CLEARIT Schweizer Fachzeitschrift für den Zahlungsverkehr Ausgabe 54 | Dezember 2012 Marathon im SEPA-Raum Interview mit Daniela Russo, Generaldirektorin Zahlungsverkehr & Marktinfrastrukturen, EZB ISO 20022-Strategie für TARGET2 Der Legal Entity Identifier kommt im nächsten Jahr 2 INHALT / CLEARIT | Dezember 2012 Interview Seite 4 Die SEPA-Implementierung als Marathon im Euroraum Die SEPA-Verordnung zum Enddatum wurde formell verabschiedet. Ist damit alles geregelt? Wie werden Massen­zahlungen, E- oder M-Payments in Zukunft abgewickelt? Daniela Russo, Generaldirektorin Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen der Europäischen Zentralbank, erklärt die wichtigsten Entwicklungen und spricht auch über die bisher festgestellten Schwächen. Standardization Seite 8 ISO 20022: Die Strategie für TARGET2 Der neue ISO 20022-Standard beschäftigt derzeit die führenden Köpfe im Zahlungsverkehr. Wichtig ist den Experten im Individualzahlungsverkehr, dass keine «InselLösungen» geschaffen werden. Die Durchsetzung eines weltweiten Ansatzes geniesst bei der europäischen Kreditwirtschaft eine höhere Priorität als ein früher Einführungstermin. Das Eurosystem hat jetzt Klarheit geschaffen: Im Jahr 2017 ziehen die neuen Formate in die TARGET2Welt ein. Business & Partners Seite 11 Best Practice-Lösung im Zahlungsverkehr mit ISO 20022 ISO 20022 bietet mit pain.001 den standardisierten Meldungs­typ für Kundenzahlungen an. Erstellt werden Zahlungsmeldungen in der Regel von ERP-Systemen oder Kernbankenanwendungen. Eine weitergehende An­ wendung hat die Scalaris AG für die Anbindung ihrer Scanning-Lösung an das Kernbankensystem der Notenstein Privatbank implementiert. Highlights Seite 12 2013 wird der Legal Entity Identifier eingeführt Noch nie wurde ein Standard mit einer solchen Energie erfunden und umgesetzt: ISO 17442, der Legal Entity Identifier, besser bekannt unter der Abkürzung LEI, wird unter der Federführung des Financial Stability Board (FSB) und mit der Unterstützung von Regulatoren aus aller Welt eingeführt. Vertreter aus dem privaten Finanzsektor unterstützen diesen Prozess beratend. Das organisatorische Modell wurde im November 2012 vorgestellt und von der G-20 abgesegnet. Products & Services Seite 14 USD 7’700’000’000’000’000 – Happy Birthday CLS! Ein System, das täglich USD 4700 Milliarden abwickelt, gehört zweifellos zu den ganz Grossen. Das Devisenabwicklungssystem CLS ist für das Finanzsystem unerlässlich geworden. Jüngst feierte es sein 10-Jahr-Jubiläum – Grund für einen Rück- und einen Ausblick. Info & Feedback Seite 15 Gute Noten für CLEARIT Zum vierten Mal seit 2000 hat das Magazin CLEARIT eine Leserschaftsbefragung durchgeführt. Auffallend war dabei eine Rekordzahl von Reaktionen aus dem Ausland, was der beste Beweis für das erhöhte Interesse für unsere Zeitschrift ausserhalb der Schweiz ist. Ein grosser Dank der Redaktion geht an alle Teilnehmenden und insbesondere an die treue Stammleserschaft. Editorial / CLEARIT | Dezember 2012 Investitionen in die Finanzmarktinfrastruktur zahlen sich aus Börsen, zentrale Gegenparteien (CCPs), Zahlungssysteme und Zentralverwahrer (CSDs) bilden das Rückgrat des Finanzsystems. Von vielen Marktteilnehmern werden diese Finanzmarktinfrastrukturen dennoch häufig bloss als unliebsame Kostenfaktoren wahrgenommen. Und da Kosten möglichst zu vermeiden sind, hält sich die Begeisterung, in die Finanzmarktinfrastruktur zu investieren, in engen Grenzen. Zumal in Zeiten, da der Zwang zum Sparen all­ gegenwärtig ist. Diese Sicht der Dinge greift jedoch zu kurz. Denn anstatt die Finanzmarktinfrastruktur nur an ihren Kosten zu messen, muss auch ihr Nutzen gewürdigt werden. Die Frage, welche Finanzmarktinfrastruktur sich ein Finanzplatz leisten soll, kann deshalb nur durch eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse geklärt werden. Allerdings lassen sich die Investitions- oder Weiterentwicklungskosten sowie die laufenden Betriebskosten von Finanzmarktinfrastrukturen meist viel leichter quantifizieren als deren Nutzen, der nur schwierig in Franken und Rappen messbar ist. Deshalb möchte ich die wichtigsten Nutzenfaktoren kurz in Erinnerung rufen. Erstens sind Finanzmarktinfrastrukturen multilaterale Einrichtungen, die im Vergleich zu einem Finanzsystem, das ausschliesslich auf bilateralen Beziehungen beruhen würde, enorme Vorteile bieten. Börsen und andere zentrale Handelsplattformen fördern die Preistransparenz und erhöhen die Marktliquidität. CCPs eliminieren die Gegenparteirisiken und ermöglichen die multilaterale Verrechnung offener Positionen, wodurch sich die für die Abwicklung notwendige Liquidität reduziert. Zahlungssysteme be­ fähigen ihre Teilnehmer, die Liquidität an einem Ort zu konzentrieren und somit effizienter zu bewirtschaften. Und ohne CSDs könnten Effekten weder entmaterialisiert noch immobilisiert werden. 3 Zweitens tragen Finanzmarktinfrastrukturen dazu bei, verschiedene Verarbeitungsschritte zu standardisieren, zu automatisieren und damit zu beschleunigen. Dies gilt umso mehr, wenn zwischen den einzelnen Infrastrukturelementen effiziente Schnittstellen bestehen, wie dies etwa bei der Swiss Value Chain seit vielen Jahren der Fall ist. Für die Marktteilnehmer bringt dies enorme Vorteile, beispielsweise wenn es darum geht, die zunehmend knapper werdenden Sicherheiten effizient zu bewirtschaften. Drittens können Finanzmarktinfrastrukturen mit sinnvoll ausgestalteten Regeln und Verfahren die Risiken der Marktteilnehmer reduzieren. Dies gilt nicht nur für CCPs, sondern auch für Zahlungssysteme und CSDs. Das Beispiel des Devisenabwicklungssystems Continuous Linked Settlement (CLS), dessen zehnjähriges Bestehen in dieser Ausgabe kurz gewürdigt wird, zeigt, welche Bedeutung solch risiko­ mindernde Eigenschaften haben – nicht nur, aber ins­besondere in stürmischen Zeiten (vgl. Seite 14). Trotz all dieser Vorteile, die Finanzmarktinfrastrukturen mit sich bringen, werden Investitionen häufig nicht oder nur in ungenügendem Masse getätigt. Ich vermute, dass ein allzu kurzfristiger Zeithorizont hierfür mit ein Grund ist. Denn langfristig zahlt es sich für einen Finanzplatz alleweil aus, über eine sichere und widerstandsfähige Finanz­ marktinfrastruktur zu verfügen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Marktteilnehmer über die Ausgestaltung der Finanzmarktinfrastruktur mitbestimmen und so sicherstellen können, dass ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Es wäre wünschenswert, diese Erkenntnis auch in der künftigen Finanzplatzstrategie zu berücksichtigen. Andy Sturm Direktor, Schweizerische Nationalbank 4 Interview / CLEARIT | Dezember 2012 Die