Bericht zum Beschluss Klimawandel Bericht des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) „Handlungskonzept der Raumordnung zu Vermeidungs-, Minderungs- und Anpassungsstrategien in Hinblick auf die räumlichen Konsequenzen des Klimawandels“ 1. Einleitung 2. Vermeidungs- und Minderungsstrategien der Raumordnung (Beitrag zum Klimaschutz) 2.1. Handlungsfeld: Energiesparende und verkehrsvermeidende, integrierte Siedlungsund Verkehrsflächenentwicklung 2.2. Handlungsfeld: Räumliche Vorsorge für eine klimaverträgliche Energieversorgung 3. Anpassungsstrategien der Raumordnung (Beitrag zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels) - Risikovorsorge vor Extremereignissen sowie Anpassung an den Landschaftswandel und die mögliche Einschränkungen der Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen 3.1. Handlungsfeld: Vorbeugender Hochwasserschutz in Flussgebieten 3.2. Handlungsfeld: Küstenschutz 3.3. Handlungsfeld: Schutz der Berggebiete (insbesondere Alpenraum) 3.4. Handlungsfeld: Schutz vor Hitzefolgen in Siedlungsbereichen (bioklimatische Belastungsgebiete) 3.5. Handlungsfeld: Regionale Wasserknappheiten 3.6. Handlungsfeld: Veränderungen im Tourismusverhalten 3.7. Handlungsfeld: Verschiebung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen 4. Anforderungen an die Umweltprüfung 5. Fazit 6. Literatur 2 1. Einleitung Der Klimaschutz zählt unbestritten zu den großen Herausforderungen unserer heutigen Gesellschaft. Die Auswirkungen des Klimawandels treffen viele Bereiche, ziehen Veränderungen im Mobilitätsverhalten, bei der Energieerzeugung, in der Siedlungstätigkeit, in Land- und Forstwirtschaft, beim Hochwasserschutz, im Verhalten von Touristen etc. nach sich. Neue und veränderte Nutzungsansprüche an den Raum werden auftreten, die vorhandene Ver- und Entsorgungsinfrastruktur neuen Anforderungen und Rahmenbedingungen wie Extremwetterereignissen gegenüberstehen. Landschaftsbilder werden sich schneller und nachdrücklicher wandeln. Diese vielfältigen, komplexen und miteinander verknüpften Prozesse können nicht losgelöst von der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundenen Sicherung der Daseinsvorsorge betrachtet werden, was mit großer Wahrscheinlichkeit mit Nutzungskonflikten auf der räumlichen Ebene einhergehen wird und deshalb bereits jetzt strategische und integrative Planungs- und Entwicklungsansätze erfordert. Vielfältige Aktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen sind zu verzeichnen. Unter anderem hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bereits 2007 ein Grünbuch zur „Anpassung an den Klimawandel in Europa – Optionen und Maßnahmen der EU“ vorgelegt. Das Bundeskabinett verabschiedete am 17. Dezember 2008 die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“. Die Strategie fasst den aktuellen Kenntnisstand zu den zu erwartenden Klimaveränderungen und den damit verbundenen möglichen Auswirkungen zusammen. Verschiedene Ministerkonferenzen, wie z. B. Umwelt, Bau- oder auch Verkehrsministerkonferenz greifen, neben der Ministerkonferenz für Raumordnung, das Thema auf und formulieren ihren Beitrag zu Vermeidungs- und Anpassungsstrategien. Die Grundsätze der Raumordnung des neuen ROG fordern ein, dass „den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung zu tragen ist, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG). Die 35. Ministerkonferenz für Raumordnung hat am 29.04.2008 in Stuttgart ein „Eckpunktepapier zu den Räumlichen Konsequenzen des Klimawandels“ angenommen und beschlos- 3 sen, dieses im Hinblick auf raumordnerisch beeinflussbare Vermeidungs- und Minderungssowie Anpassungsstrategien umsetzungsorientiert zu vertiefen und daraus ein Handlungskonzept zu entwickeln. Das Eckpunktepapier befasst sich − sowohl mit dem Klimaschutz, also den Möglichkeiten zur Minderung des Energieverbrauchs, der Erhöhung der Energieeffizienz und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes − als auch mit den Möglichkeiten zur Umsetzung von Anpassungsstrategien, die eine Bewältigung der Folgen des Klimawandels befördern, wie Risikovorsorge durch die Anpassung an die Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Extremwetterlagen sowie Anpassung an den Landschaftswandel und mögliche Einschränkungen der Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen. Auch wenn insbesondere auf regionaler Ebene die Projektionen zur künftigen Klimaentwicklung und deren Auswirkungen noch mit Unsicherheiten behaftet sind, so kann doch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sich die Temperatur erhöht, sich Niederschlagsund Windverteilung verändern, sich Dürre- und Hitzeperioden häufen, Gletscher abschmelzen, Überschwemmungen zunehmen. Die Betroffenheit in Deutschland wird regional verschieden sein, es wird jedoch keine Region geben, die unbetroffen bleibt. Dies verdeutlicht die Abbildung 1 zur prognostizierten Entwicklung einiger ausgewählter Parameter. 4 Abb. 1 Modellergebnisse regionaler Klimaszenarien 1961-1990 2011-2040 2041-2070 2071-2100 Zahl der Hitzetage Zahl der Frosttage Zahl der Tage mit mehr als 30 mm Niederschlag Quelle: tu Dortmund „Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel“ Zweiter Zwischenbericht 2008 S. 217 (MORO-Vorstudie im Auftrag des BMVBS/BBSR) 5 Raumordnerische Forschung befasst sich zurzeit intensiv mit der Thematik. So wird z. B. durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Auftrag der MKRO im Rahmen eines Forschungsvorhabens für Deutschland eine räumliche Typisierung von Klimaänderungen und –folgen vorgenommen, regionsspezifische Schutz-, Minderungs- und Anpassungsstrategien für die Regionalplanung formuliert und diese im Rahmen eines Modellvorhabens in ausgewählten Regionen erprobt. Erkenntnisse hieraus sowie z. B. aus den Aktivitäten des Beirates für Raumordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung oder auch aus denen des Arbeitskreises „Klimawandel und Raumplanung“ der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) werden im Folgenden mit berücksichtigt. Das vorliegende Handlungskonzept zu Vermeidungs- und Minderungs- sowie Anpassungsstrategien zeigt in Konkretisierung des o. g. Eckpunktepapiers die entsprechenden Handlungsfelder der Raumordnung auf Landes- und Regionalplanungsebene mit ihren Handlungsschwerpunkten auf, stellt die Handlungserfordernisse und -notwendigkeiten in diesen dar und schlägt die jeweiligen raumordnerischen Instrumente vor, die zum Einsatz kommen können. Dabei kann grundsätzlich auf die gesamte Bandbreite des raumordnerischen Instrumentariums zurückgegriffen werden: − Formelle Landes- bzw. Regionalpläne, einschließlich der durchzuführenden Umweltprüfung, mit ihren Festlegungen z. B. zum Siedlungs- und Verkehrsbereich, zu Flächen zur Sicherung und Gewinnung regenerativer Energien, zur Risikovorsorge (z.B. Hochwasser), zum Küstenzonenmanagement. Die Festlegungen erfolgen in Form von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung, entweder in textlicher Form oder in zeichnerischer, z.B. als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete zu bestimmten Nutzungsansprüchen. Wesentliche relevante Aussagen aus den Fachplanungsbereichen (wie z. B. Hoch- und Grundwasserschutz, Land- und Forstwirtschaft) sind, im Ergebnis der Koordinierungs- und Abstimmungsaufgabe der Raumordnung, hierin aufgegriffen. − Stärkere Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes und -wandels im Rahmen staatlicher Verfahren wie Raumordnungsverfahren (zu großen raumrelevanten Einzelvorhaben) oder auch landesplanerischer Stellungnahmen (zu Bauleitplanungen). − Aufgreifen der Thematik im Rahmen der so genannten informellen raumordnerischen Instrumente nach § 13 ROG, also z. B. in regionalen Entwicklungskonzepten, bei der Mitwirkung an integrierten Verkehrskonzepten oder auch regionalen Klimakonzepten, in regionalen Foren oder Aktionsprogrammen unter Einbeziehung der wesentlichen regionalen Akteure und Netzwerke. Hierdurch kann auch ein Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Entscheidungsträger vor Ort geleistet werden. Durch die Mitwirkung in Modellvorha- 6 ben (der EU, des Bundes) können bestimmte Vorgehensweisen und Prozesse (wie RiskGovernance-Prozesse) auf regionaler Ebene erprobt und ggf. eingeführt werden. − Nicht zuletzt werden Aspekte von Klimaschutz und –wandel zum Gegenstand der laufenden Raumbeobachtung, des Monitorings im Rahmen der Umweltprüfung und der Erfolgskontrolle von Raumordnungsplänen werden. Wie jedoch die im Folgenden i. R. d. einzelnen Handlungsfelder und -schwerpunkte dargestellten Instrumente im konkreten Einzelfall auf landes- bzw. regionaler Ebene genutzt werden, hängt von der vorzufindenden spezifischen Situation und Betroffenheit ab. Das Handlungskonzept ist also nicht gleichzusetzen mit einer allgemein gültigen Handlungsanweisung, sondern als ein Bündel von Inhalten und Instrumenten zu verstehen, das der konkreten Anwendung und Ausgestaltung vor Ort bedarf. 7 2. Vermeidungs- und Minderungsstrategien der Raumordnung (Beitrag zum Klimaschutz) 2007 einigten sich die 27 EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel darauf, bis 2020 (gegenüber 1990) den Ausstoß von Treibhausgasen um ein Fünftel zu senken. Auch der Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien aus Biomasse, Wasser, Sonne und Wind wurde verbindlich festgeschrieben, ebenso wie die Steigerung der Energieeffizienz um 20%. Die Bundesregierung hat im August 2007 in Meseberg Eckpunkte für ein Integriertes Energie- und Klimaprogramm vorgelegt, die in einem Bericht im Dezember 2007 zur Umsetzung vorbereitet wurden. Mit diesem Umsetzungspaket wird Deutschland dem Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent zu reduzieren, sehr nahe kommen. Der wesentlichste Faktor für einen erfolgreichen Klimaschutz sind Einsparmaßnahmen bei der Erzeugung und Nutzung von Energie (Strom, Wärme, Verkehr). Folgende Abbildung zeigt die energiebedingten CO2-Emissionen in den volkswirtschaftlichen Sektoren in Deutschland – Ist-Werte für 1990 und 2005 sowie das UBA-Szenario für 2020 (Umweltbundesamt 2007): Abb. 2: Energiebedingte CO2-Emmissionen in den volkswirtschaftlichen Sektoren in Deutschland (Ist-Werte 1990 und 2005; UBA-Szenario für 2020) Quelle: eigene Berechnungen UBA 2007 Die Umsetzung der Beschlüsse von Meseberg betrifft nahezu alle Fachressorts. Die Aufgaben der Raumordnung verteilen sich hierbei auf die Analyse der raumrelevanten Auswirkun- 8 gen dieser Umsetzungsstrategien und auf die räumliche Vorsorge im Hinblick einer klimaverträglichen Energieversorgung sowie auf