Schriftenreihe der Liechtensteinischen Landesbank Aktiengesellschaft Nr. 25 80 Jahre Schweizer Franken in Liechtenstein – eine erfolgreiche Währungsgemeinschaft lic. oec. Karlheinz Heeb 18 6 1 BANK 1825 05.04 Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft Städtle 44 Postfach 384 9490 Vaduz Liechtenstein Telefon + 423 236 88 11 Fax + 423 236 88 22 Internet www.llb.li E-Mail [email protected] © 2004 Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Vaduz Vorwort Liebe Leserin Lieber Leser Seit 26. Mai 1924, also seit 80 Jahren, ist der Schweizer Franken das offizielle Zahlungsmittel in Liechtenstein. Mit der Einführung des Schweizer Frankens wurde auch der Grundstein für eine enge Verbindung zwischen Liechtenstein und der Schweiz gelegt. Die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Finanzplätzen Liechtenstein und Schweiz stärkt bis heute die partnerschaftlichen Beziehungen der beiden Länder. Die Liechtensteinische Landesbank AG war zur Zeit der Einführung des Schweizer Frankens bereits als Spar- und Leihkasse für das Fürstentum Liechtenstein auf dem Bankplatz Liechtenstein tätig – in einer Zeit, in dem es unserem Land wirtschaftlich schlecht ging. Einige Krisen mussten noch bewältigt werden, bis in Liechtenstein wirtschaftliches Wachstum einsetzte. Unser ehemaliger Präsident des Verwaltungsrats lic. oec. Karlheinz Heeb beleuchtet in der vorliegenden Ausgabe unserer Schriftenreihe die 80-jährige Verbindung Liechtensteins mit dem Schweizer Franken. Er beschreibt dies mit interessanten Informationen aber auch Kuriositäten rund um die Franken-Währung. Im Namen der LLB danke ich dem Verfasser lic. oec. Karlheinz Heeb für sein grosses Engagement bei der Realisierung dieser Ausgabe. Ihnen, liebe Leserin, lieber Leser, wünsche ich viel Vergnügen bei der Lektüre dieses interessanten Themas. Dr. Josef Fehr Vorsitzender der Geschäftsleitung 1 Inhaltsverzeichnis Die Beziehungen Liechtensteins mit der Schweiz und dem schweizerischen Bankwesen Das Gesetz von 1924 und der Währungsvertrag von 1980 Von der Kronenwährung und Kronenrechnung zum Schweizer Franken Das Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die Einführung der Frankenwährung 56 Jahre ohne Währungsvertrag Der Bankenplatz Liechtenstein 1924: zwei Banken unter einem Dach 2004: respektabler Liechtensteiner Bankenplatz mit 16 Instituten Der Schweizer Franken in den Bankbilanzen Positive Auswirkung der Währungsgemeinschaft auf den Finanzplatz Schweiz 5 6 6 8 10 12 12 14 16 17 Zur Geschichte des Schweizer Frankens Vom Räppler und Fünfliber Vom Goldstandard zu den heutigen flexiblen Wechselkursen 18 18 Zinsbonus dank starkem Schweizer Franken 21 Was macht den Schweizer Franken so attraktiv? 23 Kuriositäten aus der liechtensteinischen Währungsund Münzgeschichte 25 Verdrängt der Euro den Schweizer Franken? 29 Der Schweiz und dem Schweizer Franken sei Dank! 32 Literaturverzeichnis 33 19 3 Die Beziehungen Liechtensteins mit der Schweiz und dem schweizerischen Bankwesen Die Liechtensteiner Banken sind seit Jahrzehnten mit der Schweizerischen Nationalbank und dem schweizerischen Bankwesen eng verbunden. Die Basis dafür schufen der Zollvertrag zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vom 29. März 1923 und die Einführung der Schweizer-Franken-Währung in Liechtenstein am 26. Mai 1924. Noch näher zusammengerückt sind die Liechtensteiner Banken und die Nationalbank beziehungsweise das schweizerische Bankwesen durch die Unterzeichnung des Währungsvertrages zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein am 19. Juni 1980. Die Liechtensteinische Landesbank erhielt 1941 das Mandat eines Korrespondenten der Schweizerischen Nationalbank. Sie wurde damit Ein- und Auszahlungsstelle der Nationalbank und steht seither mit ihr in direktem Verrechnungsverhältnis. Liechtensteiner Banken sind – teilweise seit Jahrzehnten – Mitglieder der Schweizerischen Bankiervereinigung. Diese Mitgliedschaft brachte den Liechtensteiner Banken manche Erleichterungen. Erinnert sei beispielsweise an die Beteiligung an der SEGA Schweizerische Effekten und Giro AG, welche auf Initiative der Schweizerischen Bankiervereinigung gegründet wurde, oder an die Teilnahme am Swiss Interbank Clearing und die Beteiligung am Schweizer Bancomat-Pool und an der Telekurs AG. 5 Das Gesetz von 1924 und der Währungsvertrag von 1980 Von der Kronenwährung und Kronenrechnung zum Schweizer Franken Am 26. Mai 1924, also vor 80 Jahren, wurde der Schweizer Franken offizielles Zahlungsmittel in unserem Land. Eine gesuchte Währung war er aber schon