.......................................................................................................................................................................... Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln Internet: http://www.bgfe.de Alle Rechte vorbehalten. 1. Auflage 2002 BG/BIA-EMPFEHLUNGEN ZUR ÜBERWACHUNG VON ARBEITSBEREICHEN OBERFLÄCHENVEREDELUNG, GALVANOTECHNIK UND ELOXIEREN Stand: November 2001 Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Erich Schmidt Verlages, Bielefeld Hans-Georg Haas Jens Jühling .......................................................................................................................................................................... 2 INHALT ........................................................................................................................................................ 1 Anwendungsbereich 4 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Beschreibung der Arbeitsverfahren [2] Vorbehandlungsverfahren Polieren, Glänzen Alkalische Entfettung Elektrolytische Entfettung Dekapieren Beizen Beschichtungsverfahren Glanzverchromen Hartverchromen Chromatieren Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel Vernickeln – chemisch – Verkupfern – cyanidisch – Verzinken – cyanidisch – Eloxieren Schwefelsäureverfahren (Gleichstrom) Oxalsäureverfahren (Gleichstrom) Anlagentechniken Manuell bediente Anlagen Badbedienung mit Hebezeug, Kran oder handbetätigtem Beschickungsgerät Automatische Anlage 5 5 5 5 5 5 5 5 6 6 6 2.2.5 2.2.6 2.2.7 2.3 2.3.1 2.3.2 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 6 6 6 6 7 7 7 7 7 7 7 3 3.1 3.2 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 Gefahrstoffexposition Gefahrstoffe Expositionsmessungen Befund Vorbehandlung/Entfettung Glanzverchromen Hartverchromen Chromatieren Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel 3.3.6 Vernickeln – chemisch – 3.3.7 Verkupfern 3.3.8 Verzinken 3.3.9 Eloxieren 3.3.10 Galvanische Verfahren – allgemein – 8 8 8 9 9 9 9 10 4 4.1 Schutzmaßnahmen Ansetzen von Bädern, Ab- und Umfüllen 11 5 Anwendungshinweise 12 6 Überprüfung 12 10 10 10 10 10 10 11 Literatur 13 Anhang 14 3 1 ANWENDUNGSBEREICH ................................................................................................................................................................... 1 Anwendungsbereich Diese BG/BIA-Empfehlungen legen die Kriterien für die Einhaltung bzw. die dauerhaft sichere Einhaltung der Luftgrenzwerte und für den Verzicht auf Kontrollmessungen nach TRGS 402 [1] in Arbeitsbereichen der Oberflächenveredelung, Galvanotechnik und beim Eloxieren fest. Die BG/BIA-Empfehlungen gelten für Arbeitsbereiche, in denen im Tauchverfahren Metall- und/oder Kunststoffteile beschichtet oder Aluminiumteile im Eloxalverfahren behandelt werden. Sie gelten für: Vorbehandlungsverfahren Polieren, Glänzen Alkalische Entfettung Elektrolytische Entfettung Dekapieren Beizen. • 4 • • • • • • Beschichtungsverfahren • Glanzverchromen • Hartverchromen • Chromatieren • Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel • Vernickeln – chemisch – • Verkupfern – cyanidisch – • Verzinken – cyanidisch –. • Eloxieren (Schwefelsäureverfahren) Diese BG/BIA-Empfehlungen gelten nicht für Verfahren bei der Leiterplattenherstellung, beim Lackieren und beim Feuerverzinken. 2 BESCHREIBUNG DER ARBEITSVERFAHREN [2] 2.1 Vorbehandlungsverfahren 2.1.1 Polieren, Glänzen Das nicht mechanische Polieren oder Glänzen erfolgt chemisch oder elektrolytisch. Beim elektrolytischen Glänzen (Elektropolieren) werden Unebenheiten von Metalloberflächen durch anodische Behandlung in starken Säuren und bei Aluminium durch Natronlauge entfernt (Mikroeinebnung). Es kommen Stromdichten bis 100 A/dm2 zur Anwendung. Das außenstromlose chemische Glänzen mit ähnlichem Effekt wird hauptsächlich bei Aluminium, Kupfer und Kupferlegierungen, die z. B. als Reflektoren für Scheinwerfer oder Infrarotstrahler eingesetzt werden, mit speziellen Glänzlösungen verwendet. Beim chemischen und elektrolytischen Glänzen kommen Salpetersäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Flusssäure, Chromsäure, Phosphorsäure oder Essigsäure in unterschiedlichen Gemischen und Konzentrationen zum Einsatz. 