den Beitrag zur Lösung neuer oder sich verschärfender Raumnutzungskonflikte. Dabei sind alle vorhandenen planerischen Möglichkeiten zur Minderung des Energieverbrauchs, der Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes auszuschöpfen, die gesamte Bandbreite raumordnerischer formeller und informeller Instrumente einzusetzen und neue innovative Ansätze zu erproben. Die volkswirtschaftlichen Sektoren mit den höchsten energiebedingten CO2-Emissionen (vgl. Abb.2.), auf die die Raumordnung Einfluss nehmen kann, sind die Energiewirtschaft und der Verkehr. So lassen sich für die Raumordnung bei der Umsetzung der Klima- und Energieprogramme und -strategien zum Schutz des Klimas folgende Handlungsfelder ableiten: - eine energiesparende und verkehrsvermeidende, integrierte Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung (siehe Kap. 2.1) durch • Konzentration der Siedlung auf bestimmte Bereiche und die Ausrichtung der Verkehrsinfrastruktur (insbesondere ÖPNV) an diesen Bereichen ; • die vorsorgende Sicherung von Trassen und Standorten für Verkehrsinfrastruktur insbesondere der umweltfreundlicheren Verkehrsträger sowie von Umschlags- und Verteilzentren mit möglichst bi-/trimodaler Verkehrsanbindung - die räumliche Vorsorge für eine klimaverträgliche, sichere und wirtschaftliche Energieversorgung unter verstärkter Nutzung regenerative Energieträger (Wind, Wasser, Fotovoltaik, Biomasse, Geothermie) und unter effizienter Nutzung einheimischer Energieträger (siehe Kap. 2.2); 2.1 Handlungsfeld: Energiesparende und verkehrsvermeidende, integrierte Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung Die Sektoren Wohnen und Verkehr sind in Deutschland für über 1/3 der CO2 Emissionen verantwortlich. Ihnen kommt daher eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen um Energieeinsparung und Klimaschutz zu. Beim Verkehr dominiert der Straßenverkehr mit 85 % die CO2Emissionen (2005), der Pkw-Verkehr hat hieran einen Anteil von 60 % (BMU 2008). Laut „Prognose der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen 2025“ ist – auch bedingt durch die 9 zentrale Lage Deutschlands in Europa und den Ausbau der Transeuropäischen Netze - weiterhin mit einem steigenden Personen- und Güterverkehrsaufkommen zu rechnen. Der Hauptbeitrag des Verkehrsbereiches zur weiteren deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes liegt in der Weiterentwicklung innovativer Verkehrstechniken und –technologien, wie z.B. bei der Verkehrs- und Fahrzeugtechnik oder bei alternativen Antrieben und Kraftstoffen. Die Raumordnung kann, wie nachfolgend dargelegt, eine energiesparende Verkehrsentwicklung mit ihren planerischen Instrumenten und Mitteln ergänzen. Eine auf den Klimawandel bezogene Minderungs- und Vermeidungsstrategie wird im Bereich der Siedlungsflächen- und Verkehrsentwicklung bereits seit jeher durch die Verfolgung der raumordnerischen Grundprinzipien einer dezentralen Konzentration der Siedlungsentwicklung und einer darauf abgestimmten Bündelung der linienförmigen Infrastruktur unterstützt. Mit der Ausrichtung der Verkehrsinfrastruktur am punkt-axialen System wird zu einer energieeffizienten Beförderung von Personen, Gütern und Rohstoffen beigetragen. Gleichzeitig ermöglicht die Verknüpfung der Verkehrsarten entlang der Siedlungsachsen und in zentralen Knotenpunkten den Wechsel zwischen den Verkehrsarten und Verkehrsträgern und erleichtert den Übergang auf energetisch und kapazitativ vorteilhafte Transporteinheiten. Die nachfolgenden Handlungsschwerpunkte der Raumordnung zum Klimaschutz sind teilweise eng miteinander verzahnt. Sie sind durch die Regionalplanung und die Bauleitplanung einschließlich Stadtentwicklung (z.B. Bauformen, Materialien) zu konkretisieren. Dabei kann die Regionalplanung, sofern überörtlich bedeutsam und erforderlich, Vorgaben machen, die im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen bzw. zu beachten sind. Handlungsschwerpunkte und Instrumente Quantitative Steuerung der Siedlungsflächenentwicklung • Angabe der maximalmöglichen Siedlungsflächeninanspruchnahme (in ha), die in den jeweiligen Kommunen/Zentralen Orten nicht überschritten werden soll (innerörtliche Flächenpotenziale und reaktivierbare Altstandorte/Brachflächen sind zu berücksichtigen). Eine Überschreitung der Werte muss begründet werden. • Vorgabe regionalplanerischer Mindestwerte der Siedlungsdichte (z.B. je nach Siedlungsstruktur gestaffelte Orientierungs-/Dichtewerte - beispielsweise Wohneinheiten je ha) als Rechenbasis zur Ermittlung des kommunalen Wohnsiedlungsflächenrahmens und um im Bereich der Haltestellen des Schienenverkehrs in Zentralen Orten auf eine Verdichtung der Bebauung hinzuwirken. 10 Ziel: Vorgabe eines quantitativen Rahmens zur Beschränkung der Festlegung/Inanspruchnahme zusätzlicher Siedlungsflächen und zum Schutz von Freiflächen. Eine Eigenentwicklung der Kommunen ist zu gewähren. Im Bereich der Haltestellen des schienengebundenen Personenverkehrs in dichter besiedelten Räumen/Zentralen Orten ist auf eine verdichtete Bebauung hinzuwirken, um die Auslastung sowie die Schieneninfrastruktur zu sichern. Räumliche Steuerung der Siedlungsflächenentwicklung • Festlegung der ermittelten Siedlungszuwachsflächen als Vorranggebiete in den Regionalplänen, u.a. zum Schutz ökologisch wertvoller und klimarelevanter Freiflächen sowie Flächen für die siedlungsnahe Erholung (auch die Festlegung von Ausschlussgebieten ist möglich, Ö siehe auch Kap. 3 „Anpassungsstrategien der Raumordnung“). • Konzentration der überörtlich bedeutsamen Siedlungsentwicklung in Zentralen Orten und Siedlungsbereichen, vorrangig entlang von Siedlungs- und Verkehrsachsen und mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr. • Siedlungssteuerung durch Festlegungen zur Freiraumsicherung zum Schutz vor raumbedeutsamer Inanspruchnahme. • Vorrang der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung sowie Nutzung geeigneter Altstandorte und Brachflächen – bei vertretbarer Verdichtung und unter Gewährleistung eines verträglichen Mikroklimas. • Siedlungsflächenrückbaumaßnahmen sollten auch unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Verbesserung des lokalen Klimas / Mikroklimas konzipiert werden. • Nutzungsmischung in den Siedlungsgebieten (Vorgaben für die Bauleitplanung) und geeignete Zuordnung der jeweiligen Siedlungszuwachsflächen (Wohnen/Gewerbeund Industrie) zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträgliche Verkehrsträger und zur Minimierung von zusätzlichem motorisiertem Verkehr. • Bei der Festlegung neuer Siedlungszuwachsflächen bzw. Baugebiete ist durch die Regionalplanung zu prüfen, ob – je nach Eignung – Fern- oder Nahwärme eingesetzt werden können. Dezentrale Kraftwärmekopplung für eine sparsame Energieverwendung soll vorrangig in der Umgebung von Bedarfsschwerpunkten zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Möglichkeiten der aktiven und passiven Energienutzung zu berücksichtigen (Ö siehe auch Kapitel 2.2 „Handlungsfeld Energie“). 11 Ziel: Mit der gebietsscharfen Festlegung von Siedlungszuwachsflächen kann die Siedlungsentwicklung räumlich gesteuert und können ökologisch wertvolle und klimarelevante Freiräume gesichert und/oder erweitert werden. Konzentration und Verdichtung müssen jedoch berücksichtigen, dass von zunehmender Erwärmung insbesondere die Innenstädte betroffen sein werden. Siedlungsrückbaumaßnahmen sollten entsprechend so konzipiert werden, dass sie einer Verbesserung des Mikroklimas Rechnung tragen. Nutzungen, mit einem hohen Wärmeenergiebedarf sind zur Begünstigung der Fernwärmenutzung - soweit möglich, unter Berücksichtigung bestehender/geplanter Fernwärmequellen und -netze – zu planen. Verkehrsinfrastruktur (und Siedlungsentwicklung) Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur sind so aufeinander abzustimmen, dass eine Verminderung und Minimierung der verkehrsbedingten Immissionsbelastung erreicht wird. Dazu ist im großräumigen Maßstab das Verkehrsnetz als integriertes und funktionales Gesamtkonzept weiterzuentwickeln. Im kleinräumigen Maßstab hat die schwerpunktmäßige Siedlungstätigkeit in enger Abstimmung mit den Möglichkeiten einer Anbindung und Erschließung durch leistungsfähige Öffentliche Verkehrsmittel zu erfolgen. Die Nutzungsmischung in Siedlungsgebieten kann unter dem Aspekt der kurzen Wege die Minderung des motorisierten Verkehrs unterstützen. • Die schwerpunktmäßige Siedlungstätigkeit soll in enger Abstimmung mit der (bestehenden/geplanten) Verkehrsinfrastruktur erfolgen. Vor allem in den verkehrlich hoch belasteten Räumen ist auf eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems, eine Verlagerung auf umweltverträglichere Verkehrsträger und eine Vermeidung von zusätzlichem motorisierten Verkehr hinzuwirken. Darüber hinaus sollte auch unter räumlichen Aspekten geprüft werden, inwieweit zur Entlastung von verkehrlich hoch belasteten Korridoren (z.B. Rheinschiene) neue bzw. auszubauende benachbarte Infrastrukturen erforderlich sind. • Bei der Festlegung von Vorranggebieten für Wohnen sind - bei geeigneten Alternativen - Standorte mit ÖPNV-Anbindung bzw. bei Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe Alternativen mit vorhandener Schienen- und/oder Wasseranbindung zu bevorzugen (ggf. Festlegung der maximalen Entfernung – ca. 500-700 m - der Siedlungszuwachsflächen zu ÖPNV-Haltepunkten/zur Anbindung an umweltverträgliche Verkehrsträger). Die Wiedernutzung von gewerblichen Brachflächen sollte Vorrang vor der Inanspruchnahme neuer Flächen erhalten. • Vorsorgende Sicherung von Trassen und Standorten für Verkehrsinfrastrukturvorhaben, insbesondere bei Einrichtungen mit großem Verkehrsaufkommen wie Um- 12 schlaganlagen und Güterverteilzentren, die einen Verkehrsträgerwechsel ermöglichen. • Verstärkte Verknüpfung einzelner Verkehrsträger – z.B. sind Flughäfen als große Verkehrserzeuger verstärkt in das Fernverkehrsnetz der Bahn zu integrieren, um Kurzstreckenflüge zu minimieren • Das Netz der Fernradwege und der überörtlichen Radverkehrsanlagen ist fertig zu stellen bzw. zu entwickeln. Inner- und überörtlich sind Radverkehrsnetze zu schaffen, die die wichtigsten Ziele der zentralörtlichen Einrichtungen, insbesondere Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Freizeitstätten etc. sowie die Haltepunkte des ÖPNV möglichst direkt und sicher erschließen. • Die Konzentration und Durchmischung von Daseinsgrundfunktionen wie Wohnen, Arbeiten, Versorgen, Erholung etc. in Städten und Gemeinden sollte verstärkt realisiert werden, um dadurch zur Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit beizutragen. Ziel: Die integrierte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung soll dem Verlauf leistungsfähiger Einrichtungen vor allem des öffentlichen Nahverkehrs folgen und sich in günstiger Zuordnung mit kurzen Wegen für Fußgänger und Radfahrer an den Haltepunkten des schienengebundenen ÖPNV konzentrieren. Insbesondere in verkehrlich hoch belasteten Räumen ist auf eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems, eine Verlagerung auf umweltverträglichere Verkehrsträger und Vermeidung von zusätzlichem motorisierten Verkehr hinzuwirken. Ggf. sind hierfür alternativ neue bzw. benachbarte Infrastrukturkorridore erforderlich bzw. auszubauen. Bisherige Umsetzung und weitere Handlungserfordernisse a) Bisherige Umsetzung Das raumordnerische Grundprinzip von kompakten, Flächen sparenden Siedlungsstrukturen und einer darauf abgestimmten Bündelung der linienförmigen Infrastruktur, wodurch nachweislich der Verkehrsaufwand und damit die CO2-Emissionen reduziert werden können, liegt allen Raumordnungsplänen der Länder zugrunde. Allerdings weisen die Pläne insbesondere hinsichtlich der raumordnerischen Festlegungen zur Siedlungsentwicklung teilweise sehr deutliche Unterschiede auf, geschuldet auch den räumlichen Disparitäten z. B. zwischen dem hochverdichteten Ruhrgebiet und den geringverdichteten Räumen des Nordostens. Gleichzeitig ist die Realität der letzten Jahre (regional jedoch z.T. sehr unterschiedlich) von einer fortschreitenden Dispersion und Entmischung der baulichen Strukturen sowie einer 13 ungebrochenen, wenn auch gegenwärtig in der Tendenz leicht sinkenden Flächenneuinanspruchnahme und einer deutlichen Zunahme der Verkehrsleistungen im motorisierten Personen- und Güterverkehr gekennzeichnet. Zu berücksichtigen ist dabei, dass neben der Siedlungsstruktur auch die Wirtschaftsentwicklung sowie die individuelle Lebenssituation als Determinanten auf das Verkehrsverhalten wirken. So entfällt beispielsweise auf den Freizeitund Urlaubsverkehr, in dem durch zunehmende Individualisierung und Flexibilisierung von Zeit- und Aktivitätsmustern nur geringe Zusammenhänge mit siedlungsstrukturellen Gegebenheiten ausgemacht werden können, fast die Hälfte des motorisierten Personenverkehrsaufwands (UBA 26/05). b) Weitere Handlungserfordernisse Auch wenn der Raumordnung in Bezug auf eine klimaangepasste Siedlungs- und Verkehrsentwicklung zahlreiche formelle und informelle Instrumente zur Verfügung stehen, besteht hinsichtlich einzelner Aspekte ein weiterer Handlungs-/Prüfbedarf. • Grundlage für die raumordnerische Beurteilung sind detaillierte Kenntnisse der regionalen Ausprägung des globalen Klimawandels und der lokalen Klimate (insbesondere Frisch- und Kaltluftluftentstehungsgebiete, Frisch- und Kaltluftluftleitbahnen, städtische Wärmeinseln). Diese Kenntnisse sind aus Klimaschutzaspekten von Belang, da hierdurch eine stärkere Anpassung der Siedlungsentwicklung sowie Trassenführung und –gestaltung an die Erfordernisse einer klimagerechten Planung erreicht werden kann. • Es bedarf der Verbesserung der Datengrundlagen von Seiten der Fachplanungen u.a. bei der Ermittlung von „Hot-Spot-Regionen“, in den sich für die Siedlungsentwicklung besondere Herausforderungen abzeichnen. • Die Integration von Verkehrsfolgeabschätzungen in die Regionalplanung sollte systematisch ausgebaut werden. • Es sind räumlich differenzierte Aussagen dazu nötig, welche technische Infrastruktur voraussichtlich in welcher Weise vom Klimawandel betroffen ist oder sein wird (z.B. Hitze und die Gefahr von Schäden der Oberfläche der Verkehrswege, Niedrigwasserstände und Auswirkungen auf die Schifffahrt durch veränderte Strömungsverhältnisse, Beeinträchtigung des Flugverkehrs). • Die Mitwirkung der Regionalplanung bei der Aufstellung integrierter Regionalverkehrspläne ist weiter zu verbessern. Es wird darüber hinaus angeregt zu prüfen, ob eine Koordinierung des öffentlichen Nahverkehrs in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung durch die Regionalplanung nach dem Beispiel des Verbands Region Stuttgart auch in anderen Fällen erfolgversprechend ist. 14 • Trotz der Zielsetzung, durch geeignete räumliche Zuordnung der Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung und Erholung zusätzliches Verkehrsaufkommen zu minimieren, wird ein weiterer Anstieg des motorisierten Freizeitverkehrs prognostiziert. Es bedarf daher geeigneter Konzepte für die Entwicklung eines CO2-armen Freizeitverkehrs. • Das von der Bundesregierung beschlossenen Nachhaltigkeitsziel „Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha bis zum Jahr 2020“ ist durch operationalisierbare räumliche Steuerung der Siedlungs- und Flächenentwicklung mit den Strategien – Vermeiden, Mobilisieren, Revitalisieren – zu untersetzen. • Es ist zu prüfen, ob Orientierungs-/Dichtewerte bzw. Schwellenwerte als Rechenbasis zur Ermittlung des gemeindlichen Wohnsiedlungsflächenbedarfs tatsächlich geeignet sind, die Flächenneuinanspruchnahme deutlich zu reduzieren. • Die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur sollte unter Berücksichtigung des Klimawandels geprüft werden. 2.2 Handlungsfeld: Räumliche Vorsorge für eine klimaverträgliche Energieversorgung Wie in Kap. 2 (Abb. 2 ) dargestellt, hatte der Sektor Energiewirtschaft 2005 mit 45 % den höchsten Anteil an den energiebedingten CO2-Emissionen. Davon macht die Stromerzeugung mit 80 % den größten Anteil aus. Abbildung 3 zeigt den Ist-Zustand und das UBASzenario der Stromerzeugung nach Energierträgern im deutschen Kraftwerksbestand (Umweltbundesamt 2007). Handlungsschwerpunkte der Raumordnung sind dabei insbesondere die räumliche Vorsorge für den raumverträglichen Ausbau erneuerbarer Energien, die effiziente Nutzung einheimischer Energien sowie die Erstellung/Unterstützung regionaler Energiekonzepte. 15 Abb. 3: Stromerzeugung nach Energieträgern im deutsch Kraftwerksbestand: Ist-Zustand für 1990 und 2005 sowie das UAB-Stenario für 2020. Quelle: AG Energiebilanzen 2006, eigene Berechnungen des UBA 2007 Handlungsschwerpunkte und Instrumente ¾ Räumliche Vorsorge für den raumverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien Windkraft: Sicherung raumverträglicher Gebiete zur Konzentration der Windenergienutzung sowie Festlegung von Ausschlussgebieten zur Freihaltung möglichst zusammenhängender landschaftlich sensibler Bereiche und zur Vermeidung von teilräumlichen Überlastungen Instrumente: Eignungsgebiete und Vorranggebiete (bzw. die Kopplung von beiden, d.h. Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung) sowie textliche Festlegungen, z. B. zu Mindestabständen und zum Repowering von Windkraftanlagen Fotovoltaik-Freiflächenanlagen Sicherung raumverträglicher Gebiete für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen bzw. deren Zuordnung zu vorbelasteten Gebieten Instrumente: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete und/oder allgemeine textliche Festlegung von prinzipiell geeigneten Flächen, z. B. Konversionsflächen, Halden, Brachen, und Ausschlussbereichen 16 Wasserkraft: Sicherung von Standorten für Talsperren (Vorrang-/Vorbehaltsstandorte), Festlegungen für die Reaktivierung stillgelegter Wasserkraftanlagen an Flüssen Energetische Nutzung von Biomasse: Festlegung von Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für die landwirtschaftliche Nutzung . Geothermie Eine Standortsicherung für die Errichtung von geothermischen Anlagen wird bisher noch in keinem Bundesland vorgenommen. Energiespeicher Für die Deckung des Bedarfs an Speicherkapazitäten insbesondere durch Pumpspeicherkraftwerke können entsprechende Standorte räumlich gesichert werden. ¾ Räumliche Vorsorge für die effiziente Nutzung einheimischer Energieträger In den Ländern, in denen Stein- oder Braunkohle zur Verstromung eingesetzt wird, werden Festlegungen zur weiteren Nutzung einheimischer Energieträger getroffen, um eine sichere und wirtschaftliche Energieversorgung zu gewährleisten. Ineffiziente und veraltete Kraftwerke sollen durch moderne und effiziente ersetzt werden. Zur Unterstützung der CCS-Technologie (Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid) sind frühzeitig die Möglichkeiten zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für den Transport und die Einlagerung dieser Stoffe zu prüfen und ggf. entsprechende Standorte zu sichern. ¾ Erstellung/Unterstützung von regionalen Energiekonzepten In regionalen Energiekonzepten sollen auch in Abstimmung mit den Energieversorgungsunternehmen alle Möglichkeiten zur Berücksichtigung örtlicher Energiepotenziale und zur Energieeinsparung (Energiemix; Erhöhung der Energieeffizienz, KraftWärme-Kopplung, Blockheizkraftwerke, Emissionsminderung bei der Verkehrsplanung etc.) untersucht werden. Der Klimawandel erfordert ein interdisziplinäres Vorgehen. Hierfür ist die Regionalplanung als Plattform insbesondere mit dem Einsatz informeller Instrumente besonders geeignet. Sie ist Bindeglied zwischen der vorwiegend formal agierenden hochstufigen Landesplanung und der kommunalen Umsetzungsebene. Gemeinsam mit regionalen Netzwerken kann sie auf informeller Basis abgestimmte und strategische Energiekonzepte erarbeiten. Ein gut funktionierender Abstimmungsprozess mit möglichst vielen Akteuren und Einbeziehung vielfältiger Zuständigkeiten verhindert kontraproduktives Handeln einzelner Akteure. 17 ¾ Räumliche Vorgaben für Energietrassen Die Raumordnung verfügt z.T. über die Instrumente, um großräumige Korridore für Energietrassen textlich und zeichnerisch festzulegen. Textlich kann ein Bündelungsgebot mit bestehenden oder geplanten linienförmigen Infrastrukturtrassen erfolgen, das auch schon in einigen Bundesländern genutzt wird. Bisherige Umsetzung und weitere Handlungserfordernisse - In den Ländern weitgehend umgesetzt sind Raumordnungspläne mit räumlichen Festlegungen von Windeignungsgebieten bzw. Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten. Derzeit werden die Pläne in vielen Bundesländern dahingehend überprüft, ob die räumliche Dimension der Flächenkulisse ausreicht und geeignet ist, um den notwendigen Ausbaubedarf erfolgreich realisieren zu können. Der Ersatz alter Energieanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen (Repowering) wird in den Ländern als Möglichkeit zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung besonders hervorgehoben. Repowering wird i. d. R. außerhalb von Windeignungsgebieten/ Vorranggebieten Windenergie ausgeschlossen. - Eine räumliche Festlegung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen (z.B. als Vorrang- oder Vorbehaltsfläche) wurde bisher in sehr wenigen Regionalplänen vorgenommen. Für eine verstärkte Angebotsplanung (z.B. in Konzepten auf regionaler Ebene) für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen auf besonderes geeigneten Flächen hinsichtlich Lagegunst, Fördermöglichkeiten nach EEG oder Trassenanbindung ist ein verstärkter Untersuchungsbedarf nötig, wie dies planerisch und rechtlich umsetzbar wäre. Zu prüfen sind auch Festlegungen für den Ausschluss sensibler Bereiche für Fotovoltaik (z.B. in bestimmten Freiräumen) oder Vorgaben zur Errichtung im Siedlungszusammenhang. - Es besteht Prüfungs- und Untersuchungsbedarf, inwieweit die Landes- und Regionalplanung Einfluss auf die Bewirtschaftung von Flächen durch die Land- oder Forstwirtschaft nehmen kann und sollte. Zu klären wäre auch ob beispielsweise der Anbau nachwachsender Rohstoffe auf geeigneten Flächen gesteuert werden kann und ob auf regionaler Ebene eine prozentuale Obergrenze in Bezug zum Planungsgebiet für den Anbau von Energiepflanzen auf Landwirtschaftsflächen festgelegt werden kann und sollte. Besonderer Klärungsbedarf wird für die Anpflanzung von Kurzumtriebs- 18 plantagen gesehen. - Es besteht Untersuchungsbedarf für die landesplanerische Steuerung zur Errichtung raumbedeutsamer Biomasseanlagen und geothermischer Anlagen (Standortsicherung; konzeptionelle Angebotsplanung); - Um die räumlichen Voraussetzungen für den Transport und die Einlagerung klimaschädlicher Stoffe (CO2-Abscheidung in Kraftwerken) schaffen zu können, sind noch grundlegende wissenschaftliche Untersuchungen bezüglich der zu beachtenden Kriterien notwendig. - In einigen Regionen wurden bereits regionale Energiekonzepte aufgestellt. Diese sollten auf ihre Wirksamkeit und Übertragbarkeit auf andere Regionen überprüft werden. Beispiele für regionale Energiekonzepte: Vorstudie zu einem Erneuerbare Energienkonzept Region Westpfalz 2006, Regionales Entwicklungskonzept Südlicher Oberrhein 2005/2007, Innovative Energieregion Lausitz-Spreewald 2007; Energie Region Rhein Sieg (zu Regierungsbezirk Köln); Nullemissionsstrategie der Region Uckermark Barnim 2008; Energiesteckbriefe der Gemeinden, Energiebericht RheinhessenNahe 2008 - Möglichkeiten der räumlichen Festlegungen für großräumige Energietrassen sowie Vorgaben zur Erdverkabelung (z.B. von neuen Stromleitungstrassen, zum Ausschluss von Freileitungen in Siedlungs- und Schutzgebieten oder zum Mindestabstand zu sensiblen Nutzungen) sind zu prüfen. 19 3. Anpassungsstrategien der Raumordnung (Beitrag zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels) - Risikovorsorge vor Extremereignissen sowie Anpassung an den Landschaftswandel und die mögliche Einschränkungen der Nutzbarkeit natürlicher Ressourcen 3.1 Handlungsfeld: Vorbeugender Hochwasserschutz in Flussgebieten Die maßgebenden Faktoren für die Höhe und Dauer von Hochwasserereignissen sind der Niederschlag und das Abflussgeschehen. Auf Grund des Klimawandels ist voraussichtlich mit einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlägen sowie mit veränderten Abflussverhältnissen aus von Schnee und Gletschern beeinflussten Gebieten zu rechnen. Dies kann zu einer höheren Hochwasserwahrscheinlichkeit führen. Veranlasst durch verheerende Hochwasserereignisse in den letzten zwei Jahrzehnten waren die Strategien zur Verbesserung der Hochwasservorsorge seitens der Fachplanung als auch der Raumordnung schon vor der aktuellen Diskussion um die Auswirkungen des Klimawandels relativ weit fortgeschritten. Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat sich bereits in ihren Entschließungen vom 08. März 1995 und 29. März 1996 intensiv mit den raumordnerischen Möglichkeiten zur Erreichung eines verbesserten Hochwasserschutz beschäftigt. Mit den Handlungsempfehlungen der MKRO zum vorbeugenden Hochwasserschutz vom 14.06.2000 wurden diese Entschließungen handlungsorientiert in Hinblick auf eine konkrete, möglichst vergleichbare Umsetzung in der Landes- und Regionalplanung der Länder untersetzt. Die Inhalte der Handlungsempfehlungen, die auch Eingang gefunden haben in die Handlungsanleitung der ARGEBAU aus dem Jahr 2003 (überarbeitete Fassung vom 06.03.2008), sind hinsichtlich der identifizierten Handlungsschwerpunkte und den ihnen zugeordneten raumordnerischen Instrumenten nach wie vor aktuell. Handlungsschwerpunkte und Instrumente ¾ Sicherung vorhandener Überschwemmungsbereiche als Retentionsraum Instrumente: y für Bereiche, die i. d. R. bei einem Bemessungshochwasser von HQ 100 überschwemmt werden als Vorranggebiet, insbesondere zur vorsorglichen Sicherung von noch nicht wasserrechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten, 20 y für Bereiche bis HQ extrem, für die keine wasserrechtliche Sicherung möglich ist, i. d. R. als Vorbehaltsgebiet ¾ Rückgewinnung von Überschwemmungsbereichen als Retentionsraum Instrumente: Vorranggebiet; ggf. Vorbehaltsgebiet, wenn eine landesplanerische Letztentscheidung noch nicht möglich ist Ziel: vorsorgliche Sicherung von Bereichen, die z.B. durch die Rückverlegung von Deichen, wieder als Retentionsraum zur Verfügung stehen sollen und für die eine wasserrechtliche Sicherung gesetzlich nicht vorgesehen ist ¾ Risikovorsorge in potenziellen Überflutungsbereichen Instrumente: i. d. R. als Vorbehaltsgebiet für Bereiche, die durch das Versagen oder Überströmen von Schutzeinrichtungen (z.B. Deiche) überflutet werden können sowie in Bereichen mit bestehenden Siedlungen zur Schärfung des Bewusstseins für die Hochwassergefahr. In Fällen, in denen im Katastrophenfall eine hohe Gefahr für Leben und Sachgüter bestünde, käme ggf. eine Festlegung als Vorranggebiet in Betracht. Auch diese Bereiche können wasserrechtlich nicht gesichert werden. ¾ Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche der Einzugsgebiete der Flüsse Instrumente: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung und Entwicklung von Freiräumen bzw. Festlegungen zur Art der Flächennutzung, die dem Erhalt und der Verbesserung des Wasserrückhaltes dienen. Da es sich bei den Flusseinzugsgebieten um sehr große Räume handelt, kann eine Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche nur durch eine Kombination von verschiedenen Festlegungen erreicht werden. Die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten z.B. für Natur und Landschaft oder Walderhalt/-mehrung dienen neben ihrer primären Zielrichtung ebenfalls dem Gebietsrückhalt. Daneben sollten aber auch Festlegungen zur Hinwirkung auf eine angepasste Form der Landnutzung und Intensität der Bewirtschaftung getroffen werden (z.B. konservierende Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft, erosionsmindernde Flurgliederung oder Renaturierung von Gewässern). Ein solches Vorgehen ist insbesondere dann erfolgversprechend, wenn die raumordnerischen Festlegungen sich auf eine fachlich abgegrenzte Kulisse von Gebieten beziehen können, in denen auf Grund ihrer Gebietsparameter 21 (Topografie, Morphologie, Boden, Flächennutzung etc.) bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse auftreten können. Die Änderungen/Anpassungen von Bewirtschaftungsformen können nicht direkt über Festlegungen der Raumordnung erreicht werden, da diese keine Bindungswirkung gegenüber privaten Landbewirtschaftern entfalten. Daher ist eine Umsetzung solcher Festlegungen über Förderprogramme (z.B. Umweltgerechte Landwirtschaft) durch Lenkung der Mittel auf die besonders gefährdeten Gebiete oder im Rahmen der Regionalentwicklung im Zusammenwirken der betroffenen Akteure unter Beteiligung bzw. Moderation der Regionalplanung erforderlich. Der Verbesserung des Wasserrückhaltes in der Fläche des Einzugsgebietes der Flüsse dient auch die vorsorgliche raumordnerische Sicherung von Standorten für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes, wie Talsperren oder Hochwasserrückhaltebecken, durch die Festlegung von Vorrang- oder Vorbehaltsstandorten. Bisherige Umsetzung und weitere Handlungserfordernisse a) Bisherige Umsetzung Grundsätzlich wurden die Handlungsempfehlungen der MKRO aus dem Jahr 2000 in den Bundesländern umgesetzt. Dabei wurden im Rahmen der Fortschreibung/Neuaufstellung der Landesraumordnungspläne bzw. –programme die aufgeführten Handlungsschwerpunkte als Aufträge an die Regionalplanung formuliert. Da die Fortschreibung/Neuaufstellung der Landesraumordnungspläne und die sich daran anschließende Fortschreibung der Regionalpläne in den einzelnen Bundesländern in jeweils unterschiedlichen Zeiträumen erfolgte bzw. immer noch nicht abgeschlossen ist, sind die Aufträge zum vorbeugenden Hochwasserschutz noch nicht in allen Regionalplänen umgesetzt. Es ist aber abzusehen, dass dies in den kommenden Jahren der Fall sein wird. Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen besteht noch folgender Optimierungsbedarf: - Teilweise fehlten fachliche Grundlagen der Wasserwirtschaft oder waren überarbeitungsbedürftig, so dass eine raumordnerische Letztentscheidung mangels ausreichender fachlicher Begründung nicht getroffen werden konnte. Insbesondere betrifft dies die rückgewinnbaren Überschwemmungsbereiche, die so größtenteils nur als 22 Vorbehaltsgebiete festgelegt werden konnten. Hier sollte in der ständigen Zusammenarbeit der Raumordnung mit der Wasserwirtschaft möglichst frühzeitig vermittelt werden, welche Fachdaten für welche Festlegungen benötigt werden. - Es kam zu Akzeptanzproblemen bei der Festlegung von Vorranggebieten z.B. seitens der Landwirtschaft und der Kommunen (Befürchtung von Nutzungseinschränkungen) als auch seitens der Wasserwirtschaft, die über wasserrechtliche Festlegungen hinausgehende raumordnerische Festlegungen für den vorbeugenden Hochwasserschutz als nicht konsensfähig betrachteten. Daher erscheint es weiterhin notwendig, gemeinsame Hochwasserschutzstrategien zwischen Raumordnung, Wasserwirtschaft, Kommunen und Landnutzern mit dem Ziel zu diskutieren, weitere volkswirtschaftliche Kosten und ökologische Schädigungen unserer Flusssysteme nachhaltig zu vermeiden. Dabei sollten die raumordnerischen Instrumente als sinnvolle Ergänzung und nicht als Konkurrenz zur wasserwirtschaftlichen Fachplanung genutzt werden. - Der Handlungsschwerpunkt „Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche der Einzugsgebiete der Flüsse“ wird in den einzelnen Bundesländern noch sehr unterschiedlich behandelt – teilweise durch konkrete, an eine Gebietskulisse geknüpfte Festlegungen, teilweise durch allgemeine, räumlich nicht konkrete Grundsätze, teilweise wird diese Thematik aber auch gar nicht