OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2016 DER VOLKSBANK BRENZTAL EG Inhaltsverzeichnis1 Präambel ................................................................................................ 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4 Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 8 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 14 Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 15 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 17 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 17 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)........................................................... 17 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................................................................................... 18 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 20 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 20 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 21 Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 23 Anhang ................................................................................................. 26 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ........................................... 26 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit........... 28 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: · · · · · · Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Seite 4/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 13,9 Mio. €, die Auslastung lag bei 67,66 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 1 Leitungsmandat und kein Aufsichtsmandat; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 6 und keine Aufsichtsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 15 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 5/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CCRkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 52.879 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 10.017 274 0 5.078 12.433 -8 60.091 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Seite 6/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittel-anforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung2 2 0 1 0 0 287 7.344 11.737 6.041 2.057 0 41 0 2.453 1.178 1.359 0 0 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 329 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 2.795 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA Eigenmittelanforderungen insgesamt 2 1 35.624 Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. Seite 7/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Gesamtwert TEUR 12.879 13.131 55 414 0 50.893 110.941 60.012 276.861 81.345 226.106 50.767 22.758 0 Durchschnittsbetrag TEUR 12.032 12.654 59 414 498 55.192 96.662 53.551 283.217 81.368 228.773 50.109 22.735 0 4.703 0 5.801 0 30.661 14.727 22.071 0 0 786.199 31.709 14.339 22.209 0 0 786.293 Seite 8/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland Gesamt TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR 7.769 5.111 0 13.131 0 0 55 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 414 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 37.280 10.251 3.362 Unternehmen 101.137 6.285 3.520 Mengengeschäft 275.405 519 936 Durch Immobilien besichert 224.263 1.387 456 22.758 0 0 0 0 0 3.097 1.606 0 0 0 0 18.932 11.728 0 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 14.465 261 0 Sonstige Positionen 18.071 2.000 2.000 0 0 0 0 0 0 736.363 39.148 10.688 Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt Seite 9/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht-Selbständige) Gesamt TEUR Nicht-Privatkunden davon KMU TEUR Gesamt TEUR davon Kreditinstitute TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 12.879 0 7.275 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 13.131 0 0 Öffentliche Stellen 0 55 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 414 0 414 Internationale Organisationen 0 0 0 0 Institute 0 50.893 0 50.893 7.440 103.501 60.012 10.940 Mengengeschäft 180.345 96.516 81.345 93 Durch Immobilien besichert 166.609 59.497 50.767 276 6.060 16.698 12.787 0 0 0 0 0 4.703 0 4.703 0 0 0 30.661 0 30.661 14.726 0 14.107 22.071 0 13.071 Unternehmen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 0 Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 0 360.454 425.745 204.911 132.433 Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Seite 10/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Nicht-Privatkunden davon Verarbeitendes Gewerbe TEUR davon Dienstleistungen (einschl. freier Berufe TEUR davon Grundstücksund Wohnungswesen TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 0 0 Öffentliche Stellen 0 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 0 Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 0 0 0 Unternehmen 20.715 20.669 22.804 Mengengeschäft 22.652 18.298 7.015 Durch Immobilien besichert 11.420 8.924 18.951 5.279 2.478 1.026 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 0 21 325 133 3.000 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 0 darunter: Wiederverbriefungen 0 0 0 63.087 50.694 49.929 Ausgefallene Positionen Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Seite 11/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionen nach Restlaufzeiten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen < 1 Jahr TEUR 6.772 1 bis 5 Jahre TEUR 3.066 > 5 Jahre TEUR 3.042 4.066 1.430 7.636 8 6 41 414 0 0 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 0 0 0 Institute 12.331 29.246 9.316 Unternehmen 17.793 30.746 62.402 Mengengeschäft 63.117 41.031 172.711 Durch Immobilien besichert 20.511 22.593 183.001 6.146 3.686 12.926 0 0 0 502 400 3.802 0 0 0 30.661 0 0 0 0 14.726 12.571 9.500 0 0 0 0 0 0 0 175.892 141.704 469.603 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt In der Spalte „<1 Jahr“ und „>5 Jahre“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.3 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 3 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 12/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangs-be- Zuführungen stand in der Perider Periode ode TEUR TEUR EWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 6.295 1.458 1.601 1.008 0 5.144 Rückstellungen 568 269 124 0 0 713 PWB 320 24 0 0 0 344 Die Direktabschreibungen auf Forderungen betrugen zum 31.12.2016 TEUR 40 und die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen TEUR 86. Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s und Moody`s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates und Staaten benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, und Staaten benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 63.945 76.440 2 0 0 4 0 0 10 4.603 4.603 20 22.103 21.821 35 199.004 199.004 50 31.919 31.919 70 0 4.173 75 276.861 264.009 100 174.571 171.588 150 13.193 12.642 250 0 0 Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln 0 0 Seite 13/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 0 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Seite 14/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers 010 020 Aufschlüsselung nach Ländern Deutschland 020 030 040 Risikopositionswert (IRB) 010 Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) In TEUR Risikopositionswert (SA) Zeile Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch Allgemeine Kreditrisikopositionen 050 060 588.303 Belgien 1.000 Großbritannien 2.804 Irland 1.000 Italien 100 Jersey 164 Luxemburg 12.803 Niederlande 3.734 Norwegen 0 Schweden 1.004 Schweiz 2.604 Spanien 1.047 Ver. Arabi. Emirate 3 Vereinigte Staaten 4.166 Vietnam 1 Summe 618.733 Seite 15/32 070 010 090 Summe 080 100 110 120 Aufschlüsselung nach Ländern Deutschland 30.354 30.354 94,24% 0,00% 80 80 0,25% 0,00% 145 145 0,45% 0,00% Irland 16 16 0,05% 0,00% Italien 4 4 0,01% 0,00% Belgien Großbritannien Jersey 020 davon: Verbriefungsrisikopositionen In TEUR davon: Risikopositionen im Handelsbuch Zeile davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 13 13 0,04% 0,00% Luxemburg 962 962 2,99% 0,00% Niederlande 211 211 0,66% 0,00% Norwegen 0 0 0,00% 1,50% Schweden 8 8 0,02% 1,50% Schweiz 178 178 0,55% 0,00% Spanien 84 84 0,26% 0,00% Ver. Arabi. Emirate 0 0 0,00% 0,00% Vereinigte Staaten 155 155 0,48% 0,00% 0,00% Vietnam 0 0 0,00% Summe 32.210 32.210 100,00% Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 010 010 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) 020 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 030 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 445.303 0,00% 2 Seite 16/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige stellen sich die Eigenmittelanforderungen wie folgt dar: Eigenmittelanforderung (TEUR) Risikoarten Fremdwährungsrisikoposition 266 Rohwarenrisikoposition 63 Handelsbuch-Risikopositionen 0 davon Anrechnungsbetrag Zinsnettoposition 0 darunter: 0 · Summe der Teilanrechnungsbeträge allgemeines und besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition · Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko CTP 0 · Teilanrechnungsbetrag besonderes Kursrisiko Verbriefungen (nicht CTP zugerechnet) 0 davon Anrechnungsbetrag Aktiennettoposition 0 andere Marktpreisrisikopositionen 0 Spezielles Zinsrisiko von Verbriefungspositionen 0 329 Summe Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Der Buchwert der Beteiligungen und Geschäftsguthaben beträgt zum 31.12.2016 TEUR 13.413. Der beizulegende Zeitwert beläuft sich auf TEUR 13.995. Der Buchwert der Anteile an verbundenen Unternehmen beträgt per 31.12.2016 TEUR 38. Seite 17/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: · · · · Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Bei der Geschäftsstruktur sind folgende Änderungen vorgesehen: 2% Steigerung. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit, sowie zukunftsorientiert basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. Seite 18/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungsrisiken verwenden wir folgende Zinsszenarien: Standardszenarien: 99% Konfidenzniveau Stressszenarien: 100% Konfidenzniveau Seite 19/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Die größten Zinsänderungsrisiken für die Bank entstehen hierbei kurzfristig insbesondere im Standard- und Stress-Szenario „steigende“ Zinsen. Zusätzlich ermittelt die Bank das Zinsänderungsrisiko im Szenario „konstante Zinsen“. Zur Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Anforderung ermitteln wir das Zinsänderungsrisiko mit den von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von +200 Basispunkten / -200 Basispunkten ad hoc (over night). Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus in der Regel monatlich, mindestens jedoch vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen Finanz-Verbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung · Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) · · · · Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Einlagenzertifikate unseres Hauses an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Darüber hinaus nutzen wir zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbunden Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisikostandardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse behandelt. Seite 20/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um · · öffentliche Stellen inländische Kreditinstitute, Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentration eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen / Lebensversicherungen TEUR Zentralregierungen finanzielle Sicherheiten TEUR 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 0 0 0 Institute 1.505 0 Mengengeschäft 7.422 5.430 Unternehmen 1.482 1.124 424 504 Ausgefallene Positionen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Es liegen belastete Vermögenswerte vor: 1 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte 75.591 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR 575.796 0 0 45.190 45.834 13.226 13.750 57.344 58.858 0 12.979 Seite 21/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 76.160 75.591 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 2,21% (Vorjahr 14,20%). Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus · · Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Offenmarktgeschäfte Die Besicherung erfolgt bei Offenmarktgeschäften durch die Verpfändung von Wertpapieren. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote reduziert. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass am 31.12.2016 die Weiterleitungskredite aus Seite 22/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) öffentlichen Fördermitteln aufgrund der Erleichterungen bei den Meldeanforderungen lt. der Deutschen Bundesbank nicht in die Meldung miteinbezogen werden mussten. Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.2016 Name des Unternehmens Volksbank Brenztal eG Anwendungsebene Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 642.615 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören - 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 7 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente - 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) - 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 40.170 EU6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) - EU6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) - 7.1 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 7.2 Sonstige Anpassungen ("Transitional" Definition) 8. Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 26.718 709.510 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 669.622 -282 669.340 Seite 23/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) - 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) - Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode - EU5a 6 7 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) - 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) - 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate - 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte - 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) - 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva - Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften - (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) - 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 117.370 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) -77.200 EU14a 15 EU15a Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 19 40.170 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU19a EU19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen - - Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 42.581 709.510 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote in % 6 Seite 24/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 669.622 793 668.829 4.703 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 13.176 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentEU-6 lichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 9.252 EU-5 EU-7 Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft EUUnternehmen 10 EUAusgefallene Positionen 11 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und EU12 sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 49.225 207.381 209.131 88.261 20.243 67.457 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 6,00% (Vorjahr: 5,79%). Seite 25/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente „Geschäftsguthaben“ (CET1) 1 4 5 6 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 2 3 9 9a 9b Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 8 14 15 16 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Volksbank Brenztal eG k.A. deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 11.144 11.144 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein k.A. k.A. variabel k.A. nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Seite 26/32 Offenlegungsbericht der Volksbank Brenztal eG nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 30 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 32 33 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend 29 k.A. ja Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. (1) Ist ein Feld nicht anwendbar, bitte "k.A." angeben Seite 27/32 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1 11.143 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis k.A. der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 11.143 Verzeichnis der EBA gem. Art. k.A. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gem. Art. k.A. 26 Abs. 3 k.A. 26 Abs. 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 0 26 (1) (c) 24.665 26 (1) k.A. k.A. 3a 4 Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6.780 26 (1) (f) 0 486 (2) k.A. k.A. k.A. 483 (2) k.A. k.A. 84, 479, 480 k.A. 5 5a 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 26 (2) 42.588 k.A. k.A. 0 34, 105 k.A. -8 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 0 33 (a) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) k.A. 0 0 32 (1) k.A. 0 33 (b) k.A. 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 0 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 79, 472 (10) 0 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) In der EU: leeres Feld Seite 28/32 20a 20b 20c Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) k.A. 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k.A. 0 36 (1) (k) (ii) k.A. 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. k.A. 20d 21 davon: Vorleistungen (negativer Betrag) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 0 48 (1) k.A. 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 k.A. 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen k.A. 36 (1) (l) k.A. k.A. k.A. Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.A. k.A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467 k.A. k.A. 467 k.A. k.A. 468 k.A. k.A. 468 k.A. 0 481 k.A. davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) k.A. 481 0 36 (1) (j) 23 24 25 26 26a 26b 27 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) (11) 0 36 (1) (c) , 38, 48 (1) (a), 470, k.A. 472 (5) k.A. k.A. k.A. -8 k.A. 42.580 k.A. 0 51, 52 0 k.A. k.A. 0 k.A. 0 486 (3) k.A. k.A. 483 (3) k.A. 0 85, 86, 480 k.A. 0 486 (3) k.A. 0 k.A. 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0 Seite 29/32 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 (3) 0 0 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 0 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 0 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 0 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 38 39 41b 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 50 51 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) k.A. k.A. (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 467, 468, 481 k.A. k.A. 467 k.A. k.A. 468 k.A. k.A. 481 0 56 (e) k.A. k.A. 0 k.A. 0 42.580 k.A. k.A. 0 62, 63 12.433 486 (4) k.A. k.A. k.A. 483 (4) k.A. 0 87, 88, 480 k.A. 0 486 (4) k.A. 5.078 62 (c) und (d) 17.511 k.A. k.A. 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 Seite 30/32 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. k.A. k.A. k.A. Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. k.A. 54b 55 56 56a 56b 56c 57 58 59 59a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) 0 0 k.A. 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 k.A. (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 0 k.A. 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 k.A. (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. k.A. k.A. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k.A. 467, 468, 481 k.A. 0 467 k.A. 468 k.A. k.A. 481 0 k.A. k.A. 17.511 60.091 0 k.A. k.A. k.A. davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 60 Gesamtrisikobetrag Eigenkapitalquoten und -puffer k.A. (10) (b), 472 (11) (b) k.A. 475 (4) (b) k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), k.A. 477 (4) (b) 445.303 k.A. Seite 31/32 61 62 63 64 65 66 67 67a 68 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (GSRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 9,56 92 (2) (a), 465 k.A. 9,56 92 (2) (b), 465 k.A. 13,49 92 (2) (c) k.A. 5,125 CRD 128, 129, 130 k.A. 0,625 0 0 0 CRD 131 k.A. k.A. k.A. k.A. 5,06 CRD 128 k.A. 0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11) 74 75 In der EU: leeres Feld 0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 5.078 62 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 79 k.A. (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) k.A. k.A. k.A. 5.078 62 k.A. 0 62 k.A. k.A. 62 k.A. Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 484 (3), 486 (2) und (5) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. k.A. 0 82 83 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (4), 486 (3) und (5) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) k.A. 0 0 84 85 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 12.433 -3.680 * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.) Seite 32/32