Offenlegungsbericht 2015 - Kreissparkasse Anhalt

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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31.12.2015
S - Finanzgruppe
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
3
1
4
Allgemeine Informationen
1.1 Einleitung
4
1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
16
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
17
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
19
5.1 Gesamtbetrag der Risikopositionen
19
5.2 Geografische Verteilung der Risikopositionen
19
5.3 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
20
5.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
22
5.5 Definition überfälliger und notleidender Forderungen
23
5.6 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
23
5.7 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
25
5.8 Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der
Risikovorsorge
25
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
26
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
31
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
33
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
34
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
35
11
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
36
12
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
36
13
Vergütungspolitik (Art. 450)
38
14
Verschuldung (Art. 451)
38
15
Anhang
42
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
ABS
Asset-Backed Security
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Art.
Artikel
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CDS
Credit Default Swap
CRR
Capital Requirements Regulation
CVA
Credit Valuation Adjustment
EBA
European Banking Authority
ECA
Export Credit Agency
ECAI
External Credit Assessment Institution
EWB
Einzelwertberichtigung
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
IRB
Internal Ratings-Based
k. A.
Keine Angabe (ohne Relevanz)
KMU
Kleine und mittlere Unternehmen
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
LCR
Liquidity Coverage Ratio
LiqV
Liquiditätsverordnung
LR
Leverage Ratio
Mio. EUR
Millionen Euro
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
PWB
Pauschalwertberichtigung
SolvV
Solvabilitätsverordnung
TEUR
Tausend Euro
Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.
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1
Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im
Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht
(zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1.
Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung
(SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR),
die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte
Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR
wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des
Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die
Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
Die Offenlegung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432
CRR keinen Gebrauch.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a)
CRD von der Aufsicht gefordert.)
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• Art. 439 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat keine derivativen Finanzgeschäfte
im Bestand)
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten
nicht erforderlich.
• Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.)
• Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA
zugrunde gelegt.)
• Art. 454 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.)
• Art. 455 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet kein internes Modell für das
Marktrisiko.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden zeitnah nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes
auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im
BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz
oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
Risikomanagementsystem, Strategien und Prozesse
Die Überwachung und Steuerung von Risiken stellt einen integralen Bestandteil des Ertragsmanagements der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld dar und ist Teil der Gesamtbanksteuerung. Die Risikocontrolling-Funktion wird vom Bereichsleiter der Gesamtbanksteuerung
wahrgenommen. Dieser ist direkt dem Vorstand unterstellt und hat alle notwendigen Befugnisse und uneingeschränkten Zugang zu den Informationen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung zu beteiligen. Diese können in der Abweichung
von den Strategien bestehen, sofern diese Abweichung wesentliche Auswirkungen auf das
Gesamtrisikoprofil entfalten könnte. In Ausnahmefällen ist daher die Leitung der Risikocontrolling-Funktion bei einzelnen Kreditentscheidungen, die nicht mit den Strategien übereinstimmen, vor der Entscheidung des Kompetenzträgers zu beteiligen.
Das Risikomanagement umfasst sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erstellt werden, als auch Dienstleistungen,
die sie von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des § 25a Abs. 2 KWG erfasst
werden. Ferner sind alle Mitarbeiter, Anlagen, Sach- und Organisationsmittel sowie Rechtsbeziehungen erfasst.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagementsystem gemäß § 25a KWG, das kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst wird. Von zentraler Bedeutung für das
Risikomanagement sind die bankaufsichtlichen Rahmenbedingungen, vor allem die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)".
Das Risikomanagementsystem gewährleistet die Risikoerkennung zum Schutz des Vermögens
der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld und stellt dem Vorstand die erforderlichen Informationen
zur aktiven Steuerung der Risiken zur Verfügung.
Im Rahmen der Risikosteuerung wurden folgende Risikokategorien identifiziert:
•
•
•
•
•
Adressenausfallrisiken,
Marktpreisrisiken,
Liquiditätsrisiken,
Operationelle Risiken,
Sonstige Risiken.
Gemäß den MaRisk und den internen Anweisungen werden die Adressenausfall-, Marktpreis-,
Liquiditäts- und Operationelle Risiken als wesentliche Risiken eingestuft. Außerdem werden
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Risiken als wesentlich eingestuft, wenn sie in der internen Risikoinventur eine bestimmte Risikokennzahl erreichen bzw. überschreiten.
Die jährliche Bewertung erfolgt unter Einbindung der Gesamtbanksteuerung durch die risikotragenden Bereiche. Über die Ergebnisse wird der Vorstand informiert.
Die Interne Revision prüft regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat eine Geschäfts- und Risikostrategie verabschiedet,
die auch Ziele der Risikosteuerung für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten beinhaltet (z. B.
die Kreditpolitik).
Die Geschäfts- und Risikostrategie wird mindestens jährlich überprüft. Zur Erreichung der in
der strategischen Ziele ist das Eingehen von Risiken aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig. Es werden bewusst nur Risiken eingegangen, die klar identifizierbar sind und beherrschbar erscheinen.
Die geschäftspolitische Zielsetzung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld lautet daher:
• Risiken mit günstigem Chance-/ Risikoprofil werden bewusst eingegangen,
• Risiken mit ungünstigem Chance-/ Risikoprofil sind zu vermindern bzw. zu kompensieren und
• Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betrachtet sich demnach als risikobewusst. Entsprechend der Risikopräferenz sind die Risiken durch Maßnahmen der aktiven Risikosteuerung
• zu vermeiden (Risiken werden nicht eingegangen),
• zu vermindern (Verminderung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder Verlusthöhe, Versuch
der Verbesserung der Beherrschbarkeit),
• zu versichern (Übertragung auf Dritte) oder
• selbst zu tragen.
Die Betrachtungsweise ist periodenorientiert. Bei Marktpreisrisiken ergänzen wertorientierte
Verfahren die periodenorientierten Darstellungen.
Die Risikostrategie umfasst Entscheidungskriterien für das Abwägen von Chancen und Risiken, Obergrenzen für den Gesamtrisikoumfang (z. B. Verlustobergrenze) und Vorgaben zur
Limitierung von wesentlichen Einzelrisiken. Sie beinhaltet außerdem strategische Grundaussagen.
