CLEARIT 54, Dezember 2012

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CLEARIT
Schweizer Fachzeitschrift für den Zahlungsverkehr
Ausgabe 54 | Dezember 2012
Marathon im SEPA-Raum
Interview mit Daniela Russo, Generaldirektorin
Zahlungsverkehr & Marktinfrastrukturen, EZB
ISO 20022-Strategie für TARGET2
Der Legal Entity Identifier kommt im nächsten Jahr
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INHALT / CLEARIT | Dezember 2012
Interview
Seite 4
Die SEPA-Implementierung als Marathon im
Euroraum
Die SEPA-Verordnung zum Enddatum wurde formell
verabschiedet. Ist damit alles geregelt? Wie werden
Massen­zahlungen, E- oder M-Payments in Zukunft abgewickelt? Daniela Russo, Generaldirektorin Zahlungsverkehr
und Marktinfrastrukturen der Europäischen Zentralbank,
erklärt die wichtigsten Entwicklungen und spricht auch
über die bisher festgestellten Schwächen.
Standardization
Seite 8
ISO 20022: Die Strategie für TARGET2
Der neue ISO 20022-Standard beschäftigt derzeit die
führenden Köpfe im Zahlungsverkehr. Wichtig ist den
Experten im Individualzahlungsverkehr, dass keine «InselLösungen» geschaffen werden. Die Durchsetzung eines
weltweiten Ansatzes geniesst bei der europäischen
Kreditwirtschaft eine höhere Priorität als ein früher Einführungstermin. Das Eurosystem hat jetzt Klarheit geschaffen:
Im Jahr 2017 ziehen die neuen Formate in die TARGET2Welt ein.
Business & Partners Seite 11
Best Practice-Lösung im Zahlungsverkehr
mit ISO 20022
ISO 20022 bietet mit pain.001 den standardisierten
Meldungs­typ für Kundenzahlungen an. Erstellt werden
Zahlungsmeldungen in der Regel von ERP-Systemen
oder Kernbankenanwendungen. Eine weitergehende An­
wendung hat die Scalaris AG für die Anbindung ihrer
Scanning-Lösung an das Kernbankensystem der Notenstein Privatbank implementiert.
Highlights
Seite 12
2013 wird der Legal Entity Identifier eingeführt
Noch nie wurde ein Standard mit einer solchen Energie
erfunden und umgesetzt: ISO 17442, der Legal Entity
Identifier, besser bekannt unter der Abkürzung LEI, wird
unter der Federführung des Financial Stability Board (FSB)
und mit der Unterstützung von Regulatoren aus aller Welt
eingeführt. Vertreter aus dem privaten Finanzsektor unterstützen diesen Prozess beratend. Das organisatorische
Modell wurde im November 2012 vorgestellt und von der
G-20 abgesegnet.
Products & Services
Seite 14
USD 7’700’000’000’000’000 – Happy Birthday CLS!
Ein System, das täglich USD 4700 Milliarden abwickelt,
gehört zweifellos zu den ganz Grossen. Das Devisenabwicklungssystem CLS ist für das Finanzsystem unerlässlich
geworden. Jüngst feierte es sein 10-Jahr-Jubiläum – Grund
für einen Rück- und einen Ausblick.
Info & Feedback
Seite 15
Gute Noten für CLEARIT
Zum vierten Mal seit 2000 hat das Magazin CLEARIT eine
Leserschaftsbefragung durchgeführt. Auffallend war dabei
eine Rekordzahl von Reaktionen aus dem Ausland, was
der beste Beweis für das erhöhte Interesse für unsere Zeitschrift ausserhalb der Schweiz ist. Ein grosser Dank der
Redaktion geht an alle Teilnehmenden und insbesondere
an die treue Stammleserschaft.
Editorial / CLEARIT | Dezember 2012
Investitionen in die Finanzmarktinfrastruktur
zahlen sich aus
Börsen, zentrale Gegenparteien (CCPs), Zahlungssysteme
und Zentralverwahrer (CSDs) bilden das Rückgrat des
Finanzsystems. Von vielen Marktteilnehmern werden diese
Finanzmarktinfrastrukturen dennoch häufig bloss als unliebsame Kostenfaktoren wahrgenommen. Und da Kosten
möglichst zu vermeiden sind, hält sich die Begeisterung,
in die Finanzmarktinfrastruktur zu investieren, in engen
Grenzen. Zumal in Zeiten, da der Zwang zum Sparen all­
gegenwärtig ist.
Diese Sicht der Dinge greift jedoch zu kurz. Denn anstatt
die Finanzmarktinfrastruktur nur an ihren Kosten zu
messen, muss auch ihr Nutzen gewürdigt werden. Die
Frage, welche Finanzmarktinfrastruktur sich ein Finanzplatz
leisten soll, kann deshalb nur durch eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse geklärt werden.
Allerdings lassen sich die Investitions- oder Weiterentwicklungskosten sowie die laufenden Betriebskosten von
Finanzmarktinfrastrukturen meist viel leichter quantifizieren als deren Nutzen, der nur schwierig in Franken und
Rappen messbar ist. Deshalb möchte ich die wichtigsten
Nutzenfaktoren kurz in Erinnerung rufen.
Erstens sind Finanzmarktinfrastrukturen multilaterale Einrichtungen, die im Vergleich zu einem Finanzsystem, das
ausschliesslich auf bilateralen Beziehungen beruhen
würde, enorme Vorteile bieten. Börsen und andere zentrale
Handelsplattformen fördern die Preistransparenz und
erhöhen die Marktliquidität. CCPs eliminieren die Gegenparteirisiken und ermöglichen die multilaterale Verrechnung
offener Positionen, wodurch sich die für die Abwicklung
notwendige Liquidität reduziert. Zahlungssysteme be­
fähigen ihre Teilnehmer, die Liquidität an einem Ort zu
konzentrieren und somit effizienter zu bewirtschaften. Und
ohne CSDs könnten Effekten weder entmaterialisiert noch
immobilisiert werden.
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Zweitens tragen Finanzmarktinfrastrukturen dazu bei, verschiedene Verarbeitungsschritte zu standardisieren, zu
automatisieren und damit zu beschleunigen. Dies gilt umso
mehr, wenn zwischen den einzelnen Infrastrukturelementen effiziente Schnittstellen bestehen, wie dies etwa bei
der Swiss Value Chain seit vielen Jahren der Fall ist. Für
die Marktteilnehmer bringt dies enorme Vorteile, beispielsweise wenn es darum geht, die zunehmend knapper
werdenden Sicherheiten effizient zu bewirtschaften.
Drittens können Finanzmarktinfrastrukturen mit sinnvoll
ausgestalteten Regeln und Verfahren die Risiken der Marktteilnehmer reduzieren. Dies gilt nicht nur für CCPs, sondern
auch für Zahlungssysteme und CSDs. Das Beispiel des Devisenabwicklungssystems Continuous Linked Settlement
(CLS), dessen zehnjähriges Bestehen in dieser Ausgabe
kurz gewürdigt wird, zeigt, welche Bedeutung solch risiko­
mindernde Eigenschaften haben – nicht nur, aber ins­besondere in stürmischen Zeiten (vgl. Seite 14).
Trotz all dieser Vorteile, die Finanzmarktinfrastrukturen mit
sich bringen, werden Investitionen häufig nicht oder nur
in ungenügendem Masse getätigt. Ich vermute, dass ein
allzu kurzfristiger Zeithorizont hierfür mit ein Grund ist.
Denn langfristig zahlt es sich für einen Finanzplatz alleweil
aus, über eine sichere und widerstandsfähige Finanz­
marktinfrastruktur zu verfügen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die Marktteilnehmer über die Ausgestaltung
der Finanzmarktinfrastruktur mitbestimmen und so sicherstellen können, dass ihre Bedürfnisse angemessen
berücksichtigt werden. Es wäre wünschenswert, diese Erkenntnis auch in der künftigen Finanzplatzstrategie zu
berücksichtigen.
