Offenlegungsbericht 2016 - Kreissparkasse Esslingen

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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Offenlegungsbericht der Kreissparkasse
Esslingen-Nürtingen
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016
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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
4
1.1
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
4
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
4
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
6
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
6
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
6
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
8
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
8
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
9
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
11
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
19
5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
21
6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
23
6.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
23
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
26
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
30
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
33
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
35
10
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
37
11
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
38
12
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
39
13
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
41
14
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
42
15
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
44
16
Verschuldung (Art. 451 CRR)
45
2
3
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k. A.
keine Angabe (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
1
Allgemeine Informationen
Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen - nachstehend Sparkasse genannt - setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der
Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR
die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – BA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines.
Die Sparkasse hat nach Artikel 433 CRR sowie nach den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015
(BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr erfolgen muss. Unter Berücksichtigung
des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt
die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und
planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der
Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. mit Art. 437 CRR und Art. 438 c-f CRR verzichtet.
Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse
veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen
Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016.
Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss mit Anhang zum
31.12.2016. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen
Bundesanzeiger am 16. Mai 2017 veröffentlicht.
In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1)
Satz 2 KWG.
1.1
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Qualitative Angaben
Die Sparkasse ist ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen.
1.2
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte
nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung
auszunehmen.
Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nichtoffenlegung von nicht wesentlichen Informationen
gemäß des Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend
dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
• Auf eine weitere Aufschlüsselung wurde unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet. Dies erfolgte bei den Angaben zu den Risikopositionen (Art. 442 Buchstaben d und h CRR).
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Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse:
• Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.)
• Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.)
• Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.)
• Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt.)
• Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.)
• Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.)
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2
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der
Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme
sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Kapitel 4 Risikobericht offengelegt.
Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der
Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4 den Risikobericht.
Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum
Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Bereichs Unternehmenssteuerung,
der dem Überwachungsvorstand unterstellt ist. Nach § 25 d KWG hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats das Recht, unmittelbar beim Leiter der Risikocontrolling-Funktion Auskünfte einzuholen.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Anzahl der Leitungsfunktionen
Anzahl der Aufsichtsfunktionen
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
-
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
-
-
Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016
(Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR)
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind
nicht mitgezählt.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats basieren auf
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des
Vorstands beschließen.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den
Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.
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Der Sparkassenverband Baden-Württemberg und ggf. ein externes Beratungsunternehmen unterstützt
den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Studium) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung
vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Weitere Anforderungen sind in der Geschäftsanweisung für den Vorstand beschrieben. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der
Sparkasse ist der Landkreis Esslingen.
Die 11 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers
bestellt. Daneben werden sechs Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Stuttgart besucht oder
sind bereits mehrere Jahre im Verwaltungsrat der Kreissparkasse tätig bzw. verfügen über langjährige
Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für
die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur
Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser
sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt.
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3
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU)
Nr. 1423/2013
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Handelsbilanz zum 31.12.2016
Passivposition
Überleitung
Bilanzwert
TEUR
9.
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016
Nachrangige Verbind-
TEUR
25.471
Hartes
Zusätzliches
Ergänzungs-
Kernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
-22.353
1
-75.000
2
205.000
3
452.821
TEUR
3.118
lichkeiten
10.
Genussrechtskapital
-
11.
Fonds für allgemeine
280.000
Bankrisiken
12.
Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital
-
b) Kapitalrücklage
-
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
457.772
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
-
+4.951
11.607
-11.607
4.951
4
0
Sonstige Überleitungskorrekturen
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR)
61.452
Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR)
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b,
-546
37 CRR)
Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR)
85.048
662.226
-
149.618
Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung
1
Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen
2
Abzug der Zuführung (75,0 Mio. Euro) wegen der Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses im
Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
3
Artikel 26 Abs. 1 Buchst. c) CRR
4
Abzug des Bilanzgewinns 2016, da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr
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Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016.
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen
Kapitalinstrumente
Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Die Sparkasse hat folgende(s) Ergänzungskapitalinstrument(e) begeben:
• Sparkassenkapitalbriefe mit Nachrangabrede
Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung
für Privatplatzierung
Für das Instrument geltendes Recht
3
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k. A.
