15 Lneiesutuengen! Exklusiv 2013 Für Ihre Gesundheit das Beste Wählen Sie die optimale Versicherung. Exklusiv-Leistungen & Top Service garantiert! 2 Das Beste für Ihre Gesundheit Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wir haben gute Nachrichten für Sie: neben dem Wegfall der sogenannten „Praxisgebühr“ haben wir von der SIEMAG BKK unsere Leistungen erheblich erweitert. 15 neue Exklusivleistungen bieten wir Ihnen zusätzlich zu unserem umfangreichen Angebot. Sie werden staunen. Seite für Seite können Sie in dieser Broschüre auf Entdeckungsreise gehen. Am Ende werden Sie feststellen: Die SIEMAG BKK bietet das Beste für Ihre Gesundheit, auch durch eine persönliche, fachkundige Beratung und einen exzellenten Service. Alles Gute für Ihre Gesundheit Ihre SIEMAG BKK ngen u t s i e L e v Attrak ti ne oh i trag! e b z t a s u Z Top-Service Unser Spezial-Service für Sie: • Persönliche und telefonische Beratung durch Fachkräfte • Service-Hotline – 24 Stunden, rund um die Uhr: 02733 292929 • Internetpräsenz unter www.siemagbkk.de • Internetportal BKK GesundheitOnline • Mitgliederzeitschrift „Gesundheit“ • Kursdatenbank „easy“ (www.siemagbkk.de) • Kostenlose Impfberatung • Klinikfinder – www.bkk-klinikfinder.de • Informationsbroschüren zu vielen Gesundheitsthemen • Erinnerungs-Service für Vorsorgeuntersuchungen (Kinder, Erwachsene) Starke Leistungen & Top Service! 3 Einfach staunen über 15 neue Exklusiv-Leistungen 1 Osteopathie Viele kennen die Osteopathie unter Begriffen wie „Chiropraktik“ oder „manuelle Therapie“ – generell keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Unsere Versicherten können jetzt bis zu sechs Mal im Jahr die Behandlung bei einem Osteopathen (Mitglied im Berufsverband der Osteopathen oder entsprechende Ausbildung) wählen. Die SIEMAG BKK erstattet Ihnen 80 Prozent des Rechnungsbetrages (60 Euro pro Sitzung maximal). Ärztliche Bescheinigung und Originalrechnung genügen. Erweiterte Leistungen beim Zahnarzt 2 Professionelle Zahnreinigung Saubere Zähne und ein strahlendes Lächeln gehören zusammen. Lassen Sie Ihre Zähne durch einen Zahnarzt fachgerecht reinigen. Wir erstatten Ihnen 80 Prozent der Kosten, bis zu 50 Euro im Jahr. 3 Narkose Chirurgische Entfernung von Zähnen bei vollem Bewusstsein? Das muss nicht sein: Wir übernehmen die Kosten für die Anästhesie (Vollnarkose) in Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal bis 100 Euro im Jahr. 4 Zähne schützen Wenn die Zähne feine Risse haben finden Speisereste und Bakterien einen optimalen Lebensraum. Davor schützt die „Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren“ (Zähne Nr. 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44 und 45). Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten. Nach Vorlage der Rechnung erstatten wir 80 Prozent (bis zu 50 Euro im Jahr). 5 Zu lange Wartezeit bei Psychotherapie? Wenn Versicherte der SIEMAG BKK keinen zeitnahen Termin bei einem zugelassenen Therapeuten bekommen, kann auch ein nicht zugelassener Leistungserbringer für eine Behandlung gewählt werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um sich im Einzelfall vor Beginn der Behandlung über die Details zu informieren. 6 Behandlung im Nicht-Vertrags-Krankenhaus In bestimmten Fällen übernimmt die SIEMAG BKK auch dann eine Krankenhausbehandlung, wenn die Einrichtung kein Vertragskrankenhaus ist. Um flexibler helfen zu können, nehmen Sie unsere kostenlose Beratung in Anspruch! 7 Ambulante Chefarztbehandlung Nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus wünschen sich viele Menschen die Nachbehandlung durch den Chefarzt oder leitenden Arzt. Bisher war dies nicht möglich, wenn der Arzt keine Kassenzulassung hatte. Wir erläutern Ihnen gerne alle Details, in welchem Rahmen wir jetzt leisten. Zusätzliche Untersuchungen für Schwangere Die Kosten für folgende neue Leistungen für Schwangere (Nr. 8 -11) übernehmen wir auf Antrag nach der Entbindung, wenn das Neugeborene zu diesem Zeitpunkt bei der SIEMAG BKK versichert ist: 8 Triple-Test und Ersttrimester-Screening Der Triple-Test (Diganostik vor der Geburt) lässt Rückschlüsse auf Besonderheiten beim ungeborenen Kind zu, ebenso das Ersttrimester-Screening (Nackentransparenz). Details bitte immer mit dem behandelnden Arzt absprechen. 9 Ultraschall-Untersuchungen (3D / Farbdoppler) Beim 3D-Ultraschall (auch „3D-Sonografie“) werden das ungeborene Kind sowie einzelne Organe besser sichtbar gemacht als durch herkömmliche Verfahren. Die Farbdoppler-Untersuchung bietet Aussagen über eventuelle Durchblutungsstörungen und zu den kleinen Gefäßen. 10 Zytomegalie- und Toxoplasmose-Screening Weil das Zytomegalie-Virus in der Schwangerschaft gefährlich ist, haben wir diese Untersuchung aufgenommen; ebenso die Untersuchung auf Toxoplasmose (eine häufig auftretende Infektionskrankheit, die primär Katzen befällt und auf den Menschen übertragbar ist). 