Sexualbegleitung

Werbung
vida, younion, AK Österreich & ÖGB Chancen Nutzen Büro
Herausforderung Inklusion –
Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt & Privatleben
(Weibliche) Sexualität & Behinderung
Mag. Thomas Fröhlich
Inhalt
• Vorstellung
• Themeneinführung
– Song von „Senia“
– Maslow´sche Bedürfnispyramide
•
•
•
•
•
Was ist Sexualität?
Inklusion
Gesundheitsbegriff
Themen der Behinderung bzw. Veränderungsaufträge
Anhang
– Sexualassistenz / Sexualbegleitung
Herzlich Willkommen!
Mag. Thomas Fröhlich
• Diplom-Sozialarbeiter, Sozialwissenschafter & Mediator
• Leitung „Sozialberatungsstelle für Sexuelle Gesundheit –
Beratung & Betreuung von Menschen in der Prostitution“ der
MA15
• FH-Lektor „FH campus wien“
• Sexualberater & Sexualpädagoge in der Familien- und
Sexualberatungsstelle „Courage“
• Praxisgemeinschaft „Sozialarbeitergasse“
• Erreichbarkeit:
[email protected]
SMS an 0699 / 177 22 545
• www.senia.at/senia-song-von-franz-danner/
• Motto von „Senia“:
– Sexualität ist ein Teil jedes Menschen!
Maslowsche Bedürfnispyramide
Sex sells …
Selbst Leuten, die nicht täglich mit der Werbebranche konfrontiert
sind, dürfte das Motto „Sex Sells“ bekannt sein. Werbung mit
nackter Haut, der weiblichen Brust, phallischen Symbolen oder
mutigen Anmutungen werden erst belächelt – manchmal bekämpft
oder angezeigt – aber bleiben im Kopf!
… wenn auch
„gegendert“,
dennoch
sexistisch …
Sex sells …
„Puntigamer“ mit einer provokanten Frage,
abseits des Reinheitsgebots …
Mode mit einer stilisierten „Gang-Bang“
inszeniert …
„Almdudler“ mit einer phallischen Darstellung …
Sex sells …
„Klassiker“ in der Werbung …
Sex sells …
Vom Werberat mit
einem sofortigen
Stopp belegt, auch
von der Watchgroup
gegen sexistische
Werbung verurteilt:
Sujet von steirer-tv.at.
Oktober 2013
„Smoking can affect your sex!“
… und ab und zu kann damit
auch eine gelungene Verbindung
zwischen Inhalten und
beabsichtigter Metapher
erreicht werden …
öffentlicher Verkehr …
(© Harald Dostal)
Rene Kehrer (27) holt seinen "PE-NIS 20" stets nur bei Schönwetter aus der Garage – seinen ganzen Stolz, seine Nummerntafel,
hütet er wie seinen Augapfel.
öffentlicher Verkehr …
Sex is …
mehr als 3 Buchstaben …
• S ensibiliät & Sprache
• E motionen, Empathie &
Elternschaft
• S chwangerschaft, STD´s
& Sexismus
• E rniedrigung &
Einschüchterung
• X ´und
• X mal, Xtrem, X-beliebig
Was ist Sexualität?
Sexualität ist weit mehr als bloß Genitalität.
Flirt, Verliebt-Sein, sexuelle Erregung, Schmusen, Liebkosen,
ineinander Eindringen, Selbstbefriedigung (…): all dies sind –
neben
vielen
anderen
Varianten
–
Ausdrucksformen der menschlichen Sexualität.
Zeichen
und
Was ist Sexualität?
Sexualität ist in erster Linie eine Kraft, die jedem Menschen von Natur aus
mitgegeben ist. Diese äußert sich von Geburt an bis zum Tod. Sie zeigt
sich unter vielen verschiedenen Ausdrucksformen:
• der Wunsch, in den Armen gehalten zu werden
• jemanden küssen
• geschmust werden
• einander begehren
• lustvoll genießen
• Kinder zeugen und in die Welt setzen
• sich gegenseitig Zuneigung und Anerkennung schenken
• sich aneinander und am Leben freuen
• sich mit Kraft und Eifer für etwas einsetzen …
Was ist Sexualität?