vorher. So war im «Liechtensteiner Volksblatt» vom 14. Februar 1920 zu lesen: «Sattler Seger in Vaduz arbeitet von nun an nur mehr gegen Franken» oder «Kaufe Franken zu höchstem Kurse». Auslöser für diese Flucht in den Schweizer Franken war der drastische Zerfall der österreichischen Kronenwährung, die auch in Liechtenstein seit dem 1. Januar 1901 gesetzliche Landeswährung war. Ausschnitt aus dem Inserateteil des Liechtensteiner Volksblattes vom 14. Februar 1920. An der Zürcher Börse bekam man am Ende des Ersten Weltkrieges (1918) für 100 Kronen noch 30 Franken; Ende 1921 waren es nur noch 20 Rappen. Liechtenstein stand wirtschaftlich vor dem Ruin. Das ganze Sparvermögen des Volkes, schätzungsweise 25 Millionen Franken, wurde praktisch wertlos. Unser Land gehörte damals zum «Armenhaus Europas». Am 17. Oktober 1921 erliess der liechtensteinische Landtag ein Gesetz, wonach bei der damaligen Landesbank zwei getrennte Abteilungen, eine Kronen- und eine Frankenabteilung, zu führen waren. Obwohl die Landesbank bereits ab 1. Juli 1922 keine Kroneneinlagen mehr entgegennahm, wurde die Kronenabteilung interessanterweise erst im Jahre 1934 liquidiert. Dabei wurde ein Unterschied gemacht, ob es sich um Einlagen in vollwertigen Kronen handelte oder um solche aus der Inflationszeit. Wie der Kundmachung zur Liquidierung zu entnehmen ist, gelangten lediglich noch 1.6 Prozent (!) des ursprünglichen Kronenwertes zur Verteilung. Entwicklung der Kronen 6 bis 1914 100 Kronen = 105.00 CHF 1918 100 Kronen = 30.00 CHF Ende 1919 100 Kronen = 3.30 CHF Ende 1920 100 Kronen = 1.55 CHF Ende 1921 100 Kronen = 0.20 CHF 7 Das Gesetz vom 26. Mai 1924 betreffend die Einführung der Frankenwährung Das Gesetz bestimmt in Art. 1: «Die ausschliesslich gesetzliche Währung ist der Schweizerfranken als Liechtensteiner Franken.» Und weiter heisst es: «Als gesetzliches Zahlungsmittel gelten diejenigen Münzen, Banknoten und anderen Zahlungsmittel, welche in der Schweiz jeweils als gesetzliche Zahlungsmittel gelten.» Im selben Artikel wurde die Regierung «zur Ausgabe von liechtensteinischen Banknoten und Münzen jeder Art unter Zugrundelegung der Schweizer Frankenwährung» ermächtigt. Auszug aus dem liechtensteinischen Landes-Gesetzblatt vom 20. Juni 1924. 8 Vom Recht, eigene Münzen auszugeben, wurde bereits 1924 Gebrauch gemacht. Die Landesbank erhielt insofern ein Privileg, als sie für Münzausgaben als offizielle Ausgabestelle vorgesehen wurde. Zur Ausgabe von liechtensteinischem Papiergeld in Schweizer Franken ist es bis heute nicht gekommen. In Art. 2 des Gesetzes werden die Höchstbeträge fixiert, zu denen jemand verpflichtet ist, Münzen in Zahlung zu nehmen. Es heisst dort, niemand könne verpflichtet werden, zum Beispiel Einräppler im Gegenwert von zwei Franken entgegenzunehmen. Nachdem in Art. 3 von den Kundmachungen die Rede ist, wird in den Art. 4 bis 7 unter anderem geregelt, wo und wie der Schweizer Franken von der öffentlichen Hand in Gesetzen, Verordnungen, Rechnungen etc. zu verwenden ist. So steht beispielsweise in Art. 4: «Wo in liechtensteinischen Gesetzen, Verordnungen und anderen Erlassen das Wort ‹Krone› vorkommt, ist es durch das Wort ‹Franken› und das Wort ‹Heller› durch das Wort ‹Rappen› zu ersetzen und der Betrag unverändert zu belassen, sodass sie nachher auf einen gleich grossen Betrag in Franken lauten wie früher in Kronen.» Die Art. 8 bis 13 enthalten Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlungen gegen die neue Währung. Das Strafhöchstmass von bis zu 20 Jahren Zuchthaus ist für die Fälschung von Banknoten und Münzen vorgesehen. Besondere Bedeutung erhielten die Übergangsbestimmungen wegen der altrechtlichen Verpflichtungen (Art. 14) über den Rückruf alter Zahlungsmittel (Art. 15) und die Weiterführung der Kronenrechnung (Art. 16). In Art. 17 sind alle Bestimmungen aufgelistet, die aufgehoben werden, und in Art. 18 wird das Gesetz mit Datum 26. Mai 1924 in Kraft gesetzt, wobei es als nicht dringlich erklärt und damit der Referendumsfrist unterstellt wurde, welche jedoch unbenützt blieb. 