11 Antikörpertest (Röteln, Windpocken) Da eine Rötelinfektion während der Schwangerschaft schwere Komplikationen nach sich ziehen kann und auch Windpocken schwerwiegende Folgen für Schwangere und Kind haben können, wurde dieser Antikörpertest in unser Programm aufgenommen. Besondere Leistungen für Kinder 12 Baby-/Kinderschwimmen und -turnen Wir möchten mit dieser Kostenbeteiligung einen Beitrag zur gesunden Entwicklung Ihres Kindes leisten. 13 Babymassage Sie hat positive Auswirkungen auf das körperliche und seelische Wohlbefinden des Kindes – wir beteiligen uns an den Kosten. 14 PEKiP® Das „Prager-Eltern-Kind-Programm“ ist ein Konzept für die Gruppen­ arbeit mit Eltern und ihren Kindern im ersten Lebensjahr. Informationen auf www.pekip.de. Wir beteiligen uns dabei an den Kosten. 15 Neugeborenen-Bonus: 100 Euro pro Kind Wer sein Neugeborenes ab Geburt zur Versicherung bei unserer BKK anmeldet, erhält auf Antrag 100 Euro, wenn die für das erste Lebensjahr vorgesehenen Kinderuntersuchungen (U1 bis U6) nachgewiesen werden und Ihr Kind die gesamte Zeit bei uns versichert war. Weil Prävention bei Kindern besonders wichtig ist, zahlen wir diesen Bonus für jedes Ihrer Kinder! 4 Damit Sie lange gesund bleiben … … und wenn Sie doch einmal ernsthaft krank werden, sollen Sie bald wieder gesund werden. Dann helfen Ihnen die Leistungen der SIEMAG BKK! Freie Wahl bei ärztlicher Behandlung Mit Ihrer Gesundheitskarte haben Sie die freie Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und Fach­ärzte, Psychotherapeuten). Unsere Versicherten erhalten alle anerkannten medizinischen Behandlungs- und Heilmethoden zeitlich unbegrenzt (einschl. Beratung über Fragen der Empfängnisregelung und jährlicher Test für Frauen auf Chlamydien bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr). auch Abschläge und Zuzahlungen anfallen, können Mehrkosten entstehen. Über Einzelheiten (zum Beispiel Leistungsumfang, Behandlungsplan vorlegen) beraten wir Sie gerne. Wir bieten außerdem: • eine Impfberatung vor einer Auslandsreise • Schutzimpfungen für nicht berufsbedingte Auslandsaufenthalte Akupunktur Unsere BKK leistet im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auch Körperakupunktur mit Nadeln (ohne elektrische Stimulation) bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder in einem Kniegelenk, die seit mindestens sechs Monaten bestehen. Eine erneute Behandlung ist nach zwölf Monaten möglich. Arzneimittel – vertrauen Sie Ihrem Arzt Ihr Arzt wählt das richtige Mittel aus den verordnungsfähigen Medikamenten für Sie aus. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden übernommen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und zur Standardtherapie bei schwerwiegenden Erkrankungen. Empfängnisverhütende Mittel (z. B. Pille, Spirale) werden bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Verordnet Ihr Arzt ein Medikament über dem sogenannten Festbetragspreis, müssten Sie neben der Zuzahlung auch diese Mehrkosten tragen. Fragen Sie nach Alternativen und zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln. Eine aktuelle Liste dazu finden Sie im Internet unter www.bkk.de. Auch im Ausland gut geschützt Für Urlaubsreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und in die Schweiz gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (auch „European Health Insurance Card – EHIC“ genannt), ebenso für Mazedonien, Montenegro und Serbien. Besondere Anspruchsbescheinigungen gelten für die Abkommensstaaten Bosnien-Herzegowina, Tunesien und die Türkei. Für jede Auslandsreise sollten Sie eine spezielle private Krankenversicherung abschließen. Sie übernimmt zum Beispiel medizinisch erforderliche Rücktransporte nach Deutschland und Kosten, die in Ländern entstehen, für die es keine Abkommen gibt. Unser Angebot finden Sie unter „Zusatzversicherungen“. Die Behandlung bei berechtigten Leistungserbringern in Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes und in der Schweiz ist grundsätzlich möglich: Soweit dafür nicht Anspruchsbescheinigungen gelten, erfolgt eine Kostenerstattung nach Inlandssätzen. Weil Wir helfen! Behandlungsfehler? Wir unterstützen unsere Versicherten bei möglichen Behandlungsfehlern und der Durchsetzung gemeinsamer Ansprüche (z. B. Schadenersatz bei Unfällen) oder gegen andere Sozialleistungsträger. 