Offenlegungsbericht gemäß CRR

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OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER
BANK 1 SAAR EG
Stichtag 31.12.2016
Inhaltsverzeichnis1
Präambel .................................................................................................................... 3
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 3
Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5
Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ........................................................................... 5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 6
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 11
Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................. 11
Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 13
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 17
Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 19
Anhang ..................................................................................................................... 22
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 22
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 25
1
Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders
angegeben.
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Präambel
Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden.
Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu
den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere
ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
▪ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
▪ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
▪ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
▪ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
▪ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
▪ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der
Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die betrachteten Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Ab-zugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Zinsspannenrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko),
das Adressenausfall-, Marktpreis- und Fondsrisiko, das operationelle Risiko sowie auf das Risiko sonstiger Planabweichungen. Interne Kontrollverfahren gewährleisten zudem, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen
Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht
sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich
eingestuft.
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres
laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch
das Risikocontrolling überprüft.
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
-controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Auf der Grundlage der vorhandenen Gesamthausstrategie bestimmt der Vorstand, welche
nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren
Auswirkungen gemindert. Im Rahmen unseres Risikocontrollingprozesses stellen wir die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden von der Abteilung
Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung
oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards
und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei
uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen.
Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar,
transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen
dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam.
Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten.
Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 75,0 Mio. €, die Auslastung lag bei -6,0 %.
Die Anzahl der weiteren Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt drei, die Anzahl
der Aufsichtsmandate neun; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 17 und der Aufsichtsmandate neun. Die Zählweise der Mandate wurde nach § 25c
Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt.
Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung
der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr sieben Sitzungen
statt.
Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein
Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden
dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen.
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Kreditausschuss gebildet, der vorab, anhand eines
vierteljährlichen Berichtes, die Risikosituation erörtert.
Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die
Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben.
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Eigenmittel (Art. 437)
Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRRkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind im Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch.
Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel
während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt:
Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12)
TEUR
274.277
Korrekturen / Anpassungen
-
Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*)
-
Gekündigte Geschäftsguthaben
-
Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital
-1.188
+
Kreditrisikoanpassung
20.799
+
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen)
60.528
+/- Sonstige Anpassungen
Aufsichtsrechtliche Eigenmittel
-13.934
-898
-49
339.535
*werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt
Eigenmittelanforderungen (Art. 438)
Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Eigenmittelanforderungen
TEUR
Kreditrisiken (Standardansatz)
Staaten oder Zentralbanken
Öffentliche Stellen
Institute
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besichert
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
13
122
3.173
71.755
25.895
16.696
4.973
340
4.802
2.827
2.517
Marktrisiken
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Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach
Standardansatz
1.128
Operationelle Risiken
Basisindikatoransatz für operationelle Risiken
14.310
148.551
Eigenmittelanforderungen insgesamt
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen
kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung
abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht.
Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112):
Risikopositionen
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Unternehmen
davon: KMU
Mengengeschäft
davon: KMU
Durch Immobilien besichert
davon: KMU
Ausgefallene Positionen
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
Gesamtwert
(TEUR)
Durchschnittsbetrag
(TEUR)
47.240
22.159
10.631
4.995
0
813.924
1.155.791
179.760
868.930
265.531
645.249
45.641
58.053
42.450
108.497
35.335
61.108
3.874.362
15.996
27.581
10.394
4.995
1.785
722.195
1.041.374
163.593
948.441
266.182
653.611
46.024
62.555
39.488
108.497
39.116
58.879
3.734.907
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten:
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
Institute
Deutschland
EU
Nicht-EU
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
Gesamt
TEUR
47.240
0
0
17.166
4.993
0
10.631
0
0
0
0
4.995
699.872
89.949
24.103
1.032.212
88.526
35.053
Mengengeschäft
858.753
9.001
1.176
Durch Immobilien besichert
640.213
4.354
682
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
57.283
752
18
Gedeckte Schuldverschreibungen
27.537
5.012
9.901
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
108.497
0
0
34.232
1.103
0
61.108
0
0
3.594.744
203.690
75.928
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen* oder Arten von Gegenparteien:
Privatkunden
(NichtSelbständige)
Gesamt
TEUR
Nicht-Privatkunden
Gesamt
TEUR
davon
verarbeitendes
Gewerbe
TEUR
davon
Groß- und
Einzelhandel, Reparaturen
TEUR
davon
Erbringung
von
Finanzdienstleistungen
TEUR
davon
Dienstleistungen
(einschl.
