HLV RLP – Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz eV

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HLV RLP – Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
1) Sicherstellung der Versorgung mit Hebammenhilfe
Der DHV und der HLV erwarten, dass Maßnahmen erfolgen, um die Sicherstellung mit HebHebammenhilfe für alle Frauen umzusetzen. Möglich wären dabei beispielsweise:
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finanzielle Hilfen zur PraxisPraxis- und Geburtshausgründung
∗
Bereitstellung kommunaler Räumlichkeiten
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Übernahme der Fahrtkosten von werdenden Hebammen aus HebammenmangelgebieHebammenmangelgebieten.
Hebammen leisten einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag für die medizinische Versorgung
schwangerer und junger Mütter. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe sowie der Erhalt der Wahlfreiheit schwangerer und junger Mütter hat deshalb für die FDP eine hohe
Bedeutung. Dies erfordert auch eine angemessene Vergütung der Hebammenleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die FDP nimmt die Sorgen der Hebammen sehr ernst. Wir haben zahlreiche Gespräche zur Situation insbesondere der freiberuflich tätigen Hebammen geführt und die Sicherstellung der Versorgung mit Hebammenleistungen im Rahmen von gesetzlichen Initiativen aufgegriffen. Um eine gute und flächendeckende Hebammenversorgung sicherstellen zu können, müssen wir dafür sorgen, dass eine ausreichende
Anzahl an Hebammen zur Praxisgründung bereit ist. Damit dies gelingt, brauchen wir leistungsgerechte
Vergütungen, gute Arbeitsbedingungen und nicht zuletzt gezielte Hilfen vor Ort.
2) Betriebskostendeckung
Betriebskostendeckung in der freiberuflichen Hebammenpraxis ohne Geburtshilfe
Der DHV und der HLV erwarten die Schaffung von gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den
gemeinschaftlichen Praxisbetrieb von Hebammen und Hebammengemeinschaften unterstützen
durch:
∗ Berücksichtigung
Berücksichtigung der notwendigen Kosten der Berufsausübung separat von der LeisLeistungsvergütung
∗ Berücksichtigung von Raumkosten bei der Vergütung von GeburtsvorbereitungsGeburtsvorbereitungsund Rückbildungskursen
Die Vereinbarung auskömmlicher Preise für Hebammenleistungen setzt voraus, dass auch die Kosten der
Berufsausübung bei der Betrachtung der wirtschaftlichen Interessen der Hebammen angemessen berücksichtigt werden. Die FDP hat sich dafür eingesetzt, dass wir mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz
auch eine Klarstellung bei der Vergütung der Hebammenhilfe vorgenommen haben. Danach sind bei der
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen insbesondere auch Kostensteigerungen zu beachten,
die die Berufsausübung betreffen.
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3) Haftungsrecht in der Geburtshilfe
Der DHV und der HIV erwarten dringend politische und gesetzgeberische Maßnahmen, da die derzeitiderzeitigen Versicherungsverträge der Hebammen bereits auslaufen. Nur so sind amerikanische Verhältnissee
zu verhindern, die letztendlich die Gesundheit von Müttern und Kindern gefährden. Mögliche MaßnahMaßnahmen wären:
∗ Einführung einer Haftungsobergrenze
∗ Die Einrichtung eines Fonds, der besondere Haftungssituationen abdeckt (z.B. Haftung
über eine ausreichende Deckungssumme hinaus, Nachhaftung)
∗ Einschränkung der Regressmöglichkeit
Regressmöglichkeit der SozialversicheSozialversicherungsträger
∗ Kontrahierungszwang für Versicherungsgesellschaften
∗ Verkürzung der Haftungsdauer von derzeit 30 auf 10 Jahre.
Der deutliche Anstieg der Haftpflichtversicherungsprämien stellt für die in der Geburtshilfe tätigen Hebammen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Wir haben mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz
gesetzlich klargestellt, dass bei den Vergütungsverhandlungen in der Hebammenhilfe insbesondere auch
die steigenden Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung zu berücksichtigen sind. In der Folge ist es in
den Vergütungsverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden gelungen, in
diesem Punkt eine Einigung zu erzielen und einen Ausgleich der gestiegenen Berufshaftpflichtprämien
vorzunehmen.
Auch aus Sicht der FDP besteht beim Thema Berufshaftpflicht jedoch auch weiterhin noch Beratungsund Diskussionsbedarf. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“, die sich derzeit unter anderem mit Fragestellungen und Lösungen rund um das Thema Haftung befasst. Keine Lösung wäre es aus unserer Sicht
allerdings, durch gesetzgeberische Maßnahmen in die Rechte Geschädigter einzugreifen.
