Finanzgruppe Deutscher Sparkassen

Werbung
 Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Standpunkt
Europa auf dem richtigen Weg? Eine Checkliste für 2014
der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe
16. Dezember 2013
Chefvolkswirt Uwe Burkert – LBBW
Chefvolkswirt Uwe Dürkop - LBB
Chefvolkswirt Folker Hellmeyer - Bremer Landesbank
Chefvolkswirt Dr. Ulrich Kater - DekaBank
Chefvolkswirt Dr. Jürgen Michels - BayernLB
Chefvolkswirt Dr. Cyrus de la Rubia - HSH Nordbank
Chefvolkswirtin Dr. Gertrud Traud - Helaba
Chefvolkswirt Torsten Windels - NordLB
Koordination: Dr. Reinhold Rickes – DSGV
 Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Für die Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe ergibt sich nach gut einem halben Jahrzehnt
Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise folgender Stand zur Überwindung (Checkliste):
Krisenbewältigung
-
ESM
Rettungspakete
Fiskalpolitik
-
Fiskalpakt
Defizitabbau
Haushaltsreformen
Insolvenzrecht für Staaten
Umschuldungsklauseln
Bankenunion
-
Europäische Aufsicht
Abwicklungsmechanismus
Wettbewerbsfähigkeit
-
Lohnstückkosten
Leistungsbilanzsalden
Investitionen
Arbeitsmarktreformen
Geldpolitik
-
Niedrigzinsen
Negative Einlagenzinsen
Sondermaßnahmen
Bankensektor
-
Eigenkapital
Asset Quality Review
Risikoabbau
Konsolidierung
Richtige Leitplanken
gesetzt?
Angemessener Fortschritt in
2014 erwartet?




















































Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 2
Zentrale Hintergründe für Checkliste im Ampelsystem:
Krisenbewältigung
Bewertung
Ausblick 2014
Institutionelle Reformen
Deutliche Fortschritte bei Schaffung eines
Die zwei wichtigsten Säulen der
Krisenabwehrmechanismus in Form des
Bankenunion dürften in 2014
ESM-Fonds und einer Bankenunion.
implementiert werden. Skepsis
Fiskalregeln sind verabschiedet worden.
angebracht, ob Fiskalregeln wie
geplant umgesetzt werden.
Fiskalpolitik
Positive Trends in den Defizitkennzahlen
Schon für 2014 sollte man
beruhen auch auf außergewöhnlich
etwas ehrgeiziger sein. Ein
niedrigen Zinsen.
weiterer Anstieg des
Schuldenstands für den
gesamten Euroraum müsste
sich verhindern lassen.
Bankenunion
Aufsicht beschlossen und
Ob es gelingt, Eigenverant-
Abwicklungsmechanismus vor finalen
wortung und Haftung in Ein-
Diskussionen.
klang zu bringen, ist eine zentrale Herausforderung für 2014.
Stabilisierung des
Der Bankensektor der Eurozone hat in
Die Bilanzüberprüfung durch
Bankensektors
Bezug auf seine Kapitalisierung
EZB und EBA müssen als
Fortschritte gemacht, kämpft aber noch
Chance genutzt werden, die
mit massiven Altlasten.
Voraussetzungen für eine
Wachstumsbeschleunigung
deutlich zu verbessern.
Stärkung preislicher
Fortschritte in den Programmländern,
EU-Kommission erwartet für
Wettbewerbsfähigkeit
aber keine Angleichung seitens
Frankreich und Italien
und Strukturreformen
Frankreichs und Italiens
Angleichungen in einer
Größenordnung von weniger als
In den meisten Ländern sind
einem Prozentpunkt. Dies ist zu
durchgreifende Strukturreformen
wenig. Es sollte mehr für das
durchgeführt worden. Der
Produktivitätswachstum getan
Handlungsbedarf bleibt dennoch hoch.
werden.
Sorge bereiten der stagnierende Reformprozess in Italien
und Frankreich.
Geldpolitik
EZB-Unterstützung ist für den Fort-
Fraglich ist, ob eine offenere
bestand des Euro unverzichtbar.
geldpolitische Vorausschau als
derzeit formuliert werden wird.
Dies ist ein Gradmesser für auf
anderen Gebieten erzielten
Stabilisierungsfortschritt.
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 3
Aus Sicht der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe sind wesentliche
wirtschaftspolitische Empfehlungen:

Die Ausbesserungsarbeiten am Fundament des Euro müssen 2014 weitergehen. Aus unserer
Sicht sind wichtige Heraus- und Anforderungen:

Es gibt deutliche Fortschritte bei den institutionellen Reformen (Krisenabwehrmechanismen,
Fiskalregeln, Bankenunion). Die vereinbarten Fiskalregeln müssen allerdings in den nächsten
Jahren konsequent angewendet werden. Die Schaffung einer Bankenunion ist eine Chance für
die nachhaltige Stabilisierung der Währungsunion und muss auf einer rechtlich gesicherten
Basis unter Berücksichtigung der Moral-Hazard-Risiken umgesetzt werden.