9 56 Jahre ohne Währungsvertrag Obwohl der Schweizer Franken 1924 offiziell in Liechtenstein eingeführt wurde, blieb Liechtenstein für die Schweiz bis zum Abschluss des Währungsvertrages am 19. Juni 1980, also während 56 Jahren, de jure «Währungsausland». Warum? Es fehlte ein Vertrag, der etwa die wichtige Frage geklärt hätte: Welche Befugnisse hat die Schweizerische Nationalbank in Liechtenstein? Wegen des Fehlens eines Währungsvertrages kam es auf dem Liechtensteiner Bankenplatz zweimal zu ernsthaften Schwierigkeiten: Erstmals 1964, als die Schweiz zur Bekämpfung der Teuerung unter anderem den so genannten Kreditbeschluss erliess und Liechtenstein zum «Währungsausland» erklärte. Dann wieder ab 1971, als die Schweiz zum Schutze des Schweizer Frankens Massnahmen ergriff. Besonders einschneidend für unsere Banken war der Erlass des Verzinsungsverbotes vom 3. Juli 1972. Gemäss diesen Bestimmungen durften Guthaben von im Ausland domizilierten Kunden, also auch solchen aus Liechtenstein, nicht verzinst werden. Guthaben, die 100’000 Franken überstiegen, unterlagen sogar einem Negativzins von zwei Prozent pro Quartal. Glücklicherweise konnten durch Notenwechsel sowie vergleichbare liechtensteinische Gesetze und Verordnungen innerhalb weniger Monate Lösungen gefunden werden. Definitiv «schweizerisches Währungsinland» wurde Liechtenstein durch den erwähnten Währungsvertrag von 1980. Auf Grund dieses Vertrages haben die schweizerischen Vorschriften zur Geld-, Kredit- und Währungspolitik auch in Liechtenstein Geltung, und die Schweizerische Nationalbank hat die entsprechenden Kompetenzen. Auszug aus dem Währungsvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 19. Juni 1980. 10 11 Der Bankenplatz Liechtenstein 1924: zwei Banken unter einem Dach In Liechtenstein waren zur Zeit der offiziellen Einführung des Schweizer Frankens im Jahre 1924 zwei Banken tätig: die heutige Liechtensteinische Landesbank AG (LLB, gegründet 1861 als Zins- und Credit-Landes-Anstalt im souverainen Fürstenthume Liechtenstein) und die heutige LGT Bank in Liechtenstein AG (LGT, gegründet 1920 als Bank in Liechtenstein Aktiengesellschaft). Die Verhältnisse in Liechtenstein und im Bankwesen waren damals sehr bescheiden. Im 63. Geschäftsbericht der LLB (damals firmierte sie neu mit Spar- und Leih-Kasse für das Fürstentum Liechtenstein) für das Jahr 1924 heisst es: «Obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse in unserem Ländchen gegen das Vorjahr sich bedeutend gebessert haben, war doch immer noch Geldknappheit vorherrschend . . . Viele Darlehensbewerber waren gezwungen, sich Geld aus dem benachbarten Kanton St.Gallen zu beschaffen.» 12 Die LLB und die LGT waren 1924 im Erdgeschoss des heutigen Regierungsgebäudes unter einem Dach untergebracht. Diese «räumliche Cohabitation» der beiden einzigen «Bankkonkurrenten» endete 1933, als die LGT Mieterin im Erdgeschoss des neu erbauten Vaduzer Rathauses wurde. Die Landesbank bezog erst 20 Jahre später, 1953, ihr neues Gebäude im Vaduzer Städtle. Die Bilanzsumme dieser beiden Bankinstitute betrug 1924 zusammen nur gerade 14.8 Millionen Franken. 13 2004: respektabler Liechtensteiner Bankenplatz mit 16 Instituten Zu den bisherigen Banken LLB und LGT kam 1956 die Verwaltungs- und Privat-Bank AG (VP Bank) hinzu. Bis 1991 gab es in Liechtenstein lediglich diese drei Banken, die ein rasches, teilweise stürmisches Wachstum verzeichneten. Seit 1992 hat sich die Bankenlandschaft in Liechtenstein völlig verändert. Zu den ehemals drei Banken kamen bis 1999 neun weitere dazu. Auslöser war das neue Bankengesetz vom 21. Oktober 1992. Auf Grund dieses neuen Gesetzes wurde die Gründung einer neuen Bank im Fürstentum Liechtenstein massiv erleichtert. Es bedurfte für die Bankenkonzession nicht mehr wie früher der Zustimmung des liechtensteinischen Parlamentes; auch die «hindernisreiche» Bedürfnisabklärung von früher fiel weg. Nach dem EWRBeitritt am 1. Mai 1995 kam es darüber hinaus zu einer umfangreichen Anpassung der Bankengesetzgebung an den «acquis communautaire», was Bankneugründungen begünstigte. Heute (Mai 2004) sind in Liechtenstein 16 Banken konzessioniert. Ende 2003 betrug die Bilanzsumme der Liechtensteiner Banken Bilanzsumme der FL-Banken Anzahl Banken 1924 1956 1992 1993 1998 1999 2003 14 2 3 4 5 6 12 16 Bilanzsumme in Mio CHF 14.8 148.6 21’094.3 22’030.6 30’929.0 34’877.2 34’908.3 34.9 Milliarden Franken. Sie haben damit den lokalen Rahmen längst gesprengt. Es wäre jedoch überheblich, Liechtenstein unter die internationalen Bankenplätze einzureihen, erreicht doch das Bilanzsummentotal der Liechtensteiner Banken zusammen nur gerade 1.5 Prozent desjenigen aller Schweizer Banken. Oder ein anderer Vergleich: Das von Liechtensteiner Banken verwaltete Kundenvermögen beträgt rund 100 Milliarden Franken. Dies entspricht gut drei Prozent des in der Schweiz grenzüberschreitend verwalteten Vermögens, das auf 2’500 bis 3’000 Milliarden Franken geschätzt wird. Liechtenstein hat Mitte der 90er-Jahre die Rahmenbedingungen auf seinem Finanzplatz verbessert. Erinnert