PKExklusiv - PKE Vorsorgestiftung Energie

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PK E x k l u s i v
PKE Vor sorgestif tung Energie
August 2011
Die Anliegen der Rentner sind uns wichtig
Die vorliegende Ausgabe des «PKExklusiv» befasst sich schwergewichtig mit Themen, die unsere Rentenbezüger besonders interessieren. Es geht um die Finanzierung und
Solidaritäten, aber auch um ganz praktische
Fragen. Ein «PKExklusiv» für die Rentner und
Rentnerinnen ist mehr als gerechtfertigt. Sie
stellen 30 % der Destinatäre dar und vereinigen rund 45 % des Vorsorgekapitals.
Von den Rentenbezügern wird immer wieder
die Frage nach einem Teuerungsausgleich gestellt. Das ist verständlich, denn ohne einen
Teuerungsausgleich verlieren die Renten wegen der Inflation über die Zeit an Kaufkraft.
Der Stiftungsrat der PKE ist sich dieser Problematik bewusst. Er befasst sich deshalb regelmässig mit dieser Frage.
Wegen der seit Jahren tiefen Zinsen konnte
die PKE die für eine Verzinsung der Renten
notwendige Rendite von 4,7 % seit Langem
nicht mehr erreichen. Die PKE musste deshalb,
wie fast alle anderen Pensionskassen in der
Schweiz, einen Teil der laufenden Renten aus
der Substanz finanzieren. Dies zeigt sich darin, dass die PKE in den letzten 10 Jahren kein
einziges Mal über eine vollständig geäufnete
Wertschwankungsreserve oder gar über freie
Mittel verfügt hat.
Dies ist ein klares Indiz für ein strukturelles
finanzielles Ungleichgewicht. Der Stiftungsrat hat daher ab 1. Juli 2011 den technischen
Zins und damit die Umwandlungssätze für
Neurenten gesenkt. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Leistungsversprechen für
die aktiven Versicherten reduziert werden
oder diese höhere
Beiträge bezahlen
müssen, damit die
bisherigen Leistungen aufrechterhalten werden können.
Seit 2008 konnte
auch die modellmässige Verzinsung
der Guthaben der
aktiven Versicherten von 4 % nicht
gewährt werden,
was ebenfalls zu eiRonald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung
ner teilweise erheblichen Leistungsreduktion führt.
Die Rentenbezüger geniessen im Gegensatz
zu den aktiven Versicherten eine Garantie auf
die laufende Rente. Auch im Falle von Sanierungsmassnahmen können die laufenden Renten von Gesetzes wegen nicht gesenkt werden.
Eine allfällige Sanierung der PKE müsste somit ausschliesslich von den aktiven Versicherten und den Unternehmen getragen werden.
Die Führungsgremien der PKE sind sich aber
bewusst, dass es auch eine Betrachtungsweise
der Rentenbezüger gibt. Diese ist durchaus berechtigt, mussten doch gewisse Rentnergenerationen in den vergangenen Jahren durch die
fehlenden Teuerungsausgleiche teilweise bedeutende Kaufkraftverluste hinnehmen. Unser
Bestreben ist es daher, in Zukunft wieder Teuerungszulagen gewähren zu können.
Es nützt aber nichts, die Augen vor der Realität zu verschliessen. Vor dem Hintergrund der
ungenügenden Renditen der letzten 10 Jahre
kann die PKE momentan keine Teuerungszulagen auf den Renten ausrichten. Und solange
sich an der Zinssituation an den Kapitalmärkten nichts ändert, wird dies auch in den künftigen Jahren so bleiben. Tiefe Zinsen bedeuten aber auch tiefe Inflation. Damit hält sich
ein Kaufkraftverlust zumindest in Grenzen,
solange die aktuelle Tiefzinsphase andauert.
Fo k us
Solidaritäten in der beruflichen Vorsorge
nicht überstrapazieren
In jeder Pensionskasse bestehen Solidaritäten zwischen einzelnen Versichertengruppen. So erhalten
nicht verheiratete Versicherte die gleiche Rente wie verheiratete Versicherte, obwohl für sie im
Todesfall keine Ehegattenrenten finanziert werden müssen. Oder Männer erhalten die gleichen
Rentenleistungen wie Frauen, obwohl ihre Lebenserwartung geringer ist.