Die meisten Krisenländer haben durchgreifende ordnungspolitische Reformen begonnen und
dürften im kommenden Jahr an diesem Kurs grundsätzlich festhalten. Sorge bereiten jedoch
der stagnierende Reformprozess in den zweit- und drittgrößten Volkswirtschaften der Eurozone, Frankreich und Italien.

Es sollte Anspruch der Regierungen im Euroraum sein, die Schuldenstandsquote 2014 erstmals nicht mehr weiter ansteigen zu lassen. Auf dem Weg zu einer nachhaltig tragfähigen
Finanzpolitik wäre dies ein erster Meilenstein.

Frankreich und Italien müssen größere Fortschritte bei der Angleichung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit erringen. Vor allem die bisher für das Jahr 2014 anvisierten Produktivitätsfortschritte können nicht befriedigen.

Stabilisierungserfolge für den Euro sollten sich auch daran ablesen lassen, dass die Europäische Zentralbank in die Lage versetzt wird, eine richtungsoffenere geldpolitische Vorausschau
zu formulieren als derzeit.

Der Bankensektor der Eurozone hat in Bezug auf seine Kapitalisierung Fortschritte gemacht,
kämpft aber noch mit massiven Altlasten. Umso wichtiger ist es, dass die Bilanzüberprüfung
durch EZB und EBA als Chance genutzt wird, die Voraussetzungen für eine Wachstumsbeschleunigung deutlich zu verbessern.
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 4
Europa auf dem richtigen Weg? Eine Checkliste für 2014
Sowohl die Finanzmarkt- als auch die Staatsschuldenkrise haben Mängel an der wirtschafts-,
finanz- und geldpolitischen Konzeption des Euroraums und den Strukturen in den einzelnen
Mitgliedsländern offengelegt. Gleichzeitig wurden sowohl auf Europa- als auch auf einzelstaatlicher Ebene zahlreiche Schritte unternommen, um die Fehler zu beheben. Drei Jahre nach Ausbruch der Staatsschuldenkrise ist Licht am Ende des Tunnels sichtbar und somit Gelegenheit,
eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Mit der nachfolgenden Checkliste soll aufgezeigt werden,
welche Erfolge schon erzielt sind und wo 2014 und in den Folgejahren noch unbedingt Handlungsbedarf besteht um eine grundlegende Stabilisierung unseres gemeinsamen Währungsgebiets zu erreichen. Welche Veränderungen können realistischerweise für das kommende Jahr
erwartet werden? Dabei geht es um die institutionellen Reformen auf Europaebene, die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung und der Wettbewerbsfähigkeit, die Stabilisierung der
Bankensysteme sowie den Veränderungen in der Geldpolitik.
1. Institutionelle Reformen auf Europa-Ebene
1.1 Krisenabwehrmechanismus
Beim Ausbruch der Staatsschuldenkrise, als Griechenland im Jahr 2010 seine Anleihen nicht mehr
am internationalen Kapitalmarkt platzieren konnte, wurde eines deutlich: Die Mitglieder der
Euroraums waren für eine derartige Situation, die die Stabilität ihrer gemeinsamen Währung in
Frage stellte, vollkommen unvorbereitet. Über einige Umwege gelangte man im September 2012
zum langfristig angelegten ESM-Fonds (European Stability Mechanism).
Spanien hat Ende 2012 ESM-Mittel im Volumen von 100 Mrd. Euro genehmigt bekommen, um den
Bankensektor zu rekapitalisieren. Mit diesem Schritt dürfte der ESM dazu beigetragen haben, den
Finanzsektor Spaniens zu stabilisieren. Festzustellen ist aber auch, dass das Fondsvolumen vermutlich weder zur umfassenden Lösung einer Bankenkrise noch einer Staatsschuldenkrise beispielsweise in Italien groß genug ausgelegt ist, da Italien einen öffentlichen Schuldenstand von
etwa 2100 Mrd. Euro hat. Die Konsequenz dieser Erkenntnis sollte aber nicht sein, den ESM mit
noch mehr Mitteln auszustatten, sondern stattdessen die komplementären Maßnahmen zur
Stabilisierung der Finanz- und Staatsschuldenkrise (u.a. Fiskalregeln) zu forcieren.
Für 2014 ist keine weitere Aufstockung der ESM-Mittel zu erwarten, wohl aber eine Aufstockung
oder Verlängerung einzelner Rettungspakete. Für Griechenland deutet sich ein kleinvolumiges
Rettungspaket an, mit dessen Hilfe die erneut aufgetretene fiskalische Lücke geschlossen werden
soll. Spaniens Hilfspaket für den Bankensektor läuft Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert. In Irland und Portugal, deren Hilfspakete per Ende des Jahres bzw. Ende Juni 2014 auslaufen, steht die Frage im Raum, ob jeweils eine Vorsichtskreditlinie beim ESM beantragt werden
sollen oder im Fall Portugals nochmals ein vollständiges Programm benötigt wird. In jedem Fall
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 5
planen die beiden Länder, sich wieder eigenständig am Kapitalmarkt zu refinanzieren. Da Irland
und Portugal relativ mustergültig die mit den Hilfspaketen verknüpften wirtschaftspolitischen
Vorgaben erfüllt haben, wäre es für den geschaffenen Krisenabwehrmechanismus grundsätzlich
ein ermutigendes Zeichen, dass Länder wie geplant wieder in die „Eigenständigkeit“ entlassen
werden können. Bei Portugal ist dies aus heutiger Sicht in Anbetracht der weiterhin hohen Risikozuschläge allerdings schwer vorstellbar.
