BESTMED UNI TARIF BMUNI > FAQ-LISTE NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG Klartext – häufige Fragen zum BestMed Uni Tarif BMUNI Seite Frage 2 1. Grundsätzliches Besteht fu ̈r Studenten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? 2 2. Bestehen Befreiungsmöglichkeiten? 2 3. Versicherbarkeit Wer kann nach Tarif BMUNI versichert werden? 2 4. 2 5. 3 6. 3 7. 3 8. 3 9. Welches Höchsteintrittsalter gilt fu ̈r den Tarif BMUNI? Ist die Versicherungsfähigkeit durch einen Nachweis zu belegen? Fortführungsrecht Kann der Tarif BMUNI bei Eintritt von vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium fortbestehen? Können Beamte, die nach Abschluss der Ausbildung vorübergehend arbeitslos sind, in den Tarif BMUNI wechseln? Unter welchen Voraussetzungen kann Tarif BMUNI bei Besuch einer ausländischen Hoch- bzw. Fachhochschule abgeschlossen bzw. weitergeführt werden? Kann der Tarif BMUNI nach Ende der Schulzeit fortgeführt werden? 3 10. Kann die Versicherung z. B. nach Beendigung des Studiums in anderen Tarifen fortgeführt werden? 3 11. In welchen KKV-Tarifen kann eine Fortführung des Versicherungsschutzes ohne Risikoprüfung und Wartezeiten erfolgen? Seite Frage ̈r 3 13. Gilt das Fortführungsrecht auch fu Ergänzungstarife zur GKV? 4 14. Welcher Beitrag ist maßgebend, wenn das Fortführungsrecht in einen KKV- oder einen Ergänzungstarif wahrgenommen wird? 4 15. Welche Voraussetzungen gelten fu ̈r die Fortführung des Versicherungsschutzes in einem KKV- oder Ergänzungstarif nach Beendigung des BMUNI? Antragsaufnahme 4 16. Welche Gesundheitsfragen werden bei Antragsaufnahme des Tarifs BMUNI gestellt? 4 17. Wie hoch ist der Zuschlag fu ̈r fehlende Zähne? 4 18. Ist der gesetzliche Beitragszuschlag (GBZ) erforderlich? 4 19. Ist ein Nachweis erforderlich? 4 20. Mit welchen Tarifen kann der Tarif BMUNI kombiniert werden? 4 21. Gibt es Besonderheiten fu ̈r die Pflegepflichtversicherung (PPV)? Leistung 4 22. Sieht der Tarif Wartezeiten vor? 4 23. Welcher Erstattungssatz findet Anwendung, wenn der Hausarzt die Notwendigkeit der Weiterbehandlung durch einen Facharzt nachträglich bestätigt? 4 24. Wird fu ̈r den Tarif BMUNI eine DKV Card ausgegeben? > Fortsetzung nächste Seite 3 12. Schließt das Fortführungsrecht in der KKV auch den Einschluss eines Krankentagegeldes ein? Ich vertrau der DKV 2 Seite Frage Ausland 4 25. Besteht Versicherungsschutz im europäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis 6 Monate? 5 26. Besteht Versicherungsschutz im europäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 6 Monate? 5 27. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis 6 Monate? 5 28. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 6 bis maximal 12 Monate? 5 29. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 12 Monate? 5 30. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fortgeführt werden? 5 31. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb der EU bzw. des EWR fortgeführt werden? Vertragsfragen 5 32. Gilt das 1. Versicherungsjahr, wenn es ein sogenanntes Rumpfjahr (unterjähriger Vers.Beginn) ist, als volles Versicherungsjahr? 5 33. Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? 5 34. Kann sich der Beitrag während der Vertragsdauer ändern? 5 35. Kann sich der Beitrag auch aufgrund einer „normalen“ Beitragsanpassung ändern? 5 36. Besteht fu ̈r den Tarif BMUNI ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss? 5 37. Sieht Tarif BMUNI eine Beitragsrückerstattung vor? Beendigungsgründe 6 38. Welche Beendigungsgründe gibt es? Gruppenversicherung 6 39. Gibt es den Tarif BMUNI auch in der Gruppenversicherung? Grundsätzliches 1. Besteht fu ̈r Studenten Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Ja, Studierende bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sind in der GKV versicherungspflichtig. Ein Anspruch auf Familienversicherung in der GKV geht vor. 2. Bestehen Befreiungsmöglichkeiten? Ja, innerhalb von drei Monaten – zu Beginn des Studiums (auch fu ̈r Beihilfeempfänger) – nach Ende der Familienversicherung Ein privater Krankenversicherungsschutz ist gegenüber der GKV nachzuweisen. Die Befreiung gilt unwiderruflich fu ̈r die gesamte Dauer des Studiums. 