OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER BANK 1 SAAR EG Stichtag 31.12.2016 Inhaltsverzeichnis1 Präambel .................................................................................................................... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) ........................................................... 3 Eigenmittel (Art. 437) .................................................................................................. 5 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) ........................................................................... 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) ............................................................................ 6 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) ........................................................................... 11 Kapitalpuffer (Art. 440) ............................................................................................. 11 Marktrisiko (Art. 445) ................................................................................................ 13 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...... 13 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) ................... 14 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) ...................................................... 15 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) .................................. 15 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) .................................................................. 17 Verschuldung (Art. 451) ............................................................................................ 19 Anhang ..................................................................................................................... 22 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente ............................................................ 22 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ........................... 25 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben. Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: ▪ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. ▪ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. ▪ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. ▪ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. ▪ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. ▪ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die betrachteten Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Ab-zugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Zinsspannenrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das Adressenausfall-, Marktpreis- und Fondsrisiko, das operationelle Risiko sowie auf das Risiko sonstiger Planabweichungen. Interne Kontrollverfahren gewährleisten zudem, dass wesentliche operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen Seite 3/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Auf der Grundlage der vorhandenen Gesamthausstrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Im Rahmen unseres Risikocontrollingprozesses stellen wir die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden von der Abteilung Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnisvorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit 75,0 Mio. €, die Auslastung lag bei -6,0 %. Die Anzahl der weiteren Leitungsmandate unserer Vorstandsmitglieder beträgt drei, die Anzahl der Aufsichtsmandate neun; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 17 und der Aufsichtsmandate neun. Die Zählweise der Mandate wurde nach § 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie § 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr sieben Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat einen Kreditausschuss gebildet, der vorab, anhand eines vierteljährlichen Berichtes, die Risikosituation erörtert. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 4/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen und nicht-CRRkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind im Anhang I („Offenlegung der Kapitalinstrumente“) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II („Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit“) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) TEUR 274.277 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*) - Gekündigte Geschäftsguthaben - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital -1.188 + Kreditrisikoanpassung 20.799 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 60.528 +/- Sonstige Anpassungen Aufsichtsrechtliche Eigenmittel -13.934 -898 -49 339.535 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen TEUR Kreditrisiken (Standardansatz) Staaten oder Zentralbanken Öffentliche Stellen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen 13 122 3.173 71.755 25.895 16.696 4.973 340 4.802 2.827 2.517 Marktrisiken Seite 5/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz 1.128 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 14.310 148.551 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „überfällig“ verwenden wir nicht. Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112): Risikopositionen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt Gesamtwert (TEUR) Durchschnittsbetrag (TEUR) 47.240 22.159 10.631 4.995 0 813.924 1.155.791 179.760 868.930 265.531 645.249 45.641 58.053 42.450 108.497 35.335 61.108 3.874.362 15.996 27.581 10.394 4.995 1.785 722.195 1.041.374 163.593 948.441 266.182 653.611 46.024 62.555 39.488 108.497 39.116 58.879 3.734.907 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Deutschland EU Nicht-EU Gesamt TEUR Gesamt TEUR Gesamt TEUR 47.240 0 0 17.166 4.993 0 10.631 0 0 0 0 4.995 699.872 89.949 24.103 1.032.212 88.526 35.053 Mengengeschäft 858.753 9.001 1.176 Durch Immobilien besichert 640.213 4.354 682 Unternehmen Ausgefallene Positionen 57.283 752 18 Gedeckte Schuldverschreibungen 27.537 5.012 9.901 Seite 6/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 108.497 0 0 34.232 1.103 0 61.108 0 0 3.594.744 203.690 75.928 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen* oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (NichtSelbständige) Gesamt TEUR Nicht-Privatkunden Gesamt TEUR davon verarbeitendes Gewerbe TEUR davon Groß- und Einzelhandel, Reparaturen TEUR davon Erbringung von Finanzdienstleistungen TEUR davon Dienstleistungen (einschl. freier Berufe TEUR Staaten oder Zentralbanken 0 47.240 0 0 47.240 0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0 22.159 0 0 19 0 Öffentliche Stellen 0 10.631 0 0 2.500 2.520 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 4.995 0 0 4.995 0 Institute 0 813.924 0 0 813.924 0 19.710 1.136.081 324.827 230.339 92.632 217.133 Mengengeschäft 495.701 373.229 72.471 58.593 804 74.894 Durch Immobilien besichert 510.784 134.465 8.996 13.014 1.883 35.200 13.506 44.547 22.230 5.337 171 7.556 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 42.450 0 0 42.450 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 108.497 0 0 108.497 0 Beteiligungen 0 35.335 36 18 34.181 260 Sonstige Positionen 0 61.108 2.795 0 57.918 0 1.039.701 2.834.661 431.355 307.301 1.207.214 337.563 Unternehmen Ausgefallene Positionen Gesamt * Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Gesamtrisikoposition Nicht-Privatkunden Seite 7/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr TEUR 47.240 1 bis 5 Jahre TEUR > 5 Jahre TEUR** 0 0 2.921 10.053 9.185 2.819 2.807 5.005 0 4.995 0 Institute 537.341 164.040 112.543 Unternehmen 392.085 342.825 420.881 Mengengeschäft Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 411.197 105.885 351.848 Durch Immobilien besichert 56.141 68.866 520.242 Ausgefallene Positionen 23.254 3.973 30.826 Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Gesamt 0 19.369 23.081 108.497 0 0 30.588 0 4.747 61.108 0 0 1.673.191 722.813 1.478.358 **In der Spalte „größer 5 Jahre“ sind unbefristete Positionen enthalten Seite 8/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 im Anhang II2.Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige3 Gesamtin- GesamtinanNettozuführg./. anspruch- spruchnahme Bestand DirektabBestand Bestand Auflösung von nahme aus aus notleiRückstelschreibunEWB PWB EWB/Rücküberfälligen denden lungen gen stellungen TEUR TEUR Krediten Krediten TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Privatkunden 2.767 14.027 6.617 0 -969 324 Firmenkunden 19.057 63.312 37.132 72 1.254 247 - sonst. verarbeitendes Gewerbe 6.852 15.647 12.238 2 3.973 0 - Metall 170 15.378 6.528 0 3.727 0 - Groß- und Einzelhandel 5.920 9.152 4.545 7 -1.476 11 - restl. Branchen 6.115 23.135 13.821 63 -4.970 236 Summe 2.920 571 Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betragen 1.319 TEUR. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: GesamtinanGesamtinanspruchnahme aus spruchnahme aus Wesentliche geoüberfälligen notleidenden grafische Gebieten Krediten Krediten TEUR TEUR Deutschland EU Nicht-EU Summe Bestand EWB TEUR Bestand PWB TEUR Bestand Rückstellungen TEUR 21.453 77.126 43.690 72 355 213 59 0 16 0 0 0 2.920 3 es werden nur solche Branchen separat dargestellt, die mindestens einen Anteil von 10% am Gesamtbestand der Einzelwertberichtigungen aufweisen. Seite 9/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangs- Zuführungen bestand in der der Periode Periode TEUR TEUR EWB Rückstellungen PWB Auflösung TEUR wechselkursbedingte Endbestand Verbrauch und sonstige der Periode VeränderunTEUR TEUR gen TEUR 46.824 11.226 10.922 3.379 0 43.749 91 3 22 0 0 72 3.605 0 685 0 0 2.920 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor’s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments-Sovereigns und Governments-Supranationals benannt. Für die Ratingagentur Moody‘s wurden die Klassenbezeichnungen (Industrie-)Unternehmen, Finanzinstitute-Versicherung, sowie Staaten & supranationale Organisationen festgelegt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Sovereigns & Surpranationals sowie Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in TEUR) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 689.237 796.145 2 0 0 4 0 0 10 42.450 42.450 20 244.368 188.594 35 645.249 645.249 50 72.944 72.964 70 0 25.680 75 868.930 814.493 100 1.169.046 1.148.229 150 33.641 32.061 250 0 370 ... 