traumatisiert und heimatlos

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TRAUMATISIERT UND HEIMATLOS
Herausforderungen der Sozialen Arbeit in der Unterstützung
und Beratung von traumatisierten Menschen im Asylverfahren
Empfehlungen für Sozialarbeitende in der Asylfürsorge
Bachelorarbeit Hochschule Luzern - Soziale Arbeit
Zarina Rosenberg, Sandra Huber & Tamara Nogic
Bachelor-Arbeit
Ausbildungsgang Sozialarbeit
Kurs VZ 2013-2016
Zarina Rosenberg, Tamara Nogic & Sandra Huber
TRAUMATISIERT UND HEIMATLOS
Herausforderungen der Sozialen Arbeit in der Unterstützung und Beratung von
traumatisierten Menschen im Asylverfahren
Empfehlungen für Sozialarbeitende in der Asylfürsorge
Diese Bachelor-Arbeit wurde im August 2016 in 3 Exemplaren eingereicht zur Erlangung des vom
Fachhochschulrat der Hochschule Luzern ausgestellten Diploms für Sozialarbeit.
Diese Arbeit ist Eigentum der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Sie enthält die persönliche
Stellungnahme der Autorinnen.
Veröffentlichungen – auch auszugsweise – bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Leitung
Bachelor.
Reg. Nr.:
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Vorwort der Schulleitung
Die Bachelor-Arbeit ist Bestandteil und Abschluss der beruflichen Ausbildung an der Hochschule Luzern, Soziale Arbeit. Mit dieser Arbeit zeigen die Studierenden, dass sie fähig sind,
einer berufsrelevanten Fragestellung systematisch nachzugehen, Antworten zu dieser Fragestel lung zu erarbeiten und die eigenen Einsichten klar darzulegen. Das während der Ausbildung erworbene Wissen setzen sie so in Konsequenzen und Schlussfolgerungen für die eigene berufliche Praxis um.
Die Bachelor-Arbeit wird in Einzel- oder Gruppenarbeit parallel zum Unterricht im Zeitraum
von zehn Monaten geschrieben. Gruppendynamische Aspekte, Eigenverantwortung, Auseinandersetzung mit formalen und konkret-subjektiven Ansprüchen und Standpunkten sowie die Behauptung in stark belasteten Situationen gehören also zum Kontext der Arbeit.
Von einer gefestigten Berufsidentität aus sind die neuen Fachleute fähig, soziale Probleme als
ihren Gegenstand zu beurteilen und zu bewerten. Sozialarbeiterisches Denken und Handeln ist
vernetztes, ganzheitliches Denken und präzises, konkretes Handeln. Es ist daher nahe liegend,
dass die Diplomandinnen und Diplomanden ihre Themen von verschiedenen Seiten beleuchten
und betrachten, den eigenen Standpunkt klären und Stellung beziehen sowie auf der Handlungsebene Lösungsvorschläge oder Postulate formulieren.
Ihre Bachelor-Arbeit ist somit ein wichtiger Fachbeitrag an die breite thematische Entwicklung
der professionellen Sozialen Arbeit im Spannungsfeld von Praxis und Wissenschaft. In diesem
Sinne wünschen wir, dass die zukünftigen Sozialarbeiterinnen mit ihrem Beitrag auf fachliches
Echo stossen und ihre Anregungen und Impulse von den Fachleuten aufgenommen werden.
Luzern, im August 2016
Januar 2016
Hochschule Luzern, Soziale Arbeit
Leitung Bachelor
Abstract
Diese Bachelorarbeit richtet sich an in der Asylfürsorge tätige Sozialarbeitende und soll diese für
traumaspezifische Symptome sensibilisieren und konkrete Beratungs- und Interventionsansätze im
Umgang mit traumatisierten Asylsuchenden aufzeigen. Eine Herausforderung in diesem Arbeitsfeld
stellt die gesetzliche Rahmung des Asylwesens dar, die unter anderem keine Integrationsmassnahmen
für Asylsuchende vorsieht, was wiederum den Handlungsrahmen der sozialarbeiterischen Interventionen beschränkt.
Traumatisierte Asylsuchende stellen eine besonders schutzbedürftige Personengruppe dar, die durch
asylrechtliche Strukturen und Traumaerlebnisse Beeinträchtigungen ihres physischen, psychischen
und sozialen Wohlbefindens erleiden. Durch die mangelnde Bedürfnisbefriedigung können soziale
Probleme entstehen, die Gegenstand der Sozialen Arbeit sind. Aufgrund der Mandatierung der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession ist eine Zuständigkeit in diesem Kontext gegeben. Nach
Silvia Staub-Bernasconi können sich soziale Probleme innerhalb der Ausstattungs-, Austausch-,
Macht- und Kriterienkategorie manifestieren. Die Auswirkungen insbesondere auf die Ausstattungskategorie werden in dieser Arbeit genauer erläutert. Beratungs- und Interventionsansätze müssen
sich an den Ressourcen des Individuums orientieren sowie den Aufbau einer tragfähigen Beziehung
begünstigen. Neben fundiertem psychologischem und juristischem Fachwissen werden auch Fähigkeiten im migrationssensiblen Handeln und im Umgang mit Sprachbarrieren verlangt. Sozialpolitisches Engagement von Fachpersonen soll auf die Missstände im Asylbereich hinweisen und bessere
Lebensbedingungen für Asylsuchende schaffen.
I
„Of all the hardships a person had to face,none was more
punishing than the simple act of waiting“
Khaled Hosseini (2007)
II
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung������������������������������������������������������������������� 1
1.1 Ausgangslage und Kenntnisstand ���������������������������������������������� 1
1.2 Motivation und Berufsrelevanz für die Soziale Arbeit ������������������������������ 2
1.3 Ziel der Arbeit und Adressatenschaft������������������������������������������� 2
1.4 Eingrenzung des Themas und Herleitung der Fragestellung�������������������������� 3
1.5 Aufbau der Bachelorarbeit���������������������������������������������������� 3
2 Schweizer Asylrecht����������������������������������������������������������� 5
2.1 Flüchtlingsbegriff nach der Genfer Flüchtlingskonvention��������������������������� 5
2.2. Ablauf Asylverfahren ������������������������������������������������������� 6
2.2.1 Das Asylgesuch��������������������������������������������������������� 6
2.2.2 Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens ������������������������������������� 6
2.2.3 Entscheid und Rechtsfolge������������������������������������������������ 8
2.2.4 Ausblick Asylrevision��������������������������������������������������� 10
2.3 Die Rechtsstellung Asylsuchender��������������������������������������������� 11
2.3.1 Recht auf Erwerbstätigkeit����������������������������������������������� 11
2.3.2 Recht auf Ausbildung��������������������������������������������������� 11
2.3.3 Recht auf Familiennachzug����������������������������������������������� 12
2.3.4 Mobilitätsrechte������������������������������������������������������� 12
2.3.5 Soziale Sicherheit������������������������������������������������������ 12
2.3.6 Integrationsmassnahmen������������������������������������������������ 13
2.4 Organisierte Desintegration������������������������������������������������� 13
3 Grundlagen zu Traumata������������������������������������������������������ 15
3.1 Trauma Definition��������������������������������������������������������� 15
3.2 Traumatisierende Ereignisse im Kontext unfreiwilliger Migration ������������������� 16
3.3 Traumafolgestörungen������������������������������������������������������ 18
3.3.1 Entstehung einer Traumafolgestörung�������������������������������������� 18
3.3.2 Posttraumatische Belastungsstörung��������������������������������������� 20
3.3.3 Depression ����������������������������������������������������������� 21
3.3.4 Somatoforme Störungen ������������������������������������������������ 21
3.4 Psychische Gesundheit bei Asylsuchenden ������������������������������������� 22
III
4 Auswirkung eines Traumas und des Asylverfahrens anhand der prozessual-systemischen
Denkfigur ������������������������������������������������������������������ 23
4.1 Soziale Probleme auf der Grundlage des systemischen Paradigmas������������������� 23
4.2 Ausstattungsprobleme������������������������������������������������������ 25
4.3 Austauschprobleme�������������������������������������������������������� 32
4.4 Machtprobleme����������������������������������������������������������� 33
4.5 Werte- und Kriterienprobleme����������������������������������������������� 33
5 Handlungsauftrag und –bedarf für die Soziale Arbeit������������������������������� 34
6 Beratungs- und Interventionsansätze der Sozialarbeit������������������������������ 35
6.1 Interkulturelle Beratung���������������������������������������������������� 35
6.1.1 Interkulturelle Kompetenzen��������������������������������������������� 35
6.1.2 Interkulturelle Öffnung�������������������������������������������������� 37
6.1.3 Umgang mit Sprachbarrieren und Dolmetschern����������������������������� 37
6.2 Verhaltensorienterter Zugang������������������������������������������������ 39
6.3 Professionelle Beziehungsgestaltung mit traumatisierten Klienten und Klientinnen������ 41
6.3.1 Förderliche Aspekte für den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung����������� 41
6.3.2 Hinderliche Aspekte für den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung����������� 45
6.4 Stabilisierung und Ressourcenorientierung������������������������������������� 46
6.5 Sekundäre Traumatisierung bei Sozialarbeitenden�������������������������������� 51
7 Sozialpolitisches Engagement �������������������������������������������������� 53
8 Schlussfolgerungen����������������������������������������������������������� 54
8.1 Beantwortung der Fragestellung���������������������������������������������� 54
8.2 Berufsrelevante Schlussfolgerungen������������������������������������������� 58
8.3 Ausblick����������������������������������������������������������������� 59
9 Literatur- und Quellenverzeichnis ���������������������������������������������� 60
IV
Die gesamte Arbeit wurde von den Autorinnen Sandra Huber,
Tamara Nogic und Zarina Rosenberg gemeinsam verfasst.
V
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Bild: http://www.swr.de/-/id=17007530/property=full/1l3goms/Fl%C3%BCchtl
ingsjunge%20am%20Zaun,%20Sonnenuntergang,%20Symbolbild%20Sehnsucht.jpg _____ Titelbild
Abbildung 1: Multifaktorielles Rahmenmodell der Ätiologie von Traumafolgen ������������� 19
Tabelle 1: Formen traumatischer Ereignisse������������������������������������������ 15
Tabelle 2: Mögliche Ausstattungsdefizite in Folge eines Traumas und aufgrund des Asylstatus�� 32
Tabelle 3: vier Ebenen der Ressourcenaktivierung������������������������������������� 49
VI
Abkürzungsverzeichnis
AsylGAsylgesetz
AsylV 1
Asylverordnung 1
AuGAusländergesetz
BzP
Befragung zur Person
BV
Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
EVZ
Empfangs- und Verfahrenszentren
FKFlüchtlingskonvention
NEENichteintretensentscheid
PTBSPosttraumatische Belastungsstörung
SEM
Staatssekretariat für Migration
SKOS
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe
SODK
Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren
UNHCR
United Nations High Commissioner for Refugees
UNO
United Nations Organization
WHO
World Health Organization
VII
Dank
Wir möchten uns in erster Linie bei allen bedanken, die uns in irgendeiner Form während der Realisierung dieser Bachelorarbeit unterstützt und motiviert haben. Ganz besonders möchten wir uns bei
Simone Sattler bedanken, die uns während dem Prozess der Themenfindung und bei der Erstellung
der Disposition begleitet hat. Paula Krüger und Gülcan Akkaya danken wir für die aufschlussreichen
Fachpoolgespräche und wertvollen Inputs. Ein weiterer Dank geht an Hasim Sancar, langjähriger Sozialarbeiter des Kriegs- und Folterambulatoriums, für das aufschlussreiche Fachpoolgespräch sowie
an Mohamed Amr, der uns einen interessanten Einblick in seine Arbeit als Psychotherapeut gewährt
hat. Für das Korrekturlesen, die wertvollen Rückmeldungen und Kritikhinweise geht ein herzliches
Dankeschön an Raoul Rosenberger und Elisabeth Kern. Zuletzt möchten wir noch einen grossen
Dank an Mara Güntensperger aussprechen, die uns bei der grafischen Umsetzung und beim Layout
eine grosse Unterstützung war.
VIII
1 Einleitung
In diesem Kapitel werden in einem ersten Schritt die Ausgangslage sowie der aktuelle Kenntnisstand
dargelegt. Darauf basierend widmen sich die Autorinnen ihrer Motivation und der Berufsrelevanz,
sich mit dieser Thematik im Rahmen der Bachelorarbeit zu beschäftigen. Das Kapitel schliesst mit
den daraus resultierenden Fragestellungen und dem Aufbau der Bachelorarbeit ab.
1.1 Ausgangslage und Kenntnisstand
Laut dem UNHCR Report sind seit dem zweiten Weltkrieg erstmals weltweit wieder mehr als 60
Millionen Menschen auf der Flucht. Dies ist die höchste Zahl, die vom UNHCR bisher verzeichnet
wurde. Dieser hohe Anstieg ist vor allem durch den Syrienkrieg bedingt. Aber auch Kriege in anderen
Ländern tragen zum massiven Anstieg dieser Zahl bei ebenso wie die schwierige und perspektivenlose Situation in den Erstaufnahme- und Transitländern. In den letzten fünf Jahren sind mindestens 15
Konflikte ausgebrochen oder neu entfacht. Darunter zählen Länder wie der Irak, Syrien, Südsudan,
Jemen und die Ukraine (UNHCR, 2014). Laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ersuchten
im Jahr 2015 in Europa rund 1.4 Millionen Menschen um Asyl; doppelt so viele wie im Vorjahr. In der
Schweiz verlief der Anstieg der Asylgesuche im Vergleich zu Gesamteuropa moderat. 2015 wurden
insgesamt 39‘523 Asylgesuche eingereicht, 15‘758 mehr als im Jahr zu vor. Die wichtigsten Herkunftsländer der Asylsuchenden in der Schweiz sind Eritrea, Afghanistan, Syrien, Irak und Sri Lanka (SEM,
2015a). Unter dem Begriff Asylsuchende werden Personen mit hängigem Asylgesuch verstanden, die
sich mitten im Asylverfahren befinden (SEM, 2015b).
Die schwierige Situation im Heimatland und die Migrationsgründe und –umstände stellen einen
hohen Belastungsfaktor für asylsuchende Personen dar. Krieg, Konflikte, Folter und Gewalt führen
dazu, dass Asylsuchende einem höheren Risiko ausgesetzt sind, eine psychische Störung zu entwickeln als Nicht-Migranten (BAG, 2008, S.29). Hans-Rudolf Wicker zeigt in seiner Studie auf, dass
mindestens ein Viertel der geflüchteten Personen von Foltererlebnissen betroffen sind und dass bei
dieser Personengruppe demnach auch ein besonders grosser Therapiebedarf besteht (Wicker, 1991;
zit. in Manuela Oetterli, Andrea Niederhauser & Simon Pluess, 2013, S.5). Migration ist ein schwieriges Lebensereignis, welches oft zu Status- und Autonomieverlust, einer Abhängigkeit von staatlichen Systemen, Brüchen in den sozialen Netzwerken und/oder zu dem Verlust der Existenzgrundlage
führt. Wird dieses kritische Lebensereignis subjektiv als belastend erlebt, hat dies einen zusätzlichen
Einfluss auf die psychische Vulnerabilität der betroffenen Personen. Unter Vulnerabilität (Verwundbarkeit) versteht Robert Chambers einen Zustand, der durch eine besondere Schutzlosigkeit und
Unsicherheit geprägt ist. Diesen Stressfaktoren ausgesetzte vulnerable Menschen oder gar ganze Bevölkerungsgruppen haben Mühe, diese schwierigen Situationen zu meistern (Chambers, 1998; zit. in
Deutscher Caritasverband & Diakonie Katastrophenhilfe, S.15). Migranten und Migrantinnen haben
vor der Emigration oft hohe Erwartungen und Hoffnungen an das Exilland und sind nach erfolgter
Migration enttäuscht, wenn diese nicht der Realität entsprechen. Auch die Benachteiligungen durch
Diskriminierung und Stigmatisierung erschwert die Ankunft im Aufnahmeland zusätzlich. Der unsichere Aufenthaltsstatus der Asylsuchenden, welcher zu Gefühlen der Unsicherheit und zu Zukunftsängsten führen kann, sowie Kommunikationsschwierigkeiten aufgrund von Sprachdefiziten stellen
eine weitere Hürde und zusätzliche Belastung der psychischen Gesundheit dar (Laura Nosetti & Anja
Jossen, 2012, S.9).
1
1.2 Motivation und Berufsrelevanz für die Soziale Arbeit
Das Interesse, sich mit traumatisierten Asylsuchenden auseinanderzusetzen, wurde einerseits durch
die direkte Zusammenarbeit mit dieser Klientel, andererseits durch das Modul „Migration und Integration“ der Hochschule Luzern geweckt. Wie in der Ausgangslage beschrieben, befinden sich
Millionen von Menschen auf der Flucht, weshalb die Aktualität dieses Themas stetig zunimmt. Der
Berufskodex der Sozialen Arbeit basiert auf den Übereinkommen der UNO, unter anderem auf der
allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Anti-Folterkonvention (AvenirSocial, 2010, S.5).
Diese Prinzipien haben auch die Schweizer Asylpraxis und Asylgesetzgebung massgeblich beeinflusst
(SFH, ohne Datum a). Die Autorinnen sind der Meinung, dass das Trippelmandat der Sozialen Arbeit
und die dazugehörigen Zielkonflikte insbesondere in der Zusammenarbeit mit Menschen mit hängigem Asylverfahren deutlich werden. Die Soziale Arbeit sieht sich dem dreifachen Mandat der Gesellschaft und Anstellungsträger, der die Soziale Arbeit nutzenden Adressaten und Adressatinnen sowie
der eigenen Berufsethik und den Menschenrechtsprinzipien verpflichtet (AvenirSocial, 2010, S.5).
Rechtliche Bestimmungen beeinträchtigen den Prozess der Integration und sehen weitere Einschränkungen für Asylsuchende vor, die eine erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft behindern. Wie
mit diesem Dilemma in der professionellen Zusammenarbeit mit Asylsuchenden umzugehen ist, soll
Gegenstand dieser Bachelorarbeit sein.
Im Weiteren wird der Begriff „Trauma“ hauptsächlich mit den Disziplinen Medizin und Psychologie
in Verbindung gebracht und nicht vordergründig mit Sozialer Arbeit. Auch Heidrun Schulze (2012)
weist auf den Grossteil der Sozialarbeitenden sowie auch auf Fachpersonen anderer Disziplinen hin,
die in der Zusammenarbeit mit traumatisierten Menschen als Hoheitsgebiet die Medizin oder Psychotherapie erachten. Diese sehen die Aufgabe der Professionellen der Sozialen Arbeit lediglich darin, Betroffene an entsprechende Institutionen zu verweisen (S.115). Dies sowie der fehlende rechtlich
legitimierte Integrationsauftrag veranlassten die Autorinnen, sich in dieser Bachelorarbeit mit der
Zuständigkeit der Sozialen Arbeit auseinanderzusetzen und den Handlungsbedarf aufzuzeigen.
1.3 Ziel der Arbeit und Adressatenschaft
Wie im Kapitel 1.2 Motivation und Berufsrelevanz für die Soziale Arbeit deutlich wurde, ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Trauma nicht bloss für Fachpersonen der Psychologie und Medizin von hoher Relevanz. Professionelle der Sozialen Arbeit begegnen in ihrer Arbeit immer wieder
traumatisierten Menschen, insbesondere in der Arbeit für und mit Asylsuchenden in einer Sozialhilfebehörde. Demnach richtet sich die vorliegende Bachelorarbeit an Organisationen, Institutionen,
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Asylbereich tätig sind. Die Hauptadressaten und –adressatinnen sind jedoch Sozialarbeitende, die im Rahmen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe traumatisierten Asylsuchenden Unterstützung und Hilfe leisten. Diese Arbeit soll aufzeigen,
wie Fachpersonen der Sozialarbeit eine vertrauensvolle Beziehung zu traumatisierten Klienten und
Klientinnen aufbauen können und welche konkreten Beratungs- und Interventionsansätze im Umgang mit der Traumabewältigung der Betroffenen existieren. Ausserdem sollen Sozialarbeitende für
traumaspezifische Symptome im Berufsalltag sensibilisiert werden und den Handlungsrahmen der
Asylgesetzgebung offenlegen. Mittels der genannten Ziele soll ein Beitrag zur fachlichen Weiterentwicklung von Sozialarbeitenden aller Berufsfelder geleistet werden.
2
1.4 Eingrenzung des Themas und Herleitung der Fragestellung
Aufgrund der beschriebenen Ausgangslage haben die Autorinnen folgende zentrale Hauptfragestellung formuliert:
1. Wie können Sozialarbeitende trotz restriktiver Rahmenbedingungen des Asylgesetzes adäquate Beratungs- und Interventionsansätze gestalten, um Asylsuchende
optimal im Umgang mit Traumafolgestörungen zu unterstützen?
Diese Arbeit widmet sich traumatisierten Personen, welche sich im laufenden Asylverfahren befinden und auf einen Asylentscheid des SEM warten. Diese Menschen, die aus Gründen des unsicheren
Aufenthaltsstatus und unfreiwilliger Migration einem enormen psychischen Druck ausgesetzt sind,
stellen eine besonders schutzbedürftige und verletzliche Personengruppe dar, wie bereits im Kapitel
1.1 Ausgangslage und Kenntnisstand kurz erläutert. Diese Bachelorarbeit befasst sich nicht mit abgewiesenen Asylsuchenden oder Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sogenannten
Sans-Papiers. Die Autorinnen distanzieren sich bewusst vom Begriff „Flüchtling“, da aus völkerrechtlicher Sicht der Flüchtlingsstatus nur den Personen zusteht, die ein Asylverfahren bereits durchlaufen
haben und deren Asylgesuch durch einen positiven Asylentscheid gutgeheissen wurde. Diese Arbeit setzt den Fokus auf sozialhilfeentrichtende Organisationen, welche gemäss Art. 80 Abs. 1 AsylG
nach der Kantons Zuweisung für Personen im hängigen Asylverfahren zuständig sind und fokussiert
sich auf Beratungsmethoden und Interventionsansätze der Sozialen Arbeit. Die Autorinnen ziehen
bewusst eine Grenze zur Therapie, da diese nicht in den Kompetenzbereich von Sozialarbeitenden
gehört.
Für die Beantwortung der Hauptfragestellung stellen sich folgende Teilfragen, die in der Arbeit fortlaufend beantwortet werden und auf die im Kapitel 8.1 Beantwortung der Fragestellung zusammenfassend eingegangen wird:
2. Wie funktioniert das Schweizer Asylverfahren und welche direkte Einflussnahme
übt es auf die Profession der Sozialen Arbeit im Rahmen der Asylfürsorge aus?
3. Was versteht man unter einem Trauma und wie sehen die Folgen eines Traumas
aus?
4. Welche Auswirkungen haben Traumafolgestörungen in Kombination mit einem
unsicheren Aufenthaltsstatus auf das Leben von asylsuchenden Personen?
1.5 Aufbau der Bachelorarbeit
Die vorliegende Bachelorarbeit umfasst acht Kapitel. Im Folgenden werden die Kapitel 2 bis 8 kurz
beschrieben:
Das Kapitel 2 befasst sich mit der zweiten Fragestellung und vermittelt Grundlagenwissen zum
Schweizer Asylrecht. In einem ersten Schritt werden die Flüchtlingseigenschaften benannt, um die
Differenzierung des Flüchtlingsbegriffs zwischen dem Alltagsgebrauch und dem Gebrauch im rechtlichen Sinne aufzuzeigen. Anschliessend werden die einzelnen Abläufe des Asylverfahrens in der
Schweiz dargelegt. Aufgeführt werden einzelne Stationen, die Asylsuchende im Rahmen des Verfahrens durchlaufen und entsprechende Rechtsfolgen bis hin zum rechtsgültigen Entscheides des Asylgesuchs. Das Kapitel schliesst mit der Rechtsstellung asylsuchender Personen und kritischen Überlegungen zu politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Asylwesens ab.
3
Im Kapitel 3 werden traumaspezifische Grundlagen erläutert. Es erfolgt als erstes eine Definition
von Trauma und es werden traumatisierende Ereignisse im Kontext der unfreiwilligen Migration,
wie Krieg, Folter, sexuelle Gewalt sowie Flucht und Verfolgung aufgeführt. Anschliessend werden
einzelne häufig erscheinende Traumafolgestörungen anhand der Bezugswissenschaften Medizin und
Psychologie beschrieben. Das Kapitel schliesst mit Erläuterungen zur psychischen Gesundheit von
Asylsuchenden ab. Dieses Kapitel befasst sich mit der dritten Fragestellung.
In Kapitel 4 zeigen die Autorinnen die Auswirkungen eines Traumas und des Asylstatus auf die betroffenen Personen an Hand der prozessual-systemischen Denkfigur nach Silvia Staub-Bernasconi
auf. Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der vierten Fragestellung.
Im Kapitel 5 wird das Kapitel 1.2 Motivation und Berufsrelevanz aufgegriffen hinsichtlich der Frage
nach dem Handlungsauftrag und –bedarf der Sozialen Arbeit in der Zusammenarbeit mit traumatisierten Asylsuchenden. Anhand der Gegenstandsdefinition der Sozialen Arbeit und Erkenntnissen
aus dem Kapitel 4 Auswirkungen eines Traumas und des Asylverfahrens anhand der prozessual-systemischen Denkfigur wird der Handlungsauftrag für die Soziale Arbeit erläutert.
Im Kapitel 6 werden unter Einbezug des erarbeiteten Erkenntnisstandes Beratungs- und Interventionsansätze der Sozialen Arbeit aufgezeigt. Mögliche Herausforderungen in der Zusammenarbeit mit
traumatisierten Asylsuchenden werden erläutert und näher beleuchtet. Dieses Kapitel widmet sich
der Beantwortung der Hauptfragestellung.
Kapitel 7 widmet sich dem Auftrag und der Aufgabe der Sozialen Arbeit auf Ebene des Berufskodex,
sich für eine Anpassung der rechtlichen Strukturen im Asylwesen mithilfe sozialpolitischen Engagements stark zu machen.
Schliesslich werden in Kapitel 8 die Fragestellungen nochmals aufgegriffen und zusammenfassend
beantwortet. Die berufsrelevanten Schlussfolgerungen der Autorinnen auf der Handlungsebene werden zusammengefasst. Das Kapitel schliesst mit einem Ausblick hinsichtlich der bearbeiteten Thematik ab.
4
2 Schweizer Asylrecht
Das Schweizer Asylrecht hat einen massgeblichen Einfluss auf die Lebensbedingungen der Asylsuchenden und die Handlungsmöglichkeiten sowie die Beratung von Sozialarbeitenden, weshalb es die
Autorinnen als äusserst wichtig erachten, in diesem Abschnitt auf die Grundlagen des Asylverfahrens, die Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft und die Rechte von Asylsuchenden einzugehen. Obwohl es in dieser Arbeit nicht um anerkannte Flüchtlinge im Sinne der anerkannten Flüchtlingseigenschaften geht, ist es unumgänglich, den Begriff „Flüchtling“ und seinen Gebrauch näher
zu umschreiben. Asylsuchende müssen die Flüchtlingseigenschaft während des Verfahrens glaubhaft
machen, damit sie Asyl erhalten. Somit stellt der Flüchtlingsbegriff einen zentralen Bestandteil des
Asylverfahrens dar.
Das Schweizer Asylgesetz (AsylG) trat am 1. Januar 1981 in Kraft und bildet die Basis für das Schweizer Asylrecht. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Genfer Flüchtlingskonvention
wurden im Schweizer Asylgesetz verankert. Seither wurde es mehrmals teil- und totalrevidiert. Im
Asylgesetz gibt es Regelungen zum Asylverfahren, zur rechtlichen Stellung von Asylsuchenden im
Rahmen des Asylverfahrens, von anerkannten Flüchtlingen sowie von schutzbedürftigen Personen.
Ausserdem enthält es Bestimmungen für Personen, welche in der Schweiz um Schutz ersucht haben
und nennt Bedingungen, unter denen sie wirtschaftliche Sozialhilfe beziehungsweise Nothilfe erhalten können. Das SEM ist zuständig für alle Asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten auf Bundesebene. Es entscheidet über die Gewährung oder Verweigerung des Asyls einer Person sowie über
die Wegweisung aus der Schweiz und auch über eine vorläufige Aufnahme (SFH, ohne Datum b).
2.1 Flüchtlingsbegriff nach der Genfer Flüchtlingskonvention
Der Begriff „Flüchtling“ ist stark im deutschen Wortschatz verankert und wurde 2015 in Deutschland sogar zum Wort des Jahres gewählt (NZZ Online, 2015). Im allgemeinen Sprachgebrauch wird
der Begriff „Flüchtling“ weiter gefasst und wird im Duden (ohne Datum) als „Person, die aus politischen, religiösen, wirtschaftlichen oder ethnischen Gründen ihre Heimat eilig verlassen hat oder
verlassen musste und dabei ihren Besitz zurückgelassen hat“ verstanden. Diese Definition lässt Interpretationsspielraum zu und führt zu Missverständnissen, da auch Binnenvertriebene, Umweltund Klimaflüchtlinge sowie auch Wirtschaftsflüchtlinge unter dieser Begrifflichkeit zusammengefasst
werden, obwohl diese Migranten und Migrantinnen im völkerrechtlichen Sinn nicht als Flüchtlinge
gelten (Aktion Deutschland hilft, ohne Datum).
Der völkerrechtliche Flüchtlingsbegriff ist im Art. 1A Abs. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention (FK)
wie folgt verankert und definiert:
„Flüchtling ist eine Person, die sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen
kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich
als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen
der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will“.
5
Durch die Ratifizierung 1955 der Flüchtlingskonvention hat dieser Begriff für die Schweiz sowie alle
weiteren Unterzeichnerstaaten verbindlichen Charakter (Marc Spescha, Antonia Kerland & Peter
Bolzi, 2015, S.371). Das Schweizer Asylgesetz hat in Art. 3 Abs. 1 eine eigene Definition des Flüchtlingsbegriffs, die sich im Wortlaut von der Flüchtlingskonvention unterscheidet, inhaltlich jedoch
deckungsgleich ist (Nula Frei, 2015, S.171). Nicht jede Person, die aus ihrem Heimatland flüchten
muss, gilt somit als Flüchtling im rechtlichen Sinne, da der Begriff „Flüchtling“ in juristischen Zusammenhängen für Migranten und Migrantinnen Verwendung findet, die die im Gesetz verankerten
Flüchtlingseigenschaften erfüllen (Spescha et al., 2015, S.371). Die Flüchtlingsdefinition der Flüchtlingskonvention gründet aufgrund ihrer völkerrechtlichen Natur Vorrang vor dem Landesrecht. Bei
Unklarheit und Prüfung eines Elements der Flüchtlingseigenschaft, gilt die Auslegung der Flüchtlingskonvention vor dem Schweizer Asylgesetz. (Frei, 2015, S.172).
