Offenlegung - Raiffeisen

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Offenlegung
2013
gemäß § 26 und § 26a Bankwesengesetz (BWG)
i.V.m. der Offenlegungsverordnung (OffV)
der
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
A-6021 Innsbruck, Adamgasse 1-7
Offenlegung RLB Tirol AG 2013
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Inhaltverzeichnis
Seite
1. Allgemeine Informationen
3
2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien (§ 2 OffV)
3
3. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (§ 3 OffV)
7
4. Eigenmittelstruktur (§ 4 OffV)
8
5. Mindesteigenmittelerfordernis (§ 5 OffV)
9
6. Kontrahentenausfallrisiko (§ 6 OffV)
9
7. Kredit- und Verwässerungsrisiko (§ 7 OffV)
10
8. Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes (§ 8 OffV)
12
9. Operationelles Risiko (§ 12 OffV)
12
10. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches (§ 13 OffV)
12
11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltene Positionen (§ 14 OffV)
13
12. Verbriefungen (§ 15 OffV)
13
13. Vergütungspolitik und –praktiken (§ 15a OffV)
13
14. Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen (§ 17 OffV)
16
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1. Allgemeine Informationen
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über
ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation
offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. In der
vorliegenden Offenlegung der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG werden nur jene
Paragraphen der OffV erläutert, die auch für das Institut relevant sind.
2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien (§ 2 OffV)
Die Raiffeisen Bankengruppe Tirol
Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich ist die größte Bankengruppe
Österreichs mit rund 520 lokal tätigen Raiffeisenbanken, acht regional tätigen
Landeszentralen sowie der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisen
Zentralbank Österreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen Österreicher
sind Mitglieder und damit Miteigentümer von Raiffeisenbanken.
Die Raiffeisenbanken sind als selbstständige Kreditinstitute im genossenschaftlichen
Verbund den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität
verpflichtet.
Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des
Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt.
Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben
sich
die
Raiffeisenbanken
der
RBG
Tirol
in
mehreren
Einrichtungen
zusammengeschlossen:
Solidaritätsverein der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol
Die Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol haben gemeinsam mit der
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritätsverein eingerichtet, der durch
geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene
Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten.
Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ)
Diese
Gemeinschaft
aus
teilnehmenden
Raiffeisenbanken
und
Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) und der
Raiffeisen Bank International AG (RBI) garantiert bis zur Höhe der gemeinsamen
wirtschaftlichen Tragfähigkeit der teilnehmenden Banken alle Kundeneinlagen bei und
Wertpapieremissionen von teilnehmenden Banken, unabhängig von der Höhe. Die
Kundengarantie-Gemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits in der RaiffeisenKundengarantiegemeinschaft Tirol auf Landesebene und andererseits in der
Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) auf Bundesebene. Die
Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit über die gesetzliche EinlagenSicherung hinaus Sicherheit für die Kunden.
Einlagensicherungseinrichtungen der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich
Die Mitgliedsinstitute der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol sind gemeinsam über die
Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol eGen Mitglied der Österreichischen RaiffeisenEinlagensicherung eGen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die
Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen-Bankengruppe gemäß §§ 93, 93a und
93b BWG dar.
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Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich ein
entsprechendes Früherkennungssystem implementiert, das basierend auf einem
umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung aller Mitgliedsinstitute
laufende Analysen und Beobachtungen durchführt.
Institutsbezogene Sicherungssysteme
Im Sinne der Artikel 49 Abs. 3 und 113 Abs. 7 CRR hat die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
auf Bundesebene zusammen mit der RZB, den anderen Raiffeisen-Landesbanken und
mit einigen anderen Instituten der Raiffeisen-Bankengruppe einen Vertrag zur Errichtung
eines institutsbezogenen Sicherungssystems abgeschlossen. Einen inhaltsgleichen
Vertrag haben auch die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG und die 78 Tiroler
Raiffeisenbanken abgeschlossen. Beide Verträge dienen der Sicherstellung einer
ausreichenden Liquidität und der Solvenz der Vertragsparteien. Diese
Haftungsvereinbarungen ermöglichen es den Instituten zum einen, Positionen in
Eigenmittelinstrumenten anderer Vertragspartner nicht von den eigenen Eigenmitteln
abziehen zu müssen (Artikel 49 Abs. 3 CRR). Zum anderen dürfen die Institute
Risikopositionen gegenüber anderen Vertragsparteien von der Anforderung der
Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge ausnehmen (Artikel 113 Abs. 7 CRR).
Beide institutsbezogene Sicherungssysteme wurden von der Finanzmarktaufsicht durch
Verfahrensanordnung gemäß § 103q Z 3 BWG vorläufig genehmigt. Der endgültige
Bescheid wird für 2014 erwartet.