5 Aktiv & fit? Wir schicken Ihnen gerne kostenfrei unseren aktuellen Aktivwochenkatalog zu. Beim Bonusprogramm Beitrag sparen! • BKK Chat „Lebenshilfe online“ Die SIEMAG BKK belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem Bonus in Höhe von 75 Euro jährlich. Die Voraussetzungen dazu werden in einem „Bonusheft“ nachgewiesen. Entsprechende Bonushefte können Sie in den Infoständern der Trägerunternehmen finden oder bei uns anfordern. • das Internetportal „BKK GesundheitOnline“: Es bietet umfangreiche Informationen zu wechselnden Schwerpunktthemen (z. B. Ernährung, Bewegung) sowie Beratungs- und Selbsthilfeangebote. Erfüllt auch Ihr familienversicherter Ehegatte die Voraussetzungen, erhält dieser ebenfalls einen Bonus in Höhe von 75 Euro. Brillen – für den richtigen Durchblick Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernehmen wir die Kos­ten der Gläser (auch Mehrstärken-, Gleitsicht- und unter be­stimmten Voraussetzungen Kunststoffgläser). Ohne Altersbe­grenzung werden Brillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde bzw. therapeutische Sehhilfen bezahlt, wenn schwere Sehbeeinträchtigungen, Augenverletzungen oder Augenerkrankungen vorliegen. Maßgebend für die Kostenübernahme sind u. a. Festbeträge oder Vertragspreise. Gesund bleiben Bei der SIEMAG BKK wird GESUNDHEIT groß geschrieben Unsere BKK bietet Leistungen der „Primärprävention“, damit die Versicherten möglichst lange gesund bleiben; sie fördert betriebliche Gesundheitsmaßnahmen, Selbsthilfegruppen und -kontaktstellen. Die SIEMAG BKK hält Informationen zu aktuellen Gesundheitsthemen bereit, sie fördert gezielt Kurse qualifizierter Anbieter. Beispiele: • Gesunder Rücken, Bewegung • Ernährung, Abnehmen • Entspannung, Raucherentwöhnung Auf unserer Homepage, www.siemagbkk.de, finden Sie unter der Rubrik „Leistungen + Gesundheit“ den Punkt „Gesundheitskurse“. Dort können Sie mit Hilfe unserer Kursdatenbank „easy“ regionale Anbieter qualitätsgesicherter Kurse finden. Die Kurse unserer BKK sind für Sie kostenfrei. Sofern Sie sich für Kurse eines Fremdanbieters entscheiden, beteiligen wir uns mit einem Zuschuss von 85 Prozent an den Kosten (jeweils bis zu 150 Euro pro Kurs). Weitere besondere Angebote sind: • BKK Aktivwoche Genießen Sie eine Urlaubswoche mit verschiedenen Angeboten zur Gesundheitsvorsorge zu einem unglaublich günstigen Preis. Wir zahlen die Kosten für Ihr Gesundheitsprogramm in voller Höhe – Sie zahlen nur die Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne. Früherkennung – dem Krebs keine Chance geben! bei Frauen: Weil krankheitsbedingte Veränderungen rechtzeitig erkannt werden können, haben Frauen sehr gute Heilungschancen durch die Früh­erkennung von Gebär­mutterhals- und Brustkrebs. Lassen Sie sich ab dem 20. Geburtstag einmal im Jahr von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt vorsorglich untersuchen (ab 30 wird dabei die Brust und ab 50 zusätzlich der Dickdarm untersucht). bei Männern: Diese Maßnahmen umfassen beginnend ab 45 Jahren die Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitals sowie ab 50 die Untersuchungen des Dickdarms. Hautkrebsscreening bei Frauen und Männern Je eher Hautkrebs erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen – in frühen Stadien ist er heilbar. Regelmäßig, mindestens einmal im Monat, die Haut selbst zu untersuchen (z. B. auffällige Muttermale), ist sehr gut, ein Hautkrebsscreening insbesondere im Rahmen des „check up 35“ ist allemal besser. Nehmen Sie teil! Gesundheitsuntersuchung „check up 35“ Nutzen Sie diese Gesundheits­untersuchung, die sich insbesondere auf Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Stoffwechselstörungen bezieht; sie ist nach Vollendung des 35. Lebensjahres alle zwei Jahre möglich (einschl. Hautkrebsscreening). Durch diese Untersuchung sollen Krankheiten möglichst frühzeitig erkannt werden. Wichtige Ratschläge betreffen die Möglichkeiten, persönliche Risikofaktoren zu vermeiden oder zu reduzieren. Damit Sie gesund bleiben. Gesunde Kinder! Zehn Untersuchungen bis zum 6. Lebensjahr und eine weitere im 13./14. Lebensjahr ergeben ein umfassendes Früherkennungsprogramm! Stellen Sie Ihr Kind zu den vorgesehenen Terminen Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt vor, auch wenn es sich normal entwickelt. Unser Erinnerungsservice hilft! Wir erinnern Sie zum jeweiligen Zeitpunkt schriftlich an die anstehenden Untersuchungen Ihrer Kinder. 6 Hilfe für den Haushalt Unsere BKK leistet Haushaltshilfe, wenn Versicherte wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen oder bei häuslicher Krankenpflege den Haushalt nicht weiterführen können. Vorausset­zung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt (bei Behinderung ohne Altersgrenze). Über Details zu dieser Leistung beraten wir Sie gerne. Krankenpflege zu Hause Anstelle einer Krankenhausbehandlung ist neben der ärztlichen Betreuung die Pflege durch Fachkräfte zu Hause in Ihrer vertrauten Umgebung oder sonst an einem geeigneten Ort möglich. Unsere BKK trägt dafür die Kosten grundsätzlich bis zu vier Wochen. Diese Leistung ist auch vorgesehen, wenn die Pflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung notwendig ist. Über Details zu dieser Leistung beraten wir Sie gerne. Heil- und Hilfsmittel Zu den Heilmitteln gehören zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik und die Sprachtherapie. Hilfsmittel sind zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen und bestimmte Verbrauchsmittel. Maßgebend für die Kostenübernahme sind Festbeträge oder Vertragspreise. Hospizbetreuung Unsere BKK bezuschusst bzw. fördert stationäre, teilstationäre