Hedge Accounting nach IFRS 9

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Hedge Accounting
nach IFRS 9
Die neuen Regelungen und die damit
verbundenen Herausforderungen
Juni 2014
Ein starkes
Leistungspaket
Corporate-Treasury-Services
Impressum
Redaktion: Olaf Boelsems, Fabian Umseher, Solvy Weigert
Design und Layout: Sabine Reissner
Lektorat: Jutta Cram
Fotos: Thinkstock, Corbis
Adresse der Redaktion:
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anja Klöfkorn
Rothenbaumchaussee 78
20148 Hamburg, Deutschland
Telefon +49 40 36132 12335
Telefax +49 181 3943 12335
[email protected]
Ein Bündel attraktiver Verbesserungen
Liebe Leserin, lieber Leser,
Der neue Standard zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen lädt dazu ein, keiten geben Corporates aus unserer Sicht einen deutlichen Anreiz, IFRS 9 – ggf. nach Hierfür stehen wir Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!
Olaf Boelsems
Dr. Steffen Kuhn Inhalt
1 Einleitung Seite 5 2 Risikomanagement Seite 9
3 Gesicherte Grundgeschäfte Seite 13
4 Sicherungsinstrumente Seite 41
6 N
achfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Seite 57
7 Sonstige Änderungen Seite 73
8 Darstellung Seite 83
10 Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsregelungen Seite 93
Liste der Beispiele Seite 96
Corporate Treasury Solutions Breakfast Seite 98
Ansprechpartner Seite 99
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 |
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1 Einleitung
Am 19. November 2013 hat das International Accounting Standards Board (IASB) eine neue Version von IFRS 9 Finanzinstrumente
(Hedge Accounting und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39; IFRS 9 [2013]) veröffentlicht, mit der vor allem die neuen Rege
lungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen1 (hedge
accounting) in die bisherige Fassung eingefügt wurden. IFRS 9 macro hedge
accounting). Damit werden komplexe Risikomanagementpraktiken bezeichnet, die von Unternehmen wie z. B. Banken angewendet rungsmodell soll in einem gesonderten Standard veröffentlicht werden. Das Diskussionspapier zu diesem Thema wurde im April 2014 veröffentlicht.2
Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen besteht darin, nützliche Regelungsbereich
Beurteilung der
Wirksamkeit
von Sicherungsbeziehungen
Risikokomponenten
Informationen über die Risikomanagementaktivitäten von Unter
nehmen, bei denen Finanzinstrumente eingesetzt werden, bereit
zustellen. Damit soll sich künftig anhand der Rechnungslegung genauer ablesen lassen, welche Risikomanagementpolitik ein Unter
nehmen verfolgt und inwieweit die angewendeten Absicherungs
praktiken dazu beitragen, die Risiken des Unternehmens zu redu
zieren. Insbesondere soll ein besserer Zusammenhang zwischen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens, den Gründen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Abschluss des Unternehmens hergestellt werden. Die wichtigsten Änderungen bei der Bilanzierung von Sicherungs
beziehungen und deren Auswirkungen sind nachfolgend kurz zusammengefasst:
Überblick über die wichtigsten Änderungen
Die Beurteilung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung soll nur noch prospektiv vorgenommen werden Test ersetzt, der sich auf den wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie auf die Auswirkungen des Kreditrisikos auf diesen wirtschaftlichen Zusammenhang konzentriert.
Die Designation einzelner Risikokomponenten als gesichertes Grundgeschäft ist künftig zulässig. Dies gilt Kosten der
Absicherung
men und als Kosten der Absicherung bilanziert werden. other comprehensive income; OCI) erfasst werden und ähnlich der Vorgehensweise bei Transaktionskosten in die GuV umgegliedert werden (dies kann Basis Adjustments beinhalten).
Gruppen
von Posten
Künftig kommen mehr Gruppen von Posten für die Designation als gesichertes Grundgeschäft in Betracht. Dazu zählen die Designation von Teilen einer Gesamtposition (layer designations) sowie Nettopositionen.
mationen bereitstellen.
1 In dieser Publikation werden die Begriffe „Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen“ und „Sicherungsbilanzierung“ synonym verwendet.
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1
Einleitung
Mit dem neuen Modell zur Sicherungsbilanzierung soll ein besserer Zusammenhang
zwischen der Risikomanagementstrategie
des Unternehmens, den Gründen für
den Abschluss von Sicherungsgeschäften
und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen im Abschluss des Unternehmens hergestellt werden.
Erstmals haben auch Unternehmen
außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche einen hohen Anreiz, IFRS 9
vorzeitig anzuwenden.
in den Standard haben erstmals auch Unternehmen außerhalb zeitige Anwendung von IFRS 9 in Betracht zu ziehen. Für viele dieser Unternehmen dürfte die Neuregelung der Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung der wichtigste Aspekt bei der Reform der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sein. Insbesondere für Unternehmen außerhalb der Finanzdienstleistungsbranche besteht ein Anreiz, die aktuelle Fassung von IFRS 9 (2013) anzu
wenden, bevor das IASB seine Projektphase zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen abgeschlossen und die endgültige Fassung von IFRS 9 veröffentlicht hat. Die vorzeitige Anwendung Unternehmen, die neuen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung bereits anzuwenden, während die Anwendung der neuen Wert
minderungsvorschriften so lange hinausgezögert werden kann, 3
den IFRS 9 (2013) ersetzt hat, dürfen frühere Versionen4 von IFRS 9 nicht mehr vorzeitig angewendet werden, sofern das Unter
nach Veröffentlichung der vollständigen Version von IFRS 9 oder später anwendet. In der Europäischen Union ist die vorzeitige Anwendung gegebenenfalls an die Übernahme des neuen Standards Es wird erwartet, dass die Übernahme in europäisches Recht erst Hedging) erfolgt.
Um den Nutzen aus der Anwendung der neuen Vorschriften ein
zuschätzen, ist es notwendig, die derzeitig angewendeten Absiche
rungsaktivitäten und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zu überprüfen und zu analysieren. Diese Einschätzung umfasst sowohl operative Aspekte (z. B. die Beurteilung der Wirksamkeit einer Sicherungsbeziehung) als auch die Eignung bestimmter Posten) zur Designation in Sicherungsbeziehungen.
Sicherungs bilanzierung wurden jeweils 2009, 2010 und 2013 veröffentlicht.
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Für Finanzdienstleistungsunternehmen stellt sich die Situation komplexer dar: Die noch andauernden Projekte zur Bilanzierung Unsicherheit hinsichtlich der Auswirkungen des endgültigen Standards auf diese Unternehmen und der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Projekten.
Wir haben uns die neuen Regelungen näher angeschaut und einige der Vorteile, die sich voraussichtlich für berichtende Unter
nehmen ergeben, in den folgenden Abschnitten untersucht. Diese Publi kation richtet sich in erster Linie an Finanzabteilungen, dienstleistungsunternehmen.
Die wichtigsten Änderungen
der Vorschriften zur Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen in IFRS 9
Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
täten von Unternehmen im Ergebnis nicht angemessen abgebil
det werden. IFRS 9 zielt daher darauf ab, die Auswirkungen der von einem Unternehmen angewendeten Risikomanagementaktivitäten im Abschluss abzubilden. Dazu werden einige der willkürlichen Regelungen des IAS 39 durch stärker prinzipienbasierte Vorschrif
ten ersetzt und eine größere Bandbreite von Sicherungsinstru
menten und Grundgeschäften für das Hedge Accounting zugelas
sen. Generell dürfte dies zur Folge haben, dass künftig mehr Risikomanagementstrategien die Voraussetzungen für eine Bilan
zierung als Sicherungsbeziehung erfüllen.
Einige der grundlegenden Regelungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bleiben von den Vorschriften des IFRS 9 unberührt. Es wird weiterhin drei Arten von Sicherungsbeziehun
gen geben:
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (fair value hedge) 5
(
) Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (hedge of a net investment in a foreign
operation)
Auch die Regelungen zur Absicherung von Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb werden durch IFRS 9 nicht geändert. Solche Sicherungsbeziehungen sind nach wie vor auf ren. Allerdings wurden durch IFRS 9 einige Folgeänderungen an IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen
Geschäftsbetrieb erforderlich.
Ziel dieser Publikation ist es nicht, einen umfassenden Überblick zum Thema „Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen“ zu geben. Vielmehr sollen die Unterschiede zwischen den Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 und IFRS 9 herausgearbeitet werden.
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2 Risikomanagement
2.1 Zielsetzung der Bilanzierung von
Sicherungsbeziehungen
Jedes Unternehmen ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit bestimmten unternehmerischen Risiken ausgesetzt. Viele dieser Infolgedessen spiegelt der Abschluss die Risikomanagementmaß
nahmen des Unternehmens nicht unbedingt wider. Der Nutzen zulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Das IASB nahm dies als Ausgangspunkt für sein Projekt zur um
fassenden Überarbeitung der Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Das Ziel der in IFRS 9 enthaltenen Vor
mische Absicherung kann daher als Risikomanagementaktivität managements auch entsprechend im Abschluss abzubilden. Hierbei angepasst werden soll.
auf diese Risikomanagementaktivitäten kann zu Rechnungsle
gungsinkongruenzen führen, wenn die Gewinne oder Verluste aus Gewinne oder Verluste aus dem abgesicherten Risiko erfasst wer
den. Diese Inkongruenzen sollen mithilfe der Sicherungsbilanzie
rung verringert werden, indem entweder die Bewertung oder (im managementaktivitäten eines Unternehmens im Fokus hat und die Absicht widerspiegelt, die das Board mit den neuen Rech
nungslegungsvorschriften verfolgt. Dieses Ziel ist jedoch nicht vorrangig gegenüber den Vorschriften zur Sicherungsbilanzie
rung. Daher hat das Board darauf hingewiesen, dass eine Bilan
zierung als Sicherungsbeziehung nur dann zulässig ist, wenn alle neuen Kriterien für das Hedge Accounting vollumfänglich erfüllt werden (siehe hierzu auch unsere Erläuterungen in Kapitel 5).
sicherten Risikos oder die Bilanzierung des Sicherungsinstruments geändert wird.
inkongruenzen bereits durch die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IAS 39 beseitigt. Doch bleiben bestimmte Risikomanagementaktivitäten, die in der Praxis üblich sind, dabei unberücksichtigt. Des Weiteren sind einige der Vor
oder nicht länger für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung infrage kommen.
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2
Risikomanagement
Für die Entscheidung, ob die Vorschriften
für das Hedge Accounting weiterhin auf
eine bestimmte Sicherungsbeziehung
angewendet werden können, ist es wichtig,
den Unterschied zwischen der Risikomanagementstrategie und dem Risikomanagementziel zu verstehen.
2.2 Risikomanagementstrategie
vs. Risikomanagementziel
managementaktivitäten eines Unternehmens erfordert ein Ver
ständnis, um welche Art von Aktivitäten es sich hierbei handelt. IFRS 9 unterscheidet zwischen der Risikomanagementstrategie und der Risikomanagementzielsetzung:
Die Risikomanagementstrategie wird auf der höchsten Unter
nehmensebene festgelegt und bestimmt neben den Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist, ob und mithilfe welcher eine Risikomanagementstrategie beispielsweise Änderungen der eine bestimmte Zielspanne für das Verhältnis zwischen fester handelt es sich in der Regel um eine langfristig angelegte Strate
eventuelle Änderungen der Umstände angepasst werden kann.
Gemäß IFRS 9 wird die Risikomanagementstrategie normalerweise in einem allgemeinen Dokument beschrieben und innerhalb des Unternehmens in Form von detaillierteren Richtlinien an die jewei
ligen Unternehmensbereiche weitergegeben.
Finanzinstrumente: Angaben
adressaten ermöglichen sollen nachzuvollziehen, welche Risiko
managementaktivitäten das Unternehmen anwendet und wie sich diese auf den Abschluss des Unternehmens auswirken (siehe auch unsere Ausführungen in Kapitel 9.1).
Das Risikomanagementziel
instrument designiert ist, um ein bestimmtes Grundgeschäft abzusichern. So würde anhand des Risikomanagementziels bei
spielsweise bestimmt, auf welche Weise ein Zinsswap einge
setzt wird, um eine festverzinsliche Verbindlichkeit in eine vari
abel verzins liche Verbindlichkeit umzuwandeln. Daher würde eine Risikomanagementstrategie in der Regel in eine Vielzahl von Risikomanagementzielen münden.
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Unsere Sichtweise
Kleine und mittlere Unternehmen, die nur in begrenztem Umfang Risikomanagementmaßnahmen unter Ver
wendung von Finanzinstrumenten durchführen, verfügen möglicherweise über keine formelle, schriftlich entsprechenden Vermerk in ihrer Dokumentation der Sicherungsbeziehungen auf ein solches Strategiepapier hinzuweisen, sondern müssen ihre Risikomanagementstrategie stattdessen direkt in der Dokumentation erläutern. Darüber hinaus sind im Abschluss Angaben zur Risikomanagementstrategie zu machen, und zwar unabhängig davon, ob ein Unternehmen eine formelle schriftliche Richtlinie zur Dokumentation seiner Risiko
managementaktivitäten nutzt oder nicht.
managementstrategie und zielsetzung:
Beispiel 1:
Risikomanagementstrategien, die mit einem Risikomanagementziel verknüpft sind
Risikomanagementstrategie
Risikomanagementziel
Der variabel verzinsliche Anteil der Finanzschulden Designation eines Zinsswaps zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts einer festverzinslichen Ver
Währungsrisiken sind über einen Zeitraum von Designation eines Devisenterminkontrakts zur Absiche
erwarteten Umsatzerlöse in USD abzusichern.
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen der Risikomanagement
strategie und dem Risikomanagementziel zu verstehen, da eine nahme, die nicht mit einer entsprechenden Änderung des Risiko
managementziels einhergeht, die Fähigkeit des Unternehmens, sen kann. Dies wird in Kapitel 6.3 näher erläutert.
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3 Gesicherte Grundgeschäfte
3.1 Allgemeine Vorschriften
Die Vorschriften bezüglich zulässiger Grundgeschäfte wurden unverändert aus IAS 39 übernommen. Zu den zulässigen Grund
geschäften zählen:
aktivitäten die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllen, sind allesamt auf das übergeordnete Ziel des Projekts zur Sicherungsbilanzierung zurückzuführen, unter dem das Risiko
management eines Unternehmens mit der bilanziellen Abbildung stärker in Einklang gebracht werden soll.
bilanzierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten
)
mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Transaktionen (forecast transactions) oder
Nettoinvestitionen in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (net investments in a foreign operation)
Bei den vorgenannten Grundgeschäften kann es sich sowohl um einzelne Posten als auch um Gruppen von Posten (sog. Portfolios) handeln, sofern die diesbezüglichen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe hierzu auch unsere Ausführungen in Kapitel 3.6).
Der restliche Teil dieses Kapitels befasst sich mit der Frage, was sich bei der Designation von Grundgeschäften im Vergleich zu IAS 39 geändert hat.
3.2 Absicherung von Risiken, die sich auf
das sonstige Ergebnis (OCI) auswirken
Lediglich Absicherungen von Risiken, die sich in der GuV nieder
schlagen könnten, erfüllen die Voraussetzungen zur Sicherungs
bilanzierung. Die einzige zulässige Ausnahme von dieser Regelung instrumente, die gemäß dem in IFRS 9 gewährten Wahlrecht Für die Sicherungsbilanzierung kommen lediglich Vermögenswerte, aktionen mit externen Parteien infrage. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt die Absicherung des Währungsrisikos eines kon
zerninternen monetären Postens dar, sofern das abgesicherte Anwendung dieses Wahlrechts werden auch bei Abgang der Eigenkapitalinstrumente Gewinne oder Verluste, die zuvor im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst wurden, nicht in die GuV umgegliedert (sog. Recyclingverbot).
Weiteren würde auch das Währungsrisiko einer mit hoher Wahr
scheinlichkeit eintretenden künftigen konzerninternen Transaktion die Voraussetzungen für eine Designation als gesichertes Grund
geschäft erfüllen, wenn sich die betreffende Transaktion auf den Auch die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungs
instruments sowie eine etwaige Ineffektivität werden bei solchen Sicherungsbeziehungen im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen, wobei gleichermaßen das oben beschriebene Recyclingverbot unverändert aus IAS 39 übernommen.
geschäft weiterhin zuverlässig bewertbar sein und eine erwartete Transaktion eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit aufweisen. Änderungen gegenüber IAS 39 ergeben sich jedoch im Rahmen der Designation in einer Sicherungsbeziehung. Dies gilt insbesondere für die Designation von Risikokomponenten und Komponenten von Nominalbeträgen sowie von aggregierten Risikopositionen und Gruppen von Posten (sog. Portfolios). Diese Änderungen, die EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 13
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Gesicherte Grundgeschäfte
Eine aggregierte Risikoposition ist eine
Kombination aus einem Risiko, das
als gesichertes Grundgeschäft infrage
kommen könnte, und einem Derivat.
3.3 Aggregierte Risikopositionen
dere Rohstoffe), die sie mehreren Risikoarten aussetzen. Dabei wird nicht immer jedes einzelne Risiko für denselben Zeitraum abgesichert. Dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels veranschaulichen:
Beispiel 2:
Aggregierte Risikoposition – Erwerb von Kupfer in
Fremdwährung
Ein Unternehmen, das Elektrokabel herstellt, plant, in zwölf darstellt und starken Schwankungen unterliegt. Das Unterneh
men ist zwei Hauptrisiken ausgesetzt: dem Preisrisiko für Kupfer und dem Währungsrisiko.
Das Unternehmen beschließt zunächst, das sich aus Schwankun
terminkontrakts abzusichern. Dadurch kann das Unternehmen das Kupfer jetzt zu einem festen Preis in fremder Währung erwerben, ist aber nach wie vor dem Währungsrisiko ausgesetzt.6
rungsrisiko abzusichern, indem es ein Devisentermingeschäft ten abschließt. Auf diese Weise sichert das Unternehmen die aggregierte Risikoposition ab, die sich aus dem ursprünglichen Risiko der Kupferpreisschwankungen und dem Kupfertermin
kontrakt zusammensetzt.
Gemäß IAS 39 dürfen Derivate nicht als Teil eines gesicherten Grundgeschäfts im Rahmen der Sicherungsbilanzierung designiert werden. Bei Anwendung der derzeit geltenden Regelungen des IAS 39 auf das in Beispiel 2 beschriebene Szenario stünden dem Verfügung:
6 Im vorliegenden Beispiel wird unterstellt, dass kein „Basisrisiko“ zwischen dem Risiko von Schwankungen des Kupferpreises bei dem geplanten Kauf von Kupfer und dem Terminkontrakt, z. B. aufgrund der Qualität und des Lieferorts, besteht.
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Beendigung der ersten Sicherungsbeziehung (d. h. der Absiche
rung des Risikos von Schwankungen des Kupferpreises) und Neudesignation einer zweiten Sicherungsbeziehung, bei der der Kupferterminkontrakt und der Devisenterminkontrakt zusam
men das Sicherungsinstrument bilden. Dies dürfte zu einer gewis
sen Ineffektivität der Sicherungsbeziehung führen, da der bei
zulegende Zeitwert des Kupferterminkontrakts bei Designation der zweiten Sicherungsbeziehung nicht null betragen würde.
Fortführung der Sicherungsbeziehung für das Kupferpreisrisiko und Designation des Devisenterminkontrakts in einer zweiten Sicherungsbeziehung als Absicherung der Schwankungen des auf USD lautenden Kupferpreises. Selbst wenn die übrigen Regelungen des IAS 39 erfüllt werden könnten, bedeutet dies, dass sich der Umfang des gesicherten Grundgeschäfts laufend ändert, da der variable Kupferpreis gegen das Währungsrisiko abgesichert wird, was sich auf die Wirksamkeit der Sicherungs
beziehung auswirken dürfte. IFRS 9 erweitert die Bandbreite zulässiger Grundgeschäfte um aggregierte Risikopositionen, die sich aus einem Risiko, das als gesichertes Grundgeschäft infrage käme, und einem Derivat zusammensetzen.
Infolgedessen könnte das Unternehmen in dem in Beispiel 2 dar
instrument in einem Cash Flow Hedge designieren, im Rahmen dessen die Kombination aus dem ursprünglichen Risiko und dem Kupferterminkontrakt (d. h. die aggregierte Risikoposition) das Grundgeschäft darstellt, ohne dass sich dies auf die erste Sicherungsbeziehung auswirkt. Anders ausgedrückt: Es wäre nicht länger notwendig, die erste Sicherungsbeziehung zu been
den und eine neue Sicherungsbeziehung zu designieren.
erfasst und der Zinsswap würde separat in der Bilanz ausgewiesen. Dem Unternehmen wäre es nicht gestattet, den Zinsswap und das Darlehen (also die aggregierte Risikoposition) zusammen in einem Posten auszuweisen (also so, als ob es sich um ein einziges festverzinsliches Darlehen handelte).
Bei der Beurteilung der Wirksamkeit und der Ermittlung der Ineffek
tivität der Absicherung einer aggregierten Risikoposition ist jedoch der kombinierte Effekt der Posten, die zusammen die aggregierte Risikoposition bilden, zu berücksichtigen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Bedingungen des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments in der ersten Sicherungsbeziehung nicht genau übereinstimmen, d. h. wenn ein Basisrisiko besteht. Eine etwaige Ineffektivität der Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene würde automatisch auch zu einer Ineffektivität der Siche
rungsbeziehung auf der zweiten Ebene führen.
Ein Basisrisiko im Zusammenhang mit der Sicherungsbilanzie
rung bezeichnet jegliche Abweichung hinsichtlich der Bezugsbasis zwischen dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft. Das Basisrisiko hat in der Regel einen bestimmten Grad an Ineffek
tivität zur Folge. Beispielsweise ist zu erwarten, dass die Absiche
rung eines Kaufs von Baumwolle in Indien mittels eines an der gewissen Ineffektivität führen wird, da die zugrunde liegenden Preise für das gesicherte Grundgeschäft und das Sicherungsinstru
ment voneinander abweichen.
Die einzelnen Komponenten der aggregierten Risikoposition werden separat unter Anwendung der allgemeinen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfasst (d. h., die Bilanzierungseinheit [unit of account] ändert sich nicht; die aggregierte Risikoposition wird nicht als „synthetischer“ Einzel
posten bilanziert). Wenn ein Unternehmen eine Kombination aus einem variabel verzinslichen Darlehen und einem Zinsswap mit das Darlehen weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 15
3
Gesicherte Grundgeschäfte
IFRS 9 erweitert die Bandbreite
zulässiger Grundgeschäfte um
aggregierte Risikopositionen. Mit
dieser Erweiterung geht jedoch
eine zunehmende Komplexität
im Rahmen der diesbezüglichen
bilanziellen Erfassung einher.
leitlinien von IFRS 9 entnommen sind, sollen helfen, das Absicherungskonzept für eine aggregierte Risikoposition näher zu erläutern:
Beispiel 3:
Festverzinsliches Darlehen in Fremdwährung – Cash Flow
Hedge einer aggregierten Risikoposition
Ein Unternehmen hat ein festverzinsliches Darlehen in Fremd
risiko sowie dem Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Änderungen der Zinssätze. Das Unter
nehmen beschließt, das Darlehen unter Verwendung eines kom
rung lautendes Darlehen zu variablen Zinssätzen umzuwandeln. Der Swap wird in einem Fair Value Hedge als Sicherungsinstru
ment designiert (Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene). Dadurch hat das Unternehmen sowohl das Währungsrisiko als auch das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeit
werts aufgrund von Änderungen der Zinssätze beseitigt. Es ist jedoch jetzt variablen Zinszahlungen in der funktionalen Währung ausgesetzt.
Später entscheidet das Unternehmen, die Höhe der Zinszahlun
in seiner funktionalen Währung abschließt. Auf diese Weise sichert es die aggregierte Risikoposition ab, die sich aus dem swap zusammensetzt. Der Zinsswap wird in einem Cash Flow Hedge als Sicherungsinstrument designiert (Sicherungsbezie
hung auf der zweiten Ebene).
Das Konzept für die Absicherung aggregierter Risiken ist an sich unkompliziert. Die Bilanzierung für derartige Sicherungsbezie
bunden. Die Rechnungslegungsmechanismen werden im Einzel
nen in den erläuternden Beispielen der Tz. IE7–IE39 zu den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 beschrieben. In dem in Bei
spiel 4 dargestellten Szenario, bei dem ein Unternehmen seine Zahlungsströme in einer Sicherungsbeziehung auf der ersten 16
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Beispiel 4:
Variabel verzinsliches Darlehen in Fremdwährung –
Fair Value Hedge einer aggregierten Risikoposition
Wie in den erläuternden Beispielen zu den Anwendungsleitlinien beschrieben, wird die Anwendung der Vorschriften zur Siche
rungsbilanzierung auf aggregierte Risikopositionen sogar noch besondere in der Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene, ein Basisrisiko besteht.
Ein Unternehmen hat ein variabel verzinsliches Darlehen in Fremd
von Änderungen der Zinssätze. Das Unternehmen beschließt, rungsswaps in ein auf seine funktionale Währung lautendes Darlehen zu festen Zinssätzen umzuwandeln. Der Swap wird in einem Cash Flow Hedge als Sicherungsinstrument designiert (Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene). Dadurch hat das Unternehmen sowohl das Währungsrisiko als auch das Risiko Zinssätze beseitigt. Es ist jedoch jetzt dem Risiko von Schwan
kungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Änderungen der Zinsstrukturkurve in funktionaler Währung ausgesetzt.
