Westschweizer und Tessiner Empfehlungen zum (vor)schulischen

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Westschweizer und Tessiner
Empfehlungen zum
(vor)schulischen Ausschluss
bei übertragbaren
Krankheiten
Empfehlungen ausgearbeitet und verfasst von:
Bernard Vaudaux (Lausanne)
Rebecca Anderau (Neuenburg)
Olivier Duperrex (Genf)
Alessandra Galfetti (Bellinzona)
Eric Masserey (Lausanne)
Pius Meyer (Freiburg)
Christiane Petignat (Lausanne)
Philippe Sudre (Genf)
Patrick Terrier (Delsberg)
Nicolas Troillet (Sitten)
Virgile Woringer (Lausanne)
Diese Empfehlungen sind in Zusammenarbeit mit den Kantonsärzten entwickelt worden und
haben deren Zustimmung erhalten.
Juli 2005
-2Einführung
Dieses Dokument behandelt die Aufnahme eines Kindes mit übertragbaren Krankheiten in
eine Institution für gesunde Kinder1.
Diese Aufnahme zeigt andere - sogar gegensätzliche - Gesichtspunkte auf. Es scheint uns,
dass das Interesse der öffentlichen Gesundheit und jenes des kranken Kindes den Vorrang
haben müssen. Das Interesse des kranken Kindes besteht darin, von der besten Pflege zu
profitieren, die sein Zustand verlangt, und zudem in seinem üblichen Umfeld zu verbleiben.
Die Frage, ob ein Kind mit einer akuten Infektion in einer Institution behalten werden kann,
stellt sich regelmässig bei einer gutartigen Infektion, da die Aufgabe der Institution darin
besteht, jedes Kind aufzunehmen, dessen allgemeiner Zustand es erlaubt.
Die Entscheidung, das kranke Kind in der Institution zu behalten oder nicht, hängt von der
Kapazität ab, den pflegerischen Mehraufwand zu gewährleisten, welchen die Krankheit
verursacht. Wenn die Institution diese zusätzliche Pflege nicht leisten kann, ohne die
"übliche" Pflege und die Aufmerksamkeit für die anderen Kinder zu reduzieren, ist es
unausweichlich, das kranke Kind ausserhalb zu betreuen.
Der Umstand, dass eine Institution die zusätzliche Pflege nicht übernehmen kann, ist
nicht der einzige Grund, ein Kind ausserhalb seiner gewohnten Gruppe zu betreuen. Häufig
ist ein Kind mit einer akuten, grundsätzlich gutartigen Krankheit für eine gewisse Zeit
unfähig, vollumfänglich an den vorgeschlagenen Aktivitäten teilzunehmen und sich daran zu
erfreuen und davon zu profitieren. Unter diesen Umständen ist es ebenfalls vorzuziehen, das
Kind ausserhalb der Gruppe zu betreuen. Diese letzte Situation ist dem Krankheitsurlaub
eines Erwachsenen gleich zu setzen, der seine beruflichen Aufgaben nicht korrekt ausführen
kann.
In den beiden obigen Fällen gibt es im Sinne des Wortlautes keinen schulischen Ausschluss2.
Das kranke Kind wird in der Tat nicht ausgeschlossen, weil es eine gefährliche
Ansteckungsquelle für die Institution und seine Mitglieder darstellt, es wäre aber nicht
vernünftig, das Kind um jeden Preis in der Gruppe zu behalten, wegen seinem eigenen
Wohlbefinden oder für den guten Ablauf der Institution.
Im Gegensatz zu den oben erwähnten – weitaus häufigsten - Situationen stellt eine ganz
kleine Anzahl übertragbarer Krankheiten eine potentielle, öffentliche Ansteckungsquelle dar,
die den Rahmen der Institution weit überschreitet. Diese Situationen, die wirklich die
öffentliche Gesundheit aufs Spiel setzen, erfordern einen authentischen Ausschluss, um die
Umwelt vor einer besonders gefährlichen Krankheit zu schützen. Die Forderung um
Ausschluss ist meistens unabhängig vom Alter des Betroffenen und wird mit genauso viel
Strenge für die Erwachsenen wie für die Kinder angewendet.
Die folgenden Seiten definieren die Leitlinien, die auf diese häufigen Situationen anwendbar
sind, wo ein erkranktes Kind mit einer offensichtlich übertragbaren Krankheit in die
Institution für gesunde Kinder gebracht wird, die es gewöhnlich besucht.