2.1.2 Alkalische Entfettung Beim Entfetten oder Reinigen werden Oberflächen von Fetten, Ölen, Wachsen und anderen Schmutzschichten befreit. Das alkalische Reinigen erfolgt im Allgemeinen mit Natronlauge mit Konzentrationen bis 50 g/l Natriumhydroxid, gegebenenfalls bei Temperaturen bis 80 °C als Abkochentfettung, unter Anwendung von Ultraschall oder besonderer Waschverfahren, z. B. Druckflutung. 2.1.3 Elektrolytische Entfettung Dieses Verfahren wird angewendet, wenn hohe Ansprüche an die Reinheit der Oberfläche gestellt werden. Die Werkstücke werden bei Stromdichten von 5 bis 15 A/dm2 als Anode oder als Kathode geschaltet, wobei eine lebhafte Gasentwicklung (Sauerstoff bzw. Wasserstoff) stattfindet. Durch die Gasentwicklung wird einerseits die Reinigungswirkung unterstützt, andererseits wird dadurch eine Aerosolemission verursacht. Es werden fast ausschließlich alkalische Elektrolyte angewandt. Diese können rein alkalisch (bis 100 g/l Natriumhydroxid) oder cyanidisch (bis 30 g/l Natriumcyanid) sein. Der Einsatz von Netzmitteln trägt zur Emissionsminderung bei. Auf Grund der Schaumbildung durch Wasserstoff- und Sauerstoffbläschen kann es zu Explosionen kommen, wenn ein Zündfunke (Abreißfunke) entsteht. .............................................................................. 2.1.4 Dekapieren Als Dekapieren bezeichnet man kurzzeitiges Beizen zum Aktivieren von Metalloberflächen. Es wird meist als Zwischenstufe nach dem Entfetten und vor einer galvanischen Behandlung durchgeführt. Das Dekapieren soll alkalische Rückstände und vor allem Passivfilme entfernen. Für das Dekapieren werden verdünnte Säuren (Salzsäure oder Schwefelsäure, ca. 5 %ig) eingesetzt. Vor dem Einbringen von Werkstücken in einen cyanidischen Elektrolyten wird gegebenenfalls in einer alkalisch/cyanidischen Lösung mit bis zu 30 g/l freien Cyaniden dekapiert. 2.1.5 Beizen Beizen ist das Entfernen von Oxiden und anderen Metallverbindungen von der Werkstückoberfläche. Es kann chemisch oder elektrolytisch erfolgen. Werden Kupferwerkstoffe mit Salpetersäure gebeizt, spricht man vom Brennen. Zum Beizen werden Salzsäure (ca. 20 %ig), Schwefelsäure (15 bis 50 %ig) und Phosphorsäure (ca. 20 %ig) eingesetzt. Für Aluminium wird Natronlauge verwendet. Wasserstoffentwicklung, Badtemperatur und Badbewegung verursachen eine mehr oder weniger starke Aerosolbildung. 2.2 Beschichtungsverfahren • Galvanische Verfahren (Galvanisieren) Dies ist die elektrolytische Metallabscheidung auf Metallen bzw. leitend gemachten Nichtleitern z. B. Kunststoffen durch Anlegen einer Fremdspannung. Das Galvanisieren wird mit niedergespanntem Gleichstrom durchgeführt, wobei das zu beschichtende Werkstück als Kathode geschaltet wird. An der Kathode wird das Metall abgeschieden. Das abzuscheidende Metall wird entweder durch Lösen einer Anode oder durch Einbringen von Metallsalzen in den Elektrolyten ergänzt. • Chemische Verfahren (außenstromlose Metallab- scheidung) Hierbei werden die Überzüge aus einer Metallsalzlösung ohne Anlegen einer Fremdspannung abgeschieden. Die Abscheidung geschieht durch 5 2 Beschreibung der Arbeitsverfahren [2] 2.2. Beschichtungsverfahren ....................................................................................................................................... Ladungsaustausch. Das unedlere Metall geht in Lösung bzw. ein Reduktionsmittel wird verbraucht, während sich das edlere Metall aus der Salzlösung auf dem Werkstück abscheidet. 2.2.1 Glanzverchromen Hierbei werden überwiegend dünne Schichten abgeschieden. In der Regel werden vorher Zwischenschichten aus Kupfer und Nickel aufgebracht. Für die Glanzverchromung verwendet man vorzugsweise Elektrolyte mit einer Konzentration von 320 bis 380 g/l Chromtrioxid. Die Stromdichten liegen zwischen 10 und 15 A/dm2. Die Stromausbeute beträgt 10 bis 20 %, die Badtemperatur beträgt ca. 40 °C. Die Wasserstoffentwicklung und damit der Austrag von Chromsäureaerosolen in die Luft am Arbeitsplatz ist verfahrensbedingt nicht so ausgeprägt wie beim Hartverchromen. 2.2.2 Hartverchromen Dies ist die direkte Abscheidung von dickeren Chromschichten ohne Zwischenschicht. Die Werkstücke müssen sorgfältig vorbehandelt werden. Gegenüber dem Glanzverchromen benötigt man einen höheren Fremdsäuregehalt (um 1 %), einen niedrigeren Chromsäuregehalt (240 bis 280 g/l Chromtrioxid) und höhere Stromdichten (40 bis 50 A/dm2). Die Badtemperatur liegt zwischen 55 und 60 °C. Die Stromausbeute beträgt maximal 30 %. Hiermit verbunden ist eine hohe Wasserstoffentwicklung, folglich ein größerer Austrag von Chromsäureaerosolen in die Luft am Arbeitsplatz. 