SEPA-Implementierung als Marathon im Euroraum Die SEPA-Verordnung zum Enddatum wurde formell verabschiedet. Ist damit alles geregelt? Wie werden Massenzahlungen, E- oder M-Payments in Zukunft ab­gewickelt? Daniela Russo, Generaldirektorin Zahlungs­ verkehr und Marktinfrastrukturen der Europäischen Zentralbank, erklärt die wichtigsten Entwicklungen und spricht auch über die bisher festgestellten Schwächen. CLEARIT: Wie beurteilen Sie allgemein den Entwicklungsstand, den die SEPA-Implementierung in Europa bisher erreicht hat? Daniela Russo: Das Eurosystem hat die Implementierung der SEPA-Verfahren für Überweisungen und Lastschriften seit ihrer Einführung 2008 bzw. 2009 genau beobachtet. Basierend auf unseren SEPA-Indikatoren wissen wir, dass SEPA-Überweisungsverfahren bei etwa 30 Prozent der Transaktionen im Euroraum eingesetzt werden. Obwohl es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt, zeigen die Indikatoren, dass die Implementierung in allen Ländern des Euroraums Fortschritte macht. Insgesamt sind wir daher der Meinung, dass die Implementierung, insbesondere von SEPA-Überweisungen, auf dem richtigen Weg ist. Bei der Implementierung von SEPA-Lastschriften sind dagegen noch erhebliche Anstrengungen erforderlich. Aufgrund der europäischen Verordnung zum Enddatum der SEPA-Migration, die im März dieses Jahres verabschiedet wurde, gibt es jetzt klare Implementierungsfristen. Die Umstellung auf die SEPA-Verfahren hat im gesamten Euroraum bis zum 1. Februar 2014 zu erfolgen. «Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber einschreiten muss.» Während die Migration bei Überweisungen und Lastschriften durch die festgelegte gesetzliche Frist endlich sichergestellt ist, sind für Kartenzahlungen noch grosse Anstrengungen erforderlich. Händler, Banken, Kartenorganisationen und Terminalhersteller in Europa arbeiten aktiv zusammen, um sich auf technische Standards und zugehörige Zertifizierungsprozesse zu einigen und so einen integrierten europäischen Markt für die Akzeptanz und Verarbeitung von Kartentransaktionen zu schaffen. Trotz der bisherigen guten Arbeit und der erzielten Fortschritte bleibt abzuwarten, bis zu welchem Grad der Markt bereit und in der Lage ist, sich auf entsprechende Verfahren zu einigen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber – auf Grundlage der vom Markt geleisteten guten Arbeit – einschreiten muss, um die Implementierung der entwickelten Verfahren sicherzustellen, wie es auch bei Überweisungen und Lastschriften erfolgt ist. Werden die Bemühungen der Banken zur SEPA-Implementierung durch die derzeitige Finanzkrise eher behindert oder begünstigt? Wie von den Banken zu hören ist, gibt es insbesondere im IT- und Operations-Bereich bei verschiedenen Projekten – teils krisenbedingt – einen Verteilkampf um die knappen Mittel. Auf der anderen Seite haben die meisten Banken mit ihrer Umsetzung der SEPA-Implementierung bereits vor 2008 begonnen, das heisst vor Beginn der derzei­tigen Finanzkrise. In vielen Fällen geht es nun darum, die Geschäftskunden der Banken zu kontaktieren, um sie auf die Migration vorzubereiten. Es gibt viele Beispiele von Unternehmen, die bereits von den Chancen profitieren, die SEPA durch die Vereinheitlichung der Zahlungsvorgänge in Europa bietet. Darüber hinaus hat die Finanzkrise den Banken deutlich gezeigt, dass die so genannten Kernaktivitäten für viele von ihnen entscheidend oder sogar existenziell sind. Neben der Einnahme von Spareinlagen und der Vergabe von Krediten ist die dritte Kernaktivität, Dienstleistungen im Massenzahlungsverkehr anzubieten – die Einhaltung der SEPA-Richtlinien ist hierbei die einzige Möglichkeit, um im Geschäft zu bleiben. «Die Wahl des EPC zur Entwicklung eines Rahmenwerks hat sich ganz konkret als ineffektiv erwiesen.» Letztes Jahr leitete die Generaldirektion «Wettbewerb» der EU-Kommission eine kartellrechtliche Untersuchung gegen einen Rahmen betreffend Verfahren für Internetzahlungen (SEPA E-Payment Framework) ein, der vom European Payments Council (EPC) entwickelt worden war. Andererseits verlangten die EU-Behörden vom EPC, das SEPA E-Payment-Regelwerk samt zugehörigen Prozessen auszuarbeiten, um Online-Zahlungen europaweit zu erleichtern. Wie lösen Sie diesen Widerspruch zwischen Harmonisierung, Integration und Interoperabilität auf der einen Seite und der Vorstellung wettbewerbswidriger Vereinbarungen auf der anderen Seite? In den letzten Jahren ist die Europäische Kommission energisch gegen wettbewerbswidrige Praktiken im Bereich der Kartenzahlungen vorgegangen, und sie scheint eisern entschlossen zu verhindern, dass die gleichen Probleme bei neuen, innovativen Zahlungsformen, wie Internet-Zahlungen und mobilen Zahlungen, erneut auftreten. Die Wahl des EPC zur Entwicklung eines Rahmenwerks hat sich ganz konkret als ineffektiv erwiesen, da sich herausstellte, dass bestimmte Marktteilnehmer ausgeschlossen wurden, dies nicht nur wegen der im September 2011 eingeleiteten kartellrechtlichen Untersuchung. Schon lange Interview / CLEARIT | Dezember 2012 5 Kurzbiografie Daniela Russo ist Generaldirektorin Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen bei der Europäischen Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist Vorsitzende oder Teilnehmerin in zahlreichen Arbeitsgruppen und Gremien, die sich mit dem Bereich der Zahlungs- und Abwicklungssysteme auf europäischer und globaler Ebene befassen. In einigen dieser Gremien sind nur Zentralbanken vertreten (z.B. PSSC, CPSS, CLS und SWIFT Oversight). In anderen sind Zentralbanken und Wertschriften-Regulatoren vertreten (ESCB-CESR, CPSS-IOSCO, T2-S Oversight und Derivatives Regulators Forum). Zudem existieren weitere Gremien, an denen auch Branchenvertreter teilnehmen (COGEPS, COGESI, CESAME, MOC, SEPA High Level Group und EPC). 