offenlegungsbericht nach art. 435 bis 455 crr per 31.12.2016 der

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
PER 31.12.2016
DER VOLKSBANK BRENZTAL EG
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ................................................................................................ 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4
Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 7
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 8
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 14
Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 15
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 17
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 17
Risiko
aus
nicht
im
Handelsbuch
enthaltenen
Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 17
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448) ................................................................................................... 18
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 20
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 20
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 21
Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 23
Anhang ................................................................................................. 26
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ........................................... 26
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit........... 28
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu
den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere
ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
·
·
·
·
·
·
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter
Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen
Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte
Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar
eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll
durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres
laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch
das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe
erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form
einer ad hoc-Berichterstattung.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards
und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei
uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar,
transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen
dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 13,9 Mio. €, die Auslastung lag bei 67,66
%.
Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 1
Leitungsmandat und kein Aufsichtsmandat; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 6 und keine Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise
gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder
tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des
Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 15 Sitzungen statt.
Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung,
in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit
sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine
Ad-hoc Berichterstattungen.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die
Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CCRkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel
während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
52.879
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
10.017
274
0
5.078
12.433
-8
60.091
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
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Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittel-anforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung2
2
0
1
0
0
287
7.344
11.737
6.041
2.057
0
41
0
2.453
1.178
1.359
0
0
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
329
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
2.795
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
2
1
35.624
Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool
von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden
Forderungen eine Verbriefungsposition ist.
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Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für
Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
Gesamtwert
TEUR
12.879
13.131
55
414
0
50.893
110.941
60.012
276.861
81.345
226.106
50.767
22.758
0
Durchschnittsbetrag
TEUR
12.032
12.654
59
414
498
55.192
96.662
53.551
283.217
81.368
228.773
50.109
22.735
0
4.703
0
5.801
0
30.661
14.727
22.071
0
0
786.199
31.709
14.339
22.209
0
0
786.293
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland
Gesamt
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
7.769
5.111
0
13.131
0
0
55
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
414
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
37.280
10.251
3.362
Unternehmen
101.137
6.285
3.520
Mengengeschäft
275.405
519
936
Durch Immobilien besichert
224.263
1.387
456
22.758
0
0
0
0
0
3.097
1.606
0
0
0
0
18.932
11.728
0
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
14.465
261
0
Sonstige Positionen
18.071
2.000
2.000
0
0
0
0
0
0
736.363
39.148
10.688
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
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Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(Nicht-Selbständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
davon
KMU
TEUR
Gesamt
TEUR
davon
Kreditinstitute
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
12.879
0
7.275
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
13.131
0
0
Öffentliche Stellen
0
55
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
414
0
414
Internationale Organisationen
0
0
0
0
Institute
0
50.893
0
50.893
7.440
103.501
60.012
10.940
Mengengeschäft
180.345
96.516
81.345
93
Durch Immobilien besichert
166.609
59.497
50.767
276
6.060
16.698
12.787
0
0
0
0
0
4.703
0
4.703
0
0
0
30.661
0
30.661
14.726
0
14.107
22.071
0
13.071
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
0
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
0
0
darunter: Wiederverbriefungen
0
0
0
0
360.454
425.745
204.911
132.433
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
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Nicht-Privatkunden
davon
Verarbeitendes
Gewerbe
TEUR
davon
Dienstleistungen (einschl.
freier Berufe
TEUR
davon
Grundstücksund Wohnungswesen
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
0
0
Öffentliche Stellen
0
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
0
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
0
0
0
Unternehmen
20.715
20.669
22.804
Mengengeschäft
22.652
18.298
7.015
Durch Immobilien besichert
11.420
8.924
18.951
5.279
2.478
1.026
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
0
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
0
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
0
0
21
325
133
3.000
0
0
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
0
darunter: Wiederverbriefungen
0
0
0
63.087
50.694
49.929
Ausgefallene Positionen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
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Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
< 1 Jahr
TEUR
6.772
1 bis 5 Jahre
TEUR
3.066
> 5 Jahre
TEUR
3.042
4.066
1.430
7.636
8
6
41
414
0
0
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
0
0
0
Institute
12.331
29.246
9.316
Unternehmen
17.793
30.746
62.402
Mengengeschäft
63.117
41.031
172.711
Durch Immobilien besichert
20.511
22.593
183.001
6.146
3.686
12.926
0
0
0
502
400
3.802
0
0
0
30.661
0
0
0
0
14.726
12.571
9.500
0
0
0
0
0
0
0
175.892
141.704
469.603
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und
Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
In der Spalte „<1 Jahr“ und „>5 Jahre“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für
das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken
gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen,
bilden sie die Position 50 in Anhang II.3 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
3
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs-be- Zuführungen
stand
in der Perider Periode
ode
TEUR
TEUR
EWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
6.295
1.458
1.601
1.008
0
5.144
Rückstellungen
568
269
124
0
0
713
PWB
320
24
0
0
0
344
Die Direktabschreibungen auf Forderungen betrugen zum 31.12.2016 TEUR 40 und die
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen TEUR 86.
Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s und
Moody`s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates und Staaten benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, und Staaten benannt.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
63.945
76.440
2
0
0
4
0
0
10
4.603
4.603
20
22.103
21.821
35
199.004
199.004
50
31.919
31.919
70
0
4.173
75
276.861
264.009
100
174.571
171.588
150
13.193
12.642
250
0
0
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
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Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht.
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings
regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag
für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG
eine entsprechende Sicherheitenstellung.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v.
insgesamt 0 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439
vorgesehenen Angaben.
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Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er
soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
010
020
Aufschlüsselung
nach Ländern
Deutschland
020
030
040
Risikopositionswert (IRB)
010
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
Risikopositionswert (IRB)
In TEUR
Risikopositionswert (SA)
Zeile
Risikoposition im
Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
050
060
588.303
Belgien
1.000
Großbritannien
2.804
Irland
1.000
Italien
100
Jersey
164
Luxemburg
12.803
Niederlande
3.734
Norwegen
0
Schweden
1.004
Schweiz
2.604
Spanien
1.047
Ver. Arabi. Emirate
3
Vereinigte Staaten
4.166
Vietnam
1
Summe
618.733
Seite 15/32
070
010
090
Summe
080
100
110
120
Aufschlüsselung
nach Ländern
Deutschland
30.354
30.354
94,24%
0,00%
80
80
0,25%
0,00%
145
145
0,45%
0,00%
Irland
16
16
0,05%
0,00%
Italien
4
4
0,01%
0,00%
Belgien
Großbritannien
Jersey
020
davon: Verbriefungsrisikopositionen
In TEUR
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
Zeile
davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
Eigenmittelanforderungen
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
13
13
0,04%
0,00%
Luxemburg
962
962
2,99%
0,00%
Niederlande
211
211
0,66%
0,00%
Norwegen
0
0
0,00%
1,50%
Schweden
8
8
0,02%
1,50%
Schweiz
178
178
0,55%
0,00%
Spanien
84
84
0,26%
0,00%
Ver. Arabi. Emirate
0
0
0,00%
0,00%
Vereinigte Staaten
155
155
0,48%
0,00%
0,00%
Vietnam
0
0
0,00%
Summe
32.210
32.210
100,00%
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
010
010
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
445.303
0,00%
2
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar:
Eigenmittelanforderung
(TEUR)
Risikoarten
Fremdwährungsrisikoposition
266
Rohwarenrisikoposition
63
Handelsbuch-Risikopositionen
0
davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition
0
darunter:
0
·
Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes
Kursrisiko Zinsnettoposition
·
Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP
0
·
Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht
CTP zugerechnet)
0
davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition
0
andere Marktpreisrisikopositionen
0
Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen
0
329
Summe
Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Der Buchwert der Beteiligungen und Geschäftsguthaben beträgt zum
31.12.2016 TEUR 13.413. Der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf TEUR 13.995. Der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen beträgt per 31.12.2016 TEUR 38.
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem
Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem
entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
·
·
·
·
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Bei der Geschäftsstruktur sind folgende Änderungen vorgesehen: 2% Steigerung. In
Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der
Risikobetrachtung fortgeschrieben.
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit, sowie zukunftsorientiert basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich
der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen.
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken verwenden wir folgende
Zinsszenarien:
Standardszenarien: 99% Konfidenzniveau
Stressszenarien: 100% Konfidenzniveau
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Die größten Zinsänderungsrisiken für die Bank entstehen hierbei kurzfristig insbesondere im
Standard- und Stress-Szenario „steigende“ Zinsen.
