offenlegungsbericht nach art. 435 bis 455 crr der raiffeisenbank

Werbung
OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
RAIFFEISENBANK WEISSACH EG
31.12.2016
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ................................................................................................ 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4
Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 12
Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 13
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 14
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 14
Risiko
aus
nicht
im
Handelsbuch
enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 14
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448)....................................................................................................... 15
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 16
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 16
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 17
Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 18
Anhang ................................................................................................. 21
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 21
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 22
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 3/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die
Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende
Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
§ Investitionen bei Eigenanlagen nur im Investment-Grade
§ Begrenzung von Risiken über ein Strukturlimitsystem
§ Vermeidung von Klumpenrisiken durch granulare Strukturen
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Vorsorgereserven) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen
Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer
Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 4/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die
Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen
aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig
sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten
Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten
unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 2,3 Mio. €, die Auslastung lag damit
bei 58 %.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine
weiteren Leitungsmandate oder Aufsichtsmandate; bei den Aufsichtsratsmitgliedern gibt
es ebenfalls keine Leitungs- oder Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise
gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 15 Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 5/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
TEUR
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
6.195
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
223
50
0
705
2.008
0
8.634
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
49
114
576
1.819
729
338
534
227
125
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
57
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Raiffeisenbank Weissach eG
413
4.981
Seite 6/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine
für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir
nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
Raiffeisenbank Weissach eG
Gesamtwert
TEUR
557
562
2.824
0
0
20.461
9.648
688
41.404
7.136
26.695
3.381
3.459
0
Durchschnittsbetrag
TEUR
558
562
2.825
0
0
22.974
8.406
667
45.134
8.091
26.517
3.527
2.427
0
0
0
0
0
6.680
2.832
2.715
0
0
117.837
6.240
2.832
2.578
0
0
121.083
Seite 7/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
557
0
0
562
0
0
994
1.830
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
17.034
2.618
808
6.345
3.002
300
Mengengeschäft
41.331
61
11
Durch Immobilien besichert
26.397
5
293
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten
und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
3.459
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3.489
3.191
0
2.832
0
0
Sonstige Positionen
2.715
0
0
0
0
0
Institute
Unternehmen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
Raiffeisenbank Weissach eG
0
0
0
105.716
10.708
1.413
Seite 8/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
davon
KMU
TEUR
Gesamt
TEUR
davon
Kreditinstitute
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
557
0
52
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
562
0
0
Öffentliche Stellen
0
2.824
0
1.208
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
0
Institute
0
20.461
0
20.461
Unternehmen
0
9.684
688
2.086
Mengengeschäft
33.010
8.394
7.136
0
Durch Immobilien besichert
19.402
7.293
3.381
500
1.185
2.275
2.411
0
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
0
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
0
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
6.680
0
6.680
Beteiligungen
0
2.832
0
2.535
Sonstige Positionen
0
2.715
0
2.715
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
0
0
darunter: Wiederverbriefungen
0
0
0
0
55.160
62.677
13.616
36.237
Ausgefallene Positionen
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 9/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
21
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
562
0
0
0
1.628
1.196
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
6.141
9.614
4.705
Unternehmen
1.377
4.433
3.838
Mengengeschäft
12.416
4.213
24.774
Durch Immobilien besichert
3.015
2.982
20.699
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
1.079
59
2.321
0
0
0
0
0
0
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
52
> 5 Jahre
TEUR
0
0
505
0
0
6.680
0
0
280
0
2.552
Sonstige Positionen
2.715
0
0
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
0
davon: Wiederverbriefung
0
Gesamt
34.318
0
23.434
0
60.085
In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für
allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir
sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden.
Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
2
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 10/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Gesamt- GesamtinaninanspruchspruchWesentliche nahme
nahme
Wirtschafts- aus über- aus notzweige
fälligen leidenden
Krediten Krediten
TEUR
TEUR
Privatkunden
Bestand
EWB
TEUR
Nettozuführg./
Bestand
Auflösung
Rückvon
stellungen
EWB/Rück
TEUR
stellungen
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Eingänge
auf
abgeschriebene Forderungen
TEUR
Direktabschreibungen
TEUR
528
528
117
0
-184
1
2
Firmenkunden
0
1.504
127
0
4
0
3
- Kreditinstitute
0
0
0
0
0
0
0
1
5
Summe
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten:
GesamtGesamtinanspruchnahme inanspruchnahme
Wesentliche geoaus überfälligen aus notleidenden
grafische Gebieten
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Deutschland
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
528
2.031
244
0
EU
0
0
0
0
Nicht-EU
0
0
0
0
Summe
51
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangsbe- Zuführungen
in der Periostand
de
der Periode
TEUR
TEUR
EWB
Rückstellungen
PWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
gen
TEUR
Verbrauch
TEUR
424
179
359
0
0
244
0
0
0
0
0
0
66
0
15
0
0
51
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard &
Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Financial Institutions, Fund Ratings, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur
Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Infrastrukturund Projektfinanzierung, Kapitalanlagen, Staaten & supranationale Organisationen,
Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Public Finance, Sovereigns & Surpranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede
Risikoklasse wie folgt:
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 11/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
16.105
16.634
2
0
0
0
4
0
10
0
0
20
9.715
9.220
35
22.132
22.132
50
7.619
7.619
70
0
31
75
41.404
41.348
100
18.407
18.146
150
2.707
2.707
250
0
0
370
...
