Offenlegungsbericht CRR 31.12.2016_korrigiert nach Revision

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Sparkasse Rhein-Haardt
Offenlegungsbericht
der
Sparkasse Rhein-Haardt
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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Sparkasse Rhein-Haardt
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
4
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapital-instrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
11
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
20
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
21
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
22
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
22
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
24
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
28
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
30
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
31
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
32
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
33
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
34
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
35
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
36
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
38
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
39
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation (Verordnung an die Kapitalanforderungen)
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
•
1.3
Die Offenlegung der Sparkasse Rhein-Haardt erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche
Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Rhein-Haardt nicht. Die Sparkasse hält 100
% des Stammkapitals an der Strukturentwicklungsgesellschaft für den Landkreis Bad Dürkheim
m.b.H. Die Sparkasse und die Gesellschaft sind verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs.
2 HGB; sie bilden einen Konzern. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340 i Abs. 1
HGB hat die Sparkasse wegen der untergeordneten Bedeutung der Gesellschaft für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet.
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse Rhein-Haardt macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch,
bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw.
Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind ggf. als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
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Sparkasse Rhein-Haardt
• Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht
offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse Rhein-Haardt:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert).
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse Rhein-Haardt ist kein global systemrelevantes Institut).
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden).
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt).
• Art. 454 (Die Sparkasse Rhein-Haardt verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken).
• Art. 455 (Die Sparkasse Rhein-Haardt verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko).
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse
Rhein-Haardt veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse
Rhein-Haardt. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen
Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Sparkasse Rhein-Haardt hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise
zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Rhein-Haardt hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung
ausreichend ist.
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Sparkasse Rhein-Haardt
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme
sind im Lagebericht nach § 289 HGB –unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt sowie im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der
Sparkasse Rhein-Haardt angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält den
Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse Rhein-Haardt und enthält wichtige
Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach
Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
2
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind im KWG
und im Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz definiert.
Danach schlägt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands und den Vorsitzenden des Vorstands
in der Regel für fünf Jahre zur Bestellung vor. Die Bestellung erfolgt durch den Träger der Sparkasse.
Aus wichtigem Grund kann der Träger der Sparkasse die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den
Entscheidungen die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes von Rheinland-Pfalz beachtet.
Eine Findungskommission und ein externes Beratungsunternehmen unterstützten den Verwaltungsrat
in der Regel bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens.
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Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt.
Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden
beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Zweckverband
Sparkasse Rhein-Haardt als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des
Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz
durch die Arbeitnehmer gewählt und von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Verbandsvorsteher des
Zweckverbandes. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie
Rheinland-Pfalz besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten
ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat
nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, keinen Risikoausschuss zu bilden. Die entsprechenden Aufgaben
werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB –unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
Euro
9.
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016
Nachrangige Ver-
Euro
Hartes Kernka-
Zusätzliches
Ergänzungs-
pital
Kernkapital
kapital
Euro
Euro
Euro
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
bindlichkeiten
10.
Genussrechtskapital
11.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Eigenkapital
85.723.600,00
-9.800.000,00
1)
75.923.600,00
-
-
a) gezeichnetes
Kapital
b) Kapitalrücklage
1.338.692,11
-710.061,26
2)
-
580.257,19
48.373,66
-
-
-
-
-
245.043.539,33
-
245.043.539,33
-
-
-
-
-
-
-
10.360.342,86
-10.360.342,86
-
-
-
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
-
-
-
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
-
-
-
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR)
-86.397,57
-
-
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
34.559,03
-34.559,03
-
320.915.300,79
545.698,16
48.373,66
12.
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
3)
Sonstige Überleitungskorrekturen
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
1)
Abzug der Zuführung (9,8 Mio. €) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f)
CRR)
2)
3)
Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483 ff. CRR)
Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des Jahresabschlusses, unter Berücksichtigung der Ausschüttung an den Gewährträger, der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann den Eigenmitteln zugerechnet werden.
