s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Offenlegungsbericht gemäß CRR zum 31.12.2015 S - Finanzgruppe Seite: 1 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 3 1 4 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 16 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 17 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 19 5.1 Gesamtbetrag der Risikopositionen 19 5.2 Geografische Verteilung der Risikopositionen 19 5.3 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen 20 5.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten 22 5.5 Definition überfälliger und notleidender Forderungen 23 5.6 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 23 5.7 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten 25 5.8 Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der Risikovorsorge 25 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 26 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 31 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 33 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 34 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 35 11 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 36 12 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 36 13 Vergütungspolitik (Art. 450) 38 14 Verschuldung (Art. 451) 38 15 Anhang 42 S - Finanzgruppe Seite: 2 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung ABS Asset-Backed Security AGG Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CDS Credit Default Swap CRR Capital Requirements Regulation CVA Credit Valuation Adjustment EBA European Banking Authority ECA Export Credit Agency ECAI External Credit Assessment Institution EWB Einzelwertberichtigung EWR Europäischer Wirtschaftsraum GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung IRB Internal Ratings-Based k. A. Keine Angabe (ohne Relevanz) KMU Kleine und mittlere Unternehmen KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) LCR Liquidity Coverage Ratio LiqV Liquiditätsverordnung LR Leverage Ratio Mio. EUR Millionen Euro OGA Organismen für gemeinsame Anlagen PWB Pauschalwertberichtigung SolvV Solvabilitätsverordnung TEUR Tausend Euro Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. S - Finanzgruppe Seite: 3 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 und 13 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) S - Finanzgruppe Seite: 4 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld • Art. 439 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat keine derivativen Finanzgeschäfte im Bestand) • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. • Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) • Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden zeitnah nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. S - Finanzgruppe Seite: 5 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Risikomanagementsystem, Strategien und Prozesse Die Überwachung und Steuerung von Risiken stellt einen integralen Bestandteil des Ertragsmanagements der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld dar und ist Teil der Gesamtbanksteuerung. Die Risikocontrolling-Funktion wird vom Bereichsleiter der Gesamtbanksteuerung wahrgenommen. Dieser ist direkt dem Vorstand unterstellt und hat alle notwendigen Befugnisse und uneingeschränkten Zugang zu den Informationen, die für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion ist bei wichtigen risikopolitischen Entscheidungen der Geschäftsleitung zu beteiligen. Diese können in der Abweichung von den Strategien bestehen, sofern diese Abweichung wesentliche Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil entfalten könnte. In Ausnahmefällen ist daher die Leitung der Risikocontrolling-Funktion bei einzelnen Kreditentscheidungen, die nicht mit den Strategien übereinstimmen, vor der Entscheidung des Kompetenzträgers zu beteiligen. Das Risikomanagement umfasst sowohl alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse, die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld erstellt werden, als auch Dienstleistungen, die sie von Dritten bezieht, sofern letztere von den Regelungen des § 25a Abs. 2 KWG erfasst werden. Ferner sind alle Mitarbeiter, Anlagen, Sach- und Organisationsmittel sowie Rechtsbeziehungen erfasst. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit angemessenes Risikomanagementsystem gemäß § 25a KWG, das kontinuierlich weiterentwickelt und den aktuellen Marktgegebenheiten angepasst wird. Von zentraler Bedeutung für das Risikomanagement sind die bankaufsichtlichen Rahmenbedingungen, vor allem die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)". Das Risikomanagementsystem gewährleistet die Risikoerkennung zum Schutz des Vermögens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld und stellt dem Vorstand die erforderlichen Informationen zur aktiven Steuerung der Risiken zur Verfügung. Im Rahmen der Risikosteuerung wurden folgende Risikokategorien identifiziert: • • • • • Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken, Operationelle Risiken, Sonstige Risiken. Gemäß den MaRisk und den internen Anweisungen werden die Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken als wesentliche Risiken eingestuft. Außerdem werden S - Finanzgruppe Seite: 6 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risiken als wesentlich eingestuft, wenn sie in der internen Risikoinventur eine bestimmte Risikokennzahl erreichen bzw. überschreiten. Die jährliche Bewertung erfolgt unter Einbindung der Gesamtbanksteuerung durch die risikotragenden Bereiche. Über die Ergebnisse wird der Vorstand informiert. Die Interne Revision prüft regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat eine Geschäfts- und Risikostrategie verabschiedet, die auch Ziele der Risikosteuerung für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten beinhaltet (z. B. die Kreditpolitik). Die Geschäfts- und Risikostrategie wird mindestens jährlich überprüft. Zur Erreichung der in der strategischen Ziele ist das Eingehen von Risiken aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig. Es werden bewusst nur Risiken eingegangen, die klar identifizierbar sind und beherrschbar erscheinen. Die geschäftspolitische Zielsetzung der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld lautet daher: • Risiken mit günstigem Chance-/ Risikoprofil werden bewusst eingegangen, • Risiken mit ungünstigem Chance-/ Risikoprofil sind zu vermindern bzw. zu kompensieren und • Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betrachtet sich demnach als risikobewusst. Entsprechend der Risikopräferenz sind die Risiken durch Maßnahmen der aktiven Risikosteuerung • zu vermeiden (Risiken werden nicht eingegangen), • zu vermindern (Verminderung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder Verlusthöhe, Versuch der Verbesserung der Beherrschbarkeit), • zu versichern (Übertragung auf Dritte) oder • selbst zu tragen. Die