vida, younion, AK Österreich & ÖGB Chancen Nutzen Büro Herausforderung Inklusion – Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt & Privatleben (Weibliche) Sexualität & Behinderung Mag. Thomas Fröhlich Inhalt • Vorstellung • Themeneinführung – Song von „Senia“ – Maslow´sche Bedürfnispyramide • • • • • Was ist Sexualität? Inklusion Gesundheitsbegriff Themen der Behinderung bzw. Veränderungsaufträge Anhang – Sexualassistenz / Sexualbegleitung Herzlich Willkommen! Mag. Thomas Fröhlich • Diplom-Sozialarbeiter, Sozialwissenschafter & Mediator • Leitung „Sozialberatungsstelle für Sexuelle Gesundheit – Beratung & Betreuung von Menschen in der Prostitution“ der MA15 • FH-Lektor „FH campus wien“ • Sexualberater & Sexualpädagoge in der Familien- und Sexualberatungsstelle „Courage“ • Praxisgemeinschaft „Sozialarbeitergasse“ • Erreichbarkeit: [email protected] SMS an 0699 / 177 22 545 • www.senia.at/senia-song-von-franz-danner/ • Motto von „Senia“: – Sexualität ist ein Teil jedes Menschen! Maslowsche Bedürfnispyramide Sex sells … Selbst Leuten, die nicht täglich mit der Werbebranche konfrontiert sind, dürfte das Motto „Sex Sells“ bekannt sein. Werbung mit nackter Haut, der weiblichen Brust, phallischen Symbolen oder mutigen Anmutungen werden erst belächelt – manchmal bekämpft oder angezeigt – aber bleiben im Kopf! … wenn auch „gegendert“, dennoch sexistisch … Sex sells … „Puntigamer“ mit einer provokanten Frage, abseits des Reinheitsgebots … Mode mit einer stilisierten „Gang-Bang“ inszeniert … „Almdudler“ mit einer phallischen Darstellung … Sex sells … „Klassiker“ in der Werbung … Sex sells … Vom Werberat mit einem sofortigen Stopp belegt, auch von der Watchgroup gegen sexistische Werbung verurteilt: Sujet von steirer-tv.at. Oktober 2013 „Smoking can affect your sex!“ … und ab und zu kann damit auch eine gelungene Verbindung zwischen Inhalten und beabsichtigter Metapher erreicht werden … öffentlicher Verkehr … (© Harald Dostal) Rene Kehrer (27) holt seinen "PE-NIS 20" stets nur bei Schönwetter aus der Garage – seinen ganzen Stolz, seine Nummerntafel, hütet er wie seinen Augapfel. öffentlicher Verkehr … Sex is … mehr als 3 Buchstaben … • S ensibiliät & Sprache • E motionen, Empathie & Elternschaft • S chwangerschaft, STD´s & Sexismus • E rniedrigung & Einschüchterung • X ´und • X mal, Xtrem, X-beliebig Was ist Sexualität? Sexualität ist weit mehr als bloß Genitalität. Flirt, Verliebt-Sein, sexuelle Erregung, Schmusen, Liebkosen, ineinander Eindringen, Selbstbefriedigung (…): all dies sind – neben vielen anderen Varianten – Ausdrucksformen der menschlichen Sexualität. Zeichen und Was ist Sexualität? Sexualität ist in erster Linie eine Kraft, die jedem Menschen von Natur aus mitgegeben ist. Diese äußert sich von Geburt an bis zum Tod. Sie zeigt sich unter vielen verschiedenen Ausdrucksformen: • der Wunsch, in den Armen gehalten zu werden • jemanden küssen • geschmust werden • einander begehren • lustvoll genießen • Kinder zeugen und in die Welt setzen • sich gegenseitig Zuneigung und Anerkennung schenken • sich aneinander und am Leben freuen • sich mit Kraft und Eifer für etwas einsetzen … Was ist Sexualität? Sexualität und Fortpflanzung können daher nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden. • Sexualität ist eine biologisch, psychisch und sozial bestimmte Erlebnisdimension des Menschen. • In der sexuellen Kommunikation geht es auch um psychosoziale Grundbedürfnisse nach Nähe, Geborgenheit, Vertrauen, Sicherheit, Intimität, Liebe … In diesem Sinn hat der Beziehungsaspekt – zu mir selbst und anderen – eine besondere Bedeutung. Was