...
1250
...
...
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht .
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 12/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
010
030
040
050
06
0
070
080
090
100
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
Summe
davon: Verbriefungsrisikopositionen
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
Eigenmittel-anforderungen
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (IRB)
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
020
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
010
Risikoposition im
Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
Z
E
I
L
E
Risikopositionswert (SA)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
110
120
Aufschlüsselung
nach Ländern
Belgien
100
0
0
0
0
0
8
0
0
8
0,18
0
Schweiz
272
0
0
0
0
0
8
0
0
8
0,18
0
74.205
0
0
0
0
0
3.879
0
0
3.879
89,21
0
201
0
0
0
0
0
16
0
0
16
0,37
0
Großbritannien
Jersey
1143
0
0
0
0
0
79
0
0
79
1,81
0
300
0
0
0
0
0
12
0
0
12
0,28
0
Luxembourg
Niederlande
Norwegen
3.436
0
0
0
0
0
259
0
0
259
5,96
0
1.266
0
0
0
0
0
80
0
0
80
1,83
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1,50
Schweden
100
0
0
0
0
0
8
0
0
8
0,18
1,50
Deutschland
Frankreich
25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
010
010
Gesamtforderungsbetrag (TEUR)
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%)
0,003
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (TEUR)
4.348
Raiffeisenbank Weissach eG
81.022
Seite 13/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Marktrisiko (Art. 445)
26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
27 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
Eigenmittelanforderung
(TEUR)
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition
708
Rohwarenrisikoposition
0
Handelsbuch-Risikopositionen
0
davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition
0
darunter:
0
·
Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes
Kursrisiko Zinsnettoposition
·
Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP
0
·
Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht
CTP zugerechnet)
0
davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition
0
andere Marktpreisrisikopositionen
0
Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen
0
Summe
708
Operationelles Risiko (Art. 446)
28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
29 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen
dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung
der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Nicht börsengehandelte
Positionen
Raiffeisenbank Weissach eG
2.832
2.832
Seite 14/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)
30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Rückgang der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem
Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
· Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlung, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
· Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
· Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
1. Konstante Zinsen
2. Steigende Zinsen:
Historische Analyse, Stützstellen der Laufzeitbänder:
1, 3, 6 Monate (Euribor), 1 – 10 Jahre (Swap)
250 Tage Haltedauer; Zinsshift +200BP
3. Fallende Zinsen:
Historische Analyse, Stützstellen der Laufzeitbänder:
1, 3, 6 Monate (Euribor), 1 – 10 Jahre (Swap)
250 Tage Haltedauer; Zinsshift -200 BP
4. Drehungsszenarien (Kurzes Zinsende steigend/ Kurzes Zinsende fallend):
Historische Analyse, Stützstellen für die Drehung:
1 Monat, 5 und 10 Jahre, dazwischen interpoliert.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
TEUR
Summe
Erhöhung der
Erträge
TEUR
Konstante Zinsen
0
0
Steigende Zinsen
13
0
104
0
0
2
53
0
Fallende Zinsen
Drehung kurzes Zinsende steigend
Drehung kurzes Zinsende fallend
32 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 15/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
33 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich
der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungen bestehen nicht.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
34 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir
keinen Gebrauch.
35 Die Strategie für das Eingehen von Aufrechnungsvereinbarungen ist in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die Verfahren zur Entscheidung
über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in einer Arbeitsanweisung niedergelegt und werden regelmäßig überprüft.
36 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der
juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung
der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien
eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
37 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
·
·
Bürgschaften und Garantien
Credit Linked Notes
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
·
·
·
·
·
·
·
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Einlagenzertifikate unseres Hauses
Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand
Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating
mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist aufweisen
Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
38 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
·
·
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute,
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 16/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
39 Vermögenswerte
Buchwerte
der belasteten Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
TEUR
5.114
93.536
Aktieninstrumente
0
0
9.512
9.581
Schuldtitel
0
0
18.593
18.862
Sonstige Vermögenswerte
0
2.796
40 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen
Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
41 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten
oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene
Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
TEUR
TEUR
5.114
5.114
42 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016
betrug 5,18%.
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 17/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
43 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
·
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
·
·
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote nur geringfügig verändert.