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
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3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse Rhein-Haardt hat Stille Vermögenseinlagen begeben, die im Rahmen der CRRÜbergangsregelungen dem zusätzlichen Kern- und Ergänzungskapital zugerechnet werden.
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stillen Vermögenseinlage
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
3
Sparkasse
Rhein-Haardt
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Zusätzliches
Kern- und Ergänzungskapital
Nicht anrechenbar
Solo
Stille Vermögenseinlagen
0,6
9a
Ausgabepreis
EUR
967.095,31
100 %
9b
Tilgungspreis
100 %
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Passivum - fortgeführter Einstandswert
31.12.199931.12.2011
Unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Keine Fälligkeit
14
Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Ja
Außerordentlich, frühestens
nach vier Jahren
mit Frist von
zwei Jahren zum
Ablauf eines
Kalenderjahres
im Falle eines
steuerlichen
Ereignisses
Bei Beendigung
des Arbeitsverhältnisses des
Mitarbeiters
Coupons/Dividenden
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Sparkasse Rhein-Haardt
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Zwingend
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
35
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k. A.
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
Standardzins
orientiert am
Kapitalmarktzins für 10
jährige Renten
+/- Bonus/Malus
abhängig vom
Ergebnis
Nein
Nein
Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stille Vermögenseinlage
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3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
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(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
Euro
HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
9
k. A.
- 26 (1)
k. A.
75.923.600,00 26 (1) (f)
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
- 486 (2)
-
- 483 (2)
-
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
- 84, 479, 480
-
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
8
- 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
245.043.539,33 26 (1) (c)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
5a
7
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
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- 26 (2)
k. A.
320.967.139,33
- 34, 105
-51.838,54 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-
k. A.
-34.793,59
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Sparkasse Rhein-Haardt
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
- 36 (1) (c), 38, 472 (5)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
- 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
- 32 (1)
k. A.
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
- 33 (b)
k. A.
- 36 (1) (e), 41, 472 (7)
-
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
- 36 (1) (f), 42, 472 (8)
-
- 36 (1) (g), 44, 472 (9)
-
- 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
-
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
- 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
-
20a
Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
- 36 (1) (k)
k. A.
20b
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
- 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
k. A.
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
- 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
- 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k. A.
11
15
16
17
18
19
20
20d
Offenlegungsbericht
31.12.2016
- 33 (a)
-
k. A.
-
k. A.
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s
Sparkasse Rhein-Haardt
21
22
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
- 48 (1), 470 (2)
k. A.
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
- 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k. A.
24
In der EU: leeres Feld
-
k. A.
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
- 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k. A.
- 36 (1) (a), 472 (3)
k. A.
- 36 (1) (I)
k. A.
-
k. A.
-
k. A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
- 467
k. A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
- 467
k. A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
- 468
k. A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
- 468
k. A.
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
- 481
k. A.
davon: …
- 481
k. A.
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
- 36 (1) (j)
k. A.
25a
25b
26
26a
26b
27
28
29
Hartes Kernkapital (CET1)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
Offenlegungsbericht
31.12.2016
-51.838,54
-34.793,59
320.915.300,79
k. A.
- 51, 52
k. A.
-
k. A.
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s
Sparkasse Rhein-Haardt
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
-
k. A.
580.257,19 486 (3)
k. A.
- 483 (3)
-
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
- 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
- 486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
580.257,19
k. A.
580.257,19
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
39
40
41
41a
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
- 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
-
- 56 (b), 58, 475 (3)
-
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts
In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
-
- 56 (d), 59, 79, 475
(4)
-
41ab davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
Offenlegungsbericht
31.12.2016
-34.559,03
k. A.
-34.559,03 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k. A.
-34.559,03
k. A.
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Sparkasse Rhein-Haardt
41b
41c
42
43
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k. A.
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
-
k. A.
- 467, 468, 481
k. A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
- 467
k. A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
- 468
k. A.
davon: ...