oder ambulante Hospizleistungen, auch in Kinderhospizen sowie eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Impfungen schützen Schutzimpfungen werden insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung übernommen. Maßgebend ist die Schutzimpfungs-Richtlinie. Zu den Standardimpfungen für Kinder zählen Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b-Infektion, Keuchhusten, Kinderlähmung, Meningokokken, Pneumokokken, Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf und Windpocken; für Mädchen von 12–17 Jahren gegen humanes Papillomavirus (HPV). Erwachsene sollten alle zehn Jahre die Impfung gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf auffrischen lassen; die nächste fällige Impfung sollte einmalig mit Wundstarrkrampf-Diphtherie-KeuchhustenKombinationsimpfstoff (ggf. auch gegen Kinderlähmung bei entsprechender Indikation) erfolgen. Spätestens ab 60 Jahren gehören Impfungen gegen Grippe und Lungenentzündung (Pneumokokken) zur Standardvorsorge. Weitere Impfungen sind vorgesehen bei beruflicher Gefährdung (die Arbeitgeber tragen die Kosten bei erhöhter beruflicher Gefährdung). Wir übernehmen auch Schutzimpfungen für nicht berufsbedingte Auslandsaufenthalte nach den Empfehlungen der „Ständigen Impfkommission“ Kostenlose Impfberatung Benötigen Sie eine ausführliche Impfberatung für eine Urlaubsreise oder möchten Sie eine solche Beratung fürs Inland? Rufen Sie uns an und Sie erhalten kurzfristig ausführliche Informationen. Kieferorthopädie – für schöne Zähne Die kieferorthopädische Behandlung ist bei erheblicher Funktionseinschränkung (Kiefer-/Zahnfehlstellung) vorgesehen, bei einem Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr bei schwerer Kieferanomalie. Die Eigenbeteiligung von 20 % der Vertragssätze (10 % ab dem 2. Kind bei gleichzeitiger Behandlung) wird nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Wenn Kinder zu Hause gepflegt werden Ein bis zu zwölf Jahre altes Kind (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) wird von einem versicherten Arbeitnehmer wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt und eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeiten nicht übernehmen? Dann wird ein sogenanntes Kinderkrankengeld bezahlt und zwar kalenderjähr­lich für jedes Kind bis zu zehn Arbeitstage, bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 25 Arbeitstage (bei allein erziehenden Versicherten bis zu 20 Arbeits­tage bzw. bei mehreren Kindern insgesamt bis zu 50 Arbeitstage). Weitergehende Leistungen sind zur Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder möglich. 7 In der Klinik gut versorgt Unsere Verträge sichern die modernsten und kostspieligsten Behandlungsmethoden, auch zum Beispiel Herzoperationen, Organverpflanzungen, Herzschrittmacher, den Einsatz von Nierensteinzertrümmerern, der künstlichen Niere usw. Dafür übernehmen wir ebenso die vollen Kosten wie für ärztliche Behandlung, sonstige Operationen, Medikamente, Frührehabilitation, Pflege usw. Ein spezielles Versorgungsmanagement stellt zum Beispiel den reibungslosen Übergang von Krankenhaus- in die ambulante Behandlung sicher. Krankenhäuser/Kliniken können ggf. hochspezialisierte Leistungen auch ambulant erbringen. Krankenhausfinder Sie suchen ein bestimmtes Krankenhaus oder eine Spezialklinik? Adressen finden Sie im Internet unter www.bkk-klinikfinder.de. Krankengeld – keine finanziellen Sorgen bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld wird nach Ablauf der Entgeltfortzahlung für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbegrenzt gezahlt, wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von je drei Jahren. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversiche­rung entrichtet (gilt als Beitragszeit in der Rentenversicherung). Arbeitnehmer, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts haben (unständig Beschäftigte und kurzzeitig Beschäftigte mit befristetem Arbeitsverhältnis auf weniger als zehn Wochen) sowie hauptberuflich Selbstständige erhalten Krankengeld entsprechend einer besonderen Wahlerklärung oder eines Wahltarifs. Für Künstler und Publizisten gelten Sonderregelungen bzw. Wahltarife. 8 8 9 Medizinische Vorsorge und Rehabilitation Unsere BKK leistet auch ambulante oder stationäre Vorsorge bzw. Rehabilitation für Kinder, Erwachsene und Mütter sowie geriatrische Rehabilitation. rungsfrei). Wurde die Zahlungsdauer durch eine Frühgeburt oder eine sonstige vorzeitige Entbindung verkürzt, verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung um diese Tage. Andere Frauen erhalten Krankengeld als Mutterschaftsgeld, sofern ein Anspruch darauf besteht. Tipp: Den Antrag auf Mutterschaftsgeld noch vor der Entbindung stellen! Besondere Angebote und Leistungen •Vorsorgekuren •Kompaktkuren •Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen •Aktivkuren in Europa (Italien, Ungarn, Tschechien, Polen) Bei ambulanten Vorsorgekuren erhalten Sie