Verschuldung (Art. 451)
44 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
97.145
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
0
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
0
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
7.371
EU6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
EU6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
0
7.1
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
(50)
7.2
Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition)
(50)
8.
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
Raiffeisenbank Weissach eG
105.976
Seite 18/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
98.655
(50)
98.605
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
0
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
0
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
0
EU5a
6
7
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
0
0
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
0
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
0
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
0
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung
um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
EU14a
15
EU15a
16
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
19.181
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
11.810
19
7.371
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
Raiffeisenbank Weissach eG
0
0
Seite 19/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
21
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
5.921
105.976
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
5,59
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
Vollständig eingeführt
0
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte
für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
105.976
0
98.655
0
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behanEU-5
delt werden
557
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6
lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
2.824
EU-7
Institute
19.461
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
24.310
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EUUnternehmen
10
EUAusgefallene Positionen
11
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
30.038
6.320
2.918
12.227
45 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und
Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
46 Beschreibung der Einflussfaktoren
Per 31.12.2016 betrug die Verschuldungsquote 5,59%. Wesentliche Einflussfaktoren, die
während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen
nicht vor.
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 20/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR,
Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
14
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
8
15
16
17
18
19
20 a
20 b
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
21
35
36
37
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere
Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Raiffeisenbank Weissach eG
Raiffeisenbank Weissach eG
k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem. Art.
29 CRR
1797
1797
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
ganz
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben
werden.
Genussrechtskapital
nein
k.A.
Seite 21/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE DER
(B)
BEHANDLUNG VOR
(A)
VERWEIS AUF
DER VERORDNUNG
BETRAG AM TAG
ARTIKEL IN
(EU) Nr. 575/2013
DER
DER EU
UNTERLIEGEN ODER
OFFENLEGUNG* VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER
(TEUR)
(EU) Nr.
RESTBETRAG GEMÄß
575/2013
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(T EUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
Agio
1.797
davon: Geschäftsguthaben
1.797
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
2
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
3
Gewinne und Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3
4
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
5
konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewin5a
ne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder
Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
6
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer
7
Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um ent8
sprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die
aus temporären Differenzen resultieren (verringert
10
um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
11
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung
von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwar12
teten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrief13
ten Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Raiffeisenbank Weissach eG
k.A.
26 (1), 27, 28,
29, Verzeichnis
der EBA gem.
Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art.
26 Abs. 3
26 (1) (c)
k.A
k.A
k.A
k.A
k.A
4.124 26 (1)
k.A
k.A. 26 (1) (f)
k.A
k.A. 486 (2)
k.A
k.A. 483 (2)
k.A
k.A. 84, 479, 480
k.A
k.A. 26 (2)
k.A
5.921
k.A
k.A. 34, 105
k.A
k.A.
36 (1) (b), 37,
472 (4)
k.A
k.A.
36 (1) (c), 38,
472 (5)
k.A
k.A. 33 (a)
k.A.
k.A
36 (1) (d), 40,
159, 472 (6)
k.A
k.A. 32 (1)
k.A
Seite 22/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
14
15
16
17
18
19
20
20a
20b
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen
ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist,
wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten
Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 %
liegt (negativer Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang
mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
gem. Art. 467 und 468
Raiffeisenbank Weissach eG
k.A. 33 (b)
k.A
k.A.
36 (1) (e), 41,
472 (7)
k.A
k.A.
36 (1) (f), 42,
472 (8)
k.A
k.A.
36 (1) (g), 44,
472 (9)
k.A
36 (1) (h), 43,
k.A. 45, 46, 49 (2)
(3), 79, 472 (10)
k.A
36 (1) (i), 43,
45, 47, 48 (1)
k.A. (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470,
472 (11)
k.A
k.A. 36 (1) (k)
k.A
36 (1) (k) (i), 89
bis 91
36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
k.A.
244 (1) (b)
258
36 (1) (k) (iii),
k.A.
379 (3)
k.A.
k.A
k.A
k.A
36 (1) (c), 38,
k.A. 48 (1) (a), 470,
472 (5)
k.A
k.A. 48 (1)
k.A
36 (1) (i), 48 (1)
k.A. (b), 470, 472
(11)
k.A
36 (1) (c) , 38,
k.A. 48 (1) (a), 470,
472 (5)
36 (1) (a), 472
k.A.
(3)
k.A
k.A
k.A. 36 (1) (l)
k.A
k.A.
k.A
k.A.
k.A
Seite 23/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zu26b
sätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
27
das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernka28
pitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
30
Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungs31
standards als Eigenkapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungs32
standards als Passiva eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4
33
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals
(einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheits34
beteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten
werden
davon: von Tochterunternehmen begebene In35
strumente, deren Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatori36
schen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
37
eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Insti38
tut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
39
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
40
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
41
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-
Raiffeisenbank Weissach eG
k.A. 467
k.A
k.A. 467
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 481
k.A
k.A. 481
k.A
k.A. 36 (1) (j)
k.A
k.A.
k.A
5.921
k.A
k.A. 51, 52
k.A
k.A.
k.A
k.A.
k.A
k.A. 486 (3)
k.A
k.A. 483 (3)
k.A
k.A. 85, 86, 480
k.A
k.A. 486 (3)
k.A
k.A.
k.A
k.A.