Sexualität und Fortpflanzung können daher nicht ohne
weiteres gleichgesetzt werden.
• Sexualität ist eine biologisch, psychisch und sozial
bestimmte Erlebnisdimension des Menschen.
• In der sexuellen Kommunikation geht es auch um
psychosoziale
Grundbedürfnisse
nach
Nähe,
Geborgenheit, Vertrauen, Sicherheit, Intimität, Liebe …
In diesem Sinn hat der Beziehungsaspekt – zu mir selbst und
anderen – eine besondere Bedeutung.
Was ist Sexualität?
Sexualität ist in einem ganzheitlichen Sinn zu verstehen: Als eine
wichtige Form menschlicher Kommunikation, als Körper- und
Beziehungssprache, als Ausdrucksform menschlicher Intimität und
Liebesfähigkeit.
Sexualität ist eine Energie, die den ganzen Menschen betrifft und
die in vielen seiner Wünsche, Sehnsüchte, Gedanken, Fantasien,
Entscheidungen und Handlungen mit hineinspielt.
Die Sexualität ist eine Kraft, die der Mensch mit seinen Gefühlen
und mit seinem freien Willen in der Begegnung mit sich selbst und
mit anderen gestalten lernen muss.
Sexualität ist...
… ein Instrument zur Versöhnung mit der Fähigkeit, schmerzliche
Erfahrungen der Vergangenheit hinter uns zu lassen und unseren Körper
und uns selbst wieder als liebenswert zu erleben.
… ein Fenster, durch welches wir die Psychodynamik von Individuen und
Paaren beobachten können. Sie ist ein Fenster zum Drama unser
Innenlebens, besonders unseres Strebens nach Liebe, Geborgenheit,
Anerkennung, Zuneigung…
Sexualität ist...
… eine psychologische Kraft für Freude, Selbsterleben,
lustvolles Genießen, Bindung, Selbstwertgefühl…
… eine Möglichkeit, die im positiven Sinn zu Lebenszufriedenheit,
ganzheitlicher
Gesundheit,
Selbst-
und
PartnerInnenliebe … und im negativen Sinn zu Verzweiflung,
Scham, negativem Selbstbild, ungewünschte Schwangerschaft, Krankheiten und Tod führen kann.
Markus Fäh
Markus Fäh
Begrifflichkeiten
• Die Begriffe „Sexualaufklärung“,
„Sexualerziehung“, „Sexualpädagogik“ und
„Sexuelle Bildung“ werden häufig als Synonym
verwendet.
• In den Handlungsanweisungen der WHO zur
sexuellen Gesundheit findet sich das Recht auf
umfassende Sexualerziehung. Einheitliche
Begrifflichkeiten wurden aber nicht formuliert.
– (Quelle: World Association of Sexology, 2001),
Sexuelle Bildung
Der Begriff „Sexuelle Bildung“ (vgl. Valtl 2006) fokussiert als neues
Paradigma einer lernzentrierten Sexualpädagogik insbesondere die
Möglichkeit sexueller Weiterentwicklung:
•sexuelle Bildung ist selbstbestimmt
•sexuelle Bildung ist ein Wert an sich
•sexuelle Bildung ist konkret und brauchbar
•sexuelle Bildung spricht den ganzen Menschen an
•sexuelle Bildung ist politisch
Sexuelle Bildung betont die Bedeutung der lebenslangen,
prozesshaften Auseinandersetzung mit der Sexualität. Sie ist mehr als
„nur“ Wissensvermittlung, sie beinhaltet Körper- und Herzensbildung,
soziale Bildung sowie Sinnes- und Sinnlichkeitsbildung.
Daran beteiligt sind:
Familie, Schule, Jugendarbeit, Peer Groups,
sexualpädagogische Angebote, div. Fachstellen, ÄrztInnen, Medien, Internet etc.
Sie alle prägen das Bild der Sexualität!
• Das „Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the
Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist ein
Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten
Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen
beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft
getreten ist.
• Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet –
neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte
auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl
spezieller, auf die Lebenssituation behinderter
Menschen abgestimmte Regelungen.