6 Interview / CLEARIT | Dezember 2012 davor war klar, dass in vielen Ländern die Bereitschaft der Banken, diese Dienstleistungen anzubieten, gering ist – trotz der wachsenden Nachfrage auf dem Markt nach effizienten, sicheren und benutzerfreundlichen elektro­ nischen Zahlungensformen für den E-Commerce. Das Eurosystem war immer der Ansicht, dass mehr Erfolgsaussichten bestünden, wenn andere Wege, wie die Entwicklung eines eigenen E-Payment-Verfahrens oder die Übernahme eines vorhandenen, beschritten würden. Für ein Zahlungssystem ist erforderlich, Regeln und Bestimmungen auf neutrale und ausgewogene Weise aufzustellen, auch im Hinblick auf die Teilnahme verschiedener Arten von Dienstleistern, die Beilegung von Streitigkeiten unter den Mitgliedern zu regeln und Werbekampagnen zur Vermarktung des neuen Produkts zu organisieren. zur Zahlungsinitiierung). Neben der Arbeit zu Sicherheitsfragen ist das Eurosystem derzeit dabei, zusammen mit der Europäischen Kommission eine Debatte unter den Beteiligten anzuregen, um die europaweite Bereitstellung der elektronischen Zahlungen für E-Commerce sicherzustellen. Bei der Debatte steht die Schaffung von Bedingungen im Mittelpunkt, unter denen Dienstleistungen zur Zahlungsinitiierung angeboten werden können. Die Bedingungen sollten unter anderem Sicherheitsbedenken, ein überarbeitetes rechtliches Regelwerk, den Bedarf nach vertraglichen Vereinbarungen und das Ausmass des Zugangs zu Zahlungskonten abdecken. Darüber hinaus plant der SEPA-Rat, das Thema noch in diesem Jahr zu diskutieren. «Es ist noch zu früh, um über das Schicksal der elektronischen Zahlungen zu entscheiden.» Wie lässt sich verhindern, dass M-Payment das gleiche Schicksal erleidet wie E-Payment? Es ist noch zu früh, um über das Schicksal der elektronischen Zahlungen zu entscheiden. Das Eurosystem hat weiterhin grossen Bedarf und ein Potenzial für elektronische Zahlungen im Bereich des E-Commerce. Beim Meeting der Kontaktgruppe für strategische Fragen im Euro-Zahlungsverkehr (COGEPS) letzten April hat die EZB betont, dass die anhängige Untersuchung der EUKommission über elektronische Zahlungen nicht als Entschuldigung dienen sollte, die Arbeit zu diesem Thema zu unterbrechen. Im Juni hat sich der EPC jedoch dazu entschlossen, die weitere Entwicklung des Entwurfs zum SEPA-Rahmenwerk für E-Payment nicht fortzusetzen. Wie geht es weiter? Der bisherige mangelnde Fortschritt bei der Entwicklung des Rahmenwerks für E-Payments hat viele Gründe, so zum Beispiel echte Bedenken von Bankvertretern und Konsumenten gleichermassen, wie sicher die über das Internet getätigten Zahlungen sind. Die EZB hat die Initiative ergriffen und das Europäische Forum zur Sicherheit von Massenzahlungen (SecuRe Pay Forum) gegründet, eine freiwillige Kooperation zwischen Überwachungsund Aufsichtsorganen der EWR-Länder. Das Forum wird Sicherheitsempfehlungen für elektronische Zahlungen in ECommerce-Transaktionen (Transaktionen ohne vorhandene Karte) entwickeln, aber auch für Internet-Zahlungen, die von dritten Dienstleistern unter Verwendung von offiziellen Online-Bankingsystemen initiiert werden (so genannte Dienste Demgegenüber wird mit M-Payment eine heterogene Gruppe von Zahlungsdienstleistungen bezeichnet. In einigen Fällen könnte man anzweifeln, ob es ganz korrekt ist, von Zahlungen zu sprechen, oder ob es sich eher um die mobile Initiierung und/oder Autorisierung von kontaktlosen Kartenzahlungen handelt. Gleichwohl gibt es andere Initiativen für mobiles, kontaktloses Zahlen, die nicht auf Kartenorganisationen, sondern auf elektronischem Geld aufbauen und ebenfalls Einfluss auf das Geschäftsmodell haben. Andere Initiativen basieren nicht auf kontaktlosen Vorgängen, sondern auf Apps, die den Zugang zum Internet über Smartphones ermöglichen. Einige erfolg­ reiche Apps sind so verbreitet, weil sie verschiedene Elemente wie Dienste zur Geolokalisierung und personalisiertes Marketing mit einer bequemen Art der Auftragserteilung, des Produktsempfangs und schliesslich der Bezahlung miteinander kombinieren. Andere Apps sind traditionellen, einfachen Zahlungen ähnlicher und basieren auf der Nutzung vorhandener Online-Bankingsysteme oder vorhandener im Handel eingesetzter Zahlungssysteme. Welchen Einfluss haben M-Payment, NFC und andere Entwicklungen auf das Kerngeschäft der Zahlungsver­ arbeitung? Um das eben erwähnte Beispiel fortzusetzen – wir stellen fest, dass es interessante M-Payment-Projekte gibt, die Online-Bankingsysteme oder die Zahlungssysteme des Handels einsetzen, und schnellere Zahlungsvorgänge anbieten können. Eine wichtige Anforderung, die Benutzer an mobile und elektronische Zahlungen stellen, ist, dass Interview / CLEARIT | Dezember 2012 der Zahlungsempfänger sofort eine Bestätigung über die Initiierung einer unwiderruflichen Zahlung erhält. Dies ist zwar nicht unbedingt erforderlich, um die Zahlung innerhalb von Sekunden vollständig zu verarbeiten. Es ist jedoch erforderlich, über eine Funktion zu verfügen, die möglicherweise auf der Kernzahlungsverarbeitung aufsetzt und in Echtzeit rund um die Uhr die Initiierung und Bestätigung von Zahlungen ermöglicht. Diese Funktion könnte entweder von Banken oder anderen Akteuren im Zahlungsverkehr einzeln oder von Dienstleistern nach Art der ACHs entwickelt werden. «Bestimmte Massenzahlungsverkehrs­ systeme sind systemisch bedeutsam.» In der Schweiz sind Systeme des Massenzahlungsverkehrs systemisch nicht bedeutsam. Daher müssen sie nicht die CPSS-IOSCO-Prinzipien einhalten und unterliegen nicht der Aufsicht der Schweizerischen Nationalbank. Sie haben letzten Februar in einer Rede erwähnt, dass die EZB «Erwartungen an die Aufsicht für Verbindungen zwischen Massenzahlungsverkehrssystemen stellt». Können Sie dies näher erläutern? Erstens möchte ich im Hinblick auf die Massenzahlungsverkehrssysteme betonen, dass das Eurosystem eine Reihe von quantitativen und qualitativen Kriterien definiert hat, gemäss denen bestimmte solche Systeme als systemisch bedeutsam betrachtet werden und den vollständigen Satz an anwendbaren CPSS-IOSCO-Prinzipien zu erfüllen haben. Andere kleinere und weniger wichtige Systeme unterliegen nur einem Teil der neuen Aufsichtsprinzipien und/oder wichtigen Aspekten. Was die Verbindungen zwischen den Euro-Systemen betrifft, haben diese in den letzten Jahren stark zugenommen, hauptsächlich wegen der Schaffung von SEPA. Das Eurosystem hat erkannt, dass die CPSS-IOSCO-Über­ wachungsstandards für Finanzmarktinfrastrukturen noch nicht so konzipiert sind, dass die zusätzlichen Risiken aufgrund der Verbindungen zwischen den Massenzahlungsverkehrssystemen adäquat abgedeckt sind. Daher hat das Eurosystem Erwartungen an die Aufsichtsführung aufgestellt, auf die Sie anspielen und die die Risiken im Hinblick auf rechtliche, finanzielle und betriebliche Abläufe sowie Fragestellungen zu Governance, Zugang und Effizienz abdecken. Eine Entwurfsversion der «Expectations» war ab März 2012 Gegenstand einer öffentlichen Konsultation. Unter Berücksichtigung der vom Markt eingegangenen Kommentare finalisiert das Eurosystem derzeit eine überarbeitete Version davon, die zusammen mit den eingegangenen Kommentaren und einer Zusammenfassung der Antworten des Eurosystems veröffentlicht wird. 7 Welche Auswirkungen haben die neuen CPSS-IOSCO-Prinzipien auf TARGET2 oder TARGET2-Securities? TARGET2 und in Zukunft T2S sind sehr wichtige Finanzmarktinfrastrukturen. Das Eurosystem beabsichtigt, mit gutem Beispiel voranzugehen und volle Kompatibilität von TARGET2 