s Sparkasse Rhein-Haardt Offenlegungsbericht der Sparkasse Rhein-Haardt Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 1 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapital-instrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 20 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 22 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 22 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 24 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 28 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 30 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 31 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 32 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 33 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 34 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 35 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 36 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 38 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 39 Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 2 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation (Verordnung an die Kapitalanforderungen) GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 3 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. • 1.3 Die Offenlegung der Sparkasse Rhein-Haardt erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Rhein-Haardt nicht. Die Sparkasse hält 100 % des Stammkapitals an der Strukturentwicklungsgesellschaft für den Landkreis Bad Dürkheim m.b.H. Die Sparkasse und die Gesellschaft sind verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB; sie bilden einen Konzern. Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 340 i Abs. 1 HGB hat die Sparkasse wegen der untergeordneten Bedeutung der Gesellschaft für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verzichtet. Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Rhein-Haardt macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind ggf. als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 4 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt • Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Rhein-Haardt: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert). • Art. 441 CRR (Die Sparkasse Rhein-Haardt ist kein global systemrelevantes Institut). • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden). • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt). • Art. 454 (Die Sparkasse Rhein-Haardt verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken). • Art. 455 (Die Sparkasse Rhein-Haardt verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko). 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Rhein-Haardt. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Rhein-Haardt hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Rhein-Haardt hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 5 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB –unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse Rhein-Haardt angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse Rhein-Haardt und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 2 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind im KWG und im Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz definiert. Danach schlägt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands und den Vorsitzenden des Vorstands in der Regel für fünf Jahre zur Bestellung vor. Die Bestellung erfolgt durch den Träger der Sparkasse. Aus wichtigem Grund kann der Träger der Sparkasse die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes von Rheinland-Pfalz beachtet. Eine Findungskommission und ein externes Beratungsunternehmen unterstützten den Verwaltungsrat in der Regel bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 6 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Zweckverband Sparkasse Rhein-Haardt als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz durch die Arbeitnehmer gewählt und von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen an der Sparkassenakademie Rheinland-Pfalz besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Der Verwaltungsrat hat beschlossen, keinen Risikoausschuss zu bilden. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB –unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 7 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Überleitung Bilanzwert Euro 9. Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Nachrangige Ver- Euro Hartes Kernka- Zusätzliches Ergänzungs- pital Kernkapital kapital Euro Euro Euro - - - - - - - - - - bindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken Eigenkapital 85.723.600,00 -9.800.000,00 1) 75.923.600,00 - - a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage 1.338.692,11 -710.061,26 2) - 580.257,19 48.373,66 - - - - - 245.043.539,33 - 245.043.539,33 - - - - - - - 10.360.342,86 -10.360.342,86 - - - Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) - - - Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) - - - Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 CRR) -86.397,57 - - Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 34.559,03 -34.559,03 - 320.915.300,79 545.698,16 48.373,66 12. c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn 3) Sonstige Überleitungskorrekturen Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1) Abzug der Zuführung (9,8 Mio. €) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 2) 3) Übergangsvorschriften zur Anrechnung zusätzliches Kernkapital / Ergänzungskapital (Artikel 483 ff. CRR) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des Jahresabschlusses, unter Berücksichtigung der Ausschüttung an den Gewährträger, der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann den Eigenmitteln zugerechnet werden. Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 8 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Rhein-Haardt hat Stille Vermögenseinlagen begeben, die im Rahmen der CRRÜbergangsregelungen dem zusätzlichen Kern- und Ergänzungskapital zugerechnet werden. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stillen Vermögenseinlage 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht 3 Sparkasse Rhein-Haardt k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Zusätzliches Kern- und Ergänzungskapital Nicht anrechenbar Solo Stille Vermögenseinlagen 0,6 9a Ausgabepreis EUR 967.095,31 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Passivum - fortgeführter Einstandswert 31.12.199931.12.2011 Unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Keine Fälligkeit 14 Durch Emmittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Ja Außerordentlich, frühestens nach vier Jahren mit Frist von zwei Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres im Falle eines steuerlichen Ereignisses Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters Coupons/Dividenden Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 9 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Zwingend 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 35 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Standardzins orientiert am Kapitalmarktzins für 10 jährige Renten +/- Bonus/Malus abhängig vom Ergebnis Nein Nein Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments stille Vermögenseinlage Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 10 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Euro HARTES KERNKAPITAL (CET1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 5 9 k. A. - 26 (1) k. A. 75.923.600,00 26 (1) (f) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. - 486 (2) - - 483 (2) - Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) - 84, 479, 480 - Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 8 - 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 245.043.539,33 26 (1) (c) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 5a 7 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Offenlegungsbericht 31.12.2016 - 26 (2) k. A. 320.967.139,33 - 34, 105 -51.838,54 36 (1) (b), 37, 472 (4) - k. A. -34.793,59 Seite: 11 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen - 36 (1) (c), 38, 472 (5) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge - 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) - 32 (1) k. A. 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) - 33 (b) k. A. - 36 (1) (e), 41, 472 (7) - Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 36 (1) (f), 42, 472 (8) - - 36 (1) (g), 44, 472 (9) - - 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) - Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) - 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht - 36 (1) (k) k. A. 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k. A. 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) davon: Vorleistungen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 - 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k. A. 11 15 16 17 18 19 20 20d Offenlegungsbericht 31.12.2016 - 33 (a) - k. A. - k. A. Seite: 12 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 21 22 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. - 48 (1), 470 (2) k. A. 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält - 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) k. A. 24 In der EU: leeres Feld - k. A. 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 - 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. - 36 (1) (a), 472 (3) k. A. - 36 (1) (I) k. A. - k. A. - k. A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 - 467 k. A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 - 467 k. A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 - 468 k. A. davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 - 468 k. A. Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - 481 k. A. davon: … - 481 k. A. Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt - 36 (1) (j) k. A. 25a 25b 26 26a 26b 27 28 29 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft Offenlegungsbericht 31.12.2016 -51.838,54 -34.793,59 320.915.300,79 k. A. - 51, 52 k. A. - k. A. Seite: 13 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 - k. A. 580.257,19 486 (3) k. A. - 483 (3) - 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden - 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft - 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 580.257,19 k. A. 580.257,19 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 39 40 41 41a Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) - 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) - - 56 (b), 58, 475 (3) - Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) - - 56 (d), 59, 79, 475 (4) - 41ab davon: Immaterielle Vermögensgegenstände Offenlegungsbericht 31.12.2016 -34.559,03 k. A. -34.559,03 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. -34.559,03 k. A. Seite: 14 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 41b 41c 42 43 Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 477, 477 (3), 477 (4) (a) k. A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge - k. A. - 467, 468, 481 k. A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste - 467 k. A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes - 468 k. A. davon: ... - 481 k. A. Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt - 56 (e) k. A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) -34.559,03 - 545.698,16 k. A. 321.460.998,95 k. A. Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 - 62, 63 48.373,66 486 (4) 48.373,66 - 483 (4) - Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft - 87, 88, 480 50 Kreditrisikoanpassungen - 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 49 k. A. k. A. - 486 (4) 48.373,66 k. A. 48.373,66 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Offenlegungsbericht 31.12.2016 - 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) - Seite: 15 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 53 54 54a 54b 55 56 56a 56b 56c Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen - 66 (b), 68, 477 (3) - - 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) - - k. A. davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - - - 66 (d), 69, 79, 477 (4) - - k. A. - 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k. A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - k. A. - 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k. A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. - k. A. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - 467, 468, 481 k. A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste - 467 k. A. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 16 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne - 468 k. A. davon: ... - 481 k. A. 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - - 58 Ergänzungskapital (T2) 48.373,66 k. A. 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 321.509.372,61 k. A. 