Ergebnisprotokoll Arbeitsgruppe 4: "Abwasser

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Wissenschaftliche Statuskonferenz, Berlin, 06./07.03.12
Ergebnisprotokoll Arbeitsgruppe 4: "Abwasser- und Abfallentsorgung"
Anmerkungen und Vorschläge der AG-Teilnehmer sind blau gesetzt
Experten: Prof. Dr. Karl-Heinz Rosenwinkel (ISAH, Universität Hannover), Prof. Dr. Helmut Kroiss
(Institut für Wassergüte und Abfallwirtschaft, Technische Universität Wien)
Moderation: Bea Schmitt
Protokoll: Oliver Olsson
Diskussionsbeiträge/Fragen  und Antworten O
 Welche Empfehlungen gibt das Gutachten für standortbezogene Abwasserkonzepte und zur
Lösung der Salzproblematik?
O Welche technischen Lösungen existieren und welche Erfahrungen zum Teil in Bezug auf Fracking
(USA) vorhanden sind wurde präsentiert und wurde im Gutachten berücksichtigt. Es gibt kaum
Erfahrungen zu Fällung, Flockung und Entsalzung von Abwässern aus Fracking und dem Flowback.
In die Praxis umsetzbare Konzepte gibt es noch nicht, da die einzelnen möglichen
Techniken/Verfahren noch nicht für Flowback erprobt wurden.
 Also wäre zu prüfen, ob weiterhin die Verpressung unbehandelter Abwässer als Stand der Technik
betrachtet werden kann, einzubeziehen ist dabei neben der erforderlichen Vorbehandlung und deren
Optimierung auch die Lagerung und der Transport ? Frackfluid wird nicht verpresst, da die Gelbildner
die Verpressbohrung zusetzen würden.
O Bisher besteht die Abwasserbehandlung beim Frackvorgang aus einem Filter und einer Phasentrennung über Absetztanks! Die Abtrennung der Feststoffe aus dem Flowbacks erfolgt u. a. durch
Einsatz von Hydrozyklonen an der Förder- und Verpressbohrung, die Leichtstoffe werden von der
Oberfläche der Absetztanks abgeskimmt. Der Einsatz von Flotationsanlagen mit vorgeschalteter
Fällung und Flockung zur Abtrennung von gelösten Inhaltsstoffen wäre zu überprüfen, für die
Entsalzung sind diese Verfahren nicht geeignet.
O Bei den zu erwartenden Volumina (regional und zeitlich) wäre die Einhaltung von Grenzwerten bei
einer Einleitung in Oberflächengewässer nicht machbar, daher scheint die Verpressung zunächst ein
sinnvoller Ansatz zu sein.
Vorstellung angewandter Verfahren in den USA durch das ISAH:
Das Hauptproblem in den USA liegt in der Wasserversorgung und nicht in der Abwasserentsorgung.
Im Marcellus Gebiet fallen nur geringe Volumen an Abwasser an, da der Flowback nur 10-12% der
eingesetzten Frackfluids ausmacht und die Lagerstätten sehr trocken sind. Im Marcellus Gebiet wird
nicht verpresst.
Relevante Abwasserparameter sind pH-Wert und Radioaktivität auf Grund der Straßenverkehrsordnung.
Für die Behandlung des Flowbacks sind in den USA einige Anlagen zur Wiederaufarbeitung installiert,
die aber einem Genehmigungsverfahren in Deutschland nicht standhalten würden. Es gibt weitere
Planungen und Konzepte (Eindampfung, Kristallisation) die aber noch nicht großtechnisch umgesetzt
werden konnten.
Es gibt eine Vielzahl an Daten zur chemischen Zusammensetzung und Menge anfallender
Formationswässer (Lagerstättenwässer) sowie Erfahrungen und Techniken zur Behandlung aus dem
Bergbau (Grubenwasser, DMT, Umweltinformationsgesetz - Bergamt).