2.2. Ablauf Asylverfahren
Nachfolgend wird das Schweizer Asylverfahren inklusive der verschiedenen Stationen, die eine Person nach einem eingereichten Gesuch um Asyl in der Schweiz durchläuft, erklärt. Das Kapitel beschäftigt sich mit dem Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens, den Anhörungen der Asylgründe und
den verschiedenen Rechtsfolgen eines Asylgesuchs.
2.2.1 Das Asylgesuch
Das Asylgesuch ist die Bitte eines ausländischen Staatsbürgers um Aufnahme in der Schweiz. Sie kann
nach Art. 19 AsylG bei der Einreise an einem offenen Grenzübergang, in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) oder bei einem schweizerischen Flughafen gestellt werden. Als Asylgesuch gilt
gemäss Art. 18 AsylG jede Äusserung, mit der eine Person zu erkennen gibt, dass sie in der Schweiz
um Schutz vor Verfolgung ersucht. Welche Handlungen dem Begriff „Verfolgung“ unterstehen, wird
in der Flüchtlingskonvention nicht genauer definiert. Aus der Formulierung in Art. 33 FK lässt sich
ableiten, dass eine Gefährdung des Lebens und der Freiheit einer Person oder Menschengruppe als
Verfolgung verstanden wird (Frei, 2015, S.174). Das Gesuch kann mündlich, schriftlich oder durch
Zeichensprache eingereicht werden und ist an keine Formschrift gebunden. Dabei kommt es nicht
darauf an, welche Sprache die Person spricht. Jede Äusserung muss von den Polizisten oder den Beamten am Flughafen oder bei der Grenzkontrolle ernstgenommen werden und an das SEM weitergeleitet werden (Spescha et al., 2015, S.383). Das SEM leitet nach der Gesuchstellung das Asylverfahren
ein und der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin erhält einen Ausweis N. Dieser berechtigt zur
Anwesenheit während des ganzen Asylverfahrens in der Schweiz (Adriana Romer, 2015a, S.61).
2.2.2 Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens
In diesem Kapitel wird auf die verschiedenen Stationen, namentlich auf die Vorbereitungs- und Untersuchungsphase im Schweizer Asylverfahren, eingegangen. Nachdem die um Asyl suchende Person
an den zuständigen Kanton überwiesen wurde, geht die Zuständigkeit betreffend Sozialhilfe an den
jeweiligen Kanton über (Art. 80 Abs. 1 AsylG). Dies ist insofern von Bedeutung, da ab diesem Zeitpunkt die Zusammenarbeit mit der in der Bachelorarbeit behandelnden Klientel zustande kommt.
6
Empfangs- und Verfahrenszentrum
Eine Person, die ein Asylgesuch eingereicht hat, wird in der Regel an das nächstgelegene Empfangsund Verfahrenszentrum des Bundes überwiesen. Die Führung dieser Zentren obliegt dem SEM. Es
existieren insgesamt fünf EVZ mit Standorten in Altstätten (SG), Basel-Stadt (BS), Chiasso (TI),
Kreuzlingen (TG) und Vallorbe (VD). Diese verfügen über circa 1200 Unterbringungsplätze (Romer,
2015a, S.75). Die ersten Tage bis Wochen des Asylverfahrens werden in den EVZ verbracht. Nach Art.
16 Abs. 2 AsylV 1 darf die Unterbringung aber höchstens 90 Tage betragen. Der Aufenthalt in einem
EVZ soll über die Ausreisegründe aus dem Heimatland Aufschluss geben und den Grundstein für ein
effizientes Asylverfahren bieten, indem sämtliche Abklärungen während der Aufenthaltsdauer der
Asylsuchenden durchgeführt werden (Spescha et al., 2015, S.384).
Die Vorbereitungsphase beginnt mit dem Eintritt in ein Empfangs- und Verfahrenszentrum. In dieser
Phase werden die Asylsuchenden erkennungsdienstlich registriert. Dazu werden die Reise- und Identitätspapiere benötigt sowie ihre Fingerabdrücke (Spescha et al., 2015, S.384). Etwa 75 Prozent der
Asylsuchenden besitzen bei Einreichung ihres Gesuchs keine amtlichen Identitätspapiere, wodurch
die Identifizierung erschwert oder teilweise sogar verunmöglicht wird (SEM, 2016).
Nach der Registrierung erfolgt nach Art. 26 Abs. 2 AsylG die summarische Befragung zur Person
(BzP). Diese beinhaltet die Befragung zur Identität, zu den Fluchtgründen und zum Fluchtweg. Die
BzP stellt für die Behörden die Entscheidungsgrundlage für den weiteren Verlauf des Asylverfahrens
dar (Spescha et al., 2015, S.384). Es wird entschieden, ob ein Rücknahmeverfahren in einen Drittstaat, ein Dublin-Verfahren oder ein sogenanntes Inlandverfahren zur Anwendung kommt. Auf die
verschiedenen Verfahren wird in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen. Von diesem Beschluss hängt
ab, ob eine Zuweisung in den Kanton erfolgt oder ob das Verfahren direkt Vorort im EVZ durchgeführt werden kann (Romer, 2015a, S.76).
Kantonszuweisung
Die Zuteilung zum Kanton geschieht nach Zufallsprinzip im Rahmen eines festgelegten Verteilungsschlüssels nach Art. 21 AsylV 1. Dieser richtet sich nach der Bevölkerungsgrösse der jeweiligen Kantone. Die Asylsuchenden erhalten im zugewiesenen Kanton eine Unterkunft, welche in der Regel
zunächst eine Kollektivunterkunft ist. Die Kantone sind auch für die Entrichtung der Sozialhilfe zuständig (Romer, 2015a, S.84).
Die Anhörung zu den Asylgründen
An die Vorbereitungsphase schliesst sich die Untersuchungsphase an, welche eine ausführliche Anhörung zur Folge hat. Durch die Anhörung wird bestimmt, welchen weiteren Verlauf das Verfahren
nehmen wird. Dafür ist es nötig, den erheblichen Sachverhalt, das heisst die Flüchtlingseigenschaft
und allfällige Wegweisungsvollzugshindernisse vollständig zu erheben (Romer, 2015a, S.89). Damit
die Anhörung korrekt verläuft, ist neben der für die Befragung zuständigen Person des SEM, dem
Asylsuchenden, dem Protokollierenden und der übersetzenden Person auch ein Vertreter oder eine
Vertreterin eines Hilfswerkes vor Ort (Art. 30 Abs. 1 AsylG). Diese Person überwacht das Verfahren,
stellt Zusatzfragen und regt zu ergänzenden Abklärungen an. Manchmal ist eine zusätzliche Rechtsvertretung oder eine persönliche Begleitperson der um Asyl suchenden Person anwesend. Bei der
Anhörung von unbegleiteten Minderjährigen Asylsuchenden (UMA) wird von Amtswegen ein Beistand oder eine Beiständin oder eine Vertrauensperson beigezogen (SFH, 2014). Spätestens bei der
Anhörung müssen auch aktuelle gesundheitliche Probleme dargelegt werden und das SEM leitet,
wenn nötig, medizinische Untersuchungen ein (Spescha et al., 2015, S.384).
7
Exkurs: Glaubwürdigkeitsbeurteilung bei traumatisierten Asylsuchenden
Das Problem bei der Anhörung von traumatisierten Personen ist, dass viele Opfer von unmenschlichen Misshandlungen, insbesondere von Vergewaltigungen, eine enorme Scham empfinden und
deshalb ihre Möglichkeit, das Erlebte darzulegen, begrenzt oder beschränkt ist. Das Bundesverwaltungsgericht bezieht sich in diversen Urteilen von Vergewaltigungs- und Folteropfern respektive Personen mit posttraumatischer Belastungsstörung auf das „Handbuch für die wirksame Untersuchung
von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe1“
des UNHCR. Dies besagt, dass gerade Folteropfer oft unfähig sind, gewisse Details der Folterung
aus ihrem Gedächtnis abzurufen. Beim sexuellen Missbrauch sei es möglich, dass Opfer sich nicht
mehr an Daten, Örtlichkeiten, Räume oder Folterer erinnern können (Olivia Le Fort Mastrota, 2015,
S.315). Nach heutigem Wissensstand handelt es sich hierbei um die Folge von physiologischen und
biochemischen Vorgängen im Zentralnervensystem, die eine Dissoziation (Abspaltung) bewirken.
Diese Abspaltungen gewährleisten in der traumatisierenden Situation oft das Überleben des Individuums. Typischerweise treten bei traumatisierten Personen auch Lücken in ihren Ausführungen
auf. Dies geschieht nicht nur in Bezug auf die traumatisierenden Situationen selbst, sondern auch
in Bezug auf Episoden vor oder nach dem Trauma. Deshalb kann es dazu kommen, dass bestimmte
Inhalte der Person zeitweise nicht zugänglich sind. Zusätzlich kann die Anhörungssituation an Verhöre im Heimatland und die dort erlittenen Misshandlungen erinnern, was zu Ausfällen während der
Anhörung führen kann (Theresia Wolff, 2002, S.11-12). Das Bundesverwaltungsgericht entschied in
diesem Zusammenhang, dass die Erinnerungslücken bei Vergewaltigungsopfern die Glaubwürdigkeit eher bestärkt als vermindert. Bezüglich Folteropfer hat das Bundesgericht angenommen, dass
während der Folter entstandene Traumata einen Einfluss auf die Erzählung von gefolterten Personen
haben und so gewisse Wiedersprüche erklärt werden können (Le Fort Mastrota, 2015, S.316).
Grundsätzlich ist es demnach anerkannt, dass traumatisierte Personen oft keine lückenlosen und in
sich stimmige Darstellungen ihrer Fluchtgründe darlegen können. Das Problem ist jedoch, dass sich
Betroffene unmittelbar nach der Flucht und bei der zeitnahen Anhörung oft nicht bewusst sind, dass
sie an einer Traumatisierung leiden, welche ihre Aussagen beeinflussen könnte. In den meisten Fällen
wird eine Traumatisierung erst lange nach der Ankunft im Aufnahmeland durch das Aufsuchen entsprechender Fachärzte erkannt. Dies führt dazu, dass die Traumatisierung eine negative Auswirkung
auf den Entscheid des Asylverfahrens haben kann. Es wird daher deutlich, dass der gesetzte Massstab,
dass das Vorgebrachte glaubhaft sei, wenn es möglichst lückenlos, widerspruchsfrei, detailliert und
in sich schlüssig berichtet wird, traumatisierten Menschen nicht gerecht werden kann (Wolff, 2002,
S.11-12). Vielmehr soll der Schwerpunkt zur Prüfung der Glaubhaftigkeit auf dem Hauptvorbringen
der drohenden Verfolgung liegen (Le Fort Mastrota, 2015, S.317).
2.2.3 Entscheid und Rechtsfolge
Jedes Asylgesuch wird nach einem Verfahrensschema vom SEM geprüft. Die Asylgesuchprüfung endet in einem Asylentscheid, welcher die rechtliche Situation des Asylsuchenden klärt. Der Asylentscheid ist von wesentlicher Bedeutung bezüglich des allfälligen weiteren Verbleibes in der Schweiz
(Marie Khammas, 2015a, S.103.) Im folgenden Abschnitt sollen die daraus resultierenden Rechtsfolgen erklärt werden.
1
sogenanntes Istanbul- Protokoll der Vereinten Nationen
8
Asylgewährung
Eine Asylgewährung erfolgt, wenn das SEM auf das Asylgesuch eingetreten ist und festgestellt hat,
dass die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft gegeben sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. Anerkannte Flüchtlinge mit einem positiven Asylentscheid haben das Recht, dauerhaft in der
Schweiz zu bleiben. Sie erhalten vom Kanton eine Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung B-Flüchtling).
Flüchtlinge haben das Anrecht auf Integrationsmassnahmen im Auftrag des Bundes. Sie können frühestens fünf Jahren nach Erteilung der Aufenthaltsbewilligung und bei erfolgreicher Integration ein
Gesuch um eine Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) stellen. Die Asylgewährung ist zeitlich
nicht begrenzt und gilt, solange die als Flüchtling anerkannte Person in der Schweiz verbleiben möchte (Khammas, 2015a, S.111).
Nichteintretensentscheid
Im Nichteintretensverfahren wird geprüft, ob ein Nichteintretenstatbestand besteht. Dies geschieht
unabhängig davon, ob die betroffene Person die Flüchtlingseigenschaft erfüllt oder nicht (Spescha et
al., 2015, S.388). Nicheintretensentscheide (NEE) beinhalten laut Art. 44 AsylG immer auch einen
Wegweisungsentscheid. Es werden seit dem Inkrafttreten der Dublin-Verordnung 2008 knapp 50
Prozent aller Gesuche mit einem NEE abgeschlossen (Khammas, 2015a, S.112).
Aus den folgenden Gründen kann das SEM einen NEE fällen:
• Person sucht nicht Schutz, sondern ist aus anderen Gründen, beispielsweise
aufgrund medizinischer oder wirtschaftlicher Probleme, eingereist.
• Rückkehrmöglichkeit in einen sicheren Drittstaat, in welchem sich die Person
vorher aufgehalten hat.
• Zuständigkeit eines Dublin-Staates, welcher für die Durchführung des Asyl- und Wegweisungsverfahrens zuständig ist.
• Rückkehr- oder Weiterreisemöglichkeit in einen Drittstaat, für den die Person ein Visum besitzt und in welchem sie um Schutz ersuchen kann (ebd.).
Negativer Entscheid ohne Wegweisung
Zu einer vorläufigen Aufnahme kommt es laut Art. 83 Abs. 1 AuG, wenn der Asylgesuchsteller die
Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt oder als Flüchtling vom Asyl ausgeschlossen wird und die Person
aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nicht weggewiesen werden kann. Das heisst, der
Vollzug des Wegweisungsentscheides ist nicht möglich, nicht zulässig oder nicht zumutbar (Spescha
et al., 2015, S.387). Die Schweiz hat sich durch die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische
Menschenrechtskonvention, die Antifolter Konvention der Vereinten Nationen, dem UNO Pakt II
und der UNO Kinderkonvention dazu verpflichtet, dass sie keine Person in ein Land zurückschickt,
in dem ihr Verfolgung, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen.
Eine Wegweisung ist ausserdem unzulässig, wenn eine schwerkranke Person davon betroffen ist oder
wenn die Wegweisung die gewaltsame Trennung einer Familie zur Folge hat. Als unmöglich gilt eine
Wegweisung, wenn technische Hindernisse die Rückkehr verhindern. Technische Hindernisse sind
zum Beispiel, wenn keine Transportmöglichkeiten ins Herkunftsland existieren oder wenn der Heimatstaat die betroffene Person nicht einreisen lassen will (SFH, ohne Datum c). Die Schweiz gewährt
der geflüchteten Person subsidiären Schutz. Es wird unterschieden zwischen vorläufig aufgenommenen Personen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Letztere können sich auf die Flüchtlingskonvention berufen und geniessen damit in gewissen Bereichen eine bessere Rechtsstellung. Vorläufig
aufgenommene Personen bekommen eine F-Bewilligung und dürfen vorläufig in der Schweiz bleiben
9
(Spescha et al., 2015, S.387). Dieser Ausweis entspricht keiner ausländerrechtlichen Bewilligung, sondern stellt lediglich eine Ersatzmassnahme dar. In der Praxis bleiben Personen mit einer vorläufigen
Aufnahme meist für längere Zeit in der Schweiz. In den letzten Jahren bekamen vor allem Personen
aus Afghanistan, Syrien und dem Iran eine vorläufige Aufnahme (Khammas, 2015a, S.114-115).
Negativer Asylentscheid mit Wegweisung
Wenn der Asylsuchende die Flüchtlingseigenschaft nicht nachweisen oder glaubhaft machen konnte
und nicht vorläufig aufgenommen wird, verfügt das SEM die Wegweisung der Person aus der Schweiz
(SEM, 2015c, S.4). Die Person hat die Schweiz innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Hält die
betroffene Person diese Frist nicht ein, können Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Die Ausreisefrist, welche das SEM festlegt, beträgt in der Regel zwischen sieben und 30 Tage (Khammas, 2015b,
S.405).
2.2.4 Ausblick Asylrevision
In diesem Kapitel gehen die Autorinnen kurz auf die am 5. Juni 2016 vom Volk angenommene Asylreform ein. Diese hat einen direkten Einfluss auf die Lebensumstände von asylsuchenden Personen,
da die neue Asylreform kürzere Wartezeiten betreffend des Asylentscheides mit sich bringt.
Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs sollen die Asylverfahren rascher abgewickelt werden.
Dafür soll das Asylverfahren grundlegend umgestaltet werden. Die Schweiz orientiert sich dabei,
mit gewissen Anpassungen, an dem holländischen Modell. Mit dieser Neustrukturierung soll in Zukunft eine Mehrheit der Asylverfahren in Bundeszentren rechtskräftig abgeschlossen werden, sodass
die Kantone weniger Asylsuchende übernehmen müssen. Am 6. Januar 2014 startete in Zürich ein
Testbetrieb mit den Verfahrensabläufen, die im Rahmen der Neustrukturierung beschlossen wurden
(Johan Rochel, 2015, S.30).
Asylgesuche, welche keine weiteren Abklärungen benötigen, sollen im beschleunigten Verfahren behandelt werden. Das heisst, bei diesen Asylgesuchen erfolgt keine Zuweisung an den Kanton mehr.
Der Bundesrat geht davon aus, dass schätzungsweise bei 60 Prozent der Gesuche ein beschleunigtes
Verfahren angewendet werden könne. Für die restlichen 40 Prozent der Asylgesuche, welche noch
weitere Abklärungen benötigen, soll das erweiterte Verfahren eintreten. Diese Personen werden einem Kanton zugewiesen und das Verfahren soll innert Jahresfrist abgeschlossen werden können (Romer, 2015a, S.101). Als Garantie, dass die Verfahren trotz der Beschleunigung noch korrekt ablaufen,
sollen Asylsuchende eine unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung erhalten (Humanrights,
2016).
Die vorgesehene Aufenthaltsdauer in den Zentren des Bundes beträgt inklusive Beschwerdeweg
140 Tage. Dies ist länger, als die bisherige Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in den EVZ. Deshalb ist
es wichtig, dass die Unterbringungsmöglichkeiten der neu vorgesehenen Unterbringungszeit angepasst werden. Romer (2015a) weist darauf hin, dass diese Zentren nicht völlig abgelegen platziert
werden sollen. Ansonsten könne man die sozialen Kontakte und insbesondere den Zugang zu einer
Rechtsvertretung nicht wahren und die Unterbringung käme einer unverhältnismässigen Freiheitsbeschränkung, unter Umständen sogar einem Freiheitsentzug gleich (S.100).
10
2.3 Die Rechtsstellung Asylsuchender
Sobald eine Person ein Asylgesuch eingereicht hat, erhält sie nach Art. 30 AsylV 1 eine N-Bewilligung. Damit bleibt die asylsuchende Person bis zum Abschluss des Verfahrens von der Wegweisung
geschützt. Der N-Ausweis dient der Identifikation gegenüber Behörden, stellt aber keine ausländerrechtliche Bewilligung dar. Das Anwesenheitsrecht wird einzig durch den Verfahrensstand im Asylverfahren bestimmt. Sobald das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, verliert der Ausweis
seine Gültigkeit (Spescha et al., 2015, S.400). Dieses Kapitel widmet sich den Rechten, die Personen
mit einer N-Bewilligung während des Asylverfahrens zustehen.
2.3.1 Recht auf Erwerbstätigkeit
Nach Art. 43 AsylG gilt grundsätzlich für die ersten drei Monate nach Gesuchstellung ein generelles
Arbeitsverbot. Dieses kann unter Umständen auch auf 6 Monate verlängert werden. Asylsuchende
sind jedoch berechtigt, an gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen teilzunehmen. Die Kantone können eine vorübergehende, unselbständige Erwerbstätigkeit unter gewissen Bedingungen nach
Art. 52 der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) bewilligen. Das
heisst, die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage muss dies erlauben. Ein Gesuch des Arbeitgebenden
wird benötigt und die Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten werden. Ausserdem geniessen Schweizer und Schweizerinnen, Personen mit Bewilligung C, B oder F sowie anspruchsberechtige arbeitslose Personen gegenüber Asylsuchenden Vorrang. Für erwerbstätige Asylsuchende
gilt, dass sie 10 Prozent des Lohnes dem Bund abgeben müssen. Diese sogenannten Sonderabgaben
dienen zur Deckung von Kosten im Asylbereich (Art. 85 Abs. 1 und Art. 86 AsylG). Die Sonderabgabepflicht dauert längstens zehn Jahre oder höchstens bis zu einem Beitrag von CHF 15‘000 (Romer,
2015b, S.372).
2.3.2 Recht auf Ausbildung
Minderjährige Asylsuchende haben laut Art. 19 BV Anspruch auf unentgeltlichen und ausreichenden
Schulunterricht. Der Grundschulunterricht steht gemäss Art. 62 Abs. 2 BV allen Kindern offen und
ist obligatorisch. Das heisst, asylsuchenden Kindern muss Zugang zum Schulunterricht gewährleistet
werden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall, solange sich die Kinder noch in der Transitzone am
Flughafen oder in einem EVZ befinden. Es gibt aber auch Zentren, wie zum Beispiel das UMA-Zentrum Lilienberg und das Testzentrum in Zürich, in welchen der Unterricht direkt vor Ort organisiert
wird (Romer, 2015b, S.372).
Der Abschluss eines Lehrvertrags für Asylsuchende untersteht denselben arbeitsmarktlichen Beschränkungen wie im oben erwähnten Abschluss eines Arbeitsvertrages. Es gibt einige Kantone, in
denen jugendliche Asylsuchende nach Erfüllung der Schulpflicht eine Tagesstruktur für Jugendliche
besuchen können. Diese gibt den Jugendlichen eine sinnvolle Tätigkeit und vermittelt ihnen eine minimale Grundausbildung in diversen Branchen. Es gibt auch viele Asylunterkünfte, Gemeinden oder
Kirchgemeinden, welche unentgeltliche Sprach- und Integrationskurse für Asylsuchende anbieten,
denn nur anerkannte Flüchtlinge haben ein Recht auf die Finanzierung dieser Kurse (migraweb, ohne
Datum).
11
2.3.3 Recht auf Familiennachzug
Asylsuchende haben, im Gegensatz zu anerkannten Flüchtlingen, kein Anrecht auf einen Familiennachzug während des Asylverfahrens. Reisen Familienmitglieder später illegal in die Schweiz ein
und stellen hier ein Gesuch, darf die Familie aber in aller Regel nicht getrennt werden (Spescha et al.,
2015, S.401).
2.3.4 Mobilitätsrechte
Auslandreisen sind den Asylsuchenden grundsätzlich verwehrt. Asylsuchende müssen laut Art. 8
Abs. 1 lit. b AsylG alle vorhandenen Reisepapiere zu Beginn des Asylverfahrens beim SEM abgeben
(Spescha et al., 2015, S.401). Es gibt bestimmte Gründe wie beispielsweise Krankheit, Tod von Familienangehörigen, unaufschiebbare höchstpersönliche Angelegenheiten und Schulausflüge, bei welchen
die Behörden ein Reisedokument oder ein Rückreisevisum erteilen können. Asylsuchende müssen
jedoch beachten, dass sie die Ablehnung ihres Asylgesuches riskieren, wenn sie in ihr Heimatland
zurückkehren (Romer, 2015b, S.374).
2.3.5 Soziale Sicherheit
Die Asylfürsorge untersteht diversen Besonderheiten aufgrund migrationsspezifischer Anliegen, auf
die in den folgenden Kapiteln näher eingegangen wird. Regelungen betreffend wirtschaftlicher Sozialhilfe, Versicherungen und Integrationsmassnahmen, die im Rahmen der Asylfürsorge Personen
mit N-Bewilligung zustehen, werden nachfolgend erläutert.
Sozialhilfe
Diese Arbeit setzt den Fokus auf Sozialarbeitende in sozialhilfeentrichtenden Organisationen. Die
Autorinnen erachten es deshalb als wichtig, einige Rahmenbedingungen der Asylfürsorge kritisch zu
beleuchten.
Die Sozialhilfe in der Schweiz kennt drei unterschiedliche Unterstützungsansätze: die Asylfürsorge,
Sozialhilfe gemäss den SKOS-Richtlinien und die Nothilfeentrichtung. Im Gegensatz zur allgemeinen
Sozialhilfe bestehen in der Asylsozialhilfe diverse Besonderheiten auf Grund migrations- und finanzpolitischer Anliegen, die sich wiederum von Kanton zu Kanton in den kantonalen Verordnungen
unterscheiden kann. Dies führt dazu, dass sich die Asylsozialhilfe zu einem Sonderrecht entwickelt.
Politische Entscheide stehen mit den humanitären Zielen der Sozialhilfe in Konflikt. Die Kernaufgabe der Sozialhilfe liegt darin, subsidiär die Menschenwürde in einer Notlage zu sichern. Sie wurde
universalistisch für alle Bedürftigen konzipiert. Dennoch ist es so, dass trotz der menschenrechtlichen Fundierung nicht alle dasselbe Existenzminimum erhalten (Guido Wizent, 2016, S.2). Auf wirtschaftliche Sozialhilfe im Asylbereich besteht laut Art. 81 AsylG ein bundesrechtlicher Anspruch. Der
Unterstützungsansatz muss jedoch laut Art. 82 Abs. 3 AsylG unter demjenigen der einheimischen
Bevölkerung liegen. Bei der Asylsozialhilfe handelt es sich demnach um eine reduzierte Sozialhilfe.
Der Grundbedarf liegt 20 bis 60 Prozent unter den allgemeinen Sozialhilfeansätzen. Die Höhe der
Beiträge hängt unteranderem davon ab, ob die betroffenen Personen in Kollektiv- oder in individuellen Unterkünften untergebracht sind. Die Ansätze sind aber teilweise kaum höher als die Nothilfe. In
den EVZ ist der Bund für die Asylsozialhilfe zuständig. Dort wird der notwendige Lebensunterhalt
vor allem durch Sachleistungen entrichtet. In der zweiten Phase ist der Kanton für die Entrichtung
zuständig und der Bund zahlt nach Art. 88 ff AsylG für die entstehenden Kosten einen Pauschalbeitrag an die Kantone. Die Kantone können die Art der Leistungen bis zu einem gewissen Grad selber
bestimmen. Sind Sachleistungen nicht möglich oder erscheinen wenig sinnvoll, werden Geldbeträge
12
entrichtet (Wizent, 2016, S.2). Die berechtigte Frage keimt auf, ob die Unterschiede der Asylsozialhilfe gegenüber der allgemeinen Sozialhilfe unter dem Grundsatz der Rechtsgleichheit nach Art. 8 Abs.
1 BV gerechtfertigt sind und ob der herabgesetzte Grundbedarf eine menschenwürdige Existenzsicherung nach Art. 12 BV garantieren kann. Finanzpolitische Argumente können hier laut Wizent
(2016) nicht ausreichen, um den Bedarf einer bestimmten Personengruppe einfach herabzusetzen
(S.2).
Durch die Zuweisungen in die verschiedenen Kantone werden wieder föderalistische Unterschiede
bemerkbar, insbesondere bezüglich Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und Wohnraum. Am Beispiel der
Unterkunft zeigt Wizent (2016) auf, dass je nach Kanton Personen im Asylverfahren in Asylunterkünften, Wohncontainern oder in Wohnungen untergebracht werden. Auch die Unterstützungsansätze der Asylsozialhilfe weisen prozedurale Mängel auf und gehören einer nicht hinreichend transparenten Umsetzung an. Jeder Kanton kann die Höhe und Art der Leistungen je nach Aufenthaltsstatus
bis zu einem gewissen Grade selbständig bestimmen (S.2-5).
Die Asylsozialhilfe umfasst ausserdem striktere Sanktionstatbestände als die allgemeine Sozialhilfe.
Unkooperatives Verhalten im Asylverfahren, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Umstand, der strafrechtlichen Verfolgung oder Verurteilung können sozialhilferechtliche Folgen haben. Hier stellt sich die Frage, ob es nicht willkürlich ist, die Entrichtung von Sozialhilfe mit sach- und funktionsfremden Motiven zu verknüpfen (Wizent, 2016, S.8).
Versicherungen
Die Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) ist in der Schweiz obligatorisch. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen und arbeiten, sind grundsätzlich versichert. Asylsuchende sind obligatorisch krankenversichert und können im Rahmen dieser Versicherung medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Kantone können aber die Wahl der Versicherung und
auch die Wahl des Leistungserbringers einschränken (Romer, 2015b, S.375).
2.3.6 Integrationsmassnahmen
Asylsuchende haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Integration in Form von zertifizierten
Deutschkursen und offiziellen Arbeitsintegrationsprogrammen. Das Gesetz sieht demnach auch
keine Bundesbeiträge zur Förderung der Integration vor. Der Bund kann aber Beschäftigungsprogramme in den EVZ und in besonderen Zentren fördern. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht
(Romer, 2015b, S.376). Die Autorinnen sind der Meinung, dass hier die Verantwortung bei den Sozialarbeitenden selbst liegt, die Klienten und Klientinnen auf niederschwellige und unentgeltliche
Angebote aufmerksam zu machen und sie weiterzuvermitteln. Im Rahmen des Möglichen können
Professionelle der Sozialen Arbeit so zur Integration der Klientel etwas beitragen.
2.4 Organisierte Desintegration
Basierend auf den vorangehenden Überlegungen, sieht sich die Soziale Arbeit mit einem Dilemma
konfrontiert, das Vicki Täubig in ihrem Konzept der organisierten Desintegration behandelt. Folgendes Kapitel befasst sich mit Täubigs Überlegungen und blickt kritisch auf politische und rechtliche
Rahmenbedingungen des Asylwesens.
13
Die Aufnahme und Versorgung von Asylsuchenden in Europa ist ein politisch umkämpftes Gebiet.
Dabei besteht ein tiefer Graben zwischen dem Konzept des internationalen Flüchtlingsschutzes bzw.
der universellen Geltung der Menschenrechte und der konkreten Umsetzung von migrationspolitischen Programmen auf europäischer und nationaler Ebene (Veronika Stemberger, Niko Katsivelaris
& Maximilian Zirkowitsch, 2014, S.31).
Die Soziale Arbeit, welche sich als Menschenrechtsprofession sieht, ist in mehrfacher Hinsicht Akteurin in diesem umkämpften Gebiet, da sie für die praktische Umsetzung des vorgegebenen rechtlichen
Rahmens in der Flüchtlings- und Asylbetreuung und -beratung verantwortlich ist und die Aufträge
institutionell, professionsethisch und durch die öffentliche Hand erfährt. Essentiell für die Soziale Arbeit sind dabei die Menschenrechte von Asylsuchenden in deren Alltagsleben, wie menschenwürdige
Wohnbedingungen, medizinische Versorgung, Schutz des Familienlebens sowie Schutz vor Verfolgung (Stemberger et al., 2014, S.31). Dabei spielt die Rahmung des Asylwesens eine wesentliche Rolle
für den Handlungsspielraum von Professionellen der Sozialen Arbeit.