sei an das neue Fondsgesetz, das Investmentunternehmensgesetz (IUG) vom 3. Mai 1996, und das neue Versicherungsaufsichtsgesetz vom 6. Dezember 1995. Sie legten den Grundstein für den heutigen Fonds- und Versicherungsplatz Liechtenstein. Das Fondsvermögen der 160 Fonds nach liechtensteinischem Recht, die auch im EU/EWR-Raum ohne weitere Konzessionierung vertrieben werden können, betrug Ende 2003 zwölf Milliarden Franken. Sowohl im Fonds- als auch im Lebensversicherungsgeschäft hat sich Liechtenstein mit interessanten Nischenprodukten einen Namen gemacht. Grosse Anstrengungen haben Liechtenstein und die Liechtensteiner Banken in der Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität unternommen. Diese Anstrengungen wurden belohnt. So hat der Internationale Währungsfonds (IWF) im Jahre 2003 Liechtenstein insgesamt ein sehr erfreuliches Zeugnis ausgestellt. Einen weiteren Schritt in Richtung internationale Anerkennung setzt Liechtenstein mit der Schaffung einer unabhängigen integrierten Finanzmarktaufsicht, die voraussichtlich 2004 vom liechtensteinischen Parlament verabschiedet wird. 15 Der Schweizer Franken in den Bankbilanzen Wie hoch ist der Anteil des Schweizer Frankens in den Schweizer und Liechtensteiner Bankbilanzen? Gibt es hier Unterschiede? Wie hat sich der Euro etabliert? Gemäss der Bankenstatistik der Schweizerischen Nationalbank machten im Jahre 2002 die auf Schweizer Franken lautenden Aktiven an der Bilanzsumme rund 44 Prozent aus. Der US-Dollar war trotz Rückgang nach dem Schweizer Franken immer noch die zweitwichtigste Währung. Auf der Passivseite ergab sich ein ähnliches Bild: Der Anteil des Schweizer Frankens an der Bilanzsumme betrug rund 46 Prozent. Auch hier lag der US-Dollar nach dem Schweizer Franken an zweiter Stelle. Laut Bankenverordnung haben auch die Liechtensteiner Banken im Anhang der Jahresrechnung die Aktiven und Passiven nach den wesentlichsten Währungen aufzugliedern, «sofern sie eine Bilanzsumme von wenigstens einer Milliarde Franken oder mehr als 50 Beschäftigte aufweisen». Die Schweizerische Nationalbank verlangt zwar auf Grund des Währungsvertrages vom 19. Juni 1980 von den Liechtensteiner Banken statistische Angaben wie von den Banken in der Schweiz; sie hat sich allerdings verpflichtet, diese nicht zu veröffentlichen. Da auch die liechtensteinische Bankenstatistik keine separaten Angaben zur «Bilanz nach Währungen» macht, beschränken wir uns auf die Daten der drei grossen Liechtensteiner Banken (LLB, LGT, VP Bank). Im Jahre 2003 lag der Prozentsatz der auf Schweizer Franken lautenden Aktiven in einer Spannbreite von 40 (VP Bank) bis 64 Prozent (LLB), also deutlich über dem Durchschnitt der Schweizer Banken. Auf der Passivseite der Bilanz ergab sich ein Schweizer-Franken-Währungsanteil von durchschnittlich 52 Prozent. Der Euro figurierte nach dem Schweizer Franken bereits auf Platz zwei, gefolgt vom US-Dollar. Es erstaunt, dass trotz rekordtiefer Zinsen auf dem Geld- und Kapitalmarkt der Schweizer Franken in den Bilanzen der Liechtensteiner Banken so dominant ist. Dies mag zu einem guten Teil mit der sehr konservativen Kundenstruktur der Liechtensteiner Banken zusammenhängen. Es ist aber auch Ausdruck des grossen Vertrauens, das dem Schweizer Franken geschenkt wird. 16 Positive Auswirkungen der Währungsgemeinschaft auf den Finanzplatz Schweiz Die Liechtensteiner Banken haben traditionell einen hohen Anteil ihrer Bilanzsumme bei anderen Banken in Schweizer Franken oder Fremdwährungen angelegt. Dieser Bilanzanteil schwankte in den letzten Jahrzehnten zwischen 50 und 60 Prozent. Ende 2002 lag der Bilanzanteil der Bankendebitoren der Liechtensteiner Banken mit 16.1 Milliarden Franken bei rund 50 Prozent. Der vergleichbare Prozentsatz betrug in der Schweiz lediglich 24 Prozent. Liechtenstein war aus dieser Situation heraus prädestiniert für eine «Drehscheibenfunktion». Was heisst das? Auf Grund der günstigen Rahmenbedingungen flossen über Jahrzehnte Gelder in beträchtlichem Umfang nach Liechtenstein. Wegen der Kleinheit des Landes konnten die Banken diese Gelder nicht im Kreditgeschäft platzieren, sodass der Grossteil wiederum meist Schweizer Banken zur Anlage transferiert wurde. Von diesem so genannten Interbankengeschäft der Liechtensteiner Banken profitierten die Schweizer Banken. Für die Schweizer Banken waren auch andere geschäftliche Verbindungen mit den Liechtensteiner Banken von Nutzen. Da Liechtenstein keine eigene Wertschriftenbörse besitzt, wurde bis in die 90er-Jahre der weitaus grösste Teil der Börsenumsätze der Liechtensteiner Banken an Schweizer Börsen über Schweizer Banken in der Schweiz abgewickelt. Im globalisierten Umfeld und im Zeichen zunehmender Elektronisierung werden vermehrt Börsenaufträge der Liechtensteiner Banken rund um die Uhr auch von Schweizer Bankinstituten und Schweizer Banktöchtern ausserhalb der Schweiz verarbeitet. Beachtlich waren ebenfalls die Umsätze im Devisen-, Noten-, und Edelmetallgeschäft, welche die Liechtensteiner Banken bei Schweizer Banken tätigten. Alles in allem hat also der Bankenplatz Liechtenstein auch den Finanzplatz Schweiz befruchtet und somit einen bescheidenen Beitrag zum sehr guten partnerschaftlichen Verhältnis der beiden Länder geleistet. 