Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Standpunkt Europa auf dem richtigen Weg? Eine Checkliste für 2014 der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 16. Dezember 2013 Chefvolkswirt Uwe Burkert – LBBW Chefvolkswirt Uwe Dürkop - LBB Chefvolkswirt Folker Hellmeyer - Bremer Landesbank Chefvolkswirt Dr. Ulrich Kater - DekaBank Chefvolkswirt Dr. Jürgen Michels - BayernLB Chefvolkswirt Dr. Cyrus de la Rubia - HSH Nordbank Chefvolkswirtin Dr. Gertrud Traud - Helaba Chefvolkswirt Torsten Windels - NordLB Koordination: Dr. Reinhold Rickes – DSGV Finanzgruppe Deutscher Sparkassen- und Giroverband Für die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe ergibt sich nach gut einem halben Jahrzehnt Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise folgender Stand zur Überwindung (Checkliste): Krisenbewältigung - ESM Rettungspakete Fiskalpolitik - Fiskalpakt Defizitabbau Haushaltsreformen Insolvenzrecht für Staaten Umschuldungsklauseln Bankenunion - Europäische Aufsicht Abwicklungsmechanismus Wettbewerbsfähigkeit - Lohnstückkosten Leistungsbilanzsalden Investitionen Arbeitsmarktreformen Geldpolitik - Niedrigzinsen Negative Einlagenzinsen Sondermaßnahmen Bankensektor - Eigenkapital Asset Quality Review Risikoabbau Konsolidierung Richtige Leitplanken gesetzt? Angemessener Fortschritt in 2014 erwartet? Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 2 Zentrale Hintergründe für Checkliste im Ampelsystem: Krisenbewältigung Bewertung Ausblick 2014 Institutionelle Reformen Deutliche Fortschritte bei Schaffung eines Die zwei wichtigsten Säulen der Krisenabwehrmechanismus in Form des Bankenunion dürften in 2014 ESM-Fonds und einer Bankenunion. implementiert werden. Skepsis Fiskalregeln sind verabschiedet worden. angebracht, ob Fiskalregeln wie geplant umgesetzt werden. Fiskalpolitik Positive Trends in den Defizitkennzahlen Schon für 2014 sollte man beruhen auch auf außergewöhnlich etwas ehrgeiziger sein. Ein niedrigen Zinsen. weiterer Anstieg des Schuldenstands für den gesamten Euroraum müsste sich verhindern lassen. Bankenunion Aufsicht beschlossen und Ob es gelingt, Eigenverant- Abwicklungsmechanismus vor finalen wortung und Haftung in Ein- Diskussionen. klang zu bringen, ist eine zentrale Herausforderung für 2014. Stabilisierung des Der Bankensektor der Eurozone hat in Die Bilanzüberprüfung durch Bankensektors Bezug auf seine Kapitalisierung EZB und EBA müssen als Fortschritte gemacht, kämpft aber noch Chance genutzt werden, die mit massiven Altlasten. Voraussetzungen für eine Wachstumsbeschleunigung deutlich zu verbessern. Stärkung preislicher Fortschritte in den Programmländern, EU-Kommission erwartet für Wettbewerbsfähigkeit aber keine Angleichung seitens Frankreich und Italien und Strukturreformen Frankreichs und Italiens Angleichungen in einer Größenordnung von weniger als In den meisten Ländern sind einem Prozentpunkt. Dies ist zu durchgreifende Strukturreformen wenig. Es sollte mehr für das durchgeführt worden. Der Produktivitätswachstum getan Handlungsbedarf bleibt dennoch hoch. werden. Sorge bereiten der stagnierende Reformprozess in Italien und Frankreich. Geldpolitik EZB-Unterstützung ist für den Fort- Fraglich ist, ob eine offenere bestand des Euro unverzichtbar. geldpolitische Vorausschau als derzeit formuliert werden wird. Dies ist ein Gradmesser für auf anderen Gebieten erzielten Stabilisierungsfortschritt. Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 3 Aus Sicht der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe sind wesentliche wirtschaftspolitische Empfehlungen: Die Ausbesserungsarbeiten am Fundament des Euro müssen 2014 weitergehen. Aus unserer Sicht sind wichtige Heraus- und Anforderungen: Es gibt deutliche Fortschritte bei den institutionellen Reformen (Krisenabwehrmechanismen, Fiskalregeln, Bankenunion). Die vereinbarten Fiskalregeln müssen allerdings in den nächsten Jahren konsequent angewendet werden. Die Schaffung einer Bankenunion ist eine Chance für die nachhaltige Stabilisierung der Währungsunion und muss auf einer rechtlich gesicherten Basis unter Berücksichtigung der Moral-Hazard-Risiken umgesetzt werden. Die meisten Krisenländer haben durchgreifende ordnungspolitische Reformen begonnen und dürften im kommenden Jahr an diesem Kurs grundsätzlich festhalten. Sorge bereiten jedoch der stagnierende Reformprozess in den zweit- und drittgrößten Volkswirtschaften der Eurozone, Frankreich und Italien. Es sollte