Später entscheidet das Unternehmen, dieses Risiko in Bezug auf den beizulegenden Zeitwert abzusichern, und schließt zu die
Auszahlungen in seiner funktionalen Währung ab. Auf diese Weise sichert es die aggregierte Risikoposition ab, die sich aus rungsswap zusammensetzt. Der Zinsswap wird in einem Fair beziehung auf der zweiten Ebene).
Ebene abgesichert hat, die anschließend in einem Fair Value Währungsswap zwar als Sicherungsinstrument und zugleich als Teil des Grundgeschäfts, allerdings in verschiedenen Sicherungs
beziehungen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts die
ses kombinierten Swaps werden im sonstigen Ergebnis (OCI) er
beziehung auf der zweiten Ebene designierten Zins swaps aus
gleichen. Dazu ist es notwendig, die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Beträge in die GuV umzugliedern (sofern sie sich auf die Sicherungsbeziehung auf der zweiten Ebene beziehen), um den Ausgleich innerhalb der Sicherungsbeziehung zur Ab sicherung des beizulegenden Zeitwerts herbeizuführen. position. Dies wäre beispielsweise hilfreich im Fall einer Absiche
rung des aus einer erwarteten Fremdwährungsverbindlichkeit resultierenden Zinsrisikos („antizipatives Hedging“). Beispiel 5:
Aggregierte Risikoposition – Absicherung des aus einer
erwarteten Fremdwährungsverbindlichkeit resultierenden
Zinsrisikos
hoher Wahrscheinlichkeit einen auf eine Fremdwährung lautenden festverzinslichen Schuldtitel emittiert. Für den Zeitpunkt der Emission ist außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, swap abschließen wird, durch den der auf eine Fremdwährung lautende festverzinsliche Schuldtitel in einen auf die funktionale Währung des Unternehmens lautenden variabel verzinslichen Schuldtitel umgewandelt wird. Die Kombination aus der erwarte
Währungsswaps stellt eine erwartete Emission eines auf die funktionale Währung des Unternehmens lautenden variabel verzinslichen Schuldtitels dar.
Das Unternehmen beabsichtigt, sich gegen Erhöhungen des vari
ablen Zinssatzes in funktionaler Währung, die in dem Zeitraum Laufzeit des Schuldtitels eintreten könnten, abzusichern. Zu diesem Zweck schließt es ein Termingeschäft auf den Abschluss lungen ab. Es designiert den Zinsswap als Sicherungsinstrument in einem Cash Flow Hedge zur Absicherung der erwarteten aggregierten Risikoposition.
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3
Gesicherte Grundgeschäfte
Gemäß IFRS 9 ist es Unternehmen nunmehr
gestattet, eine Risikokomponente eines
nichtfinanziellen Postens als Grundgeschäft
in einer Sicherungsbeziehung zu designieren, vorausgesetzt, diese Risikokomponente
ist eigenständig identifizierbar und zuverlässig bewertbar.
selbst eine Sicherungsbeziehung (auf der ersten Ebene) dar. Gemäß IFRS 9 müsste lediglich die Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllen. Die Anwendung der Vorschriften zur Sicherungsbilanzie
rung für die Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene ist nicht im Rahmen einer Sicherungsbeziehung designieren zu können. Die Anwendung der Sicherungsbilanzierung auf die aggregierte Risikoposition ist jedoch komplizierter, wenn sie nicht auch auf die Sicherungsbeziehung auf der ersten Ebene angewendet wird.
3.4 Risikokomponenten
3.4.1 Allgemeine Vorschriften
Anstatt die gesamten Änderungen der beizulegenden Zeitwerte sichern. Denn die Absicherung aller Risiken ist meist ökonomisch nicht sinnvoll und somit nicht wünschenswert oder auch nicht mög
lich (z. B. aufgrund fehlender geeigneter Sicherungsinstrumente).
verbundenen Risiken entweder in ihrer Gesamtheit oder nur hin
geschäft designiert werden. Diese Beschränkung gilt allerdings weise im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen besondere jene, die von Unternehmen außerhalb der Finanzdienst
leistungsbranche durchgeführt werden, nicht die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 erfüllen oder, sofern doch, eine etwaige Ineffektivität der Sicherungsbeziehung künst
lich überbewertet wird.
Die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 gestatten es hung zu designieren, vorausgesetzt, diese Risikokomponente ist dessen dürften in Zukunft deutlich mehr allgemeine Risikomanage
mentstrategien die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzie
rung erfüllen. Künftig wäre daher zum einen die Volatilität in der 18
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GuV durch zusätzliche Sicherungsbilanzierungen stark reduzier
bar und zum anderen würden weniger Ineffektivitäten in der GuV erfasst werden.
Eine Risikokomponente kann entweder vertraglich festgelegt sein oder sich implizit auf den beizulegenden Zeitwert bzw. auf die auswirken. Allein die Tatsache, dass ein physischer Bestandteil eines gesamten Postens vorliegt, bedeutet jedoch nicht zwangs
komponente für die Zwecke der Sicherungsbilanzierung erfüllt. Das Vorliegen eines physischen Bestandteils ist weder erforder
lich noch allein ausreichend, um die Voraussetzungen für Risiko
komponenten, die als zulässiges Grundgeschäft infrage kommen, teil jedoch helfen, diese Voraussetzungen zu erfüllen (siehe hierzu auch unsere Erläuterungen in Kapitel 3.4.3). Ein Beispiel hierfür ist der Rohstoff Kautschuk: Nur weil Kautschuk eine physischer Bestandteil von Autoreifen ist, bedeutet dies nicht, dass ein Unternehmen Kautschuk automatisch als Risikokomponente gebühren gekoppelt, die eine Indexierung an den Preis für Diesel einschließen.
In jedem der vorgenannten Fälle wird angenommen, dass die Preis
bildungskomponente keine Separierung als eingebettetes Derivat erfordert. Eine Risikokomponente, die vertraglich festgelegt wurde, werden. Ferner würde sich die in einer Preisformel enthaltene Risikokomponente normalerweise auf beobachtbare Daten wie einen veröffentlichten Preisindex beziehen. Daher würde die Risikokomponente auch als zuverlässig bewertbar betrachtet Vorschrift befolgen (siehe hierzu auch unsere Ausführungen in Kapitel 3.4.5).
fen designieren kann, da der Preis von Reifen womöglich nur indirekt an den Preis von Kautschuk gekoppelt ist. In diesem Fall müsste die Preisstruktur des gesamten Autoreifens näher analysiert werden.
3.4.2 Vertraglich festgelegte Risikokomponenten
die den vertraglich vereinbarten Preis mittels einer speziellen Formel an den Benchmarkpreis eines Rohstoffs koppeln. Beispiele für vertraglich festgelegte Risikokomponenten sind die jeweili
Verträgen:
markpreis für leichtes Öl und teilweise an einen Benchmark
preis für schweres Öl gekoppelt.
Der Preis für Elektrizität ist vertraglich teilweise an einen Benchmarkpreis für Kohle und teilweise an die Netzentgelte, markpreis für Kupfer und teilweise an ein variables Entgelt auf der Basis der Energiekosten gekoppelt.
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3
Gesicherte Grundgeschäfte
Beispiel 6:
Absicherung einer vertraglich festgelegten Risikokomponente – Koppelung eines
Kohleliefervertrags an den Benchmarkpreis für Kohle sowie den Baltic Dry Index
Ein Unternehmen erwirbt von seinem Lieferanten Kohle. Der Kaufvertrag sieht die Zahlung markpreis basiert auf Terminkontrakten für Kohle, die vom Kohleterminal in Newcastle, Australien, verschifft wird. Darüber hinaus hat das Unternehmen eine Logistikgebühr zu entrichten, die an den Baltic Dry Index gebunden ist, der bei Lieferungen nach Übersee destabnahmemenge vereinbart.
Das Unternehmen beabsichtigt, sich gegen Preisänderungen, die auf den Benchmarkpreis für Kohle zurückzuführen sind, abzusichern, verzichtet jedoch darauf, Änderungen der Logistikgebühr aufgrund der Bindung des Kohlepreises an den Baltic Dry Index abzusichern. Daher schließt das Unternehmen Terminkontrakte auf Kohle aus Newcastle ab, in deren Rahmen es Kohle für die betreffenden Liefermonate erwirbt. Das Unternehmen designiert die Terminkontrakte für jeden einzelnen Liefermonat als Sicherungsinstrument in einem Cash Flow Hedge für die auf dem Benchmarkpreis für Kohle basierenden Preiskomponente der zukünftigen Kohlekäufe im Rahmen des vereinbarten Liefervertrags.
berechnungsformel vertraglich festgelegt. Das bedeutet, dass die Risikokomponente als welcher Teil der Änderung des in seinem Kaufvertrag vereinbarten zukünftigen Preises für die Kohle auf Änderungen des entsprechenden Benchmarkpreises und welcher Teil auf Änderungen des Baltic Dry Index zurückzuführen ist. Die Risikokomponente kann auch zu
verlässig bewertet werden, indem der am Terminmarkt für die betreffenden Liefermonate notierte Preis als Input für die Berechnung des Barwerts der kumulativen Änderung der lediglich sein Risiko in Bezug auf transportkostenbedingte Schwankungen des Kohlepreises abzusichern. Beispielsweise könnte es Termingeschäfte auf Frachtraten, sog. Forward Freight Agreements, abschließen und diese als Sicherungsinstrumente designieren, wobei das gesicherte Grundgeschäft lediglich die Schwankungen des im Kaufvertrag vereinbarten Kohlepreises darstellt, die auf die Koppelung an den Baltic Dry Index zurückzuführen sind.
3.4.3 Nicht vertraglich festgelegte Risikokomponenten
Die unterschiedlichen Preisbildungskomponenten – und somit die sächlich gehen wir davon aus, dass die meisten Risikokomponen
festgelegt sind. Zwar lässt sich sicherlich einfacher feststellen, 20
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zuverlässig bewertbar ist, wenn sie vertraglich festgelegt wird, doch besagt IFRS 9 eindeutig, dass eine Komponente nicht notwen
setzungen für die Sicherungsbilanzierung (siehe oben) zu erfüllen. Die Beurteilung, ob eine Risikokomponente die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllt (d. h. ob sie eigenständig ken) bezieht (beziehen) und in welcher das Sicherungsgeschäft abgeschlossen wird“, vorzunehmen.
Unsere Sichtweise
Beispiel 7:
Absicherung einer nicht vertraglich festgelegten Risikokomponente – Kaffeekäufe mit einer Risikokomponente in
Form eines Benchmarkpreises
Ein Unternehmen erwirbt von seinem Kaffeelieferanten eine bestimmte Kaffeequalität einer bestimmten Herkunft. Der Ver
trag sieht die Zahlung eines variablen Preises vor, der an den Benchmarkpreis für Kaffee gekoppelt ist. Der Preis entspricht benen Kaffee und dem Kaffee, welcher der Benchmark zugrunde liegt, widerspiegelt, zuzüglich einer variablen Logistikgebühr, die für die Dauer der laufenden Ernteperiode festgelegt. Diese Art schwankungen, denen ein Unternehmen ausgesetzt ist, auf periode fallen, nicht verfügbar.
widerspiegeln, durch die z. B. ein Benchmarkzinssatz, der den lieferungen und berücksichtigt dabei, wie der Preis für die tatsäch
lichen Kaffeelieferungen, die es erhält, ermittelt wird. Es kann für jede Ernteperiode ähnliche Lieferverträge abschließen, sobald bekannt ist, welche Sorte für den jeweiligen Einkauf relevant ist, mens repräsentieren.
Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Unternehmen Waren von seinem Lieferanten kauft, deren Preis auf einem Benchmarkpreis zuzüg
lich weiterer Aufschläge, wie in dem Beispiel in Kapitel 3.4.2 aufgeführt, basiert. Selbst wenn die Preisgestaltung im Rahmen einer solchen Liefervereinbarung nicht auf einer allgemeinen das Risiko dieses Unternehmens gegenüber den Schwankun
teilung ist im Fall von vertraglich festgelegten Risikokompo
nenten normalerweise unkompliziert. Dies kann auch für die Käufen auch die im Liefervertrag enthaltenen Informationen zur Weise kann das Unternehmen zu dem Schluss kommen, dass es grund von Änderungen des Benchmarkpreises für Kaffee um eine Risikokomponente handelt, die in Bezug auf Kaffeekäufe, die in der laufenden Ernteperiode im Rahmen des Liefervertrags, der einen variablen Preis vorsieht, getätigt werden, sowie in Bezug auf erwartete Kaffeekäufe, die in die folgende Ernteperiode fallen, diesem Fall könnte das Unternehmen Termingeschäfte auf Kaffee Risikokomponenten, z. B. Risikokomponenten von künftigen Transaktionen, ein relevanter Faktor sein.
Das folgende Beispiel, das den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 entnommen ist, veranschaulicht, wie sich beurteilen lässt, ob eine aufgrund von Änderungen des Benchmarkpreises für Kaffee abzu
sichern, und diese Risikokomponente als Grundgeschäft designie
ren. Dies bedeutet, dass Änderungen des Kaffeepreises aufgrund der variablen Logistikgebühr sowie zukünftige Änderungen der geln, nicht Teil der Sicherungsbeziehung wären.
lässig bewertbar“ betrachtet werden kann.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 21
3
Gesicherte Grundgeschäfte
Die Beurteilung, ob eine Risikokomponente
eigenständig identifizierbar und zuverlässig bewertbar ist, ist „im Kontext der jeweiligen Marktstruktur, auf die sich das Risiko
(die Risiken) bezieht (beziehen) und in
welcher das Sicherungsgeschäft abgeschlossen wird“, vorzunehmen.
Für Finanzinstrumente bietet IFRS 9 die Möglichkeit, eine nicht vertraglich festgelegte
Inflationskomponente als abgesicherte Risikokomponente zu designieren – jedoch nur
unter bestimmten Bedingungen. Im Fall von
Nicht-Finanzinstrumenten kann die Inflationsrisikokomponente als Grundgeschäft
in einer Sicherungsbeziehung designiert
werden, sofern sie eigenständig identifizierbar und verlässlich bewertbar ist.
Die Beurteilung, ob eine Risikokomponente die Voraussetzungen für die Sicherungsbilanzierung erfüllt, basiert im Wesentlichen auf der Prüfung, ob unterschiedliche Preisfaktoren vorliegen, die den Posten in seiner Gesamtheit (d. h. seinen Wert oder seine Diese Beurteilung müsste sich in jedem Fall auf relevante Fakten und Umstände stützen.
struktur beurteilt werden könnte, um zu dem Schluss zu gelangen, dass Rohöl in einer bestimmten Situation eine zulässige Risiko
komponente von Kerosin ist. Rohöl ist ein physischer Bestandteil des gängigsten Produktionsverfahrens für Kerosin und der Kero
sinpreis ist stark von der Entwicklung des Rohölpreises abhängig.
Darüber hinaus ist Rohöl auch ein wichtiger Grundstoff bei der Produktion von Kunststoffen. Der Herstellungsprozess ist jedoch kompliziert und besteht aus mehreren Schritten. Er beginnt mit der Destillation des Rohöls in einzelne sog. Fraktionen, von denen nur Naphtha für die Kunststoffherstellung verwendet wird. Das Naphtha wird anschließend einer Reihe weiterer Verfahren unterzogen, bevor es schließlich zu den unterschiedlichen Kunst
stoffarten verarbeitet wird.
Allgemein lässt sich sagen: Je weiter der Produktionsprozess fort
wesentlichen physischen Bestandteil in einem Produktionsprozess darstellt, hat nicht automatisch zur Folge, dass der Preis des Rohölpreises den Einzelhandelspreis von Kunststoffspielzeug kaum sich solche Änderungen langfristig durchaus zu einem gewissen liches Beispiel ist der Preis für Nudeln im Lebensmitteleinzelhan
reagiert. Der Einzelhandelspreis für Nudeln wird jedoch nicht unmittelbar und auf eine bestimmte erkennbare Weise durch Ände
gere Perioden stabil, auch wenn der Weizenpreis schwankt. 22
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Wenn die Einzelhandelspreise für Nudeln regelmäßig so ange
passt werden, dass sich darin tendenziell auch Änderungen des Weizenpreises widerspiegeln, so reicht dies nicht aus, um Beispiel 8:
Schuldinstrumenten
nente zu schließen.
Unsere Sichtweise
ten als zulässiges Grundgeschäft zu designieren, eröffnet Transaktionen verantwortlich sind), die fundierte Kenntnisse Schuldinstruments absichern. Das Schuldinstrument wird in einer Anleihen in großer Anzahl aktiv gehandelt werden. Anhand des Volumens, der Liquidität und der Laufzeitstruktur dieser Anleihen kann eine Realzinskurve errechnet werden. Dies macht deutlich, bare und zuverlässig bewertbare Risikokomponente betrachtet werden kann. nicht als abgesicherte Risikokomponente designiert werden, wenn ponenten von Finanzinstrumenten als Grundgeschäft zu designie
ren, begrenzt. IFRS 9 enthält keine Vorgaben dazu, ob die Beur
als abgesicherte Risikokomponente ausnahmslos nicht vor.
zulässige Risikokomponente zu sein, erfüllt, auf der Basis der Währung oder des Landes oder von beidem vorzunehmen ist. Dies ist vor allem für solche Länder von besonderer Bedeutung, die zusammen mit anderen Ländern eine Währungsunion bilden, Für Finanzinstrumente führt IFRS 9 eine widerlegbare Vermutung lich festgelegt wurde. Das bedeutet, dass es unter bestimmten Umständen, auch im Fall einer nicht vorhandenen vertraglichen der Eurozone). Für gewöhnlich wird sich jedoch die relevante Ähnlich wie bei anderen nicht vertraglich festgelegten Risiko
risiko eine zulässige Risikokomponente eines Finanzinstruments struktur und aller damit verbundenen relevanten Fakten und Um
Schuldtitel).
Das folgende Beispiel, das den Anwendungsleitlinien von IFRS 9 entnommen ist, beschreibt eine Situation, in der die Vermutung, tig wie jedes andere Teilrisiko als Risikokomponente infrage kom
men (siehe hierzu auch unsere Erläuterungen in Kapitel 3.4.2 und 3.4.3; d. h., die in diesem Kapitel beschriebene widerlegbare Vermutung bezieht sich ausschließlich auf Finanzinstrumente). nente gemäß IFRS 9 normalerweise ein zulässiges Grundge
ments geeignet ist, widerlegt werden kann.
index gekoppelten Preisformel), wohingegen dies gemäß IAS 39 nicht der Fall wäre.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 23
3
Gesicherte Grundgeschäfte
3.4.5 Die „Sub-LIBOR-Vorschrift“
sätzen aufzunehmen, die unter einem Benchmarkzinssatz liegen komponente ist jedoch weder gemäß IFRS 9 noch gemäß IAS 39 zulässig (d. h. LIBOR ohne Spread), da eine Risikokomponente Der Grund für die Einschränkung ist, dass die vertraglich verein
lehen beispielsweise ein Zinssatz in Höhe des LIBOR minus 15 Bp. vereinbart, so würde sich bei einem Rückgang des Benchmark
ringerung des Benchmarkzinssatzes nicht im Grundgeschäft wider
dem gesicherten Grundgeschäft zur Folge. Daher muss jede desig
dem gesamten Posten sein oder diesen entsprechen.
In dem oben beschriebenen Szenario, in dem ein Zinssatz in Höhe des LIBOR minus 15 Bp. vereinbart wurde, könnte das Unterneh
ten Verbindlichkeit (oder eines Teils davon), die auf Änderungen des LIBOR zurückzuführen sind, als Grundgeschäft designieren. in Fällen, in denen die Forwardkurve für einen Teil des restlichen abgesicherten Zeitraums unter 15 Bp. liegt, zu einer gewissen geringeren Schwankungen aufgrund von Änderungen der Zins
sätze unterliegen werden als ein Swap ohne einen solchen bei denen der vertraglich vereinbarte Preis an einen Benchmark
preis abzüglich eines Spreads gebunden ist. Dies lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen, das den Anwendungs
leitlinien von IFRS 9 entnommen ist.
24
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Beispiel 9:
Sub-LIBOR-Vorschrift – Verkauf von Rohöl zu einem Preis
unter dem Benchmarkpreis
Als Beispiel sei angenommen, dass ein Unternehmen einen lang
fristigen Vertrag über den Verkauf von Rohöl einer bestimmten Qualität an einen bestimmten Lieferort abgeschlossen hat. Der Vertrag enthält eine Klausel, die als Preis je Barrel den Preis für destens jedoch 30 USD festlegt. Das Unternehmen beabsichtigt, managementaktivitäten eingesetzt. Beispiele hierfür sind:
ein Teil eines monetären Transaktionsvolumens, z. B. die ersten innerhalb eines festgelegten Zeitraums
ein Teil eines physischen Volumens, z. B. der Bottom Layer von 50 Tonnen Kohlevorräten an einem bestimmten Standort
volumens, z. B. der Verkauf der ersten 15.000 Einheiten eines bestimmten Produkts im Januar 2015
Wie bereits oben erläutert, kann das Unternehmen keine voll
geschäfts, z. B. der Top Layer eines festverzinslichen Schuldtitels designieren.
preises zurückzuführen sind, designieren. In diesem Fall würden ben, sofern der Terminpreis für den restlichen abgesicherten Zeitraum nicht unter 40 USD fällt.
3.5 Komponenten von Nominalbeträgen
Eine Komponente eines Nominalbetrags ist ein festgelegter Umfang des Betrags eines Postens. Dies könnte ein bestimmter prozentualer Anteil einer Gesamtposition (proportion; z. B. oder eine Tranchenkomponente (layer component; z. B. der Zeitwert zurückgezahlt werden kann
3.5.2 Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IAS 39
IAS 39 gestattet im Rahmen eines Cash Flow Hedge die Designa
tion von nominalen Komponenten für eine Gruppe erwarteter eines bestimmten Produkts im obigen Beispiel. Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Unsicherheiten in Bezug auf bestehen können und dass dieser Unsicherheitsfaktor nicht Teil der Sicherungsbeziehung ist.
Für Fair Value Hedges ist die Designation von Tranchenkompo
nenten als gesichertes Grundgeschäft dagegen bisher nicht ge
stattet. Daher müssen Unternehmen, die unter IAS 39 einen Teil eines Portfolios in einem Fair Value Hedge absichern wollen, be
schließlich diese Posten designieren) oder einen bestimmten pro
zentualen Anteil des Portfolios als gesichertes Grundgeschäft designieren. Der Ansatz nach IAS 39 basiert auf dem Prinzip, das zu erwartende Ergebnis der Anwendung der Regelungen zur Si
cherungsbilanzierung auf einzelne Grundgeschäfte für ein Portfo
lio nachzubilden. EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 25
3
Gesicherte Grundgeschäfte
strategien an, um bestimmte Tranchen eines gesamten Postens abzusichern. Wie jedoch in Beispiel 10 veranschaulicht, kann dies bei Anwendung der in IAS 39 enthaltenen Vorschriften zur Siche
rungsbilanzierung nicht korrekt im Abschluss des Unternehmens abgebildet werden.
Beispiel 10:
Absicherung des Bottom Layers eines Darlehensportfolios (IAS 39)
Eine Bank hält ein Portfolio von gewährten festverzinslichen Darlehen mit einem betrags vorzeitig zum Nennwert zurückzahlen.
Für Zwecke des Risikomanagements werden die gewährten Darlehen gemeinsam mit von gewährten festverzinslichen Darlehen zu aufgenommenen variabel verzinslichen Darlehen ausgesetzt. Die Bank geht davon aus, dass von den gewährten Darlehen Im Rahmen ihrer Risikomanagementstrategie beschließt die Bank, die Zinsspanne durch Abschluss eines Zins swaps mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen abzusichern. Das Ziel besteht darin, den Betrag der gewährten Darlehen, der nicht Sicherungsbeziehung hiervon nicht betroffen ist. Aufgrund der anteiligen Designation wird dies für die Zwecke der Sicherungsbilanzierung nach IAS 39 als Reduzierung des abgesicherten Betrags betrachtet. Dies hat zur Folge, dass das Unternehmen Ineffek tivität führen wird.
26
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
3.5.3 Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9
Nach den Regelungen des IFRS 9 ist die Designation von Tranchen
Nach den Regelungen des
IFRS 9 ist die Designation von
Tranchenkomponenten eines
definierten Nominalbetrags
oder einer definierten, aber
noch offenen Population für
Fair Value Hedges gestattet.
gestattet. Beispiel 11:
Absicherung des Top Layers eines Darlehens
IFRS 9 enthält weiterhin einige Einschränkungen, insbesondere die, dass eine Tranchenkomponente, die eine Vorfälligkeitsoption geschäft in einem Fair Value Hedge nicht erfüllt, wenn der beizule
gende Zeitwert der Vorfälligkeitsoption durch Änderungen des mit einem festen Zinssatz und einer Laufzeit von fünf Jahren auf. Der Darlehensvertrag sieht eine Vorfälligkeitsoption zur Rück
die Vorfälligkeitsoption in Anspruch zu nehmen, ohne dass der vorzeitig rückzahlbare Betrag durch Änderungen der Zinssätze Daher beabsichtigt das Unternehmen, das zinsbedingte Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts des vorzeitig rück
zahlbaren Teils des Darlehens abzusichern. Zu diesem Zweck schließt das Unternehmen einen Zinsswap über einen Nominal
Auszahlungen und einer Laufzeit von fünf Jahren ab. Das Unter
nehmen designiert den Zinsswap als Sicherungsinstrument in Sofern ein Unternehmen über die Option verfügt, ein Darlehen vorzeitig zum beizulegenden Zeitwert zurückzuzahlen, wird der beizulegende Zeitwert der Option nicht durch Änderungen ein Unter nehmen eine Sicherungsbeziehung wie in Beispiel 11 beschrieben designieren.
