Hedge Accounting nach IFRS 9 Die neuen Regelungen und die damit verbundenen Herausforderungen Juni 2014 Ein starkes Leistungspaket Corporate-Treasury-Services Impressum Redaktion: Olaf Boelsems, Fabian Umseher, Solvy Weigert Design und Layout: Sabine Reissner Lektorat: Jutta Cram Fotos: Thinkstock, Corbis Adresse der Redaktion: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anja Klöfkorn Rothenbaumchaussee 78 20148 Hamburg, Deutschland Telefon +49 40 36132 12335 Telefax +49 181 3943 12335 [email protected] Ein Bündel attraktiver Verbesserungen Liebe Leserin, lieber Leser, Der neue Standard zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen lädt dazu ein, keiten geben Corporates aus unserer Sicht einen deutlichen Anreiz, IFRS 9 – ggf. nach Hierfür stehen wir Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre! Olaf Boelsems Dr. Steffen Kuhn Inhalt 1 Einleitung Seite 5 2 Risikomanagement Seite 9 3 Gesicherte Grundgeschäfte Seite 13 4 Sicherungsinstrumente Seite 41 6 N achfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Seite 57 7 Sonstige Änderungen Seite 73 8 Darstellung Seite 83 10 Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsregelungen Seite 93 Liste der Beispiele Seite 96 Corporate Treasury Solutions Breakfast Seite 98 Ansprechpartner Seite 99 EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 3 1 Einleitung Am 19. November 2013 hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine neue Version von IFRS 9 Finanzinstrumente (Hedge Accounting und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39; IFRS 9 [2013]) veröffentlicht, mit der vor allem die neuen Rege lungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen1 (hedge accounting) in die bisherige Fassung eingefügt wurden. IFRS 9 macro hedge accounting). Damit werden komplexe Risikomanagementpraktiken bezeichnet, die von Unternehmen wie z. B. Banken angewendet rungsmodell soll in einem gesonderten Standard veröffentlicht werden. Das Diskussionspapier zu diesem Thema wurde im April 2014 veröffentlicht.2 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen besteht darin, nützliche Regelungsbereich Beurteilung der Wirksamkeit von Sicherungsbeziehungen Risikokomponenten Informationen über die Risikomanagementaktivitäten von Unter nehmen, bei denen Finanzinstrumente eingesetzt werden, bereit zustellen. Damit soll sich künftig anhand der Rechnungslegung genauer ablesen lassen, welche Risikomanagementpolitik ein Unter nehmen verfolgt und inwieweit die angewendeten Absicherungs praktiken dazu beitragen, die Risiken des Unternehmens zu redu zieren. Insbesondere soll ein besserer Zusammenhang zwischen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens, den Gründen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Abschluss des Unternehmens hergestellt werden. Die wichtigsten Änderungen bei der Bilanzierung von Sicherungs beziehungen und deren Auswirkungen sind nachfolgend kurz zusammengefasst: Überblick über die wichtigsten Änderungen Die Beurteilung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung soll nur noch prospektiv vorgenommen werden Test ersetzt, der sich auf den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie auf die Auswirkungen des Kreditrisikos auf diesen wirtschaftlichen Zusammenhang konzentriert. Die Designation einzelner Risikokomponenten als gesichertes Grundgeschäft ist künftig zulässig. Dies gilt Kosten der Absicherung men und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. other comprehensive income; OCI) erfasst werden und ähnlich der Vorgehensweise bei Transaktionskosten in die GuV umgegliedert werden (dies kann Basis Adjustments beinhalten). Gruppen von Posten Künftig kommen mehr Gruppen von Posten für die Designation als gesichertes Grundgeschäft in Betracht. Dazu zählen die Designation von Teilen einer Gesamtposition (layer designations) sowie Nettopositionen. mationen bereitstellen. 1 In dieser Publikation werden die Begriffe „Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen“ und „Sicherungsbilanzierung“ synonym verwendet. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 5 1 Einleitung Mit dem neuen Modell zur Sicherungsbilanzierung soll ein besserer Zusammenhang zwischen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens, den Gründen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Abschluss des Unternehmens hergestellt werden. Erstmals haben auch Unternehmen außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche einen hohen Anreiz, IFRS 9 vorzeitig anzuwenden. in den Standard haben erstmals auch Unternehmen außerhalb zeitige Anwendung von IFRS 9 in Betracht zu ziehen. Für viele dieser Unternehmen dürfte die Neuregelung der Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung der wichtigste Aspekt bei der Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sein. Insbesondere für Unternehmen außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche besteht ein Anreiz, die aktuelle Fassung von IFRS 9 (2013) anzu wenden, bevor das IASB seine Projektphase zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen abgeschlossen und die endgültige Fassung von IFRS 9 veröffentlicht hat. Die vorzeitige Anwendung Unternehmen, die neuen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung bereits anzuwenden, während die Anwendung der neuen Wert minderungsvorschriften so lange hinausgezögert werden kann, 3 den IFRS 9 (2013) ersetzt hat, dürfen frühere Versionen4 von IFRS 9 nicht mehr vorzeitig angewendet werden, sofern das Unter nach Veröffentlichung der vollständigen Version von IFRS 9 oder später anwendet. In der Europäischen Union ist die vorzeitige Anwendung gegebenenfalls an die Übernahme des neuen Standards Es wird erwartet, dass die Übernahme in europäisches Recht erst Hedging) erfolgt. Um den Nutzen aus der Anwendung der neuen Vorschriften ein zuschätzen, ist es notwendig, die derzeitig angewendeten Absiche rungsaktivitäten und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu überprüfen und zu analysieren. Diese Einschätzung umfasst sowohl operative Aspekte (z. B. die Beurteilung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung) als auch die Eignung bestimmter Posten) zur Designation in Sicherungsbeziehungen. Sicherungs bilanzierung wurden jeweils 2009, 2010 und 2013 veröffentlicht. 6 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Für Finanzdienstleistungsunternehmen stellt sich die Situation komplexer dar: Die noch andauernden Projekte zur Bilanzierung Unsicherheit hinsichtlich der Auswirkungen des endgültigen Standards auf diese Unternehmen und der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Projekten. Wir haben uns die neuen Regelungen näher angeschaut und einige der Vorteile, die sich voraussichtlich für berichtende Unter nehmen ergeben, in den folgenden Abschnitten untersucht. Diese Publi kation richtet sich in erster Linie an Finanzabteilungen, dienstleistungsunternehmen. Die wichtigsten Änderungen der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung täten von Unternehmen im Ergebnis nicht angemessen abgebil det werden. IFRS 9 zielt daher darauf ab, die Auswirkungen der von einem Unternehmen angewendeten Risikomanagementaktivitäten im Abschluss abzubilden. Dazu werden einige der willkürlichen Regelungen des IAS 39 durch stärker prinzipienbasierte Vorschrif ten ersetzt und eine größere Bandbreite von Sicherungsinstru menten und Grundgeschäften für das Hedge Accounting zugelas sen. Generell dürfte dies zur Folge haben, dass künftig mehr Risikomanagementstrategien die Voraussetzungen für eine Bilan zierung als Sicherungsbeziehung erfüllen. Einige der grundlegenden Regelungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bleiben von den Vorschriften des IFRS 9 unberührt. Es wird weiterhin drei Arten von Sicherungsbeziehun gen geben: Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (fair value hedge) 5 ( ) Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (hedge of a net investment in a foreign operation) Auch die Regelungen zur Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden durch IFRS 9 nicht geändert. Solche Sicherungsbeziehungen sind nach wie vor auf ren. Allerdings wurden durch IFRS 9 einige Folgeänderungen an IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb erforderlich. Ziel dieser Publikation ist es nicht, einen umfassenden Überblick zum Thema „Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen“ zu geben. Vielmehr sollen die Unterschiede zwischen den Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 und IFRS 9 herausgearbeitet werden. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 7 2 Risikomanagement 2.1 Zielsetzung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Jedes Unternehmen ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit bestimmten unternehmerischen Risiken ausgesetzt. Viele dieser Infolgedessen spiegelt der Abschluss die Risikomanagementmaß nahmen des Unternehmens nicht unbedingt wider. Der Nutzen zulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Das IASB nahm dies als Ausgangspunkt für sein Projekt zur um fassenden Überarbeitung der Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Das Ziel der in IFRS 9 enthaltenen Vor mische Absicherung kann daher als Risikomanagementaktivität managements auch entsprechend im Abschluss abzubilden. Hierbei angepasst werden soll. auf diese Risikomanagementaktivitäten kann zu Rechnungsle gungsinkongruenzen führen, wenn die Gewinne oder Verluste aus Gewinne oder Verluste aus dem abgesicherten Risiko erfasst wer den. Diese Inkongruenzen sollen mithilfe der Sicherungsbilanzie rung verringert werden, indem entweder die Bewertung oder (im managementaktivitäten eines Unternehmens im Fokus hat und die Absicht widerspiegelt, die das Board mit den neuen Rech nungslegungsvorschriften verfolgt. Dieses Ziel ist jedoch nicht vorrangig gegenüber den Vorschriften zur Sicherungsbilanzie rung. Daher hat das Board darauf hingewiesen, dass eine Bilan zierung als Sicherungsbeziehung nur dann zulässig ist, wenn alle neuen Kriterien für das Hedge Accounting vollumfänglich erfüllt werden (siehe hierzu auch unsere Erläuterungen in Kapitel 5). sicherten Risikos oder die Bilanzierung des Sicherungsinstruments geändert wird. inkongruenzen bereits durch die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IAS 39 beseitigt. Doch bleiben bestimmte Risikomanagementaktivitäten, die in der Praxis üblich sind, dabei unberücksichtigt. Des Weiteren sind einige der Vor oder nicht länger für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung infrage kommen. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 9 2 Risikomanagement Für die Entscheidung, ob die Vorschriften für das Hedge Accounting weiterhin auf eine bestimmte Sicherungsbeziehung angewendet werden können, ist es wichtig, den Unterschied zwischen der Risikomanagementstrategie und dem Risikomanagementziel zu verstehen. 2.2 Risikomanagementstrategie vs. Risikomanagementziel managementaktivitäten eines Unternehmens erfordert ein Ver ständnis, um welche Art von Aktivitäten es sich hierbei handelt. IFRS 9 unterscheidet zwischen der Risikomanagementstrategie und der Risikomanagementzielsetzung: Die Risikomanagementstrategie wird auf der höchsten Unter nehmensebene festgelegt und bestimmt neben den Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, ob und mithilfe welcher eine Risikomanagementstrategie beispielsweise Änderungen der eine bestimmte Zielspanne für das Verhältnis zwischen fester handelt es sich in der Regel um eine langfristig angelegte Strate eventuelle Änderungen der Umstände angepasst werden kann. Gemäß IFRS 9 wird die Risikomanagementstrategie normalerweise in einem allgemeinen Dokument beschrieben und innerhalb des Unternehmens in Form von detaillierteren Richtlinien an die jewei ligen Unternehmensbereiche weitergegeben. Finanzinstrumente: Angaben adressaten ermöglichen sollen nachzuvollziehen, welche Risiko managementaktivitäten das Unternehmen anwendet und wie sich diese auf den Abschluss des Unternehmens auswirken (siehe auch unsere Ausführungen in Kapitel 9.1). Das Risikomanagementziel instrument designiert ist, um ein bestimmtes Grundgeschäft abzusichern. So würde anhand des Risikomanagementziels bei spielsweise bestimmt, auf welche Weise ein Zinsswap einge setzt wird, um eine festverzinsliche Verbindlichkeit in eine vari abel verzins liche Verbindlichkeit umzuwandeln. Daher würde eine Risikomanagementstrategie in der Regel in eine Vielzahl von Risikomanagementzielen münden. 10 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Unsere Sichtweise Kleine und mittlere Unternehmen, die nur in begrenztem Umfang Risikomanagementmaßnahmen unter Ver wendung von Finanzinstrumenten durchführen, verfügen möglicherweise über keine formelle, schriftlich entsprechenden Vermerk in ihrer Dokumentation der Sicherungsbeziehungen auf ein solches Strategiepapier hinzuweisen, sondern müssen ihre Risikomanagementstrategie stattdessen direkt in der Dokumentation erläutern. Darüber hinaus sind im Abschluss Angaben zur Risikomanagementstrategie zu machen, und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen eine formelle schriftliche Richtlinie zur Dokumentation seiner Risiko managementaktivitäten nutzt oder nicht. managementstrategie und zielsetzung: Beispiel 1: Risikomanagementstrategien, die mit einem Risikomanagementziel verknüpft sind Risikomanagementstrategie Risikomanagementziel Der variabel verzinsliche Anteil der Finanzschulden Designation eines Zinsswaps zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts einer festverzinslichen Ver Währungsrisiken sind über einen Zeitraum von Designation eines Devisenterminkontrakts zur Absiche erwarteten Umsatzerlöse in USD abzusichern. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen der Risikomanagement strategie und dem Risikomanagementziel zu verstehen, da eine nahme, die nicht mit einer entsprechenden Änderung des Risiko managementziels einhergeht, die Fähigkeit des Unternehmens, sen kann. Dies wird in Kapitel 6.3 näher erläutert. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 11 3 Gesicherte Grundgeschäfte 3.1 Allgemeine Vorschriften Die Vorschriften bezüglich zulässiger Grundgeschäfte wurden unverändert aus IAS 39 übernommen. Zu den zulässigen Grund geschäften zählen: aktivitäten die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllen, sind allesamt auf das übergeordnete Ziel des Projekts zur Sicherungsbilanzierung zurückzuführen, unter dem das Risiko management eines Unternehmens mit der bilanziellen Abbildung stärker in Einklang gebracht werden soll. bilanzierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ) mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen (forecast transactions) oder Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (net investments in a foreign operation) Bei den vorgenannten Grundgeschäften kann es sich sowohl um einzelne Posten als auch um Gruppen von Posten (sog. Portfolios) handeln, sofern die diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe hierzu auch unsere Ausführungen in Kapitel 3.6). Der restliche Teil dieses Kapitels befasst sich mit der Frage, was sich bei der Designation von Grundgeschäften im Vergleich zu IAS 39 geändert hat. 3.2 Absicherung von Risiken, die sich auf das sonstige Ergebnis (OCI) auswirken Lediglich Absicherungen von Risiken, die sich in der GuV nieder schlagen könnten, erfüllen die Voraussetzungen zur Sicherungs bilanzierung. Die einzige zulässige Ausnahme von dieser Regelung instrumente, die gemäß dem in IFRS 9 gewährten Wahlrecht Für die Sicherungsbilanzierung kommen lediglich Vermögenswerte, aktionen mit externen Parteien infrage. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt die Absicherung des Währungsrisikos eines kon zerninternen monetären Postens dar, sofern das abgesicherte Anwendung dieses Wahlrechts werden auch bei Abgang der Eigenkapitalinstrumente Gewinne oder Verluste, die zuvor im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst wurden, nicht in die GuV umgegliedert (sog. Recyclingverbot). Weiteren würde auch das Währungsrisiko einer mit hoher Wahr scheinlichkeit eintretenden künftigen konzerninternen Transaktion die Voraussetzungen für eine Designation als gesichertes Grund geschäft erfüllen, wenn sich die betreffende Transaktion auf den Auch die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungs instruments sowie eine etwaige Ineffektivität werden bei solchen Sicherungsbeziehungen im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen, wobei gleichermaßen das oben beschriebene Recyclingverbot unverändert aus IAS 39 übernommen. geschäft weiterhin zuverlässig bewertbar sein und eine erwartete Transaktion eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit aufweisen. Änderungen gegenüber IAS 39 ergeben sich jedoch im Rahmen der Designation in einer Sicherungsbeziehung. Dies gilt insbesondere für die Designation von Risikokomponenten und Komponenten von Nominalbeträgen sowie von aggregierten Risikopositionen und Gruppen von Posten (sog. Portfolios). Diese Änderungen, die EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 13 3 Gesicherte Grundgeschäfte Eine aggregierte Risikoposition ist eine Kombination aus einem Risiko, das als gesichertes Grundgeschäft infrage kommen könnte, und einem Derivat. 3.3 Aggregierte Risikopositionen dere Rohstoffe), die sie mehreren Risikoarten aussetzen. Dabei wird nicht immer jedes einzelne Risiko für denselben Zeitraum abgesichert. Dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels veranschaulichen: Beispiel 2: Aggregierte Risikoposition – Erwerb von Kupfer in Fremdwährung Ein Unternehmen, das Elektrokabel herstellt, plant, in zwölf darstellt und starken Schwankungen unterliegt. Das Unterneh men ist zwei Hauptrisiken ausgesetzt: dem Preisrisiko für Kupfer und dem Währungsrisiko. Das Unternehmen beschließt zunächst, das sich aus Schwankun terminkontrakts abzusichern. Dadurch kann das Unternehmen das Kupfer jetzt zu einem festen Preis in fremder Währung erwerben, ist aber nach wie vor dem Währungsrisiko ausgesetzt.6 rungsrisiko abzusichern, indem es ein Devisentermingeschäft ten abschließt. Auf diese Weise sichert das Unternehmen die aggregierte Risikoposition ab, die sich aus dem ursprünglichen Risiko der Kupferpreisschwankungen und dem Kupfertermin kontrakt zusammensetzt. Gemäß IAS 39 dürfen Derivate nicht als Teil eines gesicherten Grundgeschäfts im Rahmen der Sicherungsbilanzierung designiert werden. Bei Anwendung der derzeit geltenden Regelungen des IAS 39 auf das in Beispiel 2 beschriebene Szenario stünden dem Verfügung: 6 Im vorliegenden Beispiel wird unterstellt, dass kein „Basisrisiko“ zwischen dem Risiko von Schwankungen des Kupferpreises bei dem geplanten Kauf von Kupfer und dem Terminkontrakt, z. B. aufgrund der Qualität und des Lieferorts, besteht. 14 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beendigung der ersten Sicherungsbeziehung (d. h. der Absiche rung des Risikos von Schwankungen des Kupferpreises) und Neudesignation einer zweiten Sicherungsbeziehung, bei der der Kupferterminkontrakt und der Devisenterminkontrakt zusam men das Sicherungsinstrument bilden. Dies dürfte zu einer gewis sen Ineffektivität der Sicherungsbeziehung führen, da der bei zulegende Zeitwert des Kupferterminkontrakts bei Designation der zweiten Sicherungsbeziehung nicht null betragen würde. Fortführung der Sicherungsbeziehung für das Kupferpreisrisiko und Designation des Devisenterminkontrakts in einer zweiten Sicherungsbeziehung als Absicherung der Schwankungen des auf USD lautenden Kupferpreises. Selbst wenn die übrigen Regelungen des IAS 39 erfüllt werden könnten, bedeutet dies, dass sich der Umfang des gesicherten Grundgeschäfts laufend ändert, da der variable Kupferpreis gegen das Währungsrisiko abgesichert wird, was sich auf die Wirksamkeit der Sicherungs beziehung auswirken dürfte. IFRS 9 erweitert die Bandbreite zulässiger Grundgeschäfte um aggregierte Risikopositionen, die sich aus einem Risiko, das als gesichertes Grundgeschäft infrage käme, und einem Derivat zusammensetzen. Infolgedessen könnte das Unternehmen in dem in Beispiel 2 dar instrument in einem Cash Flow Hedge designieren, im Rahmen dessen die Kombination aus dem ursprünglichen Risiko und dem Kupferterminkontrakt (d. h. die aggregierte Risikoposition) das Grundgeschäft darstellt, ohne dass sich dies auf die erste Sicherungsbeziehung auswirkt. Anders ausgedrückt: Es wäre nicht länger notwendig, die erste Sicherungsbeziehung zu been den und eine neue Sicherungsbeziehung zu designieren. erfasst und der Zinsswap würde separat in der Bilanz ausgewiesen. Dem Unternehmen wäre es nicht gestattet, den Zinsswap und das Darlehen (also die aggregierte Risikoposition) zusammen in einem Posten auszuweisen (also so, als ob es sich um ein einziges festverzinsliches Darlehen handelte). Bei der Beurteilung der Wirksamkeit und der Ermittlung der Ineffek tivität der Absicherung einer aggregierten Risikoposition ist jedoch der kombinierte Effekt der Posten, die zusammen die aggregierte Risikoposition bilden, zu berücksichtigen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Bedingungen des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments in der ersten Sicherungsbeziehung nicht genau übereinstimmen, d. h. wenn ein Basisrisiko besteht. Eine etwaige Ineffektivität der Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene würde automatisch auch zu einer Ineffektivität der Siche rungsbeziehung auf der zweiten Ebene führen. Ein Basisrisiko im Zusammenhang mit der Sicherungsbilanzie rung bezeichnet jegliche Abweichung hinsichtlich der Bezugsbasis zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft. Das Basisrisiko hat in der Regel einen bestimmten Grad an Ineffek tivität zur Folge. Beispielsweise ist zu erwarten, dass die Absiche rung eines Kaufs von Baumwolle in Indien mittels eines an der gewissen Ineffektivität führen wird, da die zugrunde liegenden Preise für das gesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstru ment voneinander abweichen. Die einzelnen Komponenten der aggregierten Risikoposition werden separat unter Anwendung der allgemeinen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfasst (d. h., die Bilanzierungseinheit [unit of account] ändert sich nicht; die aggregierte Risikoposition wird nicht als „synthetischer“ Einzel posten bilanziert). Wenn ein Unternehmen eine Kombination aus einem variabel verzinslichen Darlehen und einem Zinsswap mit das Darlehen weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 15 3 Gesicherte Grundgeschäfte IFRS 9 erweitert die Bandbreite zulässiger Grundgeschäfte um aggregierte Risikopositionen. Mit dieser Erweiterung geht jedoch eine zunehmende Komplexität im Rahmen der diesbezüglichen bilanziellen Erfassung einher. leitlinien von IFRS 9 entnommen sind, sollen helfen, das Absicherungskonzept für eine aggregierte Risikoposition näher zu erläutern: Beispiel 3: Festverzinsliches Darlehen in Fremdwährung – Cash Flow Hedge einer aggregierten Risikoposition Ein Unternehmen hat ein festverzinsliches Darlehen in Fremd risiko sowie dem Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Änderungen der Zinssätze. Das Unter nehmen beschließt, das Darlehen unter Verwendung eines kom rung lautendes Darlehen zu variablen Zinssätzen umzuwandeln. Der Swap wird in einem Fair Value Hedge als Sicherungsinstru ment designiert (Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene). Dadurch hat das Unternehmen sowohl das Währungsrisiko als auch das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeit werts aufgrund von Änderungen der Zinssätze beseitigt. Es ist jedoch jetzt variablen Zinszahlungen in der funktionalen Währung ausgesetzt. Später entscheidet das Unternehmen, die Höhe der Zinszahlun in seiner funktionalen Währung abschließt. Auf diese Weise sichert es die aggregierte Risikoposition ab, die sich aus dem swap zusammensetzt. Der Zinsswap wird in einem Cash Flow Hedge als Sicherungsinstrument designiert (Sicherungsbezie hung auf der zweiten Ebene). Das Konzept für die Absicherung aggregierter Risiken ist an sich unkompliziert. Die Bilanzierung für derartige Sicherungsbezie bunden. Die Rechnungslegungsmechanismen werden im Einzel nen in den erläuternden Beispielen der Tz. IE7–IE39 zu den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 beschrieben. In dem in Bei spiel 4 dargestellten Szenario, bei dem ein Unternehmen seine Zahlungsströme in einer Sicherungsbeziehung auf der ersten 16 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beispiel 4: Variabel verzinsliches Darlehen in Fremdwährung – Fair Value Hedge einer aggregierten Risikoposition Wie in den erläuternden Beispielen zu den Anwendungsleitlinien beschrieben, wird die Anwendung der Vorschriften zur Siche rungsbilanzierung auf aggregierte Risikopositionen sogar noch besondere in der Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene, ein Basisrisiko besteht. Ein Unternehmen hat ein variabel verzinsliches Darlehen in Fremd von Änderungen der Zinssätze. Das Unternehmen beschließt, rungsswaps in ein auf seine funktionale Währung lautendes Darlehen zu festen Zinssätzen umzuwandeln. Der Swap wird in einem Cash Flow Hedge als Sicherungsinstrument designiert (Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene). Dadurch hat das Unternehmen sowohl das Währungsrisiko als auch das Risiko Zinssätze beseitigt. Es ist jedoch jetzt dem Risiko von Schwan kungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Änderungen der Zinsstrukturkurve in funktionaler Währung ausgesetzt. Später entscheidet das Unternehmen, dieses Risiko in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert abzusichern, und schließt zu die Auszahlungen in seiner funktionalen Währung ab. Auf diese Weise sichert es die aggregierte Risikoposition ab, die sich aus rungsswap zusammensetzt. Der Zinsswap wird in einem Fair beziehung auf der zweiten Ebene). Ebene abgesichert hat, die anschließend in einem Fair Value Währungsswap zwar als Sicherungsinstrument und zugleich als Teil des Grundgeschäfts, allerdings in verschiedenen Sicherungs beziehungen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts die ses kombinierten Swaps werden im sonstigen Ergebnis (OCI) er beziehung auf der zweiten Ebene designierten Zins swaps aus gleichen. Dazu ist es notwendig, die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Beträge in die GuV umzugliedern (sofern sie sich auf die Sicherungsbeziehung auf der zweiten Ebene beziehen), um den Ausgleich innerhalb der Sicherungsbeziehung zur Ab sicherung des beizulegenden Zeitwerts herbeizuführen. position. Dies wäre beispielsweise hilfreich im Fall einer Absiche rung des aus einer erwarteten Fremdwährungsverbindlichkeit resultierenden Zinsrisikos („antizipatives Hedging“). Beispiel 5: Aggregierte Risikoposition – Absicherung des aus einer erwarteten Fremdwährungsverbindlichkeit resultierenden Zinsrisikos hoher Wahrscheinlichkeit einen auf eine Fremdwährung lautenden festverzinslichen Schuldtitel emittiert. Für den Zeitpunkt der Emission ist außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, swap abschließen wird, durch den der auf eine Fremdwährung lautende festverzinsliche Schuldtitel in einen auf die funktionale Währung des Unternehmens lautenden variabel verzinslichen Schuldtitel umgewandelt wird. Die Kombination aus der erwarte Währungsswaps stellt eine erwartete Emission eines auf die funktionale Währung des Unternehmens lautenden variabel verzinslichen Schuldtitels dar. Das Unternehmen beabsichtigt, sich gegen Erhöhungen des vari ablen Zinssatzes in funktionaler Währung, die in dem Zeitraum Laufzeit des Schuldtitels eintreten könnten, abzusichern. Zu diesem Zweck schließt es ein Termingeschäft auf den Abschluss lungen ab. Es designiert den Zinsswap als Sicherungsinstrument in einem Cash Flow Hedge zur Absicherung der erwarteten aggregierten Risikoposition. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 17 3 Gesicherte Grundgeschäfte Gemäß IFRS 9 ist es Unternehmen nunmehr gestattet, eine Risikokomponente eines nichtfinanziellen Postens als Grundgeschäft in einer Sicherungsbeziehung zu designieren, vorausgesetzt, diese Risikokomponente ist eigenständig identifizierbar und zuverlässig bewertbar. selbst eine Sicherungsbeziehung (auf der ersten Ebene) dar. Gemäß IFRS 9 müsste lediglich die Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllen. Die Anwendung der Vorschriften zur Sicherungsbilanzie rung für die Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene ist nicht im Rahmen einer Sicherungsbeziehung designieren zu können. Die Anwendung der Sicherungsbilanzierung auf die aggregierte Risikoposition ist jedoch komplizierter, wenn sie nicht auch auf die Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene angewendet wird. 3.4 Risikokomponenten 3.4.1 Allgemeine Vorschriften Anstatt die gesamten Änderungen der beizulegenden Zeitwerte sichern. Denn die Absicherung aller Risiken ist meist ökonomisch nicht sinnvoll und somit nicht wünschenswert oder auch nicht mög lich (z. B. aufgrund fehlender geeigneter Sicherungsinstrumente). verbundenen Risiken entweder in ihrer Gesamtheit oder nur hin geschäft designiert werden. Diese Beschränkung gilt allerdings weise im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen besondere jene, die von Unternehmen außerhalb der Finanzdienst leistungsbranche durchgeführt werden, nicht die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 erfüllen oder, sofern doch, eine etwaige Ineffektivität der Sicherungsbeziehung künst lich überbewertet wird. Die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 gestatten es hung zu designieren, vorausgesetzt, diese Risikokomponente ist dessen dürften in Zukunft deutlich mehr allgemeine Risikomanage mentstrategien die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzie rung erfüllen. Künftig wäre daher zum einen die Volatilität in der 18 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 GuV durch zusätzliche Sicherungsbilanzierungen stark reduzier bar und zum anderen würden weniger Ineffektivitäten in der GuV erfasst werden. Eine Risikokomponente kann entweder vertraglich festgelegt sein oder sich implizit auf den beizulegenden Zeitwert bzw. auf die auswirken. Allein die Tatsache, dass ein physischer Bestandteil eines gesamten Postens vorliegt, bedeutet jedoch nicht zwangs komponente für die Zwecke der Sicherungsbilanzierung erfüllt. Das Vorliegen eines physischen Bestandteils ist weder erforder lich noch allein ausreichend, um die Voraussetzungen für Risiko komponenten, die als zulässiges Grundgeschäft infrage kommen, teil jedoch helfen, diese Voraussetzungen zu erfüllen (siehe hierzu auch unsere Erläuterungen in Kapitel 3.4.3). Ein Beispiel hierfür ist der Rohstoff Kautschuk: Nur weil Kautschuk eine physischer Bestandteil von Autoreifen ist, bedeutet dies nicht, dass ein Unternehmen Kautschuk automatisch als Risikokomponente gebühren gekoppelt, die eine Indexierung an den Preis für Diesel einschließen. In jedem der vorgenannten Fälle wird angenommen, dass die Preis bildungskomponente keine Separierung als eingebettetes Derivat erfordert. Eine Risikokomponente, die vertraglich festgelegt wurde, werden. Ferner würde sich die in einer Preisformel enthaltene Risikokomponente normalerweise auf beobachtbare Daten wie einen veröffentlichten Preisindex beziehen. Daher würde die Risikokomponente auch als zuverlässig bewertbar betrachtet Vorschrift befolgen (siehe hierzu auch unsere Ausführungen in Kapitel 3.4.5). fen designieren kann, da der Preis von Reifen womöglich nur indirekt an den Preis von Kautschuk gekoppelt ist. In diesem Fall müsste die Preisstruktur des gesamten Autoreifens näher analysiert werden. 3.4.2 Vertraglich festgelegte Risikokomponenten die den vertraglich vereinbarten Preis mittels einer speziellen Formel an den Benchmarkpreis eines Rohstoffs koppeln. Beispiele für vertraglich festgelegte Risikokomponenten sind die jeweili Verträgen: markpreis für leichtes Öl und teilweise an einen Benchmark preis für schweres Öl gekoppelt. Der Preis für Elektrizität ist vertraglich teilweise an einen Benchmarkpreis für Kohle und teilweise an die Netzentgelte, markpreis für Kupfer und teilweise an ein variables Entgelt auf der Basis der Energiekosten gekoppelt. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 19 3 Gesicherte Grundgeschäfte Beispiel 6: Absicherung einer vertraglich festgelegten Risikokomponente – Koppelung eines Kohleliefervertrags an den Benchmarkpreis für Kohle sowie den Baltic Dry Index Ein Unternehmen erwirbt von seinem Lieferanten Kohle. Der Kaufvertrag sieht die Zahlung markpreis basiert auf Terminkontrakten für Kohle, die vom Kohleterminal in Newcastle, Australien, verschifft wird. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine Logistikgebühr zu entrichten, die an den Baltic Dry Index gebunden ist, der bei Lieferungen nach Übersee destabnahmemenge vereinbart. Das Unternehmen beabsichtigt, sich gegen Preisänderungen, die auf den Benchmarkpreis für Kohle zurückzuführen sind, abzusichern, verzichtet jedoch darauf, Änderungen der Logistikgebühr aufgrund der Bindung des Kohlepreises an den Baltic Dry Index abzusichern. Daher schließt das Unternehmen Terminkontrakte auf Kohle aus Newcastle ab, in deren Rahmen es Kohle für die betreffenden Liefermonate erwirbt. Das Unternehmen designiert die Terminkontrakte für jeden einzelnen Liefermonat als Sicherungsinstrument in einem Cash Flow Hedge für die auf dem Benchmarkpreis für Kohle basierenden Preiskomponente der zukünftigen Kohlekäufe im Rahmen des vereinbarten Liefervertrags. berechnungsformel vertraglich festgelegt. Das bedeutet, dass die Risikokomponente als welcher Teil der Änderung des in seinem Kaufvertrag vereinbarten zukünftigen Preises für die Kohle auf Änderungen des entsprechenden Benchmarkpreises und welcher Teil auf Änderungen des Baltic Dry Index zurückzuführen ist. Die Risikokomponente kann auch zu verlässig bewertet werden, indem der am Terminmarkt für die betreffenden Liefermonate notierte Preis als Input für die Berechnung des Barwerts der kumulativen Änderung der lediglich sein Risiko in Bezug auf transportkostenbedingte Schwankungen des Kohlepreises abzusichern. Beispielsweise könnte es Termingeschäfte auf Frachtraten, sog. Forward Freight Agreements, abschließen und diese als Sicherungsinstrumente designieren, wobei das gesicherte Grundgeschäft lediglich die Schwankungen des im Kaufvertrag vereinbarten Kohlepreises darstellt, die auf die Koppelung an den Baltic Dry Index zurückzuführen sind. 3.4.3 Nicht vertraglich festgelegte Risikokomponenten Die unterschiedlichen Preisbildungskomponenten – und somit die sächlich gehen wir davon aus, dass die meisten Risikokomponen festgelegt sind. Zwar lässt sich sicherlich einfacher feststellen, 20 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 zuverlässig bewertbar ist, wenn sie vertraglich festgelegt wird, doch besagt IFRS 9 eindeutig, dass eine Komponente nicht notwen setzungen für die Sicherungsbilanzierung (siehe oben) zu erfüllen. Die Beurteilung, ob eine Risikokomponente die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllt (d. h. ob sie eigenständig ken) bezieht (beziehen) und in welcher das Sicherungsgeschäft abgeschlossen wird“, vorzunehmen. Unsere Sichtweise Beispiel 7: Absicherung einer nicht vertraglich festgelegten Risikokomponente – Kaffeekäufe mit einer Risikokomponente in Form eines Benchmarkpreises Ein Unternehmen erwirbt von seinem Kaffeelieferanten eine bestimmte Kaffeequalität einer bestimmten Herkunft. Der Ver trag sieht die Zahlung eines variablen Preises vor, der an den Benchmarkpreis für Kaffee gekoppelt ist. Der Preis entspricht benen Kaffee und dem Kaffee, welcher der Benchmark zugrunde liegt, widerspiegelt, zuzüglich einer variablen Logistikgebühr, die für die Dauer der laufenden Ernteperiode festgelegt. Diese Art schwankungen, denen ein Unternehmen ausgesetzt ist, auf periode fallen, nicht verfügbar. widerspiegeln, durch die z. B. ein Benchmarkzinssatz, der den lieferungen und berücksichtigt dabei, wie der Preis für die tatsäch lichen Kaffeelieferungen, die es erhält, ermittelt wird. Es kann für jede Ernteperiode ähnliche Lieferverträge abschließen, sobald bekannt ist, welche Sorte für den jeweiligen Einkauf relevant ist, mens repräsentieren. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Unternehmen Waren von seinem Lieferanten kauft, deren Preis auf einem Benchmarkpreis zuzüg lich weiterer Aufschläge, wie in dem Beispiel in Kapitel 3.4.2 aufgeführt, basiert. Selbst wenn die Preisgestaltung im Rahmen einer solchen Liefervereinbarung nicht auf einer allgemeinen das Risiko dieses Unternehmens gegenüber den Schwankun teilung ist im Fall von vertraglich festgelegten Risikokompo nenten normalerweise unkompliziert. Dies kann auch für die Käufen auch die im Liefervertrag enthaltenen Informationen zur Weise kann das Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass es grund von Änderungen des Benchmarkpreises für Kaffee um eine Risikokomponente handelt, die in Bezug auf Kaffeekäufe, die in der laufenden Ernteperiode im Rahmen des Liefervertrags, der einen variablen Preis vorsieht, getätigt werden, sowie in Bezug auf erwartete Kaffeekäufe, die in die folgende Ernteperiode fallen, diesem Fall könnte das Unternehmen Termingeschäfte auf Kaffee Risikokomponenten, z. B. Risikokomponenten von künftigen Transaktionen, ein relevanter Faktor sein. Das folgende Beispiel, das den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 entnommen ist, veranschaulicht, wie sich beurteilen lässt, ob eine aufgrund von Änderungen des Benchmarkpreises für Kaffee abzu sichern, und diese Risikokomponente als Grundgeschäft designie ren. Dies bedeutet, dass Änderungen des Kaffeepreises aufgrund der variablen Logistikgebühr sowie zukünftige Änderungen der geln, nicht Teil der Sicherungsbeziehung wären. lässig bewertbar“ betrachtet werden kann. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 21 3 Gesicherte Grundgeschäfte Die Beurteilung, ob eine Risikokomponente eigenständig identifizierbar und zuverlässig bewertbar ist, ist „im Kontext der jeweiligen Marktstruktur, auf die sich das Risiko (die Risiken) bezieht (beziehen) und in welcher das Sicherungsgeschäft abgeschlossen wird“, vorzunehmen. Für Finanzinstrumente bietet IFRS 9 die Möglichkeit, eine nicht vertraglich festgelegte Inflationskomponente als abgesicherte Risikokomponente zu designieren – jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Im Fall von Nicht-Finanzinstrumenten kann die Inflationsrisikokomponente als Grundgeschäft in einer Sicherungsbeziehung designiert werden, sofern sie eigenständig identifizierbar und verlässlich bewertbar ist. Die Beurteilung, ob eine Risikokomponente die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllt, basiert im Wesentlichen auf der Prüfung, ob unterschiedliche Preisfaktoren vorliegen, die den Posten in seiner Gesamtheit (d. h. seinen Wert oder seine Diese Beurteilung müsste sich in jedem Fall auf relevante Fakten und Umstände stützen. struktur beurteilt werden könnte, um zu dem Schluss zu gelangen, dass Rohöl in einer bestimmten Situation eine zulässige Risiko komponente von Kerosin ist. Rohöl ist ein physischer Bestandteil des gängigsten Produktionsverfahrens für Kerosin und der Kero sinpreis ist stark von der Entwicklung des Rohölpreises abhängig. Darüber hinaus ist Rohöl auch ein wichtiger Grundstoff bei der Produktion von Kunststoffen. Der Herstellungsprozess ist jedoch kompliziert und besteht aus mehreren Schritten. Er beginnt mit der Destillation des Rohöls in einzelne sog. Fraktionen, von denen nur Naphtha für die Kunststoffherstellung verwendet wird. Das Naphtha wird anschließend einer Reihe weiterer Verfahren unterzogen, bevor es schließlich zu den unterschiedlichen Kunst stoffarten verarbeitet wird. Allgemein lässt sich sagen: Je weiter der Produktionsprozess fort wesentlichen physischen Bestandteil in einem Produktionsprozess darstellt, hat nicht automatisch zur Folge, dass der Preis des Rohölpreises den Einzelhandelspreis von Kunststoffspielzeug kaum sich solche Änderungen langfristig durchaus zu einem gewissen liches Beispiel ist der Preis für Nudeln im Lebensmitteleinzelhan reagiert. Der Einzelhandelspreis für Nudeln wird jedoch nicht unmittelbar und auf eine bestimmte erkennbare Weise durch Ände gere Perioden stabil, auch wenn der Weizenpreis schwankt. 22 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Wenn die Einzelhandelspreise für Nudeln regelmäßig so ange passt werden, dass sich darin tendenziell auch Änderungen des Weizenpreises widerspiegeln, so reicht dies nicht aus, um Beispiel 8: Schuldinstrumenten nente zu schließen. Unsere Sichtweise ten als zulässiges Grundgeschäft zu designieren, eröffnet Transaktionen verantwortlich sind), die fundierte Kenntnisse Schuldinstruments absichern. Das Schuldinstrument wird in einer Anleihen in großer Anzahl aktiv gehandelt werden. Anhand des Volumens, der Liquidität und der Laufzeitstruktur dieser Anleihen kann eine Realzinskurve errechnet werden. Dies macht deutlich, bare und zuverlässig bewertbare Risikokomponente betrachtet werden kann. nicht als abgesicherte Risikokomponente designiert werden, wenn ponenten von Finanzinstrumenten als Grundgeschäft zu designie ren, begrenzt. IFRS 9 enthält keine Vorgaben dazu, ob die Beur als abgesicherte Risikokomponente ausnahmslos nicht vor. zulässige Risikokomponente zu sein, erfüllt, auf der Basis der Währung oder des Landes oder von beidem vorzunehmen ist. Dies ist vor allem für solche Länder von besonderer Bedeutung, die zusammen mit anderen Ländern eine Währungsunion bilden, Für Finanzinstrumente führt IFRS 9 eine widerlegbare Vermutung lich festgelegt wurde. Das bedeutet, dass es unter bestimmten Umständen, auch im Fall einer nicht vorhandenen vertraglichen der Eurozone). Für gewöhnlich wird sich jedoch die relevante Ähnlich wie bei anderen nicht vertraglich festgelegten Risiko risiko eine zulässige Risikokomponente eines Finanzinstruments struktur und aller damit verbundenen relevanten Fakten und Um Schuldtitel). Das folgende Beispiel, das den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 entnommen ist, beschreibt eine Situation, in der die Vermutung, tig wie jedes andere Teilrisiko als Risikokomponente infrage kom men (siehe hierzu auch unsere Erläuterungen in Kapitel 3.4.2 und 3.4.3; d. h., die in diesem Kapitel beschriebene widerlegbare Vermutung bezieht sich ausschließlich auf Finanzinstrumente). nente gemäß IFRS 9 normalerweise ein zulässiges Grundge ments geeignet ist, widerlegt werden kann. index gekoppelten Preisformel), wohingegen dies gemäß IAS 39 nicht der Fall wäre. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 23 3 Gesicherte Grundgeschäfte 3.4.5 Die „Sub-LIBOR-Vorschrift“ sätzen aufzunehmen, die unter einem Benchmarkzinssatz liegen komponente ist jedoch weder gemäß IFRS 9 noch gemäß IAS 39 zulässig (d. h. LIBOR ohne Spread), da eine Risikokomponente Der Grund für die Einschränkung ist, dass die vertraglich verein lehen beispielsweise ein Zinssatz in Höhe des LIBOR minus 15 Bp. vereinbart, so würde sich bei einem Rückgang des Benchmark ringerung des Benchmarkzinssatzes nicht im Grundgeschäft wider dem gesicherten Grundgeschäft zur Folge. Daher muss jede desig dem gesamten Posten sein oder diesen entsprechen. In dem oben beschriebenen Szenario, in dem ein Zinssatz in Höhe des LIBOR minus 15 Bp. vereinbart wurde, könnte das Unterneh ten Verbindlichkeit (oder eines Teils davon), die auf Änderungen des LIBOR zurückzuführen sind, als Grundgeschäft designieren. in Fällen, in denen die Forwardkurve für einen Teil des restlichen abgesicherten Zeitraums unter 15 Bp. liegt, zu einer gewissen geringeren Schwankungen aufgrund von Änderungen der Zins sätze unterliegen werden als ein Swap ohne einen solchen bei denen der vertraglich vereinbarte Preis an einen Benchmark preis abzüglich eines Spreads gebunden ist. Dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen, das den Anwendungs leitlinien von IFRS 9 entnommen ist. 24 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beispiel 9: Sub-LIBOR-Vorschrift – Verkauf von Rohöl zu einem Preis unter dem Benchmarkpreis Als Beispiel sei angenommen, dass ein Unternehmen einen lang fristigen Vertrag über den Verkauf von Rohöl einer bestimmten Qualität an einen bestimmten Lieferort abgeschlossen hat. Der Vertrag enthält eine Klausel, die als Preis je Barrel den Preis für destens jedoch 30 USD festlegt. Das Unternehmen beabsichtigt, managementaktivitäten eingesetzt. Beispiele hierfür sind: ein Teil eines monetären Transaktionsvolumens, z. B. die ersten innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein Teil eines physischen Volumens, z. B. der Bottom Layer von 50 Tonnen Kohlevorräten an einem bestimmten Standort volumens, z. B. der Verkauf der ersten 15.000 Einheiten eines bestimmten Produkts im Januar 2015 Wie bereits oben erläutert, kann das Unternehmen keine voll geschäfts, z. B. der Top Layer eines festverzinslichen Schuldtitels designieren. preises zurückzuführen sind, designieren. In diesem Fall würden ben, sofern der Terminpreis für den restlichen abgesicherten Zeitraum nicht unter 40 USD fällt. 3.5 Komponenten von Nominalbeträgen Eine Komponente eines Nominalbetrags ist ein festgelegter Umfang des Betrags eines Postens. Dies könnte ein bestimmter prozentualer Anteil einer Gesamtposition (proportion; z. B. oder eine Tranchenkomponente (layer component; z. B. der Zeitwert zurückgezahlt werden kann 3.5.2 Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IAS 39 IAS 39 gestattet im Rahmen eines Cash Flow Hedge die Designa tion von nominalen Komponenten für eine Gruppe erwarteter eines bestimmten Produkts im obigen Beispiel. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Unsicherheiten in Bezug auf bestehen können und dass dieser Unsicherheitsfaktor nicht Teil der Sicherungsbeziehung ist. Für Fair Value Hedges ist die Designation von Tranchenkompo nenten als gesichertes Grundgeschäft dagegen bisher nicht ge stattet. Daher müssen Unternehmen, die unter IAS 39 einen Teil eines Portfolios in einem Fair Value Hedge absichern wollen, be schließlich diese Posten designieren) oder einen bestimmten pro zentualen Anteil des Portfolios als gesichertes Grundgeschäft designieren. Der Ansatz nach IAS 39 basiert auf dem Prinzip, das zu erwartende Ergebnis der Anwendung der Regelungen zur Si cherungsbilanzierung auf einzelne Grundgeschäfte für ein Portfo lio nachzubilden. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 25 3 Gesicherte Grundgeschäfte strategien an, um bestimmte Tranchen eines gesamten Postens abzusichern. Wie jedoch in Beispiel 10 veranschaulicht, kann dies bei Anwendung der in IAS 39 enthaltenen Vorschriften zur Siche rungsbilanzierung nicht korrekt im Abschluss des Unternehmens abgebildet werden. Beispiel 10: Absicherung des Bottom Layers eines Darlehensportfolios (IAS 39) Eine Bank hält ein Portfolio von gewährten festverzinslichen Darlehen mit einem betrags vorzeitig zum Nennwert zurückzahlen. Für Zwecke des Risikomanagements werden die gewährten Darlehen gemeinsam mit von gewährten festverzinslichen Darlehen zu aufgenommenen variabel verzinslichen Darlehen ausgesetzt. Die Bank geht davon aus, dass von den gewährten Darlehen Im Rahmen ihrer Risikomanagementstrategie beschließt die Bank, die Zinsspanne durch Abschluss eines Zins swaps mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen abzusichern. Das Ziel besteht darin, den Betrag der gewährten Darlehen, der nicht Sicherungsbeziehung hiervon nicht betroffen ist. Aufgrund der anteiligen Designation wird dies für die Zwecke der Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 als Reduzierung des abgesicherten Betrags betrachtet. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen Ineffek tivität führen wird. 26 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 3.5.3 Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 Nach den Regelungen des IFRS 9 ist die Designation von Tranchen Nach den Regelungen des IFRS 9 ist die Designation von Tranchenkomponenten eines definierten Nominalbetrags oder einer definierten, aber noch offenen Population für Fair Value Hedges gestattet. gestattet. Beispiel 11: Absicherung des Top Layers eines Darlehens IFRS 9 enthält weiterhin einige Einschränkungen, insbesondere die, dass eine Tranchenkomponente, die eine Vorfälligkeitsoption geschäft in einem Fair Value Hedge nicht erfüllt, wenn der beizule gende Zeitwert der Vorfälligkeitsoption durch Änderungen des mit einem festen Zinssatz und einer Laufzeit von fünf Jahren auf. Der Darlehensvertrag sieht eine Vorfälligkeitsoption zur Rück die Vorfälligkeitsoption in Anspruch zu nehmen, ohne dass der vorzeitig rückzahlbare Betrag durch Änderungen der Zinssätze Daher beabsichtigt das Unternehmen, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts des vorzeitig rück zahlbaren Teils des Darlehens abzusichern. Zu diesem Zweck schließt das Unternehmen einen Zinsswap über einen Nominal Auszahlungen und einer Laufzeit von fünf Jahren ab. Das Unter nehmen designiert den Zinsswap als Sicherungsinstrument in Sofern ein Unternehmen über die Option verfügt, ein Darlehen vorzeitig zum beizulegenden Zeitwert zurückzuzahlen, wird der beizulegende Zeitwert der Option nicht durch Änderungen ein Unter nehmen eine Sicherungsbeziehung wie in Beispiel 11 beschrieben designieren. Die im Beispiel beschriebene Absicherung eines Top Layers eines Darlehens ist in der Praxis eher selten anzutreffen, da die meisten in Darlehensverträgen vereinbarten Vorfälligkeitsoptionen unse rer Erfahrung nach die vorzeitige Rückzahlung zum Nominalbetrag (anstatt zum beizulegenden Zeitwert) vorsehen. Sofern die vor zeitige Rückzahlung zum Nominalbetrag erfolgt, würde der bei zulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsoption durch Änderungen markzinssatz ergebenden Zinsrisikos des Top Layers in Höhe Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des abgesicherten Risikos zurückzuführen sind, angepasst. Der Bottom Layer, der nicht vorzeitig zurückgezahlt werden kann, wird weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. rungen des abgesicherten Risikos zurückzuführende Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Top Layers ausgleichen. Zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung ist die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts des Top Layers Teil des Gewinns oder Verlusts aus der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens. bilanzierung erfüllen. Solch ein Layer kommt aber dennoch für eine Sicherungsbilanzierung infrage, wenn der Effekt der ent sprechenden Vorfälligkeitsoption bei der Ermittlung der Ände rung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts berück sichtigt wird. Sicherungsstrategien zur Absicherung des Bottom Layers können demnach angewendet werden, wenn der abgesicherte Layer nicht durch das mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundene Risiko Beispiel 10 angenommenen Szenarios verdeutlichen, diesmal jedoch unter Beachtung der in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften zur Designation von nominalen Komponenten. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 27 3 Gesicherte Grundgeschäfte IFRS 9 schließt die Anwendung der Sicherungsbilanzierung für Layer, die eine Vorfälligkeitsoption enthalten, nicht aus. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vorfälligkeitsoption infolge von Änderungen des abgesicherten Risikos müssen bei der Ermittlung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts jedoch mit berücksichtigt werden. Beispiel 12: Absicherung des Bottom Layers eines Darlehensportfolios (IFRS 9) Eine Bank hält ein Portfolio von gewährten festverzinslichen Darlehensnehmer können jederzeit während der vereinbarten zum Nennwert zurückzahlen. Für Zwecke des Risikomanagements werden die gewährten Dar lehen gemeinsam mit aufgenommenen variabel verzinslichen nisses von gewährten festverzinslichen Darlehen zu aufgenom menen variabel verzinslichen Darlehen ausgesetzt. Die Bank vorzeitig zurückgezahlt werden. Im Rahmen ihrer Risikomanagementstrategie beschließt die Bank, einen Teil der Zinsspanne durch Abschluss eines Zinsswaps Darlehen, die nicht vorzeitig zurückgezahlt werden können, mit abzusichern. Der abgesicherte Layer enthält keine Vorfällig keitsoption. Daher wird der Zinsswap als Sicherungsinstrument Der Bottom Layer wird um die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des abgesicherten Risikos (z. B. des mit einer Änderung der Benchmarkzinssätze verbundenen auf die Sicherungsbeziehung, in welchem Umfang die Darlehens nehmer von ihren Vorfälligkeitsoptionen Gebrauch machen. Wenn die Bank eines der Darlehen aus irgendwelchen anderen nicht vorzeitig rückzahlbaren Betrags der ausgebuchten Darlehen außerdem nicht Teil des gesicherten Grundgeschäfts (d. h. des 28 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Wie oben erwähnt, schließt IFRS 9 die Anwendung der Siche halten, nicht aus. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vorfälligkeitsoption infolge von Änderungen des abgesicher zulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts jedoch mit berück sichtigt werden. Das folgende Beispiel macht deutlich, was dies in der Praxis bedeutet: Beispiel 13: Absicherung des Bottom Layers, der ein mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenes Risiko enthält zurückgezahlt werden können. Für die Zwecke des Risikomanagements wird das gewährte Darlehen gemeinsam mit aufgenommenen variabel Der nicht vorzeitig rückzahlbare Darlehensbetrag wird um Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des abgesicherten Risikos (des bei einem Finanzinstrument mit festgelegter Laufzeit mit der Koppelung des festen Zinssatzes an einen Benchmarkzinssatz verbundenen Risikos) zurückzuführen sind, ange passt. Darüber hinaus muss jedoch auch der Bottom Layer des vorzeitig rückzahlbaren Betrags um den Effekt der Vorfälligkeitsoption auf die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Zinsrisikos oder Verlust aus der Ausbuchung, welcher der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten des vorzeitig zurückgezahlten Betrags und dem Nennwert entspräche. Bei allen weiteren vorzeitigen Rückzahlungen, zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten einschließlich der Anpassung aufgrund der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts und dem Nennwert ermittelt. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 29 3 Gesicherte Grundgeschäfte 3.6 Gruppen von Posten (sog. Portfolios) Die in IAS 39 enthaltenen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung instruments entwickelt worden. Eine Sicherungsbeziehung würde vor diesem Hintergrund die Designation eines einzelnen Siche rungsinstruments (z. B. eines Zinsswaps) zur Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts (z. B. eines Darlehens) beinhalten. mehrere Posten auf Gruppenbasis ab. Grundsätzlich erlaubt IAS 39 auch die Zusammenfassung mehrerer Posten zu einer Gruppe (sog. Portfolio) und deren gemeinsame Absicherung. Die in IAS 39 tiv wenige Arten von Gruppen als Grundgeschäft infrage kommen. Um die sich aus diesen Restriktionen ergebenden Probleme zu beheben, hat das IASB die Eignungskriterien für Gruppen von Posten in IFRS 9 erweitert. 3.6.1 Allgemeine Vorschriften geschäft in einer Sicherungsbeziehung designiert werden, wenn die einzelnen Posten in dem Portfolio dem gleichen Risikofaktor unterliegen und die Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines jeden Postens in dem Portfolio, die dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, annähernd proportional zur erwarteten Änderung des bei sicherten Risiko zuzurechnen ist. Viele Sicherungsbeziehungen dürften das zweite Kriterium nicht erfüllen. Bei der Absicherung eines Aktienportfolios, das einen weise nicht parallel zum gesamten Portfolio entwickeln. Gemäß IFRS 9 kann die Sicherungsbilanzierung hingegen auf ein Portfolio angewendet werden, wenn die Gruppe aus Posten oder Komponenten von Posten besteht, die einzeln betrachtet ein zulässiges Grundgeschäft darstellen, und die betreffenden Posten für die Zwecke des Risikomanagements auf Gruppenbasis gesteuert werden. 30 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beispiel 14: Absicherung eines Aktienportfolios Ein Unternehmen hält ein Aktienportfolio von schweizerischen Das Unternehmen hat beschlossen, die Aktien gemäß dem in Zeitwert zu bewerten. Es will den aktuellen Wert des Portfolios festschreiben, indem es entsprechende Terminkontrakte auf eine Tranchenkomponente oder eine proportionale Komponente designiert, hängt von der Risikomanagementzielsetzung des Unternehmens ab. Die in Kapitel 3.5.3 erläuterten Vorteile der Designation von Tranchenkomponenten dürften bei Anwendung auf eine Gruppe von Posten sogar noch stärker zum Tragen kommen. Bei der in Beispiel 12 beschriebenen Absicherungsstrategie für einen Bottom Layer handelt es sich tatsächlich um die Designation einer Tranche eines Portfolios. Ein anderes Beispiel wäre eine Anleiheemission in Höhe von Die Aktien stellen einzeln betrachtet ein zulässiges Grundge schäft dar. Da das Anlageziel des Portfolios darin besteht, den mit einem Nennwert von jeweils 1.000 WE. Wenn der Emittent dass die Aktien auf Gruppenbasis gesteuert werden. Das Unter markkomponente des Risikos einer zinsbedingten Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch einen Zinsswap im Nennwert beziehung erforderlichen Effektivitätskriterien (siehe hierzu die Ausführungen in Kapitel 5). Daher designiert das Unter nehmen die Terminkontrakte als Sicherungsinstrument des Port folios in einem Fair Value Hedge. Infolgedessen werden die inkongruenz beseitigt wird. gen absichern. Wirtschaftlich betrachtet wäre es im Rahmen dieser Sicherungsbeziehung möglich, Anleihen in einem Gesamt Gewinn oder Verlust aus Änderungen des Benchmarkzinssatzes durch den Gewinn oder Verlust aus dem Swap ausgeglichen bildet werden, wenn das Unternehmen einen Top Layer in Höhe Unsere Sichtweise basis gesteuert werden, ist die tatsächliche und nicht die dokumentierte Zielsetzung der Steuerung ausschlaggebend. des Nennwerts, die zurückgekauft werden, würde das Unter nehmen bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Aus buchung der Anleihen einen Gewinn oder Verlust aus dem Fair Value Hedge im Gesamtnennwert berücksichtigen). Wäre es nicht gestattet, eine Tranche eines Portfolios als Grund geschäft zu designieren, müssten Unternehmen entweder ein separat designieren oder den Gewinn oder Verlust aus dem Fair Value Hedge dem gesamten Emissionsvolumen zuordnen. Das 3.6.2 Absicherung von Komponenten einer Gruppe Im Rahmen der Designation eines Portfolios als Grundgeschäft kann auch eine Komponente eines Portfolios, z. B. eine Tranchen komponente, designiert werden. Eine Komponente könnte auch ein bestimmter prozentualer Anteil (proportion) eines Portfolios ergebnissen führen würde, und entschied daher, die Designation von Tranchenkomponenten für Gruppen von Posten zu gestatten. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 31 3 Gesicherte Grundgeschäfte IFRS 9 gestattet die Designation von Nettopositionen als Grundgeschäft in Cash Flow Hedges – jedoch nur für die Absicherung von Währungsrisiken. Eine Tranchenkomponente eines Portfolios erfüllt die Vorausset zungen für die Sicherungsbilanzierung nur dann, wenn komponente abzusichern, die Posten in der Gruppe, aus der die Tranche designiert wird, alle dem gleichen Risikofaktor unterliegen, bei einer Absicherung bestehender Posten die Posten in der Posten in der Gruppe, die eine Vorfälligkeitsoption enthalten, die Voraussetzungen für eine Designation als Komponenten eines Nominalbetrags erfüllen (siehe auch unsere Ausführun gen in Kapitel 3.5.3). 3.6.3 Cash Flow Hedge einer Nettoposition Zahlreiche Unternehmen sind aufgrund des Kaufs und Verkaufs Fremdwährung lautenden Verkäufe eines Unternehmens belaufen sich auf 100 Fremdwährungseinheiten (FW) und seine Käufe auf 80 FW. Das Unternehmen sichert das Nettorisiko mittels eines einzelnen Devisenterminkontrakts über den Verkauf von 20 FW Die ökonomische Absicherung einer solchen Nettoposition erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine bilanzielle Abbildung gemäß IAS 39. Eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung ist aber dennoch möglich, indem der Devisenterminkontrakt zur Absicherung des Betrags von 20 FW der erwarteten Verkäufe in Höhe von 100 FW designiert wird. In diesem Fall würde die Bilanzierung als Siche der gesamten erwarteten Verkäufe von 100 FW zum abgesicher ten Devisenkurs erfasst werden, während die restlichen Verkäufe und Käufe zu dem dann geltenden Kassakurs bewertet werden. 32 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Um das Währungsrisiko bei künftigen Transaktionen zu steuern, bende Nettorisiko wird dann ökonomisch unter Verwendung eines innerhalb der Nettoposition das Ergebnis in unterschiedlichen gegenseitig ausgleichen. Somit ist nach IAS 39 eine „natürliche Absicherung“ aus bilanzieller Sicht nicht möglich. Beispiel 15: Rechnungslegungsinkongruenz bei einer „natürlichen chanismen für die Bilanzierung von Cash Flow Hedges auf das in Beispiel 15 beschriebene Szenario würde der im sonstigen Ergeb nis (OCI) kumulierte Gewinn oder Verlust aus den 20 FW des Sicherungs instruments dann in die GuV umgegliedert, wenn die Transaktion, mit der die Umsatzerlöse generiert werden, erfolgt. Dadurch wird jedoch lediglich der Gewinn oder Verlust aus den 20 FW der abge sicherten Umsatzerlöse in Höhe von 100 FW ausge glichen, während die restlichen Umsatzerlöse in Höhe 80 FW sowie der Erwerb von Anlagevermögen in Höhe von 80 FW (d. h. die öko nomische Absicherung) weiterhin zum Kassakurs bewertet würden. Dies hätte zur Folge, dass der Gewinn für die Berichtsperiode(n) die ökonomische Absicherung nicht widerspiegelt. IFRS 9 ändert die Vorgehensweise für die Bilanzierung von Cash Flow Hedges für solche Nettopositionen dahin gehend, dass der Fremdwährung in Höhe von 100 FW zu tätigen, und beabsichtigt, zu erwerben. Die erwarteten Verkäufe und Käufe lauten auf die erreicht, dass die Gewinne oder Verluste aus der natürlichen Absicherung im sonstigen Ergebnis (OCI) abgegrenzt und in die sichert. Die erwarteten Verkäufe werden sich zu dem Zeitpunkt, zu tete Erwerb von Anlagevermögen wird die GuV hingegen nur mittelbar, d. h. wenn die Vermögenswerte über ihre Nutzungs Das IASB hat beschlossen, die Designation von Nettopositionen als zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Cash Flow Hedges zu gestatten, einschließlich Gruppen, bei denen die sich ausgleichen den Risikopositionen die GuV in unterschiedlichen Berichtsperioden rungen von Währungsrisiken beschränkt und löst zusätzliche Doku mentationserfordernisse aus. Allerdings müssten die Transaktionen, die zu der Nettoposition führen, einzeln zum Zeitpunkt ihrer Durchführung und zu dem zum Transaktionszeitpunkt geltenden Kassawechselkurs erfasst werden. Daher werden sie nicht angepasst, um das Ergebnis der Absicherung widerzuspiegeln. Die vollständige Auswirkung der Sicherungsbilanzierung ist in einem gesonderten Posten in der GuV darzustellen. Dieser muss folgende Elemente enthalten: die Umgliederung von Gewinnen oder Verlusten aus der Absicherung der Nettoposition den Gewinn oder Verlust aus der natürlichen Absicherung, wobei die Gegenbuchung im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst wird Die Standardmechanismen für die Bilanzierung von Cash Flow die spätere Umgliederung des Gewinns oder Verlusts aus der natürlichen Absicherung vom sonstigen Ergebnis (OCI) in die GuV EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 33 3 Gesicherte Grundgeschäfte Die recht komplizierte oben beschriebene Vorgehensweise lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen: Beispiel 16: Cash Flow Hedge einer auf eine Fremdwährung lautenden Nettoposition und Investitionen (d. h. die Gruppe) werden als Grundgeschäft designiert und die sich daraus ergebende Nettoposition wird durch einen von acht Jahren abgeschrieben. Zur Vereinfachung sei angenommen, dass der Kassakurs dem Terminkurs entspricht. Die GBP/CAD-Kassakurse lauten: Zu Beginn der Sicherungsbeziehung (Anfang von Jahr 1) 1,50 Das Unternehmen würde die folgenden Buchungen vornehmen: Jahr 1 (Beträge in Mio.) Sonstiges Ergebnis (OCI) Sicherungsderivat Bilanzielle Abbildung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments (GBP 20 Mio. × [1,50 – 1,60]) CAD 2 Zahlungsmittel Umsatzerlöse Bilanzielle Abbildung der Verkäufe in Höhe von GBP 100 Mio. zum aktuellen Kassakurs von 1,60 (GBP 100 Mio. × 1,60) CAD 160 CAD 160 Sachanlagen Zahlungsmittel Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Anlagevermögen in Höhe von GBP 80 Mio. zum aktuellen Kassakurs von 1,60 (GBP 80 Mio. × 1,60) CAD 128 CAD 128 Sicherungsderivat Zahlungsmittel Bilanzielle Abbildung der Erfüllung des Terminkontrakts CAD 2 CAD 2 Sonstiges Ergebnis (OCI) Aus der Cash-Flow-Hedge-Rücklage in die GuV umgegliederter Betrag CAD 2 Sonstiges Ergebnis (OCI) Abgrenzung der natürlichen Absicherung aus der GuV in das sonstige Ergebnis (OCI) (GBP 80 Mio. × [1,60 – 1,50]) CAD 8 34 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 CAD 2 Beispiel 16: Cash Flow Hedge einer auf eine Fremdwährung lautenden Nettoposition (Forts.) (wenngleich in zwei unterschiedlichen Posten ausgewiesen). Jahre 2 bis 9 (Beträge in Mio.) Abschreibungen Sachanlagen Bilanzielle Abbildung der linearen Abschreibung des Anlagevermögens (CAD 128 × 12,5 %). CAD 16 CAD 16 Sonstiges Ergebnis (OCI) CAD 1 Umgliederung von Teilen des abgegrenzten Gewinns aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) in die GuV (CAD 8 Mio. × 12,5 %). Überblick GuV (in Mio. CAD) J1 J2 J3 J4 J5 J6 J7 J8 J9 Gesamt Umsatzerlöse 160 160 Abschreibungen (16) (16) (16) (16) (16) (16) (16) (16) (128) Absicherung der Nettoposition (10) 1 1 1 1 1 1 1 1 (2) J1 J2 J3 J4 J5 J6 J7 J8 J9 Zahlungsmittel 30 Sachanlagen 128 112 96 80 64 48 32 16 0 Rücklage für Sicherungsgeschäfte (sonstiges Ergebnis [OCI]) (8) (7) (6) (5) (4) (3) (2) (1) 0 Bilanz (in Mio. CAD) EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 35 3 Gesicherte Grundgeschäfte Die Transaktionen innerhalb einer Nettoposition sind weiterhin zu ihren Kassakursen zu bewerten, wobei die Auswirkung der Absicherung in einem gesonderten Posten darzustellen ist. Anders spektive erfolgt, unterliegen die für die einzelnen abgesicherten Transaktionen ausgewiesenen Beträge nach wie vor Schwankungen. Damit eine Nettoposition die Voraussetzungen für die Sicherungs bilanzierung im Rahmen eines Cash Flow Hedge erfüllt, müssen in der Dokumentation der Sicherungsbeziehung für jeden einzelnen Posten innerhalb der Nettoposition dessen Betrag und Art sowie die Berichtsperiode, in der sich dieser Posten in der GuV auswirken wird, angegeben werden. Das IASB will ein eigenständiges Bilanzierungsmodell für Macro Hedges entwickeln, das auf den Risikomanagementaktivitäten eines berichtenden Unternehmens basieren würde. Obwohl das Modell in erster Linie für Finanzinstitute konzipiert sein soll, könnte es auch für einige Unternehmen nützlich sein, die dem Macro Hedging ähnliche Strategien anwenden. 3.6.4 Null-Nettopositionen positionen als Grundgeschäft beinhaltet auch die Absicherung men eine Gruppe von Posten ab, bei der die Grundgeschäfte folgenden Voraussetzungen in einer Sicherungsbeziehung zu designieren: absicherung. risikos eingesetzt, wenn sich der Umfang der abgesicherten Nettoposition während der Dauer der rollierenden Nettorisiko absicherung verändert und es sich bei der abgesicherten bilanzierung auf solche Nettopositionen anwenden, wenn die Nettoposition nicht null beträgt. Nettoposition würde im Zeitverlauf zu inkonsistenten Bilanzie rungsergebnissen führen (da die Sicherungsbilanzierung in einer Periode, in der die Nettoposition null beträgt, nicht auf ansonsten gleiche Risikoarten angewendet werden dürfte). 36 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 3.6.5 Bilanzielle Abbildung von Macro Hedges Einige europäische Banken haben stattdessen von den von der Europäischen Union eingeräumten Ausnahmeregelungen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung Gebrauch gemacht. und Sparkonten, Spareinlagen und Kredite, Darlehen und Hypo theken, die in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die Differenz zwischen Zinseinnahmen und Zinsaufwendungen in Verbindung mit diesen Instrumenten (d. h. die Nettozinsmarge) ist eine der Hauptertragsquellen. Anstatt besondere Vorschriften für die Sicherungsbilanzierung in Die Nettozinsmarge einer Bank ist dem Risiko von Änderungen der zugrunde liegenden Zinssätze ausgesetzt – ein Risiko, das die meisten Banken (ökonomisch) absichern, indem sie Derivate (in der Regel Zinsswaps) abschließen. Die Anwendung der Vor zung von IAS 39 durch IFRS 9. Das IASB erkannte jedoch, dass die Entwicklung des neuen Bilanzierungsmodells Zeit in Anspruch nehmen und sich aller Voraussicht nach von dem allgemeinen Kon konzipiert sind, will das IASB ein separates Bilanzierungsmodell für täten eines Unternehmens basieren würde. Die Bilanzierung von beschloss das Board daher, den Teil des Projekts, der sich auf die oder IFRS 9) auf solche Sicherungsstrategien auf der Basis ein zelner Posten kann sich aufgrund der Eigenschaften der zugrunde als schwierig erweisen: festverzinslicher Kundendarlehen. Kunden üben solche Optio nen aus vielerlei Gründen aus, z. B. wenn sie den Wohnort wechseln, jedoch nicht unbedingt als Reaktion auf Zinsände rungen. Ihr Verhalten lässt sich auf Portfoliobasis erheblich besser vorhersagen als auf Einzelfallbasis. Aufgrund der Vielzahl der verwendeten Finanzinstrumente wenden Banken ihre Sicherungsstrategien üblicherweise auf zelnen Finanzinstrumente im abgesicherten Portfolio laufend ändern kann. men, um mehr Zeit für die Entwicklung eines Bilanzierungsmo dells zu haben, ohne den Zeitplan für den Abschluss der anderen Elemente von IFRS 9 zu gefährden. sein soll, könnte es auch für einige andere Unternehmen nützlich diesbezügliches Diskussionspapier veröffentlicht, zu dem bis zum 17. Oktober 2014 Kommentierungen interessierter Anspruchs gruppen erbeten werden. 3.6.6 Anwendung der Sicherungsbilanzierung auf Macro-Hedging-Strategien nach IFRS 9 Aufgrund seines laufenden Projekts zur Entwicklung eines Bilan ist (siehe hierzu auch Kapitel 3.6.5), hat das IASB eine Ausnah meregelung vom Anwendungsbereich der in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung geschaffen. Diese ermög Leitlinien für die Bilanzierung von Fair Value Hedges und Cash Flow Hedges von Portfolios gegen Zinsänderungsrisiken auf Port foliobasis existieren, wenden Unternehmen in solchen Fällen nicht immer die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung an. Denn nicht alle Ursachen für Zinsrisiken erfüllen die Voraussetzun gen für die Sicherungsbilanzierung, die praktische Anwendung für die Bilanzierung von Fair Value Hedges gemäß IAS 39 anzu wenden, bis das Projekt abgeschlossen ist und die Vorschriften in Kraft treten. Die Anwendungsleitlinien in IAS 39 enthalten außer dem besondere Erläuterungen bezüglich der Umsetzung der Vor können zu Schwankungen im sonstigen Ergebnis (OCI) führen. institute Zinsrisiken auf Nettobasis steuern. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 37 3 Gesicherte Grundgeschäfte Das IASB hat beschlossen, diese Anwendungsleitlinien nicht in IFRS 9 zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund waren zahlreiche Finanzinstitute besorgt, dass sie ihre bisherigen Absicherungs nach IFRS 9 nicht mehr weiterverwenden könnten. Das IASB hat deutlich gemacht, dass dieser Beschluss mit breiter Zustimmung leit linien ablehnt, und mit dem Beschluss sollte nicht impliziert werden, dass Unternehmen zukünftig keine Bilanzierungen von Ungeachtet dessen hat das IASB ferner beschlossen, Unterneh men ein Bilanzierungswahlrecht einzuräumen, bis das Projekt men können die in IFRS 9 enthaltenen neuen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in vollem Umfang anwenden, die neuen, in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften auf alle Sicherungs beziehungen beziehen, mit Ausnahme von PortfolioHedges, bei denen das Unternehmen auch die Paragrafen, die IAS 39 hinzugefügt wurden, als diese spezielle Art von Absiche rung eingeführt wurde (IAS 39.81A, 89A und A114–A132), anwenden muss, d. h., ein Unternehmen muss diesbezüglich alle Vorschriften für die Sicherungsbilanzierung gemäß IAS 39 erfüllen (z. B. den quantitativen Effektivitätsnachweis in den lich der Paragrafen, die sich konkret auf den PortfolioHedge beziehen, oder die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung gemäß IAS 39 weiterhin auf alle Sicherungsbeziehungen anwenden. 