Freikurse - Berufsschule für Detailhandel Zürich

Werbung
Berufsschule für Detailhandel Zürich
Herbstsemester 2017/2018
Freikurse
Im Herbstsemester 2017/2018 (ab 21. August 2017 bis 2. Februar 2018) bieten wir
folgende Freikurse an:
Detailhandelsfachleute im 2. und 3. Jahr der Grundbildung
und
Pharma-Assistentinnen EFZ und –Assistenten EFZ im 2. und 3. Jahr der
Grundbildung
Dieser Sprachkurs ist für Lernende im 2. und 3. Jahr der Grundbildung
Detailhandelsfachleute vorgesehen, welche keinen Zertifikats-Freikurs besuchen sowie für
Lernende im 2. und 3. Jahr der Grundbildung Pharma-Assistentinnen EFZ und –
Assistenten EFZ.
Spanisch
Im Kurs wird gruppenweise auf den entsprechenden Niveaus gearbeitet, was sich sehr gut
bewährt hat.
Kurs-Nr.
Fach
Lehrerin/Lehrer
Tag
Zeit
Zi
6190
Spanisch
Edith Stoll
Di
16:35 – 18:10
42
6192
Spanisch
Edith Stoll
Fr
11:05 – 12:45
51
Französisch
Im Kurs wird gruppenweise auf den entsprechenden Niveaus gearbeitet, was sich sehr gut
bewährt hat.
Der Kurs Französisch ist nur für Lernende vorgesehen, welche im Pflichtunterricht
die Fremdsprache Englisch gewählt haben
Kurs-Nr.
Fach
Lehrerin/Lehrer
Tag
Zeit
Zi
6300
Französisch
Gisela Vesely
Di
08:20 – 10:00
43
Englisch
Im Kurs wird gruppenweise auf den entsprechenden Niveaus gearbeitet, was sich sehr gut
bewährt hat.. Sie erarbeiten, festigen und repetieren Ihre Grundkenntnisse.
Der Kurs Englisch ist nur für Lernende vorgesehen, welche im Pflichtunterricht die
Fremdsprache Französisch gewählt haben
Kurs-Nr.
Fach
Lehrerin/Lehrer
Tag
Zeit
Zi
6400
Englisch
Vakant
Di
10:15 – 11:50
60
Berufsschule für Detailhandel Zürich
2/2
Hinweis
Für Lernende der Berufsfachschulen des Kantons Zürich ist der Besuch von
Frei- und Stützkursen unentgeltlich. Für bestimmte Kurse wird ein
Materialgeld erhoben.
Für Lernende ausserkantonaler Berufsfachschulen wird für den Besuch von
Frei- und Stützkursen ein Kursgeld erhoben.
BBG, Art. 22: Wer im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllt,
kann Freikurse ohne Lohnabzug besuchen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem
Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der
Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, so kann die Berufsfachschule
im Einvernehmen mit dem Betrieb und mit der lernenden Person den
Besuch solcher Kurse anordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton.
Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug.
Herunterladen