17 Zur Geschichte des Schweizer Frankens Vom Goldstandard zu den heutigen flexiblen Wechselkursen Vom Räppler und Fünfliber Nach der Gründung des Schweizerischen Bundesstaates 1848 wurde bereits zwei Jahre später ein neues Münzgesetz erlassen. Damit schlug die Geburtsstunde des Schweizer Frankens, der unterdessen mehr als 150 Jahre alt geworden ist. Damals wie heute sind Münzen von einem Rappen bis fünf Franken im Umlauf. Zur Gründungszeit war der Schweizer Franken eine Silberwährung, das heisst das Silber war alleiniges Währungsmetall. Nach 1967 sind es Legierungen wie Kupfernickel, Aluminiumbronze und Bronze. Eine recht wechselvolle Geschichte hatte das 5-Franken-Stück. So führte eine Silberhausse dazu, dass in grossem Umfang 5-Franken-Stücke eingeschmolzen wurden. Um diesem Übelstand zu begegnen, wurden zweimal – nämlich bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges und im Mai 1938 – an Stelle des Fünflibers vorübergehend Banknoten zu fünf Franken ausgegeben. 1931 wurde das 5-Franken-Stück verkleinert, wodurch man den Feingehalt an Silber reduzieren konnte. Der Fünfliber spielte als Sammlerobjekt immer eine spezielle Rolle. Sowohl in der Schweiz als auch in Liechtenstein schenkten der Götti oder die Gotta ihrem Göttikind, solange es noch ledig und nicht volljährig war oder keinen eigenen Verdienst hatte, zu Neujahr gelegentlich einen Fünfliber, so Adulf Peter Goop in seinem Buch «Brauchtum in Liechtenstein». 18 Von 1870 bis 1914 dominierte der Goldstandard als Währungssystem. Es handelte sich um ein System von festen Wechselkursen, die im Austauschverhältnis zum Gold fixiert waren. Die Schweiz gehörte ab 1865 zusammen mit Frankreich, Belgien und Italien der Lateinischen Münzunion (LMU) an. Sie vereinbarten unter anderem Gewicht, Form und Kurs von Gold- und Silbermünzen. Der Schweiz brachte die Mitgliedschaft Vorteile, wie zum Beispiel den Zugang zum französischen Markt. Aber auch Nachteile: So führte der Preissturz des Silbers 1920 zu einer Überschwemmung mit fremden Fünflibern. Nach Auflösung der LMU Ende 1926 wurde mit dem Münzgesetz von 1930 in der Schweiz die reine Goldwährung eingeführt. Die Weltwirtschaftkrise von 1929 beschleunigte den Zusammenbruch des reinen Goldstandards. 1931 war die britische Regierung gezwungen, das Pfund vom Gold zu lösen, und bereits zwei Jahre später sah sich die amerikanische Regierung ebenfalls veranlasst, vom bisherigen Austauschverhältnis Dollar-Gold abzuweichen. Am Goldstandard hielt von 1933 bis 1936 noch der so genannte Goldblock fest; dieser umfasste Belgien, die Niederlande, Frankreich, Italien und die Schweiz. Der Abwertung des Französischen Franc folgte dann 1936 diejenige des Schweizer Frankens – übrigens die einzige in der Schweizer Währungsgeschichte – um 30 Prozent. Das war das Ende des Goldstandards. Im Dezember 1945 trat mit dem Abkommen von Bretton Woods ein neues Währungssystem in Kraft. Es knüpfte zwar am Goldstandard an, verzichtete aber auf Grund der Lehren der Vergangenheit auf einen reinen Goldautomatismus. Viele Länder, auch die Schweiz, fixierten ihre Währung gegenüber dem Dollar. Der Dollar seinerseits war zu einem festen Kurs in Gold einlösbar. Die Schweizerische Nationalbank hatte von 1945 bis 1973 dafür zu sorgen, dass der Preis des Dollar die Höhe von 4.45 Franken nicht überschritt und er nicht unter das Niveau von 4.295 fiel. 19 1973 war dann ein Schicksalsjahr. Eine enorme Fluchtgeldwelle zwang die Schweiz, am 23. Januar 1973 den Frankenkurs freizugeben. Das bedeutete den Übergang von festen zu flexiblen Wechselkursen. Am System der flexiblen Wechselkurse wird bis heute festgehalten. Flexible Wechselkurse ermöglichen der Schweiz, eine unabhängige Geldpolitik zu führen und die kurzfristigen Zinssätze autonom festzusetzen. 