Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Stendal

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s
Kreissparkasse Stendal
Offenlegungsbericht
der
Kreissparkasse Stendal
31.12.2016
Stendal, den 12.07.2017
Vorstand
_______________
_______________
J. Achereiner
P. Rodermann
s-Finanzgruppe
s
Kreissparkasse Stendal
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
4
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR, § 26a KWG)
4
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
5
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
5
2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
11
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
21
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
23
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
25
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
25
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
28
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
32
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
35
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
37
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
39
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
40
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
43
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
44
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
45
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
47
15.1
Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem
47
15.2
Ausgestaltung des Vergütungssystems
47
15.2.1
Zusammensetzung der Vergütungen
47
15.2.2
Vergütungsparameter
47
15.2.3
Art und Weise der Gewährung
47
15.3
Vorstandsvergütung
48
15.4
Einbindung externer Berater
48
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
49
Anlage 1
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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Kreissparkasse Stendal
1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431 und 436 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung
gemäß Artikel 431 und 436 CRR sowie § 26a (1) Satz 1 KWG.
Die Offenlegung der Kreissparkasse Stendal, im Folgenden auch Sparkasse genannt, erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen
nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. Für unser Tochterunternehmen, das den Erwerb von Grundstücken und Immobilienanlagen betreibt, haben wir aufgrund der Einhaltung der Voraussetzungen des Art. 19 Abs. 1 CRR in
Verbindung mit § 31 Abs. 3 KWG von der Konsolidierung abgesehen.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Kreissparkasse Stendal macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch,
bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der
Offenlegung auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben
05/2015 (BA) wurde durchgeführt und wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.
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Kreissparkasse Stendal
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
• Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht
offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt.
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR für die Kreissparkasse
Stendal aktuell keine Relevanz:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Kreissparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.)
• Art. 454 CRR (Für operationelle Risiken erfolgt kein fortgeschrittener Messansatz.)
• Art. 455 CRR (Es wird kein internes Modell für das Marktrisiko verwendet.)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Kreissparkasse Stendal veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Kreissparkasse Stendal jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen befindet sich im Lagebericht der Kreissparkasse Stendal. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen
Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Kreissparkasse Stendal hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise
zu erfolgen hat. Die Prüfung hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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Kreissparkasse Stendal
2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter
Gliederungspunkt 3.2 „Risikobericht“ offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand am
28.04.2017 genehmigt und am 03.07.2017 dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Stendal vorgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger.
Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art. 435 (1) e, f
CRR)
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und das Risikoprofil sowie die Risikostrategie der
Sparkasse angemessen sind.
Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 3.2 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
0
0
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
0
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2015 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt - in der
Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die
Bestellung widerrufen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind.
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Kreissparkasse Stendal
Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beachtet.
Der Verwaltungsrat nimmt, sofern erforderlich, bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die
Besetzung von Vorstandspositionen externe Unterstützung, z.B. durch den Ostdeutschen Sparkassenverband, in Anspruch. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die
fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische
(z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung, Fachlehrgang) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für
die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die
Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Kreistag des
Landkreises Stendal als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des
Verwaltungsrats für die Gruppe der Bedienstetenvertreter auf der Grundlage des Sparkassengesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt und des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt gewählt. Die
Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der amtierende Landrat des Landkreises Stendal (Träger). Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben bzw.
werden in Einzelfällen Schulungen, u.a. von der Nord-Ostdeutschen Sparkassenakademie, besuchen
bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende
Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die
Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen
werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und
Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im
Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 3.2 „Risikobericht“ offengelegt.
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Kreissparkasse Stendal
3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V. m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
TEUR
9.
TEUR
Nachrangige Verbind-
176
Eigenmittel zum Meldestichtag
31.12.2016
Hartes
Zusätzliches
Ergänzungs-
Kernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
-176
-
-
-
-
-
-
-
72.400
-
-
lichkeiten
10.
Genussrechtskapital
-
11.
Fonds für allgemeine
73.900
-1.500
2)
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
-
-
-
-
-
b) Kapitalrücklage
-
-
-
-
-
c) Gewinnrücklagen
-
-
-
-
-
ca) Sicherheitsrücklage
59.499
-
59.499
-
-
cb) andere Rücklagen
-
-
-
-
-
2)
-
-
-
3)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
d) Bilanzgewinn
611
-611
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37
-139
7.835
CRR)
Aktive latente Steuern (Art. 36 (1) Buchst. c, 38 CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Art. 484 CRR)
1)
131.760
106
7.941
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
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Kreissparkasse Stendal
1)
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen; hier
Sparkassenbriefe
2)
3)
Abzug der Zuführung wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr
Das in Ansatz gebrachte Ergänzungskapital resultiert aus der 1,25 %-igen Kappungsgrenze risikogewichteter Forderungsbeträge
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Kreissparkasse Stendal hat folgendes Ergänzungskapitalinstrument begeben:
• Sparkassenbrief mit Nachrangabrede
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments „Sparkassenbrief mit Nachrangabrede“
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und BloombergKennung für Privatplatzierung
3
Für das Instrument geltendes Recht
Kreissparkasse Stendal
k.A.
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
Nicht anrechenbar
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand Meldestichtag 31.12.2016)
9
Nennwert des Instruments
9a
Ausgabepreis
k.A.
9b
Tilgungspreis
k.A.
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung
der Aufsicht
15
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag
k.A.
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
s-Finanzgruppe
k.A.
Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede
0,11 Mio. EUR
176,0 TEUR
Passivum
23.04.2002 bis 30.03.2011
Feste Laufzeit, 8 oder 10 Jahre
24.04.2010 bis 25.03.2021
ja
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Kreissparkasse Stendal
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
fest
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder
zwingend (zeitlich)
k.A.
