Gesundheitskarte AKTUELL

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Gesundheitskarte AKTUELL
Informationen zum Thema
Arzneimitteldokumentation und
Arzneimitteltherapiesicherheit
Arzneimittel sind ein elementarer Bestandteil in der modernen
medizinischen Behandlung.
Bei jeder Arzneimitteltherapie besteht auch das Risiko, dass die
Wirkung der Arzneimittel, die der Arzt oder die Ärztin verschreibt, in
Verbindung mit anderen Medikamenten abgeschwächt oder
aufgehoben wird oder zu nicht kalkulierten Wechselwirkungen
führt und dass bestehende Arzneimittelrisiken (Kontraindikationen)
des Patienten nicht ausreichend beachtet werden. Im schlimmsten
Fall können die verordneten Arzneimittel(-kombinationen) die
Gesundheit der Patienten gefährden und sogar zum Tod führen.
Selbst bei vorsichtigen Schätzungen muss davon ausgegangen
werden, dass mehr Menschen an den Folgen von unerwünschten
Arzneimittelereignissen sterben als im Straßenverkehr.
Arzneimitteldokumentation hilft Risiken zu vermindern
Wie aber lassen sich diese so genannten unerwünschten Arzneimittelereignisse vermeiden beziehungsweise deutlich vermindern?
Wie lässt sich die Sicherheit in der Arzneimitteltherapie durch die
neue elektronische Gesundheitskarte erhöhen und damit die
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Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten
verbessern?
Die Gründe für unerwünschte Arzneimittelereignisse sind vielschichtig.
Durch die Fülle unterschiedlicher Wirkstoffe und Präparate ist es für
Ärztinnen und Ärzte immer schwieriger, den Anforderungen einer
angemessenen und sicheren Arzneimitteltherapie gerecht zu
werden. Dies ist selbst für ausgewiesene Experten zunehmend eine
echte Herausforderung.
Zusätzlich ergibt sich das Problem, dass dem behandelnden Arzt
oder der behandelnden Ärztin in den meisten Fällen nicht bekannt
ist, welche Arzneimittel von Kollegen verordnet worden sind.
Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen bleiben so oft
unbemerkt.
Außerdem nehmen viele Patienten nicht verschreibungspflichtige
Arzneimittel ein, die dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erst gar nicht bekannt sind, die aber dennoch Wechselwirkungen mit den verschriebenen Arzneimitteln haben können
oder für den Patienten aufgrund bestehender Arzneimittelrisiken
nicht geeignet sind.
In Studien konnte nachgewiesen werden, dass die elektronische
Unterstützung bei der Verordnung von Arzneimitteln die Häufigkeit
von unerwünschten Arzneimittelereignissen verringern kann. Hier
setzt die elektronische Gesundheitskarte an. Sie bietet mit der
Arzneimitteldokumentation und den Daten zur Prüfung der
Arzneimitteltherapiesicherheit eine Anwendung, die der
behandelnden Ärztin und dem behandelnden Arzt, aber auch der
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Apothekerin / dem Apotheker einen Überblick über die
Arzneimittel und bestehende Arzneimittelrisiken des Patienten
gewährt, die mit Einwilligung der Patienten dort gespeichert
werden können.
Der Arzt oder die Ärztin kann mit diesen Informationen die aktuelle
Arzneimittelverordnung auf die bestehende Medikation der
Patienten abstimmen. So können mögliche Wechselwirkungen
erkannt werden, die auftreten, wenn Medikamente parallel
eingenommen werden.
Auch die Risiken von Arzneimittelunverträglichkeiten bei
bestehenden Erkrankungen, unangemessene Dosierungen und
unnötige Mehrfachmedikationen können deutlich verringert
werden.
So funktioniert die Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung
in der Praxis
Die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit erfolgt in mehreren
Schritten. Zunächst wählt der Arzt oder die Ärztin ein Arzneimittel
aus, das er seinem Patienten oder seiner Patientin verordnen
möchte. Dann wird dieser Verordnungswunsch gegenüber den
bereits vorhandenen Arzneimitteleinträgen und den eventuell
bestehenden Arzneimittelrisiken geprüft – soweit sie auf Wunsch
der Patientin oder des Patienten mit der elektronischen
Gesundheitskarte gespeichert wurden.
Der Zugriff auf die Daten für die Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit erfolgt nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip. Der Arzt oder die
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Ärztin erhält nur mit dem Heilberufsausweis Zugriff auf diese Daten.
Die Patientin oder der Patient willigt in diesen Zugriff ein, übergibt
dem Arzt seine elektronische Gesundheitskarte und gibt eine PIN
ein. Jetzt kann der Arzt oder die Ärztin die dokumentierten
medizinischen Daten einsehen und diese mit der aktuellen
Verordnung abgleichen. Hierbei kann vom Arzt oder der Ärztin ein
elektronisches Verordnungsunterstützungssystem genutzt werden,
mit dessen Hilfe Hinweise auf bekannte Wechselwirkungen und
andere Formen von Unverträglichkeiten und Arzneimittelrisiken
gegeben werden können.
