Offenlegung 2013 gemäß § 26 und § 26a Bankwesengesetz (BWG) i.V.m. der Offenlegungsverordnung (OffV) der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG A-6021 Innsbruck, Adamgasse 1-7 Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 1 Inhaltverzeichnis Seite 1. Allgemeine Informationen 3 2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien (§ 2 OffV) 3 3. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (§ 3 OffV) 7 4. Eigenmittelstruktur (§ 4 OffV) 8 5. Mindesteigenmittelerfordernis (§ 5 OffV) 9 6. Kontrahentenausfallrisiko (§ 6 OffV) 9 7. Kredit- und Verwässerungsrisiko (§ 7 OffV) 10 8. Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes (§ 8 OffV) 12 9. Operationelles Risiko (§ 12 OffV) 12 10. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches (§ 13 OffV) 12 11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltene Positionen (§ 14 OffV) 13 12. Verbriefungen (§ 15 OffV) 13 13. Vergütungspolitik und –praktiken (§ 15a OffV) 13 14. Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen (§ 17 OffV) 16 Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 2 1. Allgemeine Informationen Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. In der vorliegenden Offenlegung der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG werden nur jene Paragraphen der OffV erläutert, die auch für das Institut relevant sind. 2. Risikomanagement für einzelne Risikokategorien (§ 2 OffV) Die Raiffeisen Bankengruppe Tirol Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich ist die größte Bankengruppe Österreichs mit rund 520 lokal tätigen Raiffeisenbanken, acht regional tätigen Landeszentralen sowie der Raiffeisen Bank International AG und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen Österreicher sind Mitglieder und damit Miteigentümer von Raiffeisenbanken. Die Raiffeisenbanken sind als selbstständige Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität verpflichtet. Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt. Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Tirol in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen: Solidaritätsverein der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol Die Raiffeisenbanken der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol haben gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritätsverein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten. Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Diese Gemeinschaft aus teilnehmenden Raiffeisenbanken und Raiffeisenlandesbanken, der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) und der Raiffeisen Bank International AG (RBI) garantiert bis zur Höhe der gemeinsamen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der teilnehmenden Banken alle Kundeneinlagen bei und Wertpapieremissionen von teilnehmenden Banken, unabhängig von der Höhe. Die Kundengarantie-Gemeinschaft ist zweistufig aufgebaut, einerseits in der RaiffeisenKundengarantiegemeinschaft Tirol auf Landesebene und andererseits in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) auf Bundesebene. Die Kundengarantiegemeinschaft gewährleistet somit über die gesetzliche EinlagenSicherung hinaus Sicherheit für die Kunden. Einlagensicherungseinrichtungen der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich Die Mitgliedsinstitute der Raiffeisen-Bankengruppe Tirol sind gemeinsam über die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol eGen Mitglied der Österreichischen RaiffeisenEinlagensicherung eGen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen-Bankengruppe gemäß §§ 93, 93a und 93b BWG dar. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 3 Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich ein entsprechendes Früherkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchführt. Institutsbezogene Sicherungssysteme Im Sinne der Artikel 49 Abs. 3 und 113 Abs. 7 CRR hat die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG auf Bundesebene zusammen mit der RZB, den anderen Raiffeisen-Landesbanken und mit einigen anderen Instituten der Raiffeisen-Bankengruppe einen Vertrag zur Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems abgeschlossen. Einen inhaltsgleichen Vertrag haben auch die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG und die 78 Tiroler Raiffeisenbanken abgeschlossen. Beide Verträge dienen der Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität und der Solvenz der Vertragsparteien. Diese Haftungsvereinbarungen ermöglichen es den Instituten zum einen, Positionen in Eigenmittelinstrumenten