1.2
Fiskalregeln
Schon vor dem Ausbruch der Staatsschuldenkrise war der 1997 in Kraft getretene Stabilitäts- und
Wachstumspakt zu einem zahnlosen Tiger geworden. Denn in den Jahren 2004/05 gelang es der
deutschen und der französischen Regierung den Pakt aufzuweichen bzw. ein Defizitverfahren
gegen Deutschland und Frankreich zu verhindern.
Mittlerweile hat die Politik aber erkannt und durch die Marktentwicklungen lernen müssen, dass
die Missachtung von Fiskalregeln mit großen Risiken einhergeht. So ist der Stabilitäts- und
Wachstumspakt im Rahmen des so genannten Sixpack (Dezember 2011) und den Twopack (Mai
2013) durch mehrere EU-Verordnungen reformiert worden, die eine mittelfristige Verschärfung
der zulässigen Budgetdefizite (strukturelles Defizit von 0,5% des BIP) sowie eine stärkere Überwachung der Haushaltspolitik der einzelnen Staaten vorsehen. Insbesondere werden die nationalen Wirtschaftspolitiken jährlich im Voraus abgestimmt (Europäisches Semester).
Anfang 2013 trat zudem ein völkerrechtlich bindender Fiskalpakt zwischen den EU-Staaten (ohne
Großbritannien und Tschechien) in Kraft, dessen Kernelemente die gesetzliche Verankerung einer
nationalen Schuldengrenze sowie eine stärkere Automatisierung des Defizitverfahrens sind. Die
Regeln des Paktes sind ab 2016 bindend.
Die bisherigen Entwicklungen lassen trotz einiger Willensbekundungen zur Konsolidierung Raum
für Skepsis. So sind die Schuldenbremsen u.a. in Deutschland, Italien und Spanien mit Verfassungsrang beschlossen worden, konnten in Frankreich und Portugal jedoch nur als einfache
Gesetze verabschiedet werden. Weiter ist festzustellen, dass für zahlreiche Länder, für die ein
Defizitverfahren läuft (insgesamt sind dies zwölf), die Fristen zur Erreichung der 3 Prozent-Marke
für das Budgetdefizit nach hinten verschoben wurden, ohne dass (wie etwa im Fall von Frankreich)
eine nachvollziehbare Begründung dafür geliefert wurde. Darüber hinaus lässt der Gesetzestext,
der eine „rasche Annäherung [der verschärften Budgetziele] an ihr jeweiliges mittelfristiges Ziel“
vorsieht, erheblichen Interpretationsspielraum. Die jüngsten Vorstöße, mit denen über die Definition des strukturellen Defizits das Defizitziel letztlich aufgeweicht werden soll, zeigen die Anfälligkeit der neuen Fiskalregeln.
Die Fiskalregeln sind dennoch Schritte in die richtige Richtung – sie sind in einem Wirtschaftsraum unerlässlich, da der Euroraum auf dezentralen Strukturen aufbaut. Im Jahr 2014 wird die
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 6
Politik aber beweisen müssen, dass die Regeln ernst genommen und nicht weiter aufgeweicht
werden. Diesbezüglich steht insbesondere Frankreich im Fokus. Hier schätzt die EU-Kommission,
dass das Land nicht in der Lage sein wird, die bereits verschobenen Defizitziele zu erfüllen. Dies
würde Zweifel an der nachhaltigen fiskalischen Konsolidierung des Euroraums wecken.
1.3
Insolvenzrecht für Staaten
Im Jahr 2010 haben Finanzminister Schäuble und Bundeskanzlerin Merkel ein Insolvenzrecht für
Staaten gefordert. Seitdem wurde diese Forderung nicht mehr offensiv vertreten. Immerhin hat
man durchgesetzt, dass ab dem 1. Januar 2013 Staatsanleiheemissionen mit Collective Action
Clauses versehen werden. Sie erleichtern eine Umschuldung. Dessen ungeachtet sollte am Ziel
eines Insolvenzrechts für Staaten, das eine geordnete Staatsinsolvenz erlauben würde, festgehalten werden. Ohne eine derartige Regelung besteht die Gefahr, dass die Investoren auf das Bailout
von Staaten hoffen und die Risiken schlechten Haushaltens nur unzureichend in die Investitionsentscheidungen einfließen. Für 2014 steht eine derartige Regelung offensichtlich nicht auf der
Agenda.
1.4
Bankenunion
1.4.1
Gemeinsame Aufsicht
Insbesondere die Bankenkrisen in Irland und Zypern, die den gesamten europäischen Bankensektor in Mitleidenschaft zogen, haben gravierende Mängel in der Finanzmarktregulierung
offengelegt. Die Beispiele haben deutlich gemacht, dass es nicht ausreicht, einen gemeinsamen Regulierungsrahmen zu haben und sich bei der Durchsetzung auf die nationalen Aufsichten zu verlassen.
