Mitteilung an die Anleger von UBS (Irl) Fund plc

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Mitteilung an die Anleger von UBS (Irl) Fund plc
Umbrella-Fonds nach irischem Recht «Limited Liability Variable Capital Investment Company»
Der Verwaltungsrat der UBS (Irl) Fund plc (die
«Gesellschaft») informiert Sie hiermit über folgende
Änderungen des Verkaufsprospekts (der
«Verkaufsprospekt»):
(iii)
(iv)
1.
Prospektzusatz vom 31. März 2017 zum
Verkaufsprospekt vom 15. August 2016
Es wurde ein Prospektzusatz vom 31. März 2017 zum
Verkaufsprospekt vom 15. August 2016 mit folgendem
Wortlaut eingefügt:
Im Falle von (b)(ii) ist der Anleger in
einem der Länder ansässig, die in
«Zulässiges Land der Liste B» aufgeführt
sind, für einen Rahmen wie vorstehend
in (ii)(a) beschrieben, oder die in
«Zulässiges Land der Liste C»
aufgeführt sind, für einen Rahmen wie
in (ii)(b) und (ii)(c) beschrieben.
«Dieser Prospektzusatz ergänzt den Verkaufsprospekt der
Gesellschaft vom 15. August 2016 (der «Verkaufsprospekt»)
und sollte in Verbindung mit diesem gelesen werden.
Die auf Seite (v) des Verkaufsprospekts angegebenen
Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft übernehmen die
Verantwortung für die in diesem Prospektzusatz enthaltenen
Angaben. In allen anderen Punkten bleibt der
Verkaufsprospekt unverändert.
Mit diesem Prospektzusatz werden: (i) die Beschreibung der Anleger
geändert, die für eine Anlage in Anteile der Klasse Q jedes Subfonds
zugelassen sind, und die freiwillige Obergrenze für die
Jahresaufwendungen verringert, die in Bezug auf Anteile der
Klasse Q zu zahlen sind; (ii) neue Anteile der Klasse K-1 in jedem
Subfonds aufgelegt; und (iii) Anträge auf die Zeichnung von Anteilen
durch eine Übertragung von Anlagen in Form von Sacheinlagen
vorgesehen.
1. Änderung des Verkaufsprospekts in Bezug auf Anteile der
Klasse Q
Im Anhang F des Verkaufsprospekts, der für den UBS (Irl) Select
Money Market Fund – USD gilt, Anhang G des
Verkaufsprospekts, der für den UBS (Irl) Select Money Market
Fund – EUR gilt und Anhang H des Verkaufsprospekts, der für
den UBS (Irl) Select Money Market Fund – GBP gilt, werden die
Abschnitte mit der Überschrift «Anteilsklassen» hiermit wie folgt
geändert, um die Beschreibung der Anleger zu ändern, die für
eine Anlage in Anteile der Klasse Q zugelassen sind:
Anteilsklasse
Qualifizierte Anleger
Anteile der Klasse Q
verfügbar:
(a)
(b)
für Anleger in einem zulässigen
Land, das in «Zulässiges Land
der Liste A» aufgeführt ist;
oder
für Vertragspartner der UBS
AG, die durch ihre Abteilung
Asset Management handelt,
und für andere regulierte,
ordnungsgemäss von ihrer
Aufsichtsbehörde autorisierte
Finanzdienstleister, die in ihrem
eigenen Namen anlegen:
(i)
für sich selbst;
(ii)
für ihre Kunden im
Rahmen schriftlich
vereinbarter,
entgeltlicher (a)
Verwaltungsmandate,
(b) Beratungsverträge
oder (c) ähnlicher
langfristiger Verträge,
in denen die Anlage in
Anteilsklassen ohne
Vergütung
ausdrücklich
vorgesehen ist;
für eine kollektive
Kapitalanlage; oder
für einen anderen
regulierten
Finanzdienstleister, der
im vorstehenden
Rahmen für seine
Kunden handelt.
Die Beschreibung der Jahresaufwendungen (freiwillige
Obergrenze) für Anteile der Klasse Q in den Tabellen zu den
Jahresaufwendungen im Abschnitt mit der Überschrift
«Gebühren und Aufwendungen», der in jedem der Anhänge F,
G und H des Verkaufsprospekts enthalten ist, wird wie folgt
geändert:
Anteilsklasse
Jahresaufwendungen
(freiwillige Obergrenze)
Anteile der Klasse Q (Dist.)
0,24 %
Anteile der Klasse Q (Acc.)