20 Zinsbonus dank starkem Schweizer Franken Die Schweiz ist traditionell ein Niedrigzinsland. Man spricht von einem Zinsbonus zu Gunsten der Schweiz. In der Tat ergaben sich in der Vergangenheit teilweise erhebliche Zinsdifferenzen zu anderen Märkten. Ein Vergleich der Differenzen der langfristigen Nominalzinsen zwischen Deutschland und der Schweiz in der Zeit von 1956 bis heute ergibt einen Zinsbonus zu Gunsten der Schweiz in der Spannbreite von 1 1/ 4 bis knapp 4 Prozent. Auch für die Realzinsen, also die Zinskosten abzüglich Inflationsrate, resultierte – von ganz kurzen Zeitperioden abgesehen – ein Zinsvorteil für die Schweiz. Die Kommission für Konjunkturfragen (KfK) kommt in einer 2003 veröffentlichten Studie über die Ursachen des Zinsbonus zum Schluss, dass er eindeutig an den Schweizer Franken gebunden sei. Wir haben den Versuch unternommen, über eine lange Zeitperiode die variablen Hypothekarzinsen der Zürcher Kantonalbank (ZKB) mit denjenigen der LLB als Marktleader in Liechtenstein zu vergleichen. Dieser Vergleich ist nicht unproblematisch. So hat beispielsweise die LLB vorübergehend Neuhypotheken und bestehende Hypotheken unterschiedlich verzinst und zeitweise die Verzinsung von der Höhe der Hypothek abhängig gemacht. Immerhin: Was fällt hier auf? Die Zinsschritte erfolgten im Grossen und Ganzen im Gleichschritt. Trendmässig sind die Hypothekarzinsen der LLB um 1/ 4 bis 1/ 2 Prozent tiefer als diejenigen der ZKB. Zurzeit (2004) sind die variablen Hypothekarzinsen sowohl bei der ZKB (3 1/ 4 Prozent Zins p. a.) als auch bei der LLB (2 3/ 4 Prozent Zins p. a.) auf einem historisch tiefen Niveau. Allgemein lässt sich feststellen: Die im Vergleich zu anderen Ländern niedrigeren Hypothekarzinsen in der Schweiz und Liechtenstein sind ein gewichtiger 21 Standort- und Wettbewerbsvorteil und haben zum Wohlstand in beiden Ländern beigetragen. Würden die Schweiz und Liechtenstein hingegen dem Euro-Währungsraum angehören, so stiegen die Schuldzinsen um einiges und der Zinsbonus fiele damit weg. Vergleich variabler Hypothekarzinssatz LLB / ZKB % 7 6.5 6 5.5 Was macht den Schweizer Franken so attraktiv? Seit 80 Jahren ist der Schweizer Franken offizielles Zahlungsmittel in Liechtenstein. In dieser Zeit gehörte der Schweizer Franken zu den härtesten Währungen der Welt. Warum ist dies so? Neben dem makro-ökonomischen Umfeld bestimmen vor allem politische und wirtschaftliche Entwicklungen die Richtung einer Währung. Die Schweiz zeichnet sich seit Jahrzehnten durch hohe politische Stabilität aus. Traditionell hat sie strukturbedingte Ertragsbilanzüberschüsse. Diese tragen zum guten Ruf des Schweizer Frankens bei und erhöhen die Nachfrage nach unserer Währung. Hinzu kommt eine sehr glaubwürdige und erfolgreiche Politik der Schweizerischen Nationalbank. 5 4.5 4 3.5 3 2.5 1924 1934 1944 1954 1964 1974 1984 1994 2004 LLB ZKB 1 Hyp.-Annuität.-Darlehen ab 1929 2 Beginn der Aufzeichnung ZKB 22 23 Von ihrem Auftrag her ist die Sicherung der Geldwertstabilität auch im neuen Nationalbankgesetz vom 1. Mai 2004 das Hauptziel der Schweizerischen Nationalbank. Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate lag im letzten Jahrhundert in der Schweiz unter drei Prozent. Die Inflationsdifferenz zu den wichtigsten Handelspartnern war teilweise beachtlich, was tendenziell zu einer Aufwertung der Schweizer-Franken-Währung führte. Und auf jede starke Inflationsbeschleunigung hat die Schweizerische Nationalbank konsequent mit einer restriktiven Geldpolitik – sprich höheren Zinsen – geantwortet. Diese Politik verlieh der Schweizerischen Nationalbank eine Reputation als Garant für Preisstabilität. Auch dank dieser Erfahrung geniesst der Schweizer Franken grosses Ansehen und bei Investoren weltweit ein ausserordentlich hohes Vertrauen. Kuriositäten aus der liechtensteinischen Währungsund Münzgeschichte Am 25. November 1919 beschloss der liechtensteinische Landtag, vor allem wegen des grossen Mangels an Kleingeld, Notgeldscheine auszugeben. Damit entstand das erste und bisher einzige liechtensteinische Papiergeld, wobei man in der Eile vergessen hatte, das Ausgabedatum aufzudrucken – eine Kuriosität. Das liechtensteinische Notgeld, lautend auf 10, 20 und 50 Heller, blieb bis zur offiziellen Einführung der Frankenwährung in Kraft. Notgeld von 1919 24 25 Am 26. Mai 1924, also vor 80 Jahren, wurde der Schweizer Franken offizielles Zahlungsmittel in unserem Land. Knapp vier Jahre vor diesem Datum, am 31. August 1920, führte unser Land den Schweizer Franken einseitig ein, und zwar mit dem «Gesetz über die Umwandlung der Kronenbeträge in Schweizer Franken (1:1) in den Gesetzen und Verordnungen über