Definition
•
•
•
•
•
•
I
N
K
L
U
S
• I
• O
• N
ntimität
eutrum
örper
ust
nfruchtbarkeit
exualität,
Selbstbestimmung
ntoleranz
rgasmus
ähe
•
•
•
•
•
I
N
K
L
U
•
•
•
•
S
I
O
N
Fröhlich
ndividualität
ormen
ritik am System
eitbild
N-Konvention,
Ursachen & Wirkung
icherheit (Rechtssicherheit)
deologie
ffenheit
ormalität der Vielfalt
Definition
Integration & Soziale Inklusion
•
Sozialarbeit leistet Integration
in einem partizipativen
Prozess
•
Der klassische
Integrationsbegriff bezieht sich
auf ein gesellschaftliches
normatives Gesamtgefüge –
Gesellschaft erscheint als
Einheit
•
Kritik an dieser Sichtweise,
daher gewinnt der
Inklusionsbegriff an Bedeutung
(vgl. Luhmann)
•
Soziale Inklusion bedeutet,
„dass Menschen von dem
Funktionssysteme als Person
für relevant gehalten wird“.
(vgl. Kleve)
•
Moderne Gesellschaft regelt in
Funktionssysteme (Wirtschaft,
Politik, Recht, Kunst, Religion,
Arbeit, Bildung usw.), wo biopsyscho-soziale Bedürfnisse
befriedigt werden.
Inklusions-Chart
• Das Inklusions-Chart (IC) ist ein
Instrument zur Einschätzung der
Lebenslage und zur Erleichterung der
Interventionsplanung in der Sozialen
Arbeit.
Inklusions-Chart
Inklusions-Chart
• Wesentliche Faktoren sozialer
• Verschiedene sozioEinbindung und Sicherung
ökonomische Daten finden
werden in einer übersichtlichen
sich – meist unstrukturiert –
Form dargestellt.
im Akt.
• Zusammenzufassen und so
Entscheidungen über
• Chart dient zur gesammelten
Interventionen klarer treffen zu
Darstellung über den Grad
können sowie nachvollziehbarer
der Inklusion (Einschluss) der
zu machen.
KlientInnen.
• Sie wurde entwickelt, um die
Dimension der in der Sozialen
Arbeit üblichen Sozialanamnese • Inklusion ist:
– einerseits von der
übersichtlicher zusammenMechanik des Systems
zufassen, für einen
abhängig und
systematischen Vergleich der
Lebenslage und für die
– andererseits von den
Interventionsplanung zugänglich
subjektiven Lebenszu machen.
bedingungen der Person
Inklusion herstellen
• Durch Senkung der
Schwellen im System
• Erhöhung der
Motivation der
KlientInnen
• Es wird nur die
faktische Inklusion
festgestellt, ohne
Schuldzuweisungen
• Durchführung
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Arbeitsmarkt
Sozialversicherung
Geldverkehr
Mobilität
Bildungswesen
Informationszugang
Gesundheitswesen
Kommunikation
Lebensweltlicher
Support
Soziale Inklusion
• Nicht die Verinnerlichung
von normativen Vorgaben
(strafrechtlich, wie bei
Integration) steht im
Zentrum, sondern die
Möglichkeit
–
–
–
–
Medien
Geld
Bildung
Wissen usw.
zu nutzen, um die
Leistung in Anspruch zu
nehmen, die die
Funktionssysteme
offerieren.
• Aufgabe der Sozialarbeit:
– Soziale Arbeit leistet:
• Exklusionsvermeidung
• Inklusionsvermittlung
• Exklusionsverwaltung
• Exklusion ist die
personelle NichtTeilnahme an
funktionssystemischer
Kommunikation
Integration & Soziale Inklusion
•
Sozialarbeit leistet Integration
in einem partizipativen
Prozess
•
Der klassische
Integrationsbegriff bezieht sich
auf ein gesellschaftliches
normatives Gesamtgefüge –
Gesellschaft erscheint als
Einheit
•
Kritik an dieser Sichtweise,
daher gewinnt der
Inklusionsbegriff an Bedeutung
(vgl. Luhmann)
•
Soziale Inklusion bedeutet,
„dass Menschen von dem
Funktionssysteme als Person
für relevant gehalten wird“.