3.7 Kreditrisiken Zahlreiche Finanzinstitute sichern das sich aus der Ausreichung von Darlehen oder Darlehenszusagen ergebende Risiko durch Credit Default Swaps (CDS) ab. Dies würde in vielen Fällen zu einer Rechnungslegungsinkongruenz führen, da Darlehen und Darle henszusagen in der Regel nicht erfolgswirksam zum beizulegen den Zeitwert bewertet werden. Die einfachste Vorgehensweise bestünde darin, das Kreditrisiko als Risikokomponente in einer Sicherungsbeziehung zu designieren. Das IASB hat jedoch darauf 38 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 hingewiesen, dass das Kreditrisiko nicht die Voraussetzungen für diges Risiko abzutrennen. Aufgrund dessen führt die Rechnungs legungsinkongruenz zu Schwankungen in der GuV. Das IASB hat sich in seinen Beratungen zur Sicherungsbilanzie rung in IFRS 9 intensiv mit der Absicherung von Kreditrisiken befasst. Dies spiegelt sich in der Anzahl von Paragrafen wider, in denen die Grundlage für die Schlussfolgerungen des Boards beschrieben wird. Der ursprüngliche Exposure Draft sah zwar keine Änderungsvorschläge zu diesem Bereich vor, das IASB hat die interessierten Parteien jedoch gebeten, Stellung zu drei alternativen Ansätzen zu nehmen. Das Feedback aus den einge gangenen Kommentierungsschreiben hat deutlich gemacht, dass die Bilanzierung von Strategien zur Absicherung von Kredit risiken viele Finanzinstitute vor erhebliche Probleme stellt. In seinen Folgeberatungen hat das Board seine Auffassung bestä tigt, dass das Kreditrisiko nicht für eine Designation als eigen ständige Risikokomponente geeignet ist. Es hat jedoch beschlos keit haben soll, ein Darlehen, eine Darlehenszusage oder eine ment strategie auf diese Instrumente anwendet, um Änderun gen des Kreditrisikos auszugleichen. Dieses Wahlrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Emittent und der Rang des Vermögenswerts, auf den sich das Kreditderivat bezieht, mit denen des abgesicherten Risikos identisch sind (d. h., der Name des Emittenten und die Einstufung des Risikos müssen übereinstimmen). Die Bilanzierung des Kreditderivats würde sich nicht ändern, d. h., das Derivat würde wie bisher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sofern von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, wird die zu diesem Zeitpunkt bestehende Differenz zwischen dem Buch wert (sofern vorhanden) und dem beizulegenden Zeitwert des instruments unmittelbar in der GuV erfasst. Durch diese Bewer tungsanpassung würden nicht nur Änderungen des Kreditrisikos, sondern auch andere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, z. B. Änderungen des Zinsrisikos, abgebildet. Ein weiterer Unterschied zu einem Fair Value Hedge besteht da rin, dass die Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko abgesichert wird, in voller Höhe mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und nicht nur um Änderungen des tatsächlich abgesicherten Risi kos angepasst werden. Infolge der Absicherung des Kreditrisikos muss das Unternehmen auch das Finanzinstrument neu bewerten, um die allgemeinen Auswirkungen des Zinsänderungsrisikos, die zu Ergebnisschwankungen führen werden, widerzuspiegeln. Das Unternehmen hat die besondere Bilanzierung von Absiche rungen des Kreditrisikos entsprechend seinem tatsächlichen Risiko management einzustellen. Dies wäre der Fall, wenn das Kreditrisiko entweder nicht länger besteht oder nicht mehr durch Kreditderi vate abgesichert wird (unabhängig davon, ob das Kreditderivat weiterhin besteht oder verkauft, gekündigt oder erfüllt wird). Bei Beendigung der Bilanzierung wird der beizulegende Zeit wert des Darlehens zu dessen fortgeführten Anschaffungskosten bestimmt und es wird ein neuer Effektivzinssatz auf dieser Grund lage berechnet. Der beizulegende Zeitwert einer Darlehenszu Finanzinstruments abgeschrieben, sofern IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen nicht einen höheren als den noch nicht abgeschriebenen Betrag vorschreibt. bietet das Wahlrecht, Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko mithilfe von Kreditderivaten abgesichert wird, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, folgende Vorteile: instruments angewendet werden. Das Wahlrecht kann auf einen Teil des Finanzinstruments (statt nur auf das ganze Finanzinstrument) angewendet werden. Die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kann beendet werden. Somit stellt die neue Regelung zwar keinen gleichwertigen Ersatz für die Bilanzierung von Fair Value Hedges dar, räumt jedoch verschiedene Kritikpunkte von Unternehmen, die Credit Default Swaps zur Absicherung von Kreditrisiken verwenden, aus dem Weg. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 39 4 Sicherungsinstrumente IAS 39 enthält einige Restriktionen zu den für das Hedge Accounting zulässigen Arten von Sicherungsinstrumenten. Darin spiegelt sich wider, dass das Ziel der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen inkongruenzen, die aus der erfolgswirksamen Bilanzierung von Derivaten zum beizulegenden Zeitwert resultieren, zu beseitigen. IFRS 9 verfolgt einen anderen Ansatz, der sich darauf konzentriert, welche Instrumente für Absicherungszwecke verwendet werden. Deshalb ist es Unternehmen nach den neuen Regelungen nunmehr Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit wert bilanziert werden, als Sicherungsinstrumente zu designieren.7 Dies sind die Folgen: Eine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeit (bei der die Änderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen ist, im sonstigen Ergebnis [OCI] erfasst wird) kann nicht als Sicherungsinstrument designiert werden. Das liegt daran, dass nicht die gesamte Änderung des beizulegen den Zeitwerts in der GuV erfasst wird, was es dem Unterneh men faktisch ermöglichen würde, bei der Beurteilung und Er mittlung der Ineffektivität der Sicherungsbeziehung sein eigenes Kredit risiko zu ignorieren. Das stünde nicht im Einklang mit den Konzepten des Hedge Accounting. Ein Eigenkapitalinstrument, dessen Änderungen des beizule genden Zeitwerts das Unternehmen nach Wahl im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst, erfüllt nicht die Voraussetzungen, um trument designiert zu werden. Auch in diesem Fall werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht in der GuV erfasst, was mit der für Fair Value Hedges und Cash Flow Hedges vorgeschriebenen Vorgehensweise nicht vereinbar ist. Beispiel 17: Absicherung eines erwarteten Rohstoffkaufs mit einem Investment in Rohstofffonds oder exchange-traded commodities; ETCs) exchange-traded commodities; ETCs) nachbilden. ETCs haben die rechtliche Form von Schuldverschreibungen, die an die Preisentwicklung eines Rohstoffs gekoppelt sind (entweder direkt an den Kassakurs oder über einen Warenterminkontrakt). Sie können wie börsengehandelte Fonds gehandelt werden. Da es sich rechtlich gesehen aber um Schuldverschreibungen handelt, beinhalten sie für den Emittenten ein Kreditrisiko (das üblicherweise durch Besicherung mittels physisch hinterlegter Rohstoffe oder andere geeignete Sicherheiten reduziert wird). Bei diesen Investments handelt es sich um Finanzinstrumente, die (gemäß IFRS 9) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Daher wären sie als Sicherungsinstrumente geeignet, sofern alle sonstigen Voraussetzungen für das Hedge Accounting erfüllt sind. Insbesondere müsste bei der Effektivitätsbeurteilung berücksichtigt werden, dass sich die Änderung des beizulegenden Die Gründe hierfür sind z. B. sog. Tracking Errors (d. h., das Investment bildet die Entwicklung von Terminkontrakten nicht exakt nach) erwarteten Transaktionen erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt eintreten werden. 7 Im Gegensatz dazu war nach IAS 39 lediglich die Designation von nicht derivativen Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zulässig. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 41 4 Sicherungsinstrumente IFRS 9 gestattet es Unternehmen, nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, als Sicherungsinstrumente zu designieren. Unsere Sichtweise rungsinstrumente zu designieren, kann hilfreich sein, wenn ein Unternehmen keinen Zugang zu Derivatemärkten hat (z. B. nehmen nicht gestattet ist, solche Instrumente zu halten), abschließen will. Der Kauf und Verkauf von Finanzinvestitionen kann in solchen Fällen für Unternehmen einfacher sein als der Abschluss von Derivaten. IAS 39 enthält eine Restriktion, wonach es nicht gestattet ist, eine Sicherungsbeziehung lediglich für einen Teil der Periode, in der ein Sicherungsinstrument im Umlauf ist, zu designieren. Im Wesentlichen bleibt diese Restriktion bestehen. Allerdings wurde ihr Wortlaut dahin gehend präzisiert, dass ein Sicherungsinstru ment nicht für einen Teil der Änderung seines beizulegenden Zeit werts, der lediglich auf einen Teilabschnitt der Periode, in der das Sicherungsinstrument im Umlauf bleibt, zurückzuführen ist, designiert werden darf. Dadurch wird klargestellt, dass ein Unternehmen eine nur einem Teil der betreffenden Periode zuzu ordnende Komponente eines Finanzinstruments nicht als Siche rungsinstrument designieren darf, sondern nur das gesamte Finanzinstrument über dessen Restlaufzeit (ungeachtet der Tat sache, dass das Unternehmen den Zeitwert einer Option, die Terminkomponente eines Terminkontrakts oder den Fremdwäh hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel 7.1 und 7.2). Bei der Absicherung von Währungsrisiken wird die Fremdwäh rungsrisikokomponente eines nicht derivativen Finanzinstru ments gemäß IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen bestimmt. Das bedeutet, dass ein Unternehmen beispielsweise das Kassakursrisiko von Verkäufen in Fremdwährung, die mit ho keit mit einer Laufzeit von sieben Jahren absichern könnte. Bei der Ermittlung der Ineffektivität wäre jedoch zu beachten, dass die Fremdwährungsneubewertung der erwarteten Verkäufe 42 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 abzuzinsen ist, das Sicherungsinstrument (d. h. die gemäß IAS 21 bindlichkeit) hingegen nicht. Dies würde zu einer gewissen Ineffek tivität führen (siehe hierzu auch Kapitel 6.4.1). Unverändert übernommen wurde auch die bisherige Regelung, wonach erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate die Kriterien eines Sicherungsinstruments erfüllen. Die einzige Ausnahme hiervon bilden weiterhin geschriebene Optio nen, es sei denn, die geschriebene Option wird designiert, um eine erworbene Option auszugleichen. Dazu zählen auch Absiche rungen von erworbenen Optionen, die in ein anderes Finanzinstru ment eingebettet sind. Zwei oder mehrere Finanzinstrumente können gemeinsam als Sicherungsinstrumente designiert werden. Dies war bereits nach IAS 39 gestattet. Des Weiteren wurde die Vorschrift unverändert belassen, nach der ein einzelnes Instrument, das sich aus einer geschriebenen Option und einer erworbenen Option zusammen Unsere Sichtweise wickelt. Auf den ersten Blick ließe sich daher argumentieren, dass solche Transaktionen nicht als zusammengesetztes Sicherungsinstrument behandelt werden dürfen. Aus unserer Sicht stellt IFRS 9 klar, dass die Verwendung solcher gemein sam designierten Sicherungsinstrumente nur dann zulässig ist, wenn es sich bei dem zusammengesetzten Instrument zum Zeitpunkt der Designation nicht um eine geschriebene Netto position handelt. Die Vorschrift, dass das Sicherungsinstrument aus einem Vertrag resultieren muss, der mit einer Partei außerhalb des berichtenden Unternehmens geschlossen wurde, bleibt bestehen. niert werden darf, wenn es zum Zeitpunkt der Designation eine geschriebene Nettooption darstellt. Beispiel 18: Absicherung des Währungsrisikos einer künftigen Transaktion unter Verwendung eines kombinierten Optionsinstruments Ein Unternehmen ist einem Währungsrisiko aus einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion in Fremdwährung Das Unternehmen designiert die Kombination der beiden Instrumente in einem Cash Flow Hedge zur Absicherung seiner mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 43 5.1 Designation Unverändert zu den Regelungen des IAS 39 muss eine Sicherungs geschäften bestehen, um die Voraussetzungen für das Hedge Accounting zu erfüllen (siehe hierzu die Ausführungen in den Kapiteln 3 und 4). Auch muss zu Beginn der Sicherungs beziehung nach wie vor eine formale Designation vorgenommen und eine entsprechende Dokumentation erstellt werden. Letztere beinhaltet auch eine Beschreibung des der Sicherungsbeziehung zugrunde liegenden Risikomanagementziels des Unternehmens und stellt dar, inwieweit dieses mit der Gesamtrisikomanagementstrategie im Einklang steht. In der Dokumentation müssen darüber hinaus das sichernden Risikos festgelegt sowie beschrieben werden, wie das Unternehmen beurteilen wird, ob die Sicherungsbeziehung die Effektivitätsanforderungen erfüllt. des Unternehmens in IFRS 9 im Vergleich zu den Regelungen des IAS 39 eine größere Bedeutung beigemessen, da nunmehr diese Kriterien Auswirkungen auf die Beendigung des Hedge Accounting beliebigen Berichtsperiode hoch wirksam war. IFRS 9 verwendet für die Effektivitätsbeurteilung stattdessen einen neuen Ansatz, der und je nach Sachlage auch eine qualitative Beurteilung erlaubt. für die Beurteilung der Effektivität infolge veränderter Rahmen bedingungen zu ändern. In diesem Fall ist die Dokumentation der Sicherungsbeziehung zu aktualisieren, ohne dass dies jedoch zur Beendigung der Sicherungsbeziehung führt. die Anwendung des Hedge Accounting, wenn sie alle nachstehend aufgeführten Effektivitätsanforderungen erfüllt: Zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang. änderungen, die aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang resultieren. beziehungen haben können. IFRS 9 schreibt zudem die Dokumen tation des Absicherungsverhältnisses (hedge ratio licher Ursachen für Ineffektivitäten vor; diese muss im Rahmen einer fortlaufenden Sicherungsbeziehung gegebenenfalls aktuali siert werden. Das Absicherungsverhältnis (hedge ratio beziehung entspricht dem Verhältnis zwischen der designierten Auch zukünftig können Unternehmen lediglich eine von drei Arten von Sicherungsbeziehungen designieren: einen Fair Value Hedge, einen Cash Flow Hedge oder eine Absicherung einer Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Zu Absicherungen des oder den Nominalbetrag des Grundgeschäfts abzusichern. Diese Designation darf jedoch kein Ungleichgewicht im Verhält nis zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstru ment aufweisen, aus dem sich eine Ineffektivität der Siche rungsbeziehung ergäbe (unabhängig davon, ob diese erfasst würde oder nicht), die zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit dem Risikomanagementziel im Ein klang stünde. weiterhin entweder einen Fair Value Hedge oder einen Cash Flow Hedge designieren. das Unternehmen tatsächlich absichert, und dem designierten Betrag oder dem Nominalbetrag des Sicherungsinstruments, Anders als in IAS 39 sind Unternehmen allerdings nicht länger Die vorgeschriebenen Schritte für die Designation einer Siche rungsbeziehung sind in dem folgenden Entscheidungsbaum dargestellt: EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 45 5 Eine statistische Korrelation ist an sich nicht ausreichend, um festzustellen, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Das Unternehmen kann jedoch eine Regressionsanalyse durchführen, um Anhaltspunkte für den wirtschaftlichen Zusammenhang zu erhalten. Festlegung Risikomanagementstrategie und -ziel Bestimmung der geeigneten Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente Nein Besteht zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein wirtschaftlicher Zusammenhang? Ja Ja Dominiert die Auswirkung des Kreditrisikos die Wertänderungen, die sich aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang ergeben? Nein Basiert die Hedge Ratio auf den tatsächlich für das Risikomanagement (RM) verwendeten Mengen? Ja Um Ineffektivitäten zu vermeiden, kann die Hedge Ratio von dem im Risikomanagement verwendeten Absicherungsverhältnis abweichen. Spiegelt die Hedge Ratio ein Ungleichgewicht wider, das zu einer Ineffektivität führen könnte? Formale Designation und Dokumentation Abbildung 1: Schritte zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Die einzelnen Schritte der Effektivitätsbeurteilung werden im Folgenden näher erläutert. 46 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 5.2 Wirtschaftlicher Zusammenhang Die erste Voraussetzung verlangt, dass zu erwarten sein muss, dass sich das Sicherungsinstrument und das Grundgeschäft infolge einer Änderung des abgesicherten Risikos entgegengesetzt ent wickeln. Diese Beurteilung hat auf der Grundlage wirtschaftlicher Zusammenhänge und nicht auf willkürlicher Basis zu erfolgen, was der Fall sein könnte, wenn die Sicherungsbeziehung lediglich auf einer statistischen Korrelation basiert. Eine statistische Korre lation kann jedoch einen Anhaltspunkt für einen wirtschaftlichen Zusammenhang liefern. Viele Sicherungsbeziehungen werden dieses Erfordernis automa tisch erfüllen, da die dem Sicherungsinstrument zugrunde lie die Fälligkeit Unterschiede bei den zugrunde liegenden Zinssätzen oder in Bezug auf Qualität und Standort das Kreditrisiko, einschließlich der Auswirkung von Sicherheiten die Frage, inwieweit das Sicherungsinstrument bei der Designation bereits „im Geld“ oder „aus dem Geld“ ist ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Ein Unternehmen oder mit diesem weitgehend identisch ist. Auch wenn es Abwei chungen zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinst z. B. einer Regressionsanalyse, um die Beurteilung zu stützen, hand einer qualitativen Beurteilung nachgewiesen werden. Wenn jedoch die wesentlichen Bedingungen des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts nicht weitgehend übereinstimmen, legt IFRS 9 nahe, dass das Unternehmen lediglich auf der Grundlage einer quantitativen Beurteilung in der Lage ist festzustellen, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. kann auch angewendet werden, um ein angemessenes Absiche rungsverhältnis zu ermitteln. Wie jedoch bereits dargestellt wurde, hat das IASB darauf hingewiesen, dass das bloße Vorhandensein einer statistischen Korrelation zwischen zwei Variablen für sich allein nicht ausreicht, um zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Diese Beurteilung, gleich ob qualitativer oder quantitativer Art, müsste neben anderen möglichen Ursachen für Rechnungslegungs inkongruenzen zwischen dem designierten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument auch die folgenden Punkte berücksichtigen: Das folgende Beispiel veranschaulicht einen Ansatz, der auf einer qualitativen Beurteilung basiert: Beispiel 19: Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen HKD und USD Währungsrisiken abzusichern. Da der HKD auf eine Weise an den USD gekoppelt ist, die Schwankungen nur innerhalb einer sehr engen Bandbreite zulässt (7,75 bis lautenden Währungsrisiken ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Das Unternehmen überwacht die Wechselkursbindung auf Änderungen hin und behandelt eventuelle Schwankungen des HKD innerhalb der engen Bandbreite als Ursache für eine gewisse Ineffektivität im Hinblick auf alle Absicherungen, bei denen sich das Grundgeschäft EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 47 5 Die Beurteilung des Kreditrisikos umfasst sowohl das Sicherungsinstrument als auch das Grundgeschäft. 5.3 Auswirkungen des Kreditrisikos Um die Voraussetzungen für das Hedge Accounting zu erfüllen, schreibt IFRS 9 vor, dass die Auswirkungen von Änderungen des änderungen dominieren, auch wenn ein wirtschaftlicher Zusam instrument besteht. Das Kreditrisiko kann sich sowohl aus dem Sicherungsinstrument als auch aus dem Grundgeschäft ergeben risiko des Unternehmens darstellen. risikos die Wertänderungen dominieren, erfordert Ermessensaus übung. Der Begriff „dominieren“ (to dominate) impliziert jedoch eindeutig, dass die Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert sein müssen. Gemäß den im Standard enthaltenen Leitlinien sind geringfügige Auswirkungen zu ignorieren, selbst wenn sie in einer bestimmten Periode die beizulegenden Zeitwerte stärker beein gedrückt: Das Unternehmen muss nicht nur eine relative, sondern auch eine absolute Beurteilung vornehmen. 5.3.1 Kreditrisiko aus dem Sicherungsinstrument IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts regelt eindeutig, dass die Auswirkungen des Kreditrisikos – sowohl diejenigen des risikos des Unternehmens – in die Bemessung des beizulegenden auf die Bewertung des Sicherungsinstruments führen offensicht lich zu einer gewissen Ineffektivität der Sicherungsbeziehung. Der erwartete Effekt dieser Ineffektivität darf nicht so groß sein, der Werte des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts neutralisiert (siehe auch unsere Erläuterungen in Kapitel 5.2). 48 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Unsere Sichtweise Das Kreditrisiko kann die Wertänderung im Fall einer Absicherung einer künftigen Transaktion nicht dominieren, da die Transaktion Wir rechnen damit, dass in den meisten Fällen eine qualitative Beurteilung der Auswirkungen des Kreditrisikos vorgenommen wird. Unternehmen legen im Rahmen ihrer Risikomanagement ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstru risiko fest. Die Bonität der Vertragsparteien wird regelmäßig überprüft. Die Risikomanagementpolitik eines Unternehmens risiko nur dann vorliegen, wenn das Unternehmen einen Vertrag abschließt (z. B. wenn es sich bei dem Grundgeschäft um eine sobald sich eine erhebliche Verschlechterung des Kreditrisikos vats und ggf. dessen Novation auf eine andere Partei (in diesem Fall müsste die Sicherungsbeziehung beendet werden) oder die Vereinbarung von Sicherheiten oder anderen Bonitätsver besserungen (was die Sicherungsbeziehung deutlich verbes sern würde) umfassen. In einigen Fällen kann es jedoch erfor derlich sein, eine quantitative Beurteilung der Auswirkungen des Kreditrisikos auf die Wertänderungen der Sicherungsbezie ren zu dem geringen Ausgleich zwischen den Wertänderungen des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts führen und welches Ausmaß die Auswirkungen haben. Anders verhält es sich mit der Beurteilung, ob eine künftige Trans aktion hoch wahrscheinlich ist. Auch wenn solch eine Transaktion selbst kein Kreditrisiko beinhaltet, so kann die Beurteilung, ob es als hoch wahrscheinlich anzusehen ist, dass diese Transaktion eintreten wird, durch das mit den potenziellen Vertragsparteien der erwarteten Transaktion verbundene Kreditrisiko indirekt ein Produkt nur an einen bestimmten Kunden im Ausland ver kauft, diese Produktverkäufe auf eine Fremdwährung lauten und das Unternehmen keine anderen Kunden hat, denen es das Pro dukt in dieser Fremdwährung verkaufen kann (oder keine anderen Verkäufe in dieser Fremdwährung tätigt). In diesem Fall würde das Kreditrisiko dieses einzelnen Kunden die Wahrscheinlichkeit, dass die erwarteten Verkäufe des Unternehmens in der betreffen Heutzutage werden die meisten zwischen Finanzinstituten abge ren werden laufende Initiativen in verschiedenen Ländern, z. B. haben, dass künftig mehr Derivatekontrakte durch Barmittel abge sichert werden. Bei einer Absicherung mit Barmitteln reduziert sich das Kreditrisiko für beide Vertragsparteien erheblich. Daraus legenden Zeitwerts solcher Sicherungsinstrumente wahrscheinlich nicht dominieren wird. 5.3.2 Kreditrisiko aus dem Grundgeschäft Die Analyse des Grundgeschäfts unterscheidet sich in einigen Punk ten von der des Sicherungsinstruments, da nicht alle Arten von Grundgeschäften mit Kreditrisiken verbunden sind. So besteht bei Vorratsbeständen und erwarteten Transaktionen beispielsweise kein Kreditrisiko. Kreditforderungen unterliegen gewöhnlich einem Kreditrisiko des ausreichenden Unternehmens ausgesetzt sind. Unternehmen jedoch über einen breiteren Kundenstamm, denen es das Produkt in dieser Fremdwährung verkaufen kann, würde der potenzielle Ausfall eines bestimmten Kunden die Wahrschein lichkeit, dass die erwarteten Verkäufe des Unternehmens in der betreffenden Fremdwährung eintreten, nicht nennenswert (oder Banken haben in der Regel für aufsichtsrechtliche und Rechnungs legungszwecke Systeme implementiert, um das Kreditrisiko aus ihren Kreditportfolios zu ermitteln. Daher dürften sie in der Lage tert hat, dass dies eine qualitative Beurteilung, ob das Kreditrisiko die Wertänderungen der Sicherungsbeziehung bestimmt, erfor derlich macht. Diese vorhandenen Systeme würden es den Banken darüber hinaus ermöglichen, bei der Absicherung des Zinsänderungsrisikos sol cher Kredite die geeignete wirtschaftliche Absicherungsmethode zu bestimmen, wie folgendes Beispiel veranschaulicht: EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 49 5 Die Beurteilung des Kreditrisikos zur Feststellung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung, die in vielen Fällen auf qualitativer Basis durchgeführt werden kann, ist nicht mit dem Erfordernis zu verwechseln, die Auswirkungen des Kreditrisikos aus dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft zu bewerten und zu erfassen. Beispiel 20: Designation von Zinssicherungsgeschäften für Kreditforderungen, wenn ein Kreditrisiko erwartet wird Eine Bank beabsichtigt, das Zinsänderungsrisiko eines Portfolios mit Krediten, die über ähnliche Kreditrisikomerkmale verfügen, abzusichern. Aus wirtschaftlicher Sicht müsste die Bank nur die würde zu einer wirtschaftlichen Übersicherung (over-hedge) führen und zudem das Risiko erhöhen, dass das Kreditrisiko die Wertänderungen der Sicherungsbeziehung dominiert. Eine bedeutende Änderung gegenüber IAS 39 besteht darin, dass Bottom Layer bezeichnet) nach IFRS 9 nunmehr gestattet ist (siehe hierzu auch die Erläuterungen in Kapitel 3.5.3). Diese Art von Designation würde es erforderlich machen, dass alle in der Tranche liegen, sodass die Bewertung der abgesicherten Tranche nicht Unternehmen dieselbe Art Benchmarkzinsrisikokomponente eines jeden Kredits designieren, um den Bottom Layer zu bilden. Wenn sich das Kreditrisiko eines bestimmten Kredits erhöht und dies dazu führt, dass das Kreditrisiko den wirtschaftlichen Zusammen hang mit dem Benchmarkzinssatz dominiert, sodass die ent sprechende Benchmarkzinsrisikokomponente nicht länger die Voraussetzungen für eine Designation als Grundgeschäft erfüllt, wäre dieser Kredit nicht mehr dem Bottom Layer zuzuordnen, sofern Kredite, die solch eine Verschlechterung des Kreditrisikos Dieses Beispiel soll nicht implizieren, dass ein Unternehmen das mit einem einzelnen Kredit, für den es einen Kreditausfall in Höhe swap, dessen Nominalbetrag dem Nennwert des Kredits entspricht, absichern kann. In solch einem Fall würde das Kreditrisiko die zinsbedingten Änderungen nicht dominieren, es sei denn, das Kreditrisiko selbst verändert sich. Sollte sich die Kreditqualität jedoch so weit verschlechtern, dass die durch das Kreditrisiko bedingten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts die durch 50 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 das Zinsrisiko bedingten Änderungen dominieren, müsste die Sicherungsbeziehung beendet werden. beziehung, die in vielen Fällen auf qualitativer Basis durchgeführt werden kann, ist nicht mit dem Erfordernis zu verwechseln, die Auswirkungen des Kreditrisikos auf den Wert des Sicherungsinstru ments und des Grundgeschäfts zu bewerten und zu erfassen – was normalerweise zu einer Ineffektivität der Sicherungsbeziehung führt, die in der GuV zu erfassen ist. Beispiel 21: Festlegung des Absicherungsverhältnisses Ein Unternehmen kauft einen Rohstoff, dessen Preis auf der Basis des Benchmarkpreises für Rohstoffe abzüglich eines Abschlags festgelegt wird, um den Qualitätsunterschied zur Benchmark sowie die Tatsache widerzuspiegeln, dass der Rohstoff noch nicht eine fortlaufende Regressionsanalyse für einen Zeitraum von 5.4 Festlegung des Absicherungsverhältnisses (hedge ratio) Die Hedge Ratio bezeichnet das Absicherungsverhältnis zwischen dem designierten Betrag des Grundgeschäfts und dem designier ten Betrag des Sicherungsinstruments. Bei zahlreichen Sicherungs beziehungen ist das Absicherungsverhältnis eins zu eins, da die dem Sicherungsinstrument zugrunde liegende Transaktion exakt dem designierten abgesicherten Risiko entspricht. Bei einer Sicherungsbeziehung mit einer Korrelation zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument, die nicht eins zu eins ist, werden Risikomanager bei der Festlegung des Absicherungsverhältnisses im Allgemeinen die Art dieses Ver beziehung zu verbessern (d. h., das Absicherungsverhältnis ist möglicherweise nicht eins zu eins). Dementsprechend besteht die legungszwecke verwendete Absicherungsverhältnis dem für Risi komanagementzwecke verwendeten Absicherungsverhältnis entsprechen muss. Dies bedeutet nicht, dass das Unternehmen im gleichen Umfang Sicherungsbeziehungen designieren muss, in dem es Absicherungen für Risikomanagementzwecke vornimmt. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel ein Absicherungsverhältnis und für Risikomanagementzwecke einen Nominalbetrag von Grundgeschäften von 100 durch einen Nominalbetrag von Siche rungsinstrumenten von 110 absichert, könnte es beschließen, für Rechnungslegungszwecke lediglich einen Nominalbetrag von Grundgeschäften von 80 und einen Nominalbetrag seiner Absiche rungen von 88 als Sicherungsinstrumente zu designieren. stoffs am Terminmarkt und der Preis des erworbenen Rohstoffs weiterhin eng miteinander korrelieren. Die Steigungen der Regressionsanalysen (Verhältnis des Rohstoffbenchmarkpreises zwischen 1,237 und 1,276. Das Unternehmen geht davon aus, dass der Verlauf seiner Regres sionsanalysen mit seiner längerfristigen Einschätzung, dass der benchmarkpreis gehandelt wird, im Einklang steht und demnach keine Trendänderung, sondern nur Schwankungen um diesen Abschlag herum erkennen lässt. Daher verwendet das Unterneh men einen Nominalbetrag von einer Tonne eines Terminkontrakts für den Benchmarkrohstoff, um mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Käufe von 1,25 Tonnen des Rohstoffs abzu sichern. Das verwendete Absicherungsverhältnis entspricht nicht der Steigung der jüngsten monatlichen Regression. Dies ist auch nicht erforderlich, da der Standard lediglich vorschreibt, dass das Unternehmen das Absicherungsverhältnis verwenden muss, das es tatsächlich für sein Risikomanagement verwendet, rungsbeziehung zu minimieren. Das Beispiel veranschaulicht zudem, was im Standard auch eingeräumt wird: dass es keine „richtige“ Antwort gibt, da sich die Regressionsanalysen der ein zelnen Unternehmen voneinander unterscheiden (z. B. im Hin bedeutet, dass kein bestimmtes Absicherungsverhältnis vorge schrieben werden kann). Die Schwankungen des tatsächlichen Abschlags um das für die Designation der Sicherungsbeziehung gewählte Absicherungsverhältnis herum dürften zu einer gewis sen Ineffektivität führen. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 51 5 Beispiel 22: Gezielte Untersicherung in einem Cash Flow Hedge zur Verringerung der Ineffektivität Verlust aus dem Sicherungsinstrument oder (b) der kumulativen Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts anzu passen ist. Dies steht im Einklang mit den entsprechenden Vorschriften des IAS 39. Wenn (a) höher ist als (b), ist die Differenz in der GuV als Ineffektivität zu erfassen. Wenn (b) jedoch höher ist als (a), wird keine Ineffektivität erfasst. Ein Unternehmen erwartet mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Käufe von Rohstoffen, die es in seinem Produktionsprozess Das Unternehmen beabsichtigt, das mit dem Rohstoffpreis verbundene Risiko für diese künftigen Käufe abzusichern. Das zugrunde liegende Risiko des einzigen verfügbaren Derivats entspricht nicht exakt dem Risiko des abgesicherten Rohstoffs. Die Steigung der linearen Regressionsanalyse beträgt 0,93 und ist ein Indikator für das optimale Absicherungsverhältnis. Um die Erfassung von Ineffektivitäten zu vermeiden, stellt das Unternehmen sicher, dass (b) höher ist als (a), indem es die oben designiert diese als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cash Flow Hedge von mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden In diesem Szenario ist das Absicherungsverhältnis als nicht ausgeglichen zu betrachten und wurde nur deshalb so festgelegt, um die Erfassung von Ineffektivitäten zu vermeiden. Für Zwecke der Sicherungsbilanzierung müsste das Absicherungsverhältnis auf der erwarteten Sensitivität zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument basieren. Im vorliegenden Beispiel läge dies gemäß der linearen Regressionsanalyse bei ca. 0,93 : 1. Demzufolge würde für den Fall, dass die relative Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments größer ist als die des Grundgeschäfts, weil sich das Verhältnis zwischen den zugrunde liegenden Transaktionen ändert, eine gewisse Ineffektivität entstehen, die zu erfassen wäre. Der Standard schreibt allerdings vor, dass sich das Absicherungs verhältnis für Rechnungslegungszwecke von dem für Risikomanage mentzwecke verwendeten Absicherungsverhältnis unterscheiden muss, wenn das Verhältnis ein Ungleichgewicht aufweist, aus dem sich eine Ineffektivität der Sicherungsbeziehung ergäbe, die zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit meiden will, dass Unternehmen eine gezielte Untersicherung vornehmen – entweder um die Erfassung der Ineffektivität im Rahmen von Cash Flow Hedges oder um zusätzliche Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts bei Fair Value Hedges zu minimieren. 52 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beispiel 23: Gezielte Untersicherung in einem Fair Value Hedge, um eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu erreichen ausstehenden Kapitalbetrag dar) und werden daher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. tierenden Ergebnisschwankungen absichern. Er stellt fest, dass eines der festverzinslichen Bankdarlehen des Unternehmens eine ähnliche Laufzeitstruktur aufweist und dass die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Kreditportfolios mehr oder weniger aus gleichen würden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags hat das Unternehmen jedoch nicht die Der Finanzmanager schließt einen Zinsswap mit festen Einzahlungen und variablen Auszahlungen in Höhe von sicherten Zinsrisikos anzupassen. In diesem Szenario wäre das Absicherungsverhältnis nicht ausgeglichen, da das tatsächliche Ziel der Sicherungs von Änderungen des Zinsrisikos). Daher müsste das für Zwecke des Hedge Accounting verwendete Absicherungs verhältnis ein anderes sein und aller Wahrscheinlichkeit nach bei ungefähr 1 : 1 liegen. Bei den beiden vorstehenden Beispielen handelt es sich selbst designationen dürften in der Praxis eher selten vorkommen. IFRS 9 schreibt nicht vor, dass Unternehmen eine perfekte Sicherungs beziehung designieren müssen. Wenn das Sicherungsinstrument z. B. nur als Vielfaches von 25 Tonnen als Standardvertragsvolu men verfügbar ist, würde bei einem Ungleichgewicht infolge der Verwendung eines angenommenen Nominalwerts von 400 Tonnen eines Sicherungsinstruments zur Absicherung von 409 Tonnen erwarteter Käufe nicht davon ausgegangen werden, dass dies zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit dem Risikomanagementziel im Einklang stünde. Die entsprechen den Voraussetzungen wären somit erfüllt. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 53 5 Nach IFRS 9 ist die Designation von näherungsweisen Sicherungsbeziehungen (sog. Proxy Hedging) gestattet, sofern die Designation „tendenziell“ mit den tatsächlichen Risikomanagementaktivitäten im Einklang steht. 5.5 Designation von näherungsweisen Sicherungsbeziehungen (proxy hedges) Die Zielsetzung des Standards besteht darin, die Auswirkungen aktivitäten im Abschluss abzubilden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Unternehmen nur solche Sicherungsbeziehungen designie ren kann, die seine Risikomanagementaktivitäten exakt wider spiegeln. Tatsächlich dürften Unternehmen in vielen Fällen sog. liche Risikomanagement nur annähernd abbilden). Im Zuge seiner ausgingen, hat das Board entschieden, das Proxy Hedging zuzu lassen, sofern die Designation tendenziell mit den tatsächlichen Risikomanagementaktivitäten im Einklang steht. Das folgende Beispiel zeigt gängige Designationen von Proxy Hedges. 54 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beispiel 24: Gängige Designation von Proxy Hedges Cash Flow Hedge von Nettopositionen IFRS 9.6.6.1(c) begrenzt die Designation von Nettopositionen im Rahmen von Cash Flow Hedges auf Absicherun gen des Währungsrisikos (siehe die Erläuterungen in Kapitel 3.6.3). In der Praxis sichern Unternehmen jedoch position weiterhin auf Bruttobasis designieren. Beispiel: Macro-Hedging-Strategien Die Zulässigkeit von Proxy Hedging ist insbesondere für Banken von Bedeutung, die Absicherungsstrategien im Bankbücher. Angenommen, für die Vermögenswerte wurde ein variabler und für die Verbindlichkeiten ein fester derartige Absicherung von Zinsspannen vorsieht. Banken, die einem solchen Risiko ausgesetzt sind, müssen daher entweder die Vorschriften für die Bilanzierung von Fair Value Hedges auf die Verbindlichkeiten oder die sondern vielmehr der Zinsspanne zum Ziel haben. Sowohl die Bilanzierung von Cash Flow Hedges als auch die Bilanzierung von Fair Value Hedges stünden tendenziell mit den Risikomanagementaktivitäten im Einklang. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 55 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung 6.1 Beurteilung der Effektivität Nach den neuen Regelungen sind Unternehmen nicht mehr ver nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Hedge Accounting vorzunehmen – ähnlich wie zu Beginn der Sicherungsbeziehung (siehe unsere Ausführungen in Kapitel 5.1). Darüber hinaus ist eine fortlaufende Effektivitätsbeurteilung mindestens zu jedem Berichtsstichtag, bei Änderung wesentlicher Umstände auch vorher, erforderlich. gesetzt wird. Eine prospektive Effektivitätsbeurteilung ist weiterhin Effektive Sicherungsbeziehung Retrospektive Ermittlung der Ineffektivität und GuV-wirksame Erfassung Hat sich die Zielsetzung des Risikomanagements für die designierte Sicherungsbeziehung geändert? Eine prospektive Effektivitätsbeurteilung ist fortlaufend, mindestens aber zu jedem Berichtsstichtag vorzunehmen. Ja Nein Besteht weiterhin ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument? Nein Ja Dominiert die Auswirkung des Kreditrisikos die Wertänderungen, die aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang resultieren? Ja Nein Nein Besteht ein Ungleichgewicht im Absicherungsverhältnis, das zu einer Ineffektivität führen könnte? Adjustierung Ja Beendigung Abbildung 2: Effektivitätsbeurteilung und Adjustierung EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 57 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Die Regelung zur Adjustierung einer Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 räumt Unternehmen die Möglichkeit ein, ihr Absicherungsverhältnis zu verbessern, ohne die Sicherungsbeziehung beenden zu müssen. setzung des Risikomanagements für die designierte Sicherungs digung der Sicherungsbeziehung zur Folge. Auf die Beendigung von Sicherungsbeziehungen wird in Kapitel 6.3 näher eingegangen. ziehung auch dann beenden, wenn sich herausstellt, dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument kein wirt schaftlicher Zusammenhang mehr besteht. Dies ist plausibel, da die Existenz eines wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht durch kann. Gleiches gilt für die Auswirkungen des Kreditrisikos. Domi niert das Kreditrisiko die Sicherungsbeziehung, so muss das Unter nehmen die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung beenden. Eine Adjustierung des Absicherungsverhältnisses kann jedoch erforderlich werden, wenn das Unternehmen feststellt, dass sich das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument nicht mehr in der erwarteten Relation zueinander entwickeln. Das Unterneh men muss dann beurteilen, ob zu erwarten ist, dass dies auch künftig der Fall sein wird. Trifft dies zu, so wird das Unternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach das Absicherungsverhältnis anpas sen, um die veränderte Beziehung zwischen den Bezugsgrößen abzubilden. Unter IAS 39 führt eine Änderung des Absicherungsverhältnisses tion einer neuen Sicherungsbeziehung. Bei einem Cash Flow Hedge dürfte dies ein bestimmtes Ausmaß an Ineffektivität her vorrufen, da sich der beizulegende Zeitwert des Sicherungsinstru ments seit dem Zeitpunkt, zu dem es ursprünglich designiert Problem bezeichnet). lichkeit ein, ihr Absicherungsverhältnis zu verbessern, ohne die Sicherungsbeziehung beenden zu müssen, und dadurch die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Ineffektivität zu verringern. 58 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 6.2 Adjustierung der Sicherungsbeziehung (rebalancing) Das durch IFRS 9 neu eingeführte Konzept des Rebalancing umfasst lediglich Anpassungen des Absicherungsverhältnisses, um auf Änderungen in der Relation zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zu reagieren. Sämtliche sonstigen Ände rungen, die am Volumen des Grundgeschäfts oder des Sicherungs instruments vorgenommen werden, stellen kein Rebalancing im Sinne des Standards dar. Dies hat zur Folge, dass solche Änderun gen als teilweise Beendigung der Sicherungsbilanzierung zu betrachten sind, wenn das Unternehmen das Volumen, in dem es Risiken absichert, reduziert, und als neue Designation einer Siche rungsbeziehung, sofern das Unternehmen das Volumen erhöht. ein Bilanzierungsergebnis erzielt würde, das mit der Zielsetzung des Hedge Accounting nicht übereinstimmt. IFRS 9 stellt klar, dass nicht jede Veränderung des Ausgleichs grades zwischen den Veränderungen des beizulegenden Zeit werts des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts eine Änderung des Absicherungsverhältnisses darstellt, die eine Adjustierung erforderlich macht. So können beispielsweise Inef fektivitäten, die aus einer Schwankung bei einem ansonsten konstanten Absicherungsverhältnis entstehen, nicht durch eine Anpassung des Absicherungsverhältnisses reduziert werden. Ein Trend in der Entwicklung der Ineffektivität könnte jedoch ein verhältnisses künftig eine höhere Ineffektivität auslösen könnte. IFRS 9 stellt ferner klar, dass ein Bilanzierungsergebnis, das managementzwecke mit der Zielsetzung der Bilanzierung von Eine Adjustierung der Sicherungsbeziehung ist also nur dann relevant, wenn zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungs instrument ein Basisrisiko besteht. Die Adjustierung wirkt sich nur auf die in Zukunft erwartete relative Sensitivität des Grund geschäfts gegenüber dem Sicherungsinstrument aus, da die Ineffektivität aus den bisherigen Änderungen der Sensitivität bereits in der GuV erfasst worden ist. setzung für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt. Entsprechend erfüllt ein unangemessenes Absicherungsverhält nation) oder durch eine Unterlassung (Versäumnis, eine Desig nation, die ungeeignet geworden ist, anzupassen) zustande gekommen ist, nicht die Voraussetzungen für Hedge Accounting. 6.2.3 Durchführung des Rebalancing Ob ein Unternehmen eine Sicherungsbeziehung anpassen muss, ist eine Tatsachenfrage und hängt in erster Linie davon ab, ob sich das für Risikomanagementzwecke verwendete Absicherungs verhältnis geändert hat. Ein Eebalancing ist erforderlich, wenn vorgenommen werden: Erhöhung des Volumens des Grundgeschäfts ziehung zwar nicht verändert hat, die Sicherungsbeziehung jedoch Erhöhung des Volumens des Sicherungsinstruments verhältnisses nicht mehr erfüllt. Dies wird dann der Fall sein, wenn das Absicherungsverhältnis nicht mehr dem für Risikomanage mentzwecke verwendeten Absicherungsverhältnis entspricht (siehe hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel 5.4). Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts Das für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften verwendete Absicherungsverhältnis, auch bei der erstmaligen Designation, legten Absicherungsverhältnis abweichen, wenn die Verwen dung des Letzteren eine Ineffektivität zur Folge hätte, mit der Verringerung des Volumens des Sicherungsinstruments Eine Verringerung des Volumens des Sicherungsinstruments oder des Grundgeschäfts bedeutet nicht, dass die entsprechenden Transaktionen oder Posten nicht mehr existieren oder dass mit deren Eintritt nicht mehr gerechnet wird. Durch das Rebalancing ziehung designiert wurde. Dies zeigt das nachfolgende Beispiel. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 59 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Beispiel 25: Hedge zur Absicherung des mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden erwarteten Kaufs (Absicherungsverhältnis von 1,05 : 1). Zum 30. Juni 20x1 belaufen sich die kumulativen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts auf 200 WE und die des Sicherungsinstruments auf 229 WE. Das Unternehmen bilanziert die Sicherungsbeziehung wie folgt: Ineffektivität bei der Absicherung – GuV WE 29 Derivative Finanzinstrumente – Sicherungsinstrumente WE 229 Zur bilanziellen Abbildung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments des Unternehmens prüft, ob ein Rebalancing der Sicherungsbeziehung vorgenommen werden sollte, um eine weitere Ineffektivität der Sicherungsbeziehung zu vermeiden. Erwartungen entsprach. Der Treasurer geht davon aus, dass das Verhältnis zwischen den zwei Benchmarkpreisen auch künftig von den bisherigen Erwartungen abweichen wird, und beschließt, das Absicherungsverhältnisses auf 0,98 : 1 neu festzusetzen. rungsgeschäfts wird entsprechend aktualisiert. Das Unternehmen bildet das Rebalancing wie folgt in der Bilanz ab: Derivative Finanzinstrumente – Sicherungsinstrumente WE 15 Derivative Finanzinstrumente – zu Handelszwecken gehalten WE 15 Zur bilanziellen Abbildung, dass ein Teil des derivativen Finanzinstruments nicht mehr Teil der Sicherungsbeziehung ist 60 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Im vorstehenden Beispiel benötigte das Unternehmen einen Teil zwecken und schloss diesen daher aus dem Sicherungsverhältnis aus. Alternativ könnte das Unternehmen das Rebalancing auch durchführen, indem es ein größeres Volumen an Barrel Rohöl der Sorte WTI als Grundgeschäft designiert (unter der Voraussetzung, dass das größere Volumen mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht wird). In diesem Fall wären keine unmittelbaren Buchungen erfor derlich; das Unternehmen würde lediglich ein größeres Volumen als Grundgeschäft designieren. Gleiches gilt, wenn das Rebalancing durch eine Erhöhung des Volumens des Sicherungsinstruments erfolgt. In diesem Fall würde das Unternehmen ein entsprechendes zusätzliches Volumen des Sicherungsinstruments (sofern dieses vorhanden ist) designieren. Beispiel 26: Anpassung des Absicherungsverhältnisses durch Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts gekoppelt ist, als Sicherungsinstrument in einem Cash Flow Hedge zur Absicherung von 10.000 Tonnen der mit hoher Wahrschein lichkeit eintretenden Dieselkäufe im September (Absicherungsverhältnis von 1 : 0,95). Zum 30. Juni 20x1 beläuft sich die kumulative Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts auf 820 WE und die des Sicherungsinstruments auf 650 WE. Das Unternehmen bilanziert die Sicherungsbeziehung wie folgt: Derivative Finanzinstrumente – Sicherungsinstrumente WE 650 Zur bilanziellen Abbildung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments Gemäß Paragraf 6.5.11 von IFRS 9 muss der im sonstigen Ergebnis (OCI) kumulativ erfasste Betrag dem niedrigeren der beiden i) dem kumulierten Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument ii) der kumulierten Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts; ein eventuell verbleibender Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument ist in der GuV zu erfassen. Auf der Grundlage einer Analyse kommt das Unternehmen nun zu dem Ergebnis, dass die angemessene Hedge Ratio künftig 1 : 1,05 beträgt. Das Unternehmen kann folglich entweder das Volumen des Sicherungsinstruments erhöhen oder das Volumen des Grundge 952 Tonnen zu verringern. Zum 30. Juni 20x1 wird die Adjustierung des Absicherungsverhältnisses durch die Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts als teilweise Beendigung der Sicherungsbeziehung eingestuft. Das Unternehmen beendet das Hedge Accounting für erwartete Diesel nen Diesel weiterhin Bestandteil der Sicherungsbeziehung sind. Die Dokumentation der Sicherungsbeziehung wird entsprechend aktu alisiert. Es ist keine Buchung erforderlich. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 61 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Unsere Sichtweise räumt, beim Rebalancing entweder das Volumen des Sicherungs instruments oder das Volumen des Grundgeschäfts anzupas sen, so sollten Unternehmen bei ihrer Entscheidung berück sichtigen, dass eine Anpassung des Grundgeschäfts schwieriger umzusetzen ist als eine Anpassung des Sicherungsinstruments, da die unterschiedlichen Volumina, die während der Laufzeit der Sicherungsbeziehung designiert wurden, nachverfolgt werden müssen. 10 Tonnen hinzugefügt, um dessen Volumen zu erhöhen, und später wieder abgezogen, um das Volumen zu verringern, so wären diese 10 Tonnen nur für einen bestimmten Zeitraum der gesamten Laufzeit der Sicherungsbeziehung Bestandteil des Grundgeschäfts gewesen. Jede Anpassung des Cash Flow Hedge würde sich jedoch teilweise auf diese 10 Tonnen beziehen. Die Komplexität steigt weiter, wenn die Sicherungs abgesicherten Transaktionen zur gleichen Zeit eintreten oder Herstellungskosten von Vorräten verwendet werden. Die Adjustierung des Grundgeschäfts könnte außerdem so ver orientierten Ansatz für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäf ten verfolgt, denn normalerweise würde das Risikomanagement das Volumen des designierten Sicherungsinstruments beim Rebalancing anpassen, da das abgesicherte Grundgeschäft vorgegeben und bestimmt ist, welche Sicherungsgeschäfte erforderlich sind. 62 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 6.3 Beendigung einer Sicherungsbeziehung Sofern die Voraussetzungen zum Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind, muss ein Unternehmen die Bilanzierung der Sicherungs beziehung beenden. Wie in Kapitel 6.1 erläutert, ist dies bei spielsweise der Fall, wenn sich das Ziel des Risikomanagements für die Sicherungsbeziehung geändert hat. Eine wesentliche Neuerung gegenüber den Regelungen des IAS 39 stellt die Einführung einer „teilweisen Beendigung“ von Sicherungsbeziehungen dar. Das bedeutet, dass das Hedge Accounting für den restlichen Teil der Sicherungsbeziehung fort besteht. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wich tigsten Szenarien, die entweder zu einer vollständigen oder zu einer teilweisen Beendigung einer Sicherungsbeziehung führen: Mit IFRS 9 wird nun eine „teilweise Beendigung“ von Sicherungsbeziehungen eingeführt. Das bedeutet, dass das Hedge Accounting für den restlichen Teil der Sicherungsbeziehung fortbesteht. Szenario Beendigung Das Risikomanagementziel hat sich geändert. Vollständig oder teilweise Zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang mehr. Vollständig Die Auswirkungen des Kreditrisikos dominieren die Wertänderungen der Sicherungsbeziehung. Vollständig Im Rahmen des Rebalancing wird das Volumen des Grundgeschäfts oder des Sicherungsinstruments reduziert. Teilweise Das Sicherungsinstrument läuft aus. Vollständig Das Sicherungsinstrument wird (vollständig oder teilweise) veräußert, beendet oder ausgeübt. Vollständig oder teilweise Das Grundgeschäft (oder ein Teil davon) existiert nicht mehr oder es wird nicht mehr mit seinem Eintritt gerechnet. Vollständig oder teilweise EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 63 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Beispiel 27: Teilweise Beendigung einer Sicherungsbeziehung aufgrund einer Änderung des Risikomanagementziels Nominalwerte dar): Kredite Variabel verzinslich Festverzinslich WE 100 WE 0 Risikomanagementstrategie Risikomanagementmaßnahme Der Finanzleiter schließt einen Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen ab und designiert diesen Zinsswap in einer Sicherungsbeziehung. Risikomanagementziel Kredite Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen Gesamt Variabel verzinslich Festverzinslich WE 100 WE 0 (30) WE 70 30 WE 30 Die Anwendungsleitlinien zu IFRS 9 enthalten drei 8 Beispiele, die managementziels vorliegt. Wir sind der Auffassung, dass eine Änderung des Risikomanagementziels eine Tatsache sein muss, die sich im tatsächlichen Risikomanagement des Unternehmens widerspiegelt. Die folgenden Beispiele – das erste Beispiel wurde den Anwendungsleitlinien zu IFRS 9 entnommen – zeigen, wie diese Frage in der Praxis beurteilt werden kann. 64 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Dieses Beispiel zeigt lediglich das Resultat einer von mehreren Beispiel 27: Teilweise Beendigung einer Sicherungsbeziehung aufgrund einer Änderung des Risikomanagementziels (Forts.) einen festen Zinssatz aufweisen sollen, was mit der Risikomanage mentstrategie des Unternehmens im Einklang steht. risiko auch auf andere Weise anpassen können, um innerhalb der angestrebten Bandbreite für seine festverzinslichen Kredite zu bleiben, z. B. durch die Verwandlung eines Teilbetrags in Höhe Kredit mit einem variablen Zinssatz. In diesem Fall hätte das Unter nehmen nicht einen Teil seines bereits bestehenden Cash Flow Hedge beendet, sondern einen neuen Fair Value Hedge designiert. Unsere Sichtweise Verbindlichkeiten Variabel Festverzinslich verzinslich Kredite WE 100 WE 50 Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen (30) 30 Gesamt WE 70 WE 80 Es zeigt sich, dass die ABC Ltd. nicht mehr innerhalb der in ihrer Einklang zu stehen, muss das Unternehmen einen Teil seines Zinsswaps beenden. Anders ausgedrückt: Das Risikomanagement (teilweise Beendigung der Sicherungsbeziehung). Das in den Anwendungsleitlinien des Standards enthaltene Beispiel ist natürlich sehr vereinfacht. In der Praxis haben Unter nehmen meist versetzte Laufzeiten für die unterschiedlichen Finanzierungsbestandteile. In diesen Fällen wäre oftmals bereits anhand der Laufzeit des neuen Zinsswaps ersichtlich, ob es sich bei diesen um einen Fair Value Hedge für die neu ausge gebene Anleihe oder um eine Verringerung des Volumens des Cash Flow Hedge für die bereits bestehenden Kredite handelt. eine längere Laufzeit als die bestehenden Kredite und hätte der neue Zinsswap dieselbe Laufzeit wie die Anleihe, so würde dies darauf hindeuten, dass es sich dabei um einen Fair Value Hedge der neuen festverzinslichen Anleihe und nicht um eine Verringerung des Cash Flow Hedge für die bereits bestehen den Kredite handelt. Eine Reduzierung des Volumens des Cash Flow Hedge entspräche dagegen dem Abschluss eines neuen Zins swaps, der dieselbe Restlaufzeit aufweist wie der bestehende Zinsswap und diesen teilweise ausgleicht. ABC wie folgt darstellen: Verbindlichkeiten Variabel Festverzinslich verzinslich Kredite WE 100 WE 50 Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen (10) 10 Gesamt WE 90 WE 60 EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 65 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Beispiel 28: Teilweise Beendigung eines Interest Margin Hedge Zinssätzen. Zu Risikomanagementzwecken ordnet die Bank alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf der Grundlage ihrer vertrag Übersicht über die Instrumente mit einer Laufzeit von fünf Jahren: Festverzinslich VermögensVerbindlichwerte keiten Variabel verzinslich VermögensVerbindlichwerte keiten Gehaltene Anleihen Hypotheken Kredite an Privatkunden Termineinlagen von Kunden Ausgegebene Anleihen – 30 30 – – – – – – (30) 20 10 10 – – – – – (60) (10) Gesamt 60 (30) 40 (70) Ungleichgewicht zwischen festem und variablem Zinssatz 30 (30) Das Ungleichgewicht zwischen festem und variablem Zinssatz führt zu einem Zinsmargenrisiko infolge von Zinsänderungen. Risikomanagementstrategie Beseitigung des Zinsmargenrisikos, das sich aus der Inkongruenz zwischen festem und variablem Zinssatz ergibt Risikomanagementmaßnahme Bestimmungen ist die Designation von Fair Value Hedges für die Ermittlung des regulatorischen Eigenkapitals der Bank vorteilhafter. Risikomanagementziel festem und variablem Zinssatz, die bei den festverzinslichen und variabel verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im 66 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beispiel 28: Teilweise Beendigung eines Interest Margin Hedge (Forts.) Laufzeitband mit einer Laufzeit von (nun) drei Jahren stellt sich jetzt wie folgt dar: Übersicht über die Instrumente mit einer Laufzeit von drei Jahren: Festverzinslich VermögensVerbindlichwerte keiten Variabel verzinslich VermögensVerbindlichwerte keiten Gehaltene Anleihen Hypotheken Kredite an Privatkunden Termineinlagen von Kunden Ausgegebene Anleihen – 30 30 – – – – – (10) (30) 20 10 10 – – – – – (60) (0) Total 60 (40) 40 (60) Inkongruenz zwischen festem und variablem Zinssatz Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen 20 (20) (30) 30 Aufgrund der Veränderung in der Finanzierungszusammensetzung hat sich das Risikomanagementziel der Sicherungsbeziehung EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 67 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Die Verknüpfung der Beendigung der Bilanzierung von Sicherungs beziehungen mit dem Risikomanagementziel hat unter anderem zur Folge, dass freiwillige Beendigungen aus rein bilanziellen Grün den nicht länger zulässig sind. Diese bereits im ursprünglichen Exposure Draft eingeführte Änderung wurde in einigen Stellung nahmen kritisiert. Es wurde das Argument angeführt, dass die freiwillige Beendigung beibehalten werden sollte, da das Hedge Accounting selbst optional sei. In der Vergangenheit haben Unternehmen das Hedge Accounting gen vorzunehmen: Anpassung des Absicherungsverhältnisses, um eine Änderung des erwarteten Verhältnisses zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument abzubilden Anpassung des Volumens der abgesicherten erwarteten Transaktion, wenn für einen Teil keine hohe Wahrscheinlich keit mehr vorliegt Die beiden vorstehenden Szenarien werden in IFRS 9 durch die Einführung einer neuen Effektivitätsbeurteilung, des Rebalancing und der teilweisen Beendigung von Sicherungsbeziehungen berücksichtigt. Somit ist in diesen Fällen eine freiwillige Beendi gung nicht mehr erforderlich. In seinen erneuten Beratungen hat das IASB darauf hingewiesen, dass das Hedge Accounting eine Ausnahme zu den allgemeinen kungen einer Risikomanagementmaßnahme für ein bestimmtes Risikomanagementziel im Abschluss abbilden zu können. Ist das Risikomanagementziel unverändert und werden die Voraussetzun willige Beendigung den ursprünglichen Grund für die Anwendung des Hedge Accounting gefährden. Das Board ist der Auffassung, dass Hedge Accounting und seine Beendigung einen bestimmten 68 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Sinn haben und nicht nur rein bilanzierungstechnische Vorgänge darstellen. Basierend auf dieser Überlegung hat das IASB beschlos sen, die freiwillige Beendigung von Sicherungsbeziehungen bei unveränderten Risikomanagementzielen nicht zuzulassen. 6.4 Messung der Ineffektivität IFRS 9 fügt den Anwendungsleitlinien zur Ermittlung der Ineffekti vität lediglich zwei neue Paragrafen hinzu. Diese beiden Abschnitte, die den Zeitwert des Geldes und hypothetische Derivate behan deln, sollen zwar eigentlich nur der Klarstellung dienen, könnten jedoch weitreichendere Auswirkungen auf einige der derzeit von den Unternehmen angewendeten Bilanzierungspraktiken haben. 6.4.1 Die Auswirkung des Zeitwerts des Geldes den Zeitwert des Geldes berücksichtigen. Das bedeutet, dass sie den Wert des Grundgeschäfts auf der Basis des Barwerts (also unter Berücksichtigung des Zinseffekts) ermitteln müssen. IFRS 9 enthält keine zusätzlichen Klarstellungen, die über die bereits in IAS 39 enthaltenen Erläuterungen hinausgehen. In der Bewertungspraxis wird der Zeitwert des Geldes auch bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten berücksichtigt. Es ist also nur logisch, dieses Prinzip auch auf das Grundgeschäft anzuwenden. Beispiel 29: Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes auf die Effektivitätsmessung Ein Fertigungsunternehmen in Indien, dessen funktionale Währung die indische Rupie (INR) ist, rechnet mit prognostizierten Umsätzen in Verkäufe abgezinst werden, das Sicherungsinstrument hingegen nicht. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 69 6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung IFRS 9 stellt außerdem klar, dass ein hypothetisches Derivat nur stellvertretend für das Grundgeschäft, nicht aber für ein „perfektes Sicherungsinstrument“ verwendet werden kann. Das hypothetische Derivat darf somit keine Merkmale aufweisen, die nur im Sicherungsinstrument, nicht aber im Grundgeschäft enthalten sind. 6.4.2 Hypothetische Derivate zur Messung der Ineffektivität Zur Ermittlung der Ineffektivität von Cash Flow Hedges verwen sches Derivat. Dieses Derivat wird so gestaltet, dass es dem gesi cherten Grundgeschäft in allen seinen bewertungsrelevanten Konditionen entspricht (in der Regel ein Zinsswap oder Termin kontrakt, der keine ungewöhnlichen Bedingungen aufweist und zum Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehung einen beizu legenden Zeitwert von null hat). Zur Beurteilung der Wirksamkeit den Zeitwerts des hypothetischen Derivats die Wertänderung des Grundgeschäfts ermittelt und mit der Wertänderung des tatsächli chen Sicherungsinstruments verglichen. Obwohl hypothetische De explizit auf sie ein. Ineffektivität zu ermitteln. Der Standard präzisiert ferner, dass das hypothetische Derivat eine genaue Nachbildung des Grundge änderung des Grundgeschäfts dasselbe Ergebnis hervorbringen geschäft enthalten sind. Dieses Kriterium erscheint logisch, könnte jedoch weiter gehende Auswirkungen auf Cash Flow Hedges haben, als von vielen erwar tet. IFRS 9 weist darauf hin, dass das hypothetische Derivat das Grundgeschäft und nicht die „perfekte Sicherungsbeziehung“ abbilden soll. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht einfach unter stellen können, dass ein Cash Flow Hedge mit übereinstimmenden Bedingungen (z. B. wenn die Bedingungen des Sicherungsinstru ments genau mit den Bedingungen der abgesicherten erwarteten Transaktion übereinstimmen) keine Ineffektivität aufweist. IFRS 13 schreibt beispielsweise vor, dass sowohl das Kreditrisiko Kreditrisiko der Vertragspartei eines Derivats, das in einer Siche rungsbeziehung als Sicherungsinstrument designiert ist, dürfte 70 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 vom Kreditrisiko des Grundgeschäfts (sofern vorhanden) abwei chen. Der Unterschied im Kreditrisiko dürfte zu einem gewissen anderen beizulegenden Zeitwert führen als bei nicht besicherten Zinsswaps, bei denen sowohl die Terminzinssätze als auch die in Kapitel 5.3). IFRS 9 stellt klar, dass ein Unternehmen, das ein Die daraus resultierende Ineffektivität wird mitunter auch als Cash Flow Hedge verwendet, nicht davon ausgehen kann, dass das Kreditrisiko der Vertragspartei aus dem Sicherungsinstru Handelt es sich beim Grundgeschäft beispielsweise um eine er wartete Transaktion, so wäre gar kein Kreditrisiko vorhanden, welches das Kreditrisiko, das Auswirkungen auf den beizulegen den Zeitwert des Sicherungsinstruments hat, ausgleichen könnte. Hieraus ergäbe sich eine gewisse Ineffektivität. Weist das Grund geschäft aber ein Kreditrisiko auf, so müssten dessen Auswirkun gen unabhängig vom Sicherungsinstrument ermittelt werden. wenigen Basispunkten voneinander ab. Während der Finanzkrise hat sich der Unterschied jedoch erheblich vergrößert und es wird nicht erwartet, dass sich diese Entwicklung in absehbarer Zukunft umkehren wird. Bei Derivaten, die mit Barmitteln besichert sind, hätten beide Vertragsparteien identische Sicherungsanforderungen zu erfüllen, wodurch sich das Kreditrisiko beider Vertragsparteien deutlich verringerte. Dies würde die wirtschaftliche Wirksamkeit des Siche rungsgeschäfts verbessern, könnte aber gleichzeitig die bilanzielle Ineffektivität erhöhen. genden Zeitwerts von mit Barmitteln abgesicherten Zinsswaps herangezogen wird. Die beizulegenden Zeitwerte von Zinsswaps wurden in der Vergangenheit anhand von auf dem LIBOR basie der durchschnittliche Zinssatz, zu dem Referenzbanken auf dem Interbankenmarkt unbesicherte Barmittel in einer bestimmten Währung und für eine bestimmte Laufzeit aufnehmen können. Die Verwendung des LIBOR als standardmäßiger Abzinsungssatz ist jedoch insoweit unsachgemäß, als mittlerweile viele derivative Transaktionen besichert sind. Bei Handelsgeschäften, die mit Bar mitteln besichert sind, sollte statt des LIBOR ein Tagesgeldsatz verwendet werden. Overnight Index Swaps (OIS) sind Zinsswaps, deren variable Komponente an einen Zinssatz für unbesicherte Tagesgeldtransaktionen im Interbankenhandel gekoppelt ist. Der besicherten Zinsswaps sehr viel besser wider. mitteln besicherten Zinsswaps, der an den LIBOR gekoppelt ist, EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 71 7 Sonstige Änderungen IFRS 9 führt eine neue Bilanzierungsmethode für Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Time Values einer Option ein, wenn nur der innere Wert als Sicherungsinstrument in der Sicherungsbeziehung designiert wird. Welche Bilanzierungsmethode angemessen ist, hängt von der Art des Grundgeschäfts ab, das mit dem inneren Wert der Option abgesichert wird. 7.1 Zeitwert von Optionen Der beizulegende Zeitwert einer Option setzt sich aus dem inneren Wert (intrinsic value) und dem Zeitwert (time value) zusammen. Wird eine Option im Rahmen von Absicherungsaktivitäten einge setzt, wird nur der innere Wert zum Ausgleich der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf das abgesicherten Risiko zurück zuführen sind, verwendet (es sei denn, das Grundgeschäft enthält ebenfalls eine Option; siehe hierzu die Erläuterungen in Kapitel 3). Die in IAS 39 enthaltene Regelung, wonach Unternehmen die Wahl instrument designieren oder ob sie den Zeitwert und den inneren Wert trennen und nur den inneren Wert designieren, wurde unver ändert übernommen. Wird die Option gemäß IAS 39 in ihrer Gesamtheit als Sicherungs instrument zur Absicherung eines Grundgeschäfts, das keine Option enthält, designiert, so resultieren aus den dem Time Value zuzuordnenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts Inef fektivitäten. Je nach Höhe der daraus resultierenden Ineffektivität könnte das Unternehmen gar den Nachweis der prospektiven Effektivität nicht erbringen oder gezwungen sein, die Sicherungs bilanzierung aufgrund der Änderungen des Zeitwerts einzustel len. Wird dagegen nur der innere Wert der Option designiert, ist der wodurch es auch zu einer wesentlichen Volatilität in der GuV kom men kann. In beiden Fällen schlägt sich die Änderung des Zeitwerts folglich in der GuV nieder. Für Zwecke des Risikomanagements betrachten Unternehmen die gewöhnlich eher als Kosten der Absicherung und weniger als eine zu Handelszwecken gehaltene Position. Ökonomisch betrachtet, könnte der Zeitwert einer Option als Risikoabsicherungsprämie (quasi eine Art Versicherungsprämie) betrachtet werden. IFRS 9 sieht keine Änderung im Hinblick auf die Designation einer Option in einer Sicherungsbeziehung vor, d. h., es ist weiterhin möglich, Optionen in ihrer Gesamtheit oder nur den inneren Wert der Option als Sicherungsinstrument zu designieren. Das IASB hat jedoch den oben genannten Bedenken Rechnung getragen und eine neue Bilanzierungsmethode für Änderungen des beizulegen den Zeitwerts des Time Values eingeführt, wenn nur der innere Wert einer Option als Sicherungsinstrument in der Sicherungs beziehung designiert wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Time Value von Optionen werden über die Laufzeit der Sicherungsbeziehung zunächst im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die weiterführende Bilanzierung hängt von der Art der abgesicherten Transaktion ab. Der Standard unterscheidet zwischen transaktionsbezogenen und periodenbezogenen Grundgeschäften. Transaktionsbezogenes Grundgeschäft: Der Zeitwert einer Option, die zur Absicherung eines transaktionsbezogenen Grundgeschäfts verwendet wird, ist Teil der Kosten der Trans aktion. Ein Beispiel hierfür ist die Absicherung des erwarteten Kaufs eines Rohstoffs. Der kumulierte im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasste Betrag wird – analog zu den kumulierten Beträ hierzu unsere Ausführungen in Kapitel 8.1). Das heißt: Führt Ergebnis (OCI) erfasste Betrag als Anpassung der Anschaf fungskosten oder des Buchwerts (Basis Adjustment) erfasst. In allen anderen Fällen wird der Betrag in der Periode oder in den Perioden, in der bzw. denen sich die abgesicherten Zah lungsströme auf die GuV auswirken, in die GuV umgegliedert Periodenbezogenes Grundgeschäft: Der Zeitwert einer Option, die zur Absicherung eines periodenbezogenen Grundgeschäfts verwendet wird, weist den Charakter von Kosten für die Risiko absicherung über einen bestimmten Zeitraum auf. Als Beispiel ließe sich die Absicherung von Rohstoffvorräten über einen Zeit diesen Rohstoff anführen. Der ursprünglich im sonstigen Ergeb nis (OCI) erfasste Betrag wird auf systematische und nachvoll ziehbare Weise über die Dauer der Sicherungsbeziehung in die Dies ist der Zeitraum, über den sich die bilanzielle Anpassung (Hedge Adjustment) des inneren Werts der Option in der GuV auswirken könnte (bzw. auf das sonstige Ergebnis [OCI], wenn mit der Option ein Eigenkapitalinstrument abgesichert wird, das EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 73 7 Sonstige Änderungen Die Unterscheidung zwischen transaktionsbezogenen und perio denbezogenen Grundgeschäften macht deutlich, dass die Bilanzie rung des Zeitwerts der Option im Einklang mit den allgemeinen rungsprämien gleichen, erfolgen sollte (siehe hierzu unsere vorstehenden Ausführungen bezüglich Versicherungsprämien). Unternehmen, die diese Unterscheidung treffen, müssen berück sichtigen, wie sich die Bilanzierung des Grundgeschäfts in der GuV niederschlagen wird. Führt ein Grundgeschäft später zu einer Transaktion, deren Kosten als Bestandteil eines einmaligen Ereignisses bilanziert werden (z. B. Kauf oder Verkauf eines Postens), so bezieht sich der Zeit wert der Option auf ein transaktionsbezogenes Grundgeschäft. Beispiele hierfür sind Absicherungen des erwarteten Kaufs von Vorräten oder Sachanlagen und Absicherungen von erwarteten Verkäufen. Resultiert der Kauf oder Verkauf aus einer festen Ver aktionsbezogenes Grundgeschäft, da sich die aus diesen festen vergleichbare erwartete Transaktionen in der GuV niederschlagen. Führt das Grundgeschäft später zu einer Risikoabsicherung über einen bestimmen Zeitraum, der keine Transaktion beinhaltet, deren Kosten als Bestandteil eines einmaligen Ereignisses bilan ziert werden, so bezieht sich der Zeitwert der Option auf ein periodenbezogenes Grundgeschäft. Beispiele hierfür sind Absiche Perioden, bereits bestehende Vorräte, die gegen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts abgesichert werden, oder die Absiche rung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Ergebnis (OCI) erfasste Zeitwert über die von der Option abge deckten Perioden in die GuV umgegliedert werden (d. h., der relevante Zeitraum erstreckt sich nicht auf den anfänglichen Teil der Optionslaufzeit). 74 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Welche Bilanzierungsmethode jeweils sachgerecht ist, lässt sich in der Praxis regelmäßig feststellen, indem überprüft wird, wie sich der innere Wert der Option in einer entsprechenden Sicherungs beziehung in der GuV auswirken könnte. Dies entscheidet in den meisten Fällen über den Zeitpunkt der Erfassung des Zeitwerts der Option in der GuV. Eine Ausnahme hierbei sind gesicherte feste auswirken; der Zeitwert der Option müsste jedoch so lange abge Beispiel 30: Absicherung des Erwerbs von Sachanlagen (transaktionsbezogen) Im ersten Quartal eines Jahres plant ein Fertigungsunternehmen, belaufen. Da die funktionale Währung des Unternehmens die norwegische Krone (NOK) ist, ist das Unternehmen bei dieser erwarteten Transaktion einem Währungsrisiko ausgesetzt. Das Erläuterungen zu transaktionsbezogenen Grundgeschäften). ten sonstigen Ergebnis (OCI) abgegrenzten Beträge nicht Bestand Transaktion. Das Unternehmen designiert nur den inneren Wert der Option in einem Cash Flow Hedge des hoch wahrscheinlich Eigenkapitalkomponente dar, da diese Bilanzierung von Kosten der Option von der Designation als Sicherungsinstrument ausge oder Verluste aus Sicherungs instrumenten des effektiven Teils einer Sicherungsbeziehung (d. h. Beträge, die Bestandteil der Designation einer Sicherungs beziehung sind). Regelmäßig beträgt der Zeitwert zum Verfalltag eines Optionsvertrags nahezu null. Bei einem transaktionsbezogenen Grundgeschäft bedeutet die Erfassung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Time Values im sonstigen Ergebnis (OCI), dass der bei Designation bestehende Time Value bei Verfall im sonstigen Ergebnis (OCI) kumulativ erfasst ist. Bei Eintritt der abgesicherten Transaktion rungsbeziehung beträgt der Zeitwert der Option 30.000 NOK. Nach dem Beginn der Sicherungsbeziehung beläuft sich der Zeit wert der Option am Ende des ersten Quartals auf 16.000 NOK und am Ende des zweiten Quartals auf 7.000 NOK. Die Anwendung der Bilanzierungsvorschriften von IFRS 9 auf den Zeitwert der Option führt zu der folgenden Veränderung im sonstigen Ergebnis (OCI) und der Rücklage innerhalb des Eigen kapitals, in der Beträge in Bezug auf den Zeitwert von Optionen in Verbindung mit transaktionsbezogenen Grundgeschäften kumulativ erfasst werden: Alle Beträge in 1.000 NOK stimmung mit der Bilanzierung der Änderungen des beizulegen den Zeitwerts des inneren Werts der Option (die ebenfalls im sonstigen Ergebnis [OCI] kumulativ erfasst wurden). Im Rahmen periodenbezogener Grundgeschäfte enthält der Standard zwei Beispiele zur weiterführenden Präzisierung der Formulierung „auf systematische und nachvollziehbare Weise“ (on a systematic and rational basis) im Zusammenhang mit der Umgliederung der kumulierten Zeitwertänderungen vom sonstigen Ergebnis (OCI) in die GuV. Nach unserer Ansicht ist eine lineare Vorgehensweise in den meisten Fällen angemessen. Q1 Q2 Q3 Rücklage zu Quartalsbeginn – (14) (23) Veränderung des Zeitwerts der Option (14) (9) (7) Anpassung des Buchwerts (basis adjustment Rücklage zum Quartalsende (14) (23) – Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) in der Berichtsperiode (14) (9) (7) EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 75 7 Sonstige Änderungen die am Ende der Laufzeit der Sicherungsbeziehung abzugrenzen den Transaktionskosten (im Falle von transaktionsbezogenen Grundgeschäften) null betragen. Beispiel 31: Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe (periodenbezogen) Ein Unternehmen begibt eine variabel verzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit von sieben Jahren und möchte sich gegen Erhöhun gen des Zinsaufwands in den ersten zwei Jahren absichern. Daher erwirbt das Unternehmen einen Zinscap mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Nur der innere Wert des Zinscaps wird in einem Cash Flow Hedge als Sicherungsinstrument designiert. Der Zeitwert beläuft sich zum Zeitpunkt der Designation auf 20.000 WE. Dieser Betrag wird linear über die Dauer der Siche rungsbeziehung, also die ersten zwei Jahre, in die GuV umge gliedert. Nach Beginn beläuft sich der Zeitwert der Option am Ende des ersten Jahres auf 13.000 WE. Die Anwendung der Bilanzierungsvorschriften von IFRS 9 auf den Zeitwert der Option führt zu der folgenden Veränderung im sonstigen Ergebnis (OCI) und der Rücklage innerhalb des Eigen kapitals zur kumulativen Erfassung von Beträgen in Bezug auf den Zeitwert von Optionen in Verbindung mit periodenbezoge nen Grundgeschäften: Alle Beträge in 1.000 WE Jahr 1 Jahr 2 Rücklage zu Beginn des Jahres – 3 Änderung des Zeitwerts der Option (7) (13) Umgliederung des Zeitwerts bei Beginn 10 10 Rücklage zum Endes des Jahres 3 – Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) in der Berichtsperiode 3 (3) Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (10) (10) In den vorstehenden Beispielen 30 und 31 wird unterstellt, dass die bewertungsrelevanten Parameter (critical terms) der Option denen des Grundgeschäfts entsprechen. In der Praxis ist dies rungs methode für periodenbezogene und zeitpunktbezogene relevanten Parameter der Option von denjenigen des Grundge schäfts abweichen, wäre eine zusätzliche Beurteilung vorzuneh men. Zu diesem Zweck ist der tatsächliche Zeitwert mit dem einer hypothetischen Option zu vergleichen, die die bewertungsrelevan ten Parameter des Grundgeschäfts perfekt nachbildet (in IFRS 9 als angepasster Zeitwert [aligned time value] bezeichnet). Entsprechen die bewertungsrelevanten Parameter der Option nicht denen des Grundgeschäfts, so ist der Zeitwert in Situationen, in denen der angepasste Zeitwert den tatsächlichen Zeitwert übersteigt, anders zu bilanzieren als in Situationen, in denen der tatsächliche Zeitwert den angepassten Zeitwert übersteigt. Über steigt der tatsächliche Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbezie hung den angepassten Zeitwert, so ist Folgendes zu bilanzieren: Der angepasste Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung wirksam über den Zeitraum, über den sich das Grundgeschäft auf die GuV auswirkt, in die GuV abgeschrieben (bei einem periodenbezogenen Grundgeschäft). Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des angepassten Zeitwerts wird im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die restliche Differenz zwischen der Änderung des beizulegen den Zeitwerts des tatsächlichen Zeitwerts und des angepassten Zeitwerts ist in der GuV zu erfassen. Die Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen gälte auch für Kom binationen von Optionen, z. B. die Absicherung einer hoch wahr Collar. Wird nur der innere Wert designiert, würde die aus den Änderungen des Zeitwerts der zwei Optionen resultierende Vola tilität im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Bei Einsatz eines bung (im Falle von periodenbezogenen Grundgeschäften) oder 76 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 beziehung den tatsächlichen Zeitwert, so ist Folgendes zu bilanzieren: Der tatsächliche Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird auf systematische und nachvollziehbare Weise über den Zeitraum, über den sich das Grundgeschäft auf die GuV auswirkt, aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) in die GuV umgegliedert (bei einem periodenbezogenen Grundgeschäft). legenden Zeitwerts des tatsächlichen Zeitwerts und des ange passten Zeitwerts wird im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die restliche Differenz zwischen der Änderung des beizulegen den Zeitwerts des tatsächlichen Zeitwerts und des angepassten Zeitwerts ist in der GuV zu erfassen. Für die in Beispiel 31 vorgestellte Absicherungsstrategie ergäbe sich die folgende Bilanzierungsänderung: Beispiel 32: Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe (periodenbezogen) Szenario 1: Tatsächlicher Zeitwert ist höher als der angepasste Zeitwert Szenario 2: Tatsächlicher Zeitwert ist niedriger als der angepasste Zeitwert beziehung 20.000 WE. Der angepasste Zeitwert beläuft sich zu Beginn der Sicherungsbeziehung auf 15.000 WE. beziehung 20.000 WE. Der angepasste Zeitwert liegt zu Beginn der Sicherungsbeziehung bei 24.000 WE. Alle Beträge in 1.000 WE Jahr 1 Jahr 2 Änderung des tatsächlichen Zeitwerts der Option (10) (10) Änderung des angepassten Zeitwerts der Option (6) (9) Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zu Beginn des Berichtsjahres – 1,5 Änderung des Zeitwerts der Option (auf der Basis des angepassten Zeitwerts) (6) Abschreibung des Zeitwerts zu Beginn (auf der Basis des angepassten Zeitwerts) Alle Beträge in 1.000 WE Jahr 1 Jahr 2 Änderung des tatsächlichen Zeitwerts der Option (8) (12) Änderung des angepassten Zeitwerts der Option (14) (10) Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zu Beginn des Jahres – 2 (9) Änderung des Zeitwerts der Option (auf der Basis des niedrigeren Werts aus der kumulativen Änderung des angepassten Zeitwerts und des tatsächlichen Zeitwerts) (8) (12) 7,5 7,5 Abschreibung des Zeitwerts zu Beginn (auf der Basis des tatsächlichen Zeitwerts) 10 10 Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zum Ende des Berichtsjahres 1,5 – Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zum Ende des Berichtsjahres 2 – Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) im Berichtsjahr 1,5 (1,5) Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) im Berichtsjahr 2 (2) In der GuV erfasste verbleibende Änderung des (tatsächlichen) Zeitwerts (4) (1) In der GuV erfasste verbleibende Änderung des (tatsächlichen) Zeitwerts – – Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (11,5) (8,5) Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (10) (10) Bei der vorstehenden Bilanzierung wird die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem angepassten Zeitwert in Übereinstimmung mit ihrer Designation als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit wert bewertetes derivatives Finanzinstrument behandelt. Durch die Anwendung des sog. -Tests auf die Bilanzierung des Zeitwerts wird sichergestellt, dass das Unternehmen in der GuV nicht mehr Aufwand erfasst, als tatsächlich angefallen ist (basie rend auf dem Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung). EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 77 7 Sonstige Änderungen IFRS 9 führt eine optionale Bilanzierungsmethode für die Terminkomponente eines Terminkontrakts ein, die der Bilanzierung des Zeitwerts einer Option ähnlich ist. Diese Methode findet dann Anwendung, wenn nur die Kassakomponente des Terminkontrakts als Sicherungsinstrument designiert ist. Eine ähnliche Bilanzierungsmethode ist auf den Fremdwährungs-Basis-Spread eines finanziellen Instruments anwendbar, wenn dieser von der Designation als Sicherungsinstrument ausgenommen ist. werts. Es geht jedoch klar hervor, dass der angepasste Zeitwert Bestandteil des Konzepts der Kosten der Absicherung ist. Übliche sind daher Teil des angepassten Zeitwerts einer Option. Das spiegelt wider, dass sie Teil des beizulegenden Zeitwerts des instrument designiert ist. Dies unterscheidet sich vom Konzept des hypothetischen Derivats, das zum Zweck der der Nachbildung der bewertungsrelevanten Parameter des Grundgeschäfts verwendet wird. Daher können aber des Grundgeschäfts sind, nicht berücksichtigt werden. Diese Begründung gilt jedoch nicht für die Bilanzierung der Kosten der Absicherung. Die in Abschnitt 7.2.2 enthaltenen Ausführungen foreign currency basis spread) verdeutlichen dies. Dieser Aufschlag kann nicht als Teil eines hypo thetischen Derivats zur Nachbildung der bewertungsrelevanten Parameter des Grundgeschäfts, aber als Kosten der Absicherung betrachtet werden. 7.2 Terminkomponente von Terminkontrakten und Fremdwährungs-BasisSpread bei Finanzinstrumenten 7.2.1 Allgemeine Vorschriften Nach IAS 39 steht es Unternehmen, die Devisenterminkontrakte in Sicherungsbeziehungen verwenden, frei, das Instrument in seiner Gesamtheit oder nur die Kassakomponente zu designieren. Wird nur die Kassakomponente designiert, so werden die Termin bezeichnet) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Wird das gesamte Instrument designiert, so kann das Grundgeschäft Bei der Absicherung einer hoch wahrscheinlich eintretenden erwar teten Transaktion (d. h. des Grundgeschäfts) würde diese bei spielsweise bei ihrem Eintritt mit dem Terminkurs zum Zeitpunkt thode (forward rate method) bezeichnet. IAS 21 schreibt jedoch keiten, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben ist, zum 78 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Kassakurs zu bewerten sind. Daher bietet die Terminkursmethode keine Lösung für die Absicherung solcher monetärer Posten. IFRS 9 enthält eine optionale Bilanzierungsmethode, die im Wesent lichen mit der Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen überein stimmt und in den Fällen anwendbar ist, in denen nur die Kassa komponente als Sicherungsinstrument designiert wird. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine generell festzulegende Rech nungslegungsmethode, sondern um ein Wahlrecht, das für jede einzelne Sicherungsbeziehung ausübbar ist. Wird nur die Kassakomponente designiert, so wird die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der (tatsächlichen) Terminkompo nente im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und in einer separaten Eigenkapitalkomponente kumuliert. Die zu Beginn bestehende (angepasste) Terminkomponente wird auf nachvollziehbare Weise in die GuV umgegliedert. Im Zeitverlauf eintretende Schwankun gen des beizulegenden Zeitwerts der Terminkomponente werden bei Anwendung der vorstehenden Bilanzierungsmethode nur Aus wirkungen auf das sonstige Ergebnis (OCI) haben, wohingegen der in der GuV erfasste Betrag konstant bleibt. Beispiel 33: Funding Swaps – ausschließliche Designation des Kassakursrisikos lautendes festverzinsliches Darlehen mit einer Laufzeit von zwei Jahren abschließt. Die Bank rechnet die auf JPY lautenden Finanz mittel in ihre funktionale Währung um und verleiht diese in Form eines auf SGD lautenden festverzinslichen Darlehens mit einer Lauf von JPY gegen SGD nach Ablauf von zwei Jahren. Der beizulegende Zeitwert der Terminkomponente beläuft sich zu Beginn der Siche rungsbeziehung auf 20.000 SGD und am Ende des ersten Jahres auf 13.000 SGD. Aus ökonomischer Sicht hat die Bank damit das Währungsrisiko abgesichert und die Zinsmarge für den gesamten Zweijahreszeitraum festgeschrieben. Aus ökonomischer Perspektive stellen die Terminpunkte die Differenz zwischen den Zinssätzen der jeweiligen Wäh rungen dar. Die zu Beginn bestehende Terminkomponente wird somit als ein Bestandteil der Zinsmarge betrachtet (siehe unsere Ausführungen in Abschnitt 7.2.2). änderung im sonstigen Ergebnis (OCI) und in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte: Alle Beträge in 1.000 SGD Jahr 1 Jahr 2 Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zu Beginn des Berichtsjahres – 3 Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Terminkomponente (7) (13) Amortisation der Terminkomponente zu Beginn 10 10 Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zum Ende des Berichtsjahres 3 – Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) im Berichtsjahr 3 (3) Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (10) (10) Die Bank würde die Amortisation der Terminkomponente sowie die Zinserträge aus dem Darlehen und die Zinsaufwendungen aus der Kreditaufnahme in der GuV innerhalb der Zinsmarge erfassen und die wirtschaftlich festgeschriebene Zinsmarge in der Transaktions währung SGD ausweisen. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 79 7 Sonstige Änderungen 7.2.2 Fremdwährungs-Basis-Spread IFRS 9 führt außerdem eine neue bilanzielle Behandlung für Fremd gen in Abschnitt 7.2.1). Designiert das Unternehmen jedoch das gesamte Sicherungsinstrument, so würden Änderungen des ein Phänomen, das während der Finanzkrise besonders an Bedeu tung gewann – handelt es sich um einen in ein Finanzinstrument vergütet. Dieser Risikoaufschlag kommt nur bei Transaktionen gelegten zukünftigen Zeitpunkt getauscht werden (z. B. Devisen 7.3 Eigenverbrauchsverträge (own use contracts) Gemäß IAS 39 bilanzierte Verträge umfassen Verträge über den werden können, als ob es sich hierbei um Finanzinstrumente han delte (d. h., sie haben ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach eine nach der Finanzkrise und der anschließenden Staatsschulden lichen und volatilen Bestandteil des Preises langfristiger Termin für eine Komponente an, die nur im Sicherungsinstrument, nicht aber in einem Grundgeschäft, das nur eine Währung umfasst, vor handen ist. Dies würde selbst dann zu einer gewissen Ineffektivität Derivat herangezogen würde (siehe hierzu unsere Ausführungen in Kapitel 6.4.2). Wird im Rahmen eines Sicherungsgeschäfts ein Devisentermin Absicherung“ zu behandeln sind. Die Kosten der Absicherung sind zum selben Zeitpunkt in der GuV zu erfassen wie das gesicherte Grundgeschäft. Das Board beschloss daher, die Vorschriften für für Rohstoffe (commodity contracts) erfüllen die Kriterien für einen Nettoausgleich in bar, da bestimmte Rohstoffe jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Solche Verträge sind jedoch vom Anwendungsbereich des IAS 39 ausgeschlossen, wenn sie zum Zwecke des Empfangs oder der Lieferung eines wurden und in diesem Sinne weiter gehalten werden. Dies wird im Allgemeinen als Eigenverbrauchsausnahme (own use scope exception) vom Anwendungsbereich des IAS 39 bezeichnet. verträge (d. h. wie schwebende Geschäfte) bilanziert – vor dem Hintergrund, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Vertrags irrelevant sind, da der Vertrag für den Eigenverbrauch des Unternehmens bestimmt ist. In bestimmten Branchen schließen Unternehmen jedoch Eigenverbrauchsverträge und ähnliche Derivate zum Zwecke des Risikomanagements ab und verwalten diese Verträge gemeinsam. In einem solchen Fall führt die Bilan zierung von Eigenverbrauchsverträgen zu einer Rechnungslegungs inkongruenz, da die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Posten für Zwecke des Risikomanagements nicht mit den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Eigenverbrauchs verträge ausgeglichen werden kann. gehensweise bei Terminkomponenten von Terminkontrakten auf Designation eines Sicherungsinstruments abtrennen und auf die gleiche Weise wie die Terminkomponente eines Terminzinssatzes Um diese Inkongruenz zu beseitigen, könnte das Unternehmen die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung anwenden, indem es einen Eigenverbrauchsvertrag als Grundgeschäft in einer Sicherungsbeziehung ist unter diesen Umständen jedoch mit einem 80 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Des Weiteren schließen Unternehmen eine große Anzahl von Rohstoffkontrakten ab, die sich möglicherweise teilweise gegenseitig ausgleichen. Ein Unter nehmen wird daher üblicherweise eine Absicherung auf Nettobasis vornehmen. Beispiel 34: Eine an IAS 39 vorgenommene Folgeänderung führt eine Fair-Value-Option für Eigenverbrauchsverträge ein. Unternehmen können die Fair-Value-Option auf ähnliche Arten von bestehenden Eigenverbrauchsverträgen auf „Alles-oder-nichts“-Basis anwenden. Sonnenblumen Ein Unternehmen ist im Bereich Beschaffung, Transport, Lage rung, Verarbeitung und Handel mit Sojabohnen und Sonnenblu werden. Das Unternehmen verfügt über einen Geschäftsbereich Handel und einen Geschäftsbereich Verarbeitung, die operativ voneinander getrennt sind. Es analysiert und überwacht seine minkontrakte und Optionen umfasst. Das Ziel besteht darin, die Nach IAS 39 müssen physisch erfüllte Terminkontrakte aus dem Verarbeitungsgeschäft als Eigenverbrauchsverträge bilanziert werden. Alle anderen Kontrakte sind dagegen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Die hieraus resultie rende Rechnungslegungsinkongruenz spiegelt jedoch nicht wider, Gesamtrisiko dieser Kontrakte steuert. Unsere Sichtweise nehmen mitunter langfristige Eigenverbrauchsverträge (mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren) ab. Das Geschäftsmodell die tet werden. Oftmals sind jedoch keine Derivate mit so langen Laufzeiten vorhanden. Zudem kann es schwierig sein, den bei zulegenden Zeitwert von bereits länger laufenden Verträgen zu bestimmen. Ein auf dem beizulegenden Zeitwert basieren Option für Eigenverbrauchsverträge ein. Zu Beginn der Laufzeit dung treffen, einen Eigenverbrauchskontrakt erfolgswirksam zum Wahl ist jedoch nur zulässig, wenn dadurch eine Rechnungslegungs inkongruenz beseitigt oder wesentlich vermindert wird. Eigenverbrauchsvertrags in Anspruch genommen werden. Sie ist also vor allem für Unternehmen geeignet, die eine auf dem beizulegenden Zeitwert basierende Risikomanagementstrategie für Verträge in ihrer Gesamtheit verfolgen, was in der Regel eher auf Eigenverbrauchsverträge mit einer kürzeren Laufzeit zutrifft. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 81 8 Darstellung 8.1 Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) Das grundlegende Konzept für die fortlaufende bilanzielle Dar stellung von Cash Flow Hedges ändert sich gegenüber IAS 39 nicht. Unternehmen würden den niedrigeren Wert aus dem kumu lierten Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument und der kumulierten Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts weiterhin in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte Wesentlichen sicher, dass ein Unternehmen gemäß dem Rahmen konzept des IASB keinen Vermögenswert und keine Verbindlich keit erfasst, der bzw. die nicht existiert. Wie der in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte kumulierte Betrag fortlaufend bilanziell abzubilden ist, ist in IFRS 9 strenger gere gelt als in IAS 39. Die Bilanzierung richtet sich dabei nach der Art des zugrunde liegenden Grundgeschäfts: Führt die abgesicherte Transaktion anschließend zum Ansatz kumuliert erfasste Betrag von der separaten Eigenkapitalkom ponente umgegliedert und bei den anfänglichen Kosten oder beim sonstigen Buchwert des abgesicherten Vermögenswerts oder der abgesicherten Verbindlichkeit berücksichtigt. Dieser Buchungsvorgang, manchmal auch als Basis Adjustment bezeichnet, hat keine Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) Wird die Bilanzierung der Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge Accounting) prospektiv beendet, so muss der im sonstigen Ergebnis (OCI) kumuliert erfasste Betrag im kumulierten sonstigen Ergebnis (OCI) verbleiben, wenn mit dem Eintritt der abgesicherten künftigen Zahlungsströme weiterhin gerechnet wird: GuV umgebucht werden, wenn nicht länger mit dem Eintritt der abgesicherten künftigen Zahlungsströme gerechnet wird. Nach prospektiver Beendigung der Sicherungsbilanzierung ist ein eventuell im kumulierten sonstigen Ergebnis (OCI) verbliebe ner Betrag bei Eintritt der abgesicherten Zahlungsströme ent sprechend der Art der zugrunde liegenden Transaktion (wie oben beschrieben) zu bilanzieren. Im Gegensatz dazu räumt IAS 39 Unternehmen, die eine erwar tete Transaktion absichern, die anschließend zum Ansatz eines Danach steht es ihnen frei zu entscheiden, ob sie den im Eigen kapital kumulativ erfassten Betrag als Basis Adjustment oder als im Sinne von IAS 1 darstellt. aufwendungen erfasst werden“, als Beispiel für Perioden an, in denen der in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte kumulierte Betrag in die GuV umgegliedert werden müsste. Damit wird klar gestellt, dass Unternehmen die Nettozahlung für einen Zinsswap nicht einfach in der GuV erfassen können, sondern diese als Die vorstehend erläuterte Bilanzierungsmethode ist auch auf und der GuV ausweisen müssen. genden Zeitwerts angewendet wird. Bei allen anderen Cash Flow Hedges wird der im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag in der Periode oder den Perioden, in der bzw. denen sich die abgesicherten Zahlungsströme auf von IAS 1 in die GuV umgegliedert. Dieser Buchungsvorgang hat Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis (OCI) in der Berichtsperiode. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 83 8 Darstellung 8.2 Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge) IFRS 9 ändert nicht die Art der bilanziellen Darstellung von Fair Value Hedges. Unternehmen werden den Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument weiterhin in der GuV erfassen und den Buchwert des Grundgeschäfts um den Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft anpassen, wobei der Anpassungs betrag in der GuV zu erfassen ist. Die Absicherung von Eigenkapi talinstrumenten, bezüglich derer das Unternehmen die Wahl getroffen hat, die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis (OCI) auszuweisen, ist jedoch auf andere Art und Weise zu bilanzieren (siehe hierzu unsere Ausführungen in Kapitel 3.2). 8.3 Absicherung von Gruppen von Posten (Portfolios) 8.3.1 Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges) Wird in einem Cash Flow Hedge eine Gruppe von Posten als gesi chertes Grundgeschäft designiert, richtet sich die Darstellung der damit verbundenen Gewinne oder Verluste aus dem Siche rungsgeschäft in der GuV nach der Art der Position. 84 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Art der Position Bruttoposition Betroffene Posten in der GuV Ein Posten Darstellung in der GuV Der Betrag, der vom Eigenkapital in die GuV umgebucht wird, muss im selben Posten ausgewiesen werden wie die zugrunde liegende abgesicherte Transaktion. muss auf systematische und nachvollziehbare Weise den Pos ten zugeordnet werden, die von den Grundgeschäften beein wird, muss in einem gesonderten Posten ausgewiesen werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Absicherung von Zahlungs strömen auf der Basis der Nettoposition auf die Absicherung von Fremdwährungsrisiken beschränkt ist (siehe hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel 3.6.3). Dieses Kriterium erscheint auf den ersten Blick wenig reizvoll, da die Darstellung der abgesicherten Transaktionen nicht den Effekt der Sicherungsbilanzierung darauf abbildet. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass das Board die Befürchtung hegte, dass die Bruttoberechnung des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsgeschäft zur Erfassung nicht existierender Gewinne oder Verluste in der GuV führen würde, was im Widerspruch zum Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting) stünde. 8.3.2 Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge) Bei der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts von Gruppen von Posten mit sich gegenseitig kompensierenden Risikopositionen (d. h. Absicherung einer Nettoposition) müssten Unternehmen die Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsgeschäft in einem gesonderten Posten in der GuV ausweisen, um zu vermeiden, dass der Bruttobetrag des Gewinns oder Verlusts aus einem einzi gen Sicherungsinstrument in mehreren Posten erfasst wird. Die Darstellung in der Bilanz ist insoweit anders, als die einzelnen Posten der Gruppe getrennt voneinander um die Änderung des beizulegenden Zeitwerts, die aus Änderungen des abgesicherten Risikos resultiert, angepasst werden. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 85 Die neuen Angabepflichten sehen eine sehr viel detailliertere qualitative Beschreibung der Risikomanagementstrategie des Unternehmens vor, wenn das Unternehmen die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung anwendet. 