Solidaritäten werden in der Welt der beruflichen Vorsorge bewusst innerhalb eines
Versichertenkollektivs in Kauf genommen.
Dies ist Teil des Versicherungsprinzips jeder
Vorsorgeeinrichtung.
Quersubventionierungen problematisch
Problematisch werden Solidaritäten jedoch,
wenn es zu Quersubventionierungen in beträchtlichem Umfang kommt, beispielsweise zwischen
den aktiven Versicherten und den Rentenbezügern. Dies widerspricht dem Geist der beruflichen Vorsorge. Denn im Gegensatz zur AHV mit
ihrem Generationenvertrag und den im Umlageverfahren finanzierten Leistungen beruht die
2. Säule auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Die
Versicherten sparen hier mit ihren Beiträgen für
ihre persönliche Vorsorge.
Der ungewollte Transfer zwischen aktiven Versicherten und Rentenbezügern hat auch mit den
gesetzlichen Vorschriften zu tun. Einmal gewährte Rentenleistungen sind gemäss Gesetz
garantiert und dürfen nachträglich nicht mehr
reduziert werden. Dies auch, wenn sich während der Laufzeit herausstellt, dass die Leistungen aufgrund falscher Renditeannahmen oder
gestiegener Lebenserwartung zu hoch sind. Fällt
eine Vorsorgeeinrichtung deswegen gar in eine
Unterdeckung, müssen die aktiven Versicherten und die Unternehmen allein den Fehlbetrag
durch Sanierungsleistungen ausgleichen. Dies
kann durch eine reduzierte Verzinsung und mit
zusätzlichen Sanierungsbeiträgen erfolgen. Die
Rentner können zu Sanierungsleistungen aber
nicht mehr herangezogen werden, da die laufenden Renten nicht gekürzt und Sanierungs-
beiträge lediglich temporär und nur auf in den
letzten zehn Jahren gewährten Rentenerhöhungen erhoben werden dürfen.
Rentengarantie
Die gesetzliche Rentengarantie ist aus Sicht des
sozialen Sicherheitsbedürfnisses einer Gesellschaft verständlich. Sie kann auch als grosse Errungenschaft unserer Zeit bezeichnet werden.
Die Vorsorgeeinrichtungen werden dadurch aber
zunehmend vor grosse Probleme gestellt.
Jede Vorsorgeeinrichtung muss daher bestrebt
sein, die Rentenleistungen durch korrekte versicherungstechnische Parameter so festzulegen,
dass nicht systemkonforme Transferzahlungen
vermieden werden. Dies ist eine der schwierigsten Führungsaufgaben des Stiftungssrates.
Nur so wird es möglich sein, die Renten in Zukunft wieder an die Teuerung anpassen zu können. Denn Teuerungszulagen dürfen Pensionskassen gesetzlich erst gewähren, wenn sie über
freie Mittel verfügen. Und dies tritt nur ein, wenn
sie nicht zu hohe Rentenleistungen auszahlen.
F ok u s
Wie die PKE die Altersrenten finanziert
Die berufliche Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
Die Versicherten sparen mit ihren Beiträgen direkt für ihre persönliche
Vorsorge. Sowohl in der Aufbauphase (aktive Zeit) als auch in der
Pensionsphase spielt der Zins eine wichtige Rolle.
In der Aufbauphase legt der Stiftungsrat
den Zinssatz jährlich fest. Die Höhe richtet sich
nach dem Deckungsgrad und den Vermögenserträgen der Pensionskasse und kann sich von
Jahr zu Jahr ändern. Damit ist auch das Leistungsziel, also die Höhe der erstmaligen Rente im
Zeitpunkt der Pensionierung, variabel und hängt
auch von der Höhe der Verzinsung während der
gesamten Aufbauphase ab.
Für die gesamte Phase der Rentenzahlungen ist
die Verzinsung dagegen fix (technischer Zins) und
beruht auf einer Annahme über die zukünftigen
Kapitalerträge der Pensionskasse. Werden die ge-
planten Kapitalerträge während einer längeren
Zeit nicht erzielt, müssten rein technisch gesehen die Renten reduziert werden. Aufgrund der
gesetzlichen Vorschriften dürfen aber laufende
Renten nicht mehr gesenkt werden.
