Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Stichwort

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Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur
Stichwort „BVWP 2030“
Thomas Höppner
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27. April 2016
Stellungnahme der IHK zu Rostock zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030
vom März 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die IHK zu Rostock nimmt als Träger öffentlicher Belange aus der Sicht der von ihr
vertretenen regionalen Wirtschaft zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes 2030 wie
folgt Stellung:
Eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung
wirtschaftlicher Entwicklung. Die Erhaltung und der Ausbau der Verkehrswege bedürfen
daher einer zuverlässigen Analyse und finanzieller Sicherung. Dieses soll der
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 gewährleisten.
Die IHK zu Rostock unterstützt dabei die Schwerpunktsetzung des neuen BVWP auf Erhalt
der Verkehrsinfrastruktur. Der Fokus muss darüber hinaus aber auf ein leistungsfähiges
Gesamtnetz gerichtet werden. Dazu gehören neben der Engpassbeseitigung auch die
Entwicklung von Alternativtrassen, um stark belastete Knoten oder Strecken weiträumig
umfahren zu können. Die Funktion einer solchen Alternativtrasse kann z.B. die A 14
wahrnehmen. Ziel muss eine zeitnahe Fertigstellung des Gesamtprojektes sein. Nur dann
kann die A14 die volle Verkehrswirksamkeit entfalten und z.B. auch zur Entlastung der
Großräume Hamburg und Berlin beitragen. Die Aufnahme der gesamten A14 als fest
disponiertes Projekt bzw. in den vordringlichen Bedarf wird ausdrücklich begrüßt, ebenso
wie die Gesamtfertigstellung der B96n mit dem noch fehlenden Abschnitt Samtens –
Bergen als Anbindung für den Gewerbestandort und Hafen Sassnitz sowie der
Tourismusregion Rügen.
Für Mecklenburg-Vorpommern geht es auch mit Blick auf die feste Fehmarn-Belt-Querung
darum, die Häfen und Hinterlandanbindungen leistungsfähig zu entwickeln. Bestehende
infrastrukturelle Defizite bei Schienenwegen, Straßen und der Hafenzufahrt Rostock
müssen beseitigt werden. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass der Nordosten als
Wirtschaftsstandort gestärkt wird.
Zu Einzelprojekten nehmen wir wie folgt Stellung:
Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Hausanschrift: Ernst-Barlach-Str. 1-3 | 18055 Rostock
Telefon: 0381 338-0 | Fax: 0381 338-617 | www.rostock.ihk24.de
Zertifiziert durch Certqua nach DIN EN ISO 9001:2008
Zu Anlage 3 Projektlisten Wasserstraßen
Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock,
Projekt-Nr. W 04
Die Anpassung des Seekanals Rostock auf eine Wassertiefe von 16,5 m wurde zur
Erhöhung der Massenleistungsfähigkeit des Hafens vom Land Mecklenburg-Vorpommern
beantragt. Moderne Massengutschiffe (Rohöl, Koks- und Kraftwerkskohle, Erze, Getreide,
Baustoffe) nutzen den maximal möglichen Tiefgang in der Ostsee und erfordern zulässige
Abladetiefen von 15 m bei einer Fahrwassertiefe von 16,5 m.
Die Vertiefung der seewärtigen Zufahrt steht in Synergie mit der bereits weitgehend
erfolgten Ertüchtigung der Bahnstrecke Rostock-Berlin (bis zu dem wichtigen
Industriestandtort Stahlwerk Eisenhüttenstadt) für massenguttaugliche 25 t Radsatzlast im
Hafenhinterlandverkehr.
Rostocks Aufnahme als Kernnetzhafen mit Einordnung in zwei prioritäre Korridore des TEN
Kernnetzes (Scandinavian-Mediterranean und Orient-East Med mit Realisierungsziel bis
2030) unterstreicht dessen Bedeutung im europäischen Kontext.
Die Sicherung und der Ausbau von derzeit etwa 16.000 direkten und indirekten
Arbeitsplätzen in der Region sowie die Stärkung ostdeutscher Industriekerne
(Eisenhüttenstadt, Schwedt, Mitteldeutschland) und darüber hinaus die Versorgung von
Industrien in Zentraleuropa (Tschechien, Slowakei, Südwestpolen) hängen von der
Leistungsfähigkeit des Hafenstandortes Rostock ab.
Die Wettbewerbsfähigkeit Rostocks, als einziger Universalhafen an der deutschen
Ostseeküste, wird gegenüber seinen europäischen Mitbewerbern entscheidend durch die
infrastrukturellen Voraussetzungen bestimmt. So agiert Danzig bereits seit Jahren mit dem
Vorteil einer Wassertiefe von 16,5 m und in Swinemünde wird sie angestrebt.
Eine Aufnahme des Projektes in den Entwurf des BVWP 2030 wird deshalb grundsätzlich
begrüßt, die Dimensionierung und die Bewertung sind allerdings zu korrigieren:
 Dem Projekt wurde die Kategorie „Engpassbeseitigung“ bestätigt. Folgerichtig fordert
die IHK zu Rostock eine Anpassung der Einordung in die höchste Dringlichkeitsstufe
„Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E).