Anspruch der Regierungen im Euroraum sein, die Schuldenstandsquote 2014 erstmals nicht mehr weiter ansteigen zu lassen. Auf dem Weg zu einer nachhaltig tragfähigen Finanzpolitik wäre dies ein erster Meilenstein. Frankreich und Italien müssen größere Fortschritte bei der Angleichung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit erringen. Vor allem die bisher für das Jahr 2014 anvisierten Produktivitätsfortschritte können nicht befriedigen. Stabilisierungserfolge für den Euro sollten sich auch daran ablesen lassen, dass die Europäische Zentralbank in die Lage versetzt wird, eine richtungsoffenere geldpolitische Vorausschau zu formulieren als derzeit. Der Bankensektor der Eurozone hat in Bezug auf seine Kapitalisierung Fortschritte gemacht, kämpft aber noch mit massiven Altlasten. Umso wichtiger ist es, dass die Bilanzüberprüfung durch EZB und EBA als Chance genutzt wird, die Voraussetzungen für eine Wachstumsbeschleunigung deutlich zu verbessern. Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 4 Europa auf dem richtigen Weg? Eine Checkliste für 2014 Sowohl die Finanzmarkt- als auch die Staatsschuldenkrise haben Mängel an der wirtschafts-, finanz- und geldpolitischen Konzeption des Euroraums und den Strukturen in den einzelnen Mitgliedsländern offengelegt. Gleichzeitig wurden sowohl auf Europa- als auch auf einzelstaatlicher Ebene zahlreiche Schritte unternommen, um die Fehler zu beheben. Drei Jahre nach Ausbruch der Staatsschuldenkrise ist Licht am Ende des Tunnels sichtbar und somit Gelegenheit, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Mit der nachfolgenden Checkliste soll aufgezeigt werden, welche Erfolge schon erzielt sind und wo 2014 und in den Folgejahren noch unbedingt Handlungsbedarf besteht um eine grundlegende Stabilisierung unseres gemeinsamen Währungsgebiets zu erreichen. Welche Veränderungen können realistischerweise für das kommende Jahr erwartet werden? Dabei geht es um die institutionellen Reformen auf Europaebene, die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung und der Wettbewerbsfähigkeit, die Stabilisierung der Bankensysteme sowie den Veränderungen in der Geldpolitik. 1. Institutionelle Reformen auf Europa-Ebene 1.1 Krisenabwehrmechanismus Beim Ausbruch der Staatsschuldenkrise, als Griechenland im Jahr 2010 seine Anleihen nicht mehr am internationalen Kapitalmarkt platzieren konnte, wurde eines deutlich: Die Mitglieder der Euroraums waren für eine derartige Situation, die die Stabilität ihrer gemeinsamen Währung in Frage stellte, vollkommen unvorbereitet. Über einige Umwege gelangte man im September 2012 zum langfristig angelegten ESM-Fonds (European Stability Mechanism). Spanien hat Ende 2012 ESM-Mittel im Volumen von 100 Mrd. Euro genehmigt bekommen, um den Bankensektor zu rekapitalisieren. Mit diesem Schritt dürfte der ESM dazu beigetragen haben, den Finanzsektor Spaniens zu stabilisieren. Festzustellen ist aber auch, dass das Fondsvolumen vermutlich weder zur umfassenden Lösung einer Bankenkrise noch einer Staatsschuldenkrise beispielsweise in Italien groß genug ausgelegt ist, da Italien einen öffentlichen Schuldenstand von etwa 2100 Mrd. Euro hat. Die Konsequenz dieser Erkenntnis sollte aber nicht sein, den ESM mit noch mehr Mitteln auszustatten, sondern stattdessen die komplementären Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanz- und Staatsschuldenkrise (u.a. Fiskalregeln) zu forcieren. Für 2014 ist keine weitere Aufstockung der ESM-Mittel zu erwarten, wohl aber eine Aufstockung oder Verlängerung einzelner Rettungspakete. Für Griechenland deutet sich ein kleinvolumiges Rettungspaket an, mit dessen Hilfe die erneut aufgetretene fiskalische Lücke geschlossen werden soll. Spaniens Hilfspaket für den Bankensektor läuft Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert. In Irland und Portugal, deren Hilfspakete per Ende des Jahres bzw. Ende Juni 2014 auslaufen, steht die Frage im Raum, ob jeweils eine Vorsichtskreditlinie beim ESM beantragt werden sollen oder im Fall Portugals nochmals ein vollständiges Programm benötigt wird. In jedem Fall Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 5 planen die beiden Länder, sich wieder eigenständig am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Da Irland und Portugal relativ mustergültig die mit den Hilfspaketen verknüpften wirtschaftspolitischen Vorgaben erfüllt haben, wäre es für den geschaffenen Krisenabwehrmechanismus grundsätzlich ein ermutigendes Zeichen, dass Länder wie geplant wieder in die „Eigenständigkeit“ entlassen werden können. Bei Portugal ist dies aus heutiger Sicht in Anbetracht der weiterhin hohen Risikozuschläge allerdings schwer vorstellbar. 