Mitteilung an die Anleger von UBS (Irl) Fund plc Umbrella-Fonds nach irischem Recht «Limited Liability Variable Capital Investment Company» Der Verwaltungsrat der UBS (Irl) Fund plc (die «Gesellschaft») informiert Sie hiermit über folgende Änderungen des Verkaufsprospekts (der «Verkaufsprospekt»): (iii) (iv) 1. Prospektzusatz vom 31. März 2017 zum Verkaufsprospekt vom 15. August 2016 Es wurde ein Prospektzusatz vom 31. März 2017 zum Verkaufsprospekt vom 15. August 2016 mit folgendem Wortlaut eingefügt: Im Falle von (b)(ii) ist der Anleger in einem der Länder ansässig, die in «Zulässiges Land der Liste B» aufgeführt sind, für einen Rahmen wie vorstehend in (ii)(a) beschrieben, oder die in «Zulässiges Land der Liste C» aufgeführt sind, für einen Rahmen wie in (ii)(b) und (ii)(c) beschrieben. «Dieser Prospektzusatz ergänzt den Verkaufsprospekt der Gesellschaft vom 15. August 2016 (der «Verkaufsprospekt») und sollte in Verbindung mit diesem gelesen werden. Die auf Seite (v) des Verkaufsprospekts angegebenen Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft übernehmen die Verantwortung für die in diesem Prospektzusatz enthaltenen Angaben. In allen anderen Punkten bleibt der Verkaufsprospekt unverändert. Mit diesem Prospektzusatz werden: (i) die Beschreibung der Anleger geändert, die für eine Anlage in Anteile der Klasse Q jedes Subfonds zugelassen sind, und die freiwillige Obergrenze für die Jahresaufwendungen verringert, die in Bezug auf Anteile der Klasse Q zu zahlen sind; (ii) neue Anteile der Klasse K-1 in jedem Subfonds aufgelegt; und (iii) Anträge auf die Zeichnung von Anteilen durch eine Übertragung von Anlagen in Form von Sacheinlagen vorgesehen. 1. Änderung des Verkaufsprospekts in Bezug auf Anteile der Klasse Q Im Anhang F des Verkaufsprospekts, der für den UBS (Irl) Select Money Market Fund – USD gilt, Anhang G des Verkaufsprospekts, der für den UBS (Irl) Select Money Market Fund – EUR gilt und Anhang H des Verkaufsprospekts, der für den UBS (Irl) Select Money Market Fund – GBP gilt, werden die Abschnitte mit der Überschrift «Anteilsklassen» hiermit wie folgt geändert, um die Beschreibung der Anleger zu ändern, die für eine Anlage in Anteile der Klasse Q zugelassen sind: Anteilsklasse Qualifizierte Anleger Anteile der Klasse Q verfügbar: (a) (b) für Anleger in einem zulässigen Land, das in «Zulässiges Land der Liste A» aufgeführt ist; oder für Vertragspartner der UBS AG, die durch ihre Abteilung Asset Management handelt, und für andere regulierte, ordnungsgemäss von ihrer Aufsichtsbehörde autorisierte Finanzdienstleister, die in ihrem eigenen Namen anlegen: (i) für sich selbst; (ii) für ihre Kunden im Rahmen schriftlich vereinbarter, entgeltlicher (a) Verwaltungsmandate, (b) Beratungsverträge oder (c) ähnlicher langfristiger Verträge, in denen die Anlage in Anteilsklassen ohne Vergütung ausdrücklich vorgesehen ist; für eine kollektive Kapitalanlage; oder für einen anderen regulierten Finanzdienstleister, der im vorstehenden Rahmen für seine Kunden handelt. Die Beschreibung der Jahresaufwendungen (freiwillige Obergrenze) für Anteile der Klasse Q in den Tabellen zu den Jahresaufwendungen im Abschnitt mit der Überschrift «Gebühren und Aufwendungen», der in jedem der Anhänge F, G und H des Verkaufsprospekts enthalten ist, wird wie folgt geändert: Anteilsklasse Jahresaufwendungen (freiwillige Obergrenze) Anteile der Klasse Q (Dist.) 0,24 % Anteile der Klasse Q (Acc.) 0,24 % 2. Änderung des Verkaufsprospekts, um Anteile der Klasse K-1 aufzulegen Die Tabellen zu qualifizierten Anlegern und zu Mindesterstanlage, Erstausgabepreis und Häufigkeit der Ausschüttungen im Abschnitt mit der Überschrift «Anteilsklassen», der in jedem