0,24 %
2. Änderung des Verkaufsprospekts, um Anteile der Klasse
K-1 aufzulegen
Die
Tabellen
zu
qualifizierten
Anlegern
und
zu
Mindesterstanlage, Erstausgabepreis und Häufigkeit der
Ausschüttungen
im
Abschnitt
mit
der
Überschrift
«Anteilsklassen», der in jedem der Anhänge F, G und H des
Verkaufsprospekts enthalten ist, werden um folgende Angaben
in Bezug auf die Anteile der Klasse K-1 ergänzt:
Anhang F (gilt für UBS (Irl) Select Money Market Fund – USD)
Anteilskl
asse
Anteile
der Klasse
K-1 (Dist.)
Anteile
der Klasse
K-1 (Acc.)
Mindester
stanlage
500.000
USD
Erstausgabe
preis
500.000,00
USD
Häufigkeit der
Ausschüttungen
Monatlich
500.000
USD
500.000,00
USD
k. A.
Anteilsklasse
Qualifizierte Anleger
Anteile der Klasse
K-1
für alle Anleger verfügbar, die die
jeweiligen Voraussetzungen der
Mindesterstanlage erfüllen. Die kleinste
handelbare Einheit ist ein Anteil, und es
werden keine Bruchteile von Anteilen
begeben.
Anhang G (gilt für UBS (Irl) Select Money Market Fund – EUR)
Anteilskl
asse
Anteile
der Klasse
K-1 (Dist.)
Mindester
stanlage
500.000
EUR
Erstausgabe
preis
500.000,00
EUR
Häufigkeit der
Ausschüttungen
Monatlich
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
Anteile
der Klasse
K-1 (Acc.)
500.000
EUR
500.000,00
EUR
4. Änderung des Verkaufsprospekts zur Aktualisierung des
Abschnitts über Datenschutz
k. A.
In Teil XI des Verkaufsprospekts mit der Überschrift «Allgemeine
Bestimmungen» wird der Abschnitt mit der Überschrift
«Datenschutz» um den folgenden Absatz ergänzt:
Anteilsklasse
Qualifizierte Anleger
Anteile der Klasse K1
für alle Anleger verfügbar, die die
jeweiligen Voraussetzungen der
Mindesterstanlage erfüllen. Die kleinste
handelbare Einheit ist ein Anteil, und es
werden keine Bruchteile von Anteilen
begeben.
Anhang H (gilt für UBS (Irl) Select Money Market Fund – GBP)
Anteilskl
asse
Anteile
der Klasse
K-1 (Dist.)
Anteile
der Klasse
K-1 (Acc.)
Mindester
stanlage
500.000
GBP
Erstausgabe
preis
500.000,00
GBP
Häufigkeit der
Ausschüttungen
Monatlich
500.000
GBP
500.000,00
GBP
k. A.
Durch Unterzeichnung des Antragsformulars erklären die
Anleger ihr Einverständnis mit der Erfassung, Speicherung,
Nutzung, Weitergabe und Verarbeitung von Daten für einen
oder mehrere der im Antragsformular angegebenen
Zwecke.
5. Änderung des Verkaufsprospekts, um die Definition eines
zulässigen Lands der Liste A, eines zulässigen Lands der
Liste B und eines zulässigen Lands der Liste C zu
aktualisieren
Im Abschnitt des Verkaufsprospekts mit der Überschrift
«Glossar», werden die Definitionen «Zulässiges Land der
Liste A», «Zulässiges Land der Liste B» und «Zulässiges Land der
Liste C» hiermit wie folgt geändert:
«Zulässiges Land
der Liste A»
Anteilsklasse
Qualifizierte Anleger
Anteile der Klasse K1
für alle Anleger verfügbar, die die
jeweiligen Voraussetzungen der
Mindesterstanlage erfüllen. Die kleinste
handelbare Einheit ist ein Anteil, und es
werden keine Bruchteile von Anteilen
begeben.
Anhang F, G und H (gelten für UBS (Irl) Select Money Market
Fund – USD, UBS (Irl) Select Money Market Fund – EUR bzw.
UBS (Irl) Select Money Market Fund – GBP)
Die Tabellen zu den Jahresaufwendungen im Abschnitt mit
Überschrift «Gebühren und Aufwendungen», der in jedem
Anhänge F, G und H des Verkaufsprospekts enthalten
werden um folgende Angaben in Bezug auf die Anteile
Klasse K-1 ergänzt:
Anteilsklasse
Jahresaufwendungen
(freiwillige Obergrenze)
Anteile der Klasse K-1 (Dist.)
0,50 %
Anteile der Klasse K-1 (Acc.)