Andy Sturm
Direktor, Schweizerische Nationalbank
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Interview / CLEARIT | Dezember 2012
Die SEPA-Implementierung als Marathon im Euroraum
Die SEPA-Verordnung zum Enddatum wurde formell
verabschiedet. Ist damit alles geregelt? Wie werden
Massenzahlungen, E- oder M-Payments in Zukunft ab­gewickelt? Daniela Russo, Generaldirektorin Zahlungs­
verkehr und Marktinfrastrukturen der Europäischen
Zentralbank, erklärt die wichtigsten Entwicklungen und
spricht auch über die bisher festgestellten Schwächen.
CLEARIT: Wie beurteilen Sie allgemein den Entwicklungsstand, den die SEPA-Implementierung in Europa bisher
erreicht hat?
Daniela Russo: Das Eurosystem hat die Implementierung
der SEPA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften
seit ihrer Einführung 2008 bzw. 2009 genau beobachtet.
Basierend auf unseren SEPA-Indikatoren wissen wir, dass
SEPA-Überweisungsverfahren bei etwa 30 Prozent der
Transaktionen im Euroraum eingesetzt werden. Obwohl es
erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern
gibt, zeigen die Indikatoren, dass die Implementierung in
allen Ländern des Euroraums Fortschritte macht.
Insgesamt sind wir daher der Meinung, dass die Implementierung, insbesondere von SEPA-Überweisungen, auf dem
richtigen Weg ist. Bei der Implementierung von SEPA-Lastschriften sind dagegen noch erhebliche Anstrengungen
erforderlich. Aufgrund der europäischen Verordnung zum
Enddatum der SEPA-Migration, die im März dieses Jahres
verabschiedet wurde, gibt es jetzt klare Implementierungsfristen. Die Umstellung auf die SEPA-Verfahren hat im
gesamten Euroraum bis zum 1. Februar 2014 zu erfolgen.
«Es kann nicht ausgeschlossen werden,
dass der Gesetzgeber einschreiten muss.»
Während die Migration bei Überweisungen und Lastschriften durch die festgelegte gesetzliche Frist endlich
sichergestellt ist, sind für Kartenzahlungen noch grosse
Anstrengungen erforderlich. Händler, Banken, Kartenorganisationen und Terminalhersteller in Europa arbeiten
aktiv zusammen, um sich auf technische Standards und
zugehörige Zertifizierungsprozesse zu einigen und so einen
integrierten europäischen Markt für die Akzeptanz und Verarbeitung von Kartentransaktionen zu schaffen. Trotz der
bisherigen guten Arbeit und der erzielten Fortschritte bleibt
abzuwarten, bis zu welchem Grad der Markt bereit und in
der Lage ist, sich auf entsprechende Verfahren zu einigen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber – auf Grundlage der vom Markt geleisteten guten
Arbeit – einschreiten muss, um die Implementierung der
entwickelten Verfahren sicherzustellen, wie es auch bei
Überweisungen und Lastschriften erfolgt ist.
Werden die Bemühungen der Banken zur SEPA-Implementierung durch die derzeitige Finanzkrise eher behindert
oder begünstigt?
Wie von den Banken zu hören ist, gibt es insbesondere im
IT- und Operations-Bereich bei verschiedenen Projekten –
teils krisenbedingt – einen Verteilkampf um die knappen
Mittel. Auf der anderen Seite haben die meisten Banken
mit ihrer Umsetzung der SEPA-Implementierung bereits
vor 2008 begonnen, das heisst vor Beginn der derzei­tigen
Finanzkrise. In vielen Fällen geht es nun darum, die Geschäftskunden der Banken zu kontaktieren, um sie auf die
Migration vorzubereiten. Es gibt viele Beispiele von Unternehmen, die bereits von den Chancen profitieren, die
SEPA durch die Vereinheitlichung der Zahlungsvorgänge
in Europa bietet. Darüber hinaus hat die Finanzkrise den
Banken deutlich gezeigt, dass die so genannten Kernaktivitäten für viele von ihnen entscheidend oder sogar
existenziell sind. Neben der Einnahme von Spareinlagen
und der Vergabe von Krediten ist die dritte Kernaktivität,
Dienstleistungen im Massenzahlungsverkehr anzubieten –
die Einhaltung der SEPA-Richtlinien ist hierbei die einzige
Möglichkeit, um im Geschäft zu bleiben.
«Die Wahl des EPC zur Entwicklung
eines Rahmenwerks hat sich ganz konkret
als ineffektiv erwiesen.»
Letztes Jahr leitete die Generaldirektion «Wettbewerb» der
EU-Kommission eine kartellrechtliche Untersuchung gegen
einen Rahmen betreffend Verfahren für Internetzahlungen (SEPA E-Payment Framework) ein, der vom European
Payments Council (EPC) entwickelt worden war. Andererseits verlangten die EU-Behörden vom EPC, das SEPA
E-Payment-Regelwerk samt zugehörigen Prozessen auszuarbeiten, um Online-Zahlungen europaweit zu erleichtern.
Wie lösen Sie diesen Widerspruch zwischen Harmonisierung, Integration und Interoperabilität auf der einen Seite
und der Vorstellung wettbewerbswidriger Vereinbarungen
auf der anderen Seite?
In den letzten Jahren ist die Europäische Kommission
energisch gegen wettbewerbswidrige Praktiken im Bereich
der Kartenzahlungen vorgegangen, und sie scheint eisern
entschlossen zu verhindern, dass die gleichen Probleme
bei neuen, innovativen Zahlungsformen, wie Internet-Zahlungen und mobilen Zahlungen, erneut auftreten.
Die Wahl des EPC zur Entwicklung eines Rahmenwerks hat
sich ganz konkret als ineffektiv erwiesen, da sich herausstellte, dass bestimmte Marktteilnehmer ausgeschlossen
wurden, dies nicht nur wegen der im September 2011 eingeleiteten kartellrechtlichen Untersuchung. Schon lange
Interview / CLEARIT | Dezember 2012
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Kurzbiografie
Daniela Russo ist Generaldirektorin Zahlungsverkehr und
Marktinfrastrukturen bei der Europäischen Zentralbank
mit Sitz in Frankfurt am Main.
Sie ist Vorsitzende oder Teilnehmerin in zahlreichen Arbeitsgruppen und Gremien, die sich mit dem Bereich der
Zahlungs- und Abwicklungssysteme auf europäischer
und globaler Ebene befassen. In einigen dieser Gremien
sind nur Zentralbanken vertreten (z.B. PSSC, CPSS, CLS
und SWIFT Oversight). In anderen sind Zentralbanken
und Wertschriften-Regulatoren vertreten (ESCB-CESR,
CPSS-IOSCO, T2-S Oversight und Derivatives Regulators
Forum). Zudem existieren weitere Gremien, an denen
auch Branchenvertreter teilnehmen (COGEPS, COGESI,
CESAME, MOC, SEPA High Level Group und EPC).
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Interview / CLEARIT | Dezember 2012
davor war klar, dass in vielen Ländern die Bereitschaft
der Banken, diese Dienstleistungen anzubieten, gering ist
– trotz der wachsenden Nachfrage auf dem Markt nach
effizienten, sicheren und benutzerfreundlichen elektro­
nischen Zahlungensformen für den E-Commerce.
Das Eurosystem war immer der Ansicht, dass mehr Erfolgsaussichten bestünden, wenn andere Wege, wie die
Entwicklung eines eigenen E-Payment-Verfahrens oder die
Übernahme eines vorhandenen, beschritten würden. Für
ein Zahlungssystem ist erforderlich, Regeln und Bestimmungen auf neutrale und ausgewogene Weise aufzustellen,
auch im Hinblick auf die Teilnahme verschiedener Arten
von Dienstleistern, die Beilegung von Streitigkeiten unter
den Mitgliedern zu regeln und Werbekampagnen zur Vermarktung des neuen Produkts zu organisieren.
zur Zahlungsinitiierung). Neben der Arbeit zu Sicherheitsfragen ist das Eurosystem derzeit dabei, zusammen mit der
Europäischen Kommission eine Debatte unter den Beteiligten anzuregen, um die europaweite Bereitstellung der
elektronischen Zahlungen für E-Commerce sicherzustellen.
