BVI • Bockenheimer Anlage 15 • 60322 Frankfurt am Main Datum Durchwahl E-Mail Frankfurt, den 13. Oktober 2016 069 15 40 900 [email protected] BVI Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, Fondsgesellschaften treten für gute Corporate Governance bei Unternehmen ein, in die sie als Treuhänder für ihre Anleger investiert sind. Im Rahmen ihres Engagements als Aktionäre vertreten die Fondsgesellschaften die Interessen der Anleger und stimmen entsprechend ab. 1 Die Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen 2017 des BVI (Anlage 1) unterstützen Fondsgesellschaften bei der Analyse von Hauptversammlungsvorlagen im Sinne einer guten Corporate Governance. Die Leitlinien sind keine verbindliche Vorgabe für das jeweilige Abstimmungsverhalten unserer Mitglieder in der Hauptversammlung. Sie entsprechen aber dem grundsätzlichen Verständnis der im BVI organisierten Fondsgesellschaften zu guter Corporate Governance. Fondsgesellschaften werden daher regelmäßig eine Ablehnung von Beschlussvorschlägen an die Hauptversammlung prüfen, wenn die Anforderungen der Analyse-Leitlinien nicht erfüllt sind. In den vergangenen Jahren haben die Analyse-Leitlinien aus unserer Sicht zu wesentlichen Verbesserungen der Corporate Governance beigetragen und den Dialog zwischen Investmentbranche und Unternehmen über Corporate Governance-Themen gefördert. Aufgrund neuer und wiederkehrender Fragestellung besteht jedoch der Bedarf, sie jährlich fortzuentwickeln. In der diesjährigen Überarbeitung standen vor allem die Transparenz und Angemessenheit von Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Fokus. Wir halten es für richtig, dass der Aufsichtsrat weiterhin für die Vorstandsvergütung rechtlich verantwortlich bleibt. Anleger sollten jedoch ein grundsätzliches Mitsprachrecht haben. Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sollten daher dafür Sorge tragen, dass die Hauptversammlung mindestens alle fünf Jahre über das Vergütungssystem für 1 Der BVI vertritt die Interessen der deutschen Investmentindustrie. Seine 96 Mitglieder verwalten über 2,8 Billionen Euro in OGAWs, AIFs und Vermögensverwaltungsmandaten. Mit der Interessenvertretung der Mitglieder engagiert sich der BVI für bessere Rahmenbedingungen für die Investmentanleger. Die Mitgliedsgesellschaften des BVI betreuen direkt oder indirekt das Vermögen von rund 50 Millionen Menschen in rund 21 Millionen Haushalten. Seite 2 von 2 den Vorstand abstimmt. Dieses Kriterium ist nach den BVI-Leitlinien daher künftig für die Entlastung beider Gremien relevant. Wir befürworten den individualisierten Ausweis sowohl der Vorstands- als auch der Aufsichtsratsvergütung. Nur auf diesem Wege können Fondsgesellschaften und andere Anleger die Angemessenheit der Vergütung überprüfen und entsprechend reagieren. Aus diesem Grund fordern wir auch Transparenz bei der Ausübung eines Ermessens durch den Aufsichtsrat im Hinblick auf die Bestimmung der variablen Vergütung des Vorstands. In die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder fließen auch Sitzungsgelder ein. Diese sollten nicht dazu genutzt werden, eine weggefallene variable Vergütung zu kompensieren. Wichtig ist für uns weiterhin die angemessene Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Wir sehen es bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern als kritisch an, wenn weniger als die Hälfte der Aktionärsvertreter unabhängig sind. Zur Konkretisierung nennen wir Beispiele, in denen ein Aktionärsvertreter aus unserer Sicht nicht mehr als unabhängig anzusehen ist. Für die Qualifikation der Kandidaten haben wir klargestellt, dass bei der Anzahl anderer Mandate nicht nur die Tätigkeit in anderen Aufsichtsgremien relevant ist, sondern auch eine hauptberufliche Tätigkeit. Hält ein Kandidat mehr als fünf Mandate, so bezweifeln wir, dass er ausreichend Zeit für die Tätigkeit im Aufsichtsratsgremium hat. Wir halten es zudem für wichtig, dass ein unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung hat. Wir sind daran interessiert, den Dialog zwischen Investmentbranche und Unternehmen zu vertiefen. Für Diskussionen, Anregungen und Fragen stehen wir Ihnen daher gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Thomas Richter Anlagen Rudolf Siebel, LL.M.