o.N. LU0328476410 ANT 0 26.500 DWS Convertibles Inhaber-Anteile DE0008474263 ANT 0 5.500 FMM-Fonds Inhaber-Anteile DE0008478116 ANT 0 1.500 H & A (Lux) Equities Inhaber-Anteile B o.N. LU0100177426 ANT 0 8.400 hausInvest global Inhaber-Anteile DE0002544731 ANT 0 2.000 hausInvest Inhaber-Anteile DE0009807016 ANT 1.301,97 8.001,97 JB Multibd-Local Emerging Bd Act.au Porteur C (EUR) cap. oN LU0256065409 ANT 1.200 1.200 Pictet-Emerg.Local Curr.Debt Namens-Anteile I EUR o.N. LU0280437160 ANT 2.000 2.000 Strategic Commodity Fund (R) Inhaber-Anteile T o.N. AT0000A04UL2 ANT 0 2.800 Trad.-Thames River High Income Regist.Shs New (EUR) Acc. o.N. IE00B040HD73 ANT 0 48.000 UBAM-Local Curr.Em.Mkt Bd (USD Inhaber-Anteile Cap.I EUR o.N. LU0371559690 ANT 0 5.300 14 Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.) Gattungsbezeichnung Stück bzw. Anteile bzw. Whg. in 1.000 Käufe bzw. Zugänge Verkäufe bzw. Abgänge Volumen in 1.000 Terminkontrakte Aktienindex-Terminkontrakte Gekaufte Kontrakte: (Basiswert: Dow Jones EuroStoxx 50) EUR 6.656 EUR 100 Gekaufte Kaufoptionen (Call): (Basiswert: Euro-Bund-Future 8,5-10,5 J. 6%) EUR 6 Verkaufte Kaufoptionen (Call): (Basiswert: Euro-Bund-Future 8,5-10,5 J. 6%) EUR 65 Optionsrechte Optionsrechte auf Aktienindex-Derivate Optionsrechte auf Aktienindices Verkaufte Kaufoptionen (Call): (Basiswerte: DAX, Dow Jones Euro Stoxx 50) Optionsrechte auf Zins-Derivate Optionsrechte auf Zinsterminkontrakte Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes) unbefristet (Basiswerte: JB Multibd-Local Emerging Bd Act. au Porteur C (EUR) cap. oN, Pictet-Emerg.Local Curr.Debt Namens-Anteile I EUR o.N.) EUR 523 Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind, betrug 49,42 Prozent. Der Transaktionsumfang belief sich hierbei auf insgesamt 23.521.938,68 Euro. Die Angabe bezieht sich auf Aktien, Renten und Fondsanteile. 15 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) für den Zeitraum vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 I. Erträge 1. Dividenden inländischer Aussteller 2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland 6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 7. Erträge aus Investmentanteilen 8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und Pensionsgeschäften 9. Abzug ausländischer Quellensteuer 10.Sonstige Erträge *) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 58.417,64 352.185,21 195.205,05 439.367,88 1.898,48 0,00 576.438,27 419,50 -39.505,73 71.513,38 Summe der Erträge EUR 1.655.939,68 1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 2. Verwaltungsvergütung 3. Depotbankvergütung 4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 5. Sonstige Aufwendungen **) EUR EUR EUR EUR EUR -200,42 -579.273,65 -62.666,88 -13.716,76 -11.860,74 Summe der Aufwendungen EUR -667.718,45 III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 988.221,23 1. Realisierte Gewinne 2. Realisierte Verluste EUR EUR 2.018.708,32 -1.075.860,28 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR 942.848,04 V.Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.931.069,27 II. Aufwendungen IV. Veräußerungsgeschäfte Total Expense Ratio (TER) ***) erfolgsunabhängige Aufwendungen: erfolgsabhängige Aufwendungen: 1,2668438 % 0,0000000 % Die KAG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen. Die KAG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung. Entwicklung des Sondervermögens 2010 / 2011 I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 56.605.372,73 1. Ausschüttung für das Vorjahr / Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -1.417.201,11 2. Zwischenausschüttungen EUR 0,00 3. Mittelzufluss / -abfluss (netto) EUR -3.566.639,27 4. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich EUR 68.058,05 5. Ordentlicher Nettoertrag EUR 988.221,23 6. Realisierte Gewinne EUR 2.018.708,32 7. Realisierte Verluste EUR -1.075.860,28 8. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste EUR -56.649,44 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 53.564.010,23 a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen: b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen: EUR EUR 5.077.569,72 -8.644.208,99 *) im Wesentlichen Bestandsprovision **) im Wesentlichen fremde Depotgebühren ***)Diese Kennziffer erfasst entsprechend internationalen Gepflogenheiten nur die auf Ebene des Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten). Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein. 16 Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil insgesamt je Anteil 1. Vortrag aus dem Vorjahr EUR 7.880.728,65 4,28 2. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR 1.931.069,27 1,05 3. Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,00 I. Zur Ausschüttung verfügbar EUR 9.811.797,92 5,33 1. Der Wiederanlage zugeführt *) EUR -600.000,00 -0,33 2. Vortrag auf neue Rechnung EUR -8.023.452,70 -4,36 II. Gesamtausschüttung EUR 1.188.345,22 0,64 1. Zwischenausschüttung a) Barausschüttung b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR EUR EUR EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2. Endausschüttung a) Barausschüttung b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag EUR EUR EUR EUR 1.188.345,22 1.178.725,76 9.117,98 501,48 0,64 0,64 0,00 0,00 Für die Ermittlung der investmentsteuerlichen Besteuerungsgrundlagen liegt eine Bescheinigung nach § 5 InvStG vor. Entwicklung von Fondsvermögen und Anteilwert im 3-Jahresvergleich Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert 2011 EUR 53.564.010,23 EUR 29,08 2010 EUR 56.605.372,73 EUR 28,80 2009 EUR 51.538.093,56 EUR 24,48 Berlin, den 01.04.2011 Landesbank Berlin Investment GmbH Bauer *) Wiederangelegte Ergebnisse aus Veräußerungsgewinnen. Heß Vieten 17 An die Landesbank Berlin Investment GmbH Die Landesbank Berlin Investment GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 44 Abs. 5 des Investmentgesetzes (InvG) den Jahresbericht des Sondervermögens Stratego Wachstum für das Geschäftsjahr vom 1. April 2010 bis 31. März 2011 zu prüfen. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsurteil Die Aufstellung des Jahresberichts nach den Vorschriften des InvG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht den gesetzlichen Vorschriften. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach § 44 Abs. 5 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Jahresbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Berlin, den 17. Juni 2011 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter Kleinschmidt Wirtschaftsprüfer Mark Maternus Wirtschaftsprüfer 18 Steuerliche Hinweise: Anlage zu dem Jahresbericht, zugleich Ergänzung des Verkaufsprospektes Kurzangaben über die für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften Die Aussagen zu den steuerlichen Vorschriften gelten nur für Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Dem ausländischen Anleger empfehlen wir, sich vor Erwerb von Anteilen an dem in diesem Jahresbericht beschriebenen Sondervermögen mit seinem Steuerberater in Verbindung zu setzen und mögliche steuerliche Konsequenzen aus dem Anteilserwerb in seinem Heimatland individuell zu klären. Das Sondervermögen ist als Zweckvermögen von der Körperschaftund Gewerbesteuer befreit. Die steuerpflichtigen Erträge des Sondervermögens werden jedoch beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer unterworfen, soweit diese zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von jährlich 801,- Euro (für Alleinstehende oder getrennt veranlagte Ehegatten) bzw. 1.602,- Euro (für zusammen veranlagte Ehegatten) übersteigen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören auch die vom Sondervermögen ausgeschütteten Erträge, die ausschüttungsgleichen Erträge, der Zwischengewinn sowie der Gewinn aus dem An- und Verkauf von Fondsanteilen, wenn diese nach dem 31.12.2008 erworben wurden bzw. werden.1 Trotz Steuerabzug und höherem persönlichen Steuersatz können Angaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen erforderlich sein, wenn im Rahmen der Einkommensteuererklärung außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben (z. B. Spenden) geltend gemacht werden. Sofern sich die Anteile im Betriebsvermögen befinden, werden die Erträge als Betriebseinnahmen steuerlich erfasst. Die steuerliche Gesetzgebung erfordert zur Ermittlung der steuerpflichtigen bzw. der kapitalertragsteuerpflichtigen Erträge eine differenzierte Betrachtung der Ertragsbestandteile. Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (so genannte Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und ausländische Quellensteuern angerechnet. Der Steuerabzug hat u. a. aber dann keine Abgeltungswirkung, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgeltungssatz von 25 Prozent. In diesem Fall können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren persönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steuerschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (so genannte Günstigerprüfung). Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben (weil z. B. ein Gewinn aus der Veräußerung von Fondsanteilen in einem ausländischen Depot erzielt wird), sind diese in der Steuererklärung anzugeben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungssatz von 25 Prozent oder dem niedrigeren persönlichen Steuersatz. 1 Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 01.01.2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger steuerfrei. a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden, d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden Gewinne aus der Veräußerung der o. g. Wertpapiere / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien ausgeschüttet, sind sie grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen bei Verwahrung der Anteile im Inland dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Gewinne aus Termingeschäften sind jedoch steuerfrei, wenn die Wertpapiere auf Ebene des Sondervermögens vor dem 01.01.2009 erworben bzw. die Termingeschäfte vor dem 01.01.2009 eingegangen wurden. 19 Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. u.). Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Ausgeschüttete oder thesaurierte Zinsen und zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden des Sondervermögens unterliegen i. d. R. dem Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile 801,- Euro bei Einzelveranlagung bzw. 1.602,- Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung und bei ausländischen Anlegern bei Nachweis der steuerlichen Ausländereigenschaft. Verwahrt der inländische Anleger die Anteile eines steuerrechtlich ausschüttenden Sondervermögens in einem inländischen Depot bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem Kreditinstitut (Depotfall), so nimmt die depotführende Stelle als Zahlstelle vom Steuerabzug Abstand, wenn ihr vor dem festgelegten Ausschüttungstermin ein in ausreichender Höhe ausgestellter Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster oder eine NV-Bescheinigung, die vom Finanzamt für die Dauer von maximal drei Jahren erteilt wird, vorgelegt wird. In diesem Fall erhält der Anleger die gesamte Ausschüttung ungekürzt gutgeschrieben. Handelt es sich um ein steuerrechtlich thesaurierendes Sondervermögen, so wird bei Thesaurierungen vor dem 01.01.2012 der Steuerabzug auf thesaurierte Zinsen, zinsähnliche Erträge sowie ausländische Dividenden des Sondervermögens in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) durch die Kapitalanlagegesellschaft selbst abgeführt. Der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Fondsanteile ermäßigt sich insoweit um den Steuerabzug zum Ablauf des Geschäftsjahres. Da die Anleger der Kapitalanlagegesellschaft regelmäßig nicht bekannt sind, kann in diesem Fall kein Kirchensteuereinbehalt erfolgen, so dass kirchensteuerpflichtige Anleger insoweit Angaben in der Einkommensteuererklärung zu machen haben. Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Thesaurierungen stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug wie im Ausschüttungsfall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung. Befinden sich die Anteile im Depot bei einem inländischen Kreditinstitut oder einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft, so erhält der Anleger, der seiner depotführenden Stelle einen in ausreichender Höhe ausgestellten Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung vor Ablauf des Geschäftsjahres des Sondervermögens vorlegt, den abgeführten Steuerabzug (bzw. ab 2012 den den depotführenden Stellen zur Verfügung gestellten Betrag) auf seinem Konto gutgeschrieben. Sofern der Freistellungsauftrag oder die NV-Bescheinigung nicht bzw. nicht rechtzeitig vorgelegt wird, erhält der Anleger auf Antrag von der depotführenden Stelle eine Steuerbescheinigung über den einbehaltenen und abgeführten Steuerabzug und den Solidaritätszuschlag. Der Anleger hat dann die Möglichkeit, den Steuerabzug im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen. Werden Anteile ausschüttender Sondervermögen nicht in einem Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kreditinstitut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags vorgenommen. Inländische Dividenden Inländische Dividenden, die vom Sondervermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig. Bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen, die vor dem 01.01.2012 vorgenommen werden, wird von der inländischen Dividende ein Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) von