Daher wurde im September dieses Jahres vom Europäischen Parlament beschlossen, dass die
EZB die gemeinsame Aufsicht (SSM) über insbesondere systemrelevante Banken im Euroraum
erhalten soll. Derzeit ist vorgesehen, dass die EZB ab dem 1. November 2014 die Aufsicht
übernimmt und dabei 128 Institute direkt kontrolliert. Nach EZB-Vorstellung soll die bei der
Notenbank angesiedelte Aufsichtsbehörde alleine für die Einschätzung zuständig sein, ob ein
Kreditinstitut von einem Ausfall betroffen oder bedroht ist. Diese Einschätzung ist dann die
Voraussetzung für die Einleitung der Abwicklung durch einen geplanten (zentralen) Abwicklungsmechanismus (SRM).
1.4.2
Zentraler Abwicklungsmechanismus
Ein zentraler Abwicklungsmechanismus (SRM) ist damit der zweite essenzielle Bestandteil
einer Bankenunion. Der gemeinsame Abwicklungsmechanismus muss dabei auf die bestehenden Vertragsgrundlagen aufbauen und daher im Sinne von Eigenverantwortung und Haftung
eine europäische Lösung finden.
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 7
Mit einem SRM soll verhindert werden, dass Banken, die in finanzschwachen Staaten ihren Sitz
haben, einen sich auf die Rettung aus anderen Ländern verlassen (free-rider-Verhalten) und
zudem soll der Druck zu Strukturreformen erhalten bleiben und kein Anreiz zur Inanspruchnahme gesetzt werden. Gleichzeitig trägt die Vereinbarung dazu bei, strukturelle Refinanzierungsvorteile von Kreditinstituten zu vermindern, die in finanziell stärkeren Staaten operieren.
Außerdem soll der SRM so strukturiert sein, dass die Belastung für den Steuerzahler mit Hilfe
von so genannten Bail-In-Regeln und einem vom Bankensektor gespeisten Abwicklungsfonds
so klein wie möglich gehalten wird. Neben den Regulierungsvorschlägen (z.B. von der Liikanen-Kommission) dient diese Maßnahme dazu, den Teufelskreis zwischen Bank- und Staatsverschuldung zu durchbrechen bzw. nicht erneut entstehen zu lassen und die geordnete
Abwicklung von systemrelevanten Banken zu ermöglichen.
Die bisherigen von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen stoßen allerdings auf
erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere von deutscher Seite. Die geplanten Einzahlungen in Abwicklungssysteme dürften frühestens erst in 10 bis 15 Jahren ausreichende Volumina erreichen, um diese für Abwicklungen tatsächlich einsetzen zu können. Damit stellt sich
zudem die Frage, wer zunächst die Kosten einer Abwicklung trägt. Hier gibt es in einigen Mitgliedstaaten (inkl. Deutschland) offensichtlich die Furcht, dass beispielsweise der ESM von Mitgliedstaaten mit einem fragilen Bankensektor missbraucht werden könnte. Strittig ist außerdem, wer das letzte Wort bei der Entscheidung hat, ob ein Institut abgewickelt wird oder nicht.
Schließlich gibt es noch Differenzen in Bezug auf die Bail-In-Regeln (Zeitpunkt ihrer Geltung
und Struktur der Haftungskaskade) sowie die angemessene Beteiligung an der Bankenabgabe
von Instituten, die in Verbundstrukturen eingebunden sind.
Rechtliche Bedenken: Die Bundesregierung argumentiert unter anderem, dass es eine fehlende
rechtliche Legitimation für die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Abwicklung von
Banken von den Mitgliedstaaten auf eine zentrale europäische Behörde wie zum Beispiel die
EU-Kommission gibt. Diese Bedenken müssen mehr als ernst genommen werden und stellen
Europa vor die zentrale Fragen, wie mit dem hohen Gut der Budgethoheit der Mitgliedstaaten
umzugehen ist. Der Euroraum könnte erneut in schweres Fahrwasser geraten, sollte eine
zukünftige Abwicklungsbehörde die Abwicklung eines Instituts wegen der fehlenden Rechtsgrundlagen nicht oder nur nach einem langen Rechtsstreit durchsetzen können. Ganz abgesehen von den dabei entstehenden Diskussionen, ob ein Sparer im Land X für eine Bank im Land
Y herangezogen werden soll.
Gemeinsame Abwicklung/Kosten der Abwicklung: Notwendig erscheint, dass die Institute, die
nunmehr direkt unter die Aufsicht der EZB kommen, bereinigte Bilanzen haben bzw. ausreichend Eigenkapital vorhalten. Genau dafür wird derzeit die Bilanzüberprüfung mit anschließendem Stresstest vorgenommen. Altlasten müssen in nationaler Verantwortung abgebaut
werden. Da man aber einen neuen Abwicklungsfall für die nächsten Jahre nicht ausschließen
kann, muss ein mit öffentlichen Mitteln gespeister Fonds existieren. Um das Moral Hazard
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 8
Problem zu minimieren, könnte eine Selbstbeteiligung der Staaten als Pflicht eingeführt werden: Jedes Land muss einen eigenen nationalen Abwicklungsfonds einrichten (der sich an der
Bilanzsumme der Banken des Landes ausrichtet). Wenn dieser nicht ausreicht, könnte der
betroffene Staat Hilfen nach einem Verfahren der Beteiligung der anderen Länder des
Euroraums erhalten. Dabei könnte auch geprüft werden, inwieweit der ESM eine Kreditlinie an
den gemeinsamen Abwicklungsfonds ausreichen darf.
