s Kreissparkasse Stendal Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Stendal 31.12.2016 Stendal, den 12.07.2017 Vorstand _______________ _______________ J. Achereiner P. Rodermann s-Finanzgruppe s Kreissparkasse Stendal Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 4 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR, § 26a KWG) 4 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 5 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 21 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 23 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 25 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 25 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 28 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 35 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 37 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 39 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 40 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 43 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 44 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 45 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 47 15.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem 47 15.2 Ausgestaltung des Vergütungssystems 47 15.2.1 Zusammensetzung der Vergütungen 47 15.2.2 Vergütungsparameter 47 15.2.3 Art und Weise der Gewährung 47 15.3 Vorstandsvergütung 48 15.4 Einbindung externer Berater 48 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 49 Anlage 1 s-Finanzgruppe Seite: 2 von 52 s Kreissparkasse Stendal Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung s-Finanzgruppe Seite: 3 von 52 s Kreissparkasse Stendal 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431 und 436 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der Kreissparkasse Stendal, im Folgenden auch Sparkasse genannt, erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Für unser Tochterunternehmen, das den Erwerb von Grundstücken und Immobilienanlagen betreibt, haben wir aufgrund der Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 CRR in Verbindung mit § 31 Abs. 3 KWG von der Konsolidierung abgesehen. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Kreissparkasse Stendal macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. s-Finanzgruppe Seite: 4 von 52 s Kreissparkasse Stendal Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. • Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR für die Kreissparkasse Stendal aktuell keine Relevanz: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 CRR (Für operationelle Risiken erfolgt kein fortgeschrittener Messansatz.) • Art. 455 CRR (Es wird kein internes Modell für das Marktrisiko verwendet.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreissparkasse Stendal veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Kreissparkasse Stendal jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen befindet sich im Lagebericht der Kreissparkasse Stendal. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Kreissparkasse Stendal hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. s-Finanzgruppe Seite: 5 von 52 s Kreissparkasse Stendal 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 „Risikobericht“ offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand am 28.04.2017 genehmigt und am 03.07.2017 dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Stendal vorgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f CRR) Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und das Risikoprofil sowie die Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 3.2 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt - in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. s-Finanzgruppe Seite: 6 von 52 s Kreissparkasse Stendal Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beachtet. Der Verwaltungsrat nimmt, sofern erforderlich, bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung von Vorstandspositionen externe Unterstützung, z.B. durch den Ostdeutschen Sparkassenverband, in Anspruch. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Kreistag des Landkreises Stendal als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats für die Gruppe der Bedienstetenvertreter auf der Grundlage des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der amtierende Landrat des Landkreises Stendal (Träger). Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben bzw. werden in Einzelfällen Schulungen, u.a. von der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie, besuchen bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 „Risikobericht“ offengelegt. s-Finanzgruppe Seite: 7 von 52 s Kreissparkasse Stendal 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Überleitung Bilanzwert TEUR 9. TEUR Nachrangige Verbind- 176 Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Hartes Zusätzliches Ergänzungs- Kernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR -176 - - - - - - - 72.400 - - lichkeiten 10. Genussrechtskapital - 11. Fonds für allgemeine 73.900 -1.500 2) Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital - - - - - b) Kapitalrücklage - - - - - c) Gewinnrücklagen - - - - - ca) Sicherheitsrücklage 59.499 - 59.499 - - cb) andere Rücklagen - - - - - 2) - - - 3) - - - - - - - - - - - - - - d) Bilanzgewinn 611 -611 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 -139 7.835 CRR) Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR) 1) 131.760 106 7.941 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung s-Finanzgruppe Seite: 8 von 52 s Kreissparkasse Stendal 1) Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen; hier Sparkassenbriefe 2) 3) Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr Das in Ansatz gebrachte Ergänzungskapital resultiert aus der 1,25 %-igen Kappungsgrenze risikogewichteter Forderungsbeträge Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Kreissparkasse Stendal hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben: • Sparkassenbrief mit Nachrangabrede Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Sparkassenbrief mit Nachrangabrede“ 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für Privatplatzierung 3 Für das Instrument geltendes Recht Kreissparkasse Stendal k.A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand Meldestichtag 31.12.2016) 9 Nennwert des Instruments 9a Ausgabepreis k.A. 9b Tilgungspreis k.A. 