Die im Beispiel beschriebene Absicherung eines Top Layers eines Darlehens ist in der Praxis eher selten anzutreffen, da die meisten in Darlehensverträgen vereinbarten Vorfälligkeitsoptionen unse
rer Erfahrung nach die vorzeitige Rückzahlung zum Nominalbetrag (anstatt zum beizulegenden Zeitwert) vorsehen. Sofern die vor
zeitige Rückzahlung zum Nominalbetrag erfolgt, würde der bei
zulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsoption durch Änderungen markzinssatz ergebenden Zinsrisikos des Top Layers in Höhe Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des abgesicherten Risikos zurückzuführen sind, angepasst. Der Bottom Layer, der nicht vorzeitig zurückgezahlt werden kann, wird weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
rungen des abgesicherten Risikos zurückzuführende Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Top Layers ausgleichen. Zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung ist die Anpassung des beizulegenden Zeitwerts des Top Layers Teil des Gewinns oder Verlusts aus der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens.
bilanzierung erfüllen. Solch ein Layer kommt aber dennoch für eine Sicherungsbilanzierung infrage, wenn der Effekt der ent
sprechenden Vorfälligkeitsoption bei der Ermittlung der Ände
rung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts berück
sichtigt wird.
Sicherungsstrategien zur Absicherung des Bottom Layers können demnach angewendet werden, wenn der abgesicherte Layer nicht durch das mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundene Risiko Beispiel 10 angenommenen Szenarios verdeutlichen, diesmal jedoch unter Beachtung der in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften zur Designation von nominalen Komponenten.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 27
3
Gesicherte Grundgeschäfte
IFRS 9 schließt die Anwendung der Sicherungsbilanzierung für Layer, die eine Vorfälligkeitsoption enthalten, nicht aus. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der
Vorfälligkeitsoption infolge von Änderungen
des abgesicherten Risikos müssen bei der
Ermittlung der Änderung des beizulegenden
Zeitwerts des Grundgeschäfts jedoch mit
berücksichtigt werden.
Beispiel 12:
Absicherung des Bottom Layers eines Darlehensportfolios
(IFRS 9)
Eine Bank hält ein Portfolio von gewährten festverzinslichen Darlehensnehmer können jederzeit während der vereinbarten zum Nennwert zurückzahlen.
Für Zwecke des Risikomanagements werden die gewährten Dar
lehen gemeinsam mit aufgenommenen variabel verzinslichen nisses von gewährten festverzinslichen Darlehen zu aufgenom
menen variabel verzinslichen Darlehen ausgesetzt. Die Bank vorzeitig zurückgezahlt werden.
Im Rahmen ihrer Risikomanagementstrategie beschließt die Bank, einen Teil der Zinsspanne durch Abschluss eines Zinsswaps Darlehen, die nicht vorzeitig zurückgezahlt werden können, mit
abzusichern. Der abgesicherte Layer enthält keine Vorfällig
keitsoption. Daher wird der Zinsswap als Sicherungsinstrument Der Bottom Layer wird um die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des abgesicherten Risikos (z. B. des mit einer Änderung der Benchmarkzinssätze verbundenen auf die Sicherungsbeziehung, in welchem Umfang die Darlehens
nehmer von ihren Vorfälligkeitsoptionen Gebrauch machen. Wenn die Bank eines der Darlehen aus irgendwelchen anderen nicht vorzeitig rückzahlbaren Betrags der ausgebuchten Darlehen außerdem nicht Teil des gesicherten Grundgeschäfts (d. h. des 28
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Wie oben erwähnt, schließt IFRS 9 die Anwendung der Siche
halten, nicht aus. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Vorfälligkeitsoption infolge von Änderungen des abgesicher
zulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts jedoch mit berück
sichtigt werden. Das folgende Beispiel macht deutlich, was dies in der Praxis bedeutet:
Beispiel 13:
Absicherung des Bottom Layers, der ein mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenes Risiko enthält
zurückgezahlt werden können.
Für die Zwecke des Risikomanagements wird das gewährte Darlehen gemeinsam mit aufgenommenen variabel Der nicht vorzeitig rückzahlbare Darlehensbetrag wird um Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des abgesicherten Risikos (des bei einem Finanzinstrument mit festgelegter Laufzeit mit der Koppelung des festen Zinssatzes an einen Benchmarkzinssatz verbundenen Risikos) zurückzuführen sind, ange
passt. Darüber hinaus muss jedoch auch der Bottom Layer des vorzeitig rückzahlbaren Betrags um den Effekt der Vorfälligkeitsoption auf die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des Zinsrisikos oder Verlust aus der Ausbuchung, welcher der Differenz zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten des vorzeitig zurückgezahlten Betrags und dem Nennwert entspräche. Bei allen weiteren vorzeitigen Rückzahlungen, zwischen den fortgeführten Anschaffungskosten einschließlich der Anpassung aufgrund der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts und dem Nennwert ermittelt.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 29
3
Gesicherte Grundgeschäfte
3.6 Gruppen von Posten (sog. Portfolios)
Die in IAS 39 enthaltenen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung instruments entwickelt worden. Eine Sicherungsbeziehung würde vor diesem Hintergrund die Designation eines einzelnen Siche
rungsinstruments (z. B. eines Zinsswaps) zur Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts (z. B. eines Darlehens) beinhalten. mehrere Posten auf Gruppenbasis ab. Grundsätzlich erlaubt IAS 39 auch die Zusammenfassung mehrerer Posten zu einer Gruppe (sog. Portfolio) und deren gemeinsame Absicherung. Die in IAS 39 tiv wenige Arten von Gruppen als Grundgeschäft infrage kommen.
Um die sich aus diesen Restriktionen ergebenden Probleme zu beheben, hat das IASB die Eignungskriterien für Gruppen von Posten in IFRS 9 erweitert.
3.6.1 Allgemeine Vorschriften
geschäft in einer Sicherungsbeziehung designiert werden, wenn
die einzelnen Posten in dem Portfolio dem gleichen Risikofaktor unterliegen und
die Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines jeden Postens in dem Portfolio, die dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, annähernd proportional zur erwarteten Änderung des bei
sicherten Risiko zuzurechnen ist. Viele Sicherungsbeziehungen dürften das zweite Kriterium nicht erfüllen. Bei der Absicherung eines Aktienportfolios, das einen weise nicht parallel zum gesamten Portfolio entwickeln.
Gemäß IFRS 9 kann die Sicherungsbilanzierung hingegen auf ein Portfolio angewendet werden, wenn
die Gruppe aus Posten oder Komponenten von Posten besteht, die einzeln betrachtet ein zulässiges Grundgeschäft darstellen, und
die betreffenden Posten für die Zwecke des Risikomanagements auf Gruppenbasis gesteuert werden.
30
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Beispiel 14:
Absicherung eines Aktienportfolios
Ein Unternehmen hält ein Aktienportfolio von schweizerischen Das Unternehmen hat beschlossen, die Aktien gemäß dem in Zeitwert zu bewerten. Es will den aktuellen Wert des Portfolios festschreiben, indem es entsprechende Terminkontrakte auf eine Tranchenkomponente oder eine proportionale Komponente designiert, hängt von der Risikomanagementzielsetzung des Unternehmens ab.
Die in Kapitel 3.5.3 erläuterten Vorteile der Designation von Tranchenkomponenten dürften bei Anwendung auf eine Gruppe von Posten sogar noch stärker zum Tragen kommen. Bei der in Beispiel 12 beschriebenen Absicherungsstrategie für einen Bottom Layer handelt es sich tatsächlich um die Designation einer Tranche eines Portfolios.
Ein anderes Beispiel wäre eine Anleiheemission in Höhe von Die Aktien stellen einzeln betrachtet ein zulässiges Grundge
schäft dar. Da das Anlageziel des Portfolios darin besteht, den mit einem Nennwert von jeweils 1.000 WE. Wenn der Emittent dass die Aktien auf Gruppenbasis gesteuert werden. Das Unter
markkomponente des Risikos einer zinsbedingten Änderung des beizulegenden Zeitwerts durch einen Zinsswap im Nennwert beziehung erforderlichen Effektivitätskriterien (siehe hierzu die Ausführungen in Kapitel 5). Daher designiert das Unter
nehmen die Terminkontrakte als Sicherungsinstrument des Port folios in einem Fair Value Hedge. Infolgedessen werden die inkongruenz beseitigt wird.
gen absichern. Wirtschaftlich betrachtet wäre es im Rahmen dieser Sicherungsbeziehung möglich, Anleihen in einem Gesamt
Gewinn oder Verlust aus Änderungen des Benchmarkzinssatzes durch den Gewinn oder Verlust aus dem Swap ausgeglichen bildet werden, wenn das Unternehmen einen Top Layer in Höhe Unsere Sichtweise
basis gesteuert werden, ist die tatsächliche und nicht die dokumentierte Zielsetzung der Steuerung ausschlaggebend. des Nennwerts, die zurückgekauft werden, würde das Unter
nehmen bei der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Aus
buchung der Anleihen einen Gewinn oder Verlust aus dem Fair Value Hedge im Gesamtnennwert berücksichtigen).
Wäre es nicht gestattet, eine Tranche eines Portfolios als Grund
geschäft zu designieren, müssten Unternehmen entweder ein
separat designieren oder den Gewinn oder Verlust aus dem Fair Value Hedge dem gesamten Emissionsvolumen zuordnen. Das 3.6.2 Absicherung von Komponenten einer Gruppe
Im Rahmen der Designation eines Portfolios als Grundgeschäft kann auch eine Komponente eines Portfolios, z. B. eine Tranchen
komponente, designiert werden. Eine Komponente könnte auch ein bestimmter prozentualer Anteil (proportion) eines Portfolios ergebnissen führen würde, und entschied daher, die Designation von Tranchenkomponenten für Gruppen von Posten zu gestatten.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 31
3
Gesicherte Grundgeschäfte
IFRS 9 gestattet die Designation von
Nettopositionen als Grundgeschäft in
Cash Flow Hedges – jedoch nur für die
Absicherung von Währungsrisiken.
Eine Tranchenkomponente eines Portfolios erfüllt die Vorausset
zungen für die Sicherungsbilanzierung nur dann, wenn
komponente abzusichern,
die Posten in der Gruppe, aus der die Tranche designiert wird, alle dem gleichen Risikofaktor unterliegen,
bei einer Absicherung bestehender Posten die Posten in der Posten in der Gruppe, die eine Vorfälligkeitsoption enthalten, die Voraussetzungen für eine Designation als Komponenten eines Nominalbetrags erfüllen (siehe auch unsere Ausführun
gen in Kapitel 3.5.3).
3.6.3 Cash Flow Hedge einer Nettoposition
Zahlreiche Unternehmen sind aufgrund des Kaufs und Verkaufs Fremdwährung lautenden Verkäufe eines Unternehmens belaufen sich auf 100 Fremdwährungseinheiten (FW) und seine Käufe auf 80 FW. Das Unternehmen sichert das Nettorisiko mittels eines einzelnen Devisenterminkontrakts über den Verkauf von 20 FW Die ökonomische Absicherung einer solchen Nettoposition erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine bilanzielle Abbildung gemäß IAS 39. Eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung ist aber dennoch möglich, indem der Devisenterminkontrakt zur Absicherung des Betrags von 20 FW der erwarteten Verkäufe in Höhe von 100 FW designiert wird. In diesem Fall würde die Bilanzierung als Siche
der gesamten erwarteten Verkäufe von 100 FW zum abgesicher
ten Devisenkurs erfasst werden, während die restlichen Verkäufe und Käufe zu dem dann geltenden Kassakurs bewertet werden.
32
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Um das Währungsrisiko bei künftigen Transaktionen zu steuern, bende Nettorisiko wird dann ökonomisch unter Verwendung eines innerhalb der Nettoposition das Ergebnis in unterschiedlichen gegenseitig ausgleichen. Somit ist nach IAS 39 eine „natürliche Absicherung“ aus bilanzieller Sicht nicht möglich.
Beispiel 15:
Rechnungslegungsinkongruenz bei einer „natürlichen
chanismen für die Bilanzierung von Cash Flow Hedges auf das in Beispiel 15 beschriebene Szenario würde der im sonstigen Ergeb
nis (OCI) kumulierte Gewinn oder Verlust aus den 20 FW des Sicherungs instruments dann in die GuV umgegliedert, wenn die Transaktion, mit der die Umsatzerlöse generiert werden, erfolgt. Dadurch wird jedoch lediglich der Gewinn oder Verlust aus den 20 FW der abge sicherten Umsatzerlöse in Höhe von 100 FW ausge
glichen, während die restlichen Umsatzerlöse in Höhe 80 FW sowie der Erwerb von Anlagevermögen in Höhe von 80 FW (d. h. die öko
nomische Absicherung) weiterhin zum Kassakurs bewertet würden. Dies hätte zur Folge, dass der Gewinn für die Berichtsperiode(n) die ökonomische Absicherung nicht widerspiegelt.
IFRS 9 ändert die Vorgehensweise für die Bilanzierung von Cash Flow Hedges für solche Nettopositionen dahin gehend, dass der Fremdwährung in Höhe von 100 FW zu tätigen, und beabsichtigt, zu erwerben. Die erwarteten Verkäufe und Käufe lauten auf die
erreicht, dass die Gewinne oder Verluste aus der natürlichen Absicherung im sonstigen Ergebnis (OCI) abgegrenzt und in die sichert. Die erwarteten Verkäufe werden sich zu dem Zeitpunkt, zu tete Erwerb von Anlagevermögen wird die GuV hingegen nur mittelbar, d. h. wenn die Vermögenswerte über ihre Nutzungs
Das IASB hat beschlossen, die Designation von Nettopositionen als zulässige Grundgeschäfte im Rahmen von Cash Flow Hedges zu gestatten, einschließlich Gruppen, bei denen die sich ausgleichen
den Risikopositionen die GuV in unterschiedlichen Berichtsperioden rungen von Währungsrisiken beschränkt und löst zusätzliche Doku
mentationserfordernisse aus.
Allerdings müssten die Transaktionen, die zu der Nettoposition führen, einzeln zum Zeitpunkt ihrer Durchführung und zu dem zum Transaktionszeitpunkt geltenden Kassawechselkurs erfasst werden. Daher werden sie nicht angepasst, um das Ergebnis der Absicherung widerzuspiegeln. Die vollständige Auswirkung der Sicherungsbilanzierung ist in einem gesonderten Posten in der GuV darzustellen. Dieser muss folgende Elemente enthalten:
die Umgliederung von Gewinnen oder Verlusten aus der Absicherung der Nettoposition
den Gewinn oder Verlust aus der natürlichen Absicherung, wobei die Gegenbuchung im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst wird
Die Standardmechanismen für die Bilanzierung von Cash Flow die spätere Umgliederung des Gewinns oder Verlusts aus der natürlichen Absicherung vom sonstigen Ergebnis (OCI) in die GuV
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 33
3
Gesicherte Grundgeschäfte
Die recht komplizierte oben beschriebene Vorgehensweise lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Beispiel 16:
Cash Flow Hedge einer auf eine Fremdwährung lautenden Nettoposition
und Investitionen (d. h. die Gruppe) werden als Grundgeschäft designiert und die sich daraus ergebende Nettoposition wird durch einen von acht Jahren abgeschrieben. Zur Vereinfachung sei angenommen, dass der Kassakurs dem Terminkurs entspricht. Die GBP/CAD-Kassakurse lauten:
Zu Beginn der Sicherungsbeziehung (Anfang von Jahr 1) 1,50
Das Unternehmen würde die folgenden Buchungen vornehmen:
Jahr 1 (Beträge in Mio.)
Sonstiges Ergebnis (OCI) Sicherungsderivat Bilanzielle Abbildung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des
Sicherungsinstruments (GBP 20 Mio. × [1,50 – 1,60])
CAD 2
Zahlungsmittel Umsatzerlöse Bilanzielle Abbildung der Verkäufe in Höhe von GBP 100 Mio. zum
aktuellen Kassakurs von 1,60 (GBP 100 Mio. × 1,60)
CAD 160 CAD 160
Sachanlagen Zahlungsmittel Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Anlagevermögen in Höhe von
GBP 80 Mio. zum aktuellen Kassakurs von 1,60 (GBP 80 Mio. × 1,60)
CAD 128 CAD 128
Sicherungsderivat Zahlungsmittel Bilanzielle Abbildung der Erfüllung des Terminkontrakts
CAD 2 CAD 2
Sonstiges Ergebnis (OCI) Aus der Cash-Flow-Hedge-Rücklage in die GuV umgegliederter Betrag
CAD 2
Sonstiges Ergebnis (OCI) Abgrenzung der natürlichen Absicherung aus der GuV in das sonstige
Ergebnis (OCI) (GBP 80 Mio. × [1,60 – 1,50])
CAD 8
34
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
CAD 2
Beispiel 16:
Cash Flow Hedge einer auf eine Fremdwährung lautenden Nettoposition (Forts.)
(wenngleich in zwei unterschiedlichen Posten ausgewiesen). Jahre 2 bis 9 (Beträge in Mio.)
Abschreibungen Sachanlagen Bilanzielle Abbildung der linearen Abschreibung des Anlagevermögens
(CAD 128 × 12,5 %).
CAD 16
CAD 16
Sonstiges Ergebnis (OCI) CAD 1
Umgliederung von Teilen des abgegrenzten Gewinns aus dem sonstigen
Ergebnis (OCI) in die GuV (CAD 8 Mio. × 12,5 %).
Überblick
GuV (in Mio. CAD)
J1
J2
J3
J4
J5
J6
J7
J8
J9
Gesamt
Umsatzerlöse 160 160
Abschreibungen (16) (16) (16) (16) (16) (16) (16) (16) (128)
Absicherung der Nettoposition (10) 1 1 1 1 1 1 1 1 (2)
J1
J2
J3
J4
J5
J6
J7
J8
J9
Zahlungsmittel 30 Sachanlagen 128 112 96 80 64 48 32 16 0
Rücklage für Sicherungsgeschäfte (sonstiges Ergebnis [OCI]) (8) (7) (6) (5) (4) (3) (2) (1) 0
Bilanz (in Mio. CAD)
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3
Gesicherte Grundgeschäfte
Die Transaktionen innerhalb einer Nettoposition sind weiterhin zu ihren Kassakursen zu bewerten, wobei die Auswirkung der Absicherung in einem gesonderten Posten darzustellen ist. Anders spektive erfolgt, unterliegen die für die einzelnen abgesicherten Transaktionen ausgewiesenen Beträge nach wie vor Schwankungen.
Damit eine Nettoposition die Voraussetzungen für die Sicherungs
bilanzierung im Rahmen eines Cash Flow Hedge erfüllt, müssen in der Dokumentation der Sicherungsbeziehung für jeden einzelnen Posten innerhalb der Nettoposition dessen Betrag und Art sowie die Berichtsperiode, in der sich dieser Posten in der GuV auswirken wird, angegeben werden. Das IASB will ein eigenständiges Bilanzierungsmodell für Macro Hedges entwickeln,
das auf den Risikomanagementaktivitäten
eines berichtenden Unternehmens basieren
würde. Obwohl das Modell in erster Linie für
Finanzinstitute konzipiert sein soll, könnte
es auch für einige Unternehmen nützlich sein,
die dem Macro Hedging ähnliche Strategien
anwenden.
3.6.4 Null-Nettopositionen
positionen als Grundgeschäft beinhaltet auch die Absicherung men eine Gruppe von Posten ab, bei der die Grundgeschäfte folgenden Voraussetzungen in einer Sicherungsbeziehung zu designieren:
absicherung.
risikos eingesetzt, wenn sich der Umfang der abgesicherten Nettoposition während der Dauer der rollierenden Nettorisiko
absicherung verändert und es sich bei der abgesicherten bilanzierung auf solche Nettopositionen anwenden, wenn die Nettoposition nicht null beträgt.
Nettoposition würde im Zeitverlauf zu inkonsistenten Bilanzie
rungsergebnissen führen (da die Sicherungsbilanzierung in einer Periode, in der die Nettoposition null beträgt, nicht auf ansonsten gleiche Risikoarten angewendet werden dürfte).
36
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3.6.5 Bilanzielle Abbildung von Macro Hedges
Einige europäische Banken haben stattdessen von den von der Europäischen Union eingeräumten Ausnahmeregelungen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung Gebrauch gemacht.
und Sparkonten, Spareinlagen und Kredite, Darlehen und Hypo
theken, die in der Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Die Differenz zwischen Zinseinnahmen und Zinsaufwendungen in Verbindung mit diesen Instrumenten (d. h. die Nettozinsmarge) ist eine der Hauptertragsquellen.
Anstatt besondere Vorschriften für die Sicherungsbilanzierung in Die Nettozinsmarge einer Bank ist dem Risiko von Änderungen der zugrunde liegenden Zinssätze ausgesetzt – ein Risiko, das die meisten Banken (ökonomisch) absichern, indem sie Derivate (in der Regel Zinsswaps) abschließen. Die Anwendung der Vor
zung von IAS 39 durch IFRS 9. Das IASB erkannte jedoch, dass die Entwicklung des neuen Bilanzierungsmodells Zeit in Anspruch nehmen und sich aller Voraussicht nach von dem allgemeinen Kon
konzipiert sind, will das IASB ein separates Bilanzierungsmodell für täten eines Unternehmens basieren würde. Die Bilanzierung von beschloss das Board daher, den Teil des Projekts, der sich auf die oder IFRS 9) auf solche Sicherungsstrategien auf der Basis ein
zelner Posten kann sich aufgrund der Eigenschaften der zugrunde als schwierig erweisen:
festverzinslicher Kundendarlehen. Kunden üben solche Optio
nen aus vielerlei Gründen aus, z. B. wenn sie den Wohnort wechseln, jedoch nicht unbedingt als Reaktion auf Zinsände
rungen. Ihr Verhalten lässt sich auf Portfoliobasis erheblich besser vorhersagen als auf Einzelfallbasis.
Aufgrund der Vielzahl der verwendeten Finanzinstrumente wenden Banken ihre Sicherungsstrategien üblicherweise auf zelnen Finanzinstrumente im abgesicherten Portfolio laufend ändern kann.
men, um mehr Zeit für die Entwicklung eines Bilanzierungsmo
dells zu haben, ohne den Zeitplan für den Abschluss der anderen Elemente von IFRS 9 zu gefährden.
sein soll, könnte es auch für einige andere Unternehmen nützlich diesbezügliches Diskussionspapier veröffentlicht, zu dem bis zum 17. Oktober 2014 Kommentierungen interessierter Anspruchs
gruppen erbeten werden.
3.6.6 Anwendung der Sicherungsbilanzierung auf
Macro-Hedging-Strategien nach IFRS 9
Aufgrund seines laufenden Projekts zur Entwicklung eines Bilan
ist (siehe hierzu auch Kapitel 3.6.5), hat das IASB eine Ausnah
meregelung vom Anwendungsbereich der in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung geschaffen. Diese ermög
Leitlinien für die Bilanzierung von Fair Value Hedges und Cash Flow Hedges von Portfolios gegen Zinsänderungsrisiken auf Port
foliobasis existieren, wenden Unternehmen in solchen Fällen nicht immer die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung an. Denn nicht alle Ursachen für Zinsrisiken erfüllen die Voraussetzun
gen für die Sicherungsbilanzierung, die praktische Anwendung für die Bilanzierung von Fair Value Hedges gemäß IAS 39 anzu
wenden, bis das Projekt abgeschlossen ist und die Vorschriften in Kraft treten. Die Anwendungsleitlinien in IAS 39 enthalten außer
dem besondere Erläuterungen bezüglich der Umsetzung der Vor
können zu Schwankungen im sonstigen Ergebnis (OCI) führen. institute Zinsrisiken auf Nettobasis steuern.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 37
3
Gesicherte Grundgeschäfte
Das IASB hat beschlossen, diese Anwendungsleitlinien nicht in IFRS 9 zu übernehmen. Vor diesem Hintergrund waren zahlreiche Finanzinstitute besorgt, dass sie ihre bisherigen Absicherungs
nach IFRS 9 nicht mehr weiterverwenden könnten. Das IASB hat deutlich gemacht, dass dieser Beschluss mit breiter Zustimmung leit linien ablehnt, und mit dem Beschluss sollte nicht impliziert werden, dass Unternehmen zukünftig keine Bilanzierungen von Ungeachtet dessen hat das IASB ferner beschlossen, Unterneh
men ein Bilanzierungswahlrecht einzuräumen, bis das Projekt men können die in IFRS 9 enthaltenen neuen Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung in vollem Umfang anwenden,
die neuen, in IFRS 9 enthaltenen Vorschriften auf alle Sicherungs
beziehungen beziehen, mit Ausnahme von PortfolioHedges, bei denen das Unternehmen auch die Paragrafen, die IAS 39 hinzugefügt wurden, als diese spezielle Art von Absiche
rung eingeführt wurde (IAS 39.81A, 89A und A114–A132), anwenden muss, d. h., ein Unternehmen muss diesbezüglich alle Vorschriften für die Sicherungsbilanzierung gemäß IAS 39 erfüllen (z. B. den quantitativen Effektivitätsnachweis in den lich der Paragrafen, die sich konkret auf den PortfolioHedge beziehen, oder
die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung gemäß IAS 39 weiterhin auf alle Sicherungsbeziehungen anwenden. 3.7 Kreditrisiken
Zahlreiche Finanzinstitute sichern das sich aus der Ausreichung von Darlehen oder Darlehenszusagen ergebende Risiko durch Credit Default Swaps (CDS) ab. Dies würde in vielen Fällen zu einer Rechnungslegungsinkongruenz führen, da Darlehen und Darle
henszusagen in der Regel nicht erfolgswirksam zum beizulegen
den Zeitwert bewertet werden. Die einfachste Vorgehensweise bestünde darin, das Kreditrisiko als Risikokomponente in einer Sicherungsbeziehung zu designieren. Das IASB hat jedoch darauf 38
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
hingewiesen, dass das Kreditrisiko nicht die Voraussetzungen für diges Risiko abzutrennen. Aufgrund dessen führt die Rechnungs
legungsinkongruenz zu Schwankungen in der GuV.