2.2.3 Chromatieren Das Chromatieren ist ein häufig nach dem Verzinken eingesetztes Nachbehandlungsverfahren, bei dem die Werkstücke ohne Anlegen einer Fremdspannung behandelt werden. Durch das Chromatieren werden u. a. transparente, glänzende, gelbe, olivfarbene, blaue und schwarze Deckschichten erzeugt. Sie dienen als Korrosions- und Anlaufschutz und verbessern die Lackhaftung bei nachträglicher Lackierung. Die meist schwefelsauren Chromatierlösungen enthalten 1 bis 30 g/l Chromtrioxid. Die Badtemperatur beträgt ca. 20 °C, eine Aerosolbildung findet nicht statt. Beim Blauchromatieren werden auch dreiwertige Chromverbindungen (Chromsulfat) eingesetzt. 6 2.2.4 Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel Diese Beschichtung erfolgt galvanisch, ausschließlich aus sauren, meist schwefelsauren Elektrolyten. Die Badtemperatur beträgt in der Regel 60 bis 65 °C, die Stromausbeute beträgt ca. 95 %. Damit bleiben Wasserstoffentwicklung und Aerosolbildung rein verfahrensbedingt gering. Badbewegungen bzw. Lufteinblasung können allerdings Auswirkungen auf den Nickelaerosolgehalt in der Luft am Arbeitsplatz haben. 2.2.5 Vernickeln – chemisch – Das chemische Vernickeln erfolgt ohne Anlegen einer Fremdspannung, in der Regel mit Natriumhypophosphit als Reduktionsmittel. Die Badtemperatur beträgt ca. 95 °C. Im Gegensatz zum galvanischen Vernickeln kommt es zu verstärkter Wasserstoffentwicklung und Aerosolbildung. 2.2.6 Verkupfern – cyanidisch – Das cyanidische Verkupfern erfolgt aus einem alkalischen, kupfercyanidhaltigen Elektrolyten (bis 40 g/l freie Cyanide). Als Alkalien werden Kaliumhydroxid oder Natriumhydroxid eingesetzt (bis 20 g/l). Die Badtemperatur beträgt 35 bis 45 °C. Die Aerosolbildung ist verfahrensbedingt gering. Unter bestimmten Bedingungen, wie abgeschalteter Absaugung, CO2Eintrag aus der Luft bei längeren Stillstandszeiten, Einschleppen von Säuren muss mit der Bildung von kritischen Cyanwasserstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz gerechnet werden. 2.2.7 Verzinken – cyanidisch – Beim cyanidischen Verzinken wird Zink galvanisch aus einem Elektrolyten, hergestellt aus Zinkoxid (8 bis 13 g/l), Kaliumcyanid (65 g/l) und Natriumhydroxid (70 bis 75 g/l), abgeschieden. Die Badtemperatur beträgt ca. 20 °C. Die Aerosolbildung ist verfahrensbedingt gering. Auch hier muss unter bestimmten Bedingungen mit der Bildung von kritischen Cyanwasserstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz gerechnet werden. 2 Beschreibung der Arbeitsverfahren [2] 2.4 Anlagentechniken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Eloxieren Als Eloxieren wird die anodische Oxidation von Aluminium bezeichnet. Je nach Verfahren werden mehr oder weniger dicke, verschleißfeste Oxidschichten erhalten. Beim Eloxieren wird unterschieden zwischen dem Schwefelsäure- und dem Oxalsäureverfahren, die in der Regel mit Gleichstrom, seltener mit Wechselstrom betrieben werden. 2.3.1 Schwefelsäureverfahren (Gleichstrom) Die Elektrolyte enthalten 170 bis 230 g/l Schwefelsäure. Die Badtemperatur beträgt 4 bis 22 °C. Es kommen Stromdichten von 0,5 bis 2,5 A/dm2 zur Anwendung. 2.3.2 Oxalsäureverfahren (Gleichstrom) Die Elektrolyte enthalten bis 80 g/l Oxalsäure. Die Badtemperatur beträgt 20 bis 60 °C. Es kommen Stromdichten von 1 bis 2 A/dm2 zur Anwendung. 2.4 Anlagentechniken 2.4.3 Automatische Anlage Die Badbeschickung wird automatisch gesteuert, d. h. programmiert. Die Bedienpersonen arbeiten nicht direkt am Bad. Die Werkstücke werden außerhalb der Anlage auf spezielle Warenträger (Gestelle) aufgesteckt. Das Gestell wird vom Beschickungsgerät der Anlage aufgenommen und programmgesteuert von Bad zu Bad geführt. Das Eintauchen der Werkstücke kann für große Teile, z. B. Walzen, Wellen mittels Kran einzeln erfolgen; bei Massenartikeln und je nach Oberflächenbehandlung kann dies auch mittels Gestellen als automatische Gestellanlagen oder Einhängetrommeln als Trommelanlage geschehen. Zur Erzielung der geforderten Oberflächenqualität kann es notwendig sein, dass die im Beschichtungsbad eingehängten Werkstücke durch eine Vorrichtung an der Kathodenschiene bewegt werden oder aber die Anode als Wanderanode z. B. bei großflächigen Blechen oder Zylindern bewegt wird. Um mit höheren Stromdichten arbeiten zu können, kann auch eine Elektrolytbewegung angewandt werden. Dies erfolgt durch Umpumpen oder durch das Einblasen von gereinigter Druckluft. Folgende Anlagentechniken werden unterschieden: 2.4.1 Manuell bediente Anlagen Die Werkstücke werden von Hand in das Bad eingehängt. Kleine Werkstücke werden an speziellen Gestellen hängend eingetaucht. 