08a Immissionsschutz Klima Energie

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Jahresbericht 2012
Immissionsschutz
Energie
Klimaschutz
Jahresbericht des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm - Immissionsschutz, Energie, Klimaschutz -
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IMMISSIONSSCHUTZ / BODENSCHUTZ / STAATLICHES ABFALLRECHT / ENERGIE UND KLIMASCHUTZ
1. Sachgebiet Immissionsschutzverwaltung
1.1 Immissionsschutz
a) Überblick
Der Immissionsschutz hat den Zweck, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die
Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichem zu schützen und dem Entstehen
schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen (Vorsorgegrundsatz).
Rechtlich geregelt ist dies im Bundes-Immissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge) mit seinen Verordnungen. Es stellt die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen dar, die in irgendeiner Weise Emissionen (z.B. Lärm, Staub, Schadstoffe, usw.)
an die Umgebung abgeben. Darüber hinaus enthält es Regelungen für die Ermittlung von Emissionen
und zahlreiche Vorgaben zur Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Fahrzeugen, usw.
b) Genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Im Jahr 2012 wurden neun Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Anlagen oder zur Änderung
bestehender Anlagen abgeschlossen, 12 derartige Verfahren dauern derzeit noch an. Es wurden 22
Bescheide erteilt, mit denen bereits vor Erteilung der Genehmigung vorläufig der Beginn von Maßnahmen zur Errichtung der Anlagen zugelassen wurde.
Im Rahmen der Genehmigungsverfahren werden Fachbehörden, deren Aufgabenbereiche durch das
Vorhaben berührt werden, zur Abgabe ihrer Stellungnahmen zu den Vorhaben aufgefordert. Daneben
werden zu den Fragen des Immissionsschutzes (Lärmschutz, Luftreinhaltung, sonstige Gefahren), zur
Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung und zur Wärmenutzung Sachverständigengutachten
eingeholt. Diese erstellen entweder die Umweltschutzingenieure des Landratsamtes, das Landesamt
für Umwelt oder anerkannte Gutachter.
Dem Landratsamt wurden im Jahr 2012 15 Änderungen von genehmigungsbedürftigen Anlagen angezeigt, für die nach Prüfung durch das immissionsschutzfachtechnische Personal (Umweltschutzingenieur) kein Genehmigungsverfahren durchzuführen war. Bei den bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlagen steht die Überwachung der Auflagen, unter denen die immissionsschutzrechtliche
Genehmigung erteilt wurde, im Vordergrund. So sind die Betreiber einer Anlage regelmäßig verpflichtet, z.B. Messberichte, Jahresbilanzen vorzulegen, Betriebstagebücher zu führen. Daneben sind derartige Anlagen auch vom umwelttechnischen Personal zu überwachen. Eine Anlage wurde vom Landratsamt mittels Anordnung stillgelegt.
c) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Auch für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die nicht unter die Genehmigungspflicht fallen, sind immissionsschutzrechtliche und -technische Aspekte zu berücksichtigen. Häufig ist
für solche Anlagen (z.B. Anlagen des Kleingewerbes, des Handwerks und Anlagen von Privatpersonen) eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Baurecht, Wasserrecht) notwendig.
Im Rahmen dieser Verfahren werden entsprechend der hierfür geltenden rechtlichen Regelungen
fachtechnische Stellungnahmen von den Umweltschutzingenieuren des Landratsamtes zu Lärmschutz und Luftreinhaltung abgegeben.
Eine wesentliche Aufgabe stellen auch die umweltschutztechnischen Stellungnahmen in Verfahren
zur Bauleitplanung oder in Planfeststellungsverfahren dar. Hier werden die Gemeinden in der Regel
bereits im Vorfeld von Bauleitplanungen in lärmtechnischer Hinsicht beraten, so dass beim eigentlichen Bauleitplanverfahren diese Problemstellungen positiv beurteilt werden können.
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Einen Schwerpunkt nimmt bei den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bearbeitung der Beschwerdefälle ein, welche mit einem zumeist großen Zeitaufwand (Beratungen, Einholen von Stellungnahmen, Lösungsfindung) verbunden ist. Zur Klärung des Sachverhaltes sind immer technische
Überprüfungen notwendig, die in den meisten Fällen zu für die Beteiligten annehmbaren Kompromissen führen.
Als Beispiele können hier Beschwerden über Rauchgasbelästigungen durch Hausfeuerungsanlagen,
Lärmbelästigungen durch Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Geruchsbelästigungen durch landwirtschaftliche Betriebe aufgeführt werden.
d) Schwerpunktthemen im Jahr 2012
Mit verschiedenen Anlagenbetreibern wurden umfangreiche Informations- und Beratungsgespräche
zur Vorbereitung von Genehmigungsverfahren für die Errichtung neuer Anlagen oder die Änderung
bereits bestehender Anlagen geführt.