der Anhänge F, G und H des Verkaufsprospekts enthalten ist, werden um folgende Angaben in Bezug auf die Anteile der Klasse K-1 ergänzt: Anhang F (gilt für UBS (Irl) Select Money Market Fund – USD) Anteilskl asse Anteile der Klasse K-1 (Dist.) Anteile der Klasse K-1 (Acc.) Mindester stanlage 500.000 USD Erstausgabe preis 500.000,00 USD Häufigkeit der Ausschüttungen Monatlich 500.000 USD 500.000,00 USD k. A. Anteilsklasse Qualifizierte Anleger Anteile der Klasse K-1 für alle Anleger verfügbar, die die jeweiligen Voraussetzungen der Mindesterstanlage erfüllen. Die kleinste handelbare Einheit ist ein Anteil, und es werden keine Bruchteile von Anteilen begeben. Anhang G (gilt für UBS (Irl) Select Money Market Fund – EUR) Anteilskl asse Anteile der Klasse K-1 (Dist.) Mindester stanlage 500.000 EUR Erstausgabe preis 500.000,00 EUR Häufigkeit der Ausschüttungen Monatlich Seite 2 von 3 Anteile der Klasse K-1 (Acc.) 500.000 EUR 500.000,00 EUR 4. Änderung des Verkaufsprospekts zur Aktualisierung des Abschnitts über Datenschutz k. A. In Teil XI des Verkaufsprospekts mit der Überschrift «Allgemeine Bestimmungen» wird der Abschnitt mit der Überschrift «Datenschutz» um den folgenden Absatz ergänzt: Anteilsklasse Qualifizierte Anleger Anteile der Klasse K1 für alle Anleger verfügbar, die die jeweiligen Voraussetzungen der Mindesterstanlage erfüllen. Die kleinste handelbare Einheit ist ein Anteil, und es werden keine Bruchteile von Anteilen begeben. Anhang H (gilt für UBS (Irl) Select Money Market Fund – GBP) Anteilskl asse Anteile der Klasse K-1 (Dist.) Anteile der Klasse K-1 (Acc.) Mindester stanlage 500.000 GBP Erstausgabe preis 500.000,00 GBP Häufigkeit der Ausschüttungen Monatlich 500.000 GBP 500.000,00 GBP k. A. Durch Unterzeichnung des Antragsformulars erklären die Anleger ihr Einverständnis mit der Erfassung, Speicherung, Nutzung, Weitergabe und Verarbeitung von Daten für einen oder mehrere der im Antragsformular angegebenen Zwecke. 5. Änderung des Verkaufsprospekts, um die Definition eines zulässigen Lands der Liste A, eines zulässigen Lands der Liste B und eines zulässigen Lands der Liste C zu aktualisieren Im Abschnitt des Verkaufsprospekts mit der Überschrift «Glossar», werden die Definitionen «Zulässiges Land der Liste A», «Zulässiges Land der Liste B» und «Zulässiges Land der Liste C» hiermit wie folgt geändert: «Zulässiges Land der Liste A» Anteilsklasse Qualifizierte Anleger Anteile der Klasse K1 für alle Anleger verfügbar, die die jeweiligen Voraussetzungen der Mindesterstanlage erfüllen. Die kleinste handelbare Einheit ist ein Anteil, und es werden keine Bruchteile von Anteilen begeben. Anhang F, G und H (gelten für UBS (Irl) Select Money Market Fund – USD, UBS (Irl) Select Money Market Fund – EUR bzw. UBS (Irl) Select Money Market Fund – GBP) Die Tabellen zu den Jahresaufwendungen im Abschnitt mit Überschrift «Gebühren und Aufwendungen», der in jedem Anhänge F, G und H des Verkaufsprospekts enthalten werden um folgende Angaben in Bezug auf die Anteile Klasse K-1 ergänzt: Anteilsklasse Jahresaufwendungen (freiwillige Obergrenze) Anteile der Klasse K-1 (Dist.) 0,50 % Anteile der Klasse K-1 (Acc.) 0,50 % der der ist, der «Zulässiges Land der Liste B» 3. Änderung des Verkaufsprospekts, um Anträge auf Zeichnung von Anteilen durch eine Übertragung von Anlagen in Form von Sacheinlagen vorzusehen In Teil IV des Verkaufsprospekts mit der Überschrift «Die Anteile» wird der Abschnitt mit der Überschrift «Zeichnung von Anteilen» um den folgenden Absatz ergänzt: Anträge auf die Zeichnung von Anteilen durch eine Übertragung von Anlagen in Form von Sacheinlagen können fallweise im Einvernehmen mit dem Investmentmanager und dem Administrator