Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit Arzneimittel sind ein elementarer Bestandteil in der modernen medizinischen Behandlung. Bei jeder Arzneimitteltherapie besteht auch das Risiko, dass die Wirkung der Arzneimittel, die der Arzt oder die Ärztin verschreibt, in Verbindung mit anderen Medikamenten abgeschwächt oder aufgehoben wird oder zu nicht kalkulierten Wechselwirkungen führt und dass bestehende Arzneimittelrisiken (Kontraindikationen) des Patienten nicht ausreichend beachtet werden. Im schlimmsten Fall können die verordneten Arzneimittel(-kombinationen) die Gesundheit der Patienten gefährden und sogar zum Tod führen. Selbst bei vorsichtigen Schätzungen muss davon ausgegangen werden, dass mehr Menschen an den Folgen von unerwünschten Arzneimittelereignissen sterben als im Straßenverkehr. Arzneimitteldokumentation hilft Risiken zu vermindern Wie aber lassen sich diese so genannten unerwünschten Arzneimittelereignisse vermeiden beziehungsweise deutlich vermindern? Wie lässt sich die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie durch die neue elektronische Gesundheitskarte erhöhen und damit die 1 www.bmg.bund.de / E-Mail: [email protected] / Tel.: 01805 – 99 66 02 Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten verbessern? Die Gründe für unerwünschte Arzneimittelereignisse sind vielschichtig. Durch die Fülle unterschiedlicher Wirkstoffe und Präparate ist es für Ärztinnen und Ärzte immer schwieriger, den Anforderungen einer angemessenen und sicheren Arzneimitteltherapie gerecht zu werden. Dies ist selbst für ausgewiesene Experten zunehmend eine echte Herausforderung. Zusätzlich ergibt sich das Problem, dass dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin in den meisten Fällen nicht bekannt ist, welche Arzneimittel von Kollegen verordnet worden sind. Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen bleiben so oft unbemerkt. Außerdem nehmen viele Patienten nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ein, die dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erst gar nicht bekannt sind, die aber dennoch Wechselwirkungen mit den verschriebenen Arzneimitteln haben können oder für den Patienten aufgrund bestehender Arzneimittelrisiken nicht geeignet sind. In Studien konnte nachgewiesen werden, dass die elektronische Unterstützung bei der Verordnung von Arzneimitteln die Häufigkeit von unerwünschten Arzneimittelereignissen verringern kann. Hier setzt die elektronische Gesundheitskarte an. Sie bietet mit der Arzneimitteldokumentation und den Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit eine Anwendung, die der behandelnden Ärztin und dem behandelnden Arzt, aber auch der 2 www.bmg.bund.de / E-Mail: [email protected] / Tel.: 01805 – 99 66 02 Apothekerin / dem Apotheker einen Überblick über die Arzneimittel und bestehende Arzneimittelrisiken des Patienten gewährt, die mit Einwilligung der Patienten dort gespeichert werden können. Der Arzt oder die Ärztin kann mit diesen Informationen die aktuelle Arzneimittelverordnung auf die bestehende Medikation der Patienten abstimmen. So können mögliche Wechselwirkungen erkannt werden, die auftreten, wenn Medikamente parallel eingenommen werden. Auch die Risiken von Arzneimittelunverträglichkeiten bei bestehenden Erkrankungen, unangemessene Dosierungen und unnötige Mehrfachmedikationen können deutlich verringert werden. So funktioniert die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung in der Praxis Die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wählt der Arzt oder die Ärztin ein Arzneimittel aus, das er seinem Patienten oder seiner Patientin verordnen möchte. Dann wird dieser Verordnungswunsch gegenüber den bereits vorhandenen Arzneimitteleinträgen und den eventuell bestehenden Arzneimittelrisiken geprüft – soweit sie auf Wunsch der Patientin oder des Patienten mit der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wurden. Der Zugriff auf die Daten für die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit erfolgt nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip. Der Arzt oder die 3 www.bmg.bund.de / E-Mail: [email protected] / Tel.: 01805 – 99 66 02 Ärztin erhält nur mit dem Heilberufsausweis Zugriff auf diese Daten. Die Patientin oder der Patient willigt in diesen Zugriff ein, übergibt dem Arzt seine elektronische Gesundheitskarte und gibt eine PIN ein. Jetzt kann der Arzt oder die Ärztin die dokumentierten medizinischen Daten einsehen und diese mit der aktuellen Verordnung abgleichen. Hierbei kann vom Arzt oder der Ärztin ein elektronisches Verordnungsunterstützungssystem genutzt werden, mit dessen Hilfe Hinweise auf bekannte Wechselwirkungen und andere Formen von Unverträglichkeiten und