der Kapitalanlagegesellschaft vorgenommen. Die depotführende Stelle berücksichtigt bei Ausschüttungen zudem einen ggf. vorliegenden Antrag auf Kirchensteuereinbehalt. Der Anleger erhält den Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) in voller Höhe sofort erstattet, sofern die Anteile bei der Kapitalanlagegesellschaft oder einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden und dort ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe oder eine NV-Bescheinigung vorliegt. Anderenfalls kann er den Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag) unter Beifügung der steuerlichen Bescheinigung der depotführenden Stelle auf seine persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen. Für nach dem 31.12.2011 erfolgende Ausschüttungen und Thesaurierungen stellt das Sondervermögen den depotführenden Stellen die Kapitalertragsteuer nebst den maximal anfallenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) zur Verfügung. Die depotführenden Stellen nehmen den Steuerabzug unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse der Anleger vor, so dass insbesondere ggf. die Kirchensteuer abgeführt werden kann. Soweit das Sondervermögen den depotführenden Stellen Beträge zur Verfügung gestellt hat, die nicht abgeführt werden müssen, erfolgt eine Erstattung. 20 Negative steuerliche Erträge Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese auf Ebene des Sondervermögens steuerlich vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer des Anlegers ist nicht möglich. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapitalähnlichen Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die auf der Ebene des Sondervermögens erzielt werden, werden beim Anleger nicht erfasst, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden. Hierunter fallen folgende Kapitalforderungen: a) Kapitalforderungen, die eine Emissionsrendite haben, Substanzauskehrungen Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. b) „normale“ Anleihen und unverbriefte Forderungen mit festem Kupon sowie Down-Rating-Anleihen, Floater und Reverse-Floater, Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind allerdings dem steuerlichen Ergebnis aus der Veräußerung der Fondsanteile hinzuzurechnen, d. h., sie erhöhen den steuerlichen Gewinn. c) Risiko-Zertifikate, die den Kurs einer Aktie oder eines veröffentlichten Index für eine Mehrzahl von Aktien im Verhältnis 1:1 abbilden Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene d) Aktienanleihen, Umtauschanleihen und Wandelanleihen, Werden Anteile an einem Sondervermögen, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden, von einem Privatanleger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Sofern die Anteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depotführende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Freistellungsauftrags bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. e) ohne gesonderten Stückzinsausweis (flat) gehandelte Gewinnobligationen und Fremdkapital-Genussrechte und Bei einer Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Anteile ist der Gewinn bei Privatanlegern steuerfrei. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn im Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung von Zwischengewinnen (siehe unten) kommen kann. Zudem ist der Veräußerungspreis um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, damit es auch insoweit nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Der Gewinn aus der Veräußerung nach dem 31.12.2008 erworbener Fondsanteile ist insoweit steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Fonds entstandenen, noch nicht auf der Anlegerebene erfassten, nach DBA steuerfreien Erträge zurückzuführen ist (so genannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn). Für Veräußerungsgewinne von Anteilen im Privatvermögen, die dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Immobiliengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht. f) „cum“-erworbene Optionsanleihen. Werden diese Gewinne ausgeschüttet, so sind sie steuerlich auf Anlegerebene zu berücksichtigen. Dabei sind Veräußerungsgewinne aus Aktien ganz1 (bei Anlegern, die Körperschaften sind) oder zu 40 Prozent (bei sonstigen betrieblichen Anlegern, z. B. Einzelunternehmern) steuerfrei (Teileinkünfteverfahren). Veräußerungsgewinne aus Renten / Kapitalforderungen, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Stillhalterprämien sind hingegen in voller Höhe steuerpflichtig. Ergebnisse aus der Veräußerung von Kapitalforderungen, die nicht in der o. g. Aufzählung enthalten sind, sind steuerlich wie Zinsen zu behandeln (s. u.). Jeweils ausgeschüttete Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne sowie Erträge aus Stillhalterprämien unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Dies gilt nicht für jeweilige Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren und eingegangenen Termingeschäften. Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird. 1 5 Prozent der Veräußerungsgewinne aus Aktien gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig. 21 Zinsen und zinsähnliche Erträge Substanzauskehrungen Zinsen und zinsähnliche Erträge sind beim Anleger grundsätzlich steuerpflichtig1. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Erträge thesauriert oder ausgeschüttet werden. Substanzauskehrungen sind nicht steuerbar. Dies bedeutet für einen bilanzierenden Anleger, dass die Substanzauskehrungen in der Handelsbilanz ertragswirksam zu vereinnahmen sind, in der Steuerbilanz aufwandswirksam ein passiver Ausgleichsposten zu bilden ist und damit technisch die historischen Anschaffungskosten steuerneutral gemindert werden. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NVBescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs. Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene Inländische Dividenden unterliegen dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die Kapitalanlagegesellschaft kann gemäß § 5 Absatz 2 InvStG entscheiden, ob sie den so genannten Aktiengewinn (d. h. die noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividenden sowie realisierte und nicht realisierte Gewinne des Sondervermögens aus in- und ausländischen Aktien) und den Immobiliengewinn (d. h. die noch nicht auf Anlegerebene erfassten, nach DBA steuerfreien Erträge) ermittelt oder hiervon absieht. An die bei der Auflegung des Sondervermögens getroffene Entscheidung ist die Kapitalanlagegesellschaft gebunden. Soweit die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn und den Immobiliengewinn errechnet, veröffentlicht sie diese börsentäglich jeweils als Prozentsatz des Wertes des Investmentanteils. Die steuerliche Behandlung ist dann wie folgt: Ausländische Dividenden unterliegen grundsätzlich dem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag). Die auszahlende Stelle nimmt jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist (wobei von Körperschaften i. S. d. § 1 Absatz 1 Nr. 4 und 5 KStG der auszahlenden Stelle eine Bescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes vorliegen muss) oder die ausländischen Dividenden Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird. Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen im Betriebsvermögen sind für Körperschaften grundsätzlich in Höhe des besitzzeitanteiligen Aktiengewinns steuerfrei. 3 Von Einzelunternehmern sind diese Veräußerungsgewinne zu 60 Prozent zu versteuern. Der Gewinn aus der Veräußerung der Anteile ist zudem in Höhe des besitzanteiligen Immobiliengewinns steuerfrei. Für Veräußerungsgewinne von Anteilen im Betriebsvermögen, die dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn und Immobiliengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht. Bei gewerbesteuerpflichtigen Anlegern sind die ggf. zum Teil einkommensteuerfreien bzw. körperschaftsteuerfreien Dividendenerträge für Zwecke der Ermittlung des Gewerbeertrags wieder hinzuzurechnen, nicht aber wieder zu kürzen. Steuerausländer In- und ausländische Dividenden Dividenden in- und ausländischer Aktiengesellschaften, die auf Anteile im Betriebsvermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind mit Ausnahme von Dividenden nach dem REITG bei Körperschaften steuerfrei2 . Von Einzelunternehmern sind diese Erträge zu 60 Prozent zu versteuern (Teileinkünfteverfahren). Für Erträge, die dem Anleger nach dem 19.05.2010 zufließen oder als zugeflossen gelten, gilt dies nur, sofern die Kapitalanlagegesellschaft den Aktiengewinn börsentäglich errechnet und veröffentlicht. Negative steuerliche Erträge Verbleiben negative Erträge nach Verrechnung mit gleichartigen positiven Erträgen auf der Ebene des Sondervermögens, werden diese steuerlich auf Ebene des Sondervermögens vorgetragen. Diese können auf Ebene des Sondervermögens mit künftigen gleichartigen positiven steuerpflichtigen Erträgen der Folgejahre verrechnet werden. Eine direkte Zurechnung der negativen steuerlichen Erträge auf den Anleger ist nicht möglich. Damit wirken sich diese negativen Beträge beim Anleger bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer erst in dem Veranlagungszeitraum (Steuerjahr) aus, in dem das Geschäftsjahr des Sondervermögens endet bzw. die Ausschüttung für das Geschäftsjahr des Sondervermögens erfolgt, für das die negativen steuerlichen Erträge auf Ebene des Sondervermögens verrechnet werden. Eine frühere Geltendmachung bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer des Anlegers ist nicht möglich. Verwahrt ein Steuerausländer Anteile an ausschüttenden Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird vom Steuerabzug auf Zinsen, zinsähnliche Erträge, Wertpapierveräußerungsgewinne, Termingeschäftsgewinne und ausländische Dividenden Abstand genommen, sofern er seine steuerliche Ausländereigenschaft nachweist. Inwieweit eine Anrechnung oder Erstattung des Steuerabzugs auf inländische Dividenden für den ausländischen Anleger möglich ist, hängt von dem zwischen dem Sitzstaat des Anlegers und der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab. Sofern die Ausländereigenschaft der depotführenden Stelle nicht bekannt bzw. nicht rechtzeitig nachgewiesen wird, ist der ausländische Anleger gezwungen, die Erstattung des Steuerabzugs gemäß § 37 Absatz 2 AO zu beantragen. Zuständig ist das Betriebsstättenfinanzamt der depotführenden Stelle. Hat ein ausländischer Anleger Anteile thesaurierender Sondervermögen im Depot bei einer inländischen depotführenden Stelle, wird ihm bei Nachweis seiner steuerlichen Ausländereigenschaft der Steuerabzug in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag, soweit dieser nicht auf inländische Dividenden entfällt, erstattet. 1 Die zu versteuernden Zinsen sind gemäß § 2 Absatz 2a InvStG im Rahmen der Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG zu berücksichtigen. 2 5 Prozent der Dividenden gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig. 3 5 Prozent des steuerfreien Veräußerungsgewinns gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und sind somit letztlich doch steuerpflichtig. 22 Erfolgt der Antrag auf Erstattung verspätet, kann - wie bei verspätetem Nachweis der Ausländereigenschaft bei ausschüttenden Fonds - eine Erstattung gemäß § 37 Absatz 2 AO auch nach dem Thesaurierungszeitpunkt beantragt werden. Solidaritätszuschlag Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzuführenden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar. Fällt kein Steuerabzug an bzw. erfolgt bei Thesaurierung die Vergütung des Steuerabzugs - beispielsweise bei ausreichendem Freistellungsauftrag, Vorlage einer NV-Bescheinigung oder Nachweis der Steuerausländereigenschaft -, ist kein Solidaritätszuschlag abzuführen bzw. wird bei einer Thesaurierung der einbehaltene Solidaritätszuschlag vergütet. Gesonderte Feststellung, Außenprüfung Die Besteuerungsgrundlagen, die auf Ebene des Sondervermögens ermittelt werden, sind gesondert festzustellen. Hierzu hat die Investmentgesellschaft beim zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärung abzugeben. Änderungen der Feststellungserklärungen, z. B. anlässlich einer Außenprüfung (§ 11 Absatz 3 InvStG) der Finanzverwaltung, werden für das Geschäftsjahr wirksam, in dem die geänderte Feststellung unanfechtbar geworden ist. Die steuerliche Zurechnung dieser geänderten Feststellung beim Anleger erfolgt dann zum Ende dieses Geschäftsjahres bzw. am Ausschüttungstag bei der Ausschüttung für dieses Geschäftsjahr. Damit treffen die Bereinigungen von Fehlern wirtschaftlich die Anleger, die zum Zeitpunkt der Fehlerbereinigung an dem Sondervermögen beteiligt sind. Die steuerlichen Auswirkungen können entweder positiv oder negativ sein. Zwischengewinnbesteuerung Kirchensteuer Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steuerabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionsangehörigkeit zu benennen. Ehegatten haben in dem Antrag zudem zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehegatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer entsprechend diesem Verhältnis aufgeteilt, einbehalten und abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis angegeben, erfolgt eine Aufteilung nach Köpfen. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Ausländische Quellensteuer Auf die ausländischen Erträge des Sondervermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die anrechenbare Quellensteuer auf der Ebene des Sondervermögens wie Werbungskosten abziehen. In diesem Fall ist die ausländische Quellensteuer auf Anlegerebene weder anrechenbar noch abzugsfähig. Übt die Kapitalanlagegesellschaft ihr Wahlrecht zum Abzug der ausländischen Quellensteuer auf Fondsebene nicht aus, dann wird die anrechenbare Quellensteuer bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt. Ertragsausgleich Auf Erträge entfallende Teile des Ausgabepreises für ausgegebene Anteile, die zur Ausschüttung herangezogen werden können (Ertragsausgleichsverfahren), sind steuerlich so zu behandeln wie die Erträge, auf die diese Teile des Ausgabepreises entfallen. Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis enthaltenen Entgelte für vereinnahmte oder aufgelaufene Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen, die vom Fonds noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig wurden (etwa Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren vergleichbar). Der vom Sondervermögen erwirtschaftete Zwischengewinn ist bei Rückgabe oder Verkauf der Anteile durch Steuerinländer einkommensteuerpflichtig. Der Steuerabzug auf den Zwischengewinn beträgt 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Der bei Erwerb von Anteilen gezahlte Zwischengewinn kann im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme abgesetzt werden, wenn ein Ertragsausgleichsverfahren durchgeführt wird und sowohl bei der Veröffentlichung des Zwischengewinns als auch im Rahmen der von den Berufsträgern zu bescheinigenden Steuerdaten hierauf hingewiesen wird. Er wird bereits beim Steuerabzug steuermindernd berücksichtigt. Wird der Zwischengewinn nicht veröffentlicht, sind jährlich 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils als Zwischengewinn anzusetzen. Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden. Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen In den Fällen der Übertragung aller Vermögensgegenstände eines Sondervermögens in ein anderes Sondervermögen gem. § 40 InvG kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d. h., dieser Vorgang ist steuerneutral. Das Gleiche gilt für die Übertragung aller Vermögensgegenstände eines Sondervermögens auf ein Teilgesellschaftsvermögen einer Investmentaktiengesellschaft, die von der gleichen Kapitalanlagegesellschaft verwaltet wird. 23 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung Die oben genannten Besteuerungsgrundsätze (so genannte transparente Besteuerung) gelten nur, wenn sämtliche Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 5 Absatz 1 InvStG bekannt gemacht werden (so genannte steuerliche Bekanntmachungspflicht). Dies gilt auch insoweit, als das Sondervermögen Anteile an anderen inländischen Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften, EG-Investmentanteile und ausländische Investmentanteile, die keine EG-Investmentanteile sind, erworben hat (Zielfonds i. S. d. § 10 InvStG) und diese ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nachkommen. Die Kapitalanlagegesellschaft ist bestrebt, sämtliche Besteuerungsgrundlagen, die ihr zugänglich sind, bekannt zu machen. Die erforderliche Bekanntmachung kann jedoch nicht garantiert werden, insbesondere soweit das Sondervermögen Zielfonds erworben hat und diese ihren steuerlichen Bekanntmachungspflichten nicht nachkommen. In diesem Fall werden die Ausschüttungen und der Zwischengewinn des jeweiligen Zielfonds sowie 70 Prozent der Wertsteigerung im letzten Kalenderjahr des jeweiligen Zielfonds (mindestens jedoch 6 Prozent des Rücknahmepreises) als steuerpflichtiger Ertrag auf der Ebene des Sondervermögens angesetzt. Die Kapitalanlagegesellschaft ist zudem bestrebt, Besteuerungsgrundlagen außerhalb des § 5 Absatz 1 InvStG (wie insbesondere den Aktiengewinn, den Immobiliengewinn und den Zwischengewinn) bekannt zu machen. EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformationsverordnung Die Zinsinformationsverordnung (kurz ZIV), mit der die Richtlinie 2003 48/EG des Rates vom 3. Juni 2003, ABL. EU Nr. L 157 S. 38 umgesetzt wird, soll grenzüberschreitend die effektive Besteuerung von Zinserträgen natürlicher Personen im Gebiet der EU sicherstellen. Mit einigen Drittstaaten (insbesondere mit der Schweiz, Liechtenstein, Channel Islands, Monaco und Andorra) hat die EU Abkommen abgeschlossen, die der EU-Zinsrichtlinie weitgehend entsprechen. Dazu werden grundsätzlich Zinserträge, die eine im europäischen Ausland oder bestimmten Drittstaaten ansässige natürliche Person von einem deutschen Kreditinstitut (das insoweit als Zahlstelle handelt) gutgeschrieben erhält, von dem deutschen Kreditinstitut an das Bundeszentralamt für Steuern und von dort aus letztlich an die ausländischen Wohnsitzfinanzämter gemeldet. Entsprechend werden grundsätzlich Zinserträge, die eine natürliche Person in Deutschland von einem ausländischen Kreditinstitut im europäischen Ausland oder in bestimmten Drittstaaten erhält, von der ausländischen Bank letztlich an das deutsche Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Alternativ behalten einige ausländische Staaten Quellensteuern ein, die in Deutschland anrechenbar sind. Konkret betroffen sind folglich die innerhalb der Europäischen Union bzw. in den beigetretenen Drittstaaten ansässigen Privatanleger, die grenzüberschreitend in einem anderen EU-Land ihr Depot oder Konto führen und Zinserträge erwirtschaften. U. a. Luxemburg und die Schweiz haben sich verpflichtet, von den Zinserträgen eine Quellensteuer i. H. v. 20 Prozent (ab 01.07.2011: 35 Prozent) einzubehalten. Der Anleger erhält im Rahmen der steuerlichen Dokumentation eine Bescheinigung, mit der er sich die abgezogenen Quellensteuern im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung anrechnen lassen kann. Alternativ hat der Privatanleger die Möglichkeit, sich vom Steuerabzug im Ausland befreien zu lassen, indem er eine Ermächtigung zur freiwilligen Offenlegung seiner Zinserträge gegenüber der ausländischen Bank abgibt, die es dem Institut gestattet, auf den Steuerabzug zu verzichten und stattdessen die Erträge an die gesetzlich vorgegebenen Finanzbehörden zu melden. Nach der ZIV ist von der Kapitalanlagegesellschaft für jeden in- und ausländischen Fonds anzugeben, ob er der ZIV unterliegt (in scope) oder nicht (out of scope). Für diese Beurteilung enthält die ZIV zwei wesentliche Anlagegrenzen. Wenn das Vermögen eines Fonds aus höchstens 15 Prozent Forderungen im Sinne der ZIV besteht, haben die Zahlstellen, die letztendlich auf die von der Kapitalanlagegesellschaft gemeldeten Daten zurückgreifen, keine Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern zu versenden. Ansonsten löst die Überschreitung der 15 Prozent-Grenze eine Meldepflicht der Zahlstellen an das Bundeszentralamt für Steuern über den in der Ausschüttung enthaltenen Zinsanteil aus. Bei Überschreiten der 25 Prozent-Grenze ist