- 481
k. A.
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
- 56 (e)
k. A.
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
-34.559,03
-
545.698,16
k. A.
321.460.998,95
k. A.
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
- 62, 63
48.373,66 486 (4)
48.373,66
- 483 (4)
-
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
- 87, 88, 480
50
Kreditrisikoanpassungen
- 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
49
k. A.
k. A.
- 486 (4)
48.373,66
k. A.
48.373,66
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
Offenlegungsbericht
31.12.2016
- 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
-
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Sparkasse Rhein-Haardt
53
54
54a
54b
55
56
56a
56b
56c
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
- 66 (b), 68, 477 (3)
-
- 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
-
-
k. A.
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
-
- 66 (d), 69, 79, 477
(4)
-
-
k. A.
- 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k. A.
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
k. A.
- 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k. A.
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
-
k. A.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
- 467, 468, 481
k. A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
- 467
k. A.
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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Sparkasse Rhein-Haardt
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
- 468
k. A.
davon: ...
- 481
k. A.
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
-
-
58
Ergänzungskapital (T2)
48.373,66
k. A.
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
321.509.372,61
k. A.
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
-
k. A.
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile
aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen
Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen
Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
- 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
k. A.
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
- 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
k. A.
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
- 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
1.752.585.215,96
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
18,31 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
18,34 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
18,34 92 (2) (c)
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
10.953.657,60 CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
10.953.657,60
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
-
67
davon: Systemrisikopuffer
-
67a
- CRD 131
69
davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
[in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
68
10,34 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
27.785.755,36
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
k. A.
36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
k. A.
- 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
k. A.
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
- 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri19.893.777,40 62
sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
- 62
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
Offenlegungsbericht
31.12.2016
- 62
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
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s
Sparkasse Rhein-Haardt
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2021)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
- 484 (3), 486 (2) und
k. A.
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
- 484 (3), 486 (2) und
(5)
k. A.
580.257,19 484 (4), 486 (3) und
(5)
k. A.
48.373,66 484 (4), 486 (3) und
(5)
k. A.
2.178.600,00 484 (5), 486 (4) und
(5)
k. A.
- 484 (5), 486 (4) und
(5)
k. A.
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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Sparkasse Rhein-Haardt
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB wieder.
Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse RheinHaardt sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Rhein-Haardt keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
(Euro)
Kreditrisiko (Standardansatz)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
0
12.563,29
439.228,32
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
Internationale Organisationen
0
Institute
284.638,86
Unternehmen
46.757.553,86
Mengengeschäft
43.362.475,22
Durch Immobilien besicherte Positionen
25.492.799,01
Ausgefallene Positionen
3.655.422,58
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
0
783.107,93
Verbriefungspositionen
0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