20b
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder
zwingend (in Bezug auf den Betrag)
k.A.
21
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
k.A.
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
k.A.
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt
wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
k.A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k.A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k.A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k.A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus
der Wiederzuschreibung
k.A.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils
ranghöhere Instrument nennen)
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k.A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Coupon je nach Lfz. von 2,10 % bis 5,70 %
nein
Nicht wandelbar
Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation
der Sparkasse wird dieser Sparkassenbrief
erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet.
Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenbrief mit Nachrangabrede
Bei o.g. Instrument handelt es sich um den Absatz kleinteiliger Volumina im Kundengeschäft. Aus
diesem Grund erfolgten in einzelnen Positionen die Angaben in Bandbreiten. Ein Vertragsmuster ist
der Anlage 1 zu entnehmen.
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Kreissparkasse Stendal
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2016
TEUR
(A) BETRAG AM TAG (B) VERWEIS AUF
DER OFFENLEGUNG ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
26 (1), 27, 28, 29,
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
davon: Art des Finanzinstruments 1
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
4
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
59.499 26 (1) (c)
k.A.
72.400 26 (1) (f)
k.A.
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1)
k.A.
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
s-Finanzgruppe
26 (1)
486 (2)
k.A.
483 (2)
k.A.
84, 479, 480
k.A.
k.A. 26 (2)
131.899
k.A.
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Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert
um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
9
In der EU: leeres Feld
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
k.A.
36 (1) (b), 37, 472
-83 (4)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
k.A.
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A.
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
16
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
17
Positionen in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
20
k.A.
k.A.
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
19
-56
36 (1) (c), 38, 472
(5)
11
18
34, 105
k.A.
k.A.
k.A.
33 (a)
36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
32 (1)
33 (b)
36 (1) (e), 41, 472
(7)
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
k.A.
36 (1) (g), 44, 472
(9)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
36 (1) (h), 43, 45,
46, 49 (2) (3), 79,
k.A. 472 (10)
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
k.A. (3), 79, 470, 472
(11)
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
In der EU: leeres Feld
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20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
k.A. 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
k.A.
36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
k.A.
36 (1) (k) (iii), 379
(3)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt
sind) (negativer Betrag)
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält
24
In der EU: leeres Feld
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus
temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres
(negativer Betrag)
36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
k.A.
k.A.
48 (1), 470 (2)
36 (1) (i), 48 (1) (b),
k.A. 470, 472 (11)
k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A.
k.A. 36 (1) (I)
26
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
k.A.
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen
und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
k.A.
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k.A.
s-Finanzgruppe
k.A.
k.A.
36 (1) (a), 472 (3)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k.A.
467
467
468
468
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s
Kreissparkasse Stendal
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
davon: ...
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des
Instituts überschreitet (negativer Betrag)
28
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
481
k.A.
k.A. 481
36 (1) (j)
-56
-139
-56
131.760
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
k.A.
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k.A.
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k.A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
k.A.
k.A.
51, 52
486 (3)
483 (3)
k.A.
85, 86, 480
k.A.
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A.
486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k.A.
k.A.
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
s-Finanzgruppe
56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
k.A.
Seite: 14 von 52
s
Kreissparkasse Stendal
39
40
41
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon: Immaterielle Vermögenswerte
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten,
z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
42
56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k.A.
k.A.
56 (d), 59, 79, 475
(4)
k.A.
k.A.
-56
472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
-56
(a), 472 (11) (a)
-56
k.A.
477, 477 (3), 477 (4)
(a)
k.A.
467, 468, 481
k.A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
k.A.
davon: ...
k.A. 481
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
k.A. 56 (e)
s-Finanzgruppe
467
468
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Kreissparkasse Stendal
42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des
Instituts überschreitet und stattdessen
beim harten Kernkapital abgezogen wird
(positiver Betrag)
56
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A.
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
k.A.
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
36 (1) (j)
k.A.
131.760
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
47
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
106
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
k.A.
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
k.A.
62, 63
486 (4)
106
483 (4)
k.A.
87, 88, 480
k.A.
49
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
7.835 62 (c) und (d)
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
7.941
k.A.
486 (4)
106
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
s-Finanzgruppe
63 (b) (i), 66 (a), 67,
k.A. 477 (2)
k.A.
66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
k.A.
66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k.A.
k.A.
k.A.
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Kreissparkasse Stendal
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55
56
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten,
z. B. materielle Zwischenverluste (netto),
immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von
Rückstellungen für zu erwartende Verluste
usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten,
z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
k.A.
k.A.
66 (d), 69, 79, 477
(4)
k.A.
k.A.
k.A.
472, 472(3)(a), 472
k.A. (4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
k.A.
475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
k.A.
467, 468, 481
k.A.
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A.
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A.
davon: ...
k.A. 481
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k.A.
58
Ergänzungskapital (T2)
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
s-Finanzgruppe
467
468
k.A.
7.941
139.701
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Kreissparkasse Stendal
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit
unterliegen, für die Auslaufregelungen
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in
Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für
Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der
künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals usw.)
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am
Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. indirekte Positionen in Instrumenten des
eigenen Ergänzungskapitals, indirekte
Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der
Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
k.A.
472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
k.A.
475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
k.A.
477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
k.A.
702.738
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
18,75
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
18,75
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
19,88
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen
an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und
Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI
oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
0,635
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,625
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
67
davon: Systemrisikopuffer
s-Finanzgruppe
92 (2) (a), 465
92 (2) (b), 465
92 (2) (c)
CRD 128, 129, 130
0,01
k.A.