mit den neuen Prinzipien zu erzielen. Wir möchten 2013 mit der Bewertung der Konformität von TARGET2 mit den neuen Prinzipien beginnen. Wir erwarten nicht, dass für eine vollständige Kompatibilität grössere Änderungen in TARGET2 erforderlich sind. T2S ist an sich kein System, daher ist die Einhaltung der CPSS-IOSCO-Prinzipien nicht erforderlich. Als wichtiger Dienstleister und als wichtige Quelle von Verflechtungen verschiedener Marktsegmente ist es jedoch erforderlich, dass T2S auf sichere Weise entwickelt, betrieben und verwaltet wird. Daher wird derzeit wird daran gearbeitet, welche der Aufsichtsprinzipien angewendet werden sollen und gemäss welchem Massstab T2S in Zukunft bewertet werden soll. Ab 2014 wird das Schweizer RTGS in der Lage sein, ISO 20022-Standards zu unterstützen. Wann wird TARGET2 vollständig mit ISO 20022 kompatibel sein? Die Migration von TARGET2 zu ISO 20022 ist für November 2017 geplant. Dies wurde am Ende der sehr ergiebigen Konsultation mit der Benutzergemeinschaft vereinbart. Aber das Datum allein sagt nur wenig aus. Die Migration erfolgt als Übergang von den SWIFT FINMeldungen zu den ISO 20022-Entsprechungen (SWIFTNet MX), die derzeit von der SWIFT-Benutzer-Community für Grossbetragszahlungssysteme entwickelt werden: Alle relevanten MX-Meldungen werden gleichzeitig eingeführt und die «alten» MTs aufgehoben, ohne dass es ein Nebeneinander der beiden verschiedenen Standards gibt (Big Bang). Die neuen ISO 20022-Standards werden vollständig kompatibel mit den alten Standards sein (gemäss dem Like-for-Like-Ansatz) und werden nicht die Interoperabilität mit anderen Infrastrukturen oder dem Correspondent Banking beeinträchtigen. Die vollständige Nutzung der umfang­reichen ISO 20022-Standards ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant, wenn eine kritische Masse der Infra­ strukturen/Teilnehmer die Migration durchgeführt hat. Dies wird als Teil des normalen TARGET2-Change-Manage­mentProzesses erfolgen. Interview: Gabriel Juri, SIX Interbank Clearing [email protected] 8 Standardization / CLEARIT | Dezember 2012 ISO 20022: Die Strategie für TARGET2 Der neue ISO 20022-Standard beschäftigt derzeit die führenden Köpfe im Zahlungsverkehr. Wichtig ist den Experten im Individualzahlungsverkehr, dass keine «Insel-Lösungen» geschaffen werden. Die Durchsetzung eines weltweiten Ansatzes geniesst bei der europäischen Kreditwirtschaft eine höhere Priorität als ein früher Einführungstermin. Das Eurosystem hat jetzt Klarheit geschaffen: Im Jahr 2017 ziehen die neuen Formate in die TARGET2-Welt ein. Mit dieser Eigenschaft ist TARGET2 ausdrücklich von der SEPA-Regulierung ausgenommen und unterliegt somit – bis auf weiteres – keiner externen Vorgabe, neue ISO20022-Formate einzuführen. Abschliessend ist nicht zu unterschätzen, dass TARGET2 ca. 1000 direkte Teilnehmer hat, die sich in Grösse und Geschäftsumfang erheblich unterscheiden. Im Rahmen einer so grossen und heterogenen Nutzergemeinschaft stellen massgebliche Änderungen am System, die möglichst allen Nutzern gerecht werden sollen, immer eine Herausforderung dar. Das Thema ISO 20022 beschäftigt Banken und insbesondere den Zahlungsverkehr bereits seit einigen Jahren. In der jüngsten Vergangenheit hat die Entwicklung dieses neuen, weltweiten Standards an Dynamik zugelegt. In der Schweiz ist im Rahmen des Projektes «Migration ZV CH» bereits ein Ziel sowie ein konkreter Pfad für den Umstieg auf die neuen Standards und Formate beschlossen worden. Einer der Haupttreiber dieser Entwicklung dürfte sicher die Initiative der «Single Euro Payments Area – SEPA» sein, der sich auch die Schweiz angeschlossen hat. Das Thema Standardisierung und Weiterentwicklung ist jedoch auch für Infrastrukturen von Bedeutung, die EuroZahlungen ausserhalb des SEPA-Kontextes abwickeln. Das prominenteste Beispiel ist hier sicher TARGET2, das RTGS-System für den Euro. Für TARGET2 wird zwischen dem Eurosystem als Betreiber sowie den europäischen Banken als Nutzern bereits seit 2010 über eine langfristige Strategie zur Migration auf ISO 20022-Standards diskutiert. Im Rahmen einer grossangelegten Nutzerkonsultation im Juli/August dieses Jahres wurden nunmehr ein Zieltermin sowie die Rahmenbedingungen festgelegt. Innerhalb von TARGET2 werden auf optionaler Basis für das Liquiditätsmanagement bereits heute eine Reihe der so genannten «camt»-Nachrichten im XML-Format verwendet. Die erste Verpflichtung zur Nutzung von ISO 20022 kam jedoch für TARGET2 – trotz der nicht anwendbaren SEPA-Regulierung – «von aussen». Konkret war es das Vorhaben «TARGET2-Securities» (T2S), mit dem das Eurosystem derzeit eine neue integrierte Plattform für das Wertpapiersettlement in Zentralbankgeld entwickelt. Mit T2S wird das Eurosystem einen massgeblichen Beitrag zu Harmonisierung und Standardisierung im Wertpapier­ bereich leisten. Dies gelingt vor allem auch dadurch, dass T2S im Nachrichtenverkehr ausschliesslich auf den ISO 20022-Standard setzen wird. Diese Vorgabe gilt dabei sowohl für Banken, die sich z.B. für das Liquiditäts­ management direkt an T2S anbinden wollen, als auch für RTGS-Systeme wie TARGET2, über die technisch Liquidität für das Settlement bereit gestellt wird. Insofern besteht für TARGET2 schon relativ kurzfristig die Notwendigkeit, für den Austausch von Nachrichten mit T2S neue Formate im ISO-20022-Standard zu implementieren. Dieser erste Schritt einer Migrationsstrategie ist somit letztlich zwingend und unstrittig. Heterogene Teilnehmerschaft Voranzustellen ist, dass die Rahmenbedingungen für die Einführung eines neuen technischen Standards in TARGET2 auf den ersten Blick nicht ideal erscheinen. Zum Einen verwendet TARGET2 schon heute zum Austausch von Zahlungsverkehrsnachrichten ausschliesslich SWIFTNachrichtentypen (so genannte SWIFT-MTs), die einen weltweit akzeptierten und verbreiteten Standard darstellen. Damit erreicht TARGET2 auch derzeit schon eine maximale Interoperabilität. Diese ist wichtig, da grosse Banken in TARGET2 auch viele Zahlungen ihrer Korrespondenten abwickeln, bei denen der Nachrichtenaustausch ebenfalls mittels SWIFT-MTs erfolgt. Verständlicherweise wird somit seitens der Banken kein dringender Bedarf gesehen, die heutigen Standards und Verfahren abzulösen. Zum Anderen verarbeitet TARGET2 den so genannten Individualzahlungsverkehr, d.h. es wickelt eilige Zahlungen in Echtzeit und auf Einzeltransaktionsbasis ab. Vorteile des «Like-for-Like»-Ansatzes Die weiteren Schritte einer Migration wurden im Sommer 2012 ein weiteres Mal mit allen nationalen Nutzer­ gemeinschaften diskutiert. Der Fokus der Konsultation lag dabei auf Umfang bzw. der konkreten Ausgestaltung der