Qualifizierung „Kinderschutz“ für Erzieher/innen aus

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Curriculum
Qualifizierung zur Multiplikatorin/- zum Multiplikator
„Kinderschutz“ für Erzieherinnen und Erzieher der
Kindertagesbetreuung in Kita und Grundschule in Berlin und
Brandenburg (m it Zertifikat)
Mit den gesetzlichen Veränderungen konnten die Rechte der Kinder gestärkt und der
Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe intensiviert werden.
Das aktuelle Bundeskinderschutzgesetz nach §§ 8, 8a, 8b und 22 ff SGB VIII fordert alle
Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen auf, Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohl
zum Schutz vor Gewalt, Verfahren zur Beteiligung von Kindern an strukturellen Entscheidungen
in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Anliegen zu entwickeln und
einzuführen.
Unterstützt werden sie in Berlin durch die Vereinbarungen im „Konzept für ein Netzw erk
Kinderschutz“ der Senatsv erw altung Bildung, Jugend und Wissenschaften und im
„Programm zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit im Land Brandenburg“ , die alle
Träger und Einrichtungen, welche Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, verpflichten den
Schutzauftrag in entsprechender Weise wahrzunehmen.
Eine wichtige Maßnahme bei der Umsetzung beider Konzepte ist dabei die Qualifizierung und
Stärkung von pädagogischen Fachkräften verschiedener Arbeitsfelder.
Einrichtungen der Kindestagesbetreuung tragen eine besondere Verantwortung, Risiken
frühzeitig zu erkennen. Hier stieg die gesellschaftliche und fachliche Verantwortung,
Früherkennungs- und Frühwarnsysteme zu implementieren, um Kinder und Jugendliche in ihrer
Entwicklung wirksamer als bisher zu unterstützen, zu fördern und sie vor Entwicklungsrisiken
zu schützen.
Davon ausgehend bedeutet es auch, eine Verantwortung für eine Einrichtungskultur zu
entwickeln, die die Kinder annimmt, sie fördert, ihnen eine sichere Basis bietet und ihnen ein
gesundes und glückliches Aufwachsen ermöglicht und Fachkräften Bedingungen schafft in der
sie gerne arbeiten .
Diese Verantwortung fordert von den Fachkräften eine achtsame selbstreflektive Haltung und
das notwendige Fachwissen - auch über die Kindertagesstätten eigenen Interventionspläne. Sie
fordert keine diagnostische Kompetenzen, sondern nur Engagement, Vermutungen deutlich zu
verbalisieren und eine Diagnostik von anderen Fachkräften durchführen zu lassen.
Sie sind durch ihre pädagogische Arbeit in besonders unmittelbarer Weise mit den
Auswirkungen von Gefährdung und Vernachlässigung von Kindern konfrontiert. Anzeichen für
eine Kindeswohlgefährdung werden daher im Alltag frühzeitig durch die Erziehrinnen und
Erzieher erkannt, die verpflichtet sind zügig eine Risikoabschätzung vorzunehmen und
angemessen in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften zu handeln.
Ein in der Kindertagesbetreuung vertretener und gelebter Kinderschutz ist für Eltern und für
die Kinder nur dann glaubwürdig, wenn er auch im Innern der Institution sichtbar praktiziert
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wird. Demzufolge werden durch verbindliche Maßnahmen und einer Kultur der Achtsamkeit
Übergriffe durch Professionelle in der Kindertagesbetreuung begegnet.
Dazu gehören auch effektive Maßnahmen der Abhilfe, von den Erzieherinnen und Erziehern
mit den Kindern entwickelt (Beschwerdemanagement und Beteiligung), die den Kindern offen
stehen, wenn sie glauben, dass Recht gebrochen wurde.
Diese Möglichkeiten müssen in jeder Einrichtung und für jedes Kind jeden alters verankert sein.
Für die Rechte von Kindern einzutreten, ist mehr als ein freundliches Wohlwollen.
