Offenlegungsbericht 2016

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
DORTMUNDER VOLKSBANK
EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT
31.12.2016
Inhaltsverzeichnis1
Präambel ............................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)....................................................................... 3
Eigenmittel (Art. 437) ............................................................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ...................................................................................... 6
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ....................................................................................... 7
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) .......................................................................................13
Kapitalpuffer (Art. 440) .........................................................................................................13
Marktrisiko (Art. 445) ............................................................................................................14
Operationelles Risiko (Art. 446) ............................................................................................15
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) ..................15
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................................15
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................................17
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) ...............................................17
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)...............................................................................18
Verschuldung (Art. 451)........................................................................................................20
Anhang .................................................................................................................................23
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente .......................................................................23
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ......................................24
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand
verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen
zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des
Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen
wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der
Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine
zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und
der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen
Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle
Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
3
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus dem Risikodeckungspotenzial (insbesondere Rücklagen, Vorsorgereserven und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung
des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das
Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank
erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine
wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll
durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich
eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse
unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. Die Sicherstellung der Liquidität wird als strenge Nebenbedingung
der Banksteuerung angesehen.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen
oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren
Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
8
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus.
Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
9
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer
Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur
Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 90 Mio. €, die Auslastung lag bei 3 %.
11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine
anderen Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt zwei. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate zehn und der Aufsichtsmandate vier. Hierbei haben wir die Zählweise gem. § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d
Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
12 Der Aufsichtsrat hat einen Risikoausschuss gebildet. Im vergangenen Jahr fanden vier
Sitzungen statt.
13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt sind. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet. Im vergangenen Jahr gab es keine ad-hoc Berichterstattungen.
14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat.
Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung, die
Auswahl der Arbeitnehmervertreter durch die Mitarbeiter der Bank unter Beachtung der
jeweiligen gesetzlichen Vorgaben.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittel (Art. 437)
15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nichtCRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I („Offenlegung
der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
499.407
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
+
Kreditrisikoanpassung
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
-
Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
47.548
2.340
0
37.772
109.615
355
596.551
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
9
898
771
0
0
2.219
88.807
41.019
76.110
4.274
0
557
0
6.208
13.991
6.882
0
0
Marktrisiken
Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
21.358
Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA)
Eigenmittelanforderungen insgesamt
263.103
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
18 Für Rechnungslegungszwecke als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen
wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112)
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen
mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
Gesamtwert
TEUR
40.845
162.816
109.286
29.639
102.194
1.304.504
1.666.095
1.162.884
1.098.815
389.009
2.574.001
1.176.663
49.500
0
Durchschnittsbetrag
TEUR
60.027
149.939
109.039
29.639
94.325
1.498.321
1.648.086
1.132.665
1.096.312
390.593
2.526.697
1.144.921
49.369
0
69.623
0
95.076
0
112.785
174.885
129.789
0
0
7.624.777
108.345
165.195
106.836
0
0
7.737.206
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Deutschland
Gesamt
TEUR
40.785
162.816
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Positionen gegenüber Instituten
und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Verbriefungspositionen nach SA
davon: Wiederverbriefung
Gesamt
EU
Gesamt
TEUR
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
60
0
0
0
109.286
0
0
1.252.393
1.559.804
1.096.386
2.543.998
49.482
0
0
29.639
102.194
31.845
59.393
1.058
26.128
0
0
0
0
0
20.266
46.898
1.371
3.875
18
0
42.638
0
26.985
0
0
0
112.785
0
0
174.885
129.789
0
0
7.275.047
0
0
0
0
277.302
0
0
0
0
72.428
21 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien:
Risikoposition
Wert (TEUR)
Staaten oder Zentralbanken
40.845
- davon: Zentralbanken
40.785
- davon: Staaten
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
60
162.816
- davon: öffentliche Verwaltung
84.613
- davon: Energie- und Wasserversorgung
51.000
Öffentliche Stellen
109.286
- davon: Kreditinstitute
50.528
- davon: Energie- und Wasserversorgung
34.674
- davon: Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
10.493
Multilaterale Entwicklungsbanken
29.639
Internationale Organisationen
Institute
102.194
1.304.504
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Unternehmen
1.666.095
- davon: Grundstücks- und Wohnungswesen
429.729
- davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe
289.802
- davon: Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
268.893
Von allen in dieser Risikoposition enthaltenen Forderungen entfallen auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)
1.162.884
Mengengeschäft
1.098.815
- davon: Privatkunden
709.806
- davon: Firmenkunden
389.009
- davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe
93.675
- davon: Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
69.055
- davon: verarbeitendes Gewerbe
47.658
Sämtliche in dieser Risikoposition bestehenden Forderungen an Firmenkunden bestehen gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU).
