Klartext – häufige Fragen zum BestMed Uni Tarif BMUNI

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BESTMED UNI TARIF BMUNI > FAQ-LISTE NUR ZUR INTERNEN VERWENDUNG
Klartext – häufige Fragen zum BestMed
Uni Tarif BMUNI
Seite Frage
2 1.
Grundsätzliches
Besteht fu
̈r Studenten Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV)?
2 2.
Bestehen Befreiungsmöglichkeiten?
2 3.
Versicherbarkeit
Wer kann nach Tarif BMUNI versichert
werden?
2 4.
2 5.
3 6.
3 7.
3 8.
3 9.
Welches Höchsteintrittsalter gilt fu
̈r den
Tarif BMUNI?
Ist die Versicherungsfähigkeit durch einen
Nachweis zu belegen?
Fortführungsrecht
Kann der Tarif BMUNI bei Eintritt von
vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem
Studium fortbestehen?
Können Beamte, die nach Abschluss der Ausbildung vorübergehend arbeitslos sind, in den
Tarif BMUNI wechseln?
Unter welchen Voraussetzungen kann Tarif
BMUNI bei Besuch einer ausländischen
Hoch- bzw. Fachhochschule abgeschlossen
bzw. weitergeführt werden?
Kann der Tarif BMUNI nach Ende der
Schulzeit fortgeführt werden?
3 10. Kann die Versicherung z. B. nach Beendigung
des Studiums in anderen Tarifen fortgeführt
werden?
3 11. In welchen KKV-Tarifen kann eine Fortführung des Versicherungsschutzes ohne
Risikoprüfung und Wartezeiten erfolgen?
Seite Frage
̈r
3 13. Gilt das Fortführungsrecht auch fu
Ergänzungstarife zur GKV?
4 14. Welcher Beitrag ist maßgebend, wenn das
Fortführungsrecht in einen KKV- oder einen
Ergänzungstarif wahrgenommen wird?
4 15. Welche Voraussetzungen gelten fu
̈r die
Fortführung des Versicherungsschutzes in
einem KKV- oder Ergänzungstarif nach
Beendigung des BMUNI?
Antragsaufnahme
4 16. Welche Gesundheitsfragen werden bei
Antragsaufnahme des Tarifs BMUNI gestellt?
4 17. Wie hoch ist der Zuschlag fu
̈r fehlende
Zähne?
4 18. Ist der gesetzliche Beitragszuschlag (GBZ)
erforderlich?
4 19. Ist ein Nachweis erforderlich?
4 20. Mit welchen Tarifen kann der Tarif BMUNI
kombiniert werden?
4 21. Gibt es Besonderheiten fu
̈r die Pflegepflichtversicherung (PPV)?
Leistung
4 22. Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
4 23. Welcher Erstattungssatz findet Anwendung,
wenn der Hausarzt die Notwendigkeit der
Weiterbehandlung durch einen Facharzt
nachträglich bestätigt?
4 24. Wird fu
̈r den Tarif BMUNI eine DKV Card
ausgegeben?
> Fortsetzung nächste Seite
3 12. Schließt das Fortführungsrecht in der KKV
auch den Einschluss eines Krankentagegeldes
ein?
Ich vertrau der DKV
2
Seite Frage
Ausland
4 25. Besteht Versicherungsschutz im europäischen Ausland bei einem vorübergehenden
Aufenthalt bis 6 Monate?
5 26. Besteht Versicherungsschutz im europäischen Ausland bei einem vorübergehenden
Aufenthalt über 6 Monate?
5 27. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt bis 6 Monate?
5 28. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 6 bis maximal
12 Monate?
5 29. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt über 12 Monate?
5 30. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung
des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb
der Europäischen Union (EU) bzw. des
Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
fortgeführt werden?
5 31. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung
des gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb
der EU bzw. des EWR fortgeführt werden?
Vertragsfragen
5 32. Gilt das 1. Versicherungsjahr, wenn es ein
sogenanntes Rumpfjahr (unterjähriger Vers.Beginn) ist, als volles Versicherungsjahr?