2.4.2 Badbedienung mit Hebezeug, Kran oder handbetätigtem Beschickungsgerät Die Bedienperson führt das Werkstück mit dem Beschickungsgerät oder dem Kran zum Behandlungsbad. 7 3 GEFAHRSTOFFEXPOSITION .................................................................................................. Die Gefahrstoffexposition der Mitarbeiter in den Arbeitsbereichen ist im Wesentlichen abhängig von: • • • • • • den z. B. im Elektrolyt eingesetzten Stoffen/Zubereitungen der Konzentration der Einsatzstoffe im Bad der eingesetzten Anlagentechnik den Verfahrensparametern wie Temperatur, Lufteinblasung, Stromdichte und -ausbeute den lüftungstechnischen Verhältnissen z. B. Badabsaugung, Raumlüftung der Aufenthaltsdauer/Expositionszeit. 3.1 Gefahrstoffe In Tabelle 1 sind die relevanten Gefahrstoffe und deren Luftgrenzwerte gemäß TRGS 900 [3] zusammengestellt. 3.2 Expositionsmessungen Ergebnisse von Auswertungen verschiedener Expositionsmessungen sind im Anhang dargestellt. Auswertungen aus der MEGA-Datenbank (Messdaten zur Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz) von zehn Berufsgenossenschaften im Zeitraum von 1993 bis 2000 wurden nach folgenden Kriterien aufgeführt (siehe Anhang Tabelle 2): • Verfahren • Gefahrstoffe • Probenahmeort – Probenahme an der Person oder • • • stationäre Probenahme Anzahl der Betriebe Anzahl der Messdaten Perzentile (50 und 95 %). In Tabelle 3 (siehe Anhang) sind die Ergebnisse des Forschungsprojektes „Stoffbelastungen in galvanotechnischen Betrieben“ der BAuA [4] und [5] nach den gleichen Kriterien zusammengefasst. Bei den Auswertungen in Tabelle 2 und 3 wurden nur solche Daten berücksichtigt, bei denen die Probenahme- und Expositionsdauer über einer Stunde lag. Tabelle 1: Gefahrstoffe, Luftgrenzwerte und Spitzenbegrenzung Gefahrstoff Chlorwasserstoff Chrom(VI)-Verbindungen Cyanide (als CN berechnet) Cyanwasserstoff Essigsäure Fluoride (als Fluor berechnet) Fluoride und Fluorwasserstoff (gleichzeitig) Fluorwasserstoff Natriumhydroxid Nickel in Form atembarer Tröpfchen Phosphorsäure Salpetersäure Schwefelsäure * Luftgrenzwert mg/m3 8,00 0,05 5,00 11,00 25,00 2,50 2,50 2,50 2,00 0,05 1,00 5,20 1,00 E E E E Spitzenbegrenzung; Überschreitungsfaktor =1= 4 4 4 =1= 4 =1= =1= =1= 4 =1= =1= =1= E: einatembare Fraktion * Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) hat im Bundesarbeitsblatt (2001) Nr. 4 die Absenkung des Luftgrenzwertes für Schwefelsäure auf 0,1 mg/m3 angekündigt und darum gebeten, Expositionsdaten nach dem Stand der Technik dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) mitzuteilen. Im Unterausschuss V „Luftgrenzwerte“ des AGS wird die geplante Absenkung derzeit diskutiert. 8 3 Gefahrstoffexposition 3.3 Befund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.3 Befund In den Bereichen Vorbehandlung/Entfettung, Glanzverchromen, Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel und Eloxieren gelten die zur Zeit gültigen Grenzwerte als eingehalten, wenn die unter Punkt 4 aufgeführten Maßnahmen vorhanden und wirksam sind. Der Umfang der Belastung der Beschäftigten ist am Bewertungsindex BI nach TRGS 403 „Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz“ [6] erkennbar. Aus der Kenntnis der Arbeitsverfahren, z. B. der Vorbehandlung/Entfettung, können nicht alle Gefahrstoffe gleichzeitig auftreten. Für den Summenwert ergibt sich bei der Vorbehandlung/Entfettung ein BI von 0,74 der 95 %-Werte aus den Gefahrstoffen Schwefelsäure, Salpetersäure, Fluoride und Fluorwasserstoff. Wenn die unter Punkt 4 aufgeführten Maßnahmen vorhanden und wirksam sind, wird in den Bereichen Vorbehandlung/Entfettung, Glanzverchromen, Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel und Eloxieren ein BI < 1 errechnet. Damit wird der Summengrenzwert eingehalten. Beim Hartverchromen und chemischen Vernickeln sind aufgrund der erhöhten Aerosolbildung die unter Punkt 4 aufgeführten Schutzmaßnahmen zwingend einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen treten Grenzwertüberschreitungen auf. Beim Chromatieren sind die Grenzwerte dauerhaft sicher eingehalten, wenn die unter Punkt 4 aufgeführten Maßnahmen vorhanden und wirksam sind. Die Bewertung der Messergebnisse der verschiedenen Verfahren in der Galvanik wird in den folgenden Unterpunkten dargestellt. 