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67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
[in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
k.A. CRD 131
CRD 128
11,88
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um
entsprechende Steuerschulden, wenn die
Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt
sind)
36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
6.642
69, 70, 477 (4),
k.A.
36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
k.A.
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt
(vor Anwendung der Obergrenze)
7.835
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
7.835
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
62
62
62
k.A.
k.A.
62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen
gelten
s-Finanzgruppe
484 (3), 486 (2) und
k.A. (5)
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s
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81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
484 (3), 486 (2) und
k.A. (5)
k.A.
484 (4), 486 (3) und
(5)
484 (4), 486 (3) und
k.A. (5)
190
484 (5), 486 (4) und
(5)
484 (5), 486 (4) und
k.A. (5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
s-Finanzgruppe
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s
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4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt 2 „Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ sowie dem Punkt 3.2 „Risikobericht“ wieder. Der
Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen
werden.
Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Kreissparkasse Stendal keine Relevanz.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
(TEUR)
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
-
Öffentliche Stellen
22
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
Internationale Organisationen
-
Institute
946
Unternehmen
22.581
Mengengeschäft
7.456
Durch Immobilien besicherte Positionen
6.116
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
819
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
170
Verbriefungspositionen
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
OGA
8.438
Beteiligungspositionen
2.068
Sonstige Posten
1.530
s-Finanzgruppe
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Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
-
Interner Modellansatz
-
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
707
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
-
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
-
Vereinfachtes Verfahren
-
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
-
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
5.356
Standardansatz
-
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
-
CVA Risiken
Standardansatz
11
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
s-Finanzgruppe
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5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
31.12.2016
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
0,90
-
7.418
-
-
-
-
-
621
-
-
621
0,01
-
22.863
-
-
-
-
-
1.080
-
-
1080
0,02
-
Italien
3.821
-
-
-
-
-
305
-
-
305
0,01
-
Irland
499
-
-
-
-
-
40
-
-
40
0,00
-
Portugal
756
-
-
-
-
-
60
-
-
60
0,00
-
Spanien
5.856
-
-
-
-
-
469
-
-
469
0,01
-
Belgien
3.337
-
-
-
-
-
159
-
-
159
0,01
-
Luxemburg
6.954
-
-
-
-
-
598
-
-
598
0,01
-
Norwegen
70
-
-
-
-
-
6
-
-
6
0,00
-
Schweden
1.829
-
-
-
-
-
157
-
-
157
0,00
0,01
Finnland
1.941
-
-
-
-
-
155
-
-
155
0,00
-
Österreich
3.295
-
-
-
-
-
260
-
-
260
0,01
-
23
-
-
-
-
-
1
-
-
1
0,00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Frankreich
Niederlande
Schweiz
Malta
-
-
Summe
Gewichtungen der
41.218
positionen
-
Davon: Verbriefungsrisiko-
-
delsbuch
41.218
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
-
Handelsbuch (interne Modelle)
-
Wert der Risikoposition im
-
sition im Handelsbuch
-
Summe der Kauf- und Verkaufspo-
-
Deutschland
Risikopositionswert (IRB)
764.362
Risikopositionswert (SA)
Eigenmittelanforderungen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Risikopositionen im Han-
Verbriefungsrisikoposition
positionen
Risikoposition im
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (SA)
TEUR
-
Polen
100
-
-
-
-
-
8
-
-
8
0,00
-
Aserbaidschan
591
-
-
-
-
-
47
-
-
47
0,00
-
Kasachstan
175
-
-
-
-
-
14
-
-
14
0,00
-
3.299
-
-
-
-
-
294
-
-
294
0,01
-
165
-
-
-
-
-
13
-
-
13
0,00
-
1.054
-
-
-
-
-
84
-
-
84
0,00
-
Großbritannien
Marokko
Südafrika
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
31.12.2016
Eigenmittelanforderungen
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
-
-
201
0,01
-
18
-
-
-
-
-
2
-
-
2
0,00
-
276
-
-
-
-
-
22
-
-
22
0,00
-
1.083
-
-
-
-
-
43
-
-
43
0,00
-
Indien
231
-
-
-
-
-
18
-
-
18
0,00
-
Malaysia
215
-
-
-
-
-
9
-
-
9
0,00
-
VR China
171
-
-
-
-
-
7
-
-
7
0,00
-
49
-
-
-
-
-
2
-
-
2
0,00
-
832.771
-
-
-
-
-
45.893
-
-
45.893
1,00
0,01
Kaimaninseln
Kolumbien
Arabische Emirate
Hongkong
Summe
Summe
Gewichtungen der
201
positionen
-
Davon: Verbriefungsrisiko-
-
delsbuch
Davon: Risikopositionen im Han-
-
Davon: Allgemeine Kreditrisiko-
-
Handelsbuch (interne Modelle)
-
Wert der Risikoposition im
2.320
Vereinigte Staaten
von Amerika
sition im Handelsbuch
positionen
Eigenmittelanforderungen
Risikopositionswert (IRB)
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
Risikoposition im
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine
Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (SA)
TEUR
Summe der Kauf- und Verkaufspo-
s
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers
wesentlichen Kreditrisikopositionen
s-Finanzgruppe
Seite: 24 von 52
s
Kreissparkasse Stendal
6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der
Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen
Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.533 Mio. EUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
31.12.2016
TEUR
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
46.195
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
219.082
Öffentliche Stellen
46.006
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
Internationale Organisationen
-
Institute
207.113
Unternehmen
304.121
Mengengeschäft
215.742
Durch Immobilien besicherte Positionen
236.477
Ausgefallene Positionen
7.666
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
638
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
21.169
134.914
32.012
1.471.135
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
s-Finanzgruppe
Seite: 25 von 52
s
Kreissparkasse Stendal
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite
zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
31.12.2016
TEUR
Deutschland
Zentralstaaten oder Zentralbanken
11.062
EWR
Sonstige
34.475
-
216.963
-
-
Öffentliche Stellen
45.986
-
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
-
Internationale Organisationen
-
-
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Institute
180.626
23.427
-
296.4301
33.928
1.918
Mengengeschäft
234.573
168
55
Durch Immobilien besicherte Positionen
239.813
91
61
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
8.559
-
850
-
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
21.169
-
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
OGA
144.594
Sonstige Posten
Gesamt
35.522
1.436.147
1
2.916
-
-
-
95.005
2.035
Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
1
Von diesem Betrag entfallen -949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird.