Durch Immobilien besichert
2.574.001
- davon: Privatkunden
1.364.638
- davon: Firmenkunden
1.209.363
- davon: Grundstücks- und Wohnungswesen
655.762
- davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe
155.364
- davon: Groß- und Einzelhandel, Reparaturen
116.194
Von allen in dieser Risikoposition enthaltenen Forderungen entfallen auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)
1.176.663
Ausgefallen Positionen
49.500
- davon: Privatkunden
11.062
- davon: Firmenkunden
38.438
- davon: Grundstücks- und Wohnungswesen
11.842
- davon: verarbeitendes Gewerbe
10.777
Von allen in dieser Risikoposition enthaltenen Forderungen entfallen auf klein- und mittelständische Unternehmen (KMU)
38.078
Gedeckte Schuldverschreibungen
69.623
- davon: Kreditinstitute
69.623
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
112.785
Beteiligungen
174.885
- davon: Dienstleistungen einschließlich freier Berufe
163.306
Sonstige Positionen
129.789
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10 % am Gesamtvolumen
der Nicht-Privatkunden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
22 Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR
40.845
0
0
1.006
294
161.516
21.260
0
0
333.196
616.047
419.061
163.867
24.280
4.643
10.888
19.542
31.983
366.463
235.333
99.226
217.215
5.455
35.806
77.138
10.097
70.211
604.845
814.715
580.528
2.192.919
19.765
29.174
112.785
0
0
168.301
129.789
2.035.080
6.584
0
1.028.789
0
0
4.560.908
In der Spalte „< 1 Jahr“ sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten.
23 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft
einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/Einzelrückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe
der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche
Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II.2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/Einzelrückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
2
im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
24 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen (Beträge in TEUR):
Wesentliche GesamtinWirtschafts- anspruchzweige
nahme aus
überfälligen
Krediten
Gesamtinanspruchnahme aus
notleidenden
Krediten
Bestand
EWB
Bestand
PWB
Bestand
NettozuRückstel- führg./
lungen
Auflösung
von
EWB/Rückstellungen
Direktabschreibungen
Eingänge
auf
abgeschriebene Forderungen
Privatkunden
1.248
11.320
6.115
0
-2.454
209
190
Firmenkunden
2.825
60.983 43.535
2.225
-2.986
63
185
- Land- und
Forstwirtschaft
143
575
392
0
52
0
0
- Verarbeitendes Gewerbe
589
15.097
9.768
1.570
1.102
45
0
- Baugewerbe
386
2.875
1.946
461
-497
1
10
- Groß- und
Einzelhandel, Reparaturen
992
5.856
4.812
58
-540
5
2
- Verkehr
und Nachrichten
6
8.587
8.378
0
-830
1
0
- Forschung
und Entwicklung
0
898
841
0
-9
0
0
- Grundstücks- und
Wohnungswesen
22
13.510
8.847
75
1.092
0
0
- Gesundheits-, Veterinär- und
Sozialwesen
64
136
94
3
-33
0
0
- Dienstleistungen,
freie Berufe
544
6.633
4.956
16
-912
5
41
79
6.816
3.501
42
-2.411
6
132
272
375
- Sonstige
Branchen
Summe
5.492
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
25 Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten (Beträge in TEUR):
Wesentliche
geografische
Gebiete
Gesamtinanspruchnahme aus
überfälligen
Krediten
Deutschland
GesamtinanBestand
spruchnahme aus EWB
notleidenden
Krediten
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
4.071
72.260
49.607
2.225
EU
0
0
0
0
Nicht-EU
2
43
43
0
Summe
5.492
Entwicklung der Risikovorsorge (Beträge in TEUR):
Anfangs-be- Zuführungen Auflösung
stand
in der Perider Periode ode
EWB
Verbrauch
wechselEndbestand
kursbedingte der Periode
und sonstige
Veränderungen
56.220
8.740
9.191
6.119
0
49.650
Rückstellungen
1.095
1.380
250
0
0
2.225
PWB
5.748
0
256
0
0
5.492
26 Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen
Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für
jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
1.574.987
1.752.264
2
0
0
4
0
0
10
69.623
69.623
20
256.674
294.587
35
1.606.221
1.606.472
50
1.029.037
1.023.435
70
0
2.526
75
1.098.815
1.076.970
100
1.851.003
1.661.261
150
25.630
24.853
250
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
0
0
112.785
112.785
0
0
Seite 12/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
27 Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist im Wesentlichen unsere Zentralbank. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert, und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
28 Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten in
Höhe von insgesamt 2.763 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben.