0
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
1.697.173,92
Beteiligungspositionen
3.369.957,82
Sonstige Posten
1.465.254,57
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
0
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0
CVA-Risiko
aus CVA
2.229,58
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
Eigenmittelanforderungen insgesamt
12.884.412,33
140.206.817,29
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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Sparkasse Rhein-Haardt
5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Summe
2.571,0
-
-
-
-
-
126,1
-
-
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Sonstige
Eigenmittelanforderungen
-
Gewichtungen der
-
Summe
126,1
Davon: Verbriefungsrisiko-
-
delsbuch
-
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
-
Handelsbuch (interne Modelle)
-
Wert der Risikoposition im
-
position im Handelsbuch
2.571,0
Deutschland
Summe der Kauf- und Verkaufs-
Davon: Risikopositionen im Han-
Eigenmittelanforderungen
positionen
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
positionen
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
Risikoposition im
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisiko-
Risikopositionswert (SA)
Mio. EUR
positionen
31.12.2016
126,1 100,0 0,0%
-
-
-
126,1 100,0 0,0%
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
Mio. EUR
31.12.2016
Gesamt-Risikopositionsbetrag
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
4.045,4
0,0%
-
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen (ohne Risikopositionen an Beteiligungen) zum Meldestichtag
in Höhe von 4.769,6 Mio. Euro setzt sich aus den Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
Mio. EUR
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
73,8
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
581,8
Öffentliche Stellen
111,8
Multilaterale Entwicklungsbanken
12,6
Internationale Organisationen
14,0
Institute
890,7
Unternehmen
633,6
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
1.098,0
987,0
35,0
100,4
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
16,7
Sonstige Posten
37,9
Gesamt
4.593,3
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Offenlegungsbericht
31.12.2016
Seite: 22 von 41
s
Sparkasse Rhein-Haardt
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleitungsgewerbe
öffentliche Stellen
Multilaterale
Entwicklungsbanken
Internationale
Organisationen
Institute
Unternehmen
Finanz- und
Versicherungsdienstleitungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0 582,7
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,9
0,0
72,1
5,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,1
0,0
0,3
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
29,1
0,0
0,0
0,0
4,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
14,0
0,0
0,0
0,0
0,0
915,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
36,8
0,0
1,5
0,0
161,8
0,0
52,8
0,0
24,4
0,0
58,4
0,0
7,8
0,0
0,0
0,0
9,2 174,0 105,5
0,0
16,4
0,0
6,6
0,0
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
0,0
Handel, Instandhaltung,
Reparatur von KFZ
0,0
Baugewerbe
0,0
Verarbeitendes Gewerbe
0,0
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau etc.
0,0
0,0
Privatpersonen
0,0
188,8
Öffentliche Haushalte
10,9
Banken
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Offene Investmentvermögen
(inklusive Geldmarktfonds)
Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige
Privatpersonen, davon:
Unbekannte kusy_bundesbank =
sonstige
31.12.2016
in Mio €
Risikopositionen
nach Branchen
Organisation ohne Erwerbszweck
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Davon: KMU
0,0
0,0
0,0
0,0
1,5
135,7
35,2
24,4
47,0
4,8
7,2
Mengengeschäft
0,0
0,0
0,0
709,8
22,0
6,1
54,3
51,0
74,2
11,6
8,2
173,1
74,2
10,1
8,0
42,7 129,1
5,2
3,4
Davon: KMU
0,0
0,0
0,0
0,0
22,0
6,1
54,3
51,0
74,2
11,6
8,2
42,7
129,1
5,2
3,3
Durch Immobilien
besicherte Positionen
0,0
0,0
0,0
770,4
8,2
1,0
13,4
30,1
25,5
6,3
6,5
43,4
69,8
0,6
2,3
Davon: KMU
0,0
0,0
0,0
0,0
8,2
1,0
13,4
30,1
25,3
6,3
6,5
43,4
69,8
0,6
2,3
Ausgefallene
0,0
Positionen
Mit besonders hohen
0,0
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte
97,9
Schuldverschreibunge
n
Institute und
0,0
Unternehmen mit
kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
0,0
(Investmentfonds)
Sonstige Posten
0,0
Gesamt
1.279,6
0,0
0,0
8,8
0,2
0,0
7,4
1,5
6,3
0,7
0,3
5,4
5,0
0,0
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
21,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
21,1 593,6 1.525,8
0,0
32,5
0,0
0,0
0,0
0,0
169,1 127,9 107,0 164,4
0,0
26,3
Offenlegungsbericht
31.12.2016
0,0
0,0
0,0
67,2 265,5 314,3
0,0 40,0
23,1 52,3
Seite: 23 von 41
s
Sparkasse Rhein-Haardt
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten. Angegeben sind die Beträge der Risikopositionen nach Risikovorsorge.