Zusätzlich ermittelt die Bank das Zinsänderungsrisiko im Szenario „konstante Zinsen“.
Zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderung ermitteln wir das Zinsänderungsrisiko mit
den von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten / -200 Basispunkten ad hoc (over night).
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus in der Regel monatlich, mindestens jedoch
vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des
Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen
Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse
beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den
Richtlinien des genossenschaftlichen Finanz-Verbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
·
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
·
·
·
·
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
Einlagenzertifikate unseres Hauses
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Darüber hinaus nutzen wir zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbunden Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse behandelt.
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt
es sich hauptsächlich um
·
·
öffentliche Stellen
inländische Kreditinstitute,
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentration eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen /
Lebensversicherungen
TEUR
Zentralregierungen
finanzielle Sicherheiten
TEUR
0
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
0
0
0
Institute
1.505
0
Mengengeschäft
7.422
5.430
Unternehmen
1.482
1.124
424
504
Ausgefallene Positionen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Es liegen belastete Vermögenswerte vor:
1
Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
Aktieninstrumente
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswerte
75.591
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
575.796
0
0
45.190
45.834
13.226
13.750
57.344
58.858
0
12.979
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Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
76.160
75.591
Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 2,21% (Vorjahr 14,20%).
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
·
·
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln,
Offenmarktgeschäfte
Die Besicherung erfolgt bei Offenmarktgeschäften durch die Verpfändung von Wertpapieren.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote reduziert. Dies
ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass am 31.12.2016 die Weiterleitungskredite aus
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
öffentlichen Fördermitteln aufgrund der Erleichterungen bei den Meldeanforderungen lt. der
Deutschen Bundesbank nicht in die Meldung miteinbezogen werden mussten.
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die
Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Stichtag
31.12.2016
Name des Unternehmens
Volksbank
Brenztal eG
Anwendungsebene
Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
642.615
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
-
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
7
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
-
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
-
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
40.170
EU6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
-
EU6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
-
7.1
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
7.2
Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition)
8.
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
26.718
709.510
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
669.622
-282
669.340
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
-
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
-
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
-
EU5a
6
7
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
-
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
-
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
-
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
-
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
-
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
-
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
-
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
-
16
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
117.370
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
-77.200
EU14a
15
EU15a
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
19
40.170
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
-
-
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
42.581
709.510
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote in %
6
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
669.622
793
668.829
4.703
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
13.176
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6
lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
9.252
EU-5
EU-7
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
EUUnternehmen
10
EUAusgefallene Positionen
11
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
49.225
207.381
209.131
88.261
20.243
67.457
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns
eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 6,00% (Vorjahr: 5,79%).
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
„Geschäftsguthaben“ (CET1)
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
8
14
15
16
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(in Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Volksbank Brenztal eG
k.A.
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gem.
Art. 29 CRR
11.144
11.144
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
k.A.
k.A.
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
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Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
30
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
29
k.A.
ja
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
ganz oder teilweise
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur
Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Genussrechtskapital und
Nachrangige Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
(1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben
Seite 27/32
II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR DER
(B)
VERORDNUNG (EU) Nr.
VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER
DER EU VERORDNUNG (EU)
VORGESCHRIEBENER
Nr. 575/2013
RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013
(T EUR)
(A)
BETRAG AM TAG DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
1
11.143 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
k.A.
der EBA gem. Art. 26 Abs. 3
davon: Geschäftsguthaben
11.143 Verzeichnis der EBA gem. Art.
k.A.
26 Abs. 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art.
k.A.
26 Abs. 3
k.A.
26 Abs. 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur
Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach
den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
0 26 (1) (c)
24.665 26 (1)
k.A.
k.A.
3a
4
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem
CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich
aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6.780 26 (1) (f)
0 486 (2)
k.A.
k.A.
k.A. 483 (2)
k.A.
k.A. 84, 479, 480
k.A.
5
5a
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende
Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren (verringert um
entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten
Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva
ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne
oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
0 26 (2)
42.588
k.A.
k.A.
0 34, 105
k.A.
-8 36 (1) (b), 37, 472 (4)
0
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
0
0 33 (a)
0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6)
k.A.
0
0 32 (1)
k.A.
0 33 (b)
k.A.