29 Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf
die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet.
30 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf die Marktbewertungsmethode für die betreffenden Kontrakte ein anzurechnendes
Kontrahentenausfallrisiko in Höhe von 12.610 TEUR ermittelt.
Kapitalpuffer (Art. 440)
31 Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht.
Er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
32 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers
Die nachfolgend aufgeführten Forderungen gegenüber Kreditnehmern in den genannten
Ländern betragen entweder mindestens ein Promille des Gesamtrisikopositionswertes,
oder das betreffende Land hat einen antizyklischen Kapitalpuffer, der größer als null ist,
festgesetzt. Alle Risikopositionswerte werden nach dem Standardansatz ermittelt. Handelsbuch- und Verbriefungspositionen bestehen nicht.
Land
Risikopositionswert (SA)
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Deutschland
TEUR
Gewichtung
Quote des antider Eigenmit- zyklischen Katelanforderunpitalpuffers
gen
5.709.766
232.916
97,93
0,00000
9.144
118
0,05
0,00000
Niederlande
57.419
1.939
0,81
0,00000
Luxemburg
10.000
476
0,20
0,00000
Österreich
19.309
159
0,06
0,00000
Großbritannien
14.381
602
0,25
0,00000
USA
46.940
1.368
0,58
0,00000
Norwegen
36
0
0,00
0,01500
Schweden
3
0
0,00
0,01500
Hongkong
214
16
0,01
0,00625
8.237
254
0,11
0,00000
Frankreich
Sonstige
33 Die Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers stellt sich wie folgt dar:
Gesamtrisikobetrag
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
3.288.770.373
0,00
0,00
Marktrisiko (Art. 445)
34 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
35 Aufgrund des geringen Umfangs bestehen keine Eigenmittelanforderungen für Marktpreisrisiken.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Operationelles Risiko (Art. 446)
36 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
37 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der
gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert
TEUR
Börsenwert
TEUR
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
0
0
168.166
193.446
Andere
Beteiligungspositionen
0
Latente Neubewertungsgewinne/-verluste auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehen nicht.
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
38 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere
bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
39 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu
Grunde:
•
•
•
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur und berücksichtigen Wachstumserwartungen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
•
Prognose
Prognostizierte Zinsentwicklung für den Zeitraum von 5 Jahren
•
Prognose Plus / Prognose Minus
In diesen Zinsszenarien wird unterstellt, dass die Zinsentwicklung oberhalb bzw.
unterhalb der Zinsentwicklung der Prognose verläuft. Die Abweichung ist bei der
Bank so definiert, dass, bezogen auf den Zeithorizont von 12 Monaten, der 5Jahres-Zins 0,5 Prozentpunkte über bzw. unter dem für dieses Datum prognostizierten Wert liegt.
•
DRGV –Zinsszenarien
Hierbei handelt es sich um mit statistischen Verfahren ermittelte Zinssenkungen,
Zinssteigerungen bzw. Zinsdrehungen, die für den Betrachtungszeitraum von
250 Handelstagen mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten werden.
Es ergeben sich folgende Veränderungen des Ergebnisses:
•
Prognose Minus
+
3.203 TEUR
•
Prognose Plus
./.
10.713 TEUR
•
DGRV-Zinsszenario fallend
+
7.049 TEUR
•
DGRV-Zinsszenario steigend
./.
22.787 TEUR
•
DGRV-Zinsszenario rechtsdrehend
./.