Das IASB hat sich in seinen Beratungen zur Sicherungsbilanzie
rung in IFRS 9 intensiv mit der Absicherung von Kreditrisiken befasst. Dies spiegelt sich in der Anzahl von Paragrafen wider, in denen die Grundlage für die Schlussfolgerungen des Boards beschrieben wird. Der ursprüngliche Exposure Draft sah zwar keine Änderungsvorschläge zu diesem Bereich vor, das IASB hat die interessierten Parteien jedoch gebeten, Stellung zu drei alternativen Ansätzen zu nehmen. Das Feedback aus den einge
gangenen Kommentierungsschreiben hat deutlich gemacht, dass die Bilanzierung von Strategien zur Absicherung von Kredit
risiken viele Finanzinstitute vor erhebliche Probleme stellt.
In seinen Folgeberatungen hat das Board seine Auffassung bestä
tigt, dass das Kreditrisiko nicht für eine Designation als eigen
ständige Risikokomponente geeignet ist. Es hat jedoch beschlos
keit haben soll, ein Darlehen, eine Darlehenszusage oder eine ment strategie auf diese Instrumente anwendet, um Änderun
gen des Kreditrisikos auszugleichen. Dieses Wahlrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Emittent und der Rang des Vermögenswerts, auf den sich das Kreditderivat bezieht, mit denen des abgesicherten Risikos identisch sind (d. h., der Name des Emittenten und die Einstufung des Risikos müssen übereinstimmen). Die Bilanzierung des Kreditderivats würde sich nicht ändern, d. h., das Derivat würde wie bisher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Sofern von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, wird die zu diesem Zeitpunkt bestehende Differenz zwischen dem Buch
wert (sofern vorhanden) und dem beizulegenden Zeitwert des instruments unmittelbar in der GuV erfasst. Durch diese Bewer
tungsanpassung würden nicht nur Änderungen des Kreditrisikos, sondern auch andere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, z. B. Änderungen des Zinsrisikos, abgebildet.
Ein weiterer Unterschied zu einem Fair Value Hedge besteht da
rin, dass die Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko abgesichert wird, in voller Höhe mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und nicht nur um Änderungen des tatsächlich abgesicherten Risi
kos angepasst werden. Infolge der Absicherung des Kreditrisikos muss das Unternehmen auch das Finanzinstrument neu bewerten, um die allgemeinen Auswirkungen des Zinsänderungsrisikos, die zu Ergebnisschwankungen führen werden, widerzuspiegeln.
Das Unternehmen hat die besondere Bilanzierung von Absiche
rungen des Kreditrisikos entsprechend seinem tatsächlichen Risiko
management einzustellen. Dies wäre der Fall, wenn das Kreditrisiko entweder nicht länger besteht oder nicht mehr durch Kreditderi
vate abgesichert wird (unabhängig davon, ob das Kreditderivat weiterhin besteht oder verkauft, gekündigt oder erfüllt wird).
Bei Beendigung der Bilanzierung wird der beizulegende Zeit
wert des Darlehens zu dessen fortgeführten Anschaffungskosten bestimmt und es wird ein neuer Effektivzinssatz auf dieser Grund
lage berechnet. Der beizulegende Zeitwert einer Darlehenszu
Finanzinstruments abgeschrieben, sofern IAS 37 Rückstellungen,
Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen nicht einen höheren als den noch nicht abgeschriebenen Betrag vorschreibt.
bietet das Wahlrecht, Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko mithilfe von Kreditderivaten abgesichert wird, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, folgende Vorteile:
instruments angewendet werden.
Das Wahlrecht kann auf einen Teil des Finanzinstruments (statt nur auf das ganze Finanzinstrument) angewendet werden.
Die erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kann beendet werden.
Somit stellt die neue Regelung zwar keinen gleichwertigen Ersatz für die Bilanzierung von Fair Value Hedges dar, räumt jedoch verschiedene Kritikpunkte von Unternehmen, die Credit Default Swaps zur Absicherung von Kreditrisiken verwenden, aus dem Weg.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 39
4 Sicherungsinstrumente
IAS 39 enthält einige Restriktionen zu den für das Hedge Accounting zulässigen Arten von Sicherungsinstrumenten. Darin spiegelt sich wider, dass das Ziel der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen inkongruenzen, die aus der erfolgswirksamen Bilanzierung von Derivaten zum beizulegenden Zeitwert resultieren, zu beseitigen. IFRS 9 verfolgt einen anderen Ansatz, der sich darauf konzentriert, welche Instrumente für Absicherungszwecke verwendet werden. Deshalb ist es Unternehmen nach den neuen Regelungen nunmehr Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit
wert bilanziert werden, als Sicherungsinstrumente zu designieren.7 Dies sind die Folgen:
Eine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designierte Verbindlichkeit (bei der die Änderung des beizulegenden Zeitwerts, die auf Änderungen des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen ist, im sonstigen Ergebnis [OCI] erfasst wird) kann nicht als Sicherungsinstrument designiert werden. Das liegt daran, dass nicht die gesamte Änderung des beizulegen
den Zeitwerts in der GuV erfasst wird, was es dem Unterneh
men faktisch ermöglichen würde, bei der Beurteilung und Er
mittlung der Ineffektivität der Sicherungsbeziehung sein eigenes Kredit risiko zu ignorieren. Das stünde nicht im Einklang mit den Konzepten des Hedge Accounting.
Ein Eigenkapitalinstrument, dessen Änderungen des beizule
genden Zeitwerts das Unternehmen nach Wahl im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst, erfüllt nicht die Voraussetzungen, um trument designiert zu werden. Auch in diesem Fall werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nicht in der GuV erfasst, was mit der für Fair Value Hedges und Cash Flow Hedges vorgeschriebenen Vorgehensweise nicht vereinbar ist.
Beispiel 17:
Absicherung eines erwarteten Rohstoffkaufs mit einem Investment in Rohstofffonds oder
exchange-traded commodities; ETCs)
exchange-traded commodities; ETCs) nachbilden. ETCs haben die rechtliche Form von Schuldverschreibungen, die an die Preisentwicklung eines Rohstoffs gekoppelt sind (entweder direkt an den Kassakurs oder über einen Warenterminkontrakt). Sie können wie börsengehandelte Fonds gehandelt werden. Da es sich rechtlich gesehen aber um Schuldverschreibungen handelt, beinhalten sie für den Emittenten ein Kreditrisiko (das üblicherweise durch Besicherung mittels physisch hinterlegter Rohstoffe oder andere geeignete Sicherheiten reduziert wird). Bei diesen Investments handelt es sich um Finanzinstrumente, die (gemäß IFRS 9) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Daher wären sie als Sicherungsinstrumente geeignet, sofern alle sonstigen Voraussetzungen für das Hedge Accounting erfüllt sind. Insbesondere müsste bei der Effektivitätsbeurteilung berücksichtigt werden, dass sich die Änderung des beizulegenden Die Gründe hierfür sind z. B. sog. Tracking Errors (d. h., das Investment bildet die Entwicklung von Terminkontrakten nicht exakt nach) erwarteten Transaktionen erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt eintreten werden.
7 Im Gegensatz dazu war nach IAS 39 lediglich die Designation von nicht derivativen Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken zulässig.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 41
4
Sicherungsinstrumente
IFRS 9 gestattet es Unternehmen, nicht
derivative finanzielle Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert erfasst werden, als
Sicherungsinstrumente zu designieren.
Unsere Sichtweise
rungsinstrumente zu designieren, kann hilfreich sein, wenn ein Unternehmen keinen Zugang zu Derivatemärkten hat (z. B. nehmen nicht gestattet ist, solche Instrumente zu halten), abschließen will. Der Kauf und Verkauf von Finanzinvestitionen
kann in solchen Fällen für Unternehmen einfacher sein als der Abschluss von Derivaten.
IAS 39 enthält eine Restriktion, wonach es nicht gestattet ist, eine Sicherungsbeziehung lediglich für einen Teil der Periode, in der ein Sicherungsinstrument im Umlauf ist, zu designieren. Im Wesentlichen bleibt diese Restriktion bestehen. Allerdings wurde ihr Wortlaut dahin gehend präzisiert, dass ein Sicherungsinstru
ment nicht für einen Teil der Änderung seines beizulegenden Zeit
werts, der lediglich auf einen Teilabschnitt der Periode, in der das Sicherungsinstrument im Umlauf bleibt, zurückzuführen ist, designiert werden darf. Dadurch wird klargestellt, dass ein Unternehmen eine nur einem Teil der betreffenden Periode zuzu
ordnende Komponente eines Finanzinstruments nicht als Siche
rungsinstrument designieren darf, sondern nur das gesamte Finanzinstrument über dessen Restlaufzeit (ungeachtet der Tat
sache, dass das Unternehmen den Zeitwert einer Option, die Terminkomponente eines Terminkontrakts oder den Fremdwäh
hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel 7.1 und 7.2).
Bei der Absicherung von Währungsrisiken wird die Fremdwäh
rungsrisikokomponente eines nicht derivativen Finanzinstru
ments gemäß IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen
bestimmt. Das bedeutet, dass ein Unternehmen beispielsweise das Kassakursrisiko von Verkäufen in Fremdwährung, die mit ho
keit mit einer Laufzeit von sieben Jahren absichern könnte. Bei der Ermittlung der Ineffektivität wäre jedoch zu beachten, dass die Fremdwährungsneubewertung der erwarteten Verkäufe 42
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
abzuzinsen ist, das Sicherungsinstrument (d. h. die gemäß IAS 21 bindlichkeit) hingegen nicht. Dies würde zu einer gewissen Ineffek
tivität führen (siehe hierzu auch Kapitel 6.4.1).
Unverändert übernommen wurde auch die bisherige Regelung, wonach erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Derivate die Kriterien eines Sicherungsinstruments erfüllen. Die einzige Ausnahme hiervon bilden weiterhin geschriebene Optio
nen, es sei denn, die geschriebene Option wird designiert, um eine erworbene Option auszugleichen. Dazu zählen auch Absiche
rungen von erworbenen Optionen, die in ein anderes Finanzinstru
ment eingebettet sind. Zwei oder mehrere Finanzinstrumente können gemeinsam als Sicherungsinstrumente designiert werden. Dies war bereits nach IAS 39 gestattet. Des Weiteren wurde die Vorschrift unverändert belassen, nach der ein einzelnes Instrument, das sich aus einer geschriebenen Option und einer erworbenen Option zusammen
Unsere Sichtweise
wickelt. Auf den ersten Blick ließe sich daher argumentieren, dass solche Transaktionen nicht als zusammengesetztes Sicherungsinstrument behandelt werden dürfen. Aus unserer Sicht stellt IFRS 9 klar, dass die Verwendung solcher gemein
sam designierten Sicherungsinstrumente nur dann zulässig ist, wenn es sich bei dem zusammengesetzten Instrument zum Zeitpunkt der Designation nicht um eine geschriebene Netto
position handelt.
Die Vorschrift, dass das Sicherungsinstrument aus einem Vertrag resultieren muss, der mit einer Partei außerhalb des berichtenden Unternehmens geschlossen wurde, bleibt bestehen.
niert werden darf, wenn es zum Zeitpunkt der Designation eine geschriebene Nettooption darstellt.
Beispiel 18:
Absicherung des Währungsrisikos einer künftigen Transaktion unter Verwendung eines kombinierten Optionsinstruments
Ein Unternehmen ist einem Währungsrisiko aus einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion in Fremdwährung Das Unternehmen designiert die Kombination der beiden Instrumente in einem Cash Flow Hedge zur Absicherung seiner mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 43
5.1 Designation
Unverändert zu den Regelungen des IAS 39 muss eine Sicherungs
geschäften bestehen, um die Voraussetzungen für das Hedge Accounting zu erfüllen (siehe hierzu die Ausführungen in den Kapiteln 3 und 4). Auch muss zu Beginn der Sicherungs beziehung nach wie vor eine formale Designation vorgenommen und eine entsprechende Dokumentation erstellt werden. Letztere beinhaltet auch eine Beschreibung des der Sicherungsbeziehung zugrunde liegenden Risikomanagementziels des Unternehmens und stellt dar, inwieweit dieses mit der Gesamtrisikomanagementstrategie im Einklang steht. In der Dokumentation müssen darüber hinaus das sichernden Risikos festgelegt sowie beschrieben werden, wie das Unternehmen beurteilen wird, ob die Sicherungsbeziehung die Effektivitätsanforderungen erfüllt.
des Unternehmens in IFRS 9 im Vergleich zu den Regelungen des IAS 39 eine größere Bedeutung beigemessen, da nunmehr diese Kriterien Auswirkungen auf die Beendigung des Hedge Accounting beliebigen Berichtsperiode hoch wirksam war. IFRS 9 verwendet für die Effektivitätsbeurteilung stattdessen einen neuen Ansatz, der und je nach Sachlage auch eine qualitative Beurteilung erlaubt. für die Beurteilung der Effektivität infolge veränderter Rahmen
bedingungen zu ändern. In diesem Fall ist die Dokumentation der Sicherungsbeziehung zu aktualisieren, ohne dass dies jedoch zur Beendigung der Sicherungsbeziehung führt.
die Anwendung des Hedge Accounting, wenn sie alle nachstehend aufgeführten Effektivitätsanforderungen erfüllt:
Zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang. änderungen, die aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang resultieren. beziehungen haben können. IFRS 9 schreibt zudem die Dokumen
tation des Absicherungsverhältnisses (hedge ratio
licher Ursachen für Ineffektivitäten vor; diese muss im Rahmen einer fortlaufenden Sicherungsbeziehung gegebenenfalls aktuali
siert werden.
Das Absicherungsverhältnis (hedge ratio
beziehung entspricht dem Verhältnis zwischen der designierten Auch zukünftig können Unternehmen lediglich eine von drei Arten von Sicherungsbeziehungen designieren: einen Fair Value Hedge, einen Cash Flow Hedge oder eine Absicherung einer Investition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Zu Absicherungen des oder den Nominalbetrag des Grundgeschäfts abzusichern. Diese Designation darf jedoch kein Ungleichgewicht im Verhält
nis zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstru
ment aufweisen, aus dem sich eine Ineffektivität der Siche
rungsbeziehung ergäbe (unabhängig davon, ob diese erfasst würde oder nicht), die zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit dem Risikomanagementziel im Ein
klang stünde.
weiterhin entweder einen Fair Value Hedge oder einen Cash Flow Hedge designieren.
das Unternehmen tatsächlich absichert, und dem designierten Betrag oder dem Nominalbetrag des Sicherungsinstruments, Anders als in IAS 39 sind Unternehmen allerdings nicht länger Die vorgeschriebenen Schritte für die Designation einer Siche
rungsbeziehung sind in dem folgenden Entscheidungsbaum dargestellt:
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 45
5
Eine statistische Korrelation ist an sich
nicht ausreichend, um festzustellen,
ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang
besteht. Das Unternehmen kann jedoch
eine Regressionsanalyse durchführen,
um Anhaltspunkte für den wirtschaftlichen Zusammenhang zu erhalten.
Festlegung Risikomanagementstrategie und -ziel
Bestimmung der geeigneten
Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente
Nein
Besteht zwischen dem Grundgeschäft
und dem Sicherungsinstrument
ein wirtschaftlicher Zusammenhang?
Ja
Ja
Dominiert die Auswirkung des
Kreditrisikos die Wertänderungen,
die sich aus dem wirtschaftlichen
Zusammenhang ergeben?
Nein
Basiert die Hedge Ratio auf den
tatsächlich für das Risikomanagement
(RM) verwendeten Mengen?
Ja
Um Ineffektivitäten zu
vermeiden, kann die
Hedge Ratio von dem
im Risikomanagement
verwendeten Absicherungsverhältnis abweichen.
Spiegelt die Hedge Ratio ein
Ungleichgewicht wider, das zu einer
Ineffektivität führen könnte?
Formale Designation und
Dokumentation
Abbildung 1: Schritte zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Die einzelnen Schritte der Effektivitätsbeurteilung werden im Folgenden näher erläutert.
46
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
5.2 Wirtschaftlicher Zusammenhang
Die erste Voraussetzung verlangt, dass zu erwarten sein muss, dass sich das Sicherungsinstrument und das Grundgeschäft infolge einer Änderung des abgesicherten Risikos entgegengesetzt ent
wickeln. Diese Beurteilung hat auf der Grundlage wirtschaftlicher Zusammenhänge und nicht auf willkürlicher Basis zu erfolgen, was der Fall sein könnte, wenn die Sicherungsbeziehung lediglich auf einer statistischen Korrelation basiert. Eine statistische Korre
lation kann jedoch einen Anhaltspunkt für einen wirtschaftlichen Zusammenhang liefern. Viele Sicherungsbeziehungen werden dieses Erfordernis automa
tisch erfüllen, da die dem Sicherungsinstrument zugrunde lie
die Fälligkeit
Unterschiede bei den zugrunde liegenden Zinssätzen oder in Bezug auf Qualität und Standort
das Kreditrisiko, einschließlich der Auswirkung von Sicherheiten
die Frage, inwieweit das Sicherungsinstrument bei der Designation bereits „im Geld“ oder „aus dem Geld“ ist
ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Ein Unternehmen oder mit diesem weitgehend identisch ist. Auch wenn es Abwei
chungen zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinst
z. B. einer Regressionsanalyse, um die Beurteilung zu stützen, hand einer qualitativen Beurteilung nachgewiesen werden. Wenn jedoch die wesentlichen Bedingungen des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts nicht weitgehend übereinstimmen, legt IFRS 9 nahe, dass das Unternehmen lediglich auf der Grundlage einer quantitativen Beurteilung in der Lage ist festzustellen, ob ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
kann auch angewendet werden, um ein angemessenes Absiche
rungsverhältnis zu ermitteln. Wie jedoch bereits dargestellt wurde, hat das IASB darauf hingewiesen, dass das bloße Vorhandensein einer statistischen Korrelation zwischen zwei Variablen für sich allein nicht ausreicht, um zu der Schlussfolgerung zu gelangen, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
Diese Beurteilung, gleich ob qualitativer oder quantitativer Art, müsste neben anderen möglichen Ursachen für Rechnungslegungs
inkongruenzen zwischen dem designierten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument auch die folgenden Punkte berücksichtigen:
Das folgende Beispiel veranschaulicht einen Ansatz, der auf einer qualitativen Beurteilung basiert:
Beispiel 19:
Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen HKD und USD
Währungsrisiken abzusichern.
Da der HKD auf eine Weise an den USD gekoppelt ist, die Schwankungen nur innerhalb einer sehr engen Bandbreite zulässt (7,75 bis lautenden Währungsrisiken ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht.
Das Unternehmen überwacht die Wechselkursbindung auf Änderungen hin und behandelt eventuelle Schwankungen des HKD innerhalb der engen Bandbreite als Ursache für eine gewisse Ineffektivität im Hinblick auf alle Absicherungen, bei denen sich das Grundgeschäft EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 47
5
Die Beurteilung des Kreditrisikos
umfasst sowohl das Sicherungsinstrument als auch das Grundgeschäft.
5.3 Auswirkungen des Kreditrisikos
Um die Voraussetzungen für das Hedge Accounting zu erfüllen, schreibt IFRS 9 vor, dass die Auswirkungen von Änderungen des änderungen dominieren, auch wenn ein wirtschaftlicher Zusam
instrument besteht. Das Kreditrisiko kann sich sowohl aus dem Sicherungsinstrument als auch aus dem Grundgeschäft ergeben risiko des Unternehmens darstellen.
risikos die Wertänderungen dominieren, erfordert Ermessensaus
übung. Der Begriff „dominieren“ (to dominate) impliziert jedoch eindeutig, dass die Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert sein müssen. Gemäß den im Standard enthaltenen Leitlinien sind geringfügige Auswirkungen zu ignorieren, selbst wenn sie in einer bestimmten Periode die beizulegenden Zeitwerte stärker beein
gedrückt: Das Unternehmen muss nicht nur eine relative, sondern auch eine absolute Beurteilung vornehmen.
5.3.1 Kreditrisiko aus dem Sicherungsinstrument
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts regelt eindeutig, dass die Auswirkungen des Kreditrisikos – sowohl diejenigen des risikos des Unternehmens – in die Bemessung des beizulegenden auf die Bewertung des Sicherungsinstruments führen offensicht
lich zu einer gewissen Ineffektivität der Sicherungsbeziehung. Der erwartete Effekt dieser Ineffektivität darf nicht so groß sein, der Werte des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts neutralisiert (siehe auch unsere Erläuterungen in Kapitel 5.2).
48
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Unsere Sichtweise
Das Kreditrisiko kann die Wertänderung im Fall einer Absicherung einer künftigen Transaktion nicht dominieren, da die Transaktion Wir rechnen damit, dass in den meisten Fällen eine qualitative Beurteilung der Auswirkungen des Kreditrisikos vorgenommen wird. Unternehmen legen im Rahmen ihrer Risikomanagement
ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstru
risiko fest. Die Bonität der Vertragsparteien wird regelmäßig überprüft. Die Risikomanagementpolitik eines Unternehmens risiko nur dann vorliegen, wenn das Unternehmen einen Vertrag abschließt (z. B. wenn es sich bei dem Grundgeschäft um eine sobald sich eine erhebliche Verschlechterung des Kreditrisikos vats und ggf. dessen Novation auf eine andere Partei (in diesem Fall müsste die Sicherungsbeziehung beendet werden) oder die Vereinbarung von Sicherheiten oder anderen Bonitätsver
besserungen (was die Sicherungsbeziehung deutlich verbes
sern würde) umfassen. In einigen Fällen kann es jedoch erfor
derlich sein, eine quantitative Beurteilung der Auswirkungen des Kreditrisikos auf die Wertänderungen der Sicherungsbezie
ren zu dem geringen Ausgleich zwischen den Wertänderungen des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts führen und welches Ausmaß die Auswirkungen haben.
Anders verhält es sich mit der Beurteilung, ob eine künftige Trans
aktion hoch wahrscheinlich ist. Auch wenn solch eine Transaktion selbst kein Kreditrisiko beinhaltet, so kann die Beurteilung, ob es als hoch wahrscheinlich anzusehen ist, dass diese Transaktion eintreten wird, durch das mit den potenziellen Vertragsparteien der erwarteten Transaktion verbundene Kreditrisiko indirekt ein Produkt nur an einen bestimmten Kunden im Ausland ver
kauft, diese Produktverkäufe auf eine Fremdwährung lauten und das Unternehmen keine anderen Kunden hat, denen es das Pro
dukt in dieser Fremdwährung verkaufen kann (oder keine anderen Verkäufe in dieser Fremdwährung tätigt). In diesem Fall würde das Kreditrisiko dieses einzelnen Kunden die Wahrscheinlichkeit, dass die erwarteten Verkäufe des Unternehmens in der betreffen
Heutzutage werden die meisten zwischen Finanzinstituten abge
ren werden laufende Initiativen in verschiedenen Ländern, z. B. haben, dass künftig mehr Derivatekontrakte durch Barmittel abge
sichert werden. Bei einer Absicherung mit Barmitteln reduziert sich das Kreditrisiko für beide Vertragsparteien erheblich. Daraus legenden Zeitwerts solcher Sicherungsinstrumente wahrscheinlich nicht dominieren wird.
5.3.2 Kreditrisiko aus dem Grundgeschäft
Die Analyse des Grundgeschäfts unterscheidet sich in einigen Punk
ten von der des Sicherungsinstruments, da nicht alle Arten von Grundgeschäften mit Kreditrisiken verbunden sind. So besteht bei Vorratsbeständen und erwarteten Transaktionen beispielsweise kein Kreditrisiko. Kreditforderungen unterliegen gewöhnlich einem Kreditrisiko des ausreichenden Unternehmens ausgesetzt sind.
Unternehmen jedoch über einen breiteren Kundenstamm, denen es das Produkt in dieser Fremdwährung verkaufen kann, würde der potenzielle Ausfall eines bestimmten Kunden die Wahrschein
lichkeit, dass die erwarteten Verkäufe des Unternehmens in der betreffenden Fremdwährung eintreten, nicht nennenswert (oder Banken haben in der Regel für aufsichtsrechtliche und Rechnungs
legungszwecke Systeme implementiert, um das Kreditrisiko aus ihren Kreditportfolios zu ermitteln. Daher dürften sie in der Lage tert hat, dass dies eine qualitative Beurteilung, ob das Kreditrisiko die Wertänderungen der Sicherungsbeziehung bestimmt, erfor
derlich macht.
Diese vorhandenen Systeme würden es den Banken darüber hinaus ermöglichen, bei der Absicherung des Zinsänderungsrisikos sol
cher Kredite die geeignete wirtschaftliche Absicherungsmethode zu bestimmen, wie folgendes Beispiel veranschaulicht:
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 49
5
Die Beurteilung des Kreditrisikos zur
Feststellung der Wirksamkeit einer
Sicherungsbeziehung, die in vielen Fällen
auf qualitativer Basis durchgeführt
werden kann, ist nicht mit dem Erfordernis zu verwechseln, die Auswirkungen
des Kreditrisikos aus dem Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft zu
bewerten und zu erfassen.