Bei der Debatte steht die Schaffung von Bedingungen im
Mittelpunkt, unter denen Dienstleistungen zur Zahlungsinitiierung angeboten werden können. Die Bedingungen
sollten unter anderem Sicherheitsbedenken, ein überarbeitetes rechtliches Regelwerk, den Bedarf nach vertraglichen
Vereinbarungen und das Ausmass des Zugangs zu Zahlungskonten abdecken. Darüber hinaus plant der SEPA-Rat,
das Thema noch in diesem Jahr zu diskutieren.
«Es ist noch zu früh, um über das
Schicksal der elektronischen Zahlungen
zu entscheiden.»
Wie lässt sich verhindern, dass M-Payment das gleiche
Schicksal erleidet wie E-Payment?
Es ist noch zu früh, um über das Schicksal der elektronischen Zahlungen zu entscheiden. Das Eurosystem hat
weiterhin grossen Bedarf und ein Potenzial für elektronische Zahlungen im Bereich des E-Commerce.
Beim Meeting der Kontaktgruppe für strategische Fragen
im Euro-Zahlungsverkehr (COGEPS) letzten April hat die
EZB betont, dass die anhängige Untersuchung der EUKommission über elektronische Zahlungen nicht als
Entschuldigung dienen sollte, die Arbeit zu diesem Thema
zu unterbrechen. Im Juni hat sich der EPC jedoch dazu
entschlossen, die weitere Entwicklung des Entwurfs zum
SEPA-Rahmenwerk für E-Payment nicht fortzusetzen. Wie
geht es weiter?
Der bisherige mangelnde Fortschritt bei der Entwicklung
des Rahmenwerks für E-Payments hat viele Gründe, so
zum Beispiel echte Bedenken von Bankvertretern und
Konsumenten gleichermassen, wie sicher die über das
Internet getätigten Zahlungen sind. Die EZB hat die Initiative ergriffen und das Europäische Forum zur Sicherheit
von Massenzahlungen (SecuRe Pay Forum) gegründet,
eine freiwillige Kooperation zwischen Überwachungsund Aufsichtsorganen der EWR-Länder. Das Forum wird
Sicherheitsempfehlungen für elektronische Zahlungen in ECommerce-Transaktionen (Transaktionen ohne vorhandene
Karte) entwickeln, aber auch für Internet-Zahlungen, die von
dritten Dienstleistern unter Verwendung von offiziellen Online-Bankingsystemen initiiert werden (so genannte Dienste
Demgegenüber wird mit M-Payment eine heterogene
Gruppe von Zahlungsdienstleistungen bezeichnet. In
einigen Fällen könnte man anzweifeln, ob es ganz korrekt
ist, von Zahlungen zu sprechen, oder ob es sich eher um
die mobile Initiierung und/oder Autorisierung von kontaktlosen Kartenzahlungen handelt. Gleichwohl gibt es andere
Initiativen für mobiles, kontaktloses Zahlen, die nicht auf
Kartenorganisationen, sondern auf elektronischem Geld
aufbauen und ebenfalls Einfluss auf das Geschäftsmodell
haben. Andere Initiativen basieren nicht auf kontaktlosen
Vorgängen, sondern auf Apps, die den Zugang zum Internet
über Smartphones ermöglichen. Einige erfolg­
reiche
Apps sind so verbreitet, weil sie verschiedene Elemente
wie Dienste zur Geolokalisierung und personalisiertes
Marketing mit einer bequemen Art der Auftragserteilung,
des Produktsempfangs und schliesslich der Bezahlung
miteinander kombinieren. Andere Apps sind traditionellen, einfachen Zahlungen ähnlicher und basieren auf der
Nutzung vorhandener Online-Bankingsysteme oder vorhandener im Handel eingesetzter Zahlungssysteme.
Welchen Einfluss haben M-Payment, NFC und andere
Entwicklungen auf das Kerngeschäft der Zahlungsver­
arbeitung?
Um das eben erwähnte Beispiel fortzusetzen – wir stellen
fest, dass es interessante M-Payment-Projekte gibt, die
Online-Bankingsysteme oder die Zahlungssysteme des
Handels einsetzen, und schnellere Zahlungsvorgänge
anbieten können. Eine wichtige Anforderung, die Benutzer
an mobile und elektronische Zahlungen stellen, ist, dass
Interview / CLEARIT | Dezember 2012
der Zahlungsempfänger sofort eine Bestätigung über die
Initiierung einer unwiderruflichen Zahlung erhält. Dies
ist zwar nicht unbedingt erforderlich, um die Zahlung
innerhalb von Sekunden vollständig zu verarbeiten. Es ist
jedoch erforderlich, über eine Funktion zu verfügen, die
möglicherweise auf der Kernzahlungsverarbeitung aufsetzt
und in Echtzeit rund um die Uhr die Initiierung und Bestätigung von Zahlungen ermöglicht. Diese Funktion könnte
entweder von Banken oder anderen Akteuren im Zahlungsverkehr einzeln oder von Dienstleistern nach Art der ACHs
entwickelt werden.
«Bestimmte Massenzahlungsverkehrs­
systeme sind systemisch bedeutsam.»
In der Schweiz sind Systeme des Massenzahlungsverkehrs
systemisch nicht bedeutsam. Daher müssen sie nicht die
CPSS-IOSCO-Prinzipien einhalten und unterliegen nicht
der Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank. Sie haben
letzten Februar in einer Rede erwähnt, dass die EZB «Erwartungen an die Aufsicht für Verbindungen zwischen
Massenzahlungsverkehrssystemen stellt». Können Sie dies
näher erläutern?
Erstens möchte ich im Hinblick auf die Massenzahlungsverkehrssysteme betonen, dass das Eurosystem eine Reihe
von quantitativen und qualitativen Kriterien definiert hat,
gemäss denen bestimmte solche Systeme als systemisch
bedeutsam betrachtet werden und den vollständigen
Satz an anwendbaren CPSS-IOSCO-Prinzipien zu erfüllen
haben. Andere kleinere und weniger wichtige Systeme
unterliegen nur einem Teil der neuen Aufsichtsprinzipien
und/oder wichtigen Aspekten.
Was die Verbindungen zwischen den Euro-Systemen
betrifft, haben diese in den letzten Jahren stark zugenommen, hauptsächlich wegen der Schaffung von SEPA.
Das Eurosystem hat erkannt, dass die CPSS-IOSCO-Über­
wachungsstandards für Finanzmarktinfrastrukturen noch
nicht so konzipiert sind, dass die zusätzlichen Risiken
aufgrund der Verbindungen zwischen den Massenzahlungsverkehrssystemen adäquat abgedeckt sind.
Daher hat das Eurosystem Erwartungen an die Aufsichtsführung aufgestellt, auf die Sie anspielen und die
die Risiken im Hinblick auf rechtliche, finanzielle und betriebliche Abläufe sowie Fragestellungen zu Governance,
Zugang und Effizienz abdecken. Eine Entwurfsversion
der «Expectations» war ab März 2012 Gegenstand einer
öffentlichen Konsultation. Unter Berücksichtigung der
vom Markt eingegangenen Kommentare finalisiert das
Eurosystem derzeit eine überarbeitete Version davon, die
zusammen mit den eingegangenen Kommentaren und
einer Zusammenfassung der Antworten des Eurosystems
veröffentlicht wird.
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Welche Auswirkungen haben die neuen CPSS-IOSCO-Prinzipien auf TARGET2 oder TARGET2-Securities?