freier Berufe
TEUR
Staaten oder Zentralbanken
0
47.240
0
0
47.240
0
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0
22.159
0
0
19
0
Öffentliche Stellen
0
10.631
0
0
2.500
2.520
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
4.995
0
0
4.995
0
Institute
0
813.924
0
0
813.924
0
19.710
1.136.081
324.827
230.339
92.632
217.133
Mengengeschäft
495.701
373.229
72.471
58.593
804
74.894
Durch Immobilien besichert
510.784
134.465
8.996
13.014
1.883
35.200
13.506
44.547
22.230
5.337
171
7.556
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
42.450
0
0
42.450
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
108.497
0
0
108.497
0
Beteiligungen
0
35.335
36
18
34.181
260
Sonstige Positionen
0
61.108
2.795
0
57.918
0
1.039.701
2.834.661
431.355
307.301
1.207.214
337.563
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
Gesamt
* Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition Nicht-Privatkunden
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Risikopositionen nach Restlaufzeiten:
< 1 Jahr
TEUR
47.240
1 bis 5 Jahre
TEUR
> 5 Jahre
TEUR**
0
0
2.921
10.053
9.185
2.819
2.807
5.005
0
4.995
0
Institute
537.341
164.040
112.543
Unternehmen
392.085
342.825
420.881
Mengengeschäft
Staaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
411.197
105.885
351.848
Durch Immobilien besichert
56.141
68.866
520.242
Ausgefallene Positionen
23.254
3.973
30.826
Gedeckte Schuldverschreibungen
Organismen für gemeinsame Anlagen
(OGA)
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Gesamt
0
19.369
23.081
108.497
0
0
30.588
0
4.747
61.108
0
0
1.673.191
722.813
1.478.358
**In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für
das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken
gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen,
bilden sie die Position 50 im Anhang II2.Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen:
Wesentliche
Wirtschaftszweige3
Gesamtin- GesamtinanNettozuführg./.
anspruch- spruchnahme
Bestand
DirektabBestand Bestand
Auflösung von
nahme aus
aus notleiRückstelschreibunEWB
PWB
EWB/Rücküberfälligen
denden
lungen
gen
stellungen
TEUR
TEUR
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Privatkunden
2.767
14.027
6.617
0
-969
324
Firmenkunden
19.057
63.312
37.132
72
1.254
247
- sonst. verarbeitendes Gewerbe
6.852
15.647
12.238
2
3.973
0
- Metall
170
15.378
6.528
0
3.727
0
- Groß- und
Einzelhandel
5.920
9.152
4.545
7
-1.476
11
- restl.
Branchen
6.115
23.135
13.821
63
-4.970
236
Summe
2.920
571
Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betragen 1.319 TEUR.
Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen
Gebieten:
GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus
Wesentliche geoüberfälligen
notleidenden
grafische Gebieten
Krediten
Krediten
TEUR
TEUR
Deutschland
EU
Nicht-EU
Summe
Bestand
EWB
TEUR
Bestand
PWB
TEUR
Bestand
Rückstellungen
TEUR
21.453
77.126
43.690
72
355
213
59
0
16
0
0
0
2.920
3 es werden nur solche Branchen separat dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10% am Gesamtbestand der Einzelwertberichtigungen aufweisen.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Entwicklung der Risikovorsorge:
Anfangs- Zuführungen
bestand
in der
der Periode
Periode
TEUR
TEUR
EWB
Rückstellungen
PWB
Auflösung
TEUR
wechselkursbedingte
Endbestand
Verbrauch und sonstige
der Periode
VeränderunTEUR
TEUR
gen
TEUR
46.824
11.226
10.922
3.379
0
43.749
91
3
22
0
0
72
3.605
0
685
0
0
2.920
Risikopositionsklasse nach Standardansatz
Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden
die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments-Sovereigns und Governments-Supranationals benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen (Industrie-)Unternehmen, Finanzinstitute-Versicherung, sowie Staaten & supranationale Organisationen festgelegt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Sovereigns & Surpranationals sowie Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR)
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
689.237
796.145
2
0
0
4
0
0
10
42.450
42.450
20
244.368
188.594
35
645.249
645.249
50
72.944
72.964
70
0
25.680
75
868.930
814.493
100
1.169.046
1.148.229
150
33.641
32.061
250
0
370
...
1250
...
Sonstiges
Abzug von den
Eigenmitteln
0
...
...
108.497
108.497
0
0
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings
regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag
für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG
eine entsprechende Sicherheitenstellung.
Unsere derivativen Adressausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten in Höhe
von insgesamt 16 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach
Art. 439 vorgesehenen Angaben.