4) Familienplanung durch Hebammen
Hebammen
Der DHV und der HLV erwarten, dass die Familienplanung als Leistung durch Hebammen im SGB
benannt und von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen schon heute für eine Reihe von Leistungen im Zusammenhang
mit dem Thema Familienplanung auf. Dazu gehören Maßnahmen zur Empfängnisverhütung, künstlichen
Befruchtung sowie Leistungen vor einer geplanten Schwangerschaft und rund um die Schwangerschaft
und Geburt. Auch Hebammen sind ohne Zweifel für viele Menschen ein wichtiger Ansprechpartner in
Fragen der Familienplanung. Angesichts der Aufgabenstellung der gesetzlichen Krankenversicherung
und der begrenzten Ressourcen, die für die Erfüllung der Aufgaben zu Verfügung stehen, müssen die
Vor- und Nachteile einer Ausweitung der Leistungen der GKV zur Familienplanung jedoch sorgfältig abgewogen werden.
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5) Vorrang gesundheitsfördernder und präventiver Leistungen im reproduktiven Kontext
Der DHV und der HLV erwarten
∗
Ausformulierungen zur Förderung physiologischer Prozesse in SGB V und VIII
∗
Aufnahme von Gesundheitsförderung und Prävention als vorrangige Aufgaben bei Leistungen
im reproduktiven Kontext
∗ Verbesserung der frühzeitigen Versorgung von Frauen mit psychischen Problemen in der
Schwangerschaft und im Wochenbett
∗ Die Verpflichtung zur Erstellung interdisziplinärer Leitlinien bei Themen die Schwangerschaft,
Geburt und Wochenbett von Frau und Neugeborenen betreffen.
Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsvorsorge haben für die FDP einen außerordentlich hohen
Stellenwert. Mit gesundheitsfördernden und präventiven Leistungen können gesundheitliche Risiken
rechtzeitig erkannt und durch einer Änderung der Lebensführung gegengesteuert oder notwendige medizinische Maßnahmen eingeleitet werden. Dies ist während einer Schwangerschaft und Geburt besonders
wichtig, um etwaigen Gefahren für Mutter und Kind vorzubeugen. Die Hebammenhilfe beinhaltet daher
auch heute schon Leistungen zur Schwangerenvorsorge.
Mit dem Gesetz zur Förderung der Prävention wollen wir eine zielbezogene und qualitätsgesicherte
Ausgestaltung der Leistungen der Krankenkassen zur primären Prävention, zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zur Früherkennung von Krankheiten voranbringen und die Menschen bei der Entwicklung gesundheitsbewusster und gesundheitsfördernder Verhaltensweisen unterstützen. Prävention
und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die nur dann gelingen können, wenn
die verantwortlichen Akteure eng zusammenwirken. Die FDP hält daher den gewählten Weg für richtig,
bei der Förderung der Prävention auf den vom Kooperationsverband „gesundheitsziele.de“ entwickelten
Gesundheitsförderungs- und Präventionszielen aufzubauen.
6) Zusammenfügung der Leistungen durch Hebammen aus SGB V und SGB VIII
Der DHV
DHV und der HLV erwarten, dass die entsprechenden Regelungen aufeinander abgestimmt werden
und in einem einheitlichen Versorgungskonzept
Versorgungskonzept münden.
Mögliche Maßnahmen wären:
* Berücksichtigung der ganzen Bandbreite des Hebammenberufes (medizinisch, edukativ und
psychopsycho-sozial)
* Bildung von Komplexleistungen, die aus einem gemeinschaftlichen Topf der betreffenden SozialSozialversicherungsträger finanziert werden.
Das Netzwerk zur Förderung der Frühen Hilfen wird durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt.
Das Bundesfamilienministerium unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und den
Einsatz der Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen, durch eine Bundesinitiative. Im Jahr 2012 standen dafür 30 Mio. Euro, im Jahr 2013 45 Mio. Euro und in den Jahren
2014 und 2015 51 Mio. Euro zur Verfügung. Nach 2015 wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung
der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Betreuung von Familien einrichten, für den er dauerhaft jährlich 51 Mio. Euro zur Verfügung stellen wird. Die Ausgestaltung wird durch eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Insofern hat der Bund seinen Anteil geleistet, die
Strukturen dauerhaft sicherzustellen.
7) Elektronische Gesundheitskarte und Heilberufsausweis
Heilberufsausweis
Der DHV und der HLV erwarten eine Aufnahme von Hebammen als Zugriffsberechtigte in § 291a SGB V
Abs. 4 Nr. 1 und 2 und eine Regelung zum Erhalt des (elektronischen) Heilberufsausweises.
