P 530 Evaluation von Patientenverfügungen auf einer Stroke Unit Angelika Alonso1, Dorothee Dörr2, Kristina Szabo1 1Universität Heidelberg, Universitätsmedizin Mannheim, Neurologie, Mannheim, Germany 2Universität Heidelberg, Universitätsmedizin Mannheim, Klinisches Ethikkommittee, Mannheim, Germany Hintergrund: Patientenverfügungen (PV) werden erstellt, um für den Fall des Verlustes der Entscheidungsfähigkeit die eigenen Behandlungswünsche geltend zu machen. Selbstverständlich kann zu sämtlichen therapeutischen Maßnahmen – insbesondere zu lebensverlängernden Maßnahmen – Stellung bezogen werden. Seit 2009 gelten PV als unmittelbar verbindlich, vorausgesetzt es sind bestimmte Kriterien erfüllt, u. a. muss die Willensverfügung auf die entsprechende Behandlungssituation zutreffen. Ziele: Untersuchung der Anwendbarkeit von PVs bei Patienten mit lebensbedrohlichem Schlaganfall, um Defizite aufzuzeigen, die bei der Abfassung von PVs zu vermeiden sind. Fragestellung: Sind die vorliegenden PVs bei Patienten nach schwerem Schlaganfall geeignet, um die akute Situation abzubilden und entsprechenden Einfluss auf Therapieentscheidungen zu nehmen? Methoden: Wir analysierten mittels unserer Stroke Unit-Datenbank die PVs aller zwischen 2011 und 2014 an den Folgen eines akuten Schlaganfalls verstorbenen Patienten im Hinblick auf die einzelnen Behandlungssituationen. Ergebnisse: Im untersuchten Zeitraum verstarben 143 Patienten auf unserer Stroke Unit an den Folgen eines Schlaganfalls. 42 Patienten (29,4%) hatten eine PV schriftlich formuliert und unterschrieben, nur 35 dieser PVs (83,3%) waren auffindbar bzw. wurden vorgelegt. Das Durchschnittsalter der Verfasser (13 männlich, 22 weiblich) betrug 83,3 +/- 8,5 Jahre. 29 Patienten (82,9%) hatten zusätzlich zur PV eine Vorsorgevollmacht eingerichtet. Hinsichtlich der in der PV spezifizierten Behandlungssituationen wurden am häufigsten genannt: „Endstadium einer tödlich verlaufenden Erkrankung“ sowie „unmittelbarer Sterbeprozess“ (21/35, 60%). Eine Situation mit potentiell tödlichem oder schwer verlaufendem Schlaganfall hatten nur 2 Patienten (5,7%) gewählt, mit der Formulierung „ falls 3 Wochen nach Schlaganfall keine wesentliche Besserung des Zustandes eingetreten ist“. Mit einer weniger konkreten Formulierung wie z.B. „schwere Hirnschädigung“ und „Verlust der Einsichtsfähigkeit“ hatten 16 Patienten (45,7%, davon 2 mit zutreffender Mehrfachnennung) einen Zustand beschrieben, der auf die Akutsituation übertragbar war. Schlussfolgerungen: Die Prävalenz von PVs bei Patienten mit lebensbedrohendem Schlaganfall ist niedrig. Selbst bei Vorliegen einer PV wurde in unserer Kohorte die konkrete Behandlungssituation nach Schlaganfall durch die Formulierung in der PV bei über der Hälfte der Patienten nicht abgedeckt. Aufklärungsprogramme in der Bevölkerung sowie (haus-)ärztliches Engagement mit ärztlicher Beratung bei der Erstellung einer PV sind notwendig, um die gewünschte Umsetzung des Patientenwillens anhand von PVs zu gewährleisten.