Nach der abgeschlossenen Arzneimittelrisikoprüfung kann der Arzt
oder die Ärztin eine Verordnung erstellen.
Wenn der Patient / die Patientin es wünscht, kann der Apotheker /
die Apothekerin beziehungsweise deren befugtes Personal mit Hilfe
des Heilberufsausweises wieder nach dem Zwei-Schlüssel-Prinzip
und nach Einwilligung des Patienten die Daten zur Prüfung der
Arzneimitteltherapiesicherheit öffnen und die neuen an den
Patienten abgegebenen Arzneimittel dort speichern. An dieser
Stelle kann ein weiteres Mal auf Arzneimitteltherapierisiken wie
Wechselwirkungen, Arzneimittelunverträglichkeiten, bestehende
Kontraindikationen oder Doppelverordnungen geprüft werden.
Stellt der Apotheker / die Apothekerin Unstimmigkeiten fest, kann
er durch einen Anruf beim Arzt Klarheit schaffen.
In der Apotheke können auch die nicht apothekenpflichtigen
Präparate in die Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit aufgenommen werden, wenn der Patient dies wünscht.
Dadurch können alle in der Apotheke ausgehändigten
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Arzneimittel in die Sicherheitsprüfungen einbezogen werden
(verschriebene ebenso wie selbst erworbene).
Wichtig: Ob Daten zu ausgegebenen Arzneimitteln mithilfe der
elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, entscheidet
jede Patientin und jeder Patient selbst und in eigener Verantwortung. Je vollständiger die Arzneimitteldokumentation, desto
besser können die vom Patienten eingenommenen Arzneimittel
auf mögliche Medikationsrisiken geprüft werden.
Das sind die Vorteile
Mit der für die Patienten freiwilligen Dokumentation von Daten zur
Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit der elektronischen
Gesundheitskarte kann eine wesentliche Verbesserung der
Sicherheit in der Arzneimitteltherapie und der Selbstmedikation
erreicht werden. Beim Arztbesuch sind Präparatenamen,
Darreichungsformen, Wirkstoffstärken und Dosierungen für den
Behandler sofort verfügbar. Mit den mittels der Gesundheitskarte
dokumentierten Arzneimitteln erhält der Arzt oder die Ärztin nicht
nur Informationen über die genauen Dosierungen. Sie erkennen
auch, ob ein gleiches oder wirkstoffverwandtes Medikament
bereits verordnet wurde oder ob die beabsichtigte Verschreibung
zu risikoreichen Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
führt. Mit den Daten zu eventuell bestehenden arzneimitteltherapierelevanten Grunderkrankungen, Arzneimittelallergien oder
anderen vorliegenden Arzneimittelrisiken (z.B. Schwangerschaft/Stillzeit) wird die Ärztin bzw. der Arzt bereits zum Zeitpunkt der
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Verordnungserstellung über mögliche Kontraindikationen und
Unverträglichkeiten informiert.
Zusätzlich kann auch der Apotheker oder die Apothekerin beim
Kauf rezeptfreier Arzneimittel überprüfen, ob diese sich mit den
ärztlich verordneten Präparaten oder auch selbst erworbenen
Arzneimitteln vertragen und ob diese Medikamente für den
Patienten geeignet sind. Damit kann die Beratung in der Apotheke
erheblich verbessert werden.
Die Dokumentation von Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit der elektronischen Gesundheitskarte ist damit
ein wesentlicher Schritt zu mehr Qualität in der medizinischen
Versorgung, die dem Patienten unmittelbar zugute kommt.
Die Verminderung von behandlungsbedürftigen unerwünschten
Arzneimittelereignissen hat darüber hinaus einen wichtigen
wirtschaftlichen Aspekt. Fachleute schätzen, dass durch
medikamentöse Fehlbehandlungen im Gesundheitssystem jährlich
Kosten in Millionenhöhe entstehen. Die mit der Gesundheitskarte
bereitgestellten Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit können damit einen wichtigen Beitrag zur Effizienz in der
Gesundheitsversorgung leisten.
Die Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit ...
geben einen Überblick über den Arzneimittelstatus des
Patienten
ermöglichen den Abgleich der Arzneimittel hinsichtlich
Wechselwirkungen, Mehrfachverordnungen, Kontraindikationen
und atypischen Dosierungen
erhöhen die Sicherheit und Effizienz der Arzneimitteltherapie
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Der Patient entscheidet, was gespeichert wird
Die Dokumentation der Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt im Rahmen
eines schrittweisen Ausbaus der verschiedenen Anwendungen. Sie
gehört zum freiwilligen Teil der auf der Karte abrufbaren
Informationen. Jede Versicherte und jeder Versicherte entscheidet
selbst, ob Angaben zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden
sollen.
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