Risikomanagement der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Das aktive Management der Risiken ist für die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG von großer
Bedeutung und sichert den langfristigen Erfolg. Den gesetzlichen Anforderungen
entsprechend hat sich die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG das Ziel gesetzt, durch den
Einsatz von funktionstüchtigen Methoden und entsprechenden Systemen sowohl auf dem
Gebiet des Risikomanagements als auch auf dem des Risikocontrollings die Sicherheit
und Rentabilität der Bank im Interesse der Kunden und Eigentümer zu garantieren. Die
Erfahrungen des Jahres 2013 bestätigen die Risikopolitik, das Risikomanagement und
deren Organisation.
Risikopolitische Grundsätze
Die risikopolitischen Grundsätze stellen die zentralen Verhaltensregeln für den Umgang
mit Risiken dar. Sie bilden die Grundlage für ein einheitliches Verständnis der
Gesamtbankziele im Zusammenhang mit dem Risikomanagement.
 Der Vorstand und alle Mitarbeiter sind den risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet
und treffen ihre operativen Entscheidungen unter diesen Voraussetzungen.
 Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen ist nach dem
Vorsichtsprinzip vorzugehen.
 Die Risikosteuerung orientiert sich am Ziel eines geordneten
Unternehmensfortbestandes.
 Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate
Analyse der spezifischen Risiken voraus (Produkteinführungsprozess).
Die risikopolitischen Grundsätze werden vom Vorstand festgelegt, regelmäßig überprüft
und gegebenenfalls angepasst.
Grundsätze für das Risikomanagement
Der Risikomanagementansatz baut auf folgenden Grundsätzen auf:
 Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung des
Risikomanagements in der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG. Der Aufsichtsrat überprüft
die Risikopolitik in regelmäßigen Zeitabständen.
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 Das Management von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Beteiligungs-, operationellen,
makroökonomischen und sonstigen Risiken erfolgt in einem koordinierten Prozess auf
allen relevanten Ebenen der Bank.
 Das Risiko-Komitee als das dem Vorstand vorgelagerte zentrale Gremium zur
Steuerung des Gesamtbankrisikos erarbeitet und empfiehlt die Risikostrategie samt
Teilstrategien zu den einzelnen Risikoarten, die Limitierung des Risikokapitals im
Rahmen der Risikotragfähigkeit sowie die Risikokapitalallokation.
Organisation des Risikomanagements
Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenskonflikte sowohl auf
persönlicher als auch auf organisatorischer Ebene vermieden werden (Trennung
Markt/Marktfolge). Die Aufgaben und die organisatorischen Abläufe für die Messung, die
Überwachung und das Berichtswesen der Risiken werden von der Abteilung
Risikomanagement verantwortet und sind im Intranet sowie in den entsprechenden
Handbüchern dargestellt.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko wird bei Kontrahenten (Privat- und Firmenkunden, Kreditinstituten,
Staaten) und Konzentrationen ermittelt.
Die Kreditvergabe, die gezielte Übernahme von Risiken, zählt zu den
Kerngeschäftsbereichen der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG. Die Risikosituation eines
Kreditnehmers wird laufend zweidimensional betrachtet, einerseits durch die
Beurteilung der wirtschaftlichen Situation mittels eines bankinternen Rating-Systems und
andererseits durch die Beurteilung von risikomindernden Sicherheiten. In den
entsprechenden Kalkulationen wird dem unterschiedlichen Risikogehalt der
Kreditaktivitäten differenziert Rechnung getragen.
Die Vertriebseinheiten werden von der Abteilung Risikomanagement bei der Steuerung
durch Messung und Überwachung des Kreditrisikos sowie des nahestehenden
makroökonomischen Risikos und von der Abteilung Kreditmanagement bei der operativen
Betreuung von Normal- und Problemengagements unterstützt. Im Berichtswesen stellen
diverse Stichtags- und Vorschauanalysen zum Risikoprofil einen fixen Bestandteil dar.
Somit wird ein durchgängig aktiver Risikomanagementprozess garantiert.
Die mit dem Kreditrisiko verbundenen Aufgaben und organisatorischen Abläufe sowie die
vom Vorstand jährlich festgelegte Kreditrisikostrategie sind im Intranet, im
Kredithandbuch und im Produkthandbuch klar beschrieben, allen mit der
Geschäftsdurchführung betrauten Mitarbeitern kommuniziert und stehen online zur
Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass in jedem Einzelfall nur Risiken eingegangen
werden, welche im Einklang mit der Risikopolitik und der Risikostrategie stehen. Darüber
hinaus werden – dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip entsprechend – für bestehende
Risiken ausreichende Vorsorgen gebildet.
Basierend auf den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Empfehlungen sowie dem
betriebswirtschaftlichen Nutzen hat sich die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG die
kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des
Risikomanagementprozesses sowie der Risikobewertungs- und
Risikosteuerungsmethoden zum Ziel gesetzt.
Marktrisiko
Die Marktrisiken bestehen im Zinsänderungs-, Währungs-, Preis- und Spreadrisiko bei
Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Marktrisiken ergeben sich sowohl bei Bankals auch bei Handelsbuchgeschäften.
Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG nutzt eine Kombination aus verschiedenen
Risikomessgrößen, um Marktrisiken zu steuern und entsprechende Limite zu setzen.
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Das Marktrisiko wird in der Abteilung Treasury gemanagt, indem alle Zins-, Währungsund preissensitiven Positionen systematisch zusammengefasst und der Marktlage
entsprechend ausgesteuert werden. Das Eigengeschäft zählt neben dem Kreditgeschäft
zu den Kerngeschäftsbereichen.
Die Abteilung Risikomanagement unterstützt die Abteilung Treasury in der Steuerung der
Marktrisiken. Die Messung und Überwachung der Marktrisiken sowie die tourliche
Berichterstattung sind die zentralen Aufgabenschwerpunkte. Im Zuge der dynamischen
Risikoüberwachung wird dem systematischen Monitoring der Strategie- und
Hedgepositionen gesonderte Aufmerksamkeit gewidmet. Tägliche Risiko/Performanceanalysen und -berichte gewährleisten, dass die Abteilung Treasury die
angemessenen Steuerungsimpulse setzen kann.
Liquiditätsrisiko
Die fristenkongruente Refinanzierung hat in der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen
hohen Stellenwert. Diese Strategie wird durch ein Liquiditätskennzahlensystem und
entsprechende Limite unterstützt, wobei zwischen der kurzfristigen (operativen) und der
langfristigen (strukturellen) Liquiditätssteuerung sowie dem
Liquiditätspreisrisiko unterschieden wird. Der unerwartete Abzug von Kundeneinlagen
wird dem kurzfristigen Liquiditätsrisiko, erhöhte eigene Refinanzierungskosten werden
aufgrund der Refinanzierungsstruktur dem strukturellen Liquiditätsrisiko bzw. dem
Liquiditätspreisrisiko zugeordnet.
Die Einhaltung der Limite wird von der Abteilung Risikomanagement überwacht. In
eigenen Liquiditätsszenarien wird die ausreichende Versorgung mit kurz- und langfristiger
Liquidität in möglichen Engpassszenarien dargestellt. Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
legt zur Stärkung der Liquidität unter anderem ein starkes Gewicht auf die
Emissionstätigkeit und den Bestand an refinanzierungsfähigen Sicherheiten. Im Sinn einer
proaktiven Liquiditätssteuerung, der im Hinblick auf Basel III zunehmende Bedeutung
zukommt, werden laufend zusätzliche Steuerungsinstrumente entwickelt.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko wird vom Vorstand gesteuert, von der Abteilung
Risikomanagement gemessen und von der Abteilung Finanzen überwacht.
Ein Expertenansatz stellt sicher, dass das Risikopotenzial angemessen eingeschätzt wird.
Operationelles Risiko
Das Management von operationellen Risiken erfolgt in der Abteilung Organisation & IT.
Alle Risiken, welche aufgrund von Fehlern in Systemen, Prozessen, aus fehlerhaftem
Verhalten von Mitarbeitern oder externen Ereignissen entstehen können, werden
analysiert, bewertet und mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen versehen.
Der Eigenmittelbedarf für das operationelle Risiko wird gemäß dem Basis-IndikatorAnsatz ermittelt. Die Darstellung und Bearbeitung der Risiken erfolgt mittels moderner
EDV-Systeme. Ergänzt durch tourliche Prüfungen der Innenrevision und periodische
Berichterstattungen wird so ein adäquater Umgang mit operationellen Risiken
sichergestellt.
Risikotragfähigkeit
Im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung werden dem Risikodeckungspotenzial alle
maßgeblichen Risiken, die nach adäquaten Methoden und unter Einsatz entsprechender
Systeme ermittelt werden, gegenübergestellt.
Die jährlich geplante Risikobelastung stellt dabei die Begrenzung für das aggregierte
Gesamtbankrisiko dar, wobei neben den tatsächlich gemessenen Risiken auch nicht
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quantifizierbare sonstige Risiken durch einen Risikopuffer Berücksichtigung finden. Alle
risikorelevanten Informationen fließen in monatlich erstellte und im Risiko-Komitee
ausführlich besprochene Risikotragfähigkeitsanalysen ein. Dabei wird das
Gesamtbankrisiko in unterschiedlichen Szenarien ermittelt, um sicherzustellen, dass auch
in möglichen Problem- und Extremsituationen ausreichend Kapital zur Verfügung steht.