Kapitalpuffer (Art. 440)
Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er
soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers:
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TEUR
Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
Summe
davon: Risikopositionen im
Handelsbuch
davon:
Verbriefungsrisikopositionen
Eigenmittelanforderungen
davon: Allgemeine
Kreditrisikopostionen
Risikopositionswert (SA)
Wert der Risikoposition im
Handelsbuch
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionswert (SA)
Verbriefungsrisikoposition
Risikopositionswert (IRB)
Risikopositionen
im Handelsbuch
Summe der Kauf- und
Verkaufsposition im Handelsbuch
Allgemeine
Kreditpositionen
Gewichtung der Eigenmittelanforderungen
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
%
Aufschlüsselung
nach Ländern**
Österreich
27.671
0
0
0
0
0
2.208
0
0
2.208
1,70
0,000
7.019
0
0
0
0
0
543
0
0
543
0,42
0,000
2.180.996
0
0
0
0
0 122.546
0
0 122.546
94,41
0,000
5.000
0
0
0
0
0
400
0
0
400
0,31
0,000
18.793
0
0
0
0
0
1.080
0
0
1.080
0,83
0,000
7.737
0
0
0
0
0
413
0
0
413
0,32
0,000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0,625
Liechtenstein
4.000
0
0
0
0
0
320
0
0
320
0,25
0,000
Niederlande
26.626
0
0
0
0
0
1.145
0
0
1.145
0,88
0,000
Norwegen
12.392
0
0
0
0
0
179
0
0
179
0,14
1,500
Schweden
5.188
0
0
0
0
0
46
0
0
46
0,04
1,500
Vereinigte Staaten
21.297
0
0
0
0
0
576
0
0
576
0,44
0,000
Sonstige*
14.204
0
0
0
0
0
348
0
0
348
0,27
0,000
Schweiz
Deutschland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Hongkong
*) In der Position Sonstige sind alle Länder mit einer Gewichtung der Eigenmittelanforderungen < 0,2% zusammengefasst.
**) Ungeachtet der vorgenannten Wesentlichkeitsgrenze sind Länder mit einem antizyklischen Kapitalpuffer > 0% aufgeführt.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers:
Gesamtforderungsbetrag
1.856.880 TEUR
Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
0,00261%
Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer
48 TEUR
Marktrisiko (Art. 445)
Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
Für die Risikoart Währung stellt sich die Eigenmittelanforderung wie folgt dar:
Risikoarten
Eigenmittelanforderung (TEUR)
1.128
Fremdwährungsrisikoposition
Weitere unterlegungspflichtige Risiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko (Art. 446)
Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt.
Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)
Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
Börsengehandelte
Positionen
0
0
0
Nicht börsengehandelte
Positionen
0
0
7.584
7.584
STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN
Andere
Beteiligungspositionen
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen
(Art. 448)
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Fristentransformation.
Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve.
Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
•
•
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden auf der Grundlage institutsinterner Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
Wir planen mit einer nahezu unveränderten Geschäftsstruktur.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
Konstant, DGRV-Zinsszenarien.
Den höchsten Ertragsrückgang durch das Zinsspannen- und Kursänderungsrisiko insgesamt
in Höhe von -10.119 TEUR würde der Eintritt des DGRV-Risikoszenarios „Steigend“ erzeugen,
der Eintritt des DGRV-Risikoszenarios „Rechtsdrehung“ würde zu einem Ertragszuwachs von
+231 TEUR führen. Die DGRV-Zinsszenarien werden jährlich auf Basis aufsichtsrechtlicher
Mindeststandards im Auftrag des Fachausschusses für Rechnungslegung und Prüfung anhand historischer Analysen der Zinsänderungen für nicht barwertig steuernde Banken des genossenschaftlichen Verbundes ermittelt.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge
in TEUR
Summe
Erhöhung der
Erträge
in TEUR
-10.119
+231
Darüber hinaus werden auch Stressbetrachtungen durchgeführt, deren Eintritt in der Regel
höhere Belastungen aufweisen würde.
Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus zudem barwertig gemessen. Dabei legen wir
folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
•
Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen.
Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen (Genussrechte). Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung
der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils
der Fonds bekannt ist.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
•
Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind dabei auf der Grundlage institutsinterner, zukunftsorientierter Zinsanpassungsfiktionen, berücksichtigt worden.
•
Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen
Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der
Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden
Zinssätzen zu erwarten.
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
+ 200 BP
Summe
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
-200 BP
-51.162
11.003
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)
Verbriefungen bestehen nicht.
Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art.
