OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER DORTMUNDER VOLKSBANK EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis1 Präambel ............................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)....................................................................... 3 Eigenmittel (Art. 437) ............................................................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ...................................................................................... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ....................................................................................... 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) .......................................................................................13 Kapitalpuffer (Art. 440) .........................................................................................................13 Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................14 Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................................................15 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ..................15 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................15 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................................17 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...............................................17 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)...............................................................................18 Verschuldung (Art. 451)........................................................................................................20 Anhang .................................................................................................................................23 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente .......................................................................23 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ......................................24 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus dem Risikodeckungspotenzial (insbesondere Rücklagen, Vorsorgereserven und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Seite 3/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. Die Sicherstellung der Liquidität wird als strenge Nebenbedingung der Banksteuerung angesehen. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 90 Mio. €, die Auslastung lag bei 3 %. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine anderen Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt zwei. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate zehn und der Aufsichtsmandate vier. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 12 Der Aufsichtsrat hat einen Risikoausschuss gebildet. Im vergangenen Jahr fanden vier Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt sind. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Im vergangenen Jahr gab es keine ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung, die Auswahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitarbeiter der Bank unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Seite 4/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 499.407 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) - Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 47.548 2.340 0 37.772 109.615 355 596.551 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Seite 5/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung 9 898 771 0 0 2.219 88.807 41.019 76.110 4.274 0 557 0 6.208 13.991 6.882 0 0 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 0 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 21.358 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Eigenmittelanforderungen insgesamt 263.103 Seite 6/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Gesamtwert TEUR 40.845 162.816 109.286 29.639 102.194 1.304.504 1.666.095 1.162.884 1.098.815 389.009 2.574.001 1.176.663 49.500 0 Durchschnittsbetrag TEUR 60.027 149.939 109.039 29.639 94.325 1.498.321 1.648.086 1.132.665 1.096.312 390.593 2.526.697 1.144.921 49.369 0 69.623 0 95.076 0 112.785 174.885 129.789 0 0 7.624.777 108.345 165.195 106.836 0 0 7.737.206 Seite 7/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland Gesamt TEUR 40.785 162.816 Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt EU Gesamt TEUR Nicht-EU Gesamt TEUR 60 0 0 0 109.286 0 0 1.252.393 1.559.804 1.096.386 2.543.998 49.482 0 0 29.639 102.194 31.845 59.393 1.058 26.128 0 0 0 0 0 20.266 46.898 1.371 3.875 18 0 42.638 0 26.985 0 0 0 112.785 0 0 174.885 129.789 0 0 7.275.047 0 0 0 0 277.302 0 0 0 0 72.428 21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Risikoposition Wert (TEUR) Staaten oder Zentralbanken 40.845 - davon: Zentralbanken 40.785 - davon: Staaten Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 60 162.816 - davon: öffentliche Verwaltung 84.613 - davon: Energie- und Wasserversorgung 51.000 Öffentliche Stellen 109.286 - davon: Kreditinstitute 50.528 - davon: Energie- und Wasserversorgung 34.674 - davon: Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 10.493 Multilaterale Entwicklungsbanken 29.639 Internationale Organisationen Institute 102.194 1.304.504 Seite 8/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unternehmen 1.666.095 - davon: Grundstücks- und Wohnungswesen 429.729 - davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe 289.802 - davon: Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 268.893 Von allen in dieser Risikoposition enthaltenen Forderungen entfallen auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) 1.162.884 Mengengeschäft 1.098.815 - davon: Privatkunden 709.806 - davon: Firmenkunden 389.009 - davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe 93.675 - davon: Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 69.055 - davon: verarbeitendes Gewerbe 47.658 Sämtliche in dieser Risikoposition bestehenden Forderungen an Firmenkunden bestehen gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU). Durch Immobilien besichert 2.574.001 - davon: Privatkunden 1.364.638 - davon: Firmenkunden 1.209.363 - davon: Grundstücks- und Wohnungswesen 655.762 - davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe 155.364 - davon: Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 116.194 Von allen in dieser Risikoposition enthaltenen Forderungen entfallen auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) 1.176.663 Ausgefallen Positionen 49.500 - davon: Privatkunden 11.062 - davon: Firmenkunden 38.438 - davon: Grundstücks- und Wohnungswesen 11.842 - davon: verarbeitendes Gewerbe 10.777 Von allen in dieser Risikoposition enthaltenen Forderungen entfallen auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) 38.078 Gedeckte Schuldverschreibungen 69.623 - davon: Kreditinstitute 69.623 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 112.785 Beteiligungen 174.885 - davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe 163.306 Sonstige Positionen 129.789 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Seite 9/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR 40.845 0 0 1.006 294 161.516 21.260 0 0 333.196 616.047 419.061 163.867 24.280 4.643 10.888 19.542 31.983 366.463 235.333 99.226 217.215 5.455 35.806 77.138 10.097 70.211 604.845 814.715 580.528 2.192.919 19.765 29.174 112.785 0 0 168.301 129.789 2.035.080 6.584 0 1.028.789 0 0 4.560.908 In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. 