Haemovigilance Workshop Bern, 20. März 2017 Leitfaden für die Qualitätssicherung in der Transfusionspraxis Auszug aus Kapitel 10 Haemovigilance / Vorgehen bei unerwünschten Transfusionsreaktionen Nurhak Dogan, Clinical Reviewer, Abteilung Arzneimittelsicherheit Swissmedic • Schweizerisches Heilmittelinstitut • Hallerstrasse 7 • 3000 Bern 9 • Schweiz • www.swissmedic.ch Inhalt HV Verantwortlicher Sofortmassnahmen bei unerwünschten Transfusionsreaktionen Abklärungen und Prävention weitere Reaktionen Fehlerberichtigung Korrektive und Präventive Massnahmen (CAPA) Meldepflicht 2 Abgleich zwischen Ist und Soll Zustand! 3 HV Verantwortlicher ● Meldung an Swissmedic: Hämovigilanz-Verantwortliche Person ● Verantwortlich für: o Einhaltung der Meldepflicht o Institutionsinterne Regelung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht o Durchführung von Abklärungen bei Rückverfolgungsverfahren (Look-back) ● Ärztin oder ein Arzt mit entsprechenden Fachkenntnissen Werden Transfusionen in Institutionen ohne ärztliches Personal verabreicht, so ist der verordnende Arzt verantwortlich für die Hämovigilanz! 4 Sofortmassnahmen bei unerwünschten Transfusionsreaktionen QS System beschreibt Sofortmassnahmen: ● Wann und Warum eine laufende Transfusion (vom Pflegepersonal) unterbrochen werden soll ● Mit wem unmittelbar Rücksprache genommen werden muss ● Wer entscheidet über das weitere Vorgehen bzw. gibt es gewisse Standardvorgaben und Kriterien, wann diese umgesetzt werden sollen wie z.B.: o Transfusion unterbrechen / ganz abzubrechen ?? o unter welchen Bedingungen wieder aufgenommen werden ?? o Welche Massnahmen zur weiteren Überwachung / Behandlung zu treffen?? 5 Als Pat. mit Temperaturanstieg während EK-Gabe reagiert hat, war ein grosser Arbeitsanfall auf der Abteilung zu verzeichnen. Deswegen hatte ich keine Zeit die Richtlinien ganz durchzulesen, was bei einer Reaktion genau zu tun war, bzw. erschien mir die Richtlinie in dieser stressbelastenden Situation etwas unübersichtlich. Deswegen habe ich ins Labor angerufen. Nach den Anweisungen des Laborpersonals habe ich das EK gestoppt.... Zudem habe ich den Chirurgen informiert. 6 Abklärungen und Prävention Zweck: ● Behandlungsentscheid und Nutzen-/Risiko-Abwägung bezüglich erneuter Transfusionen ● Prävention von TR bei weiteren Patienten ● Datenerhebung für die Meldung an Swissmedic und Hersteller Das QS-System regelt: ● Wer Wann und Wie informiert wird ● Wer für die Abklärungen verantwortlich ist ● Welche Abklärungen und Anordnung einzuleiten sind, z.B.: o Dokumentenüberprüfung o Klinische Befunde o Entnahme von Proben für die weitere Diagnostik ● Wie durchgeführt und dokumentiert wird ● gleiches gilt für Verzicht auf/Abbruch der Abklärungen 7 Fehlerberichtigung Zweck: ● Die Fehlerberichtigungen bezwecken die (wieder)Herstellung des richtigen Zustandes oder Prozesses Das QS-System regelt: ● In welchen Situationen Fehlerberichtigungen angezeigt sind, z.B.: o o o o Patienten- oder Proben-Verwechslungen Bestell- oder Auslieferungsfehler Lagerungsfehler (nach Auslieferung) Vermutete Qualitätsmängel ● Wie diese Fehlerberichtigungen durchzuführen sind, z.B.: o Ergänzung der Proben-Beschriftung, Proben verwerfen und neue Anfordern ● Wer zu informieren ist ● Wie dokumentiert wird 8 Korrektive und Präventive Massnahmen (CAPA) Zweck: Wiederholung des beobachteten oder eines ähnlichen Ereignisses zu verhindern Nicht jedes Ereignis führt zwingend zu Massnahmen! ● Massnahmen ohne Änderungen der def. Arbeitsabläufe bzw. des QSSystems, z.B.: o Schulung des Personals über die Arbeitsvorschriften o Trainings zu Arbeitsabläufen o Korrektur von entdeckten Fehlfunktionen von IT-Systemen ● Massnahmen mit Änderungen der def. Arbeitsabläufe bzw. des QSSystems, z.B.: o Einführung zusätzlicher Checklisten o Implementierung von Warnfunktionen in IT-Systemen o Prozessvereinfachungen 9 CAPA Planung und spätestens vor der Umsetzung von Änderungen: Analyse, ob die vorgesehenen Anpassungen praktikabel sind! https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Learning_process_and_quality_standards.png 10 Stetiger Prozess… https://commons.wikimedia.org/wiki/File:PDCA_Process.png 11 Meldepflicht HMG, VAM etc. Meldepflicht Das QS-System regelt: ● interne Abläufe für meldepflichtige Ereignisse ● Meldungen fristgerecht eingereicht werden ● Verdacht auf Qualitätsmängel Hersteller (Blutspendedienst) ● Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gemäss HMG, z.B.: o der Name, der Vorname und das Geburtsdatum o das Datum der Verabreichung o die Kennzeichnung und die Herkunft des Bluts oder des Blutproduktes. ● Produktebeutel richtigen Patienten wirklich verabreicht ● Aufbewahrung: 20 Jahre (HMG Revision 2019 30 Jahre) 12 Pointing out… Rückverfolgungsverfahren (Look-back): ● Verantwortlichkeiten für die Abklärungen definieren ● Wie Patienten und deren betreuende Ärzte informiert werden ● Resultate Look-back verantwortlichen Hersteller zurückzumelden Die Meldeformulare sowie weiterführende Informationen zum Meldewesen Swissmedic Homepage https://www.swissmedic.ch/ Marktüberwachung 13 https://pixabay.com/get/e837b4082af7043ed1584d05fb0938c9bd22ffd41db9174191f6c07fa0/quality-control-1257235_1280.jpg 14 Acknowledgment Vertreter der Kantonsapothekervereinigung (KAV/APC) • Frau Dr. Josiane Tinguely Casserini • Frau Nicole Rentrop-Wagner • Herr Giovan-Maria Zanini • Frau Mag. Pharm. Brigitte Batliner Vertreter der Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte Schweiz (VKS-AMCS) • Frau Dr. med. Marina Jamnicki Abegg • Herr Dr. med. Rudolf Hauri Vertreter der Hämovigilanz-Verantwortlichen (HV) • Herr PD Dr. med. Robert Escher • Frau Dr. med. Giorgia Canellini Vertreter Swissmedic • Frau Dr. Karoline Mathys Badertscher • Herr Dr. med. Markus Jutzi • Herr Dr. Donald Käsermann • Herr Dr. med. Lorenz Amsler Reviewer • Herr PD Dr. med. Andreas Buser • Herr PD Dr. med. Behrouz Mansouri Taleghani 15