1.2 Fiskalregeln Schon vor dem Ausbruch der Staatsschuldenkrise war der 1997 in Kraft getretene Stabilitäts- und Wachstumspakt zu einem zahnlosen Tiger geworden. Denn in den Jahren 2004/05 gelang es der deutschen und der französischen Regierung den Pakt aufzuweichen bzw. ein Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich zu verhindern. Mittlerweile hat die Politik aber erkannt und durch die Marktentwicklungen lernen müssen, dass die Missachtung von Fiskalregeln mit großen Risiken einhergeht. So ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt im Rahmen des so genannten Sixpack (Dezember 2011) und den Twopack (Mai 2013) durch mehrere EU-Verordnungen reformiert worden, die eine mittelfristige Verschärfung der zulässigen Budgetdefizite (strukturelles Defizit von 0,5% des BIP) sowie eine stärkere Überwachung der Haushaltspolitik der einzelnen Staaten vorsehen. Insbesondere werden die nationalen Wirtschaftspolitiken jährlich im Voraus abgestimmt (Europäisches Semester). Anfang 2013 trat zudem ein völkerrechtlich bindender Fiskalpakt zwischen den EU-Staaten (ohne Großbritannien und Tschechien) in Kraft, dessen Kernelemente die gesetzliche Verankerung einer nationalen Schuldengrenze sowie eine stärkere Automatisierung des Defizitverfahrens sind. Die Regeln des Paktes sind ab 2016 bindend. Die bisherigen Entwicklungen lassen trotz einiger Willensbekundungen zur Konsolidierung Raum für Skepsis. So sind die Schuldenbremsen u.a. in Deutschland, Italien und Spanien mit Verfassungsrang beschlossen worden, konnten in Frankreich und Portugal jedoch nur als einfache Gesetze verabschiedet werden. Weiter ist festzustellen, dass für zahlreiche Länder, für die ein Defizitverfahren läuft (insgesamt sind dies zwölf), die Fristen zur Erreichung der 3 Prozent-Marke für das Budgetdefizit nach hinten verschoben wurden, ohne dass (wie etwa im Fall von Frankreich) eine nachvollziehbare Begründung dafür geliefert wurde. Darüber hinaus lässt der Gesetzestext, der eine „rasche Annäherung [der verschärften Budgetziele] an ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel“ vorsieht, erheblichen Interpretationsspielraum. Die jüngsten Vorstöße, mit denen über die Definition des strukturellen Defizits das Defizitziel letztlich aufgeweicht werden soll, zeigen die Anfälligkeit der neuen Fiskalregeln. Die Fiskalregeln sind dennoch Schritte in die richtige Richtung – sie sind in einem Wirtschaftsraum unerlässlich, da der Euroraum auf dezentralen Strukturen aufbaut. Im Jahr 2014 wird die Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 6 Politik aber beweisen müssen, dass die Regeln ernst genommen und nicht weiter aufgeweicht werden. Diesbezüglich steht insbesondere Frankreich im Fokus. Hier schätzt die EU-Kommission, dass das Land nicht in der Lage sein wird, die bereits verschobenen Defizitziele zu erfüllen. Dies würde Zweifel an der nachhaltigen fiskalischen Konsolidierung des Euroraums wecken. 1.3 Insolvenzrecht für Staaten Im Jahr 2010 haben Finanzminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel ein Insolvenzrecht für Staaten gefordert. Seitdem wurde diese Forderung nicht mehr offensiv vertreten. Immerhin hat man durchgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2013 Staatsanleiheemissionen mit Collective Action Clauses versehen werden. Sie erleichtern eine Umschuldung. Dessen ungeachtet sollte am Ziel eines Insolvenzrechts für Staaten, das eine geordnete Staatsinsolvenz erlauben würde, festgehalten werden. Ohne eine derartige Regelung besteht die Gefahr, dass die Investoren auf das Bailout von Staaten hoffen und die Risiken schlechten Haushaltens nur unzureichend in die Investitionsentscheidungen einfließen. Für 2014 steht eine derartige Regelung offensichtlich nicht auf der Agenda. 