anderer Vertragspartner nicht von den eigenen Eigenmitteln abziehen zu müssen (Artikel 49 Abs. 3 CRR). Zum anderen dürfen die Institute Risikopositionen gegenüber anderen Vertragsparteien von der Anforderung der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge ausnehmen (Artikel 113 Abs. 7 CRR). Beide institutsbezogene Sicherungssysteme wurden von der Finanzmarktaufsicht durch Verfahrensanordnung gemäß § 103q Z 3 BWG vorläufig genehmigt. Der endgültige Bescheid wird für 2014 erwartet. Risikomanagement der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG Das aktive Management der Risiken ist für die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG von großer Bedeutung und sichert den langfristigen Erfolg. Den gesetzlichen Anforderungen entsprechend hat sich die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG das Ziel gesetzt, durch den Einsatz von funktionstüchtigen Methoden und entsprechenden Systemen sowohl auf dem Gebiet des Risikomanagements als auch auf dem des Risikocontrollings die Sicherheit und Rentabilität der Bank im Interesse der Kunden und Eigentümer zu garantieren. Die Erfahrungen des Jahres 2013 bestätigen die Risikopolitik, das Risikomanagement und deren Organisation. Risikopolitische Grundsätze Die risikopolitischen Grundsätze stellen die zentralen Verhaltensregeln für den Umgang mit Risiken dar. Sie bilden die Grundlage für ein einheitliches Verständnis der Gesamtbankziele im Zusammenhang mit dem Risikomanagement. Der Vorstand und alle Mitarbeiter sind den risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet und treffen ihre operativen Entscheidungen unter diesen Voraussetzungen. Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen ist nach dem Vorsichtsprinzip vorzugehen. Die Risikosteuerung orientiert sich am Ziel eines geordneten Unternehmensfortbestandes. Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der spezifischen Risiken voraus (Produkteinführungsprozess). Die risikopolitischen Grundsätze werden vom Vorstand festgelegt, regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Grundsätze für das Risikomanagement Der Risikomanagementansatz baut auf folgenden Grundsätzen auf: Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Überwachung des Risikomanagements in der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG. Der Aufsichtsrat überprüft die Risikopolitik in regelmäßigen Zeitabständen. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 4 Das Management von Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Beteiligungs-, operationellen, makroökonomischen und sonstigen Risiken erfolgt in einem koordinierten Prozess auf allen relevanten Ebenen der Bank. Das Risiko-Komitee als das dem Vorstand vorgelagerte zentrale Gremium zur Steuerung des Gesamtbankrisikos erarbeitet und empfiehlt die Risikostrategie samt Teilstrategien zu den einzelnen Risikoarten, die Limitierung des Risikokapitals im Rahmen der Risikotragfähigkeit sowie die Risikokapitalallokation. Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenskonflikte sowohl auf persönlicher als auch auf organisatorischer Ebene vermieden werden (Trennung Markt/Marktfolge). Die Aufgaben und die organisatorischen Abläufe für die Messung, die Überwachung und das Berichtswesen der Risiken werden von der Abteilung Risikomanagement verantwortet und sind im Intranet sowie in den entsprechenden Handbüchern dargestellt. Kreditrisiko Das Kreditrisiko wird bei Kontrahenten (Privat- und Firmenkunden, Kreditinstituten, Staaten) und Konzentrationen ermittelt. Die Kreditvergabe, die gezielte Übernahme von Risiken, zählt zu den Kerngeschäftsbereichen der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG. Die Risikosituation eines Kreditnehmers wird laufend zweidimensional betrachtet, einerseits durch die Beurteilung der wirtschaftlichen Situation mittels eines bankinternen Rating-Systems und andererseits durch die Beurteilung von risikomindernden Sicherheiten. In den entsprechenden Kalkulationen wird dem unterschiedlichen Risikogehalt der Kreditaktivitäten differenziert Rechnung getragen. Die Vertriebseinheiten werden von der Abteilung Risikomanagement bei der Steuerung durch Messung und Überwachung des Kreditrisikos sowie des nahestehenden makroökonomischen Risikos und von der Abteilung Kreditmanagement bei der operativen Betreuung von Normal- und Problemengagements unterstützt. Im Berichtswesen stellen diverse Stichtags- und Vorschauanalysen zum Risikoprofil einen fixen Bestandteil dar. Somit wird ein durchgängig aktiver Risikomanagementprozess garantiert. Die mit