Dieses Dokument setzt sich aus zwei Tabellen zusammen:
1
2
Krippe, Kindergarten, Tagesstätte, Schule
Schulausschluss: Verbot, für ein ansteckendes Kind, die Schule zeitweilig zu besuchen (Petit Larousse 1996)
Juli 2005
-31. Die Tabelle "Krankheitserreger/Krankheiten" zählt alphabetisch eine Reihe von
Infektionskrankheiten sowie Arten von Keimen auf. Dieselbe Situation kann mehrere
Male erscheinen (zum Beispiel: "Streptokokken - Angina" und "Streptokokken:
Angina"), um den mit dem medizinischen Jargon wenig vertrauten Benutzern den
Zugang zur Information über eine Pathologie zu vereinfachen, die unter mehreren
Benennungen bekannt ist.
Vor jedem Titel dieser Tabelle ist eine Zahl angegeben, die auf eine andere Tabelle mit
der Bezeichnung "vorgeschlagenes Verhalten" verweist.
2. Die Tabelle "vorgeschlagenes Verhalten" beschreibt die einzuhaltende Vorgehensweise
im Detail. Jede ist durch eine Zahl identifiziert.
Für bestimmte Krankheiten werden ebenfalls begleitende Massnahmen vorgeschlagen, die
- unabhängig von der Notwendigkeit des Ausschlusses - zur Kontrolle einer delikaten
epidemiologischen Situation unentbehrlich sind.
Diese Empfehlungen sind durch eine neu gegründete Arbeitsgruppe von Ärzten ausgearbeitet
worden, die aus allen Westschweizer Kantonen und aus dem Tessin stammen. Es handelt sich
hierbei um Experten der Bereiche Pädiatrie, Infektionskrankheiten, Prävention oder
Gesundheitswesen. Die Empfehlungen sind in Zusammenarbeit mit den Kantonsärzten
entwickelt worden und werden von diesen gutgeheissen.3
Dieses Dokument ist für die behandelnden Ärzte bestimmt, sowie für nicht ärztliche
Personen, die bei der Ausübung ihres Berufs regelmässig Kontakt mit Kindern haben. Es zielt
nicht nur darauf hin, die Vorgehensweisen zu kodifizieren, sondern diese auf Westschweizer
und Tessiner Ebene auch zu harmonisieren.
3
FR, GE, JU, NE, TI, VD, VS
Juli 2005
-4-
Keime / Krankheiten
vorgeschlagenes
Verhalten
Acquired Immune Deficiency Syndrome (AIDS)
3
AIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome)
3
Furunkulose
2
Bronchiolitis
1
Bronchitis und Bronchopneumonie: alle Ursachen (ausser Tuberkulose)
1
Candidose der Haut und der Schleimhäute
3
Cholera
4
Coxsackie-Virus
1
Cytomegalie-Virus (CMV)
3
Cytomégalovirus (CMV): Dauerausscheider, angeborene Infektion
3
Darminfektion: alle Ursachen (ausser Noroviren in bekannter
Epidemielage)
9
Darminfektion: Noroviren in bekannter Epidemielage
12
Diphtherie
4
Pfeiffer’sches Drüsenfieber (Mononukleose)
1
Eitrige Bindehautentzündung
3
Enterobius vermicularis: Träger, Befall
3
Epstein-Barr Virus
3
Ringelröteln (Fünfte Krankheit)
1
Gesässmuskel-Dermatitis
3
Giardia lamblia: Träger
3
Vergoldende Staphylokokken (Staph. aureus) (MRSA): Impetigo
5
Vergoldende Staphylokokken (MRSA): Träger
15
Vergoldende Staphylokokken: Impetigo
2
Vergoldende Staphylokokken: Träger
3
Grippe Influenza
1
Haemophilus influenzae Typ B: Arthritis, Kehldeckelentzündung, Meningitis
1
Juli 2005
-5-
Keime / Krankheiten
vorgeschlagenes
Verhalten
Haemophilus influenzae Typ B: Träger
3
Hepatitis A
10
Hepatitis B
1
Hepatitis B
3
Hepatitis C
1
Hepatitis C
3
Herpes simplex
1
Herpes sekundär oder rezidivierend
3
Virale Hornhautentzündung, Bindehautentzündung
5
Staphylokokken Impetigo
12
Staphylokokken Impetigo (MRSA)
5
Streptokokken Impetigo
2
Infektiöses Erythema
1