Bundesrepublik Deutschland
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
Ergänzungskapital
5
CRR-Regelungen nach Übergangszeit
nicht anrechenbar
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
8
9
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
3,1 Mio. EUR
5,8 Mio. EUR
9a
Ausgabepreis
5,8 Mio. EUR
9b
Tilgungspreis
5,8 Mio. EUR
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
14
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
15
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Solo
Sparkassen-Kapitalbrief
Passivum –
fortgeführter Einstandswert
05.01-2007 – 27.12.2011
mit Verfallstermin
05.01.2017 – 11.11.2021
Ja
a.o. Kündigungsrecht zum Ende
des Geschäftsjahres.
Voraussetzung: Änderung des
Steuerrechts bzw. Änderungen der
Anerkennung als Eigenmittel
k. A.
Coupons/Dividenden
17
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
19
Bestehen eines „Dividenden-Stopps"
20a
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
fest
Nominalzinssatz
von 2,0 % bis 5,00 %
Nein
zwingend
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20b
22
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
nein
Nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
Nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k. A.
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k. A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k. A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k. A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k. A.
29
k. A.
30
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
k. A.
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
k. A.
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
k. A.
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
k. A.
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
k. A.
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
k. A.
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k. A.
21
35
zwingend
k. A.
Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments
Bei diesem Sparkassen-Kapitalbrief liegt eine Vielzahl von Einzelverträgen (im Einzelfall maximal bis
651 TEUR) vor. Es erfolgt deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der Emissionen, die sich nur durch Abweichungen im Zinssatz (Hauptmerkmal 18) und in der Laufzeit (Hauptmerkmal 11 und 13, Laufzeiten von 5- bis 10 Jahre) unterscheiden. In die Übergangsregelungen einbezogen wurden Verträge mit Vertragsbeginn bis Ende 2011.
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3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2016
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
TEUR
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG
VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER
RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
Hartes Kernkapital (CET 1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
1a
davon: Art des Finanzinstruments 1
1b
davon: Art des Finanzinstruments 2
1c
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht
realisierter Gewinne und Verluste nach den
anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
5
9
205.000,0 26 (1) (f)
- 486 (2)
k. A.
- 483 (2)
k. A.
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
- 84, 479, 480
k. A.
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren
Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
8
- 26 (1)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1
ausläuft
Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
5a
7
- 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
- Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
457.771,8 26 (1) (c)
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
- 26 (2)
662.771,8
k.A.
- 34, 105
- 327,2 36 (1) (b), 37, 472 (4)
- 218,2
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10
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, ausgenommen
derjenigen, die aus temporären Differenzen
resultieren (verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer
Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
- 36 (1) (c), 38, 472 (5)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der
erwarteten Verlustbeträge
- 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
- 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen
Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit
Leistungszusage (negativer Betrag)
- 33 (b)
- 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k. A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten
Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen
(negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
- 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k. A.
- 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k. A.
- 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472
(10)
k. A.
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
- 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k. A.
11
15
16
17
18
19
20
k. A.
- 33 (a)
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten,
denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative
jenen Forderungsbetrag vom Betrag der
Posten des harten Kernkapitals abzieht
- 36 (1) (k)
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
- 36 (1) (k) (i), 89 bis
91
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer
Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
- 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
- 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
k. A.
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21
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Betrag, der über dem Schwellenwert von
15 % liegt (negativer Betrag)
- 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
- 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
24
In der EU: leeres Feld
22
25
- 48 (1), 470 (2)
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf
Posten des harten Kernkapitals (negativer
Betrag)
26 Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und
Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
- 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
- 481
27
28
29
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
- 36 (1) (a), 472 (3)
- 36 (1) (I)
-
- 218,2 36 (1) (j)
- 545,4
- 218,2
662.226,4
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
- 51, 52
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
-
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1
ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
- 486 (3)
31
-
- 483 (3)
k. A.
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s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten
Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5
enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die
von Tochterunternehmen begeben worden
sind und von Drittparteien gehalten werden
- 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
- 486 (3)
k. A.
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
-
k. A.
- 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k. A.
- 56 (b), 58, 475 (3)
k. A.
- 56 (c), 59, 60, 79,
475 (4)
k. A.
- 56 (d), 59, 79, 475
(4)
k. A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
harten Kernkapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Immaterielle Vermögenswerte
- 218,2
- 218,2 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
- 218,2
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringende Restbeträge in Bezug auf vom
Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Posten während der Übergangszeit gemäß
Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag
in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge
- 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
- 467
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s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet und stattdessen beim harten
Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag)
43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
- 468
- 56 (e)
218,2
-
k. A.
