Bericht aus der Sitzung des GR vom 13.07.2015

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Aus dem Gemeinderat – Sitzung vom 13.07.2015
1. Bürgerfragestunde
Anwesende Bürger stellten Fragen zur Kanalsanierung in der Jacob-Mayer-Straße und zum Zeitplan des
Straßenausbaus im Gebiet „Breite“. Kämmereileiter Kopf sagte, dass es noch keinen Zeitplan gebe. Die
Grundstückseigentümer würden rechtzeitig informiert. Die Vorgehensweise sei wie beim Bitzentheileweg
vorgesehen, wo die Ankündigung der Ausbaumaßnahme ca. 4 Jahre vorher erfolgte, damit sich die Anlieger auf die anfallenden Erschließungsbeiträge einstellen konnten. Zuvor müssten umfangreiche planungsrechtliche und bautechnische Vorbereitungen getroffen werden.
2. Bauanträge
Folgenden Bauanträgen in Dunningen-Ort wurde zugestimmt: Neubau einer Doppelgarage Lessingstr. 4
und Anbau eines Wohnhauses mit Garagen Hauptstr. 4/1 (Befreiung vom vorgeschriebenen Stauraum mit
5,50 Metern).
3. Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahme Jakob-Mayer-Straße
Die Beschlussfassung zur Kanalsanierung in der Jakob-Mayer-Straße in Höhe des „Ehem. Ginter-Areals“
wurde in der letzten Sitzung vertagt. Es sollte zunächst eine Anregung aus der Mitte des Gemeinderats
technisch und kostenmäßig geprüft werden, die vorsah, den Kanal neben der Straße auf dem Gemeindegrundstück zu verlegen, um die Straße nicht aufzureißen und wiederherzustellen.
Ein Vollausbau der Straße kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Frage. Der vorhandene Kanal in der
Jakob-Mayer-Straße besteht aus alten Betonrohren. Im Zuge des späteren Straßenbaus müssen die vorhandenen Hausanschlüsse auf den neuen Kanal geführt werden. Der alte Kanal wird dann verpresst und
der vorhandene Endschacht abgebrochen. Der Aufwand für die spätere Umbau- und Rückbaumaßnahme
beträgt ca. 8 Tsd. €.
Die Prüfung ergab, dass die Verlegung auf dem Gemeindegrundstück technisch möglich ist. Die Kosten
reduzieren sich von bisher 146 Tsd. € auf 110 Tsd. €. Der Gemeinderat hat die Verwaltung einstimmig
ermächtigt, die Kanal- und Wasserleitungstiefbaumaßnahmen und die Verlegung der neuen Wasserleitung öffentlich auszuschreiben. Die Leitungen sollen jetzt im Gemeindegrundstück neben der Straße verlegt werden.
4. Instandsetzungsarbeiten der Eschachbrücke in Lackendorf
Im Frühjahr 2013 wurde am Brückenbauwerk über die Eschach in der Eschbronner Straße eine Hauptuntersuchung durchgeführt. Im Ergebnis ist die Brücke standsicher, benötigt aber mittelfristig einer Generalsanierung, damit sich vorhandenen Bauwerksschäden nicht ausweiten können. Der Umwelt- und Technikausschuss hat bei einer Besichtigung im Herbst 2013 die Sanierungsbedürftigkeit festgestellt. Im
Haushaltsplan 2015 ist die Maßnahme mit 150 Tsd. € eingeplant. Nach öffentlicher Ausschreibung ist die
Fa. Singh aus Deißlingen mit dem Angebotspreis von 115.423,37 € die günstigste Bieterin und erhielt vom
Gemeinderat einstimmig den Auftrag zur Durchführung der Instandsetzungsarbeiten. Diese beinhalten die
Instandsetzung der Brückenkappen einschl. Schrammbordersatz, einen neuen Asphaltbelag einschl.
Bauwerksabdichtung, die Betoninstandsetzung der Untersicht die Instandsetzung der Brückenflügel.
5. Vergabe der Architekturplanung für das neue Schulgebäude der Gemeinschaftsschule
Das Architekturbüro Rottweiler und von Schulz, Tuttlingen, wird mit der Planung für das neue Schulgebäude der Gemeinschaftsschule auf der Grundlage des von der Schulbehörde beim Regierungspräsidium
Freiburg festgelegten Raumprogramms beauftragt und die Verwaltung ermächtigt, den Architektenvertrag
abzuschließen. Dies beschloss der Gemeinderat einstimmig.