O Das wird berücksichtigt. Jedoch handelt es sich im Falle von Abwässern aus Flowback um zeitlich
stark variierende chemische Inhaltsstoffe die einer gesonderten Betrachtung bedürfen und
Erfahrungen mit Lagerstättenwässern aus dem Bergbau nur ansatzweise hilfreich sein können. Es
liegt auch nicht an der mangelnden Datenlage, sondern der Zuordnung und Dokumentation.
 Verpressung und Gefährdung durch Salzgehalt?
O Dieses kann nicht durch das Gutachten Abwasser und Stand der Technik zur Abwasserbehandlung alleine geklärt werden. Verweis auf das Gutachten zur Geologie und Störfallbetrachtung.
 Wird das Thema Radioaktivität und Abfallbeseitigung (Feststoffe) in das Gutachten einfließen?
NORM Thematik findet sich nicht in den Abfallschlüsselnummern wieder!
O Ja. Vorhandene allgemeine Informationen und Behandlungsverfahren werden vorgestellt. Jedoch,
es stehen keine Messdaten zur Bewertung zur Verfügung. Daher muss mit Abfallschlüsselnummern
gearbeitet werden, im Bereich des Stoffstrommanagement geht das Gutachten auf den Feststoffanteil
ein. TENORM und NORM Thematik wird entsprechend Abfälle und Abwässer aus anderen
Industriebereichen/Anhängen der Abwasserverordnung diskutiert.
Existiert eine technische Dokumentation zum Verpressen?
O Es existiert eine Dokumentation zur Rückförderung und Verbringung Flowback, am Beispiel
Damme3. Eine weitere Dokumentation muss erst aufgebaut werden.
 Es wird gebeten das Verfahren des Verpressens nicht zu negativieren. Es stellt derzeit eine
Verwertungsmaßnahme dar und wird in Altbohrungen verpresst. Es werden derzeit keine
Disposalbohrungen erstellt.
 Leitungsschäden und Kontamination durch Flowback im Oberflächennahen Bereichen.
O Derzeit erfolgt der Transport von Abwasser über TKW. Es stehen keine Detailkenntnisse und
Erfahrungen über Umweltschäden aus Flowback zur Verfügung.
Ergänzend ist festzuhalten, dass nicht jede Altbohrung oder Alte Lagerstätte zur Verpressung
geeignet ist. Man kann eine Öllagerstätte durch Verpressung ggf. weiter ausbeuten, jedoch nicht eine
Gaslagerstätte.
 Welche spezifischen Erkenntnisse bringt das Gutachten für das Münsterland (Kohle Flöz Gas)?
O Für das Münsterland stehen derzeit keine Erfahrungen zur Verfügung.
O Das Gutachten kann nicht auf alle einzelnen Standorte separat eingehen. Es ist eine allgemein
anwendbare Methodik erforderlich und diese wird das Gutachten liefern.
 Wird es eine Empfehlung zur obertägigen Behandlung von Abwässern geben?
O Verpressung ist aus Sicht des Gutachtens nicht die einzige vorhandene Lösung. Im Wesentlichen
ist eine obertägige Behandlung abhängig vom Salzgehalt im Flowback und somit von geologischen
Bedingungen aber auch von lokalen Bedingungen wie Wasserhaushalt und vorhandenem Vorfluter.
Die existierenden und vorgestellten Verfahren müssen auf Anwendbarkeit und Wirtschaftlichkeit ggf.
In Kombination untersucht und getestet werden.
O Zur Lösung des Abwasserproblems im allgemeinen:
Es gibt keinen allgemeinen Stand der Technik für den gesamten Flowback. Für einzelne Bereiche,
Anforderungen und Maßnahmen gibt es Festlegungen, wie z. B. für Regenwasserbehandlung sowie
Transport und Lagerung wassergefährdender Stoffe, Einleitungen in kommunale Anlagen – hier nur
dem Grunde nach aber nicht positiv erprobt für Flow-Back.
Mindestanforderungen ans Flowback zur Behandlung sowie an die einzelnen Verfahren sind im
Gutachten ausgeführt worden. Es braucht ein Konzept zu zeitlich und räumlich anfallendem Flowback.