3.3.1 Vorbehandlung/Entfettung Bei der Vorbehandlung und Entfettung liegen die 95 %-Werte für Chlorwasserstoff, Natriumhydroxid, Schwefelsäure und Salpetersäure sowie der Summenwert nach TRGS 403 im Zeitraum von 1993 bis 2000 unter den gültigen Grenzwerten. 3.3.2 Glanzverchromen Beim Glanzverchromen werden die Grenzwerte für Chrom(VI)-Verbindungen und Schwefelsäure für den Zeitraum 1993 bis 2000 sowohl bei Probenahme an der Person als auch bei stationärer Probenahme eingehalten. Verfahrensbedingt wird beim Glanzverchromen auch vernickelt. Die Messergebnisse für Nickel in Form atembarer Tröpfchen liegen hierbei unter einem Zehntel des Grenzwertes. Die Messergebnisse des BAuAProjekts für Vernickeln sind nicht mit denen der MEGA-Auswertung vergleichbar. 3.3.3 Hartverchromen Beim Hartverchromen ist der Grenzwert für Chrom(VI)Verbindungen im Zeitraum 1993 bis 2000 bei der stationären Probenahme unterschritten. Bei der Probenahme an der Person liegt der 95 %-Wert für Chrom(VI)-Verbindungen für den Zeitraum 1993 bis 2000 über dem Grenzwert. Folgende Ursachen wurden für höhere Chrom-(VI)-Belastungen festgestellt: • die Absaugschlitze der Absauganlagen waren teil• • • weise durch Anoden verbaut oder durch Salzbildungen verkrustet die Absaugrohre waren durch die aggressive Chromsäure stellenweise korrodiert der Abstand zwischen der Badoberfläche und den Absaugschlitzen war zu gering Zusätze von Netzmitteln waren entweder zu gering dosiert oder bereits erschöpft, da sich – wie beobachtet – kein zusammenhängender Schaumteppich ausgebildet hat. Wenn sichergestellt ist, dass die vorgenannten Ursachen ausgeschlossen werden können, dann liegen die Messergebnisse in allen Fällen unter den Luftgrenzwerten. Für Schwefelsäure liegt der 95 %-Wert im Zeitraum 1993 bis 2000 unabhängig von der Probenahme unter dem gültigen Grenzwert. 9 3 Gefahrstoffexposition 3.3 Befund ............................................................................................................................................................ 3.3.4 Chromatieren Beim Chromatieren liegt der 95 %-Wert für Chrom(VI)Verbindungen im Zeitraum von 1993 bis 2000 bei einem Zehntel des Grenzwertes. Bedingt durch die geringe Anzahl der Messdaten ist hier für Schwefelsäure und Salpetersäure keine statistische Bewertung möglich. Die vorliegenden Messdaten liegen auch bei einem Zehntel der gültigen Grenzwerte. Unter der Vorraussetzung, dass die in Punkt 4 aufgeführten Maßnahmen vorhanden und wirksam sind, ist beim Chromatieren von einer dauerhaft sicheren Einhaltung der Grenzwerte auszugehen. Dies gilt sowohl für die Einzelstoffe als auch für die Summenwertbetrachtung. 3.3.5 Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel Die 95 %-Werte für Nickel in Form atembarer Tröpfchen, Schwefelsäure und Chlorwasserstoff liegen im Zeitraum 1993 bis 2000 sowohl bei der Probenahme an der Person als auch bei der stationären Probenahme unter den gültigen Grenzwerten. 3.3.6 Vernickeln – chemisch – Beim chemischen Vernickeln liegt der 95 %-Wert für Nickel in Form atembarer Tröpfchen im Zeitraum von 1993 bis 2000 sowohl bei der Probenahme an der Person als auch bei stationärer Probenahme über dem Grenzwert. Folgende Ursachen wurden für höhere Nickelbelastungen festgestellt: • die Absaugschlitze der Absauganlagen waren teil• weise durch Anoden verbaut oder durch Salzbildungen verkrustet der Abstand zwischen der Badoberfläche und den Absaugschlitzen war zu gering. Wenn sichergestellt ist, dass die vorgenannten Ursachen ausgeschlossen werden können, liegen die Messergebnisse in allen Fällen unter den Luftgrenzwerten. 3.3.7 Verkupfern Im Zeitraum von 1993 bis 2000 ist bei allen stationären Messungen für Cyanwasserstoff eine Luftgrenzwerteinhaltung festgestellt worden. Die Messergebnisse lagen alle unter dem 0,25fachen des Luftgrenzwertes. 10 3.3.8 Verzinken Der 95 %-Wert für Cyanide und Cyanwasserstoff im Zeitraum von 1993 bis 2000 liegt unter einem Zehntel der Grenzwerte. Eine dauerhaft sichere Einhaltung ist hier anzunehmen. 3.3.9 Eloxieren Beim Eloxieren liegt der 95 %-Wert für Schwefelsäure im Zeitraum von 1993 bis 2000 sowohl bei der Probenahme an der Person als auch bei stationärer Probenahme unter dem Grenzwert. 