5 33. Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
5 34. Kann sich der Beitrag während der Vertragsdauer ändern?
5 35. Kann sich der Beitrag auch aufgrund einer
„normalen“ Beitragsanpassung ändern?
5 36. Besteht fu
̈r den Tarif BMUNI ein Anspruch auf
den Arbeitgeberzuschuss?
5 37. Sieht Tarif BMUNI eine Beitragsrückerstattung vor?
Beendigungsgründe
6 38. Welche Beendigungsgründe gibt es?
Gruppenversicherung
6 39. Gibt es den Tarif BMUNI auch in der
Gruppenversicherung?
Grundsätzliches
1. Besteht fu
̈r Studenten Versicherungspflicht in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
Ja, Studierende bis zum 14. Fachsemester, längstens
bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sind in
der GKV versicherungspflichtig. Ein Anspruch auf
Familienversicherung in der GKV geht vor.
2. Bestehen Befreiungsmöglichkeiten?
Ja, innerhalb von drei Monaten
– zu Beginn des Studiums
(auch fu
̈r Beihilfeempfänger)
– nach Ende der Familienversicherung
Ein privater Krankenversicherungsschutz ist
gegenüber der GKV nachzuweisen.
Die Befreiung gilt unwiderruflich fu
̈r die gesamte
Dauer des Studiums.
3. Wer kann nach Tarif BMUNI versichert werden?
Schu
̈lerinnen und Schüler einer Schule (auch in
einem anderen Staat der EU bzw. des EWR), an der
die in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte
Hochschul- bzw. Fachhochschulreife erworben
werden kann. Das Mindesteintrittsalter beträgt
15 Jahre.
Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich
anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik
Deutschland sowie an vergleichbaren Hochschulen
in einem anderen Staat der EU bzw. des EWR eingeschrieben sind. Auch ausländische Studenten, die
an einer deutschen Hoch- bzw. Fachhochschule
immatrikuliert sind.
Ehegatten, Lebenspartner und deren Kinder, wenn
eine Unterhaltsberechtigung vorliegt. Erzielt dieser
Personenkreis selbst ein regelmäßiges Einkommen,
ist die Mitversicherung ausgeschlossen.
4. Welches Höchsteintrittsalter gilt fu
̈r den Tarif
BMUNI?
Bei Versicherungsbeginn darf das 33. Lebensjahr
noch nicht vollendet sein.
5. Ist die Versicherungsfähigkeit durch einen
Nachweis zu belegen?
Ja, zusammen mit dem Antrag ist ein Nachweis, z. B.
der Schule oder der Universität einzureichen.
> Fortsetzung nächste Seite
3
Fortführungsrecht
6. Kann der Tarif BMUNI bei Eintritt von vorübergehender Arbeitslosigkeit nach dem Studium
fortbestehen?
Ja, unmittelbar nach dem abgeschlossenen Studium,
z. B. wegen Wartezeit auf eine Referendarstelle.
Voraussetzung ist, dass die Fortführung des Tarifs
BMUNI spätestens zwei Monate nach Abschluss des
Studiums beantragt wird.
7. Können Beamte, die nach Abschluss der Ausbildung vorübergehend arbeitslos sind, in den Tarif
BMUNI wechseln?
Ja, das gilt für Personen, deren Versicherung nach
unseren Ausbildungstarifen für Beihilfeberechtigte
wegen Abschluss der Ausbildung geendet hat.
Voraussetzung ist, dass die Umstellung in den
Tarif BMUNI spätestens zwei Monate nach dem
Abschluss der Ausbildung beantragt wird. Für die
Mehrleistungen verzichten wir auf neue Risikozuschläge (RZ) oder Leistungsausschlüsse (LA).
Bereits bestehende RZ oder LA werden übernommen.
8. Unter welchen Voraussetzungen kann Tarif
BMUNI bei Besuch einer ausländischen Hochbzw. Fachhochschule abgeschlossen bzw.
weitergeführt werden?
Bei Abschluss der Versicherung muss der gewöhnliche Aufenthaltsort Deutschland sein. Und die
Schule in dem anderen Staat der EU bzw. des EWR
muss ebenfalls zu einem in Deutschland anerkannten
Abschluss der Hochschul- bzw. Fachhochschulreife
führen.