2.093 TEUR
•
DGRV-Zinsszenario linksdrehend
+
1.685 TEUR
40 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus zusätzlich barwertig gemessen. Dabei
legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß
den institutsinternen Ablauffiktionen, die zukunftsorientiert festgelegt werden, berücksichtigt worden. Dieses erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung.
•
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen
Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. – 200 Basispunkten verwendet; aufgrund
der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei
steigenden Zinssätzen zu erwarten. Bei Ansatz des Zinsschocks + 200 Basispunkte beträgt der Rückgang des Barwertes 139.656 TEUR. Bei Ansatz des Zinsschocks – 200 Basispunkte besteht kein Risiko. Die Erhöhung des Barwertes beträgt bei diesem Szenario
14.724 TEUR.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich periodisch und monatlich
barwertig gemessen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
41 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns
nicht vor.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
42 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
43 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren
der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur
Bewertung von Kreditsicherheiten.
44 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
• Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
• Bareinlagen in unserem Haus
• Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
• an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit
erhält.
45 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um
•
•
öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften),
inländische Kreditinstitute.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
46 Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen.
Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere
Gesamtbanksteuerung integriert.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
47 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen / Lebens-versicherungen
TEUR
Regionalregierungen und
örtliche Gebietskörperschaften
finanzielle Sicherheiten
TEUR
294
0
1.993
0
Unternehmen
47.046
140.663
Mengengeschäft
16.516
5.329
Durch Immobilien besicherte Positionen
4.201
4.233
Ausgefallene Positionen
2.680
132
Sonstige öffentliche Stellen
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
48 Vermögenswerte (Beträge in TEUR)
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
348.696
6.050.828
Aktien und sonstige
Eigenmittelinstrumente
0
0
202.098
228.050
Schuldtitel
0
0
1.026.252
1.054.241
Darlehen und Kredite
Sonstige Vermögenswerte
348.696
4.592.098
0
230.389
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
49 Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen
TEUR
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
50 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten (Beträge in TEUR)
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
TEUR
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
348.696
348.696
51 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016
betrug 5,45 %.
52 Angaben zur Höhe der Belastung
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert ausschließlich aus Weiterleitungskrediten
aus öffentlichen Fördermitteln.
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
•
•
marktüblichen Rahmenverträgen
Besicherungsvereinbarungen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 0,05 %Punkte verringert. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass das Wachstum der Gesamtaktiva mit 1,24 % größer war als das Wachstum der Weiterleitungskredite aus öffentlichen
Fördermitteln mit 0,32 %.
Verschuldung (Art. 451)
53 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend
stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
(TEUR)
1
Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss
6.399.524
2
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel
429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt)
3
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
4
Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge)
237.099
5
Sonstige Anpassungen
133.233
6
Sonstige Anpassungen ("Fully-phased-in" Definition)
7
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote
-78
12.610
-2.695
6.779.693
Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für die
CRR-Verschuldungsquote
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen,
aber einschließlich Sicherheiten)
(Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge)
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
6.532.755
-2.695
6.530.060
Risikopositionen aus Derivaten
4
Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare,
in bar erhaltene Nachschüsse)
2.763
5
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
9.847
EU5a
6
7
Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften)
0
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
8
(Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen)
0
9
Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate
0
10
11
(Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge
der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate)
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis
10)
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
0
12.610
12
Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
0
13
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus
Brutto-Aktiva aus SFT)
0
14
Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva
0
Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß
Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften
0
(Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFTRisikopositionen)
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
EU14a
15
EU15a
16
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
18
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17
und 18)
19
1.079.515
-842.416
237.099
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
EU19a
EU19b
(Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen
(Einzelbasis))
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs.