Um die notwendige Wachsamkeit für die Konkretisierung des Kinderschutzauftrages nach § 8a
SGB VIII in einem Team der Kindertagesbetreuung einzubringen, ist eine zusätzliche
Qualifizierung und Sensibilisierung der Fachkräfte erforderlich.
Dies will die Qualifizierung zur Multiplikatorin / zum Multiplikator Kinderschutz in der
Kindertagesbetreuung in Kita und Grundschule in Berlin und Brandenburg erfüllen.
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher aus Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung in Kita und Grundschule/-Hort in Berlin und Brandenburg, die bereit sind
sich in Ihrer Einrichtung bzw. in weiteren Kindertageseinrichtungen ihres Träger auf zweierlei
Weisen für die Verwirklichung des Kindeswohl einzusetzen, nämlich durch eine positive
Förderung des Kindes sowie den Schutz vor Gefahren für sein Wohl( Wiesener 2006).
Ziel der Fortbildung
Ziel der Fortbildung ist es, die pädagogischen Fachkräfte für die Aufgaben als Multiplikatoren/innen zu qualifizieren und ihnen Handlungssicherheit mit der Erkennung von Anzeichen von
Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch zu vermitteln.
Nach Abschluss der Fortbildung sollen die Teilnehmer/innen folgende Aufgaben in der Kita
übernehmen können:
 Das erworbene Wissen im eigenen kollegialen Team und/oder im Trägerkontext, zur
Verfügung zu stellen
 Ängste, (Vor)Urteile von Kollegen/innen erkennen, ansprechen und besprechen können
 eine Achtsamkeitskultur im Team entwickeln
 Sensibilisierung für Anzeichen von Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch gegenüber
Kindern
 Differenzierung der Sicht auf die verschiedenen Lebenssituationen von Kinder und deren
Familien fördern
 kollegiale Beratung bei Verdachtsfällen führen
 kollegiale Beratung durchführen bzw. nutzen können
 weitere Maßnahmen mit zuständigen Erzieher/innen planen
 Zusammenarbeit mit einer insofern erfahrenen Fachkraft (beim Träger, Jugendamt,
Beratungsstelle) zur Beratung und Planung weiterer Schritte initiieren
 den Verantwortungsbereich der Kindertagesstätte/-Grundschule - deren Auftrag und
deren Grenze in Bezug auf den Umgang mit Situationen der Kindeswohlgefährdung mit
anderen Kolleginnen klären
 Kontakt zu wichtigen Netzwerken für das Kindeswohl im Bezirk /im Landkreis herstellen
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Die Funktion einer Multiplikatorin eines Multiplikators ist mit keinem rechtlichen definierten
(Beratungs-) Auftrag unterlegt. Die Multiplikatorin der Multiplikator soll eine qualifizierte
Themenexpertise erlangen, um eine verantwortungsvolle Vermittlungsfunktion übernehmen zu
können. Sowie die Weiterentwicklung einer Aufmerksamkeitskultur, die geprägt ist kollegialen
Austausch und Transparenz im eigenen Teams anregen.
Abgrenzung zur insow eit erfahrenden Fachkraft
In Abgrenzung zu den Aufgaben Multiplikatorin der Multiplikator hat die „insofern erfahrenen
Fachkraft“, die einen gesetzlichen Auftrag hat, den Prozess der Gefährdungseinschätzung für
eine Kindeswohlgefährdung im Dialog mit Fachkräften zu begleiten und zu beraten gemäß §8a
Abs. 4 und §8b Abs. 1 SGBVIII sowie § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (KKG).
Die“ insofern erfahrenen Fachkraft“ ist Fachberater/-in im Bereich Gesprächsführung im
kollegialen Team zu Fragen der Durchführung von Elterngesprächen, strukturiert und begleitet
einen fachlichen Bewertungsprozess, klärt Fragen zu der Einbeziehung von Kindern und
Jugendlichen in der Gefährdungseinschätzung, ist Expert/-in in Fragen des Hilfenetzwerkes in
der jeweiligen Region, sorgt für die Einhaltung fachlicher Standards und ist Beteiligte/r der
Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Die insoweit Erfahrende Fachkraft hat keinen
Beratungsauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen und Eltern und leistet keine konkrete
Fallarbeit (fallbezogenen Neutralität). Sie hat keine Fallverantwortung.