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) - k. A. davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) - 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k. A. davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) - 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) k. A. davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) - 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 1.752.585.215,96 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,31 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,34 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,34 92 (2) (c) Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 17 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 10.953.657,60 CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 10.953.657,60 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer - 67 davon: Systemrisikopuffer - 67a - CRD 131 69 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 68 10,34 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts 27.785.755,36 in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), k. A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k. A. - 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) k. A. Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare - 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditri19.893.777,40 62 sikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare - 62 Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Offenlegungsbericht 31.12.2016 - 62 k. A. k. A. k. A. k. A. Seite: 18 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, - 484 (3), 486 (2) und k. A. für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) - 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. 580.257,19 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. 48.373,66 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. 2.178.600,00 484 (5), 486 (4) und (5) k. A. - 484 (5), 486 (4) und (5) k. A. Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 19 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse RheinHaardt sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Rhein-Haardt keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 (Euro) Kreditrisiko (Standardansatz) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 0 12.563,29 439.228,32 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 284.638,86 Unternehmen 46.757.553,86 Mengengeschäft 43.362.475,22 Durch Immobilien besicherte Positionen 25.492.799,01 Ausgefallene Positionen 3.655.422,58 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 0 783.107,93 Verbriefungspositionen 0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 1.697.173,92 Beteiligungspositionen 3.369.957,82 Sonstige Posten 1.465.254,57 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 0 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 CVA-Risiko aus CVA 2.229,58 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz Eigenmittelanforderungen insgesamt 12.884.412,33 140.206.817,29 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 20 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. - - - - - - - - - Summe 2.571,0 - - - - - 126,1 - - Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Sonstige Eigenmittelanforderungen - Gewichtungen der - Summe 126,1 Davon: Verbriefungsrisiko- - delsbuch - Davon: Allgemeine Kreditrisiko- - Handelsbuch (interne Modelle) - Wert der Risikoposition im - position im Handelsbuch 2.571,0 Deutschland Summe der Kauf- und Verkaufs- Davon: Risikopositionen im Han- Eigenmittelanforderungen positionen Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) positionen Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikoposition im Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisiko- Risikopositionswert (SA) Mio. EUR positionen 31.12.2016 126,1 100,0 0,0% - - - 126,1 100,0 0,0% Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Mio. EUR 31.12.2016 Gesamt-Risikopositionsbetrag Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 4.045,4 0,0% - Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 21 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen (ohne Risikopositionen an Beteiligungen) zum Meldestichtag in Höhe von 4.769,6 Mio. Euro setzt sich aus den Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 73,8 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 581,8 Öffentliche Stellen 111,8 Multilaterale Entwicklungsbanken 12,6 Internationale Organisationen 14,0 Institute 890,7 Unternehmen 633,6 Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 1.098,0 987,0 35,0 100,4 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 16,7 Sonstige Posten 37,9 Gesamt 4.593,3 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 22 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (98,95 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleitungsgewerbe öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Finanz- und Versicherungsdienstleitungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 582,7 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,9 0,0 72,1 5,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,0 0,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 29,1 0,0 0,0 0,0 4,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 14,0 0,0 0,0 0,0 0,0 915,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 36,8 0,0 1,5 0,0 161,8 0,0 52,8 0,0 24,4 0,0 58,4 0,0 7,8 0,0 0,0 0,0 9,2 174,0 105,5 0,0 16,4 0,0 6,6 0,0 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0,0 Handel, Instandhaltung, Reparatur von KFZ 0,0 Baugewerbe 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 0,0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau etc. 0,0 0,0 Privatpersonen 0,0 188,8 Öffentliche Haushalte 10,9 Banken Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Offene Investmentvermögen (inklusive Geldmarktfonds) Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen, davon: Unbekannte kusy_bundesbank = sonstige 31.12.2016 in Mio € Risikopositionen nach Branchen Organisation ohne Erwerbszweck Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 1,5 135,7 35,2 24,4 47,0 4,8 7,2 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 709,8 22,0 6,1 54,3 51,0 74,2 11,6 8,2 173,1 74,2 10,1 8,0 42,7 129,1 5,2 3,4 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 22,0 6,1 54,3 51,0 74,2 11,6 8,2 42,7 129,1 5,2 3,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0,0 770,4 8,2 1,0 13,4 30,1 25,5 6,3 6,5 43,4 69,8 0,6 2,3 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 8,2 1,0 13,4 30,1 25,3 6,3 6,5 43,4 69,8 0,6 2,3 Ausgefallene 0,0 Positionen Mit besonders hohen 0,0 Risiken verbundene Positionen Gedeckte 97,9 Schuldverschreibunge n Institute und 0,0 Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 0,0 (Investmentfonds) Sonstige Posten 0,0 Gesamt 1.279,6 0,0 0,0 8,8 0,2 0,0 7,4 1,5 6,3 0,7 0,3 5,4 5,0 0,0 0,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 21,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 21,1 593,6 1.525,8 0,0 32,5 0,0 0,0 0,0 0,0 169,1 127,9 107,0 164,4 0,0 26,3 Offenlegungsbericht 31.12.2016 0,0 0,0 0,0 67,2 265,5 314,3 0,0 40,0 23,1 52,3 Seite: 23 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Angegeben sind die Beträge der Risikopositionen nach Risikovorsorge. 