1.4 Bankenunion 1.4.1 Gemeinsame Aufsicht Insbesondere die Bankenkrisen in Irland und Zypern, die den gesamten europäischen Bankensektor in Mitleidenschaft zogen, haben gravierende Mängel in der Finanzmarktregulierung offengelegt. Die Beispiele haben deutlich gemacht, dass es nicht ausreicht, einen gemeinsamen Regulierungsrahmen zu haben und sich bei der Durchsetzung auf die nationalen Aufsichten zu verlassen. Daher wurde im September dieses Jahres vom Europäischen Parlament beschlossen, dass die EZB die gemeinsame Aufsicht (SSM) über insbesondere systemrelevante Banken im Euroraum erhalten soll. Derzeit ist vorgesehen, dass die EZB ab dem 1. November 2014 die Aufsicht übernimmt und dabei 128 Institute direkt kontrolliert. Nach EZB-Vorstellung soll die bei der Notenbank angesiedelte Aufsichtsbehörde alleine für die Einschätzung zuständig sein, ob ein Kreditinstitut von einem Ausfall betroffen oder bedroht ist. Diese Einschätzung ist dann die Voraussetzung für die Einleitung der Abwicklung durch einen geplanten (zentralen) Abwicklungsmechanismus (SRM). 1.4.2 Zentraler Abwicklungsmechanismus Ein zentraler Abwicklungsmechanismus (SRM) ist damit der zweite essenzielle Bestandteil einer Bankenunion. Der gemeinsame Abwicklungsmechanismus muss dabei auf die bestehenden Vertragsgrundlagen aufbauen und daher im Sinne von Eigenverantwortung und Haftung eine europäische Lösung finden. Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 7 Mit einem SRM soll verhindert werden, dass Banken, die in finanzschwachen Staaten ihren Sitz haben, einen sich auf die Rettung aus anderen Ländern verlassen (free-rider-Verhalten) und zudem soll der Druck zu Strukturreformen erhalten bleiben und kein Anreiz zur Inanspruchnahme gesetzt werden. Gleichzeitig trägt die Vereinbarung dazu bei, strukturelle Refinanzierungsvorteile von Kreditinstituten zu vermindern, die in finanziell stärkeren Staaten operieren. Außerdem soll der SRM so strukturiert sein, dass die Belastung für den Steuerzahler mit Hilfe von so genannten Bail-In-Regeln und einem vom Bankensektor gespeisten Abwicklungsfonds so klein wie möglich gehalten wird. Neben den Regulierungsvorschlägen (z.B. von der Liikanen-Kommission) dient diese Maßnahme dazu, den Teufelskreis zwischen Bank- und Staatsverschuldung zu durchbrechen bzw. nicht erneut entstehen zu lassen und die geordnete Abwicklung von systemrelevanten Banken zu ermöglichen. Die bisherigen von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen stoßen allerdings auf erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere von deutscher Seite. Die geplanten Einzahlungen in Abwicklungssysteme dürften frühestens erst in 10 bis 15 Jahren ausreichende Volumina erreichen, um diese für Abwicklungen tatsächlich einsetzen zu können. Damit stellt sich zudem die Frage, wer zunächst die Kosten einer Abwicklung trägt. Hier gibt es in einigen Mitgliedstaaten (inkl. Deutschland) offensichtlich die Furcht, dass beispielsweise der ESM von Mitgliedstaaten mit einem fragilen Bankensektor missbraucht werden könnte. Strittig ist außerdem, wer das letzte Wort bei der Entscheidung hat, ob ein Institut abgewickelt wird oder nicht. Schließlich gibt es noch Differenzen in Bezug auf die Bail-In-Regeln (Zeitpunkt ihrer Geltung und Struktur der Haftungskaskade) sowie die angemessene Beteiligung an der Bankenabgabe von Instituten, die in Verbundstrukturen eingebunden sind. Rechtliche Bedenken: Die Bundesregierung argumentiert unter anderem, dass es eine fehlende rechtliche Legitimation für die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Abwicklung von Banken von den Mitgliedstaaten auf eine zentrale europäische Behörde wie zum Beispiel die EU-Kommission gibt. Diese Bedenken müssen mehr als ernst genommen werden und stellen Europa vor die zentrale Fragen, wie mit dem hohen Gut der Budgethoheit der Mitgliedstaaten umzugehen ist. Der Euroraum könnte erneut in schweres Fahrwasser geraten, sollte eine zukünftige Abwicklungsbehörde die Abwicklung eines Instituts wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen nicht oder nur nach einem langen Rechtsstreit durchsetzen können. Ganz abgesehen von den dabei entstehenden Diskussionen, ob ein Sparer im Land X für eine Bank im Land Y herangezogen werden soll. Gemeinsame Abwicklung/Kosten der Abwicklung: Notwendig erscheint, dass die Institute, die nunmehr direkt unter die Aufsicht der EZB kommen, bereinigte Bilanzen haben bzw. ausreichend Eigenkapital vorhalten. Genau dafür wird derzeit die Bilanzüberprüfung mit anschließendem Stresstest vorgenommen. Altlasten müssen in nationaler Verantwortung abgebaut werden. Da man aber einen neuen Abwicklungsfall für die nächsten Jahre nicht ausschließen kann, muss ein mit öffentlichen Mitteln gespeister Fonds existieren. Um das Moral Hazard Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 8 Problem zu minimieren, könnte eine Selbstbeteiligung der Staaten als Pflicht