Fehlbeträge aufgrund zu tiefer Kapitalerträge
(oder aufgrund längerer Lebenserwartung) bei
den laufenden Renten gehen daher zulasten
der freien Mittel resp. der Reserven der Pensionskasse und über den variablen Zins der aktiven Versicherten letztlich zulasten der künftigen Renten der Arbeitnehmer.
Aktive Zeit
Sparbeiträge
Arbeitgeber
Sparbeiträge
Arbeitnehmer
Zins
Während der Phase der Erwerbstätigkeit (aktive Zeit) wird das Kapital durch Beiträge des
versicherten Arbeitnehmers und des Arbeitgebers sowie durch die Kapitalerträge (Zins) geäufnet. Für jede versicherte Person wird ein individuelles Sparkonto mit seinem persönlichen
Kapital geführt.
Pensionierung
Zins
Verzinsung Sparkapital und technischer Zins
Ein Vergleich der Verzinsungen der letzten acht Jahre zeigt folgendes Bild:
4 % bis Juni
3.5 % ab Juli
Rente
4,0 %
3,0 %
2,0 %
1,0 %
0,0 %
2004
2005
2006
2007
2008
Zins Sparkapital aktive Versicherte
Technischer Zins Rentner
2009
2010
2011
Durchschnitt Zins Sparkapital aktive Versicherte
Durchschnitt technischer Zins Rentner
Für die Rentenbezüger hat die PKE seit 2004 1,1 Prozentpunkte mehr Kapitalertrag
aufbringen müssen als für die aktiven Versicherten.
Bei Pensionierung berechnet die PKE aus dem angesparten Guthaben die reglementarische, jährliche Rente. Für diese Berechnung dient der sogenannte Umwandlungssatz. Seine Höhe hängt
insbesondere davon ab, wie lange die Rente bezahlt werden muss (Lebenserwartung) und wie
viel Zins auf dem jeweils noch verbleibenden Kapital erwirtschaftet werden kann.
I mm o b ilie n
Wohnen mit Weitsicht
Die PKE Vorsorgestiftung Energie erstellt in Horgen am
Zürichsee ein Mehrfamilienhaus mit 15 Mietwohnungen.
Die Wohnungen bestechen durch ihren hochwertigen
Ausbau und durch ein modernes Engergiekonzept. Schon
heute wird ersichtlich, mit welch fantastischer Weitsicht
die zukünftigen Mieter rechnen dürfen.
Im Jahre 2008 erwarb die PKE das Grundstück mit den Bauten einer ehemaligen Schreinerei. Das Projekt wurde von Wanger Architekten,
Rüschlikon, bis zur Baureife ausgearbeitet und befindet sich nun in der
Realisierung.
Behagliches Wohngefühl
Die Wohnungen des dreiflügligen Baukörpers bestechen durch einen hochwertigen Ausbau. Raumhohe Fensterfronten werden von den umlaufenden Balkonen und den strukturierten Betonbrüstungen eingefasst. Der
Innenausbau ist gehoben und soll dem Mieter ein behagliches Wohngefühl vermitteln. Zur Wärmeerzeugung wird der Neubau mit Erdsonden ausgestattet.
Die Rohbauarbeiten werden im Sommer 2011 abgeschlossen, der Erstbezug ist für das Frühjahr 2012 vorgesehen.
Glossar
Kapitaldeckungsverfahren
In der beruflichen Vorsorge in der Schweiz
(2. Säule) werden die Altersleistungen im
Kapitaldeckungsverfahren finanziert. In der Aktivphase wird das Geld angespart, das zur Finanzierung der Altersleistungen dient. Bei Pensionierung wird aus dem vorhandenen Kapital
die Altersrente finanziert. Beim Kapitaldeckungsverfahren spielen die Vermögenserträge
eine wichtige Rolle.