der in der Rückgabe oder Veräußerung der Fondsanteile enthaltene Zinsanteil zu melden. Handelt es sich um einen ausschüttenden Fonds, so ist zusätzlich im Falle der Ausschüttung der darin enthaltene Zinsanteil an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Handelt es sich um einen thesaurierenden Fonds, erfolgt eine Meldung konsequenterweise nur im Falle der Rückgabe oder Veräußerung des Fondsanteils. Informationen zu den Rechtssachen “Manninen” und “Meilicke” Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur Direktanlage in Aktien in der Rechtssache “Manninen” für einen finnisch-schwedischen Sachverhalt entschieden, dass die Versagung der Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuern auf ausländische Dividenden nach finnischem Recht europarechtswidrig ist. Auch in Deutschland konnte unter Geltung des sog. Anrechnungsverfahrens (in der Regel bis Ende des Veranlagungszeitraumes 2000) nur die auf inländische Dividenden entfallende Körperschaftsteuer, nicht aber die ausländische Körperschaftsteuer auf die persönliche Steuerschuld des Anlegers angerechnet werden. Diese steuerliche Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Dividenden hat der EuGH in seinem Urteil vom 06.03.2007 (Rechtssache “Meilicke”) beanstandet und hierbei die zeitliche Wirkung des Urteils nicht beschränkt. Die verfahrensrechtliche Rechtslage nach nationalen Vorschriften ist derzeit insbesondere für die Fondsanlage noch unklar. 24 Zur Wahrung möglicher Rechte kann es sinnvoll sein, insbesondere im Hinblick auf die Offenhaltung von Steuerbescheiden, sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Hinweis: Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage aus. Sie richten sich an in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige oder unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Personen. Es kann jedoch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die dargestellten steuerlichen Auswirkungen nachteilig beeinflussen. Die steuerlichen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anlegern wird grundsätzlich empfohlen, sich von einem Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen aus dem Erwerb, Halten bzw. Verkauf von Fondsanteilen beraten zu lassen. Angaben zu den Kosten und Auftragsannahmeschlusszeiten Ausgabeaufschlag zurzeit 4,00% Verwaltungsvergütung zurzeit 1,10% Verwaltungsvergütung max. möglich p.a 2,00% Depotbankvergütung p.a. 0,10% Portfolioumschlagsrate0,42% TER (Total Expense Ratio) für das abgelaufene Geschäftsjahr 1,27% Die TER erfasst entsprechend internationaler Gepflogenheiten nur die auf Ebene des Sondervermögens angefallenen Kosten (ohne Transaktionskosten). Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein. Bei Auftragseingang bis 24:00 Uhr bei der Gesellschaft bzw. der Depotbank erfolgt die Abrechnung zurzeit zu den festgestellten Preisen des übernächsten Börsentages. Sofern der bezeichnete Börsentag ein gesetzlicher Feiertag in Berlin ist, erfolgt die Abrechnung am darauf folgenden Börsentag. Eine Übersicht über die Kosten und Auftragsannahmeschlusszeiten aller Fonds ist auf unserer Homepage www.lbb-invest.de erhältlich. 25 Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Prüfung der steuerrechtlichen Angaben An die Investmentgesellschaft Landesbank Berlin Investment GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft). Die Gesellschaft hat uns beauftragt, gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG zu prüfen, ob die vorgenannten von der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu veröffentlichenden Angaben für das Investmentvermögen Stratego Wachstum nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Die Verantwortung für die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Verbindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Bei der Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben wurde auf die Buchführung bzw. die Aufzeichnungen und den Jahresbericht für den betreffenden Zeitraum zurückgegriffen. Bestandteile der Ermittlung sind Überleitungsrechnungen nach steuerrechtlichen Vorschriften sowie die Zusammenstellung der zur Bekanntmachung bestimmten steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an anderen Investmentvermögen (Ziel-Investmentvermögen) investiert hat, verwendet sie die ihr für diese Ziel-Investmentvermögen vorliegenden steuerrechtlichen Angaben. In die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen. Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung abzugeben, ob die von der Gesellschaft nach den Vorschriften des Investmentsteuergesetzes bekannt zu machenden Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Grundlage für unsere Prüfung waren der von einem Abschlussprüfer geprüfte Jahresbericht, die diesem zugrunde liegende Buchführung und sonstige Aufzeichnungen der Gesellschaft. Gegenstand unserer Beurteilung waren die darauf beruhenden Überleitungsrechnungen und die zur Bekanntmachung bestimmten Angaben. Unsere Prüfung umfasste insbesondere die steuerrechtliche Qualifikation von Kapitalanlagen, Erträgen und Aufwendungen einschließlich deren Zuordnung als Werbungskosten sowie sonstiger steuerrechtlicher Aufzeichnungen. Nicht Gegenstand unseres Auftrages war es, die uns vorgelegten Unterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen; insoweit haben wir uns ohne weitere Prüfungshandlungen auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gestützt. Auch darüber hinaus sind wir von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und Angaben der Gesellschaft ausgegangen. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentvermögen investiert hat, beschränkte sich unsere Prüfung auf die korrekte Übernahme der für diese Ziel-Investmentvermögen von anderen zur Verfügung gestellten steuerrechtlichen Angaben durch die Gesellschaft nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerrechtlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft. Wir haben unsere Prüfung unter entsprechender Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG frei von wesentlichen Fehlern sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen wurden die Kenntnisse über die Verwaltung des Investmentvermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des auf die Ermittlung der Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die steuerrechtlichen Angaben überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste auch eine Beurteilung der Auslegung der angewandten Steuergesetze durch die Gesellschaft. Die von der Gesellschaft gewählte Auslegung ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt werden konnte. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwendig machen können. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Frankfurt am Main, 03. Juni 2011 PwC FS Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Ralf Lindauer André Fest SteuerberaterSteuerberater 26 Nachweis der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) Stratego Wachstum Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A0DNG16 A0DNG1 Geschäftsjahresbeginn: 01.04.2010 Geschäftsjahresende: 31.03.2011 Privatvermögen 1) Betriebsvermögen Betriebsvermögen EStG 2) KStG 3) Zahltag: Ex-Tag: 10.06.2011 10.06.2011 Beschlusstag: pro Anteil EUR pro Anteil EUR pro Anteil EUR 31.05.2011 § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: 0,6666730 0,6666730 0,6666730 darin enthaltene Substanzausschüttungen 0,0000000 0,0000000 0,0000000 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0115106 0,0115106 0,0115106 - davon aus dem Geschäftsjahr: 2010 0,0115106 0,0115106 0,0115106 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer 0,6452230 0,6452230 0,6452230 ausgeschütteten Erträge 0,6551624 0,6551624 0,6551624 - davon nichtabzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000 ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0319562 0,0319562 0,0319562 - davon nichtabzugsfähige Werbungskosten im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0319562 0,0319562 0,0319562 aa) (aufgehoben) – – – bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 – – cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) – 0,1496145 – dd) Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes – – 0,1496145 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) – 0,0470525 – ff) – – 0,0470525 gg) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0,0000000 – – hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG 0,0001417 – – cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) – 0,0116983 – dd) Erträge im Sinne des § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes – – 0,0116983 0,0000000 a) Betrag der Ausschüttung 4) b) Betrag der c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene Veräußerungsgewinne im Sinne des § 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuer­gesetzes In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 jj) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) 0,1152731 0,1152731 0,1152731 - davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG – 0,0976697 0,0976697 0,0054510 0,0054510 0,0054510 - davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG – 0,0007811 0,0007811 Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG 7) – 0,3682082 0,3682082 d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüt- 0,6869769 tungsgleichen Erträge im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG 0,6869769 0,6869769 0,1717442 0,1717442 0,1717442 0,0288183 aa) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 1 des Einkommen­steuer­gesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechen­bar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) 0,0325558 0,0325558 kk) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und – 0,0277645 0,0277645 bb) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 des Einkommen­steuer­gesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde - davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000 cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) 0,0013628 0,0013905 0,0013905 – 0,0004211 0,0004211 0,0653100 0,0653100 0,0653100 – 0,0000000 - davon im Zusammenhang mit Erträgen im Sinne des § 8b KStG bzw. § 3 Nr. 40 EStG g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach § 37 Abs. 3 des Körperschaftsteu­ergesetzes in Anspruch genommener – Körperschaftsteuerminderungsbetrag 1 Privatvermögen: Investmentanteile, die von Anteilinhabern steuerrechtlich im Privatvermögen gehalten werden. Betriebsvermögen EStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Einkommensteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden. Betriebsvermögen KStG: Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert werden, im Betriebsvermögen gehalten werden. 4 Ausschüttung gemäß der Definition des BMF-Schreibens vom 18. August 2009 Randziffer 12. 5 Der Ertrag ist zu 100% ausgewiesen (davon steuerfrei 40% gemäß Teileinkünfteverfahren). 6 Die Einkünfte sind zu 100% ausgewiesen. 7 Der Betrag ist netto ausgewiesen. 8 Die Quellensteuern sind im Betriebsvermögen zu 100% ausgewiesen. 2 3 27 Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin Landesbank Berlin Investment GmbH Kapitalanlagegesellschaft Kurfürstendamm 201 10719 Berlin Postfach 11 08 09 10838 Berlin Dr. Michael Endres Ehem. Mitglied des Vorstandes, Deutsche Bank AG, Frankfurt/Main Vorsitzender des Vorstandes, Gemeinnützige Hertie-Stiftung, Frankfurt/Main Telefon: 0 30 / 2 45-6 45 00 Telefax: 0 30 / 2 45-6 46 50 Frank Gilly Mitglied der Geschäftsleitung, Berliner Bank, NL der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Berlin Internet: www.lbb-invest.de E-Mail: [email protected] Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Handelsregister-Nummer: HRB 29 288 Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 10,2 Mio. Haftendes Eigenkapital: EUR 10,9 Mio. (Stand: 31.12.2010) Gesellschafter Landesbank Berlin Holding AG, Berlin Hans Jürgen Kulartz Mitglied des Vorstandes, Landesbank Berlin AG, Berlin Patrick Tessmann Mitglied des Vorstandes, Landesbank Berlin AG, Berlin (seit 01.04.2010) Keppler-Emerging Markets-LBB-INVEST WKN A0ERYQ ISIN DE000A0ERYQ0 (aufgelegt am 30.08.2006) Keppler-Global Alpha-LBB-INVEST WKN A0JKNY ISIN DE000A0JKNY1 (aufgelegt am 10.12.2007) Keppler-Global Value-LBB-INVEST WKN A0JKNP ISIN DE000A0JKNP9 (aufgelegt am 02.07.2007) Geschäftsführung Joachim F. Mädler, Berlin (Sprecher) (bis 31.12.2010) Depotbank Landesbank Berlin AG Alexanderplatz 2 10178 Berlin Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 1.200,0 Mio. Haftendes Eigenkapital: EUR 3.740,6 Mio. (Stand: 31.12.2010) Andrea Daniela Bauer, Berlin (seit 01.09.2010) (Sprecherin seit 01.01.2011) Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin Von der LBB-INVEST werden zzt. folgende Publikumsfonds verwaltet: Andreas Heß, Berlin Dyrk Vieten, Berlin 1. Richtlinienkonforme Sondervermögen Aufsichtsrat a)Aktienfonds Serge Demolière Mitglied des Vorstandes, Landesbank Berlin AG, Berlin - Vorsitzender - Deutschland-INVEST WKN 847 928 ISIN DE0008479288 (aufgelegt am 12.11.1990 bis 30.06.2006 als BB-Deutschland-INVEST) Dr. Johannes Evers Vorsitzender der Vorstände, Landesbank Berlin AG, Berlin Landesbank Berlin Holding AG, Berlin - Stellvertretender Vorsitzender - GO EAST-INVEST WKN 977 017 ISIN DE0009770172 (aufgelegt am 01.12.1995 als BB-Tschechien-INVEST und vom 01.04.2004 bis 30.06.2006 weitergeführt als BB-GO EAST-INVEST) Europa-INVEST WKN 847 924 ISIN DE0008479247 (aufgelegt am 31.10.1989 bis 30.06.2006 als