Kehlkopfentzündung, Kehlkopf-Luftröhrenentzündung
1
Keuchhusten
6
Krätze (Skabies)
8
Lambliase
9
Lamblienbefall
9
Läusebefall (Pediculosis capitis)
8
Läusebefall (Pediculosis)
8
Luftröhrenentzündung
1
Lungenentzündung
1
Magen-Darmentzündung: alle Ursachen (ausser Noroviren in bekannter
Epidemielage)
9
Magen-Darmkatarrh: Noroviren in bekannter Epidemielage
12
Masern
16
Meningokokken: Meningitis und Bakteriämie
13
Juli 2005
-6-
Keime / Krankheiten
Meningokokken: Träger (zufällige Entdeckung)
Menschliche Immunschwächevirus od. Human Immunodeficiency Virus
(HIV)
Menschliche Immunschwächevirus od. Human Immunodeficiency Virus
(HIV)
vorgeschlagenes
Verhalten
3
3
3
Molluscum contagiosum
3
Moraxella catarrhalis: Träger
3
Mundsoor
3
Mumps
14
Nicht-streptokokkische Angina (Virusangina)
1
Noroviren (ausser in bekannter Epidemielage)
12
Oxyuris: Träger, Befall
3
Plötzliches Exanthem
1
Pneumokokken: Bakteriämie, Meningitis
1
Pneumokokken: Träger (unabhängig seiner Empfindlichkeit auf Antibiotika)
3
Poliomyelitis / Kinderlähmung
4
Pseudocroup
1
Roseole
1
Röteln, einschliesslich angeborene Röteln
14
Salmonellen: Dünndarmentzündung
9
Salmonellen: Thyphus und Paratyphus
7
Salmonellen: Träger
3
Scharlach
2
Seuchenartig Bindehautentzündung
5
Shigella: Dünndarmentzündung
9
Shigella: Träger
3
Grippaler Infekt
1
Stomatitis herpetica (Herpes der Mundschleimhaut)
1
Juli 2005
-7-
Keime / Krankheiten
vorgeschlagenes
Verhalten
-hämolytische Streptokokken der Gruppe A: Angina, Impetigo,
Scharlach
2
-hämolytische Streptokokken der Gruppe A: Träger
3
Streptokokken - Angina (alle Gruppen)
2
Fuss-Hand-Mund Syndrom
1
3 Tage-Fieber
1
Tinea capitis, Tinea corporis
8
Träger Giardia lamblia
3
Träger vergoldende Staphylokokken
3
Träger vergoldende Staphylokokken (MRSA)
15
Träger Haemophilus influenzae Typ B
3
Träger Meningokokken (zufällige Entdeckung)
3
Träger Moraxella catarrhalis
3
Träger Pneumokokken (unabhängig von seiner Empfindlichkeit auf
Antibiotika)
3
Träger Salmonella typhi et paratyphi
3
Träger Shigella
3
Träger -hämolytische Streptokokken (alle Gruppen)
3
Träger Viren Hepatitis B
3
Träger Viren Hepatitis C
3
Trichophytie
8
Tuberkulose: Organtuberkulose
1
Tuberkulose: Lungentuberkulose
5
Tuberkulose: positive Intracutanreaktion oder positive Mantouxreaktion
3
Typhus und Paratyphus
7
Varizellen / Windpocken
17
Warze an der Fusssohle
18
Zoster
3
Juli 2005
-8-
Vorgeschlagenes Verhalten
1
Normaler Schulbesuch, sobald es der Allgemeinzustand des Kindes erlaubt
2
Ausschluss
Rückkehr möglich nach 24 stündiger Behandlung mit Antibiotika, wenn es der Zustand des
Kindes erlaubt
3
Normaler Schulbesuch
4
Fällt in die Zuständigkeit des Kantonsarztes
5
Ausschluss
Rückkehr gemäss Empfehlung eines spezialisierten Arztes
6
Ausschluss
Rückkehr möglich ab dem 6. Tag der Behandlung mit Antibiotika
Begleitende Massnahmen:
-Impfstatus der Kinder kontrollieren
-Impfung für die für ihr Alter nicht oder unzureichend geimpften Personen vorschlagen
-Ausschluss der nicht geimpften Kinder der Familie des Indexpatienten ins Auge fassen,
bei einer Epidemie Ausschluss aller nicht geimpften Kinder
7
Ausschluss
Rückkehr möglich vor dem vollständigen Ende des Durchfalls, wenn es der Zustand des Kindes
erlaubt und die Institution die Hygiene gewährleisten kann
Hygiene/Desinfektion der Hände (Personal und Kinder) ist grundlegend
