OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISENBANK WEISSACH EG 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis1 Präambel ................................................................................................ 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4 Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 12 Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 13 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 14 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)....................................................................................................... 15 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 16 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 16 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 17 Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 18 Anhang ................................................................................................. 21 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 21 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 22 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Raiffeisenbank Weissach eG Seite 3/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge § Investitionen bei Eigenanlagen nur im Investment-Grade § Begrenzung von Risiken über ein Strukturlimitsystem § Vermeidung von Klumpenrisiken durch granulare Strukturen 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Vorsorgereserven) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Raiffeisenbank Weissach eG Seite 4/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 2,3 Mio. €, die Auslastung lag damit bei 58 %. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungsmandate oder Aufsichtsmandate; bei den Aufsichtsratsmitgliedern gibt es ebenfalls keine Leitungs- oder Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 15 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Raiffeisenbank Weissach eG Seite 5/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel TEUR Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 6.195 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 223 50 0 705 2.008 0 8.634 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 49 114 576 1.819 729 338 534 227 125 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 57 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Eigenmittelanforderungen insgesamt Raiffeisenbank Weissach eG 413 4.981 Seite 6/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Raiffeisenbank Weissach eG Gesamtwert TEUR 557 562 2.824 0 0 20.461 9.648 688 41.404 7.136 26.695 3.381 3.459 0 Durchschnittsbetrag TEUR 558 562 2.825 0 0 22.974 8.406 667 45.134 8.091 26.517 3.527 2.427 0 0 0 0 0 6.680 2.832 2.715 0 0 117.837 6.240 2.832 2.578 0 0 121.083 Seite 7/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR 557 0 0 562 0 0 994 1.830 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 17.034 2.618 808 6.345 3.002 300 Mengengeschäft 41.331 61 11 Durch Immobilien besichert 26.397 5 293 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 3.459 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.489 3.191 0 2.832 0 0 Sonstige Positionen 2.715 0 0 0 0 0 Institute Unternehmen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt Raiffeisenbank Weissach eG 0 0 0 105.716 10.708 1.413 Seite 8/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (NichtSelbständige) Gesamt TEUR Nicht-Privatkunden davon KMU TEUR Gesamt TEUR davon Kreditinstitute TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 557 0 52 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 562 0 0 Öffentliche Stellen 0 2.824 0 1.208 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 0 Institute 0 20.461 0 20.461 Unternehmen 0 9.684 688 2.086 Mengengeschäft 33.010 8.394 7.136 0 Durch Immobilien besichert 19.402 7.293 3.381 500 1.185 2.275 2.411 0 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 6.680 0 6.680 Beteiligungen 0 2.832 0 2.535 Sonstige Positionen 0 2.715 0 2.715 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 0 55.160 62.677 13.616 36.237 Ausgefallene Positionen Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Raiffeisenbank Weissach eG Seite 9/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 562 0 0 0 1.628 1.196 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 6.141 9.614 4.705 Unternehmen 1.377 4.433 3.838 Mengengeschäft 12.416 4.213 24.774 Durch Immobilien besichert 3.015 2.982 20.699 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 1.079 59 2.321 0 0 0 0 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 52 > 5 Jahre TEUR 0 0 505 0 0 6.680 0 0 280 0 2.552 Sonstige Positionen 2.715 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 davon: Wiederverbriefung 0 Gesamt 34.318 0 23.434 0 60.085 In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Raiffeisenbank Weissach eG Seite 10/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Gesamt- GesamtinaninanspruchspruchWesentliche nahme nahme Wirtschafts- aus über- aus notzweige fälligen leidenden Krediten Krediten TEUR TEUR Privatkunden Bestand EWB TEUR Nettozuführg./ Bestand Auflösung Rückvon stellungen EWB/Rück TEUR stellungen TEUR Bestand PWB TEUR Eingänge auf abgeschriebene Forderungen TEUR Direktabschreibungen TEUR 528 528 117 0 -184 1 2 Firmenkunden 0 1.504 127 0 4 0 3 - Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0 0 1 5 Summe Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtGesamtinanspruchnahme inanspruchnahme Wesentliche geoaus überfälligen aus notleidenden grafische Gebieten Krediten Krediten TEUR TEUR Deutschland Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR 528 2.031 244 0 EU 0 0 0 0 Nicht-EU 0 0 0 0 Summe 51 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbe- Zuführungen in der Periostand de der Periode TEUR TEUR EWB Rückstellungen PWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand und sonstige der Periode VeränderunTEUR gen TEUR Verbrauch TEUR 424 179 359 0 0 244 0 0 0 0 0 0 66 0 15 0 0 51 23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Financial Institutions, Fund Ratings, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Infrastrukturund Projektfinanzierung, Kapitalanlagen, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Public Finance, Sovereigns & Surpranationals und Structured Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Raiffeisenbank Weissach eG Seite 11/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 16.105 16.634 2 0 0 0 4 0 10 0 0 20 9.715 9.220 35 22.132 22.132 50 7.619 7.619 70 0 31 75 41.404 41.348 100 18.407 18.146 150 2.707 2.707 250 0 0 370 ... ... 