s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Offenlegungsbericht der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2016 Seite: 1 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 4 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 4 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 4 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 6 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 6 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 8 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 8 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 9 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 11 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 19 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 23 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 23 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 26 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 30 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 33 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 35 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 37 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 38 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 39 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 41 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 42 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 44 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) 45 2 3 Seite: 2 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 1 Allgemeine Informationen Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen - nachstehend Sparkasse genannt - setzt mit diesem Offenlegungsbericht die Offenlegungsanforderungen gemäß Teil 8 der Verordnung Nr. 575/2013 (CRR) der Europäischen Union zum Stichtag 31. Dezember 2016 um. In den Artikeln 431 bis 455 regelt die CRR die konkreten Anforderungen an die Art und den Umfang der Offenlegung. Ergänzt werden diese Regelungen durch die von der Europäischen Kommission auf Vorschlag der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – BA) verabschiedeten technischen Standards und Guidelines. Die Sparkasse hat nach Artikel 433 CRR sowie nach den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) zu prüfen, ob eine Offenlegung häufiger als einmal im Jahr erfolgen muss. Unter Berücksichtigung des risikoarmen Geschäftsmodells sowie des auf die Region beschränkten Geschäftsgebiets betreibt die Sparkasse eine auf Kontinuität setzende Geschäftspolitik, die verbunden ist mit einer stabilen und planbaren Entwicklung der Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage. Aus diesen Gründen wird eine jährliche Offenlegung als ausreichend erachtet und auch auf eine unterjährige teilweise Offenlegung der Angaben nach Art. 433 Satz 4 i. V. mit Art. 437 CRR und Art. 438 c-f CRR verzichtet. Die offen zu legenden Informationen werden gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2016. Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss mit Anhang zum 31.12.2016. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen wurden im elektronischen Bundesanzeiger am 16. Mai 2017 veröffentlicht. In der Anlage zum Jahresabschluss erfolgt die länderspezifische Berichterstattung gemäß § 26a (1) Satz 2 KWG. 1.1 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Qualitative Angaben Die Sparkasse ist ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse nicht. Für den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis wendet die Sparkasse die Ausnahmeregelungen nach Art. 19 CRR an. Demnach erfolgen die Angaben im Offenlegungsbericht ausschließlich einzelinstitutsbezogen. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nichtoffenlegung von nicht wesentlichen Informationen gemäß des Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: • Auf eine weitere Aufschlüsselung wurde unter Materialitätsgesichtspunkten verzichtet. Dies erfolgte bei den Angaben zu den Risikopositionen (Art. 442 Buchstaben d und h CRR). Seite: 4 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse: • Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) • Art. 441 CRR (Die Sparkasse ist kein global systemrelevantes Institut.) • Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) • Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) • Art. 454 (Die Sparkasse verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) • Art. 455 (Die Sparkasse verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) Seite: 5 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Kapitel 4 Risikobericht offengelegt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt 4 den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Leiter des Bereichs Unternehmenssteuerung, der dem Überwachungsvorstand unterstellt ist. Nach § 25 d KWG hat der Vorsitzende des Verwaltungsrats das Recht, unmittelbar beim Leiter der Risikocontrolling-Funktion Auskünfte einzuholen. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands - 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats - - Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats basieren auf den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Seite: 6 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Der Sparkassenverband Baden-Württemberg und ggf. ein externes Beratungsunternehmen unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Studium) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Weitere Anforderungen sind in der Geschäftsanweisung für den Vorstand beschrieben. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende des Hauptorgans des Trägers. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Esslingen. Die 11 weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden sechs Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie Stuttgart besucht oder sind bereits mehrere Jahre im Verwaltungsrat der Kreissparkasse tätig bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben werden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. Seite: 7 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2016 Passivposition Überleitung Bilanzwert TEUR 9. Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2016 Nachrangige Verbind- TEUR 25.471 Hartes Zusätzliches Ergänzungs- Kernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR -22.353 1 -75.000 2 205.000 3 452.821 TEUR 3.118 lichkeiten 10. Genussrechtskapital - 11. Fonds für allgemeine 280.000 Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital - b) Kapitalrücklage - c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage 457.772 cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn - +4.951 11.607 -11.607 4.951 4 0 Sonstige Überleitungskorrekturen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art. 62c CRR) 61.452 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, -546 37 CRR) Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 85.048 662.226 - 149.618 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung 1 Abzug aus der Amortisierung nachrangiger Verbindlichkeiten (Artikel 476 bis 478, 481 CRR) und anteiliger Zinsen 2 Abzug der Zuführung (75,0 Mio. Euro) wegen der Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) 3 Artikel 26 Abs. 1 Buchst. c) CRR 4 Abzug des Bilanzgewinns 2016, da Anrechnung als Eigenmittel erst nach Feststellung des Jahresabschlusses im Folgejahr Seite: 8 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2016. 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat folgende(s) Ergänzungskapitalinstrument(e) begeben: • Sparkassenkapitalbriefe mit Nachrangabrede Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassen-Kapitalbrief 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung Für das Instrument geltendes Recht 3 Kreissparkasse EsslingenNürtingen k. A. Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 8 9 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments 3,1 Mio. EUR 5,8 Mio. EUR 9a Ausgabepreis 5,8 Mio. EUR 9b Tilgungspreis 5,8 Mio. EUR 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag 15 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Solo Sparkassen-Kapitalbrief Passivum – fortgeführter Einstandswert 05.01-2007 – 27.12.2011 mit Verfallstermin 05.01.2017 – 11.11.2021 Ja a.o. Kündigungsrecht zum Ende des Geschäftsjahres. Voraussetzung: Änderung des Steuerrechts bzw. Änderungen der Anerkennung als Eigenmittel k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 19 Bestehen eines „Dividenden-Stopps" 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) fest Nominalzinssatz von 2,0 % bis 5,00 % Nein zwingend Seite: 9 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 20b 22 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ nein Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 k. A. 30 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. 21 35 zwingend k. A. Tabelle: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Bei diesem Sparkassen-Kapitalbrief liegt eine Vielzahl von Einzelverträgen (im Einzelfall maximal bis 651 TEUR) vor. Es erfolgt deshalb eine zusammengefasste Darstellung der Hauptmerkmale der Emissionen, die sich nur durch Abweichungen im Zinssatz (Hauptmerkmal 18) und in der Laufzeit (Hauptmerkmal 11 und 13, Laufzeiten von 5- bis 10 Jahre) unterscheiden. In die Übergangsregelungen einbezogen wurden Verträge mit Vertragsbeginn bis Ende 2011. Seite: 10 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2016 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 TEUR (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET 1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1a davon: Art des Finanzinstruments 1 1b davon: Art des Finanzinstruments 2 1c davon: Art des Finanzinstruments 3 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 5 9 205.000,0 26 (1) (f) - 486 (2) k. A. - 483 (2) k. A. Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) - 84, 479, 480 k. A. Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 8 - 26 (1) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 5a 7 - 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 - Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 457.771,8 26 (1) (c) Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld - 26 (2) 662.771,8 k.A. - 34, 105 - 327,2 36 (1) (b), 37, 472 (4) - 218,2 Seite: 11 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen - 36 (1) (c), 38, 472 (5) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge - 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) - 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) - 33 (b) - 36 (1) (e), 41, 472 (7) k. A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) - 36 (1) (f), 42, 472 (8) k. A. - 36 (1) (g), 44, 472 (9) k. A. - 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k. A. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld - 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k. A. 11 15 16 17 18 19 20 k. A. - 33 (a) 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht - 36 (1) (k) 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) - 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 - 36 (1) (k) (iii), 379 (3) k. A. Seite: 12 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) - 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält - 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld 22 25 - 48 (1), 470 (2) davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 - 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - 481 27 28 29 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) - 36 (1) (a), 472 (3) - 36 (1) (I) - - 218,2 36 (1) (j) - 545,4 - 218,2 662.226,4 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft - 51, 52 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft - 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 - 486 (3) 31 - - 483 (3) k. A. Seite: 13 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden - 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft - 486 (3) k. A. 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen - k. A. - 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k. A. - 56 (b), 58, 475 (3) k. A. - 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k. A. - 56 (d), 59, 79, 475 (4) k. A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Immaterielle Vermögenswerte - 218,2 - 218,2 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) - 218,2 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 477, 477 (3), 477 (4) (a) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRRBehandlung erforderliche Abzüge - 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste - 467 Seite: 14 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) - 468 - 56 (e) 218,2 - k. A. 662.226,4 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 47 48 49 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember 2017 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen - 62, 63 88.166,7 486 (4) 88.166,7 - 483 (4) k. A. - 87, 88, 480 - 486 (4) k. A. 61.451,5 62 (c) und (d) 149.618,2 88.166,7 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen - 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k. A. - 66 (b), 68, 477 (3) k. A. - 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k. A. - Seite: 15 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - k. A. - 66 (d), 69, 79, 477 (4) k. A. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge - 467, 468, 481 - - 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste - 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne - 468 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - 58 Ergänzungskapital (T2) 149.618,2 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 811.844,6 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt k. A. - 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 5.323.399,2 Eigenkapitalquoten und –puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,44 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,44 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 15,25 92 (2) (c) Seite: 16 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 0,629 CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer 0,004 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] - CRD 131 6,44 CRD 128 Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (10 % oder mehr, abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 22.924,0 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 33.736,1 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) - 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 79 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 146.500,0 62 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes - 62 61.451,5 62 - 62 Seite: 17 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, - 484 (3), 486 (2) und für die die Auslaufregelungen gelten (5) 81 82 83 84 85 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten - 484 (3), 486 (2) und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten - 484 (4), 486 (3) und (5) Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) - 484 (4), 486 (3) und (5) 95.172,4 484 (5), 486 (4) und (5) - 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 18 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt 3.4 wieder. Art. 438 Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2016 TEUR Kreditrisiko Standardansatz Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 5 Öffentliche Stellen 