In der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG wird verstärktes Augenmerk auf die
Risikomanagementprozesse des Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisikos gelegt, da der
Schwerpunkt der Banktätigkeit im Privat- und Firmenkunden- sowie im TreasuryGeschäft liegt. Das Kreditrisiko wird mittels Ausfallswahrscheinlichkeiten, das Marktrisiko
und das Liquiditätspreisrisiko des Bank- und des Handelsbuches mittels
Sensitivitätskennzahlen berechnet. Neben den marktabhängigen Risiken werden im
Rahmen der Gesamtbanksteuerung noch das Beteiligungsrisiko, das operationelle und
das makroökonomische Risiko berechnet, um sowohl alle Risiken darzustellen als auch
den stetig steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist daher der Ausgangspunkt für die Limitierung der
Risikoaktivitäten auf ein angemessenes Niveau mit dem Ziel, den problemlosen
Fortbestand der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG zu sichern und das Ertragspotenzial
entsprechend auszuschöpfen.
Auswirkungen von Ereignissen, die im Rahmen der herkömmlichen Risikomessung nicht
oder nicht ausreichend berücksichtigt werden können, werden im Rahmen von tourlichen
Stresstests aufgezeigt. Dabei werden für alle wesentlichen Risikoarten Stress-Szenarien
definiert und die Konsequenzen dieser Ausnahmesituationen auf die
Eigenmittelausstattung bzw. die Risikotragfähigkeit analysiert.
3. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (§ 3 OffV)
Die Raiffeisenbanken Tirol Kast GmbH fungiert als nicht operativ tätige Finanzholding
für die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG und stellt damit die Spitze der
Kreditinstitutsgruppe der Raiffeisenbanken Tirol Kast dar.
Für Zwecke der konsolidierten Eigenmittelberechnung iSd § 24 BWG werden die
folgenden Unternehmen einbezogen:
Selene Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung – Finanzinstitut
Hestia Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung – Finanzinstitut
Solida Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung – Finanzinstitut
Rehazentrum Kitzbühel Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung –
Finanzinstitut
 Raiffeisen Abwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH – Vollkonsolidierung –
Unternehmen mit bankbezogenen Hilfdiensten
 Alpenbank Aktiengesellschaft – Quotenkonsolidierung - Kreditinstitut




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4. Eigenmittelstruktur (§ 4 OffV)
§ 4 Z 2 – 5 OffV
Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß § 23 (14) BWG setzen sich zum 31.12.2013 aus
folgenden Bestandteilen zusammen:
Euro TSD
Eingezahltes Kapital
84.950
Kapitalrücklagen
79.343
Gewinnrücklagen
134.040
Haftrücklagen
67.200
Sonstige Rücklagen
6.709
Kernkapital
372.242
Ergänzungskapital
13.752
Nachrangiges Kapital
4.086
Ergänzende Eigenmittel
17.838
- Abzüge gemäß § 23 Abs 13 Z 3 BWG
2
Gesamtsumme aller EIGENMITTEL
390.078
Die RLB Tirol AG hat Ergänzungskapital i.S.d. § 23 Abs. 7 BWG in Währung Euro emittiert.
Bezeichnung
Betrag
Zinssatz
Fälligkeit
RLB-Tirol EK - Anleihe
ISIN: AT0000A0G009
€ 10.376.500
5,100%
17.12.2019
RLB-Tirol EK – Floater
ISIN: AT0000A0G017
€ 3.445.000
2,032%
variabel
17.12.2019
Eine Rückzahlung vor Liquidation ist nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit
angefallenen Nettoverluste zulässig. Diese Anleihen sind nachrangig. Eine Rücknahme ist
nur im Umfang des § 23 Abs 16 BWG möglich und steht im Ermessen der Emittentin. Die
RLB Tirol AG hat nachrangiges Kapital i.S.d. § 23 Abs. 8 BWG in Währung Euro emittiert.
Bezeichnung
Betrag
Zinssatz
Fälligkeit
Raiffeisen - Tirol
Nachrang-Anleihe
ISIN: AT0000A143L7
€ 4.086.000
5,00%
19.12.2023
Eine Rücknahme ist nur im Umfang des § 23 Abs 16 BWG möglich und steht im
Ermessen der Emittentin.
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5. Mindesteigenmittelerfordernis (§ 5 OffV)
Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis stellte sich wie folgt dar:
Gesamteigenmittelerfordernis
EIGENMITTELERFORDERNIS für das Kreditrisiko gemäß §§ 22a bis
22h BWG
244.881
228.296
Standardansatz
228.296
Forderungen an regionale Gebietskörperschaften
Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne
Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften
1.300
589
Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken
Forderungen an Institute
Forderungen an Unternehmen
Retail-Forderungen
345
40.323
108.568
36.141
Durch Immobilien besicherte Forderungen
7.632
Überfällige Forderungen
4.503
Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
2.686
Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
1.201
Sonstige Posten
Operationelles Risiko - Basisindikatoransatz
25.008
16.585
6. Kontrahentenausfallrisiko (§ 6 OffV)
§ 6 Z 1 OffV
Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird im Rahmen der RTFA im Kreditrisiko
der entsprechenden Kontrahenten erfasst. Die Berechnung des Kreditrisikos erfolgt über
die zwei Risikokomponenten erwarteter und unerwarteter Verlust mit einem
Konfidenzniveau von 95 % im Problemfall– und 99,9% im Extremfallszenario. Unter
Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der RLB Tirol AG (und aller darin enthaltenen
Risiken) ist für die Kapitalzurechnung ein Gesamtlimitsystem mit Risikolimitierung pro
Risikoart im Einsatz.