3.3.10 Galvanische Verfahren – allgemein – Es zeigt sich, dass die 95 %-Werte für Cyanide, Cyanwasserstoff, Essigsäure und Natriumhydroxid in der Galvanik im Zeitraum 1993 bis 2000 sowohl bei der Probenahme an der Person als auch bei stationärer Probenahme unter den jeweiligen Grenzwerten, teilweise unter einem Zehntel des Grenzwertes, lagen. Für Fluoride und Fluorwasserstoff liegen nur einzelne Messdaten vor, diese liegen alle unter dem 0,33fachen des Luftgrenzwertes. Für Phosphorsäure liegen die Messwerte alle unter dem 0,1fachen des Luftgrenzwertes von 1 mg/m3. 4 SCHUTZMASSNAHMEN ........................................................................................................... Für die Einhaltung der Luftgrenzwerte sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Technische Maßnahmen wirksame Absaugungen (z. B. Randabsaugung) mit technischer Funktionsüberwachung an allen Bädern, außer beim Spülen und Dekapieren ausreichende technische Raumlüftung (Ausgleich der Luftbilanz, Versorgung der Arbeitsbereiche mit Frischluft) gegebenenfalls Einsatz von Elektrolytabdeckungen (Netzmittel). • • • Hinweise zu Schutzmaßnahmen geben BGR 121 (bisher ZH 1/140) „Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzlüftung“ [7], die VDI-Richtlinie 2262 Blatt 3 „Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz, Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe“ [8] und der „Leitfaden zur Auslegung von Abluftanlagen an Galvanikanlagen“ [9]. Organisatorische Maßnahmen Absaugschlitze durch Anoden oder Material nicht verdecken Einhaltung der vorgeschriebenen Badparameter nach Angabe in der Produktbeschreibung (Füllstand, Temperatur, Stromdichte etc.) regelmäßige – mindestens jährliche – Prüfung der lüftungstechnischen Einrichtungen im Arbeitsbereich durch einen Sachkundigen mit Dokumentation der Prüfergebnisse regelmäßige Reinigung der Absaugkanäle und Absaugschlitze, insbesondere die Entfernung der Verkrustungen tägliche Funktionsprüfung der Absauganlage nach Herstellerangabe. • • • • • Persönliche Schutzmaßnahmen Säureschutzkleidung Schutzbrille Stiefel Schutzhandschuhe Gummischürze • • • • • wenn erforderlich benutzen. 4.1 Ansetzen von Bädern, Ab- und Umfüllen Kurzzeitig können erhöhte Gefahrstoffkonzentrationen unter anderem auftreten: • beim Ansetzen von Bädern • beim Ab- und Umfüllen von • • Elektrolyten sowie Säuren und Laugen, z. B. bei Badkorrekturen beim Zusetzen staubender Substanzen, z. B. Chromtrioxid, Nickelsulfat, Farbzusätze bei Reinigungsarbeiten an und in Behältern. Hierbei sind möglichst verfahrenstechnische Maßnahmen zur Minimierung der Exposition zu ergreifen, z. B.: • Verwenden von Umfüll- und Dosiereinrichtungen • Einsatz von Fertigansätzen oder Elektrolytkonzen• traten fest verlegte Rohrleitungen zu den Bädern. Vor dem Einstieg in Behälter müssen diese gründlich gereinigt und gespült werden. Die notwendigen Schutzmaßnahmen zum Einstieg in Behälter (Befahrerlaubnis, zweite Person, Sicherung des in den Behälter einsteigenden Mitarbeiters etc.) sind vorher schriftlich festzulegen; siehe auch BGR 117 (bisher ZH 1/77) „Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ [10] und ZH 1/79 „Merkheft: Reinigen von Behältern“ (T 006) [11]. Die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung muss zur Verfügung stehen. Zur richtigen Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung und zum Hautschutz muss eine Gefährdungsermittlung durchgeführt werden; siehe auch BGR 189 (bisher ZH 1/700) „Einsatz von Schutzkleidung“ [12] und BGR 197 (bisher ZH 1/708) „Benutzung von Hautschutz“ [13]. Atemschutz muss auf den Gefahrstoff abgestimmt sein. Die Tragezeitbegrenzungen gemäß BGR 190 (bisher ZH 1/701) „Einsatz von Atemschutzgeräten“ [14] sind zu beachten. Für Mitarbeiter, die Atemschutz tragen müssen, sind gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen; siehe BGV A4 (bisher VBG 100) „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ [15]. 