8
Normaler Schulempfang, falls vorgesehene Behandlung ausgeführt
Die Ausführung der Behandlung ist Sache der Familie und benötigt keine Überprüfung
Vorzusehende Überprüfung bei Rückfall auf Initiative des Schulmedizinischen Dienstes
9
Ausschluss bedingt durch das nicht in der Lage sein der Institution, eine ausreichende Hygiene
in Anwesenheit eines jungen Kindes zu gewähren, welches bedeutenden und häufigen
Durchfall aufweist
Rückkehr möglich vor dem vollständigen Ende des Durchfalls, wenn der Allgemeinzustand des
Kindes es erlaubt und wenn die Institution eine ausreichende Hygiene gewährleisten kann
Hygiene/Desinfektion der Hände (Personal und Kinder) ist grundlegend
10 Kind unter 5 Jahren:
Ausschluss, mit dem Ziel, den nichtimmunen Erwachsenen zu schützen, der sich mit den sehr
jungen Kindern beschäftigt. In diesem Zusammenhang ist dem Personal die Impfung gegen
Hepatitis A vorzuschlagen. Es scheint noch vernünftiger, wenn das ganze Personal immun oder
geimpft ist. Dieselbe Einstellung sollte gegenüber einem grösseren Kind übernommen werden
(vgl. nachstehend)
Rückkehr möglich ab dem 6. Tag seit Beginn des Durchfalls und/oder der Gelbsucht
Kind ab 5 Jahren:
Möglicher Ausschluss aufgrund seines Zustandes, aber nicht aus Überlegungen einer
möglichen Ansteckung
Rückkehr sobald es der Allgemeinzustand des Kindes erlaubt
11 Ausschluss
Rückkehr möglich nach 24-stündiger Behandlung mit Antibiotika
Begleitende Massnahmen:
- Hygiene und Desinfektion der Hände (einschliesslich bei den Kindern)
- Aktive Überwachung neuer Fälle
Juli 2005
-9-
Vorgeschlagenes Verhalten
12 Ausschluss
Rückkehr möglich nach 48 Stunden nach dem Ende der Hauptsymptome
Begleitende Massnahmen:
- Hygiene/Desinfektion der Hände (Personal und Kinder) ist grundlegend
13 Ausschluss, aufgedrängt durch den Schweregrad der Krankheit (und nicht durch die
Ansteckungsgefahr)
Begleitende Massnahmen:
- antibiotische Prophylaxe für das unmittelbare Umfeld entsprechend den Richtlinien des BAG
14 Normaler Schulempfang, aber mit begleitenden Massnahmen:
- Impfstatus von allen (Kinder und Erwachsene) kontrollieren
- Nichtgeimpften die Impfung vorschlagen (Impfung ab dem Alter von 6 Monaten möglich im Fall
einer Ansteckung in einer Institution)
- eine zweite Dosis denjenigen vorschlagen, die nur eine erhalten haben
15 Normaler Schulempfang, aber mit begleitenden Massnahmen:
- Hygiene/Desinfektion der Hände (Personal und Kinder)
- Dekontamination auf Empfehlung eines spezialisierten Arztes
16 Ausschluss
Rückkehr möglich ab dem 4. Tag nach Beginn des Ausbruchs
Begleitende Massnahmen:
- Impfstatus von allen (Kinder und Erwachsene) kontrollieren
- Nichtgeimpften eine Impfung vorschlagen (bei Exposition in einer Institution ist die
Impfung ab dem Alter von 6 Monaten möglich)eine zweite Dosis denjenigen vorschlagen, die nur eine erhalten haben
- Ausschluss der nicht geimpften Kinder der Familie des Indexpatienten ins Auge fassen,
bei einer Epidemie Ausschluss aller nicht geimpften Kinder
obligatorische Meldung an den Kantonsarzt
17 Normaler Schulempfang sobald es der Allgemeinzustand erlaubt
Der Ausschluss hat in dieser Situation nachgewiesenermassen keine Wirkung
Es ist wünschenswert, Windpockenfälle zu identifizieren, um rechtzeitig bei den
immunschwächeren Kindern intervenieren zu können, welche diesen ausgesetzt sind.