Betrachtungsweise ist periodenorientiert. Bei Marktpreisrisiken ergänzen wertorientierte Verfahren die periodenorientierten Darstellungen. Die Risikostrategie umfasst Entscheidungskriterien für das Abwägen von Chancen und Risiken, Obergrenzen für den Gesamtrisikoumfang (z. B. Verlustobergrenze) und Vorgaben zur Limitierung von wesentlichen Einzelrisiken. Sie beinhaltet außerdem strategische Grundaussagen. S - Finanzgruppe Seite: 7 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risikotragfähigkeit und Limitierung Die Ermittlung und Limitierung der periodenorientierten Risikotragfähigkeit wird unter Beachtung der MaRisk im Wesentlichen auf der Grundlage von Leitfäden der Sparkassenverbände vorgenommen. Die Einhaltung wird regelmäßig mittels einer Risikotragfähigkeitsrechnung durch den Bereich Gesamtbanksteuerung überwacht, bei der die aktuelle Entwicklung der Ertrags- und Risikolage einfließt. Die zugrunde liegenden Planwerte zur Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ergeben sich aus der Mittelfristigen Unternehmensplanung. Sie werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Ab dem Stichtag 31.12.2015 wurde die Berechnung der Risikotragfähigkeit von der Folgejahrbetrachtung auf eine rollierende 12-Monats-Sicht umgestellt. In diesem Zusammenhang wurde die Definition des Risikobegriffs von der bisherigen Betrachtung des Risikos als „Verlust“ hin zur „Gefahr einer negativen (unerwarteten) Abweichung von einem erwarteten GuVErgebnis“ angepasst. Damit werden die geplanten Bewertungsergebnisse bereits bei der Ermittlung des Risikodeckungspotentials berücksichtigt und nicht wie bisher als Risikowerte im Plan- und Risiko-Szenario angesetzt. Als steuerungsrelevantes Szenario wird das RisikoSzenario festgelegt. Hierfür erfolgt eine Limitierung im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung. Das Plan-Szenario wird zukünftig in der Mittelfristigen Unternehmensplanung sowie in der Ergebnisvorschaurechnung berücksichtigt und überwacht. Durch definierte Risikoszenarien sowie die Durchführung von Stresstests werden erhöhte Risiken identifiziert und eine zeitnahe Steuerung ermöglicht. Dabei werden folgende Risikoarten betrachtet: • Adressenausfallrisiken: - Bewertungsergebnis Kreditgeschäft (incl. Risiken aus Beteiligungen), - Adressenausfallrisiko Eigengeschäft, • Marktpreisrisiken: - Zinsspannenrisiken, - Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft, • Operationelle Risiken, • Sonstige Risiken (u. a. Liquiditätsrisiken). Auf Grundlage der vom Bereich Gesamtbanksteuerung ermittelten Risikotragfähigkeit werden vom Vorstand risikobegrenzende Limite für diese Risikoarten beschlossen. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung wird die Risikodeckungsmasse zur Abschirmung von Risiken definiert, woraus sich ein Limitsystem ableitet. Ziel des Risikomanagements ist, mit verbleibenden Eigenmitteln eine ausreichende Eigenmittelausstattung gemäß CRR sicherzustellen. S - Finanzgruppe Seite: 8 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Für das Risikoszenario werden auf Jahressicht Risiken im Gesamtwert von 71,1 Mio. EUR limitiert. Gemäß unseren Simulationsrechnungen werden die Limite eingehalten. Im Rahmen der Stresstests werden Sensitivitätsanalysen (Veränderung eines Risikofaktors) und multivariate Szenarioanalysen (Veränderung mehrerer Risikofaktoren) durchgeführt. Dabei werden neben aus der Historie abgeleiteten Stress-Szenarien auch hypothetisch aber wahrscheinlich mögliche Veränderungen von Risikoparametern verwendet. Ebenso werden inverse Stresstests abgebildet. Adressenausfallrisiko Adressenausfallrisiken beinhalten die Gefahr, dass infolge der Bonitätsveränderung oder des Ausfalls eines Kreditnehmers Verluste entstehen. Hiervon sind sowohl bilanzwirksame Forderungen (z.B. Kredite und Wertpapiere) als auch nicht bilanzwirksame Ansprüche (z.B. Derivate) betroffen. Das Adressenausfallrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko aus direkten Kundenverbindungen auch das Emittenten- und Kontrahentenrisiko. Diese Risiken werden durch die sorgfältige Auswahl der Vertragspartner nach den Grundsätzen der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Limite begrenzt. Dazu wurden Mindestbonitäten für Emittenten, Größenklassenlimitierungen pro Gruppe verbundener Unternehmen und Branchenvorgaben festgelegt. Handelsgeschäfte dürfen nur mit Emittenten und Kontrahenten im Rahmen der vergebenen Limitierung bzw. auf Basis der geregelten Soforthandelslinien abgeschlossen werden. Zur Erhebung und Quantifizierung des Adressenausfallrisikos im Kundenkreditgeschäft erfolgt eine regelmäßige Analyse der Fähigkeiten der Kreditnehmer, Zinszahlungen und Tilgungen zu erbringen. Die Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH (SR) sind integraler Bestandteil der Kreditrisikosteuerung und basieren auf modernen statistischen Verfahren, die anhand langjähriger Ratingerfahrung die Konsistenz der Prognosen mit den Beobachtungen prüfen. Die Verantwortung für die Methoden der Risikoklassifizierung und Risikofrüherkennung obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditcenter. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsbetrachtung erfolgt eine Limitierung dieser Risikoart. Über Aussagen zu Größenklassen, Ratingeinstufungen, Branchenverteilungen und der Kreditvergabe (Neugeschäft) werden Steuerungsimpulse gegeben. Der potenzielle Risikovorsorgebedarf im Kundenkreditgeschäft wird zum 30. Juni, 30. September sowie zum 30. November eines Geschäftsjahres ermittelt und mit dem prognostizierten Bewertungsergebnis verglichen. Diese Ergebnisse werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse auf Gesamtbankebene berücksichtigt. S - Finanzgruppe Seite: 9 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Die Verantwortung für die Prozesse und die Entscheidungen in Bezug auf die Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft obliegt dem marktunabhängigen Bereich Kreditservice/Abwicklung/ Recht. Die Verlustrisiken im Kundenkreditgeschäft werden mittels Portfoliomodell der SR ermittelt. Mit dem Tool „Sparkassen-Credit-PortfolioView Kompakt“ (CPV Kompakt) wird die Entwicklung der einzelnen Kreditnehmer in einem spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Dabei werden sowohl makroökonomische Rahmenbedingungen (z.B. Ausfallwahrscheinlichkeiten bestimmter Branchen, Korrelationen, Migrationsmatrizen), als auch die aktuelle Portfoliostruktur inkl. der Rating- und Sicherheitensituation (auch unter Berücksichtigung von Konzentrationsrisiken) berücksichtigt. Die Simulationsergebnisse der Szenarien werden zu einer Verlust-/ Wertänderungsverteilung zusammengeführt. Aus der Verteilung lassen sich wichtige Kennzahlen, wie bspw. der erwartete und unerwartete Verlust ableiten. Die Ergebnisse können direkt in die Risikotragfähigkeitsberechnung (Risikoszenario) und in Stresstests einfließen. Aufgrund unserer Berechnungen