Entscheidungshoheit über Abwicklung: Ein System der Abwicklung sollte in jedem Fall getrennt
von der Aufsichtsbehörde, der EZB, agieren, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Die
Abwicklungsentscheidung in nationaler Hand zu belassen entspricht dem grundsätzlichen
Gedanken einer Bankenunion in einem dezentralen Euroraum. Idealerweise sollte ein System
der Abwicklung ausschließlich der nachhaltigen Stabilität des europäischen Bankensektors
verpflichtet sein.
Haftungskaskade: Während die Europäische Kommission vorschlägt, dass Einlagen, die nicht
durch den nationalen Einlagensicherungsfonds abgedeckt sind, zur Haftung herangezogen
werden sollen, strebt das Europäische Parlament mehrheitlich den Schutz aller Einlagen an.
Letzteres ist sehr problematisch, weil Banken dann einen Anreiz hätten, sich überwiegend über
Wholesale-Einlagen zu refinanzieren, so dass die Bail-In-Regeln perspektivisch nur auf einen
Bruchteil der Passiva anwendbar wären.
Berücksichtigung von Verbundstrukturen: Da die aggregierte Bilanzsumme der innerhalb eines
Verbundes operierenden Kreditinstitute in der Regel kleiner ist, als die entsprechende konsolidierte Bilanzsumme, findet bei der Berechnung der Bankenabgabe auf der Basis der Bilanzsumme der einzelnen Kreditinstitute eine Ungleichbehandlung von Bank-Verbundstrukturen
gegenüber Bank-Konzernstrukturen statt. Eine derartige Ungleichbehandlung sollte vermieden werden.
Die Entscheidungen zu den oben genannten Punkten werden voraussichtlich noch 2013 fallen
und bleiben von zentraler Bedeutung, die Finanzmärkte weiter in ruhigeres Fahrwasser zu führen.
2. Zur fiskalischen Situation
Über die angespannte bis prekäre Haushaltssituation in den Mitgliedstaaten sind bereits viele
Worte verloren worden, denen wir an dieser Stelle nur noch wenige hinzufügen wollen. Hier soll
allein interessieren, welche Anforderung an die Entwicklung der zentralen Haushaltskennziffern
für das Jahr 2014 gestellt werden müsste. Dabei sollte uns bewusst sein, dass wir zur Jahreswende noch eine durch Niedrigzinsen begünstigte Ausgangslage vorfinden: In deren Folge hat
sich der Zinsdienst auf die angehäufte Staatsschuld im Vergleich zu den Jahren vor der Finanzkrise über den gesamten Euroraum gesehen bisher noch gar nicht erhöht. In Deutschland hat sich
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 9
die Zinslast über die letzten Jahre sogar vermindert. Diese Minderung wog bisher den gegenläufigen Trend in anderen Teilen des Euro-Gebiets auf. Erst in den nächsten Jahren fallen dämpfende
Effekte niedriger Zinsen weniger und höhere Schuldenstände umso mehr ins Gewicht.
Aktuell haben sich die innereuropäischen Risikoaufschläge soweit zurückgebildet, dass 2014
auch die von Spanien und Italien zu leistenden Zinszahlungen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt zunächst kaum mehr ansteigen sollten. Gleichzeitig hat sich die Konjunkturlage zumindest soweit gebessert, dass zyklische Aspekte mit weniger Wucht auf die Haushaltsentwicklung
durchschlagen. Unter diesen Gegebenheiten darf der Anspruch formuliert werden, den Anstieg
der Schuldenstandsquote in 2014 endlich zu beenden. Damit wäre mit Blick auf die Kennzahlen
ein erster Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltig tragfähigen Finanzpolitik erreicht.
3. Preisliche Wettbewerbsfähigkeit
In den Lohnstückkosten zeigt sich die ganze Streubreite der unterschiedlichen nationalen Reaktionspfade auf die Euro-Krise. Zur Jahresmitte 2013 war erst ein knappes Drittel der Lohnstückkostendivergenz wieder abgeschmolzen, die zwischen Deutschland und dem gesamten Euroraum
in den vier Jahren von 2004 bis 2008 aufgelaufen war (d.h. sie sank von ehemals neun auf gut
sechs Prozentpunkte zur Jahresmitte 2013). Doch während Spanien, Irland, Portugal oder auch
Griechenland schon sehr große Fortschritte erreichen konnten, haben Frankreich und Italien
diese Korrekturen zu großen Teilen noch vor sich.