0,50 %
der
der
ist,
der
«Zulässiges Land
der Liste B»
3. Änderung des Verkaufsprospekts, um Anträge auf
Zeichnung von Anteilen durch eine Übertragung von
Anlagen in Form von Sacheinlagen vorzusehen
In Teil IV des Verkaufsprospekts mit der Überschrift «Die
Anteile» wird der Abschnitt mit der Überschrift «Zeichnung von
Anteilen» um den folgenden Absatz ergänzt:
Anträge auf die Zeichnung von Anteilen durch eine
Übertragung von Anlagen in Form von Sacheinlagen können
fallweise im Einvernehmen mit dem Investmentmanager und
dem Administrator gestellt werden und bedürfen der
Zustimmung der Verwahrstelle, bzw. die Verwahrstelle muss
der Auffassung sein, dass eine wesentliche Benachteiligung
der bestehenden Anleger unwahrscheinlich ist. In solchen
Fällen begibt die Gesellschaft Anteile im Austausch gegen
Anlagen, die der jeweilige Subfonds entsprechend seinen
Anlagezielen,
seiner
Anlagepolitik
und
seinen
Anlagebeschränkungen erwerben darf, und kann diese
Wertpapiere halten oder verkaufen, veräussern oder
anderweitig in Barmittel umtauschen. Es werden keine
Anteile begeben, bis die Anlagen an die Verwahrstelle oder
deren Bevollmächtigten übertragen worden sind. Der Wert
der zu begebenden Anteile wird auf der gleichen Grundlage
berechnet, auf der die Bewertung der gegen Barmittel
begebenen Anteile erfolgt.
«Zulässiges Land
der Liste C»
bezieht sich per Datum dieses
Verkaufsprospekts auf: Belgien, das
Vereinigte Königreich, Guernsey, Irland, die
Isle of Man, Jersey und die Niederlande.
Diese Liste wird zu gegebener Zeit
aktualisiert; die jeweils aktuelle Auflistung
der zulässigen Länder der Liste A steht unter
www.ubs.com/fonds zur Verfügung. Um
Missverständnisse zu vermeiden, wird die
Streichung von Ländern aus dieser Liste den
entsprechenden Anlegern im Voraus
bekanntgegeben. Nur in dieser Liste
aufgeführte Länder gelten als zulässige
Länder der Liste A.
bezieht sich per Datum dieses
Verkaufsprospekts auf: Andorra, Österreich,
Bulgarien, Brasilien, die Schweiz, Zypern, die
Tschechische Republik, Dänemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Deutschland,
Griechenland, Hongkong, Ungarn, Island,
Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen,
Portugal, Rumänien, die Slowakei,
Slowenien, Spanien, Schweden und
Singapur. Diese Liste wird zu gegebener Zeit
aktualisiert; die jeweils aktuelle Auflistung
der zulässigen Länder der Liste B steht unter
www.ubs.com/fonds zur Verfügung. Um
Missverständnisse zu vermeiden, wird die
Streichung von Ländern aus dieser Liste den
entsprechenden Anlegern im Voraus
bekanntgegeben. Nur in dieser Liste
aufgeführte Länder gelten als zulässige
Länder der Liste B.
bezieht sich per Datum dieses
Verkaufsprospekts auf die Schweiz und
Liechtenstein. Diese Liste wird zu gegebener
Zeit aktualisiert; die jeweils aktuelle
Auflistung der zulässigen Länder der Liste C
steht unter www.ubs.com/fonds zur
Verfügung. Um Missverständnisse zu
vermeiden, wird die Streichung von Ländern
aus dieser Liste den entsprechenden
Anlegern im Voraus bekanntgegeben. Nur in
dieser Liste aufgeführte Länder gelten als
zulässige Länder der Liste C.
»
2. Weitere Änderungen
Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen wurden
weitere Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen,
welche rein formeller oder präzisierender Natur sind.
Sämtliche Änderungen treten per 31. März 2017 in Kraft.
Anleger, welche mit den oben erwähnten Änderungen nicht
einverstanden sind, können jederzeit die Auszahlung ihrer
Anteile in bar verlangen. Der neue Verkaufsprospekt, die Key
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Investor Information (KII), die Statuten sowie der Jahres- und
Halbjahresbericht, den Fonds betreffend, können kostenlos
bei der Zahlstelle in der Schweiz, UBS Switzerland AG,
Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich und ihren Geschäftsstellen in
der Schweiz, bei der Vertreterin in der Schweiz sowie bei der
UBS Infoline (0800 899 899) bezogen oder bestellt werden.
Sitzstaat der kollektiven Kapitalanlage ist Irland.
Dublin und Basel, 24. April 2017
UBS (Irl) Fund plc
78 Sir John Rogerson's Quay
IE-Dublin 2
UBS Fund Management (Switzerland) AG
Aeschenplatz 6
CH-4052 Basel
16.250
UBS (Irl) Fund plc und UBS Fund Management (Switzerland) AG sind Konzerngesellschaften von UBS Group AG.
© UBS 2017 Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten.
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