9. Kann der Tarif BMUNI nach Ende der Schulzeit
fortgeführt werden?
Ja, wenn sich unmittelbar nach der Schulausbildung
(Abitur, Fachabitur) bis zum Beginn
– des Studiums
– des freiwilligen Wehrdienstes
– des Bundesfreiwilligendienstes
eine vorübergehende Wartezeit anschließt.
Fu
̈r die Dauer des freiwilligen Wehrdienstes oder
Bundesfreiwilligendienstes kann fu
̈r BMUNI eine
Anwartschaftsversicherung vereinbart werden.
Nach Beendigung dieser Anwartschaftsversicherung
kann fu
̈r die Dauer einer vorübergehenden Wartezeit bis zum Beginn des Studiums die Versicherung
nach Tarif BMUNI fortgeführt werden.
10. Kann die Versicherung z. B. nach Beendigung
des Studiums in anderen Tarifen fortgeführt
werden?
Ja, die Fortführung ist spätestens zwei Monate
nach Beendigung des Studiums zu beantragen.
> Siehe Frage 11 folgende
11. In welchen KKV-Tarifen kann eine Fortführung
des Versicherungsschutzes ohne Risikoprüfung
und Wartezeiten erfolgen?
Die Fortführung des Versicherungsschutzes ist in
allen geöffneten BestMed KKV-Tarifen einschließlich
spezieller Aufbaustufen möglich.
Die Fortführung erfolgt auch bei Wahl eines höherwertigen Versicherungsschutzes (z. B. Tarif BMK2
oder die Tarifkombination BM mit BMZ2 und BMZ1)
ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten.
12. Schließt das Fortführungsrecht in der KKV auch
den Einschluss eines Krankentagegeldes ein?
Ja, das Fortführungsrecht gilt auch fu
̈r den Abschluss
einer Krankentagegeldversicherung (KTV).
Versicherbar ist zusätzlich eine KTV ab 43.Tag fu
̈r
Arbeitnehmer und ab 15.Tag fu
̈r Selbstständige mit
einem Tagegeldsatz bis max. 100 Euro (basiert auf
dem Höchstsatz des Krankengeldes in der GKV).
Bei ku
̈rzeren Karenzzeiten oder höheren KT-Sätzen
erfolgt eine Risikoprüfung. Beantragt ein Selbstständiger ein KT z.B. ab dem 8. Tag, so erfolgt die Risikoprüfung auf den Gesamtbetrag der KTV. Wird ein KT
mit den vorgegebenen Karenzzeiten, aber z. B. einem
KT-Satz von 120 Euro beantragt, so erfolgt die Risikoprüfung nur fu
̈r den 100 Euro übersteigenden Betrag.
13. Gilt das Fortführungsrecht auch fu
̈r Ergänzungstarife zur GKV?
Ja, es ist auch eine Umstellung in Ergänzungstarife
zur gesetzlichen Krankenversicherung ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten möglich.
Möglich sind GKV-Ergänzungstarife die Leistungen
für ambulante, stationäre und/oder zahnärztliche
Heilbehandlung vorsehen.
> Fortsetzung nächste Seite
4
14. Welcher Beitrag ist maßgebend, wenn das
Fortführungsrecht in einen KKV- oder einen
Ergänzungstarif wahrgenommen wird?
Der Beitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der
Umstellung erreichten Eintrittsalter der versicherten
Person. Es errechnet sich aus der Differenz zwischen
dem Jahr, in dem die Vertragsanpassung gültig werden
soll, und dem Geburtsjahr. Eventuell vorhandene
Alterungsrückstellungen rechnen wir an.
20. Mit welchen Tarifen kann der Tarif BMUNI
kombiniert werden?
Der Tarif BMUNI kann mit folgenden Tarifen
kombiniert werden:
– stationäre Aufbaustufen BMZ2 und ggfs. BMZ1,
dann auch mit KBCK
– Krankenhaustagegeldtarif
– Pflegeergänzungstarife
– Kurtarif
15. Welche Voraussetzungen gelten fu
̈r die Fortführung des Versicherungsschutzes in einem KKVoder Ergänzungstarif nach Beendigung des BMUNI?