14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
0
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
20
21
Kernkapital
Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe
der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
449.164
6.779.769
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote
6,63
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU23
gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße
EU24
Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgebuchten Treuhandvermögens
0
-78
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen)
Risikopositionswerte für
die CRRVerschuldungsquote
EU-1
Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate,
SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
•
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
•
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
EU-4
•
Gedeckte Schuldverschreibungen
EU-5
•
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten
behandelt werden
•
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften,
multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden
EU-6
6.532.679
0
6.532.679
69.623
331.888
93.725
EU-7
•
Institute
1.288.450
EU-8
•
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
2.429.129
EU-9
EU10
EU11
EU12
•
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
•
Unternehmen
•
Ausgefallene Positionen
•
Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen
und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
735.904
1.123.397
43.104
417.459
54 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist
bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
55 Beschreibung der Einflussfaktoren
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 6,63 %. Die Quote ist gegenüber dem
Vorjahr um 0,35 Prozentpunkte gestiegen. Hauptursache ist der Anstieg des Kernkapitals
durch Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken und durch eine Erhöhung der Ergebnisrücklagen aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2015. Während das Kernkapital
(Zähler) auf diese Weise gegenüber dem Vorjahr um 6,76 % gestiegen ist, ist die Gesamtrisikopositionsmessgröße (Nenner) lediglich um 1,14 % gestiegen. Die Quote aus diesen
beiden Kennziffern ist daher gestiegen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
1
Emittent
2
Einheitliche Kennung (z. B. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag
(Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments
Ausgabepreis
Tilgungspreis
Rechnungslegungsklassifikation
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der
Aufsicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine
und Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, falls anwendbar
Coupons / Dividenden
Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines „Dividenden-Stopps“
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(im Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Falls wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Falls wandelbar: ganz oder teilweise
Falls wandelbar: Wandlungsrate
Falls wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Falls wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Falls wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
3
4
5
6
7
8
9
9a
9b
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der
Wiederzuschreibung
35
36
37
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Dortmunder Volksbank eingetragene Genossenschaft
k. A.
Deutsches Recht
Hartes Kernkapital
Hartes Kernkapital
Soloebene
Geschäftsguthaben gemäß Artikel 29 CRR
82
82
100 %
100 %
Passivum, fortgeführter Einstandswert
Fortlaufend
Unbefristet
Keine Fälligkeit
Nein
k. A.
k. A.
Variabel
k. A.
Nein
vollständig diskretionär
vollständig diskretionär
nein
Nicht kumulativ
Nicht wandelbar
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Ja
Verlustverteilung gemäß § 19 Absatz 1 des Genossenschaftsgesetzes
Ganz oder teilweise
vorübergehend
Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil
bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
Nach nichtnachrangigen Verbindlichkeiten
Nein
k. A.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
(B)
(C)
Betrag am
Tag der Offenlegung in
TEUR*
Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener
Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
Agio
82.119
26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
Davon: Geschäftsguthaben
82.119
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
2
Einbehaltene Gewinne
265.000
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter
Gewinne und Verluste nach den anwendbaren
Rechnungslegungsstandards)
3a
Fonds für allgemeine Bankrisiken
4
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
0
486 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
0
483 (3)
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
0
84, 479,480
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbarer Abgaben oder Dividenden
0
26 (2)
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
449.519
0
102.400
26 (1) (c)
26 (1)
26 (1) (f)
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer
Betrag)
0
34, 105
8
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag)
355
36 (1) (b), 37, 472
(4)
9
In der EU: Leeres Feld
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die
aus temporären Differenzen resultieren (verringert
um die Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0
36 (1) (c), 38, 472
(5)
Seite 24/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
(A)
(B)
(C)
Betrag am
Tag der Offenlegung in
TEUR*
Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener
Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr.
575/2013
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von
Zahlungsströmen
0
33 (1) (a)
12
Negative aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0
36 (1), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften
Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0
32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
0
33 (b)
15
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
0
36 (1) (e), 41, 472
(7)
16
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals
(negativer Betrag)
0
36 (1) (f), 42, 472
(8)
17
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine
Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0
38 (1) (g), 44, 472
(9)
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
36 (1) (h),
43,45,46,49 (2)
(3), 79, 472 (10)
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
36 (1) (i),
43,45,47,48 (1)
(b), 49 (1 bis 3),
79, 470, 472 (11)
20
In der EU: Leeres Feld
20a
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen
ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist,
wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten
Kernkapitals abzieht
0
36 (1) (k)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die
aus temporären Differenzen resultieren (über dem
Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen
von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0
36 (1) (c), 38,48
(1) (a), 470, 472
(5)
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 %
liegt (negativer Betrag)
0
48 (1)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
23
Davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumente des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält
24
In der EU: leeres Feld
25
(A)
(B)
(C)
Betrag am
Tag der Offenlegung in
TEUR*
Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener
Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr.