(vgl. Kleve)
•
Moderne Gesellschaft regelt in
Funktionssysteme (Wirtschaft,
Politik, Recht, Kunst, Religion,
Arbeit, Bildung usw.), wo biopsyscho-soziale Bedürfnisse
befriedigt werden.
Grundarten helfender
sozialer Systeme (nach Kurt Ludewig)
• Anleitung
(„Erziehung“ / Bildung)
– „Hilf mir, mein Wissen zu
erweitern!“
– Dauer ist beliebig
• Begleitung
– „Hilf mir, meine Lage zu
ertragen!“
– Dauer ist beliebig
• Beratung
– „Hilf mir, meine Lage zu
verbessern!“
– Dauer variiert ja nach Umfang
des Auftrags, ist aber prinzipiell
nicht beliebig
• Therapie
– „Hilf mir, mein Leiden zu beenden!“
– Dauer ergibt sich implizit aus der
erfolgten oder eingeleiteten
Leidenslinderung –
Problem(auf)lösung
Gesundheitsbegriff I
• Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
definiert Gesundheit als Zustand vollständigen
körperlichen, geistigen und sozialen
Wohlbefindens und nicht etwa nur als Freisein
von Krankheit und Gebrechen.
– Utopischer Gesundheitsbegriff / Gefahr:
vollständige Medikalisierung des Lebens und
Medikalisierung von Befindlichkeitsstörungen.
– Pointiert gesagt: Ein überzogener Gesundheitsbegriff macht krank!
Gesundheitsbegriff II
• „Gesundheit ist ein dynamischer Zustand von
Wohlbefinden, bestehend aus einem biopsychosozialen
Potential, das genügt, um die alters- und
kulturspezifischen Ansprüche des Lebens in
Eigenverantwortung zu befriedigen. Krankheit ist der
Zustand, bei dem das Potential diesen Ansprüchen nicht
genügt.“
(Johannes Bircher/Karl-H. Wehkamp)
• Dietrich Rössler: „Gesundheit ist nicht die Abwesenheit
von somatischen oder psychischen Störungen, sondern
die Fähigkeit, mit ihnen zu leben.“
(Dietrich Rössler)
Relativität von Krankheit und
Gesundheit
• Begriffliches Geviert:
„gesund“ – „nicht gesund“
„krank“ – „nicht krank“
• Es kann also gesunde Kranke und kranke
Gesunde geben.
Behinderungen
• Personen mit nicht-sichtbaren Behinderungen
oder Erkrankungen verschweigen nicht selten
ihre Beeinträchtigung, da sie häufig auf wenig
Verständnis stoßen.
• Zu diesen Beeinträchtigungen gehören etwa
Legasthenie, Autismus, MS, Tinnitus, Morbus
Crohn, Nierenerkrankungen, Herzfehler oder
psychische Erkrankungen …
Behinderungen
• Wenn in der Öffentlichkeit und in den Medien
über Menschen mit einer Behinderung berichtet
wird, dann spricht man über RollstuhlfahrerInnen, Gehbehinderte, vielleicht noch
über psychisch Kranke, über Menschen mit einer
geistigen Behinderung oder kognitiven
Einschränkung, in Ausnahmefällen über blinde
oder sehbehinderte Menschen.
psychosexuelle Entwicklung
• sich als sexuelles Wesen erfahren
– abseits von Körperhygiene …
• erste sexuelle Erfahrungen
– Masturbation / Onanie / küssen & schmusen …
• Besuch beim Frauenarzt/Frauenärztin
• Beziehungserfahrungen sammeln bzw.
selbstständig gestalten
– auch außerhalb eines „zugewiesenes“ Bereichs …
• Kinder kriegen
• …
Themen
• Frauen mit Behinderung werden als „hilfsbedürftig“
wahrgenommen
– diese Unterstützung wird als Almosen anstatt als Recht
wahrgenommen
– Inklusion im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ist ein zentrales Element der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
• Stigmatisierung immer noch spürbar
– Recht auf Kinder kriegen wird in Frage gestellt, auch von der
eigenen Familie (z.B. Wie willst du das schaffen?)