wurden die Adressenausfallrisiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung auf 9,7 Mio. EUR im Kundenkreditgeschäft (inkl. Beteiligungen) und 10,1 Mio. EUR im Eigengeschäft limitiert. Das Adressenausfallrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt. Marktpreisrisiko Unter Marktpreisrisiko wird die Gefahr verstanden, dass sich Marktpreise von Sachgütern oder Finanztiteln auf Grund von Änderungen der Marktlage zu Ungunsten des Inhabers entwickeln. Das Marktpreisrisiko schließt das Zinsspannenrisiko ein. Marktpreisrisiken werden im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung limitiert. Die Bestände des Eigengeschäftes werden täglich IT-gestützt bezüglich ihres Risikogehalts gemessen. Die Betrachtung umfasst die Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-, Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung. Zur Berechnung von Spreadrisiken werden historische Spreaddaten aus Zeitreihen für Bankenanleihen und Corporates genutzt, jeweils bezogen auf die Ratingklasse und die Restlaufzeit des Wertpapiers. Für Ratings im Non-Investment-Bereich liegen keine historischen Spreaddaten vor, so dass hierfür eigene Berechnungen auf der Grundlage von CDS-Daten durchgeführt werden. Für die Bewertung von Immobilienfonds werden historische Fondsdaten zugrunde gelegt. S - Finanzgruppe Seite: 10 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurden für Bewertungsrisiken im Wertpapiergeschäft ein Limit von 42,8 Mio. EUR und für Zinsspannenrisiken von 3,0 Mio. EUR eingeräumt. Das Marktpreisrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt. Bezüglich der Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene wird auf Punkt 10 „Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)“ verwiesen. Liquiditätsrisiko Unter dem Liquiditätsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die Kreissparkasse AnhaltBitterfeld ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann oder inakzeptable Verluste entstehen. Es besteht ein mehrstufiges Verfahren, das neben dem kurzfristigen (täglichen) Liquiditätsmanagement auch eine strategische Betrachtung vorsieht. Das Liquiditätsrisiko wird darüber hinaus durch eine ausreichende Liquiditätsvorsorge begrenzt. Die regulatorischen Vorgaben der LiqV sowie der LCR sind zu erfüllen. Das interne Liquiditätsmanagementsystem betrachtet die Zahlungsverpflichtungen und die dafür vorhandenen Zahlungsmittel dynamisch und berücksichtigt dabei auch Stressszenarien. Somit ist die jederzeitige Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Kreissparkasse AnhaltBitterfeld gewährleistet. Das verwendete Verfahren basiert auf Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes. In einer Zahlungsstrombilanz werden Liquiditätsströme unter realistischen und weniger wahrscheinlichen Bedingungen (Risiko- und Stressszenarien) dargestellt und analysiert. Es wurde eine Überlebensdauer (survival period) für die Liquidität festgelegt, worüber möglicherweise notwendiger strategischer Liquiditätsbedarf identifiziert werden kann. Im Rahmen dieser Beurteilung erfolgt auch eine Analyse der Refinanzierungsquellen. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat interne Warnmarken für die Kennzahlen gemäß LiqV und LCR definiert, welche über den aufsichtsrechtlichen Vorgaben liegen. Die Überwachung des Liquiditätsrisikos findet im Bereich Gesamtbanksteuerung statt. Im Risikoszenario werden in der kumulierten Sicht ausreichende Liquiditätsüberschüsse ausgewiesen, dass heißt, die Reichweite der Liquidität beträgt 58 Monate, was nahezu dem gesamten Betrachtungszeitraum entspricht. In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde für das Liquiditätsrisiko innerhalb der Position „Sonstige Risiken“ ein Limit von 5,0 Mio. EUR eingeräumt. Das Liquiditätsrisiko wird seitens der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld als vertretbar eingeschätzt. S - Finanzgruppe Seite: 11 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Operationelles Risiko Unter dem operationellen Risiko wird die Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der (internen) Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld limitiert operationelle Risiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung. Operationelle Risiken werden sowohl aus vorheriger als auch aus nachträglicher Sicht betrachtet (Ex-ante und Ex-post Methode). Den operationellen Risiken wird mit zahlreichen Maßnahmen entgegengewirkt. Branchentypisch werden hohe Anforderungen an die Sicherheit der eingesetzten IT-Systeme gestellt. Dies gilt für die Verfügbarkeit und Integrität der Systeme und Daten im Rechenzentrum, für die in der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld betriebenen Systeme und für die betriebenen Netzwerke sowohl für die Sicherheit des laufenden Betriebes als auch für die Notfallvorsorge. Rechtliche Risiken werden u. a. durch Verwendung von rechtlich geprüften Vertragsformulierungen und den Einsatz der auch gesetzlich geforderten Sicherheits-, Complianceund Geldwäschebeauftragten begrenzt. Schließlich werden operationelle Risiken durch die laufende Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter reduziert. Versicherbare Gefahrenpotenziale werden durch Versicherungsverträge im banküblichen Umfang abgeschirmt. Zur Regelung der Arbeitsabläufe bestehen zentrale Vorgaben durch Vorstandsanweisungen. Weiterhin bestehen Regelungen für das Verhalten bei Notfällen. Diese werden turnusmäßig auf Wirksamkeit überprüft. Die Schadensfälle werden systematisch erfasst. Im Geschäftsjahr 2015 sind keine bedeutenden Risiken oder Schadensfälle ab einem Betrag von 100 TEUR aufgetreten. In der Risikotragfähigkeitsrechnung wurde für operationelle Risiken ein Limit von 0,5 Mio. EUR eingeräumt. Die operationellen Risiken sind aus Sicht der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld vertretbar. Risikokonzentrationen Risikokonzentrationen bestehen im Bereich der Adressenausfallrisiken aufgrund der umfangreichen mittelbaren Beteiligungen an anderen Instituten der S-Finanzgruppe. Das Verlustrisiko wird durch Kreditnehmerlimite begrenzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der HaftungsS - Finanzgruppe Seite: 12 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verbund der Sparkassenorganisation die Liquidität und Solvenz der angeschlossenen Institute sichert. Des Weiteren bestehen Risikokonzentrationen im Bereich der Marktpreisrisiken (Zinsänderungs- und Spreadrisiken). Simulationen zu Zinsspannenrisiken führen zu keinen signifikanten Risikobeträgen. Risiken für die Bewertung von Wertpapieren können durch Umwidmungsmaßnahmen (verbunden mit dem Wahlrecht einer Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip) begegnet werden. Spreadrisiken werden im Rahmen der Ermittlung des handelsrechtlichen Marktpreisrisikos ergänzend ermittelt und berücksichtigt. Aus den Spreadaufschlägen sind derzeit keine erhöhten Risiken