Datum: 25.10.2010 irtschaft -"W Rn hniih,Pl1irh nrMll Bezirk Meilen Zürichsee-Presse AG 8712 Stäfa 044/ 928 55 55 www.zsz.ch Medienart: Print Medientyp: Tages- und Wochenpresse Auflage: 17'858 Erscheinungsweise: 6x wöchentlich Themen-Nr.: 271.8 Abo-Nr.: 1069212 Seite: 19 Fläche: 25'615 mm² Das Familienoberhaupt haftet Auf fremde Kinder aufzupassen, gehört zum familiärnachbarschaftlichen Alltag. Was aber, wenn dabei etwas schiefläuft? deren Privathaftpflichtversicherung - und nicht den Betreuer. Nur wenn der vom Kind angerichtete Schaden ganz klar auf die Aufsichtsper- des Nachbars Kind verletzt werden, so springt die Unfallversicherung ein, die son zurückzuführen ist, haftet diese. der Regel über den Arbeitgeber und für das Kind über die Krankenkasse. Sollte die Aufsichtsperson am Unfall schuld bzw. sein, wird die Unfallversicherung die erbrachte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt von der Motorfahrzeughaft- Online vergleichen und sparen auf www.zsz.ch Richard Eisler* für den Personenschaden aufkommt. Diese läuft für die Aufsichtsperson in pflicht regressieren. Braucht es eine Lizenz zum Kin- Generell kann man festhalten, dass derhüten? Entgegen der bundesrätlichen Meinung wurde der «Führerschein» zum Kinderhüten oder die «Grosi-Lizenz» von vielen als Überregulierung empfunden. Der Bundesrat sah sich gezwungen, die Verordnung zu überarbeiten und diese Mitte September 2010 in die zweite Vernehmlassung zu schicken. Eltern unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen sollten, denn im Normalfall haften sie für ihre Kinder. Die Schäden, die ein Kind verursachen Beim Fremdhüten können schnell einmal Fragen auftauchen: Was, wenn sich das Kind unter fremder Obhut verletzt? Was, wenn des Nachbars Kind mit einem frustrierten Steinwurf seinem Un- Aufpassen sollte man vor allem dann, wenn die Eltern deutlich gemacht haben, dass das Kind etwa gerne mit Steinen um sich schmeisst. Dann nämlich besteht erhöhte Aufsichtspflicht, und die Wahrscheinlichkeit, dass die Aufsichtsperson haftet, ist grösser, falls der Kleine eine Scheibe zertrümmern sollte. Gefälligkeitshaftung Wenn nun die Aufsichtsperson bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung in einem Schadenfall Leistungen erbringen Scheibe der Dorfbäckerei trifft? muss, tritt die sogenannte Gefälligkeitshaftung in Kraft, die besagt, dass der BeEltern haften fast immer gleiter für höchstens 50 Prozent des verGrundsätzlich haftet das Familien-ursachten Schadens haftbar gemacht oberhaupt dafür, wenn ein unmündiges werden kann. Ähnlich liegt der Fall, Kind einen Schaden anrichtet. Als Fami- wenn sich das Kind auf dem Schulweg lienoberhaupt wird jene Person be- unter fremder Obhut verletzt. Auch hier zeichnet, bei der das Kind in der Haus- haftet die Begleitperson nur dann, wenn gemeinschaft lebt. Wenn jemand nun diese ihre Aufsichtspflicht ganz klar verKinder anderer zur Schule begleitet oder nachlässigt hat und das Verschulden einhütet, gilt diese Person nicht als Fami- deutig auf diese zurückzuführen ist. lienoberhaupt. Die Haftpflicht betrifft Sollte die morgendliche Autofahrt also die Eltern der betreuten Kinder - zur Schule in der Leitplanke enden und kann, können die Eltern sonst in den finanziellen Ruin treiben. Eine Privathaftpflichtversicherung gibt es für eine vierköpfige Familie im Kanton Zürich bereits unter 100 Franken. * Richard Eisler ist Geschäftsführer des InternetVergleichsdienstes comparis.ch. Prämie der mut über den Schulanfang Ausdruck verleiht und statt der Mülltonne die Medienbeobachtung Medienanalyse Informationsmanagement Sprachdienstleistungen Privathaftpflichtversicherung 1 Versicherung* Jahresprämie in CHF smile.direct Basler AXA Winterthur Allianz Visa na CSS Versicherungen 96. 97. 97. 114. 130. 166. Auswahl von Versicherungen, die im Vergleich von comparis.ch angezeigt werden Berechnung für zwei berufstätige Erwachsene mit zwei Kindern, wohnhaft in einer 47/2 Zimmer-Mietwohnung. (zo ARGUS der Presse AG Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch Argus Ref.: 40372678 Ausschnitt Seite: 1/1