31.12.2016
Täglich
fällig
Ab einem
Tag und
kürzer als
ein Jahr
1 Jahr
bis 5
Jahre
> 5 Jahre
Zentralstaaten oder Zentralbanken
188,8
0,0
10,8
0,0
0,0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
302,7
61,6
104,2
115,3
0,0
Öffentliche Stellen
9,2
5,6
85,3
6,3
0,0
Multilaterale Entwicklungsbanken
0,1
0,0
5,0
0,0
0,0
Internationale Organisationen
0,0
0,0
14,0
0,0
0,0
Institute
1,7
309,7
362,4
241,9
0,0
Unternehmen
59,0
24,6
122,1
449,5
0,0
Mengengeschäft
336,3
30,0
129,2
622,0
0,0
Durch Immobilien besicherte Positionen
27,6
12,6
85,1
852,3
0,0
Ausgefallene Positionen
9,6
0,7
3,1
22,2
0,0
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0,6
24,0
55,2
18,2
0,0
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
OGA
0,0
0,0
0,0
0,0
21,1
Sonstige Posten
23,4
0,0
0,0
0,0
16,5
Gesamt
959,2
468,8
976,4
2.327,6
37,6
Mio. EUR
Unbefristet
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Offenlegungsbericht
31.12.2016
Seite: 24 von 41
s
Sparkasse Rhein-Haardt
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen
mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse Rhein-Haardt nach Artikel 178 CRR
für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016 (veröffentlicht auf der Homepage der Sparkasse RheinHaardt sowie im elektronischen Bundesanzeiger).
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach §
340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft blieb gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum unverändert. Die Nettoveränderung setzt sich zusammen aus Zuführungen, Auflösungen und
Verbrauch. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,4
Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,7 Mio. EUR. In den nachfolgenden Tabellen
werden als Gesamtbetrag der notleidenden Forderungen bzw. der überfälligen Forderungen jeweils
die Beträge vor Risikovorsorge angegeben.
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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s
Sparkasse Rhein-Haardt
Bestand Rückstellungen
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Direktabschreibungen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Öffentliche Haushalte
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Privatpersonen
6,9
4,0
0,0
1,1
0,2
4,7
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon
32,1
15,8
1,1
3,3
0,1
6,1
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
1,5
0,6
0,0
0,2
0,0
0,4
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Verarbeitendes Gewerbe
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,2
Baugewerbe
5,2
1,0
0,2
-0,7
0,0
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen
11,2
6,9
0,0
1,2
0,0
0,7
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
0,1
0,1
0,0
0,0
0,0
0,2
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
4,3
2,8
0,0
0,6
0,0
2,8
Grundstücks- und Wohnungswesen
8,8
3,8
0,9
2,1
0,0
0,5
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
1,0
0,4
0,0
-0,1
0,0
0,1
Organisationen ohne
Erwerbszweck
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige
0,1
0,0
0,0
0,0
0,1
0,1
Gesamt
39,2
19,8
1,1
4,4
0,4
3,1
3,1
0,7
0,7
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Bestand EWB
Banken
Mio. EUR
Bestand PWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
31.12.2016
1,1
10,8
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Offenlegungsbericht
31.12.2016
Seite: 26 von 41
s
Sparkasse Rhein-Haardt
Deutschland
39,0
19,8
EWR
0,0
0,0
Sonstige
0,1
0,0
39,2
19,8
Gesamt
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Mio. EUR
Gesamtbetrag überfälliger Forderungen
31.12.2016
3,1
3,1
1,1
10,8
0,0
0,0
0,0
0,0
1,1
10,8
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
Anfangsbestand
Zuführung
Auflösung
Inanspruchnahme
Wechselkursbedingte
und sonstige Veränderung
Einzelwertberichtigungen
20,5
5,3
4,0
1,9
-
19,8
Rückstellungen
0,0
1,1
0,0
0,0
-
1,1
Pauschalwertberichtigungen
3,5
0,0
0,0
0,3
-
3,1
24,0
6,4
4,0
2,3
-
24,0
-
-
-
-
-
-
Mio. EUR
(Differenzen in der Summenbildung
kommen durch Rundungen auf die
erste Nachkommastelle zustande)
Summe spezifische
Kreditanpassungen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als
Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach §340 HGB)
Endbestand
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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s
Sparkasse Rhein-Haardt
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse Rhein-Haardt die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die
Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen
(ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poors`s und Moody`s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poors`s und Moody`s
Öffentliche Stellen
Standard & Poors`s und Moody`s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poors`s und Moody`s
Internationale Organisationen
-
Institute
-
Unternehmen
-
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
-
Verbriefungspositionen
-
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
-
Sonstige Posten
-
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Gegenüber der Vorperiode wurden keine Veränderungen hinsichtlich der nominierten Ratingagenturen vorgenommen.