Vicki Täubig (2009) hat das Konzept der „organisierten Desintegration“ entwickelt. Organisierte
Desintegration steht für das asyl -und aufenthaltsrechtliche Strukturgeflecht, das für Asylsuchende
geschaffen wird. Der rechtliche Status von Asylsuchenden kann als ein Geflecht von Beschränkungen angesehen werden, die Asylsuchende hinsichtlich der Mobilität, alltäglicher Lebensführung und
ökonomischer sowie sozialer Teilhabe gezielt desintegriert. Es findet also eine Segregation von ganz
grundsätzlichen Möglichkeiten der Lebensführung durch faktisches Arbeitsverbot, dem fehlenden
Anspruch auf Integration, meist abgelegenen Gemeinschaftsunterkünften, die Einschränkung von
Tagesabläufen in diesen Unterkünften und durch die geringen finanziellen Mittel statt. Dieses Prinzip
der organisierten Desintegration ist eng mit der bürokratischen Kategorie „Asylsuchender/ Asylsuchende“ verknüpft. Dabei geht es um spezifische, durch das Inländerrecht geschaffene Lebensbedingungen einer durch das offene Asylverfahren definierten Gruppe von Nicht-Staatsbürgern und
Nicht-Staatsbürgerinnen. Die gesetzlichen Bestimmungen definieren also, welche Position Asylsuchende gesellschaftlich (nicht) einzunehmen haben (S.244).
Angesichts dieser organisierten Desintegration geht es nun um die Frage, welche Schlüsse daraus
für die Reflexion der sozialarbeiterischen Praxis gezogen werden können. Die Soziale Arbeit ist in
diese organisierte Desintegration eingeflochten. Sozialarbeitende beraten und betreuen, aber sie
müssen auch behördliche Entscheidungen wie beispielsweise Leistungskürzungen der Sozialhilfe
durchsetzen. Gleichzeitig kann die Soziale Arbeit aber auch unterstützen, indem sie dort ansetzt, wo
Handlungsmacht gegeben ist. Ihr Ziel sollte es sein, die Autonomie der Klienten und Klientinnen
zu stärken und sich auf das Teilnahme und Teilhaberechte zu fokussieren und dieses zu erweitern
(Stemberger et al., 2014, S.31).
14
3 Grundlagen zu Traumata
Dieses Kapitel befasst sich mit grundlegendem Fachwissen bezüglich Traumata aus den Perspektiven
der Bezugswissenschaften Medizin und Psychologie. Dieses Wissen bildet die Basis für die weiteren
Kapitel und die Beantwortung der dritten Teilfragestellung.
3.1 Trauma Definition
Gottfried Fischer und Peter Riedesser (2009) definieren ein Trauma als ein vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit
den Gefühlen von Hilf- und Schutzlosigkeit einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung vom
Selbst- und Weltverständnis bewirkt (S.79). Das medizinische Klassifikationssystem ICD-10 und die
zugehörigen diagnostischen Merkmale beschreiben Trauma als ein belastendes Ereignis oder eine Situation, kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem
Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. In einer traumatischen Situation ist es in der Regel nicht möglich, sich zu verteidigen oder zu flüchten. Ausserdem wird intensive
Angst, Hilflosigkeit oder Entsetzen empfunden (Angelika Birck, 2002, S.27-28).
Formen traumatischer Ereignisse
Akzidentielle
Traumata
Typ-I-Traumata
(einmalig/kurzdauernd)
Typ-II-Traumata
(mehrfach/langfristig)
Medizinisch bedingte
Traumata
• schwere Verkehrsunfälle
• langdauernde
Naturkatastrophen
• akute lebensgefährliche
Erkrankungen
• technische Katastrophen
(z.B. Grubenunglück)
• chronische
lebensbedrohliche,
schwerste Erkrankungen
• berufsbedingte Traumata
(Polizei, Feuerwehr,
Rettungskräfte)
• kurzdauernde
Katastrophen
Interpersonelle
Traumata
• sexualisierte Übergriffe
(z.B. Vergewaltigung)
• kriminelle/körperliche
Gewalt
• ziviles Gewalterleben
(z.B. Banküberfall)
• als notwendig erlebte
medizinische Eingriffe
• sexualisierte und
körperliche Gewalt/
Missbrauch in der
Kindheit bzw. im
Erwachsenenalter
• komplizierter
Behandlungserlauf
nach angenommenen
Behandlungsfehler
• Krieg
• Geiselhaft
• Folter
• politische Inhaftierung
Tabelle 1: Formen traumatischer Ereignisse (eigene Darstellung in Anlehnung an Andreas Maercker, 2009; zit. in Marita
Krist, Adelheid Wolcke, Christina Weisbrod & Kathrin Ellermann-Boff, 2014, S.15)
Traumatische Ereignisse werden, wie in der obigen Tabelle von Andreas Maercker (2009), in verschiedene Ausprägungen unterteilt. Die Unterteilungen erfolgen nach Verursachung und Einwirkungsdauer. Akzidentelle Ursachen wie zum Beispiel kurz andauernde Naturkatastrophen, berufsbedingte Traumata (Rettungskräfte, Feuerwehr, Polizei) oder schwere Verkehrsunfälle gehören zum
15
Typ-I. Auch in diese Kategorie gehören interpersonelle Traumata wie ziviles Gewalterleben (z.B. Banküberfall), kriminelle und körperliche Gewalt und sexuelle Übergriffe. Unter dem Typ-II Traumata
werden akzidentelle Ursachen wie langandauernde Naturkatastrophen und technische Katastrophen
(z.B. Giftgasangriffe) zusammengefasst. Die dazugehörigen interpersonellen Traumata sind langanhaltende Erlebnisse, wie sexuelle und körperliche Misshandlungen in der Kindheit, Kriegserlebnisse,
Folter, Geiselhaft und politische Inhaftierungen (zit. in Krist et al., 2014, S.15).
3.2 Traumatisierende Ereignisse im Kontext unfreiwilliger Migration
In den folgenden Abschnitten wird näher auf bedeutende Ursachen für eine Entstehung eines Traumas eingegangen, welche sich nach der Verfolgung im Heimatland, Ausreise, Flucht und schliesslich
auf die erschwerten Bedingungen im Aufnahmeland richtet, die erneute Retraumatisierungen begünstigen können. Unter Retraumatisierung wird laut Maercker (2009) ein erneutes Erleben eines
Traumas auf psychischer, seelischer oder mentaler Ebene verstanden (S.16).
Krieg
Kriege bedrohen die Existenz der Bevölkerung durch Bombenangriffe, Bedrohungen, Exekutionen,
Gefangenschaften, sexualisierte Gewalt, Flucht und Vertreibung und Zeugenschaft dieser Ereignisse.
Sie reissen Familien auseinander und konfrontieren die Menschen mit Verlust und Tod (Silke Brigitta
Gahleitner, Ulrike Loch & Heidrun Schulze, 2012, S.16). Eine Form von kriegerischen Konflikten
sind Bürgerkriege, wobei ganze Bevölkerungsgruppen oder Ethnien zwischen zwei oder mehrere einander bekämpfende Parteien geraten. Auch terroristische Akte von paramilitärischen Einheiten, die
gar vom Staat geduldet oder gefördert werden oder sich die Zustände zunutze machen von noch nicht
aufgebauten staatlichen Strukturen, gehören in die Sparte Bürgerkriege (Christian Gröschen, 2008,
S.28-29).
Folter
Bereits 1949 wurde die Gewalt gegenüber Gefangenen in der Genfer Konvention verboten (Gahleitner et al., 2012, S.18). Trotzdem liegen Amnesty International (2014) Berichte vor, dass zwischen
Januar 2009 und März 2014 Menschen in 141 Ländern Opfer von Folter und Misshandlungen wurden, was einer Menge von über drei Viertel aller Länder entspricht. Zahlreiche Regierungen wenden
Folter routinemässig und systematisch an der eigenen Bevölkerung an (S.7). Artikel 1 der Antifolterkonvention von 1984 definiert Folter folgendermassen:
Jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich grosse körperliche und seelische
Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten
eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen, um sie oder einen
Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art
von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft
handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu
gehören oder damit verbunden sind.
16
Laut Alexandra Liedl und Christine Knaevelsrud (2011) wird zwischen physischen (schwarzer Folter) und psychischen (weisser Folter) Foltermethoden unterschieden (S.519). „Beide Foltermethoden
zielen auf die psychische Vernichtung eines Menschen und die Zerstörung seiner Identität, zudem
gelten sie als Symbol der politischen Ächtung des konstruierten Feindes“ (Gahleitner et al., 2012,
S.18). Die physischen Foltermethoden umfassen Elektroschocks, Verbrennungen, Verstümmelungen, Schläge, das Aufhängen an Händen oder Füssen, Zwangshaltungen, Unterwasserhalten bis kurz
vor dem Erstickungstod – sogenanntes Waterboarding - und sexuelle Übergriffe. Die psychische
Folter wird mittlerweile bevorzugt, da sie keine sichtbaren Spuren hinterlässt. Dazu gehören Einzel- und Dunkelhaft mit totalem Reizentzug, Schlafentzug, Scheinhinrichtungen, soziale Isolation,
Androhung von sexueller Gewalt, der Zwang, Misshandlungen an nahestehenden Personen mitansehen zu müssen und permanente Aussetzung lauter Musik (Liedl & Knaevelsrud, 2011, S.521).
Die Gefangenschaft wird über mehrere Wochen oder sogar Jahre aufrechterhalten. Um eine solche
Folter ertragen zu können, treten bei vielen Gefangenen oft unbewusst Bewusstseinsveränderungen
in Form von Dissoziation oder Verleugnung ein (Gahleitner et al., 2012, S.18). Dissoziation bedeutet so viel wie „Trennung“ oder „Zerfall“. Informationen, Wahrnehmungen und Gedanken, welche
normalerweise zusammengehören, können somit nicht miteinander in Verbindung gebracht werden
(infonetz, ohne Datum).
Sexuelle Gewalt
Laut Dirk Bange handelt es sich bei sexueller Gewalt um jede sexuelle Handlung, „die an oder vor
einem Menschen gegen dessen Willen vorgenommen wird oder der er auf Grund physischer, psychischer, kognitiver, sprachlicher oder sozialer Unterlegenheit nicht wissentlich und frei zustimmen
kann“ (Bange, 1992; zit. in Gahleitner et al., 2012, S.14). Um das Augenmerk auf die volle Machtausübung seitens der Täterschaft zu setzen, wird auch von „sexualisierter Gewalt“ gesprochen (ebd.).
Insbesondere in Kriegs- und Konfliktgebieten fallen Frauen und Mädchen jeglicher Form sexueller
Gewalt zum Opfer. Aber auch Männer - wenn auch in geringerem Ausmass – erfahren sexualisierte
Gewalt, die laut Markus Mischkowski gerade bei einem Mann eine „Entmännlichung“ zur Folge hat,
da er „in der Rolle des Opfers symbolisch zur Frau wird“ (Mischkowski, 2006; zit. in Gahleitner et al.,
2012, S.17). Diese Form von sexueller Gewalt, auch sexualisierte Kriegsgewalt genannt, wurde durch
mehrere Urteile durch den Internationalen Strafgerichtshof sowie durch Internationale Kriegsverbrechertribunale als Folter anerkannt (Gahleitner et al., 2012, S.16). Kriegsvergewaltigungen sind durch
eine brutale Vorgehensweise gekennzeichnet, die auf die bewusste Verletzung psychischer und physischer Integrität der Opfer abzielt, wobei die Sexualität in den Hintergrund rückt. Sie werden vielmehr
strategisch eingesetzt, um der Gegenpartei Macht zu demonstrieren und die Opfer zu demütigen
und zu zerstören. Nicht selten schweigen die überlebenden Frauen über die erfahrene Gewalt nach
Kriegsende oder Rückkehr aus Scham und Angst vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung seitens der Gesellschaft. Opfer sexualisierter Gewalt leiden häufig unter folgenden Symptomen: psychosomatische Beschwerden, Depressionen, Psychosen, sexuellen und Beziehungsstörungen, autoaggressivem Verhalten, Ängsten und Phobien und Selbstmedikation in Form von Substanzmissbrauch
(Gahleitner et al., 2012, S.17).
Flucht, Verfolgung und Asyl
Menschen, die an Leib und Leben bedroht und verfolgt werden, begeben sich auf die Flucht, auf der
Suche nach Sicherheit und Schutz. Die Flucht birgt weitere Gefahren und traumatische Erlebnisse.
Laut der WHO leiden ein Drittel bis zur Hälfte aller Flüchtenden an „fluchtbedingenden und fluchtbedingten Traumata“ (Knut Rauchfuss, 2003; zit. in Gahleitner et al., 2012, S.19). Auf dem Fluchtweg kommt es nicht selten zu sexuellen Übergriffen, Einschränkungen der eigenen Handlungsmöglichkeiten und zur Abhängigkeit von kriminellen Banden. Die Fluchtrouten sind gefährlich und die
17
Flüchtlinge leben in permanenter Todesangst (ebd.). Jüngste Ereignisse aus dem Jahr 2015 machten
die breite Bevölkerung auf diese Problematik aufmerksam, wie zum Beispiel gekenterte Flüchtlingsboote auf dem Mittelmeer mit über 900 Toten (SRF, 2015).
Untersuchungen von Hans Keilson legen nahe, dass „nicht nur die Zeitspanne der unmittelbaren
Katastrophe, sondern auch die darauffolgende Periode für die adäquate Erfassung und Einschätzung
des traumatischen Entwicklungsganges von Bedeutung ist“ (Keilson, 1999; zit. in Gahleitner et al.,
2012, S.11). Das Modell der sequenziellen Traumatisierung berücksichtigt das Exil als „dritte“ und
weitere Phase der Verfolgung, der im Kontext Traumatisierung und Verfolgung zu wenig Beachtung
geschenkt wird, da traumatische Erlebnisse auf das vom Konflikt heimgesuchten Heimatland reduziert wird. Als weitere traumatisierende Ereignisse nach der Flucht gelten die Unterbringung in Massenunterkünften und enge Wohnverhältnisse, Einschränkung der Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit, unsicherer Aufenthaltsstatus und Angst vor einer möglichen Rückführung ins Heimatland.
Die Asylverfahren und die damit verbundenen Anhörungen können sich auf das bestehende Trauma
kontraproduktiv auswirken und retraumatisierende Effekte mit sich ziehen, die mit dem Obligatorium verbunden sind, über Gewalterfahrungen und traumatisierende Ereignisse zu sprechen (Gahleitner et al., 2012, S.20).
3.3 Traumafolgestörungen
Zu den Traumafolgestörungen gehören laut dem ICD-10 die akute Belastungsreaktion (F43.0), die
posttraumatische Belastungsstörung (F.43.1), die Anpassungsstörung (F43.2), dissoziative Störungen
(F.44.0-F.44.9), andauernde Persönlichkeitsstörungen nach Extrembelastung (F62.0), traumaassoziierte Störungen (Angst, Depression, Sucht, Somatisierung, Essstörung), emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ (F60.30) und Borderline-Typ (F60.31) (Krist et al., 2014, S.16).
Die Unübersichtlichkeit des hochkomplexen Traumafeldes wird weiter durch die Mehrfachdiagnosen
erhöht. Neben den Traumaassoziierten Erkrankungen können im Sinne der Komorbidität fast alle
psychischen Erkrankungen auftreten. Dies erschwert vor allem dem Hilfesystem, eine geeignete Behandlungsmethode zu finden (ebd.).
Im folgenden Kapitel wird näher auf die Entstehung Traumafolgestörungen sowie auf Posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen und Somatoforme Störungen eingegangen, um den Sozialarbeitenden das Erkennen solcher psychischen Erkrankungen zu vereinfachen und damit ein mögliches Trauma erkennen zu können.
3.3.1 Entstehung einer Traumafolgestörung
Nach traumatischen Ereignissen steigt das Risiko an psychischen Störungen zu erkranken. Ob ein
Ereignis traumatische beziehungsweise nachhaltige strukturverändernde Folgen hat, hängt nicht nur
von dessen Einwirkungsdauer und Ausprägungsgrad ab, sondern auch stark von den individuellen
Ressourcen und Verarbeitungsmöglichkeiten, der sogenannten Resilienz und Copingstrategien der
betroffenen Person sowie dem subjektiven Erleben der Situation (Krist et al., 2014, S.15). Unter dem
Resilienzbegriff versteht Froma Walsh die Fähigkeit von Individuen, Ressourcen in Krisensituationen zu generieren und diese als Anlass für die persönliche Entwicklung zu nutzen (Walsh, 1998; zit.
in Reinert Hanswille & Annette Kissenbeck, 2008, S.136). Das Konzept des Coping ist eng mit dem
Resilienzbegriff verwandt und wird von Richard Lazarus und Raymond Launier (1981) als „(…) jene
verhaltensorientierten und intrapsychischen Anstrengungen, mit umweltbedingten und internen
Anforderungen fertig zu werden, das heisst, sie zu meistern, zu tolerieren, zu reduzieren oder zu minimieren“ definiert (S.244). Traumatisierungen können also sehr unterschiedliche und individuelle
18
Reaktionen auslösen (Krist et al., 2014, S.15). Die Behandlungsbedürftigkeit orientiert sich laut Martin Sack (2010) nicht an dem traumatisierenden Erlebnis selbst, sondern richtet sich vor allem nach
den real vorhandenen Traumafolgen. Es besteht objektiv gesehen ein Handlungsbedarf, wenn das
Trauma mit relevanten Einschränkungen von bedeutsamen Alltagsfunktionen, wie zum Beispiel mit
einer Arbeitsunfähigkeit oder mit Problemen der Selbstfürsorge einhergeht oder wenn die Lebensqualität in wesentlichem Masse durch die Symptomatik der Traumafolge eingeschränkt ist (S.18).
Multifaktorielles Rahmenmodell
Die meisten Erklärungsansätze gehen von einer monokausalen Verursachung der Entstehung der
Traumafolgestörungen aus. Die Besonderheit des multifaktoriellen Rahmenmodelles von Maercker
(2003) ist die Annahme, dass neben pathologischen Erlebnisfaktoren und posttraumatischer Prozesse auch Schutzfaktoren, Ressourcen und gesundheitsfördernde Faktoren eine Rolle spielen (S.24).
Neben den intrapsychischen Faktoren für die Entwicklung einer Traumafolgestörung werden auch
Bedingungen der sozialen Umwelt als massgebliche Faktoren der Entstehung einer Traumafolgestörung betrachtet (Gernot Brauchle, 2011). Die Autorinnen haben sich auf Grund der ganzheitlichen
Perspektive dafür entschieden, das Modell nach Maercker Modell näher zu beleuchten.
Multifaktorielles Rahmenmodell der Ätiologie von Traumafolgen
Resultate
Risiko bzw.
Schutzfaktoren
Traumaschwere
• frühere Traumata
• Traumadauer
• Alter zum
Traumazeitpunkt
• Schadensausmass
• geringere Intelligenz/
Bildung
Initiale Reaktion
• weibliches Geschlecht
(Risiko
• Dissoziation
• Persönlichkeitsfaktoren
Aufrechterhaltungsfaktoren
Störungsbilder:
• Vermeidender
Bewältigungsstil
• PTB
• Angststörungen
• Kognitive Veränderungen
• Depressive Störungen
Posttraumatische Prozesse
• Dissoziative
Störungen
• usw.
• Gedächtnisveränderungen
• Interpretation
• Neurobiolog. Veränderungen
Psychosoziale
Konsequenzen
Gesundheits-fördernde
Faktoren
• Ehe und Partnerschaft
• Ausbildung und Beruf
• Disclosure
• Soziale Anerkennung als
Opfer/Überlebende
aber
persönliche Reifung
möglich
Abbildung 1: Multifaktorielles Rahmenmodell der Ätiologie von Traumafolgen (eigene Darstellung in Anlehnung an Maercker 2003, S.24)
Risiko bzw. Schutzfaktoren: Ein Schutz- bzw. Risikofaktor kann das Alter und Geschlecht darstellen.
Kinder und Jugendliche sowie ältere Erwachsene und das weibliche Geschlecht haben ein erhöhtes
Risiko, an einer Folgestörung zu erkranken als junge sowie Erwachsene im mittleren Alter und Männer. Als Schutzfaktoren werden auch die Resilienz sowie vorhandene Copingstrategien verstanden.
Resilienz bezeichnet die Fähigkeit eines Menschen, schmerzhafte Erlebnisse und Lebenskrisen zu
überstehen und sich trotz dieser erschwerten Bedingungen weiter zu entwickeln. Nicht abschliessend
19
zu beantworten ist die Frage, ob Persönlichkeitseigenschaften ein Risiko darstellen können. Es ist
schwierig, rückwirkend zuverlässige Informationen über die Persönlichkeit einer Person vor dem
erlebten Trauma zu erhalten (Maercker, 2009, S.34).
Ereignisfaktoren: Der Traumaschwere respektive der Traumadauer, dem Schadensausmass oder dem
Verletzungsgrad wird in dem Multifaktoriellen Rahmenmodell eine direkte Beziehung mit den Folgen zugestanden, es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der subjektiven Bewertung der Erlebnisse
eine wesentlich grössere Rolle zukommt. Die Einschätzung der Betroffenen während des Traumas ist
von relevanter Bedeutung. Betroffene, die während des Traumas ein Gefühl der eigenen Autonomie
bewahren konnten und sich nicht selbst aufgaben, hatten bessere Ergebnisse in der Reduktion der
Symptome (Maercker, 2009, S.35).
Aufrechterhaltungsfaktoren: Zu diesen zählen Probleme aus dem familiären und beruflichen Umfeld. Zum Beispiel das Auseinanderleben von Ehepartnern oder eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit. Auch die aufgetretenen medizinisch-körperlichen sowie materiell-finanziellen Schäden
gehören zu den Aufrechterhaltungsfaktoren eines Traumas. Diese Faktoren werden posttraumatische
Lebensbelastungen genannt und gehören zu den einflussreichsten Faktoren für chronische Störungen. Auch kognitiv-emotionale Veränderungen spielen eine wichtige Rolle. Hierzu gehören Schuldgefühle wie die Frage „wieso habe ich überlebt und andere nicht?“ sowie die veränderte Einstellung
von Traumaüberlebenden gegenüber der Welt und sich selbst (Maercker, 2009, S.36).
Ressourcen oder gesundheitsfördernde Faktoren: Dazu gehören die Fähigkeit, das Geschehene
geistig einzuordnen, es zu verstehen und dem Erlebten einen Sinn verleihen zu können, sowie die
Fähigkeit der persönlichen Offenheit und Offenlegung der traumatischen Erlebnisse selbst. Ebenfalls
bedeutsam ist die soziale Anerkennung als Opfer beziehungsweise Überlebender oder Überlebende
und die zwischenmenschliche Einbettung dessen (Maercker, 2009, S.36).
Posttraumatische Prozesse: Gedächtnis- und neurobiologische Veränderungen sind für spätere
Traumafolgen zentral. Die Verankerung traumatischer Erlebnisse im Gedächtnis spielt eine wichtige
Rolle in der Entstehung und Aufrechterhaltung einer Traumafolgestörung. Sinnesorgane und Sinneseindrücke werden zusammenhangslos im Bewusstsein gespeichert und durch bestimmte Stimuli, wie
ein bekannter Geruch, Geschmack oder eine Konsistenz einer Sache werden Betroffene an traumatische Situationen erinnert, sogenannte Flashbacks (Maercker, 2009, S.39-41).
Resultate: Hierzu gehören neben den Gedächtnisveränderungen weitere klinische Störungen, wie
zum Beispiel Angststörungen oder Depressionen. Ausserdem kommt es in vielen Fällen sekundär zu
erheblichen psychosozialen Konsequenzen. Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Karrierebrüche, nicht
abgeschlossene Ausbildungen, Beziehungsabbrüche, Scheidungen, Schwierigkeiten bei der Erziehung
der Kinder oder Konflikten mit Behörden. Es ist aber auch eine posttraumatische Reifung möglich.
Manche Betroffene berichten im Nachhinein, dass das Erlebte zu einer Neubewertung wesentlicher
Lebensbereiche wie zum Beispiel Beziehungen zu anderen, Wertschätzung des Lebens, persönliche
Stärken oder religiös-spirituelle Veränderungen führte (Brauchle, 2011).
3.3.2 Posttraumatische Belastungsstörung
Posttraumatisch bezeichnet den Zustand nach einer schweren seelischen Verwundung (Hans Morschitzky, 2000, S.17). Posttraumatische Störungen (PTBS) entstehen immer als kausale Folge einer
akuten schweren Belastung, wie bei einem Trauma. Beim interpersonellen Traumata Typ-II (Vergewaltigung, Krieg, Folter) besteht ein Risiko von bis zu 70 Prozent an einer späteren Posttraumatischen
Belastungsstörung zu erkranken (Ferdinand Haenel & Mechthild Wenk- Ansohn, 2004, S.13). Die
PTBS umfasst drei Hauptsymptomgruppen. Die sogenannte Intrusion, ein ungewolltes Wiedererle20
ben von belastenden Erinnerungen, äussert sich in Form von Alpträumen, Bildern, Empfindungen
und Flashbacks. Es sind plötzliche und lebendige Erinnerungen, welche die Person überwältigen.
Teilweise werden sie auch von sogenannten „Schlüsselreizen“ ausgelöst. Das zweite Symptom ist die
Vermeidung. Die Vermeidung führt dazu, dass Betroffene sich vor Aktivitäten und bestimmten Situationen scheuen. Betroffene klagen auch über ein emotionales Betäubungsgefühl. Darunter wird die
Unfähigkeit sich zu konzentrieren, das anhaltende Gefühl der Entfremdung von anderen Menschen,
(Teil-) Amnesie sowie der allgemeine Rückzug aus der Gesellschaft verstanden. Das dritte Merkmal ist die vegetative Übererregbarkeit (Hyperarousal), welche sich in Form von Schlafstörungen,
Schreckhaftigkeit und erhöhter Reizbarkeit äussert. (Maercker, 1997, S.8-10). Bei einer komplexen
PTBS kommen noch zusätzliche Symptome hinzu, wie depressive Phasen, chronische Beschäftigung
mit Suizidgedanken und autoaggressives und selbstbeschädigendes Verhalten. Eine Veränderung im
Selbstbild bzw. der Wahrnehmung der eigenen Person, sowie ausgeprägte Schamgefühle und Schuldgefühle (Birck, 2002, S.32-33). Eine PTBS wird laut ICD-10 dann diagnostiziert, wenn einige der
Einzelsymptome der obengenannten Hauptsymptomgruppen gemeinsam auftreten (Maercker, 1997,
S.11). In den meisten Fällen kann eine Heilung durch psychologische Betreuung erwartet werden. In
seltenen Fällen führt eine PTBS bei chronischem Verlauf zu einer andauernden Persönlichkeitsänderung (Birck, 2002 S.33).
3.3.3 Depression
Die Depression zählt zu den affektiven Erkrankungen, bei denen eine pathologische Veränderung
der Stimmungslage gemeinsam mit einem Wechsel des Aktivitätsniveaus im Vordergrund steht. Frühe Traumatisierungen führen zu einem erhöhten Risiko an einer depressiven Störung zu erkranken. Bei Traumatisierungen während oder nach der Adoleszenz geht die Depression, im Sinne der
Komorbidität, eher mit der PTBS Symptomatik einher. Zu den Kernsymptomen einer depressiven
Episode gehören eine gedrückte Stimmung, Erschöpfung und Ermüdbarkeit, Interessensverlust, verminderte Antriebsfähigkeit, kognitive Einschränkungen sowie somatische Beschwerden. Der ICD-10
macht, abhängig von der Anzahl und Schwere der beschriebenen Symptome, eine Einteilung in drei
verschiedene Episoden. Dazu gehören die leichte (F32.0), die mittelgradige (F.32.1) und die schwer
(F32.2) Episode der Depression (Jessie Mahler & Hans Grabe, 2011, S. 264-265).
3.3.4 Somatoforme Störungen
Eine Somatoforme Störung kann eine direkte oder indirekte Folge einer Traumatisierung sein. Sie gehört zu einer der am häufigsten vorkommenden unspezifischen Traumafolgestörungen (SRK, 2008,
S.30) Somatoforme Störungen sind Schmerzstörungen bzw. Körpersymptome, welche sich nicht oder
nicht hinreichend auf eine organische Erkrankung zurückführen lassen. Der ICD-10 spricht von einer Somatoformen Störung, wenn multiple, wiederholend auftretende und häufig wechselnde körperliche Symptomen seit mindestens zwei Jahren vorhanden sind (F45.0). Die Symptome können
sich auf jeden Körperteil beziehungsweise jedes Körpersystem beziehen. Häufig beschriebene Symptome sind anhaltende Bauch-, Kopf-, und Rückenschmerzen sowie verschiedene Hautempfinden wie
Jucken, Brennen, Taubheitsgefühle usw. Die meisten Betroffenen haben bereits zahlreiche negative
und ergebnislose Untersuchungen hinter sich (Morschitzky, 2000, S.65). Eine Somatoforme Störung
kann zur Folge haben, dass die dahinterliegenden psychischen und sozialen Belastungen zu spät
erkannt und psychologisch behandelt werden. Dies wiederum wirkt sich negativ auf die Heilungsund Erfolgschancen aus. Eine Somatisierung ist ein Ausdruck von erlebter Verzweiflung und von
21
Elend. Im Gegensatz zu vorgetäuschtem Leiden werden die Symptome bei einer somatoformen Störung nicht absichtlich erzeugt und stehen demnach nicht unter einer willentlichen Kontrolle. Die Betroffenen erleben die Symptome als echt und suchen medizinische Einrichtungen auf (Morschitzky,
2000, S.57-59). Morschitzky (2000) beschreibt dies folgendermassen:
Nicht die Symptomatik allein, sondern das damit verbundene erhebliche subjektive
Leiden und die damit einhergehende Beeinträchtigung im sozialen, beruflichen oder
familiären Bereich sowie die Bewertung, Verarbeitung und Bewältigung der aktuellen
Symptome bestimmen in entscheidender Weise, ob die Betroffenen eine ständige Krankenrolle einnehmen und andauernd medizinische Einrichtungen aufsuchen (S.58).