662.226,4
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
47
48
49
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2
ausläuft
davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit
Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34
enthaltener Minderheitsbeteiligungen und
AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
- 62, 63
88.166,7 486 (4)
88.166,7
- 483 (4)
k. A.
- 87, 88, 480
- 486 (4)
k. A.
61.451,5 62 (c) und (d)
149.618,2
88.166,7
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen
(negativer Betrag)
53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von
Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
- 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k. A.
- 66 (b), 68, 477 (3)
k. A.
- 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
k. A.
-
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54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen
der Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel
472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-
k. A.
- 66 (d), 69, 79, 477
(4)
k. A.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
- 467, 468, 481
-
- 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
- 467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
- 468
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
-
58
Ergänzungskapital (T2)
149.618,2
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
811.844,6
59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h.
CRR-Restbeträge)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
k. A.
- 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
5.323.399,2
Eigenkapitalquoten und –puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als
Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
12,44 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
12,44 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
15,25 92 (2) (c)
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64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte
Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1
Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an
Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische
Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
0,629 CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,625
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
0,004
67
davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante
Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante
Institute (A-SRI)
68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69 [in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
- CRD 131
6,44 CRD 128
Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(10 % oder mehr, abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind)
22.924,0 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c), 59,
60, 475 (4), 66 (C),
69, 70, 477 (4),
33.736,1 36 (1) (i), 45, 48,
470, 472 (11 )
- 36 (1) (c), 38, 48,
470, 472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
79
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung
der Obergrenze)
146.500,0 62
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital
im Rahmen des auf internen Beurteilungen
basierenden Ansatzes
- 62
61.451,5 62
- 62
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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember
2021)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
- 484 (3), 486 (2) und
für die die Auslaufregelungen gelten
(5)
81
82
83
84
85
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
- 484 (3), 486 (2) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
- 484 (4), 486 (3) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
- 484 (4), 486 (3) und
(5)
95.172,4 484 (5), 486 (4) und
(5)
- 484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
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4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt 3.4 wieder.
Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung.
Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2016
TEUR
Kreditrisiko
Standardansatz
Zentralstaaten oder Zentralbanken
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
5
Öffentliche Stellen
390
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
Internationale Organisationen
-
Institute
347
Unternehmen
181.229
Mengengeschäft
81.738
Durch Immobilien besicherte Positionen
52.335
Ausgefallene Positionen
13.066
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
560
2.315
Verbriefungspositionen
-
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
-
OGA
37.982
Beteiligungspositionen
14.628
sonstige Posten
8.694
Marktrisiko des Handelsbuchs
Standardansatz
-
Interner Modellansatz
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
2.052
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
-
Vereinfachtes Verfahren
5
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
-
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s
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Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
29.862
Standardansatz
-
Fortgeschrittener Messansatz (AMA)
CVA-Risiko
Standardmethode
664
Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
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5
Kapitalpuffer (Art. 440 CRR)
Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen
Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des
Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen
antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar.
Quote
des
antizyklischen
Kapitalpuffers
Summe
Davon: Risikopositionen im Handelsbuch
Davon: Verbriefungsrisikopositionen
Eigenmittelanforderungen
Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (IRB)
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (SA)
(interne Modelle)
Wert der Risikoposition im Handelsbuch
Handelsbuch
Risikoposition
im Handelsbuch
Summe der Kauf- und Verkaufsposition im
Risikopositionswert (IRB)
Allgemeine Kreditrisikopositionen
Risikopositionswert (SA)
31.12.