9.1 Hintergrund und allgemeine Vorschriften zu einem anderen Bericht, wie beispielsweise einem Risikobe richt, einfügen, vorausgesetzt, diese Informationen werden den Abschlussadressaten zu den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie der Abschluss zugänglich gemacht. gen zur Sicherungsbilanzierung sind in IFRS 7 enthalten. Diese Das IASB hat klargestellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Risikomanagementaktivitäten unmissverständlich erläutern müssen. Die Erläuterungen sollten speziell auf die Gegebenheiten des Unternehmens zugeschnitten sein und keine allgemeinen Aus sagen oder vorformulierten Textbausteine enthalten. bilanzierung geändert. Viele interessierte Parteien, insbesondere Abschlussadressaten, haben um verbesserte Angaben zur Verknüpfung der Risiko managementaktivitäten eines Unternehmens und der bilanziellen Abbildung ebendieser im Rahmen der Sicherungsbilanzierung gebeten. Um diese Verknüpfung herstellen zu können, muss ein Verständnis der Risikomanagementstrategie des Unternehmens vorliegen. Das IASB hat daher eine neue Vorschrift eingeführt, bilanzierung eine sehr viel detailliertere qualitative Beschreibung der Risikomanagementstrategie des Unternehmens verlangt. Die neuen Offenlegungsvorschriften zielen auf die Vermittlung der folgenden Informationen: Beschreibung der Risikomanagementstrategie und Darstellung, wie diese angewendet wird Beschreibung, wie sich die Risikomanagementaktivitäten auf die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Unsicherheit der künfti gen Zahlungsströme auswirken können Beschreibung der Auswirkungen der Sicherungsbilanzierung auf die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und die Eigenkapi talveränderungsrechnung des Unternehmens 9.2 Risikomanagementstrategie Die Risikomanagementstrategie muss für jede Risikoart beschrie ben werden. Diese Beschreibung muss Informationen darüber enthalten, wie jedes einzelne Risiko entsteht und wie und in wel chem Umfang dieses Risiko gesteuert wird. Darüber hinaus muss das Unternehmen darüber Auskunft geben, ob es nur einen Teil des Risikos – z. B. eine Komponente des Nominalbetrags oder aus gewählte vertragliche Zahlungsströme – absichert. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat ein Unternehmen Folgen des anzugeben: Beschreibung der Sicherungsinstrumente und wie sie zur Absicherung des Risikos eingesetzt werden Erläuterung, warum das Unternehmen der Auffassung ist, dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein ökonomischer Zusammenhang besteht Erläuterung, wie das Absicherungsverhältnis (hedge ratio) ermittelt wird Darstellung der erwarteten Ursachen für Ineffektivität welcher Detaillierungsgrad dafür erforderlich ist, wie stark ver sollen, in welchem Umfang es angemessen ist, Posten zusammen zufassen, und ob zusätzliche Informationen dafür erforderlich sind. weder in einem eigenen Teilabschnitt des Anhangs oder in einem separaten Teil des Abschlusses darzustellen. Ein Unternehmen kann Informationen auch mittels eines Querverweises vom Abschluss nehmen zudem Auskunft darüber geben, wie es die Komponente bestimmt hat und wie sich die Komponente zum gesamten Grund geschäft verhält. Nach unserer Ansicht würde dies auch eine Erläuterung darüber beinhalten, ob die Risikokomponente ver traglich festgelegt ist und, falls dies nicht der Fall ist, wie das Unternehmen bestimmt hat, dass die nicht vertraglich festgelegte bewertbar ist. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 87 9 Beispiel 35: Beispielhafte Angaben zur Risikomanagementstrategie in Bezug auf das Rohstoffpreisrisiko Kaffeepreisrisiko Das größte Marktrisiko besteht für die Alpha-Beta-Coffee-Gruppe („die Gruppe“) in Schwankungen des Kaffeepreises. Die Gruppe bezieht von verschiedenen Lieferanten in Südamerika Arabica-Kaffee. Sie schließt mit ihren Lieferanten langfristige Verträge (mit Laufzeiten zwischen einem und drei Jahren) ab. In diesen Verträgen ist festgelegt, dass der künftige Kaffeepreis an den USDBenchmark-Preis für Arabica-Kaffee gekoppelt ist und um die Kosten für den Transport, die wiederum an den Dieselpreis gekopSicherung der benötigten Kaffeemenge werden die Lieferverträge stets mindestens ein Jahr vor der Ernte abgeschlossen (oder verlängert). Die Gruppe erstellt Prognosen der monatlichen Menge des erwarteten Kaffeeabsatzes für einen Zeitraum von 18 Monaten und steuert das Kaffeepreisrisiko auf rollierender 12-Monats-Basis. Zu diesem Zweck schließt sie Terminkontrakte über den ArabicaBenchmark-Preis ab und designiert die Terminkontrakte als Sicherungsinstrumente in einem Cash Flow Hedge der auf dem USDBenchmark-Preis für Arabica-Kaffee basierenden Risikokomponente ihrer erwarteten Kaffeekäufe. Bei einigen dieser Transaktionen handelt es sich um vertraglich festgelegte Mindestabnahmemengen und bei einigen um sehr wahrscheinlich eintretende erwartete Transaktionen (d. h. Mengen, die über den Mindestabnahmemengen liegen, oder Perioden, für die noch kein Vertrag abgeschlossen wurde). Das zugrunde liegende Risiko der Kaffee-Terminkontrakte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponente (also dem USD-Benchmark-Preis für Arabica-Kaffee) identisch. Die Gruppe hat daher für sämtliche Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1 : 1 festgelegt. Da die auf dem USD-Benchmark-Preis für Arabica-Kaffee basierende Risikokomponente in ihren Kaufverträgen vertraglich festgelegt ist, ist die Gruppe der Auffassung, dass die Risikokomponente auf der Basis des Preises von Die Gruppe sichert nicht das Risiko von Schwankungen des Kaffee-Einkaufspreises ab, das aus der jährlichen Neufestsetzung des würde, die nach Ansicht der Gruppe ökonomisch nicht zweckmäßig wären. Das Risiko von Schwankungen des Kaffee-Einkaufspreises, das aus der Koppelung der Transportkosten an den Preis für Diesel resultiert, ist bereits im allgemeinen Risikomanagement der Logistikkosten, in dem die Risiken aus den verschiedenen Logistikprozessen der Gruppe zusammengefasst werden, berücksichtigt (siehe hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel „XYZ“ dieses Berichts). Die Gruppe hat die auf dem USD-Benchmark-Preis für Arabica-Kaffee basierende Risikokomponente, die sie als Grundgeschäft designiert, auf der Grundlage der in ihren Kaffeelieferverträgen enthaltenen Preisberechnungsformel ermittelt (siehe unsere vorstehenden Ausführungen). Diese Benchmarkkomponente ist die wichtigste Komponente bei der Preisberechnung. Der Qualitäts- nähere Informationen zu den Auswirkungen der Koppelung an den Dieselpreis verweisen wir auf das Kapitel „Steuerung der Logistikkosten“ im Risikomanagementbericht dieses Geschäftsberichts. Weitere Erläuterungen zur Risikosteuerung durch die Gruppe sowie zum Umfang, in dem die Gruppe Risiken absichert, zu den (siehe Kapitel „Steuerung des Rohstoffpreisrisikos“). 88 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Die Angaben zur Risikomanagementstrategie sind ein wichtiges rungsbeziehungen, da sie einen Zusammenhang zwischen den Risikomanagementaktivitäten des Unternehmens und deren Aus wirkungen auf den Abschluss des Unternehmens herstellen. In den Anhangangaben sollte außerdem erläutert werden, welche wichtigen Ermessensentscheidungen das Unternehmen bei der ziehungen getroffen hat (z. B. bei der Bestimmung, ob zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein wirtschaft licher Zusammenhang besteht, bei der Festlegung des Absiche rungsverhältnisses [hedge ratio Risikokomponenten, um nur einige zu nennen). Die Angaben müssen nach Art des Risikos, nicht nach Art der Sicherungsbeziehung (z. B. Cash Flow Hedge oder Fair Value Hedge) erfolgen. Hierdurch sollen die Abschlussadressaten in die Lage versetzt werden, ein besseres Verständnis der Sicherungs aktivitäten und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu erlangen. 9.3 Höhe, zeitlicher Anfall und Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme Ergänzend zu den Erläuterungen zur Strategie müssen Unterneh men außerdem die „Bedingungen und Konditionen der Sicherungs instrumente und ihre Auswirkungen auf die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme“ darle gen. Im Detail muss ein Unternehmen aufgegliedert nach Risiko kategorie Folgendes veröffentlichen: ggf. den durchschnittlichen Preis oder Zinssatz des Sicherungs instruments (z. B. Ausübungspreis oder Terminzinssatz) Ein Unternehmen hat außerdem eine Beschreibung der Ursachen der Ineffektivität anzugeben, die sich während des Absicherungs zeitraums voraussichtlich auf die Sicherungsbeziehung auswirkt. Zudem hat es die Liste der aufgeführten Ursachen der Ineffektivi tät zu aktualisieren, wenn während der Laufzeit der Sicherungs beziehung neue Ursachen entstehen. Hat ein Unternehmen erwartete Transaktionen zuvor als Grund geschäfte in einem Cash Flow Hedge designiert und wird mit de ren Eintritt nicht länger gerechnet, so müssen dieser Umstand und eine Beschreibung der erwarteten Transaktion ebenfalls an gegeben werden. Beispiel 36: Beispielhafte Angaben zur Laufzeit, zum Nominalbetrag und zum Durchschnittspreis von Terminkontrakten für Kaffee Terminkontrakte für Kaffee: Fälligkeitsmonat Nominalbetrag (in 1.000 Pfund) Jan. Feb. März Apr. Mai … Dez. Gesamt 1.275 1.425 1.350 1.312 1.350 … 1.200 16.275 Durchschnittlicher abgesicherter Kurs EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 89 9 Bei Unternehmen, die einen dynamischen Absicherungsprozess verfolgen, bei dem sich sowohl der Betrag des Grundgeschäfts als der Berichtsperiode, so hat das Unternehmen diese Tatsache anzugeben und zu erläutern, warum das Unternehmen der An sicht ist, dass das Volumen nicht repräsentativ ist. ten und ihren Durchschnittspreisen gemäß IFRS 7 Tz. 23B wenig aussagekräftig. 9.4. Die Auswirkungen der Sicherungsbilanzierung auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage Unternehmen mit dynamischen Absicherungsprozessen sind daher haben stattdessen Folgendes anzugeben: IFRS 7 schreibt vor, dass Unternehmen Angaben zur Auswirkung eine Beschreibung der optimalen Risikomanagementstrategie für solche dynamischen Sicherungsbeziehungen Ertragslage machen müssen. Diese Angaben sind in Form einer Tabelle, die nach Risikoarten untergliedert ist, darzustellen. tegie durch die Anwendung der Sicherungsbilanzierung und die Designation ebendieser Sicherungsbeziehungen abbildet Wir geben im Folgenden nicht die speziellen Vorschriften von IFRS 7 in Textform wieder, sondern führen stattdessen Beispiele dafür auf, wie diese in IFRS 7 geforderten Angaben dargestellt werden könnten. Rahmen des Absicherungsprozesses des Unternehmens been det und wieder aufgenommen werden Ist das Volumen der Sicherungsbeziehungen (das Bestandteil der in Kapitel 9.4 beschriebenen Angaben ist) zum Berichtsstichtag nicht repräsentativ für das übliche abgesicherte Volumen während geschäften resultieren (z. B. die Rücklage für Sicherungsge schäfte), sowie eine Analyse des sonstigen Ergebnisses (OCI). Diese Informationen müssen nach Risikokategorie aufgegliedert werden. Dies kann im Anhang erfolgen. Beispiel 37: Beispielhafte Angaben zu den Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Auswirkungen auf die Bilanz des Unternehmens zum 31. Dezember 20x0: Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Absicherung Kaffeepreisrisiko Zinsänderungsrisiko zahlungen und variablen 90 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Langfristige derivative Beispiel 37: Beispielhafte Angaben zu den Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Forts.) Absicherung des beizulegenden Zeitwerts Nominalwert Buchwert Zinsänderungsrisiko Zinsswap mit festen Einzahlungen Posten in der Bilanz Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität in der Berichtsperiode Langfristige derivative Die in Sicherungsbeziehungen designierten Grundgeschäfte haben zum 31. Dezember 20x0 folgende Auswirkung auf die Bilanz der Gruppe: Kaffeepreisrisiko Kaffeekäufe 1,0 4,5 Zinsänderungsrisiko Erwartete Zinszahlungen (0,9) (3,9) Absicherung des beizulegenden Zeitwerts Zinsänderungsrisiko Festverzinsliche Ausleihungen Buchwert Davon kumulierte Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts Posten in der Bilanz Änderung des beizulegenden Zeitwerts zur Messung der Ineffektivität in der Berichtsperiode 211,0 11,0 Langfristige Ausleihungen 2,1 Die vorstehenden Sicherungsbeziehungen haben folgende Auswirkungen auf die GuV oder das sonstige Ergebnis (OCI): Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust In GuV erfasste Posten in der Aus OCI in GuV umgegliederter Posten in Kaffeepreisrisiko Absicherung künftiger Kaffeekäufe (1,0) – – – – Zinsänderungsrisiko Künftige Zinszahlungen 0,9 0,1 Sonstige Finanzerträge 0,5 Absicherung des beizulegenden Zeitwerts Zinsänderungsrisiko Absicherung festverzinslicher Ausleihungen In GuV erfasste Ineffektivität (0,1) Zinsaufwand Posten in der GuV Sonstiger Finanzaufwand EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 91 10 Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsregelungen Die Sicherungsbilanzierung gemäß IFRS 9 ist – mit einigen wenigen Ausnahmen – prospektiv anzuwenden. 10.1 Zeitpunkt des Inkrafttretens erstmals für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 Anwendung ist nach wie vor zulässig. In der Europäischen Union wird in den meisten Fällen eine vorherige Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht erforderlich sein. 10.3 Begrenzte rückwirkende Anwendung Die Ausnahmen von der prospektiven Anwendung des neuen Standards betreffen die neue Bilanzierungsmethode für den Zeit wert von Optionen, wenn nur der innere Wert designiert wird, für die Terminkomponente von Terminkontrakten, wenn nur das terungen in Kapitel 7). 10.2 Prospektive Anwendung Eine Sicherungsbeziehung kann nur auf prospektiver Basis desig niert werden, da eine nachträgliche Verwendung aktuell vorlie gender Informationen vermieden werden soll. Diese Bedenken hinsichtlich der Verwendung von aktuell vorliegenden Informatio nen betreffen auch die retrospektive Anwendung der neuen Vor schriften zur Sicherungsbilanzierung. Das IASB entschied daher, dass die Sicherungsbilanzierung in Übereinstimmung IFRS 9 – mit einigen wenigen Ausnahmen – nur prospektiv angewendet wer den kann. Unternehmen können die neuen Vorschriften zur Sicherungsbilan zierung natürlich nur dann anwenden, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen des IFRS 9 erfüllt sind. Viele Abschlussersteller bilanzieren bereits Sicherungsbeziehungen gemäß den Vorschrif ten von IAS 39, bevor sie zu IFRS 9 übergehen. Für diese Unter nehmen legt der Standard fest, dass Sicherungsbeziehungen, die nach IAS 39 bilanziert werden und auch die Voraussetzungen für eine bilanzielle Abbildung gemäß IFRS 9 erfüllen, als fort dauernde Sicherungsbeziehungen (continuing hedges) behandelt in dem die Bilanzierung gemäß IFRS 9 beginnt, sodass beim Über gang keine Buchungen vorgenommen werden müssen. In man chen Fällen muss jedoch eine Adjustierung (rebalancing) der Sicherungsbeziehung vorgenommen werden, um die neuen Effek tivitätsanforderungen gemäß IFRS 9 zu erfüllen. Der daraus möglicherweise resultierende Gewinn oder Verlust muss in der GuV erfasst werden. Die in IFRS 9 enthaltenen Übergangsvorschriften für die Siche rungsbilanzierung enthalten auch die rückwirkende Anwendung für die Änderungen, die im Zuge der Änderung von IAS 39 Novation von Derivaten und Fortführung der Sicherungsbilanzierung vorgenommen wurden. 10.3.1 Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen Unternehmen müssen die neue Bilanzierungsmethode auf den Zeitwert von Optionen rückwirkend anwenden. Dies gilt jedoch nur für Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der frühesten Ver gleichsperiode existierten, und für solche, die nach diesem Zeit punkt designiert wurden. Dies bedeutet beispielsweise, dass aus ländische Unternehmen, die bei der United States Securities and einen längeren Zeitraum für die rückwirkende Anwendung der neuen Vorschriften abdecken müssen. Die rückwirkende Anwendung der neuen Bilanzierungsregelun gen könnte weitreichendere Konsequenzen haben als erwartet. Je nach Art der Sicherungsbeziehung könnten zahlreiche Pos ten in den primären Abschlussbestandteilen und zahlreiche An gaben im Anhang betroffen sein. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 93 10 Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsregelungen Beispiel 38: Rückwirkende Anwendung der Rechnungslegungsmethoden auf den Zeitwert von Optionen Unternehmen legt nur die vorgeschriebenen Vergleichsinformationen offen. Somit beginnt die früheste Vergleichsperiode am 1. Januar 2014. Zum 1. Januar 2014 hatte das Unternehmen eine Sicherungsbeziehung bilanziert, bei der der innere Wert einer Option als Sicherungsinstrument zur Absicherung eines mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden 2015 muss das Unternehmen anpassen und den Anpassungsbetrag mit den zu diesem Datum bestehenden Gewinnrücklagen verrechnen; anpassen und den Anpassungsbetrag mit den zu diesem Datum bestehenden Gewinnrücklagen verrechnen; sonstigen Ergebnis [OCI] kumulativ erfassten Betrag); anpassen und den Anpassungsbetrag mit den zu diesem Datum bestehenden Gewinnrücklagen verrechnen; und in der Bilanz widerspiegeln; 94 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 10.3.2 Bilanzierung der Terminkomponente von Terminkontrakten und des Fremdwährungs-Basis-Spreads bei Finanzinstrumenten Im Unterschied zur Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen besteht für Unternehmen ein Wahlrecht, die neuen Bilanzierungsvorschrif ten für die Terminkomponente von Terminkontrakten rückwirkend anzuwenden. Dieses Bilanzierungswahlrecht ist jedoch nicht auf der Ebene jeder einzelnen Sicherungsbeziehung aus zuüben; wenn sich also ein Unternehmen für die rückwirkende Bilanzierung ent scheidet, so gilt dies für alle Sicherungsbeziehungen, die die ent sprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die retrospektive Anwen dung wäre außerdem nur für die Sicherungsbeziehungen zulässig, die bereits zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode bestanden oder nach diesem Zeitpunkt designiert wurden. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können daher nicht angepasst werden, periode beendet waren, widerzuspiegeln. Eine ähnliche Übergangsvorschrift gilt für die Bilanzierung von Kapitel 7.2.2). Im Gegensatz zum vorstehend genannten Wahlrecht ist jedoch eine Ausübung auf der Ebene der einzelnen Sicherungs beziehung möglich. Der Grund hierfür sind die unterschiedlichen Voraussetzungen (IAS 39 enthielt keine Ausnahmeregelung für nation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument). EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 95 Liste der Beispiele Beispiel 1: Risikomanagementstrategien, die mit einem Risikomanagementziel verknüpft sind Beispiel 2: Aggregierte Risikoposition – Erwerb von Kupfer in Fremdwährung Beispiel 3: Festverzinsliches Darlehen in Fremdwährung – Cash Flow Hedge einer aggregierten Risikoposition Beispiel 4: Variabel verzinsliches Darlehen in Fremdwährung – Fair Value Hedge einer aggregierten Risikoposition Beispiel 5: Aggregierte Risikoposition – Absicherung des aus einer erwarteten Fremdwährungsverbindlichkeit resultierenden Zinsrisikos Beispiel 6: vertrags an den Benchmarkpreis für Kohle sowie den Baltic Dry Index Beispiel 7: Absicherung einer nicht vertraglich festgelegten Risikokomponente – Kaffeekäufe mit einer Risikokomponente in Form eines Benchmarkpreises Beispiel 8: Beispiel 9: Beispiel 10: Absicherung des Bottom Layer eines Darlehensportfolios (IAS 39) Beispiel 11: Absicherung des Top Layers eines Darlehens Beispiel 12: Absicherung des Bottom Layers eines Darlehensportfolios (IFRS 9) Beispiel 13: Absicherung des Bottom Layer, der ein mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenes Risiko enthält Beispiel 14: Absicherung eines Aktienportfolios Beispiel 15: Fremd währung (IAS 39) Beispiel 16: Cash Flow Hedge einer auf eine Fremdwährung lautenden Nettoposition Beispiel 17: Absicherung eines erwarteten Rohstoffkaufs mit Investment in Rohstofffonds oder exchange-trade commodities; ETCs) Beispiel 18: Absicherung des Währungsrisikos einer künftigen Transaktion unter Verwendung eines kombinierten Optionsinstruments Beispiel 19: Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen HKD und USD 96 | EY Hedge Accounting nach IFRS 9 Beispiel 20: Designation von Zinssicherungsgeschäften für Kreditforderungen, wenn ein Kreditrisiko erwartet wird Beispiel 21: Festlegung des Absicherungsverhältnisses Beispiel 22: Gezielte Untersicherung in einem Cash Flow Hedge zur Verringerung der Ineffektivität Beispiel 23: Gezielte Untersicherung in einem Fair Value Hedge, um eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu erreichen Beispiel 24: Gängige Designation von Proxy Hedges Beispiel 25: Adjustierung des Absicherungsverhältnisses durch Verringerung des Volumens des Sicherungsinstruments Beispiel 26: Anpassung des Absicherungsverhältnisses durch Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts Beispiel 27: Teilweise Beendigung einer Sicherungsbeziehung aufgrund einer Änderung des Risikomanagementziels Beispiel 28: Beispiel 29: Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes auf die Effektivitätsmessung Beispiel 30: Absicherung des Erwerbs von Sachanlagen (transaktionsbezogen) Beispiel 31: Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe (periodenbezogen) Beispiel 32: Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe (periodenbezogen) Beispiel 33: Funding Swaps – ausschließliche Designation des Kassakursrisikos Beispiel 34: Verarbeitung und Verkauf von Sojabohnen und Sonnenblumen Beispiel 35: Beispielhafte Angaben zur Risikomanagementstrategie in Bezug auf das Rohstoffpreisrisiko Beispiel 36: Beispielhafte Angaben zur Laufzeit, zum Nominalbetrag und zum Durchschnittspreis von Termin kontrakten für Kaffee Beispiel 37: und Ertragslage Beispiel 38: Rückwirkende Anwendung der Rechnungslegungsmethoden auf den Zeitwert von Optionen EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 97 Corporate Treasury Solutions Breakfast Donnerstag, 3. Juli 2014 Donnerstag, 10. Juli 2014 Stuttgart Aktuelle Fragen und regulatorische Anforderungen an das Treasury und das Dienstag, 15. Juli 2014 Eschborn von Corporates Rückfragen und Anmeldung Für alle Fragen zur Veranstaltung und zur Anmeldung Einladung zum Diskussionsforum Donnerstag, 17. Juli 2014 Verfügung. Bitte geben Sie uns bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn Bescheid, ob Sie teilnehmen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Die Termine für die Corporate Treasury Solutions Die folgende Publikation steht Ihnen in deutscher Sprache unter www.de.ey.com/Corporate-Treasury zum Download zur Verfügung. Ein starkes Leistungspaket Corporate-Treasury-Services Ein starkes Leistungspaket: Corporate-Treasury-Services wickelt sich dynamisch fort. EY bietet Ihnen umfassende und vorausschauende Lösungen. vielfältige Kompetenzen in einem leistungsfähigen Bündel, das Ihre Corporate Treasury für alle gaben und nächsten Schritte der Corporate Treasury klar Zu allen wesentlichen Themenstellungen der Treasury (Liquidität, Finanzierung, Risikomanagement, Treasury in dieser Broschüre. Ihr Corporate-Treasury-Services-Team Deutschland Dr. Steffen Kuhn Telefon +49 711 9881 14063 [email protected] Olaf Boelsems Telefon +49 40 36132 17715 [email protected] Thomas Schmidt Telefon +49 89 14331 13958 [email protected] Witold Kastigen Telefon +49 711 9881 14705 [email protected] Thomas Seitter Telefon +49 711 9881 13138 [email protected] Susanne Herrmann Telefon +49 711 9881 14596 [email protected] Schweiz Telefon +41 58 286 4159 [email protected] Telefon +41 58 286 3396 [email protected] Ihre Ansprechpartner in den Regionen West Dr. Henrik Pferdehirt Telefon +49 211 9352 12070 [email protected] Dr. Christoph Berentzen Telefon +49 211 9352 16901 [email protected] Mitte Ost Bayern Telefon +49 6196 996 24240 [email protected] Telefon +49 36 6589 23247 [email protected] Telefon +49 89 14331 25558 [email protected] Deutschland Christoph Hultsch Telefon +49 6196 996 26833 [email protected] Andreas C. Loetscher Telefon +49 89 14331 27636 [email protected] Österreich Wolfgang Tobisch Telefon +43 1 21170 1126 [email protected] Schweiz John Alton Telefon +41 58 286 4269 [email protected] Financial Services EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 99 EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory About EY EY is a global leader in assurance, tax, transaction and advisory services. the capital markets and in economies the world over. We develop outstanding leaders who team to deliver on our promises to all of our stakeholders. In so doing, we play a critical role in building a better working world for our people, for our clients and for our communities. EY refers to the global organization and may refer to one or more of the legal entity. Ernst & Young Global Limited, a UK company limited by guarantee, does not provide services to clients. For more information about our organization, please visit ey.com. All Rights Reserved. ED None In line with EY’s commitment to minimize its impact on the environment, this document has been printed on FSC® This material has been prepared for general informational purposes only and is not intended to be relied upon as accounting, tax, or other professional advice. Please refer to your advisors www.ey.com