575/2013
0
36 (1) (i), 48 (1)
(b), 470, 472 (11)
Davon: von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
0
36 (1) (c), 38,48
(1) (a), 470, 472 (f)
25a
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
0
36 (1) (a), 472 (3)
25b
Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
0
36 (1) (l)
26
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals im Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
0
26a
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang
mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten
gem. Art. 467 und 468
0
26b
Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag im Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem.
der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
0
481
27
Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das
zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
0
36 (1) (j)
28
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt
-355
29
Hartes Kernkapital (CET1)
449.164
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
Agio
0
51, 52
31
Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital
0
32
Davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
0
486 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
0
483 (3)
Seite 26/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
(A)
(B)
(C)
Betrag am
Tag der Offenlegung in
TEUR*
Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener
Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr.
575/2013
34
Zum konsolidierten Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl.
nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden
0
85, 86, 480
35
Davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0
486 (3)
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1): 41
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
0
52 (1) (b), 56 (a),
57, 475 (2)
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0
56 (b), 58, 475 (3)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als
10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
56 (c), 59,60,79,
475 (4)
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10
% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
56 (d), 59, 79, 475
(4)
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals im Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
0
42
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet
0
43
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals (AT1) insgesamt
0
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
449.164
56 (e)
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene
Agio
0
62, 63
Seite 27/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
47
(A)
(B)
(C)
Betrag am
Tag der Offenlegung in
TEUR*
Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener
Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5
zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
109.615
486 (4)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz
bis 1. Januar 2018
0
483 (4)
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht
in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben
worden sind und von Drittparteien gehalten werden
0
87,88,480
49
Davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0
486 (4)
50
Kreditrisikoanpassungen
51
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen
37.772
62 (c und d)
147.387
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in
eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals
und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
0
63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
53
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem
Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0
66 (b), 68, 477 (3)
54
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
66 (c), 69,70,79,
477 (4)
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0
66 (d), 69, 70, 79,
477 (4)
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals im Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
0
467, 468, 472,
475, 481
57
Regulatorische Anpassungen
zungskapitals (T2) insgesamt
0
des
Ergän-
Seite 28/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
(A)
(B)
(C)
Betrag am
Tag der Offenlegung in
TEUR*
Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener
Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr.
575/2013
58
Ergänzungskapital (T2)
147.387
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
596.551
59a
Risikogewichtete Aktiva im Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
60
Gesamtrisikobetrag
0
3.288.774
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,66
92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
13,66
92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
18,14
92 (2) (c)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer
(Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer
für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI),
ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
5,125
CRD 128, 129,
130
65
Davon: Kapitalerhaltungspuffer
0,625
66
Davon: antizyklischer Kapitalerhaltungspuffer
0
67
Davon: Systemrisikopuffer
0
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
69
(in EU-Verordnung nicht relevant)
70
(in EU-Verordnung nicht relevant)
71
(in EU-Verordnung nicht relevant)
9,16
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
22.905
36 (1) (h),
45,46,472 (1), 56
(c), 59, 60, 475
(4), 66 (c), 69, 70,
477 (4)
Seite 29/30
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut
eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente
Steueransprüche, die aus temporären Differenzen
resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %,
verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt
sind)
(A)
(B)
(C)
Betrag am
Tag der Offenlegung in
TEUR*
Verweis auf Artikel in der EUVerordnung (EU)
Nr. 575/2013
Beträge, die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 unterliegen oder vorgeschriebener
Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr.
575/2013
0
36 (1) (i),
45,48,470, 472
(11)
0
36 (1) (c), 38, 48,
470,472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen für das Ergänzungskapital
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen im Bezug auf Forderungen, für
die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
37.772
62
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes
3.021.799
62
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen im Bezug auf Forderungen, für
die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
0
62
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden
Ansatzes
k. A.
62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar
2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
0
484 (3), 486 (2
und 5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (3), 486 (2
und 5)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
0
484 (4), 486 (3
und 5)
83
Wegen Obergrenze von AT1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0
484 (4), 486 (3
und 5)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die
die Auslaufregelungen gelten
109.615
484 (5), 486 (4
und 5)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
29.499
484 (5), 486 (4
und 5)
Seite 30/30
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