eingeführt werden: Jedes Land muss einen eigenen nationalen Abwicklungsfonds einrichten (der sich an der Bilanzsumme der Banken des Landes ausrichtet). Wenn dieser nicht ausreicht, könnte der betroffene Staat Hilfen nach einem Verfahren der Beteiligung der anderen Länder des Euroraums erhalten. Dabei könnte auch geprüft werden, inwieweit der ESM eine Kreditlinie an den gemeinsamen Abwicklungsfonds ausreichen darf. Entscheidungshoheit über Abwicklung: Ein System der Abwicklung sollte in jedem Fall getrennt von der Aufsichtsbehörde, der EZB, agieren, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Die Abwicklungsentscheidung in nationaler Hand zu belassen entspricht dem grundsätzlichen Gedanken einer Bankenunion in einem dezentralen Euroraum. Idealerweise sollte ein System der Abwicklung ausschließlich der nachhaltigen Stabilität des europäischen Bankensektors verpflichtet sein. Haftungskaskade: Während die Europäische Kommission vorschlägt, dass Einlagen, die nicht durch den nationalen Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind, zur Haftung herangezogen werden sollen, strebt das Europäische Parlament mehrheitlich den Schutz aller Einlagen an. Letzteres ist sehr problematisch, weil Banken dann einen Anreiz hätten, sich überwiegend über Wholesale-Einlagen zu refinanzieren, so dass die Bail-In-Regeln perspektivisch nur auf einen Bruchteil der Passiva anwendbar wären. Berücksichtigung von Verbundstrukturen: Da die aggregierte Bilanzsumme der innerhalb eines Verbundes operierenden Kreditinstitute in der Regel kleiner ist, als die entsprechende konsolidierte Bilanzsumme, findet bei der Berechnung der Bankenabgabe auf der Basis der Bilanzsumme der einzelnen Kreditinstitute eine Ungleichbehandlung von Bank-Verbundstrukturen gegenüber Bank-Konzernstrukturen statt. Eine derartige Ungleichbehandlung sollte vermieden werden. Die Entscheidungen zu den oben genannten Punkten werden voraussichtlich noch 2013 fallen und bleiben von zentraler Bedeutung, die Finanzmärkte weiter in ruhigeres Fahrwasser zu führen. 2. Zur fiskalischen Situation Über die angespannte bis prekäre Haushaltssituation in den Mitgliedstaaten sind bereits viele Worte verloren worden, denen wir an dieser Stelle nur noch wenige hinzufügen wollen. Hier soll allein interessieren, welche Anforderung an die Entwicklung der zentralen Haushaltskennziffern für das Jahr 2014 gestellt werden müsste. Dabei sollte uns bewusst sein, dass wir zur Jahreswende noch eine durch Niedrigzinsen begünstigte Ausgangslage vorfinden: In deren Folge hat sich der Zinsdienst auf die angehäufte Staatsschuld im Vergleich zu den Jahren vor der Finanzkrise über den gesamten Euroraum gesehen bisher noch gar nicht erhöht. In Deutschland hat sich Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 9 die Zinslast über die letzten Jahre sogar vermindert. Diese Minderung wog bisher den gegenläufigen Trend in anderen Teilen des Euro-Gebiets auf. Erst in den nächsten Jahren fallen dämpfende Effekte niedriger Zinsen weniger und höhere Schuldenstände umso mehr ins Gewicht. Aktuell haben sich die innereuropäischen Risikoaufschläge soweit zurückgebildet, dass 2014 auch die von Spanien und Italien zu leistenden Zinszahlungen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt zunächst kaum mehr ansteigen sollten. Gleichzeitig hat sich die Konjunkturlage zumindest soweit gebessert, dass zyklische Aspekte mit weniger Wucht auf die Haushaltsentwicklung durchschlagen. Unter diesen Gegebenheiten darf der Anspruch formuliert werden, den Anstieg der Schuldenstandsquote in 2014 endlich zu beenden. Damit wäre mit Blick auf die Kennzahlen ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltig tragfähigen Finanzpolitik erreicht. 3. Preisliche Wettbewerbsfähigkeit In den Lohnstückkosten zeigt sich die ganze Streubreite der unterschiedlichen nationalen Reaktionspfade auf die Euro-Krise. Zur Jahresmitte 2013 war erst ein knappes Drittel der Lohnstückkostendivergenz wieder abgeschmolzen, die zwischen Deutschland und dem gesamten Euroraum in den vier Jahren von 2004 bis 2008 aufgelaufen war (d.h. sie sank von ehemals neun auf gut sechs Prozentpunkte zur Jahresmitte 2013). Doch während Spanien, Irland, Portugal oder auch Griechenland schon sehr große Fortschritte erreichen konnten, haben Frankreich und Italien diese Korrekturen zu großen Teilen noch vor sich. Der Druck, dies über Lohnanpassungen nach unten zu erreichen, ist dabei umso geringer, je größer der Beitrag aus Produktivitätssteigerungen ausfällt. Auch mit beschleunigten Lohnzuwächsen in Deutschland nimmt der Anpassungsdruck in diese Richtung ab. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es diesbezüglich über die letzten vier Jahre in Deutschland schon einen Wandel gegeben hat. So stiegen die Arbeitskosten pro Beschäftigten in diesem Zeitraum um durchschnittlich 2,5% und damit deutlich schneller als vor der Krise (0,7%). In 2014 könnte die Rate nach derzeitigen Erkenntnissen noch darüber liegen. Insoweit besteht für Frankreich und Italien also weiterhin Gelegenheit, einen Teil der Lücke bereits 2014 zu schließen, ohne Gefahr zu laufen, damit deflationäre Kreisläufe in Gang zu setzen. Dies gilt umso mehr, als beide Länder im Wachstumsverlauf zu Deutschland aufschließen sollten und im stabileren konjunkturelleren Umfeld eigentlich auch günstige Voraussetzungen für Produktivitätssteigerungen vorfinden. Die EU-Kommission ging allerdings in ihrer Herbstprognose für Frankreich und Italien von Produktivitätssteigerungen um 0,6 bzw. 0,5% in 2014 aus, so dass trotz Lohnzurückhaltung weniger als ein Prozentpunkt der früheren Lohnstückkostendivergenz zu Deutschland korrigiert würde. Dies kann angesichts der Ausgangslage (ein Gefälle von ca. 10 Prozentpunkten bezogen auf 2004 als Referenzjahr) nicht befriedigen. Folglich muss die Wirtschaftspolitik in beiden Ländern dringend darauf ausgerichtet werden, Wachstumspotenziale zügig zu erschließen. Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 10 Die beschriebene Bandbreite in den Anpassungsszenarien schlägt sich auch in der zweiten wichtigen Kennziffer zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit, dem Leistungsbilanzsaldo, nieder. Auch hier haben die iberischen Länder die Nase vorn und realisieren inzwischen Überschüsse. Demgegenüber sinkt das – allerdings auch nicht sonderlich hohe französische Defizit kaum. Italien wird 2013 zwar ebenfalls schon einen Einnahmeüberschuss verzeichnet haben, doch war der Umschwung hier in erster Linie darbenden Einfuhren zuzurechnen, während Spanien und Portugal gleichzeitig auch auf überdurchschnittliche Exportzuwächse verweisen können. Für 2014 wird man hinsichtlich der weiteren Gesundung der außenwirtschaftlichen Bilanz nicht zu hohe Ansprüche stellen können. Der gesamte Euroraum hat seine Überschüsse über die Außengrenze in den letzten beiden Jahren bereits kräftig um zwei BIP-Punkte gesteigert. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung würde uns weltwirtschaftlich in schwieriges Terrain führen. Somit wird man sich in Deutschland ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eigene Beiträge zur Annäherung der Leistungsbilanzsalden innerhalb des Euro möglich sind. Dem planerischen Zugriff der Wirtschaftspolitik ist die Leistungsbilanz zwar entzogen. Maßnahmen, die den Investitionsrückstau im Inland auflösten, wären in diesem Kontext aber gleichwohl hilfreich (vgl. dazu unseren Standpunkt vom 2. September). 4. Ordnungspolitische Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Bedarf an Strukturreformen in zahlreichen EuroMitgliedsländern verdeutlicht. In den vergangenen Jahren haben viele Länder teilweise sehr radikale Reformen beschlossen und umgesetzt. Die OECD stellt in ihrer Studie „Going for Growth 2013“ fest, dass Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Italien (in abnehmender Reihenfolge) am stärksten auf die Reformvorschläge der OECD reagiert hätten und sich in Bezug auf die Umsetzung (Ausnahme: Italien) an die Spitze der OECD-Länder gesetzt haben. Frankreichs Reformbereitschaft ist im OECD-Vergleich unterdurchschnittlich, das gleiche gilt für Deutschland. (siehe in diesem Zusammenhang auch die DSGV-Stellungnahmen zu Italien und Frankreich). Gemäß dem Global Competitiveness-Index können die meisten Euroländer (und vor allem die Programmländer) keine nennenswerten Fortschritte verzeichnen. Als zentral für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind Arbeitsmarktreformen anzusehen. Spanien, Portugal, Griechenland und Irland haben – so unter anderem die Einschätzung des IWF – in diesem Bereich besonders große Fortschritte gemacht. Italien dagegen war nicht in der Lage, insbesondere den Kündigungsschutz zu lockern. Eng verknüpft mit den Arbeitsmarktreformen ist die Notwendigkeit, die Dienstleistungsmärkte zu deregulieren und auf diese Weise Wachstumspotenzial zu heben. Auch hier können in einzelnen Ländern beträchtliche Fortschritte festgestellt werden. Der IWF bescheinigt diese insbesondere Portugal, Spanien und in einem etwas geringeren Maße Griechenland Erfolge. Frankreich und Deutschland hinken in dieser Beziehung deutlich hinterher. Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 11 Für 2014 erwarten wir, dass insbesondere Spanien, Portugal, Irland und Griechenland die geplanten Reformen weiter umsetzen. In Frankreich und Italien deuten sich keine Fortschritte an. Auch für Deutschland, wo mit der Förderung von Investitionen gerade auch im öffentlichen Bereich, aber auch bei der weiteren Digitalisierung und Dienstleistungsorientierung erhebliches (Wachstums-)potenzial verborgen ist, kommen aus den Koalitionsverhandlungen bislang insgesamt gemischte Signale. Denn offensichtlich werden auch Regelungen angestrebt, die die Flexibilität am Arbeitsmarkt vermindern (Beispiel: Mindestlohn). 5. Geldpolitik Die Europäische Zentralbank hat ihre unverzichtbare Rolle für den Fortbestand des Euro weiter ausgebaut. Mit Zuständigkeit für die Bankenaufsicht wird sie als Akteur in der Kriseneindämmung künftig noch bedeutender. In der Geldpolitik zielen ihre Bemühungen derzeit darauf, die Befürchtung einer möglichen Straffung gar nicht erst aufkommen zu lassen und die Tür in Richtung weiterer Lockerungsschritte offen zu halten. Unbestritten ist, dass dieser unterstützende Modus in Wechselbeziehung zu den Reformbemühungen der Euro-Staaten steht und ohne Reformfortschritte auch nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Zugleich ist jedoch auch zu konstatieren, dass der Entzug einmal getroffener Zusagen die Politik zwar einerseits unter Handlungsdruck setzen würde, zugleich andererseits aber die Gefahr einer neuerlichen krisenhaften Zuspitzung mit sich brächte und deshalb nicht praktikabel ist. Auch mit Blick auf solche Erwägungen wirken die jüngste Leitzinssenkung und nicht zuletzt die ambitionierte Fristverlängerung für die Vollzuteilung vom November befremdlich. Sollte 2014 ein Jahr des Übergangs von einer Befriedung der Märkte hin zu einer grundlegenden Stabilisierung des Euroraums werden, so sollte man dies auch an einer offeneren geldpolitischen Vorausschau ablesen können. Fragen rund um die aktuelle Aufgabenstellung der Geldpolitik werden wir im Januar in einem weiteren Standpunkt ausführlicher erörtern. 6. Stabilisierung des Bankensystems Im Bankensektor ist in den vergangenen Jahren ein Strukturwandel zu beobachten, der zyklisch, regulatorisch und strukturell zu begründen ist. Die EZB hat dies in ihrem jüngsten Bericht zur Bankenstruktur in der Eurozone deutlich gemacht. Erfreulich ist vor allem, dass die Tier 1-Kernkapitalquote im Durchschnitt des Bankensektors der Eurozone von 8,7% im Jahr 2008 auf 12,7% im Jahr 2012 gestiegen ist. Teilweise wurde diese Verbesserung mit dem Abbau von Risikoassets erkauft. In diesem Zusammenhang macht sich die Auslagerung von Assets in so genannte Bad Banks (in Spanien beispielsweise die SAREP) positiv bemerkbar. Einen wichtigen Beitrag hat darüber hinaus die Aufnahme zusätzlichen Kapitals mit Hilfe des privaten und des öffentlichen Sektors geleistet. Bemerkenswert ist auch, dass trotz der sinkenden Erträge die Cost-Income- Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 12 Ratio gesenkt wurde. D.h. die Banken haben im Durchschnitt massive Kostensenkungsprogramme durchgesetzt. Die Refinanzierung von Banken erfolgt zunehmend durch grundsätzlich als relativ stabil anzusehende Kundeneinlagen (Anteil 2008: 40%, 2012: 46%). Der Anteil der Refinanzierung über die EZB ist zwar von dem Spitzenwert von 8% auf mittlerweile 6% gesunken, liegt aber damit immer noch doppelt so hoch wie vor der Krise. Dabei gibt es starke regionale Unterschiede. Italienische Banken haben beispielsweise kaum Liquidität an die EZB zurückgezahlt, deutsche Banken dagegen nehmen kaum noch Zentralbankmittel in Anspruch. Andere Indikatoren zeigen, dass der Bankensektor weiterhin vor großen Herausforderungen steht. So ist die Profitabilität der Banken de Eurozone im Durchschnitt niedrig. Im Jahr 2012 waren die aggregierten Ergebnisse von sieben Bankensektoren sogar negativ (Italien, Spanien, Irland, Griechenland, Zypern, Portugal, Slowenien). Die schwache Ertragslage hat mit dem schwierigen konjunkturellen Umfeld zu tun, das für eine Verschlechterung der der Assetqualität gesorgt hat. Darüber hinaus dürfte das Niedrigzinsumfeld dazu beigetragen haben, dass der Zinsüberschuss als Ergebnistreiber ausgefallen ist. Mit dem derzeit laufenden Asset Quality Review der EZB und dem geplanten Stress Test wird ein großer Anreiz geschaffen, die Kapitalausstattung problematisch aufgestellter Banken zu stärken und die Bereinigung der Bilanzen zu beschleunigen. Wenngleich der Prozess fehleranfällig ist, birgt er die große Chance, die Voraussetzungen für eine Wachstumsbeschleunigung deutlich zu verbessern. Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 2 Zusammenfassung Memorandum und bisherige Standpunkte der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe 4. November 2013 Fünf Jahre nach „Lehman“ – Kann der Euroraum von den USA lernen? 7. Oktober 2013 Italien spielt unter seinen Möglichkeiten 2. September Standpunkt: Investitionen und Energie: Wirtschaftspolitische Herausforderungen für Deutschland 22. August 2013 Standpunkt: Länderspezifische Empfehlungen bringen Deutschland nicht voran. 10. Juni 2013 Standpunkt: Euro-Krisenländer: Kurs halten – Wachstum stärken 13. Mai 2013 Standpunkt: „Frankreich vor großen Aufgaben 24. April 2013 Memorandum: Europa2.0 – Thesen 15. April 2013 Standpunkt: „Fünf zentrale Eckpunkte zur Restrukturierung des zyprischen Bankensektors: Zustimmung des Deutschen Bundestages bleibt notwendig!“ 11. März 2013 Standpunkt „Weltwirtschaftliche Herausforderungen 2013 Handlungsbedarf der Politik bleibt hoch“ 18. Februar 2013 Standpunkt „Trotz Entspannung an den Finanzmärkten: Herausforderungen bleiben bestehen“ 14. Januar 2013 Standpunkt „Hochfrequenzhandel – Entschleunigung stärkt realwirtschaftliche Verankerung“ 10. Dezember 2012 Standpunkt „Deutschland braucht mehr Wachstum“ 05. November 2012 Standpunkt: „Niedrigzinsen gefährden Wohlstand und Stabilität“ 18. Oktober 2012 Standpunkt „EZB Anleihekäufe bleiben ein problematischer Notbehelf“ Standpunkt Berlin, 16. Dezember 2013 Seite 3 10. September 2012 Standpunkt „Stabile Finanzpolitik für Europa“ 28. August 2012 Standpunkt „Finanztransaktionssteuer: Eine kritische Würdigung“ 25. Juni 2012 Standpunkt „Nach der Wahl: Die Probleme außerhalb Griechenlands angehen“ 21. Mai 2012 Standpunkt „Europäische Währungsunion: Reformkurs beibehalten - Flexibilität erweitern“ 23. April 2012 Standpunkt „Der Europäische Stabilitätsmechanismus ersetzt den Rettungsschirm, ist aber allein keine Lösung“ 19. März 2012 Standpunkt „Nach dem Haircut: Keine Atempause in der Staatsschuldenkrise“ 24. Februar 2012 Standpunkt „Griechenland: Nicht flüchten, sondern standhalten“ 13. Januar 2012 Standpunkt „Geldpolitik muss glaubwürdig bleiben“ 29. November 2011 Standpunkt „Staatsschuldenkrise: Zeit zum Handeln!“ 03. November 2011 Standpunkt „Nach dem Euro-Gipfel: Umfangreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte“ 25. Oktober 2011 Standpunkt „Schuldenschnitt und EFSF - effizient ausgestalten“ 24. September 2011 Memorandum zu aktuellen Fragen „Europa und Euro“ Veröffentlicht am 24.09.2011, Washington D.C., anlässlich der IWF/Weltbanktagung 2011 Disclaimer: Diese Darstellungen inklusive Einschätzungen wurden von den Chefvolkswirten der Sparkassen-Finanzgruppe nur zum Zwecke der Information des jeweiligen Empfängers erstellt. Die Informationen stellen weder ein Angebot, eine Einladung zur Zeichnung oder zum Erwerb von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Erwerb dar. Die Informationen oder Dokumente sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine (Rechts- und / oder Steuer) Beratung; auch die Übersendung dieser stellt keine derartige beschriebene Beratung dar. Die hier abgegebenen Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, können im Detail auch andere Erkenntnisse als aktuelle Research-Publikationen der Landesbanken/DekaBank enthalten und stammen (teilweise) aus von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen, einschließlich der rechtlichen Ausführungen, ist ausgeschlossen. Jeder Empfänger sollte eine eigene unabhängige Beurteilung, eine eigene Einschätzung und Entscheidung vornehmen. Insbesondere wird jeder Empfänger aufgefordert, eine unabhängige Prüfung vorzunehmen und/oder sich unabhängig fachlich beraten zu lassen und seine eigenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf wirtschaftliche Vorteile und Risiken unter Berücksichtigung der rechtlichen, regulatorischen, finanziellen, steuerlichen und bilanziellen Aspekte zu ziehen. Sollten Kurse/Preise genannt sein, sind diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse/Preise.