11 5 ANWENDUNGSHINWEISE / 6 ÜBERPRÜFUNG 5 Anwendungshinweise 6 Überprüfung Diese BG/BIA-Empfehlungen geben dem Arbeitgeber praxisgerechte Hinweise dazu, wie er der Überwachungspflicht nach § 18 der Gefahrstoffverordnung nachkommen kann. Die Gültigkeit der Anwendungsvoraussetzungen dieser Empfehlungen ist in jährlichem Abstand zu überprüfen und zu dokumentieren. Der Anwender hat sich jährlich über die Gültigkeit dieser Empfehlungen zu vergewissern und dies zu dokumentieren. Diese BG/BIA-Empfehlungen wurden im Oktober 2001 verabschiedet. Sie werden in jährlichen Abständen überprüft. Sollten Änderungen notwendig werden, insbesondere hinsichtlich eventueller Grenzwertabsenkungen, werden diese veröffentlicht. Bei Anwendung dieser BG/BIA-Empfehlungen bleiben andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Ermittlungspflichten, § 16 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) [16], Teile der Überwachungspflicht nach § 18 GefStoffV (z. B. die Gesamtbeurteilung der Exposition bei wechselnden Tätigkeiten der Arbeitnehmer innerhalb einer Schicht oder bei unterschiedlichen Tätigkeiten mit verschiedenen Gefahrstoffen in verschiedenen Arbeitsbereichen), die Verpflichtung zur Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen (§ 19 GefStoffV) sowie die Verpflichtung zur Erstellung von Betriebsanweisungen und zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten (§ 20 GefStoffV) bestehen. 12 .................................................. LITERATUR ............................................................................................................................................... [1] Technische Regeln für Gefahrstoffe: Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen (TRGS 402). BArbBl (1997) Nr. 11, S. 27–33 (in der aktuellen Fassung) [2] Gefahrstoffe in der Galvanotechnik und der Oberflächenveredelung. Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, Köln. Bestell-Nr. S 15 [3] Technische Regeln für Gefahrstoffe: Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz – „Luftgrenzwerte“ (TRGS 900). BArbBl (2001) Nr. 9, S. 86–89 (in der aktuellen Fassung) [4] Macho, K.: „Galvanikindustrie: Chromat-Aerosole als Belastungsschwerpunkt identifziert, Teil 1: Verfahren und Expositionsschwerpunkte“. Amtliche Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Dortmund (2000) Nr. 2, S. 3–5 [5] Macho, K.: „Galvanikindustrie: Chromat-Aerosole als Belastungsschwerpunkt identifiziert, Teil 2: Messergebnisse und Maßnahmefindung“. Amtliche Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – BAuA, Dortmund (2000) Nr. 3, S. 3–5 [6] Technische Regeln für Gefahrstoffe: Bewertung von Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz (TRGS 403). BArbBl (1989) Nr. 10, S. 71–72 (in der aktuellen Fassung) [7] Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzlüftung (BGR 121, bisher ZH 1/140). Carl Heymanns, Köln 1997 [8] VDI-Richtlinie 2262, Blatt 3: Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz, Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe. Beuth, Berlin 1994 [9] Leitfaden zur Auslegung von Abluftanlagen an Galvanikanlagen. Lenkungsgruppe Umwelt (LGU) im Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO), Hilden [10] Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Arbeiten in Behältern und engen Räumen (BGR 117, bisher ZH 1/77). Carl Heymanns, Köln 1991 [11] Merkheft: Reinigen von Behältern (T 006) (ZH 1/79). Carl Heymanns, Köln 1989 [12] Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Einsatz von [13] [14] [15] [16] Schutzkleidung (BGR 189, bisher ZH 1/700). Carl Heymanns, Köln 1994 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Benutzung von Hautschutz (BGR 197, bisher ZH 1/708). Carl Heymanns, Köln 2001 Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190, bisher ZH 1/701). Carl Heymanns, Köln 1996 Berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit: Arbeitsmedizinische Vorsorge (BGV A 4, bisher VBG 100). Carl Heymanns, Köln Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV). BGBl. I, S. 2233 vom 15. November 1999 (in der aktuellen Fassung) Diese BG/BIA-Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Dortmund der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG), Düsseldorf erarbeitet. • • • 13 ANHANG ................................................................................................................................................... Tabelle 2: Ergebnisse der MEGA-Datenbankauswertung (Galvanik) 1993 – 2000 Verfahren/Bäder Gefahrstoff Probenahme Vorbehandlung/ Entfettung Glanzverchromen (Chrombad) Anzahl der Betriebe Anzahl der Messdaten Chlorwasserstoff an der Person stationär 9 91 10 217 0,1500 0,1500 4,1700 2,4325 Schwefelsäure