dem Kreditrisiko verbundenen Aufgaben und organisatorischen Abläufe sowie die vom Vorstand jährlich festgelegte Kreditrisikostrategie sind im Intranet, im Kredithandbuch und im Produkthandbuch klar beschrieben, allen mit der Geschäftsdurchführung betrauten Mitarbeitern kommuniziert und stehen online zur Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass in jedem Einzelfall nur Risiken eingegangen werden, welche im Einklang mit der Risikopolitik und der Risikostrategie stehen. Darüber hinaus werden – dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip entsprechend – für bestehende Risiken ausreichende Vorsorgen gebildet. Basierend auf den aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Empfehlungen sowie dem betriebswirtschaftlichen Nutzen hat sich die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG die kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des Risikomanagementprozesses sowie der Risikobewertungs- und Risikosteuerungsmethoden zum Ziel gesetzt. Marktrisiko Die Marktrisiken bestehen im Zinsänderungs-, Währungs-, Preis- und Spreadrisiko bei Wertpapieren, Zins- und Devisenpositionen. Marktrisiken ergeben sich sowohl bei Bankals auch bei Handelsbuchgeschäften. Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG nutzt eine Kombination aus verschiedenen Risikomessgrößen, um Marktrisiken zu steuern und entsprechende Limite zu setzen. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 5 Das Marktrisiko wird in der Abteilung Treasury gemanagt, indem alle Zins-, Währungsund preissensitiven Positionen systematisch zusammengefasst und der Marktlage entsprechend ausgesteuert werden. Das Eigengeschäft zählt neben dem Kreditgeschäft zu den Kerngeschäftsbereichen. Die Abteilung Risikomanagement unterstützt die Abteilung Treasury in der Steuerung der Marktrisiken. Die Messung und Überwachung der Marktrisiken sowie die tourliche Berichterstattung sind die zentralen Aufgabenschwerpunkte. Im Zuge der dynamischen Risikoüberwachung wird dem systematischen Monitoring der Strategie- und Hedgepositionen gesonderte Aufmerksamkeit gewidmet. Tägliche Risiko/Performanceanalysen und -berichte gewährleisten, dass die Abteilung Treasury die angemessenen Steuerungsimpulse setzen kann. Liquiditätsrisiko Die fristenkongruente Refinanzierung hat in der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen hohen Stellenwert. Diese Strategie wird durch ein Liquiditätskennzahlensystem und entsprechende Limite unterstützt, wobei zwischen der kurzfristigen (operativen) und der langfristigen (strukturellen) Liquiditätssteuerung sowie dem Liquiditätspreisrisiko unterschieden wird. Der unerwartete Abzug von Kundeneinlagen wird dem kurzfristigen Liquiditätsrisiko, erhöhte eigene Refinanzierungskosten werden aufgrund der Refinanzierungsstruktur dem strukturellen Liquiditätsrisiko bzw. dem Liquiditätspreisrisiko zugeordnet. Die Einhaltung der Limite wird von der Abteilung Risikomanagement überwacht. In eigenen Liquiditätsszenarien wird die ausreichende Versorgung mit kurz- und langfristiger Liquidität in möglichen Engpassszenarien dargestellt. Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG legt zur Stärkung der Liquidität unter anderem ein starkes Gewicht auf die Emissionstätigkeit und den Bestand an refinanzierungsfähigen Sicherheiten. Im Sinn einer proaktiven Liquiditätssteuerung, der im Hinblick auf Basel III zunehmende Bedeutung zukommt, werden laufend zusätzliche Steuerungsinstrumente entwickelt. Beteiligungsrisiko Das Beteiligungsrisiko wird vom Vorstand gesteuert, von der Abteilung Risikomanagement gemessen und von der Abteilung Finanzen überwacht. Ein Expertenansatz stellt sicher, dass das Risikopotenzial angemessen eingeschätzt wird. Operationelles Risiko Das Management von operationellen Risiken erfolgt in der Abteilung Organisation & IT. Alle Risiken, welche aufgrund von Fehlern in Systemen, Prozessen, aus fehlerhaftem Verhalten von Mitarbeitern oder externen Ereignissen entstehen können, werden analysiert, bewertet und mit geeigneten Gegensteuerungsmaßnahmen versehen. Der Eigenmittelbedarf für das operationelle Risiko wird gemäß dem Basis-IndikatorAnsatz ermittelt. Die Darstellung und Bearbeitung der Risiken erfolgt mittels moderner EDV-Systeme. Ergänzt durch tourliche Prüfungen der Innenrevision und periodische Berichterstattungen wird so ein adäquater Umgang mit operationellen Risiken sichergestellt. Risikotragfähigkeit Im Rahmen der Gesamtbankrisikosteuerung werden dem Risikodeckungspotenzial alle maßgeblichen Risiken, die nach adäquaten Methoden und