nach unserer Satzung den Höchstzuschuss von 13 Euro pro Tag. Für chronisch kranke Kleinkinder zahlen wir sogar 21 Euro je Tag. Über unsere weiteren Leistungen informieren wir Sie gerne individuell. Optimale Versorgung MedPlus Unter diesem Namen bietet unsere BKK den chronisch kranken Versicherten Programme für eine qualitätsgesicherte Behandlung an und zwar bei •Diabetes Typ 1 und 2 (Zuckerkrankheit) •Brustkrebs •koronarer Herzkrankheit •Asthma und chronisch obstruktiver Lungenerkrankung Mutter & Kind bestens betreut Für eine komplikationslose Schwangerschaft und Geburt ist bestens gesorgt: Mit Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind, Hebammenhilfe, ärztlicher Betreuung, Arznei- und Heilmitteln sowie der Entbindung in einer Vertragsklinik, ggf. ergänzt um häusliche Pflege und Haushaltshilfe. Hallo Baby Dieses Programm sichert eine optimale medizinische Beratung und Versorgung aufgrund von Kooperationen zwischen Frauenärzten, regionalen Perinatalzentren und besonders qualifizierten Geburtskliniken, um die Frühgeburtenrate zu senken. Das Mutterschaftsgeld Arbeitnehmerinnen erhalten während der sogenannten Schutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach der Entbindung) ein Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Nettoverdienstes. Es beträgt max. 13 Euro je Kalendertag – eine evtl. Differenz zum Nettoentgelt zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (steuer- und sozialversiche- Hebammenrufbereitschaft Die Hebammenrufbereitschaft haben wir für werdende Mütter in unseren Leistungskatalog aufgenommen: Versicherte schwangere Frauen haben vor der Entbindung Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft. Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages, insgesamt bis zu 250 Euro je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass das neugeborene Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der SIEMAG BKK versichert ist. Transport- und Fahrkosten Fahr- und Transportkosten werden übernommen bei stationären Leistungen (z. B. Krankenhausbehandlung) und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus, wenn ein Krankentransportwagen erforderlich ist oder Fahrten eine Krankenhausbehandlung vermeiden helfen (z. B. ambulante Operationen). Fahrten zu einer ambulanten Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen nach vorheriger Genehmigung unserer BKK übernommen werden. Für mehr Wahlfreiheit Wahltarife Die SIEMAG BKK bietet Ihnen ein umfangreiches Leistungspaket und die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz individuell anzupassen. Teil dieser Individualität sind auch unsere Wahltarife: •Prämienzahlung •Integrierte Versorgung •Hausarztzentrierte Versorgung •Strukturierte Behandlungsprogramme BKK MedPlus •Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis auf weniger als zehn Wochen befristet ist, unständig Beschäftigte, hauptberuflich Selbstständige sowie Künstler und Publizisten können den Wahltarif „Krankengeld“ wählen. Für die Wahltarife gelten Mindestbindungsfristen (nicht für besondere Versorgungsformen – integrierte, hausarztzentrierte Versorgung, strukturierte Behandlungsprogramme). Über Einzelheiten beraten wir Sie gerne. 10 Untersuchung (einschl. Fissuren-versiege­lung der hinteren Backenzähne vom 6. Lebens­jahr an) genutzt werden; ab 18 Jahren ist die Zahngesundheitsuntersuchung einmal jährlich vorgesehen. Der Zahnarzt bescheinigt die Untersuchungen ab dem 12. Lebensjahr im „Bonusheft“. Individuell & günstig Zusatzversicherungen Gesunde Zähne und optimaler Zahnersatz Sie haben die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten – legen Sie bitte Ihre Versichertenkarte bzw. Gesundheitskarte vor. Unsere BKK leistet befundbezogene Festzuschüsse zu Zahnersatz (Kronen, Brücken, Teil- oder Totalprothesen). Dazu zählen auch Suprakonstruktionen, also implantatgestützter Zahnersatz (die implantologischen Leistungen nur in besonderen zahnmedizinischen Ausnahmen). Dazu ein Beispiel: Zwei Brücken kosten (einschl. Goldlegierung, Material-/Laboraufwand) 3.000 Euro, für die Regelversorgung sind 2.000 Euro maßgebend, davon leistet die BKK als Festzuschuss 50 % = 1.000 Euro bei regelmäßigen Zahngesundheitsuntersuchungen in den letzten fünf Jahren + 20 % = 200 Euro in den letzten 10 Jahren + 10 % = 100 Euro insgesamt = 1.300 Euro Der verbleibende Anteil des Versicherten bis zu den Kosten der Regelversorgung kann bei unzumutbarer Belastung ganz oder teilweise übernommen werden. Wir beraten Sie gerne, welche zusätzlichen Leistungen Sie erwarten können. Zahnärztliche Früherkennung Durch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen soll Zahn, Mund- und Kiefererkrankungen vorgebeugt werden: die 1. findet im 3. Lebensjahr statt, die weiteren im Abstand von zwölf Monaten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Während der Kindergarten- und Schulzeit ist die Gruppenprophylaxe vorgesehen. Vom 6. bis zum 18. Lebensjahr sollte