ist Sexualität? Sexualität ist in einem ganzheitlichen Sinn zu verstehen: Als eine wichtige Form menschlicher Kommunikation, als Körper- und Beziehungssprache, als Ausdrucksform menschlicher Intimität und Liebesfähigkeit. Sexualität ist eine Energie, die den ganzen Menschen betrifft und die in vielen seiner Wünsche, Sehnsüchte, Gedanken, Fantasien, Entscheidungen und Handlungen mit hineinspielt. Die Sexualität ist eine Kraft, die der Mensch mit seinen Gefühlen und mit seinem freien Willen in der Begegnung mit sich selbst und mit anderen gestalten lernen muss. Sexualität ist... … ein Instrument zur Versöhnung mit der Fähigkeit, schmerzliche Erfahrungen der Vergangenheit hinter uns zu lassen und unseren Körper und uns selbst wieder als liebenswert zu erleben. … ein Fenster, durch welches wir die Psychodynamik von Individuen und Paaren beobachten können. Sie ist ein Fenster zum Drama unser Innenlebens, besonders unseres Strebens nach Liebe, Geborgenheit, Anerkennung, Zuneigung… Sexualität ist... … eine psychologische Kraft für Freude, Selbsterleben, lustvolles Genießen, Bindung, Selbstwertgefühl… … eine Möglichkeit, die im positiven Sinn zu Lebenszufriedenheit, ganzheitlicher Gesundheit, Selbst- und PartnerInnenliebe … und im negativen Sinn zu Verzweiflung, Scham, negativem Selbstbild, ungewünschte Schwangerschaft, Krankheiten und Tod führen kann. Markus Fäh Markus Fäh Begrifflichkeiten • Die Begriffe „Sexualaufklärung“, „Sexualerziehung“, „Sexualpädagogik“ und „Sexuelle Bildung“ werden häufig als Synonym verwendet. • In den Handlungsanweisungen der WHO zur sexuellen Gesundheit findet sich das Recht auf umfassende Sexualerziehung. Einheitliche Begrifflichkeiten wurden aber nicht formuliert. – (Quelle: World Association of Sexology, 2001), Sexuelle Bildung Der Begriff „Sexuelle Bildung“ (vgl. Valtl 2006) fokussiert als neues Paradigma einer lernzentrierten Sexualpädagogik insbesondere die Möglichkeit sexueller Weiterentwicklung: •sexuelle Bildung ist selbstbestimmt •sexuelle Bildung ist ein Wert an sich •sexuelle Bildung ist konkret und brauchbar •sexuelle Bildung spricht den ganzen Menschen an •sexuelle Bildung ist politisch Sexuelle Bildung betont die Bedeutung der lebenslangen, prozesshaften Auseinandersetzung mit der Sexualität. Sie ist mehr als „nur“ Wissensvermittlung, sie beinhaltet Körper- und Herzensbildung, soziale Bildung sowie Sinnes- und Sinnlichkeitsbildung. Daran beteiligt sind: Familie, Schule, Jugendarbeit, Peer Groups, sexualpädagogische Angebote, div. Fachstellen, ÄrztInnen, Medien, Internet etc. Sie alle prägen das Bild der Sexualität! • Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. • Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen. Definition • • • • • • I N K L U S • I • O • N ntimität eutrum örper ust nfruchtbarkeit exualität, Selbstbestimmung ntoleranz rgasmus ähe • • • • • I N K L U • • • • S I O N Fröhlich ndividualität ormen ritik am System eitbild N-Konvention, Ursachen & Wirkung icherheit (Rechtssicherheit) deologie ffenheit ormalität der Vielfalt Definition Integration & Soziale Inklusion • Sozialarbeit leistet Integration in einem partizipativen Prozess • Der klassische Integrationsbegriff bezieht sich auf ein gesellschaftliches normatives Gesamtgefüge – Gesellschaft erscheint als Einheit • Kritik an dieser Sichtweise, daher gewinnt der Inklusionsbegriff an Bedeutung (vgl. Luhmann) • Soziale Inklusion bedeutet, „dass Menschen von dem Funktionssysteme als Person für relevant gehalten wird“. (vgl. Kleve) • Moderne Gesellschaft regelt in Funktionssysteme (Wirtschaft, Politik, Recht, Kunst, Religion, Arbeit, Bildung