Daneben gibt es für die Treasurygeschäfte ein umfangreiches operatives Linien- und
Limitsystem, welches das Risiko pro Kontrahent begrenzt. Neben dem Limit auf
Gesamtbankebene gibt es für derivative Treasurygeschäfte Limite je Kontrahent im
Rahmen des Treasury-Liniensystems.
§ 6 Z. 2 OffV
Für Derivate, Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihgeschäfte sind entsprechende
Rahmenverträge abzuschließen. Dabei wird zum Großteil die von anerkannten
Branchenverbänden vorgeschlagene Dokumentation verwendet. Bei Geschäften mit
positivem Marktwert trägt die RLB Tirol AG das Wiedereindeckungsrisiko. Eine Bewertung
der Marktwerte und der Sicherheiten (Cash Collaterals) erfolgt täglich.
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§ 6 Z. 3 OffV
Risikogleichläufe werden sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch bei der
laufenden
Überwachung
der
Engagements
berücksichtigt.
Basis
für
die
Kreditentscheidungen ist daher die Gruppe verbundener Kunden (Gruppe von Kunden, die
in Abhängigkeit zueinander stehen). Regionale Korrelationsrisiken werden durch
Länderlimits in Summe begrenzt.
§ 6 Z 8 OffV
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende derivative Finanzinstrumente (in TEUR):
Kategorie und Art
Bankbuch
Restlaufzeiten Nominalwerte
bis 1 Jahr
>1 bis 5
über 5
Jahre
Jahre
Marktwert Marktwert
positiv
negativ
Zinssatzderivate
Zinsswaps
Vorjahr (in TEUR)
5.089.351
(5.166.136)
1.067.894
(664.311)
1.938.268
(2.742.579)
2.083.189
(1.759.246)
139.836
(209.827)
211.011
(302.151)
Zinstermingeschäfte Verkauf
Vorjahr (in TEUR)
0
(124.896)
0
(124.896)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(38)
Zinsoptionen – Kauf
Vorjahr (in TEUR)
288.845
(322.008)
32.000
(14.061)
14.935
(49.535)
241.910
(258.412)
8.741
(8.554)
237
(403)
Zinsoptionen – Verkauf
Vorjahr (in TEUR)
315.168
(341.082)
32.000
(14.061)
44.836
(74.035)
238.332
(252.986)
376
(677)
9.260
(9.873)
302
(25.465)
302
(25.465)
0
(0)
0
(0)
0
(1.483)
0
(8)
1.230.569
(1.342.041)
304.220
(549.877)
407.257
(449.615)
519.092
(342.549)
10.298
(4.222)
39.950
(59.272)
Wechselkursderivate
Devisentermingeschäfte
Vorjahr (in TEUR)
Währungs- und Zinsswaps
Vorjahr (in TEUR)
7. Kredit- und Verwässerungsrisiko (§ 7 OffV)
§ 7 Abs 1 Z 1 und 2 OffV
Ein Kredit gilt gemäß Basel II als überfällig, wenn eine wesentliche Rückzahlung(srate)
über 90 Tage ausständig ist (Non-performing Loans). Den Risiken im Kreditgeschäft wird
durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen Rechnung getragen.
Für die bei Kunden- und Bankforderungen erkennbaren Bonitätsrisiken werden Vorsorgen
in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet, aufgelöst, soweit das Kreditrisiko entfallen ist,
oder verbraucht, wenn die Kreditforderung als uneinbringlich eingestuft und ausgebucht
wurde. Für Rechnungslegungszwecke wurden keine separaten Definitionen von überfällig
und ausfallgefährdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufvermögen Anwendung.
Offenlegung RLB Tirol AG 2013
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§ 7 Abs 1 Z 3 OffV
Folgende Tabelle zeigt den Durschnittsbetrag der Forderungsklassen zum 31.12.2013:
Gesamtbetrag
31.12.2013
in TSD
Forderungsklasse
Forderungen an Zentralstaaten und
Zentralbanken
Forderungen an regionale
Gebietskörperschaften
Forderungen an Verwaltungseinrichtungen
und Unternehmen
ohne Erwerbscharakter im Besitz von
Gebietskörperschaften
Forderungen Multilaterale
Entwicklungsbanken
Forderungen an internationale
Organisationen
Forderungen an Institute
Forderungen an Unternehmen
Retail-Forderungen
Durch Immobilien besicherte Forderungen
Überfällige Forderungen
Forderungen für Gedeckte
Schuldverschreibungen
Forderungen in Form von
Investmentfondsanteilen
Sonstige Posten
Gesamtsumme
Durchschnittsbetrag
2013
in TSD
980.355
928.868
97.952
99.170
44.061
39.617
69.496
45.843
30.430
3.203.124
1.390.757
566.497
211.512
48.107
30.036
3.186.338
1.436.424
553.664
166.370
34.086
335.767
176.145
15.013
305.805
7.298.876
15.009
325.883
7.037.453
§ 7 Abs 1 Z 9 OffV
Änderungen der Wertberichtigungen
Forderungen per 31.12.2013:
Beträge in TSD
Einzelwertberichtigungen
Rückstellungen zu
Eventualverpflichtungen
Pauschale Wertberichtigungen
Wertberichtigung gem. § 57 Abs.