gestellt werden und bedürfen der Zustimmung der Verwahrstelle, bzw. die Verwahrstelle muss der Auffassung sein, dass eine wesentliche Benachteiligung der bestehenden Anleger unwahrscheinlich ist. In solchen Fällen begibt die Gesellschaft Anteile im Austausch gegen Anlagen, die der jeweilige Subfonds entsprechend seinen Anlagezielen, seiner Anlagepolitik und seinen Anlagebeschränkungen erwerben darf, und kann diese Wertpapiere halten oder verkaufen, veräussern oder anderweitig in Barmittel umtauschen. Es werden keine Anteile begeben, bis die Anlagen an die Verwahrstelle oder deren Bevollmächtigten übertragen worden sind. Der Wert der zu begebenden Anteile wird auf der gleichen Grundlage berechnet, auf der die Bewertung der gegen Barmittel begebenen Anteile erfolgt. «Zulässiges Land der Liste C» bezieht sich per Datum dieses Verkaufsprospekts auf: Belgien, das Vereinigte Königreich, Guernsey, Irland, die Isle of Man, Jersey und die Niederlande. Diese Liste wird zu gegebener Zeit aktualisiert; die jeweils aktuelle Auflistung der zulässigen Länder der Liste A steht unter www.ubs.com/fonds zur Verfügung. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird die Streichung von Ländern aus dieser Liste den entsprechenden Anlegern im Voraus bekanntgegeben. Nur in dieser Liste aufgeführte Länder gelten als zulässige Länder der Liste A. bezieht sich per Datum dieses Verkaufsprospekts auf: Andorra, Österreich, Bulgarien, Brasilien, die Schweiz, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Hongkong, Ungarn, Island, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Singapur. Diese Liste wird zu gegebener Zeit aktualisiert; die jeweils aktuelle Auflistung der zulässigen Länder der Liste B steht unter www.ubs.com/fonds zur Verfügung. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird die Streichung von Ländern aus dieser Liste den entsprechenden Anlegern im Voraus bekanntgegeben. Nur in dieser Liste aufgeführte Länder gelten als zulässige Länder der Liste B. bezieht sich per Datum dieses Verkaufsprospekts auf die Schweiz und Liechtenstein. Diese Liste wird zu gegebener Zeit aktualisiert; die jeweils aktuelle Auflistung der zulässigen Länder der Liste C steht unter www.ubs.com/fonds zur Verfügung. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird die Streichung von Ländern aus dieser Liste den entsprechenden Anlegern im Voraus bekanntgegeben. Nur in dieser Liste aufgeführte Länder gelten als zulässige Länder der Liste C. » 2. Weitere Änderungen Zusätzlich zu den oben genannten Änderungen wurden weitere Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen, welche rein formeller oder präzisierender Natur sind. Sämtliche Änderungen treten per 31. März 2017 in Kraft. Anleger, welche mit den oben erwähnten Änderungen nicht einverstanden sind, können jederzeit die Auszahlung ihrer Anteile in bar verlangen. Der neue Verkaufsprospekt, die Key Seite 3 von 3 Investor Information (KII), die Statuten sowie der Jahres- und Halbjahresbericht, den Fonds betreffend, können kostenlos bei der Zahlstelle in der Schweiz, UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich und ihren Geschäftsstellen in der Schweiz, bei der Vertreterin in der Schweiz sowie bei der UBS Infoline (0800 899 899) bezogen oder bestellt werden. Sitzstaat der kollektiven Kapitalanlage ist Irland. Dublin und Basel, 24. April 2017 UBS (Irl) Fund plc 78 Sir John Rogerson's Quay IE-Dublin 2 UBS Fund Management (Switzerland) AG Aeschenplatz 6 CH-4052 Basel 16.250 UBS (Irl) Fund plc und UBS Fund Management (Switzerland) AG sind Konzerngesellschaften von UBS Group AG. © UBS 2017 Das Schlüsselsymbol und UBS gehören zu den geschützten Marken von UBS. Alle Rechte vorbehalten.