Migration. Aufgrund der derzeitigen Nutzung von SWIFT-MTs lag als erste Festlegung nahe, zukünftig die ISO 20022-Nachfolger von SWIFT (so genannte MX) zu verwenden, deren genaue Ausgestaltung derzeit finalisiert wird. Es sollen dabei in TARGET2 alle Zahlungsverkehrsnachrichten zum selben Termin zeitgleich umgestellt werden (so genannter «Big-bang»-Ansatz). Da die neuen Nachrichten potenziell einen weitaus grösseren Umfang an Informationen transportieren können, ist bei der Implementierungsstrategie das Spannungsfeld zwischen Mehrwert bzw. Zusatznutzen durch neue und umfangreichere Inhalte und der zumindest übergangsweise weiterhin notwendigen Interoperabilität mit den alten Standardization / CLEARIT | Dezember 2012 Standards zu berücksichtigen. Von den TARGET2-Nutzern wurde hierbei im Rahmen der Konsultation dem zweiten Kriterium eine höhere Bedeutung beigemessen, so dass zunächst nur die bisherigen Inhalte in neue Nachrichtenformate umgesetzt werden (so genannter «like-for-like approach»). Um langfristig den vollen Mehrwert von ISO 20022 nutzen zu können, wird das Eurosystem jedoch im Anschluss gemeinsam mit der Nutzergemeinschaft an einer Erweiterung der Inhalte arbeiten. Ein weiterer wesentlicher Eckpfeiler der ISO 20022-Migrationsstrategie ist der völlige Verzicht auf eine so genannte Koexistenz von neuen und alten Formaten in TARGET2. Das heisst, dass zu einem festen Stichtag die bestehenden MTs durch die neuen MX abgelöst werden und TARGET2 Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main, Deutschland 9 zu keiner Zeit beide Nachrichtentypen parallel unterstützen wird. Durch diesen Ansatz müssen auch Banken für die Nutzung von TARGET2 nur einen Standard unterstützen, was zusätzliche Kosten vermeidet. Gleichzeitig stellt dieser Ansatz jedoch eine verpflichtende Migration für alle Nutzer dar. Da nicht auszuschliessen ist, dass Banken z.B. mit ihren Korrespondenten auch weiterhin Zahlungen im MT-Format austauschen, sind dabei möglicherweise Konvertierungen in beide Richtungen notwendig. Hier bestand jedoch grosse Einigkeit unter den Nutzern, eine allenfalls notwendige Konvertierungslösung nicht innerhalb von TARGET2 anzubieten, sondern eher auf Marktlösungen (z.B. diejenigen von SWIFT) zu setzen. Ausserdem ist in diesem Kontext auf die zahlreichen Initiativen zur Einführung von ISO 20022 in anderen Ländern 10 Standardization / CLEARIT | Dezember 2012 Quelle: Europäische Zentralbank, Frankfurt am Main, Deutschland (z.B. Schweiz und Japan) hinzuweisen, denen sich sicherlich weitere Länder anschliessen werden, was eine Konvertierung wohl nur für einen Übergangszeitraum erforderlich machen wird. Noch fünf Jahre bis zur Umstellung Letztlich ist der Termin einer Migration auf die neuen Formate, insbesondere mit Blick auf den «Big-bang»-Ansatz sowie angesichts des Verzichts auf eine Koexistenz, von essenzieller Bedeutung für alle TARGET2-Teilnehmer. Das Eurosystem hatte als Termin zunächst den November 2016 ins Auge gefasst, diesen aufgrund der eindeutigen Rückmeldung der Nutzergemeinschaft jedoch auf November 2017 verschoben. Mit der Kommunikation dieses Termins ist die Erwartung verbunden, dass auch das EURO1-System der EBA als zweite Infrastruktur für eilige Zahlungen in Euro zum gleichen Zeitpunkt eine Migration unter den beschriebenen Prämissen vollzieht. Trotz der scheinbar langen Zeit von noch fünf Jahren bis zur geplanten Einführung der neuen ISO-20022-Standards zur Zahlungsverkehrsabwicklung in TARGET2 wird das Eurosystem recht kurzfristig die hierfür nötigen, umfangreichen Arbeiten in Angriff nehmen. Zwar muss zunächst der Abschluss der Standardisierungsarbeiten im SWIFTUmfeld abgewartet werden – im Anschluss daran soll aber möglichst frühzeitig und in intensiver Kooperation mit der TARGET2-Nutzergemeinschaft an der konkreten Definition und Ausgestaltung der neuen Nachrichten für die Verwendung in TARGET2 gearbeitet werden. Der geplante Abschluss der Arbeiten mit der Implementierung im November 2017 wird für TARGET2 einen wesentlichen Meilenstein in der Weiterentwicklung darstellen, die Zukunftsfähigkeit des Systems langfristig sichern und nicht zuletzt als eine Art «Katalysator» einen massgeblichen Beitrag zur weiteren Harmonisierung im Zahlungsverkehr bzw. zur weltweiten Akzeptanz des ISO-20022-Standards leisten. Andreas Werchan, Deutsche Bundesbank [email protected] Business Product & Partners Services / /CLEARIT CLEARIT| |September Dezember 2012 11 Best Practice-Lösung im Zahlungsverkehr mit ISO 20022 ISO 20022 bietet mit pain.001 den standardisierten Meldungstyp für Kundenzahlungen an. Erstellt werden Zahlungsmeldungen in der Regel von ERP-Systemen oder Kernbankenanwendungen. Eine weitergehende Anwendung hat die Scalaris AG für die Anbindung ihrer Scanning-Lösung an das Kernbankensystem der Notenstein Privatbank implementiert. Eine Scanning-Lösung im Zahlungsverkehr produziert «Kunde-an-Bank-Meldungen»: Der Kunde reicht papiergebundene Zahlungsaufträge – in Form von A6-Einzahlungsscheinen oder auch formlosen Briefen – ein. Daraus erstellt die Scanning-Lösung Meldungen, die im Kernbankensystem möglichst durchgehend (STP) verarbeitet werden und zu entsprechenden lokalen Buchungen sowie zur Weitergabe an die empfangenden Institute führen. Im Rahmen eines Projektes der Scalaris mit der Notenstein Privatbank musste eine solche Meldungsschnittstelle zu einem Kernbankensystem neu aufgesetzt werden. Nach Rücksprache mit SIX Interbank Clearing, der zentralen Koordinationsstelle der Schweizer Finanzindustrie für den Kunde-Bank-Datenaustausch basierend auf den ISO 20022-Definitionen, beschlossen alle Beteiligten einen naheliegenden, aber dennoch neuen Weg einzuschlagen: eine Implementierung auf Basis der schweizerischen ISO 20022-Empfehlung. Es machten sich somit einige «Dummies» an die Arbeit, um sich auf Basis der vorliegenden 150-seitigen Dokumentation durchzubeissen und die unterschiedlichen Zahlungsfälle im In- und Ausland auf die vorhandenen Empfehlungen abzubilden – möglichst so, dass die vorhandenen Softwarelösungen nur im Bereich der Schnittstellen, jedoch nicht in ihrem Kern, anzupassen waren. Dies führte zu dem einen oder anderen Kompromiss und auch zur einen oder anderen Abstimmung bezüglich der verwendeten Semantik. So interpretiert das Scanning-System z.B. Adressbereiche per Zeichenerkennung und liefert sie am Ende der Verarbeitung in den bekannten SIC-Formaten «4 * 35x». Es gibt somit keine Adresseingabe mit Postleitzahl, Ort, Strasse und Hausnummer, wie sie hier empfohlen wird, sondern nur Tags wie <Nm> oder <AdrLine>. Auf diese Art und Weise wurden die Funktionalität der Lösung und die Empfehlungen