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Offenlegungsbericht
31.12.2016
Seite: 28 von 41
s
Sparkasse Rhein-Haardt
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Da die Sparkasse keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch nimmt, werden die Risikopositionswerte vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderungen in einer Tabelle dargestellt.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
199,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
393,3
0,0
0,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Öffentliche Stellen
72,1
0,0
27,5
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Multilaterale Entwick-
5,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Internat. Organisationen
14,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Institute
897,9
0,0
17,8
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Unternehmen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
594,6
0,0
0,0
0,0
0,0
Mengengeschäft
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
795,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Durch Immobilien besi-
0,0
0,0
0,0
950,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
Ausgefallene Positionen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
12,8
21,9
0,0
0,0
0,0
Mit bes. hohen Risiken
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
97,9
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
OGA
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
21,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Beteiligungspositionen
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
42,1
0,0
0,0
0,0
0,0
Sonstige Posten
21,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
18,3
0,0
0,0
0,0
0,0
1.603,7 97,9
46,0
950,7
0,0
0,0
795,7
688,9
21,9
0,0
0,0
0,0
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
lungsbanken
cherte Positionen
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Gesamt
Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung
Offenlegungsbericht
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s
Sparkasse Rhein-Haardt
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in
strategische und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem
Sparkassengesetz die regionale Wirtschaft zu fördern bzw. hinreichende Renditen in Relation zum
Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte
als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie
dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung
des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund ergibt sich aber ausschließlich für die Gruppe der börsengehandelten Kapitalbeteiligungen.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der
Anschaffungskosten möglich. Es wurden 0,1 Mio. EUR abgeschrieben.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung
zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der
Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein
vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen
ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen
werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten.
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Mio. EUR
27,3
0
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
27,3
0
0
27,3
8,0
5,6
0
27,3
8,0
5,6
6,6
6,6
0
2,4
35,3
0
2,4
35,3
6,6
Buchwert
Strategische Beteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend
diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend
diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
Börsenwert
0
0
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen:
Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 0,1
Mio. EUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen
Gebrauch.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als
wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der
Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel
208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt.
Offenlegungsbericht
31.12.2016
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Sparkasse Rhein-Haardt
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen zum Stichtag nicht.
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Wir überwachen und steuern das Zinsänderungsrisiko auf monatlicher Basis sowohl barwertig (Auswirkungen auf den Zinsbuchbarwert) als auch GuV-orientiert (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss).
In die barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt über einen Value at Risk mittels historischer Simulation der Marktzinsänderungen (Konfidenzniveau von 99 % und drei Monaten Haltedauer). Die Zeitreihe für die historische
Simulation erstreckt sich auf einen Zeitraum von 1988 bis 2016. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts).
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden
Durchschnitte) getroffen.
Zinsänderungsrisiken aus impliziten Optionen in Kundengeschäften berücksichtigen wir durch Aufspaltung der Kundengeschäfte mit impliziten Optionen in solche mit optionalem und mit statistischem
Ausübungsverhalten; anschließend erfolgt eine Berücksichtigung des statistischen Ausübungsverhaltens durch eine entsprechende Cashflow-Korrektur.
Für die GuV-orientierte Methode werden mit einem Zinsanstiegsszenario die Auswirkungen auf den
Zinsüberschuss dargestellt.