 Für die im BVWP-Entwurf enthaltene „Minimalvariante“ (15,8 m Wassertiefe bzw.
14,3 m Tiefgang) wurde ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von lediglich 2,7 ermittelt.
Begründet wurde die Ablehnung der angestrebten Variante (16,5 m) mit einem
schlechteren NKV. Dies steht im Widerspruch zu dem in der Voruntersuchung der WSV
ermittelten NKV von 5,8 für die Vertiefung auf 16,5 m Wassertiefe und 15 m Tiefgang.
Beim Variantenvergleich muss wie üblich auch das „Differenz-NKV“ Berücksichtigung
finden.
 Bislang war die Rostocker Seehafenzufahrt in die höchste Wasserstraßenkategorie A
eingestuft. Für den neuen BVWP hat das BMVI eine neue Klassifizierung
vorgenommen. Darin fällt Rostock in die mittlere Kategorie B (Wasserstraßen mit 5 –
50 Mio. t Gütern p.a.). Das korrespondiert nicht mit der Rolle als TEN-Kernnetzhafen.
Die IHK zu Rostock fordert nachdrücklich die Aufnahme des Vorhabens in die Kategorie
„VB-E“ sowie in die Wasserstraßenkategorie A und die Vertiefung um 2 m auf 16,5 m
Wassertiefe (bzw. 15 m Tiefgang).
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Zu Anlage 2 Projektlisten Schiene
ABS Lübeck/Hagenow Land – Rostock – Stralsund (VDE Nr. 1),
Projekt-Nr.: L02 / 1-115
Im Entwurf des BVWP 2030 wird die weitgehend fertiggestellte 1. Baustufe und die
teilweise fertiggestellte 2. Baustufe (Schönberg – Grieben, Bf Schönberg, Bf Grevesmühlen,
Bad Kleinen – Ventschow, Schwaan – Rostock, Ribnitz-Damgarten West – Warnowbrücke,
ESTW, Carlshöhe – Bad Kleinen (a)) konstatiert. Das 2. Gleis Riekdahl (bei Rostock) –
Ribnitz-Damgarten West und Velgast – Stralsund sowie die Geschwindigkeitserhöhung auf
max. 160 km/h Riekdahl – Ribnitz-Damgarten West sind mit der Begründung in der
Grobbewertung ausgeschieden, dass aufgrund der aktuellen Verkehrsprognosen kein
Engpass in diesen Bereichen erwartet wird und ein Ausbau keinen Nutzen bringt. Somit sei
das Projekt nicht wirtschaftlich und deshalb nicht in den BVWP aufzunehmen.
Mit dieser Einschätzung kann sich die IHK zu Rostock aus folgenden Gründen nicht
zufrieden geben:
 Die Strecke ist eine der wichtigsten überregionalen Anbindungen für MecklenburgVorpommern und verbindet die Oberzentren Schwerin, Rostock, Stralsund,
Greifswald und die Insel Rügen mit Hamburg und dem gesamten südwestdeutschen
Raum. Es ist das Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 1 – es sollte wieder in den
vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 eingeordnet und 25 Jahre nach der
deutschen Einheit endlich abschließend fertiggestellt werden.
 Zumindest ist die Erhöhung der Geschwindigkeit durchgehend auf 160 km/h
notwendig. Das Fernverkehrskonzept der DB AG sieht auch weiterhin
Fernverkehrsverbindungen auf dieser Strecke im 2-Stundentakt vor.
 Die Erhöhung der Geschwindigkeit ist wichtig, um attraktive Reisezeiten im Nahund Fernverkehr anbieten zu können.
 Ein punktueller zweigleisiger Ausbau Rostock – Ribnitz-Damgarten, um
Überholungsmöglichkeiten zu schaffen (Engpassbeseitigung), sollte geprüft werden.
 Für den Schienengüterverkehr hat die Verbesserung der Durchlassfähigkeit durch
die Beseitigung von Engpässen und die Installation von Überholgleisen primäre
Bedeutung. Die Strecke des VDE Nr. 1 ist die Ost-West-Anbindung der Häfen
Stralsund und Sassnitz an die Metropolregion Hamburg, wodurch
Überseetransporte zu Destinationen in der Ostsee künftig effizient abgewickelt
werden könnten.
 Das Projekt ist in der Ahrensburger Liste enthalten.
ABS Kavelstorf – Rostock Seehafen (Ausbau auf 25 t Achslast),
Projekt-Nr.: 1-094
Das Projekt ist mit der Begründung in der Grobbewertung ausgeschieden, dass keine
Rückverlagerung des Eisenerzverkehres von Hamburg nach Rostock erwartet wird. Es
bestehe nur eine geringe Nachfrage nach einer Ertüchtigung der Strecke durch den
Schienengüterverkehr. Da deshalb die hohen Investitionskosten nicht durch einen Nutzen
für den überregionalen Verkehr gedeckt werden können, sei das Projekt nicht wirtschaftlich
und somit nicht in den BVWP aufzunehmen.