einmal im Kalenderhalbjahr eine zahnärztliche Mit unserer BKK genießen Sie und Ihre Familie eine umfassende Versicherung. Diesen Schutz können Sie nach Ihren individuellen Ansprüchen ergänzen – mit einer privaten Zusatzversicherung über unseren Kooperationspartner Barmenia Krankenversicherung a. G. Beispiele sind: •Wahlarztbehandlung im Krankenhaus •Ein- oder Zweibettzuschlag im Krankenhaus •Auslandsreisekrankenversicherung •alternative Heilmethoden •(höhere) Zuschüsse zu Brillen und zum Zahnersatz •Pflegezusatzversicherung •Krankentagegeld Zuzahlungen – ein oder zwei Prozent? Versicherte leisten Zuzahlungen (u. a. Arzneimittel, Krankenhausbehandlung) während eines Kalenderjahres nur bis zur individuellen Belastungsgrenze: Sie beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit ein Jahr in Dauerbehandlung sind, gilt eine Grenze von 1 %. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenzen werden die Zuzahlungen und die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen (Ehegatte einschl. Lebenspartner in eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kinder bis zum Kalenderjahr, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, danach solange sie familienversichert sind) jeweils zusammengerechnet. Auf Familien wird durch Freibeträge und Kinderfreibeträge Rücksicht genommen. 11 Die jährlichen Bruttoeinnahmen verringern sich deshalb um diese Freibeträge (2013): Für den 1. Angehörigen um 4.851 Euro, für jedes Kind um 7.008 Euro. Wird die Belastungsgrenze bereits während des Kalenderjahres erreicht, ist eine vorzeitige Erstattung und ggf. Befreiung für den Rest des Jahres möglich (gilt entsprechend bei Vorauszahlung der zu leistenden Zuzahlungen für das Kalenderjahr). Ein „Befreiungsausweis“ sichert Ihnen dann die Befreiung von Zuzahlungen. Bitte legen Sie ihn beim Arzt und bei unseren Vertragspartnern vor. Zuzahlungen im Überblick Arznei- und Verbandmittel 10 % des Abgabepreises mind. 5 Euro, max. 10 Euro pro Arzneimittel (nicht zuzahlungsbefreite) evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag Haushaltshilfe, Soziotherapie 10 % der Kosten mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Kalendertag der Leistung Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung für max. 28 Kalendertage je Kalenderjahr Heilmittel 10 % der Kosten + 10 Euro je Verordnung z. B. Massagen, Krankengymnastik Hilfsmittel, Verbrauchsmittel 10 % des Abgabepreises mind. 5 Euro, max. 10 Euro z. B. Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen (Verbauchsmittel 10 % je Packung, max. 10 Euro für den Monatsbedarf) evtl. zuzüglich Mehrkosten über Festbetrag Krankenhausbehandlung 10 Euro täglich für max. 28 Tage im Kalenderjahr, keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung Med. Vorsorge-/ Rehabilitationsleistung 10 Euro täglich bei Anschluss-Rehabilitation für max. 28 Tage je Kalenderjahr (Anrechnung Krankenhauszuzahlung) Fahrkosten 10 % der Kosten, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt (entfällt bei med. Reha – ambulant und stationär) Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) sind von Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten). Eigenanteile (nicht Zuzahlungen) gelten für kieferorthopädische Behandlung, Zahnersatz und künstliche Befruchtung. Nicht als „Zuzahlungen“ können berücksichtigt werden: Fahrkosten, z. B. bei ambulanter Behandlung, die von der BKK nicht bezahlt werden sowie über die Vertragsleistungen hinausgehende Aufwendungen (z. B. nicht verordnungsfähige bzw. ausgeschlossene Arzneimittel, Aufwendungen über dem jeweiligen Festbetrag/Vertragspreis). 12 SIEMAG BKK: seit über 150 Jahren die optimale Versicherung – auch für Sie! Unsere BKK Dazu ein Beispiel: versichert alle Personen, die in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen wohnen oder beschäftigt sind. Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse (mindestens 18 Monate Mitglied): Ablauf des übernächsten Kalendermonats: Versicherung bei unserer BKK: Wir bieten optimalen Versicherungsschutz für die ganze Familie – egal, ob als Baby, Schüler oder Auszubildender, Arbeitnehmer, Rentner oder Student: Bei uns ist man einfach gut versichert. Unsere lange Tradition und Erfahrung auf dem Gebiet der be­trieb­lichen Krankenversicherung wissen Versicherte aus allen Berufsgruppen und Branchen zu schätzen. Einfach wählen Nutzen Sie die Möglichkeit, von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse (z. B. AOK, Ersatzkasse) zur SIEMAG BKK zu wechseln. Ebenso Angehörige, wenn sie wegen Aufnahme einer Beschäftigung versichert werden. Wer erstmals eine Beschäftigung aufnimmt oder eine Ausbildung beginnt, kann sich sofort bei uns versichern. So geht es: Wenn Sie noch bei einer anderen Krankenkasse versichert sind, können Sie dort zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Versicherung bereits 18 Monate bestanden hat. 15. Februar 30. April 1. Mai Tipp: Nutzen Sie die Vorteile unserer