s-Finanzgruppe
Seite: 26 von 52
s
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige
-
34.475
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
216.963
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
237
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
45.699
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
Öffentliche Stellen
-
Baugewerbe
Regionale oder
lokale Gebietskörperschaften
Verarbeitendes Gewerbe
11.062
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau, etc.
Zentralstaaten oder
Zentral-banken
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc.
Banken
Risikopositionen nach Branchen
Privatpersonen
TEUR
Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon:
Öffentliche Haushalte
31.12.2016
Offene Investmentvermögen (inkl.
Geldmarktfonds)
Kreissparkasse Stendal
50
Multilaterale
Entwicklungsbanken
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Internationale
Organisationen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
200.460
-
-
-
-
-
-
-
-
-
3.593
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
3.197 13.574
28.923 62.555 11.396
Davon: KMU
-
-
-
-
17.607 15.960
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Ausgefallene
Positionen
-
-
Mit besonders
hohen Risiken
verbundene Positionen
-
Institute
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien
besicherte Positionen
Davon: KMU
Gedeckte Schuldverschreibungen
21.046
144.389
12.571
11.483
10.711
41.002 20.461
120.879
9.045
3.412
1.951
936
1.540 15.461
34.573
9.045
8.274
5.861 11.891
10.065
1.763
2.247 24.405
16.312
215
18
9.356
8.274
5.861 11.891
10.065
1.763
2.247 24.405
16.312
215
4
1.924
95
1.544 10.951
6.306
769
1.504 39.090
12.646
287
-
-
1.924
95
1.544 10.951
6.306
769
1.504 39.090
12.646
287
-
-
2.639
3.280
385
57
-
-
-
-
-
-
164.849
-
-
300
-
-
-
850
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Sonstige Posten
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
278.267
-
251.438
315.074 28.134
37.292 69.960 35.388
28.239
13.300
20
-
123
-
147.510
-
388
1.491
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
35.522
195.999 84.581
151.378
9.547 34.590
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
2
Von diesem Betrag entfallen -949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird.
s-Finanzgruppe
-
9.356
Institute und
Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Gesamt
-9502
Seite: 27 von 52
s
Kreissparkasse Stendal
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
31.12.2016
TEUR
Täglich
Fällig
< 1 Jahr
1 Jahr bis 5
Jahre
> 5 Jahre
Zentralstaaten oder Zentralbanken
11.061
5.266
19.166
10.044
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
35.940
29.506
58.700
92.817
50
2.996
36.861
6.079
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
-
-
Internationale Organisationen
-
-
-
-
Institute
1.324
65.225
128.786
8.718
22.7153
15.210
103.013
191.338
Mengengeschäft
95.187
4.179
22.956
112.474
Durch Immobilien besicherte Positionen
11.562
1.414
18.741
208.248
Ausgefallene Positionen
599
160
1.069
6.732
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
850
Gedeckte Schuldverschreibungen
123
Unternehmen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
-
-
-
5.001
-
126.957
-
16.943
-
323.311
128.957
13.463
-
2.582
-
20.553
423.308
18.579
657.611
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen
mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
3
Von diesem Betrag entfallen -949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird.
s-Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Stendal
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht
zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016 unter dem Gliederungspunkt „3.2. Risikobericht“.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340f HGB.
Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten
Die Nettozuführung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 2.023 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum
100 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 139 TEUR.
s-Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Stendal
Gesamtbetrag notleidender
Forderungen
Bestand EWB
Bestand PWB
Bestand Rückstellungen
Aufwendungen für EWB, PWB
und Rückstellungen
Direktabschreibungen
Eingänge auf abgeschriebene
Forderungen
Gesamtbetrag überfälliger
Forderungen
31.12.2016
Banken
-
-
-
-
-
-
-
-
Öffentliche Haushalte
-
-
-
-
-
-
-
-
4.042
2.058
-
-
211
-
-
1.525
8.744
4.579
-
-
1.607
1
-
1.773
3.205
1.583
-
-
1.539
-
-
151
-
-
-
-
-
-
-
TEUR
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich selbständige
Privatpersonen, davon:
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und
Aquakultur
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung,
Bergbau und Gewinnung
von Steinen und Erden
-
Verarbeitendes Gewerbe
828
828
-
-
-
-
-
-
Baugewerbe
424
225
-
-
29
-
-
219
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von KFZ
591
252
-
-
-17
-
-
171
53
33
-
-
-7
-
-
56
-
-
-
-20
-
-
20
465
227
-
-
-78
-
-
55
3.178
1.431
-
-
161
-
1.101
-
-
-
-
-
-
-
139
-
139
3.298
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
-
Organisationen ohne Erwerbszweck
-
-
Sonstige
-
-
9494
-
205
Gesamt
12.786
6.637
949
-
2.023
1
1
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
4
Von dem Betrag entfallen 949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird.
