Anmeldungen für Studien- und Prüfungsleistungen in Sprachpraxis Englisch 1. Das Basismodul Sprachpraxis besteht für alle Studiengänge aus zwei Sprachpraxiskursen „English 1“ und einer abschließenden Klausur. Das Modul besteht also aus drei Teilen: zwei Studienleistungen (die beiden „Englisch 1“ Kurse) und eine Prüfung (die Klausur). Jeder Teil muss in das Prüfungsverwaltungssystem QISPOS verbucht werden. Um sich für eine Studien- oder eine Prüfungsleistung anzumelden, muss man hierhin: https://portal.uni-kassel.de und sich mit seinen Uni-Kassel Daten einloggen. Bei Problemen mit dem Einloggen geht man hierhin: https://wikis.uni-kassel.de/wiki-his-doku/AnmeldungFehlgeschlagen Wenn man sich erfolgreich eingeloggt hat, kann man Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Die Prozedur ist für beide Leistungen gleich und wird hier ausführlich gezeigt: https://wikis.uni-kassel.de/wiki-his-stud/PruefungsVerwaltung Im Bereich Sprachpraxis Englisch müssen Sie sich sowohl zu Studien- als auch zu Prüfungsleistungen an – d.h. auch wenn Sie nur Ihren ersten absolvierten Sprachpraxiskurs English 1 anmelden wollen (eine Studienleistung), haben Sie das über die Prüfungsverwaltung zu tun. Anmeldung zur Studienleistung (erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs) Alle Studierenden, die an einem English 1 Kurs teilnehmen, müssen sich bis zur letzten Kurssitzung des Sprachpraxiskursesfür die Studienleistung anmelden. Wenn Sie eine Studienleistung anmelden wollen, müssen Sie im Prüfungsverwaltungssystem Ihr Studiengang, das Modul (Basismodul Sprachpraxis) und die Prüfungsnummer finden. Die Prüfungsnummern, die Sie brauchen, sind folgende: Lehramt L1 – L3: 2101 (für den ersten English 1 Sprachpraxiskurs), 2102 (für den zweiten English 1 Sprachpraxiskurs) BA WiPäd oder BPäd: 6101 (für den ersten English 1 Sprachpraxiskurs), 6102 (für den zweiten English 1 Sprachpraxiskurs) alle anderen BAs (BA EAS HF, BA EAS NF, BA EACBS, BA WiRom): 101010 (für den ersten English 1 Sprachpraxiskurs), 101020 (für den zweiten English 1 Sprachpraxiskurs). Nachdem Sie die richtige Prüfungsnummer angeklickt haben, bekommen Sie eine Liste der Lehrveranstaltungen, in denen es möglich ist, diese Studienleistung zu erwerben. Suchen Sie die Lehrveranstaltung, die Sie gerade besuchen, aus und klicken Sie auf „Prüfung anmelden“ (ja, es ist nur eine Studienleistung, wird aber trotzdem hier „Prüfung“ genannt). Überprüfen Sie jetzt sowohl bei der Bestätigung als auch in der Leistungsübersicht, dass die Anmeldung tatsächlich geklappt hat. Das Prüfungsverwaltungswiki zeigt Ihnen wie. Am Ende des Semesters wird Ihr/e KursleiterIn die Studienleistung bestätigen, indem er / sie „bestanden“ oder „nicht bestanden“ eingibt. Sie können ab Anfang August überprüfen, ob das tatsächlich erfolgt ist und sich gegebenenfalls bei Ihrer / Ihrem KursleiterIn melden wenn nicht. Wenn Sie sich bis Ende des Semesters nicht für die Studienleistung angemeldet haben, kann der / die KursleiterIn Ihnen die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigen und Sie werden den Englisch 1 Kurs wiederholen müssen. Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Sprachpraxiskurs, diedie meisten von Ihnen am Anfang des Semesters gemacht haben um einen Platz zu bekommen, ersetzt NICHT die Anmeldung zur Studienleistung – entgegen dem Anschein gibt es leider keine Verbindung zwischen dem Kursbelegverfahren im Vorlesungsverzeichnis und das Prüfungsverwaltungssystem. Anmeldung zur Modulprüfung Modul 1. Es darf sich nur anmelden, wer zwei „English 1“ Kurse erfolgreich abgeschlossen hat. Die Anmeldeprozedur ist wie bei der Studienleistung beschrieben, mit den folgenden Unterschieden: Die Prüfungsnummer für die Modulprüfung Basismodul Sprachpraxis English ist für L1-L3 2111, für BA WiPäd /BPäd 6111 und für alle anderen BAs 101030. Es gibt nur eine Klausur für alle KandidatInnen. Der Modulverantwortlicher, Matt Stevens, steht als Prüfer. Die Frist für die Anmeldung zur Modul 1 Klausur ist Dienstag, 15. Juli 2014. Bis dahin können Sie sich selbstständig an- oder abmelden. Wer sich danach an- oder abmelden muss, muss es bei Matt Stevens in seiner Sprechstunde (Mittwoch, 11-12 Uhr) persönlich machen – für die Anmeldung ist eine Unterschrift erforderlich. Falls Sie sich nach dem 16. Juli noch an- oder abmelden wollen, müssen Sie unbedingt vor dem Tag der Klausur per Email mit Herrn Stevens in Kontakt treten ([email protected]). Wer sich für die Klausur nicht angemeldet hat, darf sie nicht mitschreiben. Deshalb ist es ganz wichtig zu überprüfen, ob die Anmeldung geklappt hat. Das können Sie im Prüfungsverwaltungssystem sowohl in Ihrer Leistungsübersicht als auch in der „Info über angemeldete Leistungen“ überprüfen. Es gibt zusätzlich ab dem 16. Juli auf dem IAA Brett im Foyer von KW5 und auf der Sprachpraxiswebseite http://www.uni-kassel.de/fb02/institute/anglistikamerikanistik/fachgebiete/sprachpraxis/home.html eine Liste der angemeldeten KandidatInnen – überprüfen Sie, ob Sie daraufstehen. Nur wer auf dieser Anmeldeliste steht, darf die Klausur mitschreiben. Wer trotz Anmeldung zur Klausur nicht erscheint bekommt die Note „Nicht bestanden“. Wenn Sie kurzfristig wegen Krankheit nicht teilnehmen können, ist so schnell wie möglich nach der Klausur eine Krankmeldung im Prüfungssekretariat abzugeben. Wer Schwierigkeiten bei der Anmeldung zu Studien- oder Prüfungsleistungen hat und diese nicht mit Hilfe der obenerwähnten Wikis lösen kann, kann im Prüfungssekretariat, KW 5 3003, um Hilfe bitten. Prüfungsleistungen können in allen Studiengängen maximal zweimal wiederholt werden. Es gibt in der Sprachpraxis grundsätzlich keine Nachholklausuren. Wer im Juli an der Modul 1 Klausur nicht teilnehmen kann oder sie nicht besteht, muss bis Februar 2015 warten. Wer einen Nachteilsausgleich wegen Behinderung oder chronischer Krankheit für die Modulprüfung beantragen will, muss das möglichst bald (und auf jedem Fall vor Ende der Anmeldefrist) mit einem ärztlichen Attest beim Prüfungsausschuss tun. Wir empfehlen, vorher mit dem Modulverantwortlichen (Matt Stevens) und / oder mit der Fachstudienberatung (Fiona Dancy) darüber zu sprechen. Nachträglich kann ein Nachteilsausgleich nicht beantragt werden.