Beispiel 20:
Designation von Zinssicherungsgeschäften für Kreditforderungen, wenn ein Kreditrisiko erwartet wird
Eine Bank beabsichtigt, das Zinsänderungsrisiko eines Portfolios mit Krediten, die über ähnliche Kreditrisikomerkmale verfügen, abzusichern. Aus wirtschaftlicher Sicht müsste die Bank nur die würde zu einer wirtschaftlichen Übersicherung (over-hedge) führen und zudem das Risiko erhöhen, dass das Kreditrisiko die Wertänderungen der Sicherungsbeziehung dominiert.
Eine bedeutende Änderung gegenüber IAS 39 besteht darin, dass Bottom Layer bezeichnet) nach IFRS 9 nunmehr gestattet ist (siehe hierzu auch die Erläuterungen in Kapitel 3.5.3). Diese Art von Designation würde es erforderlich machen, dass alle in der Tranche liegen, sodass die Bewertung der abgesicherten Tranche nicht Unternehmen dieselbe Art Benchmarkzinsrisikokomponente eines jeden Kredits designieren, um den Bottom Layer zu bilden. Wenn sich das Kreditrisiko eines bestimmten Kredits erhöht und dies dazu führt, dass das Kreditrisiko den wirtschaftlichen Zusammen
hang mit dem Benchmarkzinssatz dominiert, sodass die ent
sprechende Benchmarkzinsrisikokomponente nicht länger die Voraussetzungen für eine Designation als Grundgeschäft erfüllt, wäre dieser Kredit nicht mehr dem Bottom Layer zuzuordnen, sofern Kredite, die solch eine Verschlechterung des Kreditrisikos Dieses Beispiel soll nicht implizieren, dass ein Unternehmen das mit einem einzelnen Kredit, für den es einen Kreditausfall in Höhe swap, dessen Nominalbetrag dem Nennwert des Kredits entspricht, absichern kann. In solch einem Fall würde das Kreditrisiko die zinsbedingten Änderungen nicht dominieren, es sei denn, das Kreditrisiko selbst verändert sich. Sollte sich die Kreditqualität jedoch so weit verschlechtern, dass die durch das Kreditrisiko bedingten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts die durch 50
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
das Zinsrisiko bedingten Änderungen dominieren, müsste die Sicherungsbeziehung beendet werden.
beziehung, die in vielen Fällen auf qualitativer Basis durchgeführt werden kann, ist nicht mit dem Erfordernis zu verwechseln, die Auswirkungen des Kreditrisikos auf den Wert des Sicherungsinstru
ments und des Grundgeschäfts zu bewerten und zu erfassen – was normalerweise zu einer Ineffektivität der Sicherungsbeziehung führt, die in der GuV zu erfassen ist.
Beispiel 21:
Festlegung des Absicherungsverhältnisses
Ein Unternehmen kauft einen Rohstoff, dessen Preis auf der Basis des Benchmarkpreises für Rohstoffe abzüglich eines Abschlags festgelegt wird, um den Qualitätsunterschied zur Benchmark sowie die Tatsache widerzuspiegeln, dass der Rohstoff noch nicht eine fortlaufende Regressionsanalyse für einen Zeitraum von 5.4 Festlegung des Absicherungsverhältnisses (hedge ratio)
Die Hedge Ratio bezeichnet das Absicherungsverhältnis zwischen dem designierten Betrag des Grundgeschäfts und dem designier
ten Betrag des Sicherungsinstruments. Bei zahlreichen Sicherungs
beziehungen ist das Absicherungsverhältnis eins zu eins, da die dem Sicherungsinstrument zugrunde liegende Transaktion exakt dem designierten abgesicherten Risiko entspricht.
Bei einer Sicherungsbeziehung mit einer Korrelation zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument, die nicht eins zu eins ist, werden Risikomanager bei der Festlegung des Absicherungsverhältnisses im Allgemeinen die Art dieses Ver
beziehung zu verbessern (d. h., das Absicherungsverhältnis ist möglicherweise nicht eins zu eins). Dementsprechend besteht die legungszwecke verwendete Absicherungsverhältnis dem für Risi
komanagementzwecke verwendeten Absicherungsverhältnis entsprechen muss. Dies bedeutet nicht, dass das Unternehmen im gleichen Umfang Sicherungsbeziehungen designieren muss, in dem es Absicherungen für Risikomanagementzwecke vornimmt.
Wenn ein Unternehmen zum Beispiel ein Absicherungsverhältnis und für Risikomanagementzwecke einen Nominalbetrag von Grundgeschäften von 100 durch einen Nominalbetrag von Siche
rungsinstrumenten von 110 absichert, könnte es beschließen, für Rechnungslegungszwecke lediglich einen Nominalbetrag von Grundgeschäften von 80 und einen Nominalbetrag seiner Absiche
rungen von 88 als Sicherungsinstrumente zu designieren.
stoffs am Terminmarkt und der Preis des erworbenen Rohstoffs weiterhin eng miteinander korrelieren. Die Steigungen der Regressionsanalysen (Verhältnis des Rohstoffbenchmarkpreises zwischen 1,237 und 1,276.
Das Unternehmen geht davon aus, dass der Verlauf seiner Regres
sionsanalysen mit seiner längerfristigen Einschätzung, dass der benchmarkpreis gehandelt wird, im Einklang steht und demnach keine Trendänderung, sondern nur Schwankungen um diesen Abschlag herum erkennen lässt. Daher verwendet das Unterneh
men einen Nominalbetrag von einer Tonne eines Terminkontrakts für den Benchmarkrohstoff, um mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Käufe von 1,25 Tonnen des Rohstoffs abzu
sichern. Das verwendete Absicherungsverhältnis entspricht nicht der Steigung der jüngsten monatlichen Regression. Dies ist auch nicht erforderlich, da der Standard lediglich vorschreibt, dass das Unternehmen das Absicherungsverhältnis verwenden muss, das es tatsächlich für sein Risikomanagement verwendet, rungsbeziehung zu minimieren. Das Beispiel veranschaulicht zudem, was im Standard auch eingeräumt wird: dass es keine „richtige“ Antwort gibt, da sich die Regressionsanalysen der ein
zelnen Unternehmen voneinander unterscheiden (z. B. im Hin
bedeutet, dass kein bestimmtes Absicherungsverhältnis vorge
schrieben werden kann). Die Schwankungen des tatsächlichen Abschlags um das für die Designation der Sicherungsbeziehung gewählte Absicherungsverhältnis herum dürften zu einer gewis
sen Ineffektivität führen.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 51
5
Beispiel 22:
Gezielte Untersicherung in einem Cash Flow Hedge zur Verringerung der Ineffektivität
Verlust aus dem Sicherungsinstrument oder (b) der kumulativen Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts anzu
passen ist. Dies steht im Einklang mit den entsprechenden Vorschriften des IAS 39. Wenn (a) höher ist als (b), ist die Differenz in der GuV als Ineffektivität zu erfassen. Wenn (b) jedoch höher ist als (a), wird keine Ineffektivität erfasst.
Ein Unternehmen erwartet mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Käufe von Rohstoffen, die es in seinem Produktionsprozess Das Unternehmen beabsichtigt, das mit dem Rohstoffpreis verbundene Risiko für diese künftigen Käufe abzusichern. Das zugrunde liegende Risiko des einzigen verfügbaren Derivats entspricht nicht exakt dem Risiko des abgesicherten Rohstoffs. Die Steigung der linearen Regressionsanalyse beträgt 0,93 und ist ein Indikator für das optimale Absicherungsverhältnis.
Um die Erfassung von Ineffektivitäten zu vermeiden, stellt das Unternehmen sicher, dass (b) höher ist als (a), indem es die oben designiert diese als Sicherungsinstrumente im Rahmen eines Cash Flow Hedge von mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden In diesem Szenario ist das Absicherungsverhältnis als nicht ausgeglichen zu betrachten und wurde nur deshalb so festgelegt, um die Erfassung von Ineffektivitäten zu vermeiden. Für Zwecke der Sicherungsbilanzierung müsste das Absicherungsverhältnis auf der erwarteten Sensitivität zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument basieren. Im vorliegenden Beispiel läge dies gemäß der linearen Regressionsanalyse bei ca. 0,93 : 1. Demzufolge würde für den Fall, dass die relative Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments größer ist als die des Grundgeschäfts, weil sich das Verhältnis zwischen den zugrunde liegenden Transaktionen ändert, eine gewisse Ineffektivität entstehen, die zu erfassen wäre.
Der Standard schreibt allerdings vor, dass sich das Absicherungs
verhältnis für Rechnungslegungszwecke von dem für Risikomanage
mentzwecke verwendeten Absicherungsverhältnis unterscheiden muss, wenn das Verhältnis ein Ungleichgewicht aufweist, aus dem sich eine Ineffektivität der Sicherungsbeziehung ergäbe, die zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit meiden will, dass Unternehmen eine gezielte Untersicherung vornehmen – entweder um die Erfassung der Ineffektivität im Rahmen von Cash Flow Hedges oder um zusätzliche Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts bei Fair Value Hedges zu minimieren.
52
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Beispiel 23:
Gezielte Untersicherung in einem Fair Value Hedge, um eine Bilanzierung zum beizulegenden
Zeitwert zu erreichen
ausstehenden Kapitalbetrag dar) und werden daher erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
tierenden Ergebnisschwankungen absichern. Er stellt fest, dass eines der festverzinslichen Bankdarlehen des Unternehmens eine ähnliche Laufzeitstruktur aufweist und dass die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Kreditportfolios mehr oder weniger aus
gleichen würden. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrags hat das Unternehmen jedoch nicht die Der Finanzmanager schließt einen Zinsswap mit festen Einzahlungen und variablen Auszahlungen in Höhe von sicherten Zinsrisikos anzupassen.
In diesem Szenario wäre das Absicherungsverhältnis nicht ausgeglichen, da das tatsächliche Ziel der Sicherungs
von Änderungen des Zinsrisikos). Daher müsste das für Zwecke des Hedge Accounting verwendete Absicherungs
verhältnis ein anderes sein und aller Wahrscheinlichkeit nach bei ungefähr 1 : 1 liegen.
Bei den beiden vorstehenden Beispielen handelt es sich selbst
designationen dürften in der Praxis eher selten vorkommen. IFRS 9 schreibt nicht vor, dass Unternehmen eine perfekte Sicherungs
beziehung designieren müssen. Wenn das Sicherungsinstrument z. B. nur als Vielfaches von 25 Tonnen als Standardvertragsvolu
men verfügbar ist, würde bei einem Ungleichgewicht infolge der Verwendung eines angenommenen Nominalwerts von 400 Tonnen eines Sicherungsinstruments zur Absicherung von 409 Tonnen erwarteter Käufe nicht davon ausgegangen werden, dass dies zu einem Rechnungslegungsergebnis führen könnte, das nicht mit dem Risikomanagementziel im Einklang stünde. Die entsprechen
den Voraussetzungen wären somit erfüllt.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 53
5
Nach IFRS 9 ist die Designation von
näherungsweisen Sicherungsbeziehungen (sog. Proxy Hedging) gestattet,
sofern die Designation „tendenziell“ mit
den tatsächlichen Risikomanagementaktivitäten im Einklang steht.
5.5 Designation von näherungsweisen Sicherungsbeziehungen
(proxy hedges)
Die Zielsetzung des Standards besteht darin, die Auswirkungen aktivitäten im Abschluss abzubilden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Unternehmen nur solche Sicherungsbeziehungen designie
ren kann, die seine Risikomanagementaktivitäten exakt wider
spiegeln. Tatsächlich dürften Unternehmen in vielen Fällen sog. liche Risikomanagement nur annähernd abbilden). Im Zuge seiner ausgingen, hat das Board entschieden, das Proxy Hedging zuzu
lassen, sofern die Designation tendenziell mit den tatsächlichen Risikomanagementaktivitäten im Einklang steht. Das folgende Beispiel zeigt gängige Designationen von Proxy Hedges.
54
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Beispiel 24:
Gängige Designation von Proxy Hedges
Cash Flow Hedge von Nettopositionen
IFRS 9.6.6.1(c) begrenzt die Designation von Nettopositionen im Rahmen von Cash Flow Hedges auf Absicherun
gen des Währungsrisikos (siehe die Erläuterungen in Kapitel 3.6.3). In der Praxis sichern Unternehmen jedoch position weiterhin auf Bruttobasis designieren.
Beispiel:
Macro-Hedging-Strategien
Die Zulässigkeit von Proxy Hedging ist insbesondere für Banken von Bedeutung, die Absicherungsstrategien im Bankbücher. Angenommen, für die Vermögenswerte wurde ein variabler und für die Verbindlichkeiten ein fester derartige Absicherung von Zinsspannen vorsieht. Banken, die einem solchen Risiko ausgesetzt sind, müssen daher entweder die Vorschriften für die Bilanzierung von Fair Value Hedges auf die Verbindlichkeiten oder die sondern vielmehr der Zinsspanne zum Ziel haben. Sowohl die Bilanzierung von Cash Flow Hedges als auch die Bilanzierung von Fair Value Hedges stünden tendenziell mit den Risikomanagementaktivitäten im Einklang.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 55
6 Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen,
Adjustierung (rebalancing) und Beendigung
einer Sicherungsbeziehung
6.1 Beurteilung der Effektivität
Nach den neuen Regelungen sind Unternehmen nicht mehr ver
nehmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Hedge Accounting vorzunehmen – ähnlich wie zu Beginn der Sicherungsbeziehung (siehe unsere Ausführungen in Kapitel 5.1). Darüber hinaus ist eine fortlaufende Effektivitätsbeurteilung mindestens zu jedem Berichtsstichtag, bei Änderung wesentlicher Umstände auch vorher, erforderlich.
gesetzt wird. Eine prospektive Effektivitätsbeurteilung ist weiterhin Effektive Sicherungsbeziehung
Retrospektive Ermittlung der
Ineffektivität und GuV-wirksame Erfassung
Hat sich die Zielsetzung des
Risikomanagements für die designierte
Sicherungsbeziehung geändert?
Eine prospektive Effektivitätsbeurteilung ist
fortlaufend, mindestens aber
zu jedem Berichtsstichtag
vorzunehmen.
Ja
Nein
Besteht weiterhin ein wirtschaftlicher
Zusammenhang zwischen Grundgeschäft
und Sicherungsinstrument?
Nein
Ja
Dominiert die Auswirkung des Kreditrisikos
die Wertänderungen, die aus dem wirtschaftlichen Zusammenhang resultieren?
Ja
Nein
Nein
Besteht ein Ungleichgewicht im
Absicherungsverhältnis, das zu einer
Ineffektivität führen könnte?
Adjustierung
Ja
Beendigung
Abbildung 2: Effektivitätsbeurteilung und Adjustierung
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 57
6
Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Die Regelung zur Adjustierung einer
Sicherungsbeziehung nach IFRS 9
räumt Unternehmen die Möglichkeit
ein, ihr Absicherungsverhältnis
zu verbessern, ohne die Sicherungsbeziehung beenden zu müssen.
setzung des Risikomanagements für die designierte Sicherungs
digung der Sicherungsbeziehung zur Folge. Auf die Beendigung von Sicherungsbeziehungen wird in Kapitel 6.3 näher eingegangen.
ziehung auch dann beenden, wenn sich herausstellt, dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument kein wirt
schaftlicher Zusammenhang mehr besteht. Dies ist plausibel, da die Existenz eines wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht durch kann. Gleiches gilt für die Auswirkungen des Kreditrisikos. Domi
niert das Kreditrisiko die Sicherungsbeziehung, so muss das Unter
nehmen die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung beenden.
Eine Adjustierung des Absicherungsverhältnisses kann jedoch erforderlich werden, wenn das Unternehmen feststellt, dass sich das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument nicht mehr in der erwarteten Relation zueinander entwickeln. Das Unterneh
men muss dann beurteilen, ob zu erwarten ist, dass dies auch künftig der Fall sein wird. Trifft dies zu, so wird das Unternehmen aller Wahrscheinlichkeit nach das Absicherungsverhältnis anpas
sen, um die veränderte Beziehung zwischen den Bezugsgrößen abzubilden.
Unter IAS 39 führt eine Änderung des Absicherungsverhältnisses tion einer neuen Sicherungsbeziehung. Bei einem Cash Flow Hedge dürfte dies ein bestimmtes Ausmaß an Ineffektivität her
vorrufen, da sich der beizulegende Zeitwert des Sicherungsinstru
ments seit dem Zeitpunkt, zu dem es ursprünglich designiert Problem bezeichnet).
lichkeit ein, ihr Absicherungsverhältnis zu verbessern, ohne die Sicherungsbeziehung beenden zu müssen, und dadurch die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Ineffektivität zu verringern.
58
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
6.2 Adjustierung der Sicherungsbeziehung (rebalancing)
Das durch IFRS 9 neu eingeführte Konzept des Rebalancing umfasst lediglich Anpassungen des Absicherungsverhältnisses, um auf Änderungen in der Relation zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument zu reagieren. Sämtliche sonstigen Ände
rungen, die am Volumen des Grundgeschäfts oder des Sicherungs
instruments vorgenommen werden, stellen kein Rebalancing im Sinne des Standards dar. Dies hat zur Folge, dass solche Änderun
gen als teilweise Beendigung der Sicherungsbilanzierung zu betrachten sind, wenn das Unternehmen das Volumen, in dem es Risiken absichert, reduziert, und als neue Designation einer Siche
rungsbeziehung, sofern das Unternehmen das Volumen erhöht.
ein Bilanzierungsergebnis erzielt würde, das mit der Zielsetzung des Hedge Accounting nicht übereinstimmt.
IFRS 9 stellt klar, dass nicht jede Veränderung des Ausgleichs
grades zwischen den Veränderungen des beizulegenden Zeit
werts des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts eine Änderung des Absicherungsverhältnisses darstellt, die eine Adjustierung erforderlich macht. So können beispielsweise Inef
fektivitäten, die aus einer Schwankung bei einem ansonsten konstanten Absicherungsverhältnis entstehen, nicht durch eine Anpassung des Absicherungsverhältnisses reduziert werden. Ein Trend in der Entwicklung der Ineffektivität könnte jedoch ein verhältnisses künftig eine höhere Ineffektivität auslösen könnte. IFRS 9 stellt ferner klar, dass ein Bilanzierungsergebnis, das managementzwecke mit der Zielsetzung der Bilanzierung von Eine Adjustierung der Sicherungsbeziehung ist also nur dann relevant, wenn zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungs
instrument ein Basisrisiko besteht. Die Adjustierung wirkt sich nur auf die in Zukunft erwartete relative Sensitivität des Grund
geschäfts gegenüber dem Sicherungsinstrument aus, da die Ineffektivität aus den bisherigen Änderungen der Sensitivität bereits in der GuV erfasst worden ist.
setzung für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt. Entsprechend erfüllt ein unangemessenes Absicherungsverhält
nation) oder durch eine Unterlassung (Versäumnis, eine Desig
nation, die ungeeignet geworden ist, anzupassen) zustande gekommen ist, nicht die Voraussetzungen für Hedge Accounting.
6.2.3 Durchführung des Rebalancing
Ob ein Unternehmen eine Sicherungsbeziehung anpassen muss, ist eine Tatsachenfrage und hängt in erster Linie davon ab, ob sich das für Risikomanagementzwecke verwendete Absicherungs
verhältnis geändert hat. Ein Eebalancing ist erforderlich, wenn vorgenommen werden:
Erhöhung des Volumens des Grundgeschäfts
ziehung zwar nicht verändert hat, die Sicherungsbeziehung jedoch Erhöhung des Volumens des Sicherungsinstruments
verhältnisses nicht mehr erfüllt. Dies wird dann der Fall sein, wenn das Absicherungsverhältnis nicht mehr dem für Risikomanage
mentzwecke verwendeten Absicherungsverhältnis entspricht (siehe hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel 5.4).
Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts
Das für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften verwendete Absicherungsverhältnis, auch bei der erstmaligen Designation, legten Absicherungsverhältnis abweichen, wenn die Verwen
dung des Letzteren eine Ineffektivität zur Folge hätte, mit der Verringerung des Volumens des Sicherungsinstruments
Eine Verringerung des Volumens des Sicherungsinstruments oder des Grundgeschäfts bedeutet nicht, dass die entsprechenden Transaktionen oder Posten nicht mehr existieren oder dass mit deren Eintritt nicht mehr gerechnet wird. Durch das Rebalancing ziehung designiert wurde. Dies zeigt das nachfolgende Beispiel.
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6
Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Beispiel 25:
Hedge zur Absicherung des mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden erwarteten Kaufs (Absicherungsverhältnis von 1,05 : 1).
Zum 30. Juni 20x1 belaufen sich die kumulativen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts auf 200 WE und die des Sicherungsinstruments auf 229 WE.
Das Unternehmen bilanziert die Sicherungsbeziehung wie folgt:
Ineffektivität bei der Absicherung – GuV WE 29
Derivative Finanzinstrumente – Sicherungsinstrumente WE 229
Zur bilanziellen Abbildung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments
des Unternehmens prüft, ob ein Rebalancing der Sicherungsbeziehung vorgenommen werden sollte, um eine weitere Ineffektivität der Sicherungsbeziehung zu vermeiden.
Erwartungen entsprach. Der Treasurer geht davon aus, dass das Verhältnis zwischen den zwei Benchmarkpreisen auch künftig von den bisherigen Erwartungen abweichen wird, und beschließt, das Absicherungsverhältnisses auf 0,98 : 1 neu festzusetzen.
rungsgeschäfts wird entsprechend aktualisiert.
Das Unternehmen bildet das Rebalancing wie folgt in der Bilanz ab:
Derivative Finanzinstrumente – Sicherungsinstrumente WE 15
Derivative Finanzinstrumente – zu Handelszwecken gehalten WE 15
Zur bilanziellen Abbildung, dass ein Teil des derivativen Finanzinstruments nicht mehr Teil der Sicherungsbeziehung ist
60
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Im vorstehenden Beispiel benötigte das Unternehmen einen Teil zwecken und schloss diesen daher aus dem Sicherungsverhältnis aus. Alternativ könnte das Unternehmen das Rebalancing auch durchführen, indem es ein größeres Volumen an Barrel Rohöl der Sorte WTI als Grundgeschäft designiert (unter der Voraussetzung, dass das größere Volumen mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht wird). In diesem Fall wären keine unmittelbaren Buchungen erfor
derlich; das Unternehmen würde lediglich ein größeres Volumen als Grundgeschäft designieren. Gleiches gilt, wenn das Rebalancing durch eine Erhöhung des Volumens des Sicherungsinstruments erfolgt. In diesem Fall würde das Unternehmen ein entsprechendes zusätzliches Volumen des Sicherungsinstruments (sofern dieses vorhanden ist) designieren.
Beispiel 26:
Anpassung des Absicherungsverhältnisses durch Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts
gekoppelt ist, als Sicherungsinstrument in einem Cash Flow Hedge zur Absicherung von 10.000 Tonnen der mit hoher Wahrschein
lichkeit eintretenden Dieselkäufe im September (Absicherungsverhältnis von 1 : 0,95). Zum 30. Juni 20x1 beläuft sich die kumulative Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts auf 820 WE und die
des Sicherungsinstruments auf 650 WE. Das Unternehmen bilanziert die Sicherungsbeziehung wie folgt:
Derivative Finanzinstrumente – Sicherungsinstrumente WE 650
Zur bilanziellen Abbildung der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments
Gemäß Paragraf 6.5.11 von IFRS 9 muss der im sonstigen Ergebnis (OCI) kumulativ erfasste Betrag dem niedrigeren der beiden i) dem kumulierten Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument
ii) der kumulierten Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts; ein eventuell verbleibender Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument ist in der GuV zu erfassen.
Auf der Grundlage einer Analyse kommt das Unternehmen nun zu dem Ergebnis, dass die angemessene Hedge Ratio künftig 1 : 1,05 beträgt. Das Unternehmen kann folglich entweder das Volumen des Sicherungsinstruments erhöhen oder das Volumen des Grundge
952 Tonnen zu verringern.
Zum 30. Juni 20x1 wird die Adjustierung des Absicherungsverhältnisses durch die Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts als teilweise Beendigung der Sicherungsbeziehung eingestuft. Das Unternehmen beendet das Hedge Accounting für erwartete Diesel
nen Diesel weiterhin Bestandteil der Sicherungsbeziehung sind. Die Dokumentation der Sicherungsbeziehung wird entsprechend aktu
alisiert. Es ist keine Buchung erforderlich.
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Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Unsere Sichtweise
räumt, beim Rebalancing entweder das Volumen des Sicherungs
instruments oder das Volumen des Grundgeschäfts anzupas
sen, so sollten Unternehmen bei ihrer Entscheidung berück
sichtigen, dass eine Anpassung des Grundgeschäfts schwieriger
umzusetzen ist als eine Anpassung des Sicherungsinstruments, da die unterschiedlichen Volumina, die während der Laufzeit der Sicherungsbeziehung designiert wurden, nachverfolgt werden müssen.
