ICD-Vorschlag Änderungsvorschlag für die ICD-10-GM 2011

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ICD-Vorschlag
Änderungsvorschlag für die ICD-10-GM 2011
Hinweise zum Ausfüllen und Benennen des Formulars
Bitte füllen Sie dieses Vorschlagsformular elektronisch aus und schicken Sie es als E-Mail-Anhang an
[email protected]. Aus Gründen der elektronischen Weiterverarbeitung der eingegebenen
Formulardaten können nur unveränderte digitale Kopien dieses Dokuments angenommen werden.
Bitte stellen Sie für inhaltlich nicht unmittelbar zusammenhängende Änderungsvorschläge getrennte
Anträge!
Bitte fügen Sie die spezifischen Informationen an den folgenden, kursiv gekennzeichneten Textstellen in den
Dateinamen ein. Verwenden Sie ausschließlich Kleinschrift und benutzen Sie keine Umlaute, Leer- oder
Sonderzeichen (inkl. Unterstrich):
icd-kurzbezeichnungdesinhalts-namedesverantwortlichen.doc
Die kurzbezeichnungdesinhalts sollte dabei nicht länger als 25 Zeichen sein.
Der namedesverantwortlichen sollte dem unter 1. (Feld „Name“ s.u.) genannten Namen entsprechen.
Beispiel: icd-diabetesmellitus-mustermann.doc
Hinweise zum Vorschlagsverfahren
Das DIMDI nimmt mit diesem Formular Vorschläge zur ICD-10-GM entgegen, die in erster Linie der
Weiterentwicklung der Entgeltsysteme oder der externen Qualitätssicherung dienen.
Die Vorschläge sollen primär durch die inhaltlich zuständigen Fachverbände (z.B. medizinische
Fachgesellschaften, Verbände des Gesundheitswesens) eingebracht werden, um eine effiziente
Problemerfassung zu gewährleisten. Das Einbringen von Änderungsvorschlägen über die Organisationen und
Institutionen dient zugleich der Qualifizierung und Bündelung der Vorschläge und trägt auf diese Weise zu
einer Beschleunigung der Bearbeitung und Erleichterung der Identifikation relevanter Änderungsvorschläge
bei.
Einzelpersonen, die Änderungsvorschläge einbringen möchten, werden gebeten, sich unmittelbar an die
entsprechenden Fachverbände (Fachgesellschaften www.awmf-online.de, Verbände des Gesundheitswesens)
zu wenden. Für Vorschläge, die von Einzelpersonen eingereicht werden und nicht mit den inhaltlich
zuständigen Organisationen abgestimmt sind, muss das DIMDI diesen Abstimmungsprozess einleiten. Dabei
besteht die Gefahr, dass die Abstimmung nicht mehr während des laufenden Vorschlagsverfahrens
abgeschlossen werden kann. Diese Vorschläge können dann im laufenden Vorschlagsverfahren nicht mehr
abschließend bearbeitet werden.
Vorschläge für die externe Qualitätssicherung müssen mit der BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung
gGmbH abgestimmt werden (www.bqs-online.de).
Erklärung zum Datenschutz und zur Veröffentlichung des Vorschlags
Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass alle in diesem Formular gemachten Angaben zum Zweck der
Antragsbearbeitung gespeichert, maschinell weiterverarbeitet und ggf. an Dritte weitergegeben werden.
Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten des DIMDI, den Sie unter
[email protected] erreichen.
Das DIMDI behält sich vor, die eingegangenen Vorschläge in vollem Wortlaut auf seinen Internetseiten zu
veröffentlichen.
Ich bin/Wir sind mit der Veröffentlichung meines/unseres Vorschlags auf den Internetseiten des DIMDI
einverstanden.
Im Geschäftsbereich des
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Pflichtangaben sind mit einem * markiert.