23 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/Einzelrückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Seite 10/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 24 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (Beträge in TEUR): Wesentliche GesamtinWirtschafts- anspruchzweige nahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand NettozuRückstel- führg./ lungen Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden 1.248 11.320 6.115 0 -2.454 209 190 Firmenkunden 2.825 60.983 43.535 2.225 -2.986 63 185 - Land- und Forstwirtschaft 143 575 392 0 52 0 0 - Verarbeitendes Gewerbe 589 15.097 9.768 1.570 1.102 45 0 - Baugewerbe 386 2.875 1.946 461 -497 1 10 - Groß- und Einzelhandel, Reparaturen 992 5.856 4.812 58 -540 5 2 - Verkehr und Nachrichten 6 8.587 8.378 0 -830 1 0 - Forschung und Entwicklung 0 898 841 0 -9 0 0 - Grundstücks- und Wohnungswesen 22 13.510 8.847 75 1.092 0 0 - Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 64 136 94 3 -33 0 0 - Dienstleistungen, freie Berufe 544 6.633 4.956 16 -912 5 41 79 6.816 3.501 42 -2.411 6 132 272 375 - Sonstige Branchen Summe 5.492 Seite 11/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 25 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten (Beträge in TEUR): Wesentliche geografische Gebiete Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Deutschland GesamtinanBestand spruchnahme aus EWB notleidenden Krediten Bestand PWB Bestand Rückstellungen 4.071 72.260 49.607 2.225 EU 0 0 0 0 Nicht-EU 2 43 43 0 Summe 5.492 Entwicklung der Risikovorsorge (Beträge in TEUR): Anfangs-be- Zuführungen Auflösung stand in der Perider Periode ode EWB Verbrauch wechselEndbestand kursbedingte der Periode und sonstige Veränderungen 56.220 8.740 9.191 6.119 0 49.650 Rückstellungen 1.095 1.380 250 0 0 2.225 PWB 5.748 0 256 0 0 5.492 26 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 1.574.987 1.752.264 2 0 0 4 0 0 10 69.623 69.623 20 256.674 294.587 35 1.606.221 1.606.472 50 1.029.037 1.023.435 70 0 2.526 75 1.098.815 1.076.970 100 1.851.003 1.661.261 150 25.630 24.853 250 Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln 0 0 112.785 112.785 0 0 Seite 12/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) 27 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist im Wesentlichen unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert, und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. 28 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten in Höhe von insgesamt 2.763 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. 29 Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. 30 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode für die betreffenden Kontrakte ein anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko in Höhe von 12.610 TEUR ermittelt. Kapitalpuffer (Art. 440) 31 Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht. Er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seite 13/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 32 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Die nachfolgend aufgeführten Forderungen gegenüber Kreditnehmern in den genannten Ländern betragen entweder mindestens ein Promille des Gesamtrisikopositionswertes, oder das betreffende Land hat einen antizyklischen Kapitalpuffer, der größer als null ist, festgesetzt. Alle Risikopositionswerte werden nach dem Standardansatz ermittelt. Handelsbuch- und Verbriefungspositionen bestehen nicht. Land Risikopositionswert (SA) Eigenmittelanforderungen TEUR Deutschland TEUR Gewichtung Quote des antider Eigenmit- zyklischen Katelanforderunpitalpuffers gen 5.709.766 232.916 97,93 0,00000 9.144 118 0,05 0,00000 Niederlande 57.419 1.939 0,81 0,00000 Luxemburg 10.000 476 0,20 0,00000 Österreich 19.309 159 0,06 0,00000 Großbritannien 14.381 602 0,25 0,00000 USA 46.940 1.368 0,58 0,00000 Norwegen 36 0 0,00 0,01500 Schweden 3 0 0,00 0,01500 Hongkong 214 16 0,01 0,00625 8.237 254 0,11 0,00000 Frankreich Sonstige 33 Die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers stellt sich wie folgt dar: Gesamtrisikobetrag Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 3.288.770.373 0,00 0,00 Marktrisiko (Art. 445) 34 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 35 Aufgrund des geringen Umfangs bestehen keine Eigenmittelanforderungen für Marktpreisrisiken. Seite 14/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Operationelles Risiko (Art. 446) 36 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 37 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 0 0 168.166 193.446 Andere Beteiligungspositionen 0 Latente Neubewertungsgewinne/-verluste auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen nicht. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 38 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 39 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • • • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur und berücksichtigen Wachstumserwartungen. Seite 15/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: • Prognose Prognostizierte Zinsentwicklung für den Zeitraum von 5 Jahren • Prognose Plus / Prognose Minus In diesen Zinsszenarien wird unterstellt, dass die Zinsentwicklung oberhalb bzw. unterhalb der Zinsentwicklung der Prognose verläuft. Die Abweichung ist bei der Bank so definiert, dass, bezogen auf den Zeithorizont von 12 Monaten, der 5Jahres-Zins 0,5 Prozentpunkte über bzw. unter dem für dieses Datum prognostizierten Wert liegt. • DRGV –Zinsszenarien Hierbei handelt es sich um mit statistischen Verfahren ermittelte Zinssenkungen, Zinssteigerungen bzw. Zinsdrehungen, die für den Betrachtungszeitraum von 250 Handelstagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten werden. Es ergeben sich folgende Veränderungen des Ergebnisses: • Prognose Minus + 3.203 TEUR • Prognose Plus ./. 10.713 TEUR • DGRV-Zinsszenario fallend + 7.049 TEUR • DGRV-Zinsszenario steigend ./. 22.787 TEUR • DGRV-Zinsszenario rechtsdrehend ./. 