2016
TEUR
Gewichtungen
der Eigenmittelanforderungen
DE
6.527.523
356.033
356.033
94,12
FR
40.763
1.955
1.955
0,52
NL
40.848
2.466
2.466
0,65
IT
4.586
296
296
0,08
IE
1.234
20
20
0,01
DK
3.891
224
224
0,06
GR
43
3
3
0,00
PT
13.001
1.040
1.040
0,28
XC
6.164
355
355
0,09
BE
7.311
301
301
0,08
LU
50.944
3.949
3.949
1,04
NO
4.740
236
236
0,06
1,50
SE
10.157
672
672
0,18
1,50
FI
4.842
275
275
0,07
LI
172
6
6
0,00
AT
37.013
2.889
2.889
0,76
CH
31.244
2.264
2.264
0,60
TR
791
36
36
0,01
PL
1.775
133
133
0,04
CZ
1.450
91
91
0,02
SK
3.326
232
232
0,06
HU
1.047
82
82
0,02
Seite: 21 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
RO
0
0
0
RU
307
14
14
SI
9
1
1
0,00
HR
13
1
1
BA
0
0
0
ME
0
0
0
XK
0
0
0
GB
28.847
1.491
1.491
0,39
EG
998
47
47
0,01
GM
0
0
0
CM
0
0
0
ZM
0
0
0
ZW
3
0
0
ZA
1.078
65
65
0,02
US
45.234
2.126
2.126
0,56
CA
1.818
92
92
0,02
MX
868
36
36
0,01
DO
420
19
19
0,01
BR
2.314
169
169
0,05
BO
2.739
197
197
0,05
PY
242
11
11
0,00
AR
549
25
25
0,01
IL
1
0
0
AE
510
25
25
AF
0
0
0
BD
0
0
0
TH
1
0
0
SG
942
35
35
MN
0
0
0
CN
7
0
0
KR
117
2
2
JP
277
8
8
0,00
TW
327
20
20
0,01
AU
6.704
275
275
0,07
0,02
NZ
Summe
4.133
57
57
6.891.327
378.273
378.273
0,01
0,01
Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen
31.12.2016
Gesamtforderungsbetrag (in TEUR)
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR)
5.323.399
0,00364
190
Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
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6
6.1
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 10.767,3 Mio. Euro setzt sich
aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko - Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungspositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen - zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
2016
TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
Gesamt
Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen
181.621
909.195
216.199
24.894
0
1.034.768
2.648.248
2.362.800
1.964.282
148.537
4.670
306.175
0
619.261
155.420
10.576.070
Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (97,0 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.
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Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR).
Zentralstaaten oder Zentralbanken
119,3
Multilaterale Entwicklungsbanken
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
74,1
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Öffentliche Haushalte
Banken
Offene Investmentvermögen (inkl.
Geldmarktfonds
Mio. EUR
Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, …
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
198,4
840,1
0,4
0,7
11,8
0,6
3,0
1,9
64,9
6,0
24,9
Internationale Organisationen
Institute
838,6
Unternehmen
43,0
davon: KMU
26,6
85,9
9,3
72,8
538,6
175,9
216,8
80,5
428,4
897,2
390,8
12,1
5,8
53,3
155,2
118,3
95,8
23,3
139,2
648,3
169,7
10,1
Seite: 24 von 48
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Mengengeschäft
9,0
davon: KMU
1.558,6
9,0
Durch Immobilien besicherte Positionen
1.539,9
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
20,0
Sonstige
Organisationen ohne Erwerbszweck
Sonstige Dienstleistungen
Grundstücks- u. Wohnungswesen
11,5
11,7
160,6
122,6
129,5
22,8
20,6
105,1
244,3
18,7
11,5
11,7
160,6
122,6
129,5
22,8
20,6
104,8
244,3
18,7
2,8
0,6
30,4
60,2
55,5
6,1
21,6
133,6
149,3
0,5
2,8
0,6
30,4
60,2
54,5
6,1
16,3
103,2
148,7
0,5
28,7
10,8
16,9
1,4
1,7
33,3
23,9
0,5
1,9
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen
Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Handel, Instandhaltung v. KFZ
Baugewerbe
Land- u. Forstwirts., Fischerei …
Privatpersonen
Öffentliche Haushalte
Offene Investmentvermögen (inkl.
Geldmarktfonds
Banken
Mio. EUR
Verarbeitendes Gewerbe
Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen:
davon
31.12.2016
Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, …
s
4,7
289,4
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
OGA
622,7
Sonstige Posten
Gesamt
87,9
1.470,6
674,7
914,9
3.292,3
72,0
25,5
97,3
758,3
369,5
418,7
113,8
477,0
1.171,1
Tabelle: Risikopositionen nach Branchen
Seite: 25 von 48
873,2
38,4
72,0
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten
31.12.2016
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Sonstige Posten
Gesamt *
< 1 Jahr
155,4
229,7
76,9
15,0
440,9
895,3
888,5
93,1
50,2
135,1
159,9
3.139,8
1 Jahr
bis 5
Jahre
10,1
351,6
143,9
9,9
339,3
834,1
233,9
145,9
20,4
151,2
2.240,3
> 5 Jahre
27,9
259,8
66,0
58,4
1.221,9
1.292,7
1.761,6
68,5
4,7
3,1
622,7
5.387,2
Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten
* Abweichung des Gesamtbetrags von der rechnerischen Summe der Einzelbeträge ist auf Rundung zurückzuführen
6.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden.
Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als
„notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen.
Seite: 26 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Hinsichtlich der Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge verweisen wir auf den Risikobericht im Lagebericht.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h.
Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt,
wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen
orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen
Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen
Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse
nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind.
Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt
eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei
nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus dem Mengenkreditgeschäft über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für
latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340f HGB.
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der
Risikovorsorgen geregelt.
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten und Branchen
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen; über 97 % der Forderungen entfallen auf Deutschland. Aus diesem Grunde verzichtet sie auch hier gemäß § 26a Absatz 2 KWG unter Anwendung des
Materialitätsgrundsatzes auf die Offenlegung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen Hauptgebieten.
Seite: 27 von 48
s
Forderungen5
Gesamtbetrag überfälliger
ne Forderungen4
Eingänge auf abgeschriebe-
Direktabschreibungen abzgl.
PWB und Rückstellungen 3
Aufwendungen für EWB,
Bestand Rückstellungen
Bestand PWB2
Bestand EWB1
Mio. EUR
Forderungen
31.12.2016
Gesamtbetrag notleidender
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Banken
-
-
-
-
-
Öffentliche Haushalte
-
-
-
-
-
50,1
14,2
-
-4,2
14,8
156,3
93,4
10,8
1,3
47,3
7,5
5,5
0,2
-0,3
7,7
-
-
-
-0,3
-
3,6
2,8
0,5
0,1
1,6
44,5
20,6
0,3
-3,8
9,5
20,9
15,4
1,0
2,0
8,0
1,1
0,2
-
0,2
0,7
28,1
17,2
0,9
4,9
11,7
50,0
29,5
8,0
-1,5
7,2
1,0
0,7
0,2
0,0
0,9
0,1
0,1
-
-0,1
0,4
Sonstige
-
-
-
-1,2
0,0
Gesamt 6
206,9
106,3
11,2
-4,2
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich
selbständige Privatpersonen,
davon
Baugewerbe
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und
Gewinnung von Steinen und Erden
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und Wohnungswesen
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
Verarbeitendes Gewerbe
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung
Organisationen ohne Erwerbszweck
7,4
-0,9
62,6
1)
Inklusive pauschalierter EWB, die bei den Privatpersonen berücksichtigt wurden.
2)
PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben.
3)
Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Auflösungen von 1.185 TEUR Euro bei PWB sind in der Zeile „Sonstige“ berücksichtigt. Negatives Vorzeichen = Ertrag
4)
Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. Negatives Vorzeichen = Ertrag
5)
ohne Risikovorsorge
6)
Abweichungen der Gesamtsumme vom Ergebnis der Einzelbeträge sind auf Rundungen zurückzuführen
Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Seite: 28 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Direkt in die GuV übernommene Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,3 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1,2 Mio. EUR.
Angaben zur Entwicklung der Risikovorsorge sind im Lagebericht Kap. 4.2.1 enthalten. Als Ergänzungskapital wurden im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassungen Vorsorgereserven nach
§ 340f HGB in Höhe von 61,5 Mio. Euro (Vorjahr 58,0 Mio. Euro) berücksichtigt.
Seite: 29 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
7
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie
die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden.
Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poors, Moody’s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poors, Moody’s
Öffentliche Stellen
Standard & Poors, Moody’s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poors, Moody‘s
Internationale Organisationen
Standard & Poors, Moody‘s
Institute
Keine Benennung
Unternehmen
Keine Benennung
Gedeckte Schuldverschreibungen
Keine Benennung
Verbriefungspositionen
Keine Benennung
Investmentfonds (OGA-Fonds)
Keine Benennung
Sonstige Posten
Keine Benennung
Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Seite: 30 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach
Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Vorhandene Investmentfonds sind in der Spalte
enthalten, das dem tatsächlichen Risikogewicht am nächsten liegt.
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
75
100
150
250
370
1250
-
-
Risikopositionswert in Mio.
Euro je Risikopositionsklasse
vor Kreditrisikominderung
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
193,4
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
639,4
0,3
Öffentliche Stellen
198,4
60,5
0,6
19,5
0,1
Multilaterale Entwicklungsbanken
24,9
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
819,0
57,0
2.398,1
Mengengeschäft
1.548,0
Durch Immobilien besicherte
1.888,0
Positionen
42,2
Ausgefallene Positionen
44,4
82,0
Mit besonders hohen Risiken
4,7
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibun289,4
gen
Institute und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
76,4
226,4
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
258,2
98,5
51,2
2.059,7
0,0
289,4
80,3
33,7
108,7
1.888,0
42,2
1.774,4
2.908,6
86,7
33,7
Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung
Seite: 31 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Risikogewicht in %
0
10
20
35
50
75
100
150
250
370
1250
-
-
Risikopositionswert in Mio.