usw.), wo biopsyscho-soziale Bedürfnisse befriedigt werden. Inklusions-Chart • Das Inklusions-Chart (IC) ist ein Instrument zur Einschätzung der Lebenslage und zur Erleichterung der Interventionsplanung in der Sozialen Arbeit. Inklusions-Chart Inklusions-Chart • Wesentliche Faktoren sozialer • Verschiedene sozioEinbindung und Sicherung ökonomische Daten finden werden in einer übersichtlichen sich – meist unstrukturiert – Form dargestellt. im Akt. • Zusammenzufassen und so Entscheidungen über • Chart dient zur gesammelten Interventionen klarer treffen zu Darstellung über den Grad können sowie nachvollziehbarer der Inklusion (Einschluss) der zu machen. KlientInnen. • Sie wurde entwickelt, um die Dimension der in der Sozialen Arbeit üblichen Sozialanamnese • Inklusion ist: – einerseits von der übersichtlicher zusammenMechanik des Systems zufassen, für einen abhängig und systematischen Vergleich der Lebenslage und für die – andererseits von den Interventionsplanung zugänglich subjektiven Lebenszu machen. bedingungen der Person Inklusion herstellen • Durch Senkung der Schwellen im System • Erhöhung der Motivation der KlientInnen • Es wird nur die faktische Inklusion festgestellt, ohne Schuldzuweisungen • Durchführung – – – – – – – – – Arbeitsmarkt Sozialversicherung Geldverkehr Mobilität Bildungswesen Informationszugang Gesundheitswesen Kommunikation Lebensweltlicher Support Soziale Inklusion • Nicht die Verinnerlichung von normativen Vorgaben (strafrechtlich, wie bei Integration) steht im Zentrum, sondern die Möglichkeit – – – – Medien Geld Bildung Wissen usw. zu nutzen, um die Leistung in Anspruch zu nehmen, die die Funktionssysteme offerieren. • Aufgabe der Sozialarbeit: – Soziale Arbeit leistet: • Exklusionsvermeidung • Inklusionsvermittlung • Exklusionsverwaltung • Exklusion ist die personelle NichtTeilnahme an funktionssystemischer Kommunikation Integration & Soziale Inklusion • Sozialarbeit leistet Integration in einem partizipativen Prozess • Der klassische Integrationsbegriff bezieht sich auf ein gesellschaftliches normatives Gesamtgefüge – Gesellschaft erscheint als Einheit • Kritik an dieser Sichtweise, daher gewinnt der Inklusionsbegriff an Bedeutung (vgl. Luhmann) • Soziale Inklusion bedeutet, „dass Menschen von dem Funktionssysteme als Person für relevant gehalten wird“. (vgl. Kleve) • Moderne Gesellschaft regelt in Funktionssysteme (Wirtschaft, Politik, Recht, Kunst, Religion, Arbeit, Bildung usw.), wo biopsyscho-soziale Bedürfnisse befriedigt werden. Grundarten helfender sozialer Systeme (nach Kurt Ludewig) • Anleitung („Erziehung“ / Bildung) – „Hilf mir, mein Wissen zu erweitern!“ – Dauer ist beliebig • Begleitung – „Hilf mir, meine Lage zu ertragen!“ – Dauer ist beliebig • Beratung – „Hilf mir, meine Lage zu verbessern!“ – Dauer variiert ja nach Umfang des Auftrags, ist aber prinzipiell nicht beliebig • Therapie – „Hilf mir, mein Leiden zu beenden!“ – Dauer ergibt sich implizit aus der erfolgten oder eingeleiteten Leidenslinderung – Problem(auf)lösung Gesundheitsbegriff I • Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gesundheit als Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht etwa nur als Freisein von Krankheit und Gebrechen. – Utopischer Gesundheitsbegriff / Gefahr: vollständige Medikalisierung des Lebens und Medikalisierung von Befindlichkeitsstörungen. – Pointiert gesagt: Ein überzogener Gesundheitsbegriff macht krank! Gesundheitsbegriff II • „Gesundheit ist ein dynamischer Zustand von Wohlbefinden, bestehend aus einem biopsychosozialen Potential, das genügt, um die alters- und kulturspezifischen Ansprüche des Lebens in Eigenverantwortung zu befriedigen. Krankheit ist der Zustand, bei dem das Potential diesen Ansprüchen nicht genügt.