ableitbar. Die bestehenden Risikokonzentrationen werden als vertretbar eingeschätzt. Risikoberichterstattung Die turnusmäßige Risikoberichterstattung im Sinne der MaRisk erfolgt durch den Bereich Gesamtbanksteuerung. Der vierteljährliche Risikobericht gemäß MaRisk beinhaltet neben einer Darstellung der Adressenausfall- und Marktpreisrisiken die Überprüfung der Risikotragfähigkeitsrechnung einschließlich der Limitauslastungen, der Szenarioanalysen zum strategischen Liquiditätsrisiko und die Ergebnisse der Stresstests. Weiterhin wird der Vorstand einmal jährlich über die Ergebnisse der Risikoinventur und die den operationellen Risiken zuzuordnenden Schadensfälle informiert. Täglich werden der Überwachungsvorstand und die Abteilung Treasury/Handel über die Adressenausfall- und Marktpreisrisiken im Eigengeschäft informiert. Weiter bestehen Regelungen zur anlassbezogenen Berichtspflicht an den Vorstand bei eingetretenen Limitüberschreitungen sowie zur Ad-hoc-Informationspflicht gegenüber dem Vorstand bei Eintreten wesentlicher Ereignisse. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Im abgelaufenen Geschäftsjahr standen ausreichende Risikodeckungsmassen zur Abdeckung der im Rahmen des Risikoszenarios quantifizierten Risiken zur Verfügung. Zur Messung und Überwachung der wesentlichen Risiken bestehen angemessene Verfahren und Methoden. Dabei wird auch zukünftig sichergestellt, dass Risiken nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Risikodeckungspotenziale eingegangen werden. Das Geschäftsumfeld ist nach wie vor von schwierigen Rahmenbedingungen geprägt, u. a. durch konjunkturelle Risiken und geopolitische Unsicherheiten, der anhaltenden Niedrigzinsphase sowie der demografischen Entwicklung im Geschäftsgebiet. Die höchsten Risiken werS - Finanzgruppe Seite: 13 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld den für die Bewertung des Wertpapiergeschäftes bei einem starken Anstieg des Zinsniveaus in Verbindung mit der Ausweitung von Spreadrisiken und dem gleichzeitigen Eintritt signifikanter Ratingverschlechterungen im Kundenkredit- und Eigengeschäft gesehen. Die Unternehmensentwicklung kann außerdem durch einschneidende Gerichtsurteile zu Gebühren und Entgelten von Banken und Sparkassen beeinflusst werden. Auf Grund der geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der zufriedenstellenden Risikosituation wird die Risikolage als vertretbar erachtet. Bestandsgefährdende Risiken bestehen nicht. Die Anforderungen nach Art. 435 (1) CRR sind ebenfalls Gegenstand der Darstellung im Lagebericht nach § 289 HGB. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4.2 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) Ordentliche Mitglieder des Vorstands Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Anzahl der Leitungsfunktionen 0 0 Anzahl der Aufsichtsfunktionen 0 2 In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. S - Finanzgruppe Seite: 14 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG - im Sparkassengesetz des Landes SachsenAnhalt, in der Satzung sowie der Geschäftsanweisung für den Vorstand bzw. der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des AGG mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Leiter der Verwaltung des Trägers. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. S - Finanzgruppe Seite: 15 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB offengelegt. 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Überleitung Handelsbilanz zum 31.12.2015 Passivposition Bilanzwert TEUR 9. Na chra ngige Verbindl ichkei ten 11. Fonds für a llgemeine Ba nkris i ken 12. Eigenka pi ta l Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2015 Hartes Zusätzliches ErgänzungsKernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR TEUR 14.324 -9.330 1) 4.994 107.285 -12.545 2) 94.740 89.774 3) 89.774 8 -8 4) c) Gewi nnrückl a gen ca ) Si cherhei ts rückl a ge d) Bi la nzgewi nn Sons tige Überl eitungs korrekturen: Imma teri ell e Vermögens gegens tä nde (Artikel 36 CRR): -950 183.564 0 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2) Abzug der Zuführung (12.545 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3) Artikel 26 Abs. 1 Buchst. f) CRR 4) Abzug der Zuführung (8 TEUR) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) S - Finanzgruppe 4.994 Seite: 16 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015. Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld hat nachrangige Sparkassenkapitalbriefe als Ergänzungskapitalinstrumente begeben. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist dem Anhang zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. Überschreitungsbeträge gemäß Art. 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Hartes Kernkapital Kernkapital Mindestquote (gemäß Artikel 465 CRR i. V. m. Artikel 92 CRR) 4,5 % 6,0 % Ausmaß der Überschreitung 16,48 % 14,98 % 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angemessenheit der Eigenmittel der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld richtet sich nach den Vorschriften der CRR. Die Unterlegung des Kreditrisikos erfolgt nach der Methodik des Standardansatzes. Für sämtliche Marktrisiken werden die aufsichtsrechtlichen Standardmethoden angewendet. Der Unterlegungsbetrag für das operationelle Risiko wird nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Relevanz. S - Finanzgruppe Seite: 17 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2015 (in TEUR) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten 0 0 37 0 0 4.799 13.937 19.965 0 5.465 0 1.865 0 0 11.839 2.450 1.386 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz 0 Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 118 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko 0 Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren 0 0 0 CVA-Risiko Standardmethode 18 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz S - Finanzgruppe 8.234 Seite: 18 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente, sofern vorhanden, mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.957.112 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2015 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt 5.2 Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen 114.172 251.412 11.372 37.696 45.467 417.600 180.797 454.836 62.932 230.559 251.890 35.391 2.094.124 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die S - Finanzgruppe Seite: 19 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2015 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) Sonstige Posten Gesamt 5.3 Deutschland EWR Sonstige 18.380 238.507 8.727 0 0 133.966 198.591 458.388 61.149 95.411 0 0 37.696 45.467 104.745 6.124 89 26 0 0 0 0 0 0 387 513 2 37.150 278.850 38.087 1.471.795 194.857 0 0 484.415 0 0 0 902 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Zentralstaaten oder Zentralbanken Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds 31.12.2015 (in TEUR) Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Öffentliche Haushalte Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 18.380 0 95.411 0 0 0 0 238.507 0 0 5.027 0 0 129 0 37.696 0 0 238.711 0 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute S - Finanzgruppe 0 0 Seite: 20 von 60 Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds 31.12.2015 (in TEUR) Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Öffentliche Haushalte s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Positionen in Form von gedeckten 0 0 Investmentfonds (OGA-Fonds) 0 278.850 0 0 0 Sonstige Posten 0 0 0 0 38.087 521.599 278.850 333.918 129 38.087 31.12.2015 (in TEUR) Industrieunternehmen Öffentliche Stellen Sonstige Gesamt Baugewerbe 0 Verarbeitendes Gewerbe 0 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 221.785 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Schuldverschreibungen 0 7 0 0 0 Unternehmen 22.132 17.106 15.574 5.147 0 Davon: KMU 17.804 17.106 13.562 5.147 0 3.412 930 7.880 14.629 12 3.412 930 7.880 14.629 2 300 2.919 6.496 4.676 0 25.844 20.962 29.950 24.452 12 Mengengeschäft Davon: KMU Ausgefallene Positionen Gesamt S - Finanzgruppe Seite: 21 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 0 0 0 2.300 1.264 0 Internationale Organisationen 0 0 0 45.467 0 0 0 Positionen in Form von gedeck- 0 0 0 10.222 0 0 0 Unternehmen 2.839 7.592 2.912 25.299 52.029 46.965 7.507 Davon: KMU 2.839 7.592 2.912 19.185 52.029 43.259 0 2.029 14.636 3.415 2.092 8.243 27.231 374.481 2.029 14.636 3.415 2.092 8.243 27.231 0 0 6.369 917 2.215 11.405 5.536 20.344 4.868 28.597 7.244 85.295 73.977 80.996 402.332 Privatpersonen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Öffentliche Stellen Organisationen ohne Erwerbszweck Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 31.12.2015 (in TEUR) Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen ten Schuldverschreibungen Mengengeschäft Davon: KMU Ausgefallene Positionen Gesamt 5.4 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2015 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) S - Finanzgruppe < 1 Jahr > 5 Jahre 22.419 43.451 386 10.017 0 51.093 25.787 112.739 14.890 1 Jahr bis 5 Jahre 27.215 82.410 0 0 35.305 138.791 48.570 41.261 5.980 46.041 269.440 108.573 9.410 77.392 0 64.158 112.646 8.341 27.679 10.162 48.827 130.744 304.990 40.308 Seite: 22 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 31.12.2015 (in TEUR) Sonstige Posten Gesamt 5.5 < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre 0 497.515 22.483 618.746 > 5 Jahre 15.604 840.851 Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Direktabschreibungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2015 (in TEUR) Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Gesamtbetrag notleidender Forderungen 5.6 Banken 0 0 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 0 0 0 Privatpersonen 20.245 8.450 0 159 514 -84 0 8.283 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon 31.253 11.428 0 22 -1.897 -117 0 15.574 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 57 22 0 0 2 0 0 210 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 173 173 0 0 -638 0 0 1.224 Verarbeitendes Gewerbe 7.380 3.875 0 10 734 -22 0 1.186 S - Finanzgruppe Seite: 23 von 60 1.303 0 0 72 -68 0 1.488 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4.368 1.550 0 0 -18 -4 0 2.833 747 438 0 12 23 -4 0 182 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1.993 317 0 0 104 0 0 396 Grundstücks- und Wohnungswesen 7.117 1.834 0 0 -1.854 0 0 5.858 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5.432 1.916 0 0 -322 -19 0 2.197 28 22 0 0 -6 0 0 0 0 0 4.219 0 2.240 0 406 0 51.526 19.900 4.219 181 851 201 406 23.857 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt Bestand Rückstellungen Bestand PWB Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 3.986 Direktabschreibungen Bestand EWB Baugewerbe Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2015 (in TEUR) Eingänge auf abgeschriebene Forderungen s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Im Rahmen der Offenlegung verzichtet die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld auf eine Untergliederung der Eingänge auf abgeschriebene Forderungen i. H. v. 406 TEUR sowie der Pauschalwertberichtigungen i. H. v. 4.219 TEUR (jeweils Position „Sonstige“). In der internen Steuerung werden diese Daten ebenfalls nicht verwendet und auch nicht EDV-technisch nachgehalten. Gleiches gilt für die Veränderungen der (Position „Sonstige“). Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 851 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. S - Finanzgruppe Seite: 24 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Deutschland EWR Sonstige Gesamt 5.8 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Bestand Rückstellungen Bestand PWB Bestand EWB 31.12.2015 (in TEUR) Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Gesamtbetrag notleidender Forderungen 5.7 51.436 19.831 181 23.849 90 69 0 6 0 0 0 2 51.526 19.900 181 23.857 4.219 Ansätze und Methoden zur Bestimmung sowie Entwicklung der Risikovorsorge Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. S - Finanzgruppe Seite: 25 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. 31.12.2015 (in TEUR) Anfangsbestand Zuführung Inanspruchnahme Auflösung Endbestand Einzelwertberichtigungen 21.761 3.789 -4.990 -660 19.900 Rückstellungen 371 10 -198 -2 181 Pauschalwertberichtigungen 1.979 2.240 0 0 4.219 24.111 6.039 -5.188 -662 24.300 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. S - Finanzgruppe Seite: 26 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risikopositionswerte vor Berücksichtigung von Kreditrisikominderung: Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt S - Finanzgruppe 113.791 0 0 0 0 0 232.070 0 1 0 0 0 5.028 37.696 0 0 3.306 0 0 0 0 0 0 0 45.467 0 0 0 0 0 101.784 0 0 0 0 0 0 0 33.442 0 0 0 0 0 0 0 103.485 8.100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 231.718 0 0 289 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 130.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20.760 556.596 0 361.718 0 36.749 0 0 0 111.874 0 0 Seite: 27 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risikogewicht in % 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt S - Finanzgruppe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 348.885 0 0 185.371 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.374 41.897 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19.838 0 121.051 30.626 7.962 0 0 0 0 0 0 0 0 368.723 17.327 365.749 0 49.859 0 0 0 0 0 0 Seite: 28 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risikopositionswerte nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung: Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt S - Finanzgruppe 114.598 0 0 0 0 0 233.070 0 1 0 0 0 6.199 0 2.306 0 0 0 37.696 0 0 0 0 0 45.467 0 0 0 0 0 101.784 0 0 0 0 0 41.229 0 0 0 0 0 103.485 8.100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 231.718 0 0 289 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 130.