PK E x k l u s i v PKE Vor sorgestif tung Energie August 2011 Die Anliegen der Rentner sind uns wichtig Die vorliegende Ausgabe des «PKExklusiv» befasst sich schwergewichtig mit Themen, die unsere Rentenbezüger besonders interessieren. Es geht um die Finanzierung und Solidaritäten, aber auch um ganz praktische Fragen. Ein «PKExklusiv» für die Rentner und Rentnerinnen ist mehr als gerechtfertigt. Sie stellen 30 % der Destinatäre dar und vereinigen rund 45 % des Vorsorgekapitals. Von den Rentenbezügern wird immer wieder die Frage nach einem Teuerungsausgleich gestellt. Das ist verständlich, denn ohne einen Teuerungsausgleich verlieren die Renten wegen der Inflation über die Zeit an Kaufkraft. Der Stiftungsrat der PKE ist sich dieser Problematik bewusst. Er befasst sich deshalb regelmässig mit dieser Frage. Wegen der seit Jahren tiefen Zinsen konnte die PKE die für eine Verzinsung der Renten notwendige Rendite von 4,7 % seit Langem nicht mehr erreichen. Die PKE musste deshalb, wie fast alle anderen Pensionskassen in der Schweiz, einen Teil der laufenden Renten aus der Substanz finanzieren. Dies zeigt sich darin, dass die PKE in den letzten 10 Jahren kein einziges Mal über eine vollständig geäufnete Wertschwankungsreserve oder gar über freie Mittel verfügt hat. Dies ist ein klares Indiz für ein strukturelles finanzielles Ungleichgewicht. Der Stiftungsrat hat daher ab 1. Juli 2011 den technischen Zins und damit die Umwandlungssätze für Neurenten gesenkt. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Leistungsversprechen für die aktiven Versicherten reduziert werden oder diese höhere Beiträge bezahlen müssen, damit die bisherigen Leistungen aufrechterhalten werden können. Seit 2008 konnte auch die modellmässige Verzinsung der Guthaben der aktiven Versicherten von 4 % nicht gewährt werden, was ebenfalls zu eiRonald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung ner teilweise erheblichen Leistungsreduktion führt. Die Rentenbezüger geniessen im Gegensatz zu den aktiven Versicherten eine Garantie auf die laufende Rente. Auch im Falle von Sanierungsmassnahmen können die laufenden Renten von Gesetzes wegen nicht gesenkt werden. Eine allfällige Sanierung der PKE müsste somit ausschliesslich von den aktiven Versicherten und den Unternehmen getragen werden. Die Führungsgremien der PKE sind sich aber bewusst, dass es auch eine Betrachtungsweise der Rentenbezüger gibt. Diese ist durchaus berechtigt, mussten doch gewisse Rentnergenerationen in den vergangenen Jahren durch die fehlenden Teuerungsausgleiche teilweise bedeutende Kaufkraftverluste hinnehmen. Unser Bestreben ist es daher, in Zukunft wieder Teuerungszulagen gewähren zu können. Es nützt aber nichts, die Augen vor der Realität zu verschliessen. Vor dem Hintergrund der ungenügenden Renditen der letzten 10 Jahre kann die PKE momentan keine Teuerungszulagen auf den Renten ausrichten. Und solange sich an der Zinssituation an den Kapitalmärkten nichts ändert, wird dies auch in den künftigen Jahren so bleiben. Tiefe Zinsen bedeuten aber auch tiefe Inflation. Damit hält sich ein Kaufkraftverlust zumindest in Grenzen, solange die aktuelle Tiefzinsphase andauert. Fo k us Solidaritäten in der beruflichen Vorsorge nicht überstrapazieren In jeder Pensionskasse bestehen Solidaritäten zwischen einzelnen Versichertengruppen. So erhalten nicht verheiratete Versicherte die gleiche Rente wie verheiratete Versicherte, obwohl für sie im Todesfall