3. Wer kann nach Tarif BMUNI versichert werden? Schu ̈lerinnen und Schüler einer Schule (auch in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR), an der die in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erworben werden kann. Das Mindesteintrittsalter beträgt 15 Jahre. Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland sowie an vergleichbaren Hochschulen in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR eingeschrieben sind. Auch ausländische Studenten, die an einer deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind. Ehegatten, Lebenspartner und deren Kinder, wenn eine Unterhaltsberechtigung vorliegt. Erzielt dieser Personenkreis selbst ein regelmäßiges Einkommen, ist die Mitversicherung ausgeschlossen. 4. Welches Höchsteintrittsalter gilt fu ̈r den Tarif BMUNI? Bei Versicherungsbeginn darf das 33. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. 5. Ist die Versicherungsfähigkeit durch einen Nachweis zu belegen? Ja, zusammen mit dem Antrag ist ein Nachweis, z. B. der Schule oder der Universität einzureichen. > Fortsetzung nächste Seite 3 Fortführungsrecht 6. Kann der Tarif BMUNI bei Eintritt von vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium fortbestehen? Ja, unmittelbar nach dem abgeschlossenen Studium, z. B. wegen Wartezeit auf eine Referendarstelle. Voraussetzung ist, dass die Fortführung des Tarifs BMUNI spätestens zwei Monate nach Abschluss des Studiums beantragt wird. 7. Können Beamte, die nach Abschluss der Ausbildung vorübergehend arbeitslos sind, in den Tarif BMUNI wechseln? Ja, das gilt für Personen, deren Versicherung nach unseren Ausbildungstarifen für Beihilfeberechtigte wegen Abschluss der Ausbildung geendet hat. Voraussetzung ist, dass die Umstellung in den Tarif BMUNI spätestens zwei Monate nach dem Abschluss der Ausbildung beantragt wird. Für die Mehrleistungen verzichten wir auf neue Risikozuschläge (RZ) oder Leistungsausschlüsse (LA). Bereits bestehende RZ oder LA werden übernommen. 8. Unter welchen Voraussetzungen kann Tarif BMUNI bei Besuch einer ausländischen Hochbzw. Fachhochschule abgeschlossen bzw. weitergeführt werden? Bei Abschluss der Versicherung muss der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland sein. Und die Schule in dem anderen Staat der EU bzw. des EWR muss ebenfalls zu einem in Deutschland anerkannten Abschluss der Hochschul- bzw. Fachhochschulreife führen. 9. Kann der Tarif BMUNI nach Ende der Schulzeit fortgeführt werden? Ja, wenn sich unmittelbar nach der Schulausbildung (Abitur, Fachabitur) bis zum Beginn – des Studiums – des freiwilligen Wehrdienstes – des Bundesfreiwilligendienstes eine vorübergehende Wartezeit anschließt. Fu ̈r die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes oder Bundesfreiwilligendienstes kann fu ̈r BMUNI eine Anwartschaftsversicherung vereinbart werden. Nach Beendigung dieser Anwartschaftsversicherung kann fu ̈r die Dauer einer vorübergehenden Wartezeit bis zum Beginn des Studiums die Versicherung nach Tarif BMUNI fortgeführt werden. 10. Kann die Versicherung z. B. nach Beendigung des Studiums in anderen Tarifen fortgeführt werden? Ja, die Fortführung ist spätestens zwei Monate nach Beendigung des Studiums zu beantragen. > Siehe Frage 11 folgende 11. In welchen KKV-Tarifen kann eine Fortführung des Versicherungsschutzes ohne Risikoprüfung und Wartezeiten erfolgen? Die Fortführung des Versicherungsschutzes ist in allen geöffneten BestMed KKV-Tarifen einschließlich spezieller Aufbaustufen möglich. Die Fortführung erfolgt auch bei Wahl eines höherwertigen Versicherungsschutzes (z. B. Tarif BMK2 oder die Tarifkombination BM mit BMZ2 und BMZ1) ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. 