10 Tonnen hinzugefügt, um dessen Volumen zu erhöhen, und später wieder abgezogen, um das Volumen zu verringern, so wären diese 10 Tonnen nur für einen bestimmten Zeitraum der gesamten Laufzeit der Sicherungsbeziehung Bestandteil des Grundgeschäfts gewesen. Jede Anpassung des Cash Flow Hedge würde sich jedoch teilweise auf diese 10 Tonnen beziehen. Die Komplexität steigt weiter, wenn die Sicherungs
abgesicherten Transaktionen zur gleichen Zeit eintreten oder Herstellungskosten von Vorräten verwendet werden.
Die Adjustierung des Grundgeschäfts könnte außerdem so ver
orientierten Ansatz für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäf
ten verfolgt, denn normalerweise würde das Risikomanagement
das Volumen des designierten Sicherungsinstruments beim Rebalancing anpassen, da das abgesicherte Grundgeschäft vorgegeben und bestimmt ist, welche Sicherungsgeschäfte erforderlich sind.
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| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
6.3 Beendigung einer
Sicherungsbeziehung
Sofern die Voraussetzungen zum Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind, muss ein Unternehmen die Bilanzierung der Sicherungs
beziehung beenden. Wie in Kapitel 6.1 erläutert, ist dies bei
spielsweise der Fall, wenn sich das Ziel des Risikomanagements für die Sicherungsbeziehung geändert hat.
Eine wesentliche Neuerung gegenüber den Regelungen des IAS 39 stellt die Einführung einer „teilweisen Beendigung“ von Sicherungsbeziehungen dar. Das bedeutet, dass das Hedge Accounting für den restlichen Teil der Sicherungsbeziehung fort
besteht. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wich
tigsten Szenarien, die entweder zu einer vollständigen oder zu einer teilweisen Beendigung einer Sicherungsbeziehung führen:
Mit IFRS 9 wird nun eine
„teilweise Beendigung“ von
Sicherungsbeziehungen
eingeführt. Das bedeutet,
dass das Hedge Accounting
für den restlichen Teil
der Sicherungsbeziehung
fortbesteht.
Szenario
Beendigung
Das Risikomanagementziel hat sich geändert.
Vollständig oder teilweise
Zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht kein
wirtschaftlicher Zusammenhang mehr.
Vollständig
Die Auswirkungen des Kreditrisikos dominieren die Wertänderungen der
Sicherungsbeziehung.
Vollständig
Im Rahmen des Rebalancing wird das Volumen des Grundgeschäfts oder des Sicherungsinstruments reduziert.
Teilweise Das Sicherungsinstrument läuft aus.
Vollständig
Das Sicherungsinstrument wird (vollständig oder teilweise) veräußert, beendet oder ausgeübt.
Vollständig oder teilweise
Das Grundgeschäft (oder ein Teil davon) existiert nicht mehr oder es wird
nicht mehr mit seinem Eintritt gerechnet.
Vollständig oder teilweise
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6
Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Beispiel 27:
Teilweise Beendigung einer Sicherungsbeziehung aufgrund einer Änderung des Risikomanagementziels
Nominalwerte dar):
Kredite Variabel verzinslich
Festverzinslich
WE 100 WE 0
Risikomanagementstrategie
Risikomanagementmaßnahme
Der Finanzleiter schließt einen Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen ab und designiert diesen Zinsswap in einer Sicherungsbeziehung.
Risikomanagementziel
Kredite Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen Gesamt Variabel verzinslich
Festverzinslich
WE 100 WE 0
(30) WE 70 30
WE 30
Die Anwendungsleitlinien zu IFRS 9 enthalten drei 8 Beispiele, die managementziels vorliegt. Wir sind der Auffassung, dass eine Änderung des Risikomanagementziels eine Tatsache sein muss, die sich im tatsächlichen Risikomanagement des Unternehmens widerspiegelt. Die folgenden Beispiele – das erste Beispiel wurde den Anwendungsleitlinien zu IFRS 9 entnommen – zeigen, wie diese Frage in der Praxis beurteilt werden kann.
64
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Dieses Beispiel zeigt lediglich das Resultat einer von mehreren Beispiel 27:
Teilweise Beendigung einer Sicherungsbeziehung aufgrund
einer Änderung des Risikomanagementziels (Forts.)
einen festen Zinssatz aufweisen sollen, was mit der Risikomanage
mentstrategie des Unternehmens im Einklang steht.
risiko auch auf andere Weise anpassen können, um innerhalb der angestrebten Bandbreite für seine festverzinslichen Kredite zu bleiben, z. B. durch die Verwandlung eines Teilbetrags in Höhe Kredit mit einem variablen Zinssatz. In diesem Fall hätte das Unter
nehmen nicht einen Teil seines bereits bestehenden Cash Flow Hedge beendet, sondern einen neuen Fair Value Hedge designiert. Unsere Sichtweise
Verbindlichkeiten
Variabel
Festverzinslich verzinslich
Kredite WE 100 WE 50
Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen (30) 30
Gesamt WE 70 WE 80 Es zeigt sich, dass die ABC Ltd. nicht mehr innerhalb der in ihrer Einklang zu stehen, muss das Unternehmen einen Teil seines Zinsswaps beenden. Anders ausgedrückt: Das Risikomanagement
(teilweise Beendigung der Sicherungsbeziehung).
Das in den Anwendungsleitlinien des Standards enthaltene Beispiel ist natürlich sehr vereinfacht. In der Praxis haben Unter
nehmen meist versetzte Laufzeiten für die unterschiedlichen Finanzierungsbestandteile. In diesen Fällen wäre oftmals bereits
anhand der Laufzeit des neuen Zinsswaps ersichtlich, ob es sich bei diesen um einen Fair Value Hedge für die neu ausge
gebene Anleihe oder um eine Verringerung des Volumens des Cash Flow Hedge für die bereits bestehenden Kredite handelt. eine längere Laufzeit als die bestehenden Kredite und hätte der neue Zinsswap dieselbe Laufzeit wie die Anleihe, so würde dies darauf hindeuten, dass es sich dabei um einen Fair Value Hedge der neuen festverzinslichen Anleihe und nicht um eine Verringerung des Cash Flow Hedge für die bereits bestehen
den Kredite handelt. Eine Reduzierung des Volumens des Cash Flow Hedge entspräche dagegen dem Abschluss eines neuen Zins swaps, der dieselbe Restlaufzeit aufweist wie der bestehende Zinsswap und diesen teilweise ausgleicht.
ABC wie folgt darstellen:
Verbindlichkeiten
Variabel
Festverzinslich verzinslich
Kredite WE 100 WE 50
Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen (10) 10
Gesamt WE 90 WE 60 EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 65
6
Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Beispiel 28:
Teilweise Beendigung eines Interest Margin Hedge
Zinssätzen. Zu Risikomanagementzwecken ordnet die Bank alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf der Grundlage ihrer vertrag
Übersicht über die Instrumente mit
einer Laufzeit von fünf Jahren:
Festverzinslich
VermögensVerbindlichwerte
keiten
Variabel verzinslich
VermögensVerbindlichwerte
keiten
Gehaltene Anleihen Hypotheken Kredite an Privatkunden Termineinlagen von Kunden Ausgegebene Anleihen –
30 30 –
– – – – –
(30) 20 10 10 – – –
–
–
(60)
(10)
Gesamt 60 (30) 40 (70)
Ungleichgewicht zwischen festem und variablem Zinssatz 30 (30)
Das Ungleichgewicht zwischen festem und variablem Zinssatz führt zu einem Zinsmargenrisiko infolge von Zinsänderungen.
Risikomanagementstrategie
Beseitigung des Zinsmargenrisikos, das sich aus der Inkongruenz zwischen festem und variablem Zinssatz ergibt
Risikomanagementmaßnahme
Bestimmungen ist die Designation von Fair Value Hedges für die Ermittlung des regulatorischen Eigenkapitals der Bank vorteilhafter.
Risikomanagementziel
festem und variablem Zinssatz, die bei den festverzinslichen und variabel verzinslichen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten im 66
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Beispiel 28:
Teilweise Beendigung eines Interest Margin Hedge (Forts.)
Laufzeitband mit einer Laufzeit von (nun) drei Jahren stellt sich jetzt wie folgt dar:
Übersicht über die Instrumente mit
einer Laufzeit von drei Jahren:
Festverzinslich
VermögensVerbindlichwerte
keiten
Variabel verzinslich
VermögensVerbindlichwerte
keiten
Gehaltene Anleihen Hypotheken Kredite an Privatkunden Termineinlagen von Kunden Ausgegebene Anleihen –
30 30 – – – – – (10) (30) 20 10 10 – – –
–
–
(60)
(0)
Total 60 (40) 40 (60)
Inkongruenz zwischen festem und variablem Zinssatz Zinsswap mit festen Auszahlungen und variablen Einzahlungen 20 (20)
(30) 30
Aufgrund der Veränderung in der Finanzierungszusammensetzung hat sich das Risikomanagementziel der Sicherungsbeziehung EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 67
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Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung Die Verknüpfung der Beendigung der Bilanzierung von Sicherungs
beziehungen mit dem Risikomanagementziel hat unter anderem zur Folge, dass freiwillige Beendigungen aus rein bilanziellen Grün
den nicht länger zulässig sind. Diese bereits im ursprünglichen Exposure Draft eingeführte Änderung wurde in einigen Stellung
nahmen kritisiert. Es wurde das Argument angeführt, dass die freiwillige Beendigung beibehalten werden sollte, da das Hedge Accounting selbst optional sei.
In der Vergangenheit haben Unternehmen das Hedge Accounting gen vorzunehmen:
Anpassung des Absicherungsverhältnisses, um eine Änderung des erwarteten Verhältnisses zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument abzubilden
Anpassung des Volumens der abgesicherten erwarteten Transaktion, wenn für einen Teil keine hohe Wahrscheinlich
keit mehr vorliegt
Die beiden vorstehenden Szenarien werden in IFRS 9 durch die Einführung einer neuen Effektivitätsbeurteilung, des Rebalancing und der teilweisen Beendigung von Sicherungsbeziehungen berücksichtigt. Somit ist in diesen Fällen eine freiwillige Beendi
gung nicht mehr erforderlich.
In seinen erneuten Beratungen hat das IASB darauf hingewiesen, dass das Hedge Accounting eine Ausnahme zu den allgemeinen kungen einer Risikomanagementmaßnahme für ein bestimmtes Risikomanagementziel im Abschluss abbilden zu können. Ist das Risikomanagementziel unverändert und werden die Voraussetzun
willige Beendigung den ursprünglichen Grund für die Anwendung des Hedge Accounting gefährden. Das Board ist der Auffassung, dass Hedge Accounting und seine Beendigung einen bestimmten 68
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Sinn haben und nicht nur rein bilanzierungstechnische Vorgänge darstellen. Basierend auf dieser Überlegung hat das IASB beschlos
sen, die freiwillige Beendigung von Sicherungsbeziehungen bei unveränderten Risikomanagementzielen nicht zuzulassen. 6.4 Messung der Ineffektivität
IFRS 9 fügt den Anwendungsleitlinien zur Ermittlung der Ineffekti
vität lediglich zwei neue Paragrafen hinzu. Diese beiden Abschnitte, die den Zeitwert des Geldes und hypothetische Derivate behan
deln, sollen zwar eigentlich nur der Klarstellung dienen, könnten jedoch weitreichendere Auswirkungen auf einige der derzeit von den Unternehmen angewendeten Bilanzierungspraktiken haben.
6.4.1 Die Auswirkung des Zeitwerts des Geldes
den Zeitwert des Geldes berücksichtigen. Das bedeutet, dass sie den Wert des Grundgeschäfts auf der Basis des Barwerts (also unter Berücksichtigung des Zinseffekts) ermitteln müssen.
IFRS 9 enthält keine zusätzlichen Klarstellungen, die über die bereits in IAS 39 enthaltenen Erläuterungen hinausgehen. In der Bewertungspraxis wird der Zeitwert des Geldes auch bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten berücksichtigt. Es ist also nur logisch, dieses Prinzip auch auf das Grundgeschäft anzuwenden.
Beispiel 29:
Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes auf die Effektivitätsmessung
Ein Fertigungsunternehmen in Indien, dessen funktionale Währung die indische Rupie (INR) ist, rechnet mit prognostizierten Umsätzen in Verkäufe abgezinst werden, das Sicherungsinstrument hingegen nicht.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 69
6
Nachfolgende Effektivitätsbeurteilungen, Adjustierung (rebalancing) und Beendigung einer Sicherungsbeziehung IFRS 9 stellt außerdem klar, dass ein
hypothetisches Derivat nur stellvertretend für das Grundgeschäft, nicht
aber für ein „perfektes Sicherungsinstrument“ verwendet werden kann.
Das hypothetische Derivat darf somit
keine Merkmale aufweisen, die nur
im Sicherungsinstrument, nicht aber
im Grundgeschäft enthalten sind.
6.4.2 Hypothetische Derivate zur Messung der Ineffektivität
Zur Ermittlung der Ineffektivität von Cash Flow Hedges verwen
sches Derivat. Dieses Derivat wird so gestaltet, dass es dem gesi
cherten Grundgeschäft in allen seinen bewertungsrelevanten Konditionen entspricht (in der Regel ein Zinsswap oder Termin
kontrakt, der keine ungewöhnlichen Bedingungen aufweist und zum Zeitpunkt der Designation der Sicherungsbeziehung einen beizu
legenden Zeitwert von null hat). Zur Beurteilung der Wirksamkeit den Zeitwerts des hypothetischen Derivats die Wertänderung des Grundgeschäfts ermittelt und mit der Wertänderung des tatsächli
chen Sicherungsinstruments verglichen. Obwohl hypothetische De
explizit auf sie ein.
Ineffektivität zu ermitteln. Der Standard präzisiert ferner, dass das hypothetische Derivat eine genaue Nachbildung des Grundge
änderung des Grundgeschäfts dasselbe Ergebnis hervorbringen geschäft enthalten sind.
Dieses Kriterium erscheint logisch, könnte jedoch weiter gehende Auswirkungen auf Cash Flow Hedges haben, als von vielen erwar
tet. IFRS 9 weist darauf hin, dass das hypothetische Derivat das Grundgeschäft und nicht die „perfekte Sicherungsbeziehung“ abbilden soll. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht einfach unter
stellen können, dass ein Cash Flow Hedge mit übereinstimmenden Bedingungen (z. B. wenn die Bedingungen des Sicherungsinstru
ments genau mit den Bedingungen der abgesicherten erwarteten Transaktion übereinstimmen) keine Ineffektivität aufweist.
IFRS 13 schreibt beispielsweise vor, dass sowohl das Kreditrisiko Kreditrisiko der Vertragspartei eines Derivats, das in einer Siche
rungsbeziehung als Sicherungsinstrument designiert ist, dürfte 70
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vom Kreditrisiko des Grundgeschäfts (sofern vorhanden) abwei
chen. Der Unterschied im Kreditrisiko dürfte zu einem gewissen anderen beizulegenden Zeitwert führen als bei nicht besicherten Zinsswaps, bei denen sowohl die Terminzinssätze als auch die in Kapitel 5.3). IFRS 9 stellt klar, dass ein Unternehmen, das ein Die daraus resultierende Ineffektivität wird mitunter auch als Cash Flow Hedge verwendet, nicht davon ausgehen kann, dass das Kreditrisiko der Vertragspartei aus dem Sicherungsinstru
Handelt es sich beim Grundgeschäft beispielsweise um eine er
wartete Transaktion, so wäre gar kein Kreditrisiko vorhanden, welches das Kreditrisiko, das Auswirkungen auf den beizulegen
den Zeitwert des Sicherungsinstruments hat, ausgleichen könnte. Hieraus ergäbe sich eine gewisse Ineffektivität. Weist das Grund
geschäft aber ein Kreditrisiko auf, so müssten dessen Auswirkun
gen unabhängig vom Sicherungsinstrument ermittelt werden.
wenigen Basispunkten voneinander ab. Während der Finanzkrise hat sich der Unterschied jedoch erheblich vergrößert und es wird nicht erwartet, dass sich diese Entwicklung in absehbarer Zukunft umkehren wird.
Bei Derivaten, die mit Barmitteln besichert sind, hätten beide Vertragsparteien identische Sicherungsanforderungen zu erfüllen, wodurch sich das Kreditrisiko beider Vertragsparteien deutlich verringerte. Dies würde die wirtschaftliche Wirksamkeit des Siche
rungsgeschäfts verbessern, könnte aber gleichzeitig die bilanzielle Ineffektivität erhöhen.
genden Zeitwerts von mit Barmitteln abgesicherten Zinsswaps herangezogen wird. Die beizulegenden Zeitwerte von Zinsswaps wurden in der Vergangenheit anhand von auf dem LIBOR basie
der durchschnittliche Zinssatz, zu dem Referenzbanken auf dem Interbankenmarkt unbesicherte Barmittel in einer bestimmten Währung und für eine bestimmte Laufzeit aufnehmen können.
Die Verwendung des LIBOR als standardmäßiger Abzinsungssatz ist jedoch insoweit unsachgemäß, als mittlerweile viele derivative Transaktionen besichert sind. Bei Handelsgeschäften, die mit Bar
mitteln besichert sind, sollte statt des LIBOR ein Tagesgeldsatz verwendet werden. Overnight Index Swaps (OIS) sind Zinsswaps, deren variable Komponente an einen Zinssatz für unbesicherte Tagesgeldtransaktionen im Interbankenhandel gekoppelt ist. Der besicherten Zinsswaps sehr viel besser wider.
mitteln besicherten Zinsswaps, der an den LIBOR gekoppelt ist, EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 71
7 Sonstige Änderungen
IFRS 9 führt eine neue Bilanzierungsmethode für
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des
Time Values einer Option ein, wenn nur der innere
Wert als Sicherungsinstrument in der Sicherungsbeziehung designiert wird. Welche Bilanzierungsmethode angemessen ist, hängt von der Art des
Grundgeschäfts ab, das mit dem inneren Wert
der Option abgesichert wird.
7.1 Zeitwert von Optionen
Der beizulegende Zeitwert einer Option setzt sich aus dem inneren Wert (intrinsic value) und dem Zeitwert (time value) zusammen. Wird eine Option im Rahmen von Absicherungsaktivitäten einge
setzt, wird nur der innere Wert zum Ausgleich der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf das abgesicherten Risiko zurück
zuführen sind, verwendet (es sei denn, das Grundgeschäft enthält ebenfalls eine Option; siehe hierzu die Erläuterungen in Kapitel 3). Die in IAS 39 enthaltene Regelung, wonach Unternehmen die Wahl instrument designieren oder ob sie den Zeitwert und den inneren Wert trennen und nur den inneren Wert designieren, wurde unver
ändert übernommen.
Wird die Option gemäß IAS 39 in ihrer Gesamtheit als Sicherungs
instrument zur Absicherung eines Grundgeschäfts, das keine Option enthält, designiert, so resultieren aus den dem Time Value zuzuordnenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts Inef
fektivitäten. Je nach Höhe der daraus resultierenden Ineffektivität könnte das Unternehmen gar den Nachweis der prospektiven Effektivität nicht erbringen oder gezwungen sein, die Sicherungs
bilanzierung aufgrund der Änderungen des Zeitwerts einzustel
len. Wird dagegen nur der innere Wert der Option designiert, ist der wodurch es auch zu einer wesentlichen Volatilität in der GuV kom
men kann. In beiden Fällen schlägt sich die Änderung des Zeitwerts folglich in der GuV nieder.
Für Zwecke des Risikomanagements betrachten Unternehmen die gewöhnlich eher als Kosten der Absicherung und weniger als eine zu Handelszwecken gehaltene Position. Ökonomisch betrachtet, könnte der Zeitwert einer Option als Risikoabsicherungsprämie (quasi eine Art Versicherungsprämie) betrachtet werden.
IFRS 9 sieht keine Änderung im Hinblick auf die Designation einer Option in einer Sicherungsbeziehung vor, d. h., es ist weiterhin möglich, Optionen in ihrer Gesamtheit oder nur den inneren Wert der Option als Sicherungsinstrument zu designieren. Das IASB hat jedoch den oben genannten Bedenken Rechnung getragen und eine neue Bilanzierungsmethode für Änderungen des beizulegen
den Zeitwerts des Time Values eingeführt, wenn nur der innere Wert einer Option als Sicherungsinstrument in der Sicherungs
beziehung designiert wird.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Time Value von Optionen werden über die Laufzeit der Sicherungsbeziehung zunächst im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Die weiterführende Bilanzierung hängt von der Art der abgesicherten Transaktion ab. Der Standard unterscheidet zwischen transaktionsbezogenen und periodenbezogenen Grundgeschäften.
Transaktionsbezogenes Grundgeschäft: Der Zeitwert einer Option, die zur Absicherung eines transaktionsbezogenen Grundgeschäfts verwendet wird, ist Teil der Kosten der Trans
aktion. Ein Beispiel hierfür ist die Absicherung des erwarteten Kaufs eines Rohstoffs. Der kumulierte im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasste Betrag wird – analog zu den kumulierten Beträ
hierzu unsere Ausführungen in Kapitel 8.1). Das heißt: Führt Ergebnis (OCI) erfasste Betrag als Anpassung der Anschaf
fungskosten oder des Buchwerts (Basis Adjustment) erfasst. In allen anderen Fällen wird der Betrag in der Periode oder in den Perioden, in der bzw. denen sich die abgesicherten Zah
lungsströme auf die GuV auswirken, in die GuV umgegliedert Periodenbezogenes Grundgeschäft: Der Zeitwert einer Option, die zur Absicherung eines periodenbezogenen Grundgeschäfts verwendet wird, weist den Charakter von Kosten für die Risiko
absicherung über einen bestimmten Zeitraum auf. Als Beispiel ließe sich die Absicherung von Rohstoffvorräten über einen Zeit
diesen Rohstoff anführen. Der ursprünglich im sonstigen Ergeb
nis (OCI) erfasste Betrag wird auf systematische und nachvoll
ziehbare Weise über die Dauer der Sicherungsbeziehung in die Dies ist der Zeitraum, über den sich die bilanzielle Anpassung (Hedge Adjustment) des inneren Werts der Option in der GuV auswirken könnte (bzw. auf das sonstige Ergebnis [OCI], wenn mit der Option ein Eigenkapitalinstrument abgesichert wird, das EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 73
7
Sonstige Änderungen
Die Unterscheidung zwischen transaktionsbezogenen und perio
denbezogenen Grundgeschäften macht deutlich, dass die Bilanzie
rung des Zeitwerts der Option im Einklang mit den allgemeinen rungsprämien gleichen, erfolgen sollte (siehe hierzu unsere vorstehenden Ausführungen bezüglich Versicherungsprämien). Unternehmen, die diese Unterscheidung treffen, müssen berück
sichtigen, wie sich die Bilanzierung des Grundgeschäfts in der GuV niederschlagen wird.
Führt ein Grundgeschäft später zu einer Transaktion, deren Kosten als Bestandteil eines einmaligen Ereignisses bilanziert werden (z. B. Kauf oder Verkauf eines Postens), so bezieht sich der Zeit
wert der Option auf ein transaktionsbezogenes Grundgeschäft. Beispiele hierfür sind Absicherungen des erwarteten Kaufs von Vorräten oder Sachanlagen und Absicherungen von erwarteten Verkäufen. Resultiert der Kauf oder Verkauf aus einer festen Ver
aktionsbezogenes Grundgeschäft, da sich die aus diesen festen vergleichbare erwartete Transaktionen in der GuV niederschlagen.
Führt das Grundgeschäft später zu einer Risikoabsicherung über einen bestimmen Zeitraum, der keine Transaktion beinhaltet, deren Kosten als Bestandteil eines einmaligen Ereignisses bilan
ziert werden, so bezieht sich der Zeitwert der Option auf ein periodenbezogenes Grundgeschäft. Beispiele hierfür sind Absiche
Perioden, bereits bestehende Vorräte, die gegen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts abgesichert werden, oder die Absiche
rung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Ergebnis (OCI) erfasste Zeitwert über die von der Option abge
deckten Perioden in die GuV umgegliedert werden (d. h., der relevante Zeitraum erstreckt sich nicht auf den anfänglichen Teil der Optionslaufzeit).
74
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Welche Bilanzierungsmethode jeweils sachgerecht ist, lässt sich in der Praxis regelmäßig feststellen, indem überprüft wird, wie sich der innere Wert der Option in einer entsprechenden Sicherungs
beziehung in der GuV auswirken könnte. Dies entscheidet in den meisten Fällen über den Zeitpunkt der Erfassung des Zeitwerts der Option in der GuV. Eine Ausnahme hierbei sind gesicherte feste auswirken; der Zeitwert der Option müsste jedoch so lange abge
Beispiel 30:
Absicherung des Erwerbs von Sachanlagen
(transaktionsbezogen)
Im ersten Quartal eines Jahres plant ein Fertigungsunternehmen, belaufen. Da die funktionale Währung des Unternehmens die norwegische Krone (NOK) ist, ist das Unternehmen bei dieser erwarteten Transaktion einem Währungsrisiko ausgesetzt. Das Erläuterungen zu transaktionsbezogenen Grundgeschäften).
ten sonstigen Ergebnis (OCI) abgegrenzten Beträge nicht Bestand
Transaktion. Das Unternehmen designiert nur den inneren Wert der Option in einem Cash Flow Hedge des hoch wahrscheinlich Eigenkapitalkomponente dar, da diese Bilanzierung von Kosten der Option von der Designation als Sicherungsinstrument ausge
oder Verluste aus Sicherungs instrumenten des effektiven Teils einer Sicherungsbeziehung (d. h. Beträge, die Bestandteil der Designation einer Sicherungs beziehung sind). Regelmäßig beträgt der Zeitwert zum Verfalltag eines Optionsvertrags nahezu null. Bei einem transaktionsbezogenen Grundgeschäft bedeutet die Erfassung der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Time Values im sonstigen Ergebnis (OCI), dass der bei Designation bestehende Time Value bei Verfall im sonstigen Ergebnis (OCI) kumulativ erfasst ist. Bei Eintritt der abgesicherten Transaktion rungsbeziehung beträgt der Zeitwert der Option 30.000 NOK. Nach dem Beginn der Sicherungsbeziehung beläuft sich der Zeit
wert der Option am Ende des ersten Quartals auf 16.000 NOK und am Ende des zweiten Quartals auf 7.000 NOK.