Euro je Risikopositionsklasse
nach Kreditrisikominderung
31.12.2016
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
221,9
732,3
0,3
199,8
20,6
0,6
21,2
0,1
24,9
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
875,3
57,0
2.315,7
1.492,5
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte
1.888,0
Positionen
42,2
43,5
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken
79,9
4,7
verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibun-
289,4
gen
Institute und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
76,4
226,4
98,5
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
258,2
51,2
2.238,8
0,0
289,4
42,1
33,7
108,7
1.888,0
42,2
1.718,9
2.825,3
84,6
33,7
Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung
Seite: 32 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
8
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden überwiegend aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der SFinanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region
zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der
Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit überwiegend nicht im Vordergrund. Jedoch werden auch Positionen zur Renditeerzielung gehalten, die von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beteiligungsunternehmen, an denen die Sparkasse direkt beteiligt ist, sind sämtlich nicht börsennotiert.
Grundsätzlich gliedert die Sparkasse die Beteiligungen nach folgenden Kriterien:
Strategische Verbundbeteiligungen sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der SparkassenFinanzgruppe bzw. dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Sie tragen zum
operativen Erfolg der Sparkasse bei und sind in der Regel nicht disponibel. Hierzu zählen z. B. die Beteiligungen bei der WSL Württembergische Sparkassenleasing-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
der SVB-Sparkassenversicherung-Beteiligungs-GmbH Nr. 2, der LBS und der LBBW sowie Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste für die Sparkassen-Finanzgruppe erbringen, wie den Betrieb von
Rechenzentren und die Verwaltung von Immobilien.
Sonstige strategische Beteiligungen sind ebenfalls Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkasse
und sind meist Beteiligungen an Unternehmen im Kreisgebiet oder Unternehmen, die Hilfsdienste für
die Sparkasse erbringen, z. B. die Verwaltung von Immobilien. Sie tragen zum operativen Erfolg der
Sparkasse bei.
Bei den kreditnahen Beteiligungen steht die Erzielung von Erträgen im Vordergrund.
Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB.
Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis
zur Höhe der Anschaffungskosten möglich.
Hinsichtlich der Risikosteuerung bei Beteiligungen verweisen wir auf Kapitel 4.2 des Lageberichts.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung
zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der
Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein
vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den Beteiligungen anhand geeigneter
Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem
Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben.
Seite: 33 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
31.12.2016
TEUR
Beizulegender
Zeitwert (Fair
Value)
Buchwert1
Strategische Verbundbeteiligungen
Börsenwert
109.846
109.846
davon börsengehandelte Positionen
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
davon andere Beteiligungspositionen
109.846
109.846
Sonstige strategische Beteiligungen
335
335
davon börsengehandelte Positionen
-
-
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
-
-
335
335
Kreditnahe Beteiligungen
19.256
19.256
k. A.
davon börsengehandelte Positionen *
18.989
18.989
18.989
davon andere Beteiligungspositionen
davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend
davon andere Beteiligungspositionen
k. A.
k. A.
266
266
Gesamt
129.437
129.437
*Da es sich bei den börsengehandelten Kapitalbeteiligungen ausschließlich um indirekte Beteiligungen aus der Durchschau von
Investmentfonds handelt, ist die Ermittlung des Fair Value und des Börsenwertes nicht möglich. Insofern wurde der anteilige
Buchwert als Fair Value und Börsenwert angegeben.
Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen
31.12.2016
TEUR
Gesamt*
Realisierte Gewinne / Verluste
aus Verkauf und Liquidation
Nicht realisierte Gewinne
oder Verluste
-
-
*Ohne indirekte Beteiligungen aus der Durchschau von Investmentfonds, da die Ergebnisse aus Einzelwerten nicht vorliegen
Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen
Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten.
1
Ohne Beteiligungszusagen und anteilige Zinsen, aber einschließlich aktivierter Ausschüttungsanspruch
Seite: 34 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
9
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen
Gebrauch.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung
eingebunden.
Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor.
Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art und
Höhe in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert.
Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit
und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden i. d. R. standardisierte Verträge eingesetzt
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie.
Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und einzelnen gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft
verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR
in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Empfehlungen des Verbandes oder die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Finanzielle Sicherheiten in Form von Einlagen bei der Sparkasse.
Gewährleistungen und Garantien anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen /
inländische Kreditinstitute).
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt
es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen und inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung
nicht genutzt.
Seite: 35 von 48
s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten.
31.12.2016
Mio. EUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
OGA
Beteiligungspositionen
Sonstige Posten
Gesamt
Gewährleistungen und Bürgschaften
39,0
57,7
47,6
1,3
145,6
Finanzielle
Sicherheiten
18,9
7,9
1,8
28,6
Tabelle: Besicherte Positionswerte
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s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
10 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen:
31.12.2016
TEUR
Eigenmittelanforderung
Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit
Nettopositionen in Schuldtiteln
Allgemeines Risiko
k. A.
Spezifisches Risiko
k. A.
Nettopositionen in Aktieninstrumenten
Allgemeines Risiko
k. A.
Spezifisches Risiko
k. A.
OGA
Positionsrisiko (spezifisches und allgemeines Risiko)
k. A.
Fremdwährungsrisiko
Netto-Fremdwährungsposition
2.052
Abwicklungsrisiko
Abwicklungs- / Lieferrisiko
k. A.
Warenpositionsrisiko
Laufzeitbandverfahren
Vereinfachtes Verfahren
Erweitertes Laufzeitbandverfahren
k. A.
5
k. A.
Optionen und Optionsscheine
Vereinfachter Ansatz
k. A.
Delta-Plus-Ansatz
k. A.
Szenario-Ansatz
k. A.
Spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen
Marktrisiko gemäß Standardansatz
2.057
Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken
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s
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts.
Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR)
Nachfolgende Übersicht enthält den Zuwachs beziehungsweise Rückgang des Barwertes bei einem
von der Bankenaufsicht vorgegebenen und auch in der internen Steuerung verwendeten Zinsänderungsschock von + / - 200 Basispunkten:
31.12.2016
Berechnete Barwertveränderung
Zinsschock + 200 Basispunkte
Veränderung Mio. EUR
- 186,5
Zinsschock – 200 Basispunkte
- 6,1
Tabelle: Zinsänderungsrisiko
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12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen
Instrumenten wird nicht betrieben.
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) sowie bei der internen Steuerung berücksichtigt.
Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die
Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird im Rahmen von Kreditprozessen festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden überwiegend außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind Banken bzw. Kunden. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems.
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen
Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.
Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von
Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen
dieser Risiken.
Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten.
Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR)
Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten.
31.12.2016
TEUR
Zinsderivate
Währungsderivate
Gesamt
Positiver
Bruttozeitwert1
38.875
13.043
51.918
Aufrechnungsmöglichkeiten
(Netting)
-
Saldierte
aktuelle Ausfallrisikoposition
Anrechenbare Sicherheiten
38.875
13.043
51.918
-
Nettoausfallrisikoposition
38.875
13.043
51.918
Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte
1Ohne
anteilige Zinsen
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Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 80,7 Mio. Euro. Die
Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode.
Kreditderivate
Per 31.12.2016 betrug der Nominalwert der Absicherungen über Kreditderivate 57,0 Mio. Euro. Die
folgende Tabelle zeigt die Verteilung der entsprechenden Ausfallrisikopositionen.
31.12.2016
Kreditderivate (Sicherungsnehmer)
Nominalwert der Absicherung
TEUR
Bilanzielle Positionen
57.000
Außerbilanzielle Positionen
-
Gesamt
57.000
Tabelle: Kreditderivate nach Arten von Ausfallrisikopositionen
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Stichtag der Offenlegung.
31.12.2016
TEUR
Nutzung für eigenes Kreditportfolio
Vermittlertätigkeit
Gekauft
Verkauft
(Sicherungsnehmer)
(Sicherungsgeber)
Credit Default Swaps
57.000
57.000
-
Gesamt
57.000
57.000
-
Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte nach Verwendung
Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung.
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13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen
von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition
gemäß der CRR ein.
Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf
dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR.
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14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die zum Berichtsstichtag belasteten Vermögenswerte resultieren aus durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen bzw. Geldaufnahmen (Weiterleitungsdarlehen, Offenmarktgeschäfte) sowie
für die Teilnahme der Sparkasse am TARGET-Verfahren.
Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastung resultiert
aus der Abnahme der Offenmarktgeschäfte zum Jahresende.
Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber.
Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum.
Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird nicht ausgeschlossen. Bei Verpfändungen erwirbt der
Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 21,5 Prozent.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar,
angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo.
Zum Stichtag 31.12.2016 lagen – wie im gesamten Geschäftsjahr 2016 – keine erhaltenen Sicherheiten
vor.
Medianwerte 2016
in TEUR
Summe Vermögenswerte
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
591.963
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
7.704.084
-
-
145.929
145.929
83.336
84.092
1.348.862
1.372.246
Davon Aktieninstrumente
Davon Schuldtitel
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Davon sonstige Vermögenswerte
-
633.051
Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte
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Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der
Belastung darstellen.
31.12.2016
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe
571.556
Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten
und begebene eigene
Schuldverschreibungen
ohne gedeckte Schuldverschreibungen und
ABS
577.981
Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten
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15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Sparkasse gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.
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16 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62
ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429
(11) CRR1 nicht genutzt.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,10 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2016/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein leichter Anstieg um 0,21 %-Punkte.
Die Veränderung resultiert aus dem relativ stärkeren Anstieg des Kernkapitals, der das Wachstum der
Risikopositionen übertroffen hat.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Zeile
LRSum
1
2
3
4
5
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören
(Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleibt)
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
7
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
(Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel
429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt
bleiben)
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben)
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
6
EU-6a
EU-6b
Anzusetzender
Wert
Mio. Euro
8.373,6
-
80,7
770,4
102,3
9.327,0
Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum)
1
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
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Risikopositionen
für die CRRVerschuldungsquote
Mio. Euro
Zeile
LRCom
Bilanzielle Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandver1
mögen, aber einschließlich Sicherheiten)
2
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
3
SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anre4
chenbare, in bar erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert
5
in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
EU-5a
Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten
6
gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei De7
rivatgeschäften)
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8
nen)
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Ab10
züge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4
11
bis 10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Berei12
nigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen
13
aus Brutto-Aktiva aus SFT)
14
Gegenparteiausfallrisikoposition aus SFT-Aktiva
Abweichende Regelung für SFT: Aufschlag auf das GegenparteiausEU-14a fallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
15
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTEU-15a
Risikopositionen)
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsge16
schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
19
8.476,4
-0,5
8.475,9
51,2
29,5
80,7
2.356,5
-1.586,1
770,4
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(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Gemäß
(GemäßArtikel
Artikel429
429Absatz
Absatz77der
derVerordnung
Verordnung(EU)
(EU)Nr.
Nr.575/2013
575/2013nicht
nicht
EU-19a einbezogene
einbezogene(bilanzielle
(bilanzielleund
undaußerbilanzielle)
außerbilanzielle)gruppeninterne
gruppeninterneRisiRisikopositionen
kopositionen(Einzelbasis))
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel
EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt
bleiben dürfen
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21
me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
Verschuldungsquote
22
662,2
9.327,0
Verschuldungsquote
7,10
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr.
EU-24
575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens
ja
-
Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom)
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
Mio. Euro
Zeile
LRSpl
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen im Handelsbuch
EU-3
Risikopositionen im Anlagebuch, davon:
EU-4
EU-7
Gedeckte Schuldverschreibungen
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und
öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
Institute
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
1.915,3
EU-9
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
1.408,2
EU-10
Unternehmen
2.039,3
EU-11
Ausgefallene Positionen
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
EU-5
EU-6
EU-12
8.476,4
8.476,4
289,4
1.017,0
60,3
787,1
121,9
837,9
Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) –
(LRSpl)
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Zeile
LRQua
1
2
Spalte
Beschreibung der Verfahren zur ÜberBerücksichtigung der Verschuldungsquote im Plawachung des Risikos einer übermäßigen nungs- und Steuerungsprozess.
Verschuldung
Regelmäßige Information über die Höhe der Verschuldungsquote an den Vorstand.
Keine Limitierung, da Quote derzeit aufsichtlich
noch nicht begrenzt.
Beschreibung der Faktoren, die während Unmittelbare Auswirkung aufgrund strategischer
des Berichtszeitraums Auswirkungen
Entscheidungen zur Aufstockung des Kernkapitals
auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten
Tabelle: Qualitative Informationen zur Risikoüberwachung – (LRQua)
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