1 BWG
Sonstige Wertberichtigungen
Gesamtsummen
und
Rückstellungen
für
ausfallgefährdete
Stand
Auflösung/
Zuweisung
01.01.2013
Verwendung
104.824
39.024
36.113
5.933
0
128
0
2.376
0
3.685
0
13.700
523
27.220
0
13.700
22
27.220
501
124.980
66.372
52.211
139.141
Wertaufholungen
wurden
in
Höhe
von
Euro
1.931
TSD
Forderungsabschreibungen in Höhe von Euro 134 TSD vorgenommen.
Offenlegung RLB Tirol AG 2013
Stand
31.12.2013
107.735
und
direkte
Seite 11
8. Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes (§ 8 OffV)
§ 8 Z 1 und Z 2 OffV
Im Bedarfsfall werden die Ratings aller gemäß § 21 b BWG von der FMA anerkannten
Ratingagenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen
herangezogen. Es wird diesbezüglich auf die Liste der FMA gemäß § 69 b BWG
verwiesen.
§ 8 Z 3 OffV
Art und Umfang der Nutzung externer Ratings im Rahmen der Erfassung des
Kreditrisikos zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der
FMA-Verordnung (§ 22a Abs. 7 BWG). Das Verfahren zur Übertragung von
Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind,
entspricht den Vorgaben des § 32 Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und
wird standardmäßig für derartige Posten durchgeführt.
§ 8 Z 4 OffV
Die Standardzuordnung gemäß § 21b Abs. 6 BWG wird herangezogen.
9. Operationelles Risiko (§ 12 OffV)
§ 12 Z 1 OffV
Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz
gemäß § 22 j BWG angewandt.
10. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches
(§ 13 OffV)
§ 13 Z 1 OffV
Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG hält aufgrund ihres Fokus als Universalbank
hauptsächlich Bank- und banknahe Beteiligungen innerhalb des Raiffeisensektors
sowie sonstige Beteiligungen, die das Bankgeschäft unterstützten.
§ 13 Z 2 OffV
Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden vorgenommen, wenn aufgrund anhaltender Verluste, eines
verringerten Eigenkapitals und/oder eines verminderten Ertragswertes eine
Wertminderung
eingetreten
ist,
die
voraussichtlich
von
Dauer
ist.
§ 13 Z 3 OffV
Zum 31.12.2013 belaufen sich der Buchwert der Beteiligungen auf Euro 187.901 TSD,
hievon Euro 182.983 TSD auf Kreditinstitute sowie die Anteile an verbundenen
Unternehmen auf Euro 22.629 TSD.
§ 13 Z 5 OffV
Die kumulativen realisierten Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Liquidationen
während der Periode beliefen sich auf Euro 454 TSD.
Offenlegung RLB Tirol AG 2013
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11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltene Positionen
(§ 14 OffV)
§ 14 Z 1 OffV
Die Messung des Zinsrisikos erfolgt täglich und wird tourlich durch zusätzliche
Zinsszenarien (Zinskurvendrehung, Abflachung, etc.) ergänzt.
§ 14 Z 2 OffV
Zinsrisiken aus der Rückzahlung von Aktiva und Behebung von Passiva vor Fälligkeit sind
auf Grund der geringen Volumen dieser Geschäfte unwesentlich. Außerdem können
teilweise Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet werden, die diese Risiken einpreisen.
§ 14 Z 3 OffV
Die Schwankungen der Zinsrisiken werden unter anderem im Rahmen der tourlich
tagenden Gremien regelmäßig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abwärtsschocks
diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung dafür zu halten.
12. Verbriefungen (§ 15 OffV)
In der RLB Tirol AG sind derzeit keine eigenen Kundenforderungen verbrieft.
13. Vergütungspolitik und –praktiken (§ 15a OffV)
§ 15a Abs. 1 Z 1 OffV
Die Vergütungspolitik der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG beruht auf § 39 Abs. 2 BWG und
wurde unter Berücksichtigung der in der Anlage zu § 39b BWG genannten Grundsätze,
unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, festgelegt und in ihrer aktuellen
Version in der Aufsichtsratssitzung vom 18.07.2013 beschlossen.