Im Vollzug der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) wurden fünf
Fälle bearbeitet. Außerdem gingen zahlreiche Anzeigen im Geltungsbereich der Verordnung über
elektromagnetische Felder (26. BImSchV) ein, die insbesondere Mobilfunkanlagen betrafen.
1.2 Bodenschutz/Altlasten
Im Jahr 2012 erfolgten an drei Standorten Bodenluft- oder Grundwassersanierungsmaßnahmen. An
einem Standort wurde eine Bodensanierung durch Aushub des belasteten Bodens durchgeführt.
Neun Sanierungsvorhaben befanden sich 2012 in der Beweissicherung.
Die Bodenschutzbehörde war an ca. 30 Bauleitplanverfahren beteiligt. Es wurden zahlreiche Altlastenanfragen bearbeitet sowie Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren abgegeben.
Für zwei Altablagerungen im Bereich des Marktes Wolnzach konnte der Altlastenverdacht ausgeräumt werden. Ebenso wurde der Verdacht einer grundwassergefährdenden Altablagerung in der
Gemeinde Baar-Ebenhausen ausgeräumt. Für weitere zwei Standorte in Baar-Ebenhausen und Manching wurden Historische Recherchen durchgeführt und das Wasserwirtschaftsamt zur orientierenden
Untersuchung aufgefordert.
Im elektronischen Altlastenkataster ABuDIS (Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem) befinden sich derzeit 136 Datensätze, von denen für 132 Fälle das Landratsamt Pfaffenhofen
und für vier Fälle die Regierung von Oberbayern zuständig ist.
Einsatz bei Unfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen
Bei folgenden Ölunfällen und Schadensfällen mit Wasser gefährdenden Stoffen wurde die Bodenschutzbehörde für die Anordnung von Sofortmaßnahmen zugezogen:
- Ölunfall an der B13 bei Unsernherrn/Oberstimm am 06.03.2012
- Brand in Reichertshofen am 21.06.2012
- Ölunfall in Reichertshofen am 08.10.2012
- Ölunfall zwischen Schweitenkirchen und Güntersdorf am 19.12.2012
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1.3 Staatliches Abfallrecht
2012 wurden rund 350 Lieferscheine für eine landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm geprüft. Davon wurden im Landkreis rund 430 t aufgebracht. Von Kläranlagen außerhalb des Landkreises wurden im Landkreis Pfaffenhofen rund 163 t landwirtschaftlich verwertet. Weitere 353 t Klärschlamm von Kläranlagen im Landkreis wurden außerhalb des Landkreises in Bayern aufgebracht.
Das Verfahren für eine neue DK0-Deponie wurde durchgeführt und mit der Zulassung abgeschlossen. Für eine bestehende DK0-Deponie wurden drei Anträge auf Zulassung höherer Zuordnungswerte geprüft und zwei davon zugelassen.
Für eine weitere neue DK0-Deponie wurden die Unterlagen vorgelegt und mit einem Zulassungsverfahren begonnen. Sechs stillgelegte frühere Bauschuttdeponien befinden sich noch in der Nachsorge.
Bei einer weiteren wurde die Rekultivierung abgeschlossen.
Bedingt durch die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes waren rund 15 Anzeigen gem. § 53
KrWG von Sammlern und Beförderern sowie 30 Anzeigen gem. § 18 KrWG von gewerblichen und
gemeinnützigen Sammlern zu prüfen. Die meisten davon sind abgeschlossen. Außerdem wurden
diverse widerrechtliche Ablagerungen durch den Öko-Trupp entfernt.
Im Bereich Ordnungswidrigkeiten/Abfallrecht wurden im Jahr 2012
12 Bußgeldbescheide,
10 Einstellungen,
2 Verwarnungen mit Verwarnungsgeld,
1 Verwarnung ohne Verwarnungsgeld,
4 Androhungen auf Erzwingungshaft,
3 Anträge auf Erzwingungshaft
1 Antrag auf Zahlungserleichterung (Ratenzahlung)
2 Rücknahmen Erzwingungshaft und
1 Antrag auf Arbeitsleistung (Heranwachsende)
erstellt.
Es wurde eine Transportgenehmigung erteilt. Die Befristungen bei den Transportgenehmigungen
sowie die Teilnahme an einer Lehrgangsveranstaltung nach § 6 der Transportverordnung (alle drei
Jahre) wurden überwacht. Ebenso wurde die Gültigkeit der Zertifikate bei den Entsorgungsfachbetrieben und den Altfahrzeug-Zertifikaten kontrolliert.