s-Finanzgruppe
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s
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB
TEUR
Bestand EWB
Gesamtbetrag notleidender Forderungen
31.12.2016
6.637
Gesamtbetrag überfälliger Forderungen
Kreissparkasse Stendal
Deutschland
12.786
9495
EWR
-
-
-
-
Sonstige
-
-
-
-
1
Gesamt
12.786
-
3.298
6.637
949
-
3.297
-
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten
Entwicklung der Risikovorsorge
31.12.2016
TEUR
Anfangsbestand
Zuführung
Einzelwertberichtigungen
5.709
2.264
Pauschalierte EWB
-
-
-
Rückstellungen
-
-
Pauschalwertberichtigungen
744
205
Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen
6.453
2.469
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach §
340f HGB)
6.090
Inanspruchnahme
Auflösung
446
Endbestand
-
6.637
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
446
890
Wechselkursbedingte und
sonstige Veränderung
890
949
-
7.586
7.835
Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge
5
Von dem Betrag entfallen 949 TEUR auf die PWB, die an dieser Stelle pauschal zum Ansatz gebracht wird.
s-Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Stendal
7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und
Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in
Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poor’s, Moody‘s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor’s, Moody‘s
Öffentliche Stellen
Standard & Poor’s, Moody‘s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor’s, Moody‘s
ggf. Internationale Organisationen
Standard & Poor’s, Moody‘s
ggf. Institute
Standard & Poor’s, Moody‘s
ggf. Unternehmen
Standard & Poor’s, Moody‘s
ggf. Gedeckte Schuldverschreibungen
Standard & Poor’s, Moody‘s
ggf. Verbriefungspositionen
Standard & Poor’s, Moody‘s
ggf. OGA
Standard & Poor’s, Moody‘s
ggf. Sonstige Posten
-
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung.
s-Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Stendal
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
45.537
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
183.453
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
45.699
-
47
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Internationale Organisationen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
170.197
-
18.947
-
14.910
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
7.948
-
22.103
-
-
285.120
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
148.879
-
-
-
-
-
Durch Immobilien besicherte Positionen
-
-
-
228.965
-
-
-
-
-
-
-
-
Ausgefallene Positionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Mit besonders hohen
Risiken verbundene Positionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
-
21.046
123
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Verbriefungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
-
-
34.929
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
25.850
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
19.120
-
-
-
-
-
-
-
Institute
Sonstige Posten
Gesamt
16.401
2.916
- 89.903
19.762
3.417 5.002
461.287 21.046 27.065 231.881 37.013 89.903 168.641 368.436 5.002
Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung
s-Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Stendal
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
70
75
100
150
250
370
1250
46.158
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
188.314
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
47.639
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Risikopositionswert in
TEUR je Risikopositionsklasse
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
1.373
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Internationale Organisationen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
174.189
-
21.859
-
14.910
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
7.948
-
22.103
-
277.048
-
-
-
-
Mengengeschäft
-
-
-
-
-
-
138.626
-
-
-
-
-
Durch Immobilien besicherte
Positionen
-
-
-
228.965
-
-
-
-
-
-
-
-
Ausgefallene Positionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Mit besonders hohen Risiken
verbundene Positionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
-
21.046
123
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Verbriefungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Institute und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
OGA
-
-
-
-
89.903
34.929
-
-
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
-
-
-
-
-
25.850
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
19.120
-
-
-
-
Institute
Sonstige Posten
Gesamt
16.401
2.916
1.393
19.762
3.329 4.606
472.701 21.046 31.303 231.881 37.013 91.296 158.388 360.276 4.606
-
-
Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung
Der von den Eigenmitteln abgezogene Wert beträgt 139 TEUR für Immaterielle Vermögenswerte, welcher der Eigenkapitalüberleitungsrechnung entnommen wurde.
s-Finanzgruppe
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-
s
Kreissparkasse Stendal
8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Kreissparkasse Stendal gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung
betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die Wirtschaft zu fördern und hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe
zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig
die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht
somit nicht im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die
Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 253 Absätze
1 und 3 HGB bewertet. Es sei denn, sie sind nicht dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu
dienen. In diesem Fall werden sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 253
Absätze 1 und 4 HGB bewertet.
Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der
Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden
der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten.
31.12.2016
TEUR
Buchwert
Strategische Beteiligungen
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
13.508
13.508
davon börsengehandelte Positionen
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
s-Finanzgruppe
13.508
Börsenwert
-
13.508
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s
Kreissparkasse Stendal
Funktionsbeteiligungen
2.236
2.236
davon börsengehandelte Positionen
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligungen
-
2.236
2.236
10.206
10.206
davon börsengehandelte Positionen
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
10.206
10.206
Gesamt
25.950
25.950
-
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen
0 TEUR. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.
s-Finanzgruppe
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s
Kreissparkasse Stendal
9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen
Gebrauch.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden in der Regel standardisierte Verträge eingesetzt.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Risikostrategie.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als
wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der
Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des Artikels 125 CRR in Verbindung mit Artikel
208 CRR. Die Bewertung grundpfandrechtlicher Sicherheiten wird entsprechend den Anforderungen
nach MaRisk, der Solvabilitätsverordnung (SolvV) und dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) i. V. m. der Beleihungswertverordnung (BelWertV) vorgenommen.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse, Sonstige Einlagen bei der Sparkasse (Zertifikate, Schuldverschreibungen)
Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen / inländische Kreditinstitute) , Bargeldeinlagen bei anderen Kreditinstituten, Lebensversicherungen, Bausparguthaben.
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt
es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen sowie inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung
nicht genutzt.
Innerhalb der Kreditrisikominderung ist die Sparkasse Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen lediglich mit Gegenparteien innerhalb der Sparkassenorganisation eingegangen. Daraus erwachsen aufgrund der bestehenden verbundweiten Sicherungssysteme keine wesentlichen Risiken.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten.