Steuern, Stempel, Taxen und sonstigen Gebühren». Auf der Grundlage dieses Gesetzes wurde in unserem Land die Zahlung von Steuern in einer Währung verlangt, die offiziell noch nicht gesetzliches Zahlungsmittel war. Mit anderen Worten: Die Einführung des Schweizer Frankens in Liechtenstein vollzog sich ohne Einwilligung der Schweiz. Professor Otto Seger, Verfasser bemerkenswerter Schriften über unser Land, meinte dazu: «Die stillschweigende Duldung der Eidgenossenschaft zu diesem Vorgehen ist wahrlich nicht selbstverständlich. Jedenfalls ist der ganze Vorgang ein ausgesprochenes Kuriosum, wohl nicht nur in der Währungsgeschichte unseres Landes.» Vom Recht, eigene Münzen auszugeben, wurde verschiedentlich Gebrauch gemacht. Das «Gesetz betreffend die Einführung der Frankenwährung vom 26. Mai 1924» enthielt das Recht zur Ausgabe eigener Liechtensteiner Münzen auf Frankenbasis. Noch im selben Jahr wurden Silbermünzen zu fünf, zwei, einem und einem halben Franken ausgegeben. Da die Schweiz befürchtete, durch diese Silbermünzen könnte der Geldumlauf gestört werden, wurde vereinbart, die Münzen nur im schweizerischen Rheintal bis nach Maienfeld und von Mels bis Rüthi zuzulassen – wohl ein einmaliges Kuriosum. Es überrascht wenig, dass diese geografische Einschränkung nicht aufrechterhalten werden konnte. Die Silbermünzen waren bald auch in anderen Teilen der Schweiz im Umlauf. So kamen Liechtenstein und die Schweiz überein, die Silberfranken 1930 wieder aus dem Verkehr zu ziehen. Die Schweiz verpflichtete sich, die liechtensteinischen Münzen gegen schweizerische umzutauschen. Liechtenstein musste die Kosten der Umprägung übernehmen und zusichern, künftig nur noch Goldmünzen auszugeben. Auszug aus dem Liechtensteinischen Landes-Gesetzblatt vom August 1920. 26 27 Zu liechtensteinischen Goldmünzen-Ausgaben kam es in den Jahren 1930, 1946, 1952, 1956 und 1961. Ein Kuriosum der besonderen Art: Die Goldmünzen von 1961 wurden zum 100-JahrJubiläum der LLB geprägt, aus «währungspolitischen Gründen» – die Preishausse auf dem Goldmarkt dürfte dabei auch eine Rolle gespielt haben – aber nicht ausgegeben. 25 Jahre schlummerten diese Goldmünzen in den landesbankeigenen Tresorräumlichkeiten, bis sie 1986 zum 125-Jahr-Jubiläum der LLB zur Ausgabe gelangten. Die LLB richtete dafür eigens bestimmte Verkaufsstellen in den Gemeinden ein. Alle in Liechtenstein wohnhaften Bürger und Niedergelassenen hatten Anrecht auf den Bezug eines Goldmünzenpaars zu einem vergünstigten Preis von 250 Franken. Der Preis lag damit rund 100 Franken unter dem Schmelzwert. Was bleibt, ist die Feststellung, dass die Währungsgemeinschaft Schweiz-Liechtenstein sich auch in heiklen und schwierigen Zeiten bewährt hat. Die Schweiz war und ist ein hervorragender Partner Liechtensteins. Und schliesslich: Die Währungs- und Münzgeschichte Liechtensteins ist ein spannendes und faszinierendes Stück liechtensteinischer Vergangenheit. Verdrängt der Euro den Schweizer Franken? Vor fünf Jahren, am 4. Januar 1999, wurde der Euro geschaffen. Er ist die Währung der Europäischen Währungsunion. In allen Ländern der EU, ausser in Dänemark, Schweden, dem Vereinigten Königreich und den zehn neuen Beitrittsländern, ist er gesetzliches Zahlungsmittel. Der Euro ist in zwölf EU-Ländern die Währung für rund 300 Millionen Menschen. Er existierte bis 1. Januar 2002 nur als Buchgeld. Anfang 2002 wurden dann die Euro-Noten und -Münzen eingeführt. Der Euro wurde vor seiner Einführung von Skeptikern als Fehlkonstruktion verspottet. Ihm wurde kein langes Leben prophezeit. So sagte beispielsweise Alain Greenspan, der angesehene amerikanische Notenbankpräsident im Juni 1997, also eineinhalb Jahre bevor die neue Währung geschaffen wurde: «Der Euro wird kommen, aber er wird keinen Bestand haben.» Andere Skeptiker sagten einen dauerhaft schwachen Euro voraus. Heute kann man erstens feststellen: Der Euro ist nach dem USDollar die zweitwichtigste Währung der Welt. Er rangiert noch vor dem Japanischen Yen. Die Zentralbanken erhöhen den EuroAnteil zu Lasten des US-Dollar. Ausgeprägt ist dies vor allem in Asien. Zweitens: Der Euro ist stark. Er notiert gegenüber dem USDollar nach einer veritablen Berg- und Talfahrt (historisches Tief mit 0.82 im Oktober 2000) unter dem bisherigen Höchststand (1.29). Die Schwankungsbreite des Schweizer Frankens gegenüber dem Euro ist erstaunlich eng geblieben. Er bewegt sich seit knapp einem Jahr in einem Zielband von 1.54 und 1.58 Franken, also knapp unter dem Stand bei seiner Einführung (1.61). Wechselkurs CHF/EUR 1.65 1.60 1.55 1.50 