eingehende Untersuchung 2007-07 - Zahnarztpraxis Dr. Detlef Trabert

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Dr. Detlef Trabert
Arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
www.zahnarzt-velen.de
46342 Velen
Ignatiusstr. 10
Tel.: 02863 - 92127
Fax: 02863 - 92128
[email protected]
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
mit diesem Schreiben möchten wir Sie über die Durchführung einer zahnärztlichen Untersuchung in unserer Praxis informieren.
Die
„eingehende
Untersuchung
zur
Feststellung von Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten“
umfasst
die
Erstuntersuchung bzw. Kontrolluntersuchung
eines Patienten.
Hierbei werden nicht nur die Zähne, sondern
auch - oft vom Patienten unbemerkt - der
Zustand des Zahnfleisches und der gesamten
Mundschleimhaut beurteilt. Es wird also nicht
nur nach kariösen Zähnen gefahndet, sondern
auch
auf
möglicherweise
vorhandene
Bissanomalien,
Kiefergelenkserkrankungen,
Parodontosen und nicht zuletzt auf Mundschleimhautveränderungen
geachtet.
Ein
erfahrener Zahnarzt kann dies überprüfen,
während der Patient glaubt, es würden „nur“
die Zähne nachgesehen.
Eine Vitalitätsprüfung der Zähne kann
notwendig sein um Gewissheit zu bekommen,
ob bestimmte Zähne noch leben oder ob
möglicherweise der „Nerv“ eines Zahnes
abgestorben und der Zahn beherdet ist. Dies
geschieht in der Regel durch Berühren des zu
überprüfenden Zahnes mit einem eisgekühlten
Wattebausch. Tut es hierbei etwas weh, lebt
der Zahn. Dies ist also ein gutes Zeichen.
Zur Abrundung der Untersuchung kann es
notwendig sein, Röntgenbilder anzufertigen.
Dies sollte routinemäßig spätestens alle 2 Jahre
erfolgen, denn nur so kann z.B. eine
beginnende Karies, unter einer Füllung oder
zwischen zwei Zähnen erkannt werden. Bei
Verdacht auf Wurzelreste im Kiefer, retinierte
Weisheitszähne,
Kieferhöhlenerkrankungen
oder Knochenabbau durch Parodontose, aber
auch zur Gewinnung einer allgemeinen
Übersicht kann es sinnvoll sein, eine den
ganzen Ober- und Unterkiefer abbildende
Panoramaschichtaufnahme,
kurz
OPG
genannt, anzufertigen. Die Röntgenbelastung
wird individuell mögl. gering eingestellt. Sie
steht auch in keinem Verhältnis zu
notwendigen Befunden, denn statistisch
gesehen bringen 30% aller OPG-Aufnahmen
Zufallsbefunde, die behandlungsbedürftig sind,
aber ohne Röntgen nie oder erst zu spät
entdeckt worden wären. Unsere Röntgengeräte
unterliegen
einer
wöchentlichen
bzw.
monatlichen Qualitätsüberprüfung, wir lassen
sie regelmäßig von der Zahnärztekammer und
vom TÜV überprüfen.
Über das Ergebnis Ihrer Untersuchung werde
ich Sie unterrichten. Sollte für Sie die
Mitteilung lauten: „Es ist alles in Ordnung“,
sind Sie nicht unnötigerweise gekommen. Dies
ist auch ein Befund, nur eben ein guter. Sie
sollten dann in einem halben Jahr zur nächsten
Vorsorgeuntersuchung wiederkommen.
Sollte etwas nicht in Ordnung sein, werde ich
Sie über die notwendige Therapie beraten und
Fragen Ihrerseits beantworten. Fast immer
muss man zwischen mehreren möglichen
Therapieformen entscheiden. So stehen z.B.
allein für die Versorgung eines kariösen
Zahnes mittels einer Füllung wenigstens fünf
verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung,
jedoch wird nur eine hiervon von der
gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt eben die ausreichende und wirtschaftliche
Amalgamfüllung.
Liegt der Verdacht auf eine bestehende
Parodontose vor, oder will man diese
ausschließen, so muss auch dies durch
Taschentiefenmessungen untersucht werden.
Heutzutage sind etwa 90% der Bevölkerung an
einer Parodontose unterschiedlichen Ausmaßes
erkrankt mit der Folge, dass „die dritten
Zähne“ als selbstverständlich notwendig
angesehen
werden.
Eine
gründliche
Prophylaxe und Mundhygieneunterweisung
kann dies jedoch fast immer verhindern!
Dr. Detlef Trabert, Velen ©SAMSUNG:2011-11-11:aa-Textdateien:P r a x i s:Formulare - Praxis:Patienten:diverses Patienten:Anschreiben:eingehende Untersuchung 2007-07.doc
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