Anmeldungen für Studien- und Prüfungsleistungen in

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Anmeldungen für Studien- und Prüfungsleistungen in Sprachpraxis Englisch 1.
Das Basismodul Sprachpraxis besteht für alle Studiengänge aus zwei Sprachpraxiskursen „English 1“
und einer abschließenden Klausur. Das Modul besteht also aus drei Teilen: zwei Studienleistungen
(die beiden „Englisch 1“ Kurse) und eine Prüfung (die Klausur). Jeder Teil muss in das
Prüfungsverwaltungssystem QISPOS verbucht werden.
Um sich für eine Studien- oder eine Prüfungsleistung anzumelden, muss man hierhin:
https://portal.uni-kassel.de
und sich mit seinen Uni-Kassel Daten einloggen. Bei Problemen mit dem Einloggen geht man hierhin:
https://wikis.uni-kassel.de/wiki-his-doku/AnmeldungFehlgeschlagen
Wenn man sich erfolgreich eingeloggt hat, kann man Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Die
Prozedur ist für beide Leistungen gleich und wird hier ausführlich gezeigt:
https://wikis.uni-kassel.de/wiki-his-stud/PruefungsVerwaltung
Im Bereich Sprachpraxis Englisch müssen Sie sich sowohl zu Studien- als auch zu Prüfungsleistungen
an – d.h. auch wenn Sie nur Ihren ersten absolvierten Sprachpraxiskurs English 1 anmelden wollen
(eine Studienleistung), haben Sie das über die Prüfungsverwaltung zu tun.
Anmeldung zur Studienleistung (erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs)
Alle Studierenden, die an einem English 1 Kurs teilnehmen, müssen sich bis zur letzten Kurssitzung
des Sprachpraxiskursesfür die Studienleistung anmelden.
Wenn Sie eine Studienleistung anmelden wollen, müssen Sie im Prüfungsverwaltungssystem Ihr
Studiengang, das Modul (Basismodul Sprachpraxis) und die Prüfungsnummer finden. Die
Prüfungsnummern, die Sie brauchen, sind folgende:
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Lehramt L1 – L3: 2101 (für den ersten English 1 Sprachpraxiskurs), 2102 (für den zweiten
English 1 Sprachpraxiskurs)
BA WiPäd oder BPäd: 6101 (für den ersten English 1 Sprachpraxiskurs), 6102 (für den zweiten
English 1 Sprachpraxiskurs)
alle anderen BAs (BA EAS HF, BA EAS NF, BA EACBS, BA WiRom): 101010 (für den ersten
English 1 Sprachpraxiskurs), 101020 (für den zweiten English 1 Sprachpraxiskurs).
Nachdem Sie die richtige Prüfungsnummer angeklickt haben, bekommen Sie eine Liste der
Lehrveranstaltungen, in denen es möglich ist, diese Studienleistung zu erwerben. Suchen Sie die
Lehrveranstaltung, die Sie gerade besuchen, aus und klicken Sie auf „Prüfung anmelden“ (ja, es ist
nur eine Studienleistung, wird aber trotzdem hier „Prüfung“ genannt).
Überprüfen Sie jetzt sowohl bei der Bestätigung als auch in der Leistungsübersicht, dass die
Anmeldung tatsächlich geklappt hat. Das Prüfungsverwaltungswiki zeigt Ihnen wie.
Am Ende des Semesters wird Ihr/e KursleiterIn die Studienleistung bestätigen, indem er / sie
„bestanden“ oder „nicht bestanden“ eingibt. Sie können ab Anfang August überprüfen, ob das
tatsächlich erfolgt ist und sich gegebenenfalls bei Ihrer / Ihrem KursleiterIn melden wenn nicht.
Wenn Sie sich bis Ende des Semesters nicht für die Studienleistung angemeldet haben, kann der / die
KursleiterIn Ihnen die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigen und Sie werden den Englisch 1 Kurs
wiederholen müssen.
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs, diedie meisten von Ihnen am Anfang des
Semesters gemacht haben um einen Platz zu bekommen, ersetzt NICHT die Anmeldung zur
Studienleistung – entgegen dem Anschein gibt es leider keine Verbindung zwischen dem
Kursbelegverfahren im Vorlesungsverzeichnis und das Prüfungsverwaltungssystem.
Anmeldung zur Modulprüfung Modul 1.
Es darf sich nur anmelden, wer zwei „English 1“ Kurse erfolgreich abgeschlossen hat. Die
Anmeldeprozedur ist wie bei der Studienleistung beschrieben, mit den folgenden Unterschieden:
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Die Prüfungsnummer für die Modulprüfung Basismodul Sprachpraxis English ist für L1-L3
2111, für BA WiPäd /BPäd 6111 und für alle anderen BAs 101030.
Es gibt nur eine Klausur für alle KandidatInnen. Der Modulverantwortlicher, Matt Stevens,
steht als Prüfer.
Die Frist für die Anmeldung zur Modul 1 Klausur ist Dienstag, 15. Juli 2014. Bis dahin können
Sie sich selbstständig an- oder abmelden. Wer sich danach an- oder abmelden muss, muss es
bei Matt Stevens in seiner Sprechstunde (Mittwoch, 11-12 Uhr) persönlich machen – für die
Anmeldung ist eine Unterschrift erforderlich. Falls Sie sich nach dem 16. Juli noch an- oder
abmelden wollen, müssen Sie unbedingt vor dem Tag der Klausur per Email mit Herrn
Stevens in Kontakt treten ([email protected]).
Wer sich für die Klausur nicht angemeldet hat, darf sie nicht mitschreiben. Deshalb ist es ganz
wichtig zu überprüfen, ob die Anmeldung geklappt hat. Das können Sie im
Prüfungsverwaltungssystem sowohl in Ihrer Leistungsübersicht als auch in der „Info über
angemeldete Leistungen“ überprüfen. Es gibt zusätzlich ab dem 16. Juli auf dem IAA Brett im Foyer
von KW5 und auf der Sprachpraxiswebseite
http://www.uni-kassel.de/fb02/institute/anglistikamerikanistik/fachgebiete/sprachpraxis/home.html
eine Liste der angemeldeten KandidatInnen – überprüfen Sie, ob Sie daraufstehen.
Nur wer auf dieser Anmeldeliste steht, darf die Klausur mitschreiben.
Wer trotz Anmeldung zur Klausur nicht erscheint bekommt die Note „Nicht bestanden“. Wenn Sie
kurzfristig wegen Krankheit nicht teilnehmen können, ist so schnell wie möglich nach der Klausur
eine Krankmeldung im Prüfungssekretariat abzugeben.
Wer Schwierigkeiten bei der Anmeldung zu Studien- oder Prüfungsleistungen hat und diese nicht mit
Hilfe der obenerwähnten Wikis lösen kann, kann im Prüfungssekretariat, KW 5 3003, um Hilfe bitten.
Prüfungsleistungen können in allen Studiengängen maximal zweimal wiederholt werden. Es gibt in
der Sprachpraxis grundsätzlich keine Nachholklausuren. Wer im Juli an der Modul 1 Klausur nicht
teilnehmen kann oder sie nicht besteht, muss bis Februar 2015 warten.
Wer einen Nachteilsausgleich wegen Behinderung oder chronischer Krankheit für die Modulprüfung
beantragen will, muss das möglichst bald (und auf jedem Fall vor Ende der Anmeldefrist) mit einem
ärztlichen Attest beim Prüfungsausschuss tun. Wir empfehlen, vorher mit dem
Modulverantwortlichen (Matt Stevens) und / oder mit der Fachstudienberatung (Fiona Dancy)
darüber zu sprechen. Nachträglich kann ein Nachteilsausgleich nicht beantragt werden.
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