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Risikotragfähigkeit und Limitierung
Die Ermittlung und Limitierung der periodenorientierten Risikotragfähigkeit wird unter Beachtung der MaRisk im Wesentlichen auf der Grundlage von Leitfäden der Sparkassenverbände
vorgenommen. Die Einhaltung wird regelmäßig mittels einer Risikotragfähigkeitsrechnung
durch den Bereich Gesamtbanksteuerung überwacht, bei der die aktuelle Entwicklung der Ertrags- und Risikolage einfließt. Die zugrunde liegenden Planwerte zur Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ergeben sich aus der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Ab dem Stichtag 31.12.2015 wurde die Berechnung der Risikotragfähigkeit von der Folgejahrbetrachtung auf eine rollierende 12-Monats-Sicht umgestellt. In diesem Zusammenhang
wurde die Definition des Risikobegriffs von der bisherigen Betrachtung des Risikos als „Verlust“ hin zur „Gefahr einer negativen (unerwarteten) Abweichung von einem erwarteten GuVErgebnis“ angepasst. Damit werden die geplanten Bewertungsergebnisse bereits bei der Ermittlung des Risikodeckungspotentials berücksichtigt und nicht wie bisher als Risikowerte im
Plan- und Risiko-Szenario angesetzt. Als steuerungsrelevantes Szenario wird das RisikoSzenario festgelegt. Hierfür erfolgt eine Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung. Das Plan-Szenario wird zukünftig in der Mittelfristigen Unternehmensplanung sowie in der Ergebnisvorschaurechnung berücksichtigt und überwacht.
Durch definierte Risikoszenarien sowie die Durchführung von Stresstests werden erhöhte Risiken identifiziert und eine zeitnahe Steuerung ermöglicht.
Dabei werden folgende Risikoarten betrachtet:
• Adressenausfallrisiken:
- Bewertungsergebnis Kreditgeschäft (incl. Risiken aus Beteiligungen),
- Adressenausfallrisiko Eigengeschäft,
• Marktpreisrisiken:
- Zinsspannenrisiken,
- Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft,
• Operationelle Risiken,
• Sonstige Risiken (u. a. Liquiditätsrisiken).
Auf Grundlage der vom Bereich Gesamtbanksteuerung ermittelten Risikotragfähigkeit werden
vom Vorstand risikobegrenzende Limite für diese Risikoarten beschlossen.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird die Risikodeckungsmasse zur Abschirmung
von Risiken definiert, woraus sich ein Limitsystem ableitet. Ziel des Risikomanagements ist,
mit verbleibenden Eigenmitteln eine ausreichende Eigenmittelausstattung gemäß CRR sicherzustellen.
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Für das Risikoszenario werden auf Jahressicht Risiken im Gesamtwert von 71,1 Mio. EUR limitiert. Gemäß unseren Simulationsrechnungen werden die Limite eingehalten.
Im Rahmen der Stresstests werden Sensitivitätsanalysen (Veränderung eines Risikofaktors)
und multivariate Szenarioanalysen (Veränderung mehrerer Risikofaktoren) durchgeführt. Dabei werden neben aus der Historie abgeleiteten Stress-Szenarien auch hypothetisch aber
wahrscheinlich mögliche Veränderungen von Risikoparametern verwendet. Ebenso werden
inverse Stresstests abgebildet.
Adressenausfallrisiko
Adressenausfallrisiken beinhalten die Gefahr, dass infolge der Bonitätsveränderung oder des
Ausfalls eines Kreditnehmers Verluste entstehen. Hiervon sind sowohl bilanzwirksame Forderungen (z.B. Kredite und Wertpapiere) als auch nicht bilanzwirksame Ansprüche (z.B. Derivate)
betroffen.
Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko aus direkten Kundenverbindungen auch das Emittenten- und Kontrahentenrisiko. Diese Risiken werden durch die
sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Grundsätzen der Kreditwürdigkeitsprüfung
sowie durch Limite begrenzt. Dazu wurden Mindestbonitäten für Emittenten, Größenklassenlimitierungen pro Gruppe verbundener Unternehmen und Branchenvorgaben festgelegt.
Handelsgeschäfte dürfen nur mit Emittenten und Kontrahenten im Rahmen der vergebenen
Limitierung bzw. auf Basis der geregelten Soforthandelslinien abgeschlossen werden.
Zur Erhebung und Quantifizierung des Adressenausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt eine regelmäßige Analyse der Fähigkeiten der Kreditnehmer, Zinszahlungen und Tilgungen zu erbringen. Die Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR)
sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren, die anhand langjähriger Ratingerfahrung die Konsistenz der Prognosen mit
den Beobachtungen prüfen. Die Verantwortung für die Methoden der Risikoklassifizierung
und Risikofrüherkennung obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditcenter.
Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt eine Limitierung dieser Risikoart.
Über Aussagen zu Größenklassen, Ratingeinstufungen, Branchenverteilungen und der Kreditvergabe (Neugeschäft) werden Steuerungsimpulse gegeben.
Der potenzielle Risikovorsorgebedarf im Kundenkreditgeschäft wird zum 30. Juni, 30. September sowie zum 30. November eines Geschäftsjahres ermittelt und mit dem prognostizierten Bewertungsergebnis verglichen. Diese Ergebnisse werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse auf Gesamtbankebene berücksichtigt.
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Die Verantwortung für die Prozesse und die Entscheidungen in Bezug auf die Risikovorsorge
im Kundenkreditgeschäft obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditservice/Abwicklung/
Recht.
Die Verlustrisiken im Kundenkreditgeschäft werden mittels Portfoliomodell der SR ermittelt.
Mit dem Tool „Sparkassen-Credit-PortfolioView Kompakt“ (CPV Kompakt) wird die Entwicklung
der einzelnen Kreditnehmer in einem spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Dabei
werden sowohl makroökonomische Rahmenbedingungen (z.B. Ausfallwahrscheinlichkeiten
bestimmter Branchen, Korrelationen, Migrationsmatrizen), als auch die aktuelle Portfoliostruktur inkl. der Rating- und Sicherheitensituation (auch unter Berücksichtigung von Konzentrationsrisiken) berücksichtigt. Die Simulationsergebnisse der Szenarien werden zu einer
Verlust-/ Wertänderungsverteilung zusammengeführt. Aus der Verteilung lassen sich wichtige
Kennzahlen, wie bspw. der erwartete und unerwartete Verlust ableiten. Die Ergebnisse können direkt in die Risikotragfähigkeitsberechnung (Risikoszenario) und in Stresstests einfließen.
Aufgrund unserer Berechnungen wurden die Adressenausfallrisiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung auf 9,7 Mio. EUR im Kundenkreditgeschäft (inkl. Beteiligungen) und
10,1 Mio. EUR im Eigengeschäft limitiert.
Das Adressenausfallrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt.
Marktpreisrisiko
Unter Marktpreisrisiko wird die Gefahr verstanden, dass sich Marktpreise von Sachgütern oder
Finanztiteln auf Grund von Änderungen der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers entwickeln.
Das Marktpreisrisiko schließt das Zinsspannenrisiko ein.
Marktpreisrisiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung limitiert. Die Bestände des Eigengeschäftes werden täglich IT-gestützt bezüglich ihres Risikogehalts gemessen. Die Betrachtung umfasst die Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-, Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung.
Zur Berechnung von Spreadrisiken werden historische Spreaddaten aus Zeitreihen für Bankenanleihen und Corporates genutzt, jeweils bezogen auf die Ratingklasse und die Restlaufzeit des Wertpapiers. Für Ratings im Non-Investment-Bereich liegen keine historischen
Spreaddaten vor, so dass hierfür eigene Berechnungen auf der Grundlage von CDS-Daten
durchgeführt werden.
Für die Bewertung von Immobilienfonds werden historische Fondsdaten zugrunde gelegt.
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In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurden für Bewertungsrisiken im Wertpapiergeschäft ein
Limit von 42,8 Mio. EUR und für Zinsspannenrisiken von 3,0 Mio. EUR eingeräumt.
Das Marktpreisrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt.
Bezüglich der Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene wird auf Punkt 10 „Zinsrisiko im
Anlagebuch (Art. 448 CRR)“ verwiesen.
Liquiditätsrisiko
Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Kreissparkasse AnhaltBitterfeld ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann oder
inakzeptable Verluste entstehen. Es besteht ein mehrstufiges Verfahren, das neben dem kurzfristigen (täglichen) Liquiditätsmanagement auch eine strategische Betrachtung vorsieht. Das
Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge begrenzt.
Die regulatorischen Vorgaben der LiqV sowie der LCR sind zu erfüllen.
Das interne Liquiditätsmanagementsystem betrachtet die Zahlungsverpflichtungen und die
dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch und berücksichtigt dabei auch Stressszenarien.
Somit ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kreissparkasse AnhaltBitterfeld gewährleistet.
Das verwendete Verfahren basiert auf Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. In einer Zahlungsstrombilanz werden Liquiditätsströme unter realistischen und
weniger wahrscheinlichen Bedingungen (Risiko- und Stressszenarien) dargestellt und analysiert. Es wurde eine Überlebensdauer (survival period) für die Liquidität festgelegt, worüber
möglicherweise notwendiger strategischer Liquiditätsbedarf identifiziert werden kann. Im
Rahmen dieser Beurteilung erfolgt auch eine Analyse der Refinanzierungsquellen.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat interne Warnmarken für die Kennzahlen gemäß LiqV
und LCR definiert, welche über den aufsichtsrechtlichen Vorgaben liegen.
Die Überwachung des Liquiditätsrisikos findet im Bereich Gesamtbanksteuerung statt.
Im Risikoszenario werden in der kumulierten Sicht ausreichende Liquiditätsüberschüsse ausgewiesen, dass heißt, die Reichweite der Liquidität beträgt 58 Monate, was nahezu dem gesamten Betrachtungszeitraum entspricht. In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde für das
Liquiditätsrisiko innerhalb der Position „Sonstige Risiken“ ein Limit von 5,0 Mio. EUR eingeräumt.
Das Liquiditätsrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt.
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Operationelles Risiko
Unter dem operationellen Risiko wird die Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der (internen) Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld limitiert operationelle Risiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung. Operationelle Risiken werden sowohl aus vorheriger als auch aus nachträglicher
Sicht betrachtet (Ex-ante und Ex-post Methode).
Den operationellen Risiken wird mit zahlreichen Maßnahmen entgegengewirkt. Branchentypisch werden hohe Anforderungen an die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme gestellt.
Dies gilt für die Verfügbarkeit und Integrität der Systeme und Daten im Rechenzentrum, für
die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betriebenen Systeme und für die betriebenen
Netzwerke sowohl für die Sicherheit des laufenden Betriebes als auch für die Notfallvorsorge.
Rechtliche Risiken werden u. a. durch Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformulierungen und den Einsatz der auch gesetzlich geforderten Sicherheits-, Complianceund Geldwäschebeauftragten begrenzt.
Schließlich werden operationelle Risiken durch die laufende Aus- und Weiterbildung unserer
Mitarbeiter reduziert. Versicherbare Gefahrenpotenziale werden durch Versicherungsverträge im banküblichen Umfang abgeschirmt. Zur Regelung der Arbeitsabläufe bestehen
zentrale Vorgaben durch Vorstandsanweisungen.
Weiterhin bestehen Regelungen für das Verhalten bei Notfällen. Diese werden turnusmäßig
auf Wirksamkeit überprüft.
Die Schadensfälle werden systematisch erfasst. Im Geschäftsjahr 2015 sind keine bedeutenden Risiken oder Schadensfälle ab einem Betrag von 100 TEUR aufgetreten.
In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde für operationelle Risiken ein Limit von 0,5 Mio. EUR
eingeräumt.
Die operationellen Risiken sind aus Sicht der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vertretbar.
Risikokonzentrationen
Risikokonzentrationen bestehen im Bereich der Adressenausfallrisiken aufgrund der umfangreichen mittelbaren Beteiligungen an anderen Instituten der S-Finanzgruppe. Das Verlustrisiko wird durch Kreditnehmerlimite begrenzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der HaftungsS - Finanzgruppe
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verbund der Sparkassenorganisation die Liquidität und Solvenz der angeschlossenen Institute sichert.
Des Weiteren bestehen Risikokonzentrationen im Bereich der Marktpreisrisiken (Zinsänderungs- und Spreadrisiken). Simulationen zu Zinsspannenrisiken führen zu keinen signifikanten Risikobeträgen. Risiken für die Bewertung von Wertpapieren können durch Umwidmungsmaßnahmen (verbunden mit dem Wahlrecht einer Bewertung nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip) begegnet werden. Spreadrisiken werden im Rahmen der Ermittlung des
handelsrechtlichen Marktpreisrisikos ergänzend ermittelt und berücksichtigt. Aus den
Spreadaufschlägen sind derzeit keine erhöhten Risiken ableitbar.
Die bestehenden Risikokonzentrationen werden als vertretbar eingeschätzt.
Risikoberichterstattung
Die turnusmäßige Risikoberichterstattung im Sinne der MaRisk erfolgt durch den Bereich Gesamtbanksteuerung.