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. s-Finanzgruppe k.A. Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede 0,11 Mio. EUR 176,0 TEUR Passivum 23.04.2002 bis 30.03.2011 Feste Laufzeit, 8 oder 10 Jahre 24.04.2010 bis 25.03.2021 ja Seite: 9 von 52 s Kreissparkasse Stendal Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) k.A. 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) k.A. 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes k.A. 22 Nicht kumulativ oder kumulativ k.A. 23 Wandelbar oder nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale k.A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k.A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Coupon je nach Lfz. von 2,10 % bis 5,70 % nein Nicht wandelbar Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse wird dieser Sparkassenbrief erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet. Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenbrief mit Nachrangabrede Bei o.g. Instrument handelt es sich um den Absatz kleinteiliger Volumina im Kundengeschäft. Aus diesem Grund erfolgten in einzelnen Positionen die Angaben in Bandbreiten. Ein Vertragsmuster ist der Anlage 1 zu entnehmen. s-Finanzgruppe Seite: 10 von 52 s Kreissparkasse Stendal 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2016 TEUR (A) BETRAG AM TAG (B) VERWEIS AUF DER OFFENLEGUNG ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 26 (1), 27, 28, 29, k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 1 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 59.499 26 (1) (c) k.A. 72.400 26 (1) (f) k.A. davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen s-Finanzgruppe 26 (1) 486 (2) k.A. 483 (2) k.A. 84, 479, 480 k.A. k.A. 26 (2) 131.899 k.A. Seite: 11 von 52 s Kreissparkasse Stendal Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (b), 37, 472 -83 (4) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k.A. 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A. 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 20 k.A. k.A. Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 19 -56 36 (1) (c), 38, 472 (5) 11 18 34, 105 k.A. k.A. k.A. 33 (a) 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, k.A. 472 (10) Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis k.A. (3), 79, 470, 472 (11) k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. In der EU: leeres Feld s-Finanzgruppe Seite: 12 von 52 s Kreissparkasse Stendal 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k.A. 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. k.A. k.A. 48 (1), 470 (2) 36 (1) (i), 48 (1) (b), k.A. 470, 472 (11) k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. k.A. 36 (1) (I) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen k.A. 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 k.A. k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. s-Finanzgruppe k.A. k.A. 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 467 468 468 Seite: 13 von 52 s Kreissparkasse Stendal 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge davon: ... 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 481 k.A. k.A. 481 36 (1) (j) -56 -139 -56 131.760 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k.A. 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. k.A. 51, 52 486 (3) 483 (3) k.A. 85, 86, 480 k.A. 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k.A. k.A. k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. k.A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) s-Finanzgruppe 56 (b), 58, 475 (3) k.A. k.A. Seite: 14 von 52 s Kreissparkasse Stendal 39 40 41 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon: Immaterielle Vermögenswerte 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge 42 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. k.A. -56 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) -56 (a), 472 (11) (a) -56 k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) k.A. 467, 468, 481 k.A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k.A. davon: ... k.A. 481 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) k.A. 56 (e) s-Finanzgruppe 467 468 Seite: 15 von 52 s Kreissparkasse Stendal 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 56 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) k.A. 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 36 (1) (j) k.A. 131.760 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 106 davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 k.A. 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 62, 63 486 (4) 106 483 (4) k.A. 87, 88, 480 k.A. 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 7.835 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 7.941 k.A. 486 (4) 106 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen s-Finanzgruppe 63 (b) (i), 66 (a), 67, k.A. 477 (2) k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. k.A. k.A. Seite: 16 von 52 s Kreissparkasse Stendal 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 56 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge k.A. k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. k.A. k.A. 472, 472(3)(a), 472 k.A. (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) k.A. 467, 468, 481 k.A. davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k.A. davon: ... k.A. 481 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k.A. 