453)
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse
beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen im
Wesentlichen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von
Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikominimierend in Anrechnung gebracht:
a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung
•
Bürgschaften und Garantien
b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten)
•
Bareinlagen in unserem Haus
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Gewährleistungen /
Lebensversicherungen
TEUR
finanzielle Sicherheiten
TEUR
Zentralregierungen
0
0
Regionalregierungen und örtliche
Gebietskörperschaften
0
0
Sonstige öffentliche Stellen
0
0
Institute
58.132
0
Mengengeschäft
20.993
33.444
8.228
11.316
Multilaterale Entwicklungsbanken
0
0
Internationale Organisationen
0
0
Durch Immobilien besicherte Positionen
0
0
250
2.605
Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
0
0
Gedeckte Schuldverschreibungen
0
0
Positionen gegenüber Instituten
und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
0
0
Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA)
0
0
Beteiligungen
0
0
Sonstige Positionen
0
0
Verbriefungspositionen nach SA
0
0
Unternehmen
Ausgefallene Positionen
darunter: Wiederverbriefung
Gesamt
0
0
87.603
47.365
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)
Vermögenswerte:
Buchwerte der
belasteten
Vermögenswerte
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
TEUR
TEUR
Vermögenswerte des berichtenden Instituts
Schuldtitel
TEUR
201.287
Aktieninstrumente
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
2.843.743
0
0
138.481
137.796
58.657
59.313
339.147
346.087
Sonstige Vermögenswerte
0
61.941
Erhaltene Sicherheiten:
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel
TEUR
Beizulegender
Zeitwert der
erhaltenen Sicherheiten
bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen
TEUR
Vom berichtenden Institut erhaltene
Sicherheiten
0
0
Aktieninstrumente
0
0
Schuldtitel
0
0
Sonstige Vermögenswerte
0
0
0
0
Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten:
Deckung der
Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere
TEUR
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und
ABS
TEUR
Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten
143.223
226.886
Angaben zur Höhe der Belastung
Die Bank 1 Saar eG weist eine Quote der belasteten Vermögengegenstände (Asset
Encumbrance-Quote) von 4,43% zum Meldestichtag 31.12.2016 aus.
Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus
-
Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln
Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit
-
marktüblichen Rahmenverträgen
-
Besicherungsvereinbarungen
Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet.
Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Quote um 29% verringert. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zum 31.12.2016 keine Offenmarktgeschäfte bestanden.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Verschuldung (Art. 451)
Seit dem 01. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen
wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar:
CRR Verschuldungsquote - Offenlegungsbogen
Sti chta g
Na me des Unternehmens
Anwendungs ebene
31.12.2016
Bank1Saar eG
Einzelebene
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die
Verschuldungsquote
Anzusetzender Wert
(TEUR)
1
2
3
Summe de r Akti va l a ut ve röffe ntl i chte m Abs chl us s
Anpa s s ung für Unte rne hme n, di e für Re chnungs zwe cke kons ol i di e rt we rde n, a be r ni cht de m
a ufs i chts re chtl i che n Kons ol i di e rungs kre i s a nge höre n
(Anpa s s ung für Tre uha ndve rmöge n, da s ge mä ß de n ge l te nde n Re chnungs l e gungs ra hme n i n de r
Bi l a nz a us ge wi e s e n wi rd, a be r ge mä ß Arti ke l 429 Abs a tz 13 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 be i de r
Ge s a mtri s i kopos i ti ons me s s größe de r Ve rs chul dungs quote unbe rücks i chti gt bl e i bt)
4
Anpa s s unge n für de ri va ti ve Fi na nzi ns trume nte
5
Anpa s s unge n für We rtpa pi e rfi na nzi e rungs ge s chä fte (SFT)
Anpa s s ung für a uße rbi l a nzi e l l e Pos te n (d.h. Umre chnung a uße rbi l a nzi e l l e r Ri s i kopos i ti one n i n
Kre di tä qui va l e nzbe trä ge )
(Anpa s s ung für gruppe ni nte rne Ri s i kopos i ti one n, di e ge mä ß Arti ke l 429 Abs a tz 7 de r Ve rordnung (EU)
EU-6a Nr. 575/2013 be i de r Ge s a mtri s i kopos i ti ons me s s größe de r Ve rs chul dungs quote unbe rücks i chti gt
bl e i be n)
(-244)
0
113.237
0
(Anpa s s unge n für Ri s i kopos i ti one n, di e ge mä ß Arti ke l 429 Abs a tz 14 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013
be i de r Ge s a mtri s i kopos i ti ons me s s größe de r Ve rs chul dungs quote unbe rücks i chti gt bl e i be n)
7.1
Sons ti ge Anpa s s unge n ("Ful l y-pha s e d-i n" De fi ni ti on)
7.2
Sons ti ge Anpa s s unge n ("Tra ns i ti ona l " De fi ni ti on)
8.