390 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 347 Unternehmen 181.229 Mengengeschäft 81.738 Durch Immobilien besicherte Positionen 52.335 Ausgefallene Positionen 13.066 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 560 2.315 Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - OGA 37.982 Beteiligungspositionen 14.628 sonstige Posten 8.694 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 2.052 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren 5 Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Seite: 19 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 29.862 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) CVA-Risiko Standardmethode 664 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 20 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum 31.12.2016 dar. Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Summe Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisikopositionen Eigenmittelanforderungen Davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (IRB) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) (interne Modelle) Wert der Risikoposition im Handelsbuch Handelsbuch Risikoposition im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Risikopositionswert (IRB) Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikopositionswert (SA) 31.12. 2016 TEUR Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen DE 6.527.523 356.033 356.033 94,12 FR 40.763 1.955 1.955 0,52 NL 40.848 2.466 2.466 0,65 IT 4.586 296 296 0,08 IE 1.234 20 20 0,01 DK 3.891 224 224 0,06 GR 43 3 3 0,00 PT 13.001 1.040 1.040 0,28 XC 6.164 355 355 0,09 BE 7.311 301 301 0,08 LU 50.944 3.949 3.949 1,04 NO 4.740 236 236 0,06 1,50 SE 10.157 672 672 0,18 1,50 FI 4.842 275 275 0,07 LI 172 6 6 0,00 AT 37.013 2.889 2.889 0,76 CH 31.244 2.264 2.264 0,60 TR 791 36 36 0,01 PL 1.775 133 133 0,04 CZ 1.450 91 91 0,02 SK 3.326 232 232 0,06 HU 1.047 82 82 0,02 Seite: 21 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen RO 0 0 0 RU 307 14 14 SI 9 1 1 0,00 HR 13 1 1 BA 0 0 0 ME 0 0 0 XK 0 0 0 GB 28.847 1.491 1.491 0,39 EG 998 47 47 0,01 GM 0 0 0 CM 0 0 0 ZM 0 0 0 ZW 3 0 0 ZA 1.078 65 65 0,02 US 45.234 2.126 2.126 0,56 CA 1.818 92 92 0,02 MX 868 36 36 0,01 DO 420 19 19 0,01 BR 2.314 169 169 0,05 BO 2.739 197 197 0,05 PY 242 11 11 0,00 AR 549 25 25 0,01 IL 1 0 0 AE 510 25 25 AF 0 0 0 BD 0 0 0 TH 1 0 0 SG 942 35 35 MN 0 0 0 CN 7 0 0 KR 117 2 2 JP 277 8 8 0,00 TW 327 20 20 0,01 AU 6.704 275 275 0,07 0,02 NZ Summe 4.133 57 57 6.891.327 378.273 378.273 0,01 0,01 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen 31.12.2016 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 5.323.399 0,00364 190 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 22 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 6 6.1 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 10.767,3 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen bilanziellen Geschäften mit einem Adressenausfallrisiko - Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungspositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen - zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 2016 TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen 181.621 909.195 216.199 24.894 0 1.034.768 2.648.248 2.362.800 1.964.282 148.537 4.670 306.175 0 619.261 155.420 10.576.070 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (97,0 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. Seite: 23 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Zentralstaaten oder Zentralbanken 119,3 Multilaterale Entwicklungsbanken Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen 74,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Öffentliche Haushalte Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Mio. EUR Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 198,4 840,1 0,4 0,7 11,8 0,6 3,0 1,9 64,9 6,0 24,9 Internationale Organisationen Institute 838,6 Unternehmen 43,0 davon: KMU 26,6 85,9 9,3 72,8 538,6 175,9 216,8 80,5 428,4 897,2 390,8 12,1 5,8 53,3 155,2 118,3 95,8 23,3 139,2 648,3 169,7 10,1 Seite: 24 von 48 Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Mengengeschäft 9,0 davon: KMU 1.558,6 9,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.539,9 davon: KMU Ausgefallene Positionen 20,0 Sonstige Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Dienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen 11,5 11,7 160,6 122,6 129,5 22,8 20,6 105,1 244,3 18,7 11,5 11,7 160,6 122,6 129,5 22,8 20,6 104,8 244,3 18,7 2,8 0,6 30,4 60,2 55,5 6,1 21,6 133,6 149,3 0,5 2,8 0,6 30,4 60,2 54,5 6,1 16,3 103,2 148,7 0,5 28,7 10,8 16,9 1,4 1,7 33,3 23,9 0,5 1,9 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Handel, Instandhaltung v. KFZ Baugewerbe Land- u. Forstwirts., Fischerei … Privatpersonen Öffentliche Haushalte Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Banken Mio. EUR Verarbeitendes Gewerbe Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon 31.12.2016 Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, … s 4,7 289,4 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 622,7 Sonstige Posten Gesamt 87,9 1.470,6 674,7 914,9 3.292,3 72,0 25,5 97,3 758,3 369,5 418,7 113,8 477,0 1.171,1 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 25 von 48 873,2 38,4 72,0 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten 31.12.2016 Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Sonstige Posten Gesamt * < 1 Jahr 155,4 229,7 76,9 15,0 440,9 895,3 888,5 93,1 50,2 135,1 159,9 3.139,8 1 Jahr bis 5 Jahre 10,1 351,6 143,9 9,9 339,3 834,1 233,9 145,9 20,4 151,2 2.240,3 > 5 Jahre 27,9 259,8 66,0 58,4 1.221,9 1.292,7 1.761,6 68,5 4,7 3,1 622,7 5.387,2 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten * Abweichung des Gesamtbetrags von der rechnerischen Summe der Einzelbeträge ist auf Rundung zurückzuführen 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als „überfällig“ ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als „notleidend“ eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Seite: 26 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Hinsichtlich der Beschreibung der angewendeten Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge verweisen wir auf den Risikobericht im Lagebericht. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2016. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Ergänzend werden die Risiken aus dem Mengenkreditgeschäft über eine pauschalierte Einzelwertberichtigung abgeschirmt. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten und Branchen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen; über 97 % der Forderungen entfallen auf Deutschland. Aus diesem Grunde verzichtet sie auch hier gemäß § 26a Absatz 2 KWG unter Anwendung des Materialitätsgrundsatzes auf die Offenlegung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach geographischen Hauptgebieten. Seite: 27 von 48 s Forderungen5 Gesamtbetrag überfälliger ne Forderungen4 Eingänge auf abgeschriebe- Direktabschreibungen abzgl. PWB und Rückstellungen 3 Aufwendungen für EWB, Bestand Rückstellungen Bestand PWB2 Bestand EWB1 Mio. EUR Forderungen 31.12.2016 Gesamtbetrag notleidender Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Banken - - - - - Öffentliche Haushalte - - - - - 50,1 14,2 - -4,2 14,8 156,3 93,4 10,8 1,3 47,3 7,5 5,5 0,2 -0,3 7,7 - - - -0,3 - 3,6 2,8 0,5 0,1 1,6 44,5 20,6 0,3 -3,8 9,5 20,9 15,4 1,0 2,0 8,0 1,1 0,2 - 0,2 0,7 28,1 17,2 0,9 4,9 11,7 50,0 29,5 8,0 -1,5 7,2 1,0 0,7 0,2 0,0 0,9 0,1 0,1 - -0,1 0,4 Sonstige - - - -1,2 0,0 Gesamt 6 206,9 106,3 11,2 -4,2 Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon Baugewerbe Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Verarbeitendes Gewerbe Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Organisationen ohne Erwerbszweck 7,4 -0,9 62,6 1) Inklusive pauschalierter EWB, die bei den Privatpersonen berücksichtigt wurden. 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Auflösungen von 1.185 TEUR Euro bei PWB sind in der Zeile „Sonstige“ berücksichtigt. Negatives Vorzeichen = Ertrag 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen Vielzahl von Kleinbeträgen und unwesentlicher Gesamtsumme. Negatives Vorzeichen = Ertrag 5) ohne Risikovorsorge 6) Abweichungen der Gesamtsumme vom Ergebnis der Einzelbeträge sind auf Rundungen zurückzuführen Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Seite: 28 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Direkt in die GuV übernommene Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,3 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1,2 Mio. EUR. Angaben zur Entwicklung der Risikovorsorge sind im Lagebericht Kap. 4.2.1 enthalten. Als Ergänzungskapital wurden im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassungen Vorsorgereserven nach § 340f HGB in Höhe von 61,5 Mio. Euro (Vorjahr 58,0 Mio. Euro) berücksichtigt. Seite: 29 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poors, Moody’s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poors, Moody’s Öffentliche Stellen Standard & Poors, Moody’s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poors, Moody‘s Internationale Organisationen Standard & Poors, Moody‘s Institute Keine Benennung Unternehmen Keine Benennung Gedeckte Schuldverschreibungen Keine Benennung Verbriefungspositionen Keine Benennung Investmentfonds (OGA-Fonds) Keine Benennung Sonstige Posten Keine Benennung Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Seite: 30 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Vorhandene Investmentfonds sind in der Spalte enthalten, das dem tatsächlichen Risikogewicht am nächsten liegt. Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 75 100 150 250 370 1250 - - Risikopositionswert in Mio. Euro je Risikopositionsklasse vor Kreditrisikominderung 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken 193,4 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 639,4 0,3 Öffentliche Stellen 198,4 60,5 0,6 19,5 0,1 Multilaterale Entwicklungsbanken 24,9 Internationale Organisationen Institute Unternehmen 819,0 57,0 2.398,1 Mengengeschäft 1.548,0 Durch Immobilien besicherte 1.888,0 Positionen 42,2 Ausgefallene Positionen 44,4 82,0 Mit besonders hohen Risiken 4,7 verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibun289,4 gen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 76,4 226,4 Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 258,2 98,5 51,2 2.059,7 0,0 289,4 80,3 33,7 108,7 1.888,0 42,2 1.774,4 2.908,6 86,7 33,7 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Seite: 31 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Risikogewicht in % 0 10 20 35 50 75 100 150 250 370 1250 - - Risikopositionswert in Mio. Euro je Risikopositionsklasse nach Kreditrisikominderung 31.12.2016 Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 221,9 732,3 0,3 199,8 20,6 0,6 21,2 0,1 24,9 Internationale Organisationen Institute Unternehmen 875,3 57,0 2.315,7 1.492,5 Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte 1.888,0 Positionen 42,2 43,5 Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken 79,9 4,7 verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibun- 289,4 gen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 76,4 226,4 98,5 Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt 258,2 51,2 2.238,8 0,0 289,4 42,1 33,7 108,7 1.888,0 42,2 1.718,9 2.825,3 84,6 33,7 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Seite: 32 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden überwiegend aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der SFinanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit überwiegend nicht im Vordergrund. Jedoch werden auch Positionen zur Renditeerzielung gehalten, die von untergeordneter Bedeutung sind. Die Beteiligungsunternehmen, an denen die Sparkasse direkt beteiligt ist, sind sämtlich nicht börsennotiert. Grundsätzlich gliedert die Sparkasse die Beteiligungen nach folgenden Kriterien: Strategische Verbundbeteiligungen sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der SparkassenFinanzgruppe bzw. dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Sie tragen zum operativen Erfolg der Sparkasse bei und sind in der Regel nicht disponibel. Hierzu zählen z. B. die Beteiligungen bei der WSL Württembergische Sparkassenleasing-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, der SVB-Sparkassenversicherung-Beteiligungs-GmbH Nr. 2, der LBS und der LBBW sowie Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste für die Sparkassen-Finanzgruppe erbringen, wie den Betrieb von Rechenzentren und die Verwaltung von Immobilien. Sonstige strategische Beteiligungen sind ebenfalls Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkasse und sind meist Beteiligungen an Unternehmen im Kreisgebiet oder Unternehmen, die Hilfsdienste für die Sparkasse erbringen, z. B. die Verwaltung von Immobilien. Sie tragen zum operativen Erfolg der Sparkasse bei. Bei den kreditnahen Beteiligungen steht die Erzielung von Erträgen im Vordergrund. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Hinsichtlich der Risikosteuerung bei Beteiligungen verweisen wir auf Kapitel 4.2 des Lageberichts. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Regelmäßig wird bei den Beteiligungen anhand geeigneter Bewertungsverfahren der beizulegende Zeitwert überprüft. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte auch als beizulegende Zeitwerte angegeben. Seite: 33 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 31.12.2016 TEUR Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Buchwert1 Strategische Verbundbeteiligungen Börsenwert 109.846 109.846 davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - davon andere Beteiligungspositionen 109.846 109.846 Sonstige strategische Beteiligungen 335 335 davon börsengehandelte Positionen - - davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend - - 335 335 Kreditnahe Beteiligungen 19.256 19.256 k. A. davon börsengehandelte Positionen * 18.989 18.989 18.989 davon andere Beteiligungspositionen davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend davon andere Beteiligungspositionen k. A. k. A. 266 266 Gesamt 129.437 129.437 *Da es sich bei den börsengehandelten Kapitalbeteiligungen ausschließlich um indirekte Beteiligungen aus der Durchschau von Investmentfonds handelt, ist die Ermittlung des Fair Value und des Börsenwertes nicht möglich. Insofern wurde der anteilige Buchwert als Fair Value und Börsenwert angegeben. Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen 31.12.2016 TEUR Gesamt* Realisierte Gewinne / Verluste aus Verkauf und Liquidation Nicht realisierte Gewinne oder Verluste - - *Ohne indirekte Beteiligungen aus der Durchschau von Investmentfonds, da die Ergebnisse aus Einzelwerten nicht vorliegen Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. 1 Ohne Beteiligungszusagen und anteilige Zinsen, aber einschließlich aktivierter Ausschüttungsanspruch Seite: 34 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art und Höhe in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden i. d. R. standardisierte Verträge eingesetzt Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und einzelnen gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Empfehlungen des Verbandes oder die Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten in Form von Einlagen bei der Sparkasse. Gewährleistungen und Garantien anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen / inländische Kreditinstitute). Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen und inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Seite: 35 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2016 Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA Beteiligungspositionen Sonstige Posten Gesamt Gewährleistungen und Bürgschaften 39,0 57,7 47,6 1,3 145,6 Finanzielle Sicherheiten 18,9 7,9 1,8 28,6 Tabelle: Besicherte Positionswerte Seite: 36 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergeben sich folgende Eigenmittelanforderungen: 31.12.2016 TEUR Eigenmittelanforderung Positionsrisiko aus Handelsbuchtätigkeit Nettopositionen in Schuldtiteln Allgemeines Risiko k. A. Spezifisches Risiko k. A. Nettopositionen in Aktieninstrumenten Allgemeines Risiko k. A. Spezifisches Risiko k. A. OGA Positionsrisiko (spezifisches und allgemeines Risiko) k. A. Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 2.052 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko k. A. Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren Vereinfachtes Verfahren Erweitertes Laufzeitbandverfahren k. A. 5 k. A. Optionen und Optionsscheine Vereinfachter Ansatz k. A. Delta-Plus-Ansatz k. A. Szenario-Ansatz k. A. Spezifisches Zinsrisiko bei Verbriefungspositionen Marktrisiko gemäß Standardansatz 2.057 Tabelle: Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken Seite: 37 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Nachfolgende Übersicht enthält den Zuwachs beziehungsweise Rückgang des Barwertes bei einem von der Bankenaufsicht vorgegebenen und auch in der internen Steuerung verwendeten Zinsänderungsschock von + / - 200 Basispunkten: 31.12.2016 Berechnete Barwertveränderung Zinsschock + 200 Basispunkte Veränderung Mio. EUR - 186,5 Zinsschock – 200 Basispunkte - 6,1 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 38 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und Währungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren kreditrisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) sowie bei der internen Steuerung berücksichtigt. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses eine Obergrenze für die Anrechnung der Adressenausfallrisiken. Die Limithöhe ist abhängig von der Bonität und wird im Rahmen von Kreditprozessen festgelegt. Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten werden überwiegend außerbörslich (over the counter – OTC) abgeschlossen. Die Kontrahenten sind Banken bzw. Kunden. Grundsätzlich werden nur Geschäfte mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Die Überwachung der Limite erfolgt anhand eines Limitsystems. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Den negativen Zeitwerten bei zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäften stehen positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Daher erfolgt keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat keine Verträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen, die im Falle einer Ratingverschlechterung der Sparkasse zu Sicherheitennachschüssen bzw. der erstmaligen Stellung von Sicherheiten führen könnten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten. 31.12.2016 TEUR Zinsderivate Währungsderivate Gesamt Positiver Bruttozeitwert1 38.875 13.043 51.918 Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) - Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten 38.875 13.043 51.918 - Nettoausfallrisikoposition 38.875 13.043 51.918 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte 1Ohne anteilige Zinsen Seite: 39 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag 31.12.2016 auf 80,7 Mio. Euro. Die Berechnung erfolgt gemäß CRR auf Basis der Marktbewertungsmethode. Kreditderivate Per 31.12.2016 betrug der Nominalwert der Absicherungen über Kreditderivate 57,0 Mio. Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der entsprechenden Ausfallrisikopositionen. 31.12.2016 Kreditderivate (Sicherungsnehmer) Nominalwert der Absicherung TEUR Bilanzielle Positionen 57.000 Außerbilanzielle Positionen - Gesamt 57.000 Tabelle: Kreditderivate nach Arten von Ausfallrisikopositionen Die nachfolgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Kreditderivategeschäfte zum Stichtag der Offenlegung. 31.12.2016 TEUR Nutzung für eigenes Kreditportfolio Vermittlertätigkeit Gekauft Verkauft (Sicherungsnehmer) (Sicherungsgeber) Credit Default Swaps 57.000 57.000 - Gesamt 57.000 57.000 - Tabelle: Nominalbeträge der Kreditderivategeschäfte nach Verwendung Art. 439 Buchstabe i) CRR findet keine Anwendung. Seite: 40 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 41 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die zum Berichtsstichtag belasteten Vermögenswerte resultieren aus durch Kreditsicherheiten besicherten Refinanzierungen bzw. Geldaufnahmen (Weiterleitungsdarlehen, Offenmarktgeschäfte) sowie für die Teilnahme der Sparkasse am TARGET-Verfahren. Die Höhe der Belastung ist im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Der Rückgang der Belastung resultiert aus der Abnahme der Offenmarktgeschäfte zum Jahresende. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird nicht ausgeschlossen. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen Vermögensgegenstände, die die Sparkasse als nicht verfügbar für die Zwecke der Belastung ansieht (dies sind zum Beispiel die Sachanlagen), beträgt 21,5 Prozent. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Zum Stichtag 31.12.2016 lagen – wie im gesamten Geschäftsjahr 2016 – keine erhaltenen Sicherheiten vor. Medianwerte 2016 in TEUR Summe Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte 591.963 Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 7.704.084 - - 145.929 145.929 83.336 84.092 1.348.862 1.372.246 Davon Aktieninstrumente Davon Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Davon sonstige Vermögenswerte - 633.051 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Seite: 42 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. 31.12.2016 TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe 571.556 Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS 577.981 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten Seite: 43 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 44 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 7,10 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2016/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich ein leichter Anstieg um 0,21 %-Punkte. Die Veränderung resultiert aus dem relativ stärkeren Anstieg des Kernkapitals, der das Wachstum der Risikopositionen übertroffen hat. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile LRSum 1 2 3 4 5 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 7 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 6 EU-6a EU-6b Anzusetzender Wert Mio. Euro 8.373,6 - 80,7 770,4 102,3 9.327,0 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 45 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Mio. Euro Zeile LRCom Bilanzielle Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandver1 mögen, aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, 3 SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anre4 chenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert 5 in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten 6 gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei De7 rivatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositio8 nen) 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Ab10 züge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 11 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Berei12 nigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 13 aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition aus SFT-Aktiva Abweichende Regelung für SFT: Aufschlag auf das GegenparteiausEU-14a fallrisikoposition gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTEU-15a Risikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsge16 schäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 19 8.476,4 -0,5 8.475,9 51,2 29,5 80,7 2.356,5 -1.586,1 770,4 Seite: 46 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß (GemäßArtikel Artikel429 429Absatz Absatz77der derVerordnung Verordnung(EU) (EU)Nr. Nr.575/2013 575/2013nicht nicht EU-19a einbezogene einbezogene(bilanzielle (bilanzielleund undaußerbilanzielle) außerbilanzielle)gruppeninterne gruppeninterneRisiRisikopositionen kopositionen(Einzelbasis)) (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel EU-19b 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Sum21 me der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 22 662,2 9.327,0 Verschuldungsquote 7,10 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. EU-24 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens ja - Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote Mio. Euro Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon: EU-4 EU-7 Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Institute EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 1.915,3 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 1.408,2 EU-10 Unternehmen 2.039,3 EU-11 Ausgefallene Positionen Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) EU-5 EU-6 EU-12 8.476,4 8.476,4 289,4 1.017,0 60,3 787,1 121,9 837,9 Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) – (LRSpl) Seite: 47 von 48 s Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Zeile LRQua 1 2 Spalte Beschreibung der Verfahren zur ÜberBerücksichtigung der Verschuldungsquote im Plawachung des Risikos einer übermäßigen nungs- und Steuerungsprozess. Verschuldung Regelmäßige Information über die Höhe der Verschuldungsquote an den Vorstand. Keine Limitierung, da Quote derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Beschreibung der Faktoren, die während Unmittelbare Auswirkung aufgrund strategischer des Berichtszeitraums Auswirkungen Entscheidungen zur Aufstockung des Kernkapitals auf die jeweilige offengelegte Verschuldungsquote hatten Tabelle: Qualitative Informationen zur Risikoüberwachung – (LRQua) Seite: 48 von 48