offenlegungsbericht - Vereinigte Volksbank eG

Werbung
OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
VEREINIGTE VOLKSBANK EG, BRAKEL
31.12.2016
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ................................................................................................ 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................ 4
Eigenmittel (Art. 437) .............................................................................. 6
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ....................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ......................................................... 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................ 10
Kapitalpuffer (Art. 440) .......................................................................... 11
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................. 12
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................ 12
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) .............................................................................. 12
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art.
448)....................................................................................................... 13
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ................................... 14
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ............... 14
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) ............................................... 15
Verschuldung (Art. 451) ........................................................................ 17
Anhang ................................................................................................. 20
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente........................................... 20
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit .......... 21
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Seite 2/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 3/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir
unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch
die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher
und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken.
Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreis- (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das Liquiditätsrisiko sowie das operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die
bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von
Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken
abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 4/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 36 Mio. €, die Auslastung lag bei 70,1
%.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Haus haben unsere Vorstandsmitglieder keine
weiteren Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 5; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 16. Neben der Aufsichtsratstätigkeit in unserem Haus haben die Aufsichtsratsmitglieder keine weiteren Aufsichtsratsmandate. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d
Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Separate Ausschüsse des Aufsichtsrats gemäß § 25d Abs. 7-12 KWG gibt es in unserem
Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für
die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen
Jahr sechs Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es eine Ad-hoc Berichterstattung.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung/Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 5/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCCR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung
der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
120.428
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
5.689
318
7.849
122.270
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
1
403
326
11.604
14.394
9.062
1.057
8.242
2.969
858
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
1.027
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
4.870
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
… aus CVA
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
1
54.814
Seite 6/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von „überfällig“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten,
dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig
nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für
Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Gesamtwert
TEUR
9.999
7.060
16.711
68.788
186.307
160.137
371.376
100.680
328.762
131.836
12.492
153.894
39.625
17.786
1.212.800
Durchschnittsbetrag
TEUR
9.925
10.075
16.106
73.583
195.171
167.981
363.101
100.267
328.221
129.256
12.060
143.557
38.709
17.549
1.208.057
Auf die Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten wird verzichtet, da
das Geschäftsgebiet der Vereinigten Volksbank regional begrenzt ist. Eine Darstellung
nach Regionen liefert keinen Mehrwert.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 7/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(Nicht-Selbstständige)
Nicht-Privatkunden
Gesamt
Gesamt
davon
KMU
TEUR
TEUR
TEUR
davon
Land- und
Forstwirtschaft,
Fischerei,
Fischzucht
TEUR
davon
Erbringung
von Finanzdienstleistungen
davon
Sonstige
Branchen
TEUR
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
9.999
0
0
7.930
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
7.060
0
0
0
0
Öffentliche Stellen
0
16.711
0
0
4.973
730
Institute
0
68.788
0
0
68.788
0
20.720
165.587
160.137
21.441
1.149
15.985
Mengengeschäft
270.696
100.680
100.680
24.407
2
3.678
Durch Immobilien besichert
195.966
132.796
130.488
43.044
0
2.205
3.956
8.536
8.536
1.324
0
120
0
153.894
0
0
153.894
0
0
39.625
0
0
3.939
5.022
0
17.786
0
0
28
17.758
491.338
721.462
399.841
90.216
240.703
45.498
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
< 1 Jahr
TEUR
8.962
1 bis 5 Jahre
TEUR
0
> 5 Jahre
TEUR
1.037
4.409
2
2.649
1.485
0
15.226
Institute
35.560
6.747
26.481
Unternehmen
35.651
32.008
118.648
119.891
37.719
213.766
28.762
37.554
262.446
5.213
861
6.418
153.894
0
0
38.437
1.188
0
17.786
0
0
450.050
116.079
646.671
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Organismen für gemeinsame
Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
In der Spalte „<1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 8/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB) / -rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe
der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Wesentliche Wirtschaftszweige
Gesamtinanspruchnahme
aus überfälligen
Krediten
TEUR
GesamtinanspruchBestand
nahme
EWB
aus notleidenden TEUR
Krediten
TEUR
NettozuEingänge
führung/
auf
Auflö- DirektabBestand
Bestand
abgeRückstel- sung von schreiPWB
schrieEWB/
bungen
lungen
bene
ForTEUR
TEUR Rückstel- TEUR derungen
lungen
TEUR
TEUR
Privatkunden
2.247
5.651
2.553
0
-608
171
73
Nicht-Privatkunden
1.681
8.547
3.985
0
-361
19
15
336
1.534
689
0
-23
0
0
davon Energie- und
Wasserversorgung,
Bergbau und
Gewinnung von
Steinen und Erden
0
2.716
1.878
0
6
0
0
davon Dienstleistungsgewerbe
(einschl. fr. Berufe)
6
2.392
671
0
-47
2
11
190
88
davon Land- und
Forstwirtschaft,
Fischerei und
Fischzucht
Summe
506
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen
der notleidenden Forderungen.