keine Ehegattenrenten finanziert werden müssen. Oder Männer erhalten die gleichen Rentenleistungen wie Frauen, obwohl ihre Lebenserwartung geringer ist. Solidaritäten werden in der Welt der beruflichen Vorsorge bewusst innerhalb eines Versichertenkollektivs in Kauf genommen. Dies ist Teil des Versicherungsprinzips jeder Vorsorgeeinrichtung. Quersubventionierungen problematisch Problematisch werden Solidaritäten jedoch, wenn es zu Quersubventionierungen in beträchtlichem Umfang kommt, beispielsweise zwischen den aktiven Versicherten und den Rentenbezügern. Dies widerspricht dem Geist der beruflichen Vorsorge. Denn im Gegensatz zur AHV mit ihrem Generationenvertrag und den im Umlageverfahren finanzierten Leistungen beruht die 2. Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Versicherten sparen hier mit ihren Beiträgen für ihre persönliche Vorsorge. Der ungewollte Transfer zwischen aktiven Versicherten und Rentenbezügern hat auch mit den gesetzlichen Vorschriften zu tun. Einmal gewährte Rentenleistungen sind gemäss Gesetz garantiert und dürfen nachträglich nicht mehr reduziert werden. Dies auch, wenn sich während der Laufzeit herausstellt, dass die Leistungen aufgrund falscher Renditeannahmen oder gestiegener Lebenserwartung zu hoch sind. Fällt eine Vorsorgeeinrichtung deswegen gar in eine Unterdeckung, müssen die aktiven Versicherten und die Unternehmen allein den Fehlbetrag durch Sanierungsleistungen ausgleichen. Dies kann durch eine reduzierte Verzinsung und mit zusätzlichen Sanierungsbeiträgen erfolgen. Die Rentner können zu Sanierungsleistungen aber nicht mehr herangezogen werden, da die laufenden Renten nicht gekürzt und Sanierungs- beiträge lediglich temporär und nur auf in den letzten zehn Jahren gewährten Rentenerhöhungen erhoben werden dürfen. Rentengarantie Die gesetzliche Rentengarantie ist aus Sicht des sozialen Sicherheitsbedürfnisses einer Gesellschaft verständlich. Sie kann auch als grosse Errungenschaft unserer Zeit bezeichnet werden. Die Vorsorgeeinrichtungen werden dadurch aber zunehmend vor grosse Probleme gestellt. Jede Vorsorgeeinrichtung muss daher bestrebt sein, die Rentenleistungen durch korrekte versicherungstechnische Parameter so festzulegen, dass nicht systemkonforme Transferzahlungen vermieden werden. Dies ist eine der schwierigsten Führungsaufgaben des Stiftungssrates. Nur so wird es möglich sein, die Renten in Zukunft wieder an die Teuerung anpassen zu können. Denn Teuerungszulagen dürfen Pensionskassen gesetzlich erst gewähren, wenn sie über freie Mittel verfügen. Und dies tritt nur ein, wenn sie nicht zu hohe Rentenleistungen auszahlen. F ok u s Wie die PKE die Altersrenten finanziert Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die Versicherten sparen mit ihren Beiträgen direkt für ihre persönliche Vorsorge. Sowohl in der Aufbauphase (aktive Zeit) als auch in der Pensionsphase spielt der Zins eine wichtige Rolle. In der Aufbauphase legt der Stiftungsrat den Zinssatz jährlich fest. Die Höhe richtet sich nach dem Deckungsgrad und den Vermögenserträgen der Pensionskasse und kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Damit ist auch das Leistungsziel, also die Höhe der erstmaligen Rente im Zeitpunkt der Pensionierung, variabel und hängt auch von der Höhe der Verzinsung während der gesamten Aufbauphase ab. Für die gesamte Phase der Rentenzahlungen ist die Verzinsung dagegen fix (technischer Zins) und beruht auf einer Annahme über die zukünftigen Kapitalerträge der Pensionskasse. Werden die ge- planten Kapitalerträge während einer längeren Zeit nicht erzielt, müssten rein technisch gesehen die Renten reduziert werden. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften dürfen aber laufende Renten nicht mehr gesenkt werden. Fehlbeträge aufgrund zu tiefer Kapitalerträge (oder aufgrund längerer Lebenserwartung) bei den laufenden Renten gehen daher zulasten der freien Mittel resp. der Reserven der Pensionskasse und über den variablen Zins der aktiven Versicherten letztlich zulasten der künftigen Renten der Arbeitnehmer. Aktive Zeit Sparbeiträge Arbeitgeber Sparbeiträge Arbeitnehmer Zins Während der Phase der Erwerbstätigkeit (aktive Zeit) wird das Kapital durch Beiträge des versicherten Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sowie durch die Kapitalerträge (Zins) geäufnet. Für jede versicherte Person wird ein individuelles Sparkonto mit seinem persönlichen Kapital geführt. Pensionierung Zins Verzinsung Sparkapital und technischer Zins Ein Vergleich der Verzinsungen der letzten acht Jahre zeigt folgendes Bild: 4 % bis Juni 3.5 % ab Juli Rente 4,0 % 3,0 % 2,0 % 1,0 % 0,0 % 2004 2005 2006 2007 2008 Zins Sparkapital aktive Versicherte Technischer Zins Rentner 2009 2010 2011 Durchschnitt Zins Sparkapital aktive Versicherte Durchschnitt technischer Zins Rentner Für die Rentenbezüger hat die PKE seit 2004 1,1 Prozentpunkte mehr Kapitalertrag aufbringen müssen als für die aktiven Versicherten. Bei Pensionierung berechnet die PKE aus dem angesparten Guthaben die reglementarische, jährliche Rente. Für diese Berechnung dient der sogenannte Umwandlungssatz. Seine Höhe hängt insbesondere davon ab, wie lange die Rente bezahlt werden muss (Lebenserwartung) und wie viel Zins auf dem jeweils noch verbleibenden Kapital erwirtschaftet werden kann. I mm o b ilie n Wohnen mit Weitsicht Die PKE Vorsorgestiftung Energie erstellt in Horgen am Zürichsee ein Mehrfamilienhaus mit 15 Mietwohnungen. Die Wohnungen bestechen durch ihren hochwertigen Ausbau und durch ein modernes Engergiekonzept. Schon heute wird ersichtlich, mit welch fantastischer Weitsicht die zukünftigen Mieter rechnen dürfen. Im Jahre 2008 erwarb die PKE das Grundstück mit den Bauten einer ehemaligen Schreinerei. Das Projekt wurde von Wanger Architekten, Rüschlikon, bis zur Baureife ausgearbeitet und befindet sich nun in der Realisierung. Behagliches Wohngefühl Die Wohnungen des dreiflügligen Baukörpers bestechen durch einen hochwertigen Ausbau. Raumhohe Fensterfronten werden von den umlaufenden Balkonen und den strukturierten Betonbrüstungen eingefasst. Der Innenausbau ist gehoben und soll dem Mieter ein behagliches Wohngefühl vermitteln. Zur Wärmeerzeugung wird der Neubau mit Erdsonden ausgestattet. Die Rohbauarbeiten werden im Sommer 2011 abgeschlossen, der Erstbezug ist für das Frühjahr 2012 vorgesehen. Glossar Kapitaldeckungsverfahren In der beruflichen Vorsorge in der Schweiz (2. Säule) werden die Altersleistungen im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. In der Aktivphase wird das Geld angespart, das zur Finanzierung der Altersleistungen dient. Bei Pensionierung wird aus dem vorhandenen Kapital die Altersrente finanziert. Beim Kapitaldeckungsverfahren spielen die Vermögenserträge eine wichtige Rolle. Umlageverfahren Das Umlageverfahren wird in der AHV (1. Säule) angewendet. Die Beiträge der aktiven Bevölkerung werden unmittelbar für die