1. Verantwortlich für den Inhalt des Vorschlags
Organisation *
Offizielles Kürzel der Organisation *
Internetadresse der Organisation *
Anrede (inkl. Titel) *
Name *
Vorname *
Straße *
PLZ *
Ort *
E-Mail *
Telefon *
Forschungsgruppe Psychosomatische Rehabilitation
FPR, Charité
www.charite.de/fpr
Prof. Dr. Michael Linden
Michael
Linden
Lichterfelder Allee 55
14513
Teltow/Berlin
[email protected]
03328-345678
2. Ansprechpartner (wenn nicht mit 1. identisch)
Organisation *
Offizielles Kürzel der Organisation *
Internetadresse der Organisation *
Anrede (inkl. Titel) *
Name *
Vorname *
Straße *
PLZ *
Ort *
E-Mail *
Telefon *
3. Mit welchen Fachverbänden ist Ihr Vorschlag abgestimmt? *
(siehe Hinweise am Anfang des Formulars)
DGPPN
ÖGPN
Dem Antragsteller liegt eine/liegen schriftliche Erklärung/en seitens der beteiligten Fachgesellschaft/en
über die Unterstützung des Antrags vor.
4. Prägnante Kurzbeschreibung Ihres Vorschlags (max. 85 Zeichen inkl. Leerzeichen) *
Posttraumatische Verbitterungsstörung (Posttraumatic Embitterment Disorder PTED)
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5. Art der vorgeschlagenen Änderung *
Redaktionell (z.B. Schreibfehlerkorrektur)
Inhaltlich
Neuaufnahme von Schlüsselnummern
Differenzierung bestehender Schlüsselnummern
Textänderungen bestehender Schlüsselnummern
Neuaufnahmen bzw. Änderungen von Inklusiva, Exklusiva und Hinweistexten
Zusammenfassung bestehender Schlüsselnummern
Streichung von Schlüsselnummern
6. Inhaltliche Beschreibung des Vorschlags * (inkl. Vorschlag für (neue) Schlüsselnummern, Inklusiva,
Exklusiva, Texte und Klassifikationsstruktur; bitte geben Sie ggf. auch Synonyme und/oder
Neuzuordnungen für das Alphabetische Verzeichnis an)
F 43.21 Verbitterungstörung
Posttraumatische Verbitterungsstörung
Eine „Posttraumatische Verbitterungsstörung (Posttraumatic Embitterment Disorder, PTED)“ kann in der
Folge außergewöhnlicher, jedoch lebensüblicher Belastungen entstehen (Kündigung,
Partnerschaftsprobleme, zwischenmenschliche Konflikte, Verlusterlebnisse), die als ungerecht,
kränkend oder herabwürdigend erlebt werden. Sie ist durch Verbitterung, Entwicklung einer
ausgeprägten psychischen Begleitsymptomatik, Chronizität und erhebliche sozialmedizinische
Negativfolgen zu charakterisieren.
A Kernkriterien der PTED
1.
Es ist ein einmaliges schwerwiegendes negatives Lebensereignis zu identifizieren, in dessen
Folge sich die psychische Störung entwickelt hat.
2.
Dem Patienten ist dieses Lebensereignis bewusst, und er sieht seinen Zustand als direkte und
anhaltende Konsequenz aus dem Ereignis.
3.
Der Patient erlebt das kritische Lebensereignis als “ungerecht”.
4.
Wenn das kritische Ereignis angesprochen wird, reagiert der Patient mit Verbitterung und
emotionaler Erregung.
4.
Der Patient berichtet wiederholte intrusive Erinnerungen an das Ereignis. Teilweise ist es ihm
sogar wichtig, nicht zu vergessen.
5.
Die emotionale Schwingungsfähigkeit ist nicht beeinträchtigt. Der Patient zeigt normalen Affekt,
wenn er abgelenkt wird oder kann beim Gedanken an Rache lächeln.
6.
Es trat keine manifeste psychische Störung im Jahr vor dem kritischen Lebensereignis auf. Der
gegenwärtige Zustand ist kein Rezidiv einer vorbestehenden psychischen Erkrankung.
B Zusatzsymptome der PTED
1.
Der Patient nimmt sich als Opfer und hilflos wahr und sieht sich nicht in der Lage, das Ereignis
oder seine Ursache zu bewältigen.
2.
Der Patient macht sich selbst Vorwürfe, das Ereignis nicht verhindert zu haben oder nicht damit
umgehen zu können.
3.