1250 ... Sonstiges Abzug von den Eigenmitteln 0 ... ... 108.497 108.497 0 0 Seite 10/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Trotz des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, erfolgt eine Besicherung von Marktwerten aus bilateralen Derivategeschäften mit der DZ BANK AG auf Basis des Besicherungsanhangs zum Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte. Bei negativen Marktwerten erfolgt eine entsprechende Sicherheitenstellung an die DZ BANK AG, bei positiven Marktwerten erfolgt seitens der DZ BANK AG eine entsprechende Sicherheitenstellung. Unsere derivativen Adressausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten in Höhe von insgesamt 16 TEUR verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegenwirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers: Seite 11/34 TEUR Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Summe davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Eigenmittelanforderungen davon: Allgemeine Kreditrisikopostionen Risikopositionswert (SA) Wert der Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (IRB) Risikopositionswert (SA) Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (IRB) Risikopositionen im Handelsbuch Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Allgemeine Kreditpositionen Gewichtung der Eigenmittelanforderungen Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) % Aufschlüsselung nach Ländern** Österreich 27.671 0 0 0 0 0 2.208 0 0 2.208 1,70 0,000 7.019 0 0 0 0 0 543 0 0 543 0,42 0,000 2.180.996 0 0 0 0 0 122.546 0 0 122.546 94,41 0,000 5.000 0 0 0 0 0 400 0 0 400 0,31 0,000 18.793 0 0 0 0 0 1.080 0 0 1.080 0,83 0,000 7.737 0 0 0 0 0 413 0 0 413 0,32 0,000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,625 Liechtenstein 4.000 0 0 0 0 0 320 0 0 320 0,25 0,000 Niederlande 26.626 0 0 0 0 0 1.145 0 0 1.145 0,88 0,000 Norwegen 12.392 0 0 0 0 0 179 0 0 179 0,14 1,500 Schweden 5.188 0 0 0 0 0 46 0 0 46 0,04 1,500 Vereinigte Staaten 21.297 0 0 0 0 0 576 0 0 576 0,44 0,000 Sonstige* 14.204 0 0 0 0 0 348 0 0 348 0,27 0,000 Schweiz Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien Hongkong *) In der Position Sonstige sind alle Länder mit einer Gewichtung der Eigenmittelanforderungen < 0,2% zusammengefasst. **) Ungeachtet der vorgenannten Wesentlichkeitsgrenze sind Länder mit einem antizyklischen Kapitalpuffer > 0% aufgeführt. Seite 12/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers: Gesamtforderungsbetrag 1.856.880 TEUR Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00261% Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 48 TEUR Marktrisiko (Art. 445) Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. Für die Risikoart Währung stellt sich die Eigenmittelanforderung wie folgt dar: Risikoarten Eigenmittelanforderung (TEUR) 1.128 Fremdwährungsrisikoposition Weitere unterlegungspflichtige Risiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR Börsengehandelte Positionen 0 0 0 Nicht börsengehandelte Positionen 0 0 7.584 7.584 STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Andere Beteiligungspositionen Seite 13/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Messung des Zinsänderungsrisikos mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • • • Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden auf der Grundlage institutsinterner Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit einer nahezu unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Konstant, DGRV-Zinsszenarien. Den höchsten Ertragsrückgang durch das Zinsspannen- und Kursänderungsrisiko insgesamt in Höhe von -10.119 TEUR würde der Eintritt des DGRV-Risikoszenarios „Steigend“ erzeugen, der Eintritt des DGRV-Risikoszenarios „Rechtsdrehung“ würde zu einem Ertragszuwachs von +231 TEUR führen. Die DGRV-Zinsszenarien werden jährlich auf Basis aufsichtsrechtlicher Mindeststandards im Auftrag des Fachausschusses für Rechnungslegung und Prüfung anhand historischer Analysen der Zinsänderungen für nicht barwertig steuernde Banken des genossenschaftlichen Verbundes ermittelt. Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge in TEUR Summe Erhöhung der Erträge in TEUR -10.119 +231 Darüber hinaus werden auch Stressbetrachtungen durchgeführt, deren Eintritt in der Regel höhere Belastungen aufweisen würde. Barwertige Messung des Zinsänderungsrisikos Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus zudem barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: • Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen (Genussrechte). Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. Seite 14/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) • Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind dabei auf der Grundlage institutsinterner, zukunftsorientierter Zinsanpassungsfiktionen, berücksichtigt worden. • Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. - 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR + 200 BP Summe Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR -200 BP -51.162 11.003 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei wird eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungen bestehen nicht. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir lediglich in einem Umfang, der von untergeordneter Bedeutung ist, Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen im Wesentlichen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikominimierend in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung • Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) • Bareinlagen in unserem Haus Seite 15/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Gewährleistungen / Lebensversicherungen TEUR finanzielle Sicherheiten TEUR Zentralregierungen 0 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 0 Sonstige öffentliche Stellen 0 0 Institute 58.132 0 Mengengeschäft 20.993 33.444 8.228 11.316 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 0 Internationale Organisationen 0 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 0 250 2.605 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0 0 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 0 0 Beteiligungen 0 0 Sonstige Positionen 0 0 Verbriefungspositionen nach SA 0 0 Unternehmen Ausgefallene Positionen darunter: Wiederverbriefung Gesamt 0 0 87.603 47.365 Seite 16/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte: Buchwerte der belasteten Vermögenswerte TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte TEUR TEUR Vermögenswerte des berichtenden Instituts Schuldtitel TEUR 201.287 Aktieninstrumente Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte 2.843.743 0 0 138.481 137.796 58.657 59.313 339.147 346.087 Sonstige Vermögenswerte 0 61.941 Erhaltene Sicherheiten: Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel TEUR Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen TEUR Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Seite 17/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten: Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere TEUR Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS TEUR Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 143.223 226.886 Angaben zur Höhe der Belastung Die Bank 1 Saar eG weist eine Quote der belasteten Vermögengegenstände (Asset Encumbrance-Quote) von 4,43% zum Meldestichtag 31.12.2016 aus. Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus - Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit - marktüblichen Rahmenverträgen - Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Quote um 29% verringert. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass zum 31.12.2016 keine Offenmarktgeschäfte bestanden. Seite 18/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Verschuldung (Art. 451) Seit dem 01. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: CRR Verschuldungsquote - Offenlegungsbogen Sti chta g Na me des Unternehmens Anwendungs ebene 31.12.2016 Bank1Saar eG Einzelebene Seite 19/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert (TEUR) 1 2 3 Summe de r Akti va l a ut ve röffe ntl i chte m Abs chl us s Anpa s s ung für Unte rne hme n, di e für Re chnungs zwe cke kons ol i di e rt we rde n, a be r ni cht de m a ufs i chts re chtl i che n Kons ol i di e rungs kre i s a nge höre n (Anpa s s ung für Tre uha ndve rmöge n, da s ge mä ß de n ge l te nde n Re chnungs l e gungs ra hme n i n de r Bi l a nz a us ge wi e s e n wi rd, a be r ge mä ß Arti ke l 429 Abs a tz 13 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 be i de r Ge s a mtri s i kopos i ti ons me s s größe de r Ve rs chul dungs quote unbe rücks i chti gt bl e i bt) 4 Anpa s s unge n für de ri va ti ve Fi na nzi ns trume nte 5 Anpa s s unge n für We rtpa pi e rfi na nzi e rungs ge s chä fte (SFT) Anpa s s ung für a uße rbi l a nzi e l l e Pos te n (d.h. Umre chnung a uße rbi l a nzi e l l e r Ri s i kopos i ti one n i n Kre di tä qui va l e nzbe trä ge ) (Anpa s s ung für gruppe ni nte rne Ri s i kopos i ti one n, di e ge mä ß Arti ke l 429 Abs a tz 7 de r Ve rordnung (EU) EU-6a Nr. 575/2013 be i de r Ge s a mtri s i kopos i ti ons me s s größe de r Ve rs chul dungs quote unbe rücks i chti gt bl e i be n) (-244) 0 113.237 0 (Anpa s s unge n für Ri s i kopos i ti one n, di e ge mä ß Arti ke l 429 Abs a tz 14 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 be i de r Ge s a mtri s i kopos i ti ons me s s größe de r Ve rs chul dungs quote unbe rücks i chti gt bl e i be n) 7.1 Sons ti ge Anpa s s unge n ("Ful l y-pha s e d-i n" De fi ni ti on) 7.2 Sons ti ge Anpa s s unge n ("Tra ns i ti ona l " De fi ni ti on) 8. 