Im Jahre 2010 fand ein Architektenwettbewerb (Mehrfachbeauftragung) für die Erweiterung des Schulzentrums Dunningen statt. 6 Architekten hatten ihre Entwürfe vorgestellt. Das Architekturbüro Rottweiler
und von Schulz, Tuttlingen, hat damals den 1.Platz belegt. Am 27.09.2010 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Entwurf des Architekturbüros Rottweiler und von Schulz zu realisieren. Aufgrund der geänderten bildungspolitischen Zielsetzungen nach der Landtagswahl 2011 wurde der Erweiterungsbau für
die Werkrealschule und Realschule nicht mehr ausgeführt. In der damaligen Planung war man von einer
Programmfläche von ca. 1900 m² für die Schule und 1300 m² für sonstige Flächen ausgegangen. Nach
dem vorläufigen Raumprogramm für die Gemeinschaftsschule geht man heute von ca. 1055 m² Gesamtschulfläche und ca. 400 m² sonstige Fläche aus. Der Baukörper wird sich deshalb erheblich reduzieren.
Die Architekten Rottweiler und von Schulz haben erklärt, dass trotz einer Reduzierung der Fläche die Idee
des Wettbewerbs realisiert werden könne.
Im Gemeinderat wurde der Vorschlag begrüßt und darauf hingewiesen, dass auch eine spätere Erweiterung baulich möglich sein soll. Fremdnutzungen wie Vereinsräume sind nach Auskunft des Bürgermeisters nicht mehr vorgesehen. Kämmereileiter Kopf erläuterte das weitere Vorgehen. Die Planung beinhalte
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im UG Archivräume der Gemeinde sowie eine Lagerfläche für das Museum mit ca. 400 m , im EG die
Mensa und im OG Schulräume. Sonstige Flächen gingen voll zu Lasten der Gemeinde. Der Schulneubau
sei für die Gemeinde jetzt das wichtigste Projekt. Bei Vorliegen der der Fördervoraussetzungen könne mit
dem Bau schon im kommenden Jahr begonnen werden. Die erste Entwurfsplanung soll nach den Sommerferien im Gemeinderat erörtert werden. Im Gemeinderat wurde darauf hingewiesen, dass der Musikverein Dunningen schon seit Jahren wegen der Verbesserung der Situation des Probelokals vertröstet
worden sei und man jetzt parallel zum Schulneubau und frühzeitig eine Lösung anstreben sollte. Die
Räumlichkeiten im DG des Dorfgemeinschaftshauses sei nicht mehr zumutbar.
6. Weitere Möblierung der Gemeinschaftsschule
Im Zuge des weiteren Umbaus von Schulräumen in der Gemeinschaftsschule müssen weitere Möbel beschafft werden. Wegen der besonderen Anforderungen sind die Einrichtungen nur als Sonderanfertigung
erhältlich. Aufgrund einer beschränkten Ausschreibung erhielt die Fa. Maßschreinerei Franke aus Dunningen den Auftrag zur Lieferung zum Angebotspreis von 31.176,74 €. Desgleichen muss für die erweiterte Mensa im Schulcontainer die Möblierung der Esstische und Stühle zum Preis von 8.033 € beschafft
werden. Diese Möbel können im Schulneubau wieder verwendet werden. Da diese Kosten nicht im Haushaltsplan veranschlagt waren, stimmte Gemeinderat dieser weiteren außerplanmäßigen Ausgabe wie
schon zuvor bei der Kücheneinrichtung zu.
7. Feststellung der Jahresrechnungen 2014
Die Jahresrechnungen 2014 der Gemeinde und der Eigenbetriebe „Seniorenzentrum“ und „Energie/Wasser“ wurden vom Gemeinderat jeweils einstimmig festgestellt. Anschließend ist der Vorbericht zu
den Jahresrechnungen abgedruckt.
Vorbericht
Die Jahresrechnung 2014 kann dem Gemeinderat vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Feststellung und
Genehmigung vorgelegt werden. Das Gesamtvolumen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts liegt
bei 21.665.343,58 €, somit um 1.240.033,58 € über dem Planansatz von 20.425.310,00 €. Es wurden
561.191,67 € aus der Allgemeinen Rücklage entnommen (geplant war eine Rücklagenentnahme in Höhe
von 2.147.920,00 €).
Verwaltungshaushalt
Das endgültige Volumen des Verwaltungshaushalts 2014 beträgt 15.160.671,85 € und liegt somit um
526.935,85 € über dem Planansatz von 14.633.736,00 €.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt liegt bei 1.201.542,37 €, geplant war
eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Höhe von 564.954,00 €
(+636.588,37).
Vermögenshaushalt
Das endgültige Volumen des Vermögenshaushalts 2014 liegt bei 6.504.671,73 € und somit um
713.097,73 € über dem Planansatz von 5.791.574,00 €.