Der Patient meint, dass es ihm „egal“ sei, wie es ihm gehe, und dass er nicht wisse, ob er die
Wunde heilen lassen wolle.
4.
Der Patient kann Suizidgedanken äußern.
5.
Die emotionale Grundstimmung ist dysphorisch-aggressiv-depressiv getönt und erinnert prima
vista an eine Depression mit somatischem Syndrom (sog. endogene Depression).
6.
Patienten können eine Reihe unspezifischer somatischer Beschwerden zeigen, z. B.
Schlafstörungen, Appetitverlust oder Schmerzen.
7.
Der Patient berichtet über eine phobische Symptomatik, die eng mit dem Ort oder Urheber des
kritischen Ereignisses verbunden ist.
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8.
Der Antrieb ist reduziert und wirkt blockiert. Der Patient erlebt sich weniger als
antriebsgehemmt, sondern eher im Sinne einer Antriebsverharrung als antriebsunwillig.
7. Problembeschreibung und Begründung des Vorschlags
a. Problembeschreibung (inkl. Begründung von Vorschlägen, die primär „klassifikatorisch“ motiviert
sind, z.B. inhaltliche oder strukturelle Vorschläge) *
Bei Vorschlägen, die primär klassifikatorisch motiviert sind, sind grundsätzlich auch die Auswirkungen
auf das Entgeltsystem zu prüfen, wir bitten daher auch in diesen Fällen um Beantwortung der unter 7b
genannten Fragen.
Hintergrund
Psychische Reaktionen, die in der Folge negativer Lebensereignisse entstehen werden in den
psychiatrischen Klassifikationssystemen (ICD-10) der Gruppe der Anpassungsstörungen
zugeordnet. Dies ist ätiologisch wie klinisch eine sehr heterogene Störungsgruppe, zu der
beispielsweise auch die „Posttraumatische Stresserkrankung, PTSD“ gehört.
Eine Form der Anpassungsstörungen ist durch den Leitaffekt der Verbitterung im Zusammenhang
mit einer Verletzung zentraler Grundannahmen durch ein traumatisches Lebensereignis
charakterisiert. Die „Posttraumatische Verbitterungsstörung (Posttraumatic Embitterment Disorder,
PTED)“ ist häufig, führt zu erheblichem Leiden bei den Betroffenen und ihrer Umwelt, hat eine
Tendenz zur Chronifizierung, ist schwer zu behandeln und stellt ein Sonderproblem insbesondere
bei sozialmedizinischen Begutachtungen dar.
Symptomatik
Im Vordergrund des Beschwerdebildes steht ein andauernder Verbitterungsaffekt, verbunden mit
Gefühlen von Hilflosigkeit, Vorwürflichkeit gegen sich und andere, intrusiven Erinnerungen,
aggressiven Phantasien gegen sich selbst und andere bis hin zu Gedanken an Suizid und auch
erweitertem Suizid. Hinzu kommen typischerweise Antriebsblockade und innere Unruhe,
somatoforme Störungen, Schlafstörungen, sozialer Rückzug. Plätze und Personen, die mit dem
traumatischen Ereignis assoziiert sind, werden vermieden, was vordergründig wie eine Phobie
erscheinen kann. Die Grundstimmung ist dysphorisch gedrückt. Diese Störungen können auf den
ersten Blick wie eine endomorphe Depression wirken. Allerdings ist im Gegensatz zur Depression
die affektive Modulation ungestört.
Ursache und Auslöser
Verbitterung ist ein Gefühl, das analog zu Angst jedem Menschen bekannt ist. Bei Umfragen geben
etwa die Hälfte der Menschen an, dass sie sie den letzten Jahren Erlebnisse hatten, deren
Erinnerung ein Gefühl der Verbitterung hochkommen lässt. Ähnlich wie Angst kann eine verstärkte
Verbitterung zu einem krankheitswertigen Zustand führen, der die Betroffen schwer beeinträchtigt
und der behandelt werden muss.