unter Einsatz entsprechender Systeme ermittelt werden, gegenübergestellt. Die jährlich geplante Risikobelastung stellt dabei die Begrenzung für das aggregierte Gesamtbankrisiko dar, wobei neben den tatsächlich gemessenen Risiken auch nicht Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 6 quantifizierbare sonstige Risiken durch einen Risikopuffer Berücksichtigung finden. Alle risikorelevanten Informationen fließen in monatlich erstellte und im Risiko-Komitee ausführlich besprochene Risikotragfähigkeitsanalysen ein. Dabei wird das Gesamtbankrisiko in unterschiedlichen Szenarien ermittelt, um sicherzustellen, dass auch in möglichen Problem- und Extremsituationen ausreichend Kapital zur Verfügung steht. In der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG wird verstärktes Augenmerk auf die Risikomanagementprozesse des Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisikos gelegt, da der Schwerpunkt der Banktätigkeit im Privat- und Firmenkunden- sowie im TreasuryGeschäft liegt. Das Kreditrisiko wird mittels Ausfallswahrscheinlichkeiten, das Marktrisiko und das Liquiditätspreisrisiko des Bank- und des Handelsbuches mittels Sensitivitätskennzahlen berechnet. Neben den marktabhängigen Risiken werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung noch das Beteiligungsrisiko, das operationelle und das makroökonomische Risiko berechnet, um sowohl alle Risiken darzustellen als auch den stetig steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die Risikotragfähigkeitsanalyse ist daher der Ausgangspunkt für die Limitierung der Risikoaktivitäten auf ein angemessenes Niveau mit dem Ziel, den problemlosen Fortbestand der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG zu sichern und das Ertragspotenzial entsprechend auszuschöpfen. Auswirkungen von Ereignissen, die im Rahmen der herkömmlichen Risikomessung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden können, werden im Rahmen von tourlichen Stresstests aufgezeigt. Dabei werden für alle wesentlichen Risikoarten Stress-Szenarien definiert und die Konsequenzen dieser Ausnahmesituationen auf die Eigenmittelausstattung bzw. die Risikotragfähigkeit analysiert. 3. Anwendungsbereichsbezogene Informationen (§ 3 OffV) Die Raiffeisenbanken Tirol Kast GmbH fungiert als nicht operativ tätige Finanzholding für die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG und stellt damit die Spitze der Kreditinstitutsgruppe der Raiffeisenbanken Tirol Kast dar. Für Zwecke der konsolidierten Eigenmittelberechnung iSd § 24 BWG werden die folgenden Unternehmen einbezogen: Selene Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung – Finanzinstitut Hestia Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung – Finanzinstitut Solida Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung – Finanzinstitut Rehazentrum Kitzbühel Immobilien-Leasing GmbH - Vollkonsolidierung – Finanzinstitut Raiffeisen Abwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH – Vollkonsolidierung – Unternehmen mit bankbezogenen Hilfdiensten Alpenbank Aktiengesellschaft – Quotenkonsolidierung - Kreditinstitut Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 7 4. Eigenmittelstruktur (§ 4 OffV) § 4 Z 2 – 5 OffV Die anrechenbaren Eigenmittel gemäß § 23 (14) BWG setzen sich zum 31.12.2013 aus folgenden Bestandteilen zusammen: Euro TSD Eingezahltes Kapital 84.950 Kapitalrücklagen 79.343 Gewinnrücklagen 134.040 Haftrücklagen 67.200 Sonstige Rücklagen 6.709 Kernkapital 372.242 Ergänzungskapital 13.752 Nachrangiges Kapital 4.086 Ergänzende Eigenmittel 17.838 - Abzüge gemäß § 23 Abs 13 Z 3 BWG 2 Gesamtsumme aller EIGENMITTEL 390.078 Die RLB Tirol AG hat Ergänzungskapital i.S.d. § 23 Abs. 7 BWG in Währung Euro emittiert. Bezeichnung Betrag Zinssatz Fälligkeit RLB-Tirol EK - Anleihe ISIN: AT0000A0G009 € 10.376.500 5,100% 17.12.2019 RLB-Tirol EK – Floater ISIN: AT0000A0G017 € 3.445.000 2,032% variabel 17.12.2019 Eine Rückzahlung vor Liquidation ist nur unter anteiligem Abzug der während der Laufzeit angefallenen Nettoverluste zulässig. Diese Anleihen sind nachrangig. Eine Rücknahme ist nur im Umfang des § 23 Abs 16 BWG möglich und steht im Ermessen der Emittentin. Die RLB Tirol AG hat nachrangiges Kapital i.S.d. § 23 Abs. 8 BWG in Währung Euro emittiert. Bezeichnung Betrag Zinssatz Fälligkeit Raiffeisen - Tirol Nachrang-Anleihe ISIN: AT0000A143L7 € 4.086.000 5,00% 19.12.2023 Eine Rücknahme ist nur im Umfang des § 23 Abs 16 BWG möglich und steht im Ermessen der Emittentin. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 8 5. Mindesteigenmittelerfordernis (§ 5 OffV) Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis stellte sich wie folgt dar: Gesamteigenmittelerfordernis EIGENMITTELERFORDERNIS für das Kreditrisiko gemäß §§ 22a bis 22h BWG 244.881 228.296 Standardansatz 228.296 Forderungen an regionale Gebietskörperschaften Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften 1.300 589 Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen Retail-Forderungen 345 40.323 108.568 36.141 Durch Immobilien besicherte Forderungen 7.632 Überfällige Forderungen 4.503 Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 2.686 Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen 1.201 Sonstige Posten Operationelles Risiko - Basisindikatoransatz 25.008 16.585 6. Kontrahentenausfallrisiko (§ 6 OffV) § 6 Z 1 OffV Das Kontrahentenausfallsrisiko aus Derivaten wird im Rahmen der RTFA im Kreditrisiko der entsprechenden Kontrahenten erfasst. Die Berechnung des Kreditrisikos erfolgt über die zwei Risikokomponenten erwarteter und unerwarteter Verlust mit einem Konfidenzniveau von 95 % im Problemfall– und 99,9% im Extremfallszenario. Unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der RLB Tirol AG (und aller darin enthaltenen Risiken) ist für die Kapitalzurechnung ein Gesamtlimitsystem mit Risikolimitierung pro Risikoart im Einsatz. Daneben gibt es für die Treasurygeschäfte ein umfangreiches operatives Linien- und Limitsystem, welches das Risiko pro Kontrahent begrenzt. Neben dem Limit auf Gesamtbankebene gibt es für derivative Treasurygeschäfte Limite je Kontrahent im Rahmen des Treasury-Liniensystems. § 6 Z. 2 OffV Für Derivate, Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihgeschäfte sind entsprechende Rahmenverträge abzuschließen. Dabei wird zum Großteil die von anerkannten Branchenverbänden vorgeschlagene Dokumentation verwendet. Bei Geschäften mit positivem Marktwert trägt die RLB Tirol AG das Wiedereindeckungsrisiko. Eine Bewertung der Marktwerte und der Sicherheiten (Cash Collaterals) erfolgt täglich. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 9 § 6 Z. 3 OffV Risikogleichläufe werden sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch bei der laufenden Überwachung der Engagements berücksichtigt. Basis für die Kreditentscheidungen ist daher die Gruppe verbundener Kunden (Gruppe von Kunden, die in Abhängigkeit zueinander stehen). Regionale Korrelationsrisiken werden durch Länderlimits in Summe begrenzt. § 6 Z 8 OffV Zum Bilanzstichtag bestehen folgende derivative Finanzinstrumente (in TEUR): Kategorie und Art Bankbuch Restlaufzeiten Nominalwerte bis 1 Jahr >1 bis 5 über 5 Jahre Jahre Marktwert Marktwert positiv negativ Zinssatzderivate Zinsswaps Vorjahr (in TEUR) 5.089.351 (5.166.136) 1.067.894 (664.311) 1.938.268 (2.742.579) 2.083.189 (1.759.246) 139.836 (209.827) 211.011 (302.151) Zinstermingeschäfte Verkauf Vorjahr (in TEUR) 0 (124.896) 0 (124.896) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 0 (38) Zinsoptionen – Kauf Vorjahr (in TEUR) 288.845 (322.008) 32.000 (14.061) 14.935 (49.535) 241.910 (258.412) 8.741 (8.554) 237 (403) Zinsoptionen – Verkauf Vorjahr (in TEUR) 315.168 (341.082) 32.000 (14.061) 44.836 (74.035) 238.332 (252.986) 376 (677) 9.260 (9.873) 302 (25.465) 302 (25.465) 0 (0) 0 (0) 0 (1.483) 0 (8) 1.230.569 (1.342.041) 304.220 (549.877) 407.257 (449.615) 519.092 (342.549) 10.298 (4.222) 39.950 (59.272) Wechselkursderivate Devisentermingeschäfte Vorjahr (in TEUR) Währungs- und Zinsswaps Vorjahr (in TEUR) 7. Kredit- und Verwässerungsrisiko (§ 7 OffV) § 7 Abs 1 Z 1 und 2 OffV Ein Kredit gilt gemäß Basel II als überfällig, wenn eine wesentliche Rückzahlung(srate) über 90 Tage ausständig ist (Non-performing Loans). Den Risiken im Kreditgeschäft wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen Rechnung getragen. Für die bei Kunden- und Bankforderungen erkennbaren Bonitätsrisiken werden Vorsorgen in Höhe des erwarteten Ausfalls gebildet, aufgelöst, soweit das Kreditrisiko entfallen ist, oder verbraucht, wenn die Kreditforderung als uneinbringlich eingestuft und ausgebucht wurde. Für Rechnungslegungszwecke wurden keine separaten Definitionen von überfällig und ausfallgefährdet formuliert. Es finden die Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches hinsichtlich der Bewertung von Umlaufvermögen Anwendung. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 10 § 7 Abs 1 Z 3 OffV Folgende Tabelle zeigt den Durschnittsbetrag der Forderungsklassen zum 31.12.2013: Gesamtbetrag 31.12.2013 in TSD Forderungsklasse Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken Forderungen an regionale Gebietskörperschaften Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Gebietskörperschaften Forderungen Multilaterale Entwicklungsbanken Forderungen an internationale Organisationen Forderungen an Institute Forderungen an Unternehmen Retail-Forderungen Durch Immobilien besicherte Forderungen Überfällige Forderungen Forderungen für Gedeckte Schuldverschreibungen Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen Sonstige Posten Gesamtsumme Durchschnittsbetrag 2013 in TSD 980.355 928.868 97.952 99.170 44.061 39.617 69.496 45.843 30.430 3.203.124 1.390.757 566.497 211.512 48.107 30.036 3.186.338 1.436.424 553.664 166.370 34.086 335.767 176.145 15.013 305.805 7.298.876 15.009 325.883 7.037.453 § 7 Abs 1 Z 9 OffV Änderungen der Wertberichtigungen Forderungen per 31.12.2013: Beträge in TSD Einzelwertberichtigungen Rückstellungen zu Eventualverpflichtungen Pauschale Wertberichtigungen Wertberichtigung gem. § 57 Abs. 1 BWG Sonstige Wertberichtigungen Gesamtsummen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Stand Auflösung/ Zuweisung 01.01.2013 Verwendung 104.824 39.024 36.113 5.933 0 128 0 2.376 0 3.685 0 13.700 523 27.220 0 13.700 22 27.220 501 124.980 66.372 52.211 139.141 Wertaufholungen wurden in Höhe von Euro 1.931 TSD Forderungsabschreibungen in Höhe von Euro 134 TSD vorgenommen. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Stand 31.12.2013 107.735 und direkte Seite 11 8. Verwendung des Kreditrisiko-Standardansatzes (§ 8 OffV) § 8 Z 1 und Z 2 OffV Im Bedarfsfall werden die Ratings aller gemäß § 21 b BWG von der FMA anerkannten Ratingagenturen für die Forderungsklassen Zentralstaaten, Institute und Unternehmen herangezogen. Es wird diesbezüglich auf die Liste der FMA gemäß § 69 b BWG verwiesen. § 8 Z 3 OffV Art und Umfang der Nutzung externer Ratings im Rahmen der Erfassung des Kreditrisikos zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage erfolgt im Rahmen der FMA-Verordnung (§ 22a Abs. 7 BWG). Das Verfahren zur Übertragung von Emittenten- und Emissionsratings auf Posten, die nicht Teil des Handelsbuchs sind, entspricht den Vorgaben des § 32 Solvabilitätsverordnung, BGBl. II Nr. 374/2006, und wird standardmäßig für derartige Posten durchgeführt. § 8 Z 4 OffV Die Standardzuordnung gemäß § 21b Abs. 6 BWG wird herangezogen. 9. Operationelles Risiko (§ 12 OffV) § 12 Z 1 OffV Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß § 22 j BWG angewandt. 10. Beteiligungspositionen außerhalb des Handelsbuches (§ 13 OffV) § 13 Z 1 OffV Die Raiffeisen-Landesbank Tirol AG hält aufgrund ihres Fokus als Universalbank hauptsächlich Bank- und banknahe Beteiligungen innerhalb des Raiffeisensektors sowie sonstige Beteiligungen, die das Bankgeschäft unterstützten. § 13 Z 2 OffV Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn aufgrund anhaltender Verluste, eines verringerten Eigenkapitals und/oder eines verminderten Ertragswertes eine Wertminderung eingetreten ist, die voraussichtlich von Dauer ist. § 13 Z 3 OffV Zum 31.12.2013 belaufen sich der Buchwert der Beteiligungen auf Euro 187.901 TSD, hievon Euro 182.983 TSD auf Kreditinstitute sowie die Anteile an verbundenen Unternehmen auf Euro 22.629 TSD. § 13 Z 5 OffV Die kumulativen realisierten Gewinne oder Verluste aus Verkäufen und Liquidationen während der Periode beliefen sich auf Euro 454 TSD. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 12 11. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch gehaltene Positionen (§ 14 OffV) § 14 Z 1 OffV Die Messung des Zinsrisikos erfolgt täglich und wird tourlich durch zusätzliche Zinsszenarien (Zinskurvendrehung, Abflachung, etc.) ergänzt. § 14 Z 2 OffV Zinsrisiken aus der Rückzahlung von Aktiva und Behebung von Passiva vor Fälligkeit sind auf Grund der geringen Volumen dieser Geschäfte unwesentlich. Außerdem können teilweise Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet werden, die diese Risiken einpreisen. § 14 Z 3 OffV Die Schwankungen der Zinsrisiken werden unter anderem im Rahmen der tourlich tagenden Gremien regelmäßig analysiert. Ziel ist es, auch bei Auf- und Abwärtsschocks diese Risiken angemessen zu begrenzen und jederzeit Deckung dafür zu halten. 12. Verbriefungen (§ 15 OffV) In der RLB Tirol AG sind derzeit keine eigenen Kundenforderungen verbrieft. 