behandelt. Hier sollten durch weiteren Austausch zwischen den Bundesländern mögliche und erfolgversprechende Beispiele diskutiert werden. b) Weitere Handlungserfordernisse Eine eventuell höhere Wahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen erfordert eine Überprüfung der bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen. Dies bedeutet für die Raumordnung - Überprüfung der Ausrichtung der Vorranggebiete zum vorbeugenden Hochwasserschutz (vorhandene Retentionsflächen) an einem hundertjährlichen Hochwasser - ist ggf. eine Ausrichtung an einem HQ200 (oder anderer Klimazuschlag) erforderlich? - Prüfung des Erfordernisses der zusätzlichen Sicherung von potenziellen Überflutungsbereichen hinter Schutzeinrichtungen als Vorranggebiet, da die Sicherheit der technischen Hochwasserschutzeinrichtungen eventuell nicht ausreicht bzw. sich die Versagenswahrscheinlichkeit erhöhen könnte - Prüfung der möglichen Einbeziehung von bebauten Bereichen (Siedlungen) in Vorrangfestlegunen mit dem Ziel, bei der Fortschreibung der B-Pläne eine Nachver- 23 dichtung auszuschließen bzw. auf einen Rückbau hinzuwirken und Prüfung einer Verlagerung von besonders hochwasserempfindlichen Infrastrukturen - Prüfung, ob in Risikogebieten auf einen Ausschluss der Förderung von Erhaltungsinvestitionen hingewirkt werden kann - Prüfung der Möglichkeit der planerischen Unterstützung eines regionalen bzw. sogar überregionalen Retentionsflächenausgleichs - Verstärkte Hinwirkung auf eine angepasste Flächennutzung zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltes insbesondere in Gebieten mit potenziell starken oberirdischen Abflüssen Für all diese Möglichkeiten der planerischen Vorsorge ist enge Zusammenarbeit der Raumordnung mit der wasserwirtschaftlichen Fachplanung erforderlich. Denn nur auf der Grundlage abgesicherter fachplanerischer Daten kann eine begründete raumordnerische Abwägungsentscheidung getroffen werden. Entsprechend der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ist hier auch die Fachplanung gefordert, da bei der Erstellung sowie der anschließenden regelmäßigen Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne die voraussichtlichen Auswirkungen der Klimaänderung auf das Auftreten von Hochwasser zu berücksichtigen sind. Insgesamt muss die Raumordnung im gesellschaftlichen Kontext die Fragen beantworten: Wie wird in der Planung mit den Unsicherheiten einer veränderten Eintrittswahrscheinlichkeit von Hochwasserereignissen umgegangen? Welche Einschränkungen der Nutzung einerseits bzw. andererseits welche Risiken sollen in hochwassergefährdeten Bereichen gesellschaftlich toleriert werden? 3.2 Handlungsfeld: Küstenschutz Meere und Küstenregionen rücken zunehmend in den Fokus. Dies zeigen nicht nur die immer intensiver und vielfältiger werdenden Nutzungen und die wachsende wirtschaftliche Bedeutung der Küstenregionen und der Meere, sondern auch die Bestrebungen der EU, nach dem integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) nunmehr eine integrierte Meerespolitik zu etablieren. Die Vielzahl von Nutzungs- und Schutzansprüchen implizieren einen hohen Koordinierungsbedarf, um potenziellen Nutzungskonflikten und Risiken zu begegnen. Das hier insbesondere die Raumordnung eine Leitfunktion wahrnehmen kann, hat auch die EU erkannt und einen Fahrplan Raumordnung zur integrierten Meerespolitik erstellt. 24 Zu dieser Gemengelage kommen die Folgen des Klimawandels hinzu, die quasi sämtliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche erfassen und deren regionalen Ausprägungen und Wechselwirkungen mit anderen Faktoren bislang nicht geklärt sind. Insbesondere die folgenden Auswirkungen sind an der Küste relevant; treffen sie zeitlich zusammen, kann dies die Situation noch verschärfen: − Meeresspiegelanstieg bis zum Jahr 2100 zwischen 18 – 59 cm lt. 4. Sachstandsbereicht des IPCC von 2007; − Änderung der Häufigkeit und Intensität von Stürmen; − Änderung der Häufigkeit und Intensität von Sturmfluten; − Zunahme extremer Niederschlagsereignisse und höherer Abflüsse aus dem Binnenland; − Erhöhte Wasserstände Æ Verschiebung der Brackwasserzone und Zunahme der Grundwasserversalzung und damit verbunden veränderte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen; − Zunahme von Landverlusten durch Erosion auf den Inseln und an der Küste; − Anstieg der Temperaturen und in der Folge veränderte z. T. intensivere Nutzungen z.B. durch Tourismus; − Zunahme der Nähr- und Schadstoffeinträge über die Flüsse in das Küstenmeer. Der Küsten- und der Sturmflutschutz sind unabdingbare Voraussetzungen für die Besiedlung der Küstenzone. Sie sind maßgeblich, um Schadpotenziale zu verringern und an der Küste und auf den Inseln ein möglichst gefahrloses Leben und Wirken des Menschen zu ermöglichen. Eine Anpassung der Küstenschutzstrategien und –maßnahmen an die zukünftigen, infolge des Klimawandels veränderten Rahmenbedingungen ist zwingend geboten. Handlungsschwerpunkte und Instrumente ¾ Der Raumbedarf für Küstenschutzmaßnahmen und Klei- und Sandentnahmestellen sind zu sichern. Linienhafte Küstenschutzmaßnahmen wie Deichbaumaßnahmen sind nach wie vor das Mittel der Wahl, um Menschen und Sachgüter vor Hochwasser und Überschwemmungen durch Sturmfluten zu schützen. Die Maßnahmen reichen von Neubauten über Verkürzungen der Deichlinie bis zu Deichverstärkungen und –erhöhungen. Wo zusätzlich zur 1. Deichlinie eine 2. Deichlinie vorhanden ist, ist diese zu erhalten. 25 Instrumente: Raumordnerisch erfolgt die Sicherung durch textliche Festlegung als Ziel, ggf. durch Vorranggebietsfestlegung in der kartographischen Darstellung. ¾ Schutz vor Landverlust durch Erosion Der Landverlust durch Erosion kommt an der Küste und auf den Inseln dem Verlust der Lebens- und Wirtschaftsgrundlage gleich. Somit zieht Erosion erhebliche ökonomische und soziokulturelle Beeinträchtigungen in der Küstenzone nach sich. Dem ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Errichtung massiver Deckwerke und Buhnen, künstliche Strandauffüllungen, Erhalt von Schutzdünen) dauerhaft entgegen zu wirken. Dabei wird einem Anstieg des Meeresspiegels insbesondere bei neuen massiven Bauwerken durch entsprechend angepasste Bemessungswasserstände schon heute Rechnung getragen. Eine Besonderheit für den Küstenschutz bilden die Inseln. Ziel des Inselschutzes ist es, Siedlungsräume vor Sturmfluten zu schützen und den Bestand der Inseln zu sichern. Bei Sturmfluten bilden die Inseln zudem ein natürliches Barrieresystem, so dass die Seegangsbelastung der Festlandsküste verringert wird. Instrument: Textliche Festlegung als Ziel Handlungserfordernisse Konflikte und Nutzungskonkurrenzen werden sich im Küstenraum wie auch andernorts aufgrund des Klimawandels verschärfen. Dabei kann die Entwicklung nachhaltiger Lösungsansätze im Sinne eines Konfliktmanagements für den Küstenraum durch das Instrument des integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) positiv beeinflusst werden. Wichtige Voraussetzung für zukünftige Strategien und neue Lösungen ist eine entsprechende Datenbasis sowohl hinsichtlich regionalisierter Daten zum Klimawandel als auch hinsichtlich der zu erwartenden Wasserstände und der potenziellen Ausbreitung von Überflutungen in der Fläche. Folgende Handlungserfordernisse werden identifiziert: Erforschung, Entwicklung und Erprobung von alternativen Küstenschutzstrategien In der jüngsten Vergangenheit wurden die Bemessungswasserstände aufgrund des zu erwartenden Meeresspiegelanstiegs bereits angepasst. Dennoch können Deiche und Schutzbauwerke zukünftig nicht beliebig erhöht werden. Zurzeit sind derartige Bauwerke in Nieder- 26 sachsen konstruktiv so ausgebildet, dass sie noch um einen weiteren Meter erhöht werden können. Daraus folgt, dass dringend alternative Küstenschutzstrategien erforscht, entwickelt und erprobt werden müssen. Die Prüfung des Raumbedarfs für die Umsetzung zukünftiger Küstenschutzstrategien und deren Realisierungsmöglichkeiten ist von großer Bedeutung. Die Freihaltung von notwendigen Flächen von Bebauung und sonstigen nur schwer revidierbaren Nutzungen für Küstenschutzzwecke bildet vor dem Hintergrund, auch zukünftig eine notwendige räumliche Flexibilität für die Umsetzung von Küstenschutzanlagen sicher zu stellen, eine wesentliche Grundlage. Erste Überlegungen in diese Richtung werden in einer Unterarbeitsgruppe der Trilateralen Wattenmeerkooperation (Coastal Protection and Sealevelrise (CPSL)), im ComCoast-Projekt und im Projekt Climate Proof Areas (CPA)angestellt. Festlegung von überschwemmungsgefährdeten Bereichen hinter Küstenschutzdeichen Zur Sensibilisierung der hinter dem Deich lebenden Bevölkerung soll das Überflutungsrisiko aufgezeigt werden. Die Wahrnehmung der jeweiligen Betroffenheit ermöglicht Nutzungsanpassungen und eine Notfallvorsorge. Zum Schutz/zur Evakuierung der Bevölkerung bedarf es für den Fall, dass Schutzbauwerke bzw. Deiche nicht halten, eines Fluchtwegenetze (z.B. in Dammlage geführte Straßenverbindungen). Staffelung/Anpassung von Nutzungen entsprechend dem jeweiligen Überflutungsrisiko In überflutungsgefährdeten Bereichen können Nutzungen entsprechend ihrer Empfindlichkeit gegenüber Überflutung angeordnet werden. Dabei ist zum einen eine Staffelung in der Fläche denkbar (je empfindlicher desto weiter weg) und zum anderen in die Höhe (unempfindliche Nutzungen im Untergeschoss bis hin zu völliger Freihaltung – empfindlichere Nutzungen tendenziell höher gelegen) Flächen mit Versalzungs- und Vernässungsrisiko infolge steigender Wasserstände und Verschiebung der Brackwasserzone Insbesondere landwirtschaftliche Nutzungen sind von einer zunehmenden Versalzung betroffen (z.B. Anbau von Feldfrüchten, Viehtränken). Eine Vernässung als Folge des Meeresspiegelanstieges und des damit verbundenen Anstiegs des Grundwasserspiegels und der Wasserstände der oberirdischen Gewässer schränkt die landwirtschaftliche Nutzung ebenfalls ein, ist aber auch für bebaute Flächen problematisch. Aufschüttungen können bei einzelnen Planungen Abhilfe schaffen, sind aber aufgrund des großen Rohstoffbedarfs kein geeignetes Mittel um großflächig neue Siedlungs- und Gewerbegebiete zu erschließen. 27 Steilküstenabbrüche Im Bereich der Steilküsten treten vermehrt Abbrüche auf, die angrenzende Nutzungen gefährden. Das Ausmaß solche Abbrüche ist kaum kalkulierbar; aus dem Ostseeraum sind Abbrüche von bis zu 80 m ins Landesinnere pro Ereignis bekannt. Ziel muss es sein, gefährdete Bereiche zu ermitteln und großräumig von inkompatiblen Nutzungen freizuhalten. 