Inhalte der Fortbildung
Auffrischung/Vertiefung v on Fachw issen und Methoden
•
zur frühkindlichen Entwicklung, zur Bindungstheorie und Kindeswohlgefährdung
•
Resilienz als Blickwinkel bei Kindeswohlgefährdung
•
über psychische, physische, sexuelle, soziale, emotionale Gewalt und die Konsequenzen
für Kinder
•
zu Erscheinungsformen von Vernachlässigung, sexueller Gewalt und körperlicher
Misshandlung
•
zu den rechtlichen Grundlagen, Zusammenhängen und Verfahrensweisen bei
Kindeswohlgefährdung
•
zu Erscheinungsformen von übergriffigen Verhalten von Professionellen in Einrichtungen
•
zum Auftrag und der Vorgehensweise des Jugendamts und der Gestaltung der
Zusammenarbeit Kindertagesbetreuung/-Jugendamt bei Fällen von
Kindeswohlgefährdung
•
zur Notwendigkeit von Vernetzung mit anderen Hilfs- und Unterstützungsangeboten
•
Gefahrenrisiken für Kollegen/innen einschätzen können
•
Information zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Fällen von
Kindeswohlgefährdung
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zu Methoden der Gesprächsführung mit Eltern
•
Voraussetzungen einer Aufmerksamkeitskultur
•
Überlegungen zu Methoden eines Wissenstransfer in das Einrichtungsteam
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Reflektion zu einer sich verändernden Rolle im Einrichtungsteam
Fähigkeiten
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Sensibilisierung für die Verwirklichung von Kindeswohl
•
Stärkung der Handlungskompetenzen und Handlungssicherheit im Zusammenhang mit
Kinderschutzfällen
•
Wahrnehmung der unterschiedlichen Perspektiven in einer Situation, in der Kinderschutz
in Frage steht
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Präventiv in Fragen von Kindeswohlgefährdung durch professionelle Fachkräfte in
Einrichtungen wirken und Gefährdungsrisiken begegnen können
eigene Haltungen und eigenes pädagogisches Handeln reflektieren
Grenzen der eigenen Arbeit sehen und einschätzen können
mit professioneller Distanz und notwendiger Empathie kommunizieren können
Erprobung der standardisierten Erhebungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderschutz
Handlungs- und Netzwerkkompetenzen
Unterstützung anbieten und sich holen können
Befähigung zur interdisziplinäre Zusammenarbeit
Kompetenzen in der Führung von Elterngesprächen
multiplikatorische Fähigkeiten für die Inhalte der Fortbildung in der Kita
prozesshaftes Denken und Begleiten von Mitarbeiter/-innen in Kinderschutzfällen, welche
in der Kindertagesbetreuung sichtbar werden
Haltungen
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Entwicklung von Empathie zwischen Kind-Eltern-Einrichtung-Jugendamt ???