Voraussetzungen zur Fortführung des Versicherungsschutzes sind:
21. Gibt es Besonderheiten fu
̈r die Pflegepflichtversicherung (PPV)?
Ja, fu
̈r Studenten, Fach- und Berufsfachschüler ist
ein kleinerer Beitrag fu
̈r die PPV zu entrichten. Bei
Antragsaufnahme ist hierfür die Zusatzvereinbarung
(Formular A43) erforderlich.
– Die Fortführung muss spätestens zwei Monate
nach Eintritt eines Beendigungsgrundes (> siehe
Frage 38) beantragt werden.
– Die zu versichernde Person ist in den beantragten
Tarifen versicherungsfähig.
– Die Fortführungstarife mu
̈ssen fu
̈r das Neugeschäft
geöffnet sein.
Der Versicherungsschutz beginnt in unmittelbarem
Anschluss an die Beendigung von BMUNI.
Antragsaufnahme
16. Welche Gesundheitsfragen werden bei Antragsaufnahme des Tarifs BMUNI gestellt?
Alle.
17. Wie hoch ist der Zuschlag fu
̈r fehlende Zähne?
Fu
̈r jeden fehlenden Zahn ist ein Zuschlag in Höhe
von monatlich 3 Euro zu zahlen, max. 9 Euro bei
3 fehlenden Zähnen.
Bei 4 fehlenden Zähnen ist eine Antragsannahme
nicht möglich.
18. Ist der gesetzliche Beitragszuschlag (GBZ)
erforderlich?
Nein, der Tarif BMUNI ist ein Ausbildungstarif.
19. Ist ein Nachweis erforderlich?
Ja, zusammen mit dem Antrag ist eine Schul- bzw.
Studienbescheinigung einzureichen. Ohne den
Nachweis ist eine Policierung nicht möglich.
Leistung
22. Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
Nein, es gelten keine Wartezeiten.
Wird der Tarif BMUNI um BMZ2 und ggfs. BMZ1
ergänzt, so gelten auch fu
̈r diese Aufbaustufen keine
Wartezeiten. Das gilt unter der Voraussetzung, dass
die Tarifkombination zeitgleich abgeschlossen wird.
23. Welcher Erstattungssatz findet Anwendung,
wenn der Hausarzt die Notwendigkeit der Weiterbehandlung durch einen Facharzt nachträglich
bestätigt?
Alle weiteren medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen durch den Facharzt werden
zu 100 % erstattet. Das gilt ab dem Zeitpunkt der
Verordnung durch den Hausarzt.
24. Wird fu
̈r den Tarif BMUNI eine DKV Card ausgegeben?
Ja.
Ausland
25. Besteht Versicherungsschutz im europäischen
Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt
bis 6 Monate?
Ja, der Versicherungsschutz besteht weiter. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin Deutschland
sein. Wir ersetzen die Aufwendungen, wenn und
soweit sie der Höhe nach in dem jeweiligen europäischen Staat üblich sind.
> Fortsetzung nächste Seite
5
26. Besteht Versicherungsschutz im europäischen
Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt
über 6 Monate?
Ja, der Versicherungsschutz besteht weiter. Der gewöhnliche Aufenthalt muss weiterhin Deutschland
sein. Wir ersetzen die Aufwendungen, wenn und
soweit sie der Höhe nach in dem jeweiligen europäischen Staat üblich sind.
27. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden
Aufenthalt bis 6 Monate?
Ja, der Versicherungsschutz besteht fu
̈r 6 Monate ab
Beginn des Auslandsaufenthaltes und bei Rückreiseunfähigkeit verlängert er sich fu
̈r bis zu weitere
2 Monate. Der gewöhnliche Aufenthalt muss
weiterhin Deutschland sein.
Unsere Versicherungsleistungen sind auf das Doppelte
der Leistungen begrenzt, wie sie bei einer Behandlung in Deutschland zu erbringen wären.