Der Druck, dies über Lohnanpassungen nach unten zu erreichen, ist dabei umso geringer, je größer der Beitrag aus Produktivitätssteigerungen ausfällt. Auch mit beschleunigten Lohnzuwächsen
in Deutschland nimmt der Anpassungsdruck in diese Richtung ab. Hier ist jedoch darauf hinzuweisen, dass es diesbezüglich über die letzten vier Jahre in Deutschland schon einen Wandel
gegeben hat. So stiegen die Arbeitskosten pro Beschäftigten in diesem Zeitraum um durchschnittlich 2,5% und damit deutlich schneller als vor der Krise (0,7%). In 2014 könnte die Rate
nach derzeitigen Erkenntnissen noch darüber liegen. Insoweit besteht für Frankreich und Italien
also weiterhin Gelegenheit, einen Teil der Lücke bereits 2014 zu schließen, ohne Gefahr zu laufen,
damit deflationäre Kreisläufe in Gang zu setzen. Dies gilt umso mehr, als beide Länder im Wachstumsverlauf zu Deutschland aufschließen sollten und im stabileren konjunkturelleren Umfeld
eigentlich auch günstige Voraussetzungen für Produktivitätssteigerungen vorfinden.
Die EU-Kommission ging allerdings in ihrer Herbstprognose für Frankreich und Italien von Produktivitätssteigerungen um 0,6 bzw. 0,5% in 2014 aus, so dass trotz Lohnzurückhaltung weniger
als ein Prozentpunkt der früheren Lohnstückkostendivergenz zu Deutschland korrigiert würde.
Dies kann angesichts der Ausgangslage (ein Gefälle von ca. 10 Prozentpunkten bezogen auf 2004
als Referenzjahr) nicht befriedigen. Folglich muss die Wirtschaftspolitik in beiden Ländern dringend darauf ausgerichtet werden, Wachstumspotenziale zügig zu erschließen.
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 10
Die beschriebene Bandbreite in den Anpassungsszenarien schlägt sich auch in der zweiten wichtigen Kennziffer zur Messung der Wettbewerbsfähigkeit, dem Leistungsbilanzsaldo, nieder. Auch
hier haben die iberischen Länder die Nase vorn und realisieren inzwischen Überschüsse. Demgegenüber sinkt das – allerdings auch nicht sonderlich hohe französische Defizit kaum. Italien wird
2013 zwar ebenfalls schon einen Einnahmeüberschuss verzeichnet haben, doch war der
Umschwung hier in erster Linie darbenden Einfuhren zuzurechnen, während Spanien und Portugal gleichzeitig auch auf überdurchschnittliche Exportzuwächse verweisen können.
Für 2014 wird man hinsichtlich der weiteren Gesundung der außenwirtschaftlichen Bilanz nicht zu
hohe Ansprüche stellen können. Der gesamte Euroraum hat seine Überschüsse über die Außengrenze in den letzten beiden Jahren bereits kräftig um zwei BIP-Punkte gesteigert. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung würde uns weltwirtschaftlich in schwieriges Terrain führen. Somit wird
man sich in Deutschland ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob eigene Beiträge
zur Annäherung der Leistungsbilanzsalden innerhalb des Euro möglich sind. Dem planerischen
Zugriff der Wirtschaftspolitik ist die Leistungsbilanz zwar entzogen. Maßnahmen, die den Investitionsrückstau im Inland auflösten, wären in diesem Kontext aber gleichwohl hilfreich (vgl. dazu
unseren Standpunkt vom 2. September).
4. Ordnungspolitische Wettbewerbsfähigkeit durch Strukturreformen
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat den Bedarf an Strukturreformen in zahlreichen EuroMitgliedsländern verdeutlicht. In den vergangenen Jahren haben viele Länder teilweise sehr
radikale Reformen beschlossen und umgesetzt. Die OECD stellt in ihrer Studie „Going for Growth
2013“ fest, dass Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Italien (in abnehmender Reihenfolge) am stärksten auf die Reformvorschläge der OECD reagiert hätten und sich in Bezug auf die
Umsetzung (Ausnahme: Italien) an die Spitze der OECD-Länder gesetzt haben. Frankreichs
Reformbereitschaft ist im OECD-Vergleich unterdurchschnittlich, das gleiche gilt für Deutschland.
(siehe in diesem Zusammenhang auch die DSGV-Stellungnahmen zu Italien und Frankreich).
Gemäß dem Global Competitiveness-Index können die meisten Euroländer (und vor allem die
Programmländer) keine nennenswerten Fortschritte verzeichnen.
Als zentral für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit sind Arbeitsmarktreformen
anzusehen. Spanien, Portugal, Griechenland und Irland haben – so unter anderem die Einschätzung des IWF – in diesem Bereich besonders große Fortschritte gemacht. Italien dagegen war
nicht in der Lage, insbesondere den Kündigungsschutz zu lockern.
Eng verknüpft mit den Arbeitsmarktreformen ist die Notwendigkeit, die Dienstleistungsmärkte zu
deregulieren und auf diese Weise Wachstumspotenzial zu heben. Auch hier können in einzelnen
Ländern beträchtliche Fortschritte festgestellt werden. Der IWF bescheinigt diese insbesondere
Portugal, Spanien und in einem etwas geringeren Maße Griechenland Erfolge. Frankreich und
Deutschland hinken in dieser Beziehung deutlich hinterher.