miteinander abgeglichen und die konkrete Verwendung der entsprechenden Meldungsfelder abgestimmt – stets auf der Basis des anonymen obersten «Prüfers» und auch Schiedsrichters: der Validierungsplattform von SIX Interbank Clearing. Abweichungen In zwei Bereichen musste die Spezifikation ergänzt bzw. von dieser abgewichen werden: ISO 20022/pain.001 beschreibt Zahlungsmeldungen – und nicht die Steuerung der Verarbeitung. So werden heute vom Scanning-System beispielsweise Informationen zur Spesenberechnung an das Kernbankensystem geliefert, darunter z.B. die Information, ob ein strukturierter Einzahlungsschein verwendet wurde oder nicht. Gleiches gilt für weitere Informationen, wie z.B. den Link zum elektronischen Archiv. Für den Transport solcher zusätzlicher Daten sieht ISO 20022 derzeit keine Mechanismen vor, also mussten diese von den Beteiligten selbst in Form einer eigenen Tag-Gruppe ergänzt werden. Diese ist in der Anwendung an- und abschaltbar, so dass auch «reine», validierbare ISO-Meldungen jederzeit erzeugt werden können. Ähnlich verhält es sich bei den Antworten: Die pain.002 «payment status reports» erlauben keinen Rücktransport von Daten im OK-Fall, was aber zur Archivierung notwendig sein kann. In beiden Fällen wäre es wünschenswert und für die weitere Verbreitung von ISO 20022 sicherlich hilfreich, wenn es einen standardisierten Weg für einen solchen Transport von Zusatzdaten in zukünftigen Releases geben würde. Spezifikation und Test wurden dankenswerterweise in allen Phasen von SIX Interbank Clearing unterstützt – wenn notwendig unter Einbezug von Gremien des Schweizer Finanzplatzes. Als Ergebnis liegt nun eine Standardschnittstelle vor, die als Best Practice für ähnliche Projekte herangezogen werden kann. Heinz Weber, Scalaris [email protected] Roger Mayer, Notenstein Privatbank [email protected] 12 Highlights / CLEARIT | Dezember 2012 2013 wird der Legal Entity Identifier eingeführt Noch nie wurde ein Standard mit einer solchen Energie erfunden und umgesetzt: ISO 17442, der Legal Entity Identifier, besser bekannt unter der Abkürzung LEI, wird unter der Federführung des Financial Stability Board (FSB) und mit der Unterstützung von Regulatoren aus aller Welt eingeführt. Vertreter aus dem privaten Finanzsektor unterstützen diesen Prozess beratend. Das organisatorische Modell wurde im November 2012 vorgestellt und von der G-20 abgesegnet werden. Im April 2007 musste einer der grössten US-Hypotheken-Anbieter Gläubigerschutz bei der Börsenaufsicht beantragen. Die New Century Financial hatte sich mit Risikokrediten verkalkuliert, und folglich die Schuldner nicht mehr auszahlen können. Die Bank wurde zahlungsunfähig und blieb ihren Gläubigern acht Milliarden Dollar schuldig. 3200 Leute verloren ihren Job, viele Amerikaner mussten ihre Häuser verkaufen. Nicht nur in der amerikanischen Gesellschaft lösten diese Nachrichten Panik aus: Besorgte Kunden in Grossbritannien stürmten im September 2007 die Schalter der Bank Northern Rock. Die Regierung und die Bank von England garantierten in der Folge die Einlagen und Northern Rock wurde vom Staat übernommen. Internationale Vertrauenskrise Diese Entwicklungen im Herbst 2007 lösten eine Vertrauenskrise in der internationalen Finanzwelt aus und brachten das Interbank-Geschäft zum Stillstand. Auf Grund des mangelnden Vertrauens wollte keine Bank mehr anderen Instituten Kredite gewähren. Das Einfrieren der weltweiten Kreditbeziehung zwischen nationalen und internationalen Banken und die Insolvenz der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers im September 2008 brachten das Fass zum Überlaufen. Zahlreiche Notenbanken waren weltweit gezwungen, Grossbanken vor dem Kollaps zu retten. Der Ausfall von Lehman Brothers zeigte auf dramatische Weise, welch einen Domino-Effekt der plötzliche Fall eines wichtigen Akteurs im komplexen System der globalen Bankbeziehungen haben kann. In diesem Augenblick nahm die Too-Big-to-Fail-Debatte ihren Anfang. Neben der Intervention praktisch aller Zentralbanken und aller Staaten der Welt wurde der Ruf nach einer internationalen, globalen Regulierung der Finanzmärkte laut. Dodd Frank, Basel III, MiFID 2, EMIR, sind nur einige der zahlreichen Beispiele für neue oder in Umfang und Schärfe angepasste Regulierungen. Die meisten dieser Regelwerke haben aber bestenfalls regionale Gültigkeit (z.B. in der EU). Um mehr Transparenz im Bereich von wirtschaftlicher Abhängigkeit zu ermöglichen, wurde die Schaffung eines Standards zur Identifikation von juristischen Personen (legal entities) angeordnet, wobei ISO 17442 in einer Rekordzeit veröffentlicht wurde. Ende 2011 wurde das Financial Stability Board von der G-20 beauftragt, den Legal Identity Identifier (LEI) zu implementieren. Gemäss diesem Auftrag soll der LEI unter der Aufsicht der öffentlichen Hand stehen. Die Daten sollen zu höchstens kostendeckenden Preisen und frei von Lizenzierungen und sonstigen kommerziellen Interessen den weltweiten Benutzern zur Verfügung stehen. Eindeutige «Personalien» Der LEI ist gemäss ISO 17442 ein alphanumerischer, 20stelliger Code ohne jegliche Intelligenz. Er soll von einigen Referenzdaten zur Beschreibung der jeweils zu identifizierenden Entität begleitet werden. Es geht dabei einerseits um die «Personalien» der Entität, wie Name und Anschrift, und andererseits um die Transparenz von Firmen-Verflechtungen. Neben Muttergesellschaften («parent company»), soll auch die an der Spitze eines Konzernes herrschende Entität («ultimate parent company») offengelegt werden. Das Ziel der Aufsichtsbehörden besteht darin, das syste­ mische Risiko grenzüberschreitend zu minimieren. Dafür ist die Harmonisierung der nationalen Regularien notwendig. Diese sollen von standardisierten Prozessen und Daten unterstützt werden. Einen ISO-Standard auf Papier zu schaffen, ist relativ einfach. Schwieriger dürfte sich dessen Umsetzung gestalten. Der Weg zu einem weltweiten LEISystems ist vorderhand noch steinig. Drei Hierarchiestufen Seit Juni 2012 ist die Implementation Group des Financial Stability Board damit beschäftigt, zusammen mit einer neugegründeten Private Sector Preparatory Group (PSPG), die LEI-Organisation aufzubauen. Das ganze System soll föderativ auf drei Hierarchie-Stufen gebildet werden. Ganz oben wird ein Registration Oversight Committee (ROC) gemäss einer international abgestimmten Charta als Steue­ rungs- und oberste Entscheidungsinstanz fungieren. Das ROC wird hauptsächlich von Regulatoren gebildet. Auf der operationellen Ebene sind die Gründung einer Central Operating Unit (COU) und die Wahl von Local Operating Units (LOU) geplant. Die LOUs können sich aus jeder vom