“ (Johannes Bircher/Karl-H. Wehkamp) • Dietrich Rössler: „Gesundheit ist nicht die Abwesenheit von somatischen oder psychischen Störungen, sondern die Fähigkeit, mit ihnen zu leben.“ (Dietrich Rössler) Relativität von Krankheit und Gesundheit • Begriffliches Geviert: „gesund“ – „nicht gesund“ „krank“ – „nicht krank“ • Es kann also gesunde Kranke und kranke Gesunde geben. Behinderungen • Personen mit nicht-sichtbaren Behinderungen oder Erkrankungen verschweigen nicht selten ihre Beeinträchtigung, da sie häufig auf wenig Verständnis stoßen. • Zu diesen Beeinträchtigungen gehören etwa Legasthenie, Autismus, MS, Tinnitus, Morbus Crohn, Nierenerkrankungen, Herzfehler oder psychische Erkrankungen … Behinderungen • Wenn in der Öffentlichkeit und in den Medien über Menschen mit einer Behinderung berichtet wird, dann spricht man über RollstuhlfahrerInnen, Gehbehinderte, vielleicht noch über psychisch Kranke, über Menschen mit einer geistigen Behinderung oder kognitiven Einschränkung, in Ausnahmefällen über blinde oder sehbehinderte Menschen. psychosexuelle Entwicklung • sich als sexuelles Wesen erfahren – abseits von Körperhygiene … • erste sexuelle Erfahrungen – Masturbation / Onanie / küssen & schmusen … • Besuch beim Frauenarzt/Frauenärztin • Beziehungserfahrungen sammeln bzw. selbstständig gestalten – auch außerhalb eines „zugewiesenes“ Bereichs … • Kinder kriegen • … Themen • Frauen mit Behinderung werden als „hilfsbedürftig“ wahrgenommen – diese Unterstützung wird als Almosen anstatt als Recht wahrgenommen – Inklusion im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Element der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung • Stigmatisierung immer noch spürbar – Recht auf Kinder kriegen wird in Frage gestellt, auch von der eigenen Familie (z.B. Wie willst du das schaffen?) – von Seiten der ÄrztInnen (Wie soll das ein geschwächter Körper schaffen?) Themen • Frauen werden „infantilisiert“ und erst sehr spät als erwachsene Frauen mit erwachsenen Gefühlen & Bedürfnissen ernst genommen • Themen wie „Liebe, Sex, Pornographie, Erotik, Beziehung“ werden hinausgeschoben – das hat zur Folge, dass mitunter ein dramatischer Informationsmangel über Sexualitäten und deren Spielarten entsteht • Defizite in der Ausbildung von BetreuerInnen – Selbstverständlichkeit des Themas vs. Realität – erhöhten Förderbedarf erkennen und darauf reagieren Themen • „Aufklärung“ im Sinne von Sexualerziehung (siehe: sexuelle Bildung) fehlt größtenteils vollständig • es fehlen reale, virtuelle sowie tatsächliche Spielund Bildungsräume, wo frau Sexualität erleben bzw. darüber reden kann … • es fehlt an Selbstvertrauen – Frauen mit Lernschwierigkeiten etc. erleben (Beziehungs) Probleme aufgrund ihrer Behinderung basierend • „Leichte Sprache“ – es gibt zuwenig durchgängige Arbeitsmaterialien für Arbeit, Freizeit etc. Themen • Gewalterfahrungen / Gewaltgefährdung – Selbstbestimmung kann die Gewaltbetroffenheit senken – Abhängigkeiten müssen reduziert werden (auch die von der betreuenden Institution und Familie) • österreichweite Etablierung von Persönlicher Assistenz (PA) für alle Personen mit Behinderung • Überforderung BetreuerInnen: eigenes Weltbild sowie Vorstellungen von „richtiger“ Liebe und Sex verhindern einen wertschätzenden, offenen Dialog • keine bis wenig Privatsphäre in den WGs – führt eher zur Verdichtung von Spannungen anstatt zur Entspannung Themen • Bei der Gestaltung von „Freiräumen“ in bestehenden Strukturen (WGs) ist oftmals ein Scheitern programmiert, da diese an sich schon die Selbstbestimmung von betroffenen Frauen einschränken (vermeiden von Ghettosituationen) • Das Er- und Ausleben der eigenen Sexualität ist mehr oder weniger vom (Un)Verständnis der BetreuerInnen abhängig • Möglichkeit von virtueller Freiheit (Online Portale) ist eingeschränkt durch ev. Gemeinschafts-PC (kein Datenschutz) oder abhängig von Assistenz (schreiben, Begleitung, telefonieren …) Themen • Persönliche Assistenz (PA): Fluch oder Segen!? – PA ist beispielsweise in Wien sehr genau geregelt, sprich: Auflistung von Tätigkeiten und Bereich, das Thema „Sexualität“ kommt nicht vor, genauso wenig wie der Bereich „Partnerschaft“ – in der PA etwa wird Mutterschaft im Stundenausmaß nicht voll berücksichtigt • Keine Unterstützung für Frauen mit Beeinträchtigungen und Kindern bzw. mit Frauen und Kinderwunsch – in Einrichtungen mit Vollbetreuung (sic!) ist es nicht möglich, mit Kinder(n) zu leben – eine Schwangerschaft bedeutet, Auszug aus dem vertrauten System; in Folge keine Unterstützung … Themen • Thema „Schwangerschaft“ – nicht erwünscht, nicht „gefördert“ bis vorstellbar – es gibt vorsorglich die Dreimonatsspritze – wenig aktive Einbeziehung der betroffenen Frauen • Erarbeiten von Körperbildern, abseits der gängigen, werbetauglichen Impressionen • Etablierung einer neuen (Körper)Ästhetik im Alltag, in der Kunst, in der Mode, in der Arbeitswelt … verwandte Themen • Zwangssterilisation – früher oft gegen den Willen von Betroffenen durchgeführt, um „Ruhe zu haben“; – gilt als schwere Körperverletzung; Recht der Betroffenen auf höchstpersönliche Rechte – zwischenzeitlich: es werden fast keine Sterilisationen seitens des Pflegschaftsgericht genehmigt • Sachwalterschaft – Bei einer eventuellen Heirat von Frauen, die unter Sachwalterschaft stehen, würden sich mitunter finanzielle Nachteile ergeben. Daher keine Zustimmung des/der SW. • Sexualassistenz / Sexualbegleitung Ziel Weg von … Hin zu … • S cham • E xklusion • X treme Ablehung • S elbstbestimmt • E mpowerment • X ´und Adressen / Links • Der Verein Senia ist eine Fachstelle für die Sexualität von Menschen mit geistiger, psychischer und körperlicher Beeinträchtigung bzw. Behinderung. www.senia.at • Verein Ninlil gegen sexualisierte Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen. www.ninlil.at • Familien- und Sexualberatungsstelle COURAGE; Schwerpunkt: gleichgeschlechtliche Lebensweisen sowie Transgender. www.courage-beratung.at Buchtipps (Auszug) • Besuch bei der Frauen-Ärztin – Fragen & Antworten in leichter Sprache – [email protected] – www.frauengesundheit-wien.at • Sexualpädagogische Materialien für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen – Hrsg. Bundesvereinigung Lebenshilfe; Juventa Verlag Weinheim und München – ISBN 978-3-7799-2006-9 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! „Aus Wissen kommt Gewissen, und aus Unwissen kommt das Vorurteil!“ (Paul Chaim Eisenberg) Anhang • Zusatzinformation bezgl. Sexualassistenz / Sexualbegleitung – Definition – Für wen? – Ziel – Ausbildungsinhalte – Adressen / Links / Artikel Nina de Vries Pionierin auf dem Gebiet der Sexualbegleitung • https://www.youtube.com/watch?v=2q_6ePGGw H0 • [email protected] • Nina de Vries (geb. 1961) ist eine niederländische Sexarbeiterin , die erotische Massagen an geistig behinderte Männer und Frauen in Berlin und anderen Teilen Deutschland anbietet. Sie bildet auch andere aus, dasselbe zu tun. Definition „Sexualbegleitung“ • „SexualbegleiterInnen sind Frauen und Männer, die aus einer