– von Seiten der ÄrztInnen (Wie soll das ein geschwächter
Körper schaffen?)
Themen
• Frauen werden „infantilisiert“ und erst sehr spät als
erwachsene Frauen mit erwachsenen Gefühlen &
Bedürfnissen ernst genommen
• Themen wie „Liebe, Sex, Pornographie, Erotik,
Beziehung“ werden hinausgeschoben
– das hat zur Folge, dass mitunter ein dramatischer
Informationsmangel über Sexualitäten und deren
Spielarten entsteht
• Defizite in der Ausbildung von BetreuerInnen
– Selbstverständlichkeit des Themas vs. Realität
– erhöhten Förderbedarf erkennen und darauf reagieren
Themen
• „Aufklärung“ im Sinne von Sexualerziehung (siehe:
sexuelle Bildung) fehlt größtenteils vollständig
• es fehlen reale, virtuelle sowie tatsächliche Spielund Bildungsräume, wo frau Sexualität erleben bzw.
darüber reden kann …
• es fehlt an Selbstvertrauen – Frauen mit
Lernschwierigkeiten etc. erleben (Beziehungs)
Probleme aufgrund ihrer Behinderung basierend
• „Leichte Sprache“ – es gibt zuwenig durchgängige
Arbeitsmaterialien für Arbeit, Freizeit etc.
Themen
• Gewalterfahrungen / Gewaltgefährdung
– Selbstbestimmung kann die Gewaltbetroffenheit senken
– Abhängigkeiten müssen reduziert werden (auch die von
der betreuenden Institution und Familie)
• österreichweite Etablierung von Persönlicher
Assistenz (PA) für alle Personen mit Behinderung
• Überforderung BetreuerInnen: eigenes Weltbild
sowie Vorstellungen von „richtiger“ Liebe und Sex
verhindern einen wertschätzenden, offenen Dialog
• keine bis wenig Privatsphäre in den WGs – führt eher
zur Verdichtung von Spannungen anstatt zur
Entspannung
Themen
• Bei der Gestaltung von „Freiräumen“ in bestehenden
Strukturen (WGs) ist oftmals ein Scheitern
programmiert, da diese an sich schon die
Selbstbestimmung von betroffenen Frauen
einschränken (vermeiden von Ghettosituationen)
• Das Er- und Ausleben der eigenen Sexualität ist mehr
oder weniger vom (Un)Verständnis der
BetreuerInnen abhängig
• Möglichkeit von virtueller Freiheit (Online Portale) ist
eingeschränkt durch ev. Gemeinschafts-PC (kein
Datenschutz) oder abhängig von Assistenz
(schreiben, Begleitung, telefonieren …)
Themen
• Persönliche Assistenz (PA): Fluch oder Segen!?
– PA ist beispielsweise in Wien sehr genau geregelt, sprich:
Auflistung von Tätigkeiten und Bereich, das Thema
„Sexualität“ kommt nicht vor, genauso wenig wie der
Bereich „Partnerschaft“
– in der PA etwa wird Mutterschaft im Stundenausmaß nicht
voll berücksichtigt
• Keine Unterstützung für Frauen mit
Beeinträchtigungen und Kindern bzw. mit Frauen und
Kinderwunsch
– in Einrichtungen mit Vollbetreuung (sic!) ist es nicht
möglich, mit Kinder(n) zu leben
– eine Schwangerschaft bedeutet, Auszug aus dem
vertrauten System; in Folge keine Unterstützung …
Themen
• Thema „Schwangerschaft“
– nicht erwünscht, nicht „gefördert“ bis vorstellbar
– es gibt vorsorglich die Dreimonatsspritze – wenig
aktive Einbeziehung der betroffenen Frauen
• Erarbeiten von Körperbildern, abseits der
gängigen, werbetauglichen Impressionen
• Etablierung einer neuen (Körper)Ästhetik im
Alltag, in der Kunst, in der Mode, in der
Arbeitswelt …
verwandte Themen
• Zwangssterilisation
– früher oft gegen den Willen von Betroffenen durchgeführt,
um „Ruhe zu haben“;
– gilt als schwere Körperverletzung; Recht der Betroffenen
auf höchstpersönliche Rechte
– zwischenzeitlich: es werden fast keine Sterilisationen
seitens des Pflegschaftsgericht genehmigt
• Sachwalterschaft
– Bei einer eventuellen Heirat von Frauen, die unter
Sachwalterschaft stehen, würden sich mitunter finanzielle
Nachteile ergeben. Daher keine Zustimmung des/der SW.