2.093 TEUR • DGRV-Zinsszenario linksdrehend + 1.685 TEUR 40 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus zusätzlich barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: • Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß den institutsinternen Ablauffiktionen, die zukunftsorientiert festgelegt werden, berücksichtigt worden. Dieses erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung. • Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. – 200 Basispunkten verwendet; aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Bei Ansatz des Zinsschocks + 200 Basispunkte beträgt der Rückgang des Barwertes 139.656 TEUR. Bei Ansatz des Zinsschocks – 200 Basispunkte besteht kein Risiko. Die Erhöhung des Barwertes beträgt bei diesem Szenario 14.724 TEUR. Seite 16/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich periodisch und monatlich barwertig gemessen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 41 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 42 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 43 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 44 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung • Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) • Bareinlagen in unserem Haus • Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten • an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. 45 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um • • öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 46 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Seite 17/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 47 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen / Lebens-versicherungen TEUR Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften finanzielle Sicherheiten TEUR 294 0 1.993 0 Unternehmen 47.046 140.663 Mengengeschäft 16.516 5.329 Durch Immobilien besicherte Positionen 4.201 4.233 Ausgefallene Positionen 2.680 132 Sonstige öffentliche Stellen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 48 Vermögenswerte (Beträge in TEUR) Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR 348.696 6.050.828 Aktien und sonstige Eigenmittelinstrumente 0 0 202.098 228.050 Schuldtitel 0 0 1.026.252 1.054.241 Darlehen und Kredite Sonstige Vermögenswerte 348.696 4.592.098 0 230.389 Seite 18/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 49 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen TEUR TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 50 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (Beträge in TEUR) Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 348.696 348.696 51 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 5,45 %. 52 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert ausschließlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit • • marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen. Seite 19/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 0,05 %Punkte verringert. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass das Wachstum der Gesamtaktiva mit 1,24 % größer war als das Wachstum der Weiterleitungskredite aus öffentlichen Fördermitteln mit 0,32 %. Verschuldung (Art. 451) 53 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert (TEUR) 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 6.399.524 2 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 3 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 4 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 237.099 5 Sonstige Anpassungen 133.233 6 Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition) 7 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote -78 12.610 -2.695 6.779.693 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRR-Verschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 6.532.755 -2.695 6.530.060 Risikopositionen aus Derivaten 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) 2.763 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) 9.847 EU5a 6 7 Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0 0 Seite 20/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0 10 11 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 0 12.610 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte 0 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 0 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0 Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) 0 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 EU14a 15 EU15a 16 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 19 1.079.515 -842.416 237.099 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU19a EU19b (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen 0 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 21 Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 449.164 6.779.769 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote 6,63 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU23 gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße EU24 Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens 0 -78 Seite 21/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 • Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 • Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: EU-4 • Gedeckte Schuldverschreibungen EU-5 • Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden • Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-6 6.532.679 0 6.532.679 69.623 331.888 93.725 EU-7 • Institute 1.288.450 EU-8 • Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 2.429.129 EU-9 EU10 EU11 EU12 • Risikopositionen aus dem Mengengeschäft • Unternehmen • Ausgefallene Positionen • Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 735.904 1.123.397 43.104 417.459 54 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 55 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 6,63 %. Die Quote ist gegenüber dem Vorjahr um 0,35 Prozentpunkte gestiegen. Hauptursache ist der Anstieg des Kernkapitals durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken und durch eine Erhöhung der Ergebnisrücklagen aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2015. Während das Kernkapital (Zähler) auf diese Weise gegenüber dem Vorjahr um 6,76 % gestiegen ist, ist die Gesamtrisikopositionsmessgröße (Nenner) lediglich um 1,14 % gestiegen. Die Quote aus diesen beiden Kennziffern ist daher gestiegen. Seite 22/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis Tilgungspreis Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, falls anwendbar Coupons / Dividenden Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines „Dividenden-Stopps“ Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (im Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Falls wandelbar: Auslöser für die Wandlung Falls wandelbar: ganz oder teilweise Falls wandelbar: Wandlungsrate Falls wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Falls wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Falls wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung 3 4 5 6 7 8 9 9a 9b 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung 35 36 37 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Dortmunder Volksbank eingetragene Genossenschaft k. A. Deutsches Recht Hartes Kernkapital Hartes Kernkapital Soloebene