Registrierungsaufträge zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle wurden im ASYS (Abfallüberwachungssystem) erfasst. Stammdatenabgleiche wurden durchgeführt. Sämtliche Daten zur Registrierung nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz wurden ins
ASYS eingegeben.
2. Sachgebiet Immissionsschutztechnik, Energie, Klimaschutz
2.1 Energie und Klimaschutz
Die Bayerische Staatsregierung verabschiedete im Mai 2011 das Energiekonzept „Energie innovativ“,
welches das Ziel verfolgt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtstrombedarf auf 50 %
innerhalb der nächsten Jahre zu steigern. Hauptenergiequellen werden aufgrund ihres hohen Potenzials die erneuerbaren Energien Wind und Sonne darstellen. Um den Anteil der regenerativen Energien steigern zu können, sind u.a. die Bayern weite Errichtung von 1.000 bis 1.500 Windkraftanlagen
notwendig. Auch die Potenziale von Wasserkraft, Tiefengeothermie und Biomasse müssen weiter
ausgebaut und genutzt werden.
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm setzte sich deshalb auch im Jahr 2012 intensiv mit dem Thema
Energiewende auseinander und hat in seinem 7-Punkte-Programm die Weichen für eine energie- und
Ressourcen sparendere Politik gestellt. Durch transparente Planung soll gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den 19 Kommunen des Landkreises die Energiewende geschafft und der
Klimaschutz vorangetrieben werden.
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Energienutzungsplan
Der Energienutzungsplan ist ein informelles Planungsinstrument für Gemeinden, Märkte, Städte und
Landkreise. Er zeigt energetische Konzepte und Planungsziele zur Realisierung einer nachhaltigen
Energieversorgung auf. Im Dezember 2011 beschloss der Kreisausschuss des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm deshalb die Erstellung eines übergreifenden, landkreisweiten Energienutzungsplanes,
dessen Grundlage die von den Kommunen erstellten Energienutzungspläne bzw. Klimaschutzkonzepte sind.
Das Landratsamt Pfaffenhofen nimmt bei der Erstellung der Energienutzungspläne auf Gemeindeebene lediglich eine steuernde und koordinierende Funktion ein. Auf Kreisebene werden die Daten
der Kommunen zusammengefasst, ausgewertet und fortgeschrieben. Der Energienutzungsplan setzt
sich aus Bestands- und Potentialanalyse, Konzeptentwicklung und Erstellung eines Umsetzungsplanes der Vorschläge zusammen. Ziel ist die Darstellung der vorhandenen energetischen Infrastruktur,
der Potenziale für Wärmeversorgungsnetze sowie verfügbarer erneuerbarer Energien, eine Anleitung
zur optimalen Bedarfsdeckung sowie Verbesserungsvorschläge für Kommunen, Gewerbe und Immobilieninhaber. Bis Ende 2012 haben von den 19 Kommunen des Landkreises 18 die Erstellung eines
Energienutzungsplanes bzw. Klimaschutzkonzeptes in Auftrag gegeben. Drei Gemeinden haben bereits erste Ergebnisse erhalten.
Fachkonzept „Sachlicher Teilflächennutzungsplan
zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“
Mit dem seit Juli 2012 in Arbeit befindlichen Fachkonzept haben die Gemeinden die Möglichkeit, geeignete Gebiete in einem Teilflächennutzungsplan als Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen
auszuweisen. Diese Positivplanung ist sinnvoll, um die „Verspargelung“ der Landschaft zu vermeiden
und somit die Eingriffe für Natur und Mensch so gering wie möglich zu halten. Jedoch wird nicht jede
Kommune geeignete Standorte für Windkraftanlagen vorweisen können, sodass ein Zusammenschluss mit anderen Kommunen zur Erstellung eines interkommunalen Teilflächennutzungsplans und
damit die Ausweisung von Standortflächen in anderen Gemeindegebieten denkbar ist.
Bei Windkraftanlagen handelt es sich um sog. „privilegierte Vorhaben“. Diese dürfen im baulichen
Außenbereich errichtet werden, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Sollte ein Antragsteller die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb der festgesetzten Standorte begehren,
kann dieses Vorhaben aufgrund eines bestehenden Teilflächennutzungsplanes (öffentlicher Belang)
abgelehnt werden.