0
682
6
EU-6b
3.081.246
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote
0
109.160
0
3.304.081
Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote
Risikopositionen für
die CRRVerschuldungsquote
(TEUR)
Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT)
1
2
3
4
5
Bi l a nzwi rks a me Pos te n (ohne De ri va te , SFT und Tre uha ndve rmöge n, a be r e i ns chl i e ßl i ch
Si che rhe i te n)
(Be i de r Ermi ttl ung de s Ke rnka pi ta l s a bge zoge ne Akti vbe trä ge )
Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen
1 und 2)
Risikopositionen aus Derivaten
3.191.108
(-947)
3.190.161
Wi e de rbe s cha ffungs we rt aller De ri va tge s chä fte (d. h. ohne a nre che nba re , i n ba r e rha l te ne
Na chs chüs s e )
Aufs chl ä ge für de n pote nzi e l l e n künfti ge n Wi e de rbe s cha ffungs we rt i n Be zug a uf alle
De ri va tge s chä fte (Ma rktbe we rtungs me thode )
16
666
EU-5a Ri s i kopos i ton ge mä ß Urs prungs ri s i kome thode
Hi nzure chnung de s Be tra gs von i m Zus a mme nha ng mi t De ri va te n ge s te l l te n Si che rhe i te n, di e na ch
6
de m ge l te nde n Re chnungs ra hme n von de n Bi l a nza kti va a bge zoge n we rde n
7
(Abzüge von Forde runge n für i n ba r ge l e i s te te Na chs chüs s e be i De ri va tge s chä fte n)
0
0
0
8
(Aus ge s chl os s e ne r ZGP-Te i l kunde nge cl e a rte r Ha nde l s ri s i kopos i ti one n)
0
9
Ange pa s s te r e ffe kti ve r Nomi na l we rt ge s chri e be ne r Kre di tde ri va te
(Aufre chnunge n de r a nge pa s s te n e ffe kti ve n Nomi na l we rte und Abzüge de r Aufs chl ä ge für
ge s chri e be ne Kre di tde ri va te )
0
10
0
11
Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10)
682
12
Brutto-Akti va a us SFT (ohne Ane rke nnung von Ne tti ng), na ch Be re i ni gung um a l s Ve rka uf ve rbuchte
Ge s chä fte
0
13
(Aufge re chne te Be trä ge von Ba rve rbi ndl i chke i te n und -forde runge n a us Brutto-Akti va a us SFT)
0
Ge ge npa rte i a us fa l l ri s i kopos i ti on für SFT-Akti va
Abwe i che nde Re ge l ung für SFT: Ge ge npa rte i a us fa l l ri s i kopos i ti on ge mä ß Art. 429b Abs . 4 und Art. 222
EU-14a
de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013
0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
14
15
0
Ri s i kopos i ti one n a us a l s Be a uftra gte r ge tä ti gte n Ge s chä fte n
0
EU-15a (Aus ge s chl os s e ne r ZGP-Te i l von kunde nge cl e a rte n SFT-Ri s i kopos i ti one n)
16
0
Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a)
0
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen
17
Auße rbi l a nzi e l l e Ri s i kopos i ti one n zum Bruttonomi na l we rt
18
(Anpa s s unge n für di e Umre chnung i n Kre di tä qui va l e nzbe trä ge )
19
Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
682.576
(-569.339)
113.237
(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen
(Ge mä ß Art. 429 Abs . 7 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 ni cht e i nbe zoge ne (bi l a nzi e l l e und
a uße rbi l a nzi e l l e ) gruppe ni nte rne Ri s i kopos i ti one n (Ei nze l ba s i s ))
(Bi l a nzi e l l e und a uße rbi l a nzi e l l e ) Ri s i kopos i ti one n, di e na ch Art. 429 Abs . 14 de r Ve rordnung (EU) Nr.