Die FDP begrüßt die Perspektiven, die sich aus dem Einsatz telemedizinischer Anwendungen im Gesundheitswesen für eine Verbesserung der Patientenversorgung und der Abläufe ergeben. Die Einführung und Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte steht erst am Anfang. Inwieweit perspektivisch
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weitere Berufsgruppen in das System einbezogen und für Nutzung hochsensibler Patientendaten mit
einem elektronischen Heilberufsausweis ausgestattet werden können, wird gegebenenfalls im weiteren
Umsetzungs- und Diskussionsprozess zu entscheiden sein.
Geburtshilfliche Situation
Situation in den Kliniken
Der DHV und der HLV erwarten die Veranlassung einer unabhängigen, validen PersonalbedarfsermittPersonalbedarfsermittlung, die eine angemessene Betreuung in der klinischen Geburtshilfe ermöglicht
Die Hebammen in den Krankenhäusern leisten ein wichtigen Beitrag für eine gute und hochwertige
Versorgung rund um die Geburt. Sie verdienen Anerkennung für ihren Beruf und Arbeitsbedingungen,
die dazu beitragen, dass die Arbeit in der Klinik attraktiv bleibt. Die Qualität der klinischen Geburtshilfe leidet zweifelsohne darunter, wenn in deutschen Kliniken Personalmangel herrscht. Instrumente,
die die Planungshoheit der Krankenhäuser über ihren Personalbedarf einschränken, lehnen wir jedoch ab. Die Mitarbeiter sollen Akteure und nicht Objekte der Organisationsgestaltung sein. Für die
FDP ist es wichtig, für eine angemessene Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. Um die Krankenhäuser finanziell schnell und wirksam zu entlasten, hat die Koalition für die Jahre 2013 und 2014
kurzfristige Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro beschlossen. Damit haben wir
Wort gehalten und wichtige Maßnahmen zur Entlastung der Beschäftigten in Krankenhäusern auf den
Weg gebracht.
Zunahme der Kaiserschnittrate in Deutschland
Der DHV und der HLV erwarten Maßnahmen zur Senkung
Senkung der Kaiserschnittraten auf ein vertretbares
Maß durch:
* Erfassung der Gründe für den rasanten Anstieg der Kaiserschnittraten
* konzertierte Aktion zum Thema „Förderung der natürlichen Geburt", die die Umsetzung des ExperExpertenstandards unterstützt.
Die Entscheidung über die Art der Entbindung sollte aus unserer Sicht nicht davon abhängen, ob Kaiserschnittraten sinken oder steigen. Entscheidungen über den Einsatz medizinischer Maßnahmen müssen
vielmehr gemeinsam zwischen Hebamme und Arzt und der werdenden Mutter unter Abwägung der gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind getroffen werden. Eine etwaige Senkung der Kaiserschnittrate darf nicht mit einer erhöhten Gefährdung von Mutter und Kind einhergehen. Die Gründe für die Entwicklung der Kaiserschnittgeburten in den letzten Jahren können vielseitig sein und werden in der medizinischen Fachwelt intensiv diskutiert. Hier spielen gesellschaftliche Aspekte wie das gestiegene Alter
der Frauen bei der Geburt, aber auch Weiterentwicklungen und Qualitätssteigerungen in der Geburtsmedizin eine wesentliche Rolle. Dadurch kann durchaus eine veränderte Nutzen-Risiko-Bewertung einer
Kaiserschnittentbindung im Einzelfall geboten sein.
Reformierung der Berufsausbildungen von Hebammen und Entbindungspflegern in DeutschDeutschland
Der DHV und der HLV fordern die Reformierung der Berufsausbildungen von Hebammen
und Entbindungspflegern in Deutschland:
Eine generelle Ablösung der bisherigen Fachschulausbildung durch primärqualifizierende, duale
Studiengänge im Hebammenwesen.
Die Einführung der Modellklauseln in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten
und Ergotherapeuten, die es den Ländern erlauben, für die entsprechenden Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen eine universitäre Erstausbildung zu erproben, wurde von der FDP ausdrücklich unterstützt. Die Akademisierung der Ausbildungen zu den nichtärztlichen Heilberufen wurde vor dem Hintergrund des gestiegenen Forschungsbedarfs und den akademischen Ausbildungen in anderen EU-Ländern
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schon lange diskutiert. Die Modellklausel schafft die notwendige Flexibilität, ohne sofort bewährte Ausbildungswege aufzugeben und neue Strukturen zu zementieren. Die FDP begrüßt daher auch, dass in der
Erprobungsphase eine Evaluation der Maßnahmen erfolgt verbunden mit einer Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit an den Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 2015. Wenn die Evaluation abgeschlossen ist und der abschließende Bericht vorliegt, wird über die nächsten Schritte zu entscheiden sein.
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