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) s-Finanzgruppe 467 468 k.A. 7.941 139.701 Seite: 17 von 52 s Kreissparkasse Stendal 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) k.A. 702.738 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,75 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,75 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 19,88 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0,635 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer s-Finanzgruppe 92 (2) (a), 465 92 (2) (b), 465 92 (2) (c) CRD 128, 129, 130 0,01 k.A. Seite: 18 von 52 s Kreissparkasse Stendal 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] k.A. CRD 131 CRD 128 11,88 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 6.642 69, 70, 477 (4), k.A. 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) k.A. Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 7.835 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 7.835 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 62 62 62 k.A. k.A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten s-Finanzgruppe 484 (3), 486 (2) und k.A. (5) Seite: 19 von 52 s Kreissparkasse Stendal 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (3), 486 (2) und k.A. (5) k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und k.A. (5) 190 484 (5), 486 (4) und (5) 484 (5), 486 (4) und k.A. (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. s-Finanzgruppe Seite: 20 von 52 s Kreissparkasse Stendal 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt 2 „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ sowie dem Punkt 3.2 „Risikobericht“ wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Stendal keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 (TEUR) Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - Öffentliche Stellen 22 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 946 Unternehmen 22.581 Mengengeschäft 7.456 Durch Immobilien besicherte Positionen 6.116 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 819 - Gedeckte Schuldverschreibungen 170 Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - OGA 8.438 Beteiligungspositionen 2.068 Sonstige Posten 1.530 s-Finanzgruppe Seite: 21 von 52 s Kreissparkasse Stendal Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 707 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko - Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 5.356 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) - CVA Risiken Standardansatz 11 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen s-Finanzgruppe Seite: 22 von 52 s Kreissparkasse Stendal 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. 31.12.2016 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,90 - 7.418 - - - - - 621 - - 621 0,01 - 22.863 - - - - - 1.080 - - 1080 0,02 - Italien 3.821 - - - - - 305 - - 305 0,01 - Irland 499 - - - - - 40 - - 40 0,00 - Portugal 756 - - - - - 60 - - 60 0,00 - Spanien 5.856 - - - - - 469 - - 469 0,01 - Belgien 3.337 - - - - - 159 - - 159 0,01 - Luxemburg 6.954 - - - - - 598 - - 598 0,01 - Norwegen 70 - - - - - 6 - - 6 0,00 - Schweden 1.829 - - - - - 157 - - 157 0,00 0,01 Finnland 1.941 - - - - - 155 - - 155 0,00 - Österreich 3.295 - - - - - 260 - - 260 0,01 - 23 - - - - - 1 - - 1 0,00 - - - - - - - - - - Frankreich Niederlande Schweiz Malta - - Summe Gewichtungen der 41.218 positionen - Davon: Verbriefungsrisiko- - delsbuch 41.218 Davon: Allgemeine Kreditrisiko- - Handelsbuch (interne Modelle) - Wert der Risikoposition im - sition im Handelsbuch - Summe der Kauf- und Verkaufspo- - Deutschland Risikopositionswert (IRB) 764.362 Risikopositionswert (SA) Eigenmittelanforderungen Eigenmittelanforderungen Davon: Risikopositionen im Han- Verbriefungsrisikoposition positionen Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) TEUR - Polen 100 - - - - - 8 - - 8 0,00 - Aserbaidschan 591 - - - - - 47 - - 47 0,00 - Kasachstan 175 - - - - - 14 - - 14 0,00 - 3.299 - - - - - 294 - - 294 0,01 - 165 - - - - - 13 - - 13 0,00 - 1.054 - - - - - 84 - - 84 0,00 - Großbritannien Marokko Südafrika s-Finanzgruppe Seite: 23 von 52 Kreissparkasse Stendal 31.12.2016 Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers - - 201 0,01 - 18 - - - - - 2 - - 2 0,00 - 276 - - - - - 22 - - 22 0,00 - 1.083 - - - - - 43 - - 43 0,00 - Indien 231 - - - - - 18 - - 18 0,00 - Malaysia 215 - - - - - 9 - - 9 0,00 - VR China 171 - - - - - 7 - - 7 0,00 - 49 - - - - - 2 - - 2 0,00 - 832.771 - - - - - 45.893 - - 45.893 1,00 0,01 Kaimaninseln Kolumbien Arabische Emirate Hongkong Summe Summe Gewichtungen der 201 positionen - Davon: Verbriefungsrisiko- - delsbuch Davon: Risikopositionen im Han- - Davon: Allgemeine Kreditrisiko- - Handelsbuch (interne Modelle) - Wert der Risikoposition im 2.320 Vereinigte Staaten von Amerika sition im Handelsbuch positionen Eigenmittelanforderungen Risikopositionswert (IRB) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) TEUR Summe der Kauf- und Verkaufspo- s Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen s-Finanzgruppe Seite: 24 von 52 s Kreissparkasse Stendal 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.533 Mio. EUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2016 TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 46.195 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 219.082 Öffentliche Stellen 46.006 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 207.113 Unternehmen 304.121 Mengengeschäft 215.742 Durch Immobilien besicherte Positionen 236.477 Ausgefallene Positionen 7.666 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 638 Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt 21.169 134.914 32.012 1.471.135 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen s-Finanzgruppe Seite: 25 von 52 s Kreissparkasse Stendal Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. 