Die Anwendung der Bilanzierungsvorschriften von IFRS 9 auf den Zeitwert der Option führt zu der folgenden Veränderung im sonstigen Ergebnis (OCI) und der Rücklage innerhalb des Eigen
kapitals, in der Beträge in Bezug auf den Zeitwert von Optionen in Verbindung mit transaktionsbezogenen Grundgeschäften kumulativ erfasst werden:
Alle Beträge in 1.000 NOK
stimmung mit der Bilanzierung der Änderungen des beizulegen
den Zeitwerts des inneren Werts der Option (die ebenfalls im sonstigen Ergebnis [OCI] kumulativ erfasst wurden). Im Rahmen periodenbezogener Grundgeschäfte enthält der Standard zwei Beispiele zur weiterführenden Präzisierung der Formulierung „auf systematische und nachvollziehbare Weise“ (on a systematic
and rational basis) im Zusammenhang mit der Umgliederung der kumulierten Zeitwertänderungen vom sonstigen Ergebnis (OCI) in die GuV. Nach unserer Ansicht ist eine lineare Vorgehensweise in den meisten Fällen angemessen.
Q1
Q2
Q3
Rücklage zu Quartalsbeginn
– (14) (23)
Veränderung des Zeitwerts der Option (14) (9) (7)
Anpassung des Buchwerts (basis adjustment
Rücklage zum Quartalsende (14) (23) –
Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) in der Berichtsperiode (14) (9) (7)
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 75
7
Sonstige Änderungen
die am Ende der Laufzeit der Sicherungsbeziehung abzugrenzen
den Transaktionskosten (im Falle von transaktionsbezogenen Grundgeschäften) null betragen.
Beispiel 31:
Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe
(periodenbezogen)
Ein Unternehmen begibt eine variabel verzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit von sieben Jahren und möchte sich gegen Erhöhun
gen des Zinsaufwands in den ersten zwei Jahren absichern. Daher erwirbt das Unternehmen einen Zinscap mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Nur der innere Wert des Zinscaps wird in einem Cash Flow Hedge als Sicherungsinstrument designiert.
Der Zeitwert beläuft sich zum Zeitpunkt der Designation auf 20.000 WE. Dieser Betrag wird linear über die Dauer der Siche
rungsbeziehung, also die ersten zwei Jahre, in die GuV umge
gliedert. Nach Beginn beläuft sich der Zeitwert der Option am Ende des ersten Jahres auf 13.000 WE.
Die Anwendung der Bilanzierungsvorschriften von IFRS 9 auf den Zeitwert der Option führt zu der folgenden Veränderung im sonstigen Ergebnis (OCI) und der Rücklage innerhalb des Eigen
kapitals zur kumulativen Erfassung von Beträgen in Bezug auf den Zeitwert von Optionen in Verbindung mit periodenbezoge
nen Grundgeschäften:
Alle Beträge in 1.000 WE
Jahr 1
Jahr 2
Rücklage zu Beginn des Jahres
– 3
Änderung des Zeitwerts der Option (7) (13)
Umgliederung des Zeitwerts bei Beginn 10 10
Rücklage zum Endes des Jahres 3 –
Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) in der Berichtsperiode 3 (3)
Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (10) (10)
In den vorstehenden Beispielen 30 und 31 wird unterstellt, dass die bewertungsrelevanten Parameter (critical terms) der Option denen des Grundgeschäfts entsprechen. In der Praxis ist dies rungs methode für periodenbezogene und zeitpunktbezogene relevanten Parameter der Option von denjenigen des Grundge
schäfts abweichen, wäre eine zusätzliche Beurteilung vorzuneh
men. Zu diesem Zweck ist der tatsächliche Zeitwert mit dem einer hypothetischen Option zu vergleichen, die die bewertungsrelevan
ten Parameter des Grundgeschäfts perfekt nachbildet (in IFRS 9 als angepasster Zeitwert [aligned time value] bezeichnet).
Entsprechen die bewertungsrelevanten Parameter der Option nicht denen des Grundgeschäfts, so ist der Zeitwert in Situationen, in denen der angepasste Zeitwert den tatsächlichen Zeitwert übersteigt, anders zu bilanzieren als in Situationen, in denen der tatsächliche Zeitwert den angepassten Zeitwert übersteigt. Über
steigt der tatsächliche Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbezie
hung den angepassten Zeitwert, so ist Folgendes zu bilanzieren:
Der angepasste Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung wirksam über den Zeitraum, über den sich das Grundgeschäft auf die GuV auswirkt, in die GuV abgeschrieben (bei einem periodenbezogenen Grundgeschäft).
Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des angepassten Zeitwerts wird im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.
Die restliche Differenz zwischen der Änderung des beizulegen
den Zeitwerts des tatsächlichen Zeitwerts und des angepassten Zeitwerts ist in der GuV zu erfassen.
Die Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen gälte auch für Kom
binationen von Optionen, z. B. die Absicherung einer hoch wahr
Collar. Wird nur der innere Wert designiert, würde die aus den Änderungen des Zeitwerts der zwei Optionen resultierende Vola
tilität im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Bei Einsatz eines bung (im Falle von periodenbezogenen Grundgeschäften) oder 76
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
beziehung den tatsächlichen Zeitwert, so ist Folgendes zu bilanzieren:
Der tatsächliche Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird auf systematische und nachvollziehbare Weise über den Zeitraum, über den sich das Grundgeschäft auf die GuV auswirkt, aus dem sonstigen Ergebnis (OCI) in die GuV umgegliedert (bei einem periodenbezogenen Grundgeschäft).
legenden Zeitwerts des tatsächlichen Zeitwerts und des ange
passten Zeitwerts wird im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.
Die restliche Differenz zwischen der Änderung des beizulegen
den Zeitwerts des tatsächlichen Zeitwerts und des angepassten Zeitwerts ist in der GuV zu erfassen.
Für die in Beispiel 31 vorgestellte Absicherungsstrategie ergäbe sich die folgende Bilanzierungsänderung:
Beispiel 32:
Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe (periodenbezogen)
Szenario 1:
Tatsächlicher Zeitwert ist höher als der angepasste Zeitwert
Szenario 2:
Tatsächlicher Zeitwert ist niedriger als der angepasste Zeitwert
beziehung 20.000 WE. Der angepasste Zeitwert beläuft sich zu Beginn der Sicherungsbeziehung auf 15.000 WE.
beziehung 20.000 WE. Der angepasste Zeitwert liegt zu Beginn der Sicherungsbeziehung bei 24.000 WE.
Alle Beträge in 1.000 WE
Jahr 1
Jahr 2
Änderung des tatsächlichen Zeitwerts der Option (10) (10)
Änderung des angepassten Zeitwerts der Option (6) (9)
Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zu Beginn des Berichtsjahres – 1,5
Änderung des Zeitwerts der Option (auf der Basis des angepassten Zeitwerts) (6) Abschreibung des Zeitwerts zu Beginn (auf der Basis des angepassten Zeitwerts) Alle Beträge in 1.000 WE
Jahr 1 Jahr 2
Änderung des tatsächlichen Zeitwerts der Option (8) (12)
Änderung des angepassten Zeitwerts der Option (14) (10)
Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zu Beginn des Jahres – 2
(9)
Änderung des Zeitwerts der Option (auf der Basis des niedrigeren Werts aus der kumulativen Änderung des angepassten Zeitwerts und des tatsächlichen Zeitwerts) (8) (12)
7,5 7,5
Abschreibung des Zeitwerts zu Beginn (auf der Basis des tatsächlichen Zeitwerts) 10 10
Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zum Ende des Berichtsjahres 1,5 –
Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zum Ende des Berichtsjahres 2 –
Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) im Berichtsjahr 1,5 (1,5)
Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) im Berichtsjahr 2 (2)
In der GuV erfasste verbleibende Änderung des (tatsächlichen) Zeitwerts (4) (1)
In der GuV erfasste verbleibende Änderung des (tatsächlichen) Zeitwerts
–
–
Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (11,5) (8,5)
Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (10) (10)
Bei der vorstehenden Bilanzierung wird die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem angepassten Zeitwert in Übereinstimmung mit ihrer Designation als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit
wert bewertetes derivatives Finanzinstrument behandelt.
Durch die Anwendung des sog.
-Tests auf die Bilanzierung des Zeitwerts wird sichergestellt, dass das Unternehmen in der GuV nicht mehr Aufwand erfasst, als tatsächlich angefallen ist (basie
rend auf dem Zeitwert zu Beginn der Sicherungsbeziehung).
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 77
7
Sonstige Änderungen
IFRS 9 führt eine optionale Bilanzierungsmethode für die Terminkomponente
eines Terminkontrakts ein, die der Bilanzierung des Zeitwerts einer Option
ähnlich ist. Diese Methode findet dann
Anwendung, wenn nur die Kassakomponente des Terminkontrakts als
Sicherungsinstrument designiert ist.
Eine ähnliche Bilanzierungsmethode ist
auf den Fremdwährungs-Basis-Spread
eines finanziellen Instruments anwendbar,
wenn dieser von der Designation als
Sicherungsinstrument ausgenommen ist.
werts. Es geht jedoch klar hervor, dass der angepasste Zeitwert Bestandteil des Konzepts der Kosten der Absicherung ist. Übliche sind daher Teil des angepassten Zeitwerts einer Option. Das spiegelt wider, dass sie Teil des beizulegenden Zeitwerts des instrument designiert ist.
Dies unterscheidet sich vom Konzept des hypothetischen Derivats, das zum Zweck der der Nachbildung der bewertungsrelevanten Parameter des Grundgeschäfts verwendet wird. Daher können aber des Grundgeschäfts sind, nicht berücksichtigt werden. Diese Begründung gilt jedoch nicht für die Bilanzierung der Kosten der Absicherung. Die in Abschnitt 7.2.2 enthaltenen Ausführungen foreign currency basis spread) verdeutlichen dies. Dieser Aufschlag kann nicht als Teil eines hypo
thetischen Derivats zur Nachbildung der bewertungsrelevanten Parameter des Grundgeschäfts, aber als Kosten der Absicherung betrachtet werden.
7.2 Terminkomponente von Terminkontrakten und Fremdwährungs-BasisSpread bei Finanzinstrumenten
7.2.1 Allgemeine Vorschriften
Nach IAS 39 steht es Unternehmen, die Devisenterminkontrakte in Sicherungsbeziehungen verwenden, frei, das Instrument in seiner Gesamtheit oder nur die Kassakomponente zu designieren. Wird nur die Kassakomponente designiert, so werden die Termin
bezeichnet) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
Wird das gesamte Instrument designiert, so kann das Grundgeschäft Bei der Absicherung einer hoch wahrscheinlich eintretenden erwar
teten Transaktion (d. h. des Grundgeschäfts) würde diese bei
spielsweise bei ihrem Eintritt mit dem Terminkurs zum Zeitpunkt thode (forward rate method) bezeichnet. IAS 21 schreibt jedoch keiten, deren Wert in einer Fremdwährung angegeben ist, zum 78
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Kassakurs zu bewerten sind. Daher bietet die Terminkursmethode keine Lösung für die Absicherung solcher monetärer Posten.
IFRS 9 enthält eine optionale Bilanzierungsmethode, die im Wesent
lichen mit der Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen überein
stimmt und in den Fällen anwendbar ist, in denen nur die Kassa
komponente als Sicherungsinstrument designiert wird. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine generell festzulegende Rech
nungslegungsmethode, sondern um ein Wahlrecht, das für jede einzelne Sicherungsbeziehung ausübbar ist.
Wird nur die Kassakomponente designiert, so wird die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der (tatsächlichen) Terminkompo
nente im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst und in einer separaten Eigenkapitalkomponente kumuliert. Die zu Beginn bestehende (angepasste) Terminkomponente wird auf nachvollziehbare Weise in die GuV umgegliedert. Im Zeitverlauf eintretende Schwankun
gen des beizulegenden Zeitwerts der Terminkomponente werden bei Anwendung der vorstehenden Bilanzierungsmethode nur Aus
wirkungen auf das sonstige Ergebnis (OCI) haben, wohingegen der in der GuV erfasste Betrag konstant bleibt.
Beispiel 33:
Funding Swaps – ausschließliche Designation des Kassakursrisikos
lautendes festverzinsliches Darlehen mit einer Laufzeit von zwei Jahren abschließt. Die Bank rechnet die auf JPY lautenden Finanz
mittel in ihre funktionale Währung um und verleiht diese in Form eines auf SGD lautenden festverzinslichen Darlehens mit einer Lauf
von JPY gegen SGD nach Ablauf von zwei Jahren. Der beizulegende Zeitwert der Terminkomponente beläuft sich zu Beginn der Siche
rungsbeziehung auf 20.000 SGD und am Ende des ersten Jahres auf 13.000 SGD.
Aus ökonomischer Sicht hat die Bank damit das Währungsrisiko abgesichert und die Zinsmarge für den gesamten Zweijahreszeitraum festgeschrieben. Aus ökonomischer Perspektive stellen die Terminpunkte die Differenz zwischen den Zinssätzen der jeweiligen Wäh
rungen dar. Die zu Beginn bestehende Terminkomponente wird somit als ein Bestandteil der Zinsmarge betrachtet (siehe unsere Ausführungen in Abschnitt 7.2.2).
änderung im sonstigen Ergebnis (OCI) und in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte:
Alle Beträge in 1.000 SGD
Jahr 1
Jahr 2
Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zu Beginn des Berichtsjahres
– 3
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Terminkomponente (7) (13)
Amortisation der Terminkomponente zu Beginn 10 10
Rücklage innerhalb des Eigenkapitals zum Ende des Berichtsjahres 3 –
Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) im Berichtsjahr 3 (3)
Auswirkung auf die GuV im Berichtsjahr (10) (10)
Die Bank würde die Amortisation der Terminkomponente sowie die Zinserträge aus dem Darlehen und die Zinsaufwendungen aus der Kreditaufnahme in der GuV innerhalb der Zinsmarge erfassen und die wirtschaftlich festgeschriebene Zinsmarge in der Transaktions
währung SGD ausweisen.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 79
7
Sonstige Änderungen
7.2.2 Fremdwährungs-Basis-Spread
IFRS 9 führt außerdem eine neue bilanzielle Behandlung für Fremd
gen in Abschnitt 7.2.1). Designiert das Unternehmen jedoch das gesamte Sicherungsinstrument, so würden Änderungen des ein Phänomen, das während der Finanzkrise besonders an Bedeu
tung gewann – handelt es sich um einen in ein Finanzinstrument vergütet. Dieser Risikoaufschlag kommt nur bei Transaktionen gelegten zukünftigen Zeitpunkt getauscht werden (z. B. Devisen
7.3 Eigenverbrauchsverträge
(own use contracts)
Gemäß IAS 39 bilanzierte Verträge umfassen Verträge über den werden können, als ob es sich hierbei um Finanzinstrumente han
delte (d. h., sie haben ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach eine nach der Finanzkrise und der anschließenden Staatsschulden
lichen und volatilen Bestandteil des Preises langfristiger Termin
für eine Komponente an, die nur im Sicherungsinstrument, nicht aber in einem Grundgeschäft, das nur eine Währung umfasst, vor
handen ist. Dies würde selbst dann zu einer gewissen Ineffektivität Derivat herangezogen würde (siehe hierzu unsere Ausführungen in Kapitel 6.4.2).
Wird im Rahmen eines Sicherungsgeschäfts ein Devisentermin
Absicherung“ zu behandeln sind. Die Kosten der Absicherung sind zum selben Zeitpunkt in der GuV zu erfassen wie das gesicherte Grundgeschäft. Das Board beschloss daher, die Vorschriften für für Rohstoffe (commodity contracts) erfüllen die Kriterien für einen Nettoausgleich in bar, da bestimmte Rohstoffe jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können. Solche Verträge sind jedoch vom Anwendungsbereich des IAS 39 ausgeschlossen, wenn sie zum Zwecke des Empfangs oder der Lieferung eines wurden und in diesem Sinne weiter gehalten werden. Dies wird im Allgemeinen als Eigenverbrauchsausnahme (own use scope
exception) vom Anwendungsbereich des IAS 39 bezeichnet.
verträge (d. h. wie schwebende Geschäfte) bilanziert – vor dem Hintergrund, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Vertrags irrelevant sind, da der Vertrag für den Eigenverbrauch des Unternehmens bestimmt ist. In bestimmten Branchen schließen Unternehmen jedoch Eigenverbrauchsverträge und ähnliche Derivate zum Zwecke des Risikomanagements ab und verwalten diese Verträge gemeinsam. In einem solchen Fall führt die Bilan
zierung von Eigenverbrauchsverträgen zu einer Rechnungslegungs
inkongruenz, da die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der derivativen Posten für Zwecke des Risikomanagements nicht mit den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Eigenverbrauchs
verträge ausgeglichen werden kann.
gehensweise bei Terminkomponenten von Terminkontrakten auf Designation eines Sicherungsinstruments abtrennen und auf die gleiche Weise wie die Terminkomponente eines Terminzinssatzes Um diese Inkongruenz zu beseitigen, könnte das Unternehmen die Vorschriften zur Sicherungsbilanzierung anwenden, indem es einen Eigenverbrauchsvertrag als Grundgeschäft in einer Sicherungsbeziehung ist unter diesen Umständen jedoch mit einem 80
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Des Weiteren schließen Unternehmen eine große Anzahl von Rohstoffkontrakten ab, die sich möglicherweise teilweise gegenseitig ausgleichen. Ein Unter
nehmen wird daher üblicherweise eine Absicherung auf Nettobasis vornehmen.
Beispiel 34:
Eine an IAS 39 vorgenommene Folgeänderung
führt eine Fair-Value-Option für Eigenverbrauchsverträge ein. Unternehmen können die
Fair-Value-Option auf ähnliche Arten von
bestehenden Eigenverbrauchsverträgen auf
„Alles-oder-nichts“-Basis anwenden.
Sonnenblumen
Ein Unternehmen ist im Bereich Beschaffung, Transport, Lage
rung, Verarbeitung und Handel mit Sojabohnen und Sonnenblu
werden. Das Unternehmen verfügt über einen Geschäftsbereich Handel und einen Geschäftsbereich Verarbeitung, die operativ voneinander getrennt sind. Es analysiert und überwacht seine minkontrakte und Optionen umfasst. Das Ziel besteht darin, die Nach IAS 39 müssen physisch erfüllte Terminkontrakte aus dem Verarbeitungsgeschäft als Eigenverbrauchsverträge bilanziert werden. Alle anderen Kontrakte sind dagegen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Die hieraus resultie
rende Rechnungslegungsinkongruenz spiegelt jedoch nicht wider, Gesamtrisiko dieser Kontrakte steuert.
Unsere Sichtweise
nehmen mitunter langfristige Eigenverbrauchsverträge (mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren) ab. Das Geschäftsmodell die
tet werden. Oftmals sind jedoch keine Derivate mit so langen Laufzeiten vorhanden. Zudem kann es schwierig sein, den bei
zulegenden Zeitwert von bereits länger laufenden Verträgen zu bestimmen. Ein auf dem beizulegenden Zeitwert basieren
Option für Eigenverbrauchsverträge ein. Zu Beginn der Laufzeit dung treffen, einen Eigenverbrauchskontrakt erfolgswirksam zum Wahl ist jedoch nur zulässig, wenn dadurch eine Rechnungslegungs
inkongruenz beseitigt oder wesentlich vermindert wird.
Eigenverbrauchsvertrags in Anspruch genommen werden. Sie ist also vor allem für Unternehmen geeignet, die eine auf dem beizulegenden Zeitwert basierende Risikomanagementstrategie für Verträge in ihrer Gesamtheit verfolgen, was in der Regel eher auf Eigenverbrauchsverträge mit einer kürzeren Laufzeit zutrifft.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 81
8 Darstellung
8.1 Absicherung von Zahlungsströmen
(Cash Flow Hedge)
Das grundlegende Konzept für die fortlaufende bilanzielle Dar
stellung von Cash Flow Hedges ändert sich gegenüber IAS 39 nicht. Unternehmen würden den niedrigeren Wert aus dem kumu
lierten Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument und der kumulierten Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts weiterhin in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte Wesentlichen sicher, dass ein Unternehmen gemäß dem Rahmen
konzept des IASB keinen Vermögenswert und keine Verbindlich
keit erfasst, der bzw. die nicht existiert.
Wie der in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte kumulierte Betrag fortlaufend bilanziell abzubilden ist, ist in IFRS 9 strenger gere
gelt als in IAS 39. Die Bilanzierung richtet sich dabei nach der Art des zugrunde liegenden Grundgeschäfts:
Führt die abgesicherte Transaktion anschließend zum Ansatz kumuliert erfasste Betrag von der separaten Eigenkapitalkom
ponente umgegliedert und bei den anfänglichen Kosten oder beim sonstigen Buchwert des abgesicherten Vermögenswerts oder der abgesicherten Verbindlichkeit berücksichtigt. Dieser Buchungsvorgang, manchmal auch als Basis Adjustment bezeichnet, hat keine Auswirkung auf das sonstige Ergebnis (OCI) Wird die Bilanzierung der Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge Accounting) prospektiv beendet, so muss der im sonstigen Ergebnis (OCI) kumuliert erfasste Betrag
im kumulierten sonstigen Ergebnis (OCI) verbleiben, wenn mit dem Eintritt der abgesicherten künftigen Zahlungsströme weiterhin gerechnet wird:
GuV umgebucht werden, wenn nicht länger mit dem Eintritt der abgesicherten künftigen Zahlungsströme gerechnet wird.
Nach prospektiver Beendigung der Sicherungsbilanzierung ist ein eventuell im kumulierten sonstigen Ergebnis (OCI) verbliebe
ner Betrag bei Eintritt der abgesicherten Zahlungsströme ent
sprechend der Art der zugrunde liegenden Transaktion (wie oben beschrieben) zu bilanzieren.
Im Gegensatz dazu räumt IAS 39 Unternehmen, die eine erwar
tete Transaktion absichern, die anschließend zum Ansatz eines Danach steht es ihnen frei zu entscheiden, ob sie den im Eigen
kapital kumulativ erfassten Betrag als Basis Adjustment oder als im Sinne von IAS 1 darstellt.
aufwendungen erfasst werden“, als Beispiel für Perioden an, in denen der in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte kumulierte Betrag in die GuV umgegliedert werden müsste. Damit wird klar
gestellt, dass Unternehmen die Nettozahlung für einen Zinsswap nicht einfach in der GuV erfassen können, sondern diese als Die vorstehend erläuterte Bilanzierungsmethode ist auch auf und der GuV ausweisen müssen.
genden Zeitwerts angewendet wird.
Bei allen anderen Cash Flow Hedges wird der im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag in der Periode oder den Perioden, in der bzw. denen sich die abgesicherten Zahlungsströme auf von IAS 1 in die GuV umgegliedert. Dieser Buchungsvorgang hat Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis (OCI) in der Berichtsperiode.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 83
8
Darstellung
8.2 Absicherung des beizulegenden
Zeitwerts (Fair Value Hedge)
IFRS 9 ändert nicht die Art der bilanziellen Darstellung von Fair Value Hedges. Unternehmen werden den Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument weiterhin in der GuV erfassen und den Buchwert des Grundgeschäfts um den Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft anpassen, wobei der Anpassungs
betrag in der GuV zu erfassen ist. Die Absicherung von Eigenkapi
talinstrumenten, bezüglich derer das Unternehmen die Wahl getroffen hat, die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis (OCI) auszuweisen, ist jedoch auf andere Art und Weise zu bilanzieren (siehe hierzu unsere Ausführungen in Kapitel 3.2).
8.3 Absicherung von Gruppen von Posten
(Portfolios)
8.3.1 Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges)
Wird in einem Cash Flow Hedge eine Gruppe von Posten als gesi
chertes Grundgeschäft designiert, richtet sich die Darstellung der damit verbundenen Gewinne oder Verluste aus dem Siche
rungsgeschäft in der GuV nach der Art der Position.
84
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Art der Position
Bruttoposition Betroffene Posten in der GuV
Ein Posten Darstellung in der GuV
Der Betrag, der vom Eigenkapital in die GuV umgebucht wird, muss im selben Posten ausgewiesen werden wie die zugrunde liegende abgesicherte Transaktion.
muss auf systematische und nachvollziehbare Weise den Pos
ten zugeordnet werden, die von den Grundgeschäften beein
wird, muss in einem gesonderten Posten ausgewiesen werden.
Hierbei ist zu beachten, dass die Absicherung von Zahlungs
strömen auf der Basis der Nettoposition auf die Absicherung von Fremdwährungsrisiken beschränkt ist (siehe hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel 3.6.3).
Dieses Kriterium erscheint auf den ersten Blick wenig reizvoll, da die Darstellung der abgesicherten Transaktionen nicht den Effekt der Sicherungsbilanzierung darauf abbildet. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass das Board die Befürchtung hegte, dass die Bruttoberechnung des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsgeschäft zur Erfassung nicht existierender Gewinne oder Verluste in der GuV führen würde, was im Widerspruch zum Rahmenkonzept (Conceptual Framework for Financial Reporting) stünde.