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20.760 559.574 0 361.718 0 43.536 0 0 0 111.874 0 0 Seite: 29 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risikogewicht in % 75 100 150 250 370 1250 Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Verbriefungspositionen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt S - Finanzgruppe 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 347.261 0 181.885 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9.214 39.402 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 19.838 121.051 7.962 0 0 0 0 30.626 0 0 0 0 0 367.099 17.327 360.103 0 47.364 0 0 0 0 0 0 Seite: 30 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute - Standard & Poors Rating Services - Moody’s Investors Service Unternehmen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder - sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu S - Finanzgruppe Seite: 31 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet, es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips dem Buchwert. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. 31.12.2015 (in TEUR) Strategische Beteiligungen Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert Börsenwert 25.509 25.509 0 0 0 0 25.509 25.509 0 0 2.725 2.725 0 0 0 0 2.725 2.725 0 0 51 51 0 davon börsengehandelte Positionen 0 0 0 davon nicht börsennotiert, aber zu ei- 0 0 davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligungen davon börsengehandelte Positionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen S - Finanzgruppe Seite: 32 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 31.12.2015 (in TEUR) Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert Börsenwert nem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen Gesamt 51 51 28.285 28.285 0 Im Berichtsjahr sind Erfolge i. H. v. 52 TEUR aus Beteiligungsabgängen entstanden. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keinen Gebrauch. Die Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist anweislich geregelt und in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten, wird grundsätzlich mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Regelungen in unseren Organisationsrichtlinien getroffen. Dabei werden die Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes zugrunde gelegt. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Marktfolge und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditminderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld im Kontext ihrer Geschäftsund Risikostrategie. Für aufsichtsrechtliche Zwecke werden als Sicherheiteninstrumente ausschließlich Bürgschaften und Garantien risikomindernd in Anrechnung gebracht. Bei den Gewährleistungsgebern handelt es sich um öffentliche Stellen. Aufgrund dieser Adressaten erwachsen daraus keine wesentlichen Risiken. S - Finanzgruppe Seite: 33 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld nutzt zur Absicherung von wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Eine Privilegierung im Kreditrisikostandardansatz erfolgt nicht. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: 31.12.2015 (in TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGA-Fonds) Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 9 Finanzielle Sicherheiten 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gewährleistungen und Kreditderivate 0 0 1.000 0 0 0 3.485 1.624 0 4.655 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.764 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle im Sinne von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich keine Eigenmittelanforderungen. S - Finanzgruppe Seite: 34 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Zinsänderungsrisiken werden regelmäßig betrachtet. Die Periodenbetrachtung umfasst die Ermittlung der Auswirkungen von Abschreibungs-, Rückstellungs- und Veräußerungsverlusten aus Handelsgeschäften auf die Gewinn- und Verlustrechnung. In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich anhand des Konzepts der gleitenden Durchschnitte in Folge einer veränderten Geschäfts- und Zinsstruktur berechnet. Die Zinsreagibilität wird durch Mischungsverhältnisse bestimmt. Die Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen unter Berücksichtigung der besonderen Zinssituation (Niedrigzinsphase) angesetzt. Bei der Geschäftsstruktur werden die in der Mittelfristigen Unternehmensplanung formulierten Ziele berücksichtigt. Vierteljährlich werden verschiedene Zinsszenarien und deren Auswirkungen auf das erwartete Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis nach Bewertung der Kreissparkasse AnhaltBitterfeld simuliert, so z. B. die Auswirkungen einer Parallelverschiebung der gesamten Zinsstrukturkurve um 100 bzw. 200 Basispunkte, ausgewählter Grenzzinsszenarien des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes bzw. Marktrisikoszenarien nach Maßgabe der Deutschen Bundesbank (vgl. Finanzmarktstabilitätsbericht November 2007, S. 107 Tab. 2.1 der Deutschen Bundesbank). Bei Eintreten einer Zinsveränderung über Nacht (+200 Basispunkte) verringert sich das Betriebsergebnis nach Bewertung vor Reservenbildung um 28.983 TEUR gegenüber dem Planszenario. Im Fall einer plötzlichen Zinssenkung um 200 Basispunkte erhöht sich das Betriebsergebnis nach Bewertung um 96 TEUR gegenüber dem Planszenario. Nach den zum Stichtag 31.12.2015 durchgeführten Szenarien ergibt sich die höchste Belastung beim Zinsszenario „PPP“. Bei diesem Szenario werden Zinssteigerungen von z.B. 363 Basispunkten im 1-Monats-Satz und 215 Basispunkten im 10-Jahres-Satz innerhalb eines Jahres simuliert. Die Abschreibungen auf Grund schwebender Verluste bei Wertpapieren werden in den Folgejahren durch die Restlaufzeitverkürzung bzw. Fälligkeit wieder aufgeholt. Ein Zinsanstieg „über Nacht“ um 200 Basispunkte würde im laufenden Geschäftsjahr ebenfalls zu hohen Abschreibungen bei Wertpapieren führen, welche aber auch in den nachfolgenden Geschäftsjahren wieder ausgeglichen werden können. Innerhalb der Szenarioberechnungen werden implizite Optionen bei Kundengeschäften berücksichtigt, indem empirisch ermittelte Kündigungsquoten bei kündbaren Einlagen in die S - Finanzgruppe Seite: 35 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Berechnungen einfließen sowie bei Darlehen die prognostizierten Sondertilgungen berücksichtigt werden. Zur Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfolgt die Berechnung des Zinsrisikokoeffizienten anhand von Instrumenten der wertorientierten Zinsbuchsteuerung. Das Zinsänderungsrisiko wird als Value at Risk über das Verfahren der modernen historischen Simulation dargestellt. Der Zinsrisikokoeffizient wird monatlich ermittelt. Dabei werden für variable Produkte aus der Analyse des Zinsanpassungsverhaltens der einzelnen Positionen Mischungsverhältnisse gleitender Geld- und Kapitalmarktzinsen abgeleitet. Die Überwachung des Markpreisrisikos erfolgt im Bereich Gesamtbanksteuerung. 