Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV

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Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV-Impfung)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler
Im Rahmen der kostenlosen Impfungen an den Schulen bietet der Impfdienst der Lungenliga Aargau
die Impfung zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen an. Die Ursache für diese
Erkrankungen ist in den meisten Fällen eine Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV).
Die HPV-Impfung bietet zuverlässigen Schutz vor denjenigen Typen von Papillomaviren, welche
häufigste Auslöser für Gebärmutterhalskrebs sind.
Ausserdem kann die Impfung bei männlichen Personen vor bösartigen Krebsentwicklungen,
verursacht durch eben diese Papillomaviren, im Bereich des Darmausgangs, des Gliedes und des
Mundbereichs sowie auch vor Genitalwarzen schützen.
Da die Viren durch Sexualkontakte übertragbar sind, sollte die Impfung vor den ersten intimen
Kontakten erfolgen.
Die HPV-Impfung wird in der Schweiz für Mädchen, Knaben, junge Frauen und Männer im Alter
zwischen 11 und 26 Jahren im Rahmen von kantonalen Impfprogrammen angeboten und ohne
Kostenfolge von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Im Kanton Aargau wird
sie durch den Impfdienst der Lungenliga Aargau an Schulen sowie teilweise von Haus-, Kinder- /
Jugend- und Frauenärztinnen und –ärzten in deren Praxen durchgeführt.
Damit ein sicherer Schutz gewährleistet ist, muss die Impfung bei 11 - 14 Jährigen nach der ersten
Spritze noch einmal wiederholt werden (nach 6 Monaten). Ab 15 Jahren braucht es drei Impfungen
(2 und 6 Monate nach der ersten Impfung).
Durch die Impfung können Nebenwirkungen wie Rötungen, Schmerzen, Schwellungen an der
Impfstelle oder Fieber auftreten. Schwere, ernsthafte Nebenwirkungen sind nicht bekannt.
Sollte Ihr Kind an einer schweren, chronischen Krankheit oder an einer Immunschwäche leiden oder
sollten früher im Rahmen einer Impfung schwerwiegende Reaktionen oder Komplikationen aufgetreten
sein, so sollte die geplante Impfung mit der Haus- oder Kinderärztin oder dem Haus-/Kinderarzt
besprochen werden.
Bei bestehender Schwangerschaft darf nicht geimpft werden.
Die Impfung durch den Impfdienst erfolgt bei Minderjährigen nur in schriftlichem Einverständnis der
Eltern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
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www.infovac.ch
www.sichimpfen.ch
www.bag.admin.ch
Gerne gibt Ihnen auch der Impfdienst der Lungenliga Aargau Auskunft: [email protected]
oder Montag – Donnerstag Tel. 062 832 40 04
Freundliche Grüsse
Dr.med. Sandra Baumgartner
Fachverantwortliche Impfdienst LLAG
Dr.med. Silvia Dehler, MPH
Stellvertretende Kantonsärztin
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