Neue Grippe (so genannte Schweinegrippe, Influenza A/H1N1) Information für Erkrankte, Krankheitsverdächtige und enge Kontaktpersonen (Stand: 27.10.2009) Allgemeines: Bei der Neuen Grippe handelt es sich um eine Infektion mit dem Grippeerreger (Influenza A/H1N1), der im April 2009 erstmals in Mexiko aufgetreten ist und sich seitdem in der ganzen Welt ausbreitet. Derzeit steigen in der Region die Fallzahlen sprunghaft an. Symptome eines grippalen Infektes können daher durchaus Anzeichen einer Infektion mit der Neuen Grippe sein. Dieses Merkblatt enthält allgemeine Informationen und Verhaltensempfehlungen für Erkrankte, Krankheitsverdächtige und Kontaktpersonen. Es wird von uns auch per Post an diejenigen Personen verschickt, die uns als zuständigem Gesundheitsamt als Verdachtsfall oder bestätigter Fall gemeldet werden. Hinweis: aufgrund der dynamischen Situation sind kurzfristige Anpassungen der Empfehlungen möglich. Diese können auf der Homepage des Landratsamtes oder unter www.rki.de verfolgt werden. Übertragung: Die Grippe ist ansteckend. Die Übertragung der Viren erfolgt, wenn der Erkrankte beim Sprechen, Husten und Niesen Sekrettröpfchen aus dem Nasen-Rachen-Raum in die Umgebung absondert. Diese können auf die Schleimhäute gesunder Personen gelangen und zu einer Ansteckung führen. Das Ansteckungsrisiko steigt mit der Dauer und der Intensität des Kontaktes zu einem Erkrankten. Eine Übertragung ist darüber hinaus über Hände oder über Gegenstände möglich, wenn an diesen Influenzaviren haften (z.B. Türklinken, Telefonhörer, Gebrauchsgegenstände, Arbeitsflächen). Daher ist eine sorgfältige Händehygiene besonders wichtig. Erkrankte Personen scheiden Viren vor allem in der akuten Krankheitsphase aus, Viren können im Nasen-Rachenraum aber bereits einen Tag vor Auftreten von Krankheitssymptomen bis maximal 7 Tage nach Krankheitsbeginn, bei Kindern bis zu höchstens 10 Tagen nachgewiesen werden. Krankheitsbild: Zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit vergehen meist 1 bis 3 Tage (maximal 7 Tage; sogenannte Inkubationszeit). Typisch für eine Grippe-Erkrankung sind plötzlich einsetzendes Krankheitsgefühl, Temperatur über 38°C (bei Kindern über 38,5°C), trockener Reizhusten, Muskel- und/oder Kopf- und Halsschmerzen. Es überwiegen leichte Krankheitsverläufe, deren Symptomatik im Laufe weniger Tage abnimmt. Bei einigen Patienten kann sich allerdings ein schwereres Krankheitsbild mit Komplikationen entwickeln. Gefährdet sind nach aktuellem Kenntnisstand vor allem Kinder unter 2 Jahren, Schwangere, Menschen mit chronischen Erkrankungen (beispielsweise der Atemwege, des Stoffwechsels, des Herz-Kreislauf-, des Nerven- oder des Immunsystems) und Personen ab dem 65. Lebensjahr. Diagnostik / Behandlung: Andere Erreger von Erkältungskrankheiten verursachen ähnliche Symptome. Eine Erkrankung an der Neuen Grippe kann nur durch einen aufwändigen Labortest bewiesen werden. Ob ein solcher Test sinnvoll ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Das gleiche gilt für die therapeutischen Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheitssymptomen und der möglichen Vermeidung von Komplikationen dienen. Bei einer Infektion mit der Neuen Grippe stehen prinzipiell auch virushemmende Arzneimittel zur Verfügung. Hinweise für Erkrankte (Temperatur über 38°C – bei Kindern über 38,5°C – und Husten) - Vorbeugung einer Weiterverbreitung Unabhängig davon, ob aufgrund