Dr. Detlef Trabert Arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde www.zahnarzt-velen.de 46342 Velen Ignatiusstr. 10 Tel.: 02863 - 92127 Fax: 02863 - 92128 [email protected] Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Durchführung einer zahnärztlichen Untersuchung in unserer Praxis informieren. Die „eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten“ umfasst die Erstuntersuchung bzw. Kontrolluntersuchung eines Patienten. Hierbei werden nicht nur die Zähne, sondern auch - oft vom Patienten unbemerkt - der Zustand des Zahnfleisches und der gesamten Mundschleimhaut beurteilt. Es wird also nicht nur nach kariösen Zähnen gefahndet, sondern auch auf möglicherweise vorhandene Bissanomalien, Kiefergelenkserkrankungen, Parodontosen und nicht zuletzt auf Mundschleimhautveränderungen geachtet. Ein erfahrener Zahnarzt kann dies überprüfen, während der Patient glaubt, es würden „nur“ die Zähne nachgesehen. Eine Vitalitätsprüfung der Zähne kann notwendig sein um Gewissheit zu bekommen, ob bestimmte Zähne noch leben oder ob möglicherweise der „Nerv“ eines Zahnes abgestorben und der Zahn beherdet ist. Dies geschieht in der Regel durch Berühren des zu überprüfenden Zahnes mit einem eisgekühlten Wattebausch. Tut es hierbei etwas weh, lebt der Zahn. Dies ist also ein gutes Zeichen. Zur Abrundung der Untersuchung kann es notwendig sein, Röntgenbilder anzufertigen. Dies sollte routinemäßig spätestens alle 2 Jahre erfolgen, denn nur so kann z.B. eine beginnende Karies, unter einer Füllung oder zwischen zwei Zähnen erkannt werden. Bei Verdacht auf Wurzelreste im Kiefer, retinierte Weisheitszähne, Kieferhöhlenerkrankungen oder Knochenabbau durch Parodontose, aber auch zur Gewinnung einer allgemeinen Übersicht kann es sinnvoll sein, eine den ganzen Ober- und Unterkiefer abbildende Panoramaschichtaufnahme, kurz OPG genannt, anzufertigen. Die Röntgenbelastung wird individuell mögl. gering eingestellt. Sie steht auch in keinem Verhältnis zu notwendigen Befunden, denn statistisch gesehen bringen 30% aller OPG-Aufnahmen Zufallsbefunde, die behandlungsbedürftig sind, aber ohne Röntgen nie oder erst zu spät entdeckt worden wären. Unsere Röntgengeräte unterliegen einer wöchentlichen bzw. monatlichen Qualitätsüberprüfung, wir lassen sie regelmäßig von der Zahnärztekammer und vom TÜV überprüfen. Über das Ergebnis Ihrer Untersuchung werde ich Sie unterrichten. Sollte für Sie die Mitteilung lauten: „Es ist alles in Ordnung“, sind Sie nicht unnötigerweise gekommen. Dies ist auch ein Befund, nur eben ein guter. Sie sollten dann in einem halben Jahr zur nächsten Vorsorgeuntersuchung wiederkommen. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, werde ich Sie über die notwendige Therapie beraten und Fragen Ihrerseits beantworten. Fast immer muss man zwischen mehreren möglichen Therapieformen entscheiden. So stehen z.B. allein für die Versorgung eines kariösen Zahnes mittels einer Füllung wenigstens fünf verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, jedoch wird nur eine hiervon von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt eben die ausreichende und wirtschaftliche Amalgamfüllung. Liegt der Verdacht auf eine bestehende Parodontose vor, oder will man diese ausschließen, so muss auch dies durch Taschentiefenmessungen untersucht werden. Heutzutage sind etwa 90% der Bevölkerung an einer Parodontose unterschiedlichen Ausmaßes erkrankt mit der Folge, dass „die dritten Zähne“ als selbstverständlich notwendig angesehen werden. Eine gründliche Prophylaxe und Mundhygieneunterweisung kann dies jedoch fast immer verhindern! Dr. Detlef Trabert, Velen ©SAMSUNG:2011-11-11:aa-Textdateien:P r a x i s:Formulare - Praxis:Patienten:diverses Patienten:Anschreiben:eingehende Untersuchung 2007-07.doc