Auf die Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten wird verzichtet, da das Geschäftsgebiet der Vereinigten Volksbank
regional begrenzt ist. Eine Darstellung nach Regionen liefert keinen Mehrwert.
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs- Zuführungen
in der
bestand
der Periode
Periode
TEUR
TEUR
EWB
Rückstellungen
PWB
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
Auflösung
TEUR
8.839
1.111
2.080
1.332
0
6.538
0
0
0
0
0
0
389
117
0
0
0
506
Seite 9/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s
wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Financial Institutions, Fund Ratings, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute, Infrastruktur- und Projektfinanzierung, Kapitalanlagen, Staaten & supranationale Organisationen, Strukturierte Finanzierungen, regionale und kommunale Gebietskörperschaften und öffentliche Finanzen
benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Public Finance, Sovereigns & Surpranationals und Structured
Finance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
88.764
20
17.269
22.151
35
216.483
215.133
50
133.671
132.752
70
0
1.339
75
371.376
358.965
100
226.312
221.293
150
Sonstiges
102.422
5.031
4.851
153.894
153.894
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene
Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund,
das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen
des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von
Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt 974 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen
nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf
die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet.
Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode für die betreffenden Kontrakte 2.258 TEUR anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 10/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht,
er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken.
Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
Aufschlüsselung
nach Ländern
010
Deutschland
010
020
030
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
VerbriefungsRisikoposition
(in TEUR)
040
050
060
1.055.387
0
0
0
0
0
Vereinigte Staaten
14.240
0
0
0
0
0
Niederlande
11.497
0
0
0
0
0
79
0
0
0
0
0
Norwegen
Hongkong
6
0
0
0
0
0
29.015
0
0
0
0
0
1.110.224
0
0
0
0
0
Sonstige
020
Risikoposition im
Handelsbuch
(in TEUR)
Summe der Kauf- und
Verkaufsposition im
Handelsbuch
Risikopositionswert (SA)
Zeile
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
(in TEUR)
Summe
(in TEUR)
Aufschlüsselung
nach Ländern
010
020
Deutschland
070
080
Summe
davon:
Verbriefungsrisikopositionen
davon:
Risikopositionen im
Handelsbuch
davon:
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Zeile
090
100
Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers
Gewichtungen der
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
110
120
44.795
0
0
44.795
92,96
0,0000
Vereinigte Staaten
973
0
0
973
2,02
0,0000
Niederlande
711
0
0
711
1,47
0,0000
Norwegen
4
0
0
4
0,01
1,5000
Hongkong
0
0
0
0
0,00
0,6250
Sonstige
1.704
0
0
1.704
3,54
0,0000
Summe
48.186
0
0
48.186
100,00
0,0001
Staaten mit einem Risikopositionswert (SA) kleiner 1% der Gesamtsumme aller Risikopositionswerte und ohne festgelegte Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer wurden unter
Sonstige zusammengefasst.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 11/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Zeile
Spalte
010
010
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
020
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (in %)
685.183
030
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
0,0001
1
Marktrisiko (Art. 445)
26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
27 Für die Risikoart Währung bestehen Eigenmittelanforderungen in Höhe von 1.027 TEUR.
Andere unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
29 Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen,
die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
1.555
2.534
Andere
Beteiligungspositionen
31.823
31.823
Verkäufe von Verbundbeteiligungen wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. Die auf
Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 979 TEUR.
30 Die nicht dem genossenschaftlichen Verbund zuzurechnenden Beteiligungen dienen ausschließlich der Förderung der heimischen Wirtschaft und sind in ihrer Höhe von untergeordneter Bedeutung (36 TEUR).
31 Die Beteiligungen insgesamt sind im Anhang zum Jahresabschluss ausgewiesen.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 12/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
32 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
33 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
• Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
• Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
• Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unserer
Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
•
DGRV 1 Standard steigend
•
DGRV 2 Standard fallend
•
DGRV 3 Standard Rechtsdrehung
•
DGRV 4 Standard Linksdrehung
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
DGRV 1
TEUR
Summe
3.144
Erhöhung der
Erträge
DGRV 2
TEUR
1.129
34 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus ergänzend auch barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen.
•
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit und auch auf zukünftigen
Annahmen basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen
internen Zinsanpassung der Einlagen.