31.12.2016 TEUR Deutschland Zentralstaaten oder Zentralbanken 11.062 EWR Sonstige 34.475 - 216.963 - - Öffentliche Stellen 45.986 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - - - Internationale Organisationen - - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Institute 180.626 23.427 - 296.4301 33.928 1.918 Mengengeschäft 234.573 168 55 Durch Immobilien besicherte Positionen 239.813 91 61 Unternehmen Ausgefallene Positionen 8.559 - 850 - - Gedeckte Schuldverschreibungen 21.169 - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen OGA 144.594 Sonstige Posten Gesamt 35.522 1.436.147 1 2.916 - - - 95.005 2.035 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 1 Von diesem Betrag entfallen -949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird. s-Finanzgruppe Seite: 26 von 52 s Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige - 34.475 - - - - - - - - - - - - - 216.963 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 237 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 45.699 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Öffentliche Stellen - Baugewerbe Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Verarbeitendes Gewerbe 11.062 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Zentralstaaten oder Zentral-banken Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Banken Risikopositionen nach Branchen Privatpersonen TEUR Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: Öffentliche Haushalte 31.12.2016 Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Kreissparkasse Stendal 50 Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - - - - - - - - - - - Internationale Organisationen - - - - - - - - - - - - - - - 200.460 - - - - - - - - - 3.593 - - - - Unternehmen - - - 3.197 13.574 28.923 62.555 11.396 Davon: KMU - - - - 17.607 15.960 - - - - - - - - - - - - Ausgefallene Positionen - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - Institute Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Gedeckte Schuldverschreibungen 21.046 144.389 12.571 11.483 10.711 41.002 20.461 120.879 9.045 3.412 1.951 936 1.540 15.461 34.573 9.045 8.274 5.861 11.891 10.065 1.763 2.247 24.405 16.312 215 18 9.356 8.274 5.861 11.891 10.065 1.763 2.247 24.405 16.312 215 4 1.924 95 1.544 10.951 6.306 769 1.504 39.090 12.646 287 - - 1.924 95 1.544 10.951 6.306 769 1.504 39.090 12.646 287 - - 2.639 3.280 385 57 - - - - - - 164.849 - - 300 - - - 850 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - OGA - - - - - - - - - - Sonstige Posten - - - - - - - - - - 278.267 - 251.438 315.074 28.134 37.292 69.960 35.388 28.239 13.300 20 - 123 - 147.510 - 388 1.491 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 35.522 195.999 84.581 151.378 9.547 34.590 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen 2 Von diesem Betrag entfallen -949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird. s-Finanzgruppe - 9.356 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Gesamt -9502 Seite: 27 von 52 s Kreissparkasse Stendal Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2016 TEUR Täglich Fällig < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 11.061 5.266 19.166 10.044 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 35.940 29.506 58.700 92.817 50 2.996 36.861 6.079 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - Internationale Organisationen - - - - Institute 1.324 65.225 128.786 8.718 22.7153 15.210 103.013 191.338 Mengengeschäft 95.187 4.179 22.956 112.474 Durch Immobilien besicherte Positionen 11.562 1.414 18.741 208.248 Ausgefallene Positionen 599 160 1.069 6.732 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 850 Gedeckte Schuldverschreibungen 123 Unternehmen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt - - - 5.001 - 126.957 - 16.943 - 323.311 128.957 13.463 - 2.582 - 20.553 423.308 18.579 657.611 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. 3 Von diesem Betrag entfallen -949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird. s-Finanzgruppe Seite: 28 von 52 s Kreissparkasse Stendal Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016 unter dem Gliederungspunkt „3.2. Risikobericht“. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 2.023 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 100 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 139 TEUR. s-Finanzgruppe Seite: 29 von 52 s Kreissparkasse Stendal Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 31.12.2016 Banken - - - - - - - - Öffentliche Haushalte - - - - - - - - 4.042 2.058 - - 211 - - 1.525 8.744 4.579 - - 1.607 1 - 1.773 3.205 1.583 - - 1.539 - - 151 - - - - - - - TEUR Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden - Verarbeitendes Gewerbe 828 828 - - - - - - Baugewerbe 424 225 - - 29 - - 219 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ 591 252 - - -17 - - 171 53 33 - - -7 - - 56 - - - -20 - - 20 465 227 - - -78 - - 55 3.178 1.431 - - 161 - 1.101 - - - - - - - 139 - 139 3.298 Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe - Organisationen ohne Erwerbszweck - - Sonstige - - 9494 - 205 Gesamt 12.786 6.637 949 - 2.023 1 1 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen 4 Von dem Betrag entfallen 949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird. s-Finanzgruppe Seite: 30 von 52 s Bestand Rückstellungen Bestand PWB TEUR Bestand EWB Gesamtbetrag notleidender Forderungen 31.12.2016 6.637 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Kreissparkasse