Zu schweren Verbitterungsreaktionen kommt es dann, wenn ein Ereignis oder andere Personen
wichtige „Grundannahmen“ grob verletzt werden. Grundannahmen (im Englischen: basic beliefs)
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sind psychologische Einstellungen und Wertorientierungen, die dazu dienen, sich über die
Lebensspanne hin kohärent verhalten zu können (z.B. „Die Familie ist das Wichtigste im Leben!“
„Der Beruf ist das wichtigste im Leben!“ „Materielle Sicherheit oder Reichtum ist das Wichtigste im
Leben!“ „Verlässlichkeit und Ehrlichkeit ist das Wichtigste im Leben!“ usw.). In den Bereichen, in
denen Menschen besonders leistungsstark sind, sind sie verletzlich (Nur wem der Beruf sehr
wichtig ist, der kann tief getroffen werden, wenn die eigene Beförderung auf unfaire Art hintertrieben
wird). Kränkungen und Ungerechtigkeit sind psychologisch als Aggression zu verstehen. Wenn
darauf nicht mit wirksamer Verteidigung reagiert werden kann, dann setzt Hilflosigkeit, Resignation
und Verbitterung ein. Verbitterung hat dabei auch den Charakter einer Bestrafung des Aggressors
durch Selbstzerstörung, was die z. T. ausgeprägten aggressiven Phantasien und Handlungen
sowie erweiterte Suizide erklärt.
Ein Faktor, der Verbitterungsreaktionen vorbeugen und auch therapeutisch genutzt werden kann ist
Weisheit. Die moderne Weisheitspsychologie hat Weisheit definiert als Expertise im Umgang mit
schwierigen und unauflösbaren Lebensfragen.
b. Inwieweit ist der Vorschlag für die Weiterentwicklung der Entgeltsysteme relevant? *
o
o
o
o
Wie viele Fälle sind in den jeweiligen Fallgruppen („aktuell“ vs. „neu“) voraussichtlich betroffen?
Wie groß ist der Kostenunterschied zwischen den aktuellen Fallgruppen und den neuen
Fallgruppen (neue Schlüsselnummern)?
Mittels welcher Schlüsselnummernkombinationen (ICD/OPS) werden die im Vorschlag genannten
Fallgruppen aktuell verschlüsselt?
Benennen Sie die maßgeblichen Kostenpositionen (inkl. ihres Betrags) zum ggf. geltend
gemachten Behandlungsmehr- oder -minderaufwand. Stellen Sie diese auch gegenüber den
bisher zur Verfügung stehenden ICD-/OPS-Schlüsselnummernkombinationen dar.
Sollten Ihnen keine genauen Daten bekannt sein, bitten wir um eine plausible Schätzung.
Wir möchten speziell in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit verweisen, einer Veröffentlichung
Ihres Antrags auf den Internetseiten des DIMDI zu widersprechen (siehe Seite 1).
Nach ersten epidemiologischen Schätzungen leiden etwa 3 % der Bevölkerung an
beeinträchtigenden schweren Formen einer Verbitterungsreaktion.
Diese Patienten sind jedem sozialmedizinischen Gutachter bekannt. Sie kommen nach
Fehlhandlungen auch forensisch zur Begutachtung. Diese Erkrankung führt in einem hohen
Prozentsatz zur Erwerbsunfähigkeit und Frühberentung. Es besteht die Gefahr von Fehlhandlungen
bis hin zu erweiterten Suizidhandlungen.
Eine Abgrenzung und Diagnostik dieser Störung ist unbedingte Voraussetzung für eine spezifische
Therapie. die fehlende diagnostische Abgrenzung ist derzeit ein wesentlicher Faktor der zur
Chronifizierung und Komplizierung dieser Störungen beiträgt.
Bisherige für die Codierung einer Verbitterungsstörung mögliche Schlüsselnummer nach ICD-10:
43.2
c. Inwieweit ist der Vorschlag für die Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung
relevant? (Vorschläge für die externe Qualitätssicherung müssen mit der BQS Bundesgeschäftsstelle
Qualitätssicherung gGmbH abgestimmt werden.)
d. Inwieweit ist der Vorschlag für andere Anwendungsbereiche der ICD-10-GM relevant?
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ICD-Vorschlag
Differenzierung der Kategorie "Anpassungsstörungen" F 43.2, Abgrenzung von depressiven
Störungen oder Angsterkrankungen
8. Sonstiges (z.B. Kommentare, Anregungen)
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