Nach momentanem Kenntnisstand sind rund 14 % der Fläche des Landkreises für weitere Planungen
geeignet. Diese Flächen sollen nun noch einer gesonderten kritischen Betrachtung unterzogen werden. Danach steht das Konzept zum Teilflächennutzungsplan Windenergie, mit dem eine umfassende
Aufklärung der Bürger und der Fachstellen durchgeführt wird. Der Vorentwurf aller Eignungsbereiche
ergibt sich bisher allein durch die Anwendung der „harten Kriterien“ (Tabuzonen). Im nächsten Planungsschritt werden nach Prüfung der Windhöffigkeit infolge der Anwendung „weicher städtebaulicher
Kriterien“ die Flächen weiter reduziert werden. Um hierüber konkrete Aussagen treffen zu können,
wird seit Mitte Dezember 2012 eine Studie zum Windkraftpotenzial über den gesamten Landkreis
erstellt.
Energie-Fachkreise
Seit Juli 2012 engagiert sich der Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm intensiv im Projekt „Energieforum
Region Ingolstadt“ der Initiative Regionalmanagement Region Ingolstadt e.V. (IRMA). Ziel des Projekts ist der Aufbau eines regionalen Energieforums als Wissensträger und Plattform für Anfragen von
Seiten Kommunen, Unternehmen und Privathaushalten.
Koordiniert wird das regionale Energieforum von einer interkommunalen Steuergruppe mit Unterstützung der IRMA. Die Leitung der Projektgruppe liegt beim Landratsamt Pfaffenhofen. Inhaltliche
Schwerpunkte sind die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Energieberatung und Qualifizierung im Bereich
Erneuerbare Energien.
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In einem ersten Schritt wurden Akteure und Organisationen an einen Tisch gebracht, die Veranstaltungen und Vorträge zum Thema Energie organisieren. Im November 2012 ging das erste Forum der
Frage nach, wie das Thema Energiewende zukünftig effizient und nachhaltig kommuniziert werden
kann und wie sich Überschneidungen bei der Planung von Kongressen, Informationsvorträgen und
Messen vermeiden lassen.
Im Ergebnis einigte man sich auf die Erstellung einer zentralen Akteursliste mit Leistungskatalog, die
im Forum, aber auch für die Öffentlichkeit bereit gestellt werden soll. Gleichzeitig soll ein zentraler
Veranstaltungskalender mit Informationen zu Fachvorträgen oder Energiemessen aufgebaut werden.
Energiesprechstunde
Im Jahr 2012 wandten sich zahlreiche Bürger wegen verschiedenster Fragen und Anliegen in den
Bereichen „Energie und Klimaschutz“ an die Energieberatungsstelle im Landratsamt. Das Hauptinteresse der Kunden galt Lösungsvorschlägen hinsichtlich Haussanierungen und Neubau, aber auch
Fragen zu Fördermöglichkeiten wurden häufig gestellt. Die Anliegen konnten teilweise durch telefonische Auskunft oder Übersendung von Informationsmaterial erledigt werden.
128 Bürger vereinbarten Termine für die Energiesprechstunde im Landratsamt, in der sie von externen Energieberatern informiert wurden.
128 Beratungskunden im Jahr 2012 in der Energiesprechstunde im LRA
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20
20
20
19
17
Monatliche Beratungen
15
13
10
10
8
7
6
5
5
3
0
0
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November Dezember
128 Beratungen vom 02.01. bis einschl. 17.12.2012
Auch in einigen Landkreisgemeinden wurden in zwei Zeitabschnitten Beratungstermine durchgeführt.
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Diese nahmen 41 Bürger in Anspruch.
Beratungskunden im Jahr 2012 in der Energiesprechstunde in den Gemeinden
10
9
9
9
8
8
7
7
Monatliche Beratungen
6
6
5
4
3
2
2
1
0
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November Dezember
41 Beratungen vom 19.04. bis 03.07.2012 und vom 13.11. bis 13.12.2012
Energiesprechstunden in den Gemeinden – 2012
41 Beratungskunden
14
12
12
10
9
Monatliche Beratungen
8
6
6
6
6
4
2
2
0
0
Ernsgaden
Manching
Vohburg
Geisenfeld
Ilmmünster
Rohrbach
Jetzendorf
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Messebeteiligung bei der Gewerbemesse in Manching vom 27.04. – 29.04.2012
Am gut besuchten Stand des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm zum Thema „Energie und Klima“ standen den Messebesuchern sowohl externe Energieberater als auch Mitarbeiter des Landratsamtes für
Fragen zur Verfügung. Es wurde kostenlos zu Themen wie energetische Sanierung, Neubau und Einsatz von regenerativen Energien beraten. Dabei waren Hauptthemen Finanzierungshilfen und Energieeinsparung durch verschiedene Heizmöglichkeiten und energetische Sanierung.
Information von Schulklassen
Schüler und Studenten wurden im Landratsamt zu den Themen Klimaschutz und Energieeinsparung
informiert und bei Projektarbeiten zu diesen Themen unterstützt.
Alexandra Schönauer
Christine Winter
Heinz Zehnter
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