TARGET2 und in Zukunft T2S sind sehr wichtige Finanzmarktinfrastrukturen. Das Eurosystem beabsichtigt, mit
gutem Beispiel voranzugehen und volle Kompatibilität
von TARGET2 mit den neuen Prinzipien zu erzielen. Wir
möchten 2013 mit der Bewertung der Konformität von
TARGET2 mit den neuen Prinzipien beginnen. Wir erwarten
nicht, dass für eine vollständige Kompatibilität grössere
Änderungen in TARGET2 erforderlich sind.
T2S ist an sich kein System, daher ist die Einhaltung der
CPSS-IOSCO-Prinzipien nicht erforderlich. Als wichtiger
Dienstleister und als wichtige Quelle von Verflechtungen
verschiedener Marktsegmente ist es jedoch erforderlich,
dass T2S auf sichere Weise entwickelt, betrieben und
verwaltet wird. Daher wird derzeit wird daran gearbeitet,
welche der Aufsichtsprinzipien angewendet werden sollen
und gemäss welchem Massstab T2S in Zukunft bewertet
werden soll.
Ab 2014 wird das Schweizer RTGS in der Lage sein, ISO
20022-Standards zu unterstützen. Wann wird TARGET2
vollständig mit ISO 20022 kompatibel sein?
Die Migration von TARGET2 zu ISO 20022 ist für November
2017 geplant. Dies wurde am Ende der sehr ergiebigen
Konsultation mit der Benutzergemeinschaft vereinbart.
Aber das Datum allein sagt nur wenig aus.
Die Migration erfolgt als Übergang von den SWIFT FINMeldungen zu den ISO 20022-Entsprechungen (SWIFTNet
MX), die derzeit von der SWIFT-Benutzer-Community für
Grossbetragszahlungssysteme entwickelt werden: Alle
relevanten MX-Meldungen werden gleichzeitig eingeführt
und die «alten» MTs aufgehoben, ohne dass es ein Nebeneinander der beiden verschiedenen Standards gibt (Big
Bang).
Die neuen ISO 20022-Standards werden vollständig
kompatibel mit den alten Standards sein (gemäss dem
Like-for-Like-Ansatz) und werden nicht die Interoperabilität mit anderen Infrastrukturen oder dem Correspondent
Banking beeinträchtigen. Die vollständige Nutzung der
umfang­reichen ISO 20022-Standards ist zu einem späteren
Zeitpunkt geplant, wenn eine kritische Masse der Infra­
strukturen/Teilnehmer die Migration durchgeführt hat. Dies
wird als Teil des normalen TARGET2-Change-Manage­mentProzesses erfolgen.
Interview:
Gabriel Juri, SIX Interbank Clearing
[email protected]
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Standardization / CLEARIT | Dezember 2012
ISO 20022: Die Strategie für TARGET2
Der neue ISO 20022-Standard beschäftigt derzeit die
führenden Köpfe im Zahlungsverkehr. Wichtig ist den
Experten im Individualzahlungsverkehr, dass keine
«Insel-Lösungen» geschaffen werden. Die Durchsetzung eines weltweiten Ansatzes geniesst bei der
europäischen Kreditwirtschaft eine höhere Priorität als
ein früher Einführungstermin. Das Eurosystem hat jetzt
Klarheit geschaffen: Im Jahr 2017 ziehen die neuen
Formate in die TARGET2-Welt ein.
Mit dieser Eigenschaft ist TARGET2 ausdrücklich von der
SEPA-Regulierung ausgenommen und unterliegt somit
– bis auf weiteres – keiner externen Vorgabe, neue ISO20022-Formate einzuführen. Abschliessend ist nicht
zu unterschätzen, dass TARGET2 ca. 1000 direkte Teilnehmer hat, die sich in Grösse und Geschäftsumfang
erheblich unterscheiden. Im Rahmen einer so grossen
und heterogenen Nutzergemeinschaft stellen massgebliche Änderungen am System, die möglichst allen Nutzern
gerecht werden sollen, immer eine Herausforderung dar.
Das Thema ISO 20022 beschäftigt Banken und insbesondere den Zahlungsverkehr bereits seit einigen Jahren. In
der jüngsten Vergangenheit hat die Entwicklung dieses
neuen, weltweiten Standards an Dynamik zugelegt. In
der Schweiz ist im Rahmen des Projektes «Migration
ZV CH» bereits ein Ziel sowie ein konkreter Pfad für den
Umstieg auf die neuen Standards und Formate beschlossen worden. Einer der Haupttreiber dieser Entwicklung
dürfte sicher die Initiative der «Single Euro Payments Area
– SEPA» sein, der sich auch die Schweiz angeschlossen
hat.
Das Thema Standardisierung und Weiterentwicklung ist
jedoch auch für Infrastrukturen von Bedeutung, die EuroZahlungen ausserhalb des SEPA-Kontextes abwickeln.
Das prominenteste Beispiel ist hier sicher TARGET2, das
RTGS-System für den Euro. Für TARGET2 wird zwischen
dem Eurosystem als Betreiber sowie den europäischen
Banken als Nutzern bereits seit 2010 über eine langfristige Strategie zur Migration auf ISO 20022-Standards
diskutiert. Im Rahmen einer grossangelegten Nutzerkonsultation im Juli/August dieses Jahres wurden nunmehr
ein Zieltermin sowie die Rahmenbedingungen festgelegt.
Innerhalb von TARGET2 werden auf optionaler Basis für
das Liquiditätsmanagement bereits heute eine Reihe
der so genannten «camt»-Nachrichten im XML-Format
verwendet. Die erste Verpflichtung zur Nutzung von ISO
20022 kam jedoch für TARGET2 – trotz der nicht anwendbaren SEPA-Regulierung – «von aussen». Konkret war es
das Vorhaben «TARGET2-Securities» (T2S), mit dem das
Eurosystem derzeit eine neue integrierte Plattform für das
Wertpapiersettlement in Zentralbankgeld entwickelt. Mit
T2S wird das Eurosystem einen massgeblichen Beitrag
zu Harmonisierung und Standardisierung im Wertpapier­
bereich leisten. Dies gelingt vor allem auch dadurch,
dass T2S im Nachrichtenverkehr ausschliesslich auf den
ISO 20022-Standard setzen wird. Diese Vorgabe gilt
dabei sowohl für Banken, die sich z.B. für das Liquiditäts­
management direkt an T2S anbinden wollen, als auch
für RTGS-Systeme wie TARGET2, über die technisch
Liquidität für das Settlement bereit gestellt wird. Insofern
besteht für TARGET2 schon relativ kurzfristig die Notwendigkeit, für den Austausch von Nachrichten mit T2S
neue Formate im ISO-20022-Standard zu implementieren.
Dieser erste Schritt einer Migrationsstrategie ist somit
letztlich zwingend und unstrittig.
Heterogene Teilnehmerschaft
Voranzustellen ist, dass die Rahmenbedingungen für
die Einführung eines neuen technischen Standards in
TARGET2 auf den ersten Blick nicht ideal erscheinen. Zum
Einen verwendet TARGET2 schon heute zum Austausch
von Zahlungsverkehrsnachrichten ausschliesslich SWIFTNachrichtentypen (so genannte SWIFT-MTs), die einen
weltweit akzeptierten und verbreiteten Standard darstellen. Damit erreicht TARGET2 auch derzeit schon eine
maximale Interoperabilität. Diese ist wichtig, da grosse
Banken in TARGET2 auch viele Zahlungen ihrer Korrespondenten abwickeln, bei denen der Nachrichtenaustausch
ebenfalls mittels SWIFT-MTs erfolgt. Verständlicherweise wird somit seitens der Banken kein dringender
Bedarf gesehen, die heutigen Standards und Verfahren
abzulösen. Zum Anderen verarbeitet TARGET2 den so
genannten Individualzahlungsverkehr, d.h. es wickelt eilige
Zahlungen in Echtzeit und auf Einzeltransaktionsbasis ab.