• Sexualassistenz / Sexualbegleitung
Ziel
Weg von …
Hin zu …
• S cham
• E xklusion
• X treme Ablehung
• S elbstbestimmt
• E mpowerment
• X ´und
Adressen / Links
• Der Verein Senia ist eine Fachstelle für die Sexualität
von Menschen mit geistiger, psychischer und
körperlicher Beeinträchtigung bzw. Behinderung.
www.senia.at
• Verein Ninlil gegen sexualisierte Gewalt an Frauen
mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen. www.ninlil.at
• Familien- und Sexualberatungsstelle COURAGE;
Schwerpunkt: gleichgeschlechtliche Lebensweisen
sowie Transgender.
www.courage-beratung.at
Buchtipps (Auszug)
• Besuch bei der Frauen-Ärztin – Fragen &
Antworten in leichter Sprache
– [email protected]
– www.frauengesundheit-wien.at
• Sexualpädagogische Materialien für die Arbeit
mit geistig behinderten Menschen
– Hrsg. Bundesvereinigung Lebenshilfe; Juventa
Verlag Weinheim und München
– ISBN 978-3-7799-2006-9
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
„Aus Wissen kommt Gewissen,
und aus Unwissen kommt das Vorurteil!“
(Paul Chaim Eisenberg)
Anhang
• Zusatzinformation bezgl. Sexualassistenz /
Sexualbegleitung
– Definition
– Für wen?
– Ziel
– Ausbildungsinhalte
– Adressen / Links / Artikel
Nina de Vries
Pionierin auf dem Gebiet der
Sexualbegleitung
• https://www.youtube.com/watch?v=2q_6ePGGw
H0
• [email protected]
• Nina de Vries (geb. 1961) ist eine niederländische
Sexarbeiterin , die erotische Massagen an geistig
behinderte Männer und Frauen in Berlin und
anderen Teilen Deutschland anbietet. Sie bildet
auch andere aus, dasselbe zu tun.
Definition „Sexualbegleitung“
• „SexualbegleiterInnen sind Frauen und Männer, die aus einer
gesunden und bewussten Motivation heraus, Menschen mit einer
körperlichen, seelischen/psychischen oder geistigen
Beeinträchtigung/Behinderung Hilfestellungen zum Erleben ihrer
Sexualität anbieten und dies zu ihrem Beruf machen. Sie
ermöglichen Menschen, die auf Grund ihrer Situation (u.a.
Krankheit, Unfall, Biographie) eine behutsame, kreative
Annäherung auf dem Gebiet der Sexualität brauchen, ein intimes,
sinnliches und erotisches Erlebnis und vermitteln ihnen ein
positives Körpergefühl. Sie setzen ihren eigenen Körper ein, um
anderen Freude und Lust zu verschaffen. Sie bieten u.a. Beratung,
Massage, Zärtlichkeit. Körperkontakt, Anleitung zur
Selbstbefriedigung, Handentspannung an. Einige bieten auch
Geschlechtsverkehr und Oralkontakt an. Sie achten Menschen mit
Behinderung als gleichwertig.“
Für wen … ?
•
•
•
•
•
•
Menschen, die auf Grund eine Körperbehinderung (angeboren oder
erworben durch Unfall oder Krankheit) wenig oder keine Möglichkeiten
haben, ihre Sexualität zu erleben und sinnliche erotische Erfahrungen zu
machen (z.B. Menschen mit einer spastischen Lähmung, Muskeldystrophie,
Schädel-Hirn Verletzte, Paraeplegiker/innen und Tetraeplegiker/innen.
Menschen mit geistiger Behinderung, wenn sie klar signalisiert haben, dass
sie das wollen oder brauchen.