Umlageverfahren
Das Umlageverfahren wird in der AHV (1. Säule)
angewendet. Die Beiträge der aktiven Bevölkerung werden unmittelbar für die Zahlung der
Leistungen an die Rentner verwendet. Beim Umlageverfahren ist das Verhältnis der Beitragszahler zu den Rentenbezügern von Bedeutung.
Technischer Zins
Zinssatz für die Abdiskontierung künftiger
Zahlungen auf einen bestimmten Zeitpunkt.
Er entspricht in einer Beitragsprimatskasse der
im Umwandlungssatz eingerechneten Verzinsung des Vorsorgekapitals der Rentner, wobei
seine Höhe hauptsächlich auf Annahmen über
die langfristig erzielbare Rendite an den Kapitalmärkten beruht.
Ne w s
Auch in Zukunft tiefe Renditen?
Der wesentliche Anteil der Anlagerendite von Pensionskassen stammt aus Zinseinnahmen
von Obligationen und Liegenschaften sowie Dividendenzahlungen von Aktien. Die aktuellen
rekordtiefen Zinsen sind für Anleger und Pensionskassen von grosser Bedeutung. Der bisherige
Haupttreiber leistet gegenwärtig nur noch einen geringen Beitrag für positive Renditen.
Die Anlagerendite setzt sich aus zwei Teilen
zusammen. Aus Preisveränderungen der Anlagen
und aus Zins- oder Dividendenzahlungen. Diese
Regel gilt für alle Anlagearten und für alle Investoren, unabhängig ob es sich um einen Kleinanleger oder einen grossen institutionellen Fonds
wie eine Pensionskasse handelt.
Zinsen sind kurzfristigen Marktschwankungen
unterworfen. Sie bewegen sich aber über einen längeren Zeitraum betrachtet in grossen
Zyklen. Eine solche ausserordentlich starke und
lange Bewegung hat im Laufe der vergangenen
Jahre stattgefunden: Das Zinsniveau ist in allen
grossen Volkswirtschaften, insbesondere in der
Schweiz, stetig gesunken und hat historische
Tiefststände erreicht.
Keine Anzeichen für baldige Zinswende
Dies hat mit der Entwicklung unserer Volkswirtschaften und dem abgeschwächten Wachstum zu
tun. Denn letztlich ist der Zins nichts anderes als
jener Preis, der für Geldausleihungen bezahlt wird.
Das aktuelle Niveau wird immer vom freien Markt
bestimmt; nur für kurzfristige Bankausleihungen können die Notenbanken den Preis festlegen.
Der wesentliche Anteil der Anlagerendite von
Pensionskassen stammt aus Zinseinnahmen von
Obligationen und Liegenschaften sowie Dividendenzahlungen von Aktien. Ob und wann sich
die Zinsen wieder nach oben bewegen, ist auch
heute noch offen. Gegenwärtig deutet jedoch
nichts darauf hin, dass ein grösserer Zinsanstieg
bevorsteht. Die Anleger müssen sich wohl in absehbarer Zeit weiter in Geduld üben und sich mit
ungewohnt tiefen Renditen zufrieden geben.
Studie zu Vermögensverwaltungskosten
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat vor einiger Zeit eine
gross angelegte Studie zu den Vermögensverwaltungskosten in Auftrag gegeben.
Darin sollte untersucht werden, wie hoch
die gesamten Kosten der Vermögensverwaltung
in der beruflichen Vorsorge sind. Neben den Kosten, die von den Vorsorgeeinrichtungen in ihren
Jahresrechnungen ordnungsgemäss ausgewiesen werden, fallen vor allem bei indirekten Anlagen fondsinterne Kosten an. Diese indirekten
Kosten werden heute von den Vorsorgeeinrichtungen in ihren Jahresrechnungen nicht separat ausgewiesen.
Die BSV-Studie wurde von einer spezialisierten Beratungsfirma durchgeführt und umfasst
73 Vorsorgeeinrichtungen.
Gemäss dieser Studie belaufen sich die
durchschnittlichen jährlichen Kosten auf
45 Rappen pro 100 Franken verwaltetes Vermögen. Wie erwartet waren die Kosten bei
der Anlagekategorie Alternative Anlagen am
höchsten. Im internationalen Vergleich ist
der Wert von 45 Rappen tief. Das heisst, der
Wettbewerb auf dem Schweizer Markt spielt.