•
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen
Steuerung berücksichtigt.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 13/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur
bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen in 2016 nicht vor.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
(+200 Basispunkte)
TEUR
Summe
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
(-200 Basispunkte)
TEUR
33.630
10.411
35 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine
periodische Bewertung und ergänzend eine barwertige Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
36 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns
nicht vor. Verbriefungen bestehen nicht.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
37 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
38 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren
der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur
Bewertung von Kreditsicherheiten.
39 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
•
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
•
•
•
Bareinlagen in unserem Haus
Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 14/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
40 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
•
•
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften) und
inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
41 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
42 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen /
Lebensversicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
TEUR
Sonstige öffentliche Stellen
1.770
705
Mengengeschäft
9.184
3.227
Unternehmen
1.083
2.976
Durch Immobilien besicherte
Positionen
2.205
435
434
0
Ausgefallene Positionen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
43 Vermögenswerte
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
Aktieninstrumente
Schuldtitel
Sonstige Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
61.519
971.198
0
0
187.308
0
22.385
24.089
73.204
80.434
0
21.234
Erhaltene Sicherheiten bestehen nicht.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 15/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
44 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
59.134
61.519
45 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.16 betrug 5,96%.
46 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
•
•
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln und
der Besicherung von Offenmarktgeschäften.
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
•
•
marktüblichen Rahmenverträgen oder
Besicherungsvereinbarungen.
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 2,09 Prozentpunkte verändert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf die Besicherung von
Offenmarktgeschäften.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 16/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Verschuldung (Art. 451)
47 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Stichtag
Name des Unternehmens
Anwendungsebene
31.12.2016
Vereinigte Volksbank
eG
Einzelebene
Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
1.032.717
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
k.A.
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
(1.409)
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
2.258
k.A.
32.012
EU6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429
Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
EU6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße
der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
7
Sonstige Anpassungen
11.590
8.
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
1.077.169
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
1.043.217
(318)
1.042.899
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
974
Seite 17/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
5
EU5a
6
7
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
1.284
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
k.A.
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
k.A.
k.A.
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
k.A.
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
k.A.
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
k.A.
2.258
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
k.A.
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
k.A.
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
k.A.
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
k.A.
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
k.A.
16
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
k.A.
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
EU14a
15
EU15a
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
19
167.323
(135.311)
32.012
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
k.A.
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
21
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
114.421
1.077.169
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
10,62
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
vollständig eingeführt
k.A.
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 18/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
1.043.217
k.A.
1.043.217
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten
behandelt werden
19.162
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften,
multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
10.257
EU-7
Institute
68.460
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
310.589
EU-9
EU10
EU11
EU12
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
257.644
Unternehmen
159.361
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen
uns sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
k.A.
11.461
206.283
48 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
49 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 10,62%. Wesentliche Einflussfaktoren,
die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei nicht vor.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 19/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente „Geschäftsguthaben“ (CET1)
1
Emittent
Vereinigte Volksbank eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
4
5
6
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem. Art. 29
CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter
Meldestichtag)
13.741
9
9a
9b
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
13.741
100%
100%
10
Rechnungslegungsklassifikation
Passivum - fortgeführter Einstandswert
11
12
13
14
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
fortlaufend
unbefristet
keine Fälligkeit
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
k.A.
17
18
19
20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Be20b
trag)
deutsches Recht
hartes Kernkapital
hartes Kernkapital
Soloebene
variabel
k.A.
nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
nein
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
Herabschreibungsmerkmale
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1
GenG
32
33
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
ganz oder teilweise
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung muss
der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten
36
37
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
nein
k.A.
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 20/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG
(B)
AM TAG
VERWEIS AUF
DER
ARTIKEL IN DER EU
OFFENVERORDNUNG (EU)
LEGUNG
Nr. 575/2013
*
(TEUR)
(C)
BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
UNTERLIEGEN
ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG
GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Geschäftsguthaben
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen
4
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vor5a
hersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuer8
schulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren
10
(verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Ge11
schäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
12
13
14
15
16
17
18
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer
Betrag)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
26 (1), 27, 28, 29,
13.741 Verzeichnis der EBA
gem. Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA
13.741
gem. Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA
k.A.
gem. Art. 26 Abs. 3
Verzeichnis der EBA
k.A.
gem. Art. 26 Abs. 3
68.380 26 (1) (c)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
0 26 (1)
k.A.
32.300 26 (1) (f)
k.A.
0 486 (2)
k.A.
k.A. 483 (2)
k.A. 84, 479, 480
k.A.
k.A.
0 26 (2)
k.A.
114.421
k.A.
0 34, 105
k.A.
0 36 (1) (b), 37, 472 (4)
k.A.
0 36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A.
0 33 (a)
k.A.
0
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
k.A.
0 32 (1)
k.A.
0 33 (b)
k.A.
0 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A.
0 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
0 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A.