der Krankheitssymptome lediglich der Verdacht auf eine Infektion mit neuer Grippe besteht oder diese mit Hilfe eines Laborbefundes nachgewiesen ist, sollten Erkrankte folgende Verhaltensregeln beachten, um die Gefahr einer Weiterverbreitung zu reduzieren: Falls ein Arztbesuch für erforderlich gehalten wird, so sollte der Besuch telefonisch angekündigt werden. Alle Erkrankten sollen mindestens bis einen Tag nach Abklingen des Fiebers (und wesentlicher anderer Krankheitssymptome) zu Hause bleiben. Vor allem in der akuten Krankheitsphase, wenn möglich bis 7 Tage nach Beginn der Symptome (bei Kindern 10 Tage), sollten Erkrankte engen Kontakt mit anderen Personen so weit wie möglich reduzieren. Dies gilt insbesondere für körperliche Berührungen zwischen Gesunden und Erkranktem und vor allem für Kontakte zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf. Hinweis für Personen, die beruflich engen Kontakt zu Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf haben (z.B. bei Tätigkeit in eine Kinderkrippe, ärztliche oder pflegerische Versorgung von Patienten): die Umsetzung dieser Empfehlung sollte jeweils im Einzelfall mit dem Arbeitgeber (oder Betriebsarzt) geklärt werden, der sich bei Fragen an das Gesundheitsamt wenden kann. Zu Hause sollte sich der Erkrankte in einem eigenen Raum aufhalten. Es sollte sichergestellt sein, dass jedes Haushaltsmitglied sein eigenes Ess- und Trinkgeschirr, Handtücher etc. benutzt. Gemeinsam benutzte Räume sollten regelmäßig gelüftet werden (alle 1-2 Stunden für 5 Minuten). Korrekte Hygiene beim Niesen, Husten oder Naseputzen: 1. Von anderen Personen abwenden und nicht auf Gegenstände husten / niesen, die andere wieder berühren. 2. Papiertaschentücher verwenden, die nach Benutzung umgehend entsorgt werden. Anschließend die Hände mit warmem Wasser und Seife waschen. 3. Wenn kein Taschentuch zur Verfügung steht, nicht in die Hand, sondern an den eigenen Ärmel husten / niesen. Erkrankte (und Haushaltsangehörige!) sollten sich regelmäßig gründlich die Hände waschen. Besucht der Erkrankte eine Gemeinschaftseinrichtung, so sollte diese informiert werden. Hinweise für enge Kontaktpersonen eines Erkrankten (z.B. Haushaltsangehörige, Intimpartner) – Vorbeugung der Weiterverbreitung Haushaltsangehörige, Intimpartner oder andere Personen mit engem Kontakt zu einem Erkrankten können sich anstecken oder bereits angesteckt haben. Sie sollten daher für die Dauer der Inkubationszeit von 7 Tagen den engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen vorsorglich einschränken und auf die Einhaltung einer guten persönlichen Hygiene achten (vor allem regelmäßig die Hände mit Seife waschen). Gegen eine Weiterführung der beruflichen Tätigkeit spricht in der Regel nichts. Ausnahmen sind möglich, wenn solche engen Kontakte das Wesen der beruflichen Tätigkeit ausmachen (z. B. bei Tätigkeit in einer Kinderkrippe, ärztliche oder pflegerische Versorgung von Patienten). In diesen Fällen sollte die Umsetzung dieser Empfehlung jeweils im Einzelfall mit dem Arbeitgeber geklärt werden. Sollten enge Kontaktpersonen ebenfalls an Fieber über 38,0°C – bei Kindern über 38,5°C – und Husten erkranken, so gelten auch für diese die weiter oben angeführten Empfehlungen für den Erkrankten. Nähere Informationen sind im Internet unter www.rki.de zu finden. Bei Rückfragen steht das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer 09431/3860 zur Verfügung.