31.12.2016 Täglich fällig Ab einem Tag und kürzer als ein Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 188,8 0,0 10,8 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 302,7 61,6 104,2 115,3 0,0 Öffentliche Stellen 9,2 5,6 85,3 6,3 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,1 0,0 5,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 14,0 0,0 0,0 Institute 1,7 309,7 362,4 241,9 0,0 Unternehmen 59,0 24,6 122,1 449,5 0,0 Mengengeschäft 336,3 30,0 129,2 622,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 27,6 12,6 85,1 852,3 0,0 Ausgefallene Positionen 9,6 0,7 3,1 22,2 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0,6 24,0 55,2 18,2 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 21,1 Sonstige Posten 23,4 0,0 0,0 0,0 16,5 Gesamt 959,2 468,8 976,4 2.327,6 37,6 Mio. EUR Unbefristet Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 24 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse Rhein-Haardt nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016 (veröffentlicht auf der Homepage der Sparkasse RheinHaardt sowie im elektronischen Bundesanzeiger). Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft blieb gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum unverändert. Die Nettoveränderung setzt sich zusammen aus Zuführungen, Auflösungen und Verbrauch. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,4 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,7 Mio. EUR. In den nachfolgenden Tabellen werden als Gesamtbetrag der notleidenden Forderungen bzw. der überfälligen Forderungen jeweils die Beträge vor Risikovorsorge angegeben. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 25 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 6,9 4,0 0,0 1,1 0,2 4,7 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon 32,1 15,8 1,1 3,3 0,1 6,1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 1,5 0,6 0,0 0,2 0,0 0,4 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 Baugewerbe 5,2 1,0 0,2 -0,7 0,0 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 11,2 6,9 0,0 1,2 0,0 0,7 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,2 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 4,3 2,8 0,0 0,6 0,0 2,8 Grundstücks- und Wohnungswesen 8,8 3,8 0,9 2,1 0,0 0,5 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 1,0 0,4 0,0 -0,1 0,0 0,1 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,1 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 Gesamt 39,2 19,8 1,1 4,4 0,4 3,1 3,1 0,7 0,7 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand EWB Banken Mio. EUR Bestand PWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 31.12.2016 1,1 10,8 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 26 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Deutschland 39,0 19,8 EWR 0,0 0,0 Sonstige 0,1 0,0 39,2 19,8 Gesamt Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen Mio. EUR Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 31.12.2016 3,1 3,1 1,1 10,8 0,0 0,0 0,0 0,0 1,1 10,8 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 Anfangsbestand Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Einzelwertberichtigungen 20,5 5,3 4,0 1,9 - 19,8 Rückstellungen 0,0 1,1 0,0 0,0 - 1,1 Pauschalwertberichtigungen 3,5 0,0 0,0 0,3 - 3,1 24,0 6,4 4,0 2,3 - 24,0 - - - - - - Mio. EUR (Differenzen in der Summenbildung kommen durch Rundungen auf die erste Nachkommastelle zustande) Summe spezifische Kreditanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach §340 HGB) Endbestand Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 27 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse Rhein-Haardt die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poors`s und Moody`s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poors`s und Moody`s Öffentliche Stellen Standard & Poors`s und Moody`s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poors`s und Moody`s Internationale Organisationen - Institute - Unternehmen - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen - Verbriefungspositionen - Investmentfonds (OGAW-Fonds) - Sonstige Posten - Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Gegenüber der Vorperiode wurden keine Veränderungen hinsichtlich der nominierten Ratingagenturen vorgenommen. Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 28 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Da die Sparkasse keine Kreditrisikominderungstechniken in Anspruch nimmt, werden die Risikopositionswerte vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderungen in einer Tabelle dargestellt. Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 199,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 393,3 0,0 0,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 72,1 0,0 27,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwick- 5,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Internat. Organisationen 14,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute 897,9 0,0 17,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 594,6 0,0 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 795,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besi- 0,0 0,0 0,0 950,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,8 21,9 0,0 0,0 0,0 Mit bes. hohen Risiken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 97,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 21,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 42,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 21,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 18,3 0,0 0,0 0,0 0,0 1.603,7 97,9 46,0 950,7 0,0 0,0 795,7 688,9 21,9 0,0 0,0 0,0 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften lungsbanken cherte Positionen verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 29 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die regionale Wirtschaft zu fördern bzw. hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund ergibt sich aber ausschließlich für die Gruppe der börsengehandelten Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Beteiligungswerte werden zum Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Es wurden 0,1 Mio. EUR abgeschrieben. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. 31.12.2016 Mio. EUR 27,3 0 Beizulegender Zeitwert (Fair Value) 27,3 0 0 27,3 8,0 5,6 0 27,3 8,0 5,6 6,6 6,6 0 2,4 35,3 0 2,4 35,3 6,6 Buchwert Strategische Beteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt Börsenwert 0 0 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 0,1 Mio. EUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 30 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 31 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen zum Stichtag nicht. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 32 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Wir überwachen und steuern das Zinsänderungsrisiko auf monatlicher Basis sowohl barwertig (Auswirkungen auf den Zinsbuchbarwert) als auch GuV-orientiert (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss). In die barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Die Berechnung des Zinsänderungsrisikos erfolgt über einen Value at Risk mittels historischer Simulation der Marktzinsänderungen (Konfidenzniveau von 99 % und drei Monaten Haltedauer). Die Zeitreihe für die historische Simulation erstreckt sich auf einen Zeitraum von 1988 bis 2016. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Zinsänderungsrisiken aus impliziten Optionen in Kundengeschäften berücksichtigen wir durch Aufspaltung der Kundengeschäfte mit impliziten Optionen in solche mit optionalem und mit statistischem Ausübungsverhalten; anschließend erfolgt eine Berücksichtigung des statistischen Ausübungsverhaltens durch eine entsprechende Cashflow-Korrektur. Für die GuV-orientierte Methode werden mit einem Zinsanstiegsszenario die Auswirkungen auf den Zinsüberschuss dargestellt. Weiterhin wird auf vierteljährlicher Basis, im Rahmen des Stresstests, ein weiteres Extrem-Szenario für die GuV-orientierte Sicht gerechnet. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Informationen hinsichtlich des Zinsrisikos im Anlagebuch sind im Lagebericht nach § 289 HGB dem Gliederungspunkt Zinsänderungsrisiken zu entnehmen. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 33 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse Rhein-Haardt schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) und bei der Limitierung der Risikohöhe berücksichtigt. Zinsswaps werden ausschließlich mit Banken guter Bonität innerhalb des Haftungsverbundes außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Für jeden Kontrahent besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Limit zur Geschäfts- und Risikobegrenzung und wird im Rahmen eines im Haus definierten Prozesses auf Vorstandsebene festgelegt. Zur Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente verweisen wir auf den Anhang des Jahresabschlusses der Sparkasse Rhein-Haardt zum 31.12.2016, der auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Bei den Zinsderivaten bestehen keine positiven Wiederbeschaffungswerte (einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten). Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 4,4 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Laufzeitmethode. Kreditderivate Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Stichtag der Offenlegung. 31.12.2016 TEUR Nutzung für eigenes Kreditportfolio Gekauft Verkauft (Sicherungsnehmer) (Sicherungsgeber) Credit Default Swaps 0 15,0 Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte nach Verwendung Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 34 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB -unter Gliederungspunkt Risikobericht- offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse Rhein-Haardt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 35 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse Rhein-Haardt resultiert aus Weiterleitungsdarlehen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die gestellten Sicherheiten werden auf einem gesonderten Depot verwaltet. Eine tatsächliche Nutzung der Sicherheiten erfolgt nur bei effektivem Geschäftsabschluss. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Bei den Weiterleitungsdarlehen stehen den als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerten zweckgebundene spezifische Verbindlichkeiten gegenüber. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 143,0 Mio. EUR belastet. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastung ist auf den Rückgang der Weiterleitungsdarlehen zurückzuführen. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 36 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 Mio. EUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte 143,5 3.676,8 davon Aktieninstrumente 34,3 davon Schuldtitel 824,1 davon sonstige 53,8 Vermögenswerte Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Medianwerte 2016 Mio. EUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Erhaltene Sicherheiten davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige erhaltene Sicherheiten Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 34,4 852,0 - Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen - - - Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 Mio. EUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 143,4 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Offenlegungsbericht 31.12.2016 143,5 Seite: 37 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Rhein-Haardt gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 38 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse Rhein-Haardt auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,56 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,11 ProzentPunkte. Maßgeblich für den Anstieg war ein Anstieg der Gesamtrisikopositionen und des Kernkapitals. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzender Wert LRSum Mio. EUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 4.017,5 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungs0 kreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisi0 kopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 4,4 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 7 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote EU-6a EU-6b 204,7 0 0 27,8 4.254,4 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 39 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt Zeile LRCom Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Mio. EUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 6 7 8 9 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 4.045,4 -0,1 4.045,3 0 0 4,4 0 0 0 0 0 4,4 0 0 0 0 0 0 0 762,1 -557,4 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 204,7 und 18) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 40 von 41 s Sparkasse Rhein-Haardt EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 0 0 321,5 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 4.254,4 7,56 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Zeile LRSpl ja 0 Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Mio. EUR EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 EU-7 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 940,5 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 740,1 EU-10 Unternehmen 538,1 EU-11 Ausgefallene Positionen EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) EU-6 4.045,4 0 4.045,4 97,9 653,7 28,2 911,3 32,8 0 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) Offenlegungsbericht 31.12.2016 Seite: 41 von 41