3.3 Handlungsfeld: Schutz der Berggebiete (insbesondere Alpenraum) Zu den vom Klimawandel besonders betroffenen Gebieten zählen Berggebiete wie insbesondere der Alpenraum. Die Folgen des Klimawandels sind dort besonders wahrnehmbar. Verstärkend kommt hinzu, dass die Erwärmung im Alpenraum im Vergleich zum Bundesdurchschnitt um einiges höher liegt und sich die Anzahl der Frosttage im Jahresdurchschnitt verringern wird. Wissenschaftler gehen davon aus, dass das Risiko von Extremwetterereignissen in den Alpen steigen wird. Prognostiziert werden zudem: - die Zunahme der Wahrscheinlichkeit von Hitzewellen - eine ansteigende Tendenz von Starkniederschlägen und Hochwassergefahr - eine Aufwärtsverschiebung der biologischen Zonen und dadurch die Gefährdung vieler alpiner Pflanzen und Tiere - ein enormer Rückgang der Gletscher - veränderte Gefahrenpotenziale von Naturgefahren, wie Steinschlag, Bodenerosion, Lawinenabgänge etc. - ein starker Rückgang der Schneesicherheit für Wintersportgebiete Handlungsschwerpunkte und Instrumente - Schutz des empfindlichen Lebensraums der Alpen - Schutz der Bevölkerung vor Naturgefahren - Berücksichtigung weiterer Entwicklungsmöglichkeiten für die Bevölkerung und die Wirtschaft in den Alpenregionen Formelle und informelle Instrumente zur Umsetzung: 28 ▪ Zur Ordnung und zur Entwicklung des Alpenraums ist bereits seit 1972 das Ziel „Erholungslandschaft Alpen“ (sog. Alpenplan) im Landesentwicklungsprogramm Bayern enthalten. Die Unterteilung des bayrischen Alpenraums in drei Zonen mit abgestuften Vorgaben und Restriktionen für die weitere Erschließung soll den Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume gewährleisten, das Gefahrenrisiko minimieren und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung für die Bevölkerung und Wirtschaft ermöglichen. ▪ Spezielle textliche Ziele zum Erhalt und ggf. zur Wiederherstellung der Schutzfunktion des Bergwaldes, zum Schutz vor Naturgefahren (z.B. Hangrutschungen, Erosionen, Lawinen, Hochwasser) zum Erhalt der Berglandwirtschaft und zur qualitativen Verbesserung des Tourismus. ▪ Regionalmanagementinitiativen Durch verstärkte Bearbeitung der Themenfelder Klimaschutz und Klimawandel, Energie etc. Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Entscheidungsträger vor Ort leisten. Unterstützung bei der Umsetzung von Konzepten. ▪ Risk-Governance Prozesse Durch Mitwirkung bei entsprechenden EU-Projekten Risk-Governance-Prozesse im Alpenraum modellhaft erproben und ggf. regionsweit einführen. Weitere Handlungserfordernisse: - Fortlaufende Evaluierung der Zoneneinteilung des sog. Alpenplans im LEP (ggf. Anpassung an Naturgefahrenereignisse) und der raumordnerischen Festlegungen unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse und Untersuchungen (zum Beispiel: INTERREG IV B CLISP) - Überprüfung des raumordnerischen Handlungsbedarfs anhand der von der Fachplanung entwickelten Hinweiskarten und Managementpläne (Gefahrenhinweiskarten, Lawinenhinweiskarten, Risikomanagementpläne für Wildbäche etc.) 3.4 Handlungsfeld: Schutz vor Hitzefolgen (bioklimatische Belastungsgebiete) Urbane Ballungsräume sind die größten räumlichen CO2 Quellen, denn dort werden ca. 80% der Energie verbraucht und somit die meisten klimaschädlichen Emissionen durch den ener- 29 gie- und ressourcenintensiven Lebensstandard verursacht - gleichzeitig werden die Folgen des Klimawandels hier besonders deutlich zu spüren sein. Infolge des projizierten (jedoch regional differenzierten) durchschnittlichen Temperaturanstiegs und der daraus resultierenden lokalen Erwärmung (Ö siehe Karte….) sind beispielsweise zwischen den Siedlungsbereichen und dem Umland Temperaturdifferenzen von bis zu 10 Grad und mehr möglich. Nach Experteneinschätzung ist damit zu rechnen, dass die Wahrscheinlichkeit für einen Hitzesommer wie im Jahr 2003 in Europa, mit enormen volkswirtschaftlichen Schäden (13 Mrd.) und über 20.000 „Hitzetoten“, zukünftig voraussichtlich deutlich ansteigen wird (Münchner Rück 2003). Großen Einfluss auf die lokale Temperaturzunahme haben die Exposition, die Höhe, der Abstand und die Beschaffenheit der Baumaterialien von Gebäuden, die Durchlüftung, Durchgrünung und das Vorhandensein von Kaltluftentstehungsgebieten sowie die Oberflächen von Straßen und Wegen. Entsprechend kommt der kommunalen Ebene bei der Anpassung der Städte an den Klimawandel eine besondere Bedeutung zu. Mit ihren Instrumenten kann die Raumordnung jedoch dazu beitragen, großflächige Bereiche, die zur Minderung der mit dem Klimawandel verbundenen kritischen Auswirkungen geeignet sind, freizuhalten. Handlungsschwerpunkte und Instrumente Schutz überörtlich bedeutsamer klimawirksamer Freiräume/Ausgleichsflächen • Sicherung klimawirksamer Ausgleichsräume und Luftaustauschbahnen sowie Ausschluss entgegenstehender Nutzungen durch Festlegung geeigneter Vorrang/Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen, z.B. als Vorrang-/Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen bzw. klimaökologische Ausgleichsräume. • Darüber hinaus tragen auch freiraumbezogene Festlegungen, die durch entsprechende Vorrang-/Vorbehaltsgebiete gesichert werden, zur Sicherung klimawirksamer Ausgleichsräume bei (z.B. Bereiche für die Landwirtschaft, Regionale Grünzüge, Grünzäsuren). Ziel: Mit der Festlegung klimatisch bedeutsamer großräumiger Freiflächen sollen insbesondere in den Verdichtungsräumen, bzw. in funktionaler Beziehung zu diesen, die Kalt- bzw. Frischluftsammelgebieten und Abflussleitbahnen gesichert werden und auf eine Minderung der Überwärmungen und Emissionsbelastungen sowie eine Verbesserung der Luftaustauschprozesse hingewirkt werden. 30 Räumliche Steuerung der Siedlungsflächen-/Infrastrukturentwicklung • Festlegung von Siedlungszuwachsflächen als Vorranggebiete sowie Infrastrukturtrassen und –standorte in den Raumordnungsplänen (siehe auch Kap. 2.2) • Textliche Vorgaben für die Bauleitplanung, wonach bei der Siedlungsentwicklung und anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Nutzungen die klimaökologischen Auswirkungen und erkennbare Gefährdungen durch extreme meteorologische Ereignisse berücksichtigt werden sollen • Darstellung von thermischen Belastungsgebieten Ziel: Über die Sicherung klimarelevanter Freiflächen hinaus, kommt der räumlichen Zuordnung von Siedlungszuwachsflächen - zur Vermeidung und Minimierung von Wärmeinseln eine Bedeutung zu. Eine darüber hinausgehende Differenzierung der Siedlungsstrukturen (z.B. Höhe und Zuordnung der Gebäude) ist auf kommunaler Ebene umzusetzen. Bisherige Umsetzung und weitere Handlungserfordernisse a) Bisherige Umsetzung Grundsätzlich treffen alle Raumordnungspläne Festlegungen zur Sicherung von unterschiedlichen (klimawirksamen) Freiraumnutzungen. Wenige Pläne weisen dagegen explizit Flächen zur Sicherung ihrer besonderen Klimafunktionen (z.B. als Vorrang-/Vorbehaltsgebiete) aus oder kennzeichnen andere freiraumbezogene Vorrangfestlegungen mit einer zusätzlichen siedlungsklimatischen Funktion. b) Weiter Handlungserfordernisse • Grundlage für die raumordnerische Sicherung und Entwicklung klimarelevanter Freiflächen ist eine bessere Kenntnis der regionalen Klimate (insbesondere Frisch/Kaltluftentstehungsgebiete, Frisch-/Kaltluftleitbahnen zur Gewährleistung klimatischer Austauschbeziehungen, Auswirkungen städtischer Wärmeinseln). • Es besteht Bedarf an weiterführenden Untersuchungen zu dem Spannungsfeld der notwendigen Dichte der „kompakten“ und damit flächen-, energie- und verkehrssparenden Stadt auf der einen Seite und andererseits der diesem Trend entgegenwirkenden notwendigen Durchlüftung und Durchgrünung, um den „urban heat“ Effekt nicht zu verstärken. 31 3.5 Handlungsfeld: Regionale Wasserknappheiten Nach bisherigen Voraussagen kann man in Deutschland trotz des sich abzeichnenden Klimawandels davon ausgehen, dass grundsätzlich eine gesicherte Wasserversorgung gewährleistet ist, da die Grundwasserneubildung insgesamt über das Jahr gesehen höher als die Entnahme sein wird. Prognostizierte geringere Niederschläge im Sommer können größtenteils, jedoch nicht in allen Regionen, kompensiert werden durch höhere Niederschläge im Winter. Insbesondere in Südwestdeutschland und im Nordostdeutschen Tiefland ist mit einer zunehmenden Sommertrockenheit (bis hin zu Dürreereignissen) und einer generellen Abnahme des Jahresniederschlages zu rechnen. In diesen Regionen werden voraussichtlich trockene, heiße Sommer ohne Grundwasserneubildung zu einer deutlichen Verringerung des Wasserdargebots führen. Zu einer Verschärfung der Situation kann eine Verlängerung der Vegetationsperiode mit höherer Verdunstung beitragen. Verbunden mit einer verringerten Grundwasserneubildung ist ggf. eine Verschlechterung der Grundwasserqualität durch die Konzentration von geogenen und anthropogenen Schadstoffen. Auch in Oberflächengewässer kann es zu gravierenden Problemen wie Verlandung, Trockenfallen sowie Verschlechterung der Gewässergüte durch geringere Verdünnung kommen. Handlungsschwerpunkte und Instrumente ¾ Verstärkte Sicherung von Wasserressourcen insbesondere auch zur dauerhaften, langfristigen Sicherung über den gegenwärtigen Nutzungsbedarf hinaus (Reservegebiete) Instrumente: Festlegung von Vorranggebieten (ggf. Vorbehaltsgebieten) für den Grundwasserschutz (oder vergleichbare Vorranggebiete) insbesondere für Gebiete, die noch nicht fachgesetzlich als Trinkwasserschutzgebiete gesichert sind ¾ Unterstützung des Erhalts bzw. der Verbesserung des Wasserhaushaltes der Böden (Erhöhung der Wasserspeicherfähigkeit, Verbesserung des Infiltrationsvermögens) in den empfindlichen Bereichen der Grundwassereinzugsgebiete Instrumente: Formulierung von Festlegungen zur Hinwirkung auf eine angepasste, Grundwasser schonende Art und Intensität der Flächennutzung, insbesondere durch Reduzierung 32 der Flächenversiegelung, Förderung einer konservierenden Bodenbearbeitung in der Landwirtschaft, ganzjährig ausreichende Bodenbedeckung. Um einen räumlich konkreten Bezug herstellen zu können, sollten sich die Festlegungen auf eine (mit Unterstützung der Fachplanung) abgegrenzte Gebietskulisse der empfindlichen Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete beziehen. Die Umsetzung dieser Festlegungen kann über Förderprogramme (Lenkung der Mittel auf die besonders gefährdete Gebiete) und/oder im Rahmen der Regionalentwicklung im Zusammenwirken der betroffenen Akteure (Kommunen, Fachplanung, Landwirte etc.) unter Moderation bzw. Beteiligung der Regionalplanung erfolgen. ¾ Vorausschauende Lenkung stark Wasser verbrauchender Nutzungen, wie