Menschen, die aufgrund von sexualisierter Gewalterfahrung ein
traumatisiertes Verhältnis zu ihrem Körper und ihrer Sexualität haben
(begleitend zu einer Psychotherapie).
Menschen, die aus irgendwelchen Gründen gefordert sind, neue Wege zum
Erleben ihrer Sexualität zu entdecken (z.B. Orgasmusstörungen, Impotenz,
künstlicher Harn- oder Darmausgang).
Menschen mit einer psychischen Behinderung (begleitend zu einer
Psychotherapie).
Senior/innen, denen oft ihre Sexualität abgesprochen wird.
• Unser Bild von Sexualität orientiert sich an einem
ganz breiten und weitgefassten Verständnis von
Sinnlichkeit und Erotik. Aufgeklärte Menschen
verstehen unter Sexualität nicht einfach nur als einen
mechanischen Ablauf über Penetration hin zum
Orgasmus, sondern als ganzkörperliches, lebendiges
und lustvolles Geschehen.
• Menschlicher Trieb ist nicht intellektuell lösbar –
dieses Verlangen ist etwas allzu Menschliches!
Sexualassistenz
Passiver Assistenz
• Maßnahmen, die konkrete
Voraussetzungen schaffen, um
Menschen mit Behinderung
ihre sexuelle Bedürfnisse zu
befriedigen helfen
• z.B. durch Sexualberatung,
Sexualpädagogik, das
Beschaffen von Materialien,
Toys, Videos sowie die
Vermittlung von SexualassistenInnen oder
Prostituierten …
Aktiver Assistenz
• aktive Assistenz versteht,
wenn helfende Personen
aktiv in eine sexuelle
Interaktion miteinbezogen
sind
• z.B. durch erotische
Massage, Hilfestellung bei
der Masturbation/Onanie
bis hin zum Geschlechtsverkehr
• aktive Assistenz soll
sexuelles Erleben
ermöglichen
Ziel
• Ziel einer Sexualbegleitung soll sein, die eigene Sexualität
offen & positiv, lebensbejahend und verantwortlich
besprechen und erleben zu können sowie sich selbst und
Anderen wertschätzend und wohlwollend zu begegnen.
• Mann/Frau werden unterstützt, sich in ihrem Wert, ihrer
Würde und ihrer sinnlichen Dimension zu erfahren. Sie
sollen sich ihres Körpers, ihrer sexuellen Energie, ihrer
Gefühle bewusst werden, sich selber in ihrem „sexuellen
ICH“ erfahren, die eigenen Kompetenzen erkennen und
befähigt werden, daraus zu einem umfassenden sexuellen
Selbstbewusstsein zu gelangen.
Ausbildungsinhalte
• Reflexion der eigenen Sexualität
• Was für eine Bedeutung hat Sexualität für mich?
• Wertvorstellungen / Vorurteile / sex. Orientierungen …
• pflegerische Grundausbildung
• „richtige“ Handgriffe bei Veränderung der Körperlage
• Umgang mit medizinischen Heilbehelfen etc.
• Heil- und Behindertenpädagogische Grundkenntnisse
• Auswirkungen & Grenzen von Erkrankungen
• Möglichkeiten & Perspektiven bei verschiedenen Graden von
Behinderungen und Einschränkungen
• juristische Grundkenntnisse
• Freiwilligkeit vs. Missbrauch
• (sexuelle) Gewalt
• Einschränkung verbaler Mitteilung – ev. fehlen einer eindeutigen
Willensäußerung;
• Supervision
• professionelle Begleitung & Reflexion durch den Arbeitsprozess
§ 205 StGB
•
§ 205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person
•
(1) Wer eine wehrlose Person oder eine Person, die wegen einer Geisteskrankheit, wegen
einer geistigen Behinderung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen
einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung
unfähig ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln,
unter Ausnützung dieses Zustands dadurch missbraucht, dass er mit ihr den Beischlaf oder
eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung vornimmt oder sie zur Vornahme oder
Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen
Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu
erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende
geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis
zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer außer dem Fall des Abs. 1 eine wehrlose oder psychisch beeinträchtigte Person
(Abs. 1) unter Ausnützung dieses Zustands dadurch missbraucht, dass er an ihr eine
geschlechtliche Handlung vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt oder sie zu einer
geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten
geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine geschlechtliche
Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
fünf Jahren zu bestrafen.