Arzneimittelrisiken gegeben werden können. Nach der abgeschlossenen Arzneimittelrisikoprüfung kann der Arzt oder die Ärztin eine Verordnung erstellen. Wenn der Patient / die Patientin es wünscht, kann der Apotheker / die Apothekerin beziehungsweise deren befugtes Personal mit Hilfe des Heilberufsausweises wieder nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip und nach Einwilligung des Patienten die Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit öffnen und die neuen an den Patienten abgegebenen Arzneimittel dort speichern. An dieser Stelle kann ein weiteres Mal auf Arzneimitteltherapierisiken wie Wechselwirkungen, Arzneimittelunverträglichkeiten, bestehende Kontraindikationen oder Doppelverordnungen geprüft werden. Stellt der Apotheker / die Apothekerin Unstimmigkeiten fest, kann er durch einen Anruf beim Arzt Klarheit schaffen. In der Apotheke können auch die nicht apothekenpflichtigen Präparate in die Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit aufgenommen werden, wenn der Patient dies wünscht. Dadurch können alle in der Apotheke ausgehändigten 4 www.bmg.bund.de / E-Mail: [email protected] / Tel.: 01805 – 99 66 02 Arzneimittel in die Sicherheitsprüfungen einbezogen werden (verschriebene ebenso wie selbst erworbene). Wichtig: Ob Daten zu ausgegebenen Arzneimitteln mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, entscheidet jede Patientin und jeder Patient selbst und in eigener Verantwortung. Je vollständiger die Arzneimitteldokumentation, desto besser können die vom Patienten eingenommenen Arzneimittel auf mögliche Medikationsrisiken geprüft werden. Das sind die Vorteile Mit der für die Patienten freiwilligen Dokumentation von Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit der elektronischen Gesundheitskarte kann eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit in der Arzneimitteltherapie und der Selbstmedikation erreicht werden. Beim Arztbesuch sind Präparatenamen, Darreichungsformen, Wirkstoffstärken und Dosierungen für den Behandler sofort verfügbar. Mit den mittels der Gesundheitskarte dokumentierten Arzneimitteln erhält der Arzt oder die Ärztin nicht nur Informationen über die genauen Dosierungen. Sie erkennen auch, ob ein gleiches oder wirkstoffverwandtes Medikament bereits verordnet wurde oder ob die beabsichtigte Verschreibung zu risikoreichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten führt. Mit den Daten zu eventuell bestehenden arzneimitteltherapierelevanten Grunderkrankungen, Arzneimittelallergien oder anderen vorliegenden Arzneimittelrisiken (z.B. Schwangerschaft/Stillzeit) wird die Ärztin bzw. der Arzt bereits zum Zeitpunkt der 5 www.bmg.bund.de / E-Mail: [email protected] / Tel.: 01805 – 99 66 02 Verordnungserstellung über mögliche Kontraindikationen und Unverträglichkeiten informiert. Zusätzlich kann auch der Apotheker oder die Apothekerin beim Kauf rezeptfreier Arzneimittel überprüfen, ob diese sich mit den ärztlich verordneten Präparaten oder auch selbst erworbenen Arzneimitteln vertragen und ob diese Medikamente für den Patienten geeignet sind. Damit kann die Beratung in der Apotheke erheblich verbessert werden. Die Dokumentation von Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit der elektronischen Gesundheitskarte ist damit ein wesentlicher Schritt zu mehr Qualität in der medizinischen Versorgung, die dem Patienten unmittelbar zugute kommt. Die Verminderung von behandlungsbedürftigen unerwünschten Arzneimittelereignissen hat darüber hinaus einen wichtigen wirtschaftlichen Aspekt. Fachleute schätzen, dass durch medikamentöse Fehlbehandlungen im Gesundheitssystem jährlich Kosten in Millionenhöhe entstehen. Die mit der Gesundheitskarte bereitgestellten Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit können damit einen wichtigen Beitrag zur Effizienz in der Gesundheitsversorgung leisten. Die Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit ... geben einen Überblick über den Arzneimittelstatus des Patienten ermöglichen den Abgleich der Arzneimittel hinsichtlich Wechselwirkungen, Mehrfachverordnungen, Kontraindikationen und atypischen Dosierungen erhöhen die Sicherheit und Effizienz der Arzneimitteltherapie 6 www.bmg.bund.de / E-Mail: [email protected] / Tel.: 01805 – 99 66 02 Der Patient entscheidet, was gespeichert wird Die Dokumentation der Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt im Rahmen eines schrittweisen Ausbaus der verschiedenen Anwendungen. Sie gehört zum freiwilligen Teil der auf der Karte abrufbaren Informationen. Jede Versicherte und jeder Versicherte entscheidet selbst, ob Angaben zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden sollen. 7 www.bmg.bund.de / E-Mail: [email protected] / Tel.: 01805 – 99 66 02