Mögliche Lösungen:
1) Die Institution teilt der kantonalen Dienststelle für Gesundheit (oder deren Äquivalent) das
Vorkommen von Windpocken mit; diese übermittelt die Koordinaten (Institution + Klasse) dem
pädiatrischen universitären regionalen Dienst. Dieser prüft, ob seine Risikopatienten in der
mitgeteilten Gruppe enthalten sind.
2) Die Institution informiert die Eltern über die Windpocken, die Eltern informieren den Arzt des
Kindes.
18 Normaler Schulempfang
Zur Behandlung durch den behandelnden Arzt und zum Tragen von Plastik-Sandalen im
Schwimmbad ermutigen
Juli 2005
- 10 -
Anhang 1
Kontaktadressen für zusätzliche Informationen
FR
Kantonsarztamt
Route de Villars 101
1752 Villars-sur-Glâne
Tel. 026 305 79 80
Fax 026 305 79 81
GE
Departement für Gesundheit, Sozialwesen, Hauptdirektion der Gesundheit
Avenue de Beau-Séjour 22-24
Case postale 76
1211 Genève 4 Plainpalais
Tel 022 839 99 13
Fax 022 839 99 01
JU
Kantonsarztamt
Fbg. des Capucins 20
Case postale 2345
2800 Delémont 2
Tel. 032 420 51 33
oder Dr. Pierre-Olivier Cattin, Porrentruy, Tel. 032 466 77 88
oder Dr. Patrick Terrier, Delémont, Tel. 032 421 20 74
NE
Kantonsarztamt
Rue Pourtalès 2
Case postale 1340
2001 Neuchâtel
Tel. 032 889 52 08
Fax 032 889 60 70
TI
Kantonsarztamt
Via Dogana 16
6501 Bellinzona
Tel. 091 814 39 97
Fax. 091 814 44 46
VD
Dienststelle für Gesundheitswesen, Division des Kantonsarzt
Rue Cité-Devant 11
1014 Lausanne
Tel 021 316 47 95
Fax 021 316 42 72
VS
Bereitschaftsdienst Infektionskrankheiten des Zentralinstitut der Walliser Spitäler
Tel. 027 603 47 00
Juli 2005
- 11 -
Anhang 2
Meldung der Infektionskrankheiten
(überarbeitet im Juli 2016)
Einige der erwähnten Infektionen in diesem Dokument zählen zu den Infektionskrankheiten,
die unbedingt den Ärzten gemeldet werden müssen (Meldung zum klinischen Befund).
Diese sind:
Meldung innert 24 Stunden:
Diphtherie
Hepatitis A
Meningokokkenerkrankung, invasiv
Poliomyelitis
Aids
Masern
Röteln
Meldung innert der Woche:
Masern
Epiglottitis (Haemophilus influenzae)
Hepatitis B
Hepatitis C
Pneumokokkenerkrankungen, invasiv
Tuberkulose
Salmonellose und Shigellose sind für Labors meldepflichtig (laboranalytischer Befund).
Ausser den oben genannten Krankheiten müssen durch die Ärzte ebenfalls alle Situationen
mit unerwarteten oder drohenden Fällen, die sich an derselben Stelle ereignen und deren
Tragweite die übliche Wahrscheinlichkeit für den betreffenden Zeitraum überschreitet,
gemeldet werden; selbst wenn sie infektiösen Krankheitserregern zu Grunde liegen, oder nicht
gemeldet werden müssen.
Die Meldeformulare – sind unter der folgenden Adresse verfügbar:
http://www.bag.admin.ch/k_m_meldesystem/00733/00814/index.html?lang=de
Die Meldeformulare müssen an das Kantonsarztamt des Wohnkantons der erkrankten Person
geschickt werden.
Die Adressen der Kantonsärzte sind unter der folgenden Adresse verfügbar:
http://www.bag.admin.ch/k_m_meldesystem/00733/index.html?lang=de
Ein Leitfaden zur Meldepflicht und ein Flyer sind unter der folgenden Adresse verfügbar:
http://www.bag.admin.ch/k_m_meldesystem/00733/index.html?lang=de
Juli 2005
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