31.12.2016
TEUR
Finanzielle
Sicherheiten
Gewährleistungen
und Kreditderivate
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
-
-
Öffentliche Stellen
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
-
Internationale Organisationen
-
-
Institute
-
-
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
11
183
7.878
1.539
6.001
-
Ausgefallene Positionen
42
436
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
-
-
Gedeckte Schuldverschreibungen
-
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
-
OGA
-
-
Beteiligungspositionen
-
-
Sonstige Posten
-
-
Gesamt
1.764
14.326
Tabelle: Besicherte Positionswerte
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich Eigenmittelanforderungen in Höhe von
8.838 TEUR für Netto-Fremdwährungsrisikopositionen. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung,
Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln.
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Unter Zinsänderungsrisiko versteht die Sparkasse folgende Ausprägungen:
•
•
•
Zinsüberschussrisiko (GuV): Negative Abweichung des Zinsüberschusses bei Veränderung der
Marktzinsen
Abschreibungsrisiko (GuV): Aufwand im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft, der durch negative Marktwertänderungen von Wertpapieren entsteht
Zinsbuchrisiko (wertorientiert): negative Änderung des Zinsbuchbarwertes
Das Zinsänderungsrisiko wird in der Sparkasse als negative Abweichung des Zinsergebnisses von
einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Kreissparkasse Stendal steuert die Zinsänderungsrisiken nach dem periodischen Ansatz, der Ertragswertperspektive. Darüber hinaus nimmt sie aus
wertorientierter Sicht Simulationen des Barwerts vor, um schwerpunktmäßig aufsichtsrechtliche Erfordernisse hinsichtlich der Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Prüfkriteriums der BaFin zu
erfüllen. Zur Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken setzt die Sparkasse Swapgeschäfte ein. Die
verwendeten Verfahren sind die GuV-orientierte integrierte Zinsbuchsteuerung und die wertorientierte Zinsbuchsteuerung.
Bei der GuV-orientierten Ausprägung Zinsüberschussrisiko wird schwerpunktmäßig die Gefahr einer
negativen Abweichung des zukünftigen Zinsüberschusses von dem geplanten bzw. erwarteten
Zinsüberschuss analysiert. Ausgehend von der Planbilanz der Sparkasse bzw. der konstanten Bilanz
(bei höherem Risikoausweis) wird auf die negative Abweichung des Zinsergebnisses bei Veränderung
der Marktzinsen abgestellt. Die Auswirkungen derivativer Geschäfte werden ebenfalls in die Betrachtungen einbezogen. Außerdem ermittelt die Sparkasse die Abschreibungsrisiken der zinsinduziert
bewerteten, verzinslichen Wertpapiere bzw. Fondsbestandteile als Teil des handelsrechtlichen Zinsänderungsrisikos für das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft.
Eine weitere Facette ergibt sich aus den Risiken der Festzinsabläufe. Die Bilanz der Kreissparkasse
Stendal ist nachhaltig durch einen aktivischen Festzinsüberhang gekennzeichnet.
Das Risiko aus impliziten Optionen im Kundengeschäft (u. a. Annahmen über vorzeitige Kreditrückzahlungen) ist hinsichtlich des Volumens und der Auswirkung auf das Zinsergebnis ohne bedeutenden
Einfluss für die Sparkasse. Diese Optionen werden, bei Relevanz, grundsätzlich in der GuV-Sicht über
die Planung bzw. Hochrechnung der Bilanzstrukturen berücksichtigt. Die Auswirkungen von Veränderungen der Geschäftsstruktur werden auf Basis verschiedener Strukturszenarien im Rahmen der sonstigen Risiken simuliert.
Das Zinsänderungsrisiko wird zum einen durch Neugeschäftszinsannahmen auf Basis von geplanten,
erzielbaren Margen und zum anderen bei variabel verzinslichem Geschäft unter Anwendung festgelegter Mischungsverhältnisse nach dem Konzept der gleitenden Durchschnitte ermittelt und gesteuert.
Die Sparkasse bedient sich hierbei dem Softwaresystem „Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus“, insbesondere der Anwendung „GuV-Planer“ der Firma msgGillardon AG.
Für die Bestimmung des Zinsänderungsrisikos werden die Auswirkungen verschiedener Zinsszenarien
(sog. Grenzzinsszenarien des DSGV für die Stützpunkte Monatsgeld, 3-Jahresgeld und 10-Jahresgeld
und informatorisch das Szenario „Konstante Zinsen“) auf den Zinsüberschuss und das Bewertungsergebnis verzinslicher Wertpapiere simuliert.
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
Die maßgeblichen Szenarien (z.Z. Grenzzinsszenarien PPP - Zunahme der Zinsen in allen drei Stützpunkten - und P0P - Zunahme der Zinsen, mit Ausnahme des 3-Jahresgeldes, hier unter Abzug der
maximalen Abnahme der Steilheit zwischen Monatsgeld und 3-Jahresgeld - ) werden einmal jährlich im
Rahmen einer umfassenden Simulation identifiziert und bei tendenziell unveränderten Marktumfeld
sowie tendenziell unveränderten Risikopositionen der Sparkasse unterjährig beibehalten. Aufgrund
des derzeitigen Zinsniveaus wurden die Grenzzinsszenarien „niedrig“ mit einem Stichprobenumfang
im unteren Drittel der 5-jährigen Zinsen gewählt. Für das Grenzzinsszenario PPP ergeben sich hieraus
im steuerungsrelevanten Risiko-Szenario bei Unterstellung einer Haltedauer von 1 Jahr und einem
Konfidenzniveau von 95 % folgende Zinsveränderungen: Monatsgeld +1,24 %, 3-Jahresgeld +1,65 %
und 10-Jahresgeld +1,43 %.