Auch im Vergleich zu den Privatanlegern ist
dieser Wert extrem niedrig: Ein durchschnittlicher Privatanleger in der Schweiz zahlt rund
1.50 Franken, also über das Dreifache.
Die PKE hat auf vergleichbarer Basis Kosten von
nur ca. 34 Rappen. Sie liegt damit klar tiefer als
der Durchschnitt. Es hat sich gezeigt, dass sowohl die Anlagestrategie wie auch die operative
Umsetzung der PKE bereits weitgehend den Erkenntnissen und Empfehlungen der Studie entsprechen. Dennoch wird der Stiftungsrat die Ergebnisse der Untersuchung analysieren und falls
nötig Massnahmen beschliessen.
Fo r um
Sie fragen, die PKE antwortet
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder
(26 und 18 Jahre alt) und beziehe seit
zwei Jahren eine Altersrente von der
PKE. Welche Leistungen erhalten meine
Frau und Kinder bei meinem Ableben?
Die Todesfallleistungen werden im Reglement der
PKE in den Artikeln 13 bis 16 beschrieben. Einzelne Vorsorgepläne können andere als die oben
erwähnten Leistungen vorsehen.
Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Hinterlassenen
zusätzlich zu den Leistungen der AHV folgende
Leistungen der PKE:
Vor zwei Jahren, kurz nach meinem
60. Geburtstag, bin ich vorzeitig pensioniert worden. Zusätzlich zur Altersrente
erhalte ich eine AHV-Überbrückungsrente der PKE bis zu meinem 65. Altersjahr. Ich bin verheiratet. Was passiert
mit der Überbrückungsrente wenn ich
vor Alter 65 sterben würde?
Rentenleistungen
Ihre Ehefrau erhält eine Ehegattenrente in der
Höhe von 66 2/3 % Ihrer laufenden Altersrente.
Die PKE zahlt die Ehegattenrente bis zum Tod
oder bis zu einer allfälligen Wiederverheiratung
der verwitweten Person aus.
Die Kinder haben bis Vollendung des 18. Altersjahres Anspruch auf eine Waisenrente von
20 % der laufenden Altersrente. Befindet sich Ihr
18 Jahre altes Kind noch in Ausbildung, besteht
weiterhin Anspruch auf eine Waisenrente, und zwar
längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.
Todesfallkapital
Ihre Ehegattin hat zusätzlich Anspruch auf ein
Todesfallkapital der PKE von 300 % der jährlichen
Altersrente. Von diesem Kapital werden aber alle
bereits bezahlten Altersrenten abgezogen.
PKE
CPE
Die PKE würde zusätzlich zur reglementarischen
Ehegattenrente die Überbrückungsrente bis
zum Zeitpunkt, an dem Sie 65 Jahre alt geworden wären, in unveränderter Höhe an Ihre Ehefrau ausrichten.
Urs Richard, Leitung Beitragsprimat
stens fünf Jahre bereits vor Ihrem 65. Geburtstag
gedauert hat oder wenn für den Unterhalt eines
oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufzukommen ist. Die Höhe der Lebenspartnerrente entspricht jener der Ehegattenrente.
Ich bin seit ein paar Jahren pensioniert
und unverheiratet. Seit sechs Jahren
wohne ich mit meiner Lebenspartnerin
zusammen. Mit welchen Leistungen kann
sie rechnen, wenn ich sterben sollte?
Bezieht die begünstigte Person bereits eine Ehegatten- oder eine Lebenspartnerrente, so hat
sie keinen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente der PKE.
Die PKE gewährt Ihrer Lebenspartnerin auf
schriftliches Gesuch hin eine Lebenspartnerrente,
wenn sie älter als 35 Jahre ist und die Lebensgemeinschaft nachweisbar ununterbrochen minde-
Die PKE zahlt die Lebenspartnerrente bis zum Tod
oder bis zu einer allfälligen Wiederverheiratung
der hinterbliebenen Person aus.
PKE Vorsorgestiftung Energie
Telefon 044 287 92 88
Freigutstrasse 16, 8027 Zürich
[email protected], www.pke.ch
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