an der Person stationär 19 96 28 213 0,0450 0,0450 0,3740 0,2505 Salpetersäure an der Person stationär 9 52 9 77 von < 0,10* 0,1500 bis 0,57* 0,8695 95 %-Wert mg/m3 1,00 5,20 5 28 8 38 von < 0,10* 0,1000 bis 0,58* 0,8350 Natriumhydroxid an der Person stationär 6 61 7 95 von < 0,04* 0,0300 bis 1,70* 0,1300 Chrom(VI)Verbindungen an der Person stationär Luftgrenzwert mg/m3 8,00 Fluoride und Fluorwasserstoff an der Person stationär Schwefelsäure an der Person stationär Hartverchromen (Chrombad) 50 %-Wert mg/m3 2,50 2,00 0,05 15 53 5 28 35 105 12 49 0,0020 0,0010 0,0440 0,0400 0,0138 0,0140 0,0540 0,4045 Chrom(VI)Verbindungen an der Person stationär 43 70 101 281 0,0050 0,0028 0,0647 0,0380 Schwefelsäure an der Person stationär 13 30 22 92 0,0450 0,0450 0,0770 0,2180 1,00 (0,10) 0,05 1,00 *Auf Grund der zu geringen Anzahl an Messdaten wurde in diesem Fall ein Wertebereich angegeben. Werte mit <-Zeichen liegen unter der Bestimmungsgrenze. 14 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Fortsetzung Tabelle 2: Verfahren/Bäder Gefahrstoff Probenahme Chromatieren (Chromatierbad) Chrom(VI)Verbindungen an der Person stationär Schwefelsäure an der Person stationär Salpetersäure an der Person stationär Vernickeln, Glanznickel/ Halbglanznickel (Nickelbad) Nickel in Form atembarer Tröpfchen an der Person stationär Schwefelsäure an der Person stationär Chlorwasserstoff an der Person stationär Anzahl der Betriebe Anzahl der Messdaten 50 %-Wert mg/m3 95 %-Wert mg/m3 0,05 9 62 10 107 0,0050 0,0015 0,0050 0,0050 1,00 3 7 3 7 von < 0,04* bis < 0,09* von 0,013* bis 0,10* 5,20 3 17 3 22 von < 0,10* von < 0,30* 0,1500 0,1500 0,05 57 155 100 416 0,0038 0,0015 0,0480 0,030 14 21 17 30 0,0450 0,0450 0,2500 0,1600 1,00 8,00 6 20 7 24 von < 0,3* 0,1500 bis 0,12* 0,3980 Vernickeln – chemisch – (Nickelbad) Nickel in Form atembarer Tröpfchen an der Person stationär 11 28 21 69 0,0033 0,0070 0,0803 0,0800 Verkupfern (Kupferbad) Cyanwasserstoff stationär 52 80 0,2000 2,1700 Verzinken Cyanide stationär 12 19 0,0010 0,0250 Cyanwasserstoff stationär 25 47 0,1450 0,6620 Eloxieren Schwefelsäureverfahren Schwefelsäure an der Person stationär Luftgrenzwert mg/m3 0,05 11,00 5,00 11,00 1,00 44 63 98 162 0,0450 0,0500 0,3370 0,8390 *Auf Grund der zu geringen Anzahl an Messdaten wurde in diesem Fall ein Wertebereich angegeben. Werte mit <-Zeichen liegen unter der Bestimmungsgrenze. 15 ................................................................................................................................................................ Anhang Fortsetzung Tabelle 2: Verfahren/Bäder Gefahrstoff Probenahme Galvanische Verfahren – allgemein – Cyanide an der Person stationär Cyanwasserstoff an der Person stationär Essigsäure an der Person stationär Natriumhydroxid an der Person stationär 16 Anzahl der Betriebe Anzahl der Messdaten 50 %-Wert mg/m3 95 %-Wert mg/m3 18 67 23 91 0,0500 0,0225 0,0500 0,0250 12 120 17 319 0,1000 0,2600 2,3400 3,4000 9 20 12 33 0,2500 0,4500 5,6928 2,0619 40 139 60 298 0,0400 0,0300 0,2100 0,1400 Luftgrenzwert mg/m3 5,00 11,00 25,00 2,00 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tabelle 3: Ergebnisse der Gefahrstoffmessungen der BAuA 1997 Verfahren/Bäder Gefahrstoff Probenahme Anzahl Anzahl der der BeMesstriebe daten Glanzverchromen Chrom(VI)(Chrombad) Verbindungen an der Person stationär 6 7 6 14 Schwefelsäure an der Person stationär 6 7 7 7 Hartverchromen (Chrombad) Chrom(VI)Verbindungen an der Person stationär Schwefelsäure an der Person stationär Vernickeln, Glanznickel/ Halbglanznickel (Nickelbad) Vernickeln – chemisch – (Nickelbad) von mg/m3 bis mg/m3 50 %Wert mg/m3 95 %Wert mg/m3 Luftgrenzwert mg/m3 0,05 < 0,0002 < 0,0002 0,002 0,008 < 0,005 0,003 < 0,007 < 0,007 0,039 0,013 0,018 0,009 – 0,0061 1,0 – – 0,05 6 7 16 59 < 0,005 < 0,0004 0,15 0,98 0,027 0,009 0,097 0,164 1,0 6 7 17 28 Nickel in Form atembarer Tröpfchen stationär 3 17 Schwefelsäure stationär 3 17 Chlorwasserstoff stationär 3 17 Nickel in Form atembarer Tröpfchen stationär Messwerte < 0,007 < 0,007 0,052 0,039 < 0,007 0,007 0,049 0,023 0,05 0,0007 0,006 0,001 0,0044 < 0,007 0,039 0,011 0,033 < 0,042 0,082 0,021 0,0812 1,00 8,0 0,05 1 6 0,001 0,004 0,003 – Werte mit <-Zeichen liegen unter der Bestimmungsgrenze. 17 Bestell-Nr. M 9 1 · 1 · 10 · 02 · 4 Alle Rechte beim Herausgeber Gedruckt auf umweltfreundlichem, chlorfreiem Papier