Der vierteljährliche Risikobericht gemäß MaRisk beinhaltet neben einer Darstellung der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken die Überprüfung der Risikotragfähigkeitsrechnung einschließlich der Limitauslastungen, der Szenarioanalysen zum strategischen Liquiditätsrisiko
und die Ergebnisse der Stresstests. Weiterhin wird der Vorstand einmal jährlich über die Ergebnisse der Risikoinventur und die den operationellen Risiken zuzuordnenden Schadensfälle
informiert.
Täglich werden der Überwachungsvorstand und die Abteilung Treasury/Handel über die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken im Eigengeschäft informiert. Weiter bestehen Regelungen zur anlassbezogenen Berichtspflicht an den Vorstand bei eingetretenen Limitüberschreitungen sowie zur Ad-hoc-Informationspflicht gegenüber dem Vorstand bei Eintreten wesentlicher Ereignisse.
Zusammenfassende Darstellung der Risikolage
Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen ausreichende Risikodeckungsmassen zur Abdeckung
der im Rahmen des Risikoszenarios quantifizierten Risiken zur Verfügung.
Zur Messung und Überwachung der wesentlichen Risiken bestehen angemessene Verfahren
und Methoden. Dabei wird auch zukünftig sichergestellt, dass Risiken nur im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Risikodeckungspotenziale eingegangen werden.
Das Geschäftsumfeld ist nach wie vor von schwierigen Rahmenbedingungen geprägt, u. a.
durch konjunkturelle Risiken und geopolitische Unsicherheiten, der anhaltenden Niedrigzinsphase sowie der demografischen Entwicklung im Geschäftsgebiet. Die höchsten Risiken werS - Finanzgruppe
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den für die Bewertung des Wertpapiergeschäftes bei einem starken Anstieg des Zinsniveaus
in Verbindung mit der Ausweitung von Spreadrisiken und dem gleichzeitigen Eintritt signifikanter Ratingverschlechterungen im Kundenkredit- und Eigengeschäft gesehen. Die Unternehmensentwicklung kann außerdem durch einschneidende Gerichtsurteile zu Gebühren und
Entgelten von Banken und Sparkassen beeinflusst werden.
Auf Grund der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zufriedenstellenden Risikosituation wird die Risikolage als vertretbar erachtet. Bestandsgefährdende Risiken bestehen
nicht.
Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435
(1) e, f CRR)
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind.
Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4.2 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und
Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435
(1) Buchstabe f) CRR dar.
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435
(2) Buchstabe a) CRR)
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
Anzahl der Leitungsfunktionen
0
0
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
0
2
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d
KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen
Institut sind nicht mitgezählt.
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Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2)
Buchstaben b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind
- neben den gesetzlichen Regelungen im KWG - im Sparkassengesetz des Landes SachsenAnhalt, in der Satzung sowie der Geschäftsanweisung für den Vorstand bzw. der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse,
Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus
werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des AGG mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts.
Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert
auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung
setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern
werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder
des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats
sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des
Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so
dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der
Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder
von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e)
CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat
sind im Lagebericht nach § 289 HGB offengelegt.
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten
mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Überleitung
Handelsbilanz zum 31.12.2015
Passivposition
Bilanzwert
TEUR
9.
Na chra ngige
Verbindl ichkei ten
11. Fonds für a llgemeine
Ba nkris i ken
12. Eigenka pi ta l
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2015
Hartes
Zusätzliches
ErgänzungsKernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
14.324
-9.330 1)
4.994
107.285
-12.545 2)
94.740
89.774
3)
89.774
8
-8 4)
c) Gewi nnrückl a gen
ca ) Si cherhei ts rückl a ge
d) Bi la nzgewi nn
Sons tige Überl eitungs korrekturen:
Imma teri ell e Vermögens gegens tä nde (Artikel 36 CRR):
-950
183.564
0
1)
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen
2)
Abzug der Zuführung (12.545 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
3)
Artikel 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR
4)
Abzug der Zuführung (8 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
S - Finanzgruppe
4.994
Seite: 16 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie
den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015.
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat nachrangige Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben.
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu
entnehmen.
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen.
Überschreitungsbeträge gemäß Art. 492 (2) CRR
Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und
des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt.
Hartes Kernkapital
Kernkapital
Mindestquote
(gemäß Artikel 465 CRR i.
V. m. Artikel 92 CRR)
4,5 %
6,0 %
Ausmaß der Überschreitung
16,48 %
14,98 %
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angemessenheit der Eigenmittel der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld richtet sich nach
den Vorschriften der CRR.
Die Unterlegung des Kreditrisikos erfolgt nach der Methodik des Standardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Relevanz.
S - Finanzgruppe
Seite: 17 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per
31.12.2015
(in TEUR)
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
0
0
37
0
0
4.799
13.937
19.965
0
5.465
0
1.865
0
0
11.839
2.450
1.386
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
0
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
118
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
0
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
Vereinfachtes Verfahren
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
0
0
0
CVA-Risiko
Standardmethode
18
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
S - Finanzgruppe
8.234
Seite: 18 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
5.1
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben.
Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach
Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente, sofern vorhanden, mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.957.112 TEUR setzt
sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte
mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt
nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2015
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
5.2
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
114.172
251.412
11.372
37.696
45.467
417.600
180.797
454.836
62.932
230.559
251.890
35.391
2.094.124
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d)
CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer
gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die
S - Finanzgruppe
Seite: 19 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2015
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
5.3
Deutschland
EWR
Sonstige
18.380
238.507
8.727
0
0
133.966
198.591
458.388
61.149
95.411
0
0
37.696
45.467
104.745
6.124
89
26
0
0
0
0
0
0
387
513
2
37.150
278.850
38.087
1.471.795
194.857
0
0
484.415
0
0
0
902
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Sonstige
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Banken
Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds
31.12.2015
(in TEUR)
Finanzinstitute und öffentlicher
Sektor
Öffentliche Haushalte
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige
zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt
(Art. 442 Buchstabe e) CRR).
18.380
0
95.411
0
0
0
0
238.507
0
0
5.027
0
0
129
0
37.696
0
0
238.711
0
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
S - Finanzgruppe
0
0
Seite: 20 von 60
Sonstige
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Banken
Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds
31.12.2015
(in TEUR)
Finanzinstitute und öffentlicher
Sektor
Öffentliche Haushalte
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Positionen in Form von gedeckten
0
0
Investmentfonds (OGA-Fonds)
0
278.850
0
0
0
Sonstige Posten
0
0
0
0
38.087
521.599
278.850
333.918
129
38.087
31.12.2015
(in TEUR)
Industrieunternehmen
Öffentliche Stellen
Sonstige
Gesamt
Baugewerbe
0
Verarbeitendes Gewerbe
0
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und
Gewinnung von Steinen und Erden
221.785
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
Schuldverschreibungen
0
7
0
0
0
Unternehmen
22.132
17.106
15.574
5.147
0
Davon: KMU
17.804
17.106
13.562
5.147
0
3.412
930
7.880
14.629
12
3.412
930
7.880
14.629
2
300
2.919
6.496
4.676
0
25.844
20.962
29.950
24.452
12
Mengengeschäft
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gesamt
S - Finanzgruppe
Seite: 21 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Grundstücks- und Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
0
0
0
2.300
1.264
0
Internationale Organisationen
0
0
0
45.467
0
0
0
Positionen in Form von gedeck-
0
0
0
10.222
0
0
0
Unternehmen
2.839
7.592
2.912
25.299
52.029
46.965
7.507
Davon: KMU
2.839
7.592
2.912
19.185
52.029
43.259
0
2.029
14.636
3.415
2.092
8.243
27.231
374.481
2.029
14.636
3.415
2.092
8.243
27.231
0
0
6.369
917
2.215
11.405
5.536
20.344
4.868
28.597
7.244
85.295
73.977
80.996
402.332
Privatpersonen
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
0
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Öffentliche Stellen
Organisationen ohne Erwerbszweck
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
31.12.2015
(in TEUR)
Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen
ten Schuldverschreibungen
Mengengeschäft
Davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gesamt
5.4
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um
vertragliche Restlaufzeiten.
31.12.2015
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Ausgefallene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Investmentfonds (OGA-Fonds)
S - Finanzgruppe
< 1 Jahr
> 5 Jahre
22.419
43.451
386
10.017
0
51.093
25.787
112.739
14.890
1 Jahr bis
5 Jahre
27.215
82.410
0
0
35.305
138.791
48.570
41.261
5.980
46.041
269.440
108.573
9.410
77.392
0
64.158
112.646
8.341
27.679
10.162
48.827
130.744
304.990
40.308
Seite: 22 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
31.12.2015
(in TEUR)
Sonstige Posten
Gesamt
5.5
< 1 Jahr
1 Jahr bis
5 Jahre
0
497.515
22.483
618.746
> 5 Jahre
15.604
840.851
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178
CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
Direktabschreibungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2015
(in TEUR)
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
5.6
Banken
0
0
0
0
0
0
0
0
Öffentliche Haushalte
0
0
0
0
0
0
0
0
Privatpersonen
20.245
8.450
0
159
514
-84
0
8.283
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon
31.253
11.428
0
22
-1.897
-117
0
15.574
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
57
22
0
0
2
0
0
210
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
173
173
0
0
-638
0
0
1.224
Verarbeitendes Gewerbe
7.380
3.875
0
10
734
-22
0
1.186
S - Finanzgruppe
Seite: 23 von 60
1.303
0
0
72
-68
0
1.488
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kraftfahrzeugen
4.368
1.550
0
0
-18
-4
0
2.833
747
438
0
12
23
-4
0
182
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
1.993
317
0
0
104
0
0
396
Grundstücks- und Wohnungswesen
7.117
1.834
0
0
-1.854
0
0
5.858
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
5.432
1.916
0
0
-322
-19
0
2.197
28
22
0
0
-6
0
0
0
0
0
4.219
0
2.240
0
406
0
51.526
19.900
4.219
181
851
201
406
23.857
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige
Gesamt
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
3.986
Direktabschreibungen
Bestand EWB
Baugewerbe
Aufwendungen für EWB,
PWB und Rückstellungen
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
31.12.2015
(in TEUR)
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Im Rahmen der Offenlegung verzichtet die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld auf eine Untergliederung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen i. H. v. 406 TEUR sowie der Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 4.219 TEUR (jeweils Position „Sonstige“). In der internen
Steuerung werden diese Daten ebenfalls nicht verwendet und auch nicht EDV-technisch nachgehalten. Gleiches gilt für die Veränderungen der (Position „Sonstige“).
Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem
Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 851 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen.
S - Finanzgruppe
Seite: 24 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Deutschland
EWR
Sonstige
Gesamt
5.8
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
Bestand EWB
31.12.2015
(in TEUR)
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
5.7
51.436
19.831
181
23.849
90
69
0
6
0
0
0
2
51.526
19.900
181
23.857
4.219
Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der
Risikovorsorge
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig
Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im
Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf,
d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht.
Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die
auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen.
Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich
zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden.
Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen
noch zu erwarten sind.
S - Finanzgruppe
Seite: 25 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft
und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei
nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn
die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus
bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine
Bankrisiken nach § 340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
31.12.2015
(in TEUR)
Anfangsbestand
Zuführung
Inanspruchnahme
Auflösung
Endbestand
Einzelwertberichtigungen
21.761
3.789
-4.990
-660
19.900
Rückstellungen
371
10
-198
-2
181
Pauschalwertberichtigungen
1.979
2.240
0
0
4.219
24.111
6.039
-5.188
-662
24.300
Summe spezifische
Kreditrisikoanpassungen
6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten.
S - Finanzgruppe
Seite: 26 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Risikopositionswerte vor Berücksichtigung von Kreditrisikominderung:
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
S - Finanzgruppe
113.791
0
0
0
0
0
232.070
0
1
0
0
0
5.028
37.696
0
0
3.306
0
0
0
0
0
0
0
45.467
0
0
0
0
0
101.784
0
0
0
0
0
0
0
33.442
0
0
0
0
0
0
0
103.485
8.100
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
231.718
0
0
289
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
130.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20.760
556.596
0
361.718
0
36.749
0
0
0
111.874
0
0
Seite: 27 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Risikogewicht in %
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
S - Finanzgruppe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
348.885
0
0
185.371
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11.374
41.897
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19.838
0
121.051
30.626
7.962
0
0
0
0
0
0
0
0
368.723
17.327
365.749
0
49.859
0
0
0
0
0
0
Seite: 28 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Risikopositionswerte nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung:
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
S - Finanzgruppe
114.598
0
0
0
0
0
233.070
0
1
0
0
0
6.199
0
2.306
0
0
0
37.696
0
0
0
0
0
45.467
0
0
0
0
0
101.784
0
0
0
0
0
41.229
0
0
0
0
0
103.485
8.100
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
231.718
0
0
289
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
130.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
20.760
559.574
0
361.718
0
43.536
0
0
0
111.874
0
0
Seite: 29 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Risikogewicht in %
75
100
150
250
370
1250
Risikopositionswert
in TEUR je Risikopositionsklasse
Zentralstaaten oder
Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen
Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Verbriefungspositionen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
S - Finanzgruppe
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
347.261
0
181.885
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
9.214
39.402
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
19.838
121.051
7.962
0
0
0
0
30.626
0
0
0
0
0
367.099
17.327
360.103
0
47.364
0
0
0
0
0
0
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet
die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die
Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten
Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112
CRR
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
- Standard & Poors Rating Services
- Moody’s Investors Service
Unternehmen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis
eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach
Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating
oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating
zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu
den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA
veröffentlichten Standardzuordnung.
7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung
und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden
aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu
S - Finanzgruppe
Seite: 31 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich
der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des
HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften
gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte
Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur
Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der
Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen
werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an
einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei
börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Sämtliche
Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten.
31.12.2015
(in TEUR)
Strategische Beteiligungen
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Börsenwert
25.509
25.509
0
0
0
0
25.509
25.509
0
0
2.725
2.725
0
0
0
0
2.725
2.725
0
0
51
51
0
davon börsengehandelte Positionen
0
0
0
davon nicht börsennotiert, aber zu ei-
0
0
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Funktionsbeteiligungen
davon börsengehandelte Positionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
S - Finanzgruppe
Seite: 32 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
31.12.2015
(in TEUR)
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
Buchwert
Börsenwert
nem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
Gesamt
51
51
28.285
28.285
0
Im Berichtsjahr sind Erfolge i. H. v. 52 TEUR aus Beteiligungsabgängen entstanden. Latente
Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen
(Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keinen Gebrauch.
Die Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist
anweislich geregelt und in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der
rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.
Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird grundsätzlich mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Regelungen in unseren Organisationsrichtlinien getroffen.
Dabei werden die Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zugrunde gelegt.
Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst
den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditminderungstechnik.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur
Kreditrisikominderung trifft die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld im Kontext ihrer Geschäftsund Risikostrategie. Für aufsichtsrechtliche Zwecke werden als Sicherheiteninstrumente ausschließlich Bürgschaften und Garantien risikomindernd in Anrechnung gebracht. Bei den Gewährleistungsgebern handelt es sich um öffentliche Stellen. Aufgrund dieser Adressaten erwachsen daraus keine wesentlichen Risiken.
S - Finanzgruppe
Seite: 33 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen
der Gesamtbanksteuerung integriert.
Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nutzt zur Absicherung von wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit
dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Eine Privilegierung im Kreditrisikostandardansatz
erfolgt nicht.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
31.12.2015
(in TEUR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
9
Finanzielle
Sicherheiten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gewährleistungen und
Kreditderivate
0
0
1.000
0
0
0
3.485
1.624
0
4.655
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10.764
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse
die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von Art. 363 CRR
kommen nicht zur Anwendung.
Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich keine Eigenmittelanforderungen.
S - Finanzgruppe
Seite: 34 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Zinsänderungsrisiken werden regelmäßig betrachtet. Die Periodenbetrachtung umfasst die
Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-, Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen.
Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich anhand des Konzepts der gleitenden Durchschnitte
in Folge einer veränderten Geschäfts- und Zinsstruktur berechnet. Die Zinsreagibilität wird
durch Mischungsverhältnisse bestimmt. Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der
am Markt erzielbaren Margen unter Berücksichtigung der besonderen Zinssituation (Niedrigzinsphase) angesetzt. Bei der Geschäftsstruktur werden die in der Mittelfristigen Unternehmensplanung formulierten Ziele berücksichtigt.
Vierteljährlich werden verschiedene Zinsszenarien und deren Auswirkungen auf das erwartete
Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis nach Bewertung der Kreissparkasse AnhaltBitterfeld simuliert, so z. B. die Auswirkungen einer Parallelverschiebung der gesamten Zinsstrukturkurve um 100 bzw. 200 Basispunkte, ausgewählter Grenzzinsszenarien des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes bzw. Marktrisikoszenarien nach Maßgabe der Deutschen
Bundesbank (vgl. Finanzmarktstabilitätsbericht November 2007, S. 107 Tab. 2.1 der Deutschen Bundesbank).
Bei Eintreten einer Zinsveränderung über Nacht (+200 Basispunkte) verringert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Reservenbildung um 28.983 TEUR gegenüber dem Planszenario. Im Fall einer plötzlichen Zinssenkung um 200 Basispunkte erhöht sich das Betriebsergebnis nach Bewertung um 96 TEUR gegenüber dem Planszenario.
Nach den zum Stichtag 31.12.2015 durchgeführten Szenarien ergibt sich die höchste Belastung beim Zinsszenario „PPP“. Bei diesem Szenario werden Zinssteigerungen von z.B. 363
Basispunkten im 1-Monats-Satz und 215 Basispunkten im 10-Jahres-Satz innerhalb eines
Jahres simuliert.
Die Abschreibungen auf Grund schwebender Verluste bei Wertpapieren werden in den Folgejahren durch die Restlaufzeitverkürzung bzw. Fälligkeit wieder aufgeholt. Ein Zinsanstieg
„über Nacht“ um 200 Basispunkte würde im laufenden Geschäftsjahr ebenfalls zu hohen Abschreibungen bei Wertpapieren führen, welche aber auch in den nachfolgenden Geschäftsjahren wieder ausgeglichen werden können.
Innerhalb der Szenarioberechnungen werden implizite Optionen bei Kundengeschäften berücksichtigt, indem empirisch ermittelte Kündigungsquoten bei kündbaren Einlagen in die
S - Finanzgruppe
Seite: 35 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Berechnungen einfließen sowie bei Darlehen die prognostizierten Sondertilgungen berücksichtigt werden.
Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung des Zinsrisikokoeffizienten anhand von Instrumenten der wertorientierten Zinsbuchsteuerung. Das Zinsänderungsrisiko wird als Value at Risk über das Verfahren der modernen historischen Simulation
dargestellt. Der Zinsrisikokoeffizient wird monatlich ermittelt. Dabei werden für variable Produkte aus der Analyse des Zinsanpassungsverhaltens der einzelnen Positionen Mischungsverhältnisse gleitender Geld- und Kapitalmarktzinsen abgeleitet.
Die Überwachung des Markpreisrisikos erfolgt im Bereich Gesamtbanksteuerung.
11
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das
Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
12 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert aus Weiterleitungsdarlehen.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber.
Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu
besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind.
Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht
frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe
S - Finanzgruppe
Seite: 36 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten
Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch
bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag
nur 38.650 TEUR belastet. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen
Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung
ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 5,97 Prozent.
Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Medianwerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten:
Medianwerte 2015
(in TEUR)
Summe Vermögenswerte
davon Aktieninstrumente
davon Schuldtitel
davon sonstige
Vermögenswerte
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
38.323
0
0
Beizulegender Zeitwert
der belasteten Vermögenswerte
0
0
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
1.724.563
0
815.517
0
Beizulegender Zeitwert
der unbelasteten Vermögenswerte
0
850.085
284.907
Zum Stichtag 31.12.2015 hat die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten.
Die nachfolgende Übersicht enthält die Medianwerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der
Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also
die Quellen der Belastung darstellen.
Medianwerte 2015
(in TEUR)
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
S - Finanzgruppe
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder
ausgeliehenen Wertpapiere
37.886
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene
Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
38.323
Seite: 37 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
13 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld gemäß Artikel 450 (2) CRR keine
Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
14 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per
31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die
Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht
genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse
auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 9,86 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle
Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
2
3
4
5
6
1
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum)
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken
konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden
Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen
wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß
Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung
der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge)
Anzusetzende
Werte
(in TEUR)
1.791.187
0
0
0
0
59.199
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
S - Finanzgruppe
Seite: 38 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Zeile
LRSum
EU-6a
EU-6b
7
8
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum)
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
Sonstige Anpassungen
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
Anzusetzende
Werte
(in TEUR)
0
0
1.802.830
1.862.029
Risikopositionswerte der CRRZeile
Einheitliches Offenlegungsschema für die VerschuldungsVerschuldungsLRCom
quote (LRCom)
quote
(in TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinan1
zierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch ein1.803.780
schließlich Sicherheiten)
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen wer2
-950
den)
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate,
1.802.830
3
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Derivative Risikopositionen
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h.
4
0
bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaf5
fungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewer0
tungsmethode)
EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
0
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für De6
rivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungs0
legungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäf7
0
ten)
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine
8
qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Ge0
schäfte)
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kredit9
0
derivaten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und
10
0
Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate)
Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4
0
11
bis 10)
S - Finanzgruppe
Seite: 39 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT;
12
ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als
0
Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und 13
forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungs0
geschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfi14
0
nanzierungsgeschäften (SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): AufEU-14a schlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b
0
Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
0
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine
EU-15a qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wert0
papierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften
0
16
insgesamt (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Andere außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
184.265
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträ18
-125.066
ge)
Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zei59.199
19
len 17 und 18)
Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und
außerbilanziell)
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr.
EU-19a 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen
0
(Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr.
EU-19b 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und
0
außerbilanziell))
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
183.564
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
1.862.029
21
(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
9,86
22
Verschuldungsquote
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition
EU-23
ja
der Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429
EU-24
0
Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
S - Finanzgruppe
Seite: 40 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Risikopositionswerte
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne
der CRRZeile
Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausVerschuldungsquote
LRSpl
genommen Risikopositionen) – (LRSpl)
(in TEUR)
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, WertEU-1
papierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risi1.803.780
kopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
0
EU-3
EU-4
EU-5
EU-6
EU-7
EU-8
EU-9
EU-10
EU-11
EU-12
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
Institute
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine
Kreditverpflichtungen sind)
1.803.780
232.007
427.624
3.220
238.711
0
335.104
187.695
51.690
327.729
Bitterfeld-Wolfen, 16.06.2016
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
S - Finanzgruppe
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
15 Anhang
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (kündbar)
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Kreissparkasse
Anhalt-Bitterfeld
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
9
Nennwert des Instruments
k. A.
Ergänzungskapital
Solo
SparkassenKapitalbrief
4.494 TEUR
13.824 TEUR
9a
Ausgabepreis
100
9b
Tilgungspreis
100
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
2005-2012
Mit Verfallstermin
2015-2022
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
ja
Coupons/Dividenden
S - Finanzgruppe
fest
0,95% bis
4,25% nominal
Nein
Nein
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k. A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
S - Finanzgruppe
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Bedingungen des Kapitalinstrumentes „kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck)
S - Finanzgruppe
Seite: 44 von 60
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S - Finanzgruppe
Seite: 45 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (nicht kündbar)
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für
Privatplatzierung)
3
Für das Instrument geltendes Recht
Kreissparkasse
Anhalt-Bitterfeld
k. A.
Bundesrepublik
Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen,
Stand letzter Meldestichtag)
500 TEUR
500 TEUR
k. A.
Ergänzungskapital
Solo
SparkassenKapitalbrief
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
100
9b
Tilgungspreis
100
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
2023
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
nein
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k. A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k. A.
Passivum –
fortgeführter
Einstandswert
2013
Mit Verfallstermin
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
fest
1,93% nominal
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich)
Zwingend
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den
Betrag)
Zwingend
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
Nein
Nein
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
S - Finanzgruppe
Seite: 46 von 60
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34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
k. A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument
nennen)
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
S - Finanzgruppe
Seite: 47 von 60
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Bedingungen des Kapitalinstrumentes „nicht kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck)
S - Finanzgruppe
Seite: 48 von 60
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S - Finanzgruppe
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Art und Beträge der Eigenmittelelemente (in TEUR) per 31.12.2015
(A) BETRAG AM
TAG DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN
DER VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE
UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
k. A.
1a
davon: Art des Finanzinstruments 1
k. A.
1b
davon: Art des Finanzinstruments 2
k. A.
Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
1c
davon: Art des Finanzinstruments 3
k. A.
Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
(und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das CET1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
Von unabhängiger Seite geprüfte
Zwischengewinne, abzüglich aller
vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
89.774,3
k. A.
26 (1) (c)
26 (1)
94.740,0
k. A.
26 (1) (f)
486 (2)
k. A.
k. A.
483 (2)
k. A.
k. A.
84, 479, 480
k. A.
26 (2)
3a
4
5
5a
S - Finanzgruppe
26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis
der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3
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5b*
Andere Elemente des harten Kernkapitals
k. A.
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
184.514,3
0,0
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
ausgenommen derjenigen, die aus
temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
Anstieg des Eigenkapitals, der sich
aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
Durch Veränderungen der eigenen
Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen
der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
S - Finanzgruppe
k. A.
-380,0
34, 105
36 (1) (b),
37, 472 (4)
-570,0
k. A.
36 (1) (c), 38,
472 (5)
k. A.
k. A.
33 (a)
k. A.
k. A.
36 (1) (d),
40, 159, 472
(6)
32 (1)
k. A.
33 (b)
k. A.
36 (1) (e),
41, 472 (7)
k. A.
k. A.
36 (1) (f), 42,
472 (8)
k. A.
k. A.
36 (1) (g),
44, 472 (9)
k. A.
k. A.
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
18
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
19
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
20
In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden
Posten, denen ein Risikogewicht
von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn
das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen
außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer
Betrag)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen
resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38
Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
22
Betrag, der über dem Schwellenwert
von 15 % liegt (negativer Betrag)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten
des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
24
In der EU: leeres Feld
S - Finanzgruppe
k. A.
36 (1) (h),
43, 45, 46,
49 (2) (3),
79, 472 (10)
k. A.
k. A.
36 (1) (i), 43,
45, 47, 48
(1) (b), 49 (1)
bis (3), 79,
470, 472
(11)
k. A.
k. A.
36 (1) (k)
k. A.
36 (1) (k) (i),
89 bis 91
k. A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1)
(b) 258
36 (1) (k)
(iii), 379 (3)
k. A.
36 (1) (c), 38,
48 (1) (a),
470, 472 (5)
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
48 (1), 470
(2)
36 (1) (i), 48
(1) (b), 470
(2) (b), 472
(11)
k. A.
k. A.
Seite: 52 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
26
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im
Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß
Artikel 467 und 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
2
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
1
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
2
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des
harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
k. A.
36 (1) (c), 38,
48 (1) (a),
470, 472 (5)
k. A.
36 (1) (a),
472 (3)
36 (1) (I)
k. A.
k. A.
0,0
0,0
k. A.
467
k. A.
467
k. A.
468
k. A.
468
0,0
481
-570,0
36 (1) (j)
-950,0
-570
29 Hartes Kernkapital (CET1)
183.564,3
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
31
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
S - Finanzgruppe
k. A.
51, 52
k. A.
Seite: 53 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
32
33
34
35
36
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva
eingestuft
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das AT1 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten zusätzlichen
Kernkapital zählende Instrumente
des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor
regulatorischen Anpassungen
k. A.
k. A.
486 (3)
k. A.
k. A.
483 (3)
k. A.
k. A.
85, 86, 480
k. A.
486 (3)
k. A.
k. A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische
Anpassungen
37
38
39
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte, Indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
S - Finanzgruppe
k. A.
52 (1) (b), 56
(a), 57, 475
(2)
k. A.
k. A.
56 (b), 58,
475 (3)
k. A.
k. A.
56 (c), 59,
60, 79, 475
(4)
k. A.
Seite: 54 von 60
s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
40
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
41
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom harten Kernkapital
in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
*
davon: Immaterielle Vermögensgegenstände
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Restbeträge in
Bezug auf vom Ergänzungskapital
in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinnes
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
S - Finanzgruppe
k. A.
56 (d), 59,
79, 475 (4)
-570
k
k. A.
-570,0
472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
-570,0
472 (4)
k. A.
0,0
477 (2), 477 (3), 477 (4)
k. A.
3, 467, 468,
481
k. A.
467
k. A.
468
k. A.
56 (e)
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42a
43
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu
bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird
(positiver Betrag)
Regulatorische Anpassungen des
zusätzlichen Kernkapitals (AT1)
insgesamt
570,0
36 (1) (j)
570,0
k. A.
44 Zusätzliches Kernkapital
0,0
(AT1)
45 Kernkapital (T1 = CET1 +
183.564,3
AT1 )
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und
Rücklagen
46
47
48
49
50
51
Kapitalinstrumente und das mit
ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit
ihnen verbundenen Agios, dessen
Anrechnung auf das T2 ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich
nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen
und AT1-Instrumente), die von
Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen
begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
Kreditrisikoanpassungen
2.338,4
62, 63
2.655,5
486 (4)
2.655,5
k. A.
483 (4)
k. A.
k. A.
87, 88, 480
k. A.
486 (4)
k. A.
62 (c) und
(d)
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
4.993,9
2.655,5
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
S - Finanzgruppe
k. A.
63 (b) (i), 66
(a), 67, 477
(2)
k. A.
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu
erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen
Übergangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1.
Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
56
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals in Bezug auf
Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom harten Kernkapital in Abzug zu
bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
S - Finanzgruppe
k. A.
66 (b), 68,
477 (3)
k. A.
k. A.
66 (c), 69,
70, 79, 477
(4)
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
66 (d), 69,
79, 477 (4)
k. A.
k. A.
k. A.
472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf
vom zusätzlichen Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender
Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Verluste
davon: ... mögliche Abzugs- und
Korrekturposten für nicht realisierte
Gewinnes
57
Regulatorische Anpassungen des
Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC
= T1 + T2)
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug
auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
60 Risikogewichtete Aktiva
insgesamt
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
62
63
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
S - Finanzgruppe
k. A.
475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4)
(a)
k. A.
467, 468,
481
k. A.
467
k. A.
468
k. A.
k. A.
4.993,9
188.558,2
k. A.
472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10)
(b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b),
475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477
(2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b)
874.944,2
21,0
92 (2) (a),
465
21,0
92 (2) (b),
465
21,6
92 (2) (c)
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s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
64
65
66
67
67a
68
69
70
71
Institutsspezifische Anforderung an
Kapitalpuffer (Mindestanforderung
an die harte Kernkapitalquote nach
Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a,
zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des
Gesamtforderungsbetrags)
davon: Kapitalerhaltungspuffer
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
davon: Systemrisikopuffer
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere
systemrelevante Institute (A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für
die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k. A.
CRD 128,
129, 130
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
CRD 131
13,6
CRD 128
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge
(vor Risikogewichtung)
72
73
74
75
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte, indirekte und synthetische
Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
[in EU-Verordnung nicht relevant]
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn
die Bedingungen von Artikel 38
Absatz 3 erfüllt sind)
S - Finanzgruppe
4.797,7
36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56
(c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70,
477 (4),
0,0
36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 )
0,0
36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5)
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Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen
in Bezug auf Forderungen, für die
der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen
in Bezug auf Forderungen, für die
der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von
Kreditrisikoanpassungen auf das
Ergänzungskapital im Rahmen des
auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
0,0
62
9.647,5
62
k. A.
62
k. A.
62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar
2022)
80
81
82
83
84
85
Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über
Obergrenze nach Tilgungen und
Fälligkeiten)
S - Finanzgruppe
k. A.
484 (3), 486 (2) und (5)
k. A.
484 (3), 486 (2) und (5)
k. A.
484 (4), 486 (3) und (5)
k. A.
484 (4), 486 (3) und (5)
8.229,5
484 (5), 486 (4) und (5)
k. A.
484 (5), 486 (4) und (5)
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