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 11
Für 2014 erwarten wir, dass insbesondere Spanien, Portugal, Irland und Griechenland die geplanten Reformen weiter umsetzen. In Frankreich und Italien deuten sich keine Fortschritte an. Auch
für Deutschland, wo mit der Förderung von Investitionen gerade auch im öffentlichen Bereich,
aber auch bei der weiteren Digitalisierung und Dienstleistungsorientierung erhebliches (Wachstums-)potenzial verborgen ist, kommen aus den Koalitionsverhandlungen bislang insgesamt
gemischte Signale. Denn offensichtlich werden auch Regelungen angestrebt, die die Flexibilität
am Arbeitsmarkt vermindern (Beispiel: Mindestlohn).
5. Geldpolitik
Die Europäische Zentralbank hat ihre unverzichtbare Rolle für den Fortbestand des Euro weiter
ausgebaut. Mit Zuständigkeit für die Bankenaufsicht wird sie als Akteur in der Kriseneindämmung
künftig noch bedeutender. In der Geldpolitik zielen ihre Bemühungen derzeit darauf, die Befürchtung einer möglichen Straffung gar nicht erst aufkommen zu lassen und die Tür in Richtung weiterer Lockerungsschritte offen zu halten. Unbestritten ist, dass dieser unterstützende Modus in
Wechselbeziehung zu den Reformbemühungen der Euro-Staaten steht und ohne Reformfortschritte auch nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Zugleich ist jedoch auch zu konstatieren, dass
der Entzug einmal getroffener Zusagen die Politik zwar einerseits unter Handlungsdruck setzen
würde, zugleich andererseits aber die Gefahr einer neuerlichen krisenhaften Zuspitzung mit sich
brächte und deshalb nicht praktikabel ist. Auch mit Blick auf solche Erwägungen wirken die
jüngste Leitzinssenkung und nicht zuletzt die ambitionierte Fristverlängerung für die Vollzuteilung vom November befremdlich.
Sollte 2014 ein Jahr des Übergangs von einer Befriedung der Märkte hin zu einer grundlegenden
Stabilisierung des Euroraums werden, so sollte man dies auch an einer offeneren geldpolitischen
Vorausschau ablesen können. Fragen rund um die aktuelle Aufgabenstellung der Geldpolitik werden wir im Januar in einem weiteren Standpunkt ausführlicher erörtern.
6. Stabilisierung des Bankensystems
Im Bankensektor ist in den vergangenen Jahren ein Strukturwandel zu beobachten, der zyklisch,
regulatorisch und strukturell zu begründen ist. Die EZB hat dies in ihrem jüngsten Bericht zur
Bankenstruktur in der Eurozone deutlich gemacht. Erfreulich ist vor allem, dass die Tier 1-Kernkapitalquote im Durchschnitt des Bankensektors der Eurozone von 8,7% im Jahr 2008 auf 12,7%
im Jahr 2012 gestiegen ist. Teilweise wurde diese Verbesserung mit dem Abbau von Risikoassets
erkauft. In diesem Zusammenhang macht sich die Auslagerung von Assets in so genannte Bad
Banks (in Spanien beispielsweise die SAREP) positiv bemerkbar. Einen wichtigen Beitrag hat darüber hinaus die Aufnahme zusätzlichen Kapitals mit Hilfe des privaten und des öffentlichen
Sektors geleistet. Bemerkenswert ist auch, dass trotz der sinkenden Erträge die Cost-Income-
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 12
Ratio gesenkt wurde. D.h. die Banken haben im Durchschnitt massive Kostensenkungsprogramme durchgesetzt. Die Refinanzierung von Banken erfolgt zunehmend durch grundsätzlich
als relativ stabil anzusehende Kundeneinlagen (Anteil 2008: 40%, 2012: 46%). Der Anteil der
Refinanzierung über die EZB ist zwar von dem Spitzenwert von 8% auf mittlerweile 6% gesunken,
liegt aber damit immer noch doppelt so hoch wie vor der Krise. Dabei gibt es starke regionale
Unterschiede. Italienische Banken haben beispielsweise kaum Liquidität an die EZB zurückgezahlt, deutsche Banken dagegen nehmen kaum noch Zentralbankmittel in Anspruch. Andere
Indikatoren zeigen, dass der Bankensektor weiterhin vor großen Herausforderungen steht.
So ist die Profitabilität der Banken de Eurozone im Durchschnitt niedrig. Im Jahr 2012 waren die
aggregierten Ergebnisse von sieben Bankensektoren sogar negativ (Italien, Spanien, Irland, Griechenland, Zypern, Portugal, Slowenien). Die schwache Ertragslage hat mit dem schwierigen konjunkturellen Umfeld zu tun, das für eine Verschlechterung der der Assetqualität gesorgt hat. Darüber hinaus dürfte das Niedrigzinsumfeld dazu beigetragen haben, dass der Zinsüberschuss als
Ergebnistreiber ausgefallen ist.
Mit dem derzeit laufenden Asset Quality Review der EZB und dem geplanten Stress Test wird ein
großer Anreiz geschaffen, die Kapitalausstattung problematisch aufgestellter Banken zu stärken
und die Bereinigung der Bilanzen zu beschleunigen. Wenngleich der Prozess fehleranfällig ist,
birgt er die große Chance, die Voraussetzungen für eine Wachstumsbeschleunigung deutlich zu
verbessern.