EU-19b
575/2013 unbe rücks i chti gt bl e i be n dürfe n
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße
EU-19a
20
21
Kernkapital
0
0
258.209
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b)
3.304.081
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote (in %)
7,81
Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23 ge wä hl te Übe rga ngs re ge l ung für di e De fi ni ti on de r Ka pi ta l me s s größe
EU-24
Be tra g de s ge mä ß Art. 429 Abs . 11 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 a us ge buchte n
Tre uha ndve rmöge ns
vol l s tä ndi g
e i nge führt
(-244)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen
Risikopositionen)
Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote (TEUR)
Ges a mts umme der bi l a nzwi rks a men Ri s i kopos i tionen (ohne Deri va te, SFT und a us genommene
Ri s i kopos i tionen), da von:
EU-2
Ri s i kopos i tionen des Ha ndel s buchs
EU-1
EU-3
Ri s i kopos i tionen des Anl a gebuchs , da von:
3.191.108
0
3.191.108
EU-4
Gedeckte Schul dvers chrei bungen
42.450
EU-5
47.240
EU-7
Ri s i kopos i tionen, di e wi e Ri s i kopos i tionen gegenüber Staa ten beha ndel t werden
Ri s i kopos i tionen gegenüber regi ona l en Gebi ets körpers cha ften, mul til a tera l en
Entwi ckl ungs ba nken, i nterna tiona l en Orga ni s a tionen und öffentli chen Stel l en, di e ni cht wi e
Ri s i kopos i tionen gegenüber Staa ten beha ndel t werden
Ins titute
794.713
EU-8
Durch Grundpfa ndrechte a uf Immobi l i en bes i chert
599.758
EU-9
Ri s i kopos tionen a us dem Mengenges chä ft
497.379
EU-10
Unternehmen
920.149
EU-11
Aus gefa l l ene Pos i tionen
EU-12
Sons tige Ri s i kopos i tionen (z. B. Betei l i gungen, Verbri efungen und s ons tige Aktiva , di e kei ne
Kredi tverpfl i chtungen s i nd)
EU-6
33.833
50.647
204.939
Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung
Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei
uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung.
Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 7,81%. Wesentliche Einflussfaktoren, die
während des Berichtszeitraumes Auswirkungen auf die Verschuldungsquote haben, bestehen in Form von bilanziellen Änderungen (gemäß Lagebericht), Derivategeschäfte sowie Änderungen in der Kernkapitalausstattung.
Diese Faktoren haben sich im Berichtszeitraum nicht wesentlich geändert.
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Anhang
I.
Offenlegung der Kapitalinstrumente
Geschäftsguthaben (CET1)
1
Emittent
Bank 1 Saar eG
2
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
k.A.
3
Für das Instrument geltendes Recht
deutsches Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
4
CRR-Übergangsregelungen
hartes Kernkapital
5
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
hartes Kernkapital
6
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
Soloebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
Geschäftsguthaben gem.
Art. 29 CRR
8
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
33.315
9
Nennwert des Instruments (TEUR)
33.315
9a
9b
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
Ursprüngliches Ausgabedatum
100%
100%
Passivum - fortgeführter Einstandswert
fortlaufend
12
Unbefristet oder mit Verfallstermin
unbefristet
13
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
keine Fälligkeit
14
15
16
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufnein
sicht
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
k.A.
Tilgungsbetrag
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
k.A.
Coupons / Dividenden
17
variable Dividenden-/Couponzahlungen
variabel
18
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
k.A.
19
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
nein
20a
20b
21
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
vollständig diskretionär
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
vollständig diskretionär
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilnein
gungsanreizes
22
Nicht kumulativ oder kumulativ
nicht kumulativ
23
Wandelbar oder nicht wandelbar
nicht wandelbar
24
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
k.A.
Seite 22/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
25
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
k.A.
26
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
k.A.
27
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
k.A.
28
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
k.A.
29
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
k.A.
30
Herabschreibungsmerkmale
ja
31
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Verlustverteilung gem. § 19
Abs. 1 GenG
32
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
ganz oder teilweise
33
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
vorübergehend
34
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
Nach Verlustabschreibung
muss der Gewinnanteil dem
Geschäftsanteil bis zur
Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden.
35
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Genussrechtskapital und
Nachrangige Verbindlichkeiten
36
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
nein
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
k.A.
Genussrechtskapital
ohne feste Laufzeit und mit fester Verzinsung
1
4
5
6
Emittent
einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung)
Für das Instrument geltendes Recht
Aufsichtsrechtliche Behandlung
CRR-Übergangsregelungen
CRR-Regelungen nach der Übergangszeit
Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene
7
Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren)
2
3
9
9a
9b
Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in
TEUR, Stand letzter Meldestichtag)
Nennwert des Instruments (in TEUR)
Ausgabepreis
Tilgungspreis
10
Rechnungslegungsklassifikation
11
12
13
Ursprüngliches Ausgabedatum
Unbefristet oder mit Verfallstermin
Ursprünglicher Fälligkeitstermin
Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht
8
14
Bank 1 Saar eG
k.A.
deutsches Recht
Ergänzungskapital
nicht anrechenbar
Soloebene
Genussrechtskapital gem.