Zahlung der Leistungen an die Rentner verwendet. Beim Umlageverfahren ist das Verhältnis der Beitragszahler zu den Rentenbezügern von Bedeutung. Technischer Zins Zinssatz für die Abdiskontierung künftiger Zahlungen auf einen bestimmten Zeitpunkt. Er entspricht in einer Beitragsprimatskasse der im Umwandlungssatz eingerechneten Verzinsung des Vorsorgekapitals der Rentner, wobei seine Höhe hauptsächlich auf Annahmen über die langfristig erzielbare Rendite an den Kapitalmärkten beruht. Ne w s Auch in Zukunft tiefe Renditen? Der wesentliche Anteil der Anlagerendite von Pensionskassen stammt aus Zinseinnahmen von Obligationen und Liegenschaften sowie Dividendenzahlungen von Aktien. Die aktuellen rekordtiefen Zinsen sind für Anleger und Pensionskassen von grosser Bedeutung. Der bisherige Haupttreiber leistet gegenwärtig nur noch einen geringen Beitrag für positive Renditen. Die Anlagerendite setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Aus Preisveränderungen der Anlagen und aus Zins- oder Dividendenzahlungen. Diese Regel gilt für alle Anlagearten und für alle Investoren, unabhängig ob es sich um einen Kleinanleger oder einen grossen institutionellen Fonds wie eine Pensionskasse handelt. Zinsen sind kurzfristigen Marktschwankungen unterworfen. Sie bewegen sich aber über einen längeren Zeitraum betrachtet in grossen Zyklen. Eine solche ausserordentlich starke und lange Bewegung hat im Laufe der vergangenen Jahre stattgefunden: Das Zinsniveau ist in allen grossen Volkswirtschaften, insbesondere in der Schweiz, stetig gesunken und hat historische Tiefststände erreicht. Keine Anzeichen für baldige Zinswende Dies hat mit der Entwicklung unserer Volkswirtschaften und dem abgeschwächten Wachstum zu tun. Denn letztlich ist der Zins nichts anderes als jener Preis, der für Geldausleihungen bezahlt wird. Das aktuelle Niveau wird immer vom freien Markt bestimmt; nur für kurzfristige Bankausleihungen können die Notenbanken den Preis festlegen. Der wesentliche Anteil der Anlagerendite von Pensionskassen stammt aus Zinseinnahmen von Obligationen und Liegenschaften sowie Dividendenzahlungen von Aktien. Ob und wann sich die Zinsen wieder nach oben bewegen, ist auch heute noch offen. Gegenwärtig deutet jedoch nichts darauf hin, dass ein grösserer Zinsanstieg bevorsteht. Die Anleger müssen sich wohl in absehbarer Zeit weiter in Geduld üben und sich mit ungewohnt tiefen Renditen zufrieden geben. Studie zu Vermögensverwaltungskosten Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat vor einiger Zeit eine gross angelegte Studie zu den Vermögensverwaltungskosten in Auftrag gegeben. Darin sollte untersucht werden, wie hoch die gesamten Kosten der Vermögensverwaltung in der beruflichen Vorsorge sind. Neben den Kosten, die von den Vorsorgeeinrichtungen in ihren Jahresrechnungen ordnungsgemäss ausgewiesen werden, fallen vor allem bei indirekten Anlagen fondsinterne Kosten an. Diese indirekten Kosten werden heute von den Vorsorgeeinrichtungen in ihren Jahresrechnungen nicht separat ausgewiesen. Die BSV-Studie wurde von einer spezialisierten Beratungsfirma durchgeführt und umfasst 73 Vorsorgeeinrichtungen. Gemäss dieser Studie belaufen sich die durchschnittlichen jährlichen Kosten auf 45 Rappen pro 100 Franken verwaltetes Vermögen. Wie erwartet waren die Kosten bei der Anlagekategorie Alternative Anlagen am höchsten. Im internationalen Vergleich ist der Wert von 45 Rappen tief. Das heisst, der Wettbewerb auf