z.B. Gewerbe/Industrie mit hohem Bedarf an Brauchwasser, Siedlungen, Erholungsnutzungen mit hohem Wasserbedarf oder Grundwasser zehrender Anbau von nachwachsenden Rohstoffen, in den von Trockenheit besonders betroffenen Gebieten Instrumente: Sicherung von Bereichen, wo diese Nutzungen grundsätzlich möglich sind sowie gleichzeitige Festlegung von Ausschlussbereichen für stark Wasser verbrauchende Nutzungen Bisherige Umsetzung und weitere Handlungserfordernisse a) bisherige Umsetzung Nahezu sämtliche Raumordnungspläne in den Bundesländern haben sich auch bisher schon mit der Sicherung von Bereichen für Wasserressourcen insbesondere durch die Festlegung von Vorrang- und/oder Vorbehaltsgebiete beschäftigt. Allerdings erfolgte diese Sicherung größtenteils noch ohne Einbeziehung der absehbaren Folgen des Klimawandels in Hinblick auf den Wasserhaushalt. b) Weitere Handlungserfordernisse Um künftig absehbare regionale Konflikte bei der Nutzung von Wasserressourcen lösen zu können und schon heute vorsorglich verstärkt Wasservorratsgebiete raumordnerisch sichern zu können, ist die Raumordnung auf eine intensive Zusammenarbeit mit der Fachplanung angewiesen. Nur auf der Grundlage fachlicher Gebietsabgrenzungen und prognostizierter Änderungen des Wasserdargebots abhängig von Klimaprojektions- und Landnutzungsszenarien lassen sich ausreichend begründbare raumordnerische Festlegungen treffen. Dabei 33 könnte es hilfreich sein, bei der wissenschaftlichen Entwicklung von Anpassungsstrategien seitens der Wasserwirtschaft frühzeitig die Möglichkeiten der Raumordnung mit einzubeziehen. 3.6 Handlungsfeld: Veränderungen im Tourismusverhalten Für viele Tourismusregionen in Deutschland, insbesondere jedoch für die Küsten- und Bergregionen, wird der Klimawandel voraussichtlich größere Veränderungen (Chancen wie Risiken) mit sich bringen. An der Küste können erhöhte Luft- und Wassertemperaturen zu einer Saisonverlängerung, insbesondere die Badesaison, führen. Touristische Infrastrukturen können in der heutigen Nebensaison besser ausgelastet werden. Besonders an Binnengewässern kann eine Erhöhung der Wassertemperaturen jedoch auch mit einer verringerten Wasserqualität einhergehen. Im Sommer kann es zu einer Verlagerung von Tourismusströmen aus dem Süden Europas (Hitzestress) v.a. an die deutschen Küsten kommen. Allerdings bringt der Klimawandel für die Küstenbereiche auch Risiken mit sich. Die Erhöhung des Meereswasserspiegels wird zu Landverlust, zu verstärkter Küstenerosion und Strandabtrag insbesondere an den Inseln führen. Kosten für Küstenschutz und Aufspülungen erhöhen sich. Für den Wintertourismus wird der Klimawandel eher Risiken mit sich bringen. Die Abnahme der Frosttage und die geringere Schneesicherheit werden zu einer Konzentration des Skitourismus auf die höheren Lagen der Mittelgebirge und der Alpen führen. Bisherige Wintersportgebiete müssen neue touristische Angebote finden, die Konzentration des Skitourismus auf eine insgesamt geringere Fläche bringt Überlastungserscheinungen mit sich. Folgende weitere Änderungen zeichnen sich ab: Der Städtetourismus wird sich eher aus den Sommermonaten heraus (Hitzebelastung) in die Übergangsjahreszeiten verlagern. Neue, bioklimatisch begünstigte, Erholungsgebiete werden voraussichtlich erschlossen. Allerdings können auch gerade im Bereich der naturnahen Erholung neue Raumnutzungskonflikte auftreten durch Veränderungen im Landschaftsbild, z. B. durch den Ausbau von Windenergie- und Photovoltaikanlagen sowie durch eine Umstellung in der Landwirtschaft auf die Produktion nachwachsender Rohstoffe. Andererseits kann eine Verschiebung der Weinbaugrenze deutlich weiter nach Norddeutschland hinein, dort wiederum Chancen für den Tourismus und die Entwicklung ländlicher Räume mit sich bringen. 34 Handlungsschwerpunkte und Instrumente Gemeinsam mit den Unternehmen und Verbänden aus dem Tourismusbereich sollten die voraussichtlichen regionalen Veränderungen durch die Regionalplanung strategisch und konzeptionell aufgearbeitet werden. Dies erleichtert die frühzeitige Neuausrichtung der Tourismuswirtschaft sowohl auf die Aspekte, die sich aus dem Klimawandel aber auch aus dem demographischen Wandel ergeben. Die Raumordnung kann − mit der Festlegung von neuen Tourismusschwerpunkt- und –entwicklungsräumen in Raumordnungsplänen agieren, textliche Festlegungen zur qualitativen und quantitativen Tourismusentwicklung treffen (z. B. durch ein Hinwirken auf die Vermeidung weiterer Investitionen in Tourismusbereiche, die künftig nicht mehr tragfähig sein werden, wie den Ausbau von Wintersporteinrichtungen in Mittelgebirgen, um damit auch zu einer vorausschauenden Lenkung von Fördermitteln beizutragen), − bestehende Trassen der Schienenverkehrsinfrastruktur für eventuell spätere Nutzungen sichern − neue Investitionen und Infrastrukturen im Rahmen einer Standortsicherung raumordnerisch vorbereiten sowie − durch die Abstimmung von Maßnahmen und Vorhaben zur Lösung von Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen zum Klimaschutz (insbes. Inanspruchnahme von Flächen für erneuerbare Energien) und dem Schutz des Landschaftsbildes beitragen. Handlungserfordernisse Gerade in diesem Handlungsfeld ist eine enge Zusammenarbeit aller Akteuren erforderlich, da der Tourismus als Wirtschaftsbereich erheblichen Veränderungen und Schwankungen sowohl durch den Klimawandel als auch durch weitere Faktoren wie dem demographischen Wandel, der generellen Wirtschaftslage usw. unterworfen ist. Aus diesem Grund sollte die Regionalplanung hier verstärkt ihre Koordinations- und Moderationsfunktion im Rahmen der Regionalentwicklung wahrnehmen. 35 3.7 Handlungsfeld: Verschiebung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen Ein wesentlicher Faktor für die Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten ist u. a. das Klima. Steigende Durchschnittstemperaturen, veränderte Niederschlagsverhältnisse sowie die Zunahme von Extremereignissen können Jahresrhythmus, Fortpflanzung, Nahrungsbeziehungen und die Konkurrenzfähigkeit von Arten beeinflussen. Es wird hierdurch voraussichtlich zu Veränderungen im Artenspektrum, in der Struktur ganzer Ökosysteme und zu einer Verschiebung von Verbreitungsgebieten kommen. Bisherige Ausbreitungsmodelle prognostizieren, dass sich in Deutschland für viele Arten die klimatisch geeigneten Lebensräume nach Norden und Osten, in höhere Lagen der Gebirge oder entlang von Feuchtigkeitsgradienten verschieben werden. Insbesondere aus Südwesten kann es zu einer Einwanderung von Wärme liebenden Arten kommen. Arten sind dann vom Aussterben bedroht, wenn die bisherigen Lebensräume keine geeigneten Lebensbedingungen mehr bieten und sie potenzielle neue Lebensräume auf Grund ihrer geringen Ausbreitungsfähigkeit, veränderter Konkurrenz- und Nahrungsbeziehungen oder auch natürlicher und anthropogener Barrieren nicht besiedeln können. Anthropogene Barrieren entstanden und entstehen noch insbesondere durch den erheblichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche. So stieg in den letzten Jahren, entgegen dem Ziel der Bundesregierung bis 2020 den Flächenverbrauch auf 30 ha/Tag zu reduzieren, die Siedlungsund Verkehrsfläche durchschnittlich immer noch um 113 Hektar pro Tag an. Dies führte und führt weiterhin zu einem Verlust ökologischer Verbundflächen, zur Zerschneidung von Ausbreitungskorridoren und in Folge dessen zu einer Isolation von Lebensräumen. Schätzungen besagen, dass durch klimabedingte Auswirkungen sowie den hohen Fragmentierungsgrad der Landschaft und des bereits hohen Anteils gefährdeter Arten in Zukunft ein Verlust von 5 – 30 % aller Pflanzen- und Tierarten in Deutschland wahrscheinlich ist. Neben den direkten Auswirkungen des Klimawandels können auch damit in Zusammenhang stehende Maßnahmen, wie z.B. in Anspruchnahme von Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien (u. a. Produktion von Biomasse) oder verstärkter Schutz der Bevölkerung vor Extremereignissen (z.B. Neubau von Deichen), Auswirkungen auf diesen Prozess haben. Handlungsschwerpunkte und Instrumente ¾ Sicherung eines regions- und länderübergreifenden, funktional zusammenhängenden Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume zur Überwindung der Isolation 36 von Biotopen bzw. ganzen Ökosystemen und zur Ermöglichung von Wanderungsbewegungen – Dazu sollten neben naturschutzfachlich bedeutsamen Kernflächen mit einer bereits hochwertigen Biotopausstattung (= stabile Dauerlebensräume) weitere geeignete Freiflächen mit primär anderen Nutzungen oder Funktionen (v. a. Land- und Forstwirtschaft, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, naturnahe Erholung) als Verbundstrukturen einbezogen werden. Instrumente: Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Natur- und Landschaft (oder ähnliches) und Einbeziehung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für weitere Freiraumnutzungen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Hochwasserschutz sowie Regionale Grünzüge und Grünzäsuren auf der Grundlage von Gebietskulissen in den Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen ¾ Minimierung weiterer Zerschneidungen Instrumente: Bündelung und Konzentration der Infrastruktur, insbesondere Verkehrsinfrastruktur sowie Vermeidung der Siedlungsdispersion durch raumstrukturelle Festlegungen; Sicherung von noch vorhandenen großräumig unzerschnittenen Räumen (zumindest als Vorbehaltsgebiet oder Grundsatz) Bisherige Umsetzung und weitere Handlungserfordernisse a) bisherige Umsetzung Bereits lange vor der aktuellen Diskussion um die Folgen des Klimawandels wurde die Notwendigkeit der Sicherung eines ökologischen Verbundsystems mit Hilfe der Raumordnungsplanung in wichtigen Strategiepapieren der Raumordnung bzw. Raumentwicklung auf europäischer und bundesdeutscher Ebene festgeschrieben. Eine immer noch aktuelle Grundlage wurde mit der Entschließung der MKRO vom 27.11.1992 zum „Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung“ geschaffen. Auch in den Grundsätzen 2 und 6 des § 2 Abs. 2 ROG ist der ökologisch wirksame Freiraumverbund bzw. der Biotopverbund verankert. Dennoch wurden verstärkt erst in den letzten Jahren ökologische Verbundsysteme in Raumordnungsplänen gesichert, als auch landesweite naturschutzfachliche Biotopverbundplanungen vorlagen, die in die Raumordnungspläne einfließen konnten. Im Jahr 2002 wurde im § 3 BNatschG der Auftrag zur Schaffung und planungsrechtlichen Sicherung eines Biotopver- 37 bundes gesetzlich verankert. So wurde der notwendige Schritt getan, von dem lange Zeit praktizierten Vorgehen der naturschutzfachlichen Sicherung von wertvollen Einzelflächen für den Arten- und Biotopschutz hin zur Schaffung von Wanderungsmöglichkeiten durch Vernetzung von Habitaten, d.h. Kerngebiete, Landschaftskorridore, Verbundachsen, Trittsteine, zu kommen. b) weitere Handlungserfordernisse Eine Prognose wie und in welchem Umfang Arten und Biotope in Folge des Klimawandels in Deutschland zunehmen, zurückgehen, verschwinden oder sich in ihrer Zusammensetzung ändern ist noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Aus diesem Grund sollte die bisher in den Ländern begonnene bzw. durchgeführte Sicherung eines funktionalen Netzes ökologisch bedeutsamer Freiräume konsequent weiter verfolgt, sowie eine Ländergrenzen überschreitende Abstimmung herbeigeführt werden. . 