0 682 6 EU-6b 3.081.246 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote 0 109.160 0 3.304.081 Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Risikopositionen für die CRRVerschuldungsquote (TEUR) Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) 1 2 3 4 5 Bi l a nzwi rks a me Pos te n (ohne De ri va te , SFT und Tre uha ndve rmöge n, a be r e i ns chl i e ßl i ch Si che rhe i te n) (Be i de r Ermi ttl ung de s Ke rnka pi ta l s a bge zoge ne Akti vbe trä ge ) Summe der bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 3.191.108 (-947) 3.190.161 Wi e de rbe s cha ffungs we rt aller De ri va tge s chä fte (d. h. ohne a nre che nba re , i n ba r e rha l te ne Na chs chüs s e ) Aufs chl ä ge für de n pote nzi e l l e n künfti ge n Wi e de rbe s cha ffungs we rt i n Be zug a uf alle De ri va tge s chä fte (Ma rktbe we rtungs me thode ) 16 666 EU-5a Ri s i kopos i ton ge mä ß Urs prungs ri s i kome thode Hi nzure chnung de s Be tra gs von i m Zus a mme nha ng mi t De ri va te n ge s te l l te n Si che rhe i te n, di e na ch 6 de m ge l te nde n Re chnungs ra hme n von de n Bi l a nza kti va a bge zoge n we rde n 7 (Abzüge von Forde runge n für i n ba r ge l e i s te te Na chs chüs s e be i De ri va tge s chä fte n) 0 0 0 8 (Aus ge s chl os s e ne r ZGP-Te i l kunde nge cl e a rte r Ha nde l s ri s i kopos i ti one n) 0 9 Ange pa s s te r e ffe kti ve r Nomi na l we rt ge s chri e be ne r Kre di tde ri va te (Aufre chnunge n de r a nge pa s s te n e ffe kti ve n Nomi na l we rte und Abzüge de r Aufs chl ä ge für ge s chri e be ne Kre di tde ri va te ) 0 10 0 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 682 12 Brutto-Akti va a us SFT (ohne Ane rke nnung von Ne tti ng), na ch Be re i ni gung um a l s Ve rka uf ve rbuchte Ge s chä fte 0 13 (Aufge re chne te Be trä ge von Ba rve rbi ndl i chke i te n und -forde runge n a us Brutto-Akti va a us SFT) 0 Ge ge npa rte i a us fa l l ri s i kopos i ti on für SFT-Akti va Abwe i che nde Re ge l ung für SFT: Ge ge npa rte i a us fa l l ri s i kopos i ti on ge mä ß Art. 429b Abs . 4 und Art. 222 EU-14a de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 0 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 14 15 0 Ri s i kopos i ti one n a us a l s Be a uftra gte r ge tä ti gte n Ge s chä fte n 0 EU-15a (Aus ge s chl os s e ne r ZGP-Te i l von kunde nge cl e a rte n SFT-Ri s i kopos i ti one n) 16 0 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Auße rbi l a nzi e l l e Ri s i kopos i ti one n zum Bruttonomi na l we rt 18 (Anpa s s unge n für di e Umre chnung i n Kre di tä qui va l e nzbe trä ge ) 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 682.576 (-569.339) 113.237 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen (Ge mä ß Art. 429 Abs . 7 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 ni cht e i nbe zoge ne (bi l a nzi e l l e und a uße rbi l a nzi e l l e ) gruppe ni nte rne Ri s i kopos i ti one n (Ei nze l ba s i s )) (Bi l a nzi e l l e und a uße rbi l a nzi e l l e ) Ri s i kopos i ti one n, di e na ch Art. 429 Abs . 14 de r Ve rordnung (EU) Nr. EU-19b 575/2013 unbe rücks i chti gt bl e i be n dürfe n Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße EU-19a 20 21 Kernkapital 0 0 258.209 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) 3.304.081 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote (in %) 7,81 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 ge wä hl te Übe rga ngs re ge l ung für di e De fi ni ti on de r Ka pi ta l me s s größe EU-24 Be tra g de s ge mä ß Art. 429 Abs . 11 de r Ve rordnung (EU) Nr. 575/2013 a us ge buchte n Tre uha ndve rmöge ns vol l s tä ndi g e i nge führt (-244) Seite 20/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRRVerschuldungsquote (TEUR) Ges a mts umme der bi l a nzwi rks a men Ri s i kopos i tionen (ohne Deri va te, SFT und a us genommene Ri s i kopos i tionen), da von: EU-2 Ri s i kopos i tionen des Ha ndel s buchs EU-1 EU-3 Ri s i kopos i tionen des Anl a gebuchs , da von: 3.191.108 0 3.191.108 EU-4 Gedeckte Schul dvers chrei bungen 42.450 EU-5 47.240 EU-7 Ri s i kopos i tionen, di e wi e Ri s i kopos i tionen gegenüber Staa ten beha ndel t werden Ri s i kopos i tionen gegenüber regi ona l en Gebi ets körpers cha ften, mul til a tera l en Entwi ckl ungs ba nken, i nterna tiona l en Orga ni s a tionen und öffentli chen Stel l en, di e ni cht wi e Ri s i kopos i tionen gegenüber Staa ten beha ndel t werden Ins titute 794.713 EU-8 Durch Grundpfa ndrechte a uf Immobi l i en bes i chert 599.758 EU-9 Ri s i kopos tionen a us dem Mengenges chä ft 497.379 EU-10 Unternehmen 920.149 EU-11 Aus gefa l l ene Pos i tionen EU-12 Sons tige Ri s i kopos i tionen (z. B. Betei l i gungen, Verbri efungen und s ons tige Aktiva , di e kei ne Kredi tverpfl i chtungen s i nd) EU-6 33.833 50.647 204.939 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 7,81%. Wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraumes Auswirkungen auf die Verschuldungsquote haben, bestehen in Form von bilanziellen Änderungen (gemäß Lagebericht), Derivategeschäfte sowie Änderungen in der Kernkapitalausstattung. Diese Faktoren haben sich im Berichtszeitraum nicht wesentlich geändert. Seite 21/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent Bank 1 Saar eG 2 einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.A. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) 33.315 9 Nennwert des Instruments (TEUR) 33.315 9a 9b Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 15 16 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufnein sicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und k.A. Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.A. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.A. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a 20b 21 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend vollständig diskretionär (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in vollständig diskretionär Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilnein gungsanreizes 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.A. Seite 22/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.A. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. § 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.A. Genussrechtskapital ohne feste Laufzeit und mit fester Verzinsung 1 4 5 6 Emittent einheitliche Kennung (z.B. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 2 3 9 9a 9b Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in TEUR, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments (in TEUR) Ausgabepreis Tilgungspreis 10 Rechnungslegungsklassifikation 11 12 13 Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht 8 14 Bank 1 Saar eG k.A. deutsches Recht Ergänzungskapital nicht anrechenbar Soloebene Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR 713 713 100% 100% Passivum - fortgeführter Einstandswert 1991 - 2004 unbefristet keine Fälligkeit ja Seite 23/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichen Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag (bzw. Buchwert) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Kündigungsoption nach Ablauf von 3 Jahren vom Erwerbszeitpunkt an mit Frist von 2 Jahren zum Jahresende 17 18 19 Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" 15 20a 20b 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend fest 5,5% - 7,0% nein teilweise diskretionär teilweise diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. ja Bilanzverlust ganz oder teilweise vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss) 36 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Nichtnachrangige Verbindlichkeiten ja 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Kündigungsrecht durch Erwerber 34 35 Ist ein Feld nicht anwendbar = keine Angabe (k.A). Seite 24/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* (TEUR) (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER EU VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (TEUR) Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 33.315 26 (1), 27, 28, 29, davon: Geschäftsguthaben 33.315 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.A. davon: Art des Finanzinstruments 3 k.A. 2 3 Einbehaltene Gewinne Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a 4 Fonds für allgemeine Bankrisiken Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 26 (1) (c) 3 144.940 26 (1) 80.000 26 (1) (f) 0 486 (2) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 84, 479, 480 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 0 26 (2) 258.258 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 8 9 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld 0 34, 105 -49 36 (1) (b), 37, 472 (4) Seite 25/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 36 (1) (c), 38, 472 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 36 (1) (d), 40, 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 0 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 0 33 (b) Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 36 (1) (f), 42, 472 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (h), 43, 45, 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (i), 43, 45, 10 11 15 16 17 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1.250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) (5) 0 33 (a) 159, 472 (6) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) (8) 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) Seite 26/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 48 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 0 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält In der EU: leeres Feld davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 0 36 (1) (i), 48 (1) 24 25 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (ne- (1) (a), 470, 472 (5) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 0 36 (1) (a), 472 (3) gativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Pos- k.A. 36 (1) (l) ten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammen- k.A. k.A. hang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 davon: … Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringen- 27 der oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: … Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 481 k.A. 481 0 36 (1) (j) Seite 27/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) -49 258.209 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 0 51, 52 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 0 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 486 (3) 30 31 Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 34 35 36 0 k.A. 483 (3) Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 85, 86, 480 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 0 486 (3) Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 0 56 (b), 58, 475 (3) 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (c), 59, 60, 79, 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 56 (d), 59, 79, 57, 475 (2) 475 (4) 475 (4) Seite 28/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRRRestbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu 0 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu k.A. 0 477, 477 (3), 477 (4) (a) bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 42 43 44 45 davon: … Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 0 467, 468, 481 0 467 0 468 k.A. 481 0 56 (e) 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 0 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 258.209 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 62, 63 Seite 29/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 60.527 486 (4) k.A. 483 (4) 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 87, 88, 480 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 0 486 (4) 50 51 Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 20.799 62 (c) und (d) 81.326 Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Über- 0 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 0 66 (b), 68, 477 (3) 0 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 0 gangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 55 56 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) k.A. 0 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. Seite 30/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu brin- 0 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) gende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu brin- 0 0 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) gende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringen- 0 0 467, 468, 481 der oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderlichen Abzüge 57 davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 0 467 davon: …mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 0 468 davon: … Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die k.A. 481 0 81.326 339.535 0 der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRRRestbeträge) Seite 31/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) davon: …nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) 60 2.251 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) davon: …nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0 475, 475 (2) (b), davon: …nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 0 477, 477 (2) (b), Gesamtrisikobetrag 475 (2) (c), 475 (4) (b) 477 (2) (c), 477 (4) (b) 1.856.880 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 13,91 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 13,91 92 (2) (b), 465 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 18,29 92 (2) (c) Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer (in %) 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer (in %) 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 64 5,12761 CRD 128, 129, 130 0,62500 0,00261 0 0 CRD 131 Seite 32/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 9,41 CRD 128 (in EU-Verordnung nicht relevant) (in EU-Verordnung nicht relevant) (in EU-Verordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und -puffer 69 70 71 Direkte und indirekte Positionen des Instituts 2.251 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der 59, 60, 475 (4), Finanzbranche, an denen das Institut keine 66 (c), 69, 70, wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10% 477 (4) und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 250 36 (1) (i), 45, 48, 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts 470, 472 (11) in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 0 36 (1) (c), 38, 48, 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige la470, 472 (5) tente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 72 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 20.799 62 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 20.799 62 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 0 62 79 k.A. 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2013 bis 1. Januar 2022) 0 484 (3), 486 (2) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, und (5) für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (3), 486 (2) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 0 484 (4), 486 (3) und (5) und (5) Seite 33/34 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 0 484 (4), 486 (3) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) und (5) 60.527 484 (5), 486 (4) und (5) -54.212 * Maßgeblich sind die Daten am Offenlegungsstichtag 31.12.2016 Ist ein Feld nicht anwendbar = keine Angabe (k.A.) Seite 34/34