Die Risiken und Chancen ergeben sich aus der Abweichung gegenüber dem Szenario „Erwartungswert“. Im Ergebnis der Simulationen werden das Risiko- und Stressszenario mit den jeweils schlechtesten Werten ermittelt. Weiterhin fließen in das Bewertungsergebnis aus Wertpapier-Zinsprodukten die
Risiken aus Spreadausweitungen nach Anlageklassen ein. Für die Ermittlung und Steuerung der
Marktpreisrisiken für Handelsgeschäfte bedient sich die Sparkasse den Anwendungen „SimCorp Dimension“ und „sDIS OSPlus“. Auf Basis der aufgezeigten Szenariobetrachtungen können dann risikoreduzierende Gegensteuerungsmaßnahmen abgeleitet werden.
Das Zinsänderungsrisiko wird vierteljährlich im Rahmen der Erstellung des MaRisk-Berichtes „Marktpreisrisiken“ ermittelt, in der Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt und dem Vorstand berichtet.
Bei der wertorientierten Betrachtung ermittelt die Kreissparkasse Stendal das barwertige Zinsänderungsrisiko auf Ebene des Anlagebuches mit dem Softwaresystem „Integrierte Zinsbuchsteuerung
Plus“, insbesondere der Anwendung „sDIS OSPlus“ der Firma msgGillardon AG.
Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen
der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte
bzw. -200 Basispunkte (gemäß BaFin-Rundschreiben 11/2011 - Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch,
Ermittlung von Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung). Die regelmäßig nach
diesen Vorgaben der BaFin ermittelten Barwertänderungen im Zinsbuch nahmen im Jahresverlauf
2016 mehr als 20 % der regulatorischen Eigenmittel in Anspruch. Die Kreissparkasse Stendal ist demnach potentiell als ein Kreditinstitut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko anzusehen. Die Aufsicht bedient sich in diesem Zusammenhang zur Feststellung der ausreichenden Eigenmittelausstattung eines
Kreditinstitutes auch einer weiteren Bezugsgröße, dem sog. Prüfkriterium. Zur Ermittlung dieser
Kennzahl werden die Eigenmittelanforderungen nach CRR mit der Barwertminderung des Zinsschocks
von +/- 200 Basispunkten addiert. Dieser Wert darf 95 % der Eigenmittel nach § 10 Abs. 2 KWG nicht
überschreiten, andernfalls muss das betroffene Kreditinstitut das Zinsgeschäft entsprechend mit Eigenkapital unterlegen. Die Kreissparkasse Stendal lastet dieses entscheidende Prüfkriterium mit
68,6 % nachhaltig deutlich unterhalb der 95 %-Schwelle aus.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
31.12.2016
berechnete Ertragsveränderung
Grenzzinsszenario PPP
TEUR
s-Finanzgruppe
- 1.553,0
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Kreissparkasse Stendal
31.12.2016
berechnete Barwertänderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
TEUR
- 34.854,0
Zinsschock - 200 Basispunkte
+ 1.350,3
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
Hinweis: Bestände per 31.12.2016; Barwertzuwächse - positive Zahlen, Barwertrückgänge - negativen Zahlen
Das Zinsänderungsrisiko ist vor dem Hintergrund der Ertragslage und des Risikodeckungspotentials
der Sparkasse tragbar.
Darüber hinaus verweisen wir auf unsere Erläuterungen im Lagebericht unter dem Gliederungspunkt
„3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht“.
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird
nicht betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die
Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird von der
Sparkasse festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden grundsätzlich außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind ausschließlich Banken. Es werden
nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der
Limite erfolgt anhand eines Limitsystems.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten.
31.12.2016
TEUR
Positiver
Bruttozeitwert
Aufrechnungsmöglichkeiten
(Netting)
Saldierte
aktuelle Ausfallrisikoposition
Anrechenbare Sicherheiten
Nettoausfallrisikoposition
Zinsderivate
0
0
0
0
0
Gesamt
0
0
0
0
0
Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte
(Per 31.12.2016 besteht ein Wiederbeschaffungswert von -210 TEUR)
Kreditderivate
Per 31.12.2016 hat die Kreissparkasse Stendal keine Absicherungen über Kreditderivate vorgenommen.
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko umfasst die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des
Versagens der Infrastruktur, der internen Verfahren oder Mitarbeiter eintreten oder aufgrund externer
Ereignisse entstehen. Rechtsrisiken, die durch Rechtsprozesse, Klagen oder dergleichen entstehen,
zählen ebenfalls zu den operationellen Risiken. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein.
Das Management der operationellen Risiken erfolgt federführend durch den Bereich Unternehmenssteuerung (Gesamtbanksteuerung) und ist im Prozess der Risikotragfähigkeitsbetrachtung integriert.
Als Messverfahren für die Eigenmittelunterlegung wendet die Sparkasse den Basisindikatoransatz
gemäß Art. 315 und 316 CRR an.
Nähere Informationen können dem Lagebericht unter Gliederungspunkt 3.2. „Risikobericht“ im elektronischen Bundesanzeiger entnommen werden.
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen und Offenmarktgeschäften/GLRG II.
Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Anstieg der Belastungsquote ist im Wesentlichen auf den Abschluss der Offenmarktgeschäfte/GLRG II zurückzuführen.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten
genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände,
die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 11,15 Prozent.
Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um immaterielle Vermögenswerte, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Summe Vermögenswerte
davon Aktieninstrumente
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
82.807
27.356
davon sonstige
Vermögenswerte
15
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
1.222.370
-
davon Schuldtitel
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
30.656
10.571
11.118
426.233
460.224
154.936
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
Medianwerte 2016
TEUR
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert
der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw.
ausgegebenen eigenen
Schuldtitel
Beizulegender Zeitwert
der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung
infrage kommen
-
-
davon Aktieninstrumente
-
-
davon Schuldtitel
-
-
davon sonstige erhaltene Sicherheiten
-
-
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel
als eigene Pfandbriefe oder ABS
-
-
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten
verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite), die die Quellen der Belastung darstellen.
Medianwerte 2016
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
80.400
Vermögenswerte,
erhaltene Sicherheiten
und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
82.792
Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten
s-Finanzgruppe
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Kreissparkasse Stendal
15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Kreissparkasse Stendal gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung,
Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse
die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem.
I. Qualitative Angaben (gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a.F.)
15.1 Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem
Die Kreissparkasse Stendal ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der
Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöDSparkassen, Anwendung.
15.2 Ausgestaltung des Vergütungssystems
In der Kreissparkasse Stendal können die Beschäftigten neben der Tarifvergütung in untergeordnetem
Umfang eine Immobiliencourtage sowie eine Tippgeberprovision für Verkaufsobjekte im Rahmen der
Immobilienvermittlung erhalten.
Die Kreissparkasse Stendal ermöglicht den Beschäftigten die Teilnahme an den von den Verbundpartnern initiierten Mitarbeiterwettbewerben. Diese sehen teilweise den Erhalt von Geldprämien, Sachprämien oder sonstigen Prämierungen vor. Insbesondere im Wertpapiergeschäft werden dabei die
Vorschriften des WpHG beachtet.
15.2.1 Zusammensetzung der Vergütungen
Die Beschäftigten der Sparkasse erhalten die tarifliche Vergütung nach dem TVöD-Sparkassen.
Daneben können die in der Kreissparkasse Stendal tätigen Mitarbeiter eine variable Vergütung in Form
der Immobiliencourtage, Tippgeberprovision oder eine Prämie erhalten. Diese Zahlungen stellen den
einzigen (variablen) Vergütungsbestandteil übertariflicher Art dar.
15.2.2 Vergütungsparameter
Für den übertariflichen Vergütungsbestandteil wurden Obergrenzen festgelegt.
Auf Grund der verbandsseitigen Empfehlungen zur Gestaltung der Vergütungen des Vorstands sind
die Vergütungsparameter (Kennzahlensystem) für den variablen Anteil auf einen langfristigen und
nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet. Die Kennzahlenberechnung erfolgt durch den Ostdeutschen Sparkassenverband.
15.2.3 Art und Weise der Gewährung
Die Immobiliencourtage und Tippgeberprovision wird i.d.R. 2x jährlich und die Prämie jährlich ausbezahlt.
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Kreissparkasse Stendal
15.3 Vorstandsvergütung
Die Ausgestaltung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder erfolgt nach den einschlägigen Empfehlungen des Ostdeutschen Sparkassenverbandes und in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt - Sparkassenaufsicht.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Stendal besteht aus einer Festvergütung
(Jahresgrundbetrag), einer Funktionszulage und einer variablen Zulage. Die Auszahlung der variablen
Zulage erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses und Beschluss des Verwaltungsrates.
15.4 Einbindung externer Berater
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
II. Quantitative Angaben (gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a.F.)
Die festen Vergütungen der Kreissparkasse Stendal betragen 10.682.397,40 EUR. Die variablen Vergütungen betragen 1.096.973,65 EUR.
In diesem Betrag ist der variable Anteil der tariflichen Vergütung in Form der Sparkassensonderzahlung (919.605,69 EUR) enthalten. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen
der Vorstände enthalten.
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Kreissparkasse Stendal
16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR6 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 9,26 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Rückgang von 0,61 Prozent.
Maßgeblich für den leichten Rückgang der Verschuldungsquote war ein Anstieg der Gesamtrisikopositionen, dem die Erhöhung des Kernkapitals als positiver Effekt entgegenstand.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
Anzusetzender Wert
TEUR
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
2
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke
konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
k.A.
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
k.A.
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
150
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
k.A.
6
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
EU-6a
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
k.A.
(Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
k.A.
3
EU-6b
7
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
1.332.638
73.735
15.888
1.422.411
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
6
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
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Kreissparkasse Stendal
Zeile
LRCom
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge)
3
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
1.348.665
-139
1.348.526
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
k.A.
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert
in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
150
EU-5a
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
k.A.
6
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
k.A.
7
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
k.A.
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
k.A.
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
k.A.
10
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
k.A.
11
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
bis 10)
150
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
k.A.
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
aus Brut-to-Aktiva aus SFT)
k.A.
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
k.A.
EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition
gemäß Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013
k.A.
15
k.A.
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
16
s-Finanzgruppe
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
k.A.
k.A.
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Kreissparkasse Stendal
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
210.565
-136.830
73.735
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne
Risikopositionen (Einzelbasis))
k.A.
EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
k.A.
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
21
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
(Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
131.760
1.422.411
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
9,26
Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Ja = Transitional
EU-24
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013ausgebuchten Treuhandvermögens
k.A.
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Zeile
LRSpl
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
TEUR
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt wer-den
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften,
multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen
und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber
Staaten behandelt werden
EU-7
s-Finanzgruppe
Institute
1.348.665
k.A.
1.348.665
21.169
274.689
k.A.
203.903
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Kreissparkasse Stendal
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
227.104
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
119.937
EU-10
Unternehmen
305.066
EU-11
Ausgefallene Positionen
EU-12
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
8.329
188.468
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl)
s-Finanzgruppe
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