4. Anforderungen an die Umweltprüfung Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen, also von Landes- und Regionalplänen, ist von der für den Raumordnungsplan zuständigen Stelle eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplans u. a. auch auf das Klima zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind (§ 9 ROG 2008). Die Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes ist also bereits in den Vorschriften zur Umweltprüfung in der Raumordnungsplanung verankert. Die Umweltprüfung selbst ist immanenter Bestandteil der Aufstellung bzw. Änderung eines Raumordnungsplans. Es bedarf daher keiner zusätzlichen gesetzlichen Regelungen. Vielmehr muss die Frage gestellt werden, wie den Aspekten des Klimaschutzes inhaltlich im Rahmen der Umweltprüfung in einer stärkeren Ausprägung als bislang Rechnung getragen werden kann. Hierbei tritt die Besonderheit auf, dass die Auswirkungen der Festlegungen des Raumordnungsplans auf CO2-Emissionen (Klimaschutz) in die Prüfung einbezogen sowie CO2-Vermeidungs- und Minderungsstrategien betrachtet werden, gleichzeitig jedoch auch einige der zu prüfenden Festlegungen des Plans bereits Reaktionen auf den Klimawandel sind (Anpassungsstrategien). 38 Gegenstand der Umweltprüfung und somit des Umweltberichts sind die Festlegungen des Raumordnungsplans. Einer der ersten Schritte der Durchführung der Umweltprüfung ist das so genannte Scoping. In dessen Rahmen stimmen der für die Aufstellung des Raumordnungsplans zuständige Planungsträger und die in ihrem Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Plans berührten öffentlichen Stellen ab, wie der Umweltbericht ausgestaltet werden soll. Das betrifft die Strukturierung des Umweltberichts insgesamt, den vorgesehenen Untersuchungsumfang ebenso wie die vorgesehene Untersuchungstiefe, die Frage von Alternativenprüfungen und auch die Frage der summarischen Betrachtung aller Auswirkungen auf Natur und Umwelt, und damit auch auf das Klima. Zu den Maßstäben für die Ausgestaltung des Umweltberichts gehören die zu berücksichtigenden Umweltziele. Hier sind neben europäischen und nationalen Vorstellungen zum Klimaschutz vor allem auch die landesweiten bzw. regionalen Klimakonzepte relevant, die auf die jeweilige vorzufindende spezifische Situation eingehen. Konkret bedeutet dies, dass im Raumordnungsplan mit seiner Umweltprüfung letztlich die Aspekte von Klimaschutz und – wandel nur so qualifiziert betrachtet werden können, wie dieser Themenkomplex gemeinsam mit den relevanten Experten und Akteuren auf landesweiter bzw. regionaler Ebene bearbeitet und beraten wurde. Über die Umweltprüfung werden also sehr frühzeitig im Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung eines Raumordnungsplans Aspekte des Klimaschutzes mit einbezogen. Die Festlegungen des Plans werden auch auf ihre CO2-Vermeidungs- bzw. –minderungsfähigkeit hin betrachtet, im Rahmen der Alternativenprüfung wird dieser Sachverhalt mit aufgegriffen. Erste vorliegende Umweltberichte zu Raumordnungsplänen zeigen jedoch, dass dem Schutzgut Klima im Vergleich zu anderen Schutzgütern eine eher untergeordnete Bedeutung zukommt. Eine künftig stärkere Berücksichtigung dieses Schutzgutes ist erforderlich, auch in seinem Stellenwert gegenüber den weiteren Schutzgütern. Der Klimawirksamkeit der Planung muss im Rahmen der Umweltprüfung nachgegangen werden. Aufgrund der regional sehr unterschiedlichen Betroffenheit von den Auswirkungen des Klimawandels wird es sicherlich schwierig sein, sich hierzu auf bundesweit geltende Standards zu verständigen; eine Verständigung zu einem Set an Prüfkriterien sollte jedoch angestrebt werden. Zum Standard sollte es jedoch werden, dass in der zusammenfassenden Umwelterklärung, als einem festen Bestandteil der Umweltprüfung, auf die Frage eingegangen werden muss, inwieweit der Plan den Anforderungen des Klimawandels Rechnung trägt. Ein weiterer wichtiger Baustein der Umweltprüfung ist das Monitoring, also die Benennung von Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen aus der Umsetzung des 39 Plans auf die Umwelt. Hierbei werden schwerpunktmäßig die Auswirkungen kontrolliert, die im Umweltbericht beschrieben sind. Insgesamt erscheint es jedoch sinnvoll, das Monitoring im Kontext der ohnehin zweckmäßigen planerischen Erfolgskontrolle bzw. zur laufenden Raum- und Umweltbeobachtung zu verstehen (jedoch als - auch aus formalen Gründen abgegrenzter eigenständiger Baustein). Darüber könnte auch versucht werden die Veränderung von Klimadaten in Beziehung zu setzen zur Umsetzung der Festlegungen des Plans. Intention dabei wäre, frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen zu ermitteln, um in der Lage zu sein, geeignete Abhilfe zu ergreifen. 5. Fazit ⇒ Klimawandel ist ein gesamtgesellschaftliches und globales Problem und daher von allen Planungsbeteiligten zu lösen. Raumordnung muss immer dann einen Beitrag leisten, wenn überörtliche und fachübergreifende Problemstellungen betroffen sind und Lösungen erforderlich werden, die die Aufgaben und Möglichkeiten einzelner Gemeinden oder einzelner Fachbereiche überschreiten. ⇒ Die im ROG definierten formellen und informellen Instrumente der Raumordnung sind zum Schutz des Klimas sowie zur Anpassung an den Klimawandel ausreichend und werden in den Raumordnungsplänen der Länder bereits teilweise angewendet. Es ist jedoch eine Weiterentwicklung und Anpassung der vorhandenen Instrumente an die zukünftigen Erfordernisse vorzunehmen. Im Hinblick auf häufig wenig detailscharfe räumliche Vorhersagen und allgemein unsicherere Prognosen als beispielsweise hinsichtlich der Bevölkerungsvorausberechnungen sollte eine stärkere Flexibilisierung der formellen Raumordnung hinsichtlich bedingter und befristeter Festlegungen (vgl. § 9 Abs. 2 BauGB) geprüft werden. ⇒ In den Raumordnungsplänen finden sich bereits viele Ansätze für Vermeidungs/Minderungs- und Anpassungsstrategien. ⇒ Erforderlich wäre eine Evaluierung, inwieweit bislang klimarelevante Festlegungen der Regionalpläne insbesondere auf der Ebene der Bauleitplanung umgesetzt wurden. ⇒ Als Problem in Bezug auf den Klimawandel zieht sich durch fast alle Handlungsfelder der weiterhin nahezu ungebremste Flächenverbrauch – dies erfordert ein verstärktes Mitwirken der Raumordnung zur Erreichung des Ziels der Bundesregierung bis 2020 Flächenverbrauch auf 30 ha/Tag zu reduzieren. 40 ⇒ Die bei den einzelnen Handlungsfeldern aufgeführten weiteren Handlungserfordernisse müssen in enger Zusammenarbeit mit der Fachplanung unter Nutzung neuer Daten und Erkenntnisse ausgefüllt werden. ⇒ Dazu ist auch der weitere Austausch zwischen den Ministerkonferenzen notwendig. ⇒ Es bedarf neuer Impulse durch und für die Regionalplanung, um stärker als bisher bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen die Aspekte der Verkehrsvermeidung, Verkehrsminimierung bzw. –verlagerung fachplanungsübergreifend zu berücksichtigen. ⇒ Hervorzuheben ist die Rolle der Regionalplanung bei der Umsetzung der Vermeidungs- und Minderungsstrategien sowie Anpassungsstrategien insbesondere auch in Bezug auf den Einsatz informeller Instrumente (Regionalplanung als Bindeglied zur kommunalen Umsetzungsebene). Erforderlich ist die weitere Förderung des Aufbaus von regionalen Netzwerken, verstärkte Wahrnehmung der Beratungs-, Moderationsund Koordinationsfunktion der Regionalplanung sowie die Durchführung eines Risikomanagements in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren. ⇒ Insgesamt zeigt das Handlungskonzept einen Überblick über die Palette der möglichen Inhalte und Instrumente (Handwerkszeug) der Raumordnung zur planerischen Umsetzung z.B. von raumrelevanten Ergebnissen der Deutschen Anpassungsstrategie auf Landes- bzw. regionaler Ebene auf. Es dient damit den raumrelevanten Fachbereichen als Information und auch als Anregung, bereits im Rahmen wissenschaftlicher Forschungen und fachlicher Diskussionen die Möglichkeiten und Chancen raumordnerischer Festlegungen mit einzubeziehen. 6. Literatur ARGEBAU vom 25.09.2003 (überarbeitete Fassung vom 06.03.2008): „Handlungsanleitung für den Einsatz rechtlicher und technischer Instrumente zum Hochwasserschutz in der Raumordnung, in der Bauleitplanung und bei der Zulassung von Einzelvorhaben“ Beschluss des Bundeskabinetts vom 17.12.2008: Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel <http://www.bmu.de/klimaschutz/downloads/doc/42783.php> BMU 2008: Die Verminderung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/lahl_umweltsymposium_mai08.pdf FoPS-Studie „Verkehrliche Wirkungen einer dezentral-konzentrierten Siedlungsentwicklung – Entwicklung einer Methodik der Folgeabschätzung regionaler Siedlungskonzepte für die Regionalplanung“; veröffentlicht in: Werkstatt: Praxis Heft 46, BBR, Bonn 2006 41 FoPS-Studie „Raumordnungsrechtliche Festlegungen zum Verkehr in Regionalplänen“; veröffentlicht in: Werkstatt: Praxis Heft 48, BBR, Bonn 2007 Münchner Rück 2003: Die 10 größten Naturkatastrophen 2003 <http://www.munich-re.com/app_resources/pdf/press/press_releases/legacy/pm_2003_12_29_d.pdf> MKRO-Entschließung vom 27.11.1992: „Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung“ MKRO-Entschließung vom 08.03.1995: „Beiträge räumlicher Planungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz“ MKRO Entschließung vom 29.03.1996: „Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu einem grenzübergreifenden vorbeugenden Hochwasserschutz in Flussgebieten“ Umweltbundesamt (Hrsg.) 2007: Klimaschutz in Deutschland: 40%-Senkung der CO2Emissionen bis 2020 gegenüber 1990. BMVBS/BBR (Hrsg.): Raumentwicklungsstrategien zum Klimawandel, BBR-OnlinePublikation 19/2008 <bbsr.bund.de/cln_005/nn_23582/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BBSROnline/2008/ON192008.html>