(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft
der missbrauchten Person zur Folge oder wird die missbrauchte Person durch die Tat
längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise
erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat die Tat
aber den Tod der missbrauchten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu
zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
•
•
weitere §§
§ 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von
Menschen durch übertragbare Krankheiten
•
Wer eine Handlung begeht, die
geeignet ist, die Gefahr der
Verbreitung einer
übertragbaren Krankheit unter
Menschen herbeizuführen, ist
mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen, wenn die Krankheit
ihrer Art nach zu den wenn
auch nur beschränkt anzeigeoder meldepflichtigen
Krankheiten gehört.
§ 179 StGB Fahrlässige Gefährdung von
Menschen durch übertragbare Krankheiten
•
Wer die im § 178 mit Strafe
bedrohte Handlung fahrlässig
begeht, ist mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen.
weitere §§
§ 202 StGB Geschlechtliche
Nötigung
§ 201 StGB Vergewaltigung
•
(1) Wer eine Person mit Gewalt, durch
Entziehung der persönlichen Freiheit oder
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für
Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder
Duldung des Beischlafs oder einer dem
Beischlaf gleichzusetzenden
geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine schwere
Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine
Schwangerschaft der vergewaltigten Person
zur Folge oder wird die vergewaltigte Person
durch die Tat längere Zeit hindurch in einen
qualvollen Zustand versetzt oder in
besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter
mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn
Jahren, hat die Tat aber den Tod der
vergewaltigten Person zur Folge, mit
Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig
Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe
zu bestrafen.
•
(1) Wer außer den Fällen des § 201 eine
Person mit Gewalt oder durch gefährliche
Drohung zur Vornahme oder Duldung
einer geschlechtlichen Handlung nötigt,
ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine
Schwangerschaft der genötigten Person
zur Folge oder wird die genötigte Person
durch die Tat längere Zeit hindurch in
einen qualvollen Zustand versetzt oder in
besonderer Weise erniedrigt, so ist der
Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu
fünfzehn Jahren, hat die Tat aber den Tod
der genötigten Person zur Folge, mit
Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig
Jahren
oder
mit
lebenslanger
Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Ablauf
• „Werbung“
• persönliche Vorstellung bei möglichen KooperationspartnerIn
• Folder
• Erstgespräch
•
•
•
•
mit der vermittelnden Institution / Verein
mit KlientIn
mit SachwalterInnen
mit Bezugspersonen / Eltern …
• Ablaufklärung
•
•
•
•
•
hygienische Standards
Sicherheitsaspekte
Mögliches & Unmögliches („Donts & Must“)
Finanzielles
…
Links (Auszug)
•
•
•
•
•
•
•
•
www.alphanova.at
www.libida-sexualbegleitung.at
www.quer-schnitt.net
Kali: www.sexual-assistenz.at
Monika: www.sexual-begleitung.at
Ronald: www.sexualbegleitung.at
Makia: www.sexualbegleitung-makia.at
Gerald: www.sexualbegleitung.net
Artikel (Auszug)
• http://derstandard.at/1304554180660/Viele-werden-zum-ersten-Malerotisch-beruehrt
• http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Sex-Dienstleister-fuerBehinderte/194163
• http://www.spiegel.de/spiegelwissen/a-680226.html (Nina de Vries)
• http://diepresse.com/home/leben/mensch/1435159/Sexualbegleiter_
Meine-Taetigkeit-ist-eine-Gratwanderung
• http://derstandard.at/1216034723441/Ausbildung-zurSexualassistentin
• http://www.sexworker.at/phpBB2/viewtopic.php?t=1943
• http://www.focus.de/gesundheit/videos/sexualbegleitung-lust-naeheund-zaertlichkeit-fuer-behinderte-menschen_id_2678648.html
• http://www.sueddeutsche.de/bayern/kurs-fuer-prostituierte-jenseitsaller-tabus-1.1669851
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