Weiterhin wird auf vierteljährlicher Basis, im Rahmen des Stresstests, ein weiteres Extrem-Szenario für
die GuV-orientierte Sicht gerechnet.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Informationen hinsichtlich des Zinsrisikos im Anlagebuch sind im Lagebericht nach § 289 HGB dem
Gliederungspunkt Zinsänderungsrisiken zu entnehmen. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse Rhein-Haardt schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von
Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der
Risikohöhe berücksichtigt.
Zinsswaps werden ausschließlich mit Banken guter Bonität innerhalb des Haftungsverbundes außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Für jeden Kontrahent besteht zum Zeitpunkt des
Geschäftsabschlusses ein Limit zur Geschäfts- und Risikobegrenzung und wird im Rahmen eines im
Haus definierten Prozesses auf Vorstandsebene festgelegt.
Zur Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente verweisen wir auf den Anhang des
Jahresabschlusses der Sparkasse Rhein-Haardt zum 31.12.2016, der auf der Homepage der Sparkasse
Rhein-Haardt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Bei den Zinsderivaten bestehen keine positiven Wiederbeschaffungswerte (einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten).
Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 4,4 Mio. Euro. Die
Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Laufzeitmethode.
Kreditderivate
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Stichtag der Offenlegung.
31.12.2016
TEUR
Nutzung für eigenes Kreditportfolio
Gekauft
Verkauft
(Sicherungsnehmer)
(Sicherungsgeber)
Credit Default Swaps
0
15,0
Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte nach Verwendung
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB -unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der
Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse Rhein-Haardt resultiert aus Weiterleitungsdarlehen.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die gestellten Sicherheiten werden auf einem
gesonderten Depot verwaltet. Eine tatsächliche Nutzung der Sicherheiten erfolgt nur bei effektivem
Geschäftsabschluss. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der
Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben.
Bei den Weiterleitungsdarlehen stehen den als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerten zweckgebundene spezifische Verbindlichkeiten gegenüber.
Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 143,0 Mio. EUR
belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastung ist
auf den Rückgang der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen.
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2016
Mio. EUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
143,5
3.676,8
davon Aktieninstrumente
34,3
davon Schuldtitel
824,1
davon sonstige
53,8
Vermögenswerte
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
Medianwerte 2016
Mio. EUR
Beizulegender Zeitwert
der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Erhaltene Sicherheiten
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
eigene Pfandbriefe oder ABS
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
34,4
852,0
-
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel,
die zur Belastung infrage kommen
-
-
-
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen
der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
Mio. EUR
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe
und ABS
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
143,4
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Offenlegungsbericht
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143,5
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Sparkasse Rhein-Haardt
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Sparkasse Rhein-Haardt gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur
Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse Rhein-Haardt auf
eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,56 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,11 ProzentPunkte. Maßgeblich für den Anstieg war ein Anstieg der Gesamtrisikopositionen und des Kernkapitals.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
Anzusetzender Wert
LRSum
Mio. EUR
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
4.017,5
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungs0
kreis angehören
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi0
kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleibt)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
4,4
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
6
7
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
EU-6a
EU-6b
204,7
0
0
27,8
4.254,4
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
Offenlegungsbericht
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Sparkasse Rhein-Haardt
Zeile
LRCom
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Mio. EUR
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
3
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in
Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
6
7
8
9
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
10
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
11
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
aus Brut-to-Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition
gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
16
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
4.045,4
-0,1
4.045,3
0
0
4,4
0
0
0
0
0
4,4
0
0
0
0
0
0
0
762,1
-557,4
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
204,7
und 18)
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
Offenlegungsbericht
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EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht
einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis))
EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
0
0
321,5
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
4.254,4
7,56
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Zeile
LRSpl
ja
0
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Mio. EUR
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
EU-7
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
940,5
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
740,1
EU-10
Unternehmen
538,1
EU-11
Ausgefallene Positionen
EU-12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
EU-6
4.045,4
0
4.045,4
97,9
653,7
28,2
911,3
32,8
0
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
Offenlegungsbericht
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