11 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 12 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert aus Weiterleitungsdarlehen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe S - Finanzgruppe Seite: 36 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag nur 38.650 TEUR belastet. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 5,97 Prozent. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Medianwerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Medianwerte 2015 (in TEUR) Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente davon Schuldtitel davon sonstige Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte 38.323 0 0 Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 0 0 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 1.724.563 0 815.517 0 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 0 850.085 284.907 Zum Stichtag 31.12.2015 hat die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld keine Wertpapiere als Sicherheiten erhalten. Die nachfolgende Übersicht enthält die Medianwerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2015 (in TEUR) Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten S - Finanzgruppe Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere 37.886 Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 38.323 Seite: 37 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 13 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 14 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 9,86 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 2 3 4 5 6 1 Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum) Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) Anzusetzende Werte (in TEUR) 1.791.187 0 0 0 0 59.199 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR S - Finanzgruppe Seite: 38 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Zeile LRSum EU-6a EU-6b 7 8 Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Anzusetzende Werte (in TEUR) 0 0 1.802.830 1.862.029 Risikopositionswerte der CRRZeile Einheitliches Offenlegungsschema für die VerschuldungsVerschuldungsLRCom quote (LRCom) quote (in TEUR) Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinan1 zierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch ein1.803.780 schließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen wer2 -950 den) Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, 1.802.830 3 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. 4 0 bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaf5 fungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewer0 tungsmethode) EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode 0 Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für De6 rivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungs0 legungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäf7 0 ten) (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine 8 qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Ge0 schäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kredit9 0 derivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und 10 0 Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopositionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 0 11 bis 10) S - Finanzgruppe Seite: 39 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; 12 ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als 0 Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und 13 forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungs0 geschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfi14 0 nanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): AufEU-14a schlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b 0 Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften 0 (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine EU-15a qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wert0 papierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften 0 16 insgesamt (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 184.265 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträ18 -125.066 ge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zei59.199 19 len 17 und 18) Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. EU-19a 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen 0 (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. EU-19b 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und 0 außerbilanziell)) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 183.564 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.862.029 21 (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 9,86 22 Verschuldungsquote Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition EU-23 ja der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 EU-24 0 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 S - Finanzgruppe Seite: 40 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Risikopositionswerte Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne der CRRZeile Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausVerschuldungsquote LRSpl genommen Risikopositionen) – (LRSpl) (in TEUR) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, WertEU-1 papierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risi1.803.780 kopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs 0 EU-3 EU-4 EU-5 EU-6 EU-7 EU-8 EU-9 EU-10 EU-11 EU-12 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positionen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 1.803.780 232.007 427.624 3.220 238.711 0 335.104 187.695 51.690 327.729 Bitterfeld-Wolfen, 16.06.2016 Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld S - Finanzgruppe Seite: 41 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 15 Anhang Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (kündbar) 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments k. A. Ergänzungskapital Solo SparkassenKapitalbrief 4.494 TEUR 13.824 TEUR 9a Ausgabepreis 100 9b Tilgungspreis 100 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin Passivum – fortgeführter Einstandswert 2005-2012 Mit Verfallstermin 2015-2022 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. ja Coupons/Dividenden S - Finanzgruppe fest 0,95% bis 4,25% nominal Nein Nein Seite: 42 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. S - Finanzgruppe Seite: 43 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Bedingungen des Kapitalinstrumentes „kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck) S - Finanzgruppe Seite: 44 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld S - Finanzgruppe Seite: 45 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief (nicht kündbar) 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 