8.3.2 Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
(Fair Value Hedge)
Bei der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts von Gruppen von Posten mit sich gegenseitig kompensierenden Risikopositionen (d. h. Absicherung einer Nettoposition) müssten Unternehmen die Gewinne oder Verluste aus dem Sicherungsgeschäft in einem gesonderten Posten in der GuV ausweisen, um zu vermeiden, dass der Bruttobetrag des Gewinns oder Verlusts aus einem einzi
gen Sicherungsinstrument in mehreren Posten erfasst wird.
Die Darstellung in der Bilanz ist insoweit anders, als die einzelnen Posten der Gruppe getrennt voneinander um die Änderung des beizulegenden Zeitwerts, die aus Änderungen des abgesicherten Risikos resultiert, angepasst werden.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 85
Die neuen Angabepflichten sehen eine sehr viel
detailliertere qualitative Beschreibung der
Risikomanagementstrategie des Unternehmens
vor, wenn das Unternehmen die Vorschriften zur
Sicherungsbilanzierung anwendet.
9.1 Hintergrund und allgemeine
Vorschriften
zu einem anderen Bericht, wie beispielsweise einem Risikobe
richt, einfügen, vorausgesetzt, diese Informationen werden den Abschlussadressaten zu den gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit wie der Abschluss zugänglich gemacht.
gen zur Sicherungsbilanzierung sind in IFRS 7 enthalten. Diese Das IASB hat klargestellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Risikomanagementaktivitäten unmissverständlich erläutern müssen. Die Erläuterungen sollten speziell auf die Gegebenheiten des Unternehmens zugeschnitten sein und keine allgemeinen Aus
sagen oder vorformulierten Textbausteine enthalten.
bilanzierung geändert.
Viele interessierte Parteien, insbesondere Abschlussadressaten, haben um verbesserte Angaben zur Verknüpfung der Risiko
managementaktivitäten eines Unternehmens und der bilanziellen Abbildung ebendieser im Rahmen der Sicherungsbilanzierung gebeten. Um diese Verknüpfung herstellen zu können, muss ein Verständnis der Risikomanagementstrategie des Unternehmens vorliegen. Das IASB hat daher eine neue Vorschrift eingeführt, bilanzierung eine sehr viel detailliertere qualitative Beschreibung der Risikomanagementstrategie des Unternehmens verlangt.
Die neuen Offenlegungsvorschriften zielen auf die Vermittlung der folgenden Informationen:
Beschreibung der Risikomanagementstrategie und Darstellung, wie diese angewendet wird
Beschreibung, wie sich die Risikomanagementaktivitäten auf die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Unsicherheit der künfti
gen Zahlungsströme auswirken können
Beschreibung der Auswirkungen der Sicherungsbilanzierung auf die Bilanz, die Gesamtergebnisrechnung und die Eigenkapi
talveränderungsrechnung des Unternehmens
9.2 Risikomanagementstrategie
Die Risikomanagementstrategie muss für jede Risikoart beschrie
ben werden. Diese Beschreibung muss Informationen darüber enthalten, wie jedes einzelne Risiko entsteht und wie und in wel
chem Umfang dieses Risiko gesteuert wird. Darüber hinaus muss das Unternehmen darüber Auskunft geben, ob es nur einen Teil des Risikos – z. B. eine Komponente des Nominalbetrags oder aus
gewählte vertragliche Zahlungsströme – absichert. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat ein Unternehmen Folgen
des anzugeben:
Beschreibung der Sicherungsinstrumente und wie sie zur Absicherung des Risikos eingesetzt werden
Erläuterung, warum das Unternehmen der Auffassung ist, dass zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein ökonomischer Zusammenhang besteht
Erläuterung, wie das Absicherungsverhältnis (hedge ratio) ermittelt wird
Darstellung der erwarteten Ursachen für Ineffektivität
welcher Detaillierungsgrad dafür erforderlich ist, wie stark ver
sollen, in welchem Umfang es angemessen ist, Posten zusammen
zufassen, und ob zusätzliche Informationen dafür erforderlich sind.
weder in einem eigenen Teilabschnitt des Anhangs oder in einem separaten Teil des Abschlusses darzustellen. Ein Unternehmen kann Informationen auch mittels eines Querverweises vom Abschluss nehmen zudem Auskunft darüber geben, wie es die Komponente bestimmt hat und wie sich die Komponente zum gesamten Grund
geschäft verhält. Nach unserer Ansicht würde dies auch eine Erläuterung darüber beinhalten, ob die Risikokomponente ver
traglich festgelegt ist und, falls dies nicht der Fall ist, wie das Unternehmen bestimmt hat, dass die nicht vertraglich festgelegte bewertbar ist.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 87
9
Beispiel 35:
Beispielhafte Angaben zur Risikomanagementstrategie in Bezug auf das Rohstoffpreisrisiko
Kaffeepreisrisiko
Das größte Marktrisiko besteht für die Alpha-Beta-Coffee-Gruppe („die Gruppe“) in Schwankungen des Kaffeepreises. Die Gruppe
bezieht von verschiedenen Lieferanten in Südamerika Arabica-Kaffee. Sie schließt mit ihren Lieferanten langfristige Verträge
(mit Laufzeiten zwischen einem und drei Jahren) ab. In diesen Verträgen ist festgelegt, dass der künftige Kaffeepreis an den USDBenchmark-Preis für Arabica-Kaffee gekoppelt ist und um die Kosten für den Transport, die wiederum an den Dieselpreis gekopSicherung der benötigten Kaffeemenge werden die Lieferverträge stets mindestens ein Jahr vor der Ernte abgeschlossen (oder
verlängert).
Die Gruppe erstellt Prognosen der monatlichen Menge des erwarteten Kaffeeabsatzes für einen Zeitraum von 18 Monaten und
steuert das Kaffeepreisrisiko auf rollierender 12-Monats-Basis. Zu diesem Zweck schließt sie Terminkontrakte über den ArabicaBenchmark-Preis ab und designiert die Terminkontrakte als Sicherungsinstrumente in einem Cash Flow Hedge der auf dem USDBenchmark-Preis für Arabica-Kaffee basierenden Risikokomponente ihrer erwarteten Kaffeekäufe. Bei einigen dieser Transaktionen
handelt es sich um vertraglich festgelegte Mindestabnahmemengen und bei einigen um sehr wahrscheinlich eintretende erwartete
Transaktionen (d. h. Mengen, die über den Mindestabnahmemengen liegen, oder Perioden, für die noch kein Vertrag abgeschlossen
wurde). Das zugrunde liegende Risiko der Kaffee-Terminkontrakte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponente (also dem
USD-Benchmark-Preis für Arabica-Kaffee) identisch. Die Gruppe hat daher für sämtliche Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1 : 1 festgelegt. Da die auf dem USD-Benchmark-Preis für Arabica-Kaffee basierende Risikokomponente in ihren
Kaufverträgen vertraglich festgelegt ist, ist die Gruppe der Auffassung, dass die Risikokomponente auf der Basis des Preises von
Die Gruppe sichert nicht das Risiko von Schwankungen des Kaffee-Einkaufspreises ab, das aus der jährlichen Neufestsetzung des
würde, die nach Ansicht der Gruppe ökonomisch nicht zweckmäßig wären. Das Risiko von Schwankungen des Kaffee-Einkaufspreises, das aus der Koppelung der Transportkosten an den Preis für Diesel resultiert, ist bereits im allgemeinen Risikomanagement
der Logistikkosten, in dem die Risiken aus den verschiedenen Logistikprozessen der Gruppe zusammengefasst werden, berücksichtigt (siehe hierzu unsere Erläuterungen in Kapitel „XYZ“ dieses Berichts).
Die Gruppe hat die auf dem USD-Benchmark-Preis für Arabica-Kaffee basierende Risikokomponente, die sie als Grundgeschäft
designiert, auf der Grundlage der in ihren Kaffeelieferverträgen enthaltenen Preisberechnungsformel ermittelt (siehe unsere vorstehenden Ausführungen). Diese Benchmarkkomponente ist die wichtigste Komponente bei der Preisberechnung. Der Qualitäts-
nähere Informationen zu den Auswirkungen der Koppelung an den Dieselpreis verweisen wir auf das Kapitel „Steuerung der Logistikkosten“ im Risikomanagementbericht dieses Geschäftsberichts.
Weitere Erläuterungen zur Risikosteuerung durch die Gruppe sowie zum Umfang, in dem die Gruppe Risiken absichert, zu den
(siehe Kapitel „Steuerung des Rohstoffpreisrisikos“).
88
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Die Angaben zur Risikomanagementstrategie sind ein wichtiges rungsbeziehungen, da sie einen Zusammenhang zwischen den Risikomanagementaktivitäten des Unternehmens und deren Aus
wirkungen auf den Abschluss des Unternehmens herstellen. In den Anhangangaben sollte außerdem erläutert werden, welche wichtigen Ermessensentscheidungen das Unternehmen bei der ziehungen getroffen hat (z. B. bei der Bestimmung, ob zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument ein wirtschaft
licher Zusammenhang besteht, bei der Festlegung des Absiche
rungsverhältnisses [hedge ratio
Risikokomponenten, um nur einige zu nennen).
Die Angaben müssen nach Art des Risikos, nicht nach Art der Sicherungsbeziehung (z. B. Cash Flow Hedge oder Fair Value Hedge) erfolgen. Hierdurch sollen die Abschlussadressaten in die Lage versetzt werden, ein besseres Verständnis der Sicherungs
aktivitäten und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu erlangen.
9.3 Höhe, zeitlicher Anfall und Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme
Ergänzend zu den Erläuterungen zur Strategie müssen Unterneh
men außerdem die „Bedingungen und Konditionen der Sicherungs
instrumente und ihre Auswirkungen auf die Höhe, den zeitlichen Anfall und die Unsicherheit der künftigen Zahlungsströme“ darle
gen. Im Detail muss ein Unternehmen aufgegliedert nach Risiko
kategorie Folgendes veröffentlichen:
ggf. den durchschnittlichen Preis oder Zinssatz des Sicherungs
instruments (z. B. Ausübungspreis oder Terminzinssatz)
Ein Unternehmen hat außerdem eine Beschreibung der Ursachen der Ineffektivität anzugeben, die sich während des Absicherungs
zeitraums voraussichtlich auf die Sicherungsbeziehung auswirkt. Zudem hat es die Liste der aufgeführten Ursachen der Ineffektivi
tät zu aktualisieren, wenn während der Laufzeit der Sicherungs
beziehung neue Ursachen entstehen.
Hat ein Unternehmen erwartete Transaktionen zuvor als Grund
geschäfte in einem Cash Flow Hedge designiert und wird mit de
ren Eintritt nicht länger gerechnet, so müssen dieser Umstand und eine Beschreibung der erwarteten Transaktion ebenfalls an
gegeben werden.
Beispiel 36:
Beispielhafte Angaben zur Laufzeit, zum Nominalbetrag und zum Durchschnittspreis von Terminkontrakten für Kaffee
Terminkontrakte für Kaffee:
Fälligkeitsmonat
Nominalbetrag (in 1.000 Pfund) Jan.
Feb.
März
Apr.
Mai
…
Dez.
Gesamt
1.275 1.425 1.350 1.312 1.350 … 1.200 16.275
Durchschnittlicher abgesicherter Kurs EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 89
9
Bei Unternehmen, die einen dynamischen Absicherungsprozess verfolgen, bei dem sich sowohl der Betrag des Grundgeschäfts als der Berichtsperiode, so hat das Unternehmen diese Tatsache anzugeben und zu erläutern, warum das Unternehmen der An
sicht ist, dass das Volumen nicht repräsentativ ist.
ten und ihren Durchschnittspreisen gemäß IFRS 7 Tz. 23B wenig aussagekräftig. 9.4. Die Auswirkungen der Sicherungsbilanzierung auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage
Unternehmen mit dynamischen Absicherungsprozessen sind daher haben stattdessen Folgendes anzugeben:
IFRS 7 schreibt vor, dass Unternehmen Angaben zur Auswirkung eine Beschreibung der optimalen Risikomanagementstrategie für solche dynamischen Sicherungsbeziehungen
Ertragslage machen müssen. Diese Angaben sind in Form einer Tabelle, die nach Risikoarten untergliedert ist, darzustellen.
tegie durch die Anwendung der Sicherungsbilanzierung und die Designation ebendieser Sicherungsbeziehungen abbildet
Wir geben im Folgenden nicht die speziellen Vorschriften von IFRS 7 in Textform wieder, sondern führen stattdessen Beispiele dafür auf, wie diese in IFRS 7 geforderten Angaben dargestellt werden könnten.
Rahmen des Absicherungsprozesses des Unternehmens been
det und wieder aufgenommen werden
Ist das Volumen der Sicherungsbeziehungen (das Bestandteil der in Kapitel 9.4 beschriebenen Angaben ist) zum Berichtsstichtag nicht repräsentativ für das übliche abgesicherte Volumen während geschäften resultieren (z. B. die Rücklage für Sicherungsge
schäfte), sowie eine Analyse des sonstigen Ergebnisses (OCI). Diese Informationen müssen nach Risikokategorie aufgegliedert werden. Dies kann im Anhang erfolgen.
Beispiel 37:
Beispielhafte Angaben zu den Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Auswirkungen auf die Bilanz des Unternehmens zum 31. Dezember 20x0:
Änderung des beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der
Absicherung
Kaffeepreisrisiko
Zinsänderungsrisiko
zahlungen und variablen 90
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Langfristige derivative
Beispiel 37:
Beispielhafte Angaben zu den Auswirkungen des Hedge Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Forts.)
Absicherung des
beizulegenden Zeitwerts
Nominalwert
Buchwert
Zinsänderungsrisiko
Zinsswap mit festen Einzahlungen
Posten in der Bilanz
Änderung des beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der
Ineffektivität in der Berichtsperiode
Langfristige derivative
Die in Sicherungsbeziehungen designierten Grundgeschäfte haben zum 31. Dezember 20x0 folgende Auswirkung auf die Bilanz der Gruppe:
Kaffeepreisrisiko
Kaffeekäufe 1,0 4,5 Zinsänderungsrisiko
Erwartete Zinszahlungen (0,9) (3,9)
Absicherung des
beizulegenden Zeitwerts
Zinsänderungsrisiko
Festverzinsliche Ausleihungen Buchwert
Davon kumulierte
Anpassungen des
beizulegenden Zeitwerts
Posten in
der Bilanz
Änderung des beizulegenden
Zeitwerts zur Messung der
Ineffektivität in der Berichtsperiode
211,0 11,0 Langfristige Ausleihungen 2,1
Die vorstehenden Sicherungsbeziehungen haben folgende Auswirkungen auf die GuV oder das sonstige Ergebnis (OCI):
Im OCI erfasster
Gewinn oder Verlust
In GuV
erfasste
Posten
in der
Aus OCI in GuV
umgegliederter
Posten in
Kaffeepreisrisiko
Absicherung künftiger Kaffeekäufe (1,0) –
–
–
–
Zinsänderungsrisiko Künftige Zinszahlungen 0,9 0,1 Sonstige
Finanzerträge 0,5 Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
Zinsänderungsrisiko
Absicherung festverzinslicher Ausleihungen In GuV erfasste Ineffektivität
(0,1) Zinsaufwand
Posten in der GuV
Sonstiger Finanzaufwand
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 91
10 Zeitpunkt des Inkrafttretens
und Übergangsregelungen
Die Sicherungsbilanzierung gemäß IFRS 9 ist –
mit einigen wenigen Ausnahmen – prospektiv
anzuwenden.
10.1 Zeitpunkt des Inkrafttretens
erstmals für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 Anwendung ist nach wie vor zulässig. In der Europäischen Union wird in den meisten Fällen eine vorherige Übernahme von IFRS 9 in europäisches Recht erforderlich sein.
10.3 Begrenzte rückwirkende Anwendung
Die Ausnahmen von der prospektiven Anwendung des neuen Standards betreffen die neue Bilanzierungsmethode für den Zeit
wert von Optionen, wenn nur der innere Wert designiert wird, für die Terminkomponente von Terminkontrakten, wenn nur das terungen in Kapitel 7).
10.2 Prospektive Anwendung
Eine Sicherungsbeziehung kann nur auf prospektiver Basis desig
niert werden, da eine nachträgliche Verwendung aktuell vorlie
gender Informationen vermieden werden soll. Diese Bedenken hinsichtlich der Verwendung von aktuell vorliegenden Informatio
nen betreffen auch die retrospektive Anwendung der neuen Vor
schriften zur Sicherungsbilanzierung. Das IASB entschied daher, dass die Sicherungsbilanzierung in Übereinstimmung IFRS 9 – mit einigen wenigen Ausnahmen – nur prospektiv angewendet wer
den kann.
Unternehmen können die neuen Vorschriften zur Sicherungsbilan
zierung natürlich nur dann anwenden, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen des IFRS 9 erfüllt sind. Viele Abschlussersteller bilanzieren bereits Sicherungsbeziehungen gemäß den Vorschrif
ten von IAS 39, bevor sie zu IFRS 9 übergehen. Für diese Unter
nehmen legt der Standard fest, dass Sicherungsbeziehungen, die nach IAS 39 bilanziert werden und auch die Voraussetzungen für eine bilanzielle Abbildung gemäß IFRS 9 erfüllen, als fort
dauernde Sicherungsbeziehungen (continuing hedges) behandelt in dem die Bilanzierung gemäß IFRS 9 beginnt, sodass beim Über
gang keine Buchungen vorgenommen werden müssen. In man
chen Fällen muss jedoch eine Adjustierung (rebalancing) der Sicherungsbeziehung vorgenommen werden, um die neuen Effek
tivitätsanforderungen gemäß IFRS 9 zu erfüllen. Der daraus möglicherweise resultierende Gewinn oder Verlust muss in der GuV erfasst werden.
Die in IFRS 9 enthaltenen Übergangsvorschriften für die Siche
rungsbilanzierung enthalten auch die rückwirkende Anwendung für die Änderungen, die im Zuge der Änderung von IAS 39 Novation von Derivaten und Fortführung der Sicherungsbilanzierung vorgenommen wurden.
10.3.1 Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen
Unternehmen müssen die neue Bilanzierungsmethode auf den Zeitwert von Optionen rückwirkend anwenden. Dies gilt jedoch nur für Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der frühesten Ver
gleichsperiode existierten, und für solche, die nach diesem Zeit
punkt designiert wurden. Dies bedeutet beispielsweise, dass aus
ländische Unternehmen, die bei der United States Securities and einen längeren Zeitraum für die rückwirkende Anwendung der neuen Vorschriften abdecken müssen.
Die rückwirkende Anwendung der neuen Bilanzierungsregelun
gen könnte weitreichendere Konsequenzen haben als erwartet. Je nach Art der Sicherungsbeziehung könnten zahlreiche Pos
ten in den primären Abschlussbestandteilen und zahlreiche An
gaben im Anhang betroffen sein.
EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 93
10
Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergangsregelungen
Beispiel 38:
Rückwirkende Anwendung der Rechnungslegungsmethoden auf den Zeitwert von Optionen
Unternehmen legt nur die vorgeschriebenen Vergleichsinformationen offen. Somit beginnt die früheste Vergleichsperiode am 1. Januar 2014.
Zum 1. Januar 2014 hatte das Unternehmen eine Sicherungsbeziehung bilanziert, bei der der innere Wert einer Option als Sicherungsinstrument zur Absicherung eines mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden 2015 muss das Unternehmen
anpassen und den Anpassungsbetrag mit den zu diesem Datum bestehenden Gewinnrücklagen verrechnen;
anpassen und den Anpassungsbetrag mit den zu diesem Datum bestehenden Gewinnrücklagen verrechnen;
sonstigen Ergebnis [OCI] kumulativ erfassten Betrag);
anpassen und den Anpassungsbetrag mit den zu diesem Datum bestehenden Gewinnrücklagen verrechnen;
und in der Bilanz widerspiegeln;
94
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
10.3.2 Bilanzierung der Terminkomponente von
Terminkontrakten und des Fremdwährungs-Basis-Spreads
bei Finanzinstrumenten
Im Unterschied zur Bilanzierung des Zeitwerts von Optionen besteht für Unternehmen ein Wahlrecht, die neuen Bilanzierungsvorschrif
ten für die Terminkomponente von Terminkontrakten rückwirkend anzuwenden. Dieses Bilanzierungswahlrecht ist jedoch nicht auf der Ebene jeder einzelnen Sicherungsbeziehung aus zuüben; wenn sich also ein Unternehmen für die rückwirkende Bilanzierung ent
scheidet, so gilt dies für alle Sicherungsbeziehungen, die die ent
sprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die retrospektive Anwen
dung wäre außerdem nur für die Sicherungsbeziehungen zulässig, die bereits zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode bestanden oder nach diesem Zeitpunkt designiert wurden. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten können daher nicht angepasst werden, periode beendet waren, widerzuspiegeln.
Eine ähnliche Übergangsvorschrift gilt für die Bilanzierung von Kapitel 7.2.2). Im Gegensatz zum vorstehend genannten Wahlrecht ist jedoch eine Ausübung auf der Ebene der einzelnen Sicherungs
beziehung möglich. Der Grund hierfür sind die unterschiedlichen Voraussetzungen (IAS 39 enthielt keine Ausnahmeregelung für nation eines Finanzinstruments als Sicherungsinstrument). EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 95
Liste der Beispiele
Beispiel 1:
Risikomanagementstrategien, die mit einem Risikomanagementziel verknüpft sind
Beispiel 2:
Aggregierte Risikoposition – Erwerb von Kupfer in Fremdwährung
Beispiel 3:
Festverzinsliches Darlehen in Fremdwährung – Cash Flow Hedge einer aggregierten Risikoposition
Beispiel 4:
Variabel verzinsliches Darlehen in Fremdwährung – Fair Value Hedge einer aggregierten Risikoposition
Beispiel 5:
Aggregierte Risikoposition – Absicherung des aus einer erwarteten Fremdwährungsverbindlichkeit resultierenden Zinsrisikos
Beispiel 6:
vertrags an den Benchmarkpreis für Kohle sowie den Baltic Dry Index
Beispiel 7:
Absicherung einer nicht vertraglich festgelegten Risikokomponente – Kaffeekäufe mit einer Risikokomponente in Form eines Benchmarkpreises
Beispiel 8:
Beispiel 9:
Beispiel 10: Absicherung des Bottom Layer eines Darlehensportfolios (IAS 39)
Beispiel 11: Absicherung des Top Layers eines Darlehens
Beispiel 12: Absicherung des Bottom Layers eines Darlehensportfolios (IFRS 9)
Beispiel 13: Absicherung des Bottom Layer, der ein mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenes Risiko enthält
Beispiel 14: Absicherung eines Aktienportfolios
Beispiel 15:
Fremd währung (IAS 39)
Beispiel 16: Cash Flow Hedge einer auf eine Fremdwährung lautenden Nettoposition
Beispiel 17: Absicherung eines erwarteten Rohstoffkaufs mit Investment in Rohstofffonds oder exchange-trade commodities; ETCs)
Beispiel 18: Absicherung des Währungsrisikos einer künftigen Transaktion unter Verwendung eines kombinierten Optionsinstruments
Beispiel 19: Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen HKD und USD
96
| EY Hedge Accounting nach IFRS 9
Beispiel 20: Designation von Zinssicherungsgeschäften für Kreditforderungen, wenn ein Kreditrisiko erwartet wird
Beispiel 21: Festlegung des Absicherungsverhältnisses
Beispiel 22: Gezielte Untersicherung in einem Cash Flow Hedge zur Verringerung der Ineffektivität
Beispiel 23: Gezielte Untersicherung in einem Fair Value Hedge, um eine Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zu erreichen
Beispiel 24: Gängige Designation von Proxy Hedges
Beispiel 25: Adjustierung des Absicherungsverhältnisses durch Verringerung des Volumens des Sicherungsinstruments
Beispiel 26: Anpassung des Absicherungsverhältnisses durch Verringerung des Volumens des Grundgeschäfts
Beispiel 27: Teilweise Beendigung einer Sicherungsbeziehung aufgrund einer Änderung des Risikomanagementziels
Beispiel 28:
Beispiel 29: Auswirkungen des Zeitwerts des Geldes auf die Effektivitätsmessung
Beispiel 30: Absicherung des Erwerbs von Sachanlagen (transaktionsbezogen)
Beispiel 31: Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe (periodenbezogen)
Beispiel 32: Absicherung des Zinsänderungsrisikos einer Anleihe (periodenbezogen)
Beispiel 33: Funding Swaps – ausschließliche Designation des Kassakursrisikos
Beispiel 34: Verarbeitung und Verkauf von Sojabohnen und Sonnenblumen
Beispiel 35: Beispielhafte Angaben zur Risikomanagementstrategie in Bezug auf das Rohstoffpreisrisiko
Beispiel 36: Beispielhafte Angaben zur Laufzeit, zum Nominalbetrag und zum Durchschnittspreis von Termin kontrakten für Kaffee
Beispiel 37:
und Ertragslage
Beispiel 38: Rückwirkende Anwendung der Rechnungslegungsmethoden auf den Zeitwert von Optionen EY Hedge Accounting nach IFRS 9 | 97
Corporate Treasury
Solutions Breakfast
Donnerstag, 3. Juli 2014
Donnerstag, 10. Juli 2014
Stuttgart
Aktuelle Fragen und regulatorische Anforderungen an
das Treasury und das
Dienstag, 15. Juli 2014
Eschborn
von Corporates
Rückfragen und Anmeldung
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Diskussionsforum
Donnerstag, 17. Juli 2014
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