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 2
Zusammenfassung
Memorandum und bisherige Standpunkte der Chefvolkswirte der Sparkassen-Finanzgruppe
4. November 2013
Fünf Jahre nach „Lehman“ – Kann der Euroraum von den USA
lernen?
7. Oktober 2013
Italien spielt unter seinen Möglichkeiten
2. September
Standpunkt: Investitionen und Energie: Wirtschaftspolitische
Herausforderungen für Deutschland
22. August 2013
Standpunkt: Länderspezifische Empfehlungen bringen
Deutschland nicht voran.
10. Juni 2013
Standpunkt: Euro-Krisenländer: Kurs halten – Wachstum stärken
13. Mai 2013
Standpunkt: „Frankreich vor großen Aufgaben
24. April 2013
Memorandum: Europa2.0 – Thesen
15. April 2013
Standpunkt: „Fünf zentrale Eckpunkte zur Restrukturierung des
zyprischen Bankensektors: Zustimmung des Deutschen
Bundestages bleibt notwendig!“
11. März 2013
Standpunkt „Weltwirtschaftliche Herausforderungen 2013 Handlungsbedarf der Politik bleibt hoch“
18. Februar 2013
Standpunkt „Trotz Entspannung an den Finanzmärkten:
Herausforderungen bleiben bestehen“
14. Januar 2013
Standpunkt „Hochfrequenzhandel – Entschleunigung stärkt
realwirtschaftliche Verankerung“
10. Dezember 2012
Standpunkt „Deutschland braucht mehr Wachstum“
05. November 2012
Standpunkt: „Niedrigzinsen gefährden Wohlstand und Stabilität“
18. Oktober 2012
Standpunkt „EZB Anleihekäufe bleiben ein problematischer
Notbehelf“
Standpunkt
Berlin, 16. Dezember 2013
Seite 3
10. September 2012
Standpunkt „Stabile Finanzpolitik für Europa“
28. August 2012
Standpunkt „Finanztransaktionssteuer: Eine kritische Würdigung“
25. Juni 2012
Standpunkt „Nach der Wahl: Die Probleme außerhalb Griechenlands angehen“
21. Mai 2012
Standpunkt „Europäische Währungsunion: Reformkurs beibehalten - Flexibilität erweitern“
23. April 2012
Standpunkt „Der Europäische Stabilitätsmechanismus ersetzt
den Rettungsschirm, ist aber allein keine Lösung“
19. März 2012
Standpunkt „Nach dem Haircut: Keine Atempause in der Staatsschuldenkrise“
24. Februar 2012
Standpunkt „Griechenland: Nicht flüchten, sondern standhalten“
13. Januar 2012
Standpunkt „Geldpolitik muss glaubwürdig bleiben“
29. November 2011
Standpunkt „Staatsschuldenkrise: Zeit zum Handeln!“
03. November 2011
Standpunkt „Nach dem Euro-Gipfel: Umfangreiche Maßnahmen
zur Stabilisierung der Finanzmärkte“
25. Oktober 2011
Standpunkt „Schuldenschnitt und EFSF - effizient ausgestalten“
24. September 2011
Memorandum zu aktuellen Fragen „Europa und Euro“
Veröffentlicht am 24.09.2011, Washington D.C.,
anlässlich der IWF/Weltbanktagung 2011
Disclaimer:
Diese Darstellungen inklusive Einschätzungen wurden von den Chefvolkswirten der Sparkassen-Finanzgruppe nur zum Zwecke der Information des jeweiligen Empfängers erstellt. Die Informationen stellen weder ein Angebot, eine Einladung zur Zeichnung oder zum
Erwerb von Finanzinstrumenten noch eine Empfehlung zum Erwerb dar. Die Informationen oder Dokumente sind nicht als Grundlage für
irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine (Rechts- und / oder Steuer) Beratung; auch die
Übersendung dieser stellt keine derartige beschriebene Beratung dar. Die hier abgegebenen Einschätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, können im Detail auch andere Erkenntnisse als aktuelle Research-Publikationen der Landesbanken/DekaBank enthalten und stammen (teilweise) aus von uns nicht überprüfbaren, allgemein zugänglichen Quellen. Eine Haftung für
die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der gemachten Angaben und Einschätzungen, einschließlich der rechtlichen Ausführungen, ist ausgeschlossen. Jeder Empfänger sollte eine eigene unabhängige Beurteilung, eine eigene Einschätzung und Entscheidung
vornehmen. Insbesondere wird jeder Empfänger aufgefordert, eine unabhängige Prüfung vorzunehmen und/oder sich unabhängig fachlich beraten zu lassen und seine eigenen Schlussfolgerungen im Hinblick auf wirtschaftliche Vorteile und Risiken unter Berücksichtigung
der rechtlichen, regulatorischen, finanziellen, steuerlichen und bilanziellen Aspekte zu ziehen. Sollten Kurse/Preise genannt sein, sind
diese freibleibend und dienen nicht als Indikation handelbarer Kurse/Preise.
Herunterladen