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Selbstreflexion der eigenen Erfahrungen, Haltungen und Arbeitsweisen
•
kollegiale Beratung als professionelle Hilfe anerkennen
•
In Fällen zur Wahrung des Kinderschutzes gilt es zwischen unterschiedlichen Parteien
und Bedürfnissen eine Balance und innere Haltung zu entwickeln:
* Kinderrecht - Elternrecht
* Kinderperspektive - Elternperspektive - Erzieher/inperspektive
* Hilfe - Kontrolle
* Bagatellisierung- Dramatisierung
Methoden der Fortbildung
Die Methodik der Fortbildung ergibt sich aus dem Konzept des interaktiven Lernens:
Erfahrungsaustausch und Arbeiten an Praxisbeispielen, aktives Üben, Literaturstudium,
Lerntagebuch, Reflektion der Erfahrungen und Haltungen in der Arbeit, Input durch Referate,
Kleingruppenarbeit, Arbeit in Lerngruppen, eigene schriftliche Darstellung und Reflexion eigener
Beispiele aus der Praxis sind Bestandteile der Fortbildung.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Wenn Sie an der Qualifizierung teilnehmen wollen, sollten Sie bereit sein, m ultiplikatorisch
in Ihrer Einrichtung bzw. in mehreren Kitas Ihres Trägers zu den Themenfeldern:
•
Verwirklichung von Kindeswohl, dessen Gefährdung und Risikofaktoren,
•
sicherer Umgang mit der Erkennung von Anzeichen von Vernachlässigung, Gewalt und
Missbrauch im Kinderschutzfall tätig zu w erden.
Die Bereitschaft im Rahmen der Qualifizierung eine 6-8 Seite Facharbeit zu erstellen und
an Lerngruppen teilzunehmen.
Ihnen ist bewusst, dass eigene biographische Erfahrungen im Rahmen der Qualifizierung
nicht aufgearbeitet werden können.
Voraussetzung ist ebenfalls die Zustimmung des Trägers zur Teilnahme der
Mitarbeiterin des Mitarbeiters an allen Modulen sowie die Unterstützung bei ggf.
folgenden multiplikatorischen Tätigkeiten.
Für das Zertifikat ist die Teilnahme an allen Modulen, präsentieren eines kurzen
Referatsthema sow ie die Abschlusspräsentation der Facharbeit Voraussetzung.
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Fehlzeiten dürfen nicht 10% v on den 160 Kursstunden übersteigen.
Fortbildungsplan
Mit dem beigefügten Fortbildungsplan geben wir Ihnen eine Übersicht über die Inhalte der
Module sowie über die Termine und Dozenten/-innen.
Erw artungen an die Facharbeit
Mit der beigefügten Auflistung benennen wir Ihnen die Erwartungen an die Erstellung der
Facharbeit.
Aufbau und organisatorischer Rahmen
Veranstaltungsort wird in der Regel das SFBB, Jagdschloss Glienicke sein. Andere
Veranstaltungsorte werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Qualifizierung umfasst 6 Module im Umfang von 160 Kursstunden.
Sie wird von Katharina Larondelle, Ute Wenzlaff-Zwick, SFBB geleitet. Zu den einzelnen
Qualifizierungsmodulen werden Fachkräfte des Kooperationspartners bzw. aus der Praxis von
Jugendämtern, Gesundheitsdiensten oder freiberufliche Fachkräfte hinzugezogen.
Die Fortbildung beginnt im September 2014 und endet im Juni 2015.
Die Module umfassen in der Regel 3 - 4 Tage.
Hinzu kommt die Infov eranstaltung am 26.06.2014, die der eigenen Orientierung für einen
Teilnahmeentschluss dienen soll, ein Konsultationstag zur Besprechung der Abschlussarbeit.
Insgesamt sind es 21 Termine.
Im Rahmen des Colloquiums, am letzten Tag der Fortbildungsreihe weisen die Teilnehmer/innen ihre in der Qualifizierung erworbenen multiplikatorischen Fähigkeiten in Form einer
Präsentation ihrer Facharbeit nach.
Für das erste Modul im Jagdschloss Glienicke sind Übernachtungen der Teilnehmer/-innen
geplant, da an den Abenden gemeinsame Einheiten zum Kennenlernen und zur
Gruppenfindung stattfinden.
Der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
Kosten der Fortbildung
Es entstehen ein Teilnahmeentgelt von 7,00 € pro Tag (beinhaltet ein Mittagessen aber keine
Getränke!) zuzüglich ein Entgelt von 20,50 pro Übernachtung inkl. Frühstück und
Abendessen. Getränke können für 0,70 Cent an Automaten gekauft werden.
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