BB-Europa-INVEST) LINGOHR-ALPHA-SYSTEMATIC-LBBINVEST WKN A0ERYR ISIN DE000A0ERYR8 (aufgelegt am 15.08.2006) LINGOHR-AMERIKA-SYSTEMATIC-LBBINVEST WKN 847 943 ISIN DE0008479437 (aufgelegt am 29.12.1993 bis 30.06.2006 als BB-Amerika-INVEST) LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-LBBINVEST WKN 847 938 ISIN DE0008479387 (aufgelegt am 21.04.1992 als BB-AsienINVEST und vom 01.04.2004 bis 30.06.2006 weitergeführt als LINGOHR-ASIEN-SYSTEMATIC-BB-INVEST) LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-LBBINVEST WKN 532 009 ISIN DE0005320097 (aufgelegt am 01.10.2003 bis 30.06.2006 als LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-BBINVEST) LINGOHR-SYSTEMATIC-LBB-INVEST WKN 977 479 ISIN DE0009774794 (aufgelegt am 01.10.1996 bis 30.06.2006 als LINGOHR-SYSTEMATIC-BB-INVEST) 28 Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin TopPortfolio-INVEST WKN 977 494 ISIN DE0009774943 (aufgelegt am 02.03.1998 bis 30.06.2006 als BB-TopPortfolio-INVEST) WachstumGlobal-INVEST WKN 979 906 ISIN DE0009799064 (aufgelegt am 01.11.1999 als BB-Millennium-INVEST und vom 01.07.2006 bis 31.10.2008 weitergeführt als Millennium-INVEST) b)Rentenfonds EuroRent-INVEST WKN 847 925 ISIN DE0008479254 (aufgelegt am 27.12.1989 als BB-DMrentINVEST und vom 01.10.2000 bis 30.06.2006 weitergeführt als BB-EuroRent-INVEST) FlexBond-Vario-INVEST WKN A0ERYP ISIN DE000A0ERYP2 (aufgelegt am 03.07.2006) Führ-Corporate Bond-LBB-INVEST WKN A0M6J9 ISIN DE000A0M6J90 (aufgelegt am 01.04.2009) LBB Interest Rate Opportunity Fund WKN A1CXYN ISIN DE000A1CXYN7 (aufgelegt am 02.08.2010) Multirent-INVEST WKN 847 921 ISIN DE0008479213 (aufgelegt am 31.01.1989 bis 30.06.2006 als BB-Multirent-INVEST) Multizins-INVEST WKN 978 606 ISIN DE0009786061 (aufgelegt am 01.02.1999 bis 30.06.2006 als BB-Multizins-INVEST) Private Banking Bond Timing WKN A0ERYJ ISIN DE000A0ERYJ5 (aufgelegt am 02.10.2006) Weltzins-INVEST WKN A1CXYM ISIN DE000A1CXYM9 (aufgelegt am 01.07.2010) c)Mischfonds Europa-80 Save-INVEST WKN A1CXYP ISIN DE000A1CXYP2 (aufgelegt am 30.09.2010) Gothaer-Global WKN 977 015 ISIN DE0009770156 (aufgelegt am 03.08.1995 als GothaerGlobal-BB-INVEST und vom 01.07.2006 bis 05.08.2010 weitergeführt als Gothaer-Global-LBB-INVEST) Private Banking Premium Chance WKN 532 002 ISIN DE0005320022 (aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als Private Banking Premium Aktiendachfonds) Private Banking Struktur WKN A0DNG7 ISIN DE000A0DNG73 (aufgelegt am 01.06.2005) UC Multimanager Global - LBB-INVEST WKN 979 915 ISIN DE0009799155 (aufgelegt am 22.09.2004 bis 30.06.2006 als UC Multimanager Global - BB-INVEST) WeltKap-INVEST WKN 977 483 ISIN DE0009774836 (aufgelegt am 02.01.1997 bis 30.06.2006 als BB-WeltKap-INVEST) e)Dachfonds Best-INVEST 100 WKN 531 982 ISIN DE0005319826 (aufgelegt am 18.09.2000) Best-INVEST Bond Satellite WKN 531 990 ISIN DE0005319909 (aufgelegt am 01.12.2003) 2. Gemischte Sondervermögen a)Dachfonds Best-INVEST 30 WKN 531 980 ISIN DE0005319800 (aufgelegt am 18.09.2000) Best-INVEST 50 WKN 531 981 ISIN DE0005319818 (aufgelegt am 18.09.2000) b)Mischfonds Private Banking Premium Ertrag WKN 532 003 ISIN DE0005320030 (aufgelegt am 01.04.2003 bis 31.12.2009 als Private Banking Premium Rentendachfonds) Stratego Grund WKN A0ERSF ISIN DE000A0ERSF5 (aufgelegt am 01.09.2005) Stratego Ertrag WKN A0DNG5 ISIN DE000A0DNG57 (aufgelegt am 01.04.2005) Stratego Konservativ WKN 531 992 ISIN DE0005319925 (aufgelegt am 01.04.2005) d)Geldmarktfonds Private Banking FlexBond WKN A0M6J7 ISIN DE000A0M6J74 (aufgelegt am 03.03.2008) EuroGeldmarkt-INVEST WKN 977 008 ISIN DE0009770081 (aufgelegt am 31.10.1994 als BB-DMGeldmarkt-INVEST und vom 01.04.2001 bis 30.06.2006 weitergeführt als BB-EuroGeldmarkt-INVEST) Stratego Wachstum WKN A0DNG1 ISIN DE000A0DNG16 (aufgelegt am 01.04.2005) 29 Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin Stratego Chance WKN A0DNG2 ISIN DE000A0DNG24 (aufgelegt am 01.04.2005) VermögensStruktur Konservativ WKN A0M6J4 ISIN DE000A0M6J41 (aufgelegt am 02.01.2008) VermögensStruktur Wachstum WKN A0M6J5 ISIN DE000A0M6J58 (aufgelegt am 02.01.2008) Des Weiteren werden noch 41 Spezial-Sondervermögen (Stand: 01.04.2011) verwaltet. Hinweise: Die Gesellschaft hat die nachfolgenden Aufgaben auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) auf vertraglicher Basis zur Wahrnehmung durch das Auslagerungsunternehmen delegiert und der Bankaufsichtsbehörde gemäß § 16 Absatz 5 des Investmentgesetzes angezeigt: - Aufgaben, die sich aus dem Wertpapierhandelsgesetz und den Mitarbeiterleitsätzen der Bankaufsichtsbehörde ergeben, sowie die Prüfung der Marktgerechtigkeit der Handelsgeschäfte auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement und damit zusammenhängende Nebendienstleistungen sind auf das Corporate Center Compliance der Landesbank Berlin AG übertragen worden. - Aufgaben hinsichtlich der Risikomessung, die sich aufgrund der gemäß § 51 Absatz 3 InvG erlassenen Derivateverordnung ergeben, sind auf das Risikocontrolling der Landesbank Berlin AG übertragen worden. - Aufgaben der Revision der Gesellschaft sind teilweise auf die Revision der Landesbank Berlin AG übertragen worden. - Aufgaben der Informationsverarbeitung und kaufmännische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Führung von INVESTkonten und dem Archivsystem sind teilweise auf die Landesbank Berlin AG übertragen worden. - Der Aufbau und die Vorhaltung einer Kontoevidenzzentrale, die dem automatisierten Kontoabruf gemäß § 24c des Kreditwesengesetzes der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dient, sind der T-Systems International GmbH übertragen worden. Die Gesellschaft erteilt Aufträge nur an sorgfältig ausgewählte Gegenparteien. Mit der Abwicklung von Transaktionen für Rechnung des Sondervermögens können überwiegend Unternehmen beauftragt werden, mit denen die Gesellschaft über eine wesentliche Beteiligung verbunden ist oder mit denen sie im Konzernverbund steht. Die Gesellschaft kann geldwerte Vorteile wie z. B. BrokerResearch, Finanzanalysen oder sonstige geldwerte Vorteile, die ihr im Zusammenhang mit Transaktionen für das Sondervermögen von Gegenparteien angeboten werden, vereinnahmen. Die vorgenannten geldwerten Vorteile wird die Gesellschaft bei ihren Anlageentscheidungen im Interesse der Anteilinhaber verwenden. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Depotbank und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Anteile von Investmentfonds der LBB-INVEST werden i. d. R. unter Einschaltung Dritter, d. h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die LBB-INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die LBBINVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d. h. aus ihrem eigenen Vermögen. Stand: April 2011