Geldvermögen
Der Stand der Allgemeinen Rücklage betrug auf 01.01.2014 3.886.575,89 €. Der Allgemeinen Rücklage
wurden im Jahr 2014 ein Betrag i. H. v 561.191,67 € entnommen. Diese geringere Entnahme ist auch
darauf zurückzuführen, dass vom Bund bereits 2014 370.000,00 € für die Sanierung der alten B 462
überwiesen wurden. Die Ausgaben fallen aber erst 2015 an. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt
somit zum Jahresende 2014 3.325.384,22 €. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Entnahme i. H. v.
1.039.151,00 € veranschlagt. Der Mindestbetrag entsprechend der Berechnung im Haushaltsplan 2015
beträgt 313.469,00 €.
Die ordentliche Tilgung beträgt 131.873,46 €. Der Schuldenstand ist auf 653.641,92 € zurückgegangen.
Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 109,40 € (ohne Eigenbetriebe). Kreisdurchschnitt: 220 €
(2013).
Eigenbetriebe
Eigenbetrieb "Seniorenzentrum"
Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt mit einem Verlust von 80.115,52 € ab. Darin enthalten sind die Abschreibungen mit 34.962,00 €, so dass der Verlust aus laufender Betriebstätigkeit 45.153,52 € beträgt.
Im Jahr 2014 wurde kein Kredit aufgenommen. Getilgt wurden 22.500,42 €. Der Schuldenstand beträgt
zum 31.12.2014 184.401,79 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 30,86 €.
Eigenbetrieb "Energie-Wasser"
Das Wirtschaftsjahr 2014 schließt mit einem Verlust von 4.843,09 € ab.
Sparte Energie:
Sparte Wasserversorgung:
Gewinn:
Verlust:
5.046,04 €
9.889,13 €
Im Jahre 2014 wurde kein Kredit aufgenommen, getilgt wurden 66.739,39 €. Zum 31.12.2014 beträgt der
Schuldenstand 413.077,00 €. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 69,13 €.
Schulden Eigenbetriebe (je Einw.): 99,99 €, Kreisdurchschnitt: 843 € (2013)
Schulden Gemeinde (je Einw.): 109,40 €, Kreisdurchschnitt: 220 € (2013)
Gesamt: 209,39 €, Kreisdurchschnitt: 1.063 € (2013)
8. Abrechnung von Baumaßnahmen
Der Gemeinderat nahm die von der Verwaltung vorgelegten Abrechnungen von Baumaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. Abgerechnet wurden (Abrechnungssummen mit Mehr-/Wenigerausgaben gegenüber
dem Planansatz [+/-] in Klammern):
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Umbau Gemeinschaftsschule (102.033,06 € - außerplanmäßige Ausgabe)
Biotopgestaltung (Ausgleichsmaßnahme) Münsterbruck (65.570,75 € [-] 34.429,25 €)
Tribünen- und Gehwegsanierung Sportplatz Seedorf (184.393,96 € [-] 15.606,04 €
Ausbau Bitzentheileweg (432.212,80 € [+] 2.212,80 €)
Ausbau Hüttensberg-Nord; restliche Belagsarbeiten (91.206,65 € [-] 38.793,35 €)
Ausbau Gewerbegebiet Kirchöhren-Nord BA 2012 (309.729,57 € - außerplanmäßige Ausgabe)
Ausbau Hüttensberg-Nord Gehweg (31.262,66 € [-] 3.737,34 €)
Brandschutzmaßnahmen Hauptschulgebäude Eschachschule (116.685,61 € [-] 4.314,39 €)
Ausbau Hochwiese Belags- und Gehwegarbeiten (129.933,97 € [+] 5.933,97 €)
9. Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, einen Bericht über die Beteiligung an Unternehmen in der
Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und diesen jährlich fortzuschreiben. Der Beteiligungsbericht dient der Transparenz. Die Gemeinde ist an folgenden privaten Unternehmen beteiligt: Solar
Gemeinschaft Seedorf GbR (25 %), Kreisbaugenossenschaft Rottweil eG (Geschäftsanteile 767 €),
Volksbank Schwarzwald-Neckar eG (Genossenschaftsanteil 460 €).
10. Haushaltszwischenbericht 2015
Kämmereileiter Kopf berichtete über die aktuelle Entwicklung im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2015 sowie über die geplanten und laufenden Großprojekte. Im Wesentlichen betrifft dies die
Vorbereitungen für den geplanten Schulneubau, der noch nicht begonnene Ausbau des Spielplatzes
beim FC Sportheim, die noch laufenden Arbeiten zur Straßensanierung der B 462 alt, die weitere Erschließung des GE Kirchöhren-Nord mit Baubeginn nach den Sommerferien, die anstehende Kanalsanierung in der Jacob-Mayer-Straße, die Sanierung der Eschachbrücke in Lackendorf, den bereits
ausgelieferten Baggerlader für den Bauhof sowie die laufenden Baumaßnahmen der Flurbereinigung.