Hauptproblem sind die stark variierenden Wässer und anfallenden Volumina bei einer großen Anzahl
an Bohrungen.
 Verpressung und Betriebswirtschaftlichkeit?
 In Abhängigkeit von der Lagerstätte.
Hinweise eines Teilnehmers:
Der Unternehmer in Deutschland muss sich dem Regime des § 55 BBergG unterordnen. Er muss
gegenüber der Bergbehörde den Nachweis führen, dass er die 9 (bzw. 13) Zulassungsbedingungen
des § 55 Abs. 1 erfüllt.
Deshalb muss er auch die Voraussetzung 6 erfüllen: „die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß
verwendet oder beseitigt werden“. Er muss also in seinem Betriebsplan einen Entsorgungsweg
aufzeigen, um eine Zulassung erhalten zu können.
Wenn der Flow-Back in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden soll, so ist dazu eine
wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Ergebnisprotokoll AG 4 „Abwasser- und Abfallentsorgung“, Seite 2
Diese kann nach niedersächsischen Wasserrecht nur im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen
Wasserbehörde erteilt werden. Was Einvernehmen bedeutet, wurde in der Konferenz dargelegt.
Da der Unternehmer ein Vorschlagsrecht hat, kann er natürlich auch eine Versenkung vorsehen. Dazu
muss er ein Reservoir auswählen und eine Versenkbohrung benennen.
Daraufhin gibt es Untersuchungen, die Kriterien (Parameter wie maximaler Kopfdruck, maximales
Volumen) für die Versenkung definieren.
Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das saline Aquifer kein Grundwasser ist.
Der Gesetzgeber sollte die Regelungslücke schließen, indem er eine Grenze zum Grundwasser zieht.
Der Solebegriff bietet hierzu ein sauberes Abgrenzungskriterium.
Auch bei der Erdöl- und Erdgasförderung fällt sehr viel Wasser an. Bei konsequenter Auslegung der
Idee der Wasseraufbereitung, für eine Einleitung in ein Oberflächengewässer, müssten auch diese
Wässer aufbereitet werden. Damit fehlt aber Volumen in der Lagerstätte. Das Volumendefizit führt zu
einer Druckabsenkung, sodass sich das Restöl schlechter fördern lässt.
Außerdem kann man bei 90% Verwässerung keinen Business case aufbauen, bei dem die Erlöse des
Erdölverkaufs die Aufbereitungskosten des Wassers decken. Damit wird bei dieser Forderung für die
Shalegas Gewinnung, die wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch auf die anderen
Kohlenwasserstoffgewinnungsarten anzuwenden wäre, auch der gesamte Industriezweig aus
Deutschland vertrieben.
Natürlich sollte man Alternativen suchen. Eine möchte ich aufzeigen.
In Deutschland stehen große untertägige Hohlräume – in ehemaligen Salzbergwerken – zur Flutung
an. Die Allgemeine Bergverordnung über Untertagebetriebe, Tagebaue und Salinen (ABVO) des
Landes Niedersachsen fordert in § 7 Abs. 3: „Im Salzbergbau sind bei der endgültigen Einstellung des
Betriebes die übrigen Grubenbaue planmäßig zu fluten.“
Gewöhnlich wird dazu einfach Oberflächenwasser benutzt. In Wathlingen soll bei der Flutung des
Bergwerkes Niedersachsen-Riedel Wasser aus der Fuhse genutzt werden.
Besser wäre eine Flutung mit Salzwasser, weil dieses keine Nachlaugungen vornimmt. Das
Salzbergwerk würde also konserviert. Es ließen sich Millionen Kubikmeter Salzwasser in
Salzbergwerken bei der Flutung unterbringen, wenn dies der Verordnungsgeber so wünscht, indem er
den § 7 Abs. 3 ABVO ändert.
Ergebnisprotokoll AG 4 „Abwasser- und Abfallentsorgung“, Seite 3
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