36 (1) (h), 43, 45, 46,
0 49 (2) (3), 79, 472
(10)
k.A.
Seite 21/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
19
20
20a
20b
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von
1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht
davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
20c
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d
davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die
aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von
10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag)
21
22
23
24
25
25a
25b
26
26a
26b
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten
Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
36 (1) (i), 43, 45, 47,
0 48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A.
0 36 (1) (k)
k.A.
36 (1) (k) (i), 89 bis
91
36 (1) (k) (ii)
0 243 (1) (b), 244 (1)
(b) 258
k.A.
0
k.A.
0 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
0
k.A.
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
0 48 (1)
0
k.A.
36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
k.A.
36 (1) (c) , 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
0 36 (1) (a), 472 (3)
k.A.
0
k.A.
0 36 (1) (l)
k.A.
0
k.A.
0
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1
0 467
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2
0 467
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1
0 468
k.A.
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2
0 468
k.A.
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0 481
k.A.
davon: …
0 481
k.A.
0 36 (1) (j)
k.A.
0
k.A.
114.421
k.A.
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
27
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insge28
samt
Hartes Kernkapital (CET1)
29
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigen31
kapital eingestuft
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva
32
eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen
33
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des
qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minder34
heitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind
und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrech35
nung ausläuft
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
37
des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
0 51, 52
k.A.
0
k.A.
0
k.A.
0 486 (3)
k.A.
k.A. 483 (3)
k.A.
0 85, 86, 480
k.A.
0 486 (3)
k.A.
0
k.A.
0
52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
Seite 22/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79, 475 (4)
k.A.
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge)
0
k.A.
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8),
0
472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
k.A.
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
0
k.A.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
0
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
0
k.A.
0 467, 468, 481
k.A.
0 467
k.A.
41b
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu brin42
genden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) ins43
gesamt
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
44
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
45
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen
47
verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minder48
heitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrech49
nung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten
52
des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen
Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbe53
teiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
41c
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A.
0 468
k.A.
0 481
k.A.
0 56 (e)
k.A.
0
k.A.
0
114.421
k.A.
k.A.
0 62, 63
k.A.
7.849 486 (4)
k.A.
k.A. 483 (4)
k.A.
0 87, 88, 480
k.A.
0 486 (4)
k.A.
0 62 (c) und (d)
7.849
0
k.A.
k.A.
63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
0 66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
Seite 23/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
54
54a
54b
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
k.A.
0
k.A.
0 66 (d), 69, 79, 477 (4)
k.A.
k.A.
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
0
56a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
0
56c
57
58
59
59a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug
auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
k.A.
0
56
56b
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
0
472, 472 (3) (a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A.
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A.
0
k.A.
0 467, 468, 481
k.A.
0 467
k.A.
0 468
k.A.
0 481
k.A.
0
k.A.
7.849
122.270
k.A.
k.A.
0
k.A.
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
472, 472 (5), 472 (8)
0 (b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
k.A.
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile
für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
0
475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
k.A.
0
477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
k.A.
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinne
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
Ergänzungskapital (T2)
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
60
Eigenkapitalquoten und –puffer
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforde61
rungsbetrags)
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
685.171
k.A.
16,70 92 (2) (a), 465
k.A.
Seite 24/25
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
62
63
64
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung
an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
65
66
67
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
67a
systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozent68
satz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und –puffer
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine we72
sentliche Beteiligung hält (weniger als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
16,70 92 (2) (b), 465
k.A.
17,84 92 (2) (c)
k.A.
5,1251% CRD 128, 129, 130
k.A.
0,6250%
0,0001%
0,0000%
k.A.
k.A.
k.A.
0,0000% CRD 131
k.A.
12,20% CRD 128
k.A.
6.361
36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60,
475 (4), 66 (c), 69,
70, 477 (4)
k.A.
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
36 (1) (i), 45, 48, 470,
0
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich
472 (11)
anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die
aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von
36 (1) (c), 38, 48,
75
0
10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedin470, 472 (5)
gungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
73
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in
Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
k.A.
k.A.
0 62
k.A.
7.643 62
k.A.
0 62
k.A.
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basiek.A. 62
renden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022)
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufrege484 (3), 486 (2) und
80
0
lungen gelten
(5)
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
484 (3), 486 (2) und
81
0
die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
(5)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelun484 (4), 486 (3) und
82
0
gen gelten
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
484 (4), 486 (3) und
83
0
die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
(5)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelun484 (5), 486 (4) und
84
7.849
gen gelten
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die
484 (5), 486 (4) und
85
4.117
Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
(5)
79
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag (i.d.R. 31.12.)
Vereinigte Volksbank eG, Brakel
Seite 25/25
Herunterladen