Die Umsetzung der Vergütungspolitik erfolgt unter Zugrundelegung des Schreibens der
Finanzmarktaufsicht vom Dezember 2012 sowie des Gutachtens der Wolf Theiss
Rechtsanwälte GmbH vom 07.06.2011.
Für die Vergütungspolitik der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG gelten folgende Grundsätze:

Die Vergütungspolitik der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG steht mit der
Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des
Kreditinstitutes in Einklang und beinhaltet Vorkehrungen zur Vermeidung von
Interessenskonflikten.

Als Teil des modernen Personalmanagements fördert die Vergütungspolitik der
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG die Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Institut
und stellt somit die dauerhafte Umsetzung der Strategie sicher.

Das Vergütungsmanagement der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG erfolgt durch den
Vorstand bzw. gegenüber dem Vorstand durch den Aufsichtsrat (Präsidialausschuss).
Die
Abteilungen
Personal
und
Risikomanagement
werden
in
das
Vergütungsmanagement eingebunden.
Offenlegung RLB Tirol AG 2013
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
Eine Überprüfung der Umsetzung der Grundsätze sowie der Vergütung des höheren
Managements im Risikomanagement und in Compliance-Funktionen sowie des
Verantwortlichen für die Innenrevision erfolgt jährlich durch den Vergütungsausschuss
des Aufsichtsrats.
Dazu wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 15.12.2011 ein Vergütungsausschuss
eingerichtet. Eine diesbezügliche Geschäftsordnung wurde beschlossen. Folgende
Aufsichtsrats-Mitglieder wurden für den Vergütungsausschuss nominiert bzw. vom
Betriebsrat delegiert:
o Josef Graber, AR-Vorsitzender
o Johannes Gomig, MBA, stellv. AR-Vorsitzender
o Peter-Roman Bachler, Vergütungsexperte und stellv. AR-Vorsitzender
o Dr. Michael Misslinger, Aufsichtsratsmitglied
o Doris Bergmann, Betriebsratsobfrau
o Erika Zingerle, stellv. Betriebsratsobfrau
Als Auskunftspersonen stehen dem Vergütungsausschuss unter anderem folgende
Personen zur Verfügung:
o Dr. Hannes Schmid, Vorstandsvorsitzender
o Mag. Dr. Christoph Spöck, MBA, Leiter Personalabteilung
o Mag. Reinhard Kugler, Teamleiter Controlling
§ 15a Abs. 1 Z 2-5 OffV
Die Regelung der Vergütung erfolgt durch den Kollektivvertrag, die jeweils geltende
Betriebsvereinbarung und durch Einzelvereinbarungen. Dienstverträge der RaiffeisenLandesbank Tirol AG werden unter Einbindung der Personalabteilung vom Vorstand
abgeschlossen. Betreffen die Einzelvereinbarungen die Mitglieder des Vorstandes selbst,
werden diese vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrats abgeschlossen.
Kriterien für die Gestaltung der Vergütung sind insbesondere
a.
die Funktion
b.
die fachliche und persönliche Qualifikation
c.
die (einschlägige) Erfahrung
d.
die Übernahme von Führungsaufgaben
Die
und
a.
b.
c.
Bemessung der Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der „RLB Gehaltsbänder“
setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen:
kollektivvertragliches Schemagehalt
starre sowie valorisierbare Zulagen
Erfolgsprämien bei Erreichen vereinbarter Ziele
Die variable Vergütung für die Mitarbeiter der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (exkl.
Geschäftsleitung)
ist
in
der
jeweils
geltenden
Betriebsvereinbarung
zur
leistungsorientierten Bezahlung geregelt.
Erfolgsprämien nach dem System der Leistungsorientierten Bezahlung werden vereinbart,
a.
um den Gesamtbezug in einer modernen und vom Arbeitsmarkt erwarteten Form
attraktiver zu gestalten,
b.
um den Mitarbeitern in ertragsreichen Jahren die Möglichkeit zu bieten, am
Unternehmenserfolg durch ihre Leistung angemessen zu partizipieren.
Das System der Leistungsorientierten Bezahlung der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
beruht auf zwei Säulen.
a.
Das Berufsbild bestimmt die Höhe des Ziel-Bonus bei 100 % Zielerreichung.
b.
Die Leistungsbeurteilung legt durch Bewertung der vereinbarten Ziele sowie der
individuellen Leistungsbeiträge den Zielerreichungsgrad und damit die jeweilige
Offenlegung RLB Tirol AG 2013
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Bonusstufe
fest.
Die
Verwendung
quantitativer
Ziele
unterstützt
die
Geschäftsstrategie, die langfristigen Unternehmensziele und –werte. Durch die
Verwendung qualitativer Ziele wird eine variable Vergütung für unangebrachtes
Risiko vermieden.
Zusätzlich nimmt auch der Unternehmenserfolg (EGT – Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit) Einfluss auf die Bonus-Ausschüttung. Wird das Plan-EGT um 50 % und
mehr unterschritten, werden auch die zustehenden Ziel-Boni halbiert. Zudem kann die
variable Vergütung bei entsprechendem persönlichem Leistungserfolg bzw. Misserfolg
auch teilweise oder zur Gänze entfallen.