BKK doch für Ihre ganze Familie. Werben Sie Ihren Partner als Mitglied und versichern Sie auch Ihre Kinder beitragsfrei bei der SIEMAG BKK. Alles aus einer Hand – wir helfen Ihnen gerne beim Wechsel. Kleingedrucktes? – Nicht bei uns! Versprochen: Sofern die SIEMAG BKK in der Zukunft einen Zu­satz­ beitrag erheben sollte, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie gehen also mit uns kein Risiko ein! 13 Ihre Empfehlung ist uns eine Prämie wert Sie sind von den Vorteilen unserer BKK überzeugt? Dann empfehlen Sie uns weiter! Wenn Ihre Freunde, Bekannten, Familienangehörigen und Arbeitskollegen Mitglied unserer BKK werden, dann ist uns das eine Prämie von 20 Euro wert! Alle Unterlagen können Sie im Internet unter www.siemagbkk.de downloaden oder einfach anfordern – Tel. 02733 29-2845 Die Familie ist beitragsfrei mitversichert Sie können zusammen mit Ihrer Familie ein Leben lang BKKversichert sein. Deshalb ist unsere BKK die ideale Fami­lienkasse. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung sind zum Beispiel der Ehegatte (bzw. eingetragene Lebenspartner) und die Kinder bis zum vollendeten 23. Lebensjahr beitragsfrei versichert (bei Schuloder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr). Zu den Kindern zählen auch überwiegend unterhaltene Stiefkinder und Enkel; außerdem Pflegekinder und Kinder von familienversicherten Kindern. Ausgenommen von der beitragsfreien Versicherung sind u. a. Personen, die versicherungsfrei, selbst versichert oder hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind oder deren Gesamteinkommen über 385 Euro je Monat (2013) liegt (für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro). 14 Gleicher Beitrag – aber individuelle Leistungen! Die Beitragssätze Die Beitragssätze sind einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Dies bedeutet jedoch nicht gleiche Leistungen bei allen Krankenkassen. Seite für Seite zeigt Ihnen diese Broschüre die Top-Leistungs- und Service-Angebote unserer BKK auf. Fragen zum Versicherungsverhältnis und zum Beitrag? Wir helfen Ihnen! Leiter Beitragswesen: Walter Wahl 02733 29-2896 [email protected] Der Beitragssatz beträgt für Mitglieder Freiwillige Mitglieder, Petra John 02733 29-2076 Rentner A-L [email protected] die bei Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts oder vergleichbarer Zahlungen haben 15,5 %, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben 14,9 %. Freiwillige Mitglieder Rentner M-Z Für die Beiträge werden die beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Lohn, Gehalt) nur bis zur monatlichen Bemessungsgrenze (2013 = 3.937,50 Euro) herangezogen. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte des um 0,9 Prozentpunkte ver­ minderten Beitragssatzes (= 7,3 % bzw. 7,0 %), der Arbeitnehmer 8,2 % bzw. 7,9 %. Günstige Beiträge bieten wir auch für Studenten. Während des Studiums gut versichert Studierende Familienangehörige unserer Mitglieder sind grundsätzlich kostenlos bei der SIEMAG BKK versichert. Da es dafür allerdings spezielle gesetzlich vorgeschriebene Grenzen gibt (Altersgrenze und Anzahl der zurückgelegten Fachsemester), bietet unsere BKK betroffenen Studenten die Möglichkeit, gegen einen geringen Beitrag selbst bei uns Mitglied zu werden. Diesen Service bieten wir zum gleichen Preis auch allen Studenten, die bisher bei einer anderen Krankenkasse versichert waren. Über Details beraten wir Sie gerne persönlich. Barbara Helsper 02733 29-2886 [email protected] GSV-Beiträge Maik Oliver Stöcker 02733 29-1774 [email protected] GSV-Beiträge Markus Witzorrek 02733 29-2845 [email protected] GSV-Beiträge Sabine Bublitz 02733 29-1240 [email protected] Meldungen, Studenten, Christiane Mergler 02733 29-1657 Familienversicherung [email protected] Viola Dornhöfer 02733 29-2967 [email protected] 15 Unsere Pflegeversicherung BKK Versicherte sind auch pflegeversichert. Der Beitrag zur Pflege­versicherung beträgt 2,05% (zzgl. 0,25 % Zuschlag für Kinderlose – trägt Versicherter alleine; ausgenommen sind z. B. unter 23-Jährige und vor dem 1.1.1940 Geborene). Grundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.937,50 Euro (2013). Für Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags (Ausnahme Sachsen). Als Rentner Versicherte tragen die Beiträge alleine. Für die meisten Leistungen ist die individuelle Pflegestufe maßgebend: I = erheblich Pflegebedürftige, II = Schwer- und III = Schwerst­ pflegebedürftige. Erbringen Pflegedienste Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und häusliche Betreuung, sind in den Pflegestufen folgen­de Leistungen vorgesehen – in Klammer für demenziell Erkrankte: I = 450 (665) Euro, II = 1.100 (1.250) Euro, III = 1.550 Euro, ggf. bis 1.918 Euro. Stellt der Pflegebedürftige die häusliche Pflege selbst sicher, wird ein Pflegegeld gezahlt: I = 235 (305) Euro, II = 440 (525) Euro, III = 700 Euro). In Stufe III sind keine zusätzlichen Leistungen vorgesehen. Ist eine