Art. 63 CRR
713
713
100%
100%
Passivum - fortgeführter
Einstandswert
1991 - 2004
unbefristet
keine Fälligkeit
ja
Seite 23/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und
Tilgungsbetrag
Kündigungsmöglichkeit bei
steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag
(bzw. Buchwert)
16
Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar
Kündigungsoption nach Ablauf von 3 Jahren vom Erwerbszeitpunkt an mit Frist
von 2 Jahren zum Jahresende
17
18
19
Coupons / Dividenden
variable Dividenden-/Couponzahlungen
Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex
Bestehen eines "Dividenden-Stopps"
15
20a
20b
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend
(zeitlich)
Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in
Bezug auf den Betrag)
Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes
Nicht kumulativ oder kumulativ
Wandelbar oder nicht wandelbar
Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung
Wenn wandelbar: ganz oder teilweise
Wenn wandelbar: Wandlungsrate
Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ
Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird
Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt
wird
Herabschreibungsmerkmale
Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung
Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise
Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend
fest
5,5% - 7,0%
nein
teilweise diskretionär
teilweise diskretionär
nein
nicht kumulativ
nicht wandelbar
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
ja
Bilanzverlust
ganz oder teilweise
vorübergehend
Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung
bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss)
36
Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen)
Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente
Nichtnachrangige Verbindlichkeiten
ja
37
Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen
Kündigungsrecht durch Erwerber
34
35
Ist ein Feld nicht anwendbar = keine Angabe (k.A).
Seite 24/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
II.
Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit
(A)
BETRAG AM TAG
DER
OFFENLEGUNG*
(TEUR)
(B)
VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
EU
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
(C)
BETRÄGE, DIE DER
BEHANDLUNG VOR
DER VERORDNUNG
(EU) Nr. 575/2013
UNTERLIEGEN
ODER
VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG
GEMÄß
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
(TEUR)
Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
33.315 26 (1), 27, 28, 29,
davon: Geschäftsguthaben
33.315
davon: Art des Finanzinstruments 2
k.A.
davon: Art des Finanzinstruments 3
k.A.
2
3
Einbehaltene Gewinne
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
3a
4
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs.
3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
Verzeichnis der
EBA gem. Art. 26
Abs. 3
26 (1) (c)
3
144.940 26 (1)
80.000 26 (1) (f)
0 486 (2)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 483 (2)
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag
in konsolidiertem CET1)
k.A. 84, 479, 480
5a
von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden
6
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen
0 26 (2)
258.258
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
8
9
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
0 34, 105
-49 36 (1) (b), 37, 472
(4)
Seite 25/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38
Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
0 36 (1) (c), 38, 472
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
0 36 (1) (d), 40,
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
0 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität
bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
0 33 (b)
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 36 (1) (f), 42, 472
18
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 36 (1) (h), 43, 45,
19
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche
Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich
anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer
Betrag)
0 36 (1) (i), 43, 45,
10
11
15
16
17
20 In der EU: leeres Feld
20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen
Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des
harten Kernkapitals abzieht
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
(5)
0 33 (a)
159, 472 (6)
0 36 (1) (e), 41, 472
(7)
(8)
0 36 (1) (g), 44, 472
(9)
46, 49 (2) (3), 79,
472 (10)
47, 48 (1) (b), 49
(1) bis (3), 79,
470, 472 (11)
0 36 (1) (k)
0 36 (1) (k) (i), 89
bis 91
0 36 (1) (k) (ii)
243 (1) (b)
244 (1) (b)
258
0 36 (1) (k) (iii), 379
(3)
Seite 26/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
0 36 (1) (c), 38, 48
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15
% liegt (negativer Betrag)
0 48 (1)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
In der EU: leeres Feld
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren
0 36 (1) (i), 48 (1)
24
25
25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (ne-
(1) (a), 470, 472
(5)
(b), 470, 472 (11)
0 36 (1) (c), 38, 48
(1) (a), 470, 472
(5)
0 36 (1) (a), 472 (3)
gativer Betrag)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Pos-
k.A. 36 (1) (l)
ten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
26
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung unterliegen
26a Regulatorische Anpassungen im Zusammen-
k.A.
k.A.
hang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 1
k.A. 467
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Verluste 2
k.A. 467
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 1
k.A. 468
davon: … Abzugs- und Korrekturposten für
nicht realisierte Gewinne 2
k.A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringen-
27
der oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
davon: …
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
0 481
k.A. 481
0 36 (1) (j)
Seite 27/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
28
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
29
Hartes Kernkapital (CET1)
-49
258.209
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
0 51, 52
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
0
33
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs.