gesunden und bewussten Motivation heraus, Menschen mit einer körperlichen, seelischen/psychischen oder geistigen Beeinträchtigung/Behinderung Hilfestellungen zum Erleben ihrer Sexualität anbieten und dies zu ihrem Beruf machen. Sie ermöglichen Menschen, die auf Grund ihrer Situation (u.a. Krankheit, Unfall, Biographie) eine behutsame, kreative Annäherung auf dem Gebiet der Sexualität brauchen, ein intimes, sinnliches und erotisches Erlebnis und vermitteln ihnen ein positives Körpergefühl. Sie setzen ihren eigenen Körper ein, um anderen Freude und Lust zu verschaffen. Sie bieten u.a. Beratung, Massage, Zärtlichkeit. Körperkontakt, Anleitung zur Selbstbefriedigung, Handentspannung an. Einige bieten auch Geschlechtsverkehr und Oralkontakt an. Sie achten Menschen mit Behinderung als gleichwertig.“ Für wen … ? • • • • • • Menschen, die auf Grund eine Körperbehinderung (angeboren oder erworben durch Unfall oder Krankheit) wenig oder keine Möglichkeiten haben, ihre Sexualität zu erleben und sinnliche erotische Erfahrungen zu machen (z.B. Menschen mit einer spastischen Lähmung, Muskeldystrophie, Schädel-Hirn Verletzte, Paraeplegiker/innen und Tetraeplegiker/innen. Menschen mit geistiger Behinderung, wenn sie klar signalisiert haben, dass sie das wollen oder brauchen. Menschen, die aufgrund von sexualisierter Gewalterfahrung ein traumatisiertes Verhältnis zu ihrem Körper und ihrer Sexualität haben (begleitend zu einer Psychotherapie). Menschen, die aus irgendwelchen Gründen gefordert sind, neue Wege zum Erleben ihrer Sexualität zu entdecken (z.B. Orgasmusstörungen, Impotenz, künstlicher Harn- oder Darmausgang). Menschen mit einer psychischen Behinderung (begleitend zu einer Psychotherapie). Senior/innen, denen oft ihre Sexualität abgesprochen wird. • Unser Bild von Sexualität orientiert sich an einem ganz breiten und weitgefassten Verständnis von Sinnlichkeit und Erotik. Aufgeklärte Menschen verstehen unter Sexualität nicht einfach nur als einen mechanischen Ablauf über Penetration hin zum Orgasmus, sondern als ganzkörperliches, lebendiges und lustvolles Geschehen. • Menschlicher Trieb ist nicht intellektuell lösbar – dieses Verlangen ist etwas allzu Menschliches! Sexualassistenz Passiver Assistenz • Maßnahmen, die konkrete Voraussetzungen schaffen, um Menschen mit Behinderung ihre sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen helfen • z.B. durch Sexualberatung, Sexualpädagogik, das Beschaffen von Materialien, Toys, Videos sowie die Vermittlung von SexualassistenInnen oder Prostituierten … Aktiver Assistenz • aktive Assistenz versteht, wenn helfende Personen aktiv in eine sexuelle Interaktion miteinbezogen sind • z.B. durch erotische Massage, Hilfestellung bei der Masturbation/Onanie bis hin zum Geschlechtsverkehr • aktive Assistenz soll sexuelles Erleben ermöglichen Ziel • Ziel einer Sexualbegleitung soll sein, die eigene Sexualität offen & positiv, lebensbejahend und verantwortlich besprechen und erleben zu können sowie sich selbst und Anderen wertschätzend und wohlwollend zu begegnen. • Mann/Frau werden unterstützt, sich in ihrem Wert, ihrer Würde und ihrer sinnlichen Dimension zu erfahren. Sie sollen sich ihres Körpers, ihrer sexuellen Energie, ihrer Gefühle bewusst werden, sich selber in ihrem „sexuellen ICH“ erfahren, die eigenen Kompetenzen erkennen und befähigt werden, daraus zu einem umfassenden sexuellen Selbstbewusstsein zu gelangen. Ausbildungsinhalte • Reflexion der eigenen Sexualität • Was für eine Bedeutung hat Sexualität für mich? • Wertvorstellungen / Vorurteile / sex. Orientierungen … • pflegerische Grundausbildung • „richtige“ Handgriffe bei Veränderung der Körperlage • Umgang mit medizinischen Heilbehelfen etc. • Heil- und Behindertenpädagogische Grundkenntnisse • Auswirkungen & Grenzen von Erkrankungen • Möglichkeiten & Perspektiven bei verschiedenen Graden von Behinderungen und Einschränkungen • juristische Grundkenntnisse • Freiwilligkeit vs. Missbrauch • (sexuelle) Gewalt • Einschränkung verbaler Mitteilung – ev. fehlen einer eindeutigen Willensäußerung; • Supervision • professionelle Begleitung & Reflexion durch den Arbeitsprozess § 205 StGB • § 205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person • (1) Wer eine wehrlose Person oder eine Person, die wegen einer Geisteskrankheit, wegen einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, unter Ausnützung dieses Zustands dadurch missbraucht, dass er mit ihr den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung vornimmt oder sie zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. (2) Wer außer dem Fall des Abs. 1 eine wehrlose oder psychisch beeinträchtigte Person (Abs. 1) unter Ausnützung dieses Zustands dadurch missbraucht, dass er an ihr eine geschlechtliche Handlung vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt oder sie zu einer geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der missbrauchten Person zur Folge oder wird die missbrauchte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der missbrauchten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. • • weitere §§ § 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten • Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeigeoder meldepflichtigen Krankheiten gehört. § 179 StGB Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten • Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. weitere §§ § 202 StGB Geschlechtliche Nötigung § 201 StGB Vergewaltigung • (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. (2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der vergewaltigten Person zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. • (1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der genötigten Person zur Folge oder wird die genötigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod der genötigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. Ablauf • „Werbung“ • persönliche Vorstellung bei möglichen KooperationspartnerIn • Folder • Erstgespräch • • • • mit der vermittelnden Institution / Verein mit KlientIn mit SachwalterInnen mit Bezugspersonen / Eltern … • Ablaufklärung • • • • • hygienische Standards Sicherheitsaspekte Mögliches & Unmögliches („Donts & Must“) Finanzielles … Links (Auszug) • • • • • • • • www.alphanova.at www.libida-sexualbegleitung.at www.quer-schnitt.net Kali: www.sexual-assistenz.at Monika: www.sexual-begleitung.at Ronald: www.sexualbegleitung.at Makia: www.sexualbegleitung-makia.at Gerald: www.sexualbegleitung.net Artikel (Auszug) • http://derstandard.at/1304554180660/Viele-werden-zum-ersten-Malerotisch-beruehrt • http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Sex-Dienstleister-fuerBehinderte/194163 • http://www.spiegel.de/spiegelwissen/a-680226.html (Nina de Vries) • http://diepresse.com/home/leben/mensch/1435159/Sexualbegleiter_ Meine-Taetigkeit-ist-eine-Gratwanderung • http://derstandard.at/1216034723441/Ausbildung-zurSexualassistentin • http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1943 • http://www.focus.de/gesundheit/videos/sexualbegleitung-lust-naeheund-zaertlichkeit-fuer-behinderte-menschen_id_2678648.html • http://www.sueddeutsche.de/bayern/kurs-fuer-prostituierte-jenseitsaller-tabus-1.1669851