500 TEUR 500 TEUR k. A. Ergänzungskapital Solo SparkassenKapitalbrief 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis 100 9b Tilgungspreis 100 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 2023 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Passivum – fortgeführter Einstandswert 2013 Mit Verfallstermin Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex fest 1,93% nominal 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar Nein Nein 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. S - Finanzgruppe Seite: 46 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. S - Finanzgruppe Seite: 47 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Bedingungen des Kapitalinstrumentes „nicht kündbarer Sparkassen-Kapitalbrief“ (Vordruck) S - Finanzgruppe Seite: 48 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld S - Finanzgruppe Seite: 49 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Art und Beträge der Eigenmittelelemente (in TEUR) per 31.12.2015 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k. A. 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 k. A. 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 k. A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 89.774,3 k. A. 26 (1) (c) 26 (1) 94.740,0 k. A. 26 (1) (f) 486 (2) k. A. k. A. 483 (2) k. A. k. A. 84, 479, 480 k. A. 26 (2) 3a 4 5 5a S - Finanzgruppe 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Seite: 50 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 5b* Andere Elemente des harten Kernkapitals k. A. 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 184.514,3 0,0 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) S - Finanzgruppe k. A. -380,0 34, 105 36 (1) (b), 37, 472 (4) -570,0 k. A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k. A. k. A. 33 (a) k. A. k. A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) k. A. 33 (b) k. A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. k. A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. k. A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. k. A. Seite: 51 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 18 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld S - Finanzgruppe k. A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. k. A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. k. A. 36 (1) (k) k. A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 k. A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. k. A. k. A. k. A. 48 (1), 470 (2) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470 (2) (b), 472 (11) k. A. k. A. Seite: 52 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt k. A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k. A. 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) k. A. k. A. 0,0 0,0 k. A. 467 k. A. 467 k. A. 468 k. A. 468 0,0 481 -570,0 36 (1) (j) -950,0 -570 29 Hartes Kernkapital (CET1) 183.564,3 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 31 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft S - Finanzgruppe k. A. 51, 52 k. A. Seite: 53 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 32 33 34 35 36 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k. A. k. A. 486 (3) k. A. k. A. 483 (3) k. A. k. A. 85, 86, 480 k. A. 486 (3) k. A. k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 39 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte, Indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) S - Finanzgruppe k. A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. k. A. 56 (b), 58, 475 (3) k. A. k. A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. Seite: 54 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 40 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 * davon: Immaterielle Vermögensgegenstände 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) S - Finanzgruppe k. A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) -570 k k. A. -570,0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) -570,0 472 (4) k. A. 0,0 477 (2), 477 (3), 477 (4) k. A. 3, 467, 468, 481 k. A. 467 k. A. 468 k. A. 56 (e) Seite: 55 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 42a 43 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 570,0 36 (1) (j) 570,0 k. A. 44 Zusätzliches Kernkapital 0,0 (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + 183.564,3 AT1 ) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 50 51 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft Kreditrisikoanpassungen 2.338,4 62, 63 2.655,5 486 (4) 2.655,5 k. A. 483 (4) k. A. k. A. 87, 88, 480 k. A. 486 (4) k. A. 62 (c) und (d) Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 4.993,9 2.655,5 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte, indirekte und synthetische Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) S - Finanzgruppe k. A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. Seite: 56 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 S - Finanzgruppe k. A. 66 (b), 68, 477 (3) k. A. k. A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. k. A. k. A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Seite: 57 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer 61 62 63 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) S - Finanzgruppe k. A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k. A. 467, 468, 481 k. A. 467 k. A. 468 k. A. k. A. 4.993,9 188.558,2 k. A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b), 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b), 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 874.944,2 21,0 92 (2) (a), 465 21,0 92 (2) (b), 465 21,6 92 (2) (c) Seite: 58 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld 64 65 66 67 67a 68 69 70 71 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) davon: Kapitalerhaltungspuffer davon: antizyklischer Kapitalpuffer davon: Systemrisikopuffer davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) k. A. CRD 128, 129, 130 k. A. k. A. k. A. k. A. CRD 131 13,6 CRD 128 [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 74 75 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) [in EU-Verordnung nicht relevant] Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) S - Finanzgruppe 4.797,7 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 0,0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 0,0 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Seite: 59 von 60 s Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 0,0 62 9.647,5 62 k. A. 62 k. A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 81 82 83 84 85 Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) S - Finanzgruppe k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. 484 (3), 486 (2) und (5) k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) k. A. 484 (4), 486 (3) und (5) 8.229,5 484 (5), 486 (4) und (5) k. A. 484 (5), 486 (4) und (5) Seite: 60 von 60