1250 ... ... Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht . Raiffeisenbank Weissach eG Seite 12/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 010 030 040 050 06 0 070 080 090 100 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Summe davon: Verbriefungsrisikopositionen davon: Risikopositionen im Handelsbuch Eigenmittel-anforderungen davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (IRB) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) 020 Wert der Risikoposition im Handelsbuch 010 Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) Z E I L E Risikopositionswert (SA) Allgemeine Kreditrisikopositionen Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen 24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers 110 120 Aufschlüsselung nach Ländern Belgien 100 0 0 0 0 0 8 0 0 8 0,18 0 Schweiz 272 0 0 0 0 0 8 0 0 8 0,18 0 74.205 0 0 0 0 0 3.879 0 0 3.879 89,21 0 201 0 0 0 0 0 16 0 0 16 0,37 0 Großbritannien Jersey 1143 0 0 0 0 0 79 0 0 79 1,81 0 300 0 0 0 0 0 12 0 0 12 0,28 0 Luxembourg Niederlande Norwegen 3.436 0 0 0 0 0 259 0 0 259 5,96 0 1.266 0 0 0 0 0 80 0 0 80 1,83 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1,50 Schweden 100 0 0 0 0 0 8 0 0 8 0,18 1,50 Deutschland Frankreich 25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (TEUR) 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%) 0,003 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (TEUR) 4.348 Raiffeisenbank Weissach eG 81.022 Seite 13/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Marktrisiko (Art. 445) 26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 27 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Eigenmittelanforderung (TEUR) Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition 708 Rohwarenrisikoposition 0 Handelsbuch-Risikopositionen 0 davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition 0 darunter: 0 · Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition · Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP 0 · Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) 0 davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition 0 andere Marktpreisrisikopositionen 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0 Summe 708 Operationelles Risiko (Art. 446) 28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 29 Das Unternehmen hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Nicht börsengehandelte Positionen Raiffeisenbank Weissach eG 2.832 2.832 Seite 14/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Rückgang der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: · Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlung, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. · Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. · Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: 1. Konstante Zinsen 2. Steigende Zinsen: Historische Analyse, Stützstellen der Laufzeitbänder: 1, 3, 6 Monate (Euribor), 1 – 10 Jahre (Swap) 250 Tage Haltedauer; Zinsshift +200BP 3. Fallende Zinsen: Historische Analyse, Stützstellen der Laufzeitbänder: 1, 3, 6 Monate (Euribor), 1 – 10 Jahre (Swap) 250 Tage Haltedauer; Zinsshift -200 BP 4. Drehungsszenarien (Kurzes Zinsende steigend/ Kurzes Zinsende fallend): Historische Analyse, Stützstellen für die Drehung: 1 Monat, 5 und 10 Jahre, dazwischen interpoliert. Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Summe Erhöhung der Erträge TEUR Konstante Zinsen 0 0 Steigende Zinsen 13 0 104 0 0 2 53 0 Fallende Zinsen Drehung kurzes Zinsende steigend Drehung kurzes Zinsende fallend 32 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Raiffeisenbank Weissach eG Seite 15/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 33 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungen bestehen nicht. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 34 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 35 Die Strategie für das Eingehen von Aufrechnungsvereinbarungen ist in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in einer Arbeitsanweisung niedergelegt und werden regelmäßig überprüft. 36 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 37 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung · · Bürgschaften und Garantien Credit Linked Notes b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · · · · · · · Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Einlagenzertifikate unseres Hauses Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist aufweisen Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 38 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · · öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Raiffeisenbank Weissach eG Seite 16/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 39 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts TEUR 5.114 93.536 Aktieninstrumente 0 0 9.512 9.581 Schuldtitel 0 0 18.593 18.862 Sonstige Vermögenswerte 0 2.796 40 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 41 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR TEUR 5.114 5.114 42 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 5,18%. Raiffeisenbank Weissach eG Seite 