Vorteile des «Like-for-Like»-Ansatzes
Die weiteren Schritte einer Migration wurden im Sommer
2012 ein weiteres Mal mit allen nationalen Nutzer­
gemeinschaften diskutiert. Der Fokus der Konsultation
lag dabei auf Umfang bzw. der konkreten Ausgestaltung
der Migration. Aufgrund der derzeitigen Nutzung von
SWIFT-MTs lag als erste Festlegung nahe, zukünftig die
ISO 20022-Nachfolger von SWIFT (so genannte MX) zu
verwenden, deren genaue Ausgestaltung derzeit finalisiert
wird. Es sollen dabei in TARGET2 alle Zahlungsverkehrsnachrichten zum selben Termin zeitgleich umgestellt
werden (so genannter «Big-bang»-Ansatz). Da die neuen
Nachrichten potenziell einen weitaus grösseren Umfang
an Informationen transportieren können, ist bei der Implementierungsstrategie das Spannungsfeld zwischen
Mehrwert bzw. Zusatznutzen durch neue und umfangreichere Inhalte und der zumindest übergangsweise
weiterhin notwendigen Interoperabilität mit den alten
Standardization / CLEARIT | Dezember 2012
Standards zu berücksichtigen. Von den TARGET2-Nutzern
wurde hierbei im Rahmen der Konsultation dem zweiten
Kriterium eine höhere Bedeutung beigemessen, so dass
zunächst nur die bisherigen Inhalte in neue Nachrichtenformate umgesetzt werden (so genannter «like-for-like
approach»). Um langfristig den vollen Mehrwert von ISO
20022 nutzen zu können, wird das Eurosystem jedoch
im Anschluss gemeinsam mit der Nutzergemeinschaft
an einer Erweiterung der Inhalte arbeiten.
Ein weiterer wesentlicher Eckpfeiler der ISO 20022-Migrationsstrategie ist der völlige Verzicht auf eine so genannte
Koexistenz von neuen und alten Formaten in TARGET2.
Das heisst, dass zu einem festen Stichtag die bestehenden
MTs durch die neuen MX abgelöst werden und TARGET2
Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main, Deutschland
9
zu keiner Zeit beide Nachrichtentypen parallel unterstützen wird. Durch diesen Ansatz müssen auch Banken für
die Nutzung von TARGET2 nur einen Standard unterstützen, was zusätzliche Kosten vermeidet. Gleichzeitig stellt
dieser Ansatz jedoch eine verpflichtende Migration für
alle Nutzer dar. Da nicht auszuschliessen ist, dass Banken
z.B. mit ihren Korrespondenten auch weiterhin Zahlungen
im MT-Format austauschen, sind dabei möglicherweise
Konvertierungen in beide Richtungen notwendig. Hier
bestand jedoch grosse Einigkeit unter den Nutzern,
eine allenfalls notwendige Konvertierungslösung nicht
innerhalb von TARGET2 anzubieten, sondern eher auf
Marktlösungen (z.B. diejenigen von SWIFT) zu setzen.
Ausserdem ist in diesem Kontext auf die zahlreichen Initiativen zur Einführung von ISO 20022 in anderen Ländern
10
Standardization / CLEARIT | Dezember 2012
Quelle: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main, Deutschland
(z.B. Schweiz und Japan) hinzuweisen, denen sich
sicherlich weitere Länder anschliessen werden, was eine
Konvertierung wohl nur für einen Übergangszeitraum erforderlich machen wird.
Noch fünf Jahre bis zur Umstellung
Letztlich ist der Termin einer Migration auf die neuen
Formate, insbesondere mit Blick auf den «Big-bang»-Ansatz sowie angesichts des Verzichts auf eine Koexistenz,
von essenzieller Bedeutung für alle TARGET2-Teilnehmer.
Das Eurosystem hatte als Termin zunächst den November
2016 ins Auge gefasst, diesen aufgrund der eindeutigen Rückmeldung der Nutzergemeinschaft jedoch auf
November 2017 verschoben. Mit der Kommunikation
dieses Termins ist die Erwartung verbunden, dass auch
das EURO1-System der EBA als zweite Infrastruktur für
eilige Zahlungen in Euro zum gleichen Zeitpunkt eine
Migration unter den beschriebenen Prämissen vollzieht.
Trotz der scheinbar langen Zeit von noch fünf Jahren bis
zur geplanten Einführung der neuen ISO-20022-Standards
zur Zahlungsverkehrsabwicklung in TARGET2 wird das
Eurosystem recht kurzfristig die hierfür nötigen, umfangreichen Arbeiten in Angriff nehmen. Zwar muss zunächst
der Abschluss der Standardisierungsarbeiten im SWIFTUmfeld abgewartet werden – im Anschluss daran soll aber
möglichst frühzeitig und in intensiver Kooperation mit der
TARGET2-Nutzergemeinschaft an der konkreten Definition
und Ausgestaltung der neuen Nachrichten für die Verwendung in TARGET2 gearbeitet werden. Der geplante
Abschluss der Arbeiten mit der Implementierung im
November 2017 wird für TARGET2 einen wesentlichen
Meilenstein in der Weiterentwicklung darstellen, die Zukunftsfähigkeit des Systems langfristig sichern und nicht
zuletzt als eine Art «Katalysator» einen massgeblichen
Beitrag zur weiteren Harmonisierung im Zahlungsverkehr
bzw. zur weltweiten Akzeptanz des ISO-20022-Standards
leisten.
Andreas Werchan, Deutsche Bundesbank
[email protected]
Business
Product & Partners
Services / /CLEARIT
CLEARIT| |September
Dezember 2012
11
Best Practice-Lösung im Zahlungsverkehr mit ISO 20022
ISO 20022 bietet mit pain.001 den standardisierten
Meldungstyp für Kundenzahlungen an. Erstellt werden
Zahlungsmeldungen in der Regel von ERP-Systemen
oder Kernbankenanwendungen. Eine weitergehende
Anwendung hat die Scalaris AG für die Anbindung ihrer
Scanning-Lösung an das Kernbankensystem der Notenstein Privatbank implementiert.
Eine Scanning-Lösung im Zahlungsverkehr produziert «Kunde-an-Bank-Meldungen»: Der Kunde reicht papiergebundene
Zahlungsaufträge – in Form von A6-Einzahlungsscheinen oder auch formlosen Briefen – ein. Daraus erstellt die
Scanning-Lösung Meldungen, die im Kernbankensystem
möglichst durchgehend (STP) verarbeitet werden und zu
entsprechenden lokalen Buchungen sowie zur Weitergabe
an die empfangenden Institute führen.
Im Rahmen eines Projektes der Scalaris mit der Notenstein
Privatbank musste eine solche Meldungsschnittstelle zu
einem Kernbankensystem neu aufgesetzt werden. Nach
Rücksprache mit SIX Interbank Clearing, der zentralen
Koordinationsstelle der Schweizer Finanzindustrie für
den Kunde-Bank-Datenaustausch basierend auf den
ISO 20022-Definitionen, beschlossen alle Beteiligten einen
naheliegenden, aber dennoch neuen Weg einzuschlagen: eine Implementierung auf Basis der schweizerischen
ISO 20022-Empfehlung.
Es machten sich somit einige «Dummies» an die Arbeit, um
sich auf Basis der vorliegenden 150-seitigen Dokumentation durchzubeissen und die unterschiedlichen Zahlungsfälle
im In- und Ausland auf die vorhandenen Empfehlungen
abzubilden – möglichst so, dass die vorhandenen Softwarelösungen nur im Bereich der Schnittstellen, jedoch
nicht in ihrem Kern, anzupassen waren. Dies führte zu
dem einen oder anderen Kompromiss und auch zur einen
oder anderen Abstimmung bezüglich der verwendeten
Semantik.
So interpretiert das Scanning-System z.B. Adressbereiche
per Zeichenerkennung und liefert sie am Ende der Verarbeitung in den bekannten SIC-Formaten «4 * 35x». Es gibt
somit keine Adresseingabe mit Postleitzahl, Ort, Strasse
und Hausnummer, wie sie hier empfohlen wird, sondern nur
Tags wie <Nm> oder <AdrLine>. Auf diese Art und Weise
wurden die Funktionalität der Lösung und die Empfehlungen miteinander abgeglichen und die konkrete Verwendung
der entsprechenden Meldungsfelder abgestimmt – stets
auf der Basis des anonymen obersten «Prüfers» und
auch Schiedsrichters: der Validierungsplattform von SIX
Interbank Clearing.