Stendal Deutschland 12.786 9495 EWR - - - - Sonstige - - - - 1 Gesamt 12.786 - 3.298 6.637 949 - 3.297 - Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2016 TEUR Anfangsbestand Zuführung Einzelwertberichtigungen 5.709 2.264 Pauschalierte EWB - - - Rückstellungen - - Pauschalwertberichtigungen 744 205 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen 6.453 2.469 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach § 340f HGB) 6.090 Inanspruchnahme Auflösung 446 Endbestand - 6.637 - - - - - - - - - - 446 890 Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung 890 949 - 7.586 7.835 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge 5 Von dem Betrag entfallen 949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird. s-Finanzgruppe Seite: 31 von 52 s Kreissparkasse Stendal 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor’s, Moody‘s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor’s, Moody‘s Öffentliche Stellen Standard & Poor’s, Moody‘s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor’s, Moody‘s ggf. Internationale Organisationen Standard & Poor’s, Moody‘s ggf. Institute Standard & Poor’s, Moody‘s ggf. Unternehmen Standard & Poor’s, Moody‘s ggf. Gedeckte Schuldverschreibungen Standard & Poor’s, Moody‘s ggf. Verbriefungspositionen Standard & Poor’s, Moody‘s ggf. OGA Standard & Poor’s, Moody‘s ggf. Sonstige Posten - Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. s-Finanzgruppe Seite: 32 von 52 s Kreissparkasse Stendal Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 45.537 - - - - - - - - - - - 183.453 - - - - - - - - - - - 45.699 - 47 - - - - - - - - - Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - - - - - - - - Internationale Organisationen - - - - - - - - - - - - 170.197 - 18.947 - 14.910 - - - - - - - Unternehmen - - 7.948 - 22.103 - - 285.120 - - - - Mengengeschäft - - - - - - 148.879 - - - - - Durch Immobilien besicherte Positionen - - - 228.965 - - - - - - - - Ausgefallene Positionen - - - - - - - - - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - - - - - - - - - - - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 21.046 123 - - - - - - - - - Verbriefungspositionen - - - - - - - - - - - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - - - - - - - OGA - - - 34.929 - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - 25.850 - - - - - - - - - - 19.120 - - - - - - - Institute Sonstige Posten Gesamt 16.401 2.916 - 89.903 19.762 3.417 5.002 461.287 21.046 27.065 231.881 37.013 89.903 168.641 368.436 5.002 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung s-Finanzgruppe Seite: 33 von 52 s Kreissparkasse Stendal Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 70 75 100 150 250 370 1250 46.158 - - - - - - - - - - - 188.314 - - - - - - - - - - - 47.639 - - - - - - - - - - Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 1.373 Multilaterale Entwicklungsbanken - - - - - - - - - - - - Internationale Organisationen - - - - - - - - - - - - 174.189 - 21.859 - 14.910 - - - - - - - Unternehmen - - 7.948 - 22.103 - 277.048 - - - - Mengengeschäft - - - - - - 138.626 - - - - - Durch Immobilien besicherte Positionen - - - 228.965 - - - - - - - - Ausgefallene Positionen - - - - - - - - - - Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - - - - - - - - - - - - Gedeckte Schuldverschreibungen - 21.046 123 - - - - - - - - - Verbriefungspositionen - - - - - - - - - - - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - - - - - - - - - - OGA - - - - 89.903 34.929 - - - - Beteiligungspositionen - - - - - - - 25.850 - - - - - - - - - - 19.120 - - - - Institute Sonstige Posten Gesamt 16.401 2.916 1.393 19.762 3.329 4.606 472.701 21.046 31.303 231.881 37.013 91.296 158.388 360.276 4.606 - - Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 139 TEUR für Immaterielle Vermögenswerte, welcher der Eigenkapitalüberleitungsrechnung entnommen wurde. s-Finanzgruppe Seite: 34 von 52 - s Kreissparkasse Stendal 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Kreissparkasse Stendal gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253 Absätze 1 und 4 HGB bewertet. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. 31.12.2016 TEUR Buchwert Strategische Beteiligungen Beizulegender Zeitwert (Fair Value) 13.508 13.508 davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen s-Finanzgruppe 13.508 Börsenwert - 13.508 Seite: 35 von 52 s Kreissparkasse Stendal Funktionsbeteiligungen 2.236 2.236 davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen - 2.236 2.236 10.206 10.206 davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - - - davon andere Beteiligungspositionen 10.206 10.206 Gesamt 25.950 25.950 - Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen 0 TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. s-Finanzgruppe Seite: 36 von 52 s Kreissparkasse Stendal 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Die Bewertung grundpfandrechtlicher Sicherheiten wird entsprechend den Anforderungen nach MaRisk, der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) i. V. m. der Beleihungswertverordnung (BelWertV) vorgenommen. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse, Sonstige Einlagen bei der Sparkasse (Zertifikate, Schuldverschreibungen) Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen / inländische Kreditinstitute) , Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten, Lebensversicherungen, Bausparguthaben. s-Finanzgruppe Seite: 37 von 52 s Kreissparkasse Stendal Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen sowie inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Sparkasse Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2016 TEUR Finanzielle Sicherheiten Gewährleistungen und Kreditderivate Zentralstaaten oder Zentralbanken - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - Öffentliche Stellen - Multilaterale Entwicklungsbanken - - Internationale Organisationen - - Institute - - Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen 11 183 7.878 1.539 6.001 - Ausgefallene Positionen 42 436 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - - Gedeckte Schuldverschreibungen - - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - OGA - - Beteiligungspositionen - - Sonstige Posten - - Gesamt 1.764 14.326 Tabelle: Besicherte Positionswerte s-Finanzgruppe Seite: 38 von 52 s Kreissparkasse Stendal 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich Eigenmittelanforderungen in Höhe von 8.838 TEUR für Netto-Fremdwährungsrisikopositionen. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. s-Finanzgruppe Seite: 39 von 52 s Kreissparkasse Stendal 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Unter Zinsänderungsrisiko versteht die Sparkasse folgende Ausprägungen: • • • Zinsüberschussrisiko (GuV): Negative Abweichung des Zinsüberschusses bei Veränderung der Marktzinsen Abschreibungsrisiko (GuV): Aufwand im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft, der durch negative Marktwertänderungen von Wertpapieren entsteht Zinsbuchrisiko (wertorientiert): negative Änderung des Zinsbuchbarwertes Das Zinsänderungsrisiko wird in der Sparkasse als negative Abweichung des Zinsergebnisses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Kreissparkasse Stendal steuert die Zinsänderungsrisiken nach dem periodischen Ansatz, der Ertragswertperspektive. Darüber hinaus nimmt sie aus wertorientierter Sicht Simulationen des Barwerts vor, um schwerpunktmäßig aufsichtsrechtliche Erfordernisse hinsichtlich der Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Prüfkriteriums der BaFin zu erfüllen. Zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken setzt die Sparkasse Swapgeschäfte ein. Die verwendeten Verfahren sind die GuV-orientierte integrierte Zinsbuchsteuerung und die wertorientierte Zinsbuchsteuerung. Bei der GuV-orientierten Ausprägung Zinsüberschussrisiko wird schwerpunktmäßig die Gefahr einer negativen Abweichung des zukünftigen Zinsüberschusses von dem geplanten bzw. erwarteten Zinsüberschuss analysiert. Ausgehend von der Planbilanz der Sparkasse bzw. der konstanten Bilanz (bei höherem Risikoausweis) wird auf die negative Abweichung des Zinsergebnisses bei Veränderung der Marktzinsen abgestellt. Die Auswirkungen derivativer Geschäfte werden ebenfalls in die Betrachtungen einbezogen. Außerdem ermittelt die Sparkasse die Abschreibungsrisiken der zinsinduziert bewerteten, verzinslichen Wertpapiere bzw. Fondsbestandteile als Teil des handelsrechtlichen Zinsänderungsrisikos für das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft. Eine weitere Facette ergibt sich aus den Risiken der Festzinsabläufe. Die Bilanz der Kreissparkasse Stendal ist nachhaltig durch einen aktivischen Festzinsüberhang gekennzeichnet. Das Risiko aus impliziten Optionen im Kundengeschäft (u. a. Annahmen über vorzeitige Kreditrückzahlungen) ist hinsichtlich des Volumens und der Auswirkung auf das Zinsergebnis ohne bedeutenden Einfluss für die Sparkasse. Diese Optionen werden, bei Relevanz, grundsätzlich in der GuV-Sicht über die Planung bzw. Hochrechnung der Bilanzstrukturen berücksichtigt. Die Auswirkungen von Veränderungen der Geschäftsstruktur werden auf Basis verschiedener Strukturszenarien im Rahmen der sonstigen Risiken simuliert. Das Zinsänderungsrisiko wird zum einen durch Neugeschäftszinsannahmen auf Basis von geplanten, erzielbaren Margen und zum anderen bei variabel verzinslichem Geschäft unter Anwendung festgelegter Mischungsverhältnisse nach dem Konzept der gleitenden Durchschnitte ermittelt und gesteuert. Die Sparkasse bedient sich hierbei dem Softwaresystem „Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus“, insbesondere der Anwendung „GuV-Planer“ der Firma msgGillardon AG. Für die Bestimmung des Zinsänderungsrisikos werden die Auswirkungen verschiedener Zinsszenarien (sog. Grenzzinsszenarien des DSGV für die Stützpunkte Monatsgeld, 3-Jahresgeld und 10-Jahresgeld und informatorisch das Szenario „Konstante Zinsen“) auf den Zinsüberschuss und das Bewertungsergebnis verzinslicher Wertpapiere simuliert. s-Finanzgruppe Seite: 40 von 52 s Kreissparkasse Stendal Die maßgeblichen Szenarien (z.Z. Grenzzinsszenarien PPP - Zunahme der Zinsen in allen drei Stützpunkten - und P0P - Zunahme der Zinsen, mit Ausnahme des 3-Jahresgeldes, hier unter Abzug der maximalen Abnahme der Steilheit zwischen Monatsgeld und 3-Jahresgeld - ) werden einmal jährlich im Rahmen einer umfassenden Simulation identifiziert und bei tendenziell unveränderten Marktumfeld sowie tendenziell unveränderten Risikopositionen der Sparkasse unterjährig beibehalten. Aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus wurden die Grenzzinsszenarien „niedrig“ mit einem Stichprobenumfang im unteren Drittel der 5-jährigen Zinsen gewählt. Für das Grenzzinsszenario PPP ergeben sich hieraus im steuerungsrelevanten Risiko-Szenario bei Unterstellung einer Haltedauer von 1 Jahr und einem Konfidenzniveau von 95 % folgende Zinsveränderungen: Monatsgeld +1,24 %, 3-Jahresgeld +1,65 % und 10-Jahresgeld +1,43 %. Die Risiken und Chancen ergeben sich aus der Abweichung gegenüber dem Szenario „Erwartungswert“. Im Ergebnis der Simulationen werden das Risiko- und Stressszenario mit den jeweils schlechtesten Werten ermittelt. Weiterhin fließen in das Bewertungsergebnis aus Wertpapier-Zinsprodukten die Risiken aus Spreadausweitungen nach Anlageklassen ein. Für die Ermittlung und Steuerung der Marktpreisrisiken für Handelsgeschäfte bedient sich die Sparkasse den Anwendungen „SimCorp Dimension“ und „sDIS OSPlus“. Auf Basis der aufgezeigten Szenariobetrachtungen können dann risikoreduzierende Gegensteuerungsmaßnahmen abgeleitet werden. Das Zinsänderungsrisiko wird vierteljährlich im Rahmen der Erstellung des MaRisk-Berichtes „Marktpreisrisiken“ ermittelt, in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt und dem Vorstand berichtet. Bei der wertorientierten Betrachtung ermittelt die Kreissparkasse Stendal das barwertige Zinsänderungsrisiko auf Ebene des Anlagebuches mit dem Softwaresystem „Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus“, insbesondere der Anwendung „sDIS OSPlus“ der Firma msgGillardon AG. Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte (gemäß BaFin-Rundschreiben 11/2011 - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, Ermittlung von Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung). Die regelmäßig nach diesen Vorgaben der BaFin ermittelten Barwertänderungen im Zinsbuch nahmen im Jahresverlauf 2016 mehr als 20 % der regulatorischen Eigenmittel in Anspruch. Die Kreissparkasse Stendal ist demnach potentiell als ein Kreditinstitut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko anzusehen. Die Aufsicht bedient sich in diesem Zusammenhang zur Feststellung der ausreichenden Eigenmittelausstattung eines Kreditinstitutes auch einer weiteren Bezugsgröße, dem sog. Prüfkriterium. Zur Ermittlung dieser Kennzahl werden die Eigenmittelanforderungen nach CRR mit der Barwertminderung des Zinsschocks von +/- 200 Basispunkten addiert. Dieser Wert darf 95 % der Eigenmittel nach § 10 Abs. 2 KWG nicht überschreiten, andernfalls muss das betroffene Kreditinstitut das Zinsgeschäft entsprechend mit Eigenkapital unterlegen. Die Kreissparkasse Stendal lastet dieses entscheidende Prüfkriterium mit 68,6 % nachhaltig deutlich unterhalb der 95 %-Schwelle aus. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) 31.12.2016 berechnete Ertragsveränderung Grenzzinsszenario PPP TEUR s-Finanzgruppe - 1.553,0 Seite: 41 von 52 s Kreissparkasse Stendal 31.12.2016 berechnete Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte TEUR - 34.854,0 Zinsschock - 200 Basispunkte + 1.350,3 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Hinweis: Bestände per 31.12.2016; Barwertzuwächse - positive Zahlen, Barwertrückgänge - negativen Zahlen Das Zinsänderungsrisiko ist vor dem Hintergrund der Ertragslage und des Risikodeckungspotentials der Sparkasse tragbar. Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Erläuterungen im Lagebericht unter dem Gliederungspunkt „3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht“. s-Finanzgruppe Seite: 42 von 52 s Kreissparkasse Stendal 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird von der Sparkasse festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Es werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 31.12.2016 TEUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 0 0 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte (Per 31.12.2016 besteht ein Wiederbeschaffungswert von -210 TEUR) Kreditderivate Per 31.12.2016 hat die Kreissparkasse Stendal keine Absicherungen über Kreditderivate vorgenommen. s-Finanzgruppe Seite: 43 von 52 s Kreissparkasse Stendal 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko umfasst die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens der Infrastruktur, der internen Verfahren oder Mitarbeiter eintreten oder aufgrund externer Ereignisse entstehen. Rechtsrisiken, die durch Rechtsprozesse, Klagen oder dergleichen entstehen, zählen ebenfalls zu den operationellen Risiken. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Das Management der operationellen Risiken erfolgt federführend durch den Bereich Unternehmenssteuerung (Gesamtbanksteuerung) und ist im Prozess der Risikotragfähigkeitsbetrachtung integriert. Als Messverfahren für die Eigenmittelunterlegung wendet die Sparkasse den Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR an. Nähere Informationen können dem Lagebericht unter Gliederungspunkt 3.2. „Risikobericht“ im elektronischen Bundesanzeiger entnommen werden. s-Finanzgruppe Seite: 44 von 52 s Kreissparkasse Stendal 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen und Offenmarktgeschäften/GLRG II. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf den Abschluss der Offenmarktgeschäfte/GLRG II zurückzuführen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 11,15 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um immaterielle Vermögenswerte, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte davon Aktieninstrumente Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte 82.807 27.356 davon sonstige Vermögenswerte 15 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 1.222.370 - davon Schuldtitel Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte 30.656 10.571 11.118 426.233 460.224 154.936 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte s-Finanzgruppe Seite: 45 von 52 s Kreissparkasse Stendal Medianwerte 2016 TEUR Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen - - davon Aktieninstrumente - - davon Schuldtitel - - davon sonstige erhaltene Sicherheiten - - Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS - - Tabelle: Erhaltene Sicherheiten Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere 80.400 Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS 82.792 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten s-Finanzgruppe Seite: 46 von 52 s Kreissparkasse Stendal 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Kreissparkasse Stendal gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem. I. Qualitative Angaben (gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a.F.) 15.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Kreissparkasse Stendal ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöDSparkassen, Anwendung. 