Berufsschule für Detailhandel Zürich Herbstsemester 2017/2018 Freikurse Im Herbstsemester 2017/2018 (ab 21. August 2017 bis 2. Februar 2018) bieten wir folgende Freikurse an: Detailhandelsfachleute im 2. und 3. Jahr der Grundbildung und Pharma-Assistentinnen EFZ und –Assistenten EFZ im 2. und 3. Jahr der Grundbildung Dieser Sprachkurs ist für Lernende im 2. und 3. Jahr der Grundbildung Detailhandelsfachleute vorgesehen, welche keinen Zertifikats-Freikurs besuchen sowie für Lernende im 2. und 3. Jahr der Grundbildung Pharma-Assistentinnen EFZ und – Assistenten EFZ. Spanisch Im Kurs wird gruppenweise auf den entsprechenden Niveaus gearbeitet, was sich sehr gut bewährt hat. Kurs-Nr. Fach Lehrerin/Lehrer Tag Zeit Zi 6190 Spanisch Edith Stoll Di 16:35 – 18:10 42 6192 Spanisch Edith Stoll Fr 11:05 – 12:45 51 Französisch Im Kurs wird gruppenweise auf den entsprechenden Niveaus gearbeitet, was sich sehr gut bewährt hat. Der Kurs Französisch ist nur für Lernende vorgesehen, welche im Pflichtunterricht die Fremdsprache Englisch gewählt haben Kurs-Nr. Fach Lehrerin/Lehrer Tag Zeit Zi 6300 Französisch Gisela Vesely Di 08:20 – 10:00 43 Englisch Im Kurs wird gruppenweise auf den entsprechenden Niveaus gearbeitet, was sich sehr gut bewährt hat.. Sie erarbeiten, festigen und repetieren Ihre Grundkenntnisse. Der Kurs Englisch ist nur für Lernende vorgesehen, welche im Pflichtunterricht die Fremdsprache Französisch gewählt haben Kurs-Nr. Fach Lehrerin/Lehrer Tag Zeit Zi 6400 Englisch Vakant Di 10:15 – 11:50 60 Berufsschule für Detailhandel Zürich 2/2 Hinweis Für Lernende der Berufsfachschulen des Kantons Zürich ist der Besuch von Frei- und Stützkursen unentgeltlich. Für bestimmte Kurse wird ein Materialgeld erhoben. Für Lernende ausserkantonaler Berufsfachschulen wird für den Besuch von Frei- und Stützkursen ein Kursgeld erhoben. BBG, Art. 22: Wer im Lehrbetrieb und in der Berufsfachschule die Voraussetzungen erfüllt, kann Freikurse ohne Lohnabzug besuchen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Ist eine lernende Person im Hinblick auf eine erfolgreiche Absolvierung der Berufsfachschule auf Stützkurse angewiesen, so kann die Berufsfachschule im Einvernehmen mit dem Betrieb und mit der lernenden Person den Besuch solcher Kurse anordnen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Der Besuch erfolgt ohne Lohnabzug.