Zusätzliche Bauplatzverkäufe im Baugebiet „Hochwiese“ in Seedorf und „Stockäcker-Bösinger-Weg“
in Lackendorf schlagen positiv zu Buche. Die Abrechnung des Grundschulanbaus in Seedorf stehe
noch aus. Die Mittel für den Breitbandausbau mit 100 Tsd. € werden erst im Zusammenhang mit dem
vom Landkreis geplanten Ausbau des Breitbandnetzes anfallen. Ein Zugriff auf die Allgemeine Rücklage (Stand s. o.)sei aus heutiger Sicht nicht erforderlich.
Im konsumtiven Bereich im Verwaltungshaushalt ergeben sich aus heutiger Sicht keine wesentlichen
Abweichungen bei den Einnahmen und Ausgaben. Bei der Gewerbesteuer sei ein leichter Rückgang
gegenüber dem Planansatz infolge von Rückzahlungen zu erwarten. Der Trend für 2016 liege bei ca.
1,8 Mio €.
11. Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016
Die Bedarfsplanung für die kommunalen Kindergärten und den kirchlichen Martinus Kindergarten
wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Der gemeinsame Kindergartenausschuss hatte zuvor
am 07.07.2015 die Bedarfsplanung erörtert und gebilligt. Die starke Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Seedorfer Kinderkrippe und der dortige Fehlbedarf von 6 – 7 Plätzen bis Anfang 2017 hat
der Kindergartenausschuss zum Anlass genommen, auf die Notwendigkeit zum Bau von 10 neuen
Krippenplätzen hinzuweisen. Diese Notwendigkeit solle im Zusammenhang mit der Gesamtlösung eines Kindergartenneubaus in Seedorf unter Berücksichtigung der Einführung einer Ganztagesbetreuung geprüft werden. Dazu wurde aus der Mitte des Gemeinderats gefordert, die Angelegenheit nicht
weiter zu verschleppen. Über das weitere Vorgehen werde nach den Sommerferien entschieden, so
der Bürgermeister. Dazu war eine weitere Stimme aus dem Gemeinderat, die Planung auf die Zukunft
auszurichten.
Die aktuellen Zahlen der Bedarfsplanung zeigen auf, dass für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt der gesetzliche Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung in der
Gesamtgemeinde weitestgehend erfüllt werden kann. Für diese Altersgruppe steht ein breites Betreuungsangebot mit Regelzeiten, verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesbetreuung zur Verfügung.
Ein kurzfristiger Fehlbedarf an Plätzen vor dem Sommer 2016 kann in der Gesamtgemeinde ausgeglichen werden.
Bei der Kleinkindbetreuung gilt seit 01.08.2013 für alle Kindergartenträger für Kinder ab dem ersten
Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Für die Kleinkindbetreuung stehen in der Gemeinde
aktuell 47 Betreuungsplätze einschl. sog. „Sharingplätze“ zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Anmeldungen ergibt sich in der Krippe Seedorf ein relativ hoher Fehlbedarf. Auswärtige Kinder werden
dort nicht mehr betreut. Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz kann in der Gemeinde noch erfüllt
werden. Allerdings wurde in der Beratungsvorlage des Hauptamtsleiters darauf hingewiesen, dass,
um dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gerecht zu werden, die Schaffung von 10 weiteren Krippenplätzen im OT Seedorf angezeigt ist.
12. Anfragen
Zur neuen OD Seedorf: Es wurde der Hinweis eines Landwirtes bestätigt, dass der Radius des Kreisverkehrs auf Seite der Einmündung der Heiligenbronner Straße/Waldmössinger Straße zu eng sei. Dies habe
sich beim Abnahmetermin der OD Seedorf bestätigt.
Der Nachläufer des Zugfahrzeuges gerate auf den dortigen Gehweg. Eine Verbesserung soll durch die
Abflachung des Fahrbahnteilers in der Heiligenbronner Straße erreicht werden. Des Weiteren soll die
Zufahrt zum Parkplatz vor der Volksbank vom Kreisverkehr durch Poller verhindert werden. Die Zufahrt
soll nur über die Heiligenbronner Straße ermöglicht werden. Bei der Bauabnahme wurde auch die „Welligkeit“ in Teilbereichen des Fahrbahnbelags moniert. Nach Auskunft des Baulastträgers (Land) liege diese
nach Messungen im Toleranzbereich. Die Gemeinde habe hierbei keine Einflussmöglichkeit. Zur stationären Radaranlage: eine Entscheidung falle nach erfolgten Verkehrszählungen im Herbst. Eine weitere Anfrage betraf die Neukonzeption des Kinderspielplatzes beim FC Sportheim.
Dunningen, 2015-07-14/HA/br.
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