FSB anerkannten nationalen Organisation konstituieren. Prädestiniert dafür sind die National Numbering Agencies, welche seit 1992 im Rahmen der Association of National Numbering Agencies (ANNA) bei der Implementierung von ISO-Standards des Wertschriftenbereiches wie die ISIN zusammenarbeiten. Es können in einem Land auch mehrere LOUs wirken. LEI-Codes werden entweder direkt von den Firmen oder via eine LOU beantragt bzw. zugeteilt. Die Arbeitsteilung zwischen COU und LOU und die jeweiligen Zuständigkeiten sind noch nicht definiert. Ein zentrales Thema ist dabei Highlights / CLEARIT | Dezember 2012 13 Der G-20-Gipfel in Mexiko. die Datenqualität. Derart sensitive Daten müssen einwandfrei sein, frei von Fehlern und Duplizierungen, vollständig, und vor allem stets aktuell. Die Daten müssen im LEI-System regelmässig validiert werden. Als erste Instanz sind die einzelnen Gesellschaften selbst für die Datenqualität zuständig. Offenlegung von Besitzverhältnissen Besondere Aufmerksamkeit ist den Daten über die Besitzverhältnisse in Firmen bzw. zwischen einzelnen Gesellschaften zu schenken. Zuerst muss entschieden werden, ab welchem Kapitalanteil eine «Parent-Company»- oder «UltimateParent-Company»-Beziehung entsteht. In ihrem neusten Vorschlag will die PSPG diesen Prozentsatz im Einklang mit dem IFRS-Rechnungslegungsstandard (International Financial Reporting Standards) definieren. Sobald diese Regeln definiert sind, gilt es, die entsprechenden Daten zu erfassen und kontinuierlich zu pflegen. Abgesehen von der operationellen Komplexität der Bewirtschaftung stösst man dabei auf lokale rechtliche Hürden. In der Schweiz sind nichtkotierte Firmen legal nicht gezwungen, ihre Besitzverhältnisse offenzulegen. SIX Financial Information ist gut positioniert, um als Schweizer LOU zu fungieren. Eine entsprechende Nominierung hat sie von der Schweizerischen Kommission für Standardisierungen im Finanzbereich (SKSF) bekommen. Die SKSF hat dem FSB ein Konzept zur LEI-Implementierung vorgelegt. Dieses Konzept wurde vom FSB gewürdigt und als sehr nützlich bezeichnet. Es hat sicher dazu beigetragen, die Meinungen innerhalb der FSB-Instanzen zu beeinflussen. Niemand stellt mehr in Frage, ob die LEI-Organisation föderativ sein soll. Eine verstärkte Rolle der LOUs gegenüber der COU wird auch in Betracht gezogen. Manche sind dafür, die Code-Zuteilung den LOUs anzu­vertrauen, währenddem die COU die Daten zentral konsolidieren würde. Wer fungiert als Central Operating Unit? Aber wer wird COU? Die US Wertschriften-Zentralverwahrer DTTC (Depository Trust & Clearing Company) hat zusammen mit SWIFT bereits Pionierarbeit geleistet. Ein System wurde in Betrieb genommen, welches Nummern und Daten gemäss dem Auftrag des für SWAP-Geschäfte zuständigen US-Regulators unterhält. Andere Organisationen sind aber ebenfalls an Gründung einer COU interessiert. Man darf auf den definitiven Entscheid der Aufsichtsbehörden gespannt sein. An der zweiten PSPG-Konferenz vom 16. Oktober beim FSB in Basel wurden sämtliche Aspekte des LEI-Systems, also die Organisation, die Prozesse und die Daten, diskutiert und Lösungen präsentiert. Das FSB ist nun mit einer Analyse beschäftigt und wird seine Schlussfolgerungen ziehen. Laut der neusten Mitteilung des FSB wurden erste Informationen über die der G-20 vorzulegenden Vorschläge den PSPGMitgliedern kommuniziert. Nourredine Yous, SIX Financial Information, Chairman ISO TC68/SC4 [email protected] 14 Products & Services / CLEARIT | Dezember 2012 USD 7’700’000’000’000’000 – Happy Birthday CLS! Ein System, das täglich USD 4700 Milliarden abwickelt, gehört zweifellos zu den ganz Grossen. Das Devisenabwicklungssystem CLS ist für das Finanzsystem unerlässlich geworden. Jüngst feierte es sein 10-JahrJubiläum – Grund für einen Rück- und einen Ausblick. CLS (Continuous Linked Settlement) wurde im September 2002 als Gemeinschaftswerk globaler Banken ins Leben gerufen, um die Abwicklungsrisiken im Geschäft mit Devisen (FX) zu eliminieren (siehe Kasten). Über die Jahre stieg die Anzahl CLS-fähiger Währungen von 7 auf 17 an, und auch die Teilnehmerschaft hat sich markant erweitert. Waren es zu Beginn 39 direkte und wenige Dutzend indirekte Teilnehmer (Third Parties), so wickeln heute neben 63 direkten Teilnehmern mehr als 16’000 Third Parties ihre Transaktionen über CLS ab. Entsprechend nahmen auch die Volumen stetig zu. Mit täglich fast 1 Million Zahlungsinstruktionen im Wert von durchschnittlich rund USD 4700 Milliarden liegt die Marktdurchdringung von CLS heute bei knapp 60% des globalen FX-Marktes. Zweifellos profitierte CLS von der Finanzkrise und insbesondere vom Ausfall von Lehman Brothers, der den Marktteilnehmern das bei der FX-Abwicklung inhärente Erfüllungsrisiko mit unvermittelter Heftigkeit ins Gedächtnis gerufen hat. Zudem war die herausragende operationelle Stabilität von CLS ein wesentlicher Pfeiler des Erfolgs. Das Wie es zu CLS kam Hinter der Entwicklung von CLS stand die Erkenntnis, dass die herkömmliche Abwicklung von FX-Geschäften mit beträchtlichen Risiken verbunden ist. Im Fokus stand das Erfüllungsrisiko, also das Risiko, dass eine Partei eines FX-Geschäfts die verkaufte Währung transferiert, die Gegenpartei jedoch die gekaufte Währung nicht liefert. Angesichts der bei FX-Transaktionen beachtlichen Beträge hätte die Materialisierung des Erfüllungsrisikos nicht nur für die betroffenen Banken verheerende Konsequenzen, sondern könnte aufgrund der Verflechtungen im FX-Markt auch die Stabilität des Finanzsystems beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ermutigten die Zentralbanken die im FX-Handel führenden Geschäftsbanken, ein Mehrwährungs-Abwicklungssystem zu konzipieren, das die Risiken der FX-Abwicklung reduziert. Dies führte im September 2002 zur Inbetriebnahme von CLS. Eine detaillierte Beschreibung seiner Funktionsweise findet sich im Artikel Das Devisenabwicklungssystem Continuous Linked Settlement (CLS) auf www.snb.ch. Risikomanagement und operationellen Notfallvorkehrungen haben sich als äusserst robust erwiesen, so dass CLS unbeschadet auch aus den heftigsten Verwerfungen der Finanzkrise hervorging und bis heute stets alle eingegebenen Zahlungsinstruktionen abwickeln konnte. Wo geht die Reise hin? Der Erfolg von CLS sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass heutzutage noch gut 40% der weltweiten FX-Transaktionen nicht über CLS abgewickelt werden (können) und folglich weiterhin dem Erfüllungsrisiko ausgesetzt bleiben. Um die Marktdurchdringung zu erhöhen, verfolgt CLS zwei komplementäre Strategien: Zum einen wird an einer Lösung gearbeitet, um auch Same-Day-Trades abwickeln zu können. Heute verarbeitet das System nur Transaktionen aus Handelsgeschäften, die spätestens am Vortag abgeschlossen wurden. Um auch taggleich abwickeln zu können, ist ein zusätzlicher Abwicklungszyklus geplant, der in einem ersten Schritt für das Währungspaar USD/CAD eingeführt wird und später auch anderen Währungen offen stehen soll. Zum anderen ist CLS bestrebt, weitere Währungen einzubinden. Die grössten Herausforderungen bestehen darin, die nötige Unterstützung bei Banken und Behörden des Währungsraumes zu erhalten sowie die erforderlichen Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen durchzusetzen. 