Abweichungen
In zwei Bereichen musste die Spezifikation ergänzt bzw.
von dieser abgewichen werden: ISO 20022/pain.001 beschreibt Zahlungsmeldungen – und nicht die Steuerung der
Verarbeitung. So werden heute vom Scanning-System beispielsweise Informationen zur Spesenberechnung an das
Kernbankensystem geliefert, darunter z.B. die Information,
ob ein strukturierter Einzahlungsschein verwendet wurde
oder nicht. Gleiches gilt für weitere Informationen, wie z.B.
den Link zum elektronischen Archiv. Für den Transport
solcher zusätzlicher Daten sieht ISO 20022 derzeit keine
Mechanismen vor, also mussten diese von den Beteiligten
selbst in Form einer eigenen Tag-Gruppe ergänzt werden.
Diese ist in der Anwendung an- und abschaltbar, so dass
auch «reine», validierbare ISO-Meldungen jederzeit erzeugt
werden können. Ähnlich verhält es sich bei den Antworten:
Die pain.002 «payment status reports» erlauben keinen
Rücktransport von Daten im OK-Fall, was aber zur Archivierung notwendig sein kann.
In beiden Fällen wäre es wünschenswert und für die weitere
Verbreitung von ISO 20022 sicherlich hilfreich, wenn es
einen standardisierten Weg für einen solchen Transport von
Zusatzdaten in zukünftigen Releases geben würde.
Spezifikation und Test wurden dankenswerterweise in allen
Phasen von SIX Interbank Clearing unterstützt – wenn
notwendig unter Einbezug von Gremien des Schweizer
Finanzplatzes. Als Ergebnis liegt nun eine Standardschnittstelle vor, die als Best Practice für ähnliche Projekte
herangezogen werden kann.
Heinz Weber, Scalaris
[email protected]
Roger Mayer, Notenstein Privatbank
[email protected]
12
Highlights / CLEARIT | Dezember 2012
2013 wird der Legal Entity Identifier eingeführt
Noch nie wurde ein Standard mit einer solchen Energie
erfunden und umgesetzt: ISO 17442, der Legal Entity
Identifier, besser bekannt unter der Abkürzung LEI, wird
unter der Federführung des Financial Stability Board
(FSB) und mit der Unterstützung von Regulatoren aus
aller Welt eingeführt. Vertreter aus dem privaten Finanzsektor unterstützen diesen Prozess beratend. Das
organisatorische Modell wurde im November 2012 vorgestellt und von der G-20 abgesegnet werden.
Im April 2007 musste einer der grössten US-Hypotheken-Anbieter Gläubigerschutz bei der Börsenaufsicht
beantragen. Die New Century Financial hatte sich mit Risikokrediten verkalkuliert, und folglich die Schuldner nicht
mehr auszahlen können. Die Bank wurde zahlungsunfähig
und blieb ihren Gläubigern acht Milliarden Dollar schuldig.
3200 Leute verloren ihren Job, viele Amerikaner mussten
ihre Häuser verkaufen. Nicht nur in der amerikanischen
Gesellschaft lösten diese Nachrichten Panik aus: Besorgte
Kunden in Grossbritannien stürmten im September 2007
die Schalter der Bank Northern Rock. Die Regierung und
die Bank von England garantierten in der Folge die Einlagen
und Northern Rock wurde vom Staat übernommen.
Internationale Vertrauenskrise
Diese Entwicklungen im Herbst 2007 lösten eine Vertrauenskrise in der internationalen Finanzwelt aus und brachten
das Interbank-Geschäft zum Stillstand. Auf Grund des
mangelnden Vertrauens wollte keine Bank mehr anderen
Instituten Kredite gewähren. Das Einfrieren der weltweiten
Kreditbeziehung zwischen nationalen und internationalen
Banken und die Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 brachten
das Fass zum Überlaufen. Zahlreiche Notenbanken waren
weltweit gezwungen, Grossbanken vor dem Kollaps zu
retten. Der Ausfall von Lehman Brothers zeigte auf dramatische Weise, welch einen Domino-Effekt der plötzliche Fall
eines wichtigen Akteurs im komplexen System der globalen
Bankbeziehungen haben kann. In diesem Augenblick nahm
die Too-Big-to-Fail-Debatte ihren Anfang.
Neben der Intervention praktisch aller Zentralbanken und
aller Staaten der Welt wurde der Ruf nach einer internationalen, globalen Regulierung der Finanzmärkte laut. Dodd
Frank, Basel III, MiFID 2, EMIR, sind nur einige der zahlreichen Beispiele für neue oder in Umfang und Schärfe
angepasste Regulierungen. Die meisten dieser Regelwerke haben aber bestenfalls regionale Gültigkeit (z.B. in der
EU). Um mehr Transparenz im Bereich von wirtschaftlicher
Abhängigkeit zu ermöglichen, wurde die Schaffung eines
Standards zur Identifikation von juristischen Personen (legal
entities) angeordnet, wobei ISO 17442 in einer Rekordzeit
veröffentlicht wurde. Ende 2011 wurde das Financial
Stability Board von der G-20 beauftragt, den Legal Identity
Identifier (LEI) zu implementieren. Gemäss diesem Auftrag
soll der LEI unter der Aufsicht der öffentlichen Hand stehen.
Die Daten sollen zu höchstens kostendeckenden Preisen
und frei von Lizenzierungen und sonstigen kommerziellen
Interessen den weltweiten Benutzern zur Verfügung stehen.
Eindeutige «Personalien»
Der LEI ist gemäss ISO 17442 ein alphanumerischer, 20stelliger Code ohne jegliche Intelligenz. Er soll von einigen
Referenzdaten zur Beschreibung der jeweils zu identifizierenden Entität begleitet werden. Es geht dabei einerseits
um die «Personalien» der Entität, wie Name und Anschrift,
und andererseits um die Transparenz von Firmen-Verflechtungen. Neben Muttergesellschaften («parent company»),
soll auch die an der Spitze eines Konzernes herrschende
Entität («ultimate parent company») offengelegt werden.
Das Ziel der Aufsichtsbehörden besteht darin, das syste­
mische Risiko grenzüberschreitend zu minimieren. Dafür ist
die Harmonisierung der nationalen Regularien notwendig.
Diese sollen von standardisierten Prozessen und Daten
unterstützt werden. Einen ISO-Standard auf Papier zu
schaffen, ist relativ einfach. Schwieriger dürfte sich dessen
Umsetzung gestalten. Der Weg zu einem weltweiten LEISystems ist vorderhand noch steinig.
Drei Hierarchiestufen
Seit Juni 2012 ist die Implementation Group des Financial
Stability Board damit beschäftigt, zusammen mit einer neugegründeten Private Sector Preparatory Group (PSPG),
die LEI-Organisation aufzubauen. Das ganze System soll
föderativ auf drei Hierarchie-Stufen gebildet werden. Ganz
oben wird ein Registration Oversight Committee (ROC)
gemäss einer international abgestimmten Charta als Steue­
rungs- und oberste Entscheidungsinstanz fungieren. Das
ROC wird hauptsächlich von Regulatoren gebildet. Auf
der operationellen Ebene sind die Gründung einer Central
Operating Unit (COU) und die Wahl von Local Operating
Units (LOU) geplant. Die LOUs können sich aus jeder vom
FSB anerkannten nationalen Organisation konstituieren.
Prädestiniert dafür sind die National Numbering Agencies,
welche seit 1992 im Rahmen der Association of National
Numbering Agencies (ANNA) bei der Implementierung von
ISO-Standards des Wertschriftenbereiches wie die ISIN zusammenarbeiten. Es können in einem Land auch mehrere
LOUs wirken.
LEI-Codes werden entweder direkt von den Firmen oder
via eine LOU beantragt bzw. zugeteilt. Die Arbeitsteilung
zwischen COU und LOU und die jeweiligen Zuständigkeiten sind noch nicht definiert. Ein zentrales Thema ist dabei
Highlights / CLEARIT | Dezember 2012
13
Der G-20-Gipfel in Mexiko.
die Datenqualität. Derart sensitive Daten müssen einwandfrei sein, frei von Fehlern und Duplizierungen, vollständig,
und vor allem stets aktuell. Die Daten müssen im LEI-System regelmässig validiert werden. Als erste Instanz sind
die einzelnen Gesellschaften selbst für die Datenqualität
zuständig.
Offenlegung von Besitzverhältnissen
Besondere Aufmerksamkeit ist den Daten über die Besitzverhältnisse in Firmen bzw. zwischen einzelnen Gesellschaften
zu schenken. Zuerst muss entschieden werden, ab welchem
Kapitalanteil eine «Parent-Company»- oder «UltimateParent-Company»-Beziehung entsteht. In ihrem neusten
Vorschlag will die PSPG diesen Prozentsatz im Einklang
mit dem IFRS-Rechnungslegungsstandard (International
Financial Reporting Standards) definieren. Sobald diese
Regeln definiert sind, gilt es, die entsprechenden Daten
zu erfassen und kontinuierlich zu pflegen. Abgesehen von
der operationellen Komplexität der Bewirtschaftung stösst
man dabei auf lokale rechtliche Hürden. In der Schweiz sind
nichtkotierte Firmen legal nicht gezwungen, ihre Besitzverhältnisse offenzulegen.
SIX Financial Information ist gut positioniert, um als
Schweizer LOU zu fungieren. Eine entsprechende Nominierung hat sie von der Schweizerischen Kommission für
Standardisierungen im Finanzbereich (SKSF) bekommen.
Die SKSF hat dem FSB ein Konzept zur LEI-Implementierung
vorgelegt. Dieses Konzept wurde vom FSB gewürdigt und
als sehr nützlich bezeichnet. Es hat sicher dazu beigetragen,
die Meinungen innerhalb der FSB-Instanzen zu beeinflussen. Niemand stellt mehr in Frage, ob die LEI-Organisation
föderativ sein soll. Eine verstärkte Rolle der LOUs gegenüber
der COU wird auch in Betracht gezogen. Manche sind dafür,
die Code-Zuteilung den LOUs anzu­vertrauen, währenddem
die COU die Daten zentral konsolidieren würde.
Wer fungiert als Central Operating Unit?
Aber wer wird COU? Die US Wertschriften-Zentralverwahrer DTTC (Depository Trust & Clearing Company)
hat zusammen mit SWIFT bereits Pionierarbeit
geleistet. Ein System wurde in Betrieb genommen,
welches Nummern und Daten gemäss dem Auftrag
des für SWAP-Geschäfte zuständigen US-Regulators
unterhält. Andere Organisationen sind aber ebenfalls
an Gründung einer COU interessiert. Man darf auf den
definitiven Entscheid der Aufsichtsbehörden gespannt
sein.
An der zweiten PSPG-Konferenz vom 16. Oktober beim FSB
in Basel wurden sämtliche Aspekte des LEI-Systems, also
die Organisation, die Prozesse und die Daten, diskutiert und
Lösungen präsentiert. Das FSB ist nun mit einer Analyse
beschäftigt und wird seine Schlussfolgerungen ziehen. Laut
der neusten Mitteilung des FSB wurden erste Informationen
über die der G-20 vorzulegenden Vorschläge den PSPGMitgliedern kommuniziert.
Nourredine Yous, SIX Financial Information,
Chairman ISO TC68/SC4
[email protected]
14
Products & Services / CLEARIT | Dezember 2012
USD 7’700’000’000’000’000 – Happy Birthday CLS!
Ein System, das täglich USD 4700 Milliarden abwickelt,
gehört zweifellos zu den ganz Grossen. Das Devisenabwicklungssystem CLS ist für das Finanzsystem
unerlässlich geworden. Jüngst feierte es sein 10-JahrJubiläum – Grund für einen Rück- und einen Ausblick.
CLS (Continuous Linked Settlement) wurde im September
2002 als Gemeinschaftswerk globaler Banken ins Leben
gerufen, um die Abwicklungsrisiken im Geschäft mit Devisen
(FX) zu eliminieren (siehe Kasten). Über die Jahre stieg die
Anzahl CLS-fähiger Währungen von 7 auf 17 an, und auch
die Teilnehmerschaft hat sich markant erweitert. Waren es
zu Beginn 39 direkte und wenige Dutzend indirekte Teilnehmer (Third Parties), so wickeln heute neben 63 direkten
Teilnehmern mehr als 16’000 Third Parties ihre Transaktionen über CLS ab. Entsprechend nahmen auch die Volumen
stetig zu. Mit täglich fast 1 Million Zahlungsinstruktionen im
Wert von durchschnittlich rund USD 4700 Milliarden liegt
die Marktdurchdringung von CLS heute bei knapp 60% des
globalen FX-Marktes.
Zweifellos profitierte CLS von der Finanzkrise und insbesondere vom Ausfall von Lehman Brothers, der den
Marktteilnehmern das bei der FX-Abwicklung inhärente Erfüllungsrisiko mit unvermittelter Heftigkeit ins Gedächtnis
gerufen hat. Zudem war die herausragende operationelle
Stabilität von CLS ein wesentlicher Pfeiler des Erfolgs. Das
Wie es zu CLS kam
Hinter der Entwicklung von CLS stand die Erkenntnis,
dass die herkömmliche Abwicklung von FX-Geschäften mit beträchtlichen Risiken verbunden ist. Im Fokus
stand das Erfüllungsrisiko, also das Risiko, dass eine
Partei eines FX-Geschäfts die verkaufte Währung
transferiert, die Gegenpartei jedoch die gekaufte
Währung nicht liefert. Angesichts der bei FX-Transaktionen beachtlichen Beträge hätte die Materialisierung
des Erfüllungsrisikos nicht nur für die betroffenen
Banken verheerende Konsequenzen, sondern könnte
aufgrund der Verflechtungen im FX-Markt auch die
Stabilität des Finanzsystems beeinträchtigen. Vor
diesem Hintergrund ermutigten die Zentralbanken die
im FX-Handel führenden Geschäftsbanken, ein Mehrwährungs-Abwicklungssystem zu konzipieren, das die
Risiken der FX-Abwicklung reduziert. Dies führte im
September 2002 zur Inbetriebnahme von CLS. Eine
detaillierte Beschreibung seiner Funktionsweise findet
sich im Artikel Das Devisenabwicklungssystem Continuous Linked Settlement (CLS) auf www.snb.ch.
Risikomanagement und operationellen Notfallvorkehrungen haben sich als äusserst robust erwiesen, so dass CLS
unbeschadet auch aus den heftigsten Verwerfungen der
Finanzkrise hervorging und bis heute stets alle eingegebenen Zahlungsinstruktionen abwickeln konnte.
Wo geht die Reise hin?
Der Erfolg von CLS sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen,
dass heutzutage noch gut 40% der weltweiten FX-Transaktionen nicht über CLS abgewickelt werden (können) und
folglich weiterhin dem Erfüllungsrisiko ausgesetzt bleiben.
Um die Marktdurchdringung zu erhöhen, verfolgt CLS zwei
komplementäre Strategien: Zum einen wird an einer Lösung
gearbeitet, um auch Same-Day-Trades abwickeln zu können.
Heute verarbeitet das System nur Transaktionen aus Handelsgeschäften, die spätestens am Vortag abgeschlossen
wurden. Um auch taggleich abwickeln zu können, ist ein zusätzlicher Abwicklungszyklus geplant, der in einem ersten
Schritt für das Währungspaar USD/CAD eingeführt wird
und später auch anderen Währungen offen stehen soll. Zum
anderen ist CLS bestrebt, weitere Währungen einzubinden.
Die grössten Herausforderungen bestehen darin, die nötige
Unterstützung bei Banken und Behörden des Währungsraumes zu erhalten sowie die erforderlichen Anpassungen der
rechtlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen.
10 Jahre nach Betriebsaufnahme kann CLS als voller Erfolg
betrachtet werden. Verstummt sind die Stimmen, die anfänglich an dessen Überlebensfähigkeit gezweifelt haben.
CLS wird von den Marktteilnehmern als sichere und stabile
Infrastruktur geschätzt und leistet einen bedeutenden
Beitrag zur weltweiten Finanzstabilität. Da das Erfüllungsrisiko noch nicht vollständig aus dem FX Markt eliminiert
ist, bieten sich für CLS aber auch künftig Chancen, seine
Erfolgsgeschichte in weiteren Bereichen des FX-Marktes
fortzuführen.
Andy Sturm und David Maurer,
Schweizerische Nationalbank
[email protected], [email protected]
INFo & FEEdBACK / CLEARIT | Dezember 2012
15
Gute Noten für CLEARIT
Zum vierten Mal seit 2000 hat das Magazin CLEARIT
eine Leserschaftsbefragung durchgeführt. Auffallend
war dabei eine Rekordzahl von Reaktionen aus dem
Ausland, was der beste Beweis für das erhöhte Interesse
für unsere Zeitschrift ausserhalb der Schweiz ist. Ein
grosser Dank der Redaktion geht an alle Teilnehmenden und insbesondere an die treue Stammleserschaft.
42 Leserinnen und Leser bzw. nahezu ein Viertel aller antwortenden Personen haben bereits von sechs Jahren an
der vorletzten Umfrage teilgenommen. Ihre Meinung ist in
zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Erstens, weil sie der Zeitschrift jetzt bessere Noten geben als zuvor. Zweitens, weil
sie CLEARIT positiver beurteilen als die übrigen Befragten.
Die Rücklaufquote liegt bei über 10%, wobei Antworten auf
unseren Fragebogen diesmal aus nicht weniger als zwölf
Ländern (2009: acht) eintrafen. Mittlerweile befindet sich
fast jeder dritte Abonnent der Fachzeitschrift ausserhalb
der Schweiz.
Unterschiedliche Urteile im In- und Ausland
Mit den Durchschnittsnoten von über 5 für die Qualität
der Texte und knapp darunter für Gestaltung und ThemenMix (Grafik) geniesst CLEARIT weiterhin die Gunst der
Leserschaft, auch wenn eine leichte Abflachung der
positiven Resonanz gegenüber 2009 festzustellen ist. Grund
ist, dass fast 150% mehr Leserinnen und Leser aus dem
Ausland teilnahmen als an der letzten Umfrage und mit ihrer
eher kritischeren Haltung den Notendurchschnitt vor allem
beim Themen-Mix etwas drückten. Dies ist insofern verständlich, als die Zusammenstellung der Themen in erster
Priorität auf ein Schweizer Fachpublikum ausgerichtet ist.
Gesamtbeurteilung (6=beste, 1=schlechteste Note)
der letzten vier Umfragen
6.00
5.50
5.00
4.50
4.00
3.50
3.00
2.50
2.00
1.50
1.00
Auffällige Meinungsunterschiede gibt es bezüglich der Erscheinungshäufigkeit. Während über 91% der ausländischen
Leserschaft mit der vierteiljährlichen Publikation zufrieden
ist, wünscht sich fast jeder fünfte Schweizer Umfrageteilnehmer entweder mehr oder weniger Ausgaben pro Jahr.
Insgesamt bewegen wir uns hier auf dem Niveau der ersten
Umfrage aus dem Jahr 2003.
Die Beiträge über die Migration des Zahlungsverkehrs in
der Schweiz stiessen auf das grösste Interesse. Auf einer
Skala zwischen 1 (uninteressant), 2 (weniger interessant),
3 (ganz interessant) und 4 (sehr interessant), verzeichnete
der Artikel «Schweizer Zahlungsverkehr wird europäisch»
durchschnittlich 3,6 und «Die Schweiz ist auf dem Weg zum
Einheitsbeleg» 3,4 Punkte.
Bemerkungen & Anregungen
• «NotfallkonzepteSNB/SICundBankenimZahlungsverkehr.»
• «FATF-ThemenwieinAusgabe53(sehrinteressanter Artikel in Bezug auf weitere Entwicklungen).»
• «RegelmässigeNewszuISO20022alseigene
Rubrik – Was wurde neu entschieden bzw. welche
Entscheide/Neuerungen stehen an.»
• «MobilePaymentundMobileBanking.»
• «ZukünftigeStrategieneinzelnerInstitute,dieeine
Marktrelevanz haben, zu verschiedenen Themen.»
Die detaillierte Auswertung der Umfrage ist verfügbar unter
www.CLEARIT.ch. Weitere Bemerkungen und Anregungen
finden Sie auf der Rückseite.
Gabriel Juri, SIX Interbank Clearing
[email protected]
2003
Inhalt
2006
2009
Form, Gestaltung
2012
Themen-Mix
ano:
iPod n
eines
r
e
n
win
)
en Ge
s, Paris
cklich
Pariba
P
N
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(B
Wien)
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s
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r
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Solu
lbiss
Beat A
er (s IT
ittberg
W
g
r
o
Ge
Impressum
Herausgeber
SIX Interbank Clearing AG
Hardturmstrasse 201
CH-8021 Zürich
Bestellungen/Feedback
[email protected]
Ausgabe
Ausgabe 54 – Dezember 2012
Erscheint regelmässig, auch online unter www.CLEARIT.ch
Auflage Deutsch (1300 Exemplare) und Französisch (400
Exemplare) sowie Englisch (elektronisch auf www.CLEARIT.ch)
Kontakt
SIX Interbank Clearing AG
T +41 58 399 4747
Weitere Informationen zu den Schweizer Zahlungsverkehrssystemen finden
Sie im Internet unter www.six-interbank-clearing.com
Weitere Bemerkungen & Anregungen
• «Operationelle Risiken im Zahlungsverkehr/
Internes Kontrollsystem (IKS) im Zahlungsverkehr:
Schlüsselkontrollen.»
Fachbeirat
Patrick Bürki, PostFinance, Boris Brunner, UBS AG, Susanne
Eis, SECB, Martin Frick, SIX Interbank Clearing AG,
Andreas Galle, SIX Interbank Clearing AG, André Gsponer
(Leiter), Enterprise Services AG, Gabriel Juri, SIX Interbank
Clearing AG, Roger Mettier, Credit Suisse AG, Jean-Jacques
Maillard, BCV, Silvio Schumacher, SNB, Gert Zimmermann, Liechtensteinischer Bankenverband
• «Compliance, Risk, Regulator (FINMA, EBK, SNB,
SIC).»
Redaktion
André Gsponer, Enterprise Services AG, Andreas Galle,
Gabriel Juri (Leiter) und Christian Schwinghammer, SIX
Interbank Clearing AG
• «Mehr Informationen über die Funktionsweise
und Einordnung von Mastercard International
und die Affiliate Licencee-Struktur; Update IPI und
was wird in der Schweiz daraus? Was macht der
Schweizer Maestro Card Committee (MAECC), wer
ist vertreten und was sind die Ziele?»
Übersetzung
Französisch: Word + Image, Englisch: HTS
Gestaltung
Felber, Kristofori Group, Werbeagentur
Druck
Binkert Druck AG, Laufenburg
• Das Thema E-Rechnung kommt zu kurz. Zum
Beispiel wäre ein Vergleich interessant, welche
kantonalen Steuerverwaltungen bereits die ERechnung eingeführt haben, wer die Einführung
geplant hat, wer hinterherhinkt und warum.»
• «Geldwäschereigesetz bzw. weltweite Normen
und Anforderungen und deren Umsetzung in der
Schweiz resp. in Schweizer Recht.»
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