Geschäftsguthaben gemäß Artikel 29 CRR 82 82 100 % 100 % Passivum, fortgeführter Einstandswert Fortlaufend Unbefristet Keine Fälligkeit Nein k. A. k. A. Variabel k. A. Nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein Nicht kumulativ Nicht wandelbar k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Ja Verlustverteilung gemäß § 19 Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes Ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Nach nichtnachrangigen Verbindlichkeiten Nein k. A. Seite 23/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR* Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 82.119 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Davon: Geschäftsguthaben 82.119 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 265.000 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft 0 486 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (3) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 0 84, 479,480 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbarer Abgaben oder Dividenden 0 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 449.519 0 102.400 26 (1) (c) 26 (1) 26 (1) (f) Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 355 36 (1) (b), 37, 472 (4) 9 In der EU: Leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) Seite 24/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR* Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 33 (1) (a) 12 Negative aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 33 (b) 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 38 (1) (g), 44, 472 (9) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (h), 43,45,46,49 (2) (3), 79, 472 (10) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (i), 43,45,47,48 (1) (b), 49 (1 bis 3), 79, 470, 472 (11) 20 In der EU: Leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0 36 (1) (k) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38,48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 48 (1) Seite 25/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 23 Davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR* Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) Davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 0 36 (1) (c), 38,48 (1) (a), 470, 472 (f) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 0 36 (1) (l) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals im Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen 0 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 0 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag im Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 0 481 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 36 (1) (j) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -355 29 Hartes Kernkapital (CET1) 449.164 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital 0 32 Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 486 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (3) Seite 26/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR* Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 34 Zum konsolidierten Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 85, 86, 480 35 Davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (3) 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): 41 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 (3) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (c), 59,60,79, 475 (4) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 475 (4) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals im Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 0 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet 0 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 0 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 449.164 56 (e) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 Seite 27/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 47 (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR* Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft 109.615 486 (4) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 0 483 (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 87,88,480 49 Davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 37.772 62 (c und d) 147.387 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 66 (b), 68, 477 (3) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 66 (c), 69,70,79, 477 (4) 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 66 (d), 69, 70, 79, 477 (4) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals im Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 0 467, 468, 472, 475, 481 57 Regulatorische Anpassungen zungskapitals (T2) insgesamt 0 des Ergän- Seite 28/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR* Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 58 Ergänzungskapital (T2) 147.387 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 596.551 59a Risikogewichtete Aktiva im Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) 60 Gesamtrisikobetrag 0 3.288.774 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,66 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,66 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 18,14 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 5,125 CRD 128, 129, 130 65 Davon: Kapitalerhaltungspuffer 0,625 66 Davon: antizyklischer Kapitalerhaltungspuffer 0 67 Davon: Systemrisikopuffer 0 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 (in EU-Verordnung nicht relevant) 70 (in EU-Verordnung nicht relevant) 71 (in EU-Verordnung nicht relevant) 9,16 Eigenkapitalquoten und -puffer 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 22.905 36 (1) (h), 45,46,472 (1), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (c), 69, 70, 477 (4) Seite 29/30 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in TEUR* Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU) Nr. 575/2013 Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 0 36 (1) (i), 45,48,470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48, 470,472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen für das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen im Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 37.772 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 3.021.799 62 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen im Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 0 62 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes k. A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (3), 486 (2 und 5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (3), 486 (2 und 5) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (4), 486 (3 und 5) 83 Wegen Obergrenze von AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (4), 486 (3 und 5) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 109.615 484 (5), 486 (4 und 5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 29.499 484 (5), 486 (4 und 5) Seite 30/30