10 Jahre nach Betriebsaufnahme kann CLS als voller Erfolg betrachtet werden. Verstummt sind die Stimmen, die anfänglich an dessen Überlebensfähigkeit gezweifelt haben. CLS wird von den Marktteilnehmern als sichere und stabile Infrastruktur geschätzt und leistet einen bedeutenden Beitrag zur weltweiten Finanzstabilität. Da das Erfüllungsrisiko noch nicht vollständig aus dem FX Markt eliminiert ist, bieten sich für CLS aber auch künftig Chancen, seine Erfolgsgeschichte in weiteren Bereichen des FX-Marktes fortzuführen. Andy Sturm und David Maurer, Schweizerische Nationalbank [email protected], [email protected] INFo & FEEdBACK / CLEARIT | Dezember 2012 15 Gute Noten für CLEARIT Zum vierten Mal seit 2000 hat das Magazin CLEARIT eine Leserschaftsbefragung durchgeführt. Auffallend war dabei eine Rekordzahl von Reaktionen aus dem Ausland, was der beste Beweis für das erhöhte Interesse für unsere Zeitschrift ausserhalb der Schweiz ist. Ein grosser Dank der Redaktion geht an alle Teilnehmenden und insbesondere an die treue Stammleserschaft. 42 Leserinnen und Leser bzw. nahezu ein Viertel aller antwortenden Personen haben bereits von sechs Jahren an der vorletzten Umfrage teilgenommen. Ihre Meinung ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert. Erstens, weil sie der Zeitschrift jetzt bessere Noten geben als zuvor. Zweitens, weil sie CLEARIT positiver beurteilen als die übrigen Befragten. Die Rücklaufquote liegt bei über 10%, wobei Antworten auf unseren Fragebogen diesmal aus nicht weniger als zwölf Ländern (2009: acht) eintrafen. Mittlerweile befindet sich fast jeder dritte Abonnent der Fachzeitschrift ausserhalb der Schweiz. Unterschiedliche Urteile im In- und Ausland Mit den Durchschnittsnoten von über 5 für die Qualität der Texte und knapp darunter für Gestaltung und ThemenMix (Grafik) geniesst CLEARIT weiterhin die Gunst der Leserschaft, auch wenn eine leichte Abflachung der positiven Resonanz gegenüber 2009 festzustellen ist. Grund ist, dass fast 150% mehr Leserinnen und Leser aus dem Ausland teilnahmen als an der letzten Umfrage und mit ihrer eher kritischeren Haltung den Notendurchschnitt vor allem beim Themen-Mix etwas drückten. Dies ist insofern verständlich, als die Zusammenstellung der Themen in erster Priorität auf ein Schweizer Fachpublikum ausgerichtet ist. Gesamtbeurteilung (6=beste, 1=schlechteste Note) der letzten vier Umfragen 6.00 5.50 5.00 4.50 4.00 3.50 3.00 2.50 2.00 1.50 1.00 Auffällige Meinungsunterschiede gibt es bezüglich der Erscheinungshäufigkeit. Während über 91% der ausländischen Leserschaft mit der vierteiljährlichen Publikation zufrieden ist, wünscht sich fast jeder fünfte Schweizer Umfrageteilnehmer entweder mehr oder weniger Ausgaben pro Jahr. Insgesamt bewegen wir uns hier auf dem Niveau der ersten Umfrage aus dem Jahr 2003. Die Beiträge über die Migration des Zahlungsverkehrs in der Schweiz stiessen auf das grösste Interesse. Auf einer Skala zwischen 1 (uninteressant), 2 (weniger interessant), 3 (ganz interessant) und 4 (sehr interessant), verzeichnete der Artikel «Schweizer Zahlungsverkehr wird europäisch» durchschnittlich 3,6 und «Die Schweiz ist auf dem Weg zum Einheitsbeleg» 3,4 Punkte. Bemerkungen & Anregungen • «NotfallkonzepteSNB/SICundBankenimZahlungsverkehr.» • «FATF-ThemenwieinAusgabe53(sehrinteressanter Artikel in Bezug auf weitere Entwicklungen).» • «RegelmässigeNewszuISO20022alseigene Rubrik – Was wurde neu entschieden bzw. welche Entscheide/Neuerungen stehen an.» • «MobilePaymentundMobileBanking.» • «ZukünftigeStrategieneinzelnerInstitute,dieeine Marktrelevanz haben, zu verschiedenen Themen.» Die detaillierte Auswertung der Umfrage ist verfügbar unter www.CLEARIT.ch. Weitere Bemerkungen und Anregungen finden Sie auf der Rückseite. Gabriel Juri, SIX Interbank Clearing [email protected] 2003 Inhalt 2006 2009 Form, Gestaltung 2012 Themen-Mix ano: iPod n eines r e n win ) en Ge s, Paris cklich Pariba P N Die glü (B Wien) e ardat, rich) Etienn AT Sp BS, Zü Pierre s n (U o r ti e Solu lbiss Beat A er (s IT ittberg W g r o Ge Impressum Herausgeber SIX Interbank Clearing AG Hardturmstrasse 201 CH-8021 Zürich Bestellungen/Feedback [email protected] Ausgabe Ausgabe 54 – Dezember 2012 Erscheint regelmässig, auch online unter www.CLEARIT.ch Auflage Deutsch (1300 Exemplare) und Französisch (400 Exemplare) sowie Englisch (elektronisch auf www.CLEARIT.ch) Kontakt SIX Interbank Clearing AG T +41 58 399 4747 Weitere Informationen zu den Schweizer Zahlungsverkehrssystemen finden Sie im Internet unter www.six-interbank-clearing.com Weitere Bemerkungen & Anregungen • «Operationelle Risiken im Zahlungsverkehr/ Internes Kontrollsystem (IKS) im Zahlungsverkehr: Schlüsselkontrollen.» Fachbeirat Patrick Bürki, PostFinance, Boris Brunner, UBS AG, Susanne Eis, SECB, Martin Frick, SIX Interbank Clearing AG, Andreas Galle, SIX Interbank Clearing AG, André Gsponer (Leiter), Enterprise Services AG, Gabriel Juri, SIX Interbank Clearing AG, Roger Mettier, Credit Suisse AG, Jean-Jacques Maillard, BCV, Silvio Schumacher, SNB, Gert Zimmermann, Liechtensteinischer Bankenverband • «Compliance, Risk, Regulator (FINMA, EBK, SNB, SIC).» Redaktion André Gsponer, Enterprise Services AG, Andreas Galle, Gabriel Juri (Leiter) und Christian Schwinghammer, SIX Interbank Clearing AG • «Mehr Informationen über die Funktionsweise und Einordnung von Mastercard International und die Affiliate Licencee-Struktur; Update IPI und was wird in der Schweiz daraus? Was macht der Schweizer Maestro Card Committee (MAECC), wer ist vertreten und was sind die Ziele?» Übersetzung Französisch: Word + Image, Englisch: HTS Gestaltung Felber, Kristofori Group, Werbeagentur Druck Binkert Druck AG, Laufenburg • Das Thema E-Rechnung kommt zu kurz. Zum Beispiel wäre ein Vergleich interessant, welche kantonalen Steuerverwaltungen bereits die ERechnung eingeführt haben, wer die Einführung geplant hat, wer hinterherhinkt und warum.» • «Geldwäschereigesetz bzw. weltweite Normen und Anforderungen und deren Umsetzung in der Schweiz resp. in Schweizer Recht.»