12. Schließt das Fortführungsrecht in der KKV auch den Einschluss eines Krankentagegeldes ein? Ja, das Fortführungsrecht gilt auch fu ̈r den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung (KTV). Versicherbar ist zusätzlich eine KTV ab 43.Tag fu ̈r Arbeitnehmer und ab 15.Tag fu ̈r Selbstständige mit einem Tagegeldsatz bis max. 100 Euro (basiert auf dem Höchstsatz des Krankengeldes in der GKV). Bei ku ̈rzeren Karenzzeiten oder höheren KT-Sätzen erfolgt eine Risikoprüfung. Beantragt ein Selbstständiger ein KT z.B. ab dem 8. Tag, so erfolgt die Risikoprüfung auf den Gesamtbetrag der KTV. Wird ein KT mit den vorgegebenen Karenzzeiten, aber z. B. einem KT-Satz von 120 Euro beantragt, so erfolgt die Risikoprüfung nur fu ̈r den 100 Euro übersteigenden Betrag. 13. Gilt das Fortführungsrecht auch fu ̈r Ergänzungstarife zur GKV? Ja, es ist auch eine Umstellung in Ergänzungstarife zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten möglich. Möglich sind GKV-Ergänzungstarife die Leistungen für ambulante, stationäre und/oder zahnärztliche Heilbehandlung vorsehen. > Fortsetzung nächste Seite 4 14. Welcher Beitrag ist maßgebend, wenn das Fortführungsrecht in einen KKV- oder einen Ergänzungstarif wahrgenommen wird? Der Beitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Umstellung erreichten Eintrittsalter der versicherten Person. Es errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Vertragsanpassung gültig werden soll, und dem Geburtsjahr. Eventuell vorhandene Alterungsrückstellungen rechnen wir an. 20. Mit welchen Tarifen kann der Tarif BMUNI kombiniert werden? Der Tarif BMUNI kann mit folgenden Tarifen kombiniert werden: – stationäre Aufbaustufen BMZ2 und ggfs. BMZ1, dann auch mit KBCK – Krankenhaustagegeldtarif – Pflegeergänzungstarife – Kurtarif 15. Welche Voraussetzungen gelten fu ̈r die Fortführung des Versicherungsschutzes in einem KKVoder Ergänzungstarif nach Beendigung des BMUNI? Voraussetzungen zur Fortführung des Versicherungsschutzes sind: 21. Gibt es Besonderheiten fu ̈r die Pflegepflichtversicherung (PPV)? Ja, fu ̈r Studenten, Fach- und Berufsfachschüler ist ein kleinerer Beitrag fu ̈r die PPV zu entrichten. Bei Antragsaufnahme ist hierfür die Zusatzvereinbarung (Formular A43) erforderlich. – Die Fortführung muss spätestens zwei Monate nach Eintritt eines Beendigungsgrundes (> siehe Frage 38) beantragt werden. – Die zu versichernde Person ist in den beantragten Tarifen versicherungsfähig. – Die Fortführungstarife mu ̈ssen fu ̈r das Neugeschäft geöffnet sein. Der Versicherungsschutz beginnt in unmittelbarem Anschluss an die Beendigung von BMUNI. Antragsaufnahme 16. Welche Gesundheitsfragen werden bei Antragsaufnahme des Tarifs BMUNI gestellt? Alle. 17. Wie hoch ist der Zuschlag fu ̈r fehlende Zähne? Fu ̈r jeden fehlenden Zahn ist ein Zuschlag in Höhe von monatlich 3 Euro zu zahlen, max. 9 Euro bei 3 fehlenden Zähnen. Bei 4 fehlenden Zähnen ist eine Antragsannahme nicht möglich. 18. Ist der gesetzliche Beitragszuschlag (GBZ) erforderlich? Nein, der Tarif BMUNI ist ein Ausbildungstarif. 19. Ist ein Nachweis erforderlich? Ja, zusammen mit dem Antrag ist eine Schul- bzw. Studienbescheinigung einzureichen. Ohne den Nachweis ist eine Policierung nicht möglich. Leistung 22. Sieht der Tarif Wartezeiten vor? Nein, es gelten keine Wartezeiten. Wird der Tarif BMUNI um BMZ2 und ggfs. BMZ1 ergänzt, so gelten auch fu ̈r diese Aufbaustufen keine Wartezeiten. Das gilt unter der Voraussetzung, dass die Tarifkombination zeitgleich abgeschlossen wird. 23. Welcher Erstattungssatz findet Anwendung, wenn der Hausarzt die Notwendigkeit der Weiterbehandlung durch einen Facharzt nachträglich bestätigt? Alle weiteren medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen durch den Facharzt werden zu 100 % erstattet. Das gilt ab dem Zeitpunkt der Verordnung durch den Hausarzt. 24. Wird fu ̈r den Tarif BMUNI eine DKV Card ausgegeben? Ja. Ausland 25. Besteht Versicherungsschutz im europäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis 6 Monate? Ja, der Versicherungsschutz besteht weiter. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin Deutschland sein. Wir ersetzen die Aufwendungen, wenn und soweit sie der Höhe nach in dem jeweiligen europäischen Staat üblich sind. > Fortsetzung nächste Seite 5 26. Besteht Versicherungsschutz im europäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 6 Monate? Ja, der Versicherungsschutz besteht weiter. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin Deutschland sein. Wir ersetzen die Aufwendungen, wenn und soweit sie der Höhe nach in dem jeweiligen europäischen Staat üblich sind. 27. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis 6 Monate? Ja, der Versicherungsschutz besteht fu ̈r 6 Monate ab Beginn des Auslandsaufenthaltes und bei Rückreiseunfähigkeit verlängert er sich fu ̈r bis zu weitere 2 Monate. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin Deutschland sein. Unsere Versicherungsleistungen sind auf das Doppelte der Leistungen begrenzt, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland zu erbringen wären. Voraussetzung: die entstandenen Aufwendungen sind höher als bei einer Behandlung in Deutschland und sie sind in diesem Land üblich. 28. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 6 bis maximal 12 Monate? Beträgt der Zeitraum des Aufenthalts im außereuropäischen Ausland mehr als 6 bis maximal 12 Monate, so wird eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Sofern keine Fortführung des Vertrages möglich ist, wird aktiv eine kleine Anwartschaftsversicherung angeboten. 29. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 12 Monate? Nein, es wird aktiv eine kleine Anwartschaftsversicherung (KAV) angeboten. Sofern keine Fortführung im Rahmen einer KAV gewünscht ist, endet die Versicherung. 30. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fortgeführt werden? Ja, der Vertrag kann fortgeführt werden. Wir ersetzen die Aufwendungen, wenn und soweit sie der Höhe nach in dem jeweiligen europäischen Staat üblich sind. Eine Anwartschaftsversicherung ist auch möglich. 31. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb der EU bzw. des EWR fortgeführt werden? Nein, die Versicherung endet. Das gilt auch bei Wegzug in die Schweiz. Es kann auch eine Anwartschaftsversicherung vereinbart werden. Vertragsfragen 32. Gilt das 1. Versicherungsjahr, wenn es ein sogenanntes Rumpfjahr (unterjähriger Vers.-Beginn) ist, als volles Versicherungsjahr? Ja, das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet am 31.Dezember des betreffenden Kalenderjahres. 33. Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? Der Versicherungsvertrag wird zunächst fu ̈r zwei Versicherungsjahre abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr. 34. Kann sich der Beitrag während der Vertragsdauer ändern? Der Tarif BMUNI ist nach Art der Lebensversicherung kalkuliert (aber ohne Alterungsrückstellungen). Um allen Kunden alters- und damit risikogerechte Prämien anbieten zu können, steigt der Beitrag mit Vollendung des 14., 19., 24. und des 29. Lebensjahres. Zu Beginn des folgenden Kalenderjahres wird daher der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe fällig. 35. Kann sich der Beitrag auch aufgrund einer „normalen“ Beitragsanpassung ändern? Ja, das ist möglich. Die Notwendigkeit einer Anpassung wird jedes Jahr überprüft und kann zu einer Erhöhung oder Verminderung der Versicherungsbeiträge fu ̈hren. Ihre Rechtfertigung unterliegt der Zustimmung eines unabhängigen mathematischen Treuhänders. 36. Besteht fu ̈r den Tarif BMUNI ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss? Ja, im Rahmen der Regelungen des § 257 SGB V ist der Beitrag des Tarifs BMUNI zuschussfähig. 37. Sieht Tarif BMUNI eine Beitragsrückerstattung vor? Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Über die Art der Vergabe und die Höhe der BRE wird jedes Jahr durch den Vorstand entschieden. > Fortsetzung nächste Seite 6 Beendigungsgründe 38. Welche Beendigungsgründe gibt es? Der Versicherungsvertrag endet, wenn – die versicherte Person das 34. Lebensjahr vollendet, – die Schulausbildung, das Studium endet oder vorzeitig aufgegeben bzw. fu ̈r mehr als 6 Monate unterbrochen wird, – die Arbeitslosigkeit endet, – der gewöhnliche Aufenthalt in einen Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes verlegt wird (> siehe Frage 31). DKV Deutsche Krankenversicherung AG 50594 Köln (11.13) www.dkv.com Gruppenversicherung 39. Gibt es den Tarif BMUNI auch in der Gruppenversicherung? Ja, es gelten die Besonderheiten der Gruppenversicherung (GV-Beiblatt G463) und des jeweiligen Gruppenversicherungsvertrages.