17/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 43 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus · Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit · · marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote nur geringfügig verändert. Verschuldung (Art. 451) 44 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 97.145 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören 0 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 0 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 7.371 EU6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 EU6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 0 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) (50) 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) (50) 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Raiffeisenbank Weissach eG 105.976 Seite 18/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 98.655 (50) 98.605 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 0 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 0 Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0 EU5a 6 7 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 0 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 0 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 0 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 EU14a 15 EU15a 16 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 19.181 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 11.810 19 7.371 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU19a EU19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Raiffeisenbank Weissach eG 0 0 Seite 19/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 21 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 5.921 105.976 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 5,59 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Vollständig eingeführt 0 Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 105.976 0 98.655 0 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behanEU-5 delt werden 557 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6 lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 2.824 EU-7 Institute 19.461 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 24.310 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EUUnternehmen 10 EUAusgefallene Positionen 11 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 30.038 6.320 2.918 12.227 45 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 46 Beschreibung der Einflussfaktoren Per 31.12.2016 betrug die Verschuldungsquote 5,59%. Wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen nicht vor. Raiffeisenbank Weissach eG Seite 20/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 4 5 6 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 2 3 9 9a 9b Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 14 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) 8 15 16 17 18 19 20 a 20 b 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 33 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 21 35 36 37 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Raiffeisenbank Weissach eG Raiffeisenbank Weissach eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 1797 1797 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Genussrechtskapital nein k.A. Seite 21/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER (B) BEHANDLUNG VOR (A) VERWEIS AUF DER VERORDNUNG BETRAG AM TAG ARTIKEL IN (EU) Nr. 575/2013 DER DER EU UNTERLIEGEN ODER OFFENLEGUNG* VERORDNUNG VORGESCHRIEBENER (TEUR) (EU) Nr. RESTBETRAG GEMÄß 575/2013 VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.797 davon: Geschäftsguthaben 1.797 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 2 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter 3 Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in 5 konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewin5a ne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen 6 Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer 7 Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um ent8 sprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert 10 um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus 11 zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwar12 teten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrief13 ten Aktiva ergibt (negativer Betrag) Raiffeisenbank Weissach eG k.A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) k.A k.A k.A k.A k.A 4.124 26 (1) k.A k.A. 26 (1) (f) k.A k.A. 486 (2) k.A k.A. 483 (2) k.A k.A. 84, 479, 480 k.A k.A. 26 (2) k.A 5.921 k.A k.A. 34, 105 k.A k.A. 36 (1) (b), 37, 472 (4) k.A k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A k.A. 33 (a) k.A. k.A 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k.A k.A. 32 (1) k.A Seite 22/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 14 15 16 17 18 19 20 20a 20b Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 22 23 24 25 25a 25b 26 26a Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 Raiffeisenbank Weissach eG k.A. 33 (b) k.A k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A 36 (1) (h), 43, k.A. 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) k.A. (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A k.A. 36 (1) (k) k.A 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) k.A. 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), k.A. 379 (3) k.A. k.A k.A k.A 36 (1) (c), 38, k.A. 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A k.A. 48 (1) k.A 36 (1) (i), 48 (1) k.A. (b), 470, 472 (11) k.A 36 (1) (c) , 38, k.A. 