52 (1) (b), 56
(a), 57, 475 (2)
k.A
k.A.
56 (b), 58, 475
(3)
k.A
k.A.
56 (c), 59, 60,
79, 475 (4)
k.A
k.A.
56 (d), 59, 79,
475 (4)
k.A
k.A
k.A.
Seite 24/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
CRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
41a Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle
Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für
zu erwartende Verluste usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergän41b zungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
41c auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Er42
gänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
43
Kernkapitals (AT1) insgesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
44
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
45
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
46
Agio
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5
47
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht
in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteili48
gungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene In49
strumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen An51
passungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
52
eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
Raiffeisenbank Weissach eG
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
k.A. 472 (8), 472 (9),
472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A
k.A.
k.A
k.A.
477, 477 (3),
477 (4) (a)
k.A
k.A.
k.A
k.A. 467, 468, 481
k.A
k.A. 467
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 481
k.A
k.A. 56 (e)
k.A
k.A.
k.A
k.A.
5.921
k.A
k.A
k.A. 62, 63
k.A
2.008 486 (4)
k.A
k.A. 483 (4)
k.A
k.A. 87, 88, 480
k.A
k.A. 486 (4)
k.A
705 62 (c) und (d)
k.A
2.713
k.A.
k.A
63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
k.A
Seite 25/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
53
54
54a
54b
55
56
56a
56b
56c
57
58
59
59a
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital
in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle
Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für
zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten
für nicht realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
Raiffeisenbank Weissach eG
k.A.
66 (b), 68, 477
(3)
k.A
k.A.
66 (c), 69, 70,
79, 477 (4)
k.A
k.A.
k.A
k.A.
k.A
k.A.
66 (d), 69, 79,
477 (4)
k.A
k.A.
k.A
472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
k.A. 472 (8) (a), 472
(9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A
k.A.
k.A
475, 475 (2) (a),
k.A. 475 (3), 475 (4)
(a)
k.A
k.A.
k.A
k.A. 467, 468, 481
k.A
k.A. 467
k.A
k.A. 468
k.A
k.A. 481
k.A
k.A.
k.A
2.713
8.634
k.A
k.A
k.A.
k.A
Seite 26/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von
der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozent61
satz des Gesamtrisikobetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
62
des Gesamtrisikobetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
63
des Gesamtrisikobetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der
Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und an64
tizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder
A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute
67a (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
68
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Fi72
nanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter73
nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Raiffeisenbank Weissach eG
472, 472 (5),
472 (8) (b), 472
k.A.
(10) (b), 472
(11) (b)
k.A
475, 475 (2) (b),
k.A. 475 (2) (c), 475
(4) (b)
k.A
477, 477 (2) (b),
k.A. 477 (2) (c), 477
(4) (b)
k.A
62.257
k.A
10 92 (2) (a), 465
k.A
10 92 (2) (b), 465
k.A
14 92 (2) (c)
k.A
5
CRD 128, 129,
130
k.A
1
0
k.A.
k.A
k.A
k.A
k.A. CRD 131
k.A
5 CRD 128
k.A
36 (1) (h), 45,
46, 472 (10), 56
58 (c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
k.A
36 (1) (i), 45,
k.A. 48, 470, 472
(11)
k.A
Seite 27/28
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
74
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %,
36 (1) (c), 38,
k.A.
75
k.A
verringert um entsprechende Steuerschulden,
48, 470, 472 (5)
wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für
76
705 62
k.A
die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisiko77
anpassungen auf das Ergänzungskapital im Rah705 62
k.A
men des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für
78
k.A. 62
k.A
die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahk.A. 62
79
k.A
men des auf internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar
2022)
484 (3), 486 (2)
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für
k.A
80
k.A.
und (5)
die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener
484 (3), 486 (2)
k.A
81
Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgunk.A.
und (5)
gen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für
484 (4), 486 (3)
k.A.
k.A
82
die die Auslaufregelungen gelten
und (5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener
484 (4), 486 (3)
k.A
83
Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgunk.A.
und (5)
gen und Fälligkeiten)
484 (5), 486 (4)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die
k.A
84
1.673
und (5)
die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Be484 (5), 486 (4)
85
trag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen
580
k.A
und (5)
und Fälligkeiten)
Raiffeisenbank Weissach eG
Seite 28/28
Herunterladen