Das Verhältnis zwischen variablen und fixen Bezügen ist ausgewogen. Allein das Fixgehalt
garantiert jedem Mitarbeiter einen adäquaten Lebensstandard.
Die Prämienregelung für die erste Management-Ebene liegt in der Verantwortung des
Präsidialausschusses des Aufsichtsrats, wobei hinsichtlich der Gewichtung der
vereinbarten Ziele das Gesamtergebnis der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG zu 85 % sowie
die individuellen Ziele zu 15 % Berücksichtigung finden.
Voraussetzung für den Erwerb eines Anspruches bzw. die Auszahlung einer Prämie ist das
Vorliegen positiver Ergebnisse im Zuge der
a.
Prüfung der Risikotragfähigkeitsanalyse
b.
Prüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindesteigenmittelerfordernisse
c.
Feststellung der Erreichung der vereinbarten BSC-Ziele
d.
Feststellung der Erreichung der individuellen Ziele
Außerhalb des gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Rahmens gelegene Zahlungen im
Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung eines Vertrages spiegeln den
langfristigen Erfolg wider und sind so gestaltet, dass sie Misserfolg nicht belohnen.
Die von der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG derzeit begebenen unbaren Instrumente
erfüllen nicht die Voraussetzungen der Z. 11 der Anlage zu § 39b BWG, weshalb die
Auszahlung der Prämien in bar erfolgt.
§ 15a Abs. 1 Z 6-7 OffV
Das System der Leistungsorientierten Bezahlung der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG ist
derart gestaltet, dass der Anteil der variablen Bezüge im Verhältnis zu den
Gesamtbezügen gering ist und somit kein spürbarer Anreiz zum Eingehen
unverhältnismäßiger Risiken gegeben ist.
Die Prämienausschüttungen für das Kalenderjahr 2012 lagen in Relation zu den fixen
Jahresbezügen bei 7,39 %. Beim Höheren Management führte die variable
Leistungskomponente zu einer Auszahlung von durchschnittlich 8,83 % der Summe der
fixen Bezüge. Vorausprämien und Einstellungsprämien sind in der Raiffeisen-Landesbank
Tirol AG nicht zur Anwendung gekommen.
Ohne Berücksichtigung der ersten Management-Ebene wurde die in der RaiffeisenLandesbank Tirol AG definierte Erheblichkeitsschwelle für variable Vergütung von maximal
20 % bzw. maximal € 30.000,00 nicht überschritten, wodurch der spezielle Grundsatz der
Z 12 der Anlage zu § 39b BWG für sämtliche anderen Mitarbeiterkategorien derzeit als
neutralisiert gilt. Sollte die tatsächliche Prämienausschüttung im Einzelfall über der
Erheblichkeitsschwelle liegen, wird Z 12 der Anlage zu § 39b BWG angewandt.
Offenlegung RLB Tirol AG 2013
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Für die erste Management-Ebene wurde Z 12 der Anlage zu § 39b BWG in der Weise
angewandt, als lediglich 60 % der variablen Vergütung sofort ausbezahlt und für die
restlichen 40 % eine Anwartschaft erworben wurde. Diese wird bei nachhaltigem
Fortbestand der Anspruchsvoraussetzungen über fünf Jahre verteilt ausbezahlt. Das
Erfordernis einer Ex-Post-Risikoadjustierung gemäß Z 12 lit. a der Anlage zu § 39b BWG
findet somit ausdrücklich Berücksichtigung.
14. Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen
(§ 17 OffV)
§ 17 Z 1 OffV
Die RLB Tirol AG hat derzeit nur eine Nettingvereinbarung mit dem Spitzeninstitut der
Raiffeisen Bankengruppe Österreich der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien
abgeschlossen. Als Kreditrisikominderung im Kundengeschäft kommt Netting allerdings
nicht zur Anwendung.
§ 17 Z 2 OffV
Zur Kreditrisikominderung werden nur die im Rahmen des § 22h BWG anerkannten
Sicherheiten herangezogen. Die Sicherheiten werden entsprechend den bestehenden
gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften bewertet und verwaltet.
§ 17 Z 3 OffV
Folgende wichtige Arten von Sicherheiten werden von der RLB Tirol AG angenommen:
 dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsgüter und Eigentumsvorbehalt
 persönliche Sicherheiten wie Bürgschaften, Garantien und Zessionen
 finanzielle Sicherheiten wie verpfändete Sparbücher, Wertpapierdepots
Interbankeinlagen
und
§ 17 Z 4 OffV
Die RLB Tirol AG zieht neben Garantien im Rahmen öffentlicher Förderstellen auch private
Garantiegeber, deren Kreditwürdigkeit sorgfältig überprüft wird, heran.
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