3.4 Psychische Gesundheit bei Asylsuchenden
Migration ist ein Einschnitt, manchmal sogar ein Bruch in der Lebensgeschichte und bedeutet die
Trennung von der vertrauten Umgebung, der Familie, Sprache, Werte und von vertrauten Traditionen. Die Herausforderung des Migrationsprozesses kann bei den Betroffenen Krisen auslösen und
die Bewältigung dieses Prozesses ist abhängig von verschiedenen belastenden Faktoren, die sich in
unterschiedlicher Weise auswirken können. Migration ist eine Chance und Bedrohung zugleich und
muss nicht per se krankmachen. Für Asylsuchende, die Folter, Krieg, sexualisierte Gewalt, Staatsterror und/oder Verfolgung erlebt haben, sehen sich mit speziell schwierigen und sogar lebensbedrohlichen Situationen konfrontiert. Zu den traumatischen Erlebnissen im Heimatland und der Neuorientierung im Exil kommen oft auch noch traumatisierende Erlebnisse auf dem Fluchtweg hinzu
(Antje Krueger, 2013, S.55-57). Asylsuchende sind auf Hilfsstrukturen des Aufnahmelandes angewiesen. Die Möglichkeit traumatische Erlebnisse zu verarbeiten hängt daher massgeblich davon ab,
wie die Betroffenen im Aufnahmeland aufgenommen und betreut werden. Die Abhängigkeit von
Behörden, wie beispielsweise der Sozialhilfebehörden, kann das Gefühl der Verzweiflung bei Asylsuchenden noch zusätzlich verstärken (Krueger, 2013, S.61). Heidi Schär Sall definiert die Situation
von Asylsuchenden als ein andauerndes Provisorium, das als bedeutende Ursache ihrer vielfältigen
Beschwerden angesehen werden muss (Schär Sall, 1999; zit. in Krueger, 2013, S.61). Insbesondere
der unsichere Aufenthaltsstatus und die Angst vor einem negativen Asylentscheid beziehungsweise
einer Abschiebung ins Heimatland können bereits vorhandene Angstsymptome verstärken und zu
weiteren psychischen Symptomen führen (Krueger, 2013, S.61). Dies kann verheerende Auswirkungen für das Verfahren mit sich ziehen. Beispielsweise kann eine posttraumatische Belastungsstörung
zur Folge haben, dass in vielen Fällen das Erinnerungsvermögen stark beeinträchtigt wird und somit
der Asylantrag nicht immer ausreichend durch glaubwürdige Beschreibungen gestützt werden kann.
Daraus lassen sich Vermutungen schliessen, dass vielen Asylsuchenden zu Unrecht die Flüchtlingseigenschaft und somit die Aufnahme in der Schweiz verweigert wird (BAG, 2012, S.21).
22
4 Auswirkung eines Traumas und des Asylverfahrens anhand der
prozessual-systemischen Denkfigur
In den vorgängigen Kapiteln wurde grundlegendes Beschreibungswissen und Erklärungswissen zu
den Themen Trauma und Migration aus Sicht der Psychologie und der Medizin sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen während des Asylverfahrens aufgezeigt. Die strukturelle Rahmung des
Asylrechts hat unmittelbaren Einfluss auf die Arbeit der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen und
setzt den Handlungsrahmen für die praktische Umsetzung dessen. Jedoch geht aus dem Kapitel 2.5
Organisierte Desintegration hervor, dass die konkrete Umsetzung migrationspolitischer Themen vom
Konzept des internationalen Flüchtlingsschutzes abweicht und der Integration von Personen mit
hängigem Asylverfahren einen Riegel vorschiebt. Die Soziale Arbeit, die sich in diesem Strukturgeflecht eingebettet sieht, erfährt diese Konsequenzen am eigenen Leib und kann somit ihrem Integrationsauftrag nicht gerecht werden.
Es wird in den vorangegangenen Kapiteln belegt, dass es sich bei asylsuchenden Personen um eine
besonders vulnerable Menschengruppe handelt. Aufgrund besonderer Belastungsfaktoren im Heimatland, auf der Flucht und sogar im Exilland sind asylsuchende Personen prädestiniert, eine psychische Morbidität zu entwickeln. Ob eine Person Traumafolgestörungen aufgrund traumatisierender
Erlebnisse entwickelt, steht in der Zusammenarbeit und der Traumabewältigung nicht im Vordergrund. Vielmehr besteht ein Handlungsbedarf, wenn die Alltagsfunktionalität dieser Menschen eingeschränkt ist und die Lebensqualität der Adressaten und Adressatinnen darunter leidet. Das nächste
Kapitel soll nun den Blickwinkel auf das Zusammenspiel von Trauma und asylrechtlichen Rahmenbedingungen öffnen und mögliche Auswirkungen beider Faktoren beleuchten.
Ein Trauma kann, wie im multifaktoriellen Ursachenmodell kurz beleuchtet, sowohl auf biologischer,
psychologischer als auch auf sozialer Ebene Belastungen herbeiführen. Im folgenden Kapitel werden
alle drei Aspekte aus sozialarbeiterischer Sicht erklärt. Um die Auswirkungen eines Traumas und des
Asylverfahrens anhand eines methodischen Systematisierungsrasters aufzuzeigen, bedienen sich die
Autorinnen der „prozessual-systemischen Denkfigur“ nach Silvia Staub-Bernasconi. Hierbei handelt
es sich um ein gängiges Erfassungsinstrument der Sozialen Arbeit, welches biologische, psychische
und soziale Aspekte umfasst und gleichzeitig auf einer systemisch-bedürfnisorientierten Grundlage
beruht.
In einem ersten Schritt erfolgt die Definition von sozialen Problemen auf der Grundlage des systemischen Paradigmas sowie eine Erklärung zu dieser Denkfigur. Im zweiten Teil dieses Kapitels werden die vier Problemkategorien sozialer Probleme respektive die vier Elemente der prozessual-systemischen Denkfigur nach Staub-Bernasconi näher erläutert und es werden mögliche Auswirkungen
eines Traumas und eines hängigen Asylverfahrens aufgezeigt und erklärt. Dazu bedienen sich die
Autorinnen gleichzeitig Wissensbeständen aus anderen Disziplinen.
4.1 Soziale Probleme auf der Grundlage des systemischen Paradigmas
Vor dem Hintergrund einer bedürfnis- und systemtheoretischen Sichtweise ist laut Staub-Bernasconi
(2010) alles Existierende entweder ein System oder ein Element eines Systems. Die einzelnen Elemente eines Systems stehen in Beziehung zueinander. Jeder Mensch ist Teil von mindestens einem
sozialen System, beispielsweise einem Familiensystem, gewöhnlich jedoch von etlichen Systemen
(S.270-271). Menschen sind „selbstwissensfähige Biosysteme“ und zeichnen sich dadurch ab, dass sie
Bedürfnisse haben (Ernst Engelke, Stefan Borrmann & Christian Spatscheck, 2009, S.451). Werner
Obrecht charakterisiert Bedürfnisse wie folgt:
23
Ein Bedürfnis ist ein interner Zustand (. . .) weg vom für den Organismus befriedigenden Zustand (Wohlbefinden), der innerhalb des Nervensystems registriert wird und davon (d.h. von diesem Spannungszustand) ausgehend den Organismus (das Individuum)
zu einer Kompensation des entstandenen Defizits ein nach aussen gerichtetes Verhalten
motiviert (Obrecht, 2005; zit. in Staub-Bernasconi, 2007, S.170).
Bedürfnisse können in biologische, psychische und soziale Hauptklassen unterteilt werden. Nicht befriedigte Bedürfnisse wirken sich immer negativ auf das persönliche Wohlbefinden des Individuums
aus und können zudem auch negative Folgen für dessen soziales Umfeld haben, was wiederum zu
sozialen Problemen führt (ebd.). Soziale Probleme, auf Grundlage des systemischen Paradigmas, sind
laut Staub- Bernasconi (2007) nicht nur Probleme eines Individuums, sondern auch Probleme einer
Sozialstruktur und Kultur. Diese stehen in einer Beziehung zu einander (S.182). Allgemein formuliert
sind: „(. . .) soziale Probleme jenes Bündel von praktischen Problemen, die sich für ein Individuum
im Zusammenhang mit der Befriedigung seiner Bedürfnisse nach einer befriedigenden Form der
Einbindung in die soziale Systeme seiner Umwelt ergeben“ (Obrecht, 2005; zit. in Staub-Bernasconi, 2007, S.182). Das Individuum ist vorübergehend oder dauerhaft unfähig, seine Bedürfnisse und
Wünsche aufgrund seiner unbefriedigenden Einbindung in die sozialen Systeme seiner Umwelt, im
Genaueren: auf Grund eigener Kompetenz, Austauschbeziehungen im Sinne von Unterstützungsnetzwerken oder der Verfügung über Machtquellen zur Einlösung oder Erzwingung legitimer Ansprüche, zu befriedigen (Staub-Bernasconi, 2007, S.182). Mit dem Begriff „Problem“ kann also laut
Staub-Bernasconi ein Zustand beschrieben werden, mit dem ein nach Bedürfnisbefriedigung suchendes Individuum unzufrieden ist und/oder für welchen es keine Problemlösung kennt und/oder
keinen Zugang zu problemlösungsangemessenen Ressourcen hat (Engelke et al., 2009, S.453). Soziale
Arbeit ist laut Staub-Bernasconi eine Antwort auf soziale Probleme in der Gesellschaft und sie hat
sich als intervenierende Grösse mit kumulativen sozialen Problemen auseinanderzusetzen (StaubBernasconi, 1983; zit. in Engelke et al., 2009, S.452).
Die prozessual-systemische Denkfigur ist ein Modell, mit welchem sich Dimensionen sozialer Probleme erfassen und beschreiben lassen. Dabei handelt es sich um ein kognitives und praktikables
Hilfsmittel zur Bearbeitung professioneller Aufgaben der Sozialen Arbeit. Die prozessual-systemische Denkfigur hilft professionellen Fachpersonen dabei, Informationen aus dem Gegenstandsbereich Sozialer Arbeit zu erfassen, zu ordnen, zu beschreiben und zu bewerten (Kaspar Geiser, 2013,
S.22-25). Sie beinhaltet vier Elemente, welche die vier Kategorien sozialer Probleme nach Staub-Bernasconi (1998, S.14) widerspiegeln:
• Ausstattungsprobleme
• Austauschprobleme
• Machtprobleme
• Werte und Kriterienprobleme
Gemäss Engelke et al. (2009) können diese vier Problemkategorien sowohl einzeln als auch in Wechselwirkung zueinander in Erscheinung treten. Menschen sind für ihr Überleben, ihre Existenzsicherung und ihr Wohlbefinden nicht nur auf eine natur- und menschengerechte ökologische Umwelt, sondern auch auf eine menschengerechte Gesellschaft angewiesen (S.454). Diese Tatsache ist
laut Staub-Bernasconi die Basis für Probleme der individuellen Bedürfnis- und Wunscherfüllung
(Ausstattungsprobleme) und auch Ursprung für Probleme der Kooperation, der Verständigung,
des symmetrischen und asymmetrischen Austausches zwischen den Menschen (Austauschproblem) sowie Basis für Probleme der abgesicherten Besitznahme, der unfairen Arbeitsteilung und
Herrschaft (Machtprobleme) in sozialen Systemen. Ebenfalls von Bedeutung sind die dabei ent24
stehenden Regeln des Zugangs und der Verteilung von Ressourcen, sozialen Mitgliedschaften und
Positionen und Werte, welche die entstandenen gerechten oder ungerechten Verteilungsmuster legitimieren und stützen (Kriterienprobleme) (Staub-Bernasconi, 1994; zit. in Engelke, 2009, S.454-456).
4.2 Ausstattungsprobleme
Soziale Probleme im Bereich der Ausstattung beschreibt Staub-Bernasconi (1998) als „(. . .)
qualitative wie quantitative Ausstattungsdefizite bzw. -überschüsse primär von Individuen
(. . .)“ (S.17). Sozial problematisch sind vor allem hohe Ausstattungsdefizite sowie auch hohe Ausstattungsüberschüsse (Engelke et al., 2009, S.454). Da traumatisierte Personen im Asylverfahren in
der Regel nicht an Ausstattungsüberschüssen leiden, wird in dieser Bachelorarbeit lediglich auf Ausstattungsdefizite eingegangen. Diese stehen in Zusammenhang mit unterschiedlicher Teilhabe der
einzelnen Individuen an ökonomischen, medizinischen, sozialen, kulturellen und psychischen Ressourcen der jeweiligen Gesellschaft. Dies führt dazu, dass individuelles Wohlbefinden erschwert oder
verunmöglicht wird (Staub-Bernasconi, 2007, S.183).
Es folgt eine Zusammenstellung einiger Defizite auf der Ausstattungsebene, die asylsuchenden Personen mit Traumata betreffen können. Diese Ausstattungsdefizite können zu einer mangelnden Bedürfnisbefriedigung und zu sozialen Problemen führen. Die Verfasserinnen der Bachelorarbeit sind
sich bewusst, dass die geschilderten Ausstattungsprobleme lediglich einzelne Aspekte beinhalten und
einer Vollständigkeit nicht gerecht werden.
Staub-Bernasconi unterscheidet sechs Ausstattungsdimensionen:
1. Körperliche Ausstattung: Zu den Defiziten der körperlichen Ausstattung gehören gemäss
Staub-Bernasconi (2007) Hunger, Krankheit, Behinderung und vor allem deren psychische und soziale Folgen sowie körperliche Merkmale, die nicht den gesellschaftlichen
Normen entsprechen. Hierzu gehören beispielsweise Fettleibigkeit, Körpergrösse oder
die Hautfarbe sowie physische, psychische und soziale Folgen von direkter Gewalt, welche eine Verletzung des Bedürfnisses nach physischer Integrität zur Folge hat (S.183).
Körperliche Ausstattungsprobleme von traumatisierten asylsuchenden Personen
Eine vom SEM finanzierte Studie wies anhand einer Probandengruppe nach, dass 41
Prozent der Asylsuchenden in der Schweiz an mindestens einer psychischen Störung leiden. Darunter sind oft Traumafolgestörungen wie depressive Erkrankungen, Posttraumatische Belastungsstörungen oder somatoforme Schmerzstörungen vertreten. (BAG,
2012, S.13). Möglicherweise ist diese Studie nicht repräsentativ für die gesamte Gruppe
der Asylsuchenden in der Schweiz, dennoch zeigt sie deutlich auf, dass asylsuchende
Personen überdurchschnittlich oft an einer psychischen Morbidität leiden. Das Trauma hat nicht nur Auswirkungen auf die psychische, sondern auch auf die körperliche
Verfassung. Ausgelöst durch den chronischen Stress leiden Kriegsvergewaltigungsopfer
beispielsweise öfter an Bluthochdruck, Magen-Darm und Herz-Kreislauferkrankungen
und weisen eine erhöhte Anfälligkeit für Infektionserkrankungen und Muskelverspannungen auf (Monika Hauser & Karin Griese, 2011, S.508). Ausserdem können somatoforme Störungen als direkte oder indirekte Folge einer Traumatisierung entstehen, wie
in Kapitel 3.3.4 Somatoforme Störungen näher erläutert wurde. Zusätzlich sind laut Jens
Gräbener (2013) körperlich bleibende Schäden und Verletzungen nach durchlittenen
Traumaerlebnissen keine Seltenheit. Diese äussern sich in Narben und Behinderungen,
25
die zu einer Veränderung in der Körperwahrnehmung und der Wahrnehmung des eigenen Selbst führen können (S.69). Die Autorinnen sind der Ansicht, dass das äussere
Erscheinungsbild von asylsuchenden Personen, welches sich von dem der Bevölkerung
des Aufnahmelandes unterscheiden kann, als ein weiteres Defizit auf der Ebene der körperlichen Ausstattung interpretiert werden kann. Darunter sind Merkmale wie eine andere Hautfarbe, Kleidung oder andere äussere Erscheinungsbilder zu verstehen, die auf
eine gewisse Religionszugehörigkeit oder Herkunft schliessen lassen.
2. Sozioökonomische und sozioökologische Ausstattung: Diese Dimension umfasst gemäss
Engelke et al. (2009) die Bildung, die Arbeit, das Einkommen und Vermögen als Basis für die gesellschaftliche Position eines Menschen (S.454). Eine fehlende oder geringe sozioökonomische und sozialökologische Ausstattung führt dazu, dass Bedürfnisse
nicht befriedigt werden können, welche nur über die Teilhabe an den sozio-ökonomischen Ressourcen einer Gesellschaft möglich sind. Dies führt zu einer unvollständigen
sozialen Integration (Staub-Bernasconi, 2007, S.183).
Sozioökonomische und sozioökologische Ausstattungsprobleme von trauma-tisierten asylsuchenden Personen
Der Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) hat eine umfassende Untersuchung über die
Qualifikation von Zwangsmigrierten verfasst. Die Ergebnisse unterscheiden sich stark
nach dem jeweiligen Herkunftsland der Migranten und Migrantinnen. Demnach sind
Afghanen und Afghaninnen am schlechtesten qualifiziert. Lediglich 26% der Personen
dieser Bevölkerungsgruppe verfügen über eine Ausbildung, die über die Pflichtschule
hinausgeht. 30% verfügen über gar keine formale schulische Bildung, wovon zusätzlich
ein Drittel Analphabeten und Analphabetinnen sind. Personen aus dem Iran, Syrien
und dem Irak weisen die höchste Bildungsquote auf (Arbeitsmarktservice Österreich,
2016). Mangelnde Bildung, Analphabetismus, Erwerbslosigkeit und fehlende Sprachkenntnisse führen zu Fürsorgeabhängigkeit beziehungsweise Armut und somit zu einer
tieferen gesellschaftlichen Schichtzugehörigkeit. Laut dem Sozialbericht des Kantons
Zürich sind 75.1% der Asylsuchenden aus dem Raum Zürich auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen (BFS, Statistisches Amt Kanton Zürich & Kantonales Sozialamt Zürich, 2014, S.63). Wie im Kapitel 2.4.5 Soziale Sicherheit zur Sozialen Sicherheit in der
Schweiz erläutert, erhalten Asylsuchende entweder Sachleistungen oder eine reduzierte
Sozialhilfe. Die Autorinnen sind der Meinung, dass diese Geldleistungen nicht für die
Bedürfnisbefriedigung, welche nur über die Teilhabe an den sozioökonomischen Ressourcen einer Gesellschaft möglich sind, ausreichen. Dies führt zu einer unvollständigen
sozialen Integration.
Weiter sehen die Autorinnen die Unterbringung Asylsuchender als ein weiteres Defizit auf der Ausstattungsdimension. Laut Humanrights.ch müssen die Behörden bei der
Unterbringung der Asylsuchenden aufgrund des allgemeinen Platzmangels auf Zivilschutzanlagen ausweichen. Asylsuchende verschwinden ungewollt im Untergrund auf
engstem Raum, bei schlechter Luft und ohne Tageslicht (humanrights, 2015). Asylsuchende werden bevorzugt am Stadtrand untergebracht und wenn möglich in grösserer Distanz zu den Wohnsiedlungen der restlichen Wohnbevölkerung (Manuel Herz,
2016, S.23). Diese Abschottung führt, wie auch die reduzierte Sozialhilfe, zu einer unzureichenden sozialen Integration und das Bedürfnis nach Teilhabe am sozialen Leben
kann nur schwer befriedigt werden. Dieser schwierige sozioökonomische Status im
26
Aufnahmeland wirkt sich dementsprechend auch negativ auf den Gesundheitszustand
der Asylsuchenden aus (Nosetti & Jossen, 2012, S.9) und hat somit auch direkten Einfluss auf die körperliche Ausstattung.
Asylsuchende, die sich trotz der strukturellen Zugangsbarrieren in einem Anstellungsverhältnis befinden oder an einem Beschäftigungsprogramm teilnehmen, sehen sich
aufgrund des erlebten Traumas mit weiteren Ausstattungsproblemen auf sozioökonomischer und sozioökologischer Ebene konfrontiert. Knaevelsrud und Maercker (2008)
weisen darauf hin, dass Personen mit einer nicht behandelten posttraumatischen Belastungsstörung in einem stärkeren Mass von Arbeitslosigkeit und Problemen in der
Arbeitswelt betroffen sind als Menschen ohne diese Erkrankung (S.404). Als Folge der
Symptome der Traumafolgestörungen kann es vermehrt zu Krankheitsausfällen, Konflikten am Arbeitsplatz oder Leistungseinbussen kommen (Clemens Hausmann, 2006,
S.68-69).
3. Ausstattung mit Erkenntniskompetenzen: Diese Dimension beinhaltet die Prozesse des
Empfindens, Fühlens, des Lernens, des Denkens und der Aufmerksamkeit sowie der
Begriffsbildung und –verknüpfung einschliesslich des Bewertens von Sachverhalten.
Sie umfasst ausserdem das Bilden von Zielen und Plänen und die Ermöglichung von
(Selbst-)Bewusstsein auf der Grundlage der Gehirnfunktion. Dazu zählen ebenfalls
übergeordnete Grundorientierungen oder Erlebensmodi. (Engelke et al., 2009, S.455)
Laut Staub-Bernasconi (2007) verletzt eine mangelnde Ausstattung in der Erkenntniskompetenz das Bedürfnis nach dem Verstehen dessen, was innerhalb und ausserhalb
der eigenen Person geschieht (S.183).
Probleme der Ausstattung von Erkenntniskompetenzen bei traumatisierten asylsuchenden Personen
Ein typisches Ausstattungsproblem im Bereich der Erkenntniskompetenzen ist die Unfähigkeit traumatisierter Personen, sich an Details wie Daten, Örtlichkeiten oder Räume zu erinnern. Darauf wird im Kapitel 3.3.1 Entstehung einer Traumafolgestörung im
multifaktoriellen Rahmenmodell näher eingegangen. Es handelt sich hierbei um einen
zentralen Bewältigungsmechanismus, der es dem Menschen in einer Bedrohungssituation möglich macht, das verstandesmässige Denken abzuschalten. Da hierdurch die
Verbindung zum bewussten Denken heruntergefahren oder gekappt wird, wird das
Geschehene im Hirn ungeordnet und unverarbeitet in Form von Erinnerungsfragmenten – ohne Zuordnung zu Raum und Zeit – abgespeichert (Lydia Hantke & Hans-Joachim Görges, 2012, S.73-78). Die Erinnerungsfähigkeit ist bei traumatisierten Personen
folglich spürbar beeinträchtigt (Heidrun Schulze & Martin Kühn, 2012, S.180). Wie in
Kapitel 3 Grundlagen zu Traumata ausserdem ausgeführt, können traumatische Erlebnisse in Form eines Flashbacks durch äussere Reize, sogenannten Triggern, jederzeit
und unerwartet erneut durchlebt werden. Diese Erinnerungen werden begleitet durch
Gefühle der Angst und Wut, welche um ein Vielfaches konzentrierter sind als gewöhnliche Angst- und Wutgefühle (Judith Lewis Herman, 2014, S.65). Laut Gahleitner et al.
(2012) ist gerade das Gefühl der Angst, insbesondere bei Personen, die über längere Zeit
durch Mitmenschen traumatisiert wurden, häufig ein ständiger Begleiter ihrer selbst. Sie
durchleben oft eine Atmosphäre der Gefahr, in welcher sie sich nirgendswo mehr sicher
fühlen. Sie haben mitunter gelernt, den geringsten Hinweis auf eine Bedrohung wahrzunehmen und befinden sich deshalb in einer beständigen Alarmbereitschaft (S.31).
Bei traumatisierten Personen ist demnach die Fähigkeit zur Unterscheidung zwischen
27
einer realen Bedrohung und einer sicheren Situation deutlich eingeschränkt oder sogar verloren gegangen. (Frank Wagner, 2011, S.170). Dies führt dazu, dass Betroffene
unter anderem an Albträumen, Konzentrationsproblemen, depressiven Verstimmungen
und Zwangsstörungen leiden (Gahleitner et al., 2012, S.31). Laut Luise Reddemann und
Cornelia Dehner-Rau (2008) können traumatisierte Personen auch Begegnungen mit
anderen Menschen als bedrohlich empfinden, wenn sie eine Situation als stressig wahrnehmen (S.57). Dies kann sich beispielsweise bei einem Gespräch so äussern, dass der
Klient oder die Klientin plötzlich geistesabwesend wirkt und der Blick ins Leere zu gehen
scheint oder an Ausdruck verliert (S.106-107). Eine weitere typische Bewältigungsstrategie von traumatisierten Personen ist das Vermeidungsverhalten. Betroffene versuchen
nicht mehr an das Erlebte zu denken und Situationen, Menschen und Örtlichkeiten, die
sie an das Geschehene erinnern könnten, zu meiden. Eine nicht dem Willen unterworfene Form der Vermeidung ist das sogenannte „emotional numbing“, das emotionale
Betäubtsein. Dieses beinhaltet die Unfähigkeit, positive Gefühle adäquat auszudrücken,
die Verminderung der eigenen Interessen, eingeschränkte Zukunftsperspektiven sowie
das Gefühl, von anderen abgeschnitten zu sein oder nicht dazuzugehören. Dieses emotional numbing stellt einen Selbstschutzmechanismus dar, der unbewusst abläuft und die
Veränderung negativer Gefühle reguliert (Wagner, 2011, S.169).
Gemäss Rosmarie Hubschmid und Maria Solèr (1998) wissen ein Grossteil der Betroffenen nicht oder nur teilweise, dass ihre Reaktionen und Verhaltensweisen normale Folgewirkungen eines Traumas sind. Das heisst, sie können eigene Emotionen und psychische
und physische Reaktionen nicht deuten, was dazu führt, dass sie sich selbst für irrsinnig
halten (S.15). Hier sehen die Autorinnen klar die Verletzung des Bedürfnisses nach dem
Verstehen der Mechanismen, die innerhalb der eigenen Person ablaufen.
Ausserdem sehen die Autorinnen in der Gesundheitskompetenz ein Ausstattungsdefizit der Erkenntniskompetenz. Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Untersuchung
bezüglich der Gesundheitskompetenz von Asylsuchenden eingeleitet. Daraus geht hervor, dass Asylsuchende nur sehr bedingt in der Lage sind, sowohl körperliche als auch
psychische Symptome einzuschätzen und basierend darauf ärztliche Hilfe zu suchen.
Ausserdem scheinen asylsuchende Personen psychische Symptome generell zu unterschätzen (BAG, 2007, S.35).
4. Symbolische Ausstattung: Die symbolische Ausstattung einer Person gibt Auskunft über
das Vorhandensein und das Verfügen von Begriffen, Aussagen und Aussagesystemen.
Staub-Bernasconi (1998) differenziert in unterschiedliche Wissensarten: Bilder als Beschreibungswissen, Codes als Erklärungswissen, Werte und Ziele als Wertewissen und
Pläne, Normen und Regeln als Handlungswissen (S.16). Defizite innerhalb der symbolischen Dimension äussern sich in negativen Selbst-, Fremd- und Gesellschaftsbildern.
Als Beispiele dazu können Entwertung der eigenen Person oder Dritter, Vorurteile und
fehlende Perspektiven genannt werden. Diese Defizite verletzen insbesondere das Bedürfnis nach dem Lebenssinn, nach individuell bedeutsamen Zielen sowie nach sozialer
Anerkennung (Staub-Bernasconi, 2007, S.183).
Symbolische Ausstattungsprobleme von traumatisierten asylsuchenden Personen
Die Autorinnen sehen im Akt der Migration an sich bereits ein Defizit der symbolischen
Ausstattung. Asylsuchende verlassen ihre Heimat und kommen in einem Land an, in
dem sie generell erst einmal als Fremde angesehen werden. Die Bevölkerung im Exilland
verfügt zudem über andere Bilder, Werte und Codes. Vieles von dem, was im bisherigen
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Leben gelernt wurde, wie Verhaltensweisen oder Wertvorstellungen, zählen in der neuen
Umgebung nicht mehr (Josef Freise, 2005, S.88). Aufgrund dieses „Fremd Seins“ sehen
sich Asylsuchende oft mit Diskriminierungen und Stigmatisierungen im Aufnahmeland
konfrontiert (Freise, 2005, S.88), was aus Sicht der Autorinnen zu einer Verletzung des
Bedürfnisses nach sozialer Anerkennung und zu einem negativen Selbst- und Gesellschaftsbild führen kann. Des Weiteren können sich symbolische Ausstattungsprobleme
in der Entwertung der eigenen Person und Dritter äussern. Wie in Kapitel 3.1 Trauma
Definition erläutert, kann ein Trauma laut Fischer und Riedesser (2009) eine „dauerhafte Erschütterung des Selbst- und Weltverständnisses“ zur Folge haben (S.79). Ronnie Janoff-Bulmann benennt diesen Aspekt eines Traumas als „(…) „shattered assumptions“, eine fundamentale Erschütterung grundlegender Überzeugungen wie die eigene
Unverletzbarkeit, die Gerechtigkeit der Welt und die positive Selbstwahrnehmung der
eigenen Person (…)“ (Janoff-Bulmann, 1985; zit. in Gahleitner et al., 2012, S.29). Jede
Person verfügt gemäss Janoff-Bulmann über gewisse Grundannahmen, die sich kritisch betrachtet als unrealistisch erweisen, zugleich aber lebenswichtig sind. Als Beispiel
kann hier der illusorische Glaube, dass der Tod weit entfernt ist und dass beispielsweise die nächste Autofahrt schadlos überstanden wird, genannt werden (Janoff-Bulmann,
1992;zit. in Fischer & Riedesser, 2009, S.90). Solche Grundüberzeugungen können laut
Gräbener (2013) durch ein Trauma zerstört werden. Er erklärt dies damit, dass die Betroffenen zum Zeitpunkt der traumatischen Situation eine lebensbedrohliche Erfahrung
machen, welche mit Hilflosigkeit und fehlender Handlungsfähigkeit einhergeht. Eine
solche Erfahrung kann, wenn sie sich evident von bisherigen Erfahrungen unterscheidet, die Sichtweise auf die eigene Person und die Welt verändern (S.67-68). Die Folgen
davon sind Hoffnungslosigkeit und Perspektivenlosigkeit, welche bei einem Grossteil
der traumatisierten Personen vorzufinden sind (Fischer & Riedesser, 2009, S.90). Fehlende Perspektiven eines Individuums verletzen wiederum laut Staub-Bernasconi das
Bedürfnis nach Lebenssinn und individuellen bedeutsamen Zielen. Laut Schulze (2012)
erschüttert ein Trauma ausserdem die Annahme über eine gemeinsame Welt. Das Erleben absoluter Ohnmacht und Gewalt zum Zeitpunkt der traumatischen Situation ist
nach Schulze eine Erfahrung, welche „(. . .) nicht mehr Teil der Welt der ‚anderen‘ ist,
insofern nicht mehr als miterlebbare und teilbare Wirklichkeit erscheint, eine Verständigung darüber kaum mehr möglich ist“ (S.147). Dies weckt bei den Betroffenen das
Gefühl der Andersartigkeit respektive die Vorstellung, nicht dazuzugehören (Rosmarie
Hubschmid & Maria Solèr, 1998, S.16). Dies wiederum verletzt das Bedürfnis nach sozialer Anerkennung und ist somit ein symbolisches Ausstattungsproblem.
5. Ausstattung mit Handlungskompetenzen: Laut Staub-Bernasconi (1998) umfasst diese
Dimension verschiedene Arten des Handelns. Sie differenziert zwischen routiniertem,
rollenbezogenem und kontrolliertem Verhalten bzw. Handeln (S.16-17). Individuen
haben laut Staub-Bernasconi das Bedürfnis nach Handlungskompetenzen (Engelke et
al. 2009, S.455). Sind diese unzureichend vorhanden, beeinträchtigt dies das Bedürfnis
nach Fähigkeiten und nach Regeln zur Erledigung und Bewältigung von Anforderungen
(Staub-Bernasconi, 2007, S.183).
Probleme der Ausstattung von Handlungskompetenzen bei traumatisierten asylsuchenden Personen
Laut Schulze (2012) kann es bei traumatisierten Menschen zum Verlust von Alltagsroutinen kommen (S.145). Eine mögliche Erklärung dazu liefert die Theorie der „erlernten
Hilflosigkeit“ von Martin Seligman. Ursprung der erlernten Hilflosigkeit ist das Auftre29
ten eines negativen, bedrohlichen und belastenden Lebensereignisses. Das Individuum
versucht in Folge dessen, das belastende Ereignis auf kognitive, emotionale und handelnde Art und Weise zu bewältigen. Der Beginn der erlernten Hilflosigkeit ist, wenn
diese Bewältigungsbemühungen scheitern. Wenn diese Bemühungen scheitern, setzt
der Beginn der erlernten Hilflosigkeit ein. Was immer das Individuum unternimmt, es
bleibt wirkungslos. In diesem Moment macht die betroffene Person die Erfahrung, dass
die Situation für sie unkontrollierbar ist und dass die eigenen verfügbaren Handlungsoptionen nicht funktionieren. Diese Erfahrung der Hilflosigkeit hat auch Auswirkung auf
das künftige Verhalten. Menschen, die eine Erfahrung der Unkontrollierbarkeit erleiden
mussten, weisen ein erhöhtes Risiko auf die Hilflosigkeitserfahrung in der Zukunft auch
auf andere Lebensbereiche zu transferieren. Herausforderungen und Aufgaben, die vorher mühelos gemeistert werden konnten, werden plötzlich als nicht zu bewältigende
Hürde wahrgenommen und es kann dazu kommen, dass die betroffene Person in einer
Haltung der generalisierten Passivität erstarrt (Norbert Herriger, 2010, S.56-58).
6. Ausstattung mit sozialen Beziehungen und Mitgliedschaften: Laut Engelke et al. (2009)
umfasst diese Dimension unterschiedliche Arten von sozialen Kontakten und Mitgliedschaften. Dazu gehört das Bedürfnis nach körperlichen, leistungsfähigen und sinnstiftenden Beziehungen (S.455). Soziale Isolation oder ein erzwungener Ausschluss aus sozialen Systemen führt zu einer Verletzung des Bedürfnisses nach sozialer und kultureller
Zugehörigkeit und dem Bedürfnis nach Ankerkennung durch Dritte (Staub-Bernasconi,
2007, S.183).
Probleme der Ausstattung mit sozialen Beziehungen und Mitgliedschaften bei traumatisierten asylsuchenden Personen
Zwangsemigration führt zu einem erzwungenen Ausschluss aus dem bisherigen sozialen
System. Diese Menschen verlagern ihren Lebensmittelpunkt an einen anderen Ort und
trennen sich von ihrer Heimat und geliebten Menschen. Sie erfahren veränderte Rollenzuschreibungen und stehen unter einem Druck, sich der neuen Gesellschaft anzupassen. Es kommt zu einem Verlust von vertrauten sozialen Systemen, was Spuren in der
psychischen und physischen Gesundheit hinterlassen kann (Hans-Jörg Assion, Ahmad
Bransi & Jose-Marie Koussemou., 2011, S.528-529). Durch die Verluste an Beziehungen
und Migrationsaspekte kann eine soziale Isolation entstehen, was laut Staub-Bernasconi
das Bedürfnis nach sozialer und kultureller Zugehörigkeit verletzt. Ein weiteres Defizit
sehen die Autorinnen im fehlenden Integrationsauftrag des Bundes von Asylsuchenden.
Aufgrund der Nichtinvestition in die Integration wird den asylsuchenden Personen die
soziale Kontaktaufnahme und Ausbau von Kontakten ausserhalb der eigenen Diaspora
erschwert. Auch die bei den sozialökonomischen und sozialökologischen Ausstattungsdefiziten erwähnten Unterkünfte, die oft abseits liegen, erschweren das Knüpfen von
Kontakten und führen zur Isolation und einem erzwungenen Ausschluss aus dem System.
Traumatisierte Menschen sehen sich laut Hausmann (2006) ausserdem oft mit Problemen der sozialen Interaktion konfrontiert. Diese Probleme entstehen insbesondere in
den Bereichen Familie, Freunde und Freizeit (S.68). Knaevelsrud und Maercker (2008)
führen aus, dass die individuelle soziale Interaktionsgestaltung unter anderem als Folge
der charakteristischen Symptome eines Traumas zurückzuführen sind, wie beispielsweise fehlendes Vertrauen gegenüber Mitmenschen, schnellere Reizbarkeit sowie Gefühle
der Andersartigkeit (S.933). Ausserdem kann zwischenmenschliche Nähe Gefühle der
30
Angst auslösen und Flashbacks bewirken (Hanswille & Kissenbeck, 2010, S.122). Um
Trigger und somit Flashbacks zu entkommen, ziehen sich Betroffene laut Loch (2012)
deshalb häufig aus sozialen Kontakten zurück (S.152). Gerade bei Folteropfern stellt laut
Liedl und Knaevelsrud (2011) die soziale Isolation ein häufig vorkommendes Symptom
dar (S.522). Die Interaktionsprobleme von traumatisierten Personen können auch in der
Beratung zum Vorschein kommen. Diese können sich laut Gräbener (2013) in Form von
Misstrauen äussern (S.107). In anderen professionellen Beziehungskonstellationen kann
ein Mindestmass an Vertrauen von Beginn an angenommen werden. In der Zusammenarbeit mit traumatisierten Personen darf diese Grundannahme nicht angenommen
werden (Herman, 2014, S.190). Viele Betroffene gehen anfänglich davon aus, dass die
Fachkraft ihre Situation nicht zu verstehen vermag oder diese nicht verstehen will. Ausserdem befürchten Klienten und Klientinnen, dass sie nicht ernst genommen werden
oder dass ihre Bedürfnisse missachtet werden könnten. Auch die genaue gegenteilige
Erwartung kann eintreten und die traumatisierte Person sucht nach dem rettenden Engel, den sie in der Fachperson sieht. Dies kann zu überhöhten Erwartungen seitens der
Klientinnen oder Klienten an die beratende Person führen. Können diese Erwartungen
von der Fachperson nicht erfüllt werden, stellen Wut und Verzweiflung eine mögliche
Reaktion dar (Herman, 2014, S.188-189).
Wie die vorangegangenen Ausführungen aufzeigen, können sich ein Trauma und der Asylstatus auf
alle sechs Ausstattungsdimensionen negativ auswirken. Die nachfolgende Grafik soll eine zusammenfassende Übersicht bieten.
31
Mögliche Ausstattungsdefizite in Folge eines Traumas und aufgrund des Asylstatus
Körperliche Dimension
Erkenntniskompetenz
• Psychische Störung
• Beeinträchtigung von
Körperfunktionen
• Nicht vorhandenes
Erklärungswissen über eigenen
Zustand
• Chronischer Stress
• Angst, irrsinnig zu werden
• Somatoforme Störungen
• Amnesie
• Verletzungen und
Behinderungen
• Flashbacks
Sozialökonomische &
Sozialökologische Dimension
• Bildung
• Erwerbslosigkeit
• Fehlende Sprachkenntnisse
• Armut
• Fürsorgeabhängigkeit
• Äusseres Erscheinungsbild
(Merkmale ethnischer Herkunft,
Religionszugehörigkeitsmerkmale, Kleidung etc.)
Soziale Beziehungen &
Mitgliedschaften
Handlungskompetenz
Symbolische Dimension
• Hilflosigkeit im Verhalten
• Eigene Symbole zählen nicht
mehr
• Verlust von sozialen Systemen
• Zukunftsängste
• Vertrauensverlust
• Perspektivenlosigkeit
• Sozialer Rückzug & Isolation
• zerstörtes Selbstbild
• Erwartungshaltungen an andere
• Überforderung in
Alltagsbewältigung
• Anpassung an neue Gesellschaft
• zerstörtes Menschen- und
Weltbild
• Gefühl der Andersartigkeit
Tabelle 2: Mögliche Ausstattungsdefizite in Folge eines Traumas und aufgrund des Asylstatus (eigene Darstellung in Anlehnung an Staub-Bernasconi)
4.3 Austauschprobleme
Wie im Kapitel 4.1 Soziale Probleme auf der Grundlage des systemischen Paradigmas erläutert, sind
Menschen ein Teil von sozialen Systemen. Sie sind daher auf den Austausch und die Kommunikation
mit anderen Menschen und ihrer Umwelt angewiesen, um so ihre psychischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse zu befriedigen (Staub-Bernasconi, 1998, S.20). Die Basis für den Austausch stellen
Tauschmedien wie Wissen, Fähigkeiten, Attraktivität, Status und Position dar (Juliane Sagebiel, 2009,
S.120). Das Ausmass der Ausstattung ist entscheidend dafür, welchen Tauschwert ein Individuum in
einer Gesellschaft hat. Eine mangelnde individuelle Ausstattung infolge eines Traumas und / oder
Flucht aufgrund von Zwangsemigration kann problematische Austauschbeziehungen mit sich bringen. Menschen mit vielen Ausstattungsdefiziten gelten laut Staub-Bernasconi (1998) als uninteressante Tauschpartner und Tauschpartnerinnen. Eine mangelnde individuelle Ausstattung kann wiederum
zu problematischen Austauschbeziehungen führen. Diese zeigen sich in Form von asymmetrischen
Interaktionen, die sich dadurch äussern, dass eine der Interaktionspersonen sich gegenüber der anderen benachteiligt oder abhängig ist. Der Austausch erfolgt in diesem Fall weder gegenseitig noch
gleichwertig (S.20-23). Ungleiche Austauschprozesse enden auf kurz oder lang in sozialen Problemen
(Sagebiel, 2009, S.120). Als Beispiel einer asymmetrischen Austauschbeziehung sehen die Autorin32
nen die restriktive Asylpolitik, die mittels rechtlicher Beschränkungen die Integration Asylsuchender
verunmöglicht. Aufgrund des geltenden Arbeitsverbots und schlechter Voraussetzungen für eine Arbeitsanstellung sind asylsuchende Personen auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen, die wiederum
knapper bemessen wird als die ordentliche Sozialhilfe für die einheimische Bevölkerung. Dies führt
zum ungleichen Tausch von Gütern und verletzt das Bedürfnis nach Austauschgerechtigkeit.
4.4 Machtprobleme
Der Zugang zu den vielfältigen Ressourcen und zu den verschiedenen Teilsystemen der Gesellschaft
hängt nicht nur von den Bedürfnissen und Fähigkeiten der einzelnen Individuen, sondern auch massgeblich von der Verfügung von Machtquellen ab (Engelke et al., 2009, S.455). Wichtige Machtquellen
sind beispielsweise körperliche Stärke, ökonomisches Kapital, Bildungskapital, soziale Beziehungen
und Artikulationsvermögen. Die Gestaltung von Macht führt zur vertikalen Differenzierungen der
Gesellschaft. Einige Menschen besitzen dementsprechend mehr Macht als andere. Es gibt Menschen,
die ihre Ziele und Befehle durchsetzen können und andere, die diese wiederum befolgen müssen
(Engelke et al., 2009, S.456). Diese Machtkonstellation sagt etwas über die soziale Position aus, welche
ein Individuum in der Gesellschaft einnimmt. Machtbeziehungen sind das Resultat und die Voraussetzung für soziale Chancen und für Integration (Sagebiel, 2009, S.121). In Beziehungen, welche von
Abhängigkeit geprägt sind, geht es bei Machtlosigkeit auf individueller Ebene um das Problem der
Ohnmacht und Hilflosigkeit. Das heisst, es fehlen Machtquellen aufgrund mangelnder Ausstattung,
um sich aus solch einer Abhängigkeitslage befreien zu können. Die mangelnde oder fehlende Ausstattung eines Menschen führt zu einer Verletzung des Autonomie- und Kontrollbedürfnisses über das
eigene Leben (Staub-Bernasconi, 2007, S.185). Durch die strukturellen Rahmenbedingungen und die
dadurch entstehende organisierte Desintegration asylsuchender Personen, die eine tiefe sozioökonomische Ausstattung (Geld / Kapital / Arbeit) bewirken, entsteht eine ungleiche Machtverteilung.
4.5 Werte- und Kriterienprobleme
Soziale Probleme können auch durch vergesellschaftete Werte entstehen. Werte, die von vielen Menschen geteilt und weitergegeben werden, sind Elemente einer Kultur. Kriterien sind Werte, welche
eine Gesellschaft in Aushandlungsprozessen für alle oder für spezifische Gesellschaftsgruppen als
verpflichtend definiert hat und deren Umsetzung kontrolliert wird (Staub-Bernasconi, 1998, S.35).
Soziale Probleme in dieser Kategorie können dann entstehen, wenn für gewisse problematische Bereiche Kriterien nicht vorhanden sind oder vorhandene Kriterien willkürlich oder gar nicht angewendet werden (Engelke et al., 2009, S.456). Als Beispiel nennt Staub-Bernasconi die Lohndiskrepanz
zwischen Frauen und Männern. Trotz gesetzlich geregelter Gleichstellung betreffend Einkommen
im Erwerbsleben verdienen Frauen oft weniger als Männer (Staub-Bernasconi, 1994; zit. in Engelke
et al., 2009, S.456). Die Autorinnen sehen bei Asylsuchenden folgendes Werte- und Kriterienproblem: Trotz der Vorstellung der in der Schweiz herrschenden Chancengleichheit haben insbesondere
Asylsuchende weniger Chancen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, aufgrund der Herkunft, des
Namens oder des Rechtsstatus. Diese Chancenungleichheit kann bei Asylsuchenden zu sozialen Problemen führen.
33
5 Handlungsauftrag und –bedarf für die Soziale Arbeit
Im Kapitel 1.2 Motivation und Berufsrelevanz wurde dargelegt, dass viele Fachpersonen den qualifizierten Umgang mit traumatisierten Personen als Hoheitsgebiet der Medizin und Psychotherapie
erachten und dass kein spezifischer sozialarbeiterischer Auftrag in der Traumabewältigung bestehe.
Die Aufgabe der Sozialarbeitenden bestünde darin, die Klientel an entsprechende Einrichtungen zu
verweisen. Des Weiteren wurde in dieser Arbeit mehrfach deutlich, dass gemäss Asylgesetzt kein
Integrationsauftrag für asylsuchende Personen vorhanden ist. Ob und inwieweit eine Zuständigkeit
hinsichtlich traumatisierter Asylsuchender besteht, soll hier näher beleuchtet werden.
Asylsuchende stellen eine besonders vulnerable Personengruppe dar und wie dem Kenntnisstand
zu entnehmen ist, sind asylsuchende Personen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an einer psychischen Störung zu erkranken. In Anlehnung an die Definition der International Federation of Social
Workers Definition of Social Work (IFSW) sowie der International Association of Schools of Social
Work (IASSW) von Sozialer Arbeit fördert Soziale Arbeit „(. . .) die Ermächtigung und Befreiung von
Menschen mit dem Ziel, das Wohlbefinden der einzelnen Menschen anzuheben (. . .)“ (AvenirSocial,
2010, S.8). Des Weiteren verpflichtet sich die Soziale Arbeit durch ihren Auftrag und ihr Menschenbild den Menschen, denen besondere Schutzbedürftigkeit zusteht und „die vorübergehend oder dauernd in der Verwirklichung ihres Lebens illegitim eingeschränkt oder deren Zugang zu und Teilhabe
an gesellschaftlichen Ressourcen ungenügend sind“ (AvenirSocial, 2010, S.6). Betrachtet man diese
Überlegungen sowie den hohen Stellenwert der Sozialen Arbeit als Profession, wird rasch klar, dass
berufliche Kompetenzen auf diesem Arbeitsgebiet von hoher Relevanz sind. Corinna Scherwath und
Sibylle Friedrich (2014) erachten Traumatisierungen als „Teil von Lebensgeschichten“ und sich von
sozialarbeiterischen Zuständigkeiten in diesem Kontext zu distanzieren, halten sie daher für paradox
(S.11).
Wie aus den Ausführungen aus dem Kapitel 4 Auswirkungen eines Traumas und des Asylverfahrens
hervorgeht, können traumatisierte Asylsuchende auf der Ausstattungs-, Austausch-, Macht- und
Werte- und Kriteriendimension soziale Probleme entwickeln. Staub-Bernasconi (1998) sieht in sozialen Problemen „Menschen als Mitglieder von sozialen (Teil-) Systemen mit mehrfacher, sich überlagernder und gegenseitig verstärkender Ausstattungs-, Austausch-, Macht- und Kriterienproblematik,
die sie aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht selber zu lösen vermögen“
(S.51). Die rechtliche Rahmung des Asylwesens hat einen massgeblichen Einfluss auf die Bedürfnisbefriedigung dieser Klientel und bestimmt über deren gesellschaftliche Teilhabe und Teilsein. Weiter
geht aus dem vorangehenden Kapitel hervor, dass ein Trauma Bedürfnisverletzungen in allen vier Kategorien nach Staub-Bernasconi mit sich ziehen und infolgedessen das Wohlbefinden traumatisierter
Personen mindern kann. Dies führt zu der Beurteilung, dass ein Trauma in Kombination mit einem
unsicheren Aufenthaltsstatus mit dessen rechtlichen Folgen und Nachteilen zu sozialen Problemen
führen kann. Gegenstand der Sozialen Arbeit sind laut Staub-Bernasconi (1995) soziale Probleme
(S.105). Daraus lässt sich schliessen, dass ein klarer Handlungsauftrag für die Soziale Arbeit besteht,
der über die Triage an medizinisch-psychotherapeutische Organisationen und einfacher Finanzhilfe
hinausreicht.
34
6 Beratungs- und Interventionsansätze der Sozialarbeit
In diesem Kapitel werden konkrete sozialarbeiterische Beratungs- und Interventionsansätze aufgezeigt, die das Wohlbefinden der traumatisierten Asylsuchenden steigern können. Zu diesem Zweck
fliessen die gewonnenen Erkenntnisse aus den Kapiteln 2 bis 5 in die Handlungsanleitungen ein und
werden mit weiteren bedeutenden Interventionsansätzen bezüglich der Arbeit mit traumatisierten
Asylsuchenden ergänzt. Bei sozialarbeiterischen Interventionen stehen die traumatischen Erfahrungen, im Gegensatz zur Psychotherapie, nicht zwingend im Vordergrund. Dennoch können sie je nach
Beziehung zwischen dem Sozialarbeiter oder der Sozialarbeiterin und dem Klienten oder der Klientin Gegenstand der Gespräche sein. Die professionelle Zusammenarbeit mit Migranten und Migrantinnen verlangt von Sozialarbeitenden Kompetenzen im Bereich des kultur- und migrationssensiblen
Handelns, die einen weiteren Gegenstand der folgenden Kapitel darstellt.
Die Autorinnen dieser Bachelorarbeit sind sich bewusst, dass die Beratungs- und Interventionsansätze auf Grund des institutionellen Auftrages sowie der zeitlichen Kapazitäten von Sozialarbeitenden nur unterschiedlich genutzt werden können. Diese Bachelorarbeit soll einen breiten Überblick
über Handlungs- und Interventionsansätze in der Zusammenarbeit mit traumatisierten Personen mit
hängigem Asylverfahren bieten. Fachpersonen der Sozialarbeit haben so die Möglichkeit, diejenigen
Ansätze in ihre Arbeit zu integrieren, die sich in ihrem persönlichen beruflichen Kontext am ehesten
eignen.
6.1 Interkulturelle Beratung
In den folgenden Kapiteln wird auf Kompetenzen von Sozialarbeitenden eingegangen, die in einem
interkulturellen Praxisfeld vonnöten sind. Ausserdem gehen die Autorinnen auf die interkulturelle
Öffnung von Organisationen und sozialen Betrieben ein und wie der Umgang mit Sprachbarrieren
in der Zusammenarbeit mit Asylsuchenden mithilfe von interkulturellen Dolmetschern und Dolmetscherinnen zu meistern ist.
6.1.1 Interkulturelle Kompetenzen
Damit Professionelle der Sozialen Arbeit im Asylwesen erfolgreich handeln können, brauchen sie
neben fundiertem Wissen auf diesem Fachgebiet auch Fähigkeiten und Kompetenzen im migrationssensiblen Handeln. Dazu ist eine interkulturelle Soziale Arbeit nötig, welche Freise (2005) folgendermassen definiert:
Interkulturelle Soziale Arbeit ist problem- und ressourcenorientiert, fördert den Austausch zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft, hilft dabei, Tendenzen gegenseitiger Abschottung von Mehrheit und Minderheiten abzubauen, wechselseitige Akzeptanz gegenüber kulturellen Besonderheiten weiter zu entwickeln und
Probleme, die sich aus der Zuwanderung für die Migrantinnen und Migranten und für
die Aufnahmegesellschaft ergeben, auf der Grundlage humanitärer Grundsätze zu bearbeiten (S.19).
Für eine gelingende interkulturelle Soziale Arbeit ist es von Wichtigkeit, dass Fachpersonen in den
Beratungsstellen über interkulturelle Kompetenzen verfügen. Mit der Frage, was genau zu interkulturellen Kompetenzen gezählt wird, haben sich bereits zahlreiche Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen beschäftigt, bisher existiert hierzu noch keine einheitliche Definition (Hiba Dawod, 2015,
35
S.101). Wolfgang Hinz-Rommel bezeichnet interkulturelle Kompetenz als die wesentliche Fähigkeit, angemessen und erfolgreich in einer fremdkulturellen Umgebung oder mit Angehörigen anderer ethnischer Gruppen zu kommunizieren“ (Wolfgang Hinz-Rimmel, 1994; zit. in Davod, 2015,
S.101.). Stefan Gaitanides bezeichnet interkulturelle Kompetenzen als ein „Set“ von Fähigkeiten, welche es einer Person ermöglichen, in einer kulturellen Situation unabhängig, kultursensibel und wirkungsvoll zu handeln (Stefan Gaitanides, 2004; zit. in Dawod, 2015, S.101-102). Laut
Annelie Knapp (2013) kann man interkulturelle Kompetenzen in vier verschiedene Bereiche unterteilen (S.91). Zu den interkulturell relevanten allgemeinen Persönlichkeitszügen gehören, neben
einer gewissen psychischen Belastbarkeit und Fähigkeit zur Stressbewältigung, eine grundsätzliche Offenheit der Sozialarbeitenden gegenüber Neuem. Sie befähigt dazu, mit Ungewohntem und Andersartigem unbefangen und nicht wertend umzugehen. Zu den interkulturell relevanten sozialen Kompetenzen zählen zunächst einmal die Fähigkeiten, sich selber
realistisch und differenziert wahrzunehmen, aber auch das Akzeptieren der eigenen Grenzen sowie das Eingestehen von möglichen Gefühlen der Befremdung. Ausserdem braucht es die Fähigkeit zur Rollen- und Perspektivenübernahme. Der dritte Kompetenzbereich bedingt spezifische Kulturkompetenzen, wie beispielsweise Sprachkenntnisse oder die Vertrautheit mit kulturspezifischen
Bedeutungsmustern, bestimmten Ritualen oder Tabus anderer Kulturen. Der vierte und letzte Bereich sind kulturallgemeine Kompetenzen. Dazu zählen neben eigenen Erfahrungen mit psychischen und sozialen Adaptionsprozessen und den dabei auftretenden Zugehörigkeitsfragen
vor allem auch Kenntnisse über Selbst- und Fremdstereotypisierungen (Knapp, 2013, S.91). Neben diesen vier Bereichen der interkulturellen Kompetenz ist auch eine reflektierte und fair gestaltete Beziehungsarbeit von grosser Bedeutung. Gerade in interkulturellen Begegnungen
zwischen Einheimischen und Migranten ist die Beziehungsarbeit umso bedeutender, da die meisten Begegnungen durch Machtasymmetrien gekennzeichnet sind. Diese Asymmetrien können sowohl durch die Ungleichheiten des rechtlichen und sozialen Status als auch durch unterschiedliche Verteilung ökonomischer Ressourcen entstehen. Diese Machtungleichheit wird
in der professionellen Beratung durch die institutionell bedingte Amtsautorität, wie sie in sozialhilfeentrichtenden Organisationen besteht, noch weiter verstärkt und ist laut Knapp (2013)
die grösste Störungsquelle bei der interkulturellen Kommunikation zwischen Fachpersonen
und Migranten (ebd.). Georg Auenheimer vertritt die Meinung, dass es die Hauptaufgabe von
interkulturell kompetenten Fachpersonen ist, sich auf diese Ungleichheit zu sensibilisieren und sie so weit wie möglich zu vermeiden (Auernheimer, 2007; zit. in Emra Ilgün-Birhimeoglu, 2013, S.102). Annette Boeger betont, dass es für einen erfolgreichen Beratungsablauf
wichtig ist, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, welche auf Gegenseitigkeit beruht (Boeger,
2009; zit. in ebd.). Hierfür sind die Fähigkeit und Bereitschaft zur Empathie, eine bedingungslose
Akzeptanz sowie eine respektvolle Haltung erforderlich (ebd.). Im Kapitel 6.3 Professionelle Beziehungsgestaltung mit traumatisierten Klienten und Klientinnen vertiefen die Autorinnen weitere wichtige Aspekte in der Beziehungsgestaltung zwischen den traumatisierten Adressaten und Adressatinnen und Sozialarbeitenden.
An dieser Stelle erscheint es den Autorinnen wichtig zu erwähnen, dass das Konzept der interkulturellen Kompetenz nicht kritikfrei ist. Paul Mecheril weist beispielsweise zurecht auf die Gefahr
der Kulturalisierung hin, bei der die Ursachen der Probleme stets in der Kultur eines Menschen
oder Bevölkerungsgruppe gesucht und die Erklärungsfaktoren wie „Geschlecht“ und „Schicht“
zu wenig fokussiert werden (Mecheril, 2008; zit. in Ilgün-Birhimeoglu, 2013, S.99). Veronika Fischer (2006) ist ebenfalls der Meinung, dass sich interkulturell sensibilisierte Fachpersonen
stets auch gesellschaftlicher, globaler und institutioneller Bedingungen bewusst sein müssen,
um von dort herbeigeführte Probleme nicht im Individuum oder in dessen Kultur zu suchen und somit nicht zu Unrecht fälschlicherweise Kulturalisierung oder Psychologisierung
zu betreiben (Fischer, 2006; zit. in ebd.). Laut Ilgün-Birhimeoglu (2013) ist dafür ein
Fachwissen über rassistische Strukturen einer Gesellschaft, grundlegende gesetzliche Normen
36
sowie ökonomische und soziale Gegebenheiten elementar. Durch dieses Wissen können
Probleme differenziert betrachtet und fehlgeleitete Ursachenquellen in der Situationsanalyse
verringert werden (S.102).
6.1.2 Interkulturelle Öffnung
Mecheril und Hinz-Rommel weisen nebst interkultureller Kompetenzen auf die Vorteile einer interkulturellen Öffnung einer Organisation hin (Mecheril, 2004 & Hinz-Rommel, 1994; zit. in Ilgün-Birhimeoglu, 2013, S.104). Darunter verstehen sie eine heterogene Vertretung von Mitarbeitenden in
einer Organisation mit Migrationshintergrund. Dies führt zu einer Mehrsprachigkeit der Organisation, was wiederum dazu beiträgt, Sprachbarrieren und Verständigungsprobleme zu minimieren. Beratende mit einem anderen ethnischen Hintergrund würden nicht selten einen Vertrauensvorschuss
seitens der Klientel geniessen im Vergleich zu Professionellen ohne Migrationshintergrund. Durch
einen vermehrten Anteil an ausländischen Mitarbeitenden sendet die Organisation ein Signal nach
aussen; sie erachtet Migrationsangehörige nicht nur als die eigene Klientel, sondern diese sorgen
auch auf Seite der professionellen Dienstleister für eine ausgewogene Durchmischung der Ethnien
(Ilgün-Birhimeoglu, 2013, S.105).
6.1.3 Umgang mit Sprachbarrieren und Dolmetschern
Verständigung ist die Grundvoraussetzung für jegliche Zusammenarbeit in der Beratung. Verstehen und Verstanden werden schafft Vertrauen und fördert die Kooperationsbereitschaft (Michael
Müller, 2014). Sich nicht verständigen zu können, bedeutet für viele Migranten und Migrantinnen
eine Demütigung und wird als beschämend empfunden. In der Beratung geht es um Bedürfnisse,
Wünsche und um den Ausdruck von Emotionen, die am besten in der Muttersprache vermittelt
werden können. Ohne die Möglichkeit sich angemessen verständigen zu können, gehen wichtige Details verloren, die gegebenenfalls eine zentrale Rolle spielen können, wenn es darum geht,
vollständige Informationen zu erhalten. Ausserdem ist die Möglichkeit, in der Muttersprache zu
kommunizieren, oft eine Erleichterung für die Klientel (Jutta Bierwirth & Abdoulayse Amadou,
2013, S.76-77). Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK)
empfiehlt deshalb das Einsetzen von Dolmetschern und Dolmetscherinnen. Sie sind der Meinung,
dass die „Beseitigung sprachlicher Barrieren eine Grundvoraussetzung ist, um den Bedarf der sozialhilfebeziehenden Person korrekt festzustellen und die staatliche Verpflichtung angemessen zu
erfüllen“ (SODK, 2010; zit. in INTERPRET, 2016, S.82). Laut Bierwirth und Amadou (2013) wird
das Übersetzen jedoch viel zu oft als reines Übersetzen von einer Sprache in die andere verstanden.
Dies führt dazu, dass Personen wie beispielsweise Familienmitglieder oder Bekannte hinzugezogen
werden, die abgesehen von der gleichen Sprache wie der Klient oder die Klientin über keine anderen
notwendigen Fähigkeiten verfügen, die in einem so sensiblen Umfeld von grosser Bedeutung sind
(Bierwirth & Amadou, 2013, S.83). Dies, obwohl die Dolmetscherleistungen im Normalfall von
Sozialhilfebehörden finanziert werden würden (SODK, 2010; zit. in INTERPRET, 2016, S.88). Das
Einbeziehen von Verwandten und Bekannten ist besonders problematisch, da diese oft emotional
in die ganze Situation verstrickt sind. Sie neigen dazu, ihre eigenen Werte und Interpretationen einzubringen. Zudem ist es fragwürdig, wenn Kinder Erlebnisse ihrer Eltern, wie beispielsweise sexualisierter Gewalt, übersetzen müssen. Kinder sind der komplexen und herausfordernden Aufgabe
und der damit einhergehenden Verantwortung in der Regel nicht gewachsen. Ausserdem führt das
Einbeziehen von Kindern zu einem Rollen und Positionswechsel innerhalb des Familiensystems,
was zu weiteren Konflikten führen kann (Bierwirth & Amadou, 2013, S.75-76). Die SODK empfehlt
37
aus diesem Grund den Einbezug von interkulturellen Dolmetschern und Dolmetscherinnen
(SODK, 2010; zit. in INTERPRET, 2016, S.82). Laut INTERPRET, der Schweizerischen Interessensgemeinschaft für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln, kann interkulturelles Dolmetschen
wie folgt definiert werden:
Interkulturelles Dolmetschen bezeichnet die mündliche Übertragung (. . .) des Gesprochenen von einer Sprache in eine andere unter Berücksichtigung des sozialen und
kulturellen Hintergrunds der Gesprächsteilnehmenden. Es findet in einer Trialogsituation – einem „Dialog zu Dritt“ – statt und kommt insbesondere in den Bereichen
Bildung, Gesundheit und Soziales zum Einsatz (INTERPRET, 2016, S.5).
Interkulturelle Dolmetscher und Dolmetscherinnen sind im Normalfall speziell geschulte Fachpersonen mit eigenem Migrationshintergrund. Die Ausbildung zum interkulturellen Dolmetscher
und Dolmetscherin wird mit einem eidgenössischen Fachausweis zertifiziert. (INTERPRET, ohne
Datum). Neben der Kenntnis mindestens einer Amtssprache sowie mindestens einer Übersetzungssprache, verfügen sie auch über massgebende Techniken des konsekutiven2 Dolmetschens. Sie übersetzen beidseitig, vollständig, sinngenau und möglichst wortgetreu. Zudem sind Kenntnisse über einen grundlegenden Fachwortschatz im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich nötig und es ist
wichtig, dass sie in der Lage sind, Fakten und Zusammenhänge verständlich und adressatengerecht
darzustellen (INTERPRET, 2016, S.5). Im Rahmen der Ausbildung zum interkulturellen Dolmetschenden werden die Fachpersonen im Bereich des therapeutischen Gesprächs geschult, um adäquat
zwischen therapierender oder beratender Person und Migrant und Migrantin vermitteln zu können
(INTERPRET, ohne Datum). In einem traumasensiblen Praxisfeld sind diese Kompetenzen von Dolmetschenden von hoher Relevanz. Bei der Auswahl der interkulturell dolmetschenden Person sollte
gemäss Bierwirth und Amadou (2013) auf bestimmte Personenmerkmale geachtet werden, die eine
erfolgreiche Beziehungsaufnahme erleichtern können. Dies ist bei Klienten und Klientinnen, die aus
Konfliktregionen stammen, besonders von Bedeutung. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Ethnie, Religionsgemeinschaft oder zu einer politischen Gruppierung kann ein Grund für eine misstrauische und ablehnende Haltung des Klienten oder der Klientin gegenüber der dolmetschenden Person
sein. Bei tamilischen Klienten oder Klientinnen aus Sri Lanka kann beispielsweise die politische Orientierung beziehungsweise die Sympathie oder die Zugehörigkeit der tamilischen Unabhängigkeitsbewegung zu Vorbehalten gegenüber der dolmetschenden Person führen. Deshalb ist es bei der Wahl
des Dolmetschers oder der Dolmetscherin wichtig, auf solche politischen oder gesellschaftlichen Diskrepanzen zu achten oder mit Hilfe der dolmetschenden Person diese Störungsquellen oder Einflüsse
auf das Gespräch zu lokalisieren. Abgesehen davon, ob eine solche Abstimmung der dolmetschenden Person auf den Klienten oder die Klientin möglich ist oder nicht, braucht es für die Minimierung von Irritationen eine Gestaltung des Beratungssettings, die Aufklärung über die Bedingungen
des Gespräches sowie Transparenz. Dazu gehören beispielsweise Informationen über Frequenz und
Dauer der Beratung. Für das Gespräch sollte genügend Zeit für die Vor- und Nachbereitung einberechnet werden. Im Vorfeld sollte die dolmetschende Person über Inhalte und Ziele des Gespräches
aufgeklärt werden. Im Anschluss an das Gespräch können Schwierigkeiten im Übersetzungsprozess
oder mögliche Irritationen besprochen werden. Auch unverstandene Äusserungen, welche vielleicht
kulturelle oder religiöse Bedeutungen haben, können so geklärt werden (Bierwirth & Amadou, 2013,
S.79-81). Bierwirth und Amadou (2013) weisen auch auf die immense Wichtigkeit der Einhaltung
der Schweigepflicht hin. Da Migranten und Migrantinnen oft untereinander vernetzt und bekannt
sind, müssen sich Klienten und Klientinnen sicher sein können, dass ihre Erzählungen nicht in der
jeweiligen Community bekannt werden. Diese Bedenken seitens der Adressatenschaft führt oft zu
Misstrauen gegenüber der dolmetschenden Person (S.80). Ein weiterer Aspekt, der grossen Einfluss
2
Versetztes Übersetzten in kleinen Abschnitten und in der Ich-Form
38
auf das Gespräch haben kann und nicht in Vergessenheit geraten soll, ist die Sitzordnung. Die dolmetschende Person sollte weder hinter dem Klienten oder der Klientin noch neben der beratenden
Person sitzen. Idealerweise befindet sie sich räumlich zwischen der Fachperson und dem Klienten
oder der Klientin. Beratende Person und Klient oder Klientin sitzen sich gegenüber und die dolmetschende Person nimmt seitlich von beiden Platz. Sitzen die beratende und dolmetschende Person
nebeneinander, laufen sie nämlich Gefahr, eine Einheit zu bilden, was zu einem Machtgefälle führen kann. Die Sitzordnung im dargestellten Dreieck eröffnet die beste Möglichkeit, die entstehende
Beziehungskonstellation auch räumlich darzustellen und sie nicht bereits durch die Sitzordnung
zu manipulieren (Ernestine Wohlfahrt & Manfred Zaumseil, 2006, S.182). Während des Gespräches sollte seitens der beratenden Person darauf geachtet werden, dass das Wort direkt an den Klienten oder die Klientin gerichtet wird und die dolmetschende Person in der Ich-Form übersetzt
(Adekvat, ohne Datum). Dadurch fühlt sich der Klient oder die Klientin direkt angesprochen.
6.2 Verhaltensorienterter Zugang
In Kapitel 3.3 Traumafolgestörungen haben die Autorinnen erläutert, dass sich ein Trauma durch
diverse Symptome, unter anderem durch auffälliges Verhalten, äussern kann. Laut Scherwath und
Friedrich (2014) geraten in der sozialarbeiterischen Beratung diese Symptome manchmal stärker als
das innere Leiden eines Klienten oder einer Klientin in den Fokus der Fachpersonen (S.61). Wenn
professionelle der Sozialen Arbeit die Kausalität einer psychischen Erkrankung und der daraus resultierenden Verhaltensweisen nicht zu deuten vermögen, kann dies laut Hubschmid und Solèr (1998)
zu Irritationen und falschen Interventionen führen (S.14-18).
Lösungsprozesse, die kein ausreichendes Sinnverstehen enthalten, führen gemäss Scherwath und
Friedrich (2014) schnell zu Misserfolgen. Die Konsequenz davon ist, dass dieses Scheitern oft den
Klienten und Klientinnen zur Last gelegt wird. So kann es seitens der Beratenden zu Zuschreibungen
kommen, die den Adressaten oder Adressatinnen unterstellen, sich zu verweigern oder sich nicht
richtig beteiligen zu wollen. Es liegt daher in der Verantwortung der Fachpersonen, eine Grundhaltung einzunehmen, die darauf ausgelegt ist, den Lösungsprozess zugunsten der Adressaten und
Adressatinnen zu gestalten. Dazu braucht es ein hinreichendes Verständnis der vorliegenden Problematik, um dann auf der Handlungsebene passende individuelle Lösungsansätze generieren zu
können. Dazu kann ein verstehensorienterter Zugang als Basis der Prozessgestaltung hilfreich sein.
Verstehensorientiertes Arbeiten bedeutet nicht, jegliche Verhaltensweisen des Klienten oder der
Klientin gut zu heissen. Vielmehr geht es darum, das gezeigte Verhalten zu ergründen und an den
Wurzeln und nicht nur an den Symptomen zu arbeiten. Demnach ist es auch mit einem verhaltensorienterten Zugang möglich, sich in Bezug auf Fehlverhaltensweisen klar zu positionieren. Dabei
sollte aber parallel immer auch ein Verstehensangebot gemacht werden, auf dessen Grundlage Neuorientierungen besser möglich sind als auf der Basis von Ermahnungen und Bestrafungen. In dem
verhaltensorientierten Arbeiten geht es darum, sich einen Zugang zu erarbeiten zu der persönlichen
Not des betroffenen Menschen, aufgrund derer es zu unangemessenem Verhalten kommt, und nicht
um das Rechtfertigen dieser Verhaltensweisen (S.60-61).
Konzept des guten Grundes
Das gängige Denkmodell „Konzept des guten Grundes“ kann für den verstehensorientierten Zugang
gemäss Scherwath und Friedrich (2014) als Orientierung in der Praxis dienen. Dieses Modell basiert
auf „Grundannahmen, die davon ausgehen, dass das Verhalten von Menschen normalerweise nicht
39
destruktiv motiviert ist, sondern aus dem inneren System des Menschen heraus Sinn ergibt“ (S.63).
Um sich dem Sinn des Verhaltens anzunähern und damit zu einem tieferen individuellen Fallverständnis zu gelangen, können gemäss Scherwath und Friedrich (2014) folgende drei Axiome hilfreich
sein (S.63-68). Sie werden nachfolgend erläutert.
1. Verhaltensweisen basieren immer auf menschlichen Bedürfnissen
Dieses Axiom entschlüsselt laut Scherwath und Friedrich (2014) das Verhalten von Individuen im
Zusammenhang mit ihren Bedürfnissen. Ein auffälliges Verhalten wird folglich nicht als eine Störung
angesehen, sondern wird als ein besonderes Bedürfnis gedeutet. Eine solche Herangehensweise kann
für traumatisierte Personen von grosser Bedeutung sein, da sie diverse „Verletzungen und Mangelerlebnisse“ in Bezug auf ihre Grundbedürfnisse erleiden müssen. Aufgrund dieser Überlegungen stellt
sich für Professionelle der Sozialarbeit folgende Kernfrage: „Welche Grundbedürfnisse, die aktuell
nicht befriedigt werden oder biografisch mangelhaft versorgt wurden, kommen in der wahrgenommenen Symptomatik zum Ausdruck?“ Aus der Beantwortung dieser Frage lassen sich anschliessend
Handlungen und Ziele ableiten, die das Mangelerleben bearbeiten oder soweit wie möglich beseitigen
sollen (S.64).
2. Positive Absichten bestimmen menschliche Verhaltensweisen
Dieses Axiom geht von der Grundannahme aus, dass hinter jedem Verhalten eines Menschen eine
positive Absicht steckt. Dies erfordert einen Perspektivenwechsel, der die Aufmerksamkeit weg vom
negativen Effekt eines Verhaltens hin zu den inneren Zielen einer Person lenkt. Dabei stellt sich die
Frage, was jemand mit diesem Verhalten versucht für sich zu bezwecken. Mittels eines Zugangs über
die positiven Absichten soll die Klientel darin unterstützt werden, alternative Möglichkeiten für die
gleichen Absichten auszuprobieren. Wenn zuverlässige Alternativen oder neu angepasste Muster gefunden werden, können laut diesem Konzept Verhaltensänderungen entstehen. Hinter traumaspezifischen Symptomen und Verhaltensweisen finden sich oft positive Absichten, wie beispielsweise das
Wiedererlangen von Macht und Kontrolle über das eigene Leben. Diese Absicht soll die Person vor
erneuter Gefahr und Schmerzerfahrungen schützen und das Überleben sichern (Scherwath & Friedrich, 2014, S.64-65).
3. Traumaspezifisches Symptomverstehen
Das dritte Axiom bezieht sich auf das richtige Einordnen einzelner Verhaltensfragmente der Traumatisierung. Die Frage nach den Bedürfnissen oder nach den positiven Absichten, wie vorgängig
erläutert, kann auch für die Entschlüsselung des Verhaltens von Menschen von Nutzen sein. Lutz Besser schlägt als zusätzliche Unterstützung im Zusammenhang mit Symptomverstehen folgende Frage
zur Orientierung vor: „Was von der präsentierten Symptomatik könnte fragmentarischer Teil oder
kompensatorische Reaktion eines traumatischen Ereignisses sein?“ (Besser, 2008; zit. in Scherwath &
Friedrich, 2014, S.66). Das Ziel dieser Fragestellung ist gemäss Scherwath und Friedrich (2014) ein
aktuelles Symptom in einem erweiterten Zusammenhang zu verstehen und somit auch für die betroffene Person nachvollziehbarer und damit akzeptabler zu machen. Das Verhalten wirkt so weniger
abweichend und es kann helfen, unverarbeitete Verletzungen aufzuspüren (S.67).
Bedürfnisorientierte Auslegungen, das Anerkennen positiver Absichten sowie das Einordnen einzelner
Verhaltensfragmente können laut Scherwath und Friedrich (2014) zu einer deutlichen Entlastung der
Betroffenen führen. Alle drei Zugänge dienen als wesentliche Prämisse einer feinfühligen Wahrnehmung
gegenüber traumatisierten Klienten und Klientinnen. Diese Feinfühligkeit wiederum gilt als wesentliches Kriterium für die Gestaltung einer tragfähigen Beziehung (S.68). Auf das Konzept der Feinfühligkeit
wird im Kapitel 6.3.1 Förderliche Aspekte für den Aufbau einer tragfähigen Beziehung näher eingegangen.
40
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die erläuterten Axiome eines verstehensorientierten
Zugangs darauf ausgerichtet sind, traumaspezifische Symptome richtig zu deuten und zu verstehen
und dadurch konstruktive Lösungen zur Bearbeitung der alten, problembehafteten Verhaltensweisen
zu finden. Des Weiteren dient der verstehensorientierte Zugang als Grundlage für den Aufbau einer
tragfähigen Beziehung, welche im nächsten Kapitel erläutert wird.
6.3 Professionelle Beziehungsgestaltung mit traumatisierten Klienten und Klientinnen
Laut dem Berufskodex der Sozialen Arbeit ist das professionelle Lösen beziehungsweise Vermeiden
von sozialen Problemen die Hauptaufgabe und das Ziel Sozialer Arbeit. Durch sozialarbeiterische Interventionen sollen Handlungsoptionen von Individuen und Gruppen erweitert und Möglichkeiten
eröffnet werden (AvenirSocial, 2010, S.6). Grundlage dafür bildet die Beziehung zwischen der Klientel und der beratenden Person, welche laut Susanne Nussbeck (2014) die wichtigste Variabel im Beratungsprozess darstellt (S.110). Ohne eine tragfähige Beziehung ist eine inhaltliche Arbeit, also das
Lösen und Vermeiden von Problemen, nicht möglich (Johannes Herwig-Lempp, 2002; zit. in Jacqueline Nagele, 2010, S.7). Die professionelle Beziehungsgestaltung mit traumatisierten Asylsuchenden
birgt jedoch einige Stolpersteine. Eine schwere Traumatisierung erschüttert die Vertrauensbasis. Dies
betrifft insbesondere Opfer von interpersonellen oder mehrfachen Traumata wie Vergewaltigungsoder Folteropfer (Maercker, 2003, S.55). Traumatisierte Menschen müssen daher häufig zuerst wieder auf beschwerliche Art und Weise lernen, sich auf Beziehungen einzulassen, um wieder Vertrauen fassen zu können (Hanswille & Kissenbeck, 2010, S.124). Paradoxerweise sind jedoch gerade für
traumatisierte Personen soziale Beziehungen von grundlegender Bedeutung. Gahleitner et al. (2012)
weisen darauf hin, dass diverse Spezialisten aus traumpädagogischen Fachkreisen die Relevanz von
tragfähigen sozialen Beziehungen als elementar betrachten. Sichere Beziehungserfahrungen ermöglichen es den Betroffenen, wieder Vertrauen in die eigene Person und auch zur Aussenwelt aufzubauen.
Zudem helfen sie dabei verlorenes Kontrollvermögen zurückzuerlangen und sich Fähigkeiten wie
planvolles und zielorientiertes Handeln erneut anzueignen (S.35).
Damit die Entstehung einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zwischen Sozialarbeitenden und traumatisierten Asylsuchenden gelingt, gilt es daher einige Grundsätze nebst migrationssensiblem und interkulturellem Handeln im Umgang mit traumatisierten Menschen zu beachten. Im Folgenden wird
dargelegt, wie der Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung ermöglicht werden kann. Dazu werden
sowohl förderliche als auch hinderliche Aspekte für die Interaktionsgestaltung mit traumatisierten
Asylsuchenden erläutert.
6.3.1 Förderliche Aspekte für den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung
In einem ersten Schritt wird auf förderliche Faktoren in der Zusammenarbeit mit traumatisierten
Personen und für den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Klient oder Klientin und
Sozialarbeitenden eingegangen.
Grundprinzipien der Beziehungsgestaltung mit traumatisierten Personen
Gemäss Gräbener (2013) ist insbesondere in der Zusammenarbeit mit Klienten und Klientinnen mit
einem vorangegangenen Trauma ein stabiler, vorhersehbarer und für sie kontrollierbarer professioneller Rahmen von grosser Bedeutung. Es ist wichtig, dass Sozialarbeitende in Absprache mit den
Betroffenen alles versuchen, um deren Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Dies beginnt beispielsweise mit
der Gestaltung des Gesprächsortes – damit Trigger vermieden werden- und einer angemessenen kör41
perlichen Distanz. Betroffene sollten genau darüber informiert werden, was im Verlauf der Zusammenarbeit auf sie zukommen wird und wie die nächsten Schritte jeweils aussehen werden. Dabei ist,
auch wenn in der gesetzlichen Sozialarbeit besonders schwierig, darauf zu achten, den Betroffenen
möglichst viel Entscheidungsspielraum zur Verfügung zu stellen (S.110-111). Herman (2014) weist
nämlich daraufhin, dass jede Form von Intervention, die den Betroffenen die Entscheidungsfreiheit
und Eigenverantwortlichkeit entzieht, der Bewältigung des Traumas entgegenwirkt. Daraus resultiert
die Gefahr, dass die Klientinnen oder Klienten – ähnlich der traumatischen Erfahrung – in eine
unterlegene Position geraten (S.183-184). Darüber hinaus ist es gemäss Gräbener (2013) wichtig,
dass sich die Klienten und Klientinnen verstanden fühlen. Eine neutrale, abwartende professionelle Haltung bei traumatisierten Personen führt dabei nicht zum Ziel (S.110). Laut Knaevelsrud und
Maercker (2008) braucht es eine „grundsätzliche Parteilichkeit“ für die Klienten und Klientinnen.
Insbesondere dann, wenn das Trauma durch einen Menschen verursacht wurde und es demnach
einen Täter oder eine Täterin gibt. Die Schuldfrage muss in diesem Fall klar der Tatsperson zugeschrieben werden (S.946). Herman (2014) stimmt dem zu, legt jedoch nahe, dass sich Fachpersonen
zwar gegenüber Klientinnen und Klienten solidarisch zeigen sollten, dies aber nicht heissen soll, dass
traumatisierte Personen als vollkommen und unfehlbar zu erklären sind (S.186).
Feinfühliges Verhalten
Ein hilfreiches Konzept in Bezug auf die professionelle Beziehungsgestaltung mit traumatisierten Klienten und Klientinnen ist gemäss Scherwath und Friedrich (2014) das „Konzept der Feinfühligkeit“
aus der Bindungstheorie (S.83). Obwohl sich dieses Konzept ursprünglich auf die Gestaltung frühkindlicher Eltern-Kind-Beziehungen bezieht, eignet es sich laut Scherwath und Friedrich (2014) auch
zum Herstellen sicherer Bindungsbeziehungen und zur Überwindung traumabezogener Bindungserfahrungen (ebd.).
Die Entwicklung des „Konzepts der Feinfühligkeit“ geht auf Mary Ainsworth zurück. Diese untersuchte vor dem Hintergrund der Bindungstheorie die Bindungsqualität von Kleinkindern. Im Verlaufe ihrer Studien gelangte sie zur Erkenntnis, dass Kinder ein sicheres Bildungsmuster entwickelten
oder aufbauten, wenn die Mutter in der Kindheit einen feinfühligen Umgang zu ihrem Kind pflegte.
Zeichnete sich die Mutter in der Kindheit nicht durch besonders feinfühliges Verhalten aus, entwickelt das Kind öfter ein unsicheres Bindungsmuster (Karl Heinz Brisch, 2011, S.44-45).
Feinfühligkeit zeichnet sich gemäss Ainsworth durch die folgenden vier Aspekte des feinfühligen
Interaktionsverhaltens (Ainsworth, 2003; zit. in Brisch, 2011, S.45) aus:
1. Die Mutter nimmt die kindlichen Signale aufmerksam auf und nimmt diese wahr.
2. Sie ist im Weiteren in der Lage, die Signale korrekt zu interpretieren.
3. Ausserdem sollte sie eine angemessene Reaktion auf die Signale zeigen.
4. Schliesslich ist es erforderlich, dass die Reaktion rasch erfolgt.
Feinfühligkeit in der Arbeit mit traumatisierten Personen stellt gemäss Scherwath und Friedrich
(2014) eine besondere Herausforderung dar, da Fachpersonen oft auch als „Übertragungsobjekte negativer Vorerfahrungen gelten, beziehungsweise Beziehung an sich bereits als Trigger fungiert“ (S.86).
Viele traumatisierte Menschen befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen hoher Bedürftigkeit
und ablehnendem Verhalten. Wenn diese Verhaltensweisen von Fachpersonen als feindselig oder
als manipulativ interpretiert werden, wird Feinfühligkeit verhindert (ebd.). Fachpersonen würden
laut Scherwath und Friedrich (2014) häufig streng und unnachgiebig werden, wenn sie das Verhalten ihrer Klienten und Klientinnen als unangenehm empfinden. In der bindungsorientierten Arbeit
42
würde es aber an dieser Stelle darum gehen, die Feinfühligkeit seitens der Fachperson zu erhöhen
(ebd.). Die Voraussetzung für ein feinfühliges Verhalten ist dabei, die Signale der anderen Person als
„Selbstoffenbarung“ (Friedmann Schulz von Thun, 1985, S.26) zu erkennen und die darin enthaltenen Botschaften, das heisst die Bedürfnisse, Gefühle, Nöte oder positive Absichten wahrnehmen zu
können. Ein Klammerverhalten soll beispielsweise nicht ausschliesslich als lästig eingeordnet werden,
sondern stattdessen als eine nachvollziehbare Bindungsreaktion auf Furcht vor Verlust von Bindungen und Sicherheit angesehen werden. Ablehnendes Verhalten wiederum sollte nicht auf die eigene
Person zurückgeführt werden. Vielmehr ist es als Schutz vor Ablehnung oder Verwundung aufgrund
negativer Bindungserfahrungen zu deuten (Scherwath & Friedrich, 2014, S.86).
Nachdem eine Fachperson die Signale des Gegenübers wahrgenommen und korrekt interpretiert hat,
ist es notwendig, in angemessener und rascher Weise auf diese Signale zu reagieren, um beim Gegenüber ein Sicherheitsgefühl zu erzeugen und Vertrauen bilden zu können. Eine feinfühlige Beantwortung der Signale kann, über das angemessene Handeln hinaus, auch über die Sprache, einen ruhigen
und liebevollen Tonfall, einen auf die andere Person abgestimmten Rhythmus, Blickkontakt und mit
einer zugewandten Körperhaltung vermittelt werden (Scherwath & Friedrich, 2014, S.86).
Ein weiterer Aspekt von feinfühligem Verhalten ist das verbalisieren und widerspiegeln von inneren Vorgängen, Gefühlen, Empfindungen und Handlungen. Die verbale Wiedergabe von Inhalten
und Gefühlen des Gegenübers gilt als eine der wesentlichen traumabezogenen Interventionsansätze, da sich dadurch auf diversen Ebenen positive Effekte erzielen lassen. „Die empathische Resonanz der äusseren Welt auf inneres Erleben scheint in besonderer Weise zur Beruhigung des inneren
Systems, zum Festigen des Bindungserlebens und zur Stabilisierung der Persönlichkeit beizutragen“
(Scherwath & Friederich, 2012, S.90). Als Instrument zur verbalen Resonanz eignen sich die humanistischen Kommunikationsansätze des aktiven Zuhörens nach Carl Rogers (Scherwath & Friedrich,
2012, S.90). Thomas Gordon bezeichnet diese sprachliche Resonanz als „Sprache der Annahme“, welche folgende Elemente beinhaltet:
• Das Spiegeln des Inhaltes von Gesagtem
• Das Deuten und Ausdrücken von Gefühlen und Absichten, die sich hinter Verhal
tensweisen verbergen könnten
• Das Registrieren und Benennen von Gefühlen, die in Äusserungen mitschwingen
• Das Nennen von handlungsbegleitenden Anmerkungen
(Gordon, 1989; zit. in Scherwath & Friedrich, 2014, S.90).
Eine gute Resonanz im Sinne einer mitfühlenden Sprache soll sich demnach nicht auf das Kommentieren fokussieren, sondern ausschliesslich auf ein wertschätzendes Verstehen (ebd.).
Empathische Gesprächsführung
Gemäss Carl Rogers bedeutet Empathie ein unaufdringliches, einfühlendes Verstehen der Ratsuchenden
und ihrer Situation, Gefühls- und Lebenswelt (Rogers, 1985; zit. in Elke Brusa, 2009, S.5). Empathie ist
eine zentrale Grundhaltung in der Beratung von traumatisierten Personen. Dabei ist es wichtig, dass das
Gespräch von Respekt und nicht von Mitleid geleitet wird. Dies äussert sich in echtem Interesse an der
individuellen Geschichte der traumatisierten Person. Dabei ist ein aktives Zuhören und eine anteilnehmende und taktvolle Neugier bedeutsam (SRK, 2008, S.55). Durch aktives Zuhören wird das Gegenüber
aufmerksam und einfühlsam als ganze Person wahrgenommen. Die Fachperson soll dabei offen sein
für Gefühle, Meinungen, Werturteile, Einstellungen, Wünsche und Ziele des Klienten oder der Klientin
(Brusa, 2009, S.5).
43
Klientinnen und Klienten als Experten und Expertinnen
Menschen mit einer chronischen Traumafolgestörung entwickeln eigene Strategien, um mit den
Traumasymptomen umgehen zu können. So können sie meist gut einschätzen, was ihnen guttut und
was nicht (Gräbener, 2013, S.112). Es ist deshalb für den Aufbau einer förderlichen Arbeitsbeziehung
bedeutsam, dass Klienten und Klientinnen als die Experten der eigenen Situation angesehen werden
(Hanswille & Kissenbeck, 2010, S.124). Das Wissen der Betroffenen kann gemäss Gräbener (2013)
nämlich eine grosse Ressource für Fachpersonen darstellen. Damit ist nicht gemeint, dass Sozialarbeitende sich keine Überlegungen machen und grundsätzlich den Wünschen der Klienten und Klientinnen blind folgen sollen, aber die eigenen Vorstellungen über die professionelle Interaktion mit den
Betroffenen soll immer wieder angepasst werden. Sozialarbeitende sollen offen bleiben für kritische
Rückmeldungen und für erforderliche Anpassungen an die spezifischen, individuellen Bedürfnisse.
Wenn dies gelingt, können sich das Expertentum der Fachperson und das Expertentum des Klienten
oder der Klientin ergänzen (S.112).
Umgang mit allfälligen traumatischen Übertragungen
Bei traumatisierten Klienten und Klientinnen kann es wie bei allen Menschen zu einer Übertragung
ihrer Beziehungserfahrungen kommen (Gräbener, 2013, S.107). Die Übertragung ist laut Hans Holderegger (2014) ein „(. . .) natürliches und für das psychische Überleben notwendiges Phänomen,
denn vertraute Konfliktlösungen und Erfahrungen aus der Vergangenheit helfen, sich im Ansturm
aktueller Wahrnehmungen und Anforderungen zurechtzufinden, sie dienen deshalb auch als Schutz
vor Reizüberflutung“. Die Übertragung ungelöster Konflikte und Traumata hat allerdings die gegenteilige Wirkung, denn sie kann die Wahrnehmung der Gegenwart in negativer Weise verzerren und
so das aktuelle Erleben und die damit verbundenen Beziehungen in der Gegenwart beeinträchtigen
oder sogar zerstören (ebd.).
Wie in den Ausstattungsproblemen der sozialen Beziehungen und Mitgliedschaften erläutert, können diese Übertragungen zu Argwohn oder zu überhöhten Erwartungen gegenüber der Fachperson
führen. Laut Hanswille und Kissenbeck (2010) ist es deshalb bedeutsam, das von traumatisierten
Personen geäusserte Misstrauen gegenüber Fachpersonen zu respektieren, da es sich dabei um eine
Art Selbstschutzvorkehrung der betroffenen Personen handelt (S.125). Der Zuweisung einer Retterrolle kann laut Herman (2014) vorgebeugt werden, indem von Beginn an eindeutige Grenzen gesetzt
werden (S.206). Dazu ist es sinnvoll, die eigene Rolle und das Beratungsangebot transparent und eindeutig zu kommunizieren. Auf diese Weise ist es möglich, überhöhte oder falsche Erwartungen von
Beginn weg zu relativieren (Hubschmid & Solèr, 1998, S.19).
Die Wahrnehmung der Klienten und Klientinnen anerkennen
Die Realität der Klienten und Klientinnen ist nicht immer deckungsgleich mit derjenigen der Fachpersonen. Wann immer Fachpersonen Aussagen von traumatisierten Klienten und Klientinnen als
eingebildet und als unbedeutend einstufen, kann dies gemäss Hubschmid und Solèr (1998) dazu
führen, dass sich diese im Stich gelassen fühlen. Sie sehen sich dadurch in ihrer Angst bekräftigt, dass
ihre eigene Realität und ihre Empfindungen „nicht ernst zu nehmen sind“. Die Wahrnehmung von
Erlebnissen und Empfindungen vollzieht sich jedoch immer vor dem Hintergrund einer subjektiven
Wirklichkeit. Fachpersonen müssen sich dieser unterschiedlichen Wirklichkeitskonstruktionen bewusst sein. Damit sich traumatisierte Personen im Gespräch respektiert fühlen, sollte die beratende
Person die Wahrnehmung der Klienten und Klientinnen unter allen Umständen anerkennen (S.20).
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Vertrauen
Wie in dieser Arbeit deutlich wird, gehen traumatische Erlebnisse häufig mit einem Vertrauensverlust sowohl in die eigene Person als auch in die Mitmenschen einher. Schulze (2012) sieht deshalb
„Vertrauen als Kategorie“ in der Arbeit mit traumatisierten Personen als zentral an. Unter Vertrauen
kann dabei einerseits das Vertrauen der Adressaten und Adressatinnen gegenüber den Fachpersonen verstanden werden. Andererseits aber auch das Vertrauen im Sinne von Vertrauen haben in die
Fähigkeiten und Kompetenzen von traumatisierten Klienten und Klientinnen (S.126). Gemäss Loch
(2012) machen Fachpersonen auf diese Weise die Erfahrung, dass traumatisierte Personen einerseits
zunehmend an Selbstvertrauen gewinnen und andererseits aber auch immer mehr Vertrauen in das
professionelle Gegenüber fassen. Die Kompetenzzuschreibung kann traumatisierte Personen darüber
hinaus zu einem Perspektivenwechsel ermutigen und sie dazu befähigen, wieder zu Akteuren oder
Akteurinnen des eigenen Lebens zu werden (S.156).
6.3.2 Hinderliche Aspekte für den Aufbau einer tragfähigen Arbeitsbeziehung
In den nächsten Abschnitten werden Faktoren beleuchtet, die einen erfolgreichen Beziehungsaufbau
zwischen den Adressaten und den Professionellen behindern. Hinderliche Aspekte sind demnach die
Stigmatisierung der Klientel, traumatische Gegenübertragungen und Entmündigung und Retraumatisierung.
Stigmatisierung der traumatisierten Klientel
Bei psychisch kranken Personen besteht ein Risiko der Stigmatisierung. Eine Stigmatisierung kann
beispielsweise dann entstehen, wenn Fachpersonen Beschwerden von Klienten und Klientinnen nicht
ernstnehmen und darauf verweisen, dass „Traumatisierte“ eben besonders empfindlich und kritisch
seien. Dadurch wird das Gegenüber von der Fachperson auf die erlebten Traumaerlebnisse und auf
deren Verarbeitung reduziert. Die betroffene Person macht in diesem Fall die Erfahrung, dass ihre
Bewertung in Frage gestellt beziehungsweise sie/er gar nicht anerkannt wird und dass sie/er wenig
bis keine Möglichkeit hat, darauf einzuwirken, wie mit ihr/ihm umgegangen wird. Dies kann für
traumatisierten Personen eine Wiederholung traumatischer Erfahrungen bedeuten (Gräbener, 2013,
S.112-113).
Traumatische Gegenübertragungen
Traumatisierte Klienten und Klientinnen können gemäss Gräbener (2013) durch die Schilderung
ihrer Erlebnisse oder durch ihr Verhalten verschiedene Reaktionen bei Fachpersonen auslösen. Eine
mögliche Reaktion von Berater oder Beraterinnen ist eine Abwehrhaltung, was primär dem Selbstschutz dient. Ein abwehrender Berater oder Beraterin versucht den Klienten oder die Klientin soweit
wie möglich von sich emotional fernzuhalten. Er oder sie bezweifelt, bagatellisiert oder relativiert die
Erlebnisse, über welche die traumatisierte Person berichtet. Die affektive Reaktion auf die traumatisierte Person ist Ärger, was bei der beratenden Person dazu führen kann, dem Klienten oder der
Klientin Vorwürfe zu machen, dass es überhaupt zu einer Traumatisierung gekommen ist oder diese
noch nicht bewältigt wurde (S.108-109). Im Weiteren äussert sich eine abwehrende Haltung auch
dadurch, dass Rückfragen auf das Erzählte ausbleiben oder dass ein unmittelbarer Themenwechsel eingeleitet wird. Traumatisierte Personen können solche Verhaltensweisen als Verrat seitens der
Fachperson wahrnehmen (Knaevelsrud & Maercker, 2008, S.945). Als Gegenpol zur Abwehr wird die
Überidentifikation mit dem Klienten oder der Klientin verstanden. Diese Gegenübertragung kann
laut Gräbener (2013) unter anderem aus dem Beziehungsangebot der traumatisierten Person entstehen, in die Rolle des rettenden Engels zu schlüpfen. Dies kann bei der Fachperson Gefühle der
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eigenen Grandiosität und den Wunsch, über seine Grenzen hinweg alles zu tun, damit es dem Klienten oder der Klientin besser geht, wecken (S.109). Dadurch entsteht das Risiko, dass mögliche Interventionen mehr den Vorstellungen der Fachpersonen als denen der Adressaten oder Adressatinnen
entsprechen. Die direktive und übersteigerte fürsorgliche Verhaltensweise seitens der Fachperson
kann das Gefühl von Hilflosigkeit und negativer Selbstwahrnehmung bei den Betroffenen zusätzlich
verstärken. Auf diese Weise geraten traumatisierte Personen erneut in ein Verhältnis von Abhängigkeit. Gleichzeitig werden der Klient oder die Klientin indirekt dazu angehalten, Verantwortungsübernahme von sich zu weisen und an die Fachpersonen zu übertragen (Knaevelsrud & Maercker,
2008, S.945). Hinzu kommt, dass in dieser Beziehungskonstellation dem Klienten oder der Klientin
meist langfristig nicht geholfen werden kann. Das kann dazu führen, dass bei der beratenden Person
Ohnmacht entsteht. Wenn es ihr nicht gelingt, diese Ohnmacht als Folge des eigenen Verhaltens zu
erkennen, können Schuldgefühle oder Wut auf die Klientel entstehen (Gräbener, 2013, S.109). Es ist
demnach eine grosse Herausforderung in der Arbeit mit traumatisierten Personen, das Gleichgewicht zwischen Empathie und Abgrenzung zu wahren, denn sowohl eine übermässige wie auch eine
zu geringfügige Anteilnahme kann zusätzliches Leid verursachen und zu einem Beziehungsabbruch
führen (Knaevelsrud & Maercker, 2008, S.944). Laut Gräbener (2013) gehört es deshalb zur Aufgabe
der professionellen Helfer, ihre eigenen affektiven Reaktionen auf traumatisierte Klienten und Klientinnen wahrzunehmen und zu verstehen. Wenn dies gelingt, so ist die Basis für eine erfolgreiche
professionelle Beziehung gelegt (S.109).
Entmündigung und Retraumatisierung
Traumatische Erlebnisse sind in der Regel geprägt von Gefühlen der Machtlosigkeit und des Autonomieverlustes. Professionelle Beziehungen, in denen Klienten und Klientinnen wiederholt Kontrollverlust, Invalidisierung, aggressive Vorwürfe, Missachtung ihrer Bedürfnisse sowie Grenzüberschreitungen erleben, führen zu einer erneuten massiven seelischen Verletzung der betroffenen Person und
somit zu einer möglichen Retraumatisierung (Gräbener, 2013, S.104). Um eine solche Retraumatisierung im professionellen Kontext zu vermeiden, ist es angezeigt, dass die institutionellen Abläufe, Interventionen, Beratungsstrukturen und die verwendete Wortwahl laufend auf mögliche traumatisierende Reaktionen hin überprüft und wenn nötig angepasst werden. Es wird darauf hingewiesen, dass
Fachpersonen es nach Möglichkeit vermeiden sollen, Imperativsätze wie beispielsweise „(. . .) ‚Du
musst…‘, ‚Du solltest…‘ oder ‚Dir würde gut tun…‘ (. . .)“ zu verwenden. Solche Botschaften können
bei traumatisierten Menschen Gefühle der Machtlosigkeit und Abhängigkeit auslösen (Schulze &
Kühn, 2012, S.173). Des Weiteren erscheint es wichtig zu beachten, dass Fachpersonen Klienten und
Klientinnen nicht ohne Vorbereitung über die traumatischen Erfahrungen ausfragen, denn auch dies
kann Flashbacks auslösen und eine Retraumatisierung bewirken (Hubschmid & Solèr, 1998, S.21).
6.4 Stabilisierung und Ressourcenorientierung
Dem Stabilisierungsaspekt in der Zusammenarbeit mit traumatisierten Menschen wird grosse Bedeutung beigemessen. Scherwath und Friedrich (2014) führen aus, dass „(. . .) erst wenn ein Mensch
innerlich ausreichend stabil, körperlich weitestgehend gesund und äusserlich in einer sicheren Situation ist, kann die Bearbeitung der Traumareste so stattfinden, dass Menschen (. . .) in einen Bewältigungsprozess einsteigen können“ (S.95). Die Autorinnen messen dieser Phase aus Sicht der Sozialen
Arbeit eine wichtige Bedeutung zu. Ein kurzer Exkurs in die Traumatherapie soll diese wichtige Stufe
verdeutlichen.
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Die deutsche Leitlinie zur Behandlung von traumatisierten Menschen nach Guido Flatten et al.
(2011) führt drei Therapiephasen auf: 1. Stabilisierung, 2. Traumakonfrontation, 3. Rehabilitation respektive Reintegration (Flatten, 2011; zit. in. Gräbener, 2013, S.96-97). Dabei verfolgt jede Phase wiederum ihre eigenen Ziele. Die Stabilisierungsphase zielt laut Scherwath und Friedrich (2014) darauf
ab, gemeinsam mit den Klienten und Klientinnen ein stabiles „Fundament“ aufzubauen, damit die
Konfrontation mit dem erlebten Trauma nicht zu einer Retraumatisierung führen soll (S.95). Reddemann (2001), die Entwicklerin des obengenannten Behandlungskonzepts, weist darauf hin, dass viele
Aspekte aus der Stabilisierungsphase für den weiteren Verlauf der Therapie von grosser Bedeutung
sind (S.21). Nach genügender Stabilisierung ist eine schrittweise Annäherung an die traumatischen
Gefühle möglich und die Auseinandersetzung mit dem Trauma und dessen Folgen kann entstehen
(Gräbener, 2013, S.97). In der 3. und letzten Phase akzeptiert die traumatisierte Person laut Herman
(2014) ihre Opferrolle und ist sich den Auswirkungen bewusst, welche die traumatisierenden Ereignisse auf die eigene Person hatten (S.280).
Diverse Autoren und Autorinnen weisen auf die Bedeutsamkeit der Stabilisierungsphase hin. Reinert
Hanswille und Kissenbeck (2008) sehen in der Stabilisierungsarbeit gar die „Königsdisziplin“ der
Traumatherapie (S.49). Der Fokus in dieser Phase liegt bei der Herstellung der inneren und äusseren
Sicherheit, Ressourcenorientierung und –erschliessung, Unterstützung in der Alltagsbewältigung,
Stärkung der Selbstwirksamkeit, Einbezug des Klienten- und Klientinnensystems und das Erlernen
des Umgangs mit Traumasymptomen. Eines der zentralen Themen während der Stabilisierungsphase ist die physische und psychische Sicherheit einer Person (Hanswille & Kissenbeck, 2008, S.4951). Auch wenn die Soziale Arbeit keinem therapeutischen Auftrag untersteht, rücken ebengenannte
Aspekte in der sozialarbeiterischen Beratung genauso in den Vordergrund und sind von zentraler
Bedeutung. Abgesehen vom Erlernen des Umgangs mit Traumasymptomen – was sich im therapeutischen Arbeitsfeld ansiedelt - gehören alle genannten Aufgabenbereiche auch ins Wirkungsfeld der
Sozialen Arbeit und können massgeblich zu einer Stabilisierung der traumatisierten Klientel beitragen. Einer der wesentlichen Arbeitsschritte für eine gelingende Stabilisierung ist die Ermittlung und
Aktivierung der Ressourcen (Hanswille & Kissenbeck, 2008, S.51). Staub-Bernasconi (2007) sieht in
der Ressourcenerschliessung gar die „historisch-klassische“ Arbeitsweise der Sozialen Arbeit (S.273).
Ein Dilemma in der Zusammenarbeit mit traumatisierten Asylsuchenden zeichnet sich dadurch ab,
dass dem Stabilisierungsaspekt in der Traumatherapie aufgrund der äusseren Umstände nicht genügend Rechnung getragen werden kann (Ibrahim Özkan, 2013, S.294). Ohne die Klärung der rechtlichen Ausgangslage könne keine Aufarbeitung des Traumas erfolgen, da der unsichere Aufenthaltsstatus mit einer physischen und psychischen Unsicherheit gekoppelt ist (Birck, 2004, Ingrid Ingeborg
Koop, 2000 & Marie Rössel-Cunovic, 1999 zit. in: Özkan, 2013, S.294). Erst wenn existenzielle Ängste
abgebaut wurden, kann die Verarbeitung der Traumareste angegangen werden (Angelika Birck & Ralf
Weber, 2004, S.158). Herman (2014) weist darauf hin, dass die materielle Sicherheit und stabile Lebensbedingungen ein wichtiger Eckpfeiler in der Stabilisierungsphase darstellen, die durch Professionelle der Sozialen Arbeit in Form von externer Ressourcenerschliessung sichergestellt werden können (S.223). Auf diese wird im folgenden Kapitel 6.4.1 Ressourcenorientierung im Detail eingegangen.
Aufbauend auf den obengenannten Arbeitsschritten ergeben sich für die Autorinnen dieser Bachelorarbeit nachstehende Interventionen auf der Handlungsebene, die in den folgenden Kapiteln näher
erläutern werden. Der fortlaufende Fokus liegt dabei auf der ressourcenorientierten Arbeit mit traumatisierten Klienten und Klientinnen mit hängigem Asylverfahren. Dabei werden die rechtlichen
und politischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
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Definition Ressourcenorientierung
Für die Bewältigung alltäglicher Probleme greifen Menschen auf Ressourcen zurück. Diese Ressourcen sind umso wichtiger im Umgang mit krisenhaften Situationen und dienen demnach als „Schlüssel für stabilisierende Interventionen“ (Jürgen Beushausen, 2010, S.287). Wolf Ritscher et al. (2013)
definieren Ressourcen als „(. . .) psychische, materielle und sozialkommunikative Quellen, auf die
bei einer erfolgreichen Bewältigung von Handlungsanforderungen zurückgegriffen werden kann“
(S.174). Gemäss Scherwath und Friedrich (2014) untersteht der Ressourcenbegriff in verschiedenen
Konzepten wiederum unterschiedlichen Definitionen. Allen gemeinsam ist das Grundverständnis
von Ressourcen als „Hilfsmittel oder Hilfsquellen“, die der Bewältigung von situativen Anforderungen und Umständen dienen (S.97). Die Autorinnen beziehen sich auf den Ressourcenbegriff nach
Ritscher et al., die Ressourcen als Quellen zur Bewältigung erschwerter Lebensumstände definieren,
in diesem Fall belastende Ereignisse in Form von traumatischen Erlebnissen.
Interne und externe Ressourcenerschliessung
Menschen, die es trotz traumatischer Erlebnisse und lebensfeindlicher Umstände geschafft haben, ihr
Leben diesen Umständen entsprechend gut zu meistern, gebührt grosser Respekt. Diese Menschen
sollten aus der Sicht der Sozialen Arbeit nicht als Opfer betrachtet werden, sondern die besondere
Leistung des Überlebens soll geschätzt werden. Aus dieser Perspektive lässt sich eigene Kraft der
Klienten und Klientinnen mobilisieren (Scherwath & Friedrich, 2014, S.99). Dies spricht auch für
die enormen Ressourcen, die Menschen selbst in einer lebensbedrohlichen Umgebung entwickeln
können, die geprägt ist von Gewalt und Verfolgung (Hanswille & Kissenbeck, 2008, S.127). Martin
Sack (2007) führt aus: „Die Bewältigung eines traumatischen Ereignisses hängt stark davon ab, inwieweit eigene Ressourcen mobilisiert werden können, um die unmittelbaren Folgeerscheinungen des
Traumas zu kompensieren und wieder einen Zugang zur Umwelt und zu den Menschen zu finden“
(S.165). Hanswille und Kissenbeck (2008) gehen davon aus, dass die Adressaten und Adressatinnen
über alle Mittel zur Verbesserung ihrer Situation verfügen, jedoch ist ihnen der Zugang zu diesen
Mitteln zu diesem Zeitpunkt und in diesem Kontext verwehrt (S.128). Die Ressourcenorientierung
soll das Selbstheilungspotenzial der Klientel fördern, indem den Adressaten und Adressatinnen das
Gefühl übermittelt wird, dass sie selbständig in der Lage sind und über die Kompetenzen verfügen,
um ihre Situation zu verbessern (Hanswille & Kissenbeck, 2008, S.129). Die Klientel soll dazu befähigt werden, diese Kompetenzen wieder zu aktivieren und so die Alltagsbewältigung wieder selbständig in die Hand nehmen zu können.
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Dabei findet die Ressourcenaktivierung respektive –orientierung auf vier Ebenen statt:
Vier Ebenen der Ressourcenaktivierung
1. Biologische Ressourcen
Darunter werden die Fähigkeiten des menschlichen Körpers gefasst,
wie beispielsweise der sinnvolle Umgang mit Stress, eine gute Immunabwehr, die Regulierung des autonom-vegetativen Nervensystems
sowie das Erspüren der physischen Reaktionsmuster.
2. Individualressourcen
Darunter werden kognitive Fähigkeiten, Affekte, Emotionalität, Sozialkompetenzen, Leiblichkeit, Autonomie, gutes Selbstwertgefühl, Optimismus und ein positives Lebensgefühl verstanden u.v.m.
3. Systemressourcen
Systemressourcen haben eine besondere Eigenschaft. Sie sind verantwortlich für ein Zugehörigkeits- und Identifizierungsgefühl, vermitteln Sicherheit und Geborgenheit, stabile Beziehungen und Gemeinschafsgefühle etc. Sie stellen Helfersysteme in Form von Familie,
Freunden oder Partnern dar, die eine Stütze und Hilfe bedeuten könnten. Dies ist eine oft vernachlässigte Ressource, da die Hilfsangebote
nicht wahrgenommen und genutzt werden.
4. Spirituelle Ressourcen
Stabile Glaubens- und Wertüberzeugungen, Spiritualität, Transzendenzfähigkeit, Sinnhaftigkeit und die Hoffnung auf Entwicklung werden unter den spirituellen Ressourcen zusammengefasst. Die innere
Überzeugung, dass es mehr gibt, als das, was wir direkt erleben und
sehen, stiftet Sinn und eröffnet neue, von menschlichen Interaktionen unabhängige Ressourcen. Der Weg zu einer eigenen Identität und
konstantem Selbstwert wird dadurch eröffnet.
Tabelle 3: vier Ebenen der Ressourcenaktivierung (eigene Darstellung in Anlehnung an Hanswille & Kissenbeck, 2008,
S.129-130)
Diese Tabelle soll verdeutlichen, welcher Komplexität und Diversität Ressourcen unterstehen und
kann einen Orientierungsrahmen bieten. Wichtig ist es, Ressourcen zu erkennen und systematisch
in die Beratung einfliessen zu lassen (Alexander Redlich et al., 2000; zit. in Scherwath & Friedrich,
2014, S.97). Mithilfe diverser Methoden und Techniken lassen sich die klienten- und klientinneneigenen Ressourcen mobilisieren. Eine gängige Methode, um Ressourcen der Klientel aufzuspüren,
sieht Beushausen (2010) in direkten Fragen an die Klienten und Klientinnen mit einem systemischen
Charakter, die eine Fokussierung auf die Ressourcen ermöglichen (S.292). Folgende Fragen können
hilfreich sein für die Ressourcenermittlung (ebd.):
• Was hat Ihnen Freude gemacht?
• Was hat Sie im Leben bewegt und inspiriert, wenn Sie sich an Zeiten erinnern, in
denen Sie sich gut gefühlt haben?
• Welche Stärken hatten Sie?
• Was würde ein Mensch, der Sie gut kennt, nennen, was Sie besonders gut können oder was Sie auszeichnet?
• Welche Ihrer Fähigkeiten würden Sie gern noch weiter ausbauen?
• Was ermöglicht es Ihnen, die Ressourcen zu nutzen?
• Welches Verhalten von anderen Personen hat Ihnen geholfen?
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Das Ziel ressourcenorientierten Arbeitens ist es, die inneren und äusseren Stärken und Fähigkeiten
der Adressatenschaft ins Visier zu nehmen und dadurch „zu festen Installationen der eigenen Selbstkonstruktion werden zu lassen“ (Scherwath & Friedrich, 2014, S.96).
Bevor jedoch auf Ebene der internen Ressourcen Hilfe geleistet werden kann, müssen zuerst materielle Ressourcen, auch externe Ressourcen genannt, sichergestellt werden, um das Überleben zu
sichern (Thomas Möbius, 2010, S.107). Ruth Brack (1998) sieht in externen Ressourcen „(. . .) alle
gesellschaftlich verfügbaren Güter und Dienstleistungen, die das Klientelsystem prinzipiell nutzen
kann und die ausserhalb seiner Person und seines persönlichen Umfeldes liegen“ (S.12). Unter dem
Begriff Güter werden sowohl materielle wie auch immaterielle Mittel gefasst (ebd.).
Staub-Bernasconi (2007) sieht als Motiv in der Ressourcenerschliessung „(. . .) Lebenslagen, bei denen Erwerb und Teilhabe an (. . .) Gütern durch Eigenleistung teilweise oder ganz ausgeschlossen
sind oder bei denen dieser Zugang durch gesellschaftliche Machtstrukturen behindert oder verunmöglicht wird“ (S.298). Wie im Kapitel 4 Auswirkungen eines Traumas und des Asylverfahrens anhand
der prozessual-systemischen Denkfigur ausgeführt, haben traumatisierte Personen im Asylverfahren
Defizite im Bereich der Ausstattung basierend auf der prozessual-systemischen Denkfigur nach
Staub-Bernasconi. Durch die Traumatisierung, den Asylstatus und aus Gründen der Zwangsemigration sind diese Menschen in ihrer Bedürfnisbefriedigung und der damit verbundenen Teilhabe an
Gütern eingeschränkt und behindert.
Brack (1998) hat eine Klassifizierung der Güter und Dienstleistungen vorgenommen, die unter dem
Begriff „externe Ressourcen“ gefasst werden: 1. Finanzen, 2. Arbeit/Beschäftigung/Ausbildung, 3.
Unterkunft, 4. (Teil-)stationäre Betreuung, 5. Ambulante Dienste (S.13). All diese Güter beziehen
sich auf die Ausstattungsdimension auf der körperlichen, sozioökonomischen und sozioökologischen Ebene.
Die externe Ressourcenerschliessung nimmt einen hohen Stellenwert in sozialhilfeentrichtenden Organisationen ein. Die Kernaufgabe der Sozialhilfe besteht indes in der Sicherstellung von Geld-, Sachund Dienstleistungen und gilt als zentraler Anhaltspunkt für die Verbesserung der Lebenssituation
von armutsbetroffener Klientel. Eine Voraussetzung für die Deckung der Grundbedürfnisse stellt das
Verfügen über finanzielle Mittel dar. Weil die Adressaten und Adressatinnen sich nicht selbständig
den Zugang zu den benötigten Gütern und Dienstleistungen verschaffen können, sollen Sozialarbeitende Unterstützung bieten und bei der Erschliessung dieser Güter Hilfe leisten (Rahel Müller de
Menezes, 2012, S.103-104). Als Beispiele hierfür nennt Müller de Menezes (2012) Hilfe bei der Wohnungssuche zu leisten oder auf angebotene Sprachkurse zu verweisen (S.104). Jedoch erscheint es
den Autorinnen wichtig darauf hinweisen, dass die Adressaten und Adressatinnen in der Asylfürsorge nicht auf alle Güter nach Bracks Klassifizierung Anspruch haben. Der rechtliche Status „Asylsuchender / Asylsuchende“ sieht sich mit gewissen Nachteilen aufgrund der strukturellen Bedingungen
wie eingangs im Kapitel 2 Schweizer Asylrecht und Kapitel 2.5 Organisierte Desintegration erläutert,
konfrontiert. Als einen grossen Hindernisfaktor erachten die Verfasserinnen der Bachelorarbeit den
fehlenden Integrationsauftrag des Bundes. Die nicht stattfindende Integration wirkt sich wiederum
negativ auf eine spätere Erwerbsarbeit nach Ablauf der mindestens dreimonatigen Sperrfrist, auf die
Wohnungssuche und auf die soziale Teilhabe aus.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich Sozialarbeitende auf den Grundsatz der Integration gemäss Berufskodex berufen (AvenirSocial, 2010, S.9). Die Professionellen sollen die Klienten und Klientinnen auf Dienstleistungen im unentgeltlichen Sektor aufmerksam machen und so den fehlenden Integrationsauftrag des Bundes umgehen. Somit liesse sich der
sozialarbeiterische Auftrag weiterhin bis zu einem gewissen Grad erfüllen. Beispiele hierfür sehen
die Autorinnen in unentgeltlichen Deutschkursen, gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen und
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darin, auf Quartiertreffen und Gemeinschaftszentren aufmerksam zu machen, wodurch die Grundsätze der Partizipation und soziale Teilhabe ein Stück weit sichergestellt werden können (AvenirSocial, 2010, S.9).
6.5 Sekundäre Traumatisierung bei Sozialarbeitenden
Professionelle der Sozialen Arbeit bewegen sich häufig in psychisch belastenden Praxisfeldern. Durch
diese Arbeit, welche im Alltag eine stetige Auseinandersetzung mit den Folgen von Trauma und Gewalt beinhaltet, erhöht sich das Risiko selbst traumatisiert zu werden (Renate Jegodtka, 2013, S.75).
Die Autorinnen erachten es deshalb als wichtig, diese sogenannte sekundäre Traumatisierung in diesem Kapitel zu thematisieren und zugleich auf einige Aspekte der Selbstfürsorge respektive der Psychohygiene einzugehen. Jegodtka (2013) beschreibt die sekundäre Traumatisierung als Folge einer
sogenannten sekundären Traumaexposition beziehungsweise einer übertragenen Traumatisierung.
Eine Traumaexposition, worunter Jegodtka (2013) eine „Ansteckung“ der Fachperson mit typischen
Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung versteht, kann im Laufe der Zusammenarbeit mit traumatisierten Personen auftreten (S.76). Die Symptome einer PTBS werden im Kapitel
3.3.2 Posttraumatische Belastungsstörung detailliert geschildert. Obwohl sich die Fachpersonen mit
den traumatisierenden Erlebnissen ihrer Klientel nie persönlich konfrontiert sahen, kann durch die
indirekte Begegnung in Form von Erlebnisschilderungen der Klienten und Klientinnen eine sekundäre Traumatisierung ausgelöst werden. Die Fachpersonen werden ebenfalls traumatisiert (Jegodtka,
2013, S.75-77). Als Folge können ähnliche Symptome wie bei einer posttraumatischen Belastungsstörung auftreten (Charles Figley, 2002; zit. in Jegodtka, 2013, S.76).
Sekundäre Traumatisierung stellt kein Mangel an Professionalität dar, sondern das Ergebnis einer
hohen Empathiefähigkeit und einer normalen Reaktion auf folgenschweren Erzählungen und sollte
daher auch keiner Tabuisierung unterstehen (Judith Daniels, 2008).
Eine essentielle Kompetenz von Professionellen der Sozialen Arbeit in der Zusammenarbeit mit traumatisierten Personen stellt die Selbstfürsorge respektive Psychohygiene dar, die Fachpersonen davor schützen kann, Opfer einer sekundären Traumatisierung zu werden. Sie dient ausserdem dazu,
die eigene Handlungsfähigkeit in der Zusammenarbeit mit traumatisierten Personen zu bewahren
(Scherwath & Friedrich, 2014, S.185). Scherwath und Friedrich (2014) beschreiben die Psychohygiene als die Sicherstellung von inneren Ressourcen, die als Basiskompetenz vorhanden sein müssen,
um körperlich und psychisch gesund zu bleiben. Nur mit diesen Ressourcen können Professionelle
der Sozialen Arbeit den Ansprüchen und Belastungen des Berufsalltags begegnen, ohne später unter
schweren psychische Folgen zu leiden (S.185-186). Unter Basisqualität kann die „Fähigkeit zur Affektregulation/Selbstberuhigung“, die „Fähigkeit zur Selbstannahme“ sowie das „Erleben von Kontrolle/
Steuerung (Selbstwirksamkeit)“ verstanden werden (Scherwath & Friedrich, 2014, S.185-186). Scherwath und Friedrich (2014) nennen vier relevante Aspekte in der Selbstfürsorge (S.187):
• Bewusst Zeit für sich einplanen
• Eigene Grenzen setzen
• Regelmässiger Austausch im Team (Supervision und Intervision)
• Wahrnehmen der eigenen physischen und psychischen Warnsignale
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Aus den aufgeführten Gründen erachten Scherwath und Friedrich (2014) die Selbstfürsorge als fundamental und sie sind der Meinung, dass sie als ein fixer Bestandteil in der Zusammenarbeit mit
traumatisierten Personen aufgenommen werden sollte (S.185).
Daniels (2008) empfiehlt ausserdem, um das Risiko einer sekundären Traumatisierung zu verringern,
eine regelmässige Überprüfung und Einschätzung der sekundär traumatischen Belastung (S.107).
Die Autorinnen dieser Bachelorarbeit sind der Meinung, dass die Superversion ein gutes Gefäss dafür darstellt. Die Supervision dient der Reflexion von in der Arbeit auftretenden Problemen, ihrer
Analyse sowie der gemeinsamen Suche nach Lösungen. Inhalte einer Supervision können Erlebnisse und Erfahrungen sowie Belastungen und Konflikte im Zusammenhang mit der Berufsausübung
sein. Ausserdem bietet die Supervision einen Rahmen von Sicherheit und beruflicher Akzeptanz
(Hochschule Luzern, 2016, S.1-2). Im Rahmen des kollegialen Austauschs unter Professionellen der
Sozialen Arbeit bietet sich auch die Intervision als unterstützendes Instrument an und fördert ein
professionelles und kollegiales Netzwerk. Die Intervision sowie Supervision sind ein bewährtes Instrument der Qualitätsentwicklung für Professionen, die sich der Arbeit mit Menschen widmen (Attila
Mangold & Heidi Rieger, 2010, S.1).
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7 Sozialpolitisches Engagement
Im Kapitel 2.5 wurde erläutert, dass ein hängiges Asylverfahren und der daraus resultierende Status
der asylsuchenden Personen nicht nur auf der Ausstattungsdimension zur Bedürfnisverletzung führt,
sondern auch auf der Macht-, Austausch- und Werte- und Kriterienebene. Weiter führten die Autorinnen die organisierte Desintegration im Kapitel 2.5 auf, die sich unmittelbar auf die Teilhabe und
das Teilsein der Adressaten und Adressatinnen auswirkt. Die Beratung von Asylsuchenden ist wichtig. Daneben finden es die Autorinnen aber ebenso gravierend, darauf aufmerksam zu machen und
zu intervenieren, wenn sich strukturelle Rahmenbedingungen abzeichnen, welche eine Genesung
von traumatisierten Asylsuchenden erschweren und womöglich retraumatisierende Effekte nach sich
ziehen.
Um aktuellen Missständen sowie weiteren Verschärfungen des Asylgesetztes und somit zukünftig
schlechteren Lebensbedingungen für traumatisierte sowie nicht traumatisierte Asylsuchende entgegenzuwirken, sind die Autorinnen der Meinung, dass sozialpolitisches Engagement sowie eine offensive Öffentlichkeitsarbeit vonnöten ist.
Professionelle der Sozialen Arbeit haben einen tiefen Einblick in soziale Problemstellungen von Individuen und somit auch in Schattenseiten unserer Gesellschaft. Dieses Professionswissen bringt auch
eine hohe Verantwortung mit sich, weshalb die Autorinnen der Meinung sind, dass Sozialarbeitende
sich nicht nur damit begnügen sollten, ihre Arbeit gewissenhaft auszuführen. Vielmehr sollten sie
die Erkenntnisse aus ihrem Berufsalltag auch in die politische Diskussion miteinbringen, denn nur
adäquate politische Rahmenbedingungen sorgen im Sozialbereich für nachhaltige Resultate.
Gemäss dem Berufskodex der Sozialen Arbeit (2010) haben Sozialarbeitende die Pflicht, ungerechte
Praktiken aufzudecken: „Auf Anforderungen, Massnahmen und Praktiken, die in Bezug auf Menschen und ihre sozialen Umfelder unterdrückend, ungerecht oder schädlich sind, ist öffentlich hinzuweisen; entsprechende Aufträge im beruflichen Kontext sind im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit
zurückzuweisen“ (AvenirSocial, 2010, S.10). Daraus ergibt sich aus Sicht der Autorinnen ein klarer
Handlungsauftrag für Sozialarbeitende, auf Missstände im Asylbereich hinzuweisen. Im Kontext des
Asylverfahrens heisst das beispielsweise, dass inadäquate Unterbringungen von Asylsuchenden, welche ein Ausstattungsproblem und somit eine Nicht-Befriedigung von Bedürfnissen darstellen, öffentlich gemacht werden sollen. Einen weiteren Handlungsbedarf sehen die Autorinnen auch im Bereich
der Beschäftigung von Asylsuchenden. Für die psychische Gesundheit traumatisierter Asylsuchender
ist es wichtig, dass noch mehr Beschäftigungsprogramme geschaffen werden, um auf den beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt einerseits und das Bedürfnis nach sinnstiftender Beschäftigung und
Integration anderseits zu reagieren. Noch besser wäre, sich öffentlich stark zu machen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende zu verbessern. Für die Zurückgewinnung von Autonomie
und Sicherstellung von Struktur im Leben asylsuchender Personen wäre eine Erwerbstätigkeit oder
Beschäftigung wichtig. Es ist ein politischer Entscheid, dass Asylsuchende nur beschränkt Zugang
zum Arbeitsmarkt erhalten. Da Asylsuchende jedoch meist Jahre in der Schweiz verbringen, bevor sie
einen Asylentscheid erhalten, erachten die Autorinnen diese Praxis als fragwürdig. Die strukturelle
Desintegration von Asylsuchenden erschwert zudem die Integration nach einer Erteilung des Flüchtlingsstatus oder einer vorläufigen Aufnahme in den Arbeitsmarkt. Wenn es einer Person so lange an
Struktur und Anerkennung durch Arbeit fehlt, erschwert dies zusätzlich zur Traumatisierung einen
Einstieg in den Arbeitsmarkt. Ausserdem ist das Recht auf Arbeit in der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte in Art. 23 Abs. 1 festgelegt (Amnesty International, ohne Datum), weshalb Sozialarbeitende aufgrund ihrer Mandatierung als Menschenrechtsprofession noch mehr gefordert sind, sich
politisch gegen diesen Missstand zu engagieren.
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8 Schlussfolgerungen
Dieses Kapitel widmet sich als Erstes der Beantwortung der im Kapitel 1.2 Eingrenzung des Themas
und Herleitung der Fragestellung formulierten Teilfragestellungen und in einem nächsten Schritt wird
die zentrale Hauptfragestellung zusammenfassend beantwortet. Die Autorinnen nehmen anhand der
gewonnen Erkenntnisse Stellung zu den berufsrelevanten Schlussfolgerungen und schliessen das Kapitel mit einem Ausblick ab.
8.1 Beantwortung der Fragestellung
Wie funktioniert das Schweizer Asylverfahren und welche direkte Einflussnahme übt es auf die Profession der Sozialen Arbeit im Rahmen der Asylfürsorge aus?
Die Basis des Schweizerischen Asylrechts ist das Asylgesetz und dessen Verordnungen, welche alle
wesentlichen Regelungen zum Asylverfahren, zur Rechtsstellung von asylsuchenden Personen im
Rahmen des Asylverfahrens, von anerkannten Flüchtlingen sowie schutzbedürftigen Personen enthalten. Des Weiteren dienen die Bestimmungen im Asylgesetz als wegleitend für die Ausrichtung der
Sozialhilfe beziehungsweise Nothilfe für Personen in einem laufenden Asylverfahren. Das Staatssekretariat für Migration regelt alle asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten auf Bundesebene
und gilt als wichtiger Akteur im Schweizer Asylverfahren. Die Entscheidung über Gewährung oder
Verweigerung eines Asylgesuchs sowie über Wegweisungen aus der Schweiz oder der Erteilung einer
vorläufigen Aufnahme einer Person obliegt dem Staatssekretariat für Migration. Nach Einreichung
des Asylgesuchs bei einem offenen Grenzübergang, in einem schweizerischen Flughafen oder in einem Empfangs- und Verfahrenszentrum beginnt die Vorbereitungsphase des Asylverfahrens. Diese Phase dient der erkennungsdienstlichen Registrierung der asylsuchenden Personen und beginnt
mit Eintritt in ein Empfangs- und Verfahrenszentrum. Als Entscheidungsgrundlage für den weiteren
Verlauf des Asylverfahrens dient die summarische Befragung der Asylsuchenden welche darüber entscheidet, ob ein Rücknahmeverfahren in einen Drittstaat, ein Dublin-Verfahren oder ein Inlandverfahren zur Anwendung kommt. Die darauffolgende Untersuchungsphase bestimmt über den weiteren Verlauf des Asylverfahrens anhand ausführlicher Anhörungen der asylsuchenden Person zu den
Asylgründen. Darauf basierend fällt das Staatssekretariat für Migration den Asylentscheid, der die
rechtliche Situation der um Asyl suchenden Person klärt und darüber bestimmt, ob ein Verbleib in
der Schweiz aufgrund der Geltendmachung der Flüchtlingseigenschaft gegeben ist.
Die Asylfürsorge sieht sich mit diversen Sonderheiten aufgrund migrations- und finanzpolitischer
Entscheide konfrontiert, die mit den humanitären Zielen der Sozialen Arbeit in Konflikt stehen. Die
Asylsozialhilfe, die sich zu einem Sonderrecht entwickelt hat, sieht für asylsuchende Personen eine
reduzierte wirtschaftliche Sozialhilfe vor, die von den Unterstützungsansätzen der einheimischen
Bevölkerung abweicht. Weiter kann unkooperatives Verhalten im Asylverfahren und strafrechtliche
Verfahren der Asylsuchenden eine Kürzung der Sozialhilfeansätze zur Folge haben. Diese Sanktionen
stellen sach- und funktionsfremde Motive dar und stehen in keiner Verbindung zur wirtschaftlichen
und persönlichen Sozialhilfe. Trotzdem werden diese Sanktionen vom fallführenden Sozialarbeitenden durchgeführt. Einer der Haupthindernisfaktoren in der Zusammenarbeit mit Asylsuchenden
stellt der fehlende Integrationsauftrag des Bundes dar. Vicki Täubig spricht in ihrem Konzept auch von
der „organisierten Desintegration“ von asylsuchenden Personen. Mittels rechtlicher Beschränkungen
dieser Personengruppe wird über deren gesellschaftliche Position entschieden, respektive, welche Position ihnen in der Gesellschaft nicht zugesprochen wird. Sie unterstehen einem faktischen Arbeitsverbot, ihnen werden jegliche Ansprüche für Integrationsmassnahmen abgesprochen, sie hausen in
engen Verhältnissen und zum Teil unter prekären Umständen in Gemeinschaftsunterkünften. Die So54
ziale Arbeit sieht sich in diesem Strukturgeflecht integriert, da sie die Verantwortung für die praktische
Umsetzung der Asylbetreuung und –beratung trägt. Die Soziale Arbeit verpflichtet sich laut ihrem Berufskodex dem Grundsatz der Integration und der „Verwirklichung des Menschseins in demokratisch
verfassten Gesellschaften“ (AvenirSocial, 2010, S.9). Durch die gezielte Desintegration asylsuchender
Personen mittels rechtlicher Beschränkungen und andererseits dem zugrundeliegenden Auftrag der
Sozialen Arbeit, Individuen in gesellschaftliche Systeme zu integrieren, befindet sich die Soziale Arbeit in einem Dilemma. Dieses Dilemma spricht auch für die Komplexität des sozialarbeiterischen
Auftrags. Der Berufskodex besagt, dass „der Umgang mit Interessenkollisionen und Widersprüchen
und das Zurechtfinden in Loyalitätskonflikten (. . .) Teil der Sozialen Arbeit“ ist (AvenirSocial, 2010,
S.7). Eine Möglichkeit, um einen optimalen Umgang mit diesem Dilemma zu finden, ist dort anzusetzen, wo Handlungsmacht gegeben ist. Sozialarbeitende benötigen einen umfassenden Überblick und
fundiertes Wissen über Angebote und Dienstleistungen, die unentgeltlich in Anspruch genommen
werden können. Um ein Stück weit Integration der Klienten und Klientinnen sicherstellen zu können,
sollen Sozialarbeitende auf kostenlose Deutschkurse und gemeinnützige Beschäftigungsprogramme
verweisen sowie auf soziale Projekte und Vereine aufmerksam machen. Obwohl darunter keine zertifizierten Angebote zu finden sind, ermöglichen sie eine sinnstiftende Beschäftigung in der Zeit des
Wartens auf den Asylentscheid und ermöglichen ein Mindestmass an Integration der Adressatenschaft.
Was versteht man unter einem Trauma und wie sehen die Folgen eines Traumas aus?
Unter einem Trauma wird ein belastendes Ereignis oder eine Situation von längerer oder kürzerer
Dauer verstanden. Das Trauma gilt als ein einschneidendes Erlebnis, das geprägt ist durch die Diskrepanz zwischen persönlichen, situativen und äusseren Möglichkeiten, diese Belastung zu meistern.
Traumatische Ereignisse können in verschiedener Intensität erscheinen und charakterisiert werden. Unter Typ-I werden einmalige akzidentielle Ursachen gefasst, die einmalig durchlebt werden
und von kurzer Dauer sind. Typ-II fasst Ereignisse, die einen länger andauernden Charakter haben. Dieses Wissen ist insofern relevant, da die Einwirkungsdauer und der Ausprägungsgrad entscheidend sind, ob ein Ereignis traumatische beziehungsweise nachhaltige strukturverändernde
Folgen mit sich zieht. Individuelle Ressourcen, wie Resilienz- und Copingstrategien der betroffenen Person sowie das subjektive Erleben dieser Situation spielen eine grosse Rolle, ob und in welcher Ausprägung Traumata in Erscheinung treten können. Traumatisierungen können also sehr
unterschiedliche und individuelle Reaktionen auslösen, wie beispielsweise Gefühle der Ohnmacht und Hilflosigkeit. Des Öfteren können Flashbacks, Erinnerungslücken, ausgeprägte Gefühle der Angst sowie Schuld- und Schamgefühle auftreten, was eine vertiefte Verzweiflung hervorrufen kann. Nach einem traumatischen Ereignis steigt das Risiko, längerfristig an einer psychischen
Störung zu erkranken. Posttraumatische Belastungsstörung, Depression sowie somatoforme
Störungen sind einige Traumafolgestörungen, die durch Traumaerlebnisse entstehen können.
Welche Auswirkungen haben Traumafolgestörungen in Kombination mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus auf das Leben von asylsuchenden Personen?
Ein unsicherer Aufenthaltsstatus in Kombination mit Folgestörungen eines Traumas kann sich auf
die Ausstattungs-, Austausch-, Macht- und Werte- und Kriterienkategorie nach der prozessualen-systemischen Denkfigur nach Silvia Staub-Bernasconi auswirken. In den sechs Ausstattungsdimensionen zeigen sich diverse Defizite: Auf der körperlichen Ebene äussern sich diese Defizite
insbesondere im Rahmen von psychischen Störungen, beeinträchtigten Körperfunktionen, chronischem Stress, somatoformen Störungen und dem äusseren Erscheinungsbild, das auf eine gewisse Ethnie oder Religion schliessen lässt. Ein Trauma inklusive unsicherem Aufenthaltsstatus wirkt
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sich auf der Dimension der sozioökonomischen und sozioökologischen Ausstattung insbesondere
in Form von Armutsbedrohung aus. Asylsuchenden fehlen oft Sprachkompetenzen in der Landessprache, sie haben gemäss Studien ein tieferes Bildungsniveau und sehen sich aufgrund ihres rechtlichen Status von der Erwerbsarbeit ausgeschlossen. Diese Faktoren können zu einer Fürsorgeabhängigkeit führen. Fehlendes Erklärungswissen über den eigenen Zustand, Flashbacks, Amnesie und
starke Angstgefühle, selber irrsinnig zu werden, können sich im Rahmen der defizitären Erkenntniskompetenz zeigen. Die symbolische Ausstattungsdimension äussert sich in Zukunftsängsten und
Perspektivenlosigkeit. Traumatisierte Asylsuchende können ein zerstörtes Selbst-, Menschen- und
Weltbild aufweisen und sehen sich mit Gefühlen der Andersartigkeit konfrontiert. Probleme der
Ausstattung von Handlungskompetenzen traumatisierter Asylsuchender zeigen sich in der Überforderung und Hilfslosigkeit in der Alltagsbewältigung. Nicht zuletzt wurden diese Menschen aus
ihrem gewohnten Umfeld und sozialen Netzwerk herausgerissen und verzeichnen Verluste auf Ebene der sozialen Beziehungen und Mitgliedschaften. Sie stehen unter Druck, sich der neuen Gesellschaft anzupassen und erfahren veränderte Rollenzuschreibungen. Diese Faktoren beeinträchtigen
den kulturellen und sozialen Zugang zur Gesellschaft. Eine Folge davon kann die soziale Isolation
sein. Einerseits aus Gründen der Zwangsemigration, andererseits gründend auf dem erlebten Trauma, ziehen sich Betroffene aus Angst vor Triggern und Flashbacks zurück. Defizite innerhalb der
Ausstattungskategorie können sich auch negativ auf die Austausch-, Macht- und Werte- und Kriteriendimension auswirken. Individuen mit vielen Ausstattungsdefiziten gelten als uninteressante
Tauschpartner und –partnerinnen, was wiederum zu problematischen Austauschbeziehungen führt.
Eine mangelnde oder tiefe Ausstattung eines Menschen führt zu einer Verletzung des Autonomieund Kontrollbedürfnisses über das eigene Leben. Diesen Menschen fehlt es an Machtquellen in der
Gesellschaft aufgrund von Machtdefiziten. Auch durch vergesellschaftlichte Werte auf Ebene der
Werte- und Kriteriendimension können soziale Probleme entstehen. Als Beispiel dient hier die von
Gesetzes wegen herrschende Chancengleichheit, von der sich Asylsuchende ausgeschlossen sehen.
Wie können Sozialarbeitende adäquate Beratungs- und Interventionsansätze gestalten, um Asylsuchende optimal im Umgang mit Traumafolgestörungen zu unterstützen?
Für die Beantwortung der zentralen Hauptfragestellung ergeben sich für die Verfasserinnen der Bachelorarbeit in Bezug zu den Beratungs- und Interventionsansätzen im Rahmen der Asylfürsorge
nachfolgende Erkenntnisse. Einerseits, um das Wohlbefinden der Klientel auf Ebene der Traumabewältigung zu steigern, andererseits, um dem Aspekt der Migration und den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen im Rahmen des Asylverfahrens gerecht zu werden. Die Interventionen
zielen darauf ab, Defizite innerhalb der Ausstattungsdimension zu beheben. Zusammenfassen lassen
sich folgende Schwerpunkte in Bezug auf die Beratungs- und Interventionsansätze:
Migrationssensibles Handeln
Ein interkulturelles Praxisfeld verlangt interkulturelle Fähigkeiten, die in die persönliche Haltung
der Professionellen zu integrieren sind. Knapp (2013) fasst interkulturelle Fähigkeiten in vier Bereiche: Interkulturell relevante allgemeine Persönlichkeitszüge in Form einer nicht-wertenden Haltung
gegenüber Neuem und Ungewohntem. Interkulturell relevante soziale Kompetenzen, zu denen ein
realistisches Selbstbild der Professionellen gehört. Dazu werden auch die Fähigkeit zum Rollen- und
Perspektivenwechsel in der Beratung und das Setzen eigener Grenzen gezählt. Spezifische Kulturkompetenzen, die Fremdsprachenkenntnisse und das Wissen um bestimmte Rituale und Tabus anderer Kulturen beinhalten. Kulturallgemeine Kompetenzen als letzten Bereich, die vor allem das Wissen
über Selbst- und Fremdstereotypisierungen beinhalten (S.91). Jedoch sollten sich Professionelle auch
der Gefahr der Kulturalisierung bewusst sein. Probleme oder Verhalten werden dabei stets mit der
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Kultur des Gegenübers oder der ganzen Bevölkerungsgruppe in Verbindung gebracht und dadurch
legitimiert. Mit Fachwissen über rassistische Strukturen einer Gesellschaft, gesetzliche Normen sowie
ökonomische und soziale Gegebenheiten sollen Professionelle dem entgegenwirken.
Am besten gelingt es, in der Muttersprache Wünsche und Bedürfnisse mitzuteilen und den eigenen
Emotionen Ausdruck zu verleihen. Der Einsatz von Dolmetschern und Dolmetscherinnen bietet Hilfe im Umgang mit sprachlichen Verständigungsproblemen. Jedoch empfiehlt es sich hier, mit speziell
geschulten interkulturellen Dolmetschenden zusammenzuarbeiten. Diese sollten insbesondere über
Kompetenzen im Bereich des therapeutischen Übersetzens, sowie Kenntnisse der hiesigen Sozialund Gesundheitsstrukturen verfügen und spezielle Techniken des konsekutiven Übersetzens anwenden. Persönlichkeitsmerkmale bei der Wahl der dolmetschenden Person sollten berücksichtigt werden, damit eine tragfähige Beziehung zwischen Klientel und der beratenden Person begünstigt wird.
Der Akt der Migration an sich stellt bereits ein Defizit der symbolischen Ausstattung dar und löst ein
Gefühl des „Fremd Seins“ aus. Indem Professionelle eine interkulturelle Haltung wahren und migrationssensibel handeln, soll auf Ebene der symbolischen Ausstattung interveniert werden. Asylsuchende verfügen über andere Wertvorstellungen und Codes. Dadurch, dass Sozialarbeitende über Wissen
bezüglich migrationsspezifischen Mechanismen verfügen und diese in die Beratung miteinfliessen
lassen, kann den Klienten und Klientinnen ein Gefühl des Verstandensein übermittelt werden.
Traumasymptome verstehen mithilfe des verhaltensorientierten Zugangs
Die korrekte Deutung der Traumasymptome dient als Basis, um adäquate Interventionsansätze einzuleiten und individuelle Lösungsansätze generieren zu können. Ein verstehensorientierter Zugang
als professionelle Haltung kann hilfreich sein, um das von den Klienten und Klientinnen gezeigte
Verhalten zu entschlüsseln. Dies versetzt die Fachperson in die Lage, an den Wurzeln dieses auffälligen Verhaltens und nicht an den Symptomen zu arbeiten. Als Orientierung in der Praxis dient
das Konzept des guten Grundes, das auf der Grundannahme beruht, dass sich Menschen aus ihren
Bedürfnissen heraus destruktiv verhalten und dieses Verhalten nicht als eine Störung interpretiert
werden darf. Hinter jedem Verhalten stecke eine positive Absicht, die es zu ergründen gilt.
Traumasymptome und traumabedingte Verhaltensweisen sind Probleme innerhalb der Ausstattungsdimension der Erkenntniskompetenzen. Das Missverstehen traumaspezifischer Verhaltensweisen kann zu sozialen Problemen und zum Ausschluss aus der Gesellschaft führen. Indem
Sozialarbeitende Wissen über die Zusammenhänge von sozialen Problemen und traumabedingten
Verhaltensweisen verfügen, steuern sie Missverständnissen in der Beratung entgegen.
Förderung der professionellen Beziehungsgestaltung
Ohne eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen Klient und Klientin und der beratenden Person ist die inhaltliche Arbeit an Problemen beziehungsweise deren Vermeiden nicht möglich. Deshalb wird eine tragfähige professionelle Beziehung als die wichtigste Variabel für eine gelingende Soziale Arbeit erachtet. Insbesondere in der Zusammenarbeit mit traumatisierter Klientel ist ein stabiler
und für sie kontrollierbarer Rahmen von grosser Bedeutung. Das Vertrauen dieser Menschen wurde
oftmals zutiefst erschüttert, weshalb förderliche und hinderliche Aspekte für den Beziehungsaufbau
zu beachten sind.
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Traumatisierte Asylsuchende sehen sich mit einer mehrfachen Bedürfnisverletzung auf der Ausstattungsebene mit sozialen Beziehungen und Mitgliedschaften konfrontiert. Einerseits aus Gründen
des Ausschlusses aus sozialen Systemen aufgrund der Zwangsemigration, andererseits ist die Interaktionsgestaltung traumatisierter Menschen gestört. Eine tragfähige und vertrauensvolle professionelle
Beziehung kann ein Stück weit Vertrauen in andere Menschen wiederherstellen.
Stabilisierung durch Ressourcenaktivierung und –erschliessung
Ein wesentlicher Aspekt in der Stabilisierung von traumatisierten Personen in der Sozialen Arbeit
ist die Ermittlung und Aktivierung der internen und externen Ressourcen eines Klienten- und Klientinnensystems. Im Rahmen der internen Ressourcenaktivierung soll das Selbstheilungspotenzial
der Adressaten und Adressatinnen gefördert werden, um einen besseren Umgang in der Alltagsbewältigung generieren zu können. Diese Kompetenzen, die es den Klienten und Klientinnen ermöglichte, auch unter lebensbedrohlichen Umständen zu überleben, müssen zu Tage gebracht und in die
Beratung integriert werden. Bevor Interventionen auf der intrinsischen Ressourcenebene stattfinden
können, muss das Überleben im Rahmen der externen Ressourcen gesichert werden. In einem Arbeitsfeld wie der Asylfürsorge, die sich mit vielen Beschränkungen konfrontiert sieht, soll vermehrt
auf unentgeltliche Angebote und Dienstleistungen aufmerksam gemacht werden.
Mangelnde Möglichkeiten und Ressourcen der Adressaten und Adressatinnen sind auf sozioökonomische und sozioökologische Ausstattungsprobleme und auf Defizite auf Ebene der Handlungskompetenzen zurückzuführen. Die Erschliessung von externen Ressourcen zielt darauf ab,
Ausstattungsdefizite auf sozioökonomischer und sozioökologischer Ebene zu beheben. Interne Ressourcenerschliessung befähigt die Klientel, Anforderungen aus dem Innern des Systems zu bewältigen und eigene Kompetenzen auf der Handlungsebene zu entwickeln.
8.2 Berufsrelevante Schlussfolgerungen
Sozialarbeitende sehen sich im Kontext der Traumabewältigung oft als „Zwischenstation“, deren Aufgabe lediglich die Überweisung und Triage an medizinische und psychologische Dienstleistungen
darstellt. Die gewonnenen Erkenntnisse dieser Bachelorarbeit zeigen jedoch ein anderes Bild: die Soziale Arbeit kann einen wertvollen Beitrag leisten zur Bewältigung von traumatischen Erlebnissen ihrer Adressaten und Adressatinnen. Ihre mehrdimensionale Betrachtungsweise ermöglicht eine ganzheitliche Erfassung von sozialen Problemen, indem sie soziale, psychische und biologische Aspekte
unbefriedigter Bedürfnisse ins Auge fasst. Die WHO vermeldet, dass ein Drittel bis zur Hälfte aller geflüchteten Personen an „fluchtbedingenden und fluchtbedingten Traumata“ leiden (Rauchfuss, 2003;
zit. in Gahleitner et al., 2012, S.19). Diese Erkenntnis legt den Schluss nahe, dass viele asylsuchende
Personen unter einem Trauma und Traumafolgestörungen leiden. Durch den direkten Kontakt mit
dieser Klientel in einer sozialhilfeentrichtenden Organisation für Asylsuchende ist traumaspezifisches
Hintergrundwissen und eine entsprechende Sensibilität im Umgang mit Traumatisierungen essentiell,
um adäquate Beratungs- und Interventionsansätze zu gestalten. Mithilfe der prozessual-systemischen
Denkfigur, ein Erfassungsinstrument der Sozialen Arbeit, sollen Sozialarbeitende alle sechs Kategorien der Ausstattungsdimension auf Bedürfnisverletzungen überprüfen und darauf basierend Interventionen einleiten. Wichtig ist das Bewusstsein darüber, dass alle vier Problemkategorien wie Ausstattung-, Austausch-, Macht-, Werte- und Kriterienprobleme in Wechselwirkung zueinander stehen
und sich gegenseitig beeinflussen. Dieses Wissen soll in die Beratungs- und Interventionspläne der
Sozialarbeitenden einfliessen und mitberücksichtigt werden. Diese Kenntnisse lassen einen tieferen
Blick in soziale Problemstellungen und auch auf die Schattenseiten unserer Gesellschaft zu. Damit die
Adressaten und Adressatinnen in der direkten Zusammenarbeit hinsichtlich der Traumabewältigung
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und Sicherung des Wohlbefindens im Hinblick ihres rechtlichen Status hilfreich unterstützt werden
können, gilt es, einige Beratungs- und Interventionsansätze zu berücksichtigen und in die eigene
Handlung und Haltung zu integrieren: Migrationssensibles Handeln in Form von interkulturellen
Kompetenzen, Umgang mit Sprachbarrieren in Zusammenarbeit mit interkulturellen Dolmetschern
und Dolmetscherinnen, das Verstehen von Verhalten der traumatisierten Personen durch einen verhaltensorientierten Zugang, Aufbau einer tragfähigen und vertrauensvollen Arbeitsbeziehung und
Stabilisierung durch Ressourcenorientierung und –erschliessung. Das Bewusstsein darüber, dass eine
Auseinandersetzung und eine indirekte Begegnung mit traumatischen Erlebnissen und Gewalt die
eigene Handlungsfähigkeit einschränken kann, darf nicht unterschätzt werden. Die Selbstfürsorge
soll als Bestandteil der sozialarbeiterischen Tätigkeit wahrgenommen werden und Instrumente wie
Supervision und Intervision sollen in den Arbeitsalltag integriert werden.
Wie in dieser Arbeit deutlich wurde, haben neben den individuellen traumatischen Erfahrungen im
Heimatland sowie Fluchterlebnissen vor allem auch die rechtlich-politischen Rahmenbedingungen
einen massgeblichen Einfluss auf die psychische Verfassung der asylsuchenden Personen. Die Soziale
Arbeit muss sich, aufgrund ihrer Mandatierung als Menschenrechtsprofession, auf einer höheren
Ebene für die Rechte ihrer Klientel einsetzen. Namentlich in Form von sozialpolitischem Engagement, indem sie auf Missstände im Asylbereich hinweist und sich für die Änderung dieser Strukturen
stark macht. Ebenso mit einem verstärkten öffentlichen Diskurs und der Sensibilisierung der Bevölkerung.
8.3 Ausblick
Für die Autorinnen der vorliegenden Bachelorarbeit hat sich im Laufe des Erarbeitungsprozesses
herausgestellt, dass es vorwiegend Fachliteratur zur Unterstützung von Traumabewältigung aus der
psychologisch-medizinischen Perspektive gibt. Sozialarbeiterische Literatur zum Umgang mit Trauma in der Beratung ist kaum vorhanden. Da Traumatisierungen Bestandteil des sozialarbeiterischen
Alltags sind, sind die Autorinnen der Meinung, dass Professionelle der Sozialen Arbeit sich dieser
Thematik vermehrt zuwenden sollten.
Im Rahmen dieser Bachelorarbeit wären die Autorinnen gerne auf die Auswirkungen der neuen Asylrevision eingegangen, welche im Laufe der Erarbeitung dieser Arbeit vom Schweizer Volk angenommen wurde. Die Beschleunigung des Verfahrens bedeutet für asylsuchende Personen vor allem eines:
Die Zeit des Wartens und der Unsicherheit verkürzt sich. Der Entscheid über eine Wegweisung aus
der Schweiz oder eine Anerkennung der Fluchtgründe sowie der Flüchtlingseigenschaft wird früher gefällt, wodurch längerfristige Zukunftsperspektiven ermöglicht werden. Sei es dadurch, dass ein
Verbleib in der Schweiz Realität wird oder die Rückreise in die Heimat ansteht. Wie das zu Beginn
dieser Bachelorarbeit aufgegriffene Zitat des afghanischen Schriftstellers Khaled Hosseini (2007) aussagt, stellt der einfache Akt des Wartens die grössten Strapazen dar, mit denen ein Mensch zu kämpfen hat. Während des Verfahrens sind Asylsuchende quasi zur Untätigkeit gezwungen. Die Zeit bis
zum Asylentscheid wird dadurch zu einer „verlorenen“ Zeit, was in vielen Fällen negative Folgen für
die Integration und die psychische Gesundheit der betroffenen Personen hat. Umso wichtiger ist es,
dass die Soziale Arbeit im Sinne einer Menschenrechtsprofession versucht, diese Zeit mit ihren Adressaten und Adressatinnen zusammen sinnvoll zu gestalten, so dass sie weniger zu einer „verlorenen“
Zeit wird. In diesem Sinne und um diese Bachelorarbeit mit Hosseinis (2003) Worten abzuschliessen:
“It may be unfair, but what happens in a few days, sometimes even a single day, can change the course of a whole lifetime.
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