Pflegeperson zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, können die Kosten für eine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege) bis zu vier Wochen je Kalenderjahr übernommen werden (bis zu 1.550 Euro). Als weitere Leistungen können Tages- bzw. Nachtpflege und Kurzzeitpflege infrage kommen. Bei einer vollstationären Pflege wird der pflegebedingte Aufwand bis zu 1.550 Euro (im Härtefall bis zu 1.918 Euro) monatlich übernommen. Die jeweilige Höhe richtet sich nach der Pflegestufe. Für Menschen mit demenzbedingten Störungen, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen gibt es zusätzliche Betreuungsleistungen (bis zu 2.400 Euro jährlich). Dies gilt auch für Menschen in der sog. Pflegestufe „0“, die außerdem 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld sowie Verhinderungspflege erhalten. Ergänzende Leistungen sind Pflegehilfsmittel, technische Hilfsmittel, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes bzw. für ambulant betreute Wohngruppen und Pflegekurse. Jeder Pflegebedürftige hat einen umfassenden Anspruch auf Hilfe und Unterstützung durch einen Pflegeberater bzw. eine Pflegeberaterin, die ggf. in einem Pflegestützpunkt genutzt werden kann. Zu den Leistungen zählt auch die soziale Absicherung der Pflegepersonen in der Renten- und Unfallversicherung. Nach dem Sozialgesetzbuch III (Arbeitsförderung) bestehen evtl. Ansprüche bei beruflicher Weiterbildung bzw. die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Pflegeversicherte erhalten ähnlich der privaten Rentenvorsorge auch für eine zertifizierte Pflegezusatzversicherung eine staatliche Förderung; sie beträgt 60 Euro im Kalenderjahr, bei einem Beitrag von mindestens 120 Euro jährlich. Die (Familien-)Pflegezeit für Angehörige Nach dem „Pflegezeitgesetz“ haben Beschäftigte im akuten Pflegefall das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Darüber hinaus besteht für die Dauer von bis zu sechs Monaten ein Anspruch auf vollständige oder teilweise, allerdings unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten). Voraussetzung ist, dass mindestens die Pflegestufe I vorliegt sowie die Pflege in häuslicher Umgebung. Beschäftigte können mit dem Arbeitgeber für längstens 24 Monate eine „Familienpflegezeit“ vereinbaren, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen und mindestens 15 Stunden wöchentlich (weiter-)arbeiten. Dabei wird die Hälfte des Ausfalls von Arbeitsentgelt aufgestockt. Im Anschluss an die Familienpflegezeit wird in der sogenannten Nachpflegephase entweder bei jeder Entgeltabrechnung derjenige Betrag einbehalten, um den das Arbeitsentgelt aufgestockt wurde oder zum Ausgleich des Arbeitszeitguthabens die Arbeitszeit nachgearbeitet. Unsere Pflegekasse berät Sie gerne! Wir helfen Ihnen in allen Fragen der Pflegeversicherung persönlich weiter: Monika Bauer 02733 29-2859 [email protected] Marcus Frenzel 02733 29-2884 [email protected] Nadine Scheffe 02733 29-2959 [email protected] Anja Wagner [email protected] 02733 29-2894 – ein starker Partner seit über 150 Jahren Unsere Mitarbeiter in Hilchenbach erreichen Sie unter folgender Tel-Nr.: 02733 29- und der Durchwahl: Per Fax sind die Mitarbeiter zu erreichen unter Fax-Nr.: 02733 2978- und der Durchwahl: Christian Hinnenkamp [email protected] 02733 29-2304 Nina Schneider [email protected] 02733 29-2890 Patricia Grabowski patricia.grabowski @siemagbkk.de 02733 29-2897 Michael Schäfer [email protected] 02736 493-677 Theresa Winkel [email protected] 02736 493-676 Barbara Helsper [email protected] 02733 29-2886 Petra John [email protected] 02733 29-2076 Viola Dornhöfer [email protected] 02733 29-2967 Christiane Mergler [email protected] 02733 29-1657 Anke Bienhaus-Stein [email protected] 02733 29-2891 Clemens Huckestein [email protected] 02733 29-2044 Anke Bienhaus-Stein [email protected] 02733 29-2891 Sandra Deutschmanek [email protected] 02733 29-1679 Julia Feuring [email protected] 02733 29-2888 Kieferorthopädische Behandlung Indra Kühn [email protected] 02733 29-2882 Pflegeversicherung Hilfsmittel BKK MedPlus Monika Bauer [email protected] 02733 29-2859 Marcus Frenzel [email protected] 02733 29-2884 Nadine Scheffe [email protected] 02733 29-2959 Anja Wagner [email protected] 02733 29-2894 Kundenberatung in Hilchenbach Kundenberatung in Burbach Freiwillige Mitglieder und Rentner Familienversicherung und Studenten Krankengeld Mutterschaftsgeld Krankenhausbehandlung Kuren SIEMAG BKK Hillnhütter Straße 89, 57271 Hilchenbach Vorstand: Jochen Kühn Kontakt Telefon: 02733 292929 Telefax: 02733 2978-2929 E-Mail: [email protected] Homepage: www.siemagbkk.de Geschäftsstelle Burbach Daimlerstr. 24, 57299 Burbach Telefon: 02736 493-556 Telefax: 02736 493-721 Herausgeber: SIEMAG BKK. Rechtsstand: 1. 7. 2013. Diese Ausführungen sind eine Kurzfassung. Rechtsverbindlich sind Gesetz und Satzung. © KKF-Verlag, 84503 Altötting. Bestell-Nr. 100 6121 (07/2013) Wir helfen Ihnen gerne: