Schriftenreihe Nr. 25 - Liechtensteinische Landesbank

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Schriftenreihe
der Liechtensteinischen
Landesbank
Aktiengesellschaft
Nr. 25
80 Jahre
Schweizer Franken
in Liechtenstein –
eine erfolgreiche
Währungsgemeinschaft
lic. oec. Karlheinz Heeb
18 6 1
BANK
1825 05.04
Liechtensteinische Landesbank
Aktiengesellschaft
Städtle 44
Postfach 384
9490 Vaduz
Liechtenstein
Telefon + 423 236 88 11
Fax + 423 236 88 22
Internet www.llb.li
E-Mail [email protected]
© 2004
Liechtensteinische Landesbank
Aktiengesellschaft, Vaduz
Vorwort
Liebe Leserin
Lieber Leser
Seit 26. Mai 1924, also seit 80 Jahren, ist der Schweizer Franken
das offizielle Zahlungsmittel in Liechtenstein.
Mit der Einführung des Schweizer Frankens wurde auch der
Grundstein für eine enge Verbindung zwischen Liechtenstein und
der Schweiz gelegt. Die sehr gute Zusammenarbeit zwischen
den Finanzplätzen Liechtenstein und Schweiz stärkt bis heute
die partnerschaftlichen Beziehungen der beiden Länder.
Die Liechtensteinische Landesbank AG war zur Zeit der Einführung des Schweizer Frankens bereits als Spar- und Leihkasse für
das Fürstentum Liechtenstein auf dem Bankplatz Liechtenstein
tätig – in einer Zeit, in dem es unserem Land wirtschaftlich
schlecht ging. Einige Krisen mussten noch bewältigt werden, bis
in Liechtenstein wirtschaftliches Wachstum einsetzte.
Unser ehemaliger Präsident des Verwaltungsrats lic. oec. Karlheinz Heeb beleuchtet in der vorliegenden Ausgabe unserer
Schriftenreihe die 80-jährige Verbindung Liechtensteins mit dem
Schweizer Franken. Er beschreibt dies mit interessanten Informationen aber auch Kuriositäten rund um die Franken-Währung.
Im Namen der LLB danke ich dem Verfasser lic. oec. Karlheinz
Heeb für sein grosses Engagement bei der Realisierung dieser
Ausgabe.
Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, wünsche ich viel Vergnügen bei
der Lektüre dieses interessanten Themas.
Dr. Josef Fehr
Vorsitzender der Geschäftsleitung
1
Inhaltsverzeichnis
Die Beziehungen Liechtensteins mit der Schweiz
und dem schweizerischen Bankwesen
Das Gesetz von 1924 und der Währungsvertrag
von 1980
Von der Kronenwährung und Kronenrechnung zum
Schweizer Franken
Das Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die
Einführung der Frankenwährung
56 Jahre ohne Währungsvertrag
Der Bankenplatz Liechtenstein
1924: zwei Banken unter einem Dach
2004: respektabler Liechtensteiner Bankenplatz
mit 16 Instituten
Der Schweizer Franken in den Bankbilanzen
Positive Auswirkung der Währungsgemeinschaft
auf den Finanzplatz Schweiz
5
6
6
8
10
12
12
14
16
17
Zur Geschichte des Schweizer Frankens
Vom Räppler und Fünfliber
Vom Goldstandard zu den heutigen flexiblen
Wechselkursen
18
18
Zinsbonus dank starkem Schweizer Franken
21
Was macht den Schweizer Franken so attraktiv?
23
Kuriositäten aus der liechtensteinischen Währungsund Münzgeschichte
25
Verdrängt der Euro den Schweizer Franken?
29
Der Schweiz und dem Schweizer Franken sei Dank!
32
Literaturverzeichnis
33
19
3
Die Beziehungen Liechtensteins mit der Schweiz und dem
schweizerischen Bankwesen
Die Liechtensteiner Banken sind seit Jahrzehnten mit der
Schweizerischen Nationalbank und dem schweizerischen Bankwesen eng verbunden. Die Basis dafür schufen der Zollvertrag
zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vom
29. März 1923 und die Einführung der Schweizer-Franken-Währung in Liechtenstein am 26. Mai 1924. Noch näher zusammengerückt sind die Liechtensteiner Banken und die Nationalbank
beziehungsweise das schweizerische Bankwesen durch die Unterzeichnung des Währungsvertrages zwischen der Schweiz und
dem Fürstentum Liechtenstein am 19. Juni 1980.
Die Liechtensteinische Landesbank erhielt 1941 das Mandat
eines Korrespondenten der Schweizerischen Nationalbank. Sie
wurde damit Ein- und Auszahlungsstelle der Nationalbank und
steht seither mit ihr in direktem Verrechnungsverhältnis.
Liechtensteiner Banken sind – teilweise seit Jahrzehnten – Mitglieder der Schweizerischen Bankiervereinigung. Diese Mitgliedschaft brachte den Liechtensteiner Banken manche Erleichterungen. Erinnert sei beispielsweise an die Beteiligung an der
SEGA Schweizerische Effekten und Giro AG, welche auf Initiative
der Schweizerischen Bankiervereinigung gegründet wurde, oder
an die Teilnahme am Swiss Interbank Clearing und die Beteiligung am Schweizer Bancomat-Pool und an der Telekurs AG.
5
Das Gesetz von 1924 und der Währungsvertrag von 1980
Von der Kronenwährung und Kronenrechnung zum
Schweizer Franken
Am 26. Mai 1924, also vor 80 Jahren, wurde der Schweizer
Franken offizielles Zahlungsmittel in unserem Land. Eine gesuchte Währung war er aber schon vorher. So war im «Liechtensteiner Volksblatt» vom 14. Februar 1920 zu lesen: «Sattler Seger in
Vaduz arbeitet von nun an nur mehr gegen Franken» oder «Kaufe
Franken zu höchstem Kurse». Auslöser für diese Flucht in den
Schweizer Franken war der drastische Zerfall der österreichischen Kronenwährung, die auch in Liechtenstein seit dem 1. Januar 1901 gesetzliche Landeswährung war.
Ausschnitt aus dem
Inserateteil des
Liechtensteiner
Volksblattes vom
14. Februar 1920.
An der Zürcher Börse bekam man am Ende des Ersten Weltkrieges (1918) für 100 Kronen noch 30 Franken; Ende 1921 waren
es nur noch 20 Rappen. Liechtenstein stand wirtschaftlich vor
dem Ruin. Das ganze Sparvermögen des Volkes, schätzungsweise 25 Millionen Franken, wurde praktisch wertlos. Unser
Land gehörte damals zum «Armenhaus Europas».
Am 17. Oktober 1921 erliess der liechtensteinische Landtag ein
Gesetz, wonach bei der damaligen Landesbank zwei getrennte
Abteilungen, eine Kronen- und eine Frankenabteilung, zu führen
waren. Obwohl die Landesbank bereits ab 1. Juli 1922 keine
Kroneneinlagen mehr entgegennahm, wurde die Kronenabteilung interessanterweise erst im Jahre 1934 liquidiert. Dabei
wurde ein Unterschied gemacht, ob es sich um Einlagen in vollwertigen Kronen handelte oder um solche aus der Inflationszeit.
Wie der Kundmachung zur Liquidierung zu entnehmen ist, gelangten lediglich noch 1.6 Prozent (!) des ursprünglichen Kronenwertes zur Verteilung.
Entwicklung der Kronen
6
bis 1914
100 Kronen = 105.00 CHF
1918
100 Kronen = 30.00 CHF
Ende 1919
100 Kronen =
3.30 CHF
Ende 1920
100 Kronen =
1.55 CHF
Ende 1921
100 Kronen =
0.20 CHF
7
Das Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die Einführung
der Frankenwährung
Das Gesetz bestimmt in Art. 1: «Die ausschliesslich gesetzliche
Währung ist der Schweizerfranken als Liechtensteiner Franken.»
Und weiter heisst es: «Als gesetzliches Zahlungsmittel gelten
diejenigen Münzen, Banknoten und anderen Zahlungsmittel, welche in der Schweiz jeweils als gesetzliche Zahlungsmittel gelten.» Im selben Artikel wurde die Regierung «zur Ausgabe von
liechtensteinischen Banknoten und Münzen jeder Art unter
Zugrundelegung der Schweizer Frankenwährung» ermächtigt.
Auszug aus dem
liechtensteinischen
Landes-Gesetzblatt
vom 20. Juni 1924.
8
Vom Recht, eigene Münzen auszugeben, wurde bereits 1924
Gebrauch gemacht. Die Landesbank erhielt insofern ein Privileg,
als sie für Münzausgaben als offizielle Ausgabestelle vorgesehen
wurde. Zur Ausgabe von liechtensteinischem Papiergeld in
Schweizer Franken ist es bis heute nicht gekommen. In Art. 2
des Gesetzes werden die Höchstbeträge fixiert, zu denen jemand verpflichtet ist, Münzen in Zahlung zu nehmen. Es heisst
dort, niemand könne verpflichtet werden, zum Beispiel Einräppler im Gegenwert von zwei Franken entgegenzunehmen. Nachdem in Art. 3 von den Kundmachungen die Rede ist, wird in den
Art. 4 bis 7 unter anderem geregelt, wo und wie der Schweizer
Franken von der öffentlichen Hand in Gesetzen, Verordnungen,
Rechnungen etc. zu verwenden ist. So steht beispielsweise in
Art. 4: «Wo in liechtensteinischen Gesetzen, Verordnungen und
anderen Erlassen das Wort ‹Krone› vorkommt, ist es durch das
Wort ‹Franken› und das Wort ‹Heller› durch das Wort ‹Rappen›
zu ersetzen und der Betrag unverändert zu belassen, sodass sie
nachher auf einen gleich grossen Betrag in Franken lauten wie
früher in Kronen.» Die Art. 8 bis 13 enthalten Strafbestimmungen
bei Zuwiderhandlungen gegen die neue Währung. Das Strafhöchstmass von bis zu 20 Jahren Zuchthaus ist für die Fälschung von Banknoten und Münzen vorgesehen. Besondere
Bedeutung erhielten die Übergangsbestimmungen wegen der
altrechtlichen Verpflichtungen (Art. 14) über den Rückruf alter
Zahlungsmittel (Art. 15) und die Weiterführung der Kronenrechnung (Art. 16). In Art. 17 sind alle Bestimmungen aufgelistet, die
aufgehoben werden, und in Art. 18 wird das Gesetz mit Datum
26. Mai 1924 in Kraft gesetzt, wobei es als nicht dringlich erklärt
und damit der Referendumsfrist unterstellt wurde, welche jedoch
unbenützt blieb.
9
56 Jahre ohne Währungsvertrag
Obwohl der Schweizer Franken 1924 offiziell in Liechtenstein
eingeführt wurde, blieb Liechtenstein für die Schweiz bis zum
Abschluss des Währungsvertrages am 19. Juni 1980, also während 56 Jahren, de jure «Währungsausland». Warum? Es fehlte
ein Vertrag, der etwa die wichtige Frage geklärt hätte: Welche
Befugnisse hat die Schweizerische Nationalbank in Liechtenstein? Wegen des Fehlens eines Währungsvertrages kam es auf
dem Liechtensteiner Bankenplatz zweimal zu ernsthaften
Schwierigkeiten: Erstmals 1964, als die Schweiz zur Bekämpfung der Teuerung unter anderem den so genannten Kreditbeschluss erliess und Liechtenstein zum «Währungsausland» erklärte. Dann wieder ab 1971, als die Schweiz zum Schutze des
Schweizer Frankens Massnahmen ergriff. Besonders einschneidend für unsere Banken war der Erlass des Verzinsungsverbotes
vom 3. Juli 1972. Gemäss diesen Bestimmungen durften Guthaben von im Ausland domizilierten Kunden, also auch solchen aus
Liechtenstein, nicht verzinst werden. Guthaben, die 100’000
Franken überstiegen, unterlagen sogar einem Negativzins von
zwei Prozent pro Quartal. Glücklicherweise konnten durch
Notenwechsel sowie vergleichbare liechtensteinische Gesetze
und Verordnungen innerhalb weniger Monate Lösungen gefunden werden. Definitiv «schweizerisches Währungsinland» wurde
Liechtenstein durch den erwähnten Währungsvertrag von 1980.
Auf Grund dieses Vertrages haben die schweizerischen Vorschriften zur Geld-, Kredit- und Währungspolitik auch in Liechtenstein Geltung, und die Schweizerische Nationalbank hat die
entsprechenden Kompetenzen.
Auszug aus dem Währungsvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 19. Juni 1980.
10
11
Der Bankenplatz Liechtenstein
1924: zwei Banken unter einem Dach
In Liechtenstein waren zur Zeit der offiziellen Einführung des
Schweizer Frankens im Jahre 1924 zwei Banken tätig: die heutige Liechtensteinische Landesbank AG (LLB, gegründet 1861 als
Zins- und Credit-Landes-Anstalt im souverainen Fürstenthume
Liechtenstein) und die heutige LGT Bank in Liechtenstein AG
(LGT, gegründet 1920 als Bank in Liechtenstein Aktiengesellschaft). Die Verhältnisse in Liechtenstein und im Bankwesen waren damals sehr bescheiden. Im 63. Geschäftsbericht der LLB
(damals firmierte sie neu mit Spar- und Leih-Kasse für das Fürstentum Liechtenstein) für das Jahr 1924 heisst es: «Obwohl die
wirtschaftlichen Verhältnisse in unserem Ländchen gegen das
Vorjahr sich bedeutend gebessert haben, war doch immer noch
Geldknappheit vorherrschend . . . Viele Darlehensbewerber waren
gezwungen, sich Geld aus dem benachbarten Kanton St.Gallen
zu beschaffen.»
12
Die LLB und die LGT waren 1924 im Erdgeschoss des heutigen
Regierungsgebäudes unter einem Dach untergebracht. Diese
«räumliche Cohabitation» der beiden einzigen «Bankkonkurrenten» endete 1933, als die LGT Mieterin im Erdgeschoss des neu
erbauten Vaduzer Rathauses wurde. Die Landesbank bezog erst
20 Jahre später, 1953, ihr neues Gebäude im Vaduzer Städtle.
Die Bilanzsumme dieser beiden Bankinstitute betrug 1924 zusammen nur gerade 14.8 Millionen Franken.
13
2004: respektabler Liechtensteiner Bankenplatz
mit 16 Instituten
Zu den bisherigen Banken LLB und LGT kam 1956 die Verwaltungs- und Privat-Bank AG (VP Bank) hinzu. Bis 1991 gab es in
Liechtenstein lediglich diese drei Banken, die ein rasches, teilweise stürmisches Wachstum verzeichneten. Seit 1992 hat sich
die Bankenlandschaft in Liechtenstein völlig verändert. Zu den
ehemals drei Banken kamen bis 1999 neun weitere dazu. Auslöser war das neue Bankengesetz vom 21. Oktober 1992. Auf
Grund dieses neuen Gesetzes wurde die Gründung einer neuen
Bank im Fürstentum Liechtenstein massiv erleichtert. Es bedurfte für die Bankenkonzession nicht mehr wie früher der Zustimmung des liechtensteinischen Parlamentes; auch die «hindernisreiche» Bedürfnisabklärung von früher fiel weg. Nach dem EWRBeitritt am 1. Mai 1995 kam es darüber hinaus zu einer umfangreichen Anpassung der Bankengesetzgebung an den «acquis
communautaire», was Bankneugründungen begünstigte. Heute
(Mai 2004) sind in Liechtenstein 16 Banken konzessioniert.
Ende 2003 betrug die Bilanzsumme der Liechtensteiner Banken
Bilanzsumme der FL-Banken
Anzahl Banken
1924
1956
1992
1993
1998
1999
2003
14
2
3
4
5
6
12
16
Bilanzsumme
in Mio CHF
14.8
148.6
21’094.3
22’030.6
30’929.0
34’877.2
34’908.3
34.9 Milliarden Franken. Sie haben damit den lokalen Rahmen
längst gesprengt. Es wäre jedoch überheblich, Liechtenstein unter die internationalen Bankenplätze einzureihen, erreicht doch
das Bilanzsummentotal der Liechtensteiner Banken zusammen
nur gerade 1.5 Prozent desjenigen aller Schweizer Banken. Oder
ein anderer Vergleich: Das von Liechtensteiner Banken verwaltete Kundenvermögen beträgt rund 100 Milliarden Franken. Dies
entspricht gut drei Prozent des in der Schweiz grenzüberschreitend verwalteten Vermögens, das auf 2’500 bis 3’000 Milliarden
Franken geschätzt wird.
Liechtenstein hat Mitte der 90er-Jahre die Rahmenbedingungen
auf seinem Finanzplatz verbessert. Erinnert sei an das neue
Fondsgesetz, das Investmentunternehmensgesetz (IUG) vom
3. Mai 1996, und das neue Versicherungsaufsichtsgesetz vom
6. Dezember 1995. Sie legten den Grundstein für den heutigen
Fonds- und Versicherungsplatz Liechtenstein. Das Fondsvermögen der 160 Fonds nach liechtensteinischem Recht, die auch im
EU/EWR-Raum ohne weitere Konzessionierung vertrieben werden können, betrug Ende 2003 zwölf Milliarden Franken. Sowohl
im Fonds- als auch im Lebensversicherungsgeschäft hat sich
Liechtenstein mit interessanten Nischenprodukten einen Namen
gemacht.
Grosse Anstrengungen haben Liechtenstein und die Liechtensteiner Banken in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der
organisierten Kriminalität unternommen. Diese Anstrengungen
wurden belohnt. So hat der Internationale Währungsfonds (IWF)
im Jahre 2003 Liechtenstein insgesamt ein sehr erfreuliches
Zeugnis ausgestellt. Einen weiteren Schritt in Richtung internationale Anerkennung setzt Liechtenstein mit der Schaffung einer
unabhängigen integrierten Finanzmarktaufsicht, die voraussichtlich 2004 vom liechtensteinischen Parlament verabschiedet wird.
15
Der Schweizer Franken in den Bankbilanzen
Wie hoch ist der Anteil des Schweizer Frankens in den Schweizer und Liechtensteiner Bankbilanzen? Gibt es hier Unterschiede? Wie hat sich der Euro etabliert?
Gemäss der Bankenstatistik der Schweizerischen Nationalbank
machten im Jahre 2002 die auf Schweizer Franken lautenden
Aktiven an der Bilanzsumme rund 44 Prozent aus. Der US-Dollar
war trotz Rückgang nach dem Schweizer Franken immer noch
die zweitwichtigste Währung. Auf der Passivseite ergab sich ein
ähnliches Bild: Der Anteil des Schweizer Frankens an der Bilanzsumme betrug rund 46 Prozent. Auch hier lag der US-Dollar
nach dem Schweizer Franken an zweiter Stelle.
Laut Bankenverordnung haben auch die Liechtensteiner Banken
im Anhang der Jahresrechnung die Aktiven und Passiven nach
den wesentlichsten Währungen aufzugliedern, «sofern sie eine
Bilanzsumme von wenigstens einer Milliarde Franken oder mehr
als 50 Beschäftigte aufweisen». Die Schweizerische Nationalbank verlangt zwar auf Grund des Währungsvertrages vom
19. Juni 1980 von den Liechtensteiner Banken statistische Angaben wie von den Banken in der Schweiz; sie hat sich allerdings
verpflichtet, diese nicht zu veröffentlichen. Da auch die liechtensteinische Bankenstatistik keine separaten Angaben zur «Bilanz
nach Währungen» macht, beschränken wir uns auf die Daten der
drei grossen Liechtensteiner Banken (LLB, LGT, VP Bank).
Im Jahre 2003 lag der Prozentsatz der auf Schweizer Franken
lautenden Aktiven in einer Spannbreite von 40 (VP Bank) bis
64 Prozent (LLB), also deutlich über dem Durchschnitt der
Schweizer Banken. Auf der Passivseite der Bilanz ergab sich ein
Schweizer-Franken-Währungsanteil von durchschnittlich 52 Prozent. Der Euro figurierte nach dem Schweizer Franken bereits
auf Platz zwei, gefolgt vom US-Dollar.
Es erstaunt, dass trotz rekordtiefer Zinsen auf dem Geld- und
Kapitalmarkt der Schweizer Franken in den Bilanzen der Liechtensteiner Banken so dominant ist. Dies mag zu einem guten Teil
mit der sehr konservativen Kundenstruktur der Liechtensteiner
Banken zusammenhängen. Es ist aber auch Ausdruck des grossen Vertrauens, das dem Schweizer Franken geschenkt wird.
16
Positive Auswirkungen der Währungsgemeinschaft auf
den Finanzplatz Schweiz
Die Liechtensteiner Banken haben traditionell einen hohen Anteil
ihrer Bilanzsumme bei anderen Banken in Schweizer Franken
oder Fremdwährungen angelegt. Dieser Bilanzanteil schwankte
in den letzten Jahrzehnten zwischen 50 und 60 Prozent. Ende
2002 lag der Bilanzanteil der Bankendebitoren der Liechtensteiner Banken mit 16.1 Milliarden Franken bei rund 50 Prozent.
Der vergleichbare Prozentsatz betrug in der Schweiz lediglich
24 Prozent. Liechtenstein war aus dieser Situation heraus prädestiniert für eine «Drehscheibenfunktion». Was heisst das? Auf
Grund der günstigen Rahmenbedingungen flossen über Jahrzehnte Gelder in beträchtlichem Umfang nach Liechtenstein.
Wegen der Kleinheit des Landes konnten die Banken diese
Gelder nicht im Kreditgeschäft platzieren, sodass der Grossteil
wiederum meist Schweizer Banken zur Anlage transferiert wurde. Von diesem so genannten Interbankengeschäft der Liechtensteiner Banken profitierten die Schweizer Banken.
Für die Schweizer Banken waren auch andere geschäftliche Verbindungen mit den Liechtensteiner Banken von Nutzen. Da
Liechtenstein keine eigene Wertschriftenbörse besitzt, wurde bis
in die 90er-Jahre der weitaus grösste Teil der Börsenumsätze
der Liechtensteiner Banken an Schweizer Börsen über Schweizer Banken in der Schweiz abgewickelt. Im globalisierten Umfeld
und im Zeichen zunehmender Elektronisierung werden vermehrt
Börsenaufträge der Liechtensteiner Banken rund um die Uhr
auch von Schweizer Bankinstituten und Schweizer Banktöchtern
ausserhalb der Schweiz verarbeitet. Beachtlich waren ebenfalls
die Umsätze im Devisen-, Noten-, und Edelmetallgeschäft, welche die Liechtensteiner Banken bei Schweizer Banken tätigten.
Alles in allem hat also der Bankenplatz Liechtenstein auch den
Finanzplatz Schweiz befruchtet und somit einen bescheidenen
Beitrag zum sehr guten partnerschaftlichen Verhältnis der beiden
Länder geleistet.
17
Zur Geschichte des Schweizer Frankens
Vom Goldstandard zu den heutigen flexiblen
Wechselkursen
Vom Räppler und Fünfliber
Nach der Gründung des Schweizerischen Bundesstaates 1848
wurde bereits zwei Jahre später ein neues Münzgesetz erlassen.
Damit schlug die Geburtsstunde des Schweizer Frankens, der
unterdessen mehr als 150 Jahre alt geworden ist. Damals wie
heute sind Münzen von einem Rappen bis fünf Franken im Umlauf. Zur Gründungszeit war der Schweizer Franken eine Silberwährung, das heisst das Silber war alleiniges Währungsmetall.
Nach 1967 sind es Legierungen wie Kupfernickel, Aluminiumbronze und Bronze. Eine recht wechselvolle Geschichte hatte
das 5-Franken-Stück. So führte eine Silberhausse dazu, dass in
grossem Umfang 5-Franken-Stücke eingeschmolzen wurden.
Um diesem Übelstand zu begegnen, wurden zweimal – nämlich
bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges und im Mai 1938 – an Stelle des Fünflibers vorübergehend Banknoten zu fünf Franken ausgegeben. 1931 wurde das 5-Franken-Stück verkleinert, wodurch
man den Feingehalt an Silber reduzieren konnte. Der Fünfliber
spielte als Sammlerobjekt immer eine spezielle Rolle. Sowohl in
der Schweiz als auch in Liechtenstein schenkten der Götti oder
die Gotta ihrem Göttikind, solange es noch ledig und nicht volljährig war oder keinen eigenen Verdienst hatte, zu Neujahr gelegentlich einen Fünfliber, so Adulf Peter Goop in seinem Buch
«Brauchtum in Liechtenstein».
18
Von 1870 bis 1914 dominierte der Goldstandard als Währungssystem. Es handelte sich um ein System von festen Wechselkursen, die im Austauschverhältnis zum Gold fixiert waren. Die
Schweiz gehörte ab 1865 zusammen mit Frankreich, Belgien
und Italien der Lateinischen Münzunion (LMU) an. Sie vereinbarten unter anderem Gewicht, Form und Kurs von Gold- und Silbermünzen. Der Schweiz brachte die Mitgliedschaft Vorteile, wie
zum Beispiel den Zugang zum französischen Markt. Aber auch
Nachteile: So führte der Preissturz des Silbers 1920 zu einer
Überschwemmung mit fremden Fünflibern. Nach Auflösung der
LMU Ende 1926 wurde mit dem Münzgesetz von 1930 in der
Schweiz die reine Goldwährung eingeführt.
Die Weltwirtschaftkrise von 1929 beschleunigte den Zusammenbruch des reinen Goldstandards. 1931 war die britische Regierung gezwungen, das Pfund vom Gold zu lösen, und bereits zwei
Jahre später sah sich die amerikanische Regierung ebenfalls veranlasst, vom bisherigen Austauschverhältnis Dollar-Gold abzuweichen. Am Goldstandard hielt von 1933 bis 1936 noch der so
genannte Goldblock fest; dieser umfasste Belgien, die Niederlande, Frankreich, Italien und die Schweiz. Der Abwertung des
Französischen Franc folgte dann 1936 diejenige des Schweizer
Frankens – übrigens die einzige in der Schweizer Währungsgeschichte – um 30 Prozent. Das war das Ende des Goldstandards.
Im Dezember 1945 trat mit dem Abkommen von Bretton Woods
ein neues Währungssystem in Kraft. Es knüpfte zwar am Goldstandard an, verzichtete aber auf Grund der Lehren der Vergangenheit auf einen reinen Goldautomatismus. Viele Länder, auch
die Schweiz, fixierten ihre Währung gegenüber dem Dollar. Der
Dollar seinerseits war zu einem festen Kurs in Gold einlösbar. Die
Schweizerische Nationalbank hatte von 1945 bis 1973 dafür zu
sorgen, dass der Preis des Dollar die Höhe von 4.45 Franken
nicht überschritt und er nicht unter das Niveau von 4.295 fiel.
19
1973 war dann ein Schicksalsjahr. Eine enorme Fluchtgeldwelle
zwang die Schweiz, am 23. Januar 1973 den Frankenkurs freizugeben. Das bedeutete den Übergang von festen zu flexiblen
Wechselkursen. Am System der flexiblen Wechselkurse wird bis
heute festgehalten. Flexible Wechselkurse ermöglichen der
Schweiz, eine unabhängige Geldpolitik zu führen und die kurzfristigen Zinssätze autonom festzusetzen.
20
Zinsbonus dank starkem Schweizer Franken
Die Schweiz ist traditionell ein Niedrigzinsland. Man spricht von
einem Zinsbonus zu Gunsten der Schweiz. In der Tat ergaben
sich in der Vergangenheit teilweise erhebliche Zinsdifferenzen zu
anderen Märkten. Ein Vergleich der Differenzen der langfristigen
Nominalzinsen zwischen Deutschland und der Schweiz in der
Zeit von 1956 bis heute ergibt einen Zinsbonus zu Gunsten der
Schweiz in der Spannbreite von 1 1/ 4 bis knapp 4 Prozent. Auch
für die Realzinsen, also die Zinskosten abzüglich Inflationsrate,
resultierte – von ganz kurzen Zeitperioden abgesehen – ein Zinsvorteil für die Schweiz.
Die Kommission für Konjunkturfragen (KfK) kommt in einer 2003
veröffentlichten Studie über die Ursachen des Zinsbonus zum
Schluss, dass er eindeutig an den Schweizer Franken gebunden
sei.
Wir haben den Versuch unternommen, über eine lange Zeitperiode die variablen Hypothekarzinsen der Zürcher Kantonalbank
(ZKB) mit denjenigen der LLB als Marktleader in Liechtenstein zu
vergleichen.
Dieser Vergleich ist nicht unproblematisch. So hat beispielsweise
die LLB vorübergehend Neuhypotheken und bestehende Hypotheken unterschiedlich verzinst und zeitweise die Verzinsung von
der Höhe der Hypothek abhängig gemacht. Immerhin: Was fällt
hier auf? Die Zinsschritte erfolgten im Grossen und Ganzen im
Gleichschritt. Trendmässig sind die Hypothekarzinsen der LLB
um 1/ 4 bis 1/ 2 Prozent tiefer als diejenigen der ZKB. Zurzeit (2004)
sind die variablen Hypothekarzinsen sowohl bei der ZKB (3 1/ 4
Prozent Zins p. a.) als auch bei der LLB (2 3/ 4 Prozent Zins p. a.)
auf einem historisch tiefen Niveau. Allgemein lässt sich feststellen: Die im Vergleich zu anderen Ländern niedrigeren Hypothekarzinsen in der Schweiz und Liechtenstein sind ein gewichtiger
21
Standort- und Wettbewerbsvorteil und haben zum Wohlstand in
beiden Ländern beigetragen. Würden die Schweiz und Liechtenstein hingegen dem Euro-Währungsraum angehören, so stiegen
die Schuldzinsen um einiges und der Zinsbonus fiele damit weg.
Vergleich variabler Hypothekarzinssatz LLB / ZKB
%
7
6.5
6
5.5
Was macht den Schweizer Franken so attraktiv?
Seit 80 Jahren ist der Schweizer Franken offizielles Zahlungsmittel in Liechtenstein. In dieser Zeit gehörte der Schweizer Franken
zu den härtesten Währungen der Welt. Warum ist dies so?
Neben dem makro-ökonomischen Umfeld bestimmen vor allem
politische und wirtschaftliche Entwicklungen die Richtung einer
Währung. Die Schweiz zeichnet sich seit Jahrzehnten durch hohe politische Stabilität aus. Traditionell hat sie strukturbedingte
Ertragsbilanzüberschüsse. Diese tragen zum guten Ruf des
Schweizer Frankens bei und erhöhen die Nachfrage nach unserer Währung. Hinzu kommt eine sehr glaubwürdige und erfolgreiche Politik der Schweizerischen Nationalbank.
5
4.5
4
3.5
3
2.5
1924
1934
1944
1954
1964
1974
1984
1994
2004
LLB
ZKB
1 Hyp.-Annuität.-Darlehen ab 1929
2 Beginn der Aufzeichnung ZKB
22
23
Von ihrem Auftrag her ist die Sicherung der Geldwertstabilität
auch im neuen Nationalbankgesetz vom 1. Mai 2004 das Hauptziel der Schweizerischen Nationalbank. Die durchschnittliche
jährliche Inflationsrate lag im letzten Jahrhundert in der Schweiz
unter drei Prozent. Die Inflationsdifferenz zu den wichtigsten
Handelspartnern war teilweise beachtlich, was tendenziell zu
einer Aufwertung der Schweizer-Franken-Währung führte. Und
auf jede starke Inflationsbeschleunigung hat die Schweizerische
Nationalbank konsequent mit einer restriktiven Geldpolitik –
sprich höheren Zinsen – geantwortet. Diese Politik verlieh der
Schweizerischen Nationalbank eine Reputation als Garant für
Preisstabilität. Auch dank dieser Erfahrung geniesst der Schweizer Franken grosses Ansehen und bei Investoren weltweit ein
ausserordentlich hohes Vertrauen.
Kuriositäten aus der liechtensteinischen Währungsund Münzgeschichte
Am 25. November 1919 beschloss der liechtensteinische Landtag, vor allem wegen des grossen Mangels an Kleingeld, Notgeldscheine auszugeben. Damit entstand das erste und bisher
einzige liechtensteinische Papiergeld, wobei man in der Eile vergessen hatte, das Ausgabedatum aufzudrucken – eine Kuriosität. Das liechtensteinische Notgeld, lautend auf 10, 20 und
50 Heller, blieb bis zur offiziellen Einführung der Frankenwährung
in Kraft.
Notgeld von 1919
24
25
Am 26. Mai 1924, also vor 80 Jahren, wurde der Schweizer
Franken offizielles Zahlungsmittel in unserem Land. Knapp vier
Jahre vor diesem Datum, am 31. August 1920, führte unser
Land den Schweizer Franken einseitig ein, und zwar mit dem
«Gesetz über die Umwandlung der Kronenbeträge in Schweizer
Franken (1:1) in den Gesetzen und Verordnungen über Steuern,
Stempel, Taxen und sonstigen Gebühren». Auf der Grundlage
dieses Gesetzes wurde in unserem Land die Zahlung von Steuern in einer Währung verlangt, die offiziell noch nicht gesetzliches Zahlungsmittel war. Mit anderen Worten: Die Einführung
des Schweizer Frankens in Liechtenstein vollzog sich ohne
Einwilligung der Schweiz. Professor Otto Seger, Verfasser bemerkenswerter Schriften über unser Land, meinte dazu: «Die
stillschweigende Duldung der Eidgenossenschaft zu diesem Vorgehen ist wahrlich nicht selbstverständlich. Jedenfalls ist der
ganze Vorgang ein ausgesprochenes Kuriosum, wohl nicht nur in
der Währungsgeschichte unseres Landes.»
Vom Recht, eigene Münzen auszugeben, wurde verschiedentlich
Gebrauch gemacht. Das «Gesetz betreffend die Einführung der
Frankenwährung vom 26. Mai 1924» enthielt das Recht zur Ausgabe eigener Liechtensteiner Münzen auf Frankenbasis. Noch im
selben Jahr wurden Silbermünzen zu fünf, zwei, einem und
einem halben Franken ausgegeben. Da die Schweiz befürchtete,
durch diese Silbermünzen könnte der Geldumlauf gestört werden, wurde vereinbart, die Münzen nur im schweizerischen
Rheintal bis nach Maienfeld und von Mels bis Rüthi zuzulassen –
wohl ein einmaliges Kuriosum. Es überrascht wenig, dass diese
geografische Einschränkung nicht aufrechterhalten werden
konnte. Die Silbermünzen waren bald auch in anderen Teilen der
Schweiz im Umlauf. So kamen Liechtenstein und die Schweiz
überein, die Silberfranken 1930 wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Die Schweiz verpflichtete sich, die liechtensteinischen Münzen gegen schweizerische umzutauschen. Liechtenstein musste
die Kosten der Umprägung übernehmen und zusichern, künftig
nur noch Goldmünzen auszugeben.
Auszug aus dem
Liechtensteinischen
Landes-Gesetzblatt
vom August 1920.
26
27
Zu liechtensteinischen Goldmünzen-Ausgaben kam es in den
Jahren 1930, 1946, 1952, 1956 und 1961. Ein Kuriosum der besonderen Art: Die Goldmünzen von 1961 wurden zum 100-JahrJubiläum der LLB geprägt, aus «währungspolitischen Gründen»
– die Preishausse auf dem Goldmarkt dürfte dabei auch eine
Rolle gespielt haben – aber nicht ausgegeben. 25 Jahre schlummerten diese Goldmünzen in den landesbankeigenen Tresorräumlichkeiten, bis sie 1986 zum 125-Jahr-Jubiläum der LLB zur
Ausgabe gelangten. Die LLB richtete dafür eigens bestimmte
Verkaufsstellen in den Gemeinden ein. Alle in Liechtenstein
wohnhaften Bürger und Niedergelassenen hatten Anrecht auf
den Bezug eines Goldmünzenpaars zu einem vergünstigten
Preis von 250 Franken. Der Preis lag damit rund 100 Franken
unter dem Schmelzwert.
Was bleibt, ist die Feststellung, dass die Währungsgemeinschaft
Schweiz-Liechtenstein sich auch in heiklen und schwierigen Zeiten bewährt hat. Die Schweiz war und ist ein hervorragender
Partner Liechtensteins. Und schliesslich: Die Währungs- und
Münzgeschichte Liechtensteins ist ein spannendes und faszinierendes Stück liechtensteinischer Vergangenheit.
Verdrängt der Euro den Schweizer Franken?
Vor fünf Jahren, am 4. Januar 1999, wurde der Euro geschaffen.
Er ist die Währung der Europäischen Währungsunion. In allen
Ländern der EU, ausser in Dänemark, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den zehn neuen Beitrittsländern, ist er gesetzliches Zahlungsmittel. Der Euro ist in zwölf EU-Ländern die
Währung für rund 300 Millionen Menschen. Er existierte bis
1. Januar 2002 nur als Buchgeld. Anfang 2002 wurden dann die
Euro-Noten und -Münzen eingeführt.
Der Euro wurde vor seiner Einführung von Skeptikern als Fehlkonstruktion verspottet. Ihm wurde kein langes Leben prophezeit. So sagte beispielsweise Alain Greenspan, der angesehene
amerikanische Notenbankpräsident im Juni 1997, also eineinhalb Jahre bevor die neue Währung geschaffen wurde: «Der
Euro wird kommen, aber er wird keinen Bestand haben.» Andere
Skeptiker sagten einen dauerhaft schwachen Euro voraus.
Heute kann man erstens feststellen: Der Euro ist nach dem USDollar die zweitwichtigste Währung der Welt. Er rangiert noch vor
dem Japanischen Yen. Die Zentralbanken erhöhen den EuroAnteil zu Lasten des US-Dollar. Ausgeprägt ist dies vor allem in
Asien. Zweitens: Der Euro ist stark. Er notiert gegenüber dem USDollar nach einer veritablen Berg- und Talfahrt (historisches Tief
mit 0.82 im Oktober 2000) unter dem bisherigen Höchststand
(1.29). Die Schwankungsbreite des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro ist erstaunlich eng geblieben. Er bewegt sich seit
knapp einem Jahr in einem Zielband von 1.54 und 1.58 Franken,
also knapp unter dem Stand bei seiner Einführung (1.61).
Wechselkurs CHF/EUR
1.65
1.60
1.55
1.50
1.45
1.40
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Einführung der Eurobanknoten und Münzen
28
29
Ist der Euro nur die Kehrseite des schwachen US-Dollar? Steht
die Bewährungsprobe für den Euro nach Erweiterung der EU am
1. Mai 2004 um zehn Länder mit 75 Millionen Menschen auf jetzt
25 Staaten mit insgesamt 457 Millionen Menschen noch bevor?
Wie stark wäre der Euro gegenüber dem Schweizer Franken,
wenn die Schweizerische Nationalbank nicht so rigoros gegen
eine Aufwertung des Schweizer Frankens kämpfen würde? Tatsache ist: Der Euro ist stark, obwohl der Stabilitätspakt gebrochen wurde und die neue EU-Verfassung vorerst gescheitert ist.
Hierzulande hat man sich in den letzten Jahren immer wieder die
Frage gestellt: Wird der Euro den Schweizer Franken als Zahlungsmittel und als internationale Anlagewährung verdrängen?
Die Preise sind heute im Detailhandel fast ausschliesslich in
Schweizer Franken angeschrieben. Auf den Menükarten der
meisten Restaurants sind die Preise nur in Schweizer Franken
angegeben. Die Rechnung wird in Schweizer Franken, häufig in
Euro und vereinzelt sogar in Euro und US-Dollar präsentiert.
Liechtenstein ist Grenzland zwischen «grüezi» und «servus».
Richtig ist: Der Euro spielt hier eine grössere Rolle als etwa in
Teilen der Schweiz mit wenig Fremdenverkehr. So wird beispielsweise im FL-Bus eine Tageskarte gegen Bezahlung in Schweizer
Franken oder in Euro ausgehändigt. Ungeachtet solcher Beispiele ist der Schweizer Franken in Liechtenstein das Zahlungsmittel Nummer eins geblieben. Befürchtungen, der Euro könnte
den Schweizer Franken verdrängen oder der Euro könnte sich
mit der Zeit als Parallelwährung zum Schweizer Franken ausbreiten, waren unbegründet.
Welche Bedeutung hat der Schweizer Franken als internationale
Anlagewährung heute? Die Schweizerische Nationalbank stellt in
ihrem Jahrbuch «Die Banken in der Schweiz» für das Jahr 2002
fest, dass in den Kundendepots der Banken die auf Franken lautenden Wertschriften bei den Inländern 64 Prozent und bei den
ausländischen Kunden 34 Prozent ausmachten.
Interessante Hinweise auf die Bedeutung des Schweizer Frankens als Anlagewährung in Liechtenstein vermittelt eine Aufteilung der bilanzwirksamen Kundengelder (u. a. Festgelder, Spareinlagen, Kassaobligationen) der drei grossen Liechtensteiner
Banken nach Währungen. Ende 1998, als es noch keinen Euro
gab, lauteten in den Stammhäusern dieser Institute insgesamt
50 Prozent der genannten Gelder auf Schweizer Franken,
15 Prozent auf D-Mark, 25 Prozent auf US-Dollar und 10 Prozent
auf diverse Währungen. Ende 2003 ergaben sich folgende prozentuale Anteile: 50 Prozent Schweizer Franken, 27 Prozent
30
Euro, 19 Prozent US-Dollar, 4 Prozent andere Währungen. Welche Schlussfolgerungen kann man daraus ziehen? Erstens: Der
Schweizer Franken hat nichts von seiner Attraktivität als internationale Anlagewährung eingebüsst. Zweitens: Der Euro verdrängte, was obige Liechtensteiner Kundengelder-Statistik betrifft, den US-Dollar als Anlagewährung vom zweiten Platz.
31
Der Schweiz und dem Schweizer Franken sei Dank!
Literaturverzeichnis
Die Währungsgemeinschaft zwischen der Schweiz und Liechtenstein hat sich bewährt. Die Schweiz ist eine zuverlässige Partnerin Liechtensteins. Auch in schwierigen Zeiten konnten wir auf
das Verständnis der Schweizer Bundesbehörden zählen. Für
Liechtenstein war die Einführung des Schweizer Frankens vor
80 Jahren ein Glücksfall. Mit der härtesten Währung der Welt,
dem Zollvertrag und den günstigen liechtensteinischen Rahmenbedingungen, wie liberale Steuergesetzgebung, Holdingprivileg
und Bankgeheimnis, wurde die Basis für die «Erfolgsstory Liechtenstein» geschaffen. Der Schweiz und dem Schweizer Franken
sei Dank!
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Schriftenreihe der Liechtensteinischen Landesbank
Nr. 1
Das Bankwesen im Fürstentum
Liechtenstein
Werner Strub
Nr. 9a (vergriffen)
Hinweise für einen glücklichen
Schulanfang
Neuausgabe 1987
Nr. 2 (vergriffen)
Ist Reichtum unanständig?
C. C. Bergius
Nr. 10
Liechtensteinischer Bankenverband:
ein bedeutender Wirtschaftsverband
feiert sein 20jähriges Jubiläum
Nr. 3 (vergriffen)
Hinweise für einen glücklichen
Schulanfang
Nr. 4 (vergriffen)
Ein Portrait der Liechtensteinischen
Landesbank
lic. oec. Karlheinz Heeb
Nr. 5
Das neue Verwaltungsgebäude der
Liechtensteinischen Landesbank
Nr. 6 (vergriffen)
Bankplatz Vaduz
lic. oec. Karlheinz Heeb
Nr. 7 (vergriffen)
Portrait der Liechtensteinischen
Landesbank
lic. oec. Karlheinz Heeb
Neuausgabe 1986
Nr. 8
Bankplatz Vaduz
lic. oec. Karlheinz Heeb
Ausgabe 1986
Nr. 9 (vergriffen)
Jubiläumsfeier 125 Jahre Liechtensteinische Landesbank
34
Nr. 11
Das liechtensteinische Buchführungs- und Bilanzierungsrecht
Dr. Hans-Werner Gassner
Nr. 12
Bankplatz Vaduz
lic. oec. Karlheinz Heeb
Neuausgabe 1990
Nr. 13 (vergriffen)
Die EG-Vorschriften über die
Rechnungslegung und ihre
Bedeutung für Liechtenstein
Dr. Hans-Werner Gassner
Nr. 14
Die neue liechtensteinische
Sorgfaltspflichtsvereinbarung
Dr. Hans-Werner Gassner
Nr. 15
Die Liechtensteinische Landesbank –
Kurzportrait und aktuelle Zahlen
lic. oec. Karlheinz Heeb
Nr. 16 (vergriffen)
LLB + SBG + Intrag = Neue Perspektiven
in der Vermögensverwaltung
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Nr. 17 (vergriffen)
Erfahrungen mit der Währungsgemeinschaft
lic. oec. Karlheinz Heeb
Nr. 18 (vergriffen)
Liechtensteinische Landesbank
Aktiengesellschaft
Dr. Josef Fehr
Nr. 19 (deutsche Fassung vergriffen)
Diskretion am Bankschalter
oder Persönlichkeitsschutz und
Bankgeschäft
Dr. Franco Taisch
(englische Kurzfassung erhältlich)
Nr. 20 (vergriffen)
Das liechtensteinische Finanzdienstleistungsrecht im Wandel
Dr. Josef Fehr
Nr. 21
Porträt der Liechtensteinischen
Landesbank AG
lic. oec. Karlheinz Heeb
Ausgabe 1997
Nr. 22 (deutsche Fassung vergriffen)
Der Fondsstandort Liechtenstein
Dr. Franco Taisch
lic. iur. HSG Urs Müller
(englische Fassung erhältlich)
Nr. 23 (vergriffen)
Bankgeschäft und Sorgfaltspflicht
Dr. Franco Taisch
lic. iur. HSG Urs Müller
36
Nr. 24
Porträt der Liechtensteinischen
Landesbank Aktiengesellschaft
zum 140-Jahr-Jubiläum im Jahr 2001
lic. oec. Karlheinz Heeb
Dr. Josef Fehr
Nr. 25
80 Jahre Schweizer Franken in Liechtenstein –
eine erfolgreiche Währungsgemeinschaft
lic. oec. Karlheinz Heeb
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