Die IHK zu Rostock fordert nachdrücklich die Fertigstellung der Bahntrasse Rostock-Berlin
mit einer Achslast von 25 t.
 Dieser Streckenabschnitt ist Teil der Bahnstrecke Rostock – Berlin und als
Hinterlandanbindung für den Seehafen Rostock unverzichtbar und sollte deshalb in
den vordringlichen Bedarf des BVWP eingeordnet werden.
 Der überwiegende Teil der Trasse Rostock – Berlin (ca. 200 km) wurde bereits
ausgebaut. Zu ertüchtigen ist jetzt noch ein kleines Teilstück von ca. 15 km
zwischen Rostock Seehafen und Kavelstorf, damit die durchgehende Befahrbarkeit
mit einer Achslast von 25 t auf der gesamten Strecke möglich wird.
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
Die Seekanalvertiefung um 2 m auf 16,5 m Wassertiefe (bzw. 15 m Tiefgang) muss
in Kombination mit dem vollständigen Ausbau Rostock – Berlin erfolgen.
 Nur mit einer durchgehenden Verbindung für schwere Güter können Massengutund KLV-Verkehre optimal realisiert und entwickelt werden.
 Der Streckenabschnitt ist Bestandteil des TEN-Kernnetzes und muss deshalb einen
angemessenen Ausbaustandard aufweisen.
Das Projekt ist nach Aussage der DB Netz AG im Rahmen des Seehafenhinterlandprogramm des Bundes (SHHV II) finanziert und die Umsetzung im Jahr 2017 vorgesehen.
Wenn dies zutreffend ist, muss diese Begründung in die Formulierung im BVWP
aufgenommen werden.
ABS Berlin – Stralsund (über Pasewalk),
Projekt-Nr.: 1-034
Das Projekt wurde nicht in den BVWP 2030 aufgenommen. Es ist mit der Begründung in
der Grobbewertung ausgeschieden, dass aufgrund von Veränderungen in der
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)- und der Schienengüterverkehr (SGV)-Nachfrage auf
dieser Strecke eine Erhöhung der Maximalgeschwindigkeit auf der Strecke nicht mehr
nutzbringend für den überregionalen Verkehr sei. Da es sich daher um eine
Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Maßnahme handele, sei der Projektvorschlag nicht
in den BVWP aufzunehmen.
Die IHK zu Rostock fordert, das Projekt aus folgenden Gründen in den vordringlichen
Bedarf des BVWP 2030 einzuordnen:
 Diese angeführte Begründung ist nicht zutreffend. Auf der Strecke verkehren
regelmäßig Fernverkehrszüge (sechs Züge pro Tag). Zusätzliche
Fernreiseverbindungen werden an den Wochenenden und in der Tourismussaison
angeboten. Für den Schienengüterverkehr nimmt die Trasse den Hauptteil des
Güterumschlags aus dem Seehafen Stralsund in der Nord-Süd-Destination auf. Es
handelt sich hier um eine echte Alternative zur Entlastung überlasteter westlicher
Trassen im Nord-Süd-Verkehr.
 Das Fernverkehrskonzept der Bahn sieht eine IC-Linie für Stralsund – Berlin
spätestens für 2026 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Ausbau auf 160 km/h
spätestens erfolgt sein.
 Die durchschnittliche Reiseweite der Fahrgäste beträgt auf der Strecke über 50 km
und eine Stunde und wäre damit dem Fernverkehr zuzuordnen.
 Die Strecke ist eine wichtige Bahnanbindung im Urlauberverkehr für die Inseln
Rügen und Usedom.
 Das Projekt ist in Teilen bereits umgesetzt. Der Unterbau ist bereits in weiten Teilen
für 160 km/h und 22,5 t Achslast ausgebaut. Die Oberleitung muss erneuert und die
uneingeschränkte Ertüchtigung sämtlicher Sicherungs- und Signaltechnik
gewährleistet werden. Das Projekt entfaltet nur bei Gesamtfertigstellung seine
Wirkung. Bereits getätigte Investitionen wären unwirksam, wenn das Projekt nicht
vollständig umgesetzt wird.
 Nach unserem Kenntnisstand wurde die Anzahl der Blockabschnitte bereits
verringert und auf die Geschwindigkeitserhöhung auf 160 km/h ausgerichtet. Ohne
Umsetzung der Geschwindigkeitserhöhung ist damit im gegenwärtigen Zustand eine
Kapazitätsreduzierung verbunden. Auch deshalb darf das Projekt nicht unvollendet
bleiben.
 Bei der Strecke Stralsund – Neubrandenburg – Neustrelitz wird im BVWP
argumentiert, dass sie Nahverkehrscharakter habe und der Fernverkehr auf der
Strecke Stralsund – Pasewalk – Berlin verkehren solle. Das steht im Widerspruch
zur oben zitierten Begründung.
 Das Projekt ist in der Ahrensburger Liste enthalten.
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