Voraussetzung: die entstandenen Aufwendungen
sind höher als bei einer Behandlung in Deutschland
und sie sind in diesem Land üblich.
28. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden
Aufenthalt über 6 bis maximal 12 Monate?
Beträgt der Zeitraum des Aufenthalts im außereuropäischen Ausland mehr als 6 bis maximal 12 Monate,
so wird eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich.
Sofern keine Fortführung des Vertrages möglich ist,
wird aktiv eine kleine Anwartschaftsversicherung
angeboten.
29. Besteht Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland bei einem vorübergehenden
Aufenthalt über 12 Monate?
Nein, es wird aktiv eine kleine Anwartschaftsversicherung (KAV) angeboten. Sofern keine Fortführung
im Rahmen einer KAV gewünscht ist, endet die
Versicherung.
30. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung des
gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) fortgeführt werden?
Ja, der Vertrag kann fortgeführt werden.
Wir ersetzen die Aufwendungen, wenn und soweit
sie der Höhe nach in dem jeweiligen europäischen
Staat üblich sind.
Eine Anwartschaftsversicherung ist auch möglich.
31. Kann der Versicherungsschutz bei Verlegung des
gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb der EU
bzw. des EWR fortgeführt werden?
Nein, die Versicherung endet. Das gilt auch bei
Wegzug in die Schweiz. Es kann auch eine Anwartschaftsversicherung vereinbart werden.
Vertragsfragen
32. Gilt das 1. Versicherungsjahr, wenn es ein sogenanntes Rumpfjahr (unterjähriger Vers.-Beginn)
ist, als volles Versicherungsjahr?
Ja, das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im
Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet
am 31.Dezember des betreffenden Kalenderjahres.
33. Wie lange läuft der Versicherungsvertrag?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst fu
̈r zwei
Versicherungsjahre abgeschlossen und verlängert
sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr.
34. Kann sich der Beitrag während der Vertragsdauer
ändern?
Der Tarif BMUNI ist nach Art der Lebensversicherung
kalkuliert (aber ohne Alterungsrückstellungen).
Um allen Kunden alters- und damit risikogerechte
Prämien anbieten zu können, steigt der Beitrag mit
Vollendung des 14., 19., 24. und des 29. Lebensjahres.
Zu Beginn des folgenden Kalenderjahres wird daher
der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe fällig.
35. Kann sich der Beitrag auch aufgrund einer
„normalen“ Beitragsanpassung ändern?
Ja, das ist möglich. Die Notwendigkeit einer Anpassung wird jedes Jahr überprüft und kann zu einer
Erhöhung oder Verminderung der Versicherungsbeiträge fu
̈hren. Ihre Rechtfertigung unterliegt der
Zustimmung eines unabhängigen mathematischen
Treuhänders.
36. Besteht fu
̈r den Tarif BMUNI ein Anspruch auf
den Arbeitgeberzuschuss?
Ja, im Rahmen der Regelungen des § 257 SGB V ist
der Beitrag des Tarifs BMUNI zuschussfähig.
37. Sieht Tarif BMUNI eine Beitragsrückerstattung vor?
Die Beitragsrückerstattung (BRE) ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Über die Art der Vergabe und
die Höhe der BRE wird jedes Jahr durch den Vorstand
entschieden.
> Fortsetzung nächste Seite
6
Beendigungsgründe
38. Welche Beendigungsgründe gibt es?
Der Versicherungsvertrag endet, wenn
– die versicherte Person das 34. Lebensjahr vollendet,
– die Schulausbildung, das Studium endet oder
vorzeitig aufgegeben bzw. fu
̈r mehr als 6 Monate
unterbrochen wird,
– die Arbeitslosigkeit endet,
– der gewöhnliche Aufenthalt in einen Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes verlegt wird
(> siehe Frage 31).
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln
(11.13)
www.dkv.com
Gruppenversicherung
39. Gibt es den Tarif BMUNI auch in der Gruppenversicherung?
Ja, es gelten die Besonderheiten der Gruppenversicherung (GV-Beiblatt G463) und des jeweiligen Gruppenversicherungsvertrages.
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