1.45 1.40 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Einführung der Eurobanknoten und Münzen 28 29 Ist der Euro nur die Kehrseite des schwachen US-Dollar? Steht die Bewährungsprobe für den Euro nach Erweiterung der EU am 1. Mai 2004 um zehn Länder mit 75 Millionen Menschen auf jetzt 25 Staaten mit insgesamt 457 Millionen Menschen noch bevor? Wie stark wäre der Euro gegenüber dem Schweizer Franken, wenn die Schweizerische Nationalbank nicht so rigoros gegen eine Aufwertung des Schweizer Frankens kämpfen würde? Tatsache ist: Der Euro ist stark, obwohl der Stabilitätspakt gebrochen wurde und die neue EU-Verfassung vorerst gescheitert ist. Hierzulande hat man sich in den letzten Jahren immer wieder die Frage gestellt: Wird der Euro den Schweizer Franken als Zahlungsmittel und als internationale Anlagewährung verdrängen? Die Preise sind heute im Detailhandel fast ausschliesslich in Schweizer Franken angeschrieben. Auf den Menükarten der meisten Restaurants sind die Preise nur in Schweizer Franken angegeben. Die Rechnung wird in Schweizer Franken, häufig in Euro und vereinzelt sogar in Euro und US-Dollar präsentiert. Liechtenstein ist Grenzland zwischen «grüezi» und «servus». Richtig ist: Der Euro spielt hier eine grössere Rolle als etwa in Teilen der Schweiz mit wenig Fremdenverkehr. So wird beispielsweise im FL-Bus eine Tageskarte gegen Bezahlung in Schweizer Franken oder in Euro ausgehändigt. Ungeachtet solcher Beispiele ist der Schweizer Franken in Liechtenstein das Zahlungsmittel Nummer eins geblieben. Befürchtungen, der Euro könnte den Schweizer Franken verdrängen oder der Euro könnte sich mit der Zeit als Parallelwährung zum Schweizer Franken ausbreiten, waren unbegründet. Welche Bedeutung hat der Schweizer Franken als internationale Anlagewährung heute? Die Schweizerische Nationalbank stellt in ihrem Jahrbuch «Die Banken in der Schweiz» für das Jahr 2002 fest, dass in den Kundendepots der Banken die auf Franken lautenden Wertschriften bei den Inländern 64 Prozent und bei den ausländischen Kunden 34 Prozent ausmachten. Interessante Hinweise auf die Bedeutung des Schweizer Frankens als Anlagewährung in Liechtenstein vermittelt eine Aufteilung der bilanzwirksamen Kundengelder (u. a. Festgelder, Spareinlagen, Kassaobligationen) der drei grossen Liechtensteiner Banken nach Währungen. Ende 1998, als es noch keinen Euro gab, lauteten in den Stammhäusern dieser Institute insgesamt 50 Prozent der genannten Gelder auf Schweizer Franken, 15 Prozent auf D-Mark, 25 Prozent auf US-Dollar und 10 Prozent auf diverse Währungen. Ende 2003 ergaben sich folgende prozentuale Anteile: 50 Prozent Schweizer Franken, 27 Prozent 30 Euro, 19 Prozent US-Dollar, 4 Prozent andere Währungen. Welche Schlussfolgerungen kann man daraus ziehen? Erstens: Der Schweizer Franken hat nichts von seiner Attraktivität als internationale Anlagewährung eingebüsst. Zweitens: Der Euro verdrängte, was obige Liechtensteiner Kundengelder-Statistik betrifft, den US-Dollar als Anlagewährung vom zweiten Platz. 31 Der Schweiz und dem Schweizer Franken sei Dank! Literaturverzeichnis Die Währungsgemeinschaft zwischen der Schweiz und Liechtenstein hat sich bewährt. Die Schweiz ist eine zuverlässige Partnerin Liechtensteins. Auch in schwierigen Zeiten konnten wir auf das Verständnis der Schweizer Bundesbehörden zählen. Für Liechtenstein war die Einführung des Schweizer Frankens vor 80 Jahren ein Glücksfall. Mit der härtesten Währung der Welt, dem Zollvertrag und den günstigen liechtensteinischen Rahmenbedingungen, wie liberale Steuergesetzgebung, Holdingprivileg und Bankgeheimnis, wurde die Basis für die «Erfolgsstory Liechtenstein» geschaffen. Der Schweiz und dem Schweizer Franken sei Dank! 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Karlheinz Heeb Ausgabe 1986 Nr. 9 (vergriffen) Jubiläumsfeier 125 Jahre Liechtensteinische Landesbank 34 Nr. 11 Das liechtensteinische Buchführungs- und Bilanzierungsrecht Dr. Hans-Werner Gassner Nr. 12 Bankplatz Vaduz lic. oec. Karlheinz Heeb Neuausgabe 1990 Nr. 13 (vergriffen) Die EG-Vorschriften über die Rechnungslegung und ihre Bedeutung für Liechtenstein Dr. Hans-Werner Gassner Nr. 14 Die neue liechtensteinische Sorgfaltspflichtsvereinbarung Dr. Hans-Werner Gassner Nr. 15 Die Liechtensteinische Landesbank – Kurzportrait und aktuelle Zahlen lic. oec. Karlheinz Heeb Nr. 16 (vergriffen) LLB + SBG + Intrag = Neue Perspektiven in der Vermögensverwaltung 35 Nr. 17 (vergriffen) Erfahrungen mit der Währungsgemeinschaft lic. oec. 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