dem Schweizer Markt spielt. Auch im Vergleich zu den Privatanlegern ist dieser Wert extrem niedrig: Ein durchschnittlicher Privatanleger in der Schweiz zahlt rund 1.50 Franken, also über das Dreifache. Die PKE hat auf vergleichbarer Basis Kosten von nur ca. 34 Rappen. Sie liegt damit klar tiefer als der Durchschnitt. Es hat sich gezeigt, dass sowohl die Anlagestrategie wie auch die operative Umsetzung der PKE bereits weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen der Studie entsprechen. Dennoch wird der Stiftungsrat die Ergebnisse der Untersuchung analysieren und falls nötig Massnahmen beschliessen. Fo r um Sie fragen, die PKE antwortet Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder (26 und 18 Jahre alt) und beziehe seit zwei Jahren eine Altersrente von der PKE. Welche Leistungen erhalten meine Frau und Kinder bei meinem Ableben? Die Todesfallleistungen werden im Reglement der PKE in den Artikeln 13 bis 16 beschrieben. Einzelne Vorsorgepläne können andere als die oben erwähnten Leistungen vorsehen. Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Hinterlassenen zusätzlich zu den Leistungen der AHV folgende Leistungen der PKE: Vor zwei Jahren, kurz nach meinem 60. Geburtstag, bin ich vorzeitig pensioniert worden. Zusätzlich zur Altersrente erhalte ich eine AHV-Überbrückungsrente der PKE bis zu meinem 65. Altersjahr. Ich bin verheiratet. Was passiert mit der Überbrückungsrente wenn ich vor Alter 65 sterben würde? Rentenleistungen Ihre Ehefrau erhält eine Ehegattenrente in der Höhe von 66 2/3 % Ihrer laufenden Altersrente. Die PKE zahlt die Ehegattenrente bis zum Tod oder bis zu einer allfälligen Wiederverheiratung der verwitweten Person aus. Die Kinder haben bis Vollendung des 18. Altersjahres Anspruch auf eine Waisenrente von 20 % der laufenden Altersrente. Befindet sich Ihr 18 Jahre altes Kind noch in Ausbildung, besteht weiterhin Anspruch auf eine Waisenrente, und zwar längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs. Todesfallkapital Ihre Ehegattin hat zusätzlich Anspruch auf ein Todesfallkapital der PKE von 300 % der jährlichen Altersrente. Von diesem Kapital werden aber alle bereits bezahlten Altersrenten abgezogen. PKE CPE Die PKE würde zusätzlich zur reglementarischen Ehegattenrente die Überbrückungsrente bis zum Zeitpunkt, an dem Sie 65 Jahre alt geworden wären, in unveränderter Höhe an Ihre Ehefrau ausrichten. Urs Richard, Leitung Beitragsprimat stens fünf Jahre bereits vor Ihrem 65. Geburtstag gedauert hat oder wenn für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufzukommen ist. Die Höhe der Lebenspartnerrente entspricht jener der Ehegattenrente. Ich bin seit ein paar Jahren pensioniert und unverheiratet. Seit sechs Jahren wohne ich mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Mit welchen Leistungen kann sie rechnen, wenn ich sterben sollte? Bezieht die begünstigte Person bereits eine Ehegatten- oder eine Lebenspartnerrente, so hat sie keinen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente der PKE. Die PKE gewährt Ihrer Lebenspartnerin auf schriftliches Gesuch hin eine Lebenspartnerrente, wenn sie älter als 35 Jahre ist und die Lebensgemeinschaft nachweisbar ununterbrochen minde- Die PKE zahlt die Lebenspartnerrente bis zum Tod oder bis zu einer allfälligen Wiederverheiratung der hinterbliebenen Person aus. PKE Vorsorgestiftung Energie Telefon 044 287 92 88 Freigutstrasse 16, 8027 Zürich [email protected], www.pke.ch