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 k.A. (3) k.A k.A k.A. 36 (1) (l) k.A k.A. k.A k.A. k.A Seite 23/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zu26b sätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der 27 das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernka28 pitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) 29 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene 30 Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungs31 standards als Eigenkapital eingestuft davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungs32 standards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 33 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheits34 beteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene In35 strumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatori36 schen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in 37 eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Insti38 tut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das 39 Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das 40 Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen 41 Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor- Raiffeisenbank Weissach eG k.A. 467 k.A k.A. 467 k.A k.A. 468 k.A k.A. 468 k.A k.A. 481 k.A k.A. 481 k.A k.A. 36 (1) (j) k.A k.A. k.A 5.921 k.A k.A. 51, 52 k.A k.A. k.A k.A. k.A k.A. 486 (3) k.A k.A. 483 (3) k.A k.A. 85, 86, 480 k.A k.A. 486 (3) k.A k.A. k.A k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A k.A k.A. Seite 24/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten 41a Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergän41b zungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug 41c auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Er42 gänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen 43 Kernkapitals (AT1) insgesamt Zusätzliches Kernkapital (AT1) 44 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 45 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene 46 Agio Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 47 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteili48 gungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene In49 strumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen An51 passungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in 52 eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Raiffeisenbank Weissach eG 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), k.A. 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A k.A. k.A k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A k.A. k.A k.A. 467, 468, 481 k.A k.A. 467 k.A k.A. 468 k.A k.A. 481 k.A k.A. 56 (e) k.A k.A. k.A k.A. 5.921 k.A k.A k.A. 62, 63 k.A 2.008 486 (4) k.A k.A. 483 (4) k.A k.A. 87, 88, 480 k.A k.A. 486 (4) k.A 705 62 (c) und (d) k.A 2.713 k.A. k.A 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A Seite 25/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 53 54 54a 54b 55 56 56a 56b 56c 57 58 59 59a Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. Raiffeisenbank Weissach eG k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A k.A. k.A k.A. k.A k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A k.A. k.A 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), k.A. 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A k.A. k.A 475, 475 (2) (a), k.A. 475 (3), 475 (4) (a) k.A k.A. k.A k.A. 467, 468, 481 k.A k.A. 467 k.A k.A. 468 k.A k.A. 481 k.A k.A. k.A 2.713 8.634 k.A k.A k.A. k.A Seite 26/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Gesamtrisikobetrag Eigenkapitalquoten und -puffer Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozent61 satz des Gesamtrisikobetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz 62 des Gesamtrisikobetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz 63 des Gesamtrisikobetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und an64 tizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute 67a (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer 68 (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Fi72 nanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unter73 nehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Raiffeisenbank Weissach eG 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 k.A. (10) (b), 472 (11) (b) k.A 475, 475 (2) (b), k.A. 475 (2) (c), 475 (4) (b) k.A 477, 477 (2) (b), k.A. 477 (2) (c), 477 (4) (b) k.A 62.257 k.A 10 92 (2) (a), 465 k.A 10 92 (2) (b), 465 k.A 14 92 (2) (c) k.A 5 CRD 128, 129, 130 k.A 1 0 k.A. k.A k.A k.A k.A. CRD 131 k.A 5 CRD 128 k.A 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 58 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) k.A 36 (1) (i), 45, k.A. 48, 470, 472 (11) k.A Seite 27/28 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 74 In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, 36 (1) (c), 38, k.A. 75 k.A verringert um entsprechende Steuerschulden, 48, 470, 472 (5) wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für 76 705 62 k.A die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisiko77 anpassungen auf das Ergänzungskapital im Rah705 62 k.A men des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für 78 k.A. 62 k.A die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahk.A. 62 79 k.A men des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für k.A 80 k.A. und (5) die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener 484 (3), 486 (2) k.A 81 Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgunk.A. und (5) gen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für 484 (4), 486 (3) k.A. k.A 82 die die Auslaufregelungen gelten und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener 484 (4), 486 (3) k.A 83 Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgunk.A. und (5) gen und Fälligkeiten) 484 (5), 486 (4) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die k.A 84 1.673 und (5) die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Be484 (5), 486 (4) 85 trag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen 580 k.A und (5) und Fälligkeiten) Raiffeisenbank Weissach eG Seite 28/28