15.2 Ausgestaltung des Vergütungssystems In der Kreissparkasse Stendal können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang eine Immobiliencourtage sowie eine Tippgeberprovision für Verkaufsobjekte im Rahmen der Immobilienvermittlung erhalten. Die Kreissparkasse Stendal ermöglicht den Beschäftigten die Teilnahme an den von den Verbundpartnern initiierten Mitarbeiterwettbewerben. Diese sehen teilweise den Erhalt von Geldprämien, Sachprämien oder sonstigen Prämierungen vor. Insbesondere im Wertpapiergeschäft werden dabei die Vorschriften des WpHG beachtet. 15.2.1 Zusammensetzung der Vergütungen Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen. Daneben können die in der Kreissparkasse Stendal tätigen Mitarbeiter eine variable Vergütung in Form der Immobiliencourtage, Tippgeberprovision oder eine Prämie erhalten. Diese Zahlungen stellen den einzigen (variablen) Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar. 15.2.2 Vergütungsparameter Für den übertariflichen Vergütungsbestandteil wurden Obergrenzen festgelegt. Auf Grund der verbandsseitigen Empfehlungen zur Gestaltung der Vergütungen des Vorstands sind die Vergütungsparameter (Kennzahlensystem) für den variablen Anteil auf einen langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die Kennzahlenberechnung erfolgt durch den Ostdeutschen Sparkassenverband. 15.2.3 Art und Weise der Gewährung Die Immobiliencourtage und Tippgeberprovision wird i.d.R. 2x jährlich und die Prämie jährlich ausbezahlt. s-Finanzgruppe Seite: 47 von 52 s Kreissparkasse Stendal 15.3 Vorstandsvergütung Die Ausgestaltung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder erfolgt nach den einschlägigen Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - Sparkassenaufsicht. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Stendal besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer Funktionszulage und einer variablen Zulage. Die Auszahlung der variablen Zulage erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss des Verwaltungsrates. 15.4 Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. II. Quantitative Angaben (gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a.F.) Die festen Vergütungen der Kreissparkasse Stendal betragen 10.682.397,40 EUR. Die variablen Vergütungen betragen 1.096.973,65 EUR. In diesem Betrag ist der variable Anteil der tariflichen Vergütung in Form der Sparkassensonderzahlung (919.605,69 EUR) enthalten. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. s-Finanzgruppe Seite: 48 von 52 s Kreissparkasse Stendal 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR6 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 9,26 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Rückgang von 0,61 Prozent. Maßgeblich für den leichten Rückgang der Verschuldungsquote war ein Anstieg der Gesamtrisikopositionen, dem die Erhöhung des Kernkapitals als positiver Effekt entgegenstand. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum Anzusetzender Wert TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören k.A. (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) k.A. 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 150 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k.A. 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k.A. 3 EU-6b 7 Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.332.638 73.735 15.888 1.422.411 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 6 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR s-Finanzgruppe Seite: 49 von 52 s Kreissparkasse Stendal Zeile LRCom Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 1.348.665 -139 1.348.526 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) k.A. 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 150 EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode k.A. 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden k.A. 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) k.A. 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k.A. 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate k.A. 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) k.A. 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 150 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte k.A. 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brut-to-Aktiva aus SFT) k.A. 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva k.A. EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 15 k.A. Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 16 s-Finanzgruppe Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) k.A. k.A. Seite: 50 von 52 s Kreissparkasse Stendal Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 210.565 -136.830 73.735 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) k.A. EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen k.A. Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 131.760 1.422.411 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 9,26 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Ja = Transitional EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013ausgebuchten Treuhandvermögens k.A. Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Zeile LRSpl Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote TEUR EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-7 s-Finanzgruppe Institute 1.348.665 k.A. 1.348.665 21.169 274.689 k.A. 203.903 Seite: 51 von 52 s Kreissparkasse Stendal EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 227.104 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 119.937 EU-10 Unternehmen 305.066 EU-11 Ausgefallene Positionen EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 8.329 188.468 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) s-Finanzgruppe Seite: 52 von 52