0 36 (1) (e), 41, 472 (7)
0
0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
0
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
0
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3),
0
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b),
79, 472 (10)
0
49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11)
In der EU: leeres Feld
Seite 28/32
20a
20b
20c
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein
Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut
als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des
Finanzsektors (negativer Betrag)
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
0 36 (1) (k)
k.A.
0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
k.A.
0 36 (1) (k) (ii)
k.A.
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470,
472 (5)
k.A.
k.A.
20d
21
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
(über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer
Betrag)
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
0 48 (1)
k.A.
0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472
k.A.
25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
0 36 (1) (a), 472 (3)
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
k.A. 36 (1) (l)
k.A.
k.A.
k.A.
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht
realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
k.A.
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste 2
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 1
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne 2
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
k.A. 467
k.A.
k.A. 467
k.A.
k.A. 468
k.A.
k.A. 468
k.A.
0 481
k.A.
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital
des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
k.A. 481
0 36 (1) (j)
23
24
25
26
26a
26b
27
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1)
insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Eigenkapital eingestuft
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als
Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das
AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende
Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in
Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
35
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen
Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
(11)
0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470,
k.A.
472 (5)
k.A.
k.A.
k.A.
-8
k.A.
42.580
k.A.
0 51, 52
0
k.A.
k.A.
0
k.A.
0 486 (3)
k.A.
k.A. 483 (3)
k.A.
0 85, 86, 480
k.A.
0 486 (3)
k.A.
0
k.A.
0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2)
0
Seite 29/32
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die
dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475 (3)
0
0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4)
0
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
0
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
38
39
41b
41c
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals
(AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des
mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1.
Januar 2018
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte
Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente),
die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
49
50
51
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente,
deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen (negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche,
die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen
sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
k.A.
k.A.
(6), 472 (8), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
0 477, 477 (3), 477 (4) (a)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A. 467, 468, 481
k.A.
k.A. 467
k.A.
k.A. 468
k.A.
k.A. 481
0 56 (e)
k.A.
k.A.
0
k.A.
0
42.580
k.A.
k.A.
0 62, 63
12.433 486 (4)
k.A.
k.A.
k.A. 483 (4)
k.A.
0 87, 88, 480
k.A.
0 486 (4)
k.A.
5.078 62 (c) und (d)
17.511
k.A.
k.A.
0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2)
0
0 66 (b), 68, 477 (3)
0
Seite 30/32
0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen
unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und
Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in
Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und
Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle
Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte,
Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
k.A.
54b
55
56
56a
56b
56c
57
58
59
59a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0 66 (d), 69, 79, 477 (4)
0
0
k.A.
0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472
k.A.
(6), 472 (8) (a), 472 (9), 472
(10) (a), 472 (11) (a)
0
k.A.
0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475
k.A.
(4) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
k.A.
k.A.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder
hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals
(T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
k.A. 467, 468, 481
k.A.
0 467
k.A.
468
k.A.
k.A. 481
0
k.A.
k.A.
17.511
60.091
0
k.A.
k.A.
k.A.
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um
entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte
Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals,
indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte
Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c),
60
Gesamtrisikobetrag
Eigenkapitalquoten und -puffer
k.A.
(10) (b), 472 (11) (b)
k.A.
475 (4) (b)
k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c),
k.A.
477 (4) (b)
445.303
k.A.
Seite 31/32
61
62
63
64
65
66
67
67a
68
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art.
92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (GSRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtrisikobetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI)
oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger
als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
9,56 92 (2) (a), 465
k.A.
9,56 92 (2) (b), 465
k.A.
13,49 92 (2) (c)
k.A.
5,125 CRD 128, 129, 130
k.A.
0,625
0
0
0 CRD 131
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
5,06 CRD 128
k.A.
0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11)
74
75
In der EU: leeres Feld
0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
(unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
5.078 62
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die
der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen
auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen
Beurteilungen basierenden Ansatzes
79
k.A.
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
k.A.
k.A.
k.A.
5.078 62
k.A.
0 62
k.A.
k.A. 62
k.A.
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
484 (3), 486 (2) und (5)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
0
484 (3), 486 (2) und (5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
k.A.
k.A.
0
82
83
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag
(Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
484 (4), 486 (3) und (5)
k.A.
484 (4), 486 (3) und (5)
k.A.
484 (5), 486 (4) und (5)
k.A.
484 (5), 486 (4) und (5)
k.A.
0
0
84
85
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die
Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag
über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
12.433
-3.680
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)
Seite 32/32
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