13. Vergütungspolitik und –praktiken (§ 15a OffV) § 15a Abs. 1 Z 1 OffV Die Vergütungspolitik der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG beruht auf § 39 Abs. 2 BWG und wurde unter Berücksichtigung der in der Anlage zu § 39b BWG genannten Grundsätze, unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, festgelegt und in ihrer aktuellen Version in der Aufsichtsratssitzung vom 18.07.2013 beschlossen. Die Umsetzung der Vergütungspolitik erfolgt unter Zugrundelegung des Schreibens der Finanzmarktaufsicht vom Dezember 2012 sowie des Gutachtens der Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH vom 07.06.2011. Für die Vergütungspolitik der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG gelten folgende Grundsätze: Die Vergütungspolitik der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen des Kreditinstitutes in Einklang und beinhaltet Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Als Teil des modernen Personalmanagements fördert die Vergütungspolitik der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG die Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Institut und stellt somit die dauerhafte Umsetzung der Strategie sicher. Das Vergütungsmanagement der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG erfolgt durch den Vorstand bzw. gegenüber dem Vorstand durch den Aufsichtsrat (Präsidialausschuss). Die Abteilungen Personal und Risikomanagement werden in das Vergütungsmanagement eingebunden. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 13 Eine Überprüfung der Umsetzung der Grundsätze sowie der Vergütung des höheren Managements im Risikomanagement und in Compliance-Funktionen sowie des Verantwortlichen für die Innenrevision erfolgt jährlich durch den Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats. Dazu wurde in der Aufsichtsratssitzung vom 15.12.2011 ein Vergütungsausschuss eingerichtet. Eine diesbezügliche Geschäftsordnung wurde beschlossen. Folgende Aufsichtsrats-Mitglieder wurden für den Vergütungsausschuss nominiert bzw. vom Betriebsrat delegiert: o Josef Graber, AR-Vorsitzender o Johannes Gomig, MBA, stellv. AR-Vorsitzender o Peter-Roman Bachler, Vergütungsexperte und stellv. AR-Vorsitzender o Dr. Michael Misslinger, Aufsichtsratsmitglied o Doris Bergmann, Betriebsratsobfrau o Erika Zingerle, stellv. Betriebsratsobfrau Als Auskunftspersonen stehen dem Vergütungsausschuss unter anderem folgende Personen zur Verfügung: o Dr. Hannes Schmid, Vorstandsvorsitzender o Mag. Dr. Christoph Spöck, MBA, Leiter Personalabteilung o Mag. Reinhard Kugler, Teamleiter Controlling § 15a Abs. 1 Z 2-5 OffV Die Regelung der Vergütung erfolgt durch den Kollektivvertrag, die jeweils geltende Betriebsvereinbarung und durch Einzelvereinbarungen. Dienstverträge der RaiffeisenLandesbank Tirol AG werden unter Einbindung der Personalabteilung vom Vorstand abgeschlossen. Betreffen die Einzelvereinbarungen die Mitglieder des Vorstandes selbst, werden diese vom Präsidialausschuss des Aufsichtsrats abgeschlossen. Kriterien für die Gestaltung der Vergütung sind insbesondere a. die Funktion b. die fachliche und persönliche Qualifikation c. die (einschlägige) Erfahrung d. die Übernahme von Führungsaufgaben Die und a. b. c. Bemessung der Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der „RLB Gehaltsbänder“ setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Elementen zusammen: kollektivvertragliches Schemagehalt starre sowie valorisierbare Zulagen Erfolgsprämien bei Erreichen vereinbarter Ziele Die variable Vergütung für die Mitarbeiter der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG (exkl. Geschäftsleitung) ist in der jeweils geltenden Betriebsvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung geregelt. Erfolgsprämien nach dem System der Leistungsorientierten Bezahlung werden vereinbart, a. um den Gesamtbezug in einer modernen und vom Arbeitsmarkt erwarteten Form attraktiver zu gestalten, b. um den Mitarbeitern in ertragsreichen Jahren die Möglichkeit zu bieten, am Unternehmenserfolg durch ihre Leistung angemessen zu partizipieren. Das System der Leistungsorientierten Bezahlung der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG beruht auf zwei Säulen. a. Das Berufsbild bestimmt die Höhe des Ziel-Bonus bei 100 % Zielerreichung. b. Die Leistungsbeurteilung legt durch Bewertung der vereinbarten Ziele sowie der individuellen Leistungsbeiträge den Zielerreichungsgrad und damit die jeweilige Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 14 Bonusstufe fest. Die Verwendung quantitativer Ziele unterstützt die Geschäftsstrategie, die langfristigen Unternehmensziele und –werte. Durch die Verwendung qualitativer Ziele wird eine variable Vergütung für unangebrachtes Risiko vermieden. Zusätzlich nimmt auch der Unternehmenserfolg (EGT – Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) Einfluss auf die Bonus-Ausschüttung. Wird das Plan-EGT um 50 % und mehr unterschritten, werden auch die zustehenden Ziel-Boni halbiert. Zudem kann die variable Vergütung bei entsprechendem persönlichem Leistungserfolg bzw. Misserfolg auch teilweise oder zur Gänze entfallen. Das Verhältnis zwischen variablen und fixen Bezügen ist ausgewogen. Allein das Fixgehalt garantiert jedem Mitarbeiter einen adäquaten Lebensstandard. Die Prämienregelung für die erste Management-Ebene liegt in der Verantwortung des Präsidialausschusses des Aufsichtsrats, wobei hinsichtlich der Gewichtung der vereinbarten Ziele das Gesamtergebnis der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG zu 85 % sowie die individuellen Ziele zu 15 % Berücksichtigung finden. Voraussetzung für den Erwerb eines Anspruches bzw. die Auszahlung einer Prämie ist das Vorliegen positiver Ergebnisse im Zuge der a. Prüfung der Risikotragfähigkeitsanalyse b. Prüfung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Mindesteigenmittelerfordernisse c. Feststellung der Erreichung der vereinbarten BSC-Ziele d. Feststellung der Erreichung der individuellen Ziele Außerhalb des gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Rahmens gelegene Zahlungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung eines Vertrages spiegeln den langfristigen Erfolg wider und sind so gestaltet, dass sie Misserfolg nicht belohnen. Die von der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG derzeit begebenen unbaren Instrumente erfüllen nicht die Voraussetzungen der Z. 11 der Anlage zu § 39b BWG, weshalb die Auszahlung der Prämien in bar erfolgt. § 15a Abs. 1 Z 6-7 OffV Das System der Leistungsorientierten Bezahlung der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG ist derart gestaltet, dass der Anteil der variablen Bezüge im Verhältnis zu den Gesamtbezügen gering ist und somit kein spürbarer Anreiz zum Eingehen unverhältnismäßiger Risiken gegeben ist. Die Prämienausschüttungen für das Kalenderjahr 2012 lagen in Relation zu den fixen Jahresbezügen bei 7,39 %. Beim Höheren Management führte die variable Leistungskomponente zu einer Auszahlung von durchschnittlich 8,83 % der Summe der fixen Bezüge. Vorausprämien und Einstellungsprämien sind in der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG nicht zur Anwendung gekommen. Ohne Berücksichtigung der ersten Management-Ebene wurde die in der RaiffeisenLandesbank Tirol AG definierte Erheblichkeitsschwelle für variable Vergütung von maximal 20 % bzw. maximal € 30.000,00 nicht überschritten, wodurch der spezielle Grundsatz der Z 12 der Anlage zu § 39b BWG für sämtliche anderen Mitarbeiterkategorien derzeit als neutralisiert gilt. Sollte die tatsächliche Prämienausschüttung im Einzelfall über der Erheblichkeitsschwelle liegen, wird Z 12 der Anlage zu § 39b BWG angewandt. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 15 Für die erste Management-Ebene wurde Z 12 der Anlage zu § 39b BWG in der Weise angewandt, als lediglich 60 % der variablen Vergütung sofort ausbezahlt und für die restlichen 40 % eine Anwartschaft erworben wurde. Diese wird bei nachhaltigem Fortbestand der Anspruchsvoraussetzungen über fünf Jahre verteilt ausbezahlt. Das Erfordernis einer Ex-Post-Risikoadjustierung gemäß Z 12 lit. a der Anlage zu § 39b BWG findet somit ausdrücklich Berücksichtigung. 14. Offenlegungen bei Verwendung von Kreditrisikominderungen (§ 17 OffV) § 17 Z 1 OffV Die RLB Tirol AG hat derzeit nur eine Nettingvereinbarung mit dem Spitzeninstitut der Raiffeisen Bankengruppe Österreich der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien abgeschlossen. Als Kreditrisikominderung im Kundengeschäft kommt Netting allerdings nicht zur Anwendung. § 17 Z 2 OffV Zur Kreditrisikominderung werden nur die im Rahmen des § 22h BWG anerkannten Sicherheiten herangezogen. Die Sicherheiten werden entsprechend den bestehenden gesetzlichen Vorgaben und internen Vorschriften bewertet und verwaltet. § 17 Z 3 OffV Folgende wichtige Arten von Sicherheiten werden von der RLB Tirol AG angenommen: dingliche Sicherheiten wie Hypotheken, Sicherungsgüter und Eigentumsvorbehalt persönliche Sicherheiten wie Bürgschaften, Garantien und Zessionen finanzielle Sicherheiten wie verpfändete Sparbücher, Wertpapierdepots Interbankeinlagen und § 17 Z 4 OffV Die RLB Tirol AG zieht neben Garantien im Rahmen öffentlicher Förderstellen auch private Garantiegeber, deren Kreditwürdigkeit sorgfältig überprüft wird, heran. Offenlegung RLB Tirol AG 2013 Seite 16