4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
0 486 (3)
30
31
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
34
35
36
0
k.A. 483 (3)
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0 85, 86, 480
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
0
0 486 (3)
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals (negativer Betrag)
0 52 (1) (b), 56 (a),
38
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit
dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel
dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
0 56 (b), 58, 475 (3)
39
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (c), 59, 60, 79,
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
0 56 (d), 59, 79,
57, 475 (2)
475 (4)
475 (4)
Seite 28/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelung gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge)
41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
0
0 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8), 472 (9),
472 (10) (a), 472
(11) (a)
bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
k.A.
0 477, 477 (3), 477
(4) (a)
bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des Ergänzungskapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.
41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu
bringender oder hinzuzurechnender Betrag in
Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung
erforderliche Abzüge
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
42
43
44
45
davon: …
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der
das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A.
0 467, 468, 481
0 467
0 468
k.A. 481
0 56 (e)
0
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
0
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1)
258.209
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
0 62, 63
Seite 29/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
47
Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs.
5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios,
dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
60.527 486 (4)
k.A. 483 (4)
48
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente
(einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener
Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
0 87, 88, 480
49
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
0 486 (4)
50
51
Kreditrisikoanpassungen
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
20.799 62 (c) und (d)
81.326
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen
sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel
künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10%
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
54a davon: neue Positionen, die keinen Über-
0 63 (b) (i), 66 (a),
67, 477 (2)
0 66 (b), 68, 477 (3)
0 66 (c), 69, 70, 79,
477 (4)
0
gangsbestimmungen unterliegen
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar
55
56
2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
in Instrumenten des Ergänzungskapitals und
nachrangigen Darlehen von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut eine
wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der
Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
k.A.
0 66 (d), 69, 79,
477 (4)
k.A.
Seite 30/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu brin-
0 472, 472 (3) (a),
472 (4), 472 (6),
472 (8) (a), 472
(9), 472 (10) (a),
472 (11) (a)
gende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gem. Art. 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu brin-
0
0 475, 475 (2) (a),
475 (3), 475 (4)
(a)
gende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z.
B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten
des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen-
0
0 467, 468, 481
der oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge
57
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
0 467
davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
0 468
davon: …
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
58 Ergänzungskapital (T2)
59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die
k.A. 481
0
81.326
339.535
0
der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für
die Auslaufregelungen gem. der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge)
Seite 31/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU)
Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.)
60
2.251 472, 472 (5), 472
(8) (b), 472 (10)
(b), 472 (11) (b)
davon: …nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche
usw.)
0 475, 475 (2) (b),
davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen
am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
0 477, 477 (2) (b),
Gesamtrisikobetrag
475 (2) (c), 475
(4) (b)
477 (2) (c), 477
(4) (b)
1.856.880
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
13,91 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
13,91 92 (2) (b), 465
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
18,29 92 (2) (c)
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a,
zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
65 davon: Kapitalerhaltungspuffer (in %)
66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer (in %)
67 davon: Systemrisikopuffer
67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI)
64
5,12761 CRD 128, 129,
130
0,62500
0,00261
0
0 CRD 131
Seite 32/34
Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
68
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags)
9,41 CRD 128
(in EU-Verordnung nicht relevant)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
(in EU-Verordnung nicht relevant)
Eigenkapitalquoten und -puffer
69
70
71
Direkte und indirekte Positionen des Instituts
2.251 36 (1) (h), 45, 46,
472 (10), 56 (c),
in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
59, 60, 475 (4),
Finanzbranche, an denen das Institut keine
66 (c), 69, 70,
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10%
477 (4)
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
250 36 (1) (i), 45, 48,
73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts
470, 472 (11)
in Instrumenten des harten Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen
das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen)
74 In der EU: leeres Feld
0 36 (1) (c), 38, 48,
75 Von der künftigen Rentabilität abhängige la470, 472 (5)
tente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende
Steuerschulden, wenn die Bedingungen von
Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
72
76
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor
Anwendung der Obergrenze)
20.799 62
77
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
20.799 62
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare
Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen
basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
0 62
79
k.A. 62
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1.
Januar 2022)
0 484 (3), 486 (2)
80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
und (5)
für die die Auslaufregelungen gelten
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze
nach Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (3), 486 (2)
82
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
0 484 (4), 486 (3)
und (5)
und (5)
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Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“)
83
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach
Tilgungen und Fälligkeiten)
0 484 (4), 486 (3)
84
